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    Kündigung wegen Eigenbedarf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.02.10 20:11:35 von
    neuester Beitrag 16.02.10 14:02:03 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.155.969
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      schrieb am 14.02.10 20:11:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      vielleicht kann mir jemand helfen bzw. einen brauchbaren Ratschlag geben, bevor ich zum Anwalt gehe.

      Ich habe ein MFH und ein Problem mit einem ausländischen Mieter. Dessen Wohnng hat Schimmel in der Wohnung. Ich habe mir das mal mit meinem Bekannten angeschaut. Die Wohnung ist eiskalt, Mieter spart an allen Ecken und Kanten. Bei 80% der anderen Mieter gibt es keine Probleme mit Schimmel. Aufjeden Fall beharrt er darauf, dass ich als Vermieter den Schimmel entfernen lassen muss. Reden kann man mit dem Mieter nicht. Ich habe ihn gefragt, warum es eine Selbstverständlichkeit ist, dass ich seine dreckige Wohnung sauber machen soll. Um es nicht eskalieren zu lassen, habe ich gesagt, dass ich das machen werde. Mieter ist sehr temparementvoll.

      Jetzt möchte ich selber eine Wohnung nutzen, da ich umgezogen bin und eine Wohnung brauche.... Gerne würde ich diesem Mieter jetzt kündigen, weil ich a) den Raum brauche und b) ihn nicht mehr leiden kann. Ich weiss jetzt nicht, ob ich ihm kündigen darf, wenn nebenan eine kleinere Wohnung frei wird und ob ich anderen vielleicht kündigen muss, z.b. Alleinstehenden in einer gleichen Wohnung. Es muss dazu gesagt werden, dass der Mieter mit mehr als den durchschnittlichen Personen in der Wohnung haust, wenn ihr versteht was ich meine.

      Um den Schimmel gehts mir weniger, die kleine Renovierung kann ich mir noch leisten. Mich störts einfach, dass jemand die Wohnung vom Amt bezahlt bekommt, die Wohnung nicht lüftet, nicht heizt und dann noch so eine Klappe hat.

      Darf ich mir als Eigentümer meine Wohnung aussuchen, oder muss ich in eine kleinere, freie Wohnung bzw. demjenigen kündigen, der als Single in der gleichen Wohnung im Haus wohnt (alter Mann, der seit Jahren da drin wohnt).

      Bin dankbar für jeden Tipp.
      Avatar
      schrieb am 14.02.10 20:36:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.587 von ORACLEBMW am 14.02.10 20:11:35 ein Problem mit einem ausländischen Mieter

      das ist ja Rassismus pur!
      nur weil die Wohnung vergammelt willst du ihn rausschmeissen?
      wenn das die Claudia hört ist dir ein Spiegelartikel sicher :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.02.10 21:25:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      War das jetzt ironisch gemeint?

      Damit wollte ich nur sagen, dass es auch ein grundlegend kulturelles Problem liegt. Es ist selbstverständlich, dass alles von anderen übernommen wird.

      Wenn ich mit dem diskutiert hätte, wären die wohl auf mich losgegangen und am Ende bekomme ich von euch noch Diskriminierungsvorwürfe.
      Avatar
      schrieb am 14.02.10 21:33:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.751 von ORACLEBMW am 14.02.10 21:25:35vergiss zocklany, der ist immer etwas wirr :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.02.10 21:36:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.587 von ORACLEBMW am 14.02.10 20:11:35die frage ist aber auch, warum Du für das gleiche problem schimmel etc. bereits im november 2009 einen sräd aufgemacht hast :rolleyes:

      bist wohl auch etwas wirr... :rolleyes:

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      schrieb am 14.02.10 21:37:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.751 von ORACLEBMW am 14.02.10 21:25:35War das jetzt ironisch gemeint?

      keineswegs :rolleyes: was hat er gegen dich in der Hand gehabt das du ihm eine Wohnung vermieten mußtest? freiwillig macht sowas keiner :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.02.10 21:52:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.768 von suuperbua am 14.02.10 21:36:28Das war ne Wohnung ne andere Geschichte...
      Avatar
      schrieb am 15.02.10 16:12:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      im mietvertrag ist doch die kündigung geregelt. du kannst mit kündigungsfrist die wohnung kündigen. du erklärst ihm ganz normal die situation , dass du die brauchst. danach kann er eignetlich nichts mehr machen. wenn er natürlich die mietnomaden tour abzieht , dann wird es schwieriger. als sachlich und ruhig ihm alles erklären( auch wenn du ihn nicht leiden kannst!!!), dass du in die wohnung willst und er darf sich nicht füllen als ob er rausgeschmissen wird.
      Avatar
      schrieb am 16.02.10 14:02:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.942.587 von ORACLEBMW am 14.02.10 20:11:35Hallo!

      Wenn Du Dich ein bisschen über die Lage informieren möchtest, empfehle ich Dir, einmal in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu schaun.

      Dort insbesondere die §§ 543, 549 bis 577a, wobei in § 573 die ordentliche Kündigung auch wegen Eigenbedarfs geregelt ist.

      Das BGB findest Du hier:

      http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

      Was kalpchen unten geschrieben hat, stimmt so nicht.

      Generell kannst Du aus Eigenbedarf kündigen. Dabei hast Du ein Wahlrecht, welche von Deinen Wohnungen Du haben möchtest. Das heißt, Du musst nicht dem alleinstehenden Herren kündigen. Problematisch ist es, wenn eine andere Wohnung in dem Haus frei ist. Selbst wenn Du sie wieder vermietest und erst danach die Kündigung einer anderen Wohnung aus Eigenbedarf betreibst, kann das unzulässig sein, wenn schon zu dem Zeitpunkt, in dem Du die freie Wohnung wieder vermietet hast klar war, dass der Eigenbedarf bestand. Insofern sieht das bei Dir mit einer Kündigung wg Eigenbedarf schlecht aus, wenn eine andere Wohnung im Haus grade frei ist.

      Was Du noch machen könntest, wäre eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Unterlassenes Heizen und Lüften und damit verbundene Gefährdung der Substanz der Wohnung sind als außerordentliche Kündigungsgründe anerkannt. Häufig geht sowas aber in einen Rechtsstreit, weil der Mieter sich natürlich wehrt. Derartige Rechtsstreitigkeiten sind meist super langwierig (ein bis drei Jahre) und können unter Umständen teuer werden. Außerdem gibt es da immer einen ziemlich weiten Abwägungsspielraum zwischen Interessen des Vermieters und des Mieters, so dass Du solche Klagen auch verlieren kannst. Dann bleibst Du vollkommen auf den Kosten sitzen. Selbst wenn Du gewinnst, kann es sein, dass Du auf Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten sitzen bleibst, wenn der Mieter die nicht bezahlen kann (was bei Sozialfällen häufig ist).

      Eine praktische Lösung kann es sein, dem Mieter anzubieten, ihn bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu unterstützen, ihm den Umzug zu finanzieren und ihm im Falle seines Ausziehens einen gewissen Cashbetrag zu zahlen, z.B. 1000 Euro.
      Ich kenne Vermieter, die damit regelmäßig missliebige Mieter relativ schnell aus der Wohnung bekommen. Das hört sich jetzt erstmal teuer an, aber wenn der Mieter erstmal Gelder einbehält, in der Wohnung randaliert und Du Rechtsstreitigkeiten vor Gericht führen musst, wird das noch viel teurer.

      Meine Ausführungen hier sind natürlich keine konkrete Rechtsberatung. Wenn Du dem Mieter kündigen willst, solltest Du Dich jedenfalls bei Vermieterverbänden oder noch besser bei einem guten Rechtsanwalt beraten lassen (kost natürlich auch Geld).

      Viel Erfolg!

      Schönen Gruß, aub


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