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    PKV Zuschläge bei Brillenträgern ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.02 21:22:16 von
    neuester Beitrag 06.12.02 22:57:33 von
    Beiträge: 10
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      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:22:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi zusammen,

      möchte zum 1.1.03 in eine PKV wechseln. Was meinen Gesundheitszustand angeht, so sieht es ganz gut aus. Waren in den letzten Jahren nur ein paar Routinesachen wegen denen ich beim Arzt war. Allerdings bin ich Brillen bzw. Kontaktlinsen-Träger.

      Nun die Frage; muss ich deswegen mit einem Zuschlag in der PKV rechnen ? Wenn ja, wie hoch wird der ca. sein ?

      Müssen Augenartzbesuche ebenfalls angegeben werden ?

      Was ist, wenn ich in den letzten 4 Jahren nicht mehr beim Augenarzt war und dennnoch Brillenträger bin. Muss ich dies
      in irgendeiner Form angeben ?

      Wenn ich nach erhalt der Police zum Augenarzt gehe und der mir eine neue Brille verschreibt, muss ich dann was nachmelden bei der PKV ?

      Grund ist der, dass ich bei meiner Zusatzkrankenversicherung, die ich zum 1.1.03 kündigen werde (kennt da einer die Kündigungsfrist ?) mir gerne noch neue Kontaktlinsen bezahlen lassen würde, da ich seit bestehen 24 Monate bei denen noch keine Leistungen in Anspruch genommen habe und mir somit wenigstens noch was gutes tun möchte ! :D Meine Zusatzkasse (Central ) sagt nun, dass sie zur Leistungsabrechnung ein Rezept des Augenarztes sowie die Rechnung des Optikers braucht. Wenn ich jedoch vor Aufnahme bei der PKV zum Augenarzt gehe, dann müsste ich dies ja wieder anzeigen und müsste evtl. einen Zuschlag zahlen.

      Kann ich die Zusatzkranken-V. zum 1.1.03 kündigen und trotzdem noch eine Rechnung einreichen, die Aussicht auf Erstattung hat ?

      Gruß Gerd
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:33:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Kündigung zum 01.01.03 dürfte wohl nicht mehr klappen, normalerweise haben die Kassen einen Monat Kündigungsfrist.

      In der Regel musst Du als Brillenträger nicht mit einem Zuschlag rechnen (es sei denn, es handelt sich um eine schwere Augenkrankheit). Du solltest bei Vetragsabschluss aber auf jeden Fall angeben, dass Du Brillenträger bist, sonst könnte der Vertrag später angefochten bzw. gekündigt werden.

      Noch ein anderer Tip: manche Versicherungen verlangen alle paar Jahre turnusmässige Nachuntersuchungen, andere nicht.
      Diejenigen, die keine verlangen, werden mit zunehmendem Alter sicher etwas attraktiver.

      Ich möchte hier nicht in den Verdacht kommen Werbung zu machen, habe aber seit vielen Jahren ne private Versicherung, mit der ich sehr, sehr zufrieden bin.

      Falls Du nen Tip brauchst, bitte per BM anfragen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:40:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo J285607,

      zufällig arbeite ich in dem Bereich, d.h. wir beraten u.a. Privatkunden in Puncto Risikomanagement, Vermögensaufbau und -management(Berufsunfähigkeit, Private Krankenversicherung, betriebliche/private Altersvorsorge etc. ). Wenn Du Interesse an einer Beratung (natürlich kostenlos) hast dann melde Dich doch bei mir.

      Bis dahin

      bava
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 21:49:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo unlocker,

      die gesetzlichen Kassen haben eine Kündigungsfrist von 2 Monaten !! Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit den Vertrag auch rückwirkend (dann zum 1.1.03 zu datieren)
      Einen Zuschlag für Brillen gibt es, wie Du es richtig geschrieben hast, aber nicht. Eine private Krankenvers. sollte gut ausgewählt werden, da jede seine Vor- und Nachteile hat. (Je nach Bedarf des Kunden)...
      Avatar
      schrieb am 03.12.02 22:02:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      # 2, #3

      Typische vertretermentalität !

      Da stellt einer ein paar Fragen und schon wollt Ihr was verkaufen ! ;D

      Habe Euch trotzdem eine BM geschickt.

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      Avatar
      schrieb am 03.12.02 22:03:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo bava,

      das mit der Kündigungsfrist liegt bei mir schon sehr lange zurück, war mir da nicht mehr ganz sicher.

      Stimme Dir zu, mit der Auswahl der PKV sollte man sehr sorgfältig vorgehen. Hatte vor Jahren mal nen heftigen Unfall, der wegen des Krankenhausaufenthaltes extrem teuer war. Meine Versicherung hat jede eingereichte Rechnung innerhalb von ca. 10 Tagen überwiesen, ich hatte beim Krankenhaus 30 tage Zahlungsziel.
      Auch so etwas sollte bei der Auswahl ein Aspekt sein, denn nicht jeder ist in der Lage mit zehntausenden von (damals) DM in Vorleistung zu gehen.

      Habe deswegen den Namen meiner Versicherung nicht genannt, weil ich in einem anderen Zusammenhang hier mal nen Tip -basierend auf persönlichen Erfahrungen- gegeben habe. Danach fielen alle über mich her und bezichtigten mich der Werbung.

      :laugh: Dabei bin ich doch eher aus einer Branche die krank macht, statt zu heilen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 21:33:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo J285607,

      ich bin in erster Linie Berater. Darüber hinaus habe ich es Dir kostenlos angeboten, da es meine tägliche Arbeit ist und ich die Tücken einer PKV kenne, meine Beratung in Anspruch zu nehmen. Was Du dann aus dieser Beratung machst bleibt natürlich Dir überlassen. Mein Angebot steht weiterhin...

      Robbs
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 21:38:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ J285607

      wie kann ich denn bitte meine BM abrufen ???
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 21:56:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Unten in der Fusszeile auf "Mails" clicken. Da siehst Du vorher auch die eingegangene Anzahl an BMs.
      Avatar
      schrieb am 06.12.02 22:57:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Danke unlocker, hat geklappt...


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