Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 1740)
eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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Ja, das war der Startschuss für eine sehr sehr rosige Sangui Zukunft, die Zeit wird kommen und schon bald. Wie heisst so schön, "was nichts kostet ist nichts Wert"! Sangui wird sein Weg machen, da bin ich mir mehr als 100% sicher!
"Der GKV-Spitzenverband vertritt jedoch die Auffassung, dass Granulox als Hämoglobin-Spray richtigerweise unter dem Arzneimittelbegriff, resp. als Medizinprodukt mit arzneiähnlichem Charakter nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, einzustufen sei.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein teilen diese Meinung und vertreten die Auffassung, das Granulox Spray aufgrund des hohen Preises als unwirtschaftlich anzusehen ist."
Das war´s!
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein teilen diese Meinung und vertreten die Auffassung, das Granulox Spray aufgrund des hohen Preises als unwirtschaftlich anzusehen ist."
Das war´s!
Ist Granulox Spray als SSB verordnungsfähig?
Auf Antrag des Herstellers ist Granulox Spray derzeit zugelassen als Medizinprodukt zur Wundversorgung (Verbandstoff) und somit als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.
Der GKV-Spitzenverband vertritt jedoch die Auffassung, dass Granulox als Hämoglobin-Spray richtigerweise unter dem Arzneimittelbegriff, resp. als Medizinprodukt mit arzneiähnlichem Charakter nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, einzustufen sei.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein teilen diese Meinung und vertreten die Auffassung, das Granulox Spray aufgrund des hohen Preises als unwirtschaftlich anzusehen ist.
http://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/50ssb/faq_ssb/ind…
ByeBye.
Auf Antrag des Herstellers ist Granulox Spray derzeit zugelassen als Medizinprodukt zur Wundversorgung (Verbandstoff) und somit als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig.
Der GKV-Spitzenverband vertritt jedoch die Auffassung, dass Granulox als Hämoglobin-Spray richtigerweise unter dem Arzneimittelbegriff, resp. als Medizinprodukt mit arzneiähnlichem Charakter nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, einzustufen sei.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Nordrhein teilen diese Meinung und vertreten die Auffassung, das Granulox Spray aufgrund des hohen Preises als unwirtschaftlich anzusehen ist.
http://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/50ssb/faq_ssb/ind…
ByeBye.
wie man sieht, zieht sich das thema durch alle bereiche der erstattung. kranke sind oft alt und immobil - das liegt in der natur der sache - und ihnen fehlt es darum an widerstandskraft in dieser gemengelage. kassen nutzen das systematisch aus. da die beiträge nicht erhöht werden, müssen die kosten runter. das ist die einzige stellschraube. begründet werden ablehnende bescheide nicht oder mit haarsträubenden argumenten.
granulox ist 1. ein medizinprodukt klasse III, und 2.ein verbandmittel nach SGB § 31 Abs. 1. für die frage der erstattung kommt es allein darauf an, verbandmittel nach SGB § 31 Abs.1. das hindert kassen aber nicht, beides zu vermengen, und das konstrukt der arzneimittelähnlichen medizinprodukte ins spiel zu bringen, oder dem medizinprodukt diese eigenschaft abzusprechen, und es als arzneimittel einzustufen.
http://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/50ssb/faq_ssb/ind…
das ist natürlich grober unfug. sachlich falsch, und systematisch auch falsch. die kassen haben keine eigene legaldefinition vorzunehmen, sondern das gesetz zu befolgen. gesetze werden vom gesetzgeber gemacht, nicht von den kassen.
granulox ist 1. ein medizinprodukt klasse III, und 2.ein verbandmittel nach SGB § 31 Abs. 1. für die frage der erstattung kommt es allein darauf an, verbandmittel nach SGB § 31 Abs.1. das hindert kassen aber nicht, beides zu vermengen, und das konstrukt der arzneimittelähnlichen medizinprodukte ins spiel zu bringen, oder dem medizinprodukt diese eigenschaft abzusprechen, und es als arzneimittel einzustufen.
http://www.kvno.de/10praxis/40verordnungen/50ssb/faq_ssb/ind…
das ist natürlich grober unfug. sachlich falsch, und systematisch auch falsch. die kassen haben keine eigene legaldefinition vorzunehmen, sondern das gesetz zu befolgen. gesetze werden vom gesetzgeber gemacht, nicht von den kassen.
http://www.youtube.com/watch?v=HPKUbZ24d-8
Maischberger: Das wird nicht erstattet. Immer Ärger mit der Krankenkasse.
Maischberger: Das wird nicht erstattet. Immer Ärger mit der Krankenkasse.
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Dieser Beitrag wurde von HotMod moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
"Ein anderes Ärgernis sind Leistungsverweigerungen der Krankenkassen. „Wer ernsthaft krank ist, braucht Hilfe - medizinisch und finanziell. Jeder Versicherte, der Monat für Monat seine Krankenversicherungsbeiträge zahlt, erwartet zu Recht, dass er Medikamente, Heil- und Rehabilitations-Maßnahmen von seiner Krankenkasse bezahlt bekommt und Krankengeld erhält. Selbstverständlich ist das mittlerweile nicht mehr. Dies zeigen Patientenbeschwerden, die den Ärzten als Vertrauens- und Bezugsperson mit steigender Tendenz geschildert werden“, sagte Berling. „Damit wird auch noch mehr Kassenbürokratie in die Arztpraxen getragen. So kann es nicht weitergehen. Aufgabe der Krankenkassen ist es, die Versorgung zu finanzieren, nicht aber Renditen aus den Beiträgen der Versicherten zu erwirtschaften“, so der KVN-Vize."
http://www.kvn.de/icc/internet/nav/e1e/broker.jsp?uMen=e1e70…
http://www.kvn.de/icc/internet/nav/e1e/broker.jsp?uMen=e1e70…
"Wer ernsthaft krank ist, braucht Hilfe - medizinisch und finanziell. Jeder, der Monat für Monat seine Krankenversicherungsbeiträge zahlt, erwartet zu recht, dass er Medikamente, Heil- und Rehabilitations-Maßnahmen bezahlt bekommt und Krankengeld erhält. Selbstverständlich ist das jedoch überhaupt nicht. Dabei haben die Krankenkassen 28 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet. Konnte er angehäuft werden, weil Patienten Leistungen verweigert wurden?"
http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/gesundheitswesen/krank…
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http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/gesundheitswesen/krank…
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Wer ernten will muss erst einmal säen. Hier hat sich in den letzten Monaten sehr viel getan. Auch wenn mancher "Dauerposter" in diesem Forum gern auf recht subtile Weise immer wieder schwarzmalt. Gerade in diesem Markt will gut Ding Weile haben. Vor diesem Hintergrund bekommt der Begriff "Beharrungskräfte" übrigens eine ganz neue Bedeutung.
Bevor die Krankenkassen die Kosten für ein Mittel erstatten muss viel passieren. Und dabei wird seitens der Kassen nicht immer (vielleicht sogar nie?) zuerst im Sinne des Patienten gedacht sondern zuerst an Kostenvermeidung und Kosteneinsparung. Ich kenne diesen Markt sehr genau. Nicht selten wird dabei recht kurz gedacht und Dank einflussreicher Lobbyisten gern auch für alte Methoden das Geld weiterhin zum Fenster hinaus geworfen, bis sich endlich ein neues Mittel/eine neue Methode durchsetzen kann.
Granulox wurde bisher in verschiedenen Foren eine positive Beeinflussung der Wundheilung bei bis dato nahezu aussichtslosen Fällen bescheinigt. Und da aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung leider eine Zunahme dieser schweren Fälle zu erwarten ist... .
Also, der Markt ist da und Granulox wird in vielen Fällen das Mittel der Wahl sein. Hat sich das erst ein mal herumgesprochen kann man auch an eine weitgehende Erstattung über die Krankenkassen denken (sofern wir bis dahin nicht alle unter dem Schirm einer Einheitsversicherung "beglückt" werden).
Einen schönen 2. Advent und allen Investierten viel Glück und Erfolg
Bevor die Krankenkassen die Kosten für ein Mittel erstatten muss viel passieren. Und dabei wird seitens der Kassen nicht immer (vielleicht sogar nie?) zuerst im Sinne des Patienten gedacht sondern zuerst an Kostenvermeidung und Kosteneinsparung. Ich kenne diesen Markt sehr genau. Nicht selten wird dabei recht kurz gedacht und Dank einflussreicher Lobbyisten gern auch für alte Methoden das Geld weiterhin zum Fenster hinaus geworfen, bis sich endlich ein neues Mittel/eine neue Methode durchsetzen kann.
Granulox wurde bisher in verschiedenen Foren eine positive Beeinflussung der Wundheilung bei bis dato nahezu aussichtslosen Fällen bescheinigt. Und da aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung leider eine Zunahme dieser schweren Fälle zu erwarten ist... .
Also, der Markt ist da und Granulox wird in vielen Fällen das Mittel der Wahl sein. Hat sich das erst ein mal herumgesprochen kann man auch an eine weitgehende Erstattung über die Krankenkassen denken (sofern wir bis dahin nicht alle unter dem Schirm einer Einheitsversicherung "beglückt" werden).
Einen schönen 2. Advent und allen Investierten viel Glück und Erfolg
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.000.832 von niemwolf am 07.12.13 09:07:07zu DermaPro
Um es mit Jaci´s Worten zu sagen:
Wird noch nicht mal von der Krankenkasse erstattet, da viel zu teuer und die Beharrungskräfte sind eine hohe Hürde.
Um es mit Jaci´s Worten zu sagen:
Wird noch nicht mal von der Krankenkasse erstattet, da viel zu teuer und die Beharrungskräfte sind eine hohe Hürde.