Alexanderwerke (Seite 67)
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Alexanderwerk AG
Remscheid
WKN 503 200 – ISIN DE0005032007
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 30. Oktober 2008, 10.00 Uhr,
im Schützenhaus, Schützenplatz 1, 42853 Remscheid
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kippdorfstraße 6-24, 42857 Remscheid, und im Internet unter http://www.alexanderwerk.com eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich kostenlos übersandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2007 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2007 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats.
Die bisherige Aufsichtsratsvergütung soll neu geregelt werden. In § 17 der Satzung soll die feste jährliche Grundvergütung auf EUR 5.000,00 festgesetzt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte der Grundvergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) § 17 der Satzung wird neu gefasst:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben Ersatz seiner Auslagen eine jährliche Grundvergütung in Höhe von EUR 5.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte der Grundvergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.“
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung findet erstmals für das am 1. Januar 2008 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
6. Wahl zum Aufsichtsrat
Am 31.01.2008 legte Herr Christian Rentrop sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. Das Amtsgericht Wuppertal hat auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 18. Februar 2008 Herrn Uwe Kohde, Moosburg an der Isar, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die Bestellung bis zur nächsten Hauptversammlung erfolgte, steht eine Wahl zum Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person für die restliche Amtszeit des vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Christian Rentrop, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Uwe Kohde, Vermögensverwalter, Moosburg an der Isar.
Herr Kohde übt folgende anderweitigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
Vorsitz des Aufsichtsrats bei der
― Independant Capital AG, Stuttgart,
― der Q2M Managementberatung AG, Stuttgart
― Aldea Assekuranzmakler AG, Stuttgart,
Mitglied des Aufsichtsrates bei der
― Corona Energy AG, Bremen.
Außerdem ist er geschäftsführender Gesellschafter der HKR Vermögensverwaltungs GmbH, München.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 23. Oktober 2008, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben.
Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts erforderlich, die sich auf den Beginn des 9. Oktober 2008, 0:00 Uhr, zu beziehen hat. Der Nachweis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind innerhalb der vorgenannten Fristen an folgende Adresse zu senden:
Alexanderwerk AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/FWA
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax 0421 / 36 03 153
E-Mail: HV@neelmeyer.de
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 28. Oktober 2008 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:
Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zusätzlich im Internet unter http://www.alexanderwerk.com zum Download bereit. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung:
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefax 02191/ 795 - 202
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die rechtzeitig im Original oder per Telefax unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.alexanderwerk.com zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Angaben zum Kapital und den Stimmrechten
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 4.680.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt 1.800.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Rechte der Aktionäre bzgl. der Teilnahme an der Hauptversammlung
Neben den oben genannten Rechten der Aktionäre nach §§ 126, 127 AktG können Aktionäre unter den in §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 S. 2 AktG genannten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung der einberufenen Hauptversammlung bekannt gemacht werden.
Die Aktionäre haben zudem das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen an der Hauptversammlung teilzunehmen bzw. sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung während der Hauptversammlung zu verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch den Bevollmächtigtenvertreter abzugeben. Ferner haben Aktionäre und Aktionärsvereinigungen gemäß § 127a AktG die Möglichkeit, im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 22. September 2008 veröffentlicht.
Remscheid, im September 2008
Der Vorstand
Remscheid
WKN 503 200 – ISIN DE0005032007
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 30. Oktober 2008, 10.00 Uhr,
im Schützenhaus, Schützenplatz 1, 42853 Remscheid
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kippdorfstraße 6-24, 42857 Remscheid, und im Internet unter http://www.alexanderwerk.com eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen, die im Übrigen auch während der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem Aktionär unverzüglich kostenlos übersandt.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2007 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2007 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats.
Die bisherige Aufsichtsratsvergütung soll neu geregelt werden. In § 17 der Satzung soll die feste jährliche Grundvergütung auf EUR 5.000,00 festgesetzt werden. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte der Grundvergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
a) § 17 der Satzung wird neu gefasst:
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben Ersatz seiner Auslagen eine jährliche Grundvergütung in Höhe von EUR 5.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte der Grundvergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Zusätzlich zur Grundvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jede Teilnahme an einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten der Gesellschaft.“
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung findet erstmals für das am 1. Januar 2008 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
6. Wahl zum Aufsichtsrat
Am 31.01.2008 legte Herr Christian Rentrop sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nieder. Das Amtsgericht Wuppertal hat auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 18. Februar 2008 Herrn Uwe Kohde, Moosburg an der Isar, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Da die Bestellung bis zur nächsten Hauptversammlung erfolgte, steht eine Wahl zum Aufsichtsrat an.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person für die restliche Amtszeit des vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Christian Rentrop, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Uwe Kohde, Vermögensverwalter, Moosburg an der Isar.
Herr Kohde übt folgende anderweitigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus:
Vorsitz des Aufsichtsrats bei der
― Independant Capital AG, Stuttgart,
― der Q2M Managementberatung AG, Stuttgart
― Aldea Assekuranzmakler AG, Stuttgart,
Mitglied des Aufsichtsrates bei der
― Corona Energy AG, Bremen.
Außerdem ist er geschäftsführender Gesellschafter der HKR Vermögensverwaltungs GmbH, München.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 20 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 23. Oktober 2008, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet haben.
Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine Bescheinigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts erforderlich, die sich auf den Beginn des 9. Oktober 2008, 0:00 Uhr, zu beziehen hat. Der Nachweis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind innerhalb der vorgenannten Fristen an folgende Adresse zu senden:
Alexanderwerk AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS/FWA
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax 0421 / 36 03 153
E-Mail: HV@neelmeyer.de
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 28. Oktober 2008 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:
Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zusätzlich im Internet unter http://www.alexanderwerk.com zum Download bereit. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung kann ausschließlich dieses Formular verwendet werden.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung:
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
Telefax 02191/ 795 - 202
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die rechtzeitig im Original oder per Telefax unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter http://www.alexanderwerk.com zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Angaben zum Kapital und den Stimmrechten
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 4.680.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt 1.800.000. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Rechte der Aktionäre bzgl. der Teilnahme an der Hauptversammlung
Neben den oben genannten Rechten der Aktionäre nach §§ 126, 127 AktG können Aktionäre unter den in §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 S. 2 AktG genannten Voraussetzungen verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung der einberufenen Hauptversammlung bekannt gemacht werden.
Die Aktionäre haben zudem das Recht, unter den oben genannten Voraussetzungen an der Hauptversammlung teilzunehmen bzw. sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung während der Hauptversammlung zu verlangen, Anträge zu den Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch den Bevollmächtigtenvertreter abzugeben. Ferner haben Aktionäre und Aktionärsvereinigungen gemäß § 127a AktG die Möglichkeit, im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers andere Aktionäre aufzufordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen nach dem Aktiengesetz zu stellen oder in der Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 22. September 2008 veröffentlicht.
Remscheid, im September 2008
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.410.637 von okra64 am 04.10.08 16:44:56Ach okra64,
hier bist du auch mit deinen Pleite-Charts. Wo denn sonst noch wie Rücker-Immobilien, GSC-Research oder Horus. Weitere möchte ich gar nicht aufzählen.
Frage mich nur, was solche Beiträge eigentlich sollen?
hier bist du auch mit deinen Pleite-Charts. Wo denn sonst noch wie Rücker-Immobilien, GSC-Research oder Horus. Weitere möchte ich gar nicht aufzählen.
Frage mich nur, was solche Beiträge eigentlich sollen?
Ich beschäftige mich beruflich bedingt seit fast 10 Jahren mit dem Laden.
Über die Jahre konstant geblieben ist die viel zu optimistische Kommunikation:
Ohne Kapitalerhöhungen und Immobilienverkäufe wäre
der Laden schon x-Mal insolvent gegangen.
Dies spiegelt sich meiner Eindrucks nach niemals in den Geschäfts-
und Zwischenberichten, die rückblickend immer viel zu optimistisch waren.
Jetzt sind jedoch alle Immobilien verkauft und Kapitalerhöhungen
wegen Nennwertnähe kaum mehr möglich.
Über die Jahre konstant geblieben ist die viel zu optimistische Kommunikation:
Ohne Kapitalerhöhungen und Immobilienverkäufe wäre
der Laden schon x-Mal insolvent gegangen.
Dies spiegelt sich meiner Eindrucks nach niemals in den Geschäfts-
und Zwischenberichten, die rückblickend immer viel zu optimistisch waren.
Jetzt sind jedoch alle Immobilien verkauft und Kapitalerhöhungen
wegen Nennwertnähe kaum mehr möglich.
Vom Chart her sieht es nach Pleite aus
Halbjahresergebnis: rd -0,5 Mio Euro Verlust
Verlust je Aktie: 0,27 Euro/Aktie
Angesichts der derzeitigen Konjunkturabschwächung und einer relativ
starken Abhängigkeit vom amerikanischen Markt (rd. 20-25 Prozent
des Umsatzes) sind die Aussichten alles andere als rosig.
Verlust je Aktie: 0,27 Euro/Aktie
Angesichts der derzeitigen Konjunkturabschwächung und einer relativ
starken Abhängigkeit vom amerikanischen Markt (rd. 20-25 Prozent
des Umsatzes) sind die Aussichten alles andere als rosig.
Der Hj-Bericht 2008 ist nun auch verfügbar
http://www.alexanderwerk.de/index.php?ILNK=Navi_IR_FReports&…
http://www.alexanderwerk.de/index.php?ILNK=Navi_IR_FReports&…
Kein Kommentar hier zur erneuten Prognoseverfehlung ?
Bis vor kurzem galt doch noch die Prognose, im operativen Geschäft
ein "mindestens ausgeglichenes Ergebnis" zu erzielen.
In Wirklichkeit wurde wieder einmal ein Millionenverlust
(-2,4 Mio €) im operativen Geschäft eingefahren.
Statt der prognostizierten "mindestens 3,8 Mio €" Gewinn wurde deshalb nur 0,9 Mio € Gewinn erzielt.
Dies jedoch ausschliesslich ein Ergebnis eines riesigen
ausserordentlichen Ertrags in Höhe von 3,6 Mio €.
der Veräusserung aller im Eigentum befindlichen Restimmobilien.
Dafür muss Alexanderwerk jetzt leider Miete zahlen.
Bis vor kurzem galt doch noch die Prognose, im operativen Geschäft
ein "mindestens ausgeglichenes Ergebnis" zu erzielen.
In Wirklichkeit wurde wieder einmal ein Millionenverlust
(-2,4 Mio €) im operativen Geschäft eingefahren.
Statt der prognostizierten "mindestens 3,8 Mio €" Gewinn wurde deshalb nur 0,9 Mio € Gewinn erzielt.
Dies jedoch ausschliesslich ein Ergebnis eines riesigen
ausserordentlichen Ertrags in Höhe von 3,6 Mio €.
der Veräusserung aller im Eigentum befindlichen Restimmobilien.
Dafür muss Alexanderwerk jetzt leider Miete zahlen.
Die Einladung zur HV wurde heute im eBundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss 2007 ist auf der HP abrufbar
http://www.alexanderwerk.com/index.php?ILNK=Navi_IR_FReports…
Der Hj-Bericht 2008 soll auch noch heute dort eingestellt werden.
Der Jahresabschluss 2007 ist auf der HP abrufbar
http://www.alexanderwerk.com/index.php?ILNK=Navi_IR_FReports…
Der Hj-Bericht 2008 soll auch noch heute dort eingestellt werden.
Ja, das in 2008 keine Umsätze hieraus geben wird.
Auf für das nächste Jahr werden hieraus wenn überhaupt - keine
bedeutsamen Umsätze generiert.
Auf für das nächste Jahr werden hieraus wenn überhaupt - keine
bedeutsamen Umsätze generiert.
SALVE!
Gibt es hier news zu den Biomasse-Maschinen, von den vor Jahren gesprochen wurde?
Petronius
Gibt es hier news zu den Biomasse-Maschinen, von den vor Jahren gesprochen wurde?
Petronius
30.04.24 · wO Newsflash · Alexanderwerk |
30.04.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
15.03.24 · wO Newsflash · Alexanderwerk |
15.03.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
29.02.24 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
02.01.24 · dpa-AFX · Alexanderwerk |
11.08.23 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
06.07.23 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
07.06.23 · EQS Group AG · Alexanderwerk |
26.05.23 · Aktien Global · Alexanderwerk |