SPAG der Tiefschlaf ist beendet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.03.06 22:16:52 von
neuester Beitrag 02.08.09 20:18:57 von
neuester Beitrag 02.08.09 20:18:57 von
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langsam aber sicher scheint sich herumzusprechen, das die SPAG aus dem Verkauf ihres Hauptasset Ende 2006 ca 25 Mio€ erlösen wird.das sind ca 4,8 € pro Aktie.Das Damoklesschwert was immer noch über dieser AG hängt oder hing war ein Verfahren wegen Geldwäsche aus dem Jahre 2000 oder 2001.Wie der Vorstand auf der letzten HV mitgeteilt hat rechnet er mit der Einstellung des Verfahrens im Laufe des Jahre 2006.Ob dies nun geschehen ist weiss ich allerdings nicht.Der fulminaten Anstieg in der Aktie ließe sich aber hiermit erklären. Hat jemand nähre Infos?
tja..manchmal muss man etwas zeit mitbringen, easy money
Was ist denn eigentlich aus dem Geldwäsche-Skandal bei SPAG
geworden? Das ging doch damals gross durch die Medien.
Siehe http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,248494,00.…
Gibt es da inzwischen rechtskräftige Urteile?
geworden? Das ging doch damals gross durch die Medien.
Siehe http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,248494,00.…
Gibt es da inzwischen rechtskräftige Urteile?
Herr Reese rechnet noch vor der HV im August mit einer Entscheidung des Verfahrens.Entweder wird Klage erhoben- dann wird das Verfahren zumindest zum Ende geführt-, oder das Verfahren wird entgültig eingestellt. Hintergrund ist die Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf.Sollte an den Vorwürfen wirklich etwas dran sein, wäre nur ein Fortgang des Verfahrens sinnvoll, denn dann könnten die Behörden zugriff auf den Kaufpreis nehmen.
ich gehe allerdings davon aus, dass an den Vorwürden nichts dran ist.
ich gehe allerdings davon aus, dass an den Vorwürden nichts dran ist.
Nach x-Jahren Ermittlung ohne jegliche Neuigkeiten, Sicherstellungen,
Hausdurchsuchungen etc ist eine Verfahrenseinstellung wohl mittlerweile zu 99% sicher.
Der Immobilienverkauf zu 25 Mio €, bzw. 4,8 € je Aktie, an einen
schwedischen Milliardenkonzern wurde ja bereits gemeldet.
Die Kaufpreiszahlung erfolgt noch in diesem Jahr.
Ich rechne damit, das auch die zweite Immobilie verkauft wird.
Insgesamt dürften damit knapp 6€ ausgeschüttet werden,
also fast der doppelte Betrag des Aktienkurses.
Danach ist SPAG "nur" noch ein netter Börsenmantel.
Hausdurchsuchungen etc ist eine Verfahrenseinstellung wohl mittlerweile zu 99% sicher.
Der Immobilienverkauf zu 25 Mio €, bzw. 4,8 € je Aktie, an einen
schwedischen Milliardenkonzern wurde ja bereits gemeldet.
Die Kaufpreiszahlung erfolgt noch in diesem Jahr.
Ich rechne damit, das auch die zweite Immobilie verkauft wird.
Insgesamt dürften damit knapp 6€ ausgeschüttet werden,
also fast der doppelte Betrag des Aktienkurses.
Danach ist SPAG "nur" noch ein netter Börsenmantel.
@merrill: Ich stimme dir 100 prozent zu. bitte vergiss nicht das herr reese wie er mir sagte eine schadenersatzklage gegen die brd vorbereitet. nach dem verkauf aller assets soll die hv bestimen wie es weiter gehen soll. wie es aussieht soll der verkaufserlös ausgeschüttet werden. als einziges asset verbleit der schadenersatzanspruch dann in der ag.
Gibt wirklich keinen hier am board der sich für diesen wert interessiert?
[posting]20.553.868 von fahrenheit am 07.03.06 12:59:27[/posting]Hallo fahrenheit,
Du bist nicht allein , aber das Wesentliche wurde ja bereits gesagt - mein letzter Kenntnisstand ist auch, dass Stockmann die größere der in der Meldung vom Oktober genannte Bauvariante durchführen will, mit entsprechend höherem Zufluss für SPAG (erwähnte fast 25 Mio.) - jetzt heißt es erst einmal weiter Geduld haben bis zur Veröffentlichung des GB 2005 Ende Q2(?) und der HV im August(?).
Du bist nicht allein , aber das Wesentliche wurde ja bereits gesagt - mein letzter Kenntnisstand ist auch, dass Stockmann die größere der in der Meldung vom Oktober genannte Bauvariante durchführen will, mit entsprechend höherem Zufluss für SPAG (erwähnte fast 25 Mio.) - jetzt heißt es erst einmal weiter Geduld haben bis zur Veröffentlichung des GB 2005 Ende Q2(?) und der HV im August(?).
Die SPAG hat eine Immobilie die bereits verkauft ist im Wert von 25 MIo. Euro.Es bestehen keinerlei Bankverbindkichkeiten. Mit welchen Mitteln sind denn die Immobilien seinerzeit erworben worden?
Deutet hier nicht doch einiges auf Geldwäsche hin?
Deutet hier nicht doch einiges auf Geldwäsche hin?
@ingusch: eine provokante Behauptung die du da aufstellst.Aber die SPAG ist ja auch mal kapitalisiert worden.Aus diesen Mitteln wurde der Grundbesitz erworben. Das Probelem sieht die Staatsanwaltschaft in den KEH gegen Sacheinlagen aus den Jahre 99 und 2000 ?. es ist völlig klar das eine soche KEH eine wunderbares Medium ist schwarzes Geld zu waschen. Ich gehe aller dings davon aus das an diesen Vorwürfen nichts daran ist.Sollte an diesen Vorwürfen etwas daran sein, dürfte es ziemlich schwierig sein dies zu beweisen.
Heute gabs mal wieder Kaufkurse :-)
Zeit Kurs Umsatz / Stück
16:35:14 2,60 500
14:59:24 2,65 1.000
14:38:09 2,65 1.000
14:32:22 2,80 1.000
14:25:53 2,80 1.000
Zeit Kurs Umsatz / Stück
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14:59:24 2,65 1.000
14:38:09 2,65 1.000
14:32:22 2,80 1.000
14:25:53 2,80 1.000
Immerhin 10.000 Stück im Geld bei 2,80 Euro !!!
Bid: 12:27:56 2,80 10.000
Ask: 12:27:56 2,95 1.000
Bid: 12:27:56 2,80 10.000
Ask: 12:27:56 2,95 1.000
Mittlerweile liegen auf der Geldseite bei 2,80 19.000 Aktien. Mit scheint als würde sich die Spekulation in diesem Wert positionieren und auf einen guten Ausgang hoffen. Ich teile diese Einschätzung übrigens.
Mir wurde gerade von SPAG mitgeteilt, dass die HV bereits Ende Mai stattfinden soll, d.h. der Geschäftsbericht sollte nicht mehr lange auf sich warten lassen. News dann auf der HV.
Kohle aus Russland ist mittlerweile eingetrudelt und wird demnächst an die Aktionäre verteilt. Knapp 5€/Aktie, wenn ich mich nicht verrechnet habe. Danke, merrill, für den Tip.
---------
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. 724 440 -
ISIN DE0007244402
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 9. Juni 2006, um 14:30 Uhr im InterCityHotel, Frankfurt Airport, Cargo City-Süd, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, des Lageberichts zum 31. Dezember 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
5. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2005 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 13.293.588,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 20.769.151,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 13.699.754,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 26.993.342,91 um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden.
5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.293.588,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 13.699.754,00 erhöht auf EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 13.699.754,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt.
b) § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.993.342,91 (in Worten: Euro sechsundzwanzig Millionen neunhundertdreiundneunzigtausenddreihundertzweiundvierzig 91/100)."
5.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b) § 4 Absätze (1) und (2) der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 260.000,00 (in Worten: Euro zweihundertsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 260.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 5.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach 5.1 in das Handelsregister erfolgt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sollen sich die Aktionäre bis zum 02.06.2006 anmelden und ihre Aktien spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehenden Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
IMC GmbH
Bürgermeister-Neff-Str. 13
68519 Viernheim
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 26. Mai 2006 eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im April 2006
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Der Vorstand
---------
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. 724 440 -
ISIN DE0007244402
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 9. Juni 2006, um 14:30 Uhr im InterCityHotel, Frankfurt Airport, Cargo City-Süd, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, des Lageberichts zum 31. Dezember 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
5. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2005 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 13.293.588,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 20.769.151,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 13.699.754,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 26.993.342,91 um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden.
5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.293.588,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 13.699.754,00 erhöht auf EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 13.699.754,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt.
b) § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.993.342,91 (in Worten: Euro sechsundzwanzig Millionen neunhundertdreiundneunzigtausenddreihundertzweiundvierzig 91/100)."
5.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b) § 4 Absätze (1) und (2) der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 260.000,00 (in Worten: Euro zweihundertsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 260.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 5.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach 5.1 in das Handelsregister erfolgt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sollen sich die Aktionäre bis zum 02.06.2006 anmelden und ihre Aktien spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehenden Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
IMC GmbH
Bürgermeister-Neff-Str. 13
68519 Viernheim
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 26. Mai 2006 eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im April 2006
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Der Vorstand
Na, das ist doch mal ein Knaller!!!
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. 724 440 -
ISIN DE0007244402
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 9. Juni 2006, um 14:30 Uhr im InterCityHotel, Frankfurt Airport, Cargo City-Süd, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, des Lageberichts zum 31. Dezember 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
5. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2005 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 13.293.588,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 20.769.151,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 13.699.754,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 26.993.342,91 um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, gibt es eine Ausschüttung von 5 EUR pro Aktie.
25,48 MEUR werden auf 5,2 MAktien verteilt (Aktienbestand heute).
Das ist der Hammer!!!
Gruss
Jetypeter
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. 724 440 -
ISIN DE0007244402
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 9. Juni 2006, um 14:30 Uhr im InterCityHotel, Frankfurt Airport, Cargo City-Süd, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, des Lageberichts zum 31. Dezember 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
5. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2005 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 13.293.588,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 20.769.151,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 13.699.754,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 26.993.342,91 um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden.
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, gibt es eine Ausschüttung von 5 EUR pro Aktie.
25,48 MEUR werden auf 5,2 MAktien verteilt (Aktienbestand heute).
Das ist der Hammer!!!
Gruss
Jetypeter
ohne Kommentar: ....
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. 724 440 -
ISIN DE0007244402
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 9. Juni 2006, um 14:30 Uhr im InterCityHotel, Frankfurt Airport, Cargo City-Süd, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, des Lageberichts zum 31. Dezember 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
5. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2005 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 13.293.588,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 20.769.151,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 13.699.754,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 26.993.342,91 um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden.
5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.293.588,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 13.699.754,00 erhöht auf EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 13.699.754,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt.
b) § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.993.342,91 (in Worten: Euro sechsundzwanzig Millionen neunhundertdreiundneunzigtausenddreihundertzweiundvierzig 91/100)."
5.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b) § 4 Absätze (1) und (2) der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 260.000,00 (in Worten: Euro zweihundertsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 260.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 5.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach 5.1 in das Handelsregister erfolgt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sollen sich die Aktionäre bis zum 02.06.2006 anmelden und ihre Aktien spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehenden Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
IMC GmbH
Bürgermeister-Neff-Str. 13
68519 Viernheim
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 26. Mai 2006 eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im April 2006
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Der Vorstand
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. 724 440 -
ISIN DE0007244402
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 9. Juni 2006, um 14:30 Uhr im InterCityHotel, Frankfurt Airport, Cargo City-Süd, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, des Lageberichts zum 31. Dezember 2005 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2005 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 zu wählen.
5. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2005 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 13.293.588,91. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2005 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 20.769.151,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 13.699.754,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 26.993.342,91 um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre verwendet werden.
5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.293.588,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 13.699.754,00 erhöht auf EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 13.699.754,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt.
b) § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 26.993.342,91 (in Worten: Euro sechsundzwanzig Millionen neunhundertdreiundneunzigtausenddreihundertzweiundvierzig 91/100)."
5.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b) § 4 Absätze (1) und (2) der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 260.000,00 (in Worten: Euro zweihundertsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 260.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 5.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach 5.1 in das Handelsregister erfolgt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sollen sich die Aktionäre bis zum 02.06.2006 anmelden und ihre Aktien spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehenden Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:
IMC GmbH
Bürgermeister-Neff-Str. 13
68519 Viernheim
Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 02.06.2006 bei unserer Gesellschaft einzureichen.
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 26. Mai 2006 eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im April 2006
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Der Vorstand
Wie von mir vermutet, sollen also in Kürze über 25 Mio €,
bzw. 5€ je Aktie steuerfrei als Dividende ausgeschüttet werden.
Da der Kurs aktuell bei 4 Euro liegt, dürfte die Aktie noch 1,5 € bzw. rd. 30 Prozent Potenzial haben.
Grossaktionär bei SPAG ist seit Jahren die BAADER AG.
Und die wollen cash sehen.
bzw. 5€ je Aktie steuerfrei als Dividende ausgeschüttet werden.
Da der Kurs aktuell bei 4 Euro liegt, dürfte die Aktie noch 1,5 € bzw. rd. 30 Prozent Potenzial haben.
Grossaktionär bei SPAG ist seit Jahren die BAADER AG.
Und die wollen cash sehen.
Ich denke, das ist deutlich zu wenig, da
- nur ein Teil des Eigenkapitals ausgekehrt wird (8,5M verbleiben in GK und KR)
- stille Reserven in der anderen Immo-Tochter liegen
- der Börsenmantel noch etwas wert ist
Sollte also insgesamt deutlich über Deinen eingangs geschätzten 6E/Aktie werden. Aber vielleicht habe ich auch was verpasst. Du bist hier der Experte.
Baader hält zum 31.12.2005 35,98% der Anteile. Gibt es noch andere größere Pakete? Das wäre wichtig für die Nutzung des Börsenmantels.
- nur ein Teil des Eigenkapitals ausgekehrt wird (8,5M verbleiben in GK und KR)
- stille Reserven in der anderen Immo-Tochter liegen
- der Börsenmantel noch etwas wert ist
Sollte also insgesamt deutlich über Deinen eingangs geschätzten 6E/Aktie werden. Aber vielleicht habe ich auch was verpasst. Du bist hier der Experte.
Baader hält zum 31.12.2005 35,98% der Anteile. Gibt es noch andere größere Pakete? Das wäre wichtig für die Nutzung des Börsenmantels.
@Istanbul:
nett dich hier zu treffen.
Kenne dich noch von Foris-Zeiten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Ich wollte mit meiner Schätzung konservativ bleiben.
Wenn man sich die Kursentwicklung der früheren ANTWERPES AG (jetzt DocCheck) anschaut,
dann hast du mit deiner optimistischeren Kurseinschätzung sicherlich recht.
Ich schätze den Wert der Restimmobilien und Restvermögen ebenfalls zweistellig,
d.h. 2 Euro je Aktie, zusätzlich zu den 5 Euro Ausschüttung wg. Kapitalschnitt.
Ich persönlich schätze die Situation wie folgt:
1) BAADER will aussteigen.
Beteiligungen an Nicht-Maklerunternehmen ist überhaupt nicht mehr deren Geschäftsziel.
Deshalb werden die ihr SPAG-Paket sicherlich verkaufen.
Übrigens soll Herr Baader selber auch SPAG-Aktien halten.
Müsste mal aus meinen Kellerarchiven meine HV-Teilnehmerliste-Kopien raussuchen.
2) Grössere Aktienpakete liegen bei den Vorständen. Diese werden meiner Einschätzung
nach aus den Ausschüttungen das Baader-Paket zahlen - und dann die SPAG weiterführen.
Weiterführen bedeutet:
1) Prozeß gegen Bundeskriminalamt auf Schadensersatz führen.
2) Kapitalerhöhung durchführen, um weitere Immobilien in Petersburg finanzieren zu können.
Dort haben Sie vieljährige Erfahrung, Kontakte - und der dortige Immobilienmarkt boomt.
nett dich hier zu treffen.
Kenne dich noch von Foris-Zeiten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Ich wollte mit meiner Schätzung konservativ bleiben.
Wenn man sich die Kursentwicklung der früheren ANTWERPES AG (jetzt DocCheck) anschaut,
dann hast du mit deiner optimistischeren Kurseinschätzung sicherlich recht.
Ich schätze den Wert der Restimmobilien und Restvermögen ebenfalls zweistellig,
d.h. 2 Euro je Aktie, zusätzlich zu den 5 Euro Ausschüttung wg. Kapitalschnitt.
Ich persönlich schätze die Situation wie folgt:
1) BAADER will aussteigen.
Beteiligungen an Nicht-Maklerunternehmen ist überhaupt nicht mehr deren Geschäftsziel.
Deshalb werden die ihr SPAG-Paket sicherlich verkaufen.
Übrigens soll Herr Baader selber auch SPAG-Aktien halten.
Müsste mal aus meinen Kellerarchiven meine HV-Teilnehmerliste-Kopien raussuchen.
2) Grössere Aktienpakete liegen bei den Vorständen. Diese werden meiner Einschätzung
nach aus den Ausschüttungen das Baader-Paket zahlen - und dann die SPAG weiterführen.
Weiterführen bedeutet:
1) Prozeß gegen Bundeskriminalamt auf Schadensersatz führen.
2) Kapitalerhöhung durchführen, um weitere Immobilien in Petersburg finanzieren zu können.
Dort haben Sie vieljährige Erfahrung, Kontakte - und der dortige Immobilienmarkt boomt.
Hat einer hier am board infos zu dem laufenden ermittlungsverfahren? herr reese hat mir vor ein paar wochen gesagt, dass kurzfristig ein termin bei den ermittlungsbehörden anstehen würde.ferner sagte er mit das er ein verfahren gegen die brd für den fall plane, dass das ermittlungsverfahren ohne ergebnis eingestellt würde.über den streitwert hat er sich nicht konkret geäußert, ihn aber auf einen zweistelligen mio-wert € taxiert.
hat jemand weitere infos?
hat jemand weitere infos?
ich geb noch kein stück her...
Es ist mir absolut unverständlich wie man die Aktie zu den aktuellen Kursen verkaufen kann. Auf Sicht von 7-8 Monaten ergibt sich eine Rendite von mindestens 20% - eher höher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.419.990 von rtq am 03.05.06 18:05:05
Wie läuft die Ausschüttung steuerrechtlich gesehen genau ab?
Wenn die Ausschüttung nach weniger als einem Jahr nach dem Kauf der Aktie erfolgt, ist dann die Ausschüttung trotzdem steuerfrei?
Erkennen alle Depotbanken, auch ausländische, die Ausschüttung automatisch als steuerfreie Ausschüttung an, oder kann es passieren das manche Depotbanken die Ausschüttung irrtümlich als (steuerpflichtige) Dividende erkennen?
Gruß tt
Wenn die Ausschüttung nach weniger als einem Jahr nach dem Kauf der Aktie erfolgt, ist dann die Ausschüttung trotzdem steuerfrei?
Erkennen alle Depotbanken, auch ausländische, die Ausschüttung automatisch als steuerfreie Ausschüttung an, oder kann es passieren das manche Depotbanken die Ausschüttung irrtümlich als (steuerpflichtige) Dividende erkennen?
Gruß tt
BOERSE-ONLINE berichtet auf der Internetseite ueber die Aktie. Das hat bei mir auch nen dringenden Kaufinpuls ausgeloest. Der Kurs sollte MINDESTENS auf 5 Euro gehen, die Ueberlegung, dass noch 1-2 Euro mehr drin sind allein wegen der Boersennotiz halte ich ebenfalls fuer plausibel. Noch ein Gedanke wegen der Ausschuettung: Kann es nicht auch sein, dass man jur. Massnahmen gegen SPAG befuerchtet und deswegen das Geld aus der Gesellschaft ziehen will????
Russen-Disko für die Baader-Aktie
[17:22, 03.05.06]
Von Gereon Kruse
Skurriler könnte eine Börsenstory wohl kaum sein. Über Monate dümpelt der Kurs der Sankt Petersburger Immobilien und Beteiligungs AG (SPAG) völlig lustlos vor sich hin. Verschreckt von Gerüchten um Geldwäscherei für die Russenmafia und einer - angesichts laufender Ermittlungsverfahren - ungewissen Zukunft hatten sich die meisten Investoren längst von der SPAG-Aktie verabschiedet.
Für einen Kurssprung um in der Spitze gut 72 Prozent sorgte nun ausgerechnet die im typischen Juristendeutsch verfasste Einladung zur am 9. Juni 2006 im Frankfurter InterCityHotel stattfindenden Hauptversammlung. Unter Punkt 5 der Tagesordnung heißt es ein wenig umständlich: "Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen".
Diese Maßnahmen haben es jedoch in sich: Vereinfacht ausgedrückt bedeuten sie nämlich nichts anderes, als das SPAG überflüssiges Kapital auskehrt und 25,48 Millionen Euro an die Aktionäre weiterreicht. Bezogen auf die derzeit im Umlauf befindlichen 5,2 Millionen SPAG-Anteile entspricht das einem Betrag von 4,90 Euro je Aktie. Zur Einordnung: Derzeit notieren die SPAG-Papiere bei 4,16 Euro.
Einer der Hauptprofiteure des Geldregens ist ein alter Bekannter: die Baader Wertpapierhandelsbank. Das Münchner Finanzhaus hält laut jüngstem Geschäftsbericht noch 35,98 Prozent an der SPAG. Demnach würden Baader unverhofft gut neun Millionen Euro zufließen. Denkbar ist allerdings auch, dass Baader gar nicht so lange wartet und seine Anteile auf dem nun deutlich erhöhten Kursniveau bereits vorher versilbert. Ausschließen möchte Firmensprecher Nico Baader diese Option nicht: Sollte es ein attraktives Angebot eines Investors geben, wäre auch ein Verkauf denkbar, erklärt er gegenüber BÖRSE ONLINE.
Bleibt die Frage, in welcher Form die SPAG künftig agieren wird? Als Gesellschaft mit operativen Geschäft oder als substanzloser Börsenmantel? Eine seriöse Einzuschätzung, welchen Wert die Firma nach der Ausschüttung noch hat, ist kaum möglich. Daher ist es verständlich, dass die SPAG-Aktie am Tag nach der Bekanntgabe des Deals bereits wieder auf der Verliererseite steht.
Angesichts der nur der spärlichen Informationen drängt sich ein Investment auch nicht wirklich auf. Ein paar Glücksritter werden den Kurs der SPAG-Aktie in den kommenden Monaten aber auf jeden Fall auf Trab halten. Konservative Anleger schauen sich die Entwicklung besser von außen an.
Positiv sollte sich die Transaktion allerdings für die Baader-Aktie erweisen. Dem Großaktionär winkt - so oder so - eine millionenschwere Nebeneinnahme. Dabei läuft das Geschäft bei dem Wertpapierhandelshaus ohnehin schon prächtig wie der traumhafte Start ins neue Jahr gezeigt hat. BÖRSE ONLINE rät, die Aktie zu Kaufen.
Russen-Disko für die Baader-Aktie
[17:22, 03.05.06]
Von Gereon Kruse
Skurriler könnte eine Börsenstory wohl kaum sein. Über Monate dümpelt der Kurs der Sankt Petersburger Immobilien und Beteiligungs AG (SPAG) völlig lustlos vor sich hin. Verschreckt von Gerüchten um Geldwäscherei für die Russenmafia und einer - angesichts laufender Ermittlungsverfahren - ungewissen Zukunft hatten sich die meisten Investoren längst von der SPAG-Aktie verabschiedet.
Für einen Kurssprung um in der Spitze gut 72 Prozent sorgte nun ausgerechnet die im typischen Juristendeutsch verfasste Einladung zur am 9. Juni 2006 im Frankfurter InterCityHotel stattfindenden Hauptversammlung. Unter Punkt 5 der Tagesordnung heißt es ein wenig umständlich: "Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen".
Diese Maßnahmen haben es jedoch in sich: Vereinfacht ausgedrückt bedeuten sie nämlich nichts anderes, als das SPAG überflüssiges Kapital auskehrt und 25,48 Millionen Euro an die Aktionäre weiterreicht. Bezogen auf die derzeit im Umlauf befindlichen 5,2 Millionen SPAG-Anteile entspricht das einem Betrag von 4,90 Euro je Aktie. Zur Einordnung: Derzeit notieren die SPAG-Papiere bei 4,16 Euro.
Einer der Hauptprofiteure des Geldregens ist ein alter Bekannter: die Baader Wertpapierhandelsbank. Das Münchner Finanzhaus hält laut jüngstem Geschäftsbericht noch 35,98 Prozent an der SPAG. Demnach würden Baader unverhofft gut neun Millionen Euro zufließen. Denkbar ist allerdings auch, dass Baader gar nicht so lange wartet und seine Anteile auf dem nun deutlich erhöhten Kursniveau bereits vorher versilbert. Ausschließen möchte Firmensprecher Nico Baader diese Option nicht: Sollte es ein attraktives Angebot eines Investors geben, wäre auch ein Verkauf denkbar, erklärt er gegenüber BÖRSE ONLINE.
Bleibt die Frage, in welcher Form die SPAG künftig agieren wird? Als Gesellschaft mit operativen Geschäft oder als substanzloser Börsenmantel? Eine seriöse Einzuschätzung, welchen Wert die Firma nach der Ausschüttung noch hat, ist kaum möglich. Daher ist es verständlich, dass die SPAG-Aktie am Tag nach der Bekanntgabe des Deals bereits wieder auf der Verliererseite steht.
Angesichts der nur der spärlichen Informationen drängt sich ein Investment auch nicht wirklich auf. Ein paar Glücksritter werden den Kurs der SPAG-Aktie in den kommenden Monaten aber auf jeden Fall auf Trab halten. Konservative Anleger schauen sich die Entwicklung besser von außen an.
Positiv sollte sich die Transaktion allerdings für die Baader-Aktie erweisen. Dem Großaktionär winkt - so oder so - eine millionenschwere Nebeneinnahme. Dabei läuft das Geschäft bei dem Wertpapierhandelshaus ohnehin schon prächtig wie der traumhafte Start ins neue Jahr gezeigt hat. BÖRSE ONLINE rät, die Aktie zu Kaufen.
Gäbe es juristische Maßnahmen und wären diese zu befürchten gewesen, würden Vorstand und Aufsichtsrat persönlich haften, wenn sie die gebundene Kapitalrücklage auskehrten.
Andererseits macht es für Baader bei eigener deutlich zweistelligen Eigenkapitalrendite durchaus Sinn, ab ca. 4.50E auf der Verkäuferseite zu sein. Die 4.90E fleißen in ca. einem Jahr und was dann noch kommt, dauert weitere Jahre.
Andererseits macht es für Baader bei eigener deutlich zweistelligen Eigenkapitalrendite durchaus Sinn, ab ca. 4.50E auf der Verkäuferseite zu sein. Die 4.90E fleißen in ca. einem Jahr und was dann noch kommt, dauert weitere Jahre.
@Istanbul
"Andererseits macht es für Baader bei eigener deutlich zweistelligen Eigenkapitalrendite durchaus Sinn, ab ca. 4.50E auf der Verkäuferseite zu sein."
Sieht tatsächlich so aus.
20.000 Stück stehen bei 4,5 zum Verkauf.
Schönes Wochenende.
Gruss
Jetypeter
"Andererseits macht es für Baader bei eigener deutlich zweistelligen Eigenkapitalrendite durchaus Sinn, ab ca. 4.50E auf der Verkäuferseite zu sein."
Sieht tatsächlich so aus.
20.000 Stück stehen bei 4,5 zum Verkauf.
Schönes Wochenende.
Gruss
Jetypeter
Die bei BÖRSE ONLINE geäusserte Annahme,
"Denkbar ist allerdings auch, dass Baader gar nicht so lange wartet
und seine Anteile auf dem nun deutlich erhöhten Kursniveau bereits vorher versilbert"
ist angesichts der Grössenordnung der Beteiligung (36% Baader direkt,
einige Prozent hält Baader zudem privat, nach meinen Aufzeichnungen) totaler Unsinn.
Baader schiesst sich doch nicht jetzt mit Kleinverkäufen den Kurs kaputt, um
anschließend einen Grossinvestor zu finden, der ihnen einen möglichst hohen Preis für das Paket zu zahlen.
"Denkbar ist allerdings auch, dass Baader gar nicht so lange wartet
und seine Anteile auf dem nun deutlich erhöhten Kursniveau bereits vorher versilbert"
ist angesichts der Grössenordnung der Beteiligung (36% Baader direkt,
einige Prozent hält Baader zudem privat, nach meinen Aufzeichnungen) totaler Unsinn.
Baader schiesst sich doch nicht jetzt mit Kleinverkäufen den Kurs kaputt, um
anschließend einen Grossinvestor zu finden, der ihnen einen möglichst hohen Preis für das Paket zu zahlen.
Die Baader AG verkauft nicht über Börse (und drückt damit
möglicherweise die Kurse), ergab Nachfrage.
Im Interview wurde ja entsprechend Stellung genommen:
"Sollte es ein attraktives Angebot eines Investors geben,
wäre auch ein Verkauf denkbar, erklärt er gegenüber BÖRSE ONLINE. "
Bei aktuell 4,49 € ist die SPAG-Aktie bis zu HV-Einladung in ca. einer Woche äusserst attraktiv.
Dann erfahren die Aktionäre von der "5 Euro Ausschüttung".
Ich rechne mit ca. 30 Prozent Kursgewinn auf 2 Wochen-Sicht.
Auch danach bleibt die Aktie halbwegs interessant - aber nur für Langfristanleger:
Ich rechne damit, das der SPAG Vorstand der Baader AG nach Ausschüttung das
Aktienpaket abkauft und dann weiter in Petersburg Gewerbeimmobilien entwickelt.
Übrigens hat das Unternehmen auch nach der 5€ Ausschüttung noch eine kleinere Gewerbeimmobilie in Petersburg.
möglicherweise die Kurse), ergab Nachfrage.
Im Interview wurde ja entsprechend Stellung genommen:
"Sollte es ein attraktives Angebot eines Investors geben,
wäre auch ein Verkauf denkbar, erklärt er gegenüber BÖRSE ONLINE. "
Bei aktuell 4,49 € ist die SPAG-Aktie bis zu HV-Einladung in ca. einer Woche äusserst attraktiv.
Dann erfahren die Aktionäre von der "5 Euro Ausschüttung".
Ich rechne mit ca. 30 Prozent Kursgewinn auf 2 Wochen-Sicht.
Auch danach bleibt die Aktie halbwegs interessant - aber nur für Langfristanleger:
Ich rechne damit, das der SPAG Vorstand der Baader AG nach Ausschüttung das
Aktienpaket abkauft und dann weiter in Petersburg Gewerbeimmobilien entwickelt.
Übrigens hat das Unternehmen auch nach der 5€ Ausschüttung noch eine kleinere Gewerbeimmobilie in Petersburg.
Ich kann momentan nicht verstehen, warum der Kurs nicht mindestens nah an der 4,9 € Marke steht...und habe somit (logischerweise) zu 4,4 € weiter aufgestockt...
Manchmal braucht die Börse halt etwas länger. Aber das ist man im Nebenwertebereich auch nicht anders gewohnt...
Euer Wächter
Manchmal braucht die Börse halt etwas länger. Aber das ist man im Nebenwertebereich auch nicht anders gewohnt...
Euer Wächter
Gründe, warum der Kurs aktuell rd. 10 Prozent unter der -steuerfrei -ausgeschütteten Summe
liegt, gibt es mehrere:
1) SPAG macht keinerlei Öffentlichkeitsarbeit.
Wer macht sich schon die Arbeit und studiert die sehr lange ADhoc-Mitteilung und
schaut sich dann auch noch Aktienzahl, AKtienwert und Unternehmen an ?
2) Die AKtionäre sind über den Ausschüttungsbetrag je Aktie (4,9 €) noch nicht angeschrieben worden.
Ich bin mir sehr sicher: Wenn die HV-Einladung raus ist, steigt der Kurs um ca. 20-30 Prozent.
liegt, gibt es mehrere:
1) SPAG macht keinerlei Öffentlichkeitsarbeit.
Wer macht sich schon die Arbeit und studiert die sehr lange ADhoc-Mitteilung und
schaut sich dann auch noch Aktienzahl, AKtienwert und Unternehmen an ?
2) Die AKtionäre sind über den Ausschüttungsbetrag je Aktie (4,9 €) noch nicht angeschrieben worden.
Ich bin mir sehr sicher: Wenn die HV-Einladung raus ist, steigt der Kurs um ca. 20-30 Prozent.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.549.184 von Merrill am 13.05.06 12:44:20wer weiß wann die ausschüttung erfolgt und ob danach die aktie überhaupt noch einen wert hat ?
Die Ausschüttung erfolgt nach Zustimmung auf der Hauptversammlung und nach Eintragung im Handelsregister.
Das dürfte circa vier Wochen nach der HV geschehen.
Der "Restwert" des Unternehmens:
- ca. 1 bis 1,5 € je Aktie für die verbleibende Gewerbeimmobilie
- ca 0,5 bis 1 Euro für die Boersennotiz
- ca. 0 bis 3 € für den Schadensersatzanspruch gegen das BKA
- ca. 0 bis 10 € je Aktie für das Immobilien-Know how und Kontakte in Petersburg.
"0 bis 10 E", weil das Know how und die Kontakte an den Vorstand (und damit Grossaktionär) gebunden sind.
Geht er, ist dies weg.
Ich erwarte jedoch, das der SPAG-Vorstand der Baader AG deren 36%
Aktienpaket nach Ausschüttung abkauft und weiter mit SPAG agiert.
Das dürfte circa vier Wochen nach der HV geschehen.
Der "Restwert" des Unternehmens:
- ca. 1 bis 1,5 € je Aktie für die verbleibende Gewerbeimmobilie
- ca 0,5 bis 1 Euro für die Boersennotiz
- ca. 0 bis 3 € für den Schadensersatzanspruch gegen das BKA
- ca. 0 bis 10 € je Aktie für das Immobilien-Know how und Kontakte in Petersburg.
"0 bis 10 E", weil das Know how und die Kontakte an den Vorstand (und damit Grossaktionär) gebunden sind.
Geht er, ist dies weg.
Ich erwarte jedoch, das der SPAG-Vorstand der Baader AG deren 36%
Aktienpaket nach Ausschüttung abkauft und weiter mit SPAG agiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.613.066 von Merrill am 16.05.06 21:54:38@Merril:
Fast richtig - was die Ausschüttung angeht...
Die Eintragung uns HR dürfte - wenn es keine Klagen gibt - bis spätestens Ende Juli erfolgt sein.
Danach gilt allerdings folgendes:
"(...) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen. (...)"
Also würde die Ausschüttung Ende Januar 2007 erfolgen.
Fast richtig - was die Ausschüttung angeht...
Die Eintragung uns HR dürfte - wenn es keine Klagen gibt - bis spätestens Ende Juli erfolgt sein.
Danach gilt allerdings folgendes:
"(...) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen. (...)"
Also würde die Ausschüttung Ende Januar 2007 erfolgen.
Genau, die Ausschüttung wird wie bei IPC Archtec im ersten Quartal 2007 erfolgen. Wer darauf nicht warten kann, möge mir bitte die Aktien verkaufen ...
@Merrill
Ich bin ganz deiner Meinung, dass die Aktie deutlich zu niedrig notiert, aber ich nehme mal an, dass sich deine Angaben zum "Restwert" auf die dann zusammengelegten Aktien beziehen, oder?
Grüße
ilsubstanzinvestore
Ich bin ganz deiner Meinung, dass die Aktie deutlich zu niedrig notiert, aber ich nehme mal an, dass sich deine Angaben zum "Restwert" auf die dann zusammengelegten Aktien beziehen, oder?
Grüße
ilsubstanzinvestore
Den Wert der Immobilie, Schadenersatzansprueche und Klagen kann ich nicht einschaetzen. Grob aber wohl richtig.
Der Wert des Mantels ist m.E. 0,5-2 Mio. Bei aktuell 5,2mn Stuecken sind das 0,1-0,5 Euro pro heutiger Aktie.
Es ist absolut klar, dass sich hier ein ausgezeichnets Chancen-Risiken-Profil bietet und das wird der Markt auch erkennen. Und bei Nebenwerten ist sowas manchmal erstaunlich ineffizient. Es gab vor ca. 10 Jahren mal nen Fall mit Abfindungsrechten (ich glaube Kleockner oder so, wo Spitzenbetraege mit einem festen Betrag abgegolten wurden und man ohne jedes Risiko einige Hundert Euro verdienen konnte...
Der Wert des Mantels ist m.E. 0,5-2 Mio. Bei aktuell 5,2mn Stuecken sind das 0,1-0,5 Euro pro heutiger Aktie.
Es ist absolut klar, dass sich hier ein ausgezeichnets Chancen-Risiken-Profil bietet und das wird der Markt auch erkennen. Und bei Nebenwerten ist sowas manchmal erstaunlich ineffizient. Es gab vor ca. 10 Jahren mal nen Fall mit Abfindungsrechten (ich glaube Kleockner oder so, wo Spitzenbetraege mit einem festen Betrag abgegolten wurden und man ohne jedes Risiko einige Hundert Euro verdienen konnte...
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.620.541 von bernau am 17.05.06 13:10:54... oder vor ca. 7 Jahren bei Kühnle Kopp & Kausch.
Da notierte die Aktie auch lange unter dem Betrag der Sonderausschüttung und es waren praktisch risikolos
einige Euro zu verdienen, obwohl die Tatsache bekannt war.
Da notierte die Aktie auch lange unter dem Betrag der Sonderausschüttung und es waren praktisch risikolos
einige Euro zu verdienen, obwohl die Tatsache bekannt war.
Ich bin mir sehr sicher, das die SPAG-Vorstände der Baader AG deren 36 % Paket abkaufen.
Von einem "Mantelverkauf", nach Verkauf auch der verbleibenen Gewerbeimmobilie
und Ausschüttung des Erlöses, hätte sie doch nur Nachteile:
Sie hätten von der Schadensersatzklage gegen das BKA keinerlei Vorteil.
SPAG, die "St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG", ist in St. Petersburg sehr bekannt.
Warum sollten die Vorstände hierauf verzichten ?
Von einem "Mantelverkauf", nach Verkauf auch der verbleibenen Gewerbeimmobilie
und Ausschüttung des Erlöses, hätte sie doch nur Nachteile:
Sie hätten von der Schadensersatzklage gegen das BKA keinerlei Vorteil.
SPAG, die "St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG", ist in St. Petersburg sehr bekannt.
Warum sollten die Vorstände hierauf verzichten ?
Tja, manchmal liegt das Geld wirklich auf der Straße
Bin gerade auf SPAG gestoßen und nun mit 1000 Stück dabei.
Wann ist eigentlich Stichtag für die Ausschüttung (wie üblich zur HV), weil irgendwo auch von jan. 2007 die Rede ist?
Und wo steht, dass die Ausschüttung steuerfrei sein wird?
Bin gerade auf SPAG gestoßen und nun mit 1000 Stück dabei.
Wann ist eigentlich Stichtag für die Ausschüttung (wie üblich zur HV), weil irgendwo auch von jan. 2007 die Rede ist?
Und wo steht, dass die Ausschüttung steuerfrei sein wird?
Ich hätte mal ein paar Fragen, auf die vielleicht jemand von euch schon Antworten hat:
Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ... verwendet werden.
Was verbirgt sich hier dahinter? Heißt das, das diese 1,2 Mio als Kapitalrücklage im Unternehmen verbleiben? D.h. bei dann 260.000 Aktien bleiben 1,46 Mio EK plus Rücklagen, also etwa 4,60 je Aktie (nach Zusammenlegung 1:20)?
Zweitens würde mich das mit der steuerlichen Behandlung der Kapitalherabsetzung auch interessieren. Weiß jemand etwas genaueres?
Drittens: Hat irgendjemand mal eine halbwegs aktuelle Bilanz der SPAG gesehen, oder weiß, wo diese zu finden ist? Sprich: Welche Aktiva gibt es, die nach der KH bleiben?
Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 26.733.342,91 soll in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ... verwendet werden.
Was verbirgt sich hier dahinter? Heißt das, das diese 1,2 Mio als Kapitalrücklage im Unternehmen verbleiben? D.h. bei dann 260.000 Aktien bleiben 1,46 Mio EK plus Rücklagen, also etwa 4,60 je Aktie (nach Zusammenlegung 1:20)?
Zweitens würde mich das mit der steuerlichen Behandlung der Kapitalherabsetzung auch interessieren. Weiß jemand etwas genaueres?
Drittens: Hat irgendjemand mal eine halbwegs aktuelle Bilanz der SPAG gesehen, oder weiß, wo diese zu finden ist? Sprich: Welche Aktiva gibt es, die nach der KH bleiben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.780.319 von Ganda am 24.05.06 14:48:44Noch eine Woche bis zur HV. Spätestens dann sollte es auch wieder ein wenig Publicity rund um die SPAG geben - vielleicht mit dem Ergebnis eines Kurses endlich einmal oberhalb der Ausschüttung?
Dafür, dass in 2 Stunden die HV beginnt, ist es aber auffällig ruhig rund um die SPAG-Aktie - und noch immer notiert sie deutlich unterhalb der heute zu beschließenden Ausschüttung in Höhe von 4,90 EUR je Aktie.
Angesichts der WM-Euphorie sollten doch alle Tagesordnungspunkte ohne große Diskussionen abgenickt werden - und die SPAG noch heute eine positive Ad Hoc veröffentlichen können. Spätestens um 18.00 Uhr wollen schließlich alle den Saal verlassen ...
Angesichts der WM-Euphorie sollten doch alle Tagesordnungspunkte ohne große Diskussionen abgenickt werden - und die SPAG noch heute eine positive Ad Hoc veröffentlichen können. Spätestens um 18.00 Uhr wollen schließlich alle den Saal verlassen ...
@all
Mal ein kurzer Bericht zur HV, längerer folgt sicher noch von GSC!
Alle Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit und nur ein paar Enthaltungen angenommen, es gab keine Widersprüche zu Protokoll.
Die Ausschüttung von 4,9€ (übrigens steuerfrei) soll im Dezember fließen. Der Geldfluß aus dem Verkauf der Immobilie wird im Oktober erwartet (dann soll es eine AdHoc darüber geben). Weitere Risiken, u.a. noch 2 fehlende Wohnungen konnten reduziert werden, da Stockmann diese selbst erwirbt.
Der Nettomittelzufluss (nach Gebühren und Steuern) aus dem Immobilienverkauf wird 25,48 Mio.€ betragen, so dass, wenn alles glatt geht, wovon der Vorstand derzeit zu fast 100% ausgeht, das Geld im Dezember zur Ausschüttung zur Verfügung stehen wird.
Übrig bleibt noch die Beteiligung an der Invest Future GmbH, die gegebenenfalls ebenfalls verkauft werden soll, die angegebenen Preisrange lag bei 2,9 bis 4,4 Mio.€. Dies kann aber noch umentschieden werden, falls endlich der Geldwäscheverdachtsvorwurf fallen gelassen wird und man sich wieder um operatives Geschäft (Immobilienmarkt boomt derzeit in Russland) kümmern kann (gute Kontakte des Vorstands in St.Petersburg scheinen offensichtlich vorhanden zu sein).
Ferner hat der AR auf seiner letzten Sitzung beschossen Klagen gegen das Land Hessen wegen des Geldwäscheverdachtsvorwurfs einzureichen.
Soweit so gut, für mich war es eher eine positive Überraschung, genau wie das folgende Spiel der deutschen Nationlmannschaft
Grüße
ilsubstanzinvestore
Mal ein kurzer Bericht zur HV, längerer folgt sicher noch von GSC!
Alle Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit und nur ein paar Enthaltungen angenommen, es gab keine Widersprüche zu Protokoll.
Die Ausschüttung von 4,9€ (übrigens steuerfrei) soll im Dezember fließen. Der Geldfluß aus dem Verkauf der Immobilie wird im Oktober erwartet (dann soll es eine AdHoc darüber geben). Weitere Risiken, u.a. noch 2 fehlende Wohnungen konnten reduziert werden, da Stockmann diese selbst erwirbt.
Der Nettomittelzufluss (nach Gebühren und Steuern) aus dem Immobilienverkauf wird 25,48 Mio.€ betragen, so dass, wenn alles glatt geht, wovon der Vorstand derzeit zu fast 100% ausgeht, das Geld im Dezember zur Ausschüttung zur Verfügung stehen wird.
Übrig bleibt noch die Beteiligung an der Invest Future GmbH, die gegebenenfalls ebenfalls verkauft werden soll, die angegebenen Preisrange lag bei 2,9 bis 4,4 Mio.€. Dies kann aber noch umentschieden werden, falls endlich der Geldwäscheverdachtsvorwurf fallen gelassen wird und man sich wieder um operatives Geschäft (Immobilienmarkt boomt derzeit in Russland) kümmern kann (gute Kontakte des Vorstands in St.Petersburg scheinen offensichtlich vorhanden zu sein).
Ferner hat der AR auf seiner letzten Sitzung beschossen Klagen gegen das Land Hessen wegen des Geldwäscheverdachtsvorwurfs einzureichen.
Soweit so gut, für mich war es eher eine positive Überraschung, genau wie das folgende Spiel der deutschen Nationlmannschaft
Grüße
ilsubstanzinvestore
Anmerkung:
der Vorstand beziffert einen möglichen Schadenersatzanspruch auf ca. 12 Mio €. Vor einer Schadenersatzklage wird allerdings erst eine Teilklage in Form einer Feststellungsklage erhoben.
der Vorstand beziffert einen möglichen Schadenersatzanspruch auf ca. 12 Mio €. Vor einer Schadenersatzklage wird allerdings erst eine Teilklage in Form einer Feststellungsklage erhoben.
Warum steht die Aktie eigentlich nicht mindestens auf 4,90 €, wenn dieser Betrag im Dez. steuerfrei rückfließen soll?
be.
be.
Warum steht die Aktie eigentlich nicht mindestens auf 4,90 €, wenn dieser Betrag im Dez. steuerfrei rückfließen soll?
Gute Frage, mich wundert allerdings mehr, warum der Kurs nicht über 5 € steht. Ich meine, nach der Ausschüttung ist ja auch noch einiges an Substanz vorhanden. Dazu kommen noch Chancen aus einem evtl. Rechtsstreit mit Hessen.
Putin saß 6 Jahre im Beirat der SPAG. Als ich das damals gelesen habe war eigentlich klar, das sich die Ermittlungen wegen Geldwäsche so oder so im Sande verlaufen werden. Alles andere hätte mich doch schwerstens verwundert...
Egal, es gibt welche die noch verkaufen. Ich stehe schon längere Zeit auf der 4,4 € - heute wurde ich bedient. Manchmal muß man auch etwas warten können. Und in solch turbulenten Börsenzeiten sind mir sichere 10 % bis Dezember lieber als alles andere.
Das einzigste was momentan bei mir läuft sind die Puts auf Solarworld. Alles andere - bis auf WürttLeben - wurde abgewatscht. Und das, obwohl solche Werte wie W+W, vmr, DBAG oder u.c.a. an oder unter dem Buchwert bei teils stolzesten Dividendenrenditen notieren. Es interessiert NIEMANDEN.
Und da ich damit rechne, das es erst richtig rund geht wenn die Wall Street mal kräftiger hustet, halte ich z.Zt. viel Cash, einige Puts und baue nach und nach die SPAG Position weiter aus. Denn momentan ist mir sichere Rendite die liebste Rendite...
Euer Wächter
Gute Frage, mich wundert allerdings mehr, warum der Kurs nicht über 5 € steht. Ich meine, nach der Ausschüttung ist ja auch noch einiges an Substanz vorhanden. Dazu kommen noch Chancen aus einem evtl. Rechtsstreit mit Hessen.
Putin saß 6 Jahre im Beirat der SPAG. Als ich das damals gelesen habe war eigentlich klar, das sich die Ermittlungen wegen Geldwäsche so oder so im Sande verlaufen werden. Alles andere hätte mich doch schwerstens verwundert...
Egal, es gibt welche die noch verkaufen. Ich stehe schon längere Zeit auf der 4,4 € - heute wurde ich bedient. Manchmal muß man auch etwas warten können. Und in solch turbulenten Börsenzeiten sind mir sichere 10 % bis Dezember lieber als alles andere.
Das einzigste was momentan bei mir läuft sind die Puts auf Solarworld. Alles andere - bis auf WürttLeben - wurde abgewatscht. Und das, obwohl solche Werte wie W+W, vmr, DBAG oder u.c.a. an oder unter dem Buchwert bei teils stolzesten Dividendenrenditen notieren. Es interessiert NIEMANDEN.
Und da ich damit rechne, das es erst richtig rund geht wenn die Wall Street mal kräftiger hustet, halte ich z.Zt. viel Cash, einige Puts und baue nach und nach die SPAG Position weiter aus. Denn momentan ist mir sichere Rendite die liebste Rendite...
Euer Wächter
Man sollte als Aktionär den aktuellen Kurs (4,40 Euro trotz steuerfreier 4,90
Euro-Ausschüttung im Dezember) entspannt sehen - und als Interessent als Chance zum Aktienkauf.
Die nächsten Woche und Monate wird es sicherlich mehrere Aktienbriefe,
Analysen und Artikel geben, die auf die deutlich rUnterbewertung hinweisen.
Schließlich hat SPAG neben den 4,9 € Ausschüttung noch
- 0,6-0,9 € Wert (steigend) für die Restimmobilie
- max. 2,5 € Wert für den Schadensersatzanspruch
- noch 0-2 € Wert für die Russland-Immobilienerfahrung wert.
Ich bin mich sicher, das die SPAG weiter in Petersburg tätig sein wird.
Sie wird also nach der 4,9 € Ausschüttung sicherlich weiter profitabel existieren.
Euro-Ausschüttung im Dezember) entspannt sehen - und als Interessent als Chance zum Aktienkauf.
Die nächsten Woche und Monate wird es sicherlich mehrere Aktienbriefe,
Analysen und Artikel geben, die auf die deutlich rUnterbewertung hinweisen.
Schließlich hat SPAG neben den 4,9 € Ausschüttung noch
- 0,6-0,9 € Wert (steigend) für die Restimmobilie
- max. 2,5 € Wert für den Schadensersatzanspruch
- noch 0-2 € Wert für die Russland-Immobilienerfahrung wert.
Ich bin mich sicher, das die SPAG weiter in Petersburg tätig sein wird.
Sie wird also nach der 4,9 € Ausschüttung sicherlich weiter profitabel existieren.
offensichtlich gibt es auch einige auf der Abgabeseite, die dem Braten nicht trauen.
Und dafür mag es auch gute Gründe geben
Und dafür mag es auch gute Gründe geben
Ich würde die Umsätze eher als zufällig einstufen. Dass die SPAG aufgrund ihrer Vergangenheit mit einem hohen Risikoabschlag belegt wird, ist doch klar. Dieser wird sich erst dann auflösen, wenn der Geldeingang aus dem Immo-Verkauf verkündet wird. Wer eine gute Rendite machen will, muss allerdings vorher dabei sein - und die sicher noch einige Wochen oder gar Monate andauernde Phase "zufälliger Kursentwicklungen" aushalten können.
GSC-Research (www.gsc-research.de) hat einen leider kostenpflichtigen Hauptversammlungsbericht erstellt.
"Rechnerisch ergibt sich für die Aktie der SP AG also ein fairer Wert zwischen 5,50 EUR und 6 EUR"
schreibt GSC im Fazit des Berichts.
D.h. rd. 25 bis knapp 40 Prozent über dem aktuellen Kurs.
"Die Zukunft der SP AG sieht der Vorstand nach dem Verkauf des NIC in
- der Verwaltung der verbleibenden Tochtergesellschaft Inform Future GmbH -
und darüber hinaus
- in der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen das Land Hessen.
Im kommenden Jahr ist dann vorgesehen, auch noch das über die Inform Future GmbH gehaltene Bürocenter zu veräußern.
"Inwieweit darüber hinaus noch eine sinnvolle Geschäftstätigkeit
aufrechterhalten werden kann, müssen wir sehen", so der Vorstand.
Ich wette, das der Vorstand weiter macht:
1) SPAG ist bekannt in Petersburg und hat hier erheblichen Kenntnisse.
Auf der HV berichtete er z.B., das unlängst der SPAG zwei attraktive Immobilien angeboten wurden.
2) Der Schadensersatzprozess dauert mehrere Jahre. Der Vorstand wird sich nicht nehmen, die selber zu begleiten.
"Rechnerisch ergibt sich für die Aktie der SP AG also ein fairer Wert zwischen 5,50 EUR und 6 EUR"
schreibt GSC im Fazit des Berichts.
D.h. rd. 25 bis knapp 40 Prozent über dem aktuellen Kurs.
"Die Zukunft der SP AG sieht der Vorstand nach dem Verkauf des NIC in
- der Verwaltung der verbleibenden Tochtergesellschaft Inform Future GmbH -
und darüber hinaus
- in der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gegen das Land Hessen.
Im kommenden Jahr ist dann vorgesehen, auch noch das über die Inform Future GmbH gehaltene Bürocenter zu veräußern.
"Inwieweit darüber hinaus noch eine sinnvolle Geschäftstätigkeit
aufrechterhalten werden kann, müssen wir sehen", so der Vorstand.
Ich wette, das der Vorstand weiter macht:
1) SPAG ist bekannt in Petersburg und hat hier erheblichen Kenntnisse.
Auf der HV berichtete er z.B., das unlängst der SPAG zwei attraktive Immobilien angeboten wurden.
2) Der Schadensersatzprozess dauert mehrere Jahre. Der Vorstand wird sich nicht nehmen, die selber zu begleiten.
30.06.2006
SdK AktionärsNews
Westerburg, 30. Juni 2006 (aktiencheck.de AG) - Nach Ansicht der Experten von "SdK AktionärsNews" besteht bei der Aktie der SPAG St. Peterburg Immobilien (ISIN DE0007244402 / WKN 724440) eine große Chance.
Ende 1997 sei die St. Petersburg Immobilien AG, kurz "SPAG", an der Börse angetreten, um Geld für Investments im Boommarkt Russland einzusammeln. Anfangs sei das Geschäft auch sehr erfolgreich verlaufen - bis die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert habe, dass das Unternehmen Geld aus Kreisen der organisierten Kriminalität angenommen und über Investitionen in russische Immobilien außer Landes geschafft habe. Mehrere Male seien die Geschäfts- und Privaträume der Verwaltung und sogar die der involvierten Banken durchsucht und alle Unterlagen beschlagnahmt worden, weshalb über Jahre nicht einmal ein vernünftiger Jahresabschluss habe aufgestellt werden können.
Völlig überdeckt worden sei durch dieses etwas ungewöhnliche Problem die über Jahre recht positive operative Entwicklung der beiden Tochtergesellschaften Inform Future AG und Snamenskaja AG, in denen sich die beiden Immobilien der Gesellschaft befänden. Das wesentliche Asset sei bis vor einigen Monaten ein Einkaufscenter in St. Petersburg gewesen, das inzwischen an einen schwedischen Investor verkauft worden sei. Erlöst worden seien rund 25 Mio. Euro, die der SPAG im Oktober zufließen würden. Eine verbindliche Erklärung liege bereits vor.
Da die Reputation der SPAG inzwischen so stark beschädigt sei, dass eine Entwicklung der Gesellschaft nicht mehr möglich sei, sei von der Hauptversammlung am 09. Juni 2006 beschlossen worden, den kompletten Verkaufserlös an die Aktionäre auszuschütten. Über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung würden 25,48 Mio. Euro ausgekehrt, was bei 5,2 Mio. Aktien pro Anteilsschein einem Wert von 4,90 Euro entspreche.
Nach dieser Meldung sei die Aktie steil nach oben geschossen - seltsamerweise notiere sie mit 4,50 Euro aber immer noch um fast 10% unter dem Ausschüttungsbetrag. Rechnerisch müsste sie deutlich höher stehen, schließlich verfüge die SPAG auch noch über eine zweite Gewerbeimmobilie, die nach letzten Schätzungen noch einmal zwischen 4 und 6 Mio. Euro wert sei. Und auch der Börsenmantel stelle noch einen gewissen Wert dar, so dass der faire Wert der Aktie bei etwa 6 Euro liegen dürfte. Und als Schmankerl komme noch eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft oben drauf, die vom Vorstand angestrengt worden sei, da die Behörde mit ihren Ermittlungen ganz erheblichen Schaden angerichtet habe.
Zwar könne das Geld frühestens ein halbes Jahr nach dem Beschluss ausgeschüttet werden, also voraussichtlich im Dezember, und es bestehe theoretisch noch ein Restrisiko aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nach den vielen Jahren dürfte dies aber zu vernachlässigen sein und rechtfertige kaum einen solch enormen Abschlag auf den "fairen Wert". Unklar sei, woher die Stücke kämen, die sogar in recht großer Menge angeboten würden. Gerüchte, dass sich die Baaderbank auf diesem Weg von ihrem Anteil trennen wolle, hätten sich nicht bewahrheitet - das Unterfangen wäre bei einer Beteiligung von fast 36% auch wenig Erfolg versprechend.
Wägt man das Für und Wider ab, so die Experten von "SdK AktionärsNews", besteht bei akzeptablen Risiken eine große Chance, dass sich die Aktie der SPAG St. Peterburg Immobilien bis zum Jahresende in Richtung 6 Euro bewegt, was einen Gewinn von mehr als 30% in fünf Monaten bedeuten würde.
Euer Wächter
SdK AktionärsNews
Westerburg, 30. Juni 2006 (aktiencheck.de AG) - Nach Ansicht der Experten von "SdK AktionärsNews" besteht bei der Aktie der SPAG St. Peterburg Immobilien (ISIN DE0007244402 / WKN 724440) eine große Chance.
Ende 1997 sei die St. Petersburg Immobilien AG, kurz "SPAG", an der Börse angetreten, um Geld für Investments im Boommarkt Russland einzusammeln. Anfangs sei das Geschäft auch sehr erfolgreich verlaufen - bis die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert habe, dass das Unternehmen Geld aus Kreisen der organisierten Kriminalität angenommen und über Investitionen in russische Immobilien außer Landes geschafft habe. Mehrere Male seien die Geschäfts- und Privaträume der Verwaltung und sogar die der involvierten Banken durchsucht und alle Unterlagen beschlagnahmt worden, weshalb über Jahre nicht einmal ein vernünftiger Jahresabschluss habe aufgestellt werden können.
Völlig überdeckt worden sei durch dieses etwas ungewöhnliche Problem die über Jahre recht positive operative Entwicklung der beiden Tochtergesellschaften Inform Future AG und Snamenskaja AG, in denen sich die beiden Immobilien der Gesellschaft befänden. Das wesentliche Asset sei bis vor einigen Monaten ein Einkaufscenter in St. Petersburg gewesen, das inzwischen an einen schwedischen Investor verkauft worden sei. Erlöst worden seien rund 25 Mio. Euro, die der SPAG im Oktober zufließen würden. Eine verbindliche Erklärung liege bereits vor.
Da die Reputation der SPAG inzwischen so stark beschädigt sei, dass eine Entwicklung der Gesellschaft nicht mehr möglich sei, sei von der Hauptversammlung am 09. Juni 2006 beschlossen worden, den kompletten Verkaufserlös an die Aktionäre auszuschütten. Über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung würden 25,48 Mio. Euro ausgekehrt, was bei 5,2 Mio. Aktien pro Anteilsschein einem Wert von 4,90 Euro entspreche.
Nach dieser Meldung sei die Aktie steil nach oben geschossen - seltsamerweise notiere sie mit 4,50 Euro aber immer noch um fast 10% unter dem Ausschüttungsbetrag. Rechnerisch müsste sie deutlich höher stehen, schließlich verfüge die SPAG auch noch über eine zweite Gewerbeimmobilie, die nach letzten Schätzungen noch einmal zwischen 4 und 6 Mio. Euro wert sei. Und auch der Börsenmantel stelle noch einen gewissen Wert dar, so dass der faire Wert der Aktie bei etwa 6 Euro liegen dürfte. Und als Schmankerl komme noch eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft oben drauf, die vom Vorstand angestrengt worden sei, da die Behörde mit ihren Ermittlungen ganz erheblichen Schaden angerichtet habe.
Zwar könne das Geld frühestens ein halbes Jahr nach dem Beschluss ausgeschüttet werden, also voraussichtlich im Dezember, und es bestehe theoretisch noch ein Restrisiko aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nach den vielen Jahren dürfte dies aber zu vernachlässigen sein und rechtfertige kaum einen solch enormen Abschlag auf den "fairen Wert". Unklar sei, woher die Stücke kämen, die sogar in recht großer Menge angeboten würden. Gerüchte, dass sich die Baaderbank auf diesem Weg von ihrem Anteil trennen wolle, hätten sich nicht bewahrheitet - das Unterfangen wäre bei einer Beteiligung von fast 36% auch wenig Erfolg versprechend.
Wägt man das Für und Wider ab, so die Experten von "SdK AktionärsNews", besteht bei akzeptablen Risiken eine große Chance, dass sich die Aktie der SPAG St. Peterburg Immobilien bis zum Jahresende in Richtung 6 Euro bewegt, was einen Gewinn von mehr als 30% in fünf Monaten bedeuten würde.
Euer Wächter
SdK... die haben bei Pandatel richtig ins Klo gegriffen
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.476.493 von mondstein81 am 09.07.06 12:53:05Ich hatte heute noch einmal ein "Average up" in meinem Bestand, nachdem mein Abstauberlimit für 4,10 bedient worden ist.
Gab es irgendetwas neues, oder warum hat da jemand seinen Bestand panikartig veräußert?
Gab es irgendetwas neues, oder warum hat da jemand seinen Bestand panikartig veräußert?
ich bin voll geladen.
jetzt warte ich noch bis Oktober und dann für 6 Euro wieder raus!!!
ich denke das es in diesem fall nur positive nachrichten geben kann. Die chance auf bad news sehe ich eher als gerin ein.
jetzt warte ich noch bis Oktober und dann für 6 Euro wieder raus!!!
ich denke das es in diesem fall nur positive nachrichten geben kann. Die chance auf bad news sehe ich eher als gerin ein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.394.717 von ag0001 am 11.08.06 08:59:24kurs zeigt die richtung.
dranbleiben 50 cent sollten allemal noch drinnen sein. umsätze wenn auch gering - ansteigend!!
dranbleiben 50 cent sollten allemal noch drinnen sein. umsätze wenn auch gering - ansteigend!!
Auf www.sp-ag.de findet sich nun ein Bericht aus dem Nebenwerte Journal!
die taxen ändern sich am tag des öfteren. scheint jedenfalls im hintergrund was los zu sein.
na????
ich bin gespannt wie und wann die entscheidung über den verbleib oder die fusion oder die auflösung letztendlich fallen wird.
ich bin gespannt wie und wann die entscheidung über den verbleib oder die fusion oder die auflösung letztendlich fallen wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.544.504 von ag0001 am 21.08.06 13:37:37Kursziel diese Woche: 5.60
hope so
hope so
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.639.955 von ag0001 am 27.08.06 19:45:45Die Kurse der Woche sind mir eigentlich egal. Wegen der Steuerfreiheit warte ich sowieso auf die SA.
ist die sonderausschüttung eigentlich steuerfrei oder muß man die ganz regulär versteuern ?
steuerfrei!
hab ich gelesen. schau mal auf die homepage oder nimm unteren link.
na jetzt wird es langsam zeit dass wieder was durchsickert!!!
ich warte immer noch!!
ich warte immer noch!!
Wann ist die Sonderausschüttung und wie hoch?
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.784.268 von sunrises am 06.09.06 09:49:34Die Ausschüttung ist steuerfrei. Die Ausschüttung erfolgt aufgrund einer Kapitalherabsetzung.Damit wird der Einstandskurs der Aktie gesenkt. Bei Aktienverkauf innerhalb eines Jahres kann deshalb
ein steuerpfl. Gewinn aus sog. "Privaten Veräußerungsgeschäften" entstehen.
ein steuerpfl. Gewinn aus sog. "Privaten Veräußerungsgeschäften" entstehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.784.268 von sunrises am 06.09.06 09:49:344,90 €!
Schau doch unter www.sp-ag.de, dort findest Du das HV-Protokoll und einen Bericht aus dem Nebenwerte Journal. Ansonsten lies den Thread von vorne bis hinten, dann hast Du auch alle Fakten!
Schau doch unter www.sp-ag.de, dort findest Du das HV-Protokoll und einen Bericht aus dem Nebenwerte Journal. Ansonsten lies den Thread von vorne bis hinten, dann hast Du auch alle Fakten!
Bin auch an Spag interessiert. Der genaue Termin für die SA steht noch nicht fest. Richtig? Wenn ich also an dem Tag der Ausschüttung investiert bin, komme ich in den Genuss der SA. Richtig? Die SA beträgt 4,90 €. Das würde doch nach meiner Erfahrung bedeuten, dass die Aktie bis zum Tag der SA, also etwa
Febr. 07, mindestens noch bis 9 € steigt. Kann ich mir alles nicht vorstellen. Oder liege ich falsch?
Eure Meinungen interessieren mich. Ihr habt mehr Ahnung.
Febr. 07, mindestens noch bis 9 € steigt. Kann ich mir alles nicht vorstellen. Oder liege ich falsch?
Eure Meinungen interessieren mich. Ihr habt mehr Ahnung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.790.245 von Cafemilk am 06.09.06 15:13:56Das würde doch nach meiner Erfahrung bedeuten, dass die Aktie bis zum Tag der SA, also etwa
Febr. 07, mindestens noch bis 9 € steigt. Kann ich mir alles nicht vorstellen
Das halte ich fast für ausgeschlossen. Folgendes Szenario ist wahrscheinlicher:
- bis zur Ausschüttung Kurse von ca. 5,5 - 6,5 €
- anschließend Kursrückgang, da Dividendenjäger aussteigen
- Neuausrichtung oder Verkauf der restlichen Immobilien
- Falls Verkauf dürfte nach erneuter Sonderausschüttung ein interessanter Mantel entstehen
- bei Neuausrichtung muss man abwarten
- über allem schwebt noch die Klage gegen die Staatsanwaltschaft, die nochmals zu einem enormen Geldfluss führen könnte
Alles in allem eine interessante Spekulation mit guter Absicherung nach unten. Zumal auch die Herbststürme vor der Tür stehen....
Dein Wächter
Febr. 07, mindestens noch bis 9 € steigt. Kann ich mir alles nicht vorstellen
Das halte ich fast für ausgeschlossen. Folgendes Szenario ist wahrscheinlicher:
- bis zur Ausschüttung Kurse von ca. 5,5 - 6,5 €
- anschließend Kursrückgang, da Dividendenjäger aussteigen
- Neuausrichtung oder Verkauf der restlichen Immobilien
- Falls Verkauf dürfte nach erneuter Sonderausschüttung ein interessanter Mantel entstehen
- bei Neuausrichtung muss man abwarten
- über allem schwebt noch die Klage gegen die Staatsanwaltschaft, die nochmals zu einem enormen Geldfluss führen könnte
Alles in allem eine interessante Spekulation mit guter Absicherung nach unten. Zumal auch die Herbststürme vor der Tür stehen....
Dein Wächter
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.790.526 von WächterDerMatrix am 06.09.06 15:25:50Auf den Erfolge der Klage gegen die Staatsanwaltschaft würde ich nicht wetten wollen. Da müsste man dem Staatsanwalt schon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, und das dürfte fast ausgeschlossen sein.
Stellen wir uns doch mal vor, wenn die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen von Schadenersatz bedroht wäre. Wo würde unser Rechtssystem dann enden?
Stellen wir uns doch mal vor, wenn die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen von Schadenersatz bedroht wäre. Wo würde unser Rechtssystem dann enden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.058.055 von NoamX am 20.09.06 11:16:41Zumindest wäre der Mantel nach einer (gerichtlichen) Klarstellung sauber!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.058.055 von NoamX am 20.09.06 11:16:41Stellen wir uns doch mal vor, wenn die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen von Schadenersatz bedroht wäre. Wo würde unser Rechtssystem dann enden?
Also kann die Staatsanwaltschaft z.B. auch gegen die gesamte deutsche Industrie auf einen vagen Verdacht hin ermitteln, den kompletten Geschäftsbetrieb dort auf Jahre lahmlegen, die Bonität der Unternehmen auf Null bringen - und nichts kann denen passieren??????
Ich glaube schon, das da ganz konkrete Chancen auf Schadensersatz bestehen. So ein Verhalten ist nicht hinnehmbar. Entweder kann ich Beweise bringen - oder muss die Sache abbrechen. Aber so eine Situation über so viele Jahre ist doch wohl ein Witz, oder? Stell Dir mal vor, das würde man öfters so machen. Wo kämen wir denn dann hin?
Dein Wächter
Also kann die Staatsanwaltschaft z.B. auch gegen die gesamte deutsche Industrie auf einen vagen Verdacht hin ermitteln, den kompletten Geschäftsbetrieb dort auf Jahre lahmlegen, die Bonität der Unternehmen auf Null bringen - und nichts kann denen passieren??????
Ich glaube schon, das da ganz konkrete Chancen auf Schadensersatz bestehen. So ein Verhalten ist nicht hinnehmbar. Entweder kann ich Beweise bringen - oder muss die Sache abbrechen. Aber so eine Situation über so viele Jahre ist doch wohl ein Witz, oder? Stell Dir mal vor, das würde man öfters so machen. Wo kämen wir denn dann hin?
Dein Wächter
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.058.811 von WächterDerMatrix am 20.09.06 12:00:32nur damit SPAG und das Ende nicht in Vergessenheit geraten!!!
Die entscheidung nähert sich. Ich denke noch max. 3 Wochen!!!
Also zugucken und abwarten!!!
Die entscheidung nähert sich. Ich denke noch max. 3 Wochen!!!
Also zugucken und abwarten!!!
.09.2006 - SP AG:
Mitteilung an die Aktionäre bezüglich der Auszahlungen
Die geplante Zahlung an die Aktionäre kann frühest
Sehr geehrte Aktionäre,
wir bedauern mitteilen zu müssen, dass die für Dezember 2006 geplante Zahlung an die Aktionäre erst zum 21.03.2007 erfolgen kann.
Der Grund hierfür liegt an der erst zum 20.09.2006 erfolgten Veröffentlichung der Kapitalherabset-zung im Handelsblatt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16.09.2006). Diese Veröffentlichungen werden ausschließlich durch das Handelsregister veranlasst. Trotz schnellstmöglicher Einreichung der Anträge zum Handelsregister erfolgten die Eintragungen erst zu den oben angegebenen Zeitpunkten.
Weiterhin teilen wir mit, dass die geschäftliche Transaktion mit Stockmann erfolgreich abgeschlos-sen wurde, so dass diesbezüglich der Kapitalzufluss sichergestellt ist.
gez. der Vorstand
Geld wird also fließen!
Mitteilung an die Aktionäre bezüglich der Auszahlungen
Die geplante Zahlung an die Aktionäre kann frühest
Sehr geehrte Aktionäre,
wir bedauern mitteilen zu müssen, dass die für Dezember 2006 geplante Zahlung an die Aktionäre erst zum 21.03.2007 erfolgen kann.
Der Grund hierfür liegt an der erst zum 20.09.2006 erfolgten Veröffentlichung der Kapitalherabset-zung im Handelsblatt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16.09.2006). Diese Veröffentlichungen werden ausschließlich durch das Handelsregister veranlasst. Trotz schnellstmöglicher Einreichung der Anträge zum Handelsregister erfolgten die Eintragungen erst zu den oben angegebenen Zeitpunkten.
Weiterhin teilen wir mit, dass die geschäftliche Transaktion mit Stockmann erfolgreich abgeschlos-sen wurde, so dass diesbezüglich der Kapitalzufluss sichergestellt ist.
gez. der Vorstand
Geld wird also fließen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.232.679 von Kalabaaki am 27.09.06 15:12:51Hat außer mir noch jemand den Eindruck, dass in der letzten Zeit bei 5,10 irgendjemand fleissig sammelt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.435.777 von Kalabaaki am 06.10.06 10:27:21Ist euch aufgefallen, dass bei jedem Trade heute ein Kauf dabei war?
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
WKN 724 440
ISIN DE0007244402
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
sowie anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung
und die damit verbundene Umstellung der Börsennotierung
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2006 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.293.588,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 2,5565 pro Aktie), nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 13.699.754,00 auf EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 5,1910 pro Aktie), zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 13.699.754,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien. Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstr. 3, 65183 Wiesbaden, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 12. Juli 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 9. Juni 2006 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft - nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 5,1910 pro Aktie) nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20:1 auf EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 je Aktie) herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 21. März 2007.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist (März 2007) für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 4. September 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien wird in der Zeit
vom 10. November 2006 bis zum 24. November 2006 (einschließlich)
durchgeführt. Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 20:1 konvertierte Aktien der Gesellschaft zu, so dass auf je zwanzig (20) alte Stückaktien eine (1) konvertierte Aktie (WKN A0K PPM ) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt.
Soweit sich aufgrund des Herabsetzungsverhältnisses (20:1) Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen WKN A0K PPL bemühen. Wir bitten die Aktionäre, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Bank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktien durch Zu- bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Aktienspitzen ist spätestens bis zum 24. November 2006 einschließlich vorzunehmen. Die Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Aktienspitzen nach Möglichkeit zu vermitteln. Soweit ein Ausgleich der Aktienspitzen bis zum Ablauf der Regulierungsfrist nicht erfolgt ist, werden diese Aktienspitzen von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, automatisch in Vollrechte umgestellt. Verbleibende Spitzen werden an die Baader Wertpapierhandelsbank AG zur weiteren Verwertung übertragen. Die Regulierung von Aktienspitzen erfolgt auf Kosten der betreffenden Aktionäre zu den banküblichen Provisionen.
Die Umstellung der Wertpapierdepots auf konvertierte Aktien erfolgt mit Ablauf des 9. November 2006 und ist für die Aktionäre kosten- und spesenfrei. Die konvertierten Aktien erhalten die WKN A0K PPM und sind ab dem 1. Januar 2006 voll gewinnberechtigt. Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist laut Satzung ausgeschlossen.
Der bestehende Handel der Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs- AG an der Börse Frankfurt am Main (WKN 724 440) wird mit Ablauf des 9. November 2006 eingestellt; vorliegende Börsenorders erlöschen mit dem Ablauf des 9. November 2006. Vom 10. November 2006 an werden nur noch die konvertierten Aktien (WKN A0K PPM) gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Aktien im Girosammelwege lieferbar. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten des Emittenten sind nicht vorgesehen.
Darmstadt, im November 2006
Der Vorstand
Darmstadt
WKN 724 440
ISIN DE0007244402
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
sowie anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung
und die damit verbundene Umstellung der Börsennotierung
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2006 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 13.293.588,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 2,5565 pro Aktie), nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 13.699.754,00 auf EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 5,1910 pro Aktie), zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 13.699.754,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien. Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstr. 3, 65183 Wiesbaden, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 zugrunde gelegt.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 12. Juli 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 9. Juni 2006 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft - nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 5,1910 pro Aktie) nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20:1 auf EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 je Aktie) herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 21. März 2007.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist (März 2007) für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 4. September 2006 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien wird in der Zeit
vom 10. November 2006 bis zum 24. November 2006 (einschließlich)
durchgeführt. Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 20:1 konvertierte Aktien der Gesellschaft zu, so dass auf je zwanzig (20) alte Stückaktien eine (1) konvertierte Aktie (WKN A0K PPM ) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt.
Soweit sich aufgrund des Herabsetzungsverhältnisses (20:1) Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen WKN A0K PPL bemühen. Wir bitten die Aktionäre, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Bank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktien durch Zu- bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Aktienspitzen ist spätestens bis zum 24. November 2006 einschließlich vorzunehmen. Die Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Aktienspitzen nach Möglichkeit zu vermitteln. Soweit ein Ausgleich der Aktienspitzen bis zum Ablauf der Regulierungsfrist nicht erfolgt ist, werden diese Aktienspitzen von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, automatisch in Vollrechte umgestellt. Verbleibende Spitzen werden an die Baader Wertpapierhandelsbank AG zur weiteren Verwertung übertragen. Die Regulierung von Aktienspitzen erfolgt auf Kosten der betreffenden Aktionäre zu den banküblichen Provisionen.
Die Umstellung der Wertpapierdepots auf konvertierte Aktien erfolgt mit Ablauf des 9. November 2006 und ist für die Aktionäre kosten- und spesenfrei. Die konvertierten Aktien erhalten die WKN A0K PPM und sind ab dem 1. Januar 2006 voll gewinnberechtigt. Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist laut Satzung ausgeschlossen.
Der bestehende Handel der Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs- AG an der Börse Frankfurt am Main (WKN 724 440) wird mit Ablauf des 9. November 2006 eingestellt; vorliegende Börsenorders erlöschen mit dem Ablauf des 9. November 2006. Vom 10. November 2006 an werden nur noch die konvertierten Aktien (WKN A0K PPM) gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Aktien im Girosammelwege lieferbar. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten des Emittenten sind nicht vorgesehen.
Darmstadt, im November 2006
Der Vorstand
Hallo Kalabaaki,
vielen Dank für die Infos.
Woher stammen denn diese?
Ich finde gar nichts auf der Website von SP AG...
Gruß Mitch
vielen Dank für die Infos.
Woher stammen denn diese?
Ich finde gar nichts auf der Website von SP AG...
Gruß Mitch
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.179.146 von Mitch am 06.11.06 17:53:58Wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.
www.ebundesanzeiger.de
www.ebundesanzeiger.de
vielen Dank.
Hätte man eigentlich auch auf die Website setzen können.... (-:
Heute gab es ja wirklich ordentliche Umsätze, dabei ist die Meldung ja eigentlich nicht weltbewegend.
Tja, vielleicht werden jetzt ja doch noch ein paar Anleger auf unser Schnäpchen aufmerksam.
Gruß Mitch
Hätte man eigentlich auch auf die Website setzen können.... (-:
Heute gab es ja wirklich ordentliche Umsätze, dabei ist die Meldung ja eigentlich nicht weltbewegend.
Tja, vielleicht werden jetzt ja doch noch ein paar Anleger auf unser Schnäpchen aufmerksam.
Gruß Mitch
Muessen wir also noch ein weiteres halbes Jahr warten
Muss man sich darueber Sorgen machen:
"...Der Vorstand ist ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist (März 2007) für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen. ..."
Muss man sich darueber Sorgen machen:
"...Der Vorstand ist ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 25.480.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist (März 2007) für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen. ..."
UIIIH, der Kurs hat einen kleinen Sprung hingelegt...
Guten Tag @all
ich habe den Chart und den Thread mal auf die neue WKN A0KPPM umgestellt.
Gruß
CaveModem
ich habe den Chart und den Thread mal auf die neue WKN A0KPPM umgestellt.
Gruß
CaveModem
Vielen Dank!
Antwort auf Beitrag Nr.: 26.090.431 von mondstein81 am 10.12.06 19:42:48das geht noch weiter runter ;-) oder auch nicht
Ist es nicht total verrückt, was sich hier abspielt? In rd. 2 Wochen steht die Ausschüttung von 98 EUR an und der Kurs liegt bei 102 EUR. Dass die Ausschüttung noch in diesem Monat kommt, wurde mir heute telefonisch bestätigt...
Heute hat der Kurs einen kleinen Satz nach oben gemacht. Das geschah nicht ohne Grund, denn still und heimlich hat die SPAG die Pflichtmitteilung bereits auf der Homepage veröffentlicht. Sie ist als PDF verfügbar. Ex-Tag wird der 30.03. sein.
Ist die Ausschüttung steuerfrei oder kassiert das Finanzamt mit ab???
Ausschüttung ist steuerfrei, deswegen ist es umsowenig nachvollziehbarer, dass jetzt zu diesen Kursen verkauft wird.
Das ist nun wirklich nicht nachvollziehbar, mich wundert es sowieso, dass wir nicht deutlich höher stehen...In der SPAG steckt doch noch jede Menge Phantasie
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.339.498 von AlfredHerrhausen am 17.03.07 09:12:38Darf ich fragen, woher die Info mit der Steuerfreiheit der Ausschüttung stammt? Konnte bei den Meldungen auf der SPAG-Page nichts herausfinden. Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.341.721 von MJW am 17.03.07 15:22:05
Das ergibt sich aus der Natur der Sache, weil es keine Gewinnausschüttung ist, sondern im Rahmen einer Kapitalherabsetzung ausgeschüttet wird.
Wenn Du neue Aktien in Form einer Kapitalerhöhung zeichnest, kannst Du den eingelegten Betrag auch nicht als Verlust ansetzen. Wenn das Geld nach einer Kapitalherabsetzung wieder an die Anteilseigner ausgeschüttet wird, muss es genauso steuerlich neutral erfolgen.
Das ergibt sich aus der Natur der Sache, weil es keine Gewinnausschüttung ist, sondern im Rahmen einer Kapitalherabsetzung ausgeschüttet wird.
Wenn Du neue Aktien in Form einer Kapitalerhöhung zeichnest, kannst Du den eingelegten Betrag auch nicht als Verlust ansetzen. Wenn das Geld nach einer Kapitalherabsetzung wieder an die Anteilseigner ausgeschüttet wird, muss es genauso steuerlich neutral erfolgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.342.741 von AlfredHerrhausen am 17.03.07 16:29:05Hmm... Warum machen das nicht alle Gesellschaften so: Umwandlung von Gewinnrücklagen in Eigenkapital mit anschließender SA statt Dividendenzahlung?
Hier ist die Veröffentlichung:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. A0KPPM -
ISIN DE000A0KPPM8
Ordentliche Kapitalherabsetzung zur Kapitalrückzahlung
in Form einer Barausschüttung an die Aktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an Aktionäre. Der Beschluss wurde am 4. September 2006 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 9311 eingetragen. Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 98,00 je Aktie (nach Zusammenlegung) erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 30. März 2007 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (29. März 2007, nach Börsenschluss) Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG in ihrem Depot halten und dadurch von der Clearstream Banking AG erfasst werden. Von den Aktionären der Gesellschaft ist nichts zu veranlassen. Die Aktie wird am 30. März 2007 „ex Kapitalrückzahlung“ gehandelt.
Darmstadt, im März 2007
Der Vorstand
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. A0KPPM -
ISIN DE000A0KPPM8
Ordentliche Kapitalherabsetzung zur Kapitalrückzahlung
in Form einer Barausschüttung an die Aktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2006 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 26.993.342,91, eingeteilt in 5.200.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 26.733.342,91 auf EUR 260.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in Höhe von EUR 1.253.342,91 zur Dotierung der freien Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und in Höhe von EUR 25.480.000,00 zur Rückzahlung an Aktionäre. Der Beschluss wurde am 4. September 2006 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 9311 eingetragen. Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 98,00 je Aktie (nach Zusammenlegung) erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 30. März 2007 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (29. März 2007, nach Börsenschluss) Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG in ihrem Depot halten und dadurch von der Clearstream Banking AG erfasst werden. Von den Aktionären der Gesellschaft ist nichts zu veranlassen. Die Aktie wird am 30. März 2007 „ex Kapitalrückzahlung“ gehandelt.
Darmstadt, im März 2007
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.368.190 von schaerholder am 19.03.07 11:40:19Der Kurs nähert sich langsam dem Buchwert nach der SA an.
Warum soll die Notierung knapp über 100 Euro denn total verrückt sein? Was bleibt denn nach der Ausschüttung noch von der SPAG übrig, welcher Buchwert hat die AG dann noch? Das kann wohl im Moment keiner sagen - die Webseite gibt jedenfalls nichts her außer dem Geschäftsbericht vom vorletzten Jahr. Was bleibt, ist auf jeden Fall ein Börsenmantel im Wert von rund zwei Millionen Euro, und ein paar Restvermögenswerte(?).
Die jetzigen Kursschwankungen, die minimal erscheinen, sind doch de facto riesig, nämlich das Zehnfache. 2 Euro Schwankung entsprechen nicht rund 2%, sondern eher 20%. Wer jetzt 106 Euro aufwendet, zahlt quasi 8 Euro, da er 98 Euro in ein paar Tagen wieder rausbekommt. Um so mehr stellt sich die Frage, welche Werthaltigkeit der Börsenmantel noch hat - 2 Mio. Euro erscheinen mir ohne weiteres deutlich zu viel.
Die jetzigen Kursschwankungen, die minimal erscheinen, sind doch de facto riesig, nämlich das Zehnfache. 2 Euro Schwankung entsprechen nicht rund 2%, sondern eher 20%. Wer jetzt 106 Euro aufwendet, zahlt quasi 8 Euro, da er 98 Euro in ein paar Tagen wieder rausbekommt. Um so mehr stellt sich die Frage, welche Werthaltigkeit der Börsenmantel noch hat - 2 Mio. Euro erscheinen mir ohne weiteres deutlich zu viel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.398.360 von immerso am 20.03.07 21:24:07Wenn ich den GB 05 richtig verstehe, hat die verbleibende Immobilie eine Buchwert von 3 Mio€. Laut Artikel im NWJ von Ende letzten Jahres ist die Immobilie 3-6 Mio€ wert.
Bei 260.000 Aktien kannst du die Mathematik selber machen.
Bei 260.000 Aktien kannst du die Mathematik selber machen.
Erstaunlich ruhig....Verprasst ihr Eure Ausschüttung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.684.848 von trojanerin am 05.04.07 22:34:37Nein ich schaue was nun passiert Habe mich aber über die steuerfreie auszahlung sehr gefreut
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.706.204 von ladykiller64 am 07.04.07 18:15:21In einem anderen SPAG-Thread habe ich einmal den Wert aufgelistet:
http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread.html?th…
Aktuell liegt der NAV der Aktie bei nur noch 0,26 Mio Aktein bei ca. 17 bis 35 €:
Die verbleibende Immobilie hatte einen Wert von 3-6 Mio €,
was 11,5 bis 23 € je Aktie entsprach.
Mittlerweile sind im blühenden "Sankt Petersburg" (SP AG bedeutet schliesslich
"Sankt Petersburg AG")die Immobilienpreise um 25 bis 30 Prozent gestiegen,
d.h. 15 bis 30 € je Aktie.
Der Unternehmensmantel selber dürfte bei 0,26 Mio AKtien ca. 3-5 € je Aktie
ausmachen, wenn man die einschlägigen Preise als Massstab nimmt.
Daneben gibt es jedoch noch den sehr lukrativen Schadensersatzanspruch.
Hierüber im Detail zu berichten, würde jedoch einige hundert Zeilen erfordern.
Nachfolgend eine Kurzdarstellung vom NEBENWERTE-JOURNAL:http://www.sp-ag.de/pdf/Nebenwerte%20Journal_Aug06.pdf
Ich persönlich glaube übrigens -aufgrund entsprechender Äusserungen - das
der SPAG-Vorstand von Baader deren SPAG-Paket abkauft und das Unternehmen
(und auch den Schadensersatzprozeß) weiterführt und expandiert.
http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/thread.html?th…
Aktuell liegt der NAV der Aktie bei nur noch 0,26 Mio Aktein bei ca. 17 bis 35 €:
Die verbleibende Immobilie hatte einen Wert von 3-6 Mio €,
was 11,5 bis 23 € je Aktie entsprach.
Mittlerweile sind im blühenden "Sankt Petersburg" (SP AG bedeutet schliesslich
"Sankt Petersburg AG")die Immobilienpreise um 25 bis 30 Prozent gestiegen,
d.h. 15 bis 30 € je Aktie.
Der Unternehmensmantel selber dürfte bei 0,26 Mio AKtien ca. 3-5 € je Aktie
ausmachen, wenn man die einschlägigen Preise als Massstab nimmt.
Daneben gibt es jedoch noch den sehr lukrativen Schadensersatzanspruch.
Hierüber im Detail zu berichten, würde jedoch einige hundert Zeilen erfordern.
Nachfolgend eine Kurzdarstellung vom NEBENWERTE-JOURNAL:http://www.sp-ag.de/pdf/Nebenwerte%20Journal_Aug06.pdf
Ich persönlich glaube übrigens -aufgrund entsprechender Äusserungen - das
der SPAG-Vorstand von Baader deren SPAG-Paket abkauft und das Unternehmen
(und auch den Schadensersatzprozeß) weiterführt und expandiert.
Die Geschichte klingt sehr spannend, warum kann man den Wert nicht genau angeben? Lässt sich der Wert der russischen Immobilien nicht genau berechnen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.724.307 von der_pensionaer am 09.04.07 12:16:55In ca. 2 Monaten werden wir den Geschäftsbericht der SPAG lesen können.
Dann wird sicherlich der Wert der verbliebenen Immobilie genauer spezifiziert.
Letzlich hat SPAG jedoch bislang noch niemals der Immoblienwerte
zu hoch, sondern immer zu niedrig angegeben.
Weitaus wichtiger ist jedoch die mittel- und langfristige Perspektive:
Macht SPAG weiter, sind 25 € der Mindestwert.
"Obendrauf" kommt der Preis für die Erfahrung und Kontakte in Sankt Petersburg
und ein möglicher zweistelliger Schadensersatzanspruch.
Dann wird sicherlich der Wert der verbliebenen Immobilie genauer spezifiziert.
Letzlich hat SPAG jedoch bislang noch niemals der Immoblienwerte
zu hoch, sondern immer zu niedrig angegeben.
Weitaus wichtiger ist jedoch die mittel- und langfristige Perspektive:
Macht SPAG weiter, sind 25 € der Mindestwert.
"Obendrauf" kommt der Preis für die Erfahrung und Kontakte in Sankt Petersburg
und ein möglicher zweistelliger Schadensersatzanspruch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.724.589 von Merrill am 09.04.07 13:19:32"und ein möglicher zweistelliger Schadensersatzanspruch."
Zweistellig?
Also maximal 99 Euro...
Zweistellig?
Also maximal 99 Euro...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.725.422 von keith am 09.04.07 14:54:40Ich meinte selbstverständlich zweistelligen Mio-Betrag - wie damals bei BIRKEL.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.732.434 von Merrill am 09.04.07 21:37:29Für mich ist es eher unwahrscheinlich, daß ein Gericht die Staatsanwaltschaft bzw. das verantwortliche Bundesland zu
Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt.
Nur meine persönliche Meinung...
Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt.
Nur meine persönliche Meinung...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.739.896 von keith am 10.04.07 14:45:56Sicherlich ist es "unwahrscheinlich", das ein Gericht ein entsprechend hohen Schadensersatz verlangt.
Es ist aber nicht unmöglich, wie der Fall Birkel zeigt.
Letztlich muss der Vorstand auf der Basis seiner Informationen einschätzen,
ob er sich eine mehrjährige Klage antun will.
Es ist aber nicht unmöglich, wie der Fall Birkel zeigt.
Letztlich muss der Vorstand auf der Basis seiner Informationen einschätzen,
ob er sich eine mehrjährige Klage antun will.
Ich denke, es gibt Schadensersatz. In welcher Höhe, ist allerdings völlig offen. Wo kämen wir sonst hin, wenn jeder Märchen von der Russenmafia und Geldwäsche in die Welt setzt, nichts aber auch garnichts beweisen kann und den Geschäftsbetrieb auf Jahre hin lahmlegt??? ???
Hätte die Firma wirtschaften können wie es vorgesehen war, die Aktie hat sich verzigfacht. Und der Markt in St. Petersburg boomt immer noch....
Man stelle sich nur mal vor, die Staatsanwaltschaft wäre aufgrund von solchen Schauermärchen Firmen wie e.on bei Ihren Russlandgeschäften in die Quere gekommen. Da hätte unser aller Gerd wohl damals persönlich den Verantwortlichen die Ohren lang gezogen....
Euer Wächter
Hätte die Firma wirtschaften können wie es vorgesehen war, die Aktie hat sich verzigfacht. Und der Markt in St. Petersburg boomt immer noch....
Man stelle sich nur mal vor, die Staatsanwaltschaft wäre aufgrund von solchen Schauermärchen Firmen wie e.on bei Ihren Russlandgeschäften in die Quere gekommen. Da hätte unser aller Gerd wohl damals persönlich den Verantwortlichen die Ohren lang gezogen....
Euer Wächter
Nach der Barausschüttung über Aktienkursniveau war die SPAG-Aktie einige Wochen unter Verkaufsdruck;
Die Aktionäre warteten schliesslich über ein Jahr, bis die
damals genannte, extrem hohe Ausschüttung vollzogen wurde.
Da hatten sich viele Verkäufe aufgestaut.
Nach meinen Informationen geht es mit SPAG weiter als Immobilienunternehmen.
Nach meinen Infos hat Baader seine ursprüngliche rd. 30 Prozent-
Beteiligung massivst abgebaut, der Vorstand hingegen hat aufgestockt.
Ich wette, wir sehen noch dieses Jahr Kurse über 25 € (aktuell 15,65 €),
weil es
- attraktive News über neue interessante Petersburg-Projekte gibt
und
- das NAV bei rd. 25 €/Aktie liegt (ohne Schadensersatzanspruch).
Die Aktionäre warteten schliesslich über ein Jahr, bis die
damals genannte, extrem hohe Ausschüttung vollzogen wurde.
Da hatten sich viele Verkäufe aufgestaut.
Nach meinen Informationen geht es mit SPAG weiter als Immobilienunternehmen.
Nach meinen Infos hat Baader seine ursprüngliche rd. 30 Prozent-
Beteiligung massivst abgebaut, der Vorstand hingegen hat aufgestockt.
Ich wette, wir sehen noch dieses Jahr Kurse über 25 € (aktuell 15,65 €),
weil es
- attraktive News über neue interessante Petersburg-Projekte gibt
und
- das NAV bei rd. 25 €/Aktie liegt (ohne Schadensersatzanspruch).
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.232.662 von Merrill am 09.05.07 15:32:59Hat Baader direkt an SPAG verkauft? Über die Börse gingen nur kleinste Mengen um, da konnte Baader nichts abbauen.....
Euer Wächter
Euer Wächter
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.233.300 von WächterDerMatrix am 09.05.07 15:54:43Der Witz war gut:
Baader verkauft die 30% SPAG über die Börse .....
Am besten noch ohne Limit.
In Kürze ist Hauptversammlung.
Dann wirst du die neue Aktienverteilung erkennen.
Baader verkauft die 30% SPAG über die Börse .....
Am besten noch ohne Limit.
In Kürze ist Hauptversammlung.
Dann wirst du die neue Aktienverteilung erkennen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.239.839 von Merrill am 09.05.07 20:53:02Naja, aber irgend jemand verkauft auch über die Börse. Gestern sind z. B. rund 1.000 Stücke gehandelt worden und zu 16 wurden weitere 1.000 Stücke angeboten. Das sind zusammen schon 0,8 % des Kapitals ... (ist eben mittlerweile eine Mini-AG)
Nach dem zwischenzeitlichen Aufblühen drohen die SPAG-Aktie und auch dieser Thread wieder in einen Tiefschlaft zu verfallen. Der kann auch noch eine Weile anhalten, denn erst am 31.08. soll die HV stattfinden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.322.458 von Herbert H am 26.06.07 12:12:21Hallo Herbert H,
SPAG ist so ähnlich wie die Geschichte um IPC.
Manchmal spielt auch der Faktor Zeit eine große Rolle.
Ich bin und bleibe in beiden Werten investiert.
Gruß
SPAG ist so ähnlich wie die Geschichte um IPC.
Manchmal spielt auch der Faktor Zeit eine große Rolle.
Ich bin und bleibe in beiden Werten investiert.
Gruß
Hallo zusammen,
schaue seit sehr langer Zeit mal wieder in mein Depot und sehe, dass aus meinen 225 St. SPAG Aktien mit einem Kurs von 5,11 € im September 06 jetzt 11 Aktien mit einem Kurs von 15 € wurden.
Kann mir das jemand hier kurz erklären was hier passiert ist.
Herlichen Dank!
schaue seit sehr langer Zeit mal wieder in mein Depot und sehe, dass aus meinen 225 St. SPAG Aktien mit einem Kurs von 5,11 € im September 06 jetzt 11 Aktien mit einem Kurs von 15 € wurden.
Kann mir das jemand hier kurz erklären was hier passiert ist.
Herlichen Dank!
Reverse Split 20:1, so wurden aus 225 nur noch 11 (ohne Spitzen), und später Ausschüttung von 98 Euro pro Aktie, siehe unten. So verschlafene Ationäre hätte ich bei DEM Wert nicht erwartet.
Wie hoch ist denn die jährliche Cashburn-Rate? Das bleibt auch in diesem Thread völlig unberücksichtigt. Um diesen Betrag schmilzt der NAV. Konservativ gerechnet dürfte sich der Börsenwert bereits jetzt beinahe auf der Höhe des erwarteten Restwertes befinden - das erscheint ausreichend.
Wie hoch ist denn die jährliche Cashburn-Rate? Das bleibt auch in diesem Thread völlig unberücksichtigt. Um diesen Betrag schmilzt der NAV. Konservativ gerechnet dürfte sich der Börsenwert bereits jetzt beinahe auf der Höhe des erwarteten Restwertes befinden - das erscheint ausreichend.
Bei
- rd. 0,2 Mio Personalkosten und
- ohne Schulden
- und Einnahmen aus der Petersburger Immobilie
ist die "burn rate" wahrscheinlich NULL.
- rd. 0,2 Mio Personalkosten und
- ohne Schulden
- und Einnahmen aus der Petersburger Immobilie
ist die "burn rate" wahrscheinlich NULL.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.657.886 von immerso am 12.07.07 18:09:16... viel interessanter wäre die "KlageGegenDasLandHessenReturnRate" nur leider kann man diese kaum schätzen, und wenn liegt sie wohl asymthotisch über der Null!
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.232.662 von Merrill am 09.05.07 15:32:59@ Merril
Baader hat bei der HV am 26. Juni bestätigt, unverändert 39,81 % der Anteile an der SPAG zu halten. Nach der Erhöhung in 2006 von ursprünglich 35,98 % auf 39,81 % hat im ersten Halbjahr 2006 somit keine Veränderung stattgefunden.
Baader hat bei der HV am 26. Juni bestätigt, unverändert 39,81 % der Anteile an der SPAG zu halten. Nach der Erhöhung in 2006 von ursprünglich 35,98 % auf 39,81 % hat im ersten Halbjahr 2006 somit keine Veränderung stattgefunden.
@Herbert H
Das mit wundert mich sehr, da es im Widerspruch zur BAader-
Strategie und zu HV-Äuserungen von Baader steht.
Anscheinend erwartet Baader aus der SPAG nochmals
- nach Verkauf der Restimmobilie
oder
- nach Prozeßgewinn
ein dicke Auszahlung.
Ansonsten gibt es doch keinen Grund, warum Baader, die ansonsten xx-Beteiligungen abgebaut haben,
ausgerechnet an SPAG weiter beteiligt bleiben.
Das mit wundert mich sehr, da es im Widerspruch zur BAader-
Strategie und zu HV-Äuserungen von Baader steht.
Anscheinend erwartet Baader aus der SPAG nochmals
- nach Verkauf der Restimmobilie
oder
- nach Prozeßgewinn
ein dicke Auszahlung.
Ansonsten gibt es doch keinen Grund, warum Baader, die ansonsten xx-Beteiligungen abgebaut haben,
ausgerechnet an SPAG weiter beteiligt bleiben.
Übrigens steht der SPAG-HV-Termin immer noch nicht fest. Das empfinde ich übrigens als ein (sehr) gutes Zeichen...
So, jetzt ist klar, worüber bei der SPAG so lange nachgedacht werden musste: Die nächste Sonderausschüttung steht zum Beschluss an. Dieses Mal sind es satte 15 EUR je Aktie!
Hallo Herbert H,
woher hast Du Deine Infos? Im Netz kann man dazu nichts finden. Die Homepage bräuchte ja auch mal wieder eine Überarbeitung.
woher hast Du Deine Infos? Im Netz kann man dazu nichts finden. Die Homepage bräuchte ja auch mal wieder eine Überarbeitung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.952.043 von makratea am 31.07.07 15:37:05HV - Tagesordnung
Viele Grüße
Wingadee
Viele Grüße
Wingadee
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.953.368 von Wingadee am 31.07.07 16:47:20ich frage mich wer soviel Geld für heisse Luft bezahlt: 15€ Aussschüttung + 5 € heisse Luft...seltsam
weis jemand, wann die sonderausschüttung gezahlt wird?
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.960.563 von knarf2007 am 01.08.07 00:25:31TOP 6.2c
"Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen."
Quelle: www.ebundesanzeiger.de
Viele Grüße
Wingadee
"Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen."
Quelle: www.ebundesanzeiger.de
Viele Grüße
Wingadee
hallo wingadee,
deiner antwort nach zu urteilen kommt die auszahlung dann frühestens im januar 2008... was denkst du wie sich der kurs die nächsten tage entwickeln wird? wird sich der anstieg seit gestern halten oder wird er sich bis ende des jahres wieder auf sein dauernineau von ca. 15 euro einpendeln und erst wieder kurz vor der ausschüttung steigen?
viele grüße
knarf2007
deiner antwort nach zu urteilen kommt die auszahlung dann frühestens im januar 2008... was denkst du wie sich der kurs die nächsten tage entwickeln wird? wird sich der anstieg seit gestern halten oder wird er sich bis ende des jahres wieder auf sein dauernineau von ca. 15 euro einpendeln und erst wieder kurz vor der ausschüttung steigen?
viele grüße
knarf2007
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.962.283 von VFB_Stuttgart am 01.08.07 09:32:25Ich vermute, dass man die SPAG in den nächsten Monaten durchaus nochmal günstiger als auf dem jetzigen Niveau kaufen kann. Wissen, kann ich es leider aber auch nicht. Oder anders: Auf dem jetzigen Niveau würde ich persönlich meine Position nicht aufstocken.
Viele Grüße
Wingadee
Viele Grüße
Wingadee
ich denke auch, dass der kurs wieder fällt, deshalb hab ich jetzt mal verkauft...
einen konkreten termin für die ausschüttung gibt es noch nicht oder?
viele grüße
knarf2007
einen konkreten termin für die ausschüttung gibt es noch nicht oder?
viele grüße
knarf2007
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.962.735 von VFB_Stuttgart am 01.08.07 09:59:34Der ist, wie beim letzten Mal, von der HR-Eintragung abhängig!
woher stammen die 15€ ausschüttung? wurde evt. die letzte verbliebene immobilie verkauft? gibt es sonst noch irgendwelche werte (ausser der klage)?
danke für infos
danke für infos
Heute werden bei der SPAG immer wieder auffällige Blöcke ins ASK gestellt. Insgesamt wurden heute bereits mehr als 1 % des Kapitals gehandelt und bei 18 stehen noch einmal 0,8 % im ASK.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.082.589 von Licher am 08.08.07 17:12:41der Geschäftsbericht 2006 und der Zwischenbericht zum 31.05.2007 sind jetzt online.
Außerdem gibt es Gegenanträge zur HV.
Die Ausschüttung resultiert aus der Veräußerung aller Anteile an der Inform Future GmbH.
Es verbleibt dann noch die Schadenersatzklage gegen die BRD in Höhe von 10 Mio und der Börsenmantel, wenn die AG zum 01.09.2007
aufgelöst wird.
Insgesamt eine interessante und spannende Geschichte.
Außerdem gibt es Gegenanträge zur HV.
Die Ausschüttung resultiert aus der Veräußerung aller Anteile an der Inform Future GmbH.
Es verbleibt dann noch die Schadenersatzklage gegen die BRD in Höhe von 10 Mio und der Börsenmantel, wenn die AG zum 01.09.2007
aufgelöst wird.
Insgesamt eine interessante und spannende Geschichte.
Wer war auf der HV und kann berichten? die Umsätze ziehen langsam an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.497.819 von fahrenheit am 10.09.07 12:21:08ich dachte die Sache wäre mitlerweile erledigt!! und nun das
FOCUS Magazin > Kurzfassungen
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15.09.07, 09:04 | Artikel merkenMein FOCUSMister Wong
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del.icio.usschließen FOCUS: Geldwäscheermittlungen des BKA gegen SPAG abgeschlossen – Putin beriet die Firma jahrelangMünchen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Geldwäsche-Ermittlungen gegen die hessische St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG (SPAG) abgeschlossen, die der russische Präsident Wladimir Putin früher sieben Jahre lang beraten hatte. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, kommt das BKA nach sechs Jahren in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass Verantwortliche der SPAG mutmaßliche Gelder der russischen Tambow Mafia gewaschen haben. Bevor die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die das Ermittlungsverfahren führt, über eine Anklage entscheidet, will sie sich mit einem weiteren Rechtshilfeersuchen an die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft wenden,.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat vor knapp vier Wochen den mutmaßlichen Kopf des St. Petersburger Mafia-Clans, Wladimir Barsukow, wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Mord verhaftet. Barsukow saß unter anderem im Direktorenrat der russischen SPAG-Tochter.
Putin war FOCUS zufolge eng mit der SPAG verbunden. Er war bereits als stellvertretender Bürgermeister von St. Petersburg an ihrer Gründung im Jahre 1992 beteiligt und beriet die Gesellschaft, bis er im Jahr 2000 zum russischen Präsidenten gewählt wurde. Das Unternehmen soll nach Ansicht der Ermittler Gelder aus Schutzgelderpressung, Menschenhandel und Autoschieberei gewaschen haben. Die Verantwortlichen der hessischen SPAG selbst weisen die Ermittlungsergebnisse als „substanzlos“ zurück. Laut FOCUS hat die SPAG die Bundesrepublik Deutschland auf zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
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15.09.07, 09:04 | Artikel merkenMein FOCUSMister Wong
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del.icio.usschließen FOCUS: Geldwäscheermittlungen des BKA gegen SPAG abgeschlossen – Putin beriet die Firma jahrelangMünchen. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Geldwäsche-Ermittlungen gegen die hessische St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG (SPAG) abgeschlossen, die der russische Präsident Wladimir Putin früher sieben Jahre lang beraten hatte. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, kommt das BKA nach sechs Jahren in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass Verantwortliche der SPAG mutmaßliche Gelder der russischen Tambow Mafia gewaschen haben. Bevor die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die das Ermittlungsverfahren führt, über eine Anklage entscheidet, will sie sich mit einem weiteren Rechtshilfeersuchen an die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft wenden,.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat vor knapp vier Wochen den mutmaßlichen Kopf des St. Petersburger Mafia-Clans, Wladimir Barsukow, wegen des Verdachts auf Anstiftung zum Mord verhaftet. Barsukow saß unter anderem im Direktorenrat der russischen SPAG-Tochter.
Putin war FOCUS zufolge eng mit der SPAG verbunden. Er war bereits als stellvertretender Bürgermeister von St. Petersburg an ihrer Gründung im Jahre 1992 beteiligt und beriet die Gesellschaft, bis er im Jahr 2000 zum russischen Präsidenten gewählt wurde. Das Unternehmen soll nach Ansicht der Ermittler Gelder aus Schutzgelderpressung, Menschenhandel und Autoschieberei gewaschen haben. Die Verantwortlichen der hessischen SPAG selbst weisen die Ermittlungsergebnisse als „substanzlos“ zurück. Laut FOCUS hat die SPAG die Bundesrepublik Deutschland auf zehn Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.644.682 von fahrenheit am 18.09.07 15:05:31Deutsche Rechtsrealität:
"kam das BKA nach sechs Jahren in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis"...
Sollte Anlage erhoben werden, kommt es dann in 1-3 Jahren zum Prozess.
Kurioserweise - oder vielmehr traurigerweise - werden dann ausgerechnet
Wirtschaftsprozesse "aus Gründen der Prozessökonomie" mit Minimalstrafen beendet.
Wenn überhaupt .....
Mir fallen spontan xx-Fälle von Bilanz- und/oder Urkundenfälschung plus x-andere Straftaten ein.
Der erste grosse Betrugsfall am NEUEN MARKT war REFUGIUM.
Bilanzen wurden dort über mehrere Jahre gefälscht.
Die Vorstände und der Mehrheitseigentümer profitierten enorm davon.
Die lächerlichen STrafen:
- 18.900 € Strafe für den Finanzvorstand (ob das wohl ein Monatsgehalt war ...)
- Bewährung für den Mehrheitsaktionär und langjährigen Vorstand .......
Das ist deutsche Rechtsrealität.
Zum Vergleich:
Bei einem Kiosküberfaller oder einen jedem anderen Raub mit einem Messer
oder einer Gaspistole ist die Mindeststrafe (!) "nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe".
Wer hingegen jahrelang Dokumente und Bilanzen fälscht und so
Millionen ergaunert, der erhält Bewährung.
"kam das BKA nach sechs Jahren in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis"...
Sollte Anlage erhoben werden, kommt es dann in 1-3 Jahren zum Prozess.
Kurioserweise - oder vielmehr traurigerweise - werden dann ausgerechnet
Wirtschaftsprozesse "aus Gründen der Prozessökonomie" mit Minimalstrafen beendet.
Wenn überhaupt .....
Mir fallen spontan xx-Fälle von Bilanz- und/oder Urkundenfälschung plus x-andere Straftaten ein.
Der erste grosse Betrugsfall am NEUEN MARKT war REFUGIUM.
Bilanzen wurden dort über mehrere Jahre gefälscht.
Die Vorstände und der Mehrheitseigentümer profitierten enorm davon.
Die lächerlichen STrafen:
- 18.900 € Strafe für den Finanzvorstand (ob das wohl ein Monatsgehalt war ...)
- Bewährung für den Mehrheitsaktionär und langjährigen Vorstand .......
Das ist deutsche Rechtsrealität.
Zum Vergleich:
Bei einem Kiosküberfaller oder einen jedem anderen Raub mit einem Messer
oder einer Gaspistole ist die Mindeststrafe (!) "nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe".
Wer hingegen jahrelang Dokumente und Bilanzen fälscht und so
Millionen ergaunert, der erhält Bewährung.
Im aktuellen Focus ist eine 5 seitiger Bericht über die SPAG. Das ist zwar alles ziemlich unkonkret, aber ich frage mich was diese Dinge für die Aktionäre zu bedeuten haben. Können die Behörden z.B. die Kapitalrückzahlung verhindern?
Ich fände es nunmehr an der Zeit das sich die Angeschuldigten zu diesen Vorwürfen äussern.
Ich fände es nunmehr an der Zeit das sich die Angeschuldigten zu diesen Vorwürfen äussern.
Im aktuellen Focus steht ein sehr negativer 5 seitiger Bericht über die SPAG. Ich frage mich nun, ob der angebliche Abschluß der Ermittlungen auch Konsequenzen für die bevorstehenden Kapitalmaßnahmen haben kann. Ich denke zwar nicht, aber ich finde es ist an der Zeit das Herr Rese sich zu diesem Bericht einmal äußert.
Der HV-Bericht von GSC Research liegt jetzt auch vor. Der Verfasser sieht in seinem Fazit ein gehöriges Maß Mantelphantasie bei der SPAG. Ich muss zugeben, dass ich diese Hoffnung auch gehabt habe. Mit den Meldungen der letzten Tage dürfte sich dieser Punkt jetzt allerdings in Luft auflösen. Wer will einen Mantel haben, der mit solch einer Altlast versehen ist?
M. E. geht es jetzt darum, so schnell wie möglich den Ausschüttungstermin zu erreichen. Die derzeitigen Kurse sehe ich nicht mehr als Kaufkurse. Kaufen würde ich wegen der wachsenden Unsicherheit und der schwindenden Mantelphantasie erst zu deutlich niedrigeren Kursen.
M. E. geht es jetzt darum, so schnell wie möglich den Ausschüttungstermin zu erreichen. Die derzeitigen Kurse sehe ich nicht mehr als Kaufkurse. Kaufen würde ich wegen der wachsenden Unsicherheit und der schwindenden Mantelphantasie erst zu deutlich niedrigeren Kursen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.408 von Herbert H am 21.09.07 22:51:16Zudem das Mantelgeschäft mit dem erleichterten Zugang zur Börse (Entry Standard etc.) ja auch nicht einfacher geworden sein dürfte. Mich wundert, dass Carthago hier immer noch Deals vorweisen kann...
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. A0KPPM -
ISIN DE000A0KPPM8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 07.12.2007, im Büro der SPAG, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG zum 31. Dezember 2006 und der Bericht des Aufsichtsrats sowie Vorlage des festgestellten Zwischenabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG zum 31. Mai 2007 und der Bericht des Aufsichtsrats
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2006 in Höhe von EUR 7.675,05 auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, den Bilanzgewinn aus dem Zwischenabschluss zum 31. Mai 2007 in Höhe eines Teilbetrags von EUR 1.300.000,00 in die Gewinnrücklage einzustellen und in Höhe des verbleibenden Teilbetrags von EUR 37.860,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Mai 2007 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 260.000,00. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Mai 2007 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 2.575.157,80. Ferner weist die Gesellschaft gemäß Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns des Zwischenabschluss zum 31. Mai 2007 eine Gewinnrücklage von EUR 1.300.000,00 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 2.405.000,00 sowie die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 1.300.000,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 3.965.000,00 um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 wird zur Auszahlung an die Aktionäre verwendet.
6.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 3.705.000,00 erhöht auf EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 2.405.000,00 der in der Bilanz zum 31. Mai 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage sowie in Höhe eines Betrags von EUR 1.300.000,00 der in der Bilanz zum 31. Mai 2007 ausgewiesenen Gewinnrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von der Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Zwischenabschluss zum 31. Mai 2007 zugrunde gelegt.
b)
§ 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.965.000,00 (in Worten: Euro drei Millionen neunhundertfünfundsechzigtausend)."
6.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in voller Höhe zur Auszahlung an die Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b)
§ 4 Absätze (1) und (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 65.000,00 (in Worten: Euro fünfundsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 65.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 6.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach TOP 6.1 in das Handelsregister erfolgt.
c)
Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
7.
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Klaus Peter Sauer und der stellvertretende Aufsichtsrat Dr. Horst Schiessl hatten und haben weiterhin durch die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche erhebliche Mehraufwendungen, die durch die reguläre Aufsichtratsvergütung nicht angemessen entschädigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Klaus Peter Sauer und der stellvertretende Aufsichtsrat Dr. Horst Schiessl erhalten eine einmalige Sondervergütung von jeweils EUR 50.000,00.
8.
Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum Stichtag 10.01.2008 aufzulösen und zu Abwicklern die Vorstandsmitglieder Markus Rese und Nikolai Maximov zu bestimmen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 23.11.2007eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im November 2007
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Der Vorstand
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. A0KPPM -
ISIN DE000A0KPPM8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 07.12.2007, im Büro der SPAG, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG zum 31. Dezember 2006 und der Bericht des Aufsichtsrats sowie Vorlage des festgestellten Zwischenabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG zum 31. Mai 2007 und der Bericht des Aufsichtsrats
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2006 in Höhe von EUR 7.675,05 auf neue Rechnung vorzutragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen weiter vor, den Bilanzgewinn aus dem Zwischenabschluss zum 31. Mai 2007 in Höhe eines Teilbetrags von EUR 1.300.000,00 in die Gewinnrücklage einzustellen und in Höhe des verbleibenden Teilbetrags von EUR 37.860,74 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2006 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Mai 2007 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 260.000,00. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Mai 2007 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 2.575.157,80. Ferner weist die Gesellschaft gemäß Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns des Zwischenabschluss zum 31. Mai 2007 eine Gewinnrücklage von EUR 1.300.000,00 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 2.405.000,00 sowie die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 1.300.000,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 3.965.000,00 um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 wird zur Auszahlung an die Aktionäre verwendet.
6.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 3.705.000,00 erhöht auf EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 2.405.000,00 der in der Bilanz zum 31. Mai 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage sowie in Höhe eines Betrags von EUR 1.300.000,00 der in der Bilanz zum 31. Mai 2007 ausgewiesenen Gewinnrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von der Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Zwischenabschluss zum 31. Mai 2007 zugrunde gelegt.
b)
§ 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.965.000,00 (in Worten: Euro drei Millionen neunhundertfünfundsechzigtausend)."
6.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in voller Höhe zur Auszahlung an die Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b)
§ 4 Absätze (1) und (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 65.000,00 (in Worten: Euro fünfundsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 65.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 6.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach TOP 6.1 in das Handelsregister erfolgt.
c)
Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
7.
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Klaus Peter Sauer und der stellvertretende Aufsichtsrat Dr. Horst Schiessl hatten und haben weiterhin durch die strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche erhebliche Mehraufwendungen, die durch die reguläre Aufsichtratsvergütung nicht angemessen entschädigt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Klaus Peter Sauer und der stellvertretende Aufsichtsrat Dr. Horst Schiessl erhalten eine einmalige Sondervergütung von jeweils EUR 50.000,00.
8.
Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zum Stichtag 10.01.2008 aufzulösen und zu Abwicklern die Vorstandsmitglieder Markus Rese und Nikolai Maximov zu bestimmen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 23.11.2007eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im November 2007
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Der Vorstand
... und täglich grüßt das Murmeltier?
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.293.259 von schaerholder am 05.11.07 16:26:29Wer weiß etwas über
- den Grund zur erneuten HV?
- die Anfechtungsklage gegen die HV-Beschlüsse der letzten HV?
----------------------------------------------------------------
25.10.2007 - SP AG:
Bekanntmachung
Klage
"Gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien- und Beteiligungs Aktiengesellschaft vom 31.08.2007 zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8 wurden Anfechtungsklagen zum Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 232/07 erhoben. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf Dienstag, den 27.11.2007, 9.30 Uhr, Raum 337 Geb. B, im Justizgebäude Gerichtsstr. 2.“
- den Grund zur erneuten HV?
- die Anfechtungsklage gegen die HV-Beschlüsse der letzten HV?
----------------------------------------------------------------
25.10.2007 - SP AG:
Bekanntmachung
Klage
"Gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien- und Beteiligungs Aktiengesellschaft vom 31.08.2007 zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8 wurden Anfechtungsklagen zum Landgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 3-05 O 232/07 erhoben. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf Dienstag, den 27.11.2007, 9.30 Uhr, Raum 337 Geb. B, im Justizgebäude Gerichtsstr. 2.“
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.411.028 von gutdrauf9 am 13.11.07 17:24:33laut Meldung von gsc-research von heute verzögert sich die Kapital-
rückzahlung.
Weiß jemand Einzelheiten?
Danke für Infos.
rückzahlung.
Weiß jemand Einzelheiten?
Danke für Infos.
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.718.074 von Rudi07 am 10.12.07 18:56:59War wer bei der HV wie es nun weitergeht
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.104.776 von rucoruco am 19.01.08 15:01:37Ruf doch mal den Vorstand an, der müsste es doch wissen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.105.007 von Kalabaaki am 19.01.08 15:58:24Der sagt nix.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.172.239 von rucoruco am 25.01.08 18:35:49Der sagt nix, der hat nicht einmal eine Andeutung über mögliche Zukünfte gemacht? Das kann ich mir nicht vorstellen...
Hier ist die Klage, wahrscheinlich von Frau Steeg und Herrn Knösel!
Was soll so etwas? Wieso sind die gegen eine Ausschüttung an alle Aktionäre? Das versteht doch keiner! Welches Süppchen wird hier wieder gekocht?
20.02.2008 - SP AG:
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Klage
St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs Aktiengesellschaft
Darmstadt
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:
Zwei Aktionäre der St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs Aktiengesellschaft haben gegen die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Dezember 2007 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten
Tagesordnungspunkt Nr. 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns),
Tagesordnungspunkt Nr. 6 (Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen), sowie
Tagesordnungspunkt Nr. 8 (Auflösung der Gesellschaft)
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
Die Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig und wurden unter dem Aktenzeichen 3-05 O 2/08 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat als frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung Dienstag, den 22. April 2008 bestimmt.
Darmstadt, im Februar 2008
St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Was soll so etwas? Wieso sind die gegen eine Ausschüttung an alle Aktionäre? Das versteht doch keiner! Welches Süppchen wird hier wieder gekocht?
20.02.2008 - SP AG:
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Klage
St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs Aktiengesellschaft
Darmstadt
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG geben wir bekannt:
Zwei Aktionäre der St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs Aktiengesellschaft haben gegen die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Dezember 2007 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten
Tagesordnungspunkt Nr. 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns),
Tagesordnungspunkt Nr. 6 (Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen), sowie
Tagesordnungspunkt Nr. 8 (Auflösung der Gesellschaft)
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.
Die Klagen sind vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, anhängig und wurden unter dem Aktenzeichen 3-05 O 2/08 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat als frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung Dienstag, den 22. April 2008 bestimmt.
Darmstadt, im Februar 2008
St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs Aktiengesellschaft
Der Vorstand
was soll diese Klage und woher weisst du von der Klage eine Veröffentlichung dieser Klage im EBundesanzeiger habe ich nicht gefunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.432.385 von fahrenheit am 21.02.08 10:03:01Was die Klage soll, darüber kann ich auch nur spekulieren. Es geht anscheinend ums Geld...
Die Infos stammen von der SPAG-Homepage unter IR!
Die Infos stammen von der SPAG-Homepage unter IR!
Wenn ich mir so die Umsätze anschaue, habe ich das Gefühl das da jemand still und leise Aktien einsammelt. ist ja auch keine so schlechte Idee. Für denjenigen der sechs Monate Zeit hat, ist ein eine steuerfreie Rendite von > 10 % p.a. nicht so schlecht.
Ich denke die SPAG wird jetzt kurzum eine HV einberufen und dort einen Jahresabschluß für das Jahr 2007 vorlegen. Dann geben die unsäglichen Kläger hoffentlich endlich Ruhe.Mich würden die wahren Beweggründe der Kläger sehr interessieren, sind es wirklich Aktionärsinteressen die dort vertreten werden?...ich glaube nicht
Ich denke die SPAG wird jetzt kurzum eine HV einberufen und dort einen Jahresabschluß für das Jahr 2007 vorlegen. Dann geben die unsäglichen Kläger hoffentlich endlich Ruhe.Mich würden die wahren Beweggründe der Kläger sehr interessieren, sind es wirklich Aktionärsinteressen die dort vertreten werden?...ich glaube nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.618.551 von fahrenheit am 12.03.08 12:46:37Schau Dir doch die Klagewelle an, die derzeit überall läuft...
Du hast recht, wer ein wenig Zeit hat kann hier eine verhältnismäßig sichere Rendite einfahren, schließlich ist der Betrag in Cash vorhanden.
Neue HV dürfte das Problem mit diesen Klägern aber nicht lösen, warten wir lieber erst einmal auf den 22. April.
Du hast recht, wer ein wenig Zeit hat kann hier eine verhältnismäßig sichere Rendite einfahren, schließlich ist der Betrag in Cash vorhanden.
Neue HV dürfte das Problem mit diesen Klägern aber nicht lösen, warten wir lieber erst einmal auf den 22. April.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.618.659 von Kalabaaki am 12.03.08 12:56:16Ich denke doch das eine neue hv das Problem löst wenn dort eine Jahresabschluß vorgelegt wird. Denn die Klagen basieren meines Wissens auf diesem Mangel. Wenn dann dort die Beschlüsse neue gefaßt werden, sollten sich die Klagen erledigt haben.
Ich frage mich aber nach wie vor, was die kläger umtreibt?
Ich frage mich aber nach wie vor, was die kläger umtreibt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.619.253 von fahrenheit am 12.03.08 13:51:37Sehe das wie Kalabaaki - eine neue HV würde das Klageproblem nicht lösen.
Geklagt wird ja gegen die Ausschüttung bzw. Auflösung der Gesellschaft und das hat mit dem Jahresabschluss an sich gar nichts zu tun.
Stimme dir aber absolut zu, dass diese Klagen mit den Interessen der (Klein-)Aktionäre nichts mehr zu tun haben.
Irgendwie meinen einige Gestalten - in diesem Fall wohl ein paar bundesweit bekannte Streithansel aus dem Raum Würzburg - sich auf dem Rücken, und v.a. auf Kosten der anderen Aktionäre profilieren zu müssen!
Wobei in der Vergangenheit gerade diese "Würzburg-Connection" recht viel positives für Kleinaktionäre durch Klagen etc. erreicht hat. Umso unverständlicher ist es, weshalb da jetzt solch' ein Aufstand gemacht wird.
Die Ausschüttung verzögert sich dadurch nur unnötig.
Ich denke mal vor Ende des Jahres wird das Geld nicht fließen.
Bis dahin sollte die SPAG-Aktie jedoch ein Investment sein, mit dem sich die Turbulenzen an den Börsen recht gut und komfortabel aushalten lassen.
Geklagt wird ja gegen die Ausschüttung bzw. Auflösung der Gesellschaft und das hat mit dem Jahresabschluss an sich gar nichts zu tun.
Stimme dir aber absolut zu, dass diese Klagen mit den Interessen der (Klein-)Aktionäre nichts mehr zu tun haben.
Irgendwie meinen einige Gestalten - in diesem Fall wohl ein paar bundesweit bekannte Streithansel aus dem Raum Würzburg - sich auf dem Rücken, und v.a. auf Kosten der anderen Aktionäre profilieren zu müssen!
Wobei in der Vergangenheit gerade diese "Würzburg-Connection" recht viel positives für Kleinaktionäre durch Klagen etc. erreicht hat. Umso unverständlicher ist es, weshalb da jetzt solch' ein Aufstand gemacht wird.
Die Ausschüttung verzögert sich dadurch nur unnötig.
Ich denke mal vor Ende des Jahres wird das Geld nicht fließen.
Bis dahin sollte die SPAG-Aktie jedoch ein Investment sein, mit dem sich die Turbulenzen an den Börsen recht gut und komfortabel aushalten lassen.
Nein, es geht hier wohl nicht um Aktionärsinteressen, das wäre mir neu.
Man muß vorsichtig sein, was man hier schreibt, aber ein höheres Gericht nannte solche Personen "Berufsaktionäre", die ihre Klagen dann gegen Erstattung ihrer "Spesen" fallenlassen. Die AG hat die Kosten dann so oder so, ob zu Ende prozessiert wird oder ob ein Vergleich zustandekommt. Und das spricht m.E. im Moment gegen ein Investment in die Aktie.
Es ist klar, was davon zu halten ist.
Man muß vorsichtig sein, was man hier schreibt, aber ein höheres Gericht nannte solche Personen "Berufsaktionäre", die ihre Klagen dann gegen Erstattung ihrer "Spesen" fallenlassen. Die AG hat die Kosten dann so oder so, ob zu Ende prozessiert wird oder ob ein Vergleich zustandekommt. Und das spricht m.E. im Moment gegen ein Investment in die Aktie.
Es ist klar, was davon zu halten ist.
das macht mich langsdam nachdenklich.Wer verkauft den noch bei 13,5 €. das sind immerhin 11% p.a. und wahrscheinlich kommt die Ausschüttung noch in diesem Jahr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.769.260 von fahrenheit am 31.03.08 18:42:40Braucht Dich meines Erachtens nicht nachdenklich zu machen. Das Geld ist cash da und viele Privatanleger halten die Aktie ja schon seit vor der letzten Ausschüttung. Insofern sehe ich das als Diskont.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.773.396 von Kalabaaki am 01.04.08 07:56:01"Das Geld ist cash da"
Wie ist es denn angelegt? An dieser Stelle konnte man schließlich in den letzten Monaten auch viel falsch machen ...
Wie ist es denn angelegt? An dieser Stelle konnte man schließlich in den letzten Monaten auch viel falsch machen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.773.740 von Herbert H am 01.04.08 08:48:33Das ist sicherlich immer richtig. Aber mit der Umwandlung der Immobilien in Bargeld ist das Risiko meines Erachtens gesunken. Und dann, wenn man seit längerem mit der Ausschüttung rechnet, dann wird der Vorstand es nicht längerfristig fest angelegt haben.
Genüsse der Sachsen LB werden es wohl nicht sein!
Im Zweifel den Vorstand anrufen! Ich tippe auf eine Mischung von Festgeld und täglich verfügbarem Geld, dessen Erträge zudem die laufenden (geringen) Kosten (ohne Prozess) tragen dürften.
Genüsse der Sachsen LB werden es wohl nicht sein!
Im Zweifel den Vorstand anrufen! Ich tippe auf eine Mischung von Festgeld und täglich verfügbarem Geld, dessen Erträge zudem die laufenden (geringen) Kosten (ohne Prozess) tragen dürften.
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.773.794 von Kalabaaki am 01.04.08 08:55:09Wirklich keine Genüsse der Sachsen LB? Schade, schließlich war mit kaum einer Geldanlage in den letzten Wochen mehr Geld zu verdienen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.773.903 von Herbert H am 01.04.08 09:06:04Weiß jemand, ob die Verhandlung vor dem LG F heute stattgefunden hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Vielen Dank für eine kurze Info
Vielen Dank für eine kurze Info
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.943.569 von Rudi07 am 22.04.08 16:29:12Klagen gehen durch. M. liess daran keine Zweifel.
@ all: wer kann von der Verhandlung berichten und wer hat vor allem eine Idee wie es jetzt weiter geht. Ich glaube es muss eine neue HV eingerufen werden in der die Beschlüsse neue gefaßt werden...und dann heisst es abzuwarten (6 Monate)
Was sagt der gute Herr Reese zu dieser Posse....
Was sagt der gute Herr Reese zu dieser Posse....
Antwort auf Beitrag Nr.: 33.965.819 von fahrenheit am 24.04.08 18:50:21Sehe ich auch so. Ruf doch Herrn Reese mal an!
Leider war eine mail und ein Anruf bei der SPAG bisher erfolglos.
Herr Reese hat sich nicht gerührt.
Es wäre doch ein leichtes auf der homepage mal etwas zum Ausgang der Klage zu schreiben.......wer versucht noch mal sein Glück und berichtet dann
Herr Reese hat sich nicht gerührt.
Es wäre doch ein leichtes auf der homepage mal etwas zum Ausgang der Klage zu schreiben.......wer versucht noch mal sein Glück und berichtet dann
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. A0KPPM -
ISIN DE000A0KPPM8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 9. Juli 2008 11.00 Uhr, im InterCity Hotel Frankfurt Airport stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG zum 31. Dezember 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2007 in Höhe eines Teilbetrags von EUR 1.300.000,00 in die Gewinnrücklage einzustellen und in Höhe des verbleibenden Teilbetrags von EUR 119.952,96 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
6. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2007 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 260.000,00. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 2.575.157,80. Ferner weist die Gesellschaft gemäß Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2007 eine Gewinnrücklage von EUR 1.300.000,00 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 2.405.000,00 sowie die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 1.300.000,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 3.965.000,00 um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 wird zur Auszahlung an die Aktionäre verwendet.
6.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 3.705.000,00 erhöht auf EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 2.405.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage sowie in Höhe eines Betrags von EUR 1.300.000,00 der unter TOP 2 dotierten Gewinnrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von der Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 zugrunde gelegt.
b) § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.965.000,00 (in Worten: Euro drei Millionen neunhunderfünfundsechzigtausend).“
6.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in voller Höhe zur Auszahlung an die Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b) § 4 Absätze (1) und (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 65.000,00 (in Worten: Euro fünfundsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 65.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 6.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach TOP 6.1 in das Handelsregister erfolgt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herr Dr. Klaus Peter Sauer, Wirtschaftsprüfer, Darmstadt, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Dr. Sauer verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
b) Herr Dr. Horst Schiessl, Rechtsanwalt, München, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Dr. Horst Schiessl ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Softing AG, Haar/München, Mitglied des Aufsichtsrates der Dussmann AG & Co. KGaA, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Baader Wertpapierhandelsbank AG, München, und Vorsitzender des Beirates der TRION Pharma GmbH, München.
c) Herr Ulrich Drumm, Diplom-Volkswirt, Bereichsleiter Emissions-Service der Baader Wertpapierhandelsbank AG, München, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Drumm verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 25. Juni 2008 eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im Juni 2008
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
- Wertpapierkenn-Nr. A0KPPM -
ISIN DE000A0KPPM8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 9. Juli 2008 11.00 Uhr, im InterCity Hotel Frankfurt Airport stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG zum 31. Dezember 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2007 in Höhe eines Teilbetrags von EUR 1.300.000,00 in die Gewinnrücklage einzustellen und in Höhe des verbleibenden Teilbetrags von EUR 119.952,96 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2007 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu wählen.
6. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung und Satzungsänderungen
Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2007 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 260.000,00. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabzusetzen.
Weiter verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 über eine gebundene Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von insgesamt EUR 2.575.157,80. Ferner weist die Gesellschaft gemäß Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2007 eine Gewinnrücklage von EUR 1.300.000,00 aus.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die gebundene Kapitalrücklage im gesetzlichen Rahmen aufzulösen und an die Aktionäre auszuschütten. Die Kapitalrücklage stammt aus dem im Rahmen von Kapitalerhöhungen eingenommenen Agio, also dem Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem Ausgabebetrag der bei diesen Kapitalmaßnahmen geschaffenen Aktien. Die gebundene Kapitalrücklage darf gemäß § 150 Abs. 3, 4 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages oder Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwandt werden. Eine unmittelbare Verwendung der gebundenen Kapitalrücklage zur Ausschüttung an die Aktionäre ist also rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund ist ein mehrstufiges Verfahren notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von EUR 2.405.000,00 sowie die Gewinnrücklage in Höhe von EUR 1.300.000,00 zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu verwenden. Hierbei wird der festgesetzte Teilbetrag der gebundenen Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt, wobei die Erhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien erfolgt.
In einem zweiten Schritt wird das erhöhte Grundkapital von EUR 3.965.000,00 um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 wird zur Auszahlung an die Aktionäre verwendet.
6.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 3.705.000,00 erhöht auf EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 2.405.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage sowie in Höhe eines Betrags von EUR 1.300.000,00 der unter TOP 2 dotierten Gewinnrücklage in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien.
Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von der Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schützenhofstraße 3 in 65183 Wiesbaden geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 zugrunde gelegt.
b) § 4 Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.965.000,00 (in Worten: Euro drei Millionen neunhunderfünfundsechzigtausend).“
6.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung, Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in voller Höhe zur Auszahlung an die Aktionäre.
Die Einzelheiten der Durchführung bestimmt der Vorstand.
b) § 4 Absätze (1) und (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 65.000,00 (in Worten: Euro fünfundsechzigtausend).
(2) Es ist eingeteilt in 65.000 Inhaberstückaktien."
Die Beschlussfassung nach a) und b) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung zu dem unter TOP 6.1 vorgeschlagenen Beschluss über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Vorstand wird angewiesen, bei der Anmeldung der Beschlussfassung nach a) und b) zur Eintragung im Handelsregister sicherzustellen, dass die Eintragung der Beschlussfassung erst nach der vorherigen Eintragung der Beschlussfassung nach TOP 6.1 in das Handelsregister erfolgt.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
7. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herr Dr. Klaus Peter Sauer, Wirtschaftsprüfer, Darmstadt, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Dr. Sauer verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
b) Herr Dr. Horst Schiessl, Rechtsanwalt, München, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Dr. Horst Schiessl ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Softing AG, Haar/München, Mitglied des Aufsichtsrates der Dussmann AG & Co. KGaA, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Baader Wertpapierhandelsbank AG, München, und Vorsitzender des Beirates der TRION Pharma GmbH, München.
c) Herr Ulrich Drumm, Diplom-Volkswirt, Bereichsleiter Emissions-Service der Baader Wertpapierhandelsbank AG, München, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Drumm verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre der Gesellschaft berechtigt. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG bitten wir nebst Begründung ausschließlich an folgende Adresse zu senden:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, HV 2006, Holzhofallee 33, 64295 Darmstadt, Telefax 06151 – 130 18 78
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum Ablauf des 25. Juni 2008 eingehen, werden wir unverzüglich unter der Internet-Adresse www.sp-ag.de veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse veröffentlicht.
Darmstadt, im Juni 2008
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Irgend jemand sammelt - zumindest steigt der Kurs!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.253.451 von Kalabaaki am 06.06.08 12:38:12Gestern wurde übrigens die Einladung zur HV am 09. Juli veröffentlicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.253.480 von bamster am 06.06.08 12:41:48Das dürfte der Grund des Kursanstiegs sein.
Nach Ablauf der Sperrfrist dürften dann endlich auch die 15 Euro fließen. Buchwert (Eigenkapital) per 31.12.2007 liegt bei so um die 16,40 Euro. Dürfte auch nicht sinken weil ja die Vermögenswerte (hoffentlich) zumindest auf Tagesgeldniveau angelegt sind.
Gruss, sparfuchs123
Nach Ablauf der Sperrfrist dürften dann endlich auch die 15 Euro fließen. Buchwert (Eigenkapital) per 31.12.2007 liegt bei so um die 16,40 Euro. Dürfte auch nicht sinken weil ja die Vermögenswerte (hoffentlich) zumindest auf Tagesgeldniveau angelegt sind.
Gruss, sparfuchs123
Gegenantrag zur Hauptversammlung
Hallo zusammen,
ich habe mit weiteren Aktionären den unten stehenden, inzwischen auf der Homepage der SPAG veröffentlichten, Gegenantrag gestellt und bitte alle Aktionäre zu HV zu kommen und sich unserem Antrag anzuschließen.
Wer nicht kommen kann, möge bitte sein Stimmrecht an uns übertragen.
Für weitere Informationen zur Übertragung ihres Stimmrechtes schicken sie mir bitte eine Email an folgende Adresse: thalz@gmx.de
Vielen Dank
Thomas Mariotti
13.06.2008 - SP AG:
Hauptversammlung
Gegenanträge zur HV der SPAG
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung sind uns die nachfolgend aufgeführten Gegenanträge zugegangen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zugänglich machen. Sie sind - soweit sie nicht lediglich auf Ablehnung der Verwaltungsvorschriften gerichtet sind - zur Erleichterung der Weisungserteilung mit Buchstaben gekennzeichnet.
Über die Gegenanträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie auch in der Hauptversammlung gestellt werden.
A) Zur Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 09. Juli 2008 haben die Aktionäre Martin Helfrich, Thomas Mariotti und Michael Bieder zu Punkt 7 der Tagesordnung folgenden Gegenantrag gestellt:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Den Wahlvorschlägen zu 7a und 7b wird entsprochen; zu 7 c wird statt des Wahlvorschlages des Aufsichtsrats folgender Wahlvorschlag unterbreitet:
c) Herr Thomas Mariotti, wohnhaft in Mainz-Kastel, Vorstand der GSC Portfolio AG, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Mariotti verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Begründung:
Der bisherige Aufsichtsrat Dr. Lenga stellt nicht nicht mehr zur Wahl. Der unter 7c vorgeschlagene Herr Ulrich Drumm hat dem Aufsichtsrat bisher nicht angehört. Der Aufsichtsrat wäre mit Herrn Drumm mit zwei Vertretern aus dem Baader-Umfeld besetzt. Die Besetzung des Aufsichtsrats sollte die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse widerspiegeln und somit auch mit einem Vertreter des Streubesitzes besetzt sein.
B) Zur Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 09. Juli 2008 haben die Aktionäre Martin Helfrich, Thomas Mariotti und Michael Bieder folgenden Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gestellt:
Tagesordnungspunkt 8 - Ausgliederung Schadensersatzansprüche
Die Hauptversammlung weist den Vorstand an, alle Vorbereitungen zu treffen, damit sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in eine eigenständige Gesellschaft abgespalten werden. Diese Gesellschaft soll dann an die Aktionäre der St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG ausgeschüttet werden.
Es wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung angewiesen, alle erforderlichen Maßnahmen udn Vorbereitungen zu treffen, damit bis spätestens 6 Monate nach Beendigung der Hauptversammlulng die Abspaltung der Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in eine eigenständige Aktiengesellschaft erfolgt.
Ferner wird er angewiesen, alle erforderlichen Maßnahmen und Vorbereitungen zu treffen, damit bis spätestens 9 Monate nach Beendigung der Hauptversammlung Anteile an diese Gesellschaft, mittels einer Sachausschüttung, an die Aktionäre St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG übertragen werden.
Begründung:
Die Mehrheitsaktionäre halten ca. 60-65 % der Aktien und sind bemüht diese zu veräußern. Im Falle einer Veräußerung ist zu befürchten, dass die Interessen der Streubesitzaktionäre nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Dazu zählt insbesondere die Weiterverfolgung der KLage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von Euro 10 Mio..
Mit der Ausgliederung der Schadensersatzansprüche in eine eigenständige Aktiengesellschaft und der anschließenden Übertragung der Anteile an dieser Gesellschaft an die Aktionäre der SPAG wird bei einem Verkauf der Aktien der Großaktionäre sichergestellt, dass ein Erwerber keinen Einfluss auf die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche nehmen kann.
Die Ausgliederung der Schadensersatzansprüche hat auch für die Großaktionäre Vorteile. Der Verkauf ihrer Aktienpakete wird erheblich erleichtert, da sich die Gesellschaft dann nicht mehr in einem langwierigen Rechtsstreit befindet.
Hallo zusammen,
ich habe mit weiteren Aktionären den unten stehenden, inzwischen auf der Homepage der SPAG veröffentlichten, Gegenantrag gestellt und bitte alle Aktionäre zu HV zu kommen und sich unserem Antrag anzuschließen.
Wer nicht kommen kann, möge bitte sein Stimmrecht an uns übertragen.
Für weitere Informationen zur Übertragung ihres Stimmrechtes schicken sie mir bitte eine Email an folgende Adresse: thalz@gmx.de
Vielen Dank
Thomas Mariotti
13.06.2008 - SP AG:
Hauptversammlung
Gegenanträge zur HV der SPAG
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung sind uns die nachfolgend aufgeführten Gegenanträge zugegangen, die wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zugänglich machen. Sie sind - soweit sie nicht lediglich auf Ablehnung der Verwaltungsvorschriften gerichtet sind - zur Erleichterung der Weisungserteilung mit Buchstaben gekennzeichnet.
Über die Gegenanträge kann nur abgestimmt werden, wenn sie auch in der Hauptversammlung gestellt werden.
A) Zur Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 09. Juli 2008 haben die Aktionäre Martin Helfrich, Thomas Mariotti und Michael Bieder zu Punkt 7 der Tagesordnung folgenden Gegenantrag gestellt:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 10 Ziff. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Den Wahlvorschlägen zu 7a und 7b wird entsprochen; zu 7 c wird statt des Wahlvorschlages des Aufsichtsrats folgender Wahlvorschlag unterbreitet:
c) Herr Thomas Mariotti, wohnhaft in Mainz-Kastel, Vorstand der GSC Portfolio AG, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 2. Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zum Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.
Herr Mariotti verfügt über keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Begründung:
Der bisherige Aufsichtsrat Dr. Lenga stellt nicht nicht mehr zur Wahl. Der unter 7c vorgeschlagene Herr Ulrich Drumm hat dem Aufsichtsrat bisher nicht angehört. Der Aufsichtsrat wäre mit Herrn Drumm mit zwei Vertretern aus dem Baader-Umfeld besetzt. Die Besetzung des Aufsichtsrats sollte die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse widerspiegeln und somit auch mit einem Vertreter des Streubesitzes besetzt sein.
B) Zur Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 09. Juli 2008 haben die Aktionäre Martin Helfrich, Thomas Mariotti und Michael Bieder folgenden Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung gestellt:
Tagesordnungspunkt 8 - Ausgliederung Schadensersatzansprüche
Die Hauptversammlung weist den Vorstand an, alle Vorbereitungen zu treffen, damit sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in eine eigenständige Gesellschaft abgespalten werden. Diese Gesellschaft soll dann an die Aktionäre der St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG ausgeschüttet werden.
Es wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung angewiesen, alle erforderlichen Maßnahmen udn Vorbereitungen zu treffen, damit bis spätestens 6 Monate nach Beendigung der Hauptversammlulng die Abspaltung der Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland in eine eigenständige Aktiengesellschaft erfolgt.
Ferner wird er angewiesen, alle erforderlichen Maßnahmen und Vorbereitungen zu treffen, damit bis spätestens 9 Monate nach Beendigung der Hauptversammlung Anteile an diese Gesellschaft, mittels einer Sachausschüttung, an die Aktionäre St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG übertragen werden.
Begründung:
Die Mehrheitsaktionäre halten ca. 60-65 % der Aktien und sind bemüht diese zu veräußern. Im Falle einer Veräußerung ist zu befürchten, dass die Interessen der Streubesitzaktionäre nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Dazu zählt insbesondere die Weiterverfolgung der KLage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von Euro 10 Mio..
Mit der Ausgliederung der Schadensersatzansprüche in eine eigenständige Aktiengesellschaft und der anschließenden Übertragung der Anteile an dieser Gesellschaft an die Aktionäre der SPAG wird bei einem Verkauf der Aktien der Großaktionäre sichergestellt, dass ein Erwerber keinen Einfluss auf die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche nehmen kann.
Die Ausgliederung der Schadensersatzansprüche hat auch für die Großaktionäre Vorteile. Der Verkauf ihrer Aktienpakete wird erheblich erleichtert, da sich die Gesellschaft dann nicht mehr in einem langwierigen Rechtsstreit befindet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.528 von th_ma am 16.06.08 09:48:07Ob das genügt um die Anfechtungskläger von blockierenden Aktionen abzuhalten?
Ferner wird er angewiesen, alle erforderlichen Maßnahmen und Vorbereitungen zu treffen, damit bis spätestens 9 Monate nach Beendigung der Hauptversammlung Anteile an diese Gesellschaft, mittels einer Sachausschüttung, an die Aktionäre St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG übertragen werden.
Beinhaltet dieser Passus auch die Zahlung von jedweden Vergleichskosten aus dem Vermögen der Aktionäre oder wie ist das zu verstehen?
Der jetzige Vorstand hätte doch schon längst die 15 € ausgekehrt, wenn nicht Frau Steeg und Herr Knösel durch Klagen alles blockiert hätten...
Ferner wird er angewiesen, alle erforderlichen Maßnahmen und Vorbereitungen zu treffen, damit bis spätestens 9 Monate nach Beendigung der Hauptversammlung Anteile an diese Gesellschaft, mittels einer Sachausschüttung, an die Aktionäre St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG übertragen werden.
Beinhaltet dieser Passus auch die Zahlung von jedweden Vergleichskosten aus dem Vermögen der Aktionäre oder wie ist das zu verstehen?
Der jetzige Vorstand hätte doch schon längst die 15 € ausgekehrt, wenn nicht Frau Steeg und Herr Knösel durch Klagen alles blockiert hätten...
der Vorstand soll natürlich keine Geld rausschmeißen, das hat er bisher auch nicht getan. Nur die Vorbereitung der letzten beiden HVs war schlecht. Vor Gericht hat man bezüglich der Ausschüttung der 15 E, die man auf einen Zwischenabschluss abstellen wollte, sang und klanglos verloren! Das hätte nicht passieren dürfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.800 von th_ma am 16.06.08 10:28:39Wenn alle Aktionäre davon profitieren, warum wird dann geklagt? Und wer schließt jetzt ohne Zahlung aus, dass nicht wieder gegen sinnvolle Beschlüsse geklagt wird?
Das Problem hier sind die Kläger und nicht die Verwertungsoptionen? Letzteres kann der Vorstand auch alleine, hat er ja durch die Immoverkäufe und das Folgende bewiesen? Wozu braucht er Dich/Euch?
Das Problem hier sind die Kläger und nicht die Verwertungsoptionen? Letzteres kann der Vorstand auch alleine, hat er ja durch die Immoverkäufe und das Folgende bewiesen? Wozu braucht er Dich/Euch?
Mehrer Großaktionäre halten ca. 60-65% der Aktien an der St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG und sind seit Monaten bemüht ihre Aktien zu veräußern. Im Falle einer Veräußerung dieser Aktien ist zu befürchten, dass die Interessen der restlichen Streubesitzaktionäre nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Insbesondere was die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von Euro 10 Mio. betrifft. Ein möglicher Erwerber des Ak-tienpaketes der Großaktionäre könnte unter Umständen an einer weiteren Verfolgung der Klage nicht mehr interessiert sein; z. B. weil er in engen Geschäftsbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland steht.
Daher ist es meines Erachtens notwendig, dass die Streubesitz-Aktionäre durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat vertreten sind und dass eine Ausgliederung erfolgt.
Daher ist es meines Erachtens notwendig, dass die Streubesitz-Aktionäre durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat vertreten sind und dass eine Ausgliederung erfolgt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.307.876 von th_ma am 16.06.08 10:41:18Die Klage stünde einer Mantelverwertung (Mantel plus Cash) doch ohnehin im Wege und müsste von daher sowieso vorher ausgegliedert werden. Und was die Erfolgsaussichten angeht, so bin ich da nicht so optimistisch! Das zurückgestellte Geld sehen wir wahrscheinlich nicht wieder.
Aber Du gehst auf den Knackpunkt nicht ein - meines Erachtens werden die üblichen Kläger weiterhin blockieren und jede Form von Verwertung erschweren bzw. zumindest hinauszögern. Das ist das Problem und nicht die Mantelverwertung durch den Vorstand.
Zunächst sollte ausgekehrt werden, dann von mir aus ausgegliedert und dann der Mantel verwertet. Erst den Mantel verkaufen, dann ausgliedern und nicht ausschütten, dass ist nicht auf der Agenda. Der Vorstand versucht meiner Meinung nach nur deshalb den Verkauf all inklusive weil die Klagen alles andere verhindern.
Aber Du gehst auf den Knackpunkt nicht ein - meines Erachtens werden die üblichen Kläger weiterhin blockieren und jede Form von Verwertung erschweren bzw. zumindest hinauszögern. Das ist das Problem und nicht die Mantelverwertung durch den Vorstand.
Zunächst sollte ausgekehrt werden, dann von mir aus ausgegliedert und dann der Mantel verwertet. Erst den Mantel verkaufen, dann ausgliedern und nicht ausschütten, dass ist nicht auf der Agenda. Der Vorstand versucht meiner Meinung nach nur deshalb den Verkauf all inklusive weil die Klagen alles andere verhindern.
Ich habe da schon etwas Hoffnung bezüglich der Klage gegen D.
Mal sehen wer wie blockieren will, die erste Kapitalrückzahung über 98 E ging ja auch durch. Fr. Steeg und Hr. Klösel klagen meines Erachtens nicht um des Klagen Willen, sondern nur wenn berechtigte Gründe vorliegen und das war leider bezüglicher der Ausschüttung auf einen Zwischenabschluss so!
Aber was wird die HV zeigen, wer kommt und Gründe (die auch vor Gericht stand halten) findet um zu klagen.
Das mit dem Mantelverkauf mag so sein wie Du schreibst, nur es findet sich halt keiner, der soviel Geld hinlegt und dann auch noch einen Rechtsstreit am Hals hat. Der Verkauf geht leichter ohne Klage, d.h. wenn die Klage ausgegliedert wird. Nach der Auschüttung der 15 E kann den Mantel ja fast schon jeder kaufen, da wird es Interessenten wie Sand am Meer geben!
Mir wäre ein zügige Ausschüttung auch lieber, ich habe schon auf der letzten HV versucht zwischen auf Vorstand und Kläger zu vermitteln. Werde auch diesmal mein möglichstes versuchen.
Ich kann nur allen raten zur HV zu kommen und auf Vorstand UND potenielle Kläger einzuwirken.
Mal sehen wer wie blockieren will, die erste Kapitalrückzahung über 98 E ging ja auch durch. Fr. Steeg und Hr. Klösel klagen meines Erachtens nicht um des Klagen Willen, sondern nur wenn berechtigte Gründe vorliegen und das war leider bezüglicher der Ausschüttung auf einen Zwischenabschluss so!
Aber was wird die HV zeigen, wer kommt und Gründe (die auch vor Gericht stand halten) findet um zu klagen.
Das mit dem Mantelverkauf mag so sein wie Du schreibst, nur es findet sich halt keiner, der soviel Geld hinlegt und dann auch noch einen Rechtsstreit am Hals hat. Der Verkauf geht leichter ohne Klage, d.h. wenn die Klage ausgegliedert wird. Nach der Auschüttung der 15 E kann den Mantel ja fast schon jeder kaufen, da wird es Interessenten wie Sand am Meer geben!
Mir wäre ein zügige Ausschüttung auch lieber, ich habe schon auf der letzten HV versucht zwischen auf Vorstand und Kläger zu vermitteln. Werde auch diesmal mein möglichstes versuchen.
Ich kann nur allen raten zur HV zu kommen und auf Vorstand UND potenielle Kläger einzuwirken.
Ich halte von den Gegenanträgen nichts.
Die sinnvollste Vorgehensweise wäre m. E. folgende:
1. Ausschüttung der € 15,--
2. Umfirmierung, um den Malus "SPAG" mit der ganzen Historie wenigstens einigermaßen zu tilgen.
3. Mantelverkauf.
Diese Klage gegen die Bundesrepublik sollte fallen gelassen werden, das kostet nur unnötig Geld, die Chancen dürften dagegen Richtung Null gehen. Unser Staat wird sich da nicht an die Karre fahren lassen. Der Verdacht der Geldwäsche war nun mal da und in einem solchen Fall werden eben Ermittlungen aufgenommen. Das ganze ist für SPAG dumm gelaufen. Die Aktionäre mussten dies leider ausbaden. Trotzdem steigen deswegen die Erfolgsaussichten in keinster Weise.
Deswegen macht auch eine Abspaltung keinen Sinn. Auch das ist nur mit unnötigen Kosten verbunden.
Man sollte sich hier auf die zügige Umsetzung der Ausschüttung konzentrieren und dann auf eine schnelle Mantelverwertung.
Alles andere macht keinen Sinn, kostet nur unnötig Zeit und Geld und bringt für die Aktionäre somit keinen Mehrwert!
Die sinnvollste Vorgehensweise wäre m. E. folgende:
1. Ausschüttung der € 15,--
2. Umfirmierung, um den Malus "SPAG" mit der ganzen Historie wenigstens einigermaßen zu tilgen.
3. Mantelverkauf.
Diese Klage gegen die Bundesrepublik sollte fallen gelassen werden, das kostet nur unnötig Geld, die Chancen dürften dagegen Richtung Null gehen. Unser Staat wird sich da nicht an die Karre fahren lassen. Der Verdacht der Geldwäsche war nun mal da und in einem solchen Fall werden eben Ermittlungen aufgenommen. Das ganze ist für SPAG dumm gelaufen. Die Aktionäre mussten dies leider ausbaden. Trotzdem steigen deswegen die Erfolgsaussichten in keinster Weise.
Deswegen macht auch eine Abspaltung keinen Sinn. Auch das ist nur mit unnötigen Kosten verbunden.
Man sollte sich hier auf die zügige Umsetzung der Ausschüttung konzentrieren und dann auf eine schnelle Mantelverwertung.
Alles andere macht keinen Sinn, kostet nur unnötig Zeit und Geld und bringt für die Aktionäre somit keinen Mehrwert!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.309.159 von bamster am 16.06.08 13:47:54Völlige Zustimmung, aber was ist mit den erneut zu erwartenden Anfechtungsklagen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.309.467 von Kalabaaki am 16.06.08 14:24:24Das ist in der Tat die große Unbekannte und könnte die weitere Vorgehensweise unnötig hinauszögern oder evtl. sogar ganz zum Scheitern bringen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.309.467 von Kalabaaki am 16.06.08 14:24:24Stimme #181 und #182 auch völlig zu. Die Kosten einer Ausgliederung stünden in keinem Verhältnis zum Vermögen der Gesellschaft bzw. zu den recht mageren Aussichten der Klage.
Außerdem sehe ich keine Gründe, die erfolgreiche Anfechtungsklagen rechtfertigen würden. Schließlich liegen die vormals fehlenden Jahresabschlüsse nun vor. Und wenn das der einzige Grund des Klageerfolgs war, dürfte der Ausschüttung nichts im Wege stehen.
Gruss, sparfuchs123
Außerdem sehe ich keine Gründe, die erfolgreiche Anfechtungsklagen rechtfertigen würden. Schließlich liegen die vormals fehlenden Jahresabschlüsse nun vor. Und wenn das der einzige Grund des Klageerfolgs war, dürfte der Ausschüttung nichts im Wege stehen.
Gruss, sparfuchs123
Die Anwälte der SPAG sind Anfänger. Ich frage mich wirklich, wer die beauftragt hat. Wir werden wieder klagen und haben bereits einige Fehler gefunden, die einen Erfolg sehr wahrscheinlich machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.347.128 von MichaelFK am 21.06.08 16:05:07Vielen "Dank" schon mal im Namen aller anderen Aktionäre, falles es zu weiteren Verzögerungen kommen sollte!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.347.182 von bamster am 21.06.08 16:32:57Auch in meinem Namen vielen Dank für die nunmehr dritte Verzögerung...
Fehler hin oder her, an einer teils steuerfreien Ausschüttung an alle kann ich nichts auszusetzen finden. Was sind denn die Gründe Eurer Blockade?
Fehler hin oder her, an einer teils steuerfreien Ausschüttung an alle kann ich nichts auszusetzen finden. Was sind denn die Gründe Eurer Blockade?
@michaelfk:
kannst du mir einen vernünftingen grund nennen warum die vorgehensweise des Vorstandes anfechtungswürdig ist.
Ich würde hier auch an deiner stelle nicht mit dem feuer spielen.
hast du schon einmal über die möglichkeit nachgedacht, dass einer
der geschädigten Aktionäre eine schadenersatzklage gegen dich anstrebt.
wenn du nachvollziebare gründe hast....kein problem. wenn dem aber nicht so sein sollte, solltest die die o.g. reaktionen durchaus einkalkulieren....aber du bist ja wahrscheinlich mit allen wasern gewaschen.....grins...
kannst du mir einen vernünftingen grund nennen warum die vorgehensweise des Vorstandes anfechtungswürdig ist.
Ich würde hier auch an deiner stelle nicht mit dem feuer spielen.
hast du schon einmal über die möglichkeit nachgedacht, dass einer
der geschädigten Aktionäre eine schadenersatzklage gegen dich anstrebt.
wenn du nachvollziebare gründe hast....kein problem. wenn dem aber nicht so sein sollte, solltest die die o.g. reaktionen durchaus einkalkulieren....aber du bist ja wahrscheinlich mit allen wasern gewaschen.....grins...
das was th_ma vorschlagt ist sehr vernüftig....aber michalfk ist für ein wichtigtuer und schnacker....
Klärt mich mal auf: Ist MichaelFK einer der Personen, die gegen die letzten HV-Beschlüsse geklagt haben? Wenn ja, wie heißt er mit vollem Namen?
Mein erster Gedanke war, dass er lediglich etwas bashen will und ein Limit bei 14,xx im Markt hat, um billig an Stücke zu kommen.
Gruss
Mein erster Gedanke war, dass er lediglich etwas bashen will und ein Limit bei 14,xx im Markt hat, um billig an Stücke zu kommen.
Gruss
Wenn du den thread hier gelesen hättest und nicht nur dummes Zeug posten würdest, wüsstest du dass ich das Ergebnis des ersten Prozesses hier schon am Tag der mündlchen Verhandlung gepostet habe
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.352.258 von MichaelFK am 23.06.08 11:44:16Mir war das seinerzeit schon aufgefallen!
Aber zurück zum Thema: Was ist das Ziel? Fortentwicklung der Rechtsprechung?
Aber zurück zum Thema: Was ist das Ziel? Fortentwicklung der Rechtsprechung?
War heute jemand auf der HV anwesend? Wie hat Herr Reese auf die neuerliche HV und die Opponenten reagiert?
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
Die Tatsache, dass amn keine Anfechtungsgründe erkennt, heisst nicht, das diese nicht bestehen, insbesondere dann, wenn man gravierende formale Fehler begeht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.481.505 von MichaelFK am 10.07.08 16:48:33Die Tatsache, dass amn keine Anfechtungsgründe erkennt, heisst nicht, das diese nicht bestehen, insbesondere dann, wenn man gravierende formale Fehler begeht.
Und die Tatsache, dass man das Vorhandensein von gravierenden formalen Fehlern behauptet, heisst nicht, dass tatsächlich gravierende formale Fehler bestehen.
Es fiel hier im Thread noch keine einzige Begründung bzw. Nennung eines gravierenden Grundes.
Und die Tatsache, dass man das Vorhandensein von gravierenden formalen Fehlern behauptet, heisst nicht, dass tatsächlich gravierende formale Fehler bestehen.
Es fiel hier im Thread noch keine einzige Begründung bzw. Nennung eines gravierenden Grundes.
@michaelfk: Du produzierst hier nur heisse Luft...
Nenn uns doch bitte einen vernüftigen Grund der gegen das Vorgehen der Verwaltung der SPAG spricht....
Ich kann mit der vorgeschlagenen Lösung gut leben....
Nenn uns doch bitte einen vernüftigen Grund der gegen das Vorgehen der Verwaltung der SPAG spricht....
Ich kann mit der vorgeschlagenen Lösung gut leben....
wo ist denn der S E H E R geblieben? Wir vermissen deine kryptischen Vorhersagen MichaelFK
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.497.789 von Sly1962 am 13.07.08 18:42:30Ich bin Dir Dummkopf doch keine Auskunft schuldig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.531.388 von MichaelFK am 17.07.08 18:01:15@all
Gewisse Umgangsformen sollten wir bei allen Differenzen in der Sache doch beachten.
@MichaelFK
Du hast die Diskussion hier angestoßen, indem Du dich als Kläger geoutet hast. Viele, ich selbst gehöre dazu, können Deine Motive nicht nachvollziehen und sehen darin nur unnötige Zeitverzögerung bei der Ausschüttung. Entweder hast Du dazu nun noch etwas Sachdienliches mitzuteilen oder Du ziehst Dich zurück.
Für den ersten Fall: Wozu nun die ganzen Klagen? Was bringt das den Streubesitzaktionären und was hast Du davon?
Gewisse Umgangsformen sollten wir bei allen Differenzen in der Sache doch beachten.
@MichaelFK
Du hast die Diskussion hier angestoßen, indem Du dich als Kläger geoutet hast. Viele, ich selbst gehöre dazu, können Deine Motive nicht nachvollziehen und sehen darin nur unnötige Zeitverzögerung bei der Ausschüttung. Entweder hast Du dazu nun noch etwas Sachdienliches mitzuteilen oder Du ziehst Dich zurück.
Für den ersten Fall: Wozu nun die ganzen Klagen? Was bringt das den Streubesitzaktionären und was hast Du davon?
@kalabaaki: ein lobenswerter Versuch...find ich echt gut, aber das wird nichts kommen.....denn da gibt es nichts, außer ein paar wichtigtuerischen weisheiten..
Kalaabaki, wenn du meine Postings anschaust, würdest Du schnell sehen, dass ich in diesem Forum etwas für Minderheitsaktionäre beitragen kann. Ich brauche mir daher von Dummköpfen, die hier ohnehin nur Schwachsinn posten nichts vorwerfen zu lassen. Ich werden daher hier nichts mehr posten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.539.401 von MichaelFK am 18.07.08 17:05:49Nichts gegen dich, aber ich kann in deinen Postings vor allem erkennen, dass du dich hier sehr arrogant und wichtigtuerisch verhälst und andere User, die ernst gemeinte Fragen an dich stellen, als "Dummköpfe" beleidigst.
Dass du mit deinen Beiträgen "etwas für Minderheitsaktionäre" beiträgst kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Ein paar kryptische Andeutungen machen und dann derart ungehobelt auf berechtigte Nachfragen reagieren, zeugt nicht gerade von guter Kinderstube.
Von daher begrüße ich es, dass du nichts mehr schreibst. Vielen Dank.
Dass du mit deinen Beiträgen "etwas für Minderheitsaktionäre" beiträgst kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Ein paar kryptische Andeutungen machen und dann derart ungehobelt auf berechtigte Nachfragen reagieren, zeugt nicht gerade von guter Kinderstube.
Von daher begrüße ich es, dass du nichts mehr schreibst. Vielen Dank.
@bamster: dem ist nichts mehr hinzuzufügen.........schön das du dich so offen zu den beiträgen des MichaelFK äußerst...ich schließe mich dem vollumfänglich an
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.539.401 von MichaelFK am 18.07.08 17:05:49gibt es was neues bei der SPAG...und was noch viel wichtiger ist. gibt es Anfechtungsklagen gegen HV-beschlüsse
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.665.051 von Sly1962 am 06.08.08 22:46:34Das wirst du schon früh genug mitbekommen
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.673.599 von MichaelFK am 07.08.08 18:04:34Dachte du wolltest dich hier in diesem Thread nicht mehr äußern?!
wie ich höre haben die Berufskläger wieder gegen die HV Beschlüsse geklagt. die Auszahlung wird sich wieder weiter nach hinten verschieben. ich bin es leid und werde mich aus diesem Wert verabschieden....
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.285.233 von Sly1962 am 26.09.08 07:28:35... habe ich mit einer ordentlichen Portion Wut im Bauch schon vor einiger Zeit getan ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.286.175 von Herbert H am 26.09.08 08:52:18Immer noch nicht geschnallt, wie ihr hier über den Tisch gezogen werdet? Naja, nicht zu helfen. Oh, Entschuldigung, ich darf ja hier nicht mehr posten. Aber klagen darf ich natürlich noch
@michaelFK: vielleicht kannst du helfen ein wenig licht ins dunkel zu bringen."an welcher stelle werden wir über den tisch gezogen"
P.S. die Ausschüttung findet statt, die klagen beziehen sich nicht auf diese beschlüsse und die eintragung hat bereits stattgefunden...
P.S. die Ausschüttung findet statt, die klagen beziehen sich nicht auf diese beschlüsse und die eintragung hat bereits stattgefunden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.409.740 von MichaelFK am 04.10.08 15:02:46Du darfst hier posten, wie jeder andere auch. Und wenn Du das tust, dann stell Dich doch bitte den Fragen und Argumenten oben. Die Antworten würden mich interessieren!
heute wieder Umsätze zu 13,31€ und das obwohl die Kapitalherabsetzung umgesetzt ist.....verstehen tue ich das nicht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.028 von fahrenheit am 08.10.08 19:32:11Heute relativ gute Umsätze zu später Stunde.
Ist die Kapitalherabsetzung denn schon ins Handelsregister eingetragen? Habe gar keine Meldung gelesen.
Gruss, sparfuchs123
Ist die Kapitalherabsetzung denn schon ins Handelsregister eingetragen? Habe gar keine Meldung gelesen.
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.633.684 von sparfuchs123 am 20.10.08 18:59:04Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung - alles schon eingetragen:
http://www.amiculum.de/SPAG/05.08.2008.pdf
http://www.amiculum.de/SPAG/23.09.2008.pdf
http://www.amiculum.de/SPAG/05.08.2008.pdf
http://www.amiculum.de/SPAG/23.09.2008.pdf
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.635.411 von bamster am 20.10.08 21:13:12Danke!
hoffentlich hat der gute herr reese die kaufpreise nicht in so schwindelingen zertifiakten angelegt ....und wir schauen in die Röhre
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.697.770 von fahrenheit am 25.10.08 14:00:20wohl eher in Festgeld oder Tagesgeld ............
Nun ist es amtlich!
Aus dem heutigen eBundesanzeiger:
Gesellschaftsbekanntmachungen
Aktiengesellschaften
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 27.10.2008
Veröffentlichungstext:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
WKN A0K PPM
ISIN DE000A0KPPM8
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
sowie anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung
und die damit verbundene Umstellung der Börsennotierung
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juli 2008 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 pro Aktie), nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 3.705.000,00 auf EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 15,25 pro Aktie), zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 2.405.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage in Höhe eines Betrags von EUR 1.300.000,00 in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien. Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstr. 3, 65183 Wiesbaden, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 zugrunde gelegt.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 1. August 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 9. Juli 2008 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft - nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 15,25 pro Aktie) nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4:1 auf EUR 65.000,00, eingeteilt in 65.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 je Aktie) herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 23. März 2009.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist (März 2009) für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien wird in der Zeit
vom 3. November 2008 bis zum 14. November 2008 (einschließlich)
durchgeführt. Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 4:1 konvertierte Aktien der Gesellschaft zu, so dass auf je vier (4) alte Stückaktien eine (1) konvertierte Aktie (WKN A0X YLR) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt.
Soweit sich aufgrund des Herabsetzungsverhältnisses (4:1) Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen (WKN A0X YLS) bemühen. Wir bitten die Aktionäre, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Bank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktien durch Zu- bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Aktienspitzen ist spätestens bis zum 14. November 2008 einschließlich vorzunehmen. Die Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Aktienspitzen nach Möglichkeit zu vermitteln. Soweit ein Ausgleich der Aktienspitzen bis zum Ablauf der Regulierungsfrist nicht erfolgt ist, werden diese Aktienspitzen von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, automatisch in Vollrechte umgestellt. Verbleibende Spitzen werden an die Baader Bank AG zur weiteren Verwertung übertragen. Die Regulierung von Aktienspitzen erfolgt auf Kosten der betreffenden Aktionäre zu den banküblichen Provisionen.
Die Umstellung der Wertpapierdepots auf konvertierte Aktien erfolgt mit Ablauf des 31. Oktober 2008 und ist für die Aktionäre kosten- und spesenfrei. Die konvertierten Aktien erhalten die WKN A0X YLR und sind ab dem 1. Januar 2008 voll gewinnberechtigt. Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist laut Satzung ausgeschlossen.
Der bestehende Handel der Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs- AG an der Börse Frankfurt am Main (WKN A0K PPM) wird mit Ablauf des 31. Oktober 2008 eingestellt; vorliegende Börsenorders erlöschen mit dem Ablauf des 31. Oktober 2008. Vom 3. November 2008 an werden nur noch die konvertierten Aktien (WKN A0X YLR) gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Aktien im Girosammelwege lieferbar. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten des Emittenten sind nicht vorgesehen.
Darmstadt, im Oktober 2008
Der Vorstand
Aus dem heutigen eBundesanzeiger:
Gesellschaftsbekanntmachungen
Aktiengesellschaften
Elektronischer Bundesanzeiger
Veröffentlichungsdatum: 27.10.2008
Veröffentlichungstext:
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
WKN A0K PPM
ISIN DE000A0KPPM8
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
sowie anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung
und die damit verbundene Umstellung der Börsennotierung
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juli 2008 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 260.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 pro Aktie), nach den Vorschriften des AktG über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 3.705.000,00 auf EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 15,25 pro Aktie), zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 2.405.000,00 der in der Bilanz zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage sowie die Gewinnrücklage in Höhe eines Betrags von EUR 1.300.000,00 in Grundkapital ohne Ausgabe neuer Aktien. Diesem Beschluss wird der vom Aufsichtsrat festgestellte und von Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Bernd Bouffier, Schützenhofstr. 3, 65183 Wiesbaden, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 zugrunde gelegt.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 1. August 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG am 9. Juli 2008 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft - nach Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 15,25 pro Aktie) nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4:1 auf EUR 65.000,00, eingeteilt in 65.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital EUR 1,00 je Aktie) herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 23. März 2009.
Der Vorstand ist ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.900.000,00 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist (März 2009) für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft (§ 225 Abs. 2 Satz 1 AktG) an die Aktionäre auszuzahlen.
Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen.
Die Zusammenlegung der Aktien wird in der Zeit
vom 3. November 2008 bis zum 14. November 2008 (einschließlich)
durchgeführt. Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 4:1 konvertierte Aktien der Gesellschaft zu, so dass auf je vier (4) alte Stückaktien eine (1) konvertierte Aktie (WKN A0X YLR) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 entfällt.
Soweit sich aufgrund des Herabsetzungsverhältnisses (4:1) Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen (WKN A0X YLS) bemühen. Wir bitten die Aktionäre, für deren Bestand ein Spitzenausgleich erforderlich ist, ihrer Bank den Auftrag zu erteilen, ihren Bestand an Aktien durch Zu- bzw. Verkauf der erforderlichen Aktienspitzen auf- bzw. abzurunden. Die Regulierung der Aktienspitzen ist spätestens bis zum 14. November 2008 einschließlich vorzunehmen. Die Abwicklungsstelle ist bereit, den An- und Verkauf von Aktienspitzen nach Möglichkeit zu vermitteln. Soweit ein Ausgleich der Aktienspitzen bis zum Ablauf der Regulierungsfrist nicht erfolgt ist, werden diese Aktienspitzen von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, automatisch in Vollrechte umgestellt. Verbleibende Spitzen werden an die Baader Bank AG zur weiteren Verwertung übertragen. Die Regulierung von Aktienspitzen erfolgt auf Kosten der betreffenden Aktionäre zu den banküblichen Provisionen.
Die Umstellung der Wertpapierdepots auf konvertierte Aktien erfolgt mit Ablauf des 31. Oktober 2008 und ist für die Aktionäre kosten- und spesenfrei. Die konvertierten Aktien erhalten die WKN A0X YLR und sind ab dem 1. Januar 2008 voll gewinnberechtigt. Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist laut Satzung ausgeschlossen.
Der bestehende Handel der Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs- AG an der Börse Frankfurt am Main (WKN A0K PPM) wird mit Ablauf des 31. Oktober 2008 eingestellt; vorliegende Börsenorders erlöschen mit dem Ablauf des 31. Oktober 2008. Vom 3. November 2008 an werden nur noch die konvertierten Aktien (WKN A0X YLR) gehandelt. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Aktien im Girosammelwege lieferbar. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten des Emittenten sind nicht vorgesehen.
Darmstadt, im Oktober 2008
Der Vorstand
am 22.03 kommt die ausschüttung
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.770.236 von fahrenheit am 30.10.08 22:03:36Wer richtig/genau lesen kann ist mal wieder ganz klar im Vorteil:
Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 23. März 2009.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 23. März 2009.
A0XYLR ist die neue WKN, unter der unsere SPAG seit gestern notiert. Ist leider noch nicht in allen Systemen drin, hab Kurse bisher nur bei Cortalconsors gefunden. Heute gabs Schnäppchenkurse zwischen 51 und 54 Euro.
Ausschüttung 3,9 Mio Euro / 65.000 Aktien = 60 Euro je Aktie in ca. 5 Monaten - steuerfrei (auch keine Abgeltungssteuer)
Außerdem kleine Chance auf Börsenmantelverwertung o.ä.
An schwachen Tagen kaufe ich weiter.
Gruss, sparfuchs123
Ausschüttung 3,9 Mio Euro / 65.000 Aktien = 60 Euro je Aktie in ca. 5 Monaten - steuerfrei (auch keine Abgeltungssteuer)
Außerdem kleine Chance auf Börsenmantelverwertung o.ä.
An schwachen Tagen kaufe ich weiter.
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.831.291 von sparfuchs123 am 04.11.08 23:31:26es gingen sogar 625 Stück zu 50 Euro in F um.
Ich frage mich, warum man für 50 verkauft, wenn man im März 2009
60 steuerfrei bekommt.
Gruß
Ich frage mich, warum man für 50 verkauft, wenn man im März 2009
60 steuerfrei bekommt.
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.834.040 von Rudi07 am 05.11.08 07:09:30Mir fällt gerade auf, dass 1,3 Mio. von den 3,9 Mio. Ausschüttung, also ein Drittel, aus der Umwandlung von Gewinnrücklage in gez. Kapital stammen. Die Ausschüttung von Gewinnrücklagen (auch über den Umweg über Kapitalerhöhung und anschließende Herabsetzung) stellt doch normalerweise Kapitalerträge beim Ausschüttungsempfänger dar. Wenn das hier so ist, dann würden 20 von den 60 Euro der Abgeltungssteuer unterliegen, Nettoausschüttung wäre dann nur 54,73 Euro wegen AGS+Soli??
Korrigiert mich wenn ich das falsch sehe.
Gruss, sparfuchs123
Korrigiert mich wenn ich das falsch sehe.
Gruss, sparfuchs123
Könnte man den Spekulationsverlust geltend machen? Heute zu 60 kaufen und nach der Ausschüttung zu sagen wir mal 5 wieder verkaufen? Wären dann doch 55 € Verlust, oder ?
Könnte man den Spekulationsverlust geltend machen? Heute zu 60 kaufen und nach der Ausschüttung zu sagen wir mal 5 wieder verkaufen? Wären dann doch 55 € Verlust, oder ?
Das wäre schön, geht aber nicht. Die 60 Euro Ausschüttung mindern Deine Anschaffungskosten, also wenn Du z.B. zu 61 Euro je Aktie kaufst hast Du nach der Ausschüttung Anschaffungskosten von 1 Euro je Aktie. Bei Verkauf zu 5 Euro erzielst Du somit einen Veräußerungsgewinn von 4 Euro je Aktie.
Wenn das hier so ist, dann würden 20 von den 60 Euro der Abgeltungssteuer unterliegen, Nettoausschüttung wäre dann nur 54,73 Euro wegen AGS+Soli??
Ich habe mich diesbezüglich noch einmal schlau gemacht. Es wurden zum Ausgleich des Bilanzverlustes per 31.12.2005 über 5,7 Mio. aus der Kapitalrücklage entnommen. Dieser Betrag mindert jedoch nicht das steuerliche Einlagekonto der Gesellschaft, § 27 KStG. Trotz der von der Gesellschaft erzielten Gewinne in 2006 und 2007 ist steuerlich unter Berücksichtigung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (ich gehe davon aus, dass dieser in etwa der Kapitalrücklage per 31.12.2005 in Höhe von 20.769 TEUR abzgl. der Entnahme aus der Kapitalrücklage in 2006 wegen der Ausschüttung in Höhe von 12.434 TEUR, also um die 8 Mio beträgt) somit kein steuerlich ausschüttbarer Gewinn vorhanden, der (über den Umweg der Kapitalerhöhung und anschließender Kapitalherabsetzung) zu abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalerträgen führt, da der Bestand des steuerlichen Einlagekontos per 31.12.2007 das Eigenkapital in der STeuerbilanz (hier dürfte es wohl keine nennenswerten Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz geben) weit überschreitet.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass meines Erachtens trotz der teilweisen Kapitalerhöhung aus Gewinnrücklagen keine Abgeltungssteuerpflichtigen Beträge in der Ausschüttung enthalten sein werden und die 60 Euro Auschüttung brutto gleich netto bei uns ankommen.
Gruss, sparfuchs123
Das wäre schön, geht aber nicht. Die 60 Euro Ausschüttung mindern Deine Anschaffungskosten, also wenn Du z.B. zu 61 Euro je Aktie kaufst hast Du nach der Ausschüttung Anschaffungskosten von 1 Euro je Aktie. Bei Verkauf zu 5 Euro erzielst Du somit einen Veräußerungsgewinn von 4 Euro je Aktie.
Wenn das hier so ist, dann würden 20 von den 60 Euro der Abgeltungssteuer unterliegen, Nettoausschüttung wäre dann nur 54,73 Euro wegen AGS+Soli??
Ich habe mich diesbezüglich noch einmal schlau gemacht. Es wurden zum Ausgleich des Bilanzverlustes per 31.12.2005 über 5,7 Mio. aus der Kapitalrücklage entnommen. Dieser Betrag mindert jedoch nicht das steuerliche Einlagekonto der Gesellschaft, § 27 KStG. Trotz der von der Gesellschaft erzielten Gewinne in 2006 und 2007 ist steuerlich unter Berücksichtigung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (ich gehe davon aus, dass dieser in etwa der Kapitalrücklage per 31.12.2005 in Höhe von 20.769 TEUR abzgl. der Entnahme aus der Kapitalrücklage in 2006 wegen der Ausschüttung in Höhe von 12.434 TEUR, also um die 8 Mio beträgt) somit kein steuerlich ausschüttbarer Gewinn vorhanden, der (über den Umweg der Kapitalerhöhung und anschließender Kapitalherabsetzung) zu abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalerträgen führt, da der Bestand des steuerlichen Einlagekontos per 31.12.2007 das Eigenkapital in der STeuerbilanz (hier dürfte es wohl keine nennenswerten Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz geben) weit überschreitet.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass meines Erachtens trotz der teilweisen Kapitalerhöhung aus Gewinnrücklagen keine Abgeltungssteuerpflichtigen Beträge in der Ausschüttung enthalten sein werden und die 60 Euro Auschüttung brutto gleich netto bei uns ankommen.
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.347.333 von sparfuchs123 am 10.01.09 11:26:29Danke für die Recherche!
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.348.200 von DirkGently am 10.01.09 15:29:03Und wie ist es dann mit der 1%-Hürde? 650 Aktien sind ja nicht grad viel, das kann sich bald jeder leisten. Muss ich darüber mit einer nicht steuerfreien Ausschüttung rechnen, wie es bei Dividenden auch der Fall ist ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.351.535 von Berni911 am 11.01.09 18:56:53Und wie ist es dann mit der 1%-Hürde? 650 Aktien sind ja nicht grad viel, das kann sich bald jeder leisten. Muss ich darüber mit einer nicht steuerfreien Ausschüttung rechnen, wie es bei Dividenden auch der Fall ist ?
Egal ob 0,01% oder 1% oder 10% Beteiligung --> es ist und bleibt steuerfrei. 650 Aktien oder mehr bis März zusammen zu bekommen, dürfte allerdings nicht einfach werden, bei den Umsätzen...
Wie sieht es eigentlich aus mit einer möglichen Mantelverwertung nach der Ausschüttung? In dem Marktumfeld ist ja ein IPO so gut wie unmöglich, so dass Unternehmen die an die Börse wollen ggf. in einen Mantel schlüpfen. Wenn ich mir die Bewertung von manch anderen Mänteln ansehe, bei denen zum Teil noch nicht einmal ein Insolvenzplanverfahren abgeschlossen wurde, kommt man hier ganz schnell auf einen angemessenen Wert von weit mehr als 60 oder 65 Euro.
Etwas Phantasie liegt ja auch noch in der 10 Mio. Klage, die SPAG angeleiert hat.
Gruss, sparfuchs123
Egal ob 0,01% oder 1% oder 10% Beteiligung --> es ist und bleibt steuerfrei. 650 Aktien oder mehr bis März zusammen zu bekommen, dürfte allerdings nicht einfach werden, bei den Umsätzen...
Wie sieht es eigentlich aus mit einer möglichen Mantelverwertung nach der Ausschüttung? In dem Marktumfeld ist ja ein IPO so gut wie unmöglich, so dass Unternehmen die an die Börse wollen ggf. in einen Mantel schlüpfen. Wenn ich mir die Bewertung von manch anderen Mänteln ansehe, bei denen zum Teil noch nicht einmal ein Insolvenzplanverfahren abgeschlossen wurde, kommt man hier ganz schnell auf einen angemessenen Wert von weit mehr als 60 oder 65 Euro.
Etwas Phantasie liegt ja auch noch in der 10 Mio. Klage, die SPAG angeleiert hat.
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.351.995 von sparfuchs123 am 11.01.09 21:12:56Wie sieht es eigentlich aus mit einer möglichen Mantelverwertung nach der Ausschüttung? In dem Marktumfeld ist ja ein IPO so gut wie unmöglich, so dass Unternehmen die an die Börse wollen ggf. in einen Mantel schlüpfen. Wenn ich mir die Bewertung von manch anderen Mänteln ansehe, bei denen zum Teil noch nicht einmal ein Insolvenzplanverfahren abgeschlossen wurde, kommt man hier ganz schnell auf einen angemessenen Wert von weit mehr als 60 oder 65 Euro.
Etwas Phantasie liegt j a auch noch in der 10 Mio. Klage, die SPAG angeleiert hat.
Du bringst es auf den Punkt und ich finde, dass man als SPAG-Aktionär zurzeit in einer recht komfortablen Lage ist, vor allem dann, wenn man die Aktien unterhalb des Ausschüttungsbetrages erworben hat.
Der Klagephantasie würde ich allerdings zwar keine allzu große Chance einräumen... ist evtl. aber irgendwann mal ein nettes Zubrot.
Etwas Phantasie liegt j a auch noch in der 10 Mio. Klage, die SPAG angeleiert hat.
Du bringst es auf den Punkt und ich finde, dass man als SPAG-Aktionär zurzeit in einer recht komfortablen Lage ist, vor allem dann, wenn man die Aktien unterhalb des Ausschüttungsbetrages erworben hat.
Der Klagephantasie würde ich allerdings zwar keine allzu große Chance einräumen... ist evtl. aber irgendwann mal ein nettes Zubrot.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.352.132 von bamster am 11.01.09 22:11:22ist schon ein Termin für die Kapitalrückzahlung durchgesickert ?
Müsste doch bald soweit sein.
Müsste doch bald soweit sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.730.036 von Rudi07 am 09.03.09 16:22:56Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre, diese erfolgt nicht vor dem 23. März 2009.
Die müssen ja noch den 23.03. abwarten, ob sich nicht doch noch ein Gläubiger meldet, soweit ich weiß.
Die müssen ja noch den 23.03. abwarten, ob sich nicht doch noch ein Gläubiger meldet, soweit ich weiß.
Ausschüttung von 60 Euro kommt nächste Woche. Warum nicht per Adhoc veröffentlicht ? Ist lediglich auf der Webseite zu finden:
19.03.2009 - SP AG:
Ordentliche Kapitalherabsetzung zur Kapitalrückzahlung in Form einer Barausschüttung an die Aktionäre
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
WKN A0X YLR ISIN DE000A0XYLR1
Ordentliche Kapitalherabsetzung zur Kapitalrückzahlung in Form einer Barausschüttung an die Aktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juli 2008 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000, auf den Inhaber lautende Stückaktien, mit einem rech-nerischen Anteil am Grundkapital von EUR 15,25 je Aktie, nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre. Der Beschluss wurde am 22. September 2008 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 9311 eingetragen. Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 60,00 (davon EUR 42,62 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto - §27 KStG) je Aktie (nach Zusammenlegung) erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 27. März 2009 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (26. März 2009, nach Börsenschluss) Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG in ihrem Depot halten und dadurch von der Clearstream Banking AG erfasst werden. Von den Aktionären der Gesellschaft ist nichts zu veranlassen. Die Aktie wird am 27. März 2009 „ex Kapitalrückzahlung“ gehandelt.
Darmstadt, im März 2009
Der Vorstand
19.03.2009 - SP AG:
Ordentliche Kapitalherabsetzung zur Kapitalrückzahlung in Form einer Barausschüttung an die Aktionäre
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Darmstadt
WKN A0X YLR ISIN DE000A0XYLR1
Ordentliche Kapitalherabsetzung zur Kapitalrückzahlung in Form einer Barausschüttung an die Aktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG hat am 9. Juli 2008 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 3.965.000,00, eingeteilt in 260.000, auf den Inhaber lautende Stückaktien, mit einem rech-nerischen Anteil am Grundkapital von EUR 15,25 je Aktie, nach den Vorschriften des AktG über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) um EUR 3.900.000,00 auf EUR 65.000,00 durch Zusammenlegung der Stückaktien im Verhältnis 4 : 1 herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte in Höhe von EUR 3.900.000,00 zur Rückzahlung an die Aktionäre. Der Beschluss wurde am 22. September 2008 in das Handelsregister B des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 9311 eingetragen. Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 60,00 (davon EUR 42,62 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto - §27 KStG) je Aktie (nach Zusammenlegung) erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 27. März 2009 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Anspruch auf die Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor Ausschüttung (26. März 2009, nach Börsenschluss) Aktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG in ihrem Depot halten und dadurch von der Clearstream Banking AG erfasst werden. Von den Aktionären der Gesellschaft ist nichts zu veranlassen. Die Aktie wird am 27. März 2009 „ex Kapitalrückzahlung“ gehandelt.
Darmstadt, im März 2009
Der Vorstand
Heißt das die Rückzahlung ist teilweise zu versteuern???
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.803.344 von schaerholder am 19.03.09 15:11:47Nein, 42,62 Euro kommt aus dem steuerlichen Einlagekonto (Kapitalrücklage) und der Rest ist Stammkapitalrückzahlung. Bei natürlichen Personen wird beides gleich behandelt, nämlich steuerfrei.
Wenn man den Buchwert des Eigenkapitals per 31.12.2007 von ca. 65,50 Euro je Aktie zu Grunde legt, schwebt mir ein Kurs nach Kapitalrückzahlung von 5,50 Euro vor. Und dabei mal die latente Phantasie aus der 10-Mio-Klage außen vor gelassen. Angebot gibts momentan ja noch vom Makler für 61,70 Euro.
Gruss, sparfuchs123
Wenn man den Buchwert des Eigenkapitals per 31.12.2007 von ca. 65,50 Euro je Aktie zu Grunde legt, schwebt mir ein Kurs nach Kapitalrückzahlung von 5,50 Euro vor. Und dabei mal die latente Phantasie aus der 10-Mio-Klage außen vor gelassen. Angebot gibts momentan ja noch vom Makler für 61,70 Euro.
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.804.056 von sparfuchs123 am 19.03.09 16:11:19Und dabei mal die latente Phantasie aus der 10-Mio-Klage außen vor gelassen.
weiß Du, wie gegenwärtig der Stand dieses Verfahrens ist, d.h. ob schon eine Verhandlung stattgefunden hat, bzw. in welcher Instanz sich das Verfahren befindet.
weiß Du, wie gegenwärtig der Stand dieses Verfahrens ist, d.h. ob schon eine Verhandlung stattgefunden hat, bzw. in welcher Instanz sich das Verfahren befindet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.804.155 von Hiberna am 19.03.09 16:20:12weiß Du, wie gegenwärtig der Stand dieses Verfahrens ist, d.h. ob schon eine Verhandlung stattgefunden hat, bzw. in welcher Instanz sich das Verfahren befindet.
Ich habe vor kurzem versucht, jemanden unter der auf der SPAG-Homepage angegebenen Telefonnummer zu erreichen - leider erfolglos. Allzu große Hoffnungen mache ich mir nicht, ich finde man hätte die 204 TEUR Rückstellungen für Rechtsberatung in dieser Sache lieber sparen sollen und an die Aktionäre ausschütten sollen, immerhin 3,13 Euro pro Aktie.
Ich habe vor kurzem versucht, jemanden unter der auf der SPAG-Homepage angegebenen Telefonnummer zu erreichen - leider erfolglos. Allzu große Hoffnungen mache ich mir nicht, ich finde man hätte die 204 TEUR Rückstellungen für Rechtsberatung in dieser Sache lieber sparen sollen und an die Aktionäre ausschütten sollen, immerhin 3,13 Euro pro Aktie.
ich hab die letzten tage hier schön eingekauft und warte nun ab
ausschüttung nun durch und wir haben den einsatz raus und nun ein börsengehandeltes nachbesserungsrecht im depot hat doch auch was
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.804.056 von sparfuchs123 am 19.03.09 16:11:19Also meine Bank hat von den 42,62 Euro Steuer und Soli abgezogen. Wie sieht es bei Euch aus?
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.479 von DirkGently am 28.03.09 08:21:25bei mir hat die DAB die 42,62 so gutgebucht ohne abzug und nur die 17,38 auf den FSA voll angerechnet bzw. dann KEST abgezogen
sparkasse warte ich noch auf die abrechnung
sparkasse warte ich noch auf die abrechnung
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.682 von Maack1 am 28.03.09 10:01:03Ich korrigiere mich: Auch bei mir wurden die 17,38€ besteuert. Es ist noch zu für mich zum Rechnen
Bei mir ist es übrigens die Nordnet-Bank. Ausnahmsweise kam die Gutschrift mal sehr schnell.
Gruß, Martin
Bei mir ist es übrigens die Nordnet-Bank. Ausnahmsweise kam die Gutschrift mal sehr schnell.
Gruß, Martin
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.736 von DirkGently am 28.03.09 10:17:47bei der comdirect ist noch keine Gutschrift erfolgt.........
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.869.163 von Maack1 am 27.03.09 20:19:02ausschüttung nun durch und wir haben den einsatz raus und nun ein börsengehandeltes nachbesserungsrecht im depot hat doch auch was
Was für ein Nachbesserungsrecht???
bei mir hat die DAB die 42,62 so gutgebucht ohne abzug und nur die 17,38 auf den FSA voll angerechnet bzw. dann KEST abgezogen
Bei mir auch, ist aber falsch. Wenn es die Depotbanken nicht korrigieren (habe bisher noch keine Antwort von meiner Bank), müsst ihr es manuell in der Steuererklärung "umerklären". Wer die Aktien erst 2009 gekauft hat, kommt aber letzten Endes zum selben steuerlichen Ergebnis.
Was für ein Nachbesserungsrecht???
bei mir hat die DAB die 42,62 so gutgebucht ohne abzug und nur die 17,38 auf den FSA voll angerechnet bzw. dann KEST abgezogen
Bei mir auch, ist aber falsch. Wenn es die Depotbanken nicht korrigieren (habe bisher noch keine Antwort von meiner Bank), müsst ihr es manuell in der Steuererklärung "umerklären". Wer die Aktien erst 2009 gekauft hat, kommt aber letzten Endes zum selben steuerlichen Ergebnis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.875.144 von sparfuchs123 am 29.03.09 18:52:11die aktien wo nun im depot liegen sehe ich als nachbesserungsrecht an, da ich das geld raus haben und viell. kommt ja noch was an ausschüttung nach
wie meinst du das
die 42,xx als kaufpreisreduzierung und die 17,xx auf den FSA dsa ist falsch ? ich dachte das wäre die korrekte abrechnung.
wie muss es denn sein ?
wie meinst du das
die 42,xx als kaufpreisreduzierung und die 17,xx auf den FSA dsa ist falsch ? ich dachte das wäre die korrekte abrechnung.
wie muss es denn sein ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.875.482 von Maack1 am 29.03.09 19:56:45Eigentlich 60,00 Kaufpreisreduzierung da in voller Höhe Stammkapital ausgezahlt wurde. Kapitalerträge fallen nur an, wenn Gewinnrücklage oder Bilanzgewinn ausgeschüttet wird. Das hat wohl der zuständige Steuerberater falsch an Clearstream gemeldet bzw. ging davon aus, dass die Bezeichnung "Kapitalrückzahlung" selbsterklärend ist.
lt. adhoc so zu den 17,xx hat man sich ja nicht geäußert, aber ich frag mal nach bei der bank
Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 60,00 (davon EUR 42,62 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto - §27 KStG) je Aktie (nach Zusammenlegung) erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 27. März 2009 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main
Die Kapitalmaßnahme und die Satzungsänderung sind damit wirksam geworden.
Die Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 60,00 (davon EUR 42,62 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto - §27 KStG) je Aktie (nach Zusammenlegung) erfolgt unter Beachtung von § 225 AktG am 27. März 2009 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.883.119 von sparfuchs123 am 30.03.09 20:42:21Hast Du eine Quelle dazu? Schließlich haben die doch die Kapitalrücklage und partiell Gewinnrücklagen in Stammkapital umgewandelt. Gibt es da keine steuerliche Schamfrist oder ist die schon abgelaufen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.886.423 von Kalabaaki am 31.03.09 11:44:07die 6 - Monatsfrist ist abgelaufen.......
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.886.423 von Kalabaaki am 31.03.09 11:44:07Die Gewinnrücklagen wurden in den Vorjahren der Kapitalrücklage entnommen. Ausführlich dazu mein Posting #225 von Anfang Januar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.891.197 von sparfuchs123 am 31.03.09 20:16:03Ich habe mich diesbezüglich noch einmal schlau gemacht. Es wurden zum Ausgleich des Bilanzverlustes per 31.12.2005 über 5,7 Mio. aus der Kapitalrücklage entnommen. Dieser Betrag mindert jedoch nicht das steuerliche Einlagekonto der Gesellschaft, § 27 KStG. Trotz der von der Gesellschaft erzielten Gewinne in 2006 und 2007 ist steuerlich unter Berücksichtigung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos (ich gehe davon aus, dass dieser in etwa der Kapitalrücklage per 31.12.2005 in Höhe von 20.769 TEUR abzgl. der Entnahme aus der Kapitalrücklage in 2006 wegen der Ausschüttung in Höhe von 12.434 TEUR, also um die 8 Mio beträgt) somit kein steuerlich ausschüttbarer Gewinn vorhanden, der (über den Umweg der Kapitalerhöhung und anschließender Kapitalherabsetzung) zu abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalerträgen führt, da der Bestand des steuerlichen Einlagekontos per 31.12.2007 das Eigenkapital in der STeuerbilanz (hier dürfte es wohl keine nennenswerten Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz geben) weit überschreitet.
Gelesen hatte ich das schon damals, allein nachvollziehen konnte ich es nicht und geglaubt habe ich es auch nicht. Kann aber durchaus falsch sein. Deswegen ja noch einmal die Nachfrage.
Für mich ist eigentlich nur der Teil steuerfrei, der aus der Umwandlung der Kapitalrücklage hervorgeht, die mit Steuern (vor)belasteten Gewinnrücklagen unterliegen bei ihrer Auskehrung der Abgeltungssteuer. Ganz generell frage ich mich, ab wann bei einer Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital und anschließend irgendwann Kapitalherabsetzung mit Auskehrung die Steuerpflicht aufhört. Wenn Du dazu was sagen kannst, dann gerne.
Gelesen hatte ich das schon damals, allein nachvollziehen konnte ich es nicht und geglaubt habe ich es auch nicht. Kann aber durchaus falsch sein. Deswegen ja noch einmal die Nachfrage.
Für mich ist eigentlich nur der Teil steuerfrei, der aus der Umwandlung der Kapitalrücklage hervorgeht, die mit Steuern (vor)belasteten Gewinnrücklagen unterliegen bei ihrer Auskehrung der Abgeltungssteuer. Ganz generell frage ich mich, ab wann bei einer Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital und anschließend irgendwann Kapitalherabsetzung mit Auskehrung die Steuerpflicht aufhört. Wenn Du dazu was sagen kannst, dann gerne.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.893.852 von Kalabaaki am 01.04.09 09:00:47Welchen Schritt hiervon kannst Du nicht glauben bzw. nachvollziehen?
In 2006 bestand ein Bilanzverlustvortrag von 5.760 TEUR, der in 2006 durch Entnahme von 5.760 TEUR aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde (GB 2006, Seite 14). Daher wurde der Bilanzverlust also mit einem Teil des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos (Kapitalrücklage) verrechnet.
Anschließend wurde in 2008 die Kapitalrücklage in Höhe des Teilbetrages von 2.405 TEUR plus ein Teil der Gewinnrücklage in Höhe von 1.300 TEUR zur Erhöhung des Grundkapitals von 260 TEUR auf nunmehr 3.965 TEUR verwendet. Die anschließende Kapitalherabsetzung führte zu einem neuen Grundkapital von 65 TEUR und Ausschüttung an die Aktionäre von 3.900 TEUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die 1.300 TEUR Gewinnrücklage nicht aus erwirtschaftetem Gewinn stammen, sondern zwei Jahre zuvor der Kapitalrücklage (steuerneutral) entnommen wurden.
Für mich ist eigentlich nur der Teil steuerfrei, der aus der Umwandlung der Kapitalrücklage hervorgeht, die mit Steuern (vor)belasteten Gewinnrücklagen unterliegen bei ihrer Auskehrung der Abgeltungssteuer.
Es gibt keine "vorbelasteten" Gewinnrücklagen bei SPAG, da diese "Gewinnrücklagen" zwei Jahre zuvor aus neutraler Kapitalrücklage umgebucht worden sind.
Ganz generell frage ich mich, ab wann bei einer Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital und anschließend irgendwann Kapitalherabsetzung mit Auskehrung die Steuerpflicht aufhört.
Diese hört nie auf, es wird im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung ein Sonderausweis festgestellt bzw. das steuerliche Einlagekonto gemindert, vgl. § 28 KStG. D.h. wenn ich heute bei der Beispiel AG ein Grundkapital von 1 Mio. habe und 99 Mio. Gewinnrücklage in Grundkapital durch Kapitalerhöhung "umwandle", dann ist bei einer anschließenden Kapitalherabsetzung von sagen wir mal 99,5 Mio. nur der Ausschüttungsanteil von 0,5 Mio steuerfrei (Kapitalrückzahlung) und die 99 Mio. sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Egal ob ich das nach einem halben Jahr, nach 2 Jahren oder nach 15 Jahren mache. Es bleibt stets die gleiche Lösung. Aber nur wenn zuvor nicht Kapitalrücklage in Gewinnrücklage umgebucht wurde (wie bei SPAG).
Gruss, sparfuchs123
In 2006 bestand ein Bilanzverlustvortrag von 5.760 TEUR, der in 2006 durch Entnahme von 5.760 TEUR aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wurde (GB 2006, Seite 14). Daher wurde der Bilanzverlust also mit einem Teil des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos (Kapitalrücklage) verrechnet.
Anschließend wurde in 2008 die Kapitalrücklage in Höhe des Teilbetrages von 2.405 TEUR plus ein Teil der Gewinnrücklage in Höhe von 1.300 TEUR zur Erhöhung des Grundkapitals von 260 TEUR auf nunmehr 3.965 TEUR verwendet. Die anschließende Kapitalherabsetzung führte zu einem neuen Grundkapital von 65 TEUR und Ausschüttung an die Aktionäre von 3.900 TEUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die 1.300 TEUR Gewinnrücklage nicht aus erwirtschaftetem Gewinn stammen, sondern zwei Jahre zuvor der Kapitalrücklage (steuerneutral) entnommen wurden.
Für mich ist eigentlich nur der Teil steuerfrei, der aus der Umwandlung der Kapitalrücklage hervorgeht, die mit Steuern (vor)belasteten Gewinnrücklagen unterliegen bei ihrer Auskehrung der Abgeltungssteuer.
Es gibt keine "vorbelasteten" Gewinnrücklagen bei SPAG, da diese "Gewinnrücklagen" zwei Jahre zuvor aus neutraler Kapitalrücklage umgebucht worden sind.
Ganz generell frage ich mich, ab wann bei einer Umwandlung von Gewinnrücklagen in Grundkapital und anschließend irgendwann Kapitalherabsetzung mit Auskehrung die Steuerpflicht aufhört.
Diese hört nie auf, es wird im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung ein Sonderausweis festgestellt bzw. das steuerliche Einlagekonto gemindert, vgl. § 28 KStG. D.h. wenn ich heute bei der Beispiel AG ein Grundkapital von 1 Mio. habe und 99 Mio. Gewinnrücklage in Grundkapital durch Kapitalerhöhung "umwandle", dann ist bei einer anschließenden Kapitalherabsetzung von sagen wir mal 99,5 Mio. nur der Ausschüttungsanteil von 0,5 Mio steuerfrei (Kapitalrückzahlung) und die 99 Mio. sind steuerpflichtige Kapitalerträge. Egal ob ich das nach einem halben Jahr, nach 2 Jahren oder nach 15 Jahren mache. Es bleibt stets die gleiche Lösung. Aber nur wenn zuvor nicht Kapitalrücklage in Gewinnrücklage umgebucht wurde (wie bei SPAG).
Gruss, sparfuchs123
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.900.762 von sparfuchs123 am 01.04.09 20:11:35Welchen Schritt hiervon kannst Du nicht glauben bzw. nachvollziehen?
Diesen hatte ich bisher nicht nachvollzogen:
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die 1.300 TEUR Gewinnrücklage nicht aus erwirtschaftetem Gewinn stammen, sondern zwei Jahre zuvor der Kapitalrücklage (steuerneutral) entnommen wurden.
Danke für Deine Ausführungen!
Wie erklärst Du Dir in diesem Kontext die steuerliche Behandlung der Ausschüttung durch die diversen Banken?
Diesen hatte ich bisher nicht nachvollzogen:
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die 1.300 TEUR Gewinnrücklage nicht aus erwirtschaftetem Gewinn stammen, sondern zwei Jahre zuvor der Kapitalrücklage (steuerneutral) entnommen wurden.
Danke für Deine Ausführungen!
Wie erklärst Du Dir in diesem Kontext die steuerliche Behandlung der Ausschüttung durch die diversen Banken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.902.722 von Kalabaaki am 02.04.09 08:15:45Ich vermute, dass die Banken sich nach Informationen von Clearstream richten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich z.B. jemand bei der Nordnet-Bank aus Skandinavien hinsetzt und beschließt, von diesem oder jenem Ausschüttungsteil deutsche Steuern zu berechnen und einzubehalten.
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.903.265 von DirkGently am 02.04.09 09:29:47Richtig. Jede börsennotierte Gesellschaft, die irgend etwas an ihre Aktionäre auszahlt, füllt ein paar Tage/Wochen vor der Auszahlung ein Fragebogen-Formular von Clearstream aus, aus dem die steuerliche Behandlung dieser Auszahlung hervorgeht. Wenn beim Ausfüllen durch die Gesellschaft oder Weiterleiten der Info an die Banken ein Fehler auftritt, hat das bei allen Aktionären die gleiche Folge.
wenn jemand bei seiner bank erfolg hat und die versteuerung geändert bekommt dann bitte info wie es geht
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.910.220 von Maack1 am 02.04.09 21:27:17die comdirect hat immer noch keine Zahlung geleistet.........
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.907.787 von sparfuchs123 am 02.04.09 17:19:53Wenn beim Ausfüllen durch die Gesellschaft oder Weiterleiten der Info an die Banken ein Fehler auftritt, hat das bei allen Aktionären die gleiche Folge.
ich vermute mal, daß nur SPAG die Auszahlung korrigieren kann und daß unsere Depotbanken bei Reklamationen nichts unternehmen werden.
ich vermute mal, daß nur SPAG die Auszahlung korrigieren kann und daß unsere Depotbanken bei Reklamationen nichts unternehmen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.911.571 von Hiberna am 03.04.09 08:09:28Sehe ich auch so. Hat schon jemand mit der SPAG Kontakt aufgenommen? Falls es sonst keiner tut, mache ich es. Allerdings bin ich nicht der Fachmann und würde nur die Argumentation von sparfuchs übernehmen...
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.912.136 von DirkGently am 03.04.09 09:34:17Ein Bekannter, der auch Aktionär ist, hat ein Fax an die Gesellschaft geschickt. Ob eine Antwort kommt, bezweifle ich. Vielleicht hilfts wenn mehrere sich beschweren. Argumentation übernehmen per copy+paste sollte reichen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.915.600 von sparfuchs123 am 03.04.09 15:47:06Ich habe eine Mail an mail@sp-ag.de geschickt. Mal gucken, ob eine Antwort kommt.
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.911.439 von Rudi07 am 03.04.09 06:59:10die comdirect hat immer noch keine Zahlung geleistet
ich habe die Zahlung auch noch nicht erhalten.
ich habe die Zahlung auch noch nicht erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.920.056 von Hiberna am 04.04.09 13:40:11ich habe die Zahlung auch noch nicht erhalten.
Die Zahlung wurde über Clearstream abgewickelt, wie eine stinknormale Dividendenzahlung. Bei mir erfolgte die Gutschrift bereits am Extag vormittags, wie bei Dividenden üblich. Ihr solltet Druck bei Eurer Bank machen.
Die Zahlung wurde über Clearstream abgewickelt, wie eine stinknormale Dividendenzahlung. Bei mir erfolgte die Gutschrift bereits am Extag vormittags, wie bei Dividenden üblich. Ihr solltet Druck bei Eurer Bank machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.920.589 von sparfuchs123 am 04.04.09 18:28:42Die Zahlung wurde über Clearstream abgewickelt, wie eine stinknormale Dividendenzahlung. Bei mir erfolgte die Gutschrift bereits am Extag vormittags, wie bei Dividenden üblich. Ihr solltet Druck bei Eurer Bank machen.
Meine Bank, die Commerzbank, sagt mir, daß das Geld noch nicht von SPAG angekommen sei. Sie könne mir deshalb auch die Ausschüttung nocht nicht weiterleiten.
Meine Bank, die Commerzbank, sagt mir, daß das Geld noch nicht von SPAG angekommen sei. Sie könne mir deshalb auch die Ausschüttung nocht nicht weiterleiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.911.439 von Rudi07 am 03.04.09 06:59:10die comdirect hat immer noch keine Zahlung geleistet.....
hat die Comdirect inzwischen das Geld überwiesen?
hat die Comdirect inzwischen das Geld überwiesen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.932.136 von Hiberna am 07.04.09 11:22:20nein, der Vorgang wurde inzwischen an die Commerzbank
weitergeleitet!!
weitergeleitet!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.932.566 von Rudi07 am 07.04.09 12:18:47ich habe den Eindruck, daß die Commerzbank nichts mehr unternimmt und darauf wartet, daß wir über SPAG veranlassen, daß die Zahlung durchgeführt wird.
ich kann mir gar nicht vorstellen, wie bei einer Zahlung über Clearstream etwas falsch laufen kann.
Oder kann dies etwas mit der Änderung der Wertpapierkennnummer zu tun haben?
Oder kann dies etwas mit der Änderung der Wertpapierkennnummer zu tun haben?
Zu mir meinte die Comdirect gerade eben, das man als Discount Broker nicht in Vorleistung tritt sondern das Geld erst dann ausschüttet, wenn es bei Ihnen angekommen ist. Und das dauert bei inländischen Gesellschaften ca. 2 Wochen und bei ausländischen bis zu 6 Wochen. Nach Ostern sollte der Schotter aber dann da sein....
Arthur Spooner
Arthur Spooner
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.939.165 von ArthurSpooner am 08.04.09 09:35:42Und das dauert bei inländischen Gesellschaften ca. 2 Wochen und bei ausländischen bis zu 6 Wochen.
Kennt sich da jemand aus mit der Zeit, bis eine Ausschüttung bei der Bank ankommt? Kann dies wirklich zwei Wochen dauern?
Kennt sich da jemand aus mit der Zeit, bis eine Ausschüttung bei der Bank ankommt? Kann dies wirklich zwei Wochen dauern?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.939.165 von ArthurSpooner am 08.04.09 09:35:42Eure Bank verarscht Euch!! Ihr solltet Schadenersatz in Höhe des Euch entstandenen Zinsschadens verlangen.
Hier die offizielle Clearstream-Mitteilung, die ALLE Banken automatisch erhalten:
Mitteilung
Datum Veröffentlichung der Mitteilung
17.03.2009 14:26
Beschreibung
Wertpapier-Kennnummer
A0XYLR
ISIN
DE000A0XYLR1
Wertpapierbezeichnung
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Art der Verbriefung / Verwahrart
SVG Stückeloser Verkehr (Globalurkunde)
Beschreibung des Wertpapiers
Mitteilungstext
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 09.07.2008 hatte eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalrückzahlung beschlossen.
Diese Beschlüsse wurden am 22.09.2008 in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitalherabsetzung wurde bereits zum 03.11.2008 durchgeführt. Nunmehr erfolgt die Kapitalrückzahlung.
Die Kapitalrückzahlung beträgt insgesamt EUR 60,00 je Stückaktie.
Hiervon ist ein Teilbetrag über EUR 42,62 zahlbar ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Ein weiterer Teilbetrag über EUR 17,38 unterliegt dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % und des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 %.
Die Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main, wird die Zahlung vornehmen für die Sammeldepotguthaben nach dem Stand vom 26.03.2009 abends mit Valuta 27.03.2009.
Hier die offizielle Clearstream-Mitteilung, die ALLE Banken automatisch erhalten:
Mitteilung
Datum Veröffentlichung der Mitteilung
17.03.2009 14:26
Beschreibung
Wertpapier-Kennnummer
A0XYLR
ISIN
DE000A0XYLR1
Wertpapierbezeichnung
SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG
Art der Verbriefung / Verwahrart
SVG Stückeloser Verkehr (Globalurkunde)
Beschreibung des Wertpapiers
Mitteilungstext
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 09.07.2008 hatte eine Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalrückzahlung beschlossen.
Diese Beschlüsse wurden am 22.09.2008 in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitalherabsetzung wurde bereits zum 03.11.2008 durchgeführt. Nunmehr erfolgt die Kapitalrückzahlung.
Die Kapitalrückzahlung beträgt insgesamt EUR 60,00 je Stückaktie.
Hiervon ist ein Teilbetrag über EUR 42,62 zahlbar ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Ein weiterer Teilbetrag über EUR 17,38 unterliegt dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % und des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 %.
Die Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main, wird die Zahlung vornehmen für die Sammeldepotguthaben nach dem Stand vom 26.03.2009 abends mit Valuta 27.03.2009.
Kurzer Zwischenstand wegen der steuerlichen Behandlung der Ausschüttung lt. meinem Bekannten:
Der Vorgang wird derzeit vom steuerlichen Berater der SPAG geprüft. Sobald Ergebnisse vorliegen, melden die sich wieder.
Gruss, sparfuchs123
Der Vorgang wird derzeit vom steuerlichen Berater der SPAG geprüft. Sobald Ergebnisse vorliegen, melden die sich wieder.
Gruss, sparfuchs123
@Rudi07
ist die Ausschüttung inzwischen bei Dir gutgeschrieben worden, bzw. fehlt diese noch bei anderen Anlegern?
Bei mir ist die Zahlung immer noch nicht angekommen.
ist die Ausschüttung inzwischen bei Dir gutgeschrieben worden, bzw. fehlt diese noch bei anderen Anlegern?
Bei mir ist die Zahlung immer noch nicht angekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.997.592 von Hiberna am 19.04.09 14:36:32Vielleicht fragst Du mal bei Clearstream nach, wann das Geld an die Banken gesendet wurde. Falls das länger her ist, kannst Du der Commerzbank ja mal einen gerichtlichen Mahnbescheid ankündigen
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
!
Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
ich habe schon vor längerer Zeit per EMail bei der SPAG reklamiert, daß die Kapitalrückzahlung nicht überwiesen worden ist, ohne eine Antwort von SPAG zu erhalten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.999.491 von Hiberna am 20.04.09 08:56:54Bis auf den Bekannten von sparfuchs hat scheinbar noch keiner eine Antwort von der SPAG bekommen. (Ich erwarte jedenfalls nicht ernsthaft eine Antwort auf meine Mail im März.) Die scheinen mit der Liquidation der Gesellschaft gut voran zu kommen. Die IR-Abteilung ist schon weg
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.999.491 von Hiberna am 20.04.09 08:56:54ich habe schon vor längerer Zeit per EMail bei der SPAG reklamiert, daß die Kapitalrückzahlung nicht überwiesen worden ist, ohne eine Antwort von SPAG zu erhalten.
Probiers per Fax, die Nummer steht auf der Website.
Probiers per Fax, die Nummer steht auf der Website.
bei mir ist die Sonderausschüttung jetzt mit rückwirkender Valuta gutgeschrieben worden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.024.494 von Hiberna am 23.04.09 11:11:06bei mir auch, 2 Abrechnungen
EUR 42,42 brutto für netto und
EUR 17,38 brutto minus KEST und Soli
beide Valuta 27.03.2009
Danke! comdirect
Gruß
EUR 42,42 brutto für netto und
EUR 17,38 brutto minus KEST und Soli
beide Valuta 27.03.2009
Danke! comdirect
Gruß
hoffentlich gelingt es, noch eine Lösung für die einbehaltene Steuer zu finden. Der Betrag macht bei mir ca. 900 Euro aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.035.333 von Hiberna am 24.04.09 14:53:26Ich möchte auch nur ungern dem Finanzamt erklären müssen, warum ich der Meinung bin, dass die Ausschüttung steuerfrei sein sollte, nachdem die ausschüttende Gesellschaft das anders gesehen hat...
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
Neues vom Gerichtsverfahren (kopiert von der SPAG-Homepage):
20.04.2009 - SP AG:
Mitteilung über Stand des Verfahrens SPAG ./. BRD, Land Hessen Streitwert 10 Mio.€
Die SPAG ist in I. Instanz in oben genanntem Verfahren unterlegen. Hierbei kam es noch nicht einmal zu einer Beweisaufnahme.
Die wesentlichen Gründe des erkennenden Gerichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ein Kollegialgericht hat in der Sache schon eine ablehnende Entscheidung getroffen. Hierbei handelt es sich um eine Klage, die ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied gegen die Pressemitteilung des BKA erhoben hatte. Die SPAG war hierbei zu keinem Zeitpunkt beteiligt.
Trotzdem entfaltet dieses Urteil eine gewisse Rechtsbindungswirkung. Grotesk in diesem Zusammenhang ist, dass die Entscheidung des Kollegialgerichtes teilweise auf „Tatsachen“ beruhte, die so nicht stattgefunden haben.
Die Entscheidungsgründe des Kollegialgerichtes, die uns das ehemalige Aufsichtsratsmitglied nun zur Verfügung gestellt hatte, weisen z. B. als wesentliche Entscheidungsgründe aus, dass der Vorstand Markus Rese sich von sich aus mit der Presse in Verbindung gesetzt hat. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Aufgrund der einwandfreien Identifizierbarkeit der SPAG aus der Pressemitteilung des BKA heraus hatten sich sämtliche Pressevertreter ausschließlich aktiv von sich aus an den Vorstand Markus Rese gewandt!
Darüber hinaus sieht das erkennende Gericht in Sachen SPAG ebenfalls die Darstellung der Kausalität zwischen Pressemitteilung und Nichtgewährung von Darlehen als nicht gegeben an.
Gleichermaßen wird in den Entscheidungsgründen aufgeführt, dass der auf die Überschrift „Internationaler Geldwäschering gesprengt“ folgende Text des BKA, die auch aus Sicht des Gerichtes ungerechtfertigte Überschrift relativiert und insofern kein echtes vorwerfbares Handeln der beklagten Partei besteht.
Aus Sicht der SPAG ist die Entscheidung des Gerichtes in mehrfacher Hinsicht unverständlich und enttäuschend.
In der mündlichen Verhandlung wurde die Problematik der Entscheidung eines Kollegialgerichtes eingehend erörtert. Hätte das Gericht zu diesem Zeitpunkt deutlich darauf hingewiesen, dass über die „Hürde“ der Entscheidung des Kollegialgerichtes, das wohlgemerkt ohne jede Beteiligung der SPAG oder von Organen der SPAG seine Entscheidung auf falschen Tatsachen basie-rend getroffen hat, hinwegkommt, hätte von der SPAG noch in der mündlichen Verhandlung eine Rücknahme der Klage erklärt werden können und so zumindest kostengünstiger aus Sicht der SPAG das Verfahren zu beenden.
Die darauf folgenden Gründe der Nichtbelegbarkeit der Kausalität sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die SPAG hatte eben hierfür Zeugen benannt, die das Gegenteil belegen hätten können. Zu einer solchen Beweisaufnahme ist es leider nicht gekommen…
Nach eingehender Prüfung, Konsultierung von Drittmeinungen und eingehender Erörterung in einer Aufsichtsratssitzung hält es der Vorstand der SPAG nicht für opportun, insbesondere in Hinblick auf das bestehende Kostenrisiko, diese erstinstanzliche gerichtliche Entscheidung anzufechten und durch ein Berufungsgericht überprüfen zu lassen.
Aus Sicht der Aktionäre ist dieses Ergebnis mehr als ärgerlich und aus Sicht des Unterzeichners mehr dem Ductus der „Staatsraison“ folgend als auf tatsächlichen Gründen beruhend.
Markus Rese
Vorstand
20.04.2009 - SP AG:
Mitteilung über Stand des Verfahrens SPAG ./. BRD, Land Hessen Streitwert 10 Mio.€
Die SPAG ist in I. Instanz in oben genanntem Verfahren unterlegen. Hierbei kam es noch nicht einmal zu einer Beweisaufnahme.
Die wesentlichen Gründe des erkennenden Gerichtes lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ein Kollegialgericht hat in der Sache schon eine ablehnende Entscheidung getroffen. Hierbei handelt es sich um eine Klage, die ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied gegen die Pressemitteilung des BKA erhoben hatte. Die SPAG war hierbei zu keinem Zeitpunkt beteiligt.
Trotzdem entfaltet dieses Urteil eine gewisse Rechtsbindungswirkung. Grotesk in diesem Zusammenhang ist, dass die Entscheidung des Kollegialgerichtes teilweise auf „Tatsachen“ beruhte, die so nicht stattgefunden haben.
Die Entscheidungsgründe des Kollegialgerichtes, die uns das ehemalige Aufsichtsratsmitglied nun zur Verfügung gestellt hatte, weisen z. B. als wesentliche Entscheidungsgründe aus, dass der Vorstand Markus Rese sich von sich aus mit der Presse in Verbindung gesetzt hat. Dies war zu keinem Zeitpunkt der Fall. Aufgrund der einwandfreien Identifizierbarkeit der SPAG aus der Pressemitteilung des BKA heraus hatten sich sämtliche Pressevertreter ausschließlich aktiv von sich aus an den Vorstand Markus Rese gewandt!
Darüber hinaus sieht das erkennende Gericht in Sachen SPAG ebenfalls die Darstellung der Kausalität zwischen Pressemitteilung und Nichtgewährung von Darlehen als nicht gegeben an.
Gleichermaßen wird in den Entscheidungsgründen aufgeführt, dass der auf die Überschrift „Internationaler Geldwäschering gesprengt“ folgende Text des BKA, die auch aus Sicht des Gerichtes ungerechtfertigte Überschrift relativiert und insofern kein echtes vorwerfbares Handeln der beklagten Partei besteht.
Aus Sicht der SPAG ist die Entscheidung des Gerichtes in mehrfacher Hinsicht unverständlich und enttäuschend.
In der mündlichen Verhandlung wurde die Problematik der Entscheidung eines Kollegialgerichtes eingehend erörtert. Hätte das Gericht zu diesem Zeitpunkt deutlich darauf hingewiesen, dass über die „Hürde“ der Entscheidung des Kollegialgerichtes, das wohlgemerkt ohne jede Beteiligung der SPAG oder von Organen der SPAG seine Entscheidung auf falschen Tatsachen basie-rend getroffen hat, hinwegkommt, hätte von der SPAG noch in der mündlichen Verhandlung eine Rücknahme der Klage erklärt werden können und so zumindest kostengünstiger aus Sicht der SPAG das Verfahren zu beenden.
Die darauf folgenden Gründe der Nichtbelegbarkeit der Kausalität sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die SPAG hatte eben hierfür Zeugen benannt, die das Gegenteil belegen hätten können. Zu einer solchen Beweisaufnahme ist es leider nicht gekommen…
Nach eingehender Prüfung, Konsultierung von Drittmeinungen und eingehender Erörterung in einer Aufsichtsratssitzung hält es der Vorstand der SPAG nicht für opportun, insbesondere in Hinblick auf das bestehende Kostenrisiko, diese erstinstanzliche gerichtliche Entscheidung anzufechten und durch ein Berufungsgericht überprüfen zu lassen.
Aus Sicht der Aktionäre ist dieses Ergebnis mehr als ärgerlich und aus Sicht des Unterzeichners mehr dem Ductus der „Staatsraison“ folgend als auf tatsächlichen Gründen beruhend.
Markus Rese
Vorstand
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 28.07.2009, um 11.00 Uhr, im Holiday Inn Airport Schönefeld, 12529 Schönefeld, Hans-Grade-Allee 5, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, mit folgender Tagesordnung, ein.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der SPAG St. Petersburg Immobilien- und Beteiligungs AG zum 31.12.2008 und des Berichts des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (Firma, Gegenstand und Sitz)
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der Genehmigten Kapitalien I und II und über entsprechende Satzungsänderungen
7. Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der SPAG St. Petersburg Immobilien- und Beteiligungs AG zum 31.12.2008 und des Berichts des Aufsichtsrates.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (Firma, Gegenstand und Sitz)
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der Genehmigten Kapitalien I und II und über entsprechende Satzungsänderungen
7. Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
(kopiert von der SPAG-Homepage) - 17.06.2009 - SP AG:
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der SPAG u.a.
Nach einem über 7 Jahre dauernden Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der SPAG hat der heute zuständige Staatsanwalt konsequenterweise das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. D.h., die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Tatverdacht für die Eröffnung eines Hauptverfahrens ergeben.
Diese Tatsache hinterlässt beim Unterzeichner zwiespältige Gefühle. Zum Einen durchaus Dankbarkeit für die richtige und konsequente Entscheidung des heute zuständigen Staatsanwaltes, zum Anderen durchaus eine gehörige Portion Wut.
Wut deshalb, da für die Gesellschaft und die ehemals Beschuldigten im Speziellen nicht das Ermittlungsverfahren als solches schädlich war, sondern die Ausweidung der Vorkommnisse durch sich überschlagende Sensationspresseberichterstattungen.
Diese wurde insbesondere durch die Überschrift der Pressemitteilung der Ermittlungsbehörde wie „Internationaler Geldwäschering gesprengt“ sowie auch das offenkundig kollossive Zusammenwirken von Ermittlern mit Presseorganen angefacht.
So war der obskure, wahlweise als Mafia- und Terrorexperte auftretende Herr Jürgen Roth mit einem Fernsehteam vor dem Bürogebäude der SPAG in Möhrfelden/Walldorf schon vor dem Auftauchen der BKA-Beamten zur Durchsuchungsaktion am 13. Mai 2003 anwesend. Er hatte also über die Durchsuchungsaktion schon im Vorfeld derselben Kenntnis!
Als weiteres Indiz für das Zusammenwirken „Ermittler - Sensationspresse“ dient, dass Teile aus den Ermittlungsakten Presseorgangen zugänglich waren, bevor den Anwälten der Beschuldigten überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde!
Jedenfalls hätte das Ermittlungsverfahren Jahre früher eingestellt werden müssen. Dass eben diese Einstellung des Verfahrens erst nach Beendigung des Zivilprozesses erfolgte, bereitet darüber hinaus einen sehr schalen Nachgeschmack.
Versöhnlich stimmt allein, dass es der SPAG trotz allem gelungen ist, in den schwierigen zurückliegenden Zeiten nicht unterzugehen und dass letztendlich trotz Irrungen und Wirrungen der Rechtsstaat in Bezug auf die strafrechtlichen Vorwürfe richtig entschieden hat.
Markus Rese
Vorstand
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche der SPAG u.a.
Nach einem über 7 Jahre dauernden Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der SPAG hat der heute zuständige Staatsanwalt konsequenterweise das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. D.h., die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Tatverdacht für die Eröffnung eines Hauptverfahrens ergeben.
Diese Tatsache hinterlässt beim Unterzeichner zwiespältige Gefühle. Zum Einen durchaus Dankbarkeit für die richtige und konsequente Entscheidung des heute zuständigen Staatsanwaltes, zum Anderen durchaus eine gehörige Portion Wut.
Wut deshalb, da für die Gesellschaft und die ehemals Beschuldigten im Speziellen nicht das Ermittlungsverfahren als solches schädlich war, sondern die Ausweidung der Vorkommnisse durch sich überschlagende Sensationspresseberichterstattungen.
Diese wurde insbesondere durch die Überschrift der Pressemitteilung der Ermittlungsbehörde wie „Internationaler Geldwäschering gesprengt“ sowie auch das offenkundig kollossive Zusammenwirken von Ermittlern mit Presseorganen angefacht.
So war der obskure, wahlweise als Mafia- und Terrorexperte auftretende Herr Jürgen Roth mit einem Fernsehteam vor dem Bürogebäude der SPAG in Möhrfelden/Walldorf schon vor dem Auftauchen der BKA-Beamten zur Durchsuchungsaktion am 13. Mai 2003 anwesend. Er hatte also über die Durchsuchungsaktion schon im Vorfeld derselben Kenntnis!
Als weiteres Indiz für das Zusammenwirken „Ermittler - Sensationspresse“ dient, dass Teile aus den Ermittlungsakten Presseorgangen zugänglich waren, bevor den Anwälten der Beschuldigten überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde!
Jedenfalls hätte das Ermittlungsverfahren Jahre früher eingestellt werden müssen. Dass eben diese Einstellung des Verfahrens erst nach Beendigung des Zivilprozesses erfolgte, bereitet darüber hinaus einen sehr schalen Nachgeschmack.
Versöhnlich stimmt allein, dass es der SPAG trotz allem gelungen ist, in den schwierigen zurückliegenden Zeiten nicht unterzugehen und dass letztendlich trotz Irrungen und Wirrungen der Rechtsstaat in Bezug auf die strafrechtlichen Vorwürfe richtig entschieden hat.
Markus Rese
Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.471.313 von Humperdinck am 26.06.09 08:34:42Kann auf der HV mal bitte einer um Aufklärung der vom Vorstand noch immer unbeantworteten Frage wegen der Besteuerung der Ausschüttung bitten??
Siehe Postings #225, 250, 251.
Ich werde nicht anwesend sein, weil ich nicht mehr Aktionär der SPAG bin.
Danke und Grüße,
sparfuchs123
Siehe Postings #225, 250, 251.
Ich werde nicht anwesend sein, weil ich nicht mehr Aktionär der SPAG bin.
Danke und Grüße,
sparfuchs123
jemand ne ahnung was gestern und vorgestern los war bei spag
vorgersten 7€
nun sogar 10,60
vorgersten 7€
nun sogar 10,60
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.474.973 von sparfuchs123 am 26.06.09 15:45:54Dennoch wäre es schöner, falls die Angelegenheit von der AG geregelt würde. Sonst müssen die Aktionäre einzeln mit den Finanzbeamten diskutieren.
Gruß, Dirk
Gruß, Dirk
so ist mir nun eigentl. egal was sie machen mit der versteuerung, ich hab die letzten tage meinen bestand verkauft und rund 50€ verlust pro aktie mitgenommen.
welche ich nun komplett vom finanzamt mit meinen gewinnen verrechnet bekommen habe und somit ein super geschäft gemacht habe
welche ich nun komplett vom finanzamt mit meinen gewinnen verrechnet bekommen habe und somit ein super geschäft gemacht habe
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.638 von Maack1 am 28.07.09 09:45:23so ist mir nun eigentl. egal was sie machen mit der versteuerung, ich hab die letzten tage meinen bestand verkauft
ich habe meinen Bestand auch veräußert. Ich war aber Besitzer des Wertpapiers zum Zeitpunkt der Ausschüttung/Rückzahlung und habe deshalb einen Anspruch auf eine Nachzahlung für zuviel abgezogene Steuern, sofern es einen solchen Überabzug von Steuern gegeben hat. Weiß jemand, wie hoch der Betrag je SPAG-Aktie ist, für welchen wir noch Anspruch auf Zahlung haben?
ich habe meinen Bestand auch veräußert. Ich war aber Besitzer des Wertpapiers zum Zeitpunkt der Ausschüttung/Rückzahlung und habe deshalb einen Anspruch auf eine Nachzahlung für zuviel abgezogene Steuern, sofern es einen solchen Überabzug von Steuern gegeben hat. Weiß jemand, wie hoch der Betrag je SPAG-Aktie ist, für welchen wir noch Anspruch auf Zahlung haben?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.638 von Maack1 am 28.07.09 09:45:23Das geht meines Wissens nicht. Hierbei muss man den Ausschüttungsbetrag (oder nur den steuerfreien Anteil!?) von den Kaufkosten abziehen. Demnach dürftest Du jetzt einen schönen Spekulationsgewinn realisiert haben...
Das ist nur mein privater Kenntnisstand; ich bin kein Steuerberater. Siehe aber auch die Postings 224/225 in diesem Thread.
Gruß, Dirk
Das ist nur mein privater Kenntnisstand; ich bin kein Steuerberater. Siehe aber auch die Postings 224/225 in diesem Thread.
Gruß, Dirk
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.657.827 von DirkGently am 28.07.09 10:02:49also die bank hat es mir als verlust gebucht und hat auch gleich bereits einbehaltene spekulationssteuer aus anderen geschäften wieder vergütet
War jemand auf der HV und kann etwas berichten?
Hier eine Veröffentlichung von der Firmen-Homepage:
27.07.2009 - SP AG:
Mitteilung nach § 20 AktG
Schreiben der Jurecon AG, 10629 Berlin, vom 25.07.2009
Mitteilung nach § 20 AktG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir zur Zeit 17.473 Stückaktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, mithin mehr als 25 % der ausgegebenen Aktien verfügen.
Wir bitten sie dies entsprechend zu veröffentlichen.
Zum Nachweis des Eigentums fügen wir die Kopie der Eintrittskarte Nr. 040 bei, aus der sich der Aktienbesitz ergibt.
Mit verbindlicher Empfehlung
JURECON
Prozesskostenfinanzierung AG
i. V. Hermann von Sachsen
Ob diese Firma den Prozeß gegen das Land Hessen fortführen wollen? Das würde ja zu ihrem Geschäftsfeld passen.
Gruß, Dirk
Hier eine Veröffentlichung von der Firmen-Homepage:
27.07.2009 - SP AG:
Mitteilung nach § 20 AktG
Schreiben der Jurecon AG, 10629 Berlin, vom 25.07.2009
Mitteilung nach § 20 AktG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir zur Zeit 17.473 Stückaktien der SPAG St. Petersburg Immobilien und Beteiligungs AG, mithin mehr als 25 % der ausgegebenen Aktien verfügen.
Wir bitten sie dies entsprechend zu veröffentlichen.
Zum Nachweis des Eigentums fügen wir die Kopie der Eintrittskarte Nr. 040 bei, aus der sich der Aktienbesitz ergibt.
Mit verbindlicher Empfehlung
JURECON
Prozesskostenfinanzierung AG
i. V. Hermann von Sachsen
Ob diese Firma den Prozeß gegen das Land Hessen fortführen wollen? Das würde ja zu ihrem Geschäftsfeld passen.
Gruß, Dirk
Ich habe jetzt mal in den HV-Bericht bei GSC geschaut. Demnach ist eine Weiterführung des Prozesses gegen Hessen kein Thema, weil es zu riskant (teuer) ist.
Das neue Geschäftsmodell sieht den Erwerb von Immobilien aus dem Portfolio notleidender Immobiliengesellschaften vor. Dazu muss aber noch Kapital beschafft werden.
Die Besteuerung der stattgefundenen Ausschüttungen war in dem Bericht nicht erwähnt.
Gruß, Dirk
Das neue Geschäftsmodell sieht den Erwerb von Immobilien aus dem Portfolio notleidender Immobiliengesellschaften vor. Dazu muss aber noch Kapital beschafft werden.
Die Besteuerung der stattgefundenen Ausschüttungen war in dem Bericht nicht erwähnt.
Gruß, Dirk
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