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    UET United Electronic Technology (Seite 131)

    eröffnet am 21.12.06 23:08:41 von
    neuester Beitrag 16.05.24 12:30:20 von
    Beiträge: 2.358
    ID: 1.101.931
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      Avatar
      schrieb am 16.01.18 16:39:36
      Beitrag Nr. 1.058 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.731.026 von sirmike am 16.01.18 15:36:59Vielen Dank für die Info.
      Ebro
      Avatar
      schrieb am 16.01.18 16:34:36
      Beitrag Nr. 1.057 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.731.647 von unicum am 16.01.18 16:20:46
      Zitat von unicum: Ich finde es erstaunlich, dass sich die Frage als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Wedel überhaupt stellt und dies beim WP nachgefragt werden muss. Aber Aufsicht und Verwaltung von öffentlichen Betrieben sind ja seit eh und je oft etwas problembehaftet (siehe Landesbanken und Flughäfen). Aber immerhin: meinem Sohn gefällt die Badebucht ;)


      Ähem... mir hat sich die Frage nicht gestellt. Der User Maulheld hatte behauptet (siehe Zitat oben), dass der WP ausschließlich den JA des vergangenen Jahres prüfe und sein Bestätigungsvermerk keinerlei Prognosen/Aussagen bzgl. des laufenden Folgejahres beinhalte. Kann man im oben zitierten Beitrag (und davon ausgehend rückwärts mehrmals nachlesen). Ich habe lediglich die Gelegenheit genutzt, das noch einmal explizit nachzufragen und hier einzustellen.

      Und ja, die Badebucht kann man gar nicht gut genug finden. :D
      Avatar
      schrieb am 16.01.18 16:20:46
      Beitrag Nr. 1.056 ()
      Ich finde es erstaunlich, dass sich die Frage als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Wedel überhaupt stellt und dies beim WP nachgefragt werden muss. Aber Aufsicht und Verwaltung von öffentlichen Betrieben sind ja seit eh und je oft etwas problembehaftet (siehe Landesbanken und Flughäfen). Aber immerhin: meinem Sohn gefällt die Badebucht ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.01.18 15:36:59
      Beitrag Nr. 1.055 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.538.368 von Mmmaulheld am 23.12.17 21:22:31
      Zitat von Mmmaulheld:
      Zitat von sirmike: Der "uneingeschränkte Bestätigungsvermerk" des Wirtschaftsprüfers setzt ja als Minimalmesslatte die dauerhafte Fortführung der Gesellschaft voraus. Die Bestätigung dieser Fortführungsprognose ist schon mal beruhigend in Anbetracht der Turbulenzen der letzten Jahre.


      nicht ganz richtig! Eigentlich ist hier gar nichts, GAR überhaupt nichts richtig in diesem Behauptungslebkuchenteig!

      Die WP bestätigen die Richtigkeit der Lage resp. Lagedarstellung für den untersuchten Zeitraum. Nicht für die Zukunft. Nicht mal für die sog "wirtschaftliche Lage". Nicht für gar nichts in die Zukunft gerichtetets. Mehr ist hier nicht zu sagen.


      So, ich hatte heute als Aufsichtsratsvorsitzender das Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2017. Und ich habe die Gelegenheit genutzt und ihn (sie) auf das Thema anzusprechen. Und... ich hatte Recht: Der WP prüft den Jahresabschluss 2017 und elementarer Bestandteil (!) seines Bestätigungsvermerks ist die Fortführungsprognose. Aber nicht, wie ich meinte, vom Start des Folgejahres 2018 bis zur Erteilung des Testats, sondern für das gesamte Folgejahr!

      Konkret heißt das also, dass der WP den JA 2017 prüft und anhand des Lageberichts und der aktuellsten Zahlen aus dem Controlling des Unternehmens schauen muss, ob das Unternehmen "unter Annahme eines normalen Geschäftsverlaufs" das Jahr 2018 überstehen wird. Sollten also bereits bei Vorlage des JA (Mitte des Jahres) Hinweise auf Liquiditätsprobleme und/oder erhebliche Probleme aufgetaucht sein, muss (!) der WP sich von der Geschäftsführung schlüssig darlegen lassen, wie sie darauf reagieren will und bestätigt, dass er das Unternehmen für nicht gefährdet ansieht mit seinem Bestätigungsvermerk. Ansonsten geht der WP voll in die Haftung! Sofern also eine schwierige Lage vorliegt, wird der WP im Jahresabschluss des Vorjahres und spätestens beim Bestätigungsvermerk darauf hinweisen. Und auf die ggf. eingeleiteten Maßnahmen seitens der Geschäftsführung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.01.18 14:59:26
      Beitrag Nr. 1.054 ()
      Auf der HP steht es schon Ende 2017:
      http://www.uet-group.com/de/investor-relations/annual-genera…

      Aus den Finanzberichten von 2016 kann man auch herauslesen, dass Anfang 2018 eine Kapitalerhöhung von 3 Millionen gegen Sacheinlage abgeschlossen werden soll: http://www.uet-group.com/~/media/Files/U/UET/reports-and-pre…

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      Avatar
      schrieb am 09.01.18 11:51:48
      Beitrag Nr. 1.053 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.659.736 von OliverZ am 09.01.18 11:33:42Hallo Oliver Z.

      im Bundesanzeiger - > https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet ......bei Suchbegriff UET AG eingeben........stimmt auf der Homepage ist noch nichts veröffentlicht...........

      Zur HV: ich weiß noch nicht ob ich es zeitlich hinbekomme, entscheidet sich einigen Tagen bei mir. Aber ein kleiner Bericht von dir wäre nicht schlecht.

      Gruß Schulzi64
      Avatar
      schrieb am 09.01.18 11:33:42
      Beitrag Nr. 1.052 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.650.841 von Schulzi64 am 08.01.18 15:18:38Wo steht den die Einladung zur HV finde nirgends etwas darüber auf der Unternehmensseite, würde ja vielleicht hinfahren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.01.18 15:18:38
      Beitrag Nr. 1.051 ()
      Einladung zur HV ist raus.........AR wird neu gewählt...........es gibt keine gro8en Neuigkeiten

      Gruß Schulzi64
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.17 20:32:47
      Beitrag Nr. 1.050 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.560.621 von sirmike am 28.12.17 17:19:21Danke sirmike, für deine Ausführungen.
      Wie schätzt du denn den weiteren Verlauf von UET, mit deiner Erfahrung, ein?
      Avatar
      schrieb am 28.12.17 17:19:21
      Beitrag Nr. 1.049 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.560.036 von Mmmaulheld am 28.12.17 16:27:49
      Zitat von Mmmaulheld: lustige Ironie :)

      Wenn es falsch ist, was z.B. in Wikipedia steht, rege ich an Sie bitten um eine Änderung, oder ändern selbst.

      Hier noch mal der Link:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Best%C3%A4tigungsvermerk#Unein…

      Dann müssen aber leider auch einige Lehrbücher geändert werden.


      1. In dem Wiki-Artikel steht nichts, das meine Aussage widerlegt.

      2. Der WP gibt am Anfang seines Prüfungsberichts an, was er zu prüfen hat. Natürlich den Jahresabschluss und den Lagebericht.

      Dazu gehört:

      1. Prüfungsauftrag
      2. Grundsätzliche Festellungen
      2.1. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
      2.2. Künftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

      Der WP muss (!) sich anschauen, wie die Geschäftsführung die nächste Zukunft beurteilt. Denn er hat auch zu beurteilen, ob sie schlüssig auf die dargestellten Risiken reagiert hat. Alleine schon, um die Korrektheit der Position "Rückstellungen" zu beurteilen, muss der WP ja in die Zukunft schauen bzw. der Blick der Geschäftsführung auf die Zukunft nachvollziehen.

      Da der WP auch zu beurteilen hat, ob sich die Gesellschaft im zu prüfenden Jahr adäquat auf bestehende oder heraufziehende Risiken eingestellt hat und ggf. Vorsorge getroffen hat, muss (!) er in die Zukunft blicken. Denn Risiken enden nicht am 31.12., nur weil da das Geschäftsjahr endet.

      Woher ich das weiß? Nun, ich bin seit 8 Jahren Vorsitzender eines Aufsichtsrats und führe regelmäßig Gespräche mit Wirtschaftsprüfern - vor deren Prüfung und danach. Und wenn es dumm läuft, dann ggf. auch während der Prüfung. Und ich habe mir - extra für Dich - einfach mal den Prüfungsbericht für den Jahresabschluss 2016 vorgenommen und da stehen die ganzen Sachen drin, die ich Dir eben vorgebetet habe. Und die Prüfungsgesellschaft Mazars ist ja keine ganz kleine, ist also kein "Spleen" eines lokalen WPs.

      Wir können die Diskussion hier aber auch beenden, die bringt mir - und vermutlich den meisten anderen hier im Strang - keinen Mehrwert.
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