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    Eine Diskussion zu THOMAS COOK GRP/Arcandor???? A0MR3W (Seite 1862)

    eröffnet am 11.06.09 05:29:12 von
    neuester Beitrag 20.07.23 21:21:54 von
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      schrieb am 13.12.12 05:29:59
      Beitrag Nr. 25.919 ()
      Das Online-Reisegeschäft birgt auch Tücken für die Verbraucher. Das dürfte dem zunehmende Online-Geschäft nicht auf Dauer schaden. Aber es sollten die Online-Angebote der großen seriösen Reiseveranstalter wie TC und TUI, die auch "Sicherheit" verkaufen, profitieren. Auch werden sich viele Endverbraucher im Internet informieren, dann aber doch bei einem Reisebüro mit persönlichem Ansprechpartner buchen. Dies dürfte insbesondere für die hochpreisigen Reisesegmente gelten.

      http://www.fr-online.de/wirtschaft/razzia-bei--unister-steue…

      Frankfurter Rundschau » Wirtschaft
      12. Dezember 2012

      Razzia bei Unister Steuerfahnder bei Online-Reise-Portal
      Von Karin Billanitsch
      Kopf und Lenker der Leipziger Firma Unister ist Thomas Wagner. Die Justiz hat ihn und sieben weitere Kollegen aus der Führungsspitze ins Visier genommen.

      Das Landeskriminalamt ermittelt gegen acht Mitarbeiter aus der Führungsspitze des Unternehmens Unister wegen Steuerhinterziehung und illegalen Versicherungshandels. Im Verdacht steht auch Unister-Chef Thomas Wagner.

      Seit Oktober ermittelt die Sonderermittlergruppe "Ines" gegen den Leipziger Onlineportal-Betreiber Unister. Gestern waren drei Staatsanwälte und 130 Beamte der Polizei rund um die Uhr im Einsatz, um kistenweise Akten sowie Computer in der Zentrale und bundesweit an rund 20 Büros und Wohnungen der Firma sicherzustellen. Es geht um den Verdacht der Steuerhinterziehung und einen Verstoß gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, bestätigt.

      Insgesamt stehen acht Manager im Visier der Fahnder, gegen zwei von ihnen wurde Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Zu Personalien wollte Klein keine Angaben machen. Nach Informationen der Leipziger Volkszeitung soll aber auch Gründer und Geschäftsführer Thomas Wagner zu den Verhafteten gehören. Der Geschäftsbetrieb läuft nach Angaben von Unister-Sprecher Konstantin Korosides normal weiter.

      Eine Million Euro Schaden

      Die Ermittlungseinheit, zu denen Beamte des Landeskriminalamtes, Staatsanwälte, Steuerfahnder und Wirtschaftsspezialisten gehören, hat insbesondere die Reiseportalsparte von Unister untersucht. Unister-Kunden ist offenbar eine Absicherung gegen Stornierungen angeboten worden, hinter der aber nicht, wie sonst üblich, eine Versicherung gestanden habe, sondern die Firma selbst, heiß es. Konkret geht es demnach um den unerlaubten Vertrieb von Reiserücktrittsversicherungen. Dafür hätte der Portal-Betreiber aber eine Genehmigung vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen benötigt. „Diese Genehmigung hat die Firma nicht“, sagte Klein. Obendrein sei keine Versicherungssteuer abgeführt worden. Auf rund eine Million Euro bezifferte die Staatsanwaltschaft Dresden den möglichen Schaden.

      Das Unternehmen hat mit einer Stellungnahme auf die Razzia reagiert: "Der uns gemachte Vorwurf könnte in einer unterschiedlichen rechtlichen Bewertung eines unserer angebotenen Produkte liegen. Je nachdem, ob man unser Produkt als Nebenleistung zur Reisevermittlung wertet oder als Versicherung, resultieren daraus unterschiedliche steuerliche Folgen." Weiter heißt es: "Wir nehmen den Vorwurf sehr ernst, empfinden aber das Vorgehen der Untersuchungsbehörden als unverhältnismäßig, da der zugrunde liegende Sachverhalt schon im Jahr 2011 durch uns offen gegenüber den Behörden kommuniziert wurde und die Rechtsfrage nach wie vor ungeklärt ist."

      "Unverhältnismäßiges Vorgehen"

      Verhältnismäßig wäre eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder eine Untersagungsverfügung seitens der Versicherungsaufsicht gewesen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte Unister am Tag der Razzia mitgeteilt, das sie das Produkt als Versicherung wertet.

      Die Portale der Online-Gruppe, zu denen etwa ab-in-den-urlaub.de, reisen.de oder fluege.de gehören, erreichen nach eigenen Angaben des Unternehmens 13,2 Millionen Internet-Nutzer im Monat. Die Keimzelle des im Jahr 2002 gegründeten Unternehmens war www.unister.de, eine Studententauschbörse. Die Geschäftsidee hatte der gebürtige Dessauer Wolfgang Wagner bereits während seines Studiums entwickelt. Unister war zuletzt indes wegen Abzockvorwürfen in die Schlagzeilen geraten. So hatte die Verbraucherzentrale Sachen vor Buchungen über fluege.de abgeraten. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, Voreinstellungen bei Versicherungen seien unzulässig gewesen seien. Verbraucher hätten sich auch häufig darüber beklagt, dass der Endpreis des Fluges nicht von Anfang an, sondern erst während des Buchungsvorgangs zu sehen gewesen sei. Das verstößt jedoch gegen geltendes Recht.
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 05:15:44
      Beitrag Nr. 25.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.922.480 von birni66 am 13.12.12 04:40:43Hallo birni,

      Ich nehme ebenso ersteres an. Aber der heute Tag wird glaube ich zeigen in welche Richtung es tatsächlich gehen wird...
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 05:13:25
      Beitrag Nr. 25.917 ()
      Hall mk102,

      Das freut mich das wir mehr Touristen, Devisen, mehr arbeitsplätze etc bekommen :-)

      IcH will aber einmal ein Reisebüro in dem ich Buchen kann :-)

      Danke
      Avatar
      schrieb am 13.12.12 04:40:43
      Beitrag Nr. 25.916 ()
      Kursrücksetzer bei TC: Gesunde Korrektur im Aufwärtstrend oder Beginn eines Kurseinbruchs?

      Ich habe noch ein mal darüber nachgedacht, wohin es mit TC in den nächsten Wochen und Monaten geht. Dabei gibt es grundsätzlich die beiden o.g. Möglichkeiten. Für beide Alternativen findet man auch genügend Beispiele aus der Vergangenheit. Auch wenn Vergleiche immer hinken, möchte ich 2 Beispiele aufführen:

      Nehmen wir ein positives Beispiel: Schaut man sich den Chart von Infineon an, so sieht man im Zeitraum März 2009 in einem Monat einen starken Astieg von 0,40 cents auf 0,92 cents. Dies entspricht der derzeitigen Verdoppelung des TC-Kurses im letzten Monat. Dann hat bei Infineon eine Kurze Korrektur innerhalb von ein paar Tagen auf 0,79 cents stattgefunden (Korrektur von 15%). In der Phase könnte sich TC derzeit gerade befinden. Danach ist Infineon im April weiter gestiegen und hat sich auf 2€ verdoppelt und ist in den nächsten Jahren weiter gestiegen.

      Nehmen wir ein negatives Beispiel: Praktiker hat sich in den letzten Monaten schnell von 1,10 € auf 1,90 € erholt, um dann genau so schnell wieder auf 1,10 zu fallen.

      Persönliche Einschätzung:
      Da sich TC aus meiner Sicht auf einem guten Restrukturierungskurs befindet und erste Erfolge der Verbesserung des operativen Geschäfts bald sichtbar werden, ist für mich die kurzfristige Korrektur mit der anschließenden Fortsetzung der Kursrally wahrscheinlicher. Wir könnten uns also noch ein paar Tage volatil seitwärts bewegen und dann könnte der nächste Erholungsschub einsetzen.
      Fazit: Das schwierige an Prognosen ist, dass sie in die Zukunft gerichtet sind.
      Kurz: Keiner kennt die Zukunft und Jeder muss sich selbst seine Meinung bilden und seine individuellen Anlageentscheidungen treffen.
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      Avatar
      schrieb am 12.12.12 21:07:41
      Beitrag Nr. 25.915 ()
      naja..das mit dem Boden bei 30-32 sehe ich anders. An der Börse wird die Zukunft gehandelt. Wenn Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist, werden schon viele Investoren eingestiegen sein.
      ich denke mal jetzt gilt es...wenn TCG weit über einem Pfund steht, ist das meiste m.E. nach schon gelaufen..


      Gedanken am Abend
      Gruß

      K.

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      Avatar
      schrieb am 12.12.12 19:15:06
      Beitrag Nr. 25.914 ()
      http://www.traveller-online.at/news/kataloge/detail/thomas-c…

      Thomas Cook: Deutlicher Ausbau der Differenzierung

      Thomas Cook baut im Sommer 2013 sein Angebot an differenzierten Produkten im österreichischen Markt deutlich aus. Damit folgt das Touristikunternehmen konsequent seiner Strategie, das Geschäftsmodell auf zwei Säulen zu stellen. Den Markenkern machen differenzierte, zielgruppengerechte Produkte und Services aus, die es exklusiv bei den Thomas Cook-Veranstaltern gibt.

      Ergänzt wird das Portfolio um ein breites Angebot an Hotels, die ausschließlich in den Reservierungssystemen angeboten werden. „Wir arbeiten konsequent an der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, und die Ergebnisse der stärkeren Differenzierung prägen unser Angebot für den kommenden Sommer“, erklärt Ioannis Afukatudis, Vorstand der Thomas Cook Austria AG, bei der Vorstellung der Sommerkataloge 2013 in Wien. „Wir haben neue Hotelmarken und -konzepte in das Programm aufgenommen, um die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse noch besser ansprechen zu können. Dabei arbeiten wir auch mit Kollegen in anderen Bereichen der gesamten Thomas Cook-Gruppe zusammen.“

      Wichtigste Säule der Differenzierung sind die 394 favourite- und TOP favourite-Häuser, die in den Katalogen speziell gekennzeichnet sind. Die 136 TOP favourite-Hotels gibt es in Österreich exklusiv bei Neckermann Reisen, Thomas Cook und Öger Tours. Sie finden sich in allen Kategorien und zeichnen sich durch eine hohe Kundenzufriedenheit aus. Alle Gäste dieser Hotels erhalten garantierte Service- und Zusatzleistungen, die besonders wichtig sind, wie z.B. WLAN, Direkttransfer oder Komfort-Check-out.

      Zu den TOP favourite-Hotels gehört auch die neue Marke smartline, die Neckermann Reisen anbietet. Unter dem Motto „Bunter Urlaub für wenig Geld“ stehen insgesamt 22 Häuser im Drei- und Vier-Sterne-Bereich mit einem einheitlichen Design-Konzept zur Auswahl und richten sich vor allem an die Zielgruppe der Budgetkäufer, die ein modernes Urlaubshotel suchen. Wieder erkennbare Designelemente und Serviceleistungen sorgen für einen einheitlichen Auftritt gegenüber dem Kunden. „Unser neues Hotelkonzept stärkt unser Markenversprechen, Neckermann macht´s möglich’ und zeigt, dass die Volksmarke Neckermann Reisen ein moderner Veranstalter ist, der aktuelle Trends aufnimmt“, kommentiert Afukatudis.

      Ebenfalls neu in den Sommerkatalogen sind die Sunprime Resorts, die „Urlaub für Erwachsene“ bieten und bereits in Skandinavien von Thomas Cook sehr erfolgreich in den Markt eingeführt wurden. Diese sechs Adults-only-Häuser versprechen Zeit zum Genießen mit dem Partner und zeichnen sich durch eine dezente Unterhaltung und sehr gute Gastronomie aus. Hinzu kommen exklusive Wellness- und Spa-Bereiche sowie ein kostenloser Liegen- und Handtuchservice. Kinder unter 16 Jahren können in diesen Resorts nicht gebucht werden.

      Die eigene Hotelmarke SENTIDO baut im Sommer 2013 ihr Angebot aus und führt neue Zielgruppenkonzepte in ihren Häusern ein. Von den 44 Häusern, darunter 13 neu, richten sich sechs speziell an Familien. Sieben Hotels verfolgen das Adults only-Konzept und sprechen damit vor allem Paare und Alleinreisende an.

      Auch die zweite Säule des Angebots, das Basisprodukt, wurde deutlich ausgebaut. Insgesamt bieten Neckermann Reisen und Thomas Cook 17.260 Hotels an. Davon wird allerdings nur ein Teil in den Sommerkatalogen abgebildet, vor allem die differenzierten und exklusiven Häuser. 7.650 Hotels finden sich nur in den Reservierungssystemen und sind in den Reisebüros oder im Internet buchbar. Das Angebot an Hotels in den verschiedensten Kategorien stieg im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent.

      Mit der zu Ende gegangenen Sommersaison ist Thomas Cook in Österreich zufrieden. Buchungen und Umsatz liegen deutlich über dem Vorjahr. „Die Reiselust der Österreicher hat nicht unter den Diskussionen um den Euro und die Kosten der Finanzkrise gelitten“, betont Herr Afukatudis, Geprägt war die Saison durch die Euro-Krise, die Lage in Griechenland und die nach wie vor in Ägypten und Marokko nachwirkende Nordafrika-Krise. Trotzdem dass Griechenland im Last Minute Bereich zulegen konnte, ist es letztendlich vom zweiten auf den vierten Platz der beliebtesten Sommerziele abgerutscht. Auf den vorderen Plätzen zeigt sich die Reihenfolge wie folgt: Spanien liegt an der Spitze, vor der Türkei und Deutschland. Tunesien hat sich inzwischen von den Wirren der Revolution erholt und wieder das Niveau von 2010 erreicht.

      Einen besonders starken Zuwachs verzeichnet das Luxus-Produkt. So konnten die beiden Selection-Kataloge von Thomas Cook die Gästezahl in diesem Segment verdoppeln. „Die Nachfrage nach Luxusreisen hat unsere Erwartungen übertroffen“, unterstreicht Afukatudis. „Unser Konzept, hochwertigste Reisen für den Luxusmarkt anzubieten, ist voll aufgegangen.“ Mit einem zweistelligen Wachstum hat sich auch die Fernstrecke hervorragend entwickelt. Besonders gut laufen die Karibik, vor allem die Dominikanische Republik und Kuba, sowie Asien, insbesondere die Malediven und Thailand. Deshalb wird der im laufenden Winter begonnene Ausbau des Fernreisen- und Luxusprogramms im Sommer 2013 fortgesetzt.

      Das Preisniveau bleibt im Sommer 2013 weitgehend stabil. Getragen wird diese Entwicklung durch attraktive Frühbucherpreise, die im Durchschnitt noch einmal verbessert werden konnten. In der Spitze lassen sich so bis zu 30 Prozent auf den Hotelpreis sparen. Gerade Familien kommen in den Sommerferien 2013 in den Genuss von günstigeren Preisen, die durch eine geänderte Einkaufsstrategie erzielt wurden. Auch die Kinderfestpreise konnten um drei Prozent gesenkt werden.

      extra für unsere östereichischen Forumskollegen ..:D:D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 19:07:20
      Beitrag Nr. 25.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.921.218 von Randfontein am 12.12.12 18:44:20Ich denke das 37 - 40p als " Boden " zu hoch gegriffen ist ( nur meine Meinung ) - der Boden war im Herbst bei 14 - 15p , dann war s ne zeitlang 20 - 21p - jetzt wird es wohl eher 30 - 32 p sein , kritisch würde es wenn die 30 p nicht halten würden .. .

      Es kommt jetzt darauf an ob es neue Impulse gibt die die Anlegerfantasie anregen wie jetzt zb die FTSE 250 Spekulation

      am 8.02 steht das Imterim Staement zum 1Q an - sollte recht positiv sein nach dem was man so hört , auf jeden Fall um längen besser als letztes Jahr

      der 28.03 mit dem Pre-close trading update wäre normalerweise nicht so interessant , würde Miss Green vermutlich nicht diese Gelegenheit nutzen um ihre Strategie bekannt zu geben - der 31.05 mit den Halbjahresergebnissen ist dafür eigentlich zu spät - der 31.05 wird trotzdem ein stark positives Signal erzeugen , dank 100 Mio Steuererstattung wird es vermutlich nur 150 Mio Verlust geben , gegenüber den 800 Mio s dieses Jahres .. , spätestens im 6 Monaten kommt TCG in den FTSE 250 !!
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 18:44:20
      Beitrag Nr. 25.912 ()
      Noch ein paar Ergänzungen zum TCG-Tag in London:

      Der SK von 39,25 ist mal wieder der berühmte "uncrossed trade".
      Tatsächlich gehandelt wurden 39,83 p um 16:30 und 40,15 p eine Minute nach der Schlussauktion.
      Und so hat wieder jeder seinen eigenen SK!
      Völliger Blödsinn,v.a. wenn sich dann noch Trader in D nach dem Londoner SK richten wollen...:mad:

      Na ja, zieht sich morgen alles wieder gerade.
      Lt. den britischen Foren haben heute viele trader und Kleinanleger geworfen.
      Die Einen aus Angst vor weiterem Absturz, die anderen wegen der offensichtlich fast magischen 40 p - Marke, die sie alle anstrebten (die einen wegen der runden Zahl, die altgedienten wegen ihrer 100%, wenn sie bei oder unter 20 p reingegangen waren).

      Die zwei schönen SL-Attacken haben den Rest besorgt.
      Könnte sein, dass sich in dem Bereich 37 - 40 GBp der zukünftige Boden bildet.

      Schönen Abend!
      :cool::D
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 18:42:44
      Beitrag Nr. 25.911 ()
      Vielleicht hilft das hier weiter zur vorläufig abschließenden Behandlung des Themas KE:

      u unterscheiden sind nach englischem Recht die effektive und die nominelle Kapitalerhöhung. Bei der effektiven Kapitalerhöhung ist eine Änderung des Memorandums notwendig, bei der nominellen Kapitalerhöhung geht es um die Kapitalisierung von Kapitalrücklagen. An dieser Stelle soll nur die effektive Kapitalerhöhung erörtert werden.

      a) Initial Public Offering und Rights Issue
      Bei der Ausgabe von Anteilen im Wege eines öffentlichen Angebots sind aufgrund der europäischen Harmonisierung des Gesellschaftsrechts die Vorgaben für IPO zu beachten. Das englische Recht hat die entsprechenden Richtlinien in Part VI des Financial Services Act 1986 umgesetzt. Von der London Stock Exchange als Regularisierungsbehörde wurden aufbauend darauf die sog. Listing Rules entworfen, welche detaillierte Vorgaben für börsennotierte PLC enthalten. Für nichtnotierte Gesellschaften existieren in Part VI des Financial Services Act 1986 eigenständige Regelungen, welche inhaltlich den Listing Rules angenähert sind. Im Kern erfassen die englischen Regelungen „offers to the public in the United Kingdom” (Kaufangebote für die englische Öffentlichkeit), wobei ausreichend ist, dass die englische Öffentlichkeit einer der Adressatenkreise ist. Als Unterformen existieren das „offer for sale” (Verkaufsangebot einer Investmentbank als Inhaberin von Anteilen aus einer Kapitalerhöhung), „offer for subscription” (Angebot der Gesellschaft zum Erwerb von Anteilen aus einer Kapitalerhöhung, meist von einer Investmentbank als Vertreterin ausgesprochen) und das sog. „placing” (Angebot von Anteilen an eine begrenzte Zahl von Investoren). In all diesen Fällen kommt es in der Regel zur Pflicht, einen Prospekt aufstellen und für unrichtige Angaben haften zu müssen. Unerheblich ist, ob es sich um gelistete oder nichtnotierte Anteile handelt. Zu unterscheiden ist von dieser Form der Anteilsausgabe der sog. Rights Issue, welcher eine Kapitalerhöhung mit dem Angebot der Ausgabe neuer Anteile an die existierenden Anteilseigner beschreibt. Zeitlich folgt der Rights Issue meist dem Börsengang im Wege einer weiteren Kapitalerhöhung nach, weshalb der Rights Issue auch als „subsequent offer” oder „secondary offer” bezeichnet wird. Eine solche Form der Kapitalerhöhung in Form eines Angebots an die bisherigen Anteilseigner gegen Zahlung einer Bareinlage ist zugleich ein „public offer”, soweit mehr als 50 potenzielle Investoren existieren. Ausgenommen hiervon ist ausdrücklich ein Angebot zur Ausgabe von Bonus Shares. Die rechtlichen Vorgaben für die inhaltliche Erstellung eines Prospekts unterscheiden sich danach, ob es sich um eine gelistete oder nichtnotierte Gesellschaft handelt. Für private companies ist die Ausgabe von public offers nach Sec. 81 CA verboten.

      b) Gesellschafterbeschlüsse
      Nach Sec. 121 CA kann der Beschluss einer Kapitalerhöhung durch Änderung der Gründungsurkunde (Memorandum of Association) auf verschiedene Art und Weise erfolgen: Zunächst ist es möglich, das satzungsmäßig festgeschriebene Kapital zu ändern. Alternativ kann der Nominalwert eines jeden shares erhöht werden. Zu jeder dieser Maßnahmen ist ein ordentlicher Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit notwendig. Für Kapitalgesellschaften, welche keine individuell ausgearbeitete Satzung (Articles) haben, bestimmt dies die gesetzliche Mustersatzung, welche in solchen Fällen als zwischen den Gesellschaftern vereinbart gilt (Table A, art. 32). Abweichend von dieser allgemeinen Regelung können die Gesellschafter auch ihre Zustimmung (Schaffung genehmigten Kapitals) vorab erteilen, oder aber höhere Mehrheiten zur Satzungsänderung festlegen. Im Rahmen des autorisierten Kapitals ist es Teil der satzungsmäßigen Kompetenz des Vorstandes, innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums die Kapitalerhöhung durchzuführen (Sec. 80 CA).

      c) Vorzugsrechte (Sec. 80; 80A; 89-96 CA)


      Zudem ist bei Kapitalerhöhungen auch nach englischem Gesellschaftsrecht ein gesetzliches Vorzugsrecht der Aktionäre zu berücksichtigen. Dieses ist zum einen gesetzlich in Sec. 89 ff. CA verankert. Ausnahmen bestehen für Anteile gegen Bareinlagen bei der Gründung, bei der Ausgabe von bonus shares und Mitarbeiterbeteiligungen (Gower, p. 307). Anteile, welche eine Gegenleistung der Gesellschaft für einen erworbenen Vermögensgegenstand darstellen (vendor consideration), können ohne die Beachtung von Vorzugsrechten ausgegeben werden, da Vorzugsrechte grundsätzlich nur bei Bareinlagen zu beachten sind. Zum Teil wird eine Umgehung der Vorzugsrechte über ein sog. „vendor placing” erreicht, bei dem die Gesellschaft Anteile als Vergütung ausgibt, diese jedoch sofort von einer Bank im Auftrag des Verkäufers veräußert werden (Ferran, p. 633). Diese leichte Umgehungsmöglichkeit der Vorzugsrechte wird als Schwachpunkt empfunden. In diesem Fall bietet die unabhängige Bewertung der Sacheinlage nach Sec. 103 CA den einzigen Schutz gegen eine Verwässerung der Anteile.

      In allen anderen Fällen müssen die Vorzugsrechte von Inhabern sog. equity securities (relevant shares) beachtet werden (Sec. 89, 94 CA), dies gilt auch für Vorzugsaktien (preference shares) mit voller Dividenden- und Liquidationserlösberechtigung. Vorzugsaktien mit begrenzter Teilhabe an Dividenden- und Liquidationserlös sind nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch, wenn das gesetzliche Vorzugsrecht ausgeschlossen ist, über die Vorgaben der Listing Rules. Umtauschrechte von Inhabern sog. convertible securities sind keine relevant shares, weshalb die spätere Verwässerung solcher Rechte nach dem Umtausch in Anteile abgesehen von einer Ausnahme (Sec. 96 CA) nicht zu berücksichtigen ist (Ferran, p. 621). Hier sind jedoch die Anforderungen der Listing Rules für börsennotierte Gesellschaften weitergehend.

      Neben den gesetzlichen Vorzugsrechten existiert grundsätzlich kein weiterer allgemeiner Schutzmechanismus. Nicht einschlägig sind die Vorschriften über die „variation of class rights” (siehe unten IV. 1), da die Verwässerung der Anteile und der Stimmenverhältnisse nicht als Eingriff in die Substanz der Rechte, sondern nur in die Rahmenbedingungen der mitgliedschaftlichen Stellung angesehen wird (enjoyment of a right). Darüber hinaus gestattet Sec. 91 CA, dass auf die Ausübung und Beachtung von Vorzugsrechten in weitem Umfang verzichtet werden kann (Gower, p. 309). Im Fall der börsennotierten Gesellschaft werden zumeist die gesetzlichen Vorzugsrechte von der Gesellschafterversammlung ausgeschlossen und die flexibleren Vorzugsrechte der Listing Rules beachtet. Unterschiede bestehen in der Zählweise der Frist, während der das Angebot aufrecht erhalten werden muss: Sec. 90 CA beinhaltet einen Annahmezeitraum von 21 Tagen, bei dem es sich um volle Tage handeln muss, so dass der Ausgabetag und der Ablauftag des Angebots nicht mitzählen. In den Listing Rules wird ebenfalls eine 21-Tages-Frist verlangt, doch zählen der Ausgabetag und der Annahmetag mit, was zu einer Verkürzung des Angebotszeitraums und einer Kostensenkung für underwriting-Gebühren führt (Ferran, p. 618). Anteilseigner ohne Wohnsitz in England können über die London Gazette benachrichtigt werden, was in der Praxis meist dazu führt, dass die neuen Anteile, welche auf solche Anteilseigner entfallen, mangels Kenntnis der Berechtigten nicht aufgenommen werden, später von der Gesellschaft veräußert und die Erlöse den Anteilseignern zugeleitet werden. Dieses Verfahren, was einer praktischen Umgehung der Vorzugsrechte ausländischer Anteilseigner gleichkommt, ist von den Gerichten und den Listing Rules akzeptiert worden (Ferran, p. 619). Technisch muss jedem Anteilseigner mit Zusendung des eventuell erforderlichen Prospekts ein provisional allotment letter (PAL) zugesandt werden, der ihm folgende Optionen einräumen muss: (i) Annahme des Angebots; (ii) teilweise Annahme oder Verzicht oder (iii) gänzlicher Verzicht. Das Recht zum Bezug von Aktien aus dem Vorzugsrecht ist abtretbar und veräußerbar. Der Verstoß gegen die Beachtung der Vorzugsrechte führt nicht zu einer Unwirksamkeit der Anteilsausgabe. Die Geschäftsführer jedoch erhalten eine Geldstrafe und machen sich u. U. schadensersatzpflichtig (Sec. 92 CA mit 2-Jahres-Ausschlussfrist).
      Avatar
      schrieb am 12.12.12 18:41:06
      Beitrag Nr. 25.910 ()
      Beitrag mit Video:

      http://www.travelweekly.co.uk/Articles/2012/12/12/42551/ccs+…

      CCS UK Cruise Awards 2012 video slideshow and award winners

      Carnival UK Cruise Awards 2012 winners

      Top-performing agents:

      P&O Cruises: Iglu Cruise and Imagine Cruises
      Cunard: Bolsover Cruise Club and Imagine Cruising
      Princess Cruises: Tui Travel and Planet Cruise

      Best Online Usage:

      P&O Cruises: Iglu Cruise and Jetline Cruises
      Cunard: Sovereign Cruise Club and Imagine Cruising
      Princess Cruises: Bolsover Cruise Club and Travelbag

      Commodore of the Year:

      P&O Cruises: Gemma Corridon (Liverpool Cruise Club)
      Cunard: Ken Clarke (Iglu Cruise)
      Princess Cruises: Donna Rose‑Long (Bolsover Cruise Club)

      Top Independent Agent:

      P&O Cruises: Bolsover Cruise Club
      Cunard: Sovereign Cruise Club
      Princess Cruises: Bolsover Cruise Club

      Best Onboard Sales Percentage:

      P&O Cruises: Thornton’s Travel Service
      Cunard: Bolsover Cruise Club
      Princess Cruises: The Luxury Cruise Company

      Complete Cruise Solution Awards

      Top Multiple Agent: Thomas Cook
      Tour Operator of the Year: Imagine Cruising
      Cruise Sales Person of the Year: Andrea McDiarmid (Thomas Cook)
      Best high street store: Co-op Travelcare, Altrincham
      Innovative Marketing Initiative: Thomas Cook
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