Auden AG ehem. Kilian Kerner IPO - der nächste Tenbagger? (Seite 368)
eröffnet am 05.07.12 17:32:07 von
neuester Beitrag 25.03.24 10:50:06 von
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Hat jemand hier bereits etwas zum Thema ordnungsgemäßer Handel und Handelsaussetzung gehört oder gelesen
und wieder mal hat es sich bestätigt, wie immer und immer wieder. Die wichtigste Börsenregel überhaupt.
DER CHART HAT IMMER RECHT !!!!!!! , egal was auch immer gelabert wird.
DER CHART HAT IMMER RECHT !!!!!!! , egal was auch immer gelabert wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.397.495 von Icebergorder am 26.07.17 16:56:14Gute Überlegung. Aber die eigenen Beteiligungen zu verpfänden, ohne das den Aktionären mitzuteilen...Das wäre der Gipfel der Aktionärsabzocke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.397.417 von ArminBrack am 26.07.17 16:49:21Ich halte nicht für ausgeschlossen, dass die AG werthaltige Beteiligungen wie Optiopay an die GmbH verpfändet hat, damit diese Kohle ins operative Geschäft steckt und das Konstrukt überhaupt am Leben gehalten werden konnte. Im Falle der Insolvenz der AG hätte dann die GmbH bei der Verwertung Vorrang vor anderen, etwa den Aktionären. Egal wie es am Ende auch kommen wird, Aktionäre der AG gehen leer aus. Das steht auf jeden Fall fest.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.396.736 von Icebergorder am 26.07.17 15:36:44@Iceberg: Das dürfte eigentlich rechtlich nicht möglich sein, dass man die AG Pleite gehen lässt und die GmbH quasi unversehrt weiter läuft.
Die AG müsste ja hohe offene Forderungen gegenüber der GmbH haben, wenn diese die Kapitalerhöhung zunächst gezeichnet hat, aber nicht liquide genug war, um sie auch einzuzahlen. Dann müsste ja zuerst mal die GmbH Pleite gehen. Doby hat das ja auch so beschrieben.
Es sei denn, es gibt eine Klausel, dass die Kapitalerhöhung im Nachhinein rückabgewickelt werden kann, weil irgendwelche Bedingungen nicht eingetreten sind ("Im Rahmen dieser Transaktion hatte die Auden Group GmbH im Auftrag institutioneller Anleger Aktien gezeichnet, die entgegen den Vereinbarungen aufgrund des Kursverfalls im ersten Halbjahr 2017 nicht vollständig abgenommen wurden.") UND die Beteiligungen verbleiben deshalb in der GmbH ("Nachdem Verhandlungen mit den Investoren nun beigelegt wurden, übernimmt die Auden Group GmbH jegliche fehlende Kapitaldeckung.").
Klingt eher abstrus, oder? Aber ausschließen kann man bei Auden natürlich nichts...
Die AG müsste ja hohe offene Forderungen gegenüber der GmbH haben, wenn diese die Kapitalerhöhung zunächst gezeichnet hat, aber nicht liquide genug war, um sie auch einzuzahlen. Dann müsste ja zuerst mal die GmbH Pleite gehen. Doby hat das ja auch so beschrieben.
Es sei denn, es gibt eine Klausel, dass die Kapitalerhöhung im Nachhinein rückabgewickelt werden kann, weil irgendwelche Bedingungen nicht eingetreten sind ("Im Rahmen dieser Transaktion hatte die Auden Group GmbH im Auftrag institutioneller Anleger Aktien gezeichnet, die entgegen den Vereinbarungen aufgrund des Kursverfalls im ersten Halbjahr 2017 nicht vollständig abgenommen wurden.") UND die Beteiligungen verbleiben deshalb in der GmbH ("Nachdem Verhandlungen mit den Investoren nun beigelegt wurden, übernimmt die Auden Group GmbH jegliche fehlende Kapitaldeckung.").
Klingt eher abstrus, oder? Aber ausschließen kann man bei Auden natürlich nichts...
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.397.348 von bmuesli am 26.07.17 16:41:17lange dauern wirds wohl nicht mehr
sieht so aus als würde heute noch die Insolvenz vermeldet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.391.804 von KKK-Bitch am 25.07.17 20:14:4950 cent
Bist du Rapper, socool KKB-Bitch
Gibt es ein zweites "catbounce".
Wer die zweite Welle reitet, der hat ganz dicke Eier.
Bist du Rapper, socool KKB-Bitch
Gibt es ein zweites "catbounce".
Wer die zweite Welle reitet, der hat ganz dicke Eier.
0,49...jetzt brechen die Dämme!
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.396.868 von 3malgut am 26.07.17 15:55:39Martin Franz ein “gestandener“ Manager? Was soll damit zum Ausdruck gebracht werden, das er über hervorragende Softskills verfügt? Meine Tochter würde singen... Pinke Panke Puster im Keller ist es Duster, wo ist er den, wo ist er den?