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    Meravest Capital AG – Neuausrichtung, die X-te (Seite 6)

    eröffnet am 24.05.13 18:07:47 von
    neuester Beitrag 11.01.24 20:44:39 von
    Beiträge: 82
    ID: 1.182.179
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    ISIN: DE000A1PG979 · WKN: A1PG97 · Symbol: AEE1
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      Avatar
      schrieb am 28.12.14 07:36:55
      Beitrag Nr. 32 ()
      Ich würde zu gerne wissen in was für Werte die Gesellschaft investiert. Die Berichte sind ja was dünn.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.12.14 17:02:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      auf so richtig viel Resonanz ist man mit der Kapitalerhöhung nicht gestossen....

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

      Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767 Bekannt gemacht am: 18.12.2014 20:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      18.12.2014


      HRB 14767: AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.08.14 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 151.839,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.08.14 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Neues Grundkapital: 670.239,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 670.239 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
      Avatar
      schrieb am 25.11.14 16:06:20
      Beitrag Nr. 30 ()
      aus dem Bundesanzeiger

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      geschäftsansässig Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      WKN: A1PG97
      ISIN: DE000A1PG979
      Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

      Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG.

      Die Hauptversammlung der AEE Ahaus-Enscheder AG (die „Gesellschaft“) hat am 26. August 2014 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 518.400,00 gegen Bareinlagen von EUR 518.400,00 um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Ausgabe von bis zu 2.592.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zum Bezug angeboten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können. Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft über die Kapitalerhöhung ist am 17. September 2014 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden.

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 26. Februar 2015 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister (das Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld) eingetragen wird.

      Der Vorstand hat am 21. November 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. November 2014 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.

      Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom
      25. November 2014 bis 10. Dezember 2014, 12:00 Uhr (MEZ)

      bei der Gesellschaft, AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefax (06221) 6492424, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre der AEE Ahaus-Enscheder AG:

      1.) das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. (06221) 6 49 24 24 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg zu übersenden. Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Depotauszug über den Aktienbestand am 24. November 2014 abends, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist. Die Aktionäre werden gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail Adresse info@ahaus-enscheder.de oder/und eine Kopie ihres Zeichnungsscheins per Fax an die Nr. (06221) 6 49 24 24 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft;

      2.) ihrer Depotbank die Weisung zu erteilen, den Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der VEM Aktienbank AG, München, zu überweisen:

      Konto Nr.: 3102564, BLZ 700 121 00
      Verwendungszweck: Kapitalerhöhung AEE:……… (Name des Aktionärs)
      SWIFT/BIC: VEAKDEMMXXX (München)
      IBAN: DE02700121000003102564

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei den vorgenannten Stellen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos. Für die Zahlung des Bezugspreises, die Ausstellung eines Depotnachweises über den Aktienbesitz am Abend des 24. November 2014 oder die Einbuchung der Neuen Aktien könnten Bankprovisionen für den Zeichner berechnet werden. Diesbezüglich sollte sich der Aktionär bei seiner Bank informieren.

      Für jede Altaktie erhält jeder Aktionär fünf Bezugsrechte. Das Bezugsverhältnis entspricht 1 : 5 auf Basis des gegenwärtigen Aktienbestands. Entsprechend dem Bezugsverhältnis können für jeweils eine Altaktie bis zu 5 Neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie bezogen werden aus der am 26. August 2014 beschlossenen Kapitalerhöhung.

      Als Bezugsrechtenachweis gilt der Depotauszug über die am Abend des 24. November 2014 gehaltenen Aktien, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist.

      Kein Bezugsrechtshandel

      Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Allerdings werden weder die VEM Aktienbank AG noch die AEE Ahaus-Enscheder AG den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.

      Angebot zum Überbezug weiterer Aktien

      Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich von Aktionären insoweit erworben werden, die ihr Bezugsrecht auf Neue Aktien auf Basis des jeweiligen Depotbestandes bereits vollständig ausgeübt haben. Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu nach Ablauf der Bezugsfrist bis zum 12. Dezember 2014, 12:00 Uhr (MEZ) unter Verwendung des zu diesem Zweck auf der Internetseite der Emittentin zur Verfügung gestellten Formulars ein verbindliches Angebot zum Erwerb solcher Neuen Aktien zum Bezugspreis abgeben ("Überbezug") zum Überbezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie. Die maximale Gesamtzahl der von einem Aktionär durch einen Überbezug jeweils erwerbbaren Neuen Aktien entspricht der Zahl seiner Altaktien. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs verhältnismäßig zugeteilt. Ein Überbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Falls die Zuteilung von Neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Überbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet.

      Für die Anmeldung des Überbezugs gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts. Ein Überbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn spätestens bis zum Ablauf der Überbezugsfrist sowohl die diesbezügliche Überbezugsanmeldung bei der Gesellschaft als auch der vollständige Überbezugspreis für den Überbezug auf dem im Formular genannten Konto der Gesellschaft bei der VEM Aktienbank AG, München, eingegangen ist.

      Sollten Überbezugswünsche nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag unverzüglich zurückerstattet.

      Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung

      Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis 26. Februar 2015 erfolgen. Die Neuen Aktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Erwerber geliefert. Bei der Lieferung der Aktien sind diese zunächst noch nicht an der Börse zugelassen.

      Nach Eintragungen der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft wird die Kapitalerhöhung börsentechnisch umgesetzt, mithin die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien angepasst durch Hinterlegung einer die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft widerspiegelnden Globalurkunde. Die Aktien der Gesellschaft werden unter der bestehenden WKN und ISIN gehandelt werden können, soweit eine Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bis spätestens 31. Dezember 2014 erfolgt. Sollte die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung erst im Jahr 2015 erfolgen, erhalten die Neuen Aktien eine andere WKN und ISIN. Die Gesellschaft wird in diesem Fall die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel im Freiverkehr sobald wie vernünftigerweise möglich herstellen.

      Hinweise

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.

      Für die AEE Ahaus-Enscheder AG ergeben sich derzeit Risiken aus einem gegenwärtig bestehenden Bilanzverlust und wegen einer knappen Liquidität. Interessierte Aktionäre sollten sich deshalb vor Ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die AEE Ahaus-Enscheder AG informieren.

      Die Gesellschaft veröffentlicht dieses Angebot unter der begründeten Annahme, dass es sich in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes richtet. Die Barkapitalerhöhung wird deshalb gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Wertpapierprospektgesetzes prospektfrei durchgeführt.

      Verkaufsbeschränkungen

      Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

      Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

      Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

      Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.



      Heidelberg, im November 2014

      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 18:37:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.904.308 von Muckelius am 30.09.14 07:05:00Zahlen zum 30.06.14 sind verfügbar:

      http://www.meravest.de/Home_files/Docs/AEE_AG_Zwischenberich…
      Avatar
      schrieb am 30.09.14 07:05:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      Gestern hat die VTG Aktiengesellschaft eine Übernahme des Waggonvermieters AAE - Ahaus Alstätter Eisenbahn Holding AG angekündigt. Siehe:

      http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/vollsortimenter-fuer-…

      Um Verwechselungen vorzubeugen: Dieses hat direkt Nichts mit "unserer" AEE Ahaus-Enscheder AG zu tun. Allerdings gibt es da eine historische "Verbindung". Siehe:

      http://de.wikipedia.org/wiki/AAE_Ahaus_Alst%C3%A4tter_Eisenb…
      1 Antwort

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      schrieb am 18.07.14 16:07:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      aus dem Bundesanteiger. Man achte auf Punkt 6 der Tagesordnung

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ahaus
      (Geschäftsadresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
      (HRB 14767, AG Coesfeld)
      WKN A1PG97 / ISIN DE000A1PG979
      Einladung zur Hauptversammlung



      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      26. August 2014, um 12:30 Uhr
      im Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg

      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.


      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
      2.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
      5.

      Änderung von § 13 Absatz 1 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 13 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

      „1. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt oder an einem anderen Ort mit mindestens 150.000 Einwohnern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (mit Ausnahme der Überseegebiete) oder der Schweiz.“
      6.

      Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals

      Das Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Bareinlagen erhöht werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 518.400,00 wird gegen Bareinlagen von EUR 518.400,00 um bis zu EUR 2.592.000,00 auf bis zu EUR 3.110.400,00 durch Ausgabe von bis zu 2.592.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
      b)

      Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, also im Verhältnis 1:5. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.
      c)

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
      d)

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
      e)

      Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 26. Februar 2015 in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.
      7.

      Änderung von § 17 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 17 der Satzung wie folgt zu ändern:
      a)

      § 17 Abs. 1 der Satzung erhält folgenden Wortlaut:
      „1. Der Vorstand hat innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 264 HGB) den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) sowie den Anhang entsprechend den gesetzlichen Regelungen aufzustellen.“
      b)

      § 17 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
      c)

      § 17 Abs. 3 der Satzung wird zu § 17 Abs. 2 der Satzung.“
      II.
      Weitere Angaben zur Einberufung

      1. Ausliegende Unterlagen

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden der Jahresabschluss und der Lagebericht der AEE Ahaus-Enscheder AG, jeweils zum 31. Dezember 2013 und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 in den Geschäftsräumen der AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

      Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 (0)6221 649240, E-Mail: info@ahaus-enscheder.de.

      2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Zum Nachweis bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Lassen Aktionäre ihre Aktien am Legitimationstag nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren, kann der Nachweis ihres Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft sowie einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser weitere Nachweis nicht oder nicht in geeigneter Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär in der Hauptversammlung zurückweisen. Der Nachweis hat sich jeweils auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, 0:00 Uhr Ortszeit am Gesellschaftssitz, vor der Versammlung, also auf den Beginn des 5. August 2014, zu beziehen (Legitimationstag).

      Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 19. August 2014, unter der folgenden Adresse zugehen:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Übermittlung steht folgende Anschrift der Gesellschaft zur Verfügung:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen (vergleiche § 125 Abs. 5 AktG) bestehen. Wir bitten daher unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

      4. Anträge von Aktionären

      Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      AEE Ahaus-Enscheder AG
      Ziegelhäuser Landstraße 1
      69120 Heidelberg
      Telefax: 06221/6492424
      E-Mail: info@ahaus-enscheder.de

      Anträge und Wahlvorschläge, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 11. August 2014, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, werden im Internet unter www.ahaus-enscheder.de nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.



      Heidelberg, im Juli 2014

      AEE Ahaus-Enscheder AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 30.06.14 15:57:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      anbei der Link zum Jahresabschluss 2013. Der Ausbilck auf 2014 sieht düster aus....


      http://www.meravest.de/Home_files/Docs/AEE_AG_GB_31_12_2013.…
      Avatar
      schrieb am 01.05.14 09:24:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.535.349 von Muckelius am 27.02.14 15:57:28Finanzkalender wurde zwischenzeitlich aktualisiert. Auf den Jahresabschluß 2013 müssen wir noch etwas warten.

      http://meravest.de/Home_files/Docs/AEE_Ahaus_Enscheder_AG_Un…
      Avatar
      schrieb am 27.02.14 15:57:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.386.098 von Muckelius am 05.02.14 18:59:42Heute wurde im Bundesanzeiger ein neues Kaufangebot der Deutschen Balaton für AEE Aktien zum Stückpreis von 1,40 Euro veröffentlicht. Interessante Information am Rande innerhalb des Textes:

      "Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots hält die Deutsche Balaton 425.728 Aktien an der AEE. Dies entspricht einer Beteiligung von rund 82,12%."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.02.14 18:59:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.375.594 von Muckelius am 04.02.14 15:57:17Amtsgericht Coesfeld Aktenzeichen: HRB 14767 Bekannt gemacht am: 30.01.2014 20:09 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      30.01.2014


      HRB 14767:AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Westendstraße 41, 60325 Frankfurt.Änderung zur Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg

      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de
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      Meravest Capital AG – Neuausrichtung, die X-te