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    ETF emerging markets | Unterschiede Ishares ETFs - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.13 22:51:50 von
    neuester Beitrag 17.01.14 19:24:51 von
    Beiträge: 3
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      Avatar
      schrieb am 09.12.13 22:51:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich möchte in einen möglichst voll replizierenden ETF auf "emerging Markets" investieren (Das dies in diesem Segment nicht zu 100 % möglich ist, ist mir klar). Dabei bin ich auf folgende beiden Fonds gestoßen und möchte einen von beiden kaufen:

      A0JMLL | iShares MSCI Emerging Markets UCITS ETF (Lux) (ETF)

      A0HGZT | ISHARES MSCI EMERGING MARKETS (ETF)

      Beide Fonds haben unterschiedliche Kosten. Der Luxemburger eine etwas niedrigere. Die Ausrichtung beider Fonds scheint laut (dem verkürzten) Verkaufsprospekt absolut gleich. Der Wertpapierbestand unterscheidet sich jedoch nicht unwesentlich in der Zusammensetzung.

      Wo ist hier der eigentliche relevante Unterschied in beiden Fonds?

      Vielleicht weiß hier ja jemand näheres?

      Viele Grüße

      januarnacht
      Avatar
      schrieb am 11.12.13 14:23:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Thesaurierende ausländische Fonds und ETF sollte man aus Steuergründen unbedingt meiden. Fonds oder ETF die mit DE beginnen sind im Zweifelsfall besser.
      Grund: Die Thesaurierten Gewinne muss man selbst ermitteln und in der Anlage KAP eintragen und beim Verkauf geht die Rechnerei weiter.
      Die thesaurierenten Gewinne sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der automatischen Abgeltungssteuer. D.h. wenn man das nicht in der Steeurerklärung angibt ist man im Bereich der Steuerhinterziehung.
      Beantwortet zwar nicht die Frage, aber hilft vielleicht trotzdem bei der Entscheidung. :-)
      Avatar
      schrieb am 17.01.14 19:24:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Baldur74: Thesaurierende ausländische Fonds und ETF sollte man aus Steuergründen unbedingt meiden. Fonds oder ETF die mit DE beginnen sind im Zweifelsfall besser.
      Grund: Die Thesaurierten Gewinne muss man selbst ermitteln und in der Anlage KAP eintragen und beim Verkauf geht die Rechnerei weiter.
      Die thesaurierenten Gewinne sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der automatischen Abgeltungssteuer. D.h. wenn man das nicht in der Steeurerklärung angibt ist man im Bereich der Steuerhinterziehung.
      Beantwortet zwar nicht die Frage, aber hilft vielleicht trotzdem bei der Entscheidung. :-)


      quatsch, wenn ein fonds hier nicht gelistet ist, kann er trotzdem seine zwischengewinne im bundesanzeiger veröffentlich und ist somit aus steurlicher sicht transparent. und UCITS konform.


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