DESIGN HOTELS: US-Milliardenkonzern will Beherrschungsvertrag - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 30.05.14 12:32:48 von
neuester Beitrag 30.05.23 12:02:31 von
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Weiß jemand, wann hier mit einer Entscheidung zu rechnen ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.404.232 von xxt am 22.04.22 14:41:53wie immer ?
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Design Hotels AG geht vor dem Kammergericht weiter
Posted: 20 Apr 2022 07:03 AM PDT
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG hat das LG Berlin kürzlich die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt. Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.
Mit Nichtabhilfebeschluss vom 12. April 2022 hat das Landgericht die Sache nunmehr dem Kammergericht (dem Oberlandesgericht für Berlin) vorgelegt. Sowohl die Beschwerde der Antragsgegnerin wie auch die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden seien nicht begründet und diesen daher nicht abzuhelfen.
Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-…
LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Röver BrönnerSusat (jetzt: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 20354 Hamburg
Posted: 20 Apr 2022 07:03 AM PDT
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG hat das LG Berlin kürzlich die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt. Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.
Mit Nichtabhilfebeschluss vom 12. April 2022 hat das Landgericht die Sache nunmehr dem Kammergericht (dem Oberlandesgericht für Berlin) vorgelegt. Sowohl die Beschwerde der Antragsgegnerin wie auch die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden seien nicht begründet und diesen daher nicht abzuhelfen.
Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-…
LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Röver BrönnerSusat (jetzt: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 20354 Hamburg
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.159.398 von Baustelle2021 am 21.03.22 19:51:31Falsch ausgedrückt,meint ihr das noch nachgebessert wird
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.159.326 von SquishyLady am 21.03.22 19:41:31Nein
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.158.231 von Baustelle2021 am 21.03.22 17:38:00
Nochmal, der Squeeze Out ist beendet. Und über die Spruchstelle zu philosophieren ist doch müßig.
Außer Du handelst mit Nachbesserungsrechten. Tust Du das?
Zitat von Baustelle2021: was beim S-O rauskommen könnte
Nochmal, der Squeeze Out ist beendet. Und über die Spruchstelle zu philosophieren ist doch müßig.
Außer Du handelst mit Nachbesserungsrechten. Tust Du das?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.140.059 von xxt am 18.03.22 14:49:53Denke mal das weiß hier jeder,wollte nur wissen was ihr jetzt so denkt was beim S-O rauskommen könnte ist ja schon lange her das hier Prognosen gemacht wurden,
Es laufen 2 Spruchstellenverfahren wegen DesignHotels. Geduld
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.137.599 von SquishyLady am 18.03.22 10:19:45Wird doch wohl noch was drauf kommen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.137.398 von Baustelle2021 am 18.03.22 10:03:52
Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von € 4,- je Stückaktie.
Zitat von Baustelle2021: Was wird eigentlich beim Squeeze Out als Preis erwartet?
Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von € 4,- je Stückaktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.959.070 von Baustelle2021 am 27.02.22 00:46:22Was wird eigentlich beim Squeeze Out als Preis erwartet?
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.880.188 von Baustelle2021 am 18.02.22 22:59:02keine Antwort,woher sollte das man das auch wissen,abwarten
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.880.188 von Baustelle2021 am 18.02.22 22:59:02keine Antwort,woher sollte das man das auch wissen,abwarten
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.519.484 von gutdrauf9 am 15.01.22 15:09:56Wann rechnen Sie mit Ergebnissen zu 1 und 2?
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.519.484 von gutdrauf9 am 15.01.22 15:09:56Danke Gutdrauf,heute erst gelesen👍
zum aktuellen Stand:
2. Auch gegen den SO liegt ein Spruchverfahren beim LG Berlin
Quelle: RA Arendts:
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Design Hotels AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Design Hotels AG, Berlin, hat das LG Berlin die eingegangenen Spruchanträge verbunden und mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Weimann zum gemeinsamer Vertreter bestellt.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von € 4,- je Stückaktie.
LG Berlin, Az. 102 O 15/21
Jaeckel ./. Design Hotels AG (vormals: Marriott DH Holding AG)
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg
2. Auch gegen den SO liegt ein Spruchverfahren beim LG Berlin
Quelle: RA Arendts:
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Design Hotels AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Design Hotels AG, Berlin, hat das LG Berlin die eingegangenen Spruchanträge verbunden und mit Beschluss vom 1. Oktober 2021 Herrn Rechtsanwalt Dr. Weimann zum gemeinsamer Vertreter bestellt.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von € 4,- je Stückaktie.
LG Berlin, Az. 102 O 15/21
Jaeckel ./. Design Hotels AG (vormals: Marriott DH Holding AG)
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Latham & Watkins LLP, 20354 Hamburg
zum aktuellen Stand:
1. Das LG Berlin hat im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag sowohl die Abfindung als auch die Ausgleichzahlung erhöht. Hiergegen hat Starwood Beschwerde eingelegt.
Quelle: RA Arendts:
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Design Hotels AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG hat das LG Berlin kürzlich die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt. Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.
Wie das Gericht mitgeteilt hat, hat die Antragsgegnerin gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin).
Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-…
LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Röver BrönnerSusat (jetzt: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 20354 Hamburg
1. Das LG Berlin hat im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag sowohl die Abfindung als auch die Ausgleichzahlung erhöht. Hiergegen hat Starwood Beschwerde eingelegt.
Quelle: RA Arendts:
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Design Hotels AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. mit der Design Hotels AG hat das LG Berlin kürzlich die Barabfindung auf EUR 3,10 je Stückaktie und den Ausgleich auf EUR 0,15 brutto bzw. EUR 0,12 netto festgelegt. Die Antragsgegnerin Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. hatte lediglich einen Abfindungsbetrag von EUR 2,25 angeboten. Die Anhebung durch das LG Berlin entspricht damit einer Erhöhung der Abfindung um 37,8 %.
Wie das Gericht mitgeteilt hat, hat die Antragsgegnerin gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin).
Bei der Design Hotels AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten des Marriott-Konzern (der Starwood übernommen hatte) stattgefunden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/02/bekanntmachung-…
LG Berlin, Beschluss vom 3. Dezember 2021, Az. 102 O 46/14.SpruchG
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Starwood Hotels & Resorts Worldwide, LLC. (zuvor: Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc.)
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Röver BrönnerSusat (jetzt: Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte LATHAM & WATKINS LLP, 20354 Hamburg
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.072.629 von straßenköter am 17.08.21 12:25:43
Klar. Aber irgendjemand muss ja ein Verfahren anstrengen.
Wie sind da die Fristen?
Zitat von straßenköter: Wie meinst Du das? Bei jedem SO besteht doch die Möglichkeit der Überprüfung.
Klar. Aber irgendjemand muss ja ein Verfahren anstrengen.
Wie sind da die Fristen?
Ich habe bislang nichts mehr dazu gehört
Wie meinst Du das? Bei jedem SO besteht doch die Möglichkeit der Überprüfung.
Kann es sein, dass es wegen dem SqueezOut kein Spruchstellenverfahren gibt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.979.631 von gutdrauf9 am 12.02.21 16:05:32
jetzt ist es soweit: Die Firma wurde bereits im HR gelöscht. vermutlich werden die Aktien am Mo ausgebucht
HRB 93765 B: Design Hotels AG, Berlin, Stralauer Allee 2 c, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 09.02.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht München, HRB 254977) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.972.128 von xxt am 12.02.21 10:41:52bei Consors sind sie auch noch im Bestand meines Depots.
Ist aber kein Problem, denn für die Zeit zwischen Eintragung des SO und Auszahlung der Abfindung gibt es Zinsen ;-)
Ist aber kein Problem, denn für die Zeit zwischen Eintragung des SO und Auszahlung der Abfindung gibt es Zinsen ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.972.128 von xxt am 12.02.21 10:41:52
Der SO muss aber stattgefunden haben, denn die Börse Hamburg hat die Aktie bereits entfernt. Das Geld sollte also zeitnah eingehen.
Zitat von xxt: Comdirect zeigt die Position noch an, allerdings ohne Wert. Geld kam noch keins
Der SO muss aber stattgefunden haben, denn die Börse Hamburg hat die Aktie bereits entfernt. Das Geld sollte also zeitnah eingehen.
Comdirect zeigt die Position noch an, allerdings ohne Wert. Geld kam noch keins
Neue Mitteilung bei den Handelsregisterbekanntmachungen
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 93765 B Bekannt gemacht am: 11.02.2021 13:36 UhrIn () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
11.02.2021
HRB 93765 B: Design Hotels AG, Berlin, Stralauer Allee 2 c, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Übertragung von Aktien auf den Hauptaktionär sowie die Verschmelzung auf die Marriott DH Holding AG (Eintragung Nr. 22 vom 03.02.2021) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Hauptversammlung vom 17.12.2020 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragender Rechtsträger auf die Marriott DH Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 254977) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2020 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Marriott DH Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 254977) gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2020 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Marriott DH Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 254977) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Der mit der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. bestehende Beherrschungsvertrag vom 06./09.06.2014 ist infolge der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Mariott DH Holding AG mit Sitz in München beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.970.343 von Huusmeister am 12.02.21 09:26:08
Wirst Du aus der Mitteilung schlau?
Zitat von Huusmeister: Also das Cash habe ich noch nicht auf dem Konto
Wirst Du aus der Mitteilung schlau?
Also das Cash habe ich noch nicht auf dem Konto
SO eingetragen oder nicht?
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 93765 B Bekannt gemacht am: 08.02.2021 10:12 UhrIn () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
03.02.2021
HRB 93765 B: Design Hotels AG, Berlin, Stralauer Allee 2 c, 10245 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Hauptversammlung vom 17.12.2020 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragender Rechtsträger auf die Marriott Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 254977) als übernehmendem Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2020 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Marriott Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 254977) gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst mit Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.11.2020 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Marriott Holding AG mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 254977) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Der mit der Starwood Hotels & Resorts Worldwide, Inc. bestehende Beherrschungsvertrag vom 06./09.06.2014 ist infolge der Verschmelzung der Gesellschaft auf die Mariott Holding AG mit Sitz in München beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Quelle: Handelsregisterbekanntmachungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 66.782.851 von xxt am 02.02.21 21:04:33In aller Regel geschieht dies 8 - 10 Wochen nach der HV - falls keine Anfechtungsklagen eingereicht werden. Anfechtungsklagen können während der ersten 4 Wochen eingereicht werden. Diese Frist ist nun verstrichen und im Bundesanzeiger finde ich keinen Hinweis auf eine eingereichte Klage. Also einfach noch bis Mitte/Ende Februar warten: Wir werden noch früh genug unseres Eigentums beraubt !
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