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    Verzwickter Fall von Spekulationsverlust - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.00 22:12:50 von
    neuester Beitrag 20.08.00 23:26:18 von
    Beiträge: 12
    ID: 212.218
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      Avatar
      schrieb am 11.08.00 22:12:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Mein Fall: Im März habe ich BCE-Aktien gekauft (Kurs 120 Euro). BCE war damals Großaktionär von Nortel. Im Mai hat BCE die Nortel-Aktien aus eigenen Besitz an seine Aktionäre ausgeschüttet. Anschließend habe ich die BCE-Aktien verkauft (die Nortel-Aktien halte ich immer noch). Da BCE nun die Nortel-Anteile nicht mehr hatte, fiel der Aktienkurs und ich verkaufte die BCE zu 27.7 Euro.
      Nun meine Frage: Wie behandle ich das korrekt in der Steuererklärung? Wenn ich einfach den Verlust von 92.3 Euro pro Aktie angebe, ist das ja nur die halbe Wahrheit, immerhin habe ich durch den Erhalt der Nortel-Aktien einen Buchgewinn gemacht.
      Wer kann mir hier helfen?

      Dirk
      Avatar
      schrieb am 11.08.00 22:29:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Dirk,
      im Grunde hast Du Dir schon selbst die Antwort gegeben. Den reinen Verlust kannst Du geltend machen
      und mußt Zugewinne, egal woher Sie kommen gegen rechnen.
      Leider !
      Gruß @Lotzer;)
      Avatar
      schrieb am 11.08.00 22:34:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du musst den Wert deiner Anschaffungskosten aufteilen auf alle erhaltenen Aktien, denn die Nortelaktien waren ja im Wert der BCE Aktien enthalten (Stichtag=Ausschüttungstag)
      Da wirst du sicherlich einen geringeren Anteil der Anschaffungskosten für BCE-Aktien erhalten.
      Avatar
      schrieb am 11.08.00 23:04:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,
      ich meine,das die ganzen 92,30 als realiesierter Verlust anzusetzten sind,da die Nortel ja keine Gratisaktie im eigentlichen Sinne ist.
      Da dann der Anschaffungspreis der Nortel Null ist,wäre dann jeder Verkauf über Null der Nortel innerhalb der Sp.-Frist zu versteuernder Gewinn.
      :)
      Avatar
      schrieb am 12.08.00 03:51:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Lotzer: Ich habe so meine Zweifel, dass ich gegenüber dem Finanzamt mit nicht realisierten Buchgewinnen argumentieren kann. Das Amt interessiert sich ja nur für realisierte Gewinne und Verluste. Wenn ich die Nortel-Aktien noch dieses Jahr verkaufen würde, könnte ich den Gewinn natürlich mit dem BCE-Verlust verrechnen. Ich habe allerdings seit einiger Zeit eine Allergie gegen Realisierung von Gewinnen in den ersten 12 Monaten ;)
      @eiermaler: Wenn ich die Anschaffungskosten auf die Aktien gleichmäßig verteile, erscheinen aber die BCE zu teuer und die Nortel zu billig. Das würde sich ausgleichen, falls ich Nortel noch dieses Jahr verkaufe, aber wie oben erwähnt: Das habe ich nicht vor.

      Gruß
      Dirk

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      Avatar
      schrieb am 12.08.00 17:42:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Dirk!
      Ich würde diesen Fall steuerlich analog wie die Zuteilung von Gratisaktien auslegen, da die Nortel-Zuteilung m.E. nur als Absplittung eines Teils der Substanz (eines Aktivums) von BCE verstanden werden kann. Ich kann aber dafür keine Rechtsprechung als Beleg anführen.
      Folge wäre: Anschaffungszeitpunkt für beide (!!) Aktien ist der Erwerbszeitpunkt von BCE, also März (vgl. HHR § 23 EStG, Anm. 101, 11/93). Anschaffungskosten BCE = 120 Euro - (Anzahl Nortel-Aktien, die pro Stück BCE zugeteilt wurden * Kurs von Nortel im Anschaffunsgzeitpunkt von BCE). Anschaffungskosten von Nortel = Aktienkurs im Anschaffungszeitpunkt von BCE (!).
      Avatar
      schrieb am 12.08.00 19:15:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,Steuertiger
      mein Börsenprogramm WISO 2,0 arbeitet nach den geltenden Steuergesetzten,und da ist es in der Depotverwaltung nur möglich,Gratisaktien der gleichen Basis -WKN- einzugeben.
      Die Nortel lässt sich gar nicht in die BCE-Buchungen einbringen.
      Daraus habe ich auch auf meine o.a. Meinung geschlossen.

      Gruß :)
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 17:14:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Steuertiger!
      Deine Lösung überzeugt mich.

      Gruß,
      Dirk
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 10:30:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Dirk gently,

      ich verstehe Deine Frage nicht ganz?
      natürlich kannst und mußt Du den kompletten Verlust o. irgendwelche Gegenrechnung anstellen, da es ja realisierte Verluste sind.
      Ebenso wäre es bei Gewinnen.
      Verkaufst du innerhalb der spekufrist Nortel, o. besser in 2000, kannst Du Verluste bzw. Gewinne dieser bd. Gesellschaften gegenrechnen.
      Es spielt überhaupt keine Rolle ob irgendwelche Firmenanteile an die Aktionäre verschenkt, veräußert o. an die Börse gebracht werden.

      Guido
      Avatar
      schrieb am 14.08.00 20:44:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo magoo!

      Natürlich würde ich am liebsten auch einfach nur den realisierten Verlust angeben. Meine Frage ist einfach: Reicht das? Muss ich dem Finanzamt nichts von den erhaltenen Nortel-Aktien erzählen?
      Ich finde, dass das Ganze Ähnlichkeit mit einem Split hat: Falls eine Aktie in meinem Depot 1:1 gesplittet wird, kann ich ja auch nicht die Hälfte meiner Aktien verkaufen und bei dem Finanzamt einen Verlust von 50% geltend machen, oder?

      Gruß,
      Dirk
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 12:58:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,
      es handelt sich hier wohl um folgendes aus meinem Börsenlexikon:

      Stockdividende
      Dividende in Form von Aktien statt oder zusätzlich zur Bardividende (in den USA und Japan gängig). Entspricht im Prinzip den deutschen Gratisaktien (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), jedoch i.d.R. mit wesentlich niedrigerem Bezugsrechtsabschlag (Bereinigungsfaktor) als bei deutschen Gratisaktien üblich.

      Wer weiss,wie diese Stockdividende steuerlich zu behandeln ist?

      Gruß :)
      Avatar
      schrieb am 20.08.00 23:26:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      hallo.
      ich denke die bce sind steuerpflichtich.. weil sie einem split gleichzusetzten sind und nix mit stóckdividende zu tun haben.

      vielleicht habe ich auch falsche infos, aba sonst müsste das so sein :)

      wieso hast du überhaupt verkauft? bce hat doch weitere babys in der aufzucht... bis dahin bis dann auch steurfrei!


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