Zwangsversteigerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.05 22:18:05 von
neuester Beitrag 21.11.05 21:31:54 von
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ID: 1.021.253
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Hallo Gemeinde,
hab da mal eine Frage: Wer kennt sich mit Zwangsversteigerungen aus?
Wass muss ein Greenhorn wissen?
Denn ich interessiere mich für ein Objekt, für dass die Wertgrenzen nicht mehr gelten.( Für die die es nicht wissen,beim ersten Termin geht dass Objekt nur weg, wenn dass Gebot mindestens 50% vom Verkehrswert ist)
Schreibt bitte, wass euch dazu einfällt.
Denke mal momentan ist die Börse gut gelaufen, da lege ich jetzt nichts an. Also als Alternative.....
Ist also nur zur Geldanlage zum Vermieten.
hab da mal eine Frage: Wer kennt sich mit Zwangsversteigerungen aus?
Wass muss ein Greenhorn wissen?
Denn ich interessiere mich für ein Objekt, für dass die Wertgrenzen nicht mehr gelten.( Für die die es nicht wissen,beim ersten Termin geht dass Objekt nur weg, wenn dass Gebot mindestens 50% vom Verkehrswert ist)
Schreibt bitte, wass euch dazu einfällt.
Denke mal momentan ist die Börse gut gelaufen, da lege ich jetzt nichts an. Also als Alternative.....
Ist also nur zur Geldanlage zum Vermieten.
[posting]18.881.510 von neisfuchzgerl am 19.11.05 22:18:05[/posting]>>>Ist also nur zur Geldanlage zum Vermieten. <<<
Ich hoffe, du kennst dich im Vermieten aus.
Ich hoffe, du kennst dich im Vermieten aus.
[posting]18.881.510 von neisfuchzgerl am 19.11.05 22:18:05[/posting]1. gute Immobilien werden nicht versteigert.
2. nicht gute erreichen wenigstens mehr als den halben Schätzwert.
Schlußfolgerung: Irgendwas ist hier grob faul.
wahrscheinlich die Immobilie.
denkbar wäre auch ein zu hoher Schätzwert, aber wenn es "nur zur Geldanlage zum vermieten" sein soll und du nicht die Qualifikation hast, eigenhändig zu schätzen, dann lass die Finger davon !
2. nicht gute erreichen wenigstens mehr als den halben Schätzwert.
Schlußfolgerung: Irgendwas ist hier grob faul.
wahrscheinlich die Immobilie.
denkbar wäre auch ein zu hoher Schätzwert, aber wenn es "nur zur Geldanlage zum vermieten" sein soll und du nicht die Qualifikation hast, eigenhändig zu schätzen, dann lass die Finger davon !
Vermietung ist eine tolle Sache, aber was ist wenn der Mieter
nicht mehr zahlen kann. Dann sind Probleme da. (Auch der nächste Mieter kann arbeitsloß werden )Mieteinnahmen sind nicht mehr selbstverständlich, daß mußten in den letzten Jahren schon viele Vermieter erkennen. Tendenz steigend.
Gruß
nicht mehr zahlen kann. Dann sind Probleme da. (Auch der nächste Mieter kann arbeitsloß werden )Mieteinnahmen sind nicht mehr selbstverständlich, daß mußten in den letzten Jahren schon viele Vermieter erkennen. Tendenz steigend.
Gruß
vor allem muß einmal ein Mieter gefunden werden.
bei unattraktiven Lagen auch nicht ganz einfach
oder ist das Objekt am Ende zu einem Minimalzins auf ewige Zeiten vermietet ?
bei unattraktiven Lagen auch nicht ganz einfach
oder ist das Objekt am Ende zu einem Minimalzins auf ewige Zeiten vermietet ?
da meine vorschreiber die eigentliche frage nicht beantworten wollten oder konnten, und sich offenbar mit dem vermieten besser als mit dem versteigern auskennen, versuche ich es mal:
du solltest dir unbedingt beim Amtsgericht das Gutachten anschauen, um einen überblick über den zustand der immobilie zu bekommen.
ABER: das wertgutachten muss nicht unbedingt der weisheit letzter schluss sein, denn es kann unter Umständen schon ein paar jahre alt sein, und da meist die alteigentümer bis zuletzt drin wohnen bleiben, kann der zustand seit der erstellung des wertgutachtens sehr gelitten haben.
der verkehrswert wird meist an der oberen grenze angesetzt, da der auftraggeber des wertgutachtens, der gläubiger der immo ist, daran ein großes interesse hat.
es muss nicht sein, dass beim 2. oder 3. termin jedes gebot zugelassen wird. ich habe es schon erlebt, dass der versteigerer bzw. gläubiger ein geringes gebot ablehnt und nach monaten einen weiteren versteigerungstermin durchführen lässt.
zum termin solltest du 10 % deines möglichen gebotes in bar oder als LZB-Scheck dabei haben, sonst wird dein gebot nicht akzeptiert.
du solltest dir unbedingt beim Amtsgericht das Gutachten anschauen, um einen überblick über den zustand der immobilie zu bekommen.
ABER: das wertgutachten muss nicht unbedingt der weisheit letzter schluss sein, denn es kann unter Umständen schon ein paar jahre alt sein, und da meist die alteigentümer bis zuletzt drin wohnen bleiben, kann der zustand seit der erstellung des wertgutachtens sehr gelitten haben.
der verkehrswert wird meist an der oberen grenze angesetzt, da der auftraggeber des wertgutachtens, der gläubiger der immo ist, daran ein großes interesse hat.
es muss nicht sein, dass beim 2. oder 3. termin jedes gebot zugelassen wird. ich habe es schon erlebt, dass der versteigerer bzw. gläubiger ein geringes gebot ablehnt und nach monaten einen weiteren versteigerungstermin durchführen lässt.
zum termin solltest du 10 % deines möglichen gebotes in bar oder als LZB-Scheck dabei haben, sonst wird dein gebot nicht akzeptiert.
@neisfuchzgerl,
für die die es nicht wissen, besteht beim ersten Versteigerungstermin der 7/10-tel Einwand des Sicherungsgläubigers. Erst beim zweiten Termin geht das Objekt weg, wenn mindestens 5/10 des Verkehrswertes geboten und zugeschlagen wurden. Zur Info, beim dritten Termin, gilt das erste Gebot, egal wie hoch es ist.
Gesalbter.
für die die es nicht wissen, besteht beim ersten Versteigerungstermin der 7/10-tel Einwand des Sicherungsgläubigers. Erst beim zweiten Termin geht das Objekt weg, wenn mindestens 5/10 des Verkehrswertes geboten und zugeschlagen wurden. Zur Info, beim dritten Termin, gilt das erste Gebot, egal wie hoch es ist.
Gesalbter.
Vielen Dank für die wohlgemeinten Ratschläge.
Steht ja noch nicht fest ob ich steigere. Deshalb bitte Nachsicht.
Mein Pa kennt sich gut aus, der hat den Auftrag bekommen, dass er den berühmten Haken suchen soll.
Möglicherweise kann man ja damit leben.
Hat denn hier noch keiner was gesteigert?
Steht ja noch nicht fest ob ich steigere. Deshalb bitte Nachsicht.
Mein Pa kennt sich gut aus, der hat den Auftrag bekommen, dass er den berühmten Haken suchen soll.
Möglicherweise kann man ja damit leben.
Hat denn hier noch keiner was gesteigert?
http://www.zwangsversteigerung.de/text/FAQ
Auf der Focus Money und der Argetra Seite gibts auch etwas Infos.
Wichtig: Bei einigen anderen Zwangsversteigerungen vorher einfach mal reinsetzen, zuhören, evtl. fragen, die Rechtspfleger beantworten meist auch Fragen zum Ablauf etc.
Vor DEINER Versteigerung UNBEDINGT zum zuständigen Rechtspfleger am AG gehen und ausfragen, Gutachten sowieso lesen.
Mit Gläubiger Kontakt aufnehmen. Evtl. günstiger Kauf statt Versteigerung und vorher Besichtigung mgl.
Sicherheitsleistung ist seit einiger Zeit 10% vom Schätzwert (nicht mehr vom Gebot) bar oder LZB bestätigter Scheck min 5 Tage gültig oder so.
Wenn Gläubiger drauf verzichtet muss man die nicht zeigen.
Auf der Focus Money und der Argetra Seite gibts auch etwas Infos.
Wichtig: Bei einigen anderen Zwangsversteigerungen vorher einfach mal reinsetzen, zuhören, evtl. fragen, die Rechtspfleger beantworten meist auch Fragen zum Ablauf etc.
Vor DEINER Versteigerung UNBEDINGT zum zuständigen Rechtspfleger am AG gehen und ausfragen, Gutachten sowieso lesen.
Mit Gläubiger Kontakt aufnehmen. Evtl. günstiger Kauf statt Versteigerung und vorher Besichtigung mgl.
Sicherheitsleistung ist seit einiger Zeit 10% vom Schätzwert (nicht mehr vom Gebot) bar oder LZB bestätigter Scheck min 5 Tage gültig oder so.
Wenn Gläubiger drauf verzichtet muss man die nicht zeigen.
Wir haben vor drei Monaten ein Haus ersteigert.
Ich kann BigMac nicht unbedingt zustimmen, dass gute Häuser nicht versteigert werden. In unserem Fall war es so, dass der Alteigentümer bis zum letzten Augenblick versucht hat das Haus zu halten. Letztendlich haben sogar die Eltern noch Geld zugeschossen was aber alles nichts genutzt hat.
Das Gutachten war in unserem Fall total falsch. Der Exeigentümer hat den Gutachter nicht ins Haus gelassen. Die dem Gutachten zugrunde liegenden Pläne stimmen nicht mit der Realität überein. Durch mühevolles Detektivspielen gelang es mir über die Nachbarn rauszufinden was an dem Haus tatsächlich umgebaut wurde. Die Bausubstanz aus den 60er Jahren wurde aufwendig renoviert und saniert. Trotzdem ist zu bedenken, dass man keine Gewährleistung hat.
Wir haben letztendlich unser Traumhaus in München in einer sehr schönen und vor allem ruhigen Lage ca. 15 % unter Verkehrswert erworben. Allerdings habe ich mich auch sehr mit der Materie befasst und es war auch nicht meine erste Immo aus einer ZVG.
Zu rechtlichen Themen noch ein Link
http://www.jurathek.de dort Foren und Zwangsversteigerung.
Lies dir dort mal die Erfahrungsberichte durch
Viel Glück, du wirst es brauchen.
DieGmbH
Ich kann BigMac nicht unbedingt zustimmen, dass gute Häuser nicht versteigert werden. In unserem Fall war es so, dass der Alteigentümer bis zum letzten Augenblick versucht hat das Haus zu halten. Letztendlich haben sogar die Eltern noch Geld zugeschossen was aber alles nichts genutzt hat.
Das Gutachten war in unserem Fall total falsch. Der Exeigentümer hat den Gutachter nicht ins Haus gelassen. Die dem Gutachten zugrunde liegenden Pläne stimmen nicht mit der Realität überein. Durch mühevolles Detektivspielen gelang es mir über die Nachbarn rauszufinden was an dem Haus tatsächlich umgebaut wurde. Die Bausubstanz aus den 60er Jahren wurde aufwendig renoviert und saniert. Trotzdem ist zu bedenken, dass man keine Gewährleistung hat.
Wir haben letztendlich unser Traumhaus in München in einer sehr schönen und vor allem ruhigen Lage ca. 15 % unter Verkehrswert erworben. Allerdings habe ich mich auch sehr mit der Materie befasst und es war auch nicht meine erste Immo aus einer ZVG.
Zu rechtlichen Themen noch ein Link
http://www.jurathek.de dort Foren und Zwangsversteigerung.
Lies dir dort mal die Erfahrungsberichte durch
Viel Glück, du wirst es brauchen.
DieGmbH
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