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    Gibt es auf Dachböden Geländerpflicht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.05 15:41:01 von
    neuester Beitrag 19.12.05 23:44:39 von
    Beiträge: 14
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      schrieb am 24.11.05 15:41:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte nicht schlagen, ist echt `ne doofe Frage. Habe aber gerade kein anderes Forum gefunden.

      Also, meine Eltern haben einen an sich ungenutzten Speicher. Höchtens mal was abstellen oder Schornsteinfeger oder Dachdecker oder sowas.

      Normale Treppe führt hoch. Deckenausschnitt mindestens 2 x 1 m. Ist da in Deutschland ein Geländer vorgeschrieben? :confused:

      Mein Vater meinte sowas muß sein, ich meinte nein, es würden ja auch selten Spaziergänger unseren Dachboden durchqueren. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 15:53:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geländerpflicht, oder wie man es auch nennen möchte, gibt es überall da, wo eine besondere Absturzgefahr besteht.:yawn:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:07:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke schon mal.

      Ich behaupte eben, daß auf dem Dachboden keine besondere Absturzgefahr besteht.

      Habe meinen Eltern auch schon angeboten, einen Warnhinweis auszudrucken für die Speichertür: "Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder, kein Durchgang ....." :yawn:

      Übrigens muß ich meine Fragestellung präzisieren: Geländer AN der Treppe ist ja, aber nicht oben um den Deckenausschnitt herum.

      Weitere Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 16:31:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung gibts so einen Quatsch nicht. Genauso kann eine Treppe innerhalb der Wohnung völlig frei gestaltet werden die "Treppen-DIN" ist hier nicht zuständig. Sagt zumindest mein Bauingenieur. :)
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 17:01:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      mach doch ein Schild hin"Aufgang nur für Telekomaktionäre :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 24.11.05 17:11:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bauliche Anlagen, die begehbar sind, sind zu umwehren.
      In Deinem Fall vermutlich 90 cm hoch.

      Details dazu findest Du in der Bauordnung Deines Bundeslandes und die sind unterschiedlich.
      Es gibt diese Unterschiede, weil die Menschen in Deutschland vermutlich so unterschiedlich sind ... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 18:31:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bei Neu oder Umbauten hat die deutsche Burokratie da sicher für einige "Notwendigkeiten" gesorgt.
      Aber "Nachrüsten" kann ich mir nicht vorstellen. (Bestandsschutz)
      Ansonsten hätten die Besitzer von Altbauten bestimmt viel zu tun. :eek:

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 18:33:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      In Bayern dürfte es demzufolge gar keine Geländer geben :rolleyes:

      überhaupt keine Geländer :eek:

      weil die doch alle so schlau sind, sagt zumindest der Edmund :look:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 18:58:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Für Schwarzbauten gibt es keinen Bestandsschutz ! :D
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 19:13:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.968.571 von killajette am 24.11.05 18:33:52[/posting]So einfach ist das nicht, sie könnten ja mal Besuch aus Hamburg oder Bremen bekommen ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 21:05:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.968.981 von LastHope am 24.11.05 18:58:44[/posting]Doch, aber erst nach 30 Jahren. :cool:

      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 10:11:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      [posting]18.971.794 von Mystifikator am 24.11.05 21:05:25[/posting]Mysti, wo hast Du denn das mit den 30 Jahren her ? :confused:


      Unabhängig davon. Wenn es um die Gefährdung von Personen geht, würde Gefahrenabwehr über Bestandsschutz gehen.
      Wenn man es genau nimmt, müßte die Situation geändert werden. Im Schadensfall könnte es Probleme mit der Versicherung geben.

      In der Praxis ist die Situation allerdings oft so, wie walker333 es beschrieben hat.
      Ausreichende Beleuchtung sollte allerdings vorhanden sein.
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 10:57:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]18.975.883 von LastHope am 25.11.05 10:11:43[/posting]Neue Bauvorschriften gelten ja nicht rückwirkend.
      Ausserdem musst du zwischen direkter und indirekter Gefährdung unterscheiden.
      Nur bei direkter Gefährdung gibt es (zwangsweise)Handlungsbedarf.
      Eine direkte Gefährdung liegt hier aber nicht vor.

      Auch bei Versicherungen erfolgt ja eine Abnahme/Besichtigung beim Abschluss der Versicherung.
      Da, zu diesem Zeitpunkt, kann die Versicherung durchaus auf Probleme hinweisen.
      Ansonsten muss sie auch die zur Vertigstellung gültigen(eingehalten) Bauvorschriften (Bauabnahme) akzeptieren.


      Viele Grüsse
      Mysti
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 23:44:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Den Eltern empfehlen, auf Geländer im Haus zu verzichten ... wenn du Pech hast, werden sie nachdenken und dich enterben ... ;)


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