Gibt es auf Dachböden Geländerpflicht? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.05 15:41:01 von
neuester Beitrag 19.12.05 23:44:39 von
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Bitte nicht schlagen, ist echt `ne doofe Frage. Habe aber gerade kein anderes Forum gefunden.
Also, meine Eltern haben einen an sich ungenutzten Speicher. Höchtens mal was abstellen oder Schornsteinfeger oder Dachdecker oder sowas.
Normale Treppe führt hoch. Deckenausschnitt mindestens 2 x 1 m. Ist da in Deutschland ein Geländer vorgeschrieben?
Mein Vater meinte sowas muß sein, ich meinte nein, es würden ja auch selten Spaziergänger unseren Dachboden durchqueren.
Also, meine Eltern haben einen an sich ungenutzten Speicher. Höchtens mal was abstellen oder Schornsteinfeger oder Dachdecker oder sowas.
Normale Treppe führt hoch. Deckenausschnitt mindestens 2 x 1 m. Ist da in Deutschland ein Geländer vorgeschrieben?
Mein Vater meinte sowas muß sein, ich meinte nein, es würden ja auch selten Spaziergänger unseren Dachboden durchqueren.
Geländerpflicht, oder wie man es auch nennen möchte, gibt es überall da, wo eine besondere Absturzgefahr besteht.
Danke schon mal.
Ich behaupte eben, daß auf dem Dachboden keine besondere Absturzgefahr besteht.
Habe meinen Eltern auch schon angeboten, einen Warnhinweis auszudrucken für die Speichertür: "Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder, kein Durchgang ....."
Übrigens muß ich meine Fragestellung präzisieren: Geländer AN der Treppe ist ja, aber nicht oben um den Deckenausschnitt herum.
Weitere Meinungen?
Ich behaupte eben, daß auf dem Dachboden keine besondere Absturzgefahr besteht.
Habe meinen Eltern auch schon angeboten, einen Warnhinweis auszudrucken für die Speichertür: "Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder, kein Durchgang ....."
Übrigens muß ich meine Fragestellung präzisieren: Geländer AN der Treppe ist ja, aber nicht oben um den Deckenausschnitt herum.
Weitere Meinungen?
Innerhalb einer abgeschlossenen Wohnung gibts so einen Quatsch nicht. Genauso kann eine Treppe innerhalb der Wohnung völlig frei gestaltet werden die "Treppen-DIN" ist hier nicht zuständig. Sagt zumindest mein Bauingenieur.
mach doch ein Schild hin"Aufgang nur für Telekomaktionäre
Bauliche Anlagen, die begehbar sind, sind zu umwehren.
In Deinem Fall vermutlich 90 cm hoch.
Details dazu findest Du in der Bauordnung Deines Bundeslandes und die sind unterschiedlich.
Es gibt diese Unterschiede, weil die Menschen in Deutschland vermutlich so unterschiedlich sind ...
In Deinem Fall vermutlich 90 cm hoch.
Details dazu findest Du in der Bauordnung Deines Bundeslandes und die sind unterschiedlich.
Es gibt diese Unterschiede, weil die Menschen in Deutschland vermutlich so unterschiedlich sind ...
Bei Neu oder Umbauten hat die deutsche Burokratie da sicher für einige "Notwendigkeiten" gesorgt.
Aber "Nachrüsten" kann ich mir nicht vorstellen. (Bestandsschutz)
Ansonsten hätten die Besitzer von Altbauten bestimmt viel zu tun.
Viele Grüsse
Mysti
Aber "Nachrüsten" kann ich mir nicht vorstellen. (Bestandsschutz)
Ansonsten hätten die Besitzer von Altbauten bestimmt viel zu tun.
Viele Grüsse
Mysti
#6
In Bayern dürfte es demzufolge gar keine Geländer geben
überhaupt keine Geländer
weil die doch alle so schlau sind, sagt zumindest der Edmund
In Bayern dürfte es demzufolge gar keine Geländer geben
überhaupt keine Geländer
weil die doch alle so schlau sind, sagt zumindest der Edmund
Für Schwarzbauten gibt es keinen Bestandsschutz !
[posting]18.968.571 von killajette am 24.11.05 18:33:52[/posting]So einfach ist das nicht, sie könnten ja mal Besuch aus Hamburg oder Bremen bekommen !
[posting]18.968.981 von LastHope am 24.11.05 18:58:44[/posting]Doch, aber erst nach 30 Jahren.
Viele Grüsse
Mysti
Viele Grüsse
Mysti
[posting]18.971.794 von Mystifikator am 24.11.05 21:05:25[/posting]Mysti, wo hast Du denn das mit den 30 Jahren her ?
Unabhängig davon. Wenn es um die Gefährdung von Personen geht, würde Gefahrenabwehr über Bestandsschutz gehen.
Wenn man es genau nimmt, müßte die Situation geändert werden. Im Schadensfall könnte es Probleme mit der Versicherung geben.
In der Praxis ist die Situation allerdings oft so, wie walker333 es beschrieben hat.
Ausreichende Beleuchtung sollte allerdings vorhanden sein.
Unabhängig davon. Wenn es um die Gefährdung von Personen geht, würde Gefahrenabwehr über Bestandsschutz gehen.
Wenn man es genau nimmt, müßte die Situation geändert werden. Im Schadensfall könnte es Probleme mit der Versicherung geben.
In der Praxis ist die Situation allerdings oft so, wie walker333 es beschrieben hat.
Ausreichende Beleuchtung sollte allerdings vorhanden sein.
[posting]18.975.883 von LastHope am 25.11.05 10:11:43[/posting]Neue Bauvorschriften gelten ja nicht rückwirkend.
Ausserdem musst du zwischen direkter und indirekter Gefährdung unterscheiden.
Nur bei direkter Gefährdung gibt es (zwangsweise)Handlungsbedarf.
Eine direkte Gefährdung liegt hier aber nicht vor.
Auch bei Versicherungen erfolgt ja eine Abnahme/Besichtigung beim Abschluss der Versicherung.
Da, zu diesem Zeitpunkt, kann die Versicherung durchaus auf Probleme hinweisen.
Ansonsten muss sie auch die zur Vertigstellung gültigen(eingehalten) Bauvorschriften (Bauabnahme) akzeptieren.
Viele Grüsse
Mysti
Ausserdem musst du zwischen direkter und indirekter Gefährdung unterscheiden.
Nur bei direkter Gefährdung gibt es (zwangsweise)Handlungsbedarf.
Eine direkte Gefährdung liegt hier aber nicht vor.
Auch bei Versicherungen erfolgt ja eine Abnahme/Besichtigung beim Abschluss der Versicherung.
Da, zu diesem Zeitpunkt, kann die Versicherung durchaus auf Probleme hinweisen.
Ansonsten muss sie auch die zur Vertigstellung gültigen(eingehalten) Bauvorschriften (Bauabnahme) akzeptieren.
Viele Grüsse
Mysti
Den Eltern empfehlen, auf Geländer im Haus zu verzichten ... wenn du Pech hast, werden sie nachdenken und dich enterben ...
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