Kleingewerbe anmelden; ab welchem Umsatz nötig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.12.05 14:15:26 von
neuester Beitrag 04.12.05 18:42:18 von
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Hallo Community,
ich habe mal einen Artikel gelesen, dass man erst ab einen gewissen Umsatz ein Gewerbe anmelden muss, auch wenn die Grenze relativ niedrig ist. Stimmt das oder habt ihr irgendwelchen Quellen, die das bestätigen können?
Grüße
Firebold
ich habe mal einen Artikel gelesen, dass man erst ab einen gewissen Umsatz ein Gewerbe anmelden muss, auch wenn die Grenze relativ niedrig ist. Stimmt das oder habt ihr irgendwelchen Quellen, die das bestätigen können?
Grüße
Firebold
Die Anmeldepflicht für ein Gewerbe ist unabhängig vom Umsatz.
Es kommt drauf an, ob Du gewerblich handelst, d.h ob deine Tätigkeit auf Dauer angelegt ist etc.
Gruß, Jocki
Es kommt drauf an, ob Du gewerblich handelst, d.h ob deine Tätigkeit auf Dauer angelegt ist etc.
Gruß, Jocki
Es geht nicht direkt um Handel, sondern um Dienstleistungen.
Wenn Du genau sagtst, was Du machen möchtest und wie oft, sage ich Dir ob Du´s anmelden mußt.
Gruß, Jocki
Gruß, Jocki
Ich suchte eigentlich nur noch einmal die Quellen dieser Artikel, aber bin noch nicht fündig geworden. Es ist auch nicht für mich, sondern für einen Bekannten.
Es geht auch nicht um große Summen, sondern eher so um die 500 €/Jahr.
Es geht auch nicht um große Summen, sondern eher so um die 500 €/Jahr.
Hallo,
Du kannst das im ESTG nachlesen, soweit ich weiß war die Grenze früher zu DM zeiten noch bei 25000 DM
Heute müsste Sie denke ich etwas Hörer liegen so bei 20000 Euro.
Kannst dich aber beim Finanzamt informieren.
Jedenfalls stimmt das nicht was die anderen hier schreiben.
Es gibt eine Grenze !
MFG
Du kannst das im ESTG nachlesen, soweit ich weiß war die Grenze früher zu DM zeiten noch bei 25000 DM
Heute müsste Sie denke ich etwas Hörer liegen so bei 20000 Euro.
Kannst dich aber beim Finanzamt informieren.
Jedenfalls stimmt das nicht was die anderen hier schreiben.
Es gibt eine Grenze !
MFG
[posting]19.150.909 von meisterfu am 04.12.05 15:57:35[/posting]Das ist nicht richtig, die Notwendigkeit der Anmeldung eines Gewerbes (beim Gewerbeamt) bei einer nachhaltigen Teilnahme am Wirtschaftsleben hat nichts mit steuerlichen Sachverhalten zu tun.
Gruß Cutter
Gruß Cutter
ja sorry klar ein gewerbe muss man natürlich anmelden egal wieviel umsatz.
Aber als kleinstunternehmen gilt man nach dem ESTG dann von der Umsatzsteuer freigestellt, glaube wenn man so unter 17,500 Euro Umsatz liegt.
MFG
Aber als kleinstunternehmen gilt man nach dem ESTG dann von der Umsatzsteuer freigestellt, glaube wenn man so unter 17,500 Euro Umsatz liegt.
MFG
..kommt halt jetzt darauf an, ob es sich tatsächlich um ein Gewerbe handelt oder vielleicht eher um freiberufliche oder gleichgestellte Tätigkeit-Höhe der Umsätze ist dann entscheidend, wenn es um steuerliche Sachverhalte, wie eben zum Beispiel die schon erwähnte Kleinunternehmerregelung, aber Dienstleistung kann ja irgendwie alles umfassen...
zu #8:
Was soll denn so eine Antwort: "nach dem ESTG dann von der Umsatzsteuer freigestellt"? Entweder, es geht um ESt oder um USt. Und daraus folgt, daß eine Freistellung (was ist eine Freistellung?) von der Umsatzsteuer niemals im EStG stehen kann. Logisch?
Aber mal zur Umsatzsteuer: nach § 19 Abs. 1 UStG ist man Kleinunternehmer, wenn der Vorjahresumsatz unter 17.500 Euro liegt und im laufenden Kalenderjahr 50.000 nicht übersteigt. Es wird dann, wie das Gesetz sagt "keine Umsatzsteuer erhoben". Allerdings darf man auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Einkommensteuerlich ist natürlich jeder Gewinn, als auch einer von 1 Euro, zu erklären, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sind; genau so wie auch jeder Verlust.
Was soll denn so eine Antwort: "nach dem ESTG dann von der Umsatzsteuer freigestellt"? Entweder, es geht um ESt oder um USt. Und daraus folgt, daß eine Freistellung (was ist eine Freistellung?) von der Umsatzsteuer niemals im EStG stehen kann. Logisch?
Aber mal zur Umsatzsteuer: nach § 19 Abs. 1 UStG ist man Kleinunternehmer, wenn der Vorjahresumsatz unter 17.500 Euro liegt und im laufenden Kalenderjahr 50.000 nicht übersteigt. Es wird dann, wie das Gesetz sagt "keine Umsatzsteuer erhoben". Allerdings darf man auch keine Umsatzsteuer ausweisen.
Einkommensteuerlich ist natürlich jeder Gewinn, als auch einer von 1 Euro, zu erklären, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sind; genau so wie auch jeder Verlust.
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