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    FLUXX - Aktie des Jahres 2006 - 500 Beiträge pro Seite (Seite 4)

    eröffnet am 01.01.06 09:16:38 von
    neuester Beitrag 24.10.06 15:55:12 von
    Beiträge: 13.586
    ID: 1.029.595
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      Avatar
      schrieb am 10.03.06 11:24:25
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      :eek:
      Der Kurs steigt in Richtung 13,50 Euro. Ist etwas in der Pipeline?

      :)DBNC DBNC
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 11:43:08
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      so langsam verzweifle ich...
      wollt doch wieder nachkaufen...
      :cry::cry::cry:
      Jetzt läuft die Story ohne mich... bitte Rücksetzer :cry:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 11:55:01
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      [posting]20.611.348 von snoopylein am 10.03.06 11:43:08[/posting]Dann kauf doch jetzt nach, wenn Du von der Aktie bzw. "Story" überzeugt bist...also manchmal versteh ich manche Leute nicht :laugh:...wenn Du raus bist dann aus Überzeugung oder ?? Wenn Du rein möchtest, dann solltest Du das auch tun...was machen denn schon paar Prozent, wenn man von einer Aktie überzeugt ist ? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 12:02:15
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Also den neuen Sportwettenskandal scheint ja hier wohl niemanden zu interessieren.
      Ich hätte heute mit etwas Druck auf die Aktie gerechnet.
      Aber sei es drum.
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 12:05:33
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      [posting]20.611.713 von matze10 am 10.03.06 12:02:15[/posting]der Druck ist doch da - und zwar von unten!!!:D:D:D

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      Avatar
      schrieb am 10.03.06 12:22:12
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      [posting]20.611.713 von matze10 am 10.03.06 12:02:15[/posting]Bei diesem Skandal wurde doch die Anzahl der erzielten Tore pro Spiel manipuliert. Bei Mybet, Oddset, Jaxx etc. kann man so was gar nicht wetten, z.B. aber bei BetAndWin :rolleyes: Wenn solche Skandale dazu führen, dass das ganze Wettgeschäft besser überwacht und kontrolliert wird, kann dies nur zum Vorteil für ein ohnehin seriöses Unternehmen wie Fluxx sein.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 12:35:28
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      [posting]20.612.031 von mwenture am 10.03.06 12:22:12[/posting]...schönes posting mwenture...;)

      money
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 12:40:46
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Na da wollen wir doch mal hoffen das der Skandal nicht doch noch weitere Kreise zieht.
      Die Ermittlungen stehen ja erst am Anfang.:)
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 14:27:03
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      :cool: Der Wettskandal wie im Falle Hoyzer hat doch die Möglichkeit der Sportwetten erst richtig populär gemacht!!!!!!Ein neuer Skandal wird den selben Effekt haben...:cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 15:16:37
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      Formel 1-Auftakt spannend wie nie

      Wette bei myBet.com: Wer gewinnt das
      erste von insgesamt 18 Saisonrennen? Tiefgreifende Regeländerungen
      haben die Karten gänzlich neu gemischt


      Hamburg, 10. März 2006 - Die grundlegenden technischen
      Regel-Neuerungen für die Formel 1-Saison 2006, nämlich nur rund 200
      PS leistungsschwächere 2,4 Liter Motoren, verteilt auf 8 Zylinder,
      einsetzen zu dürfen, sind seit der 1995 beschlossenen
      Hubraum-Reduzierung von 3,5 auf 3 Liter die gravierendsten in den
      letzten zehn Jahren. Die Folge ist, dass der Auftakt-Grand Prix auf
      dem Wüstenkurs des Scheichtums Bahrain an Spannung nicht zu
      überbieten ist. Keiner der Experten kann wirklich vorhersagen,
      welches Team seine Hausaufgaben über den Winter am besten gemacht
      hat. Dies führt auch beim Internet-Wettportal myBet.com zu
      traumhaften Quoten. "Der Ausgang des Rennens ist völlig offen",
      kommentiert myBet-Vorstand Christopher Gauci die aktuellen
      Internetwetten zum Formel 1-Auftaktrennen.

      Neben der Technik wurden auch auf dem sportlichen Sektor zwei
      bedeutende Modifikationen vorgenommen: Eine Art
      Ausscheidungsqualifikation als Grundlage für die Startaufstellung
      beim Rennen ersetzt das langweilige Einzelzeitfahren der letzten
      beiden Jahre, und während des Grand Prix dürfen ab sofort wieder
      Reifen gewechselt werden. Gerade die Wiedereinführung der
      Reifenwechsel könnte die beiden Hersteller Bridgestone und Michelin
      wieder enger zusammenführen. Und wenn es Bridgestone gelingt, die im
      letzten Jahr aufgetretene Lücke zu Michelin zu schließen, dann werden
      die Zuschauer wohl mit der spannendsten WM-Saison seit Jahren
      belohnt.

      Auf jeden Fall haben die Neuerungen schon eines bewirkt: Wer den
      Sieger des vom Ausgang her absolut offenen Auftaktrennens unter
      www.myBet.com richtig tippt, erhält geradezu traumhafte Quoten.
      Selbst die "eiligen drei Könige", der amtierende Weltmeister Fernando
      Alonso auf Renault/Michelin, der Vorjahres-Vize Kimi Räikkönen auf
      McLaren-Mercedes/Michelin und der siebenmalige Champion und
      Vorjahres-Dritte Michael Schumacher auf Ferrari/Bridgestone
      versprechen nie da gewesene "satte" Gewinne.

      Angeführt wird die Favoritenliste von Alonso, obwohl "nur" gut 21
      Prozent der Experten den Spanier auf dem obersten Treppchen erwarten.
      Und das bedeutet, dass es selbst für einen Sieg des Topfavoriten für
      1 Euro erstaunliche 3,30 Euro zurückgibt. Für Räikkönen, den gut 15
      Prozent vorne sehen, liegt die Quote schon bei 4,60 Euro. Bei Michael
      Schumacher, der von knapp 14 Prozent als Sieger gesehen wird, fließen
      sensationelle 5 Euro zurück in die Geldbörse. Wann hat es das für
      einen siebenmaligen Champion schon einmal gegeben?

      Allen weiteren Fahrern werden lediglich Siegchancen unterhalb der
      10 Prozent-Marke eingeräumt. Entsprechend hohe Quoten zwischen 7 und
      500 Euro für 1 Euro Einsatz könnten für mutige Außenseitertipps mehr
      als nur lohnend sein. Als Geheimfavoriten werden die beiden
      Honda-Piloten Jenson Button (7 für 1) und Rubens Barrichello (15 für
      1) gehandelt. Und auch die Fahrer des einzigen Teams mit einem
      Cosworth-Serienmotor, die Williams-Fahrer Mark Webber (20 für 1) und
      Formel 1-Debütant Nico Rosberg (30 für 1) wollen im Jahr 1 nach der
      Trennung von BMW vorne mitmischen.

      Die Hinterbänkler-Teams sind neben dem neuen Honda-Ableger
      Super-Aguri alte Bekannte mit neuem Gewand: MF1 Racing (ehemals
      Jordan) sowie die Red Bull-Filiale Scuderia Toro Rosso (ehemals
      Minardi). Wer auf einen dieser sechs Fahrer setzt, erhält bei einem
      Überraschungscoup für 1 Euro sage und schreibe 500 Euro zurück. Und
      immerhin darf die Scuderia Toro Rosso dank einer Sondergenehmigung
      noch 10 Zylinder-Aggregate (wenn auch Drehzahl-begrenzt) einsetzen.

      Für zusätzlichen Wettkitzel sorgt zudem das außergewöhnliche
      Wettkonzept von myBet.com: Im Gegensatz zur Konkurrenz werden auf den
      Wettmärkten dieses Wettportals Wetten und Quoten wie an der Börse
      gehandelt. Diese können jederzeit - auch bereits vor dem Ausgang des
      eigentlichen Ereignisses - wieder auf den jeweiligen Marktplatz
      eingestellt werden, um so von Kursschwankungen zu profitieren,
      Gewinne zu realisieren oder Verluste zu minimieren - wie an der
      Börse. "Unsere Erfolgsgeschichte, die von einigen Experten sogar mit
      eBay verglichen wird, gründet auch auf dem Börsencharakter unserer
      Wettkultur", erläutert Gauci. Die Zeitschriften "tomorrow" und
      "Maxim" haben myBet.com jeweils zum Testsieger unter Deutschlands
      wichtigsten Internet-Wettanbietern gekürt - unter anderem für
      Wettvielfalt, Anwenderfreundlichkeit und beste Quoten.
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 15:18:08
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Traditionelle Internetwette zur Wok-WM bei Mybet!!! - Falls Surer gewinnt, gibt es das 45-Fache des Einsatzes
      zurück - bei 20 Euro Einsatz sind das bereits 900 Euro
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 15:41:33
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      nochmal zur Erinnerung:

      "Bricht die Aktie per Wochenschlusskurs tatsächlich über 12,94 Euro aus, dann sollte sie im :)ersten Schritt bis :)15,50-16,00 Euro anziehen."
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 15:49:31
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      [posting]20.615.888 von ThatstheWayItGoes am 10.03.06 15:41:33[/posting]:cool: Sieht so aus als ob dieses Szenario eintritt. Nachhaltig wäre die 13 Euro -Marke genommen,bei einem Schlusskurs zu 13,45 Euro. Optimal darauf nochmals 2 folgende Tage mit Schlusskursen über der 13 Euro-Marke..:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 15:51:48
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      (Antwort auf Beitrag Nr. 20.611.348 - erstellt von snoopylein am 10.03.06 11:43:08)

      snoopy.... kannst dich jederzeit einkaufen, denn wenn der Kurs bei €16 steht frägst du dich "wiso hab ich nicht bei €13,40 gekauft
      :)

      hab bei 11,40 teilweise verkauft aber um ca 11,60 wieder nachgekauft
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 16:24:37
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      also wenn ich mir so die markttiefe im xetra ansehe... bei 13,41 4514 und bei 13,40 stehen 11.004 im Bid, 13,35 6300 und 13,30 2977. bei 13,10 kommen noch mal 5050 und bei 13,00 6200. ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die an einem freitag nachmitteg noch bedient werden...
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 16:42:28
      Beitrag Nr. 1.516 ()
      sehr hohes Momentum... historisch war es nur ein mal höher und zwar Ende April 05 beim letzten Anstieg, scheint so als würde der Kurs nach oben "gequetscht"
      Käufer-Verkäuferverhältnis ca. 2,2:1
      vermutlich will fast keiner seine "Fluxxl" mehr verkaufen

      aus meiner Sicht verständlich
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 17:05:38
      Beitrag Nr. 1.517 ()
      Hallo murli,

      ja richtig, vielen dank.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 17:19:30
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      [posting]20.618.058 von Hacki123 am 10.03.06 17:05:38[/posting]:cool: Gerne und nicht vergessen über 15,50 Euro ist charttechnisch Luft bis auf 48 Euro :cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 08:22:27
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      Wie kommt ihr auf Luftgrenze 48 ? Schaut mal den Chart zur Jahrtausendwende an, nein, nicht 1899, etwas später, da gabs mal eine Kerze. Bin auch mit einem Zahlendreher einverstanden.
      Schönes WE :lick:

      berg...
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 13:44:18
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      HANDELSBLATT, Samstag, 11. März 2006, 12:23 Uhr


      Oddset muss Abgaben an den Fiskus zahlen

      Umsatzrückgänge bei Wettanbieter Oddset


      Der staatliche Wettanbieter Oddset hat im vergangenen Jahr kräftige Umsatzrückgänge erlitten und rechnet auch im laufenden Jahr mit rückläufigen Wetterlösen.




      HB BERLIN. Die Umsätze seien von gut 540 Millionen Euro im Jahr 2002 auf nur noch knapp 432 Millionen im vergangenen Jahr gefallen, sagte Oddset-Marketing-Chef Wolfgang Feldner der „Berliner Zeitung“ (Samstagausgabe). „Für 2006 deutet sich ein weiterer Umsatzrückgang an.“

      Grund sei, dass Oddset im Gegensatz zu Konkurrenten wie Wetten.de oder Betandwin hohe Abgaben an den Fiskus abführen müsse und deshalb deutlich geringere Gewinnquoten ausschütten könne, sagte Feldner. Er hoffe nun, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Zustand beende. Am 28. März will das oberste Gericht seine Entscheidung im „Sportwetten“-Rechtsstreit verkünden. Dann entscheide sich, ob der Wettmarkt vollständig liberalisiert wird, mit der Folge, dass alle Anbieter dann in gleicher Weise besteuert würden, sagte Feldner der Zeitung.

      Eine Münchner Buchmacherin will eine behördliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten erstreiten. Nach ihrer Ansicht verletzt das Verbot privater Wettangebote ihre Berufsfreiheit.

      Der größte private Sportwetten-Anbieter in Deutschland, betandwin, erwartet einen Boom bei einer Liberalisierung des Marktes. „Das Marktpotenzial in Deutschland liegt bei fünf bis sechs Milliarden Euro“, sagt betandwin-Manager Marcus Meyer. Derzeit würden etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr mit Sportwetten umgesetzt. Der Löwenanteil davon entfällt auf Oddset-Wetten, die seit 1999 angeboten werden. Schon seit 1991 sind private Sportwettenanbieter mit früheren DDR- Lizenzen auf dem Markt. Außerdem sind ausländische Angebote über das Internet zugänglich.

      xxxx Es darf spekuliert werden, wie´s ausgeht - hoffentlich nicht wieder stringente nationale Alleingänge.
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 14:40:30
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      [posting]20.629.661 von miramar am 11.03.06 13:44:18[/posting]Oddset wünscht also eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes!

      "...Er hoffe nun , dass das Bundesverfassungsgericht diesen Zustand beende. Am 28. März will das oberste Gericht seine Entscheidung im „Sportwetten“-Rechtsstreit verkünden. Dann entscheide sich, ob der Wettmarkt vollständig liberalisiert wird, mit der Folge, dass alle Anbieter dann in gleicher Weise besteuert würden ..."

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 16:25:51
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      [posting]20.590.235 von jazzo1 am 09.03.06 09:49:23[/posting]Mit Mybet.com scheint Fluxx ja was richtig
      Fettes geangelt zu haben.
      Ich verkaufe nicht mehr bevor ich nicht die
      Entwicklung und das Potential von mybet.com im Geschäftsbericht gelesen habe.

      Der Kursverlauf ist nur noch "bullish".
      Da steckt doch was fundamentales dahinter.

      Gruß longterm
      Avatar
      schrieb am 11.03.06 18:23:31
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      [posting]20.631.850 von longtermthinker1 am 11.03.06 16:25:51[/posting]:cool: Sehe ich auch so!! Die 76% Anteile an der QED (mybet.com) zu 6 Mio. Euro könnten sich wirklich als Schnäppchen erweisen. Nach einem Nettoumsatz in 2005 von 0,5Mio. Euro bei mybet rechnet das Management mit stark steigenden Umsätzen in 2006 und 2007 soll bei mybet der break-even gelingen....Bet at home wird vergleichsweise zur Zeit mit 135 Mio. Euro an der Börse bewertet!!!! Vielleicht gelingen dem Mangement mit mybet ähnliche Steigerungsraten,so dass sich das eingesetzte Kapital schnell vervielfacht...:cool::cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 01:09:27
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      So jetzt haben wir in BörseOnline Nr. 11 den Umstieg
      auf KGV 2007 und siehe da Fluxx hat KGV < 30 und
      durchschnittliches Gewinnwachstum der Jahre 2005 bis 2007
      von 103,6% und wird bei Kursen von 13,21 Euro mit
      Kaufen eingstuft.
      Auf Seite 20 wird Fluxx im SDAX Segment mit comdirect und D+S Europa mit Kaufen eingestuft.

      Gruß longterm
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 11:02:27
      Beitrag Nr. 1.525 ()
      Jaxx.com

      Wer sich mit Herkunftsland `Deutschland` einwählt und anschliessend auf `Sportwetten` und `weiter` klickt, erhälte folgende Erklärung:

      "Sehr geehrte JAXX Kunden aus Deutschland,

      wir bedauern, Ihnen zurzeit keine Sportwetten anbieten zu können!
      Die Rechtslage in Deutschland betreffend das Angebot von Sportwetten auf Grundlage einer ausländischen europäischen Lizenz ist derzeit noch ungeklärt. Dies betrifft also auch JAXX.COM, da bei uns Wetten auf Basis einer österreichischen Lizenz angeboten werden.
      Zahlreiche Gerichtsurteile - als richtungweisend gilt vor allem das so genannte "Gambelli-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes -, lassen darauf schließen, dass die Rechtslage in Deutschland in Kürze eine entscheidende Wendung einnehmen und so auch Ihnen bald die Teilnahme an JAXX Sportwetten möglich sein wird.

      Am 28.03.2006 wird das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung darüber treffen, ob eine Vermittlung von Sportwetten aus Deutschland ins europäische Ausland rechtmäßig und auf welcher Grundlage dies möglich ist. In Ihrem Interesse haben wir von JAXX.COM entschieden, bis zur Entscheidung des BVerfG Kunden mit Wohnsitz in Deutschland von der Teilnahme an JAXX Sportwetten auszuschließen und Ihnen vorerst nur die staatliche Wette ODDSET des Deutschen Lotto- und Totoblocks anzubieten.

      Wenn Sie als Kunde aus Deutschland also JAXX Sportwetten über die Navigationsleiste aufrufen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihnen eine Spielteilnahme zurzeit nicht möglich ist. Sie können zwar die betreffenden Seiten aufsuchen und sogar einen Wettschein ausfüllen, dieser wird von uns allerdings nicht angenommen [Anm: Fettstellung durch mich] .

      Sobald Rechtsicherheit besteht, werden wir auch Ihnen auf Basis der österreichischen Lizenz Sportwetten anbieten können. Bis dahin bitten wir um Geduld!

      Ihr JAXX Team "

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 14:51:51
      Beitrag Nr. 1.526 ()
      :cool: Grundvoraussetzungen für ein Mybet-Franchise-Wettbüro sind das Ladenlokal und ein DSL Anschluss......Schulungen und Geräte stellt mybet...:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 15:02:09
      Beitrag Nr. 1.527 ()
      :cool: Derzeit gibts in Deutschland rund 1500 Wettbüros.In den kommenden 5 Jahren soll sind die Zahl verzehnfachen...:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 15:04:40
      Beitrag Nr. 1.528 ()
      Derzeit gibts in Deutschland rund 1500 Wettbüros. In den kommenden 5 Jahren soll sich die Zahl verzehnfachen....cool:
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 19:06:43
      Beitrag Nr. 1.529 ()
      :cool: Lang und Schwarz 13,51Euro für Fluxx...:cool: Knaller im Dax... Merk will Schering übernehmen!!!Wann geht die Übernahmewelle bei den Wettanbietern los ????
      Avatar
      schrieb am 12.03.06 21:43:57
      Beitrag Nr. 1.530 ()
      :cool: Interessanter download ,,,,,,venture-lounge.de/downloads/PM_VL_Berlin.doc ,,,,, Businessplan-Wettbewerb "Venture Lounge" im September2004 ...Die sechsköpfige Jury bescheinigten den Gründern von myBet.com Franz Freiherr von Brachel (33) und Burkhardt Bonello (31) "das Potential zum Big Player".....MyBet.com-Geschäftsführer Burkhardt Bonello: Wir suchen derzeit 1,9 Millionen Euro Kapital um dann zur Fussballweltmeisterschaft 2006 ein attraktiver Übernahmekanditat für einen alteingesessenen Buchmacher zu sein der den technologischen Anschluss verschlafen hat.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 08:29:35
      Beitrag Nr. 1.531 ()
      [posting]20.653.940 von murli am 12.03.06 21:43:57[/posting]So was nennt man visionär und `Ziel erreicht`. Gut für Fluxx.

      Aber alle `Nachahmer`-Wettbörsen (Betfair ist der Standard) haben nie genügend Umsätze erreicht um börsenmässig wirklich gut zu funktionieren (auch wegen der geringeren Margen). Nur das Volumen bringts. Deshalb wurden auch klassische Wettangebote ins Programm aufgenommen (Einzelwetten, Kombiwetten). Ob dies nun Mybet, Bluevex, oder wer auch immer ist, alle Kleinen mussten (müssen) diesen Weg gehen (oder sind nicht mehr).

      Das Problem: Bei den klassischen Sportwetten herrscht ein erbarmungsloser Kampf. Wer hier nicht über entweder genügend Kapital, eine grosse Kundenbasis auf Grund anderer Angebote, oder über einen garantierten Zufluss von zu waschendem Geld verfügt, muss die Waffen strecken oder sich einen potenten Partner suchen. Mybet, bzw. seine bisherigen Kapitalgeber hatten jetzt gar keine andere Wahl, als zu verkaufen (bzw. gegen Fluxx-Aktien einzutauschen ;) )

      Für beide Seiten m.E. ein hervorragendes Geschäft (Win-Win): Jaxx.com kann künftig seine getätigten Sportwetten an der eigenen Wettbörse absichern und zusätzliche Gewinne erwirtschaften und die Risiken geringer halten. Mybet erhält so zusätzliche Liquidität in den Wetten, grössere Umsätze und die Chance sich hinter Betfair (natürlich in gewissem Abstand) eine stabile Position als Wettbörse zu sichern.

      Gute Woche allen Fluxxianern
      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 09:31:23
      Beitrag Nr. 1.532 ()
      JAXX Werbung bei Spiegel Online. Gefällt mir...
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 12:11:08
      Beitrag Nr. 1.533 ()
      ... schon wieder ein Frick


      FLUXX investiert bleiben
      13.03.2006 11:52:06


      Die Experten von "Markus Frick Inside" empfehlen langfristig orientierten Anlegern in der Aktie von FLUXX (ISIN DE0005763502/ WKN 576350) investiert zu bleiben.

      Nach einem grandiosen Kursverlauf im vergangenen Jahr habe der Kurs der FLUXX-Aktie in den letzten Monaten doch einige Abstriche hinnehmen müssen. Doch mit der Beteiligung an dem Online-Sportwettenportal myBet.com habe der Kurs zuletzt neuen Schwung bekommen.

      Drei Aspekte seien für das Unternehmen sehr interessant: Zum einen erwarte man für den Online-Lotto-Markt ein Wachstum von rund 25%. Daran wolle man natürlich teilhaben. Lotto im Supermarkt und Unternehmensbeteiligungen seien weitere Aspekte.

      Die Ergebnisse für die ersten neun Monate 2005 würden unterstreichen, dass das Unternehmen kräftig zulegen könne. So habe man den Nettoumsatz um 33% auf 16,5 Mio. EUR gesteigert. Der EBITDA-Gewinn sei mit 4,4 Mio. EUR sogar mehr als verdreifacht worden. Auch für die kommenden Jahre strebe das Unternehmen Umsatzzuwächse von rund 30% an. Auch der Ausbau des Sportwettengeschäftes werde für weiteren Schwung sorgen.

      Mit einem KGV von gut 30 sei die Aktie ambitioniert bewertet.

      Die Experten von "Markus Frick Inside" halten das Geschäftsmodell für sehr aussichtsreich und raten deshalb, langfristig orientierten Anlegern in der Aktie von FLUXX investiert zu bleiben. Die Experten würden bitten, dass die Anleger nicht vergessen würden, den Stoppkurs nachzuziehen. Das Kursziel liege bei 15,00 EUR.
      Analyse-Datum: 10.03.2006
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 12:19:59
      Beitrag Nr. 1.534 ()
      [posting]20.659.057 von jazzo1 am 13.03.06 12:11:08[/posting]Die Experten würden bitten, dass die Anleger nicht vergessen würden, den Stoppkurs nachzuziehen

      Köstlich :) Sonst sind die Stopplosswellen doch so schwierig auszulösen und das wollen wir den Experten von Herrn Frick doch nicht zumuten :p

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 13:24:11
      Beitrag Nr. 1.535 ()
      Gute Nacht
      der Bäcker ist wieder da- dann sind seine Lemminge nicht weit!!!:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 13:38:49
      Beitrag Nr. 1.536 ()
      da wurden gerade gut 11.000 weggekauft. Mit den 15 EUR geht der Bäcker die Sache ja mal moderat an... Ich denke, 15 EUr haben wir bis zum 28.3. bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 13:57:39
      Beitrag Nr. 1.537 ()
      sollen sie doch ihre Brötchen backen. Fluxx hat das momentan nicht nötig, da ganz andere auf den Zug aufsteigen :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 17:40:15
      Beitrag Nr. 1.538 ()
      Fluxx flutscht!

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 19:10:06
      Beitrag Nr. 1.539 ()
      :cool: Noch 4% Kurszuwachs,dann hat Fluxx die Tipp24 AG im Börsenwert eingeholt!!! Nach dem nachhaltigen Bruch der 13 Euro-Marke steuert Fluxx nun zum nächsten Widerstand bei 15,50 Euro zu...:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 19:42:49
      Beitrag Nr. 1.540 ()
      leider hab ich mich von der gutgemeinten "verkaufshetzte" unserer charttechniker maryjo und hopardes seinerzeit bei 11,5 etwas anstecken lassen und einen teil verkauft, welche ich z.T teuerer nachkaufte, als die Konsolidierung nicht den prognostizierten Wert unter 10,5 erreichte ...

      waren ja gutgemeinte Ratschläge
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 19:56:55
      Beitrag Nr. 1.541 ()
      [posting]20.666.795 von cashcompany am 13.03.06 19:42:49[/posting]:cool: Sind ja auch deshalb seit Tagen nicht mehr aufgetaucht. Aber es gibt immer noch zahlreiche Unterinvestierte ,ausser diesen beiden...Schwache Tage sollten konsequent zu Kauf genutzt werden,über der Marke von 15,50 Euro wartet erst bei 48 Euro der nächste grosse Widerstand.. Die 15,50 Euro-Marke dürfte aber nicht gleich im ersten Anlauf geknackt werden....:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 20:00:40
      Beitrag Nr. 1.542 ()
      [posting]20.666.795 von cashcompany am 13.03.06 19:42:49[/posting]Das Einsteigen von Fonds und Großanlegern kann so manche Charttechnik knacken! Sowas kann niemand vorhersehen und den Kurs enorm beeinflussen wie wir gesehen haben. Ausserdem wurden hier gleich fast 20 % aufgekauft!! Habe selber teurer nachgekauft und einige Prozente nicht mitgenommen..
      Tut mir Leid Cashcompany... so ist das eben mit der Börse...
      Ich werde nun auch erstmal keine meiner Fluxx-Stücke hergeben... wohin die Reise in den nächsten Tagen geht wissen wir ja nun...
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 20:26:52
      Beitrag Nr. 1.543 ()
      Ja, da war doch noch was, trockener Rotwein! :lick::lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 20:32:37
      Beitrag Nr. 1.544 ()
      [posting]20.666.795 von cashcompany am 13.03.06 19:42:49[/posting]@cashcompany

      Ergänzungen von hpoades und maryjo sind o.k.
      und helfen bei Kaufentscheidungen. Die derzeitige nicht "normale" Charttechnik bei Fluxx in Richtung Norden gibt halt 2 Variante her:

      1.) Der Anstieg ist übertrieben und die Aktie
      kommt doch noch zurück


      2.) Etwas ungewöhnliches läuft im Hintergrund ab
      und man wartet Infos ab bzw. zieht den Stoppkurs nach.
      Im Moment zeiht es eher nach der 2. Variante aus,
      welche mir ganz recht ist.

      Gruß longterm
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 20:35:03
      Beitrag Nr. 1.545 ()
      Hallo Fluxxfreunde,

      so haben wir einen neuen momentanen Sieger in unserem beliebten Tippspiel !

      8,13 € (#004) robbe_III
      8,94 € (#259) halbgott
      12,20 € (#126) Pernod777
      12,25 € (#050) bzgl
      12,50 € (#133) Sturmwaechter
      ------------------------------------------------------------------------------------
      13,80 € Aktuelles absolutes Xetra-Jahreshoch am 13.03.2006
      ------------------------------------------------------------------------------------
      13,80 € (#070) miramar <<<==== Momentaner Sieger !!!
      14,30 € (#550) jazzo1
      14,80 € (#066) oliver.woerner
      14,80 € (#131) claudioraimondo
      15,10 € (#189) Cash13
      15,10 € (#552) schlurp
      15,40 € (#616) distel.hf
      16,00 € (#032) barytonesax
      16,00 € (#063) wd9598
      16,20 € (#638) Vince79
      16,40 € (#035) cashcompany
      16,44 € (#490) beta77
      16,45 € (#492) ebookaktiv
      17,89 € (#019) dr.fist
      17,95 € (#013) Funkenpuster1
      18,00 € (#202) salvio01
      18,15 € (#302) pw111
      18,24 € (#494) money1000
      18,35 € (#045) asbo13
      19,35 € (#008) Energuss
      19,90 € (#053) Down Under
      20,34 € (#491) ifffan
      20,80 € (#096) gue100
      21,00 € (#007) borsalino1965
      21,30 € (#147) SAT_2005
      21,80 € (#017) MaryJo
      22,50 € (#024) hopades
      22,52 € (#201) mickefett
      23,35 € (#030) Hacki123
      23,50 € (#075) longtermthinker1
      23,55 € (#623) panja84
      24,24 € (#522) tylerdurden^v^
      24,65 € (#489) Jammi
      24,99 € (#617) snoopylein
      25,50 € (#016) harti23
      26,83 € (#031) tradejunkie
      27,77 € (#497) cys
      28,85 € (#364) fluxxpower
      29,85 € (#514) voltago01
      32,50 € (#411) hihaol
      33,00 € (#493) elektroide
      34,50 € (#520) Malmquist
      36,48 € (#444) alpenjodel
      37,40 € (#498) mwenture
      57,74 € (#644) Dostojewski
      76,98 € (#051) edgar7

      Ich wünsche allen Investierten und Interessierten eine glückliche Hand!

      MfG

      Fluxxpower

      P.S. Dosto, lebst Du noch oder schwimmst Du schon in deinem Geld ?????
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 21:00:51
      Beitrag Nr. 1.546 ()
      @hey maryjo ...
      bist du nun endlich aus dem "underground" wieder aufgetaucht
      wurde auch Zeit dass du dich wieder mal meldest
      ;)

      klar ....
      bin (wie ihr alle) für meine Käufe/Verkäufe selber verantwortlich .. und mache hier niemand einen Vorwurf wenn die Prognosen nicht so eintreffen wie sie sollten ....so ist eben das "Spiel" an der Börse
      niemand kann wissen was morgen ist ...
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 21:08:17
      Beitrag Nr. 1.547 ()
      Jaxx setzt auf jom_com
      Ab sofort arbeitet jom_com für das Glücks- und Gewinnspiel-Portal Jaxx aus Hamburg, eine hundertprozentige Tochter der Fluxx AG in Kiel. Jaxx startet heute eine neue Kampagne, die auf reichweitenstarken Portalen und ausgewählten Special-Interest-Plattformen wie T-Online, Spiegel.de, MSN und Sport1 zu sehen ist. Planung, Einkauf und Optimierung der Aktivitäten in den Bereichen Bannerwerbung, Suchmaschinen-Marketing und Adressgenerierung liegen dabei in den Händen der Hamburger Online-Media-Agentur. Ziel der Online-Marketing-Aktivitäten sei die Gewinnung von neuen Kunden für die Online-Lotto-Plattform Jaxx sowie die Steigerung der Markenbekanntheit im Endkundensegment, so Neil Steinberg, Jaxx-Geschäftsführer.
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 21:17:28
      Beitrag Nr. 1.548 ()
      auch ich möchte mich jetzt nicht verstecken und zuerst allen wackeren Fluxx-Langzeitinvestierten gratulieren ! - wie auf ariva sage ich hier, ihr habt euch diese letzten Anstiege mindestens aufgrund der Jahresenddelle voll verdient !

      für die, die zunehmend auf die inzwischen gewohnte Präzision meiner Projektionen gesetzt haben, tut mir das Leid - ich könnte mich jetzt damit rausreden, daß ich immer auch auf das bizarre Wechselspiel zwischen Fundamental- und charttechnischen Aspekten hingewiesen habe, aber das wäre insofern zu billig, als ich selber doch auf die Zuverlässigkeit `meiner charttechnischer Indizien` speziell bei der Fluxx vertraut habe - immerhin habe ich doch relativ deutlich, erst nochmal am Freitag; Puts auf Fluxx gekauft ;-( - mit dem Einstieg von `Großinvestoren` haben wir wohl `fundamental` eine neue Qualität !

      aber, und da macht mir das longtermthinker1 hier jetzt etwas leichter, ist ein deutlicher Rücksetzer nach wie vor nicht auszuschließen - ich sag`s mal so: die Bollinger Bänder sind doch wohl ausgereizt ! ? - nach dem explizit von mir nicht erwarteten Wechsel quasi von einem Aufwärtstrendkanal in einen steileren Aufwärtstrend haben wir heute nochmal eine obere Linie durchbrochen - es schwelt zumindest die Gefahr einer kräftigen Korrektur, auf die ich aktuell nur noch mithilfe dieser beiden zusätzlichen charttechnischen Aspekte hinweisen möchte:

      - es gab bisher kein charttechnisches Zugeständnis (Rückkehr) bezüglich des 7-monatigen (!) Aufenthalts zwischen 10 und 11 € von April bis Oktober 2005

      - im Langzeitchart ist eigentlich nach jedem noch so deutlichen Durchqueren der 200-Tage-Linie relativ kurzfristig ein nochmaliger 200-Tage-Test erfolgt

      steht also jetzt die Frage im Raum, ob die festgestellte `neue Qualität` um Fluxx herum weiterhin so nachhaltig ist, daß auch der zuletzt genannte Aspekt zu vergessen ist ? - wir wissen sicher alle, daß Trendumkehren sehr schnell ihre eigene Dynamik entwickeln

      ...

      solidarische Grüße an alle glücklichen Fluxx-Teilhaber
      und speziell an alle kurzfristig orientierten `Trader`
      euer hopades
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 21:45:33
      Beitrag Nr. 1.549 ()
      (Antwort auf Beitrag Nr. 20.668.173 - erstellt von hopades am 13.03.06 21:17:28)

      @hallo hopades (maryjo)
      freut mich, dass du (ihr) nachwievor diesen thread verfolgt und auf meine Provokation so prompt reagiert habt!

      der Gedanke war eigentlich der, dass ihr euch an der Diskussion nicht ausschliest, sondern euch wieder aktiv beteiligt
      :)

      mc_cäsh
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 09:24:45
      Beitrag Nr. 1.550 ()
      [posting]20.668.523 von cashcompany am 13.03.06 21:45:33[/posting]Sicherlich hätte ich mich verabschieden können, war aber nur eine Woche zum Skifahren weg...

      Zum letzten Beitrag von Hopades:
      Wenn das Interesse an Fluxx weiter auf so hohem niveau bleibt, wird sich ein möglicher Rücksetzer nicht stark entfalten können.... Eine Berührung der 200 Tage Linie wäre Ok aber mM nicht tiefer als 12,50, eher seitwärts...
      Ist aber momentan wirklich ein Ausnahmezustand bei Fluxx der sich nicht mehr einschätzen lässt...

      Gruß MaryJo
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 10:31:22
      Beitrag Nr. 1.551 ()
      Und vielleicht geht es nach dem neuen Trendkanal nicht mal mehr unter die 13..?? Wer weiss das schon in der momentanen Situation..??
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 11:17:37
      Beitrag Nr. 1.552 ()
      Hy, MaryJo,

      sei gegrüßt ;-)

      Fluxx sprengt aktuell bewährte Chartgesetze ;-)( - einen neuer Trendkanal hat sich aber solange nicht etabliert, solange du keine Parallele (hier zu magenta) ziehen kannst - es liegt eher dieses vor: ein etablierter Trendkanal hat quasi einen `Oberbau` erhalten, der zuletzt (gestern) aber wiederum nach oben verletzt wurde - unabhängig von meinen nachvollziehbaren Put-Interessen glaube ich weiterhin nicht, daß Fluxx nicht wieder in bewährte Chartmuster zurückkehrt - meine Puts habe ich am Freitag noch aufgestockt und werde daran festhalten - genauso wie Fluxx-Investierte sich jetzt an den Weitergang dieses außerordentlichen Anstiegs klammern - und noch einen Unterschied zu deiner Einschätzung möchte ich hier wiedergeben: eine Korrektur wird ggf. sehr deutlich und ggf. blitzartig sein



      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 11:28:38
      Beitrag Nr. 1.553 ()
      (Antwort auf Beitrag Nr. 20.673.259 - erstellt von hopades am 14.03.06 11:17:37)

      hallo

      Danke für eure Einschätzungen ....
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 12:22:13
      Beitrag Nr. 1.554 ()
      um es in einer Metapher auszudrücken; seit letzem Jahr verpuppt, wird bald ein wunderschöner Schmetterling der Puppe entsteigen. Alle werden begeistert sein und werden versuchen, den Schmetterling zu fangen. Er aber entsteigt in himmlische Höhen, wo in keiner mehr fangen kann ;).

      Hahaha, ihr werdet es erleben. Einen Vorgeschmack dieses Gefühls konnte man schon mit der onlinegeschalteten Sportwettenseite bekommen. Wie wird das erst mit dem Supermarktlotto sein und wie wird es mit ....? sein.
      Ich kann`s kaum erwarten.
      Das nur, um ein bisschen Emotion in diese staubige Sachlichkeit hereinzubringen (wo ist Dosto, dessen Rolle dieses hier ist?!).
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 13:23:39
      Beitrag Nr. 1.555 ()
      :confused:----hallo Hopades------was hälst du von Pixelpark KN. 126225--------------
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 14:38:41
      Beitrag Nr. 1.556 ()
      Dosto genießt und schweigt - und ich lebe wieder.

      Schulde aber voltago01 noch eine Antwort - deshalb hier nur kurz:

      1. Die Metro AG sieht allem Anschein nach (noch) nicht vor Fluxxterminals aufzubauen. Fragt sich nur: Wie lange noch?

      2. Ich würde keinen Stopploss bei Fluxx setzen - wozu?

      3. In diesem Thread gibt es einige "sehr interessante" Beiträge.

      4. Ich empfehle die Fluxx-Aktie im Verwandten- und Bekanntenkreis mit missionarischem Eifer (aber nur bei denen die ich mag, oder die mich bald mögen sollen :)).

      5. Das solltet ihr auch tun!

      6. Nein, ich schwimme noch nicht im Geld und habe auch meine Gewinne, bei der von mir einmal erwähnten Gold-Aktie, noch nicht realisiert. Ich möchte doch mindestens 30 k an Fluxxaktien zusammenkriegen :D

      7. In Ricklingen (Stadtteil von Hannover), an der Friedrich-Ebert-Straße 9, wurde ein mybet.com - Wettlokal eröffnet. Sehr stark befahrene Straße - es fällt auf!

      8. Ich verkaufe erst irgendwann ab EUR 100,00

      9. Wen treffe ich am 17. Mai bei der HV?

      10. Melde mich jetzt für einige Zeit wieder nicht.

      Gruß - Dosto

      PS. Spezielle Grüße an die "Altgedienten" bei Fluxx. Ich lese regelmäßig mit. Meine nächsten Postings werden garantiert wieder etwas mehr ausgeschmückt ;)
      Wünsche euch allen beste Gesundheit und einen schönen, warmen Frühling.

      PPS. Denkt nicht einmal im Traum daran eure Anteile zu verkaufen - sonst beißt ihr euch schon bald in den Hintern.
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 15:00:15
      Beitrag Nr. 1.557 ()
      pw11, kurz, weil wir sind hier bei Fluxx :) :

      pixelpark offensichtlich Anfang Februar und Anfang März ein Kauf - jetzt erst mal oberer Widerstand - also jetzt eher nochmal abwarten !

      mit utimaco, 757240, meine ich eine vielversprechende Aktie entdeckt zu haben, in der ich zunehmend für unter 10 € aktuell drin bin ;) :cool: - fundamental 100 % Wachstum in Amerika - und `safeware` ist ein sehr großes globales Thema ;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 15:50:41
      Beitrag Nr. 1.558 ()
      Und welcher Fond kauft Heute????????????????
      Es scheint ein anderer Aufkäufer zu sein,oder hat er dazu gelernt?In den letzten Stunden wurde immer wieder mal die
      Kauforder für ein par Minuten rausgenommen,um dann nach zehn Minuten des wartens mit einer neuen Icebergorder den Kurs wieder zu stabilisieren.Von mir kriegt der kein Stück.....Pastete
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 18:01:36
      Beitrag Nr. 1.559 ()
      ich finde, dass es heute echt gut gelaufen ist. eher schwache umsätze aber kein absturz, wie er von dem ein oder anderen erhofft/befürchtet wurde. ich sehe den tag als "lufthol-tag". jetzt kommt es auch auf die pr arbeit von fluxx oder anderer meldungen zur fluxx aktie an. eigentlich stimme ich hop. und mar. zu, was einen rücksetzer angeht. hier stehen aber m.a.n. zu viele termine in zu naher zukunft an. wer vom urteil des bverfg noch profitieren will, steigt ein (oder wer drauf spekulieren will...). dann kommen noch kurz darauf die zahlen (und weitere news?) und dann steht auch schon die wm vor der tür. auf allzu dicke rücksetzer würd ich nicht setzen, sorry hop. aber wir werden später sehen, wessen strategie mehr gebracht hat.... villeicht greifen wir, die die aktie halten, ja gerade alle mächtig ins klo....
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 18:27:45
      Beitrag Nr. 1.560 ()
      :cool: Die Aktie läuft heute unter dünnen Umsätzen nochmal zum Test der 13 Euro-Marke!!! Spätestens beim Test dieser Marke dürfte die Aktie wieder nach oben drehen und zum angestrebten nächsten Widerstand bei 15,50 Euro anlaufen....:cool:
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 18:30:49
      Beitrag Nr. 1.561 ()
      ja ja... man soll den tag nicht vor dem abend... usw...
      "absturz" in ffm auf 13,20... jetzt wieder auf 13,28...
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 18:42:12
      Beitrag Nr. 1.562 ()
      Ein Krebs läuft auch 1 zurück und 2 vor ;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 18:44:00
      Beitrag Nr. 1.563 ()
      :cool:Vielleicht wird aber auch noch ein Versuch einer Stopp-loss-Attacke gestartet...Man darf auf die kommenden Tage gespannt sein. Im Falle einer solchen Attacke bin ich sogar der Meinung,dass danach der Widerstand bei 15,50 Euro im ersten Anlauf genommen wird!!!:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 20:16:23
      Beitrag Nr. 1.564 ()
      gleiche Situation wie 08./09.03. -erst runter auf 12,60
      dann am nächsten Morgen gleich wieder auf über 13,20 ?

      oder

      jetzt doch Korrektur ?

      wer weis, wer weis........;)
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 20:32:40
      Beitrag Nr. 1.565 ()
      Auf mybet folg. Wette: Schafft es die NASA einen Menschen auf den Mars zu bringen?

      Was für ein Langzeit-Inverst :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.03.06 21:28:04
      Beitrag Nr. 1.566 ()
      Aus der Stellenbeschreibung bei Fluxx.
      Kennt einer früheren Vergleich zu den 750.000 reg. Nutzern?

      Gruß longterm

      ...
      Dabei spricht ein ständig wachsender Kundenstamm von über 750.000 registrierten Nutzern für die hohe Attraktivität dieses Angebots.

      Aufgaben
      Im Zuge der Erweiterung unserer Geschäftsfelder suchen wir ab sofort einen Produktmanager, der sich schwerpunktmäßig um die nationale und internationale Produktentwicklung kümmert. Dabei liegt eine besondere Herausforderung in der professionellen Koordination einer Vielzahl von Aktivitäten und Kontakten auf Basis der bekannten - oder bei uns erlernten
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 09:12:22
      Beitrag Nr. 1.567 ()
      Sportwetten-Mafia: Ganzer Artikel hier: http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,im4l3nylsr6…

      "............Europaweites Netzwerk
      Wie wir erfahren, soll die Wettmafia europaweit vernetzt sein. Der Informant berichtet: "Ich kenne die alle. Der Hoyzer und der Ante Sapina in Berlin sind da nur ganz kleine Fische. Auch bei dem Wettskandal in Belgien, wo jetzt gerade die belgische Polizei ermittelt, haben wir alles gewusst. Da hat ein Spieler von Sint Truiden den Tipp gegeben. Und dann wurde bei uns gesetzt. Über 400.000 Euro sind da allein bei einem Wettanbieter gewonnen worden."

      Sollten diese Informationen stimmen, wäre dies ein europaweiter Wettskandal großen Ausmaßes. Tatsache ist: Aufgrund der Plusminus-Recherchen prüft nun die Staatsanwaltschaft München I, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen............"

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 09:32:25
      Beitrag Nr. 1.568 ()
      Habt ihr das gesehen, hier sollte die SL-Welle rollen- im bid stehen bei 12,76 100000 shares- scheint aber nicht keklappt zu haben- dreht schon wieder nach oben:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 09:41:48
      Beitrag Nr. 1.569 ()
      [posting]20.688.782 von landman am 15.03.06 09:32:25[/posting]da sind die Anleger der Bitte von Fricks Jüngern, den Stop-Loss nachzuziehen, wohl nicht nachgekommen. Wie gemein. :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 10:35:31
      Beitrag Nr. 1.570 ()
      jaja das lernt man(n) Frau alles auf den "Frickschen Börsenseminaren"

      nämlich nicht das zu tun, was dieser "Wolf im Schafspelz" möchte...
      dann läufts auch für die "kleinen" besser
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 10:45:56
      Beitrag Nr. 1.571 ()
      -----------Hopades ----vielen Dank für deine Antwort-------
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 13:28:01
      Beitrag Nr. 1.572 ()
      2.SL-Versuch:confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 13:28:30
      Beitrag Nr. 1.573 ()
      soeben wurden sie bei 13,00 doch noch ausgestoppt
      bis 12,70

      das wärs gewesen für einem günstigen Einstieg
      :look:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 16:45:33
      Beitrag Nr. 1.574 ()
      :cool: Ist ja doch noch einiges über die Ladentheke gegangen heute. Ist eine schöne Gelegenheit heute noch mal aufzustocken. Morgen Abend dürfte die Aktie schon wieder deutlich über 13 Euro stehen!!!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 17:15:38
      Beitrag Nr. 1.575 ()
      Es sieht nicht so aus, als wenn noch viele verkaufen wollen. Wenn es morgen wieder deutlich hochgeht, dann war es heute mal wieder ein erfolgreiches SL-fisching!!!

      Stück Geld Kurs Brief Stück
      12,99 440
      12,98 100
      12,96 1.578
      12,94 900
      12,91 678
      12,90 550
      12,89 300
      12,81 700
      12,80 300
      12,78 500

      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/FXX.aspx

      84 12,77
      3.080 12,72
      80 12,70
      2.473 12,69
      2.500 12,65
      1.000 12,55
      2.964 12,54
      1.100 12,51
      1.300 12,50
      3.700 12,45

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      18.281 1:0,33 6.046

      Allen einen Schönen Abend...
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 18:53:08
      Beitrag Nr. 1.576 ()
      Widerspruch, Hacki123, hier liegt jetzt dann endgültig der Fall klar vor Augen: Korrekturphase eingeleitet - würde ich natürlich auch posten, wenn ich kein Interesse an kurzfristig fallenden Kursen per Fluxx-Puts hätte ! ;)

      weil so radikal wirft speziell eine Fluxx bewährte Chartgesetze nicht über den Haufen :cool:



      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 19:56:58
      Beitrag Nr. 1.577 ()
      @hopades
      Was meinst du, wie weit wir korrigieren? Sehen wir nochmal Kurse unter 12 Euro??? Wo siehst du den nächsten Einstiegszeitpunkt???
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 20:01:09
      Beitrag Nr. 1.578 ()
      :cool: Ich jedenfalls glaube nicht an die Korrekturphase.Spätestens morgen zum Börsenschluss glaube ich an Kursen wieder über 13 Euro...Und zwar deutlich...:cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 20:28:12
      Beitrag Nr. 1.579 ()
      snoopylein, für die untere grüne Linie spricht:

      1. die Nähe zur 38-Tage-Linie

      2. die 3-malige Grenzberührung dann auch unten

      3. die 11 als `Kontakt-Niveau` zu April bis Oktober 2005

      und sehr oft wird im Verbund mit einer Drittberührung neu entschieden bzw. `gewürfelt`

      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 20:29:08
      Beitrag Nr. 1.580 ()
      [posting]20.707.468 von murli am 15.03.06 20:01:09[/posting]Hallo @all+ murli
      Das ist doch mal ein Wort,dann sehen wir Morgen abend mal wer Recht hatte ( ich wünsche mir murli hat Recht, ich glaube aber Hopades wird richtig liegen).
      We will see
      MfG
      schlurp
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 21:02:49
      Beitrag Nr. 1.581 ()
      Guten Abend HOPADES ich bin der Ansicht, dass die 12,00€ in diesem Jahr nicht mehr unterschritten wird.Siehe Inticom beim Stand von 25,00€ heute fast 80,00€ jeder machte die Aussage wie du, Inticom fällt zurück auf 15,50€ was nicht passierte.....
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 21:05:47
      Beitrag Nr. 1.582 ()
      hopades, Deine Chartinterpretation darf ich bestätigen,die Korrektur läuft. Auch die Umsatzentwicklung und einige Indikatoren weisen in diese Richtung.

      An Fluxxpower, mit meiner Schätzung von € 13,80 Höchstkurs
      2006 lag ich Gottseidank nur im Q1 richtig.
      U.a. die vielen qualifizierten und fundierten Beiträge in diesem thread und einige Sonderentwicklungen haben mich doch zu neuen Überlegungen gebracht.Die Liberalisierung ist nicht aufzuhalten und speziell in dieser Aktie steckt noch ein kräftiges Potential.
      Deshalb meine neue Schätzung für 2006: € 26,00
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 21:15:24
      Beitrag Nr. 1.583 ()
      auch guten Abend, wd9598 :)

      mein erster Blick in onvista zeigt, daß Inticom charttechnisch IN KEINER WEISE unter den Fluxx`schen Randbedingungen steht/stand

      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 15.03.06 23:00:46
      Beitrag Nr. 1.584 ()
      So, jetzt mal `ne gewagte Prognose. :)

      Sollten morgen mehr als 70.000 Shares gehandelt werden, geht`s spätestens übermorgen wieder nach oben.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 09:22:46
      Beitrag Nr. 1.585 ()
      Juhuuu.... billig einsammeln!
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 09:24:54
      Beitrag Nr. 1.586 ()
      Die Falle hat zugeschlagen:mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 09:43:51
      Beitrag Nr. 1.587 ()
      Puh, endlich die Chance nachzukaufen...

      @hopades... du meinst also, wir nähern uns nochmal der 11... wird das vielleicht schon heute sein? Werdenwir uns nun wieder einige Tage zwischen 11 und 12 aufhalten oder meinst du es geht gleich wieder stark nach oben?

      Geht es noch unter 11 Euro??? doch noch Test der 200 Tage Linie? zumindest Intraday?
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 10:02:54
      Beitrag Nr. 1.588 ()
      snoopylein, ich würde mich nur wiederholen - also bitte meine letzten postings durchlesen ;)

      der dritte Tag hintereinander mit klarer Tendenz deutet in keiner Weise auf ein kurzfristiges Spielchen hin (Stopp-Loss oder so), sondern leitet eine kurz- bis mittelfristige Korrektur ein - also 11 € sicher noch nicht heute - es wird sicher auch nochmal einen schüchternen Gegenschlenker geben - für alle, die es noch nicht bemerkt haben: aktientechnisch darf man nicht in Stunden denken, sondern in Tagen oder Wochen oder Monaten oder Jahren

      vieles was ich bei Lycos Europe, Net AG und Fluxx in den beiden Foren lese, deutet auf mangelnde Erfahrung, mangelnden Realitätssinn und mangelnde Geduld hin

      damit also auch mal ein `statement der anderen Art` von hopades :) :cool: ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 10:07:05
      Beitrag Nr. 1.589 ()
      erklär mir bitte wie du wissen willst was mit einer aktie in 5 wochen oder 5 monaten ist???:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 10:30:47
      Beitrag Nr. 1.590 ()
      Danke Hopades für die wie immer klare Aussage...
      Glaube aber trotzdem, dass wir die 11 Euro heute noch testen... momentan gehts ja weiter abwärts...
      Du sagst uns dann sicherlich wieder, wenn du einsteigen würdest, stimmts?! Danke.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 10:42:58
      Beitrag Nr. 1.591 ()
      BenAf, das war nicht meine Aussage :confused: ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 10:49:00
      Beitrag Nr. 1.592 ()
      alles wegen dem blöden neuen Wettskandal.......!:mad:



      Bei einer tel. Umfrage gestern (auf TV) sprachen sich über 60% der Befragten für ein generelles Wettverbot (Sport)
      aus....

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 11:09:08
      Beitrag Nr. 1.593 ()
      sind die Frick Lemminge schon wieder draussen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 11:27:40
      Beitrag Nr. 1.594 ()
      [posting]20.730.097 von notation am 16.03.06 10:49:00[/posting]dann sind aber immer noch 40 % dafür:)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:05:58
      Beitrag Nr. 1.595 ()
      hopades, 14.03.06, 11:17:37 Uhr, an MaryJo:

      "eine Korrektur wird ggf. sehr deutlich und ggf. blitzartig sein" :( :cool: ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:06:06
      Beitrag Nr. 1.596 ()
      Na,sind die Jünger von Frick raus,bin ja mal gespannt,was er ihnen bei 23Euronen so erzählt.Es gibt tatsächlich Idioten die jetzt aussteigen?:):):)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:08:21
      Beitrag Nr. 1.597 ()
      Es gibt schon wieder eine leichte Aufwärtskorrektur.
      RT liegt bei 11,64€ (12.06 Uhr). Bleibt zu hoffen dass es nicht nur ein Ausrutscher bleibt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:12:13
      Beitrag Nr. 1.598 ()
      immer mit der ruhe. langfristig gehts auf jeden fall aufwärts. nach dem schnellen anstieg war eine korrektur zu erwarten.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:21:45
      Beitrag Nr. 1.599 ()
      [posting]20.731.900 von hopades am 16.03.06 12:05:58[/posting]Hallo Hopades,
      Charttechnisch sind wir ja nun wieder fast sauber :-) und das innerhalb 3 Tagen....
      Überlege die Puts jetzt loszuwerden...
      Vielleicht geht es noch bis 11,40 ,aber die Gegenreaktion erwarte ich so heftig wie die Korrektur, dann entlang der 38 Tage Linie zu neuen Höchstkursen.
      Einen Test der 200 Tage Linie ist für mich sehr unwahrscheinlich.
      Daher werde ich mir auch jetzt wieder ein paar Stück in das Depot legen.
      Hast Du Einen neuen Call im Auge??

      MJ
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:22:44
      Beitrag Nr. 1.600 ()
      Soll die heutige Reaktion tatsächlich auf das Urteil-Wettverbot ausgelöst worden sein, oder nur
      aufgrund der Charttechnik ?!
      M.E würde sogar eine Einschränkung des Wettangebotes eine Fluxx durch seine breite Aufstellung (Lizenzberechtigt) nur stärken.
      Wenn ich Wetten will klick ich nach Malta, wenn ich Lotto spiele Klick nach Deutschland, und wenn ich Offline spiele laufe ich zur Tanke um die Ecke.

      So, wieso können die Anleger so kurzsichtig sein...?

      grüße
      jazzo
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:22:59
      Beitrag Nr. 1.601 ()
      [posting]20.731.997 von timobile am 16.03.06 12:12:13[/posting]Komisch, wenn es passiert war es immer jedem vorher klar... ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:36:41
      Beitrag Nr. 1.602 ()
      MaryJo, jetzt bitte nicht mehr `kurzatmig` denken (siehe mein Appell von zuvor) - diese Grafik zeigt, wie eine Korrektur aussieht (siehe die grüne `1`, `2` und `3`):



      ich habe heute die Hälfte meiner Puts mit gutem Gewinn verkauft, aber nur um meine Puts insgesamt zu verbilligen, MaryJo

      es fehlt immer noch das Zugeständnis des Kursverlaufs an den 7-monatigen Aufenthalt des Kurses von April bis Oktober 2005 zwischen ca. 10 und 11 €, das auf keinen Fall in einem Rutsch abzuhandeln ist (hier mehrfach betont) - es gibt daraufhin mindestens noch einmal Kurse unter 11 € - dazu stehe ich, wie zu allem was ich poste und projiziere - auch meine 22,50 € Jahres-Höchstkurs betone ich hiermit ebenfalls nochmal

      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:41:04
      Beitrag Nr. 1.603 ()
      denke es wr eine reaktion aus wettskandal und charttechnischen sachen

      schaut euch mal betandwin an, die sind auch abgestürzt
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:48:57
      Beitrag Nr. 1.604 ()
      [posting]20.732.457 von ProMaiLer am 16.03.06 12:41:04[/posting]Ich glaube nicht, dass der Wettskandal ausschlaggebend ist - man schaue sich z.B. die Kursentwicklung von "bet-at-home" an. Dort sieht man uebrigens auch, was bei Fluxx möglich werden könnte: Eine Kursverdreifachung innerhalb von nur wenigen Monaten liegt bei `Sichtbarwerdung` der Perspektiven durchaus im Bereich des Möglichen. Also: Man lasse sich durch die aktuelle technische Korrektur nicht beirren.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 12:59:20
      Beitrag Nr. 1.605 ()
      Wird Zeit, hopades mal zu seiner Konsequenz und seinen ausgezeichneten Prognosen hier in diesem Forum spezielle Anerkennung zu erweisen.

      Gratuliere, wirklich stark, wie du dich gegen den allgemeinen Strom gestellt und Recht behalten hast!!!!!

      Ich glaube übrigens auch an einen recht hohen FLUXX-Höchststand in diesem Jahr (€ 25,50 - getippt mit Posting Nr. 16) - sollte es noch darüber hinaus gehen hätte ich damit auch kein Problem.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 13:21:34
      Beitrag Nr. 1.606 ()
      in Anlehnung an Prof.Dr.Dr. Oberguru Franz Beckenbauer:

      "Das (Wettskandal) ist nun halt mal die Sau, die momentan durchs Dorf getrieben wird und die Aufmerksamkeit erhält. Wenn dann demnächst wieder eine andere Sau durch Dorf getrieben wird, konzentrieren sich die Leute wieder auf das Aktuelle und das Vorangegangene wird vergessen"

      Die Wettbranche bleibt interessant mit guter Perspektive,
      ergo:

      stay long!!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 14:45:00
      Beitrag Nr. 1.607 ()
      Vorstandswechsel und Großauftrag
      Eigentümer Karl Kletzmaier wechselt beim Linzer Automatenhersteller Keba in den Aufsichtsrat - 1.000 Terminals für deutsche Lottogesellschaft
      Linz - In der Führungsetage des Linzer Automationsunternehmens Keba wird per 1. Juli eine Rochade vollzogen: Der bisherige Vorstandsvorsitzende und 55-Prozent-Eigentümer Karl Kletzmaier wechselt in den Aufsichtsrat. Der derzeitige Entwicklungsleiter Franz Höller rückt ab 1. April in den Vorstand auf. Gerhard Luftensteiner übernimmt den Vorsitz von Kletzmaier. Details wurden in einer Pressekonferenz am Donnerstag in Linz bekannt gegeben.


      Die deutsche börsenotierte Lottogesellschaft Fluxx AG hat sich nach einer mehrmonatigen Testphase mit 72 "KeWin mini"-Terminals für das Linzer Unternehmen, das auch für die Österreichischen Lotterien Terminals liefert, entschieden. Der Großauftrag umfasse 1.000 Geräte und belaufe sich auf ein Auftragsvolumen von 2,5 Mio. Euro, hieß es in der Pressekonferenz.

      Einsatz in Supermärkten

      Die KeWin-Terminals sind für den Einsatz in Supermärkten konzipiert. "Nun haben nicht nur Raucher die Chance, sich selbst zu bedienen, sondern auch Lotto-Spieler eine neue Möglichkeit", erläuterte Luftensteiner. Die Fluxx AG beschreite mit diesem neuen Lotto-Vertrieb ein innovativen Weg, so der Keba-Vorstand weiter: "In den ersten Tests sind die Automaten sehr gut angenommen worden."

      So funktioniert es

      Die Geräte, die in norddeutschen Supermärkten zum Einsatz kommen, seien auch wegen des "One-stop-Shopping"-Prinzips von der Fluxx AG gewählt worden. Die Kunden können einen Lottoschein neben dem Einkauf mit aufs Laufband legen und zusammen mit anderen Produkten bezahlen. Gewinne bis 100 Euro werden sofort ausgezahlt.


      Die Keba beschäftigt aktuell 650 Personen, 600 davon in Linz. "Im laufenden Geschäftsjahr sind bisher 30 neue Mitarbeiter aufgenommen worden", sagte Kletzmaier. Das seit 1970 bestehende Unternehmen steigerte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/05 (per Ende März) seinen Umsatz um 16 Prozent auf 90 Mio. Euro. (APA)

      http://derstandard.at/?url=/?id=2380188
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:02:37
      Beitrag Nr. 1.608 ()
      verstehe ich das richtig, dass fluxx die terminals erst jetzt (bzw. in den letzten tagen) bestellt hat? jedenfalls klingt es so. und auch nur 1.000 terminals.

      wenn dem so wäre, dürfte der umsatz- und ergebnisbeitrag in diesem jahr doch eher gering ausfallen. ich dachte, die wären schon weiter. vielleicht deshalb der kursverfall.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:09:19
      Beitrag Nr. 1.609 ()
      [posting]20.734.544 von tradejunkie am 16.03.06 14:45:00[/posting]Wunderbar. Jetzt wüsste männiglich nur noch zu gerne, ob Herr Kletzmaier von den altbekannten 1000 Terminals aus dem letzten Jahr spricht, oder ob es hier bereits um die Folgebestellung (Nr. 1001-2000) geht.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:17:48
      Beitrag Nr. 1.610 ()
      es wird wohl um die "alte" Bestellung gehen, da im Artikel ansonsten nur noch die 72 Geräte aus der Testphase erwähnt wurden.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:19:47
      Beitrag Nr. 1.611 ()
      [posting]20.735.037 von mwenture am 16.03.06 15:09:19[/posting]ich denke, dass wir davon ausgehen können, dass es sich um die ersten 1.000 stück handelt. wenn du dir die vollständige pressemitteilung auf keba.at anschaust, ist dort von dem ersten internationalen grossauftrag die rede.

      wenn es sich um die terminals 1001-2000 handeln würde, wäre es ja schon der zweite auftrag. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:24:51
      Beitrag Nr. 1.612 ()
      [posting]20.735.286 von shadow73 am 16.03.06 15:19:47[/posting]Sehe ich auch so. Werden wohl die ersten sein.

      Presseerklärung:
      http://www.keba.com/unternem/de/presse/pdf/PK_160306%20fin.p…

      Habe bei Keba per Mail angefragt.

      Sobald ich Antwort habe stelle ich`s hier rein.

      trade
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:30:45
      Beitrag Nr. 1.613 ()
      [posting]20.735.286 von shadow73 am 16.03.06 15:19:47[/posting]..der erste Großauftrag für KEBA....
      Hatte Fluxx nicht schon längst einen Installationsvertrag mit Bechtle für die ersten 1000 Terminals??
      Dann geht es hier doch um 1001-2000.... oder?
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:39:22
      Beitrag Nr. 1.614 ()
      [posting]20.735.572 von MaryJo am 16.03.06 15:30:45[/posting]vielleicht hat Keba diesen Auftrag schon länger, hat ihn aber erst jetzt zusammen mit der Meldung des Wechsels im Vorstand bekanntgegeben.
      Möglichweise wird der Wechsel in Österreich nicht als besonders positiv gesehen und das könnte man mit der positiven Meldung über den ersten internationalen Großauftrag etwas "ausbügeln".
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:44:13
      Beitrag Nr. 1.615 ()
      [posting]20.732.457 von ProMaiLer am 16.03.06 12:41:04[/posting]Das sehe ich anders. Kann bei betandwin keinen "Absturz" feststellen und bei bet-at-home ist ja auch alles ok :)

      Bei Fluxx findet meiner Meinung einfach ne ganz normale Korrektur statt. Ist das ein Wunder bei dem starken Anstieg der letzten Wochen?? Seit Mitte Januar hat sich der Kurs fast verdoppelt :) Was schnell steigt, fällt auch mal schnell! Anders wärs mir zwar auch lieber aber es war längst überfällig.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 15:46:53
      Beitrag Nr. 1.616 ()
      [posting]20.735.812 von tradejunkie am 16.03.06 15:39:22[/posting]ich meine, dass es sich um die ersten Terminals aus dem letzten Jahr handelt, wobei ich denke, dass vereinbart wurde, den Auftrag aus strategischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt zu kommunizieren. Würde ja ins Gesamtbild passen.
      Aber eigentlich ist das vollkommen unwichtig von wann der Autrag stammt. Das ändert nichts am Aufstieg des Kurses.
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:11:25
      Beitrag Nr. 1.617 ()
      nach langem überlegen schließe ich mich der meinung der letzten postings an :look:

      dir korrektur war überfällig, und im grunde ist es auch gut, dass sie eher kurz und heftig ausfällt als über mehrere wochen. kann sein, dass der kurs nochmal paar prozent fällt, aber vielleicht wars das auch schon und er zieht die tage wieder an.

      einfach drin bleiben und abwarten ist jetzt das beste ;)

      ____________________________________________
      realisationsprinzip: nur im verlust verkaufte aktien sind verluste
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:38:07
      Beitrag Nr. 1.618 ()
      [posting]20.735.927 von cocolato am 16.03.06 15:44:13[/posting]naja, koscher schaut der betandwin chart aber auch nicht grade aus

      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:39:55
      Beitrag Nr. 1.619 ()
      habt ihr mal ins orderbuch geschaut?

      sehe ständig auf käufer, die 5.000er oder 10.000er stücke ordern, auf der verkaufseite aber kaum größere positionen

      hab aber leider nur 5 ebenen zur einsicht
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:40:30
      Beitrag Nr. 1.620 ()
      [posting]20.737.328 von ProMaiLer am 16.03.06 16:38:07[/posting]Koscher? Der Chart sieht doch schweinisch gut aus :D

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:47:08
      Beitrag Nr. 1.621 ()
      ja wenn wir den mittwoch mal außen vorlassen :D
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:54:47
      Beitrag Nr. 1.622 ()
      naja, es geht wieder leicht aufwärts
      RT 12,14e
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 16:57:09
      Beitrag Nr. 1.623 ()
      Sehr geehrter Herr tradejunkie!

      Vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Bei den Terminals handelt es sich um ersten 1.000 Stück.


      Freundliche Grüße

      Eva Maier-Homolka, Mag.
      Leiterin Marketing Kommunikation
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 17:34:50
      Beitrag Nr. 1.624 ()
      das war wohl ein bereinigendes gewitter

      Avatar
      schrieb am 16.03.06 19:22:58
      Beitrag Nr. 1.625 ()
      das hat sich ja noch recht gut erholt heute, ob es das schon war?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 19:36:17
      Beitrag Nr. 1.626 ()
      Wettskandal-Ente
      Bayern drohen mit Klage

      Bayern Münchens Manager Uli Hoeneß hat mit Empörung auf einen Bericht der Münchner Tageszeitung "tz" reagiert, wonach Nationalspieler Bastian Schweinsteiger in den jüngsten Wettskandal im deutschen Fußball verwickelt sein soll. Dem "Tagesspiegel" in Berlin sagte Hoeneß: "Wir haben sofort einen Anwalt eingeschaltet. Wenn es wahr ist, was wir gehört haben, dann läuft das auf eine Millionenklage gegen die tz hinaus." Schweinsteiger habe dem FC Bayern erklärt, er "habe nie in seinem Leben auch nur einen Euro auf ein Spiel gesetzt". Die Staatsanwaltschaft habe dem FC Bayern erklärt, dass es Anschuldigungen gebe, die zurzeit absolut nicht verifizierbar seien. "An der Geschichte ist nichts dran", sagte ein DFB-Sprecher gegenüber n-tv.

      Auch der in dem Bericht der "tz" ebenfalls erwähnte Quido Lanzaat vom Zweitliga-Club TSV 1860 München wehrte sich gegen die Verdächtigungen: "Ich habe damit nichts zu tun. Das habe ich auch meinem Verein gesagt. Ich habe in der Vergangenheit nicht auf Spiele meines Vereins gesetzt und werde das auch in Zukunft nicht machen."

      Von der Staatsanwaltschaft habe er nichts gehört, sagte er dem "Tagesspiegel" weiter und nahm auch seinen Teamkollegen Paul Agostino in Schutz: "Bei mir ist das nur ein Gerücht, und ich gehe davon aus, dass das auch bei Paul Agostino ein Gerücht ist. Die Leute, die Beweise haben, sollen sich melden, dann weiß ich, wie mein Name dahin kommt." Es gehe sie nichts an, ob ich jemals gewettet habe. "Soweit ich weiß, ist es nicht verboten, auf Spiele zu setzen. Mehr will ich dazu nicht sagen. Die Leute, die das untersuchen, können sich keine Fehler erlauben. Wir haben jetzt einen Stempel auf dem Kopf. Ich überlege, rechtlich dagegen vorzugehen."

      Nationalmannschafts-Manager Oliver Bierhoff reagierte empört auf die Anschuldigungen: "Ich finde es unverantwortlich, wenn auf Grund von Spekulationen Rufmord an unseren Nationalspielern betrieben wird."
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 19:43:58
      Beitrag Nr. 1.627 ()
      [posting]20.737.801 von tradejunkie am 16.03.06 16:57:09[/posting]Nachdem Frau Maier-Homolka geschrieben hat es handelt sich um die ersten 1000 Terminals, können wir ja sicher sein, dass es die zweiten 1000 auch bald geben wird! :)
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 19:49:08
      Beitrag Nr. 1.628 ()
      [posting]20.741.162 von tradejunkie am 16.03.06 19:43:58[/posting]Nicht nur die 2`ten tausend ;)

      Gruß - Dosto
      Avatar
      schrieb am 16.03.06 20:36:04
      Beitrag Nr. 1.629 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 16. März 2006, 14:24 Uhr

      Renditeplus

      Strategen sind optimistisch für deutsche Aktien

      Von Kerstin Jaumann, Der Fonds

      In der Kategorie der deutschen Aktienfonds wird die DWS ihrer Rolle als Branchenprimus gerecht: Im jüngsten Zwölf-Monats-Vergleich der Analysegesellschaft Feri Rating & Research finden sich gleich fünf Fonds der Deutsche-Bank-Tochter unter den Top Ten.


      HAMBURG. Mit einem Plus von knapp 46 Prozent schneidet dabei der DWS Zürich Invest Aktien Deutschland am besten ab und führt die Rangliste an (s. Tabelle). DWS-Managerin Susan Levermann führt den knappen Vorsprung vor den von ihrem Kollegen Henning Gebhardt gemanagten Fonds DWS Aktien Strategie Deutschland, DWS Select-Invest und DWS Deutsche Aktien Typ O in erster Linie auf ihre etwas aggressivere Anlagestrategie zurück. „Rund 40 Prozent des Fondsvermögen entfallen derzeit auf Nebenwerte“, so Levermann. Zudem habe sie im vergangenen Jahr häufig gegen die allgemeine Marktmeinung investiert und bereits im Sommer begonnen, den Fonds stärker auf Wachstumstitel auszurichten. „Die Investitionen in typische Wachstumstitel wie Puma, United Internet oder Fluxx haben sich inzwischen ausgezahlt“, so die DWS-Managerin. Aktuell setzt sie mit ihrem rund 150 Mill. Euro schweren Fonds vor allem auf die Bereiche Konsumgüter, Finanzen und Grundstoffe. Zu den größten Einzelpositionen gehören Bayer, Deutsche Bank und Deutsche Telekom.

      Von den jüngsten Kurskorrekturen lässt sich die DWS-Managerin nicht beeindrucken. Levermann: „Viele Firmen haben ihre Hausaufgaben gemacht und sind sehr viel profitabler geworden.“ Hinzu kämen eine nach wie vor attraktive Bewertung vieler Aktien, niedrige Zinsen und die Tatsache, dass es derzeit nur wenig attraktive Anlagealternativen gebe.

      Das sieht Manfred Piontke durchaus ähnlich. „Der Zyklus ist reifer, aber noch nicht vorbei“, sagt der Manager des Fonds FPM Stockpicker Germany All Cap, der ebenfalls bei der DWS aufgelegt worden ist, aber extern verwaltet wird. Viele Parameter sprächen für weiter steigende Aktienkurse. Der im Drei-Jahres-Vergleich nach wie vor mit deutlichem Abstand führende Fonds der Beratungsgesellschaft Frankfurter Performance Management AG blieb allerdings in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Plus von nur 28 Prozent deutlich zurück. Piontke führt dies vor allem auf die starke Korrektur der Nebenwerte im Oktober 2005 zurück. Davon waren unter anderem Titel wie Mobilcom und Tele Atlas betroffen, die zu den zehn größten Positionen im Fonds gehören. Seit Anfang vergangenen Jahres ist der Fonds FPM Stockpicker Germany All Cap für Neuzeichner geschlossen, da sein Volumen den Gründern zu groß geworden war. Anleger können den Fonds daher bis auf weiteres nur über die Börse kaufen.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 01:18:33
      Beitrag Nr. 1.630 ()
      weiss nicht, ob´s schon mal erwähnt wurde...

      Aber schaut mal unter Wetten ;)

      http://www.fussball-wm-total.com/
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 07:38:41
      Beitrag Nr. 1.631 ()
      [posting]20.716.850 von tradejunkie am 15.03.06 23:00:46[/posting]
      Die 700.000 Aktien haben wir gestern ja locker geschafft!

      625.308....Xetra
      212.673....FSX
      130........Berlin-Bremen :)

      Also geht`s heute weiter hoch! Glaube ich :rolleyes:

      Avatar
      schrieb am 17.03.06 09:58:47
      Beitrag Nr. 1.632 ()
      aktuell schon wieder 12,50, wobeider trend nach oben zeigt
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 10:44:23
      Beitrag Nr. 1.633 ()
      WAHNSINN... diese Aktie... macht immer das, was man nicht erwartet...
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 10:51:39
      Beitrag Nr. 1.634 ()
      wer ist `man`, snoopylein ? :confused: :cool: ;)

      in der Charttechnik gibt es keine Zufälle ! :kiss:



      und damit jeder sieht, wie sicher ich mich fühle: zwei Drittel meiner gestern mit 4-stelligem Gewinn verkauften Puts (die Hälfte meines Bestandes) verkauft und heute zur Verbilligung meiner Put-Erstkäufe wieder günstig zurückgekauft :cool:

      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 10:55:06
      Beitrag Nr. 1.635 ()
      [posting]20.761.147 von snoopylein am 17.03.06 10:44:23[/posting]Wieso `nicht erwartet`? Die meisten, die sich mit der Aktie ernsthaft befassen, gehen von weiteren Kursanstiegen aus. Mich wundert nur, wie viele gestern Ihre Aktien weggeworfen haben.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:02:58
      Beitrag Nr. 1.636 ()
      [posting]20.761.723 von mwenture am 17.03.06 10:55:06[/posting]Das waren eben die sogenannten "Panikverkäufe".
      Ein paar Kleinanleger haben dabei wohl ordentlich Federn gelassen, dafür haben die Großen noch mal günstig zugekauft, ehe diese Aktien "richtiges" Geld kosten.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:07:23
      Beitrag Nr. 1.637 ()
      1, 2, 3 :cool:



      wie immer ;)
      hopades
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:10:36
      Beitrag Nr. 1.638 ()
      Wie "man" sieht, gehen die Meinungen schon auseinander...
      Hopades ist nach wie vor von einer länger anhaltenden Korrektur überzeugt, während mwenture und chris... von Panikverkäufen etc. ausgehen...

      Was "man" erwartet, liegt immer im Auge des Betrachters...

      Langfristig wird Fluxx auf jeden Fall seinen Weg gehen. Davon ist ja auch Hopades überzeugt. Warte aber trotzdem auf fallende Kurse, damit ich dann beim Kursfeuerwerk auch dabei sein kann...

      Wenn es doch anders kommen sollte, dann ärgere ich mich eben über mich, freue mich aber für alle Investierten...

      @Hopades... ist bei Tria noch alles im Lot? da wird ja gerade schön an den Linien gekratzt...
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:24:01
      Beitrag Nr. 1.639 ()
      @djiny auf ariva: es gibt für nichts eine Garantie, das muß klar sein ! - trotzdem findet hopades aufgrund seiner Analysen immer mehr Beachtung hier und auf WO ;-)

      mit der expliziten Analogie zum Frühling 2005 setze ich auf einen kurzfristigen Abwärtstrendkanal ! - und halte mich durch Spielereien mit Fluxx-Puts auch selbst daran

      @alle: sorry, wenn ich hier den ein oder anderen immer mal wieder verunsichere, aber ich meine, unser Spiel an der Börse besteht zu ca. 50 % aus Rationalität und zu ca. 50 % aus Träumerei, was heißt, daß hopades natürlich immer auch zu ca. 50-%-ig gerne träumt ;-)

      wie immer
      hopades
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:28:52
      Beitrag Nr. 1.640 ()
      [posting]20.761.536 von hopades am 17.03.06 10:51:39[/posting]:confused::confused:
      zwei Drittel meiner gestern mit 4-stelligem Gewinn verkauften Puts (die Hälfte meines Bestandes) verkauft und heute zur Verbilligung meiner Put-Erstkäufe wieder günstig zurückgekauft
      :confused::confused:

      was wollen uns diese Worte sagen?

      Du hast zwei drittel der Hälfte wieder zurückgekauft?

      Somit hast du jetzt wieder 83% vom Ausgangsbestand?
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:29:59
      Beitrag Nr. 1.641 ()
      snoopylein, auch heute wird bei Tria die 200-Tage-Linie noch nicht infrage gestellt - dort befindet sich aktuell ganz eng auch die 38-Tage-Linie - die nächste Sicherheit nach unten ist wiederum nicht weit entfernt die 100-Tage-Linie im Verbund mit dem unteren Bollinger Band :cool:

      noch ist bei Tria der Signalkomplex absolut überwiegend eindeutig positiv :)

      ...
      hopades
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:39:56
      Beitrag Nr. 1.642 ()
      exakt, tradejunkie,

      aufgrund des zugegeben unerwarteten Fluxx-Kursanstiegs (Einstieg von `Großinvestoren`) waren meine ersten Puts etwas teurer :( :cool: ;)

      hopades kennt ja erklärtermaßen das `bizarre Wechselspiel` zwischen Fundamentalaspekten (dort würde ich diesen Einstieg primär ansiedeln) und Charttechnik (hier aber auch etwas) zumindest abstrakt, ist aber der festen Überzeugung, daß der Kurs immer wieder auf den Boden der Charttechnik zurückgeführt wird :cool:

      ...
      hopades
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:47:01
      Beitrag Nr. 1.643 ()
      [posting]20.762.559 von hopades am 17.03.06 11:24:01[/posting]:laugh: Ich bin auch so ein Träumer!!
      Aber ich habe mich gestern doch kurzfristig orientiert, alle Puts gut verkauft und kurzfristig von 11,70 gestern bis 12,80 heute einen sehr akzeptablen Trade abgewickelt.

      Hopades zu Deinen 1,2,3... die Charttechnisch durchaus möglich sind... das müsste dann aber sehr zügig voran gehen...
      In ca. 80 Tagen beginnt die Fußball WM, die Entscheidung der Richter steht bevor und die Endgülitgen Zahlen von Fluxx kommen auch noch...
      Das sind 3 Gründe die gegen eine weitere Korrektur sprechen... Wie denkst Du darüber??? Fluxx hat doch erst kürzlich die Charttechnik völlig ausgehebelt... warum nicht nochmal..
      Der Rücksetzer der letzten 3 Tage war in der Größenordnung wie die 1,2 vom letzten Jahr zusammen... vielleicht kommt demnach ja auch nur noch ein weiter Rücksetzer, oder auch gar keiner mehr... wer weiß das schon...

      Ich finde es Prima wie jeder hier sich Gedanken und Hoffnungen macht und seine Träume verrät. Viele konstruktive Meinungen zu hören regt zum Nachdenken an und bewahrt einen gelegentlich auch vor überstürztem Handeln.

      Uns allen viel Glück und ein schönes Wochenende..
      MJ
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 11:51:37
      Beitrag Nr. 1.644 ()
      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      8.384 1:2,93 24.606

      soviel noch zu heute... da geht wohl nix mehr...
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 12:02:35
      Beitrag Nr. 1.645 ()
      @hopades

      Was glaubst du, wann und wie weit noch ein Rücksetzer zu erwarten ist (natürlich nur ungefähr!)?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 12:46:52
      Beitrag Nr. 1.646 ()
      Hallo, wo seid ihr denn alle?

      Keiner mehr da, oder habe ich alle mit meiner Frage verschreckt?
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 12:55:16
      Beitrag Nr. 1.647 ()
      [posting]20.764.477 von Boersenbeginner79 am 17.03.06 12:46:52[/posting]Mittagessen!
      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 13:45:32
      Beitrag Nr. 1.648 ()
      Ich würde mich auf keinen grossen Rücksetzer verlassen!;););)
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 14:16:26
      Beitrag Nr. 1.649 ()
      Boersenbeginner79, der Tenor aller meiner postings sagt: 10,50 € in einem Tagesverlauf :)

      fast möchte ich mir das verkneifen, daß ich mir da sehr sicher bin :cool: ;)
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 16:02:07
      Beitrag Nr. 1.650 ()
      Hallo Hopades!
      Das setzt natürlich vorraus,dass der,der mit seinem großen Sack derzeit bei 12,60 steht ,
      irgendwann die Schnautze und seinen Sack voll hat....Pastete
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 16:54:39
      Beitrag Nr. 1.651 ()
      Glückwunsch an diejenigen die bei 11,60 als Option oder Share abgrasen konnten...:lick:
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 17:19:30
      Beitrag Nr. 1.652 ()
      DSDS: 61 Prozent für Mike Leon


      Hamburg (ots) - Livewette während Superstar-Finale bei myBet.com -
      Wettquoten: 61 Prozent für Schmuse-Bolzen Mike Leon - Nur 39 Prozent
      für Reibeisen-Rocker Tobias

      Köln/Hamburg, 17. März 2006 - Über 61 Prozent glauben, dass Mike
      Leon (29) das DSDS-Finale am Samstag gewinnen wird. Nur etwa 39
      Prozent hingeben tippen noch auf den bisherigen Favoriten Tobias
      (23). Nach Angaben des Internet-Wettportals myBet.com sah Tobias
      lange Zeit wie der eindeutige Sieger aus. Entscheidend für den
      Stimmungswandel zu Gunsten von Mike Leon Grosch war laut myBet.com
      erst das Halbfinale mit dem von vielen Zuschauern als dramatisch
      empfundenen Ausscheiden von Vanessa, im wahren Leben seit kurzem mit
      Mike Leon verbandelt.

      Auch während dem DSDS-Finale bietet das Internet-Wettportal eine
      Live-Wette an. Noch bis 0:15 Uhr werden unter www.myBet.com Wetten
      angenommen. Aus über 14.000 Kandidaten sind nur noch die zwei
      Finalisten übrig geblieben. Tobias Regner und Mike Leon Grosch
      kämpfen um den Titel und einen Plattenvertrag bei der Sony BMG. In
      einem spannenden Wettkampf singen die beiden Finalisten jeweils drei
      Titel: ihren Lieblingssong, den Highlightsong der Staffel und ihren
      individuellen Siegertitel. Mike Leon Grosch geht mit den Liedern
      "Angels" von Robbie Williams, "Love`s Divine" von Seal sowie mit dem
      extra für ihn produzierten Siegertitel "Don`t Let It Get You Down" an
      den Start. Tobias Regner wird mit "Beautiful Day" von U2, "Purple
      Rain" von Prince und seinen Siegertitel "I Still Burn" auftreten.

      Mit dem Tag des großen Superstar-Finales endet die
      DSDS-Wettkampagne beim Internet-Wettportal. Während bei anderen
      Wettanbietern ausschließlich auf Sportereignisse gewettet werden
      kann, sind bei myBet.com Wetten aus den Bereichen Politik, Lifestyle,
      Wirtschaft und Kultur mittlerweile fester Bestandteil des
      Wettangebotes. Dies haben auch die Zeitschriften "tomorrow" und
      "Maxim" honoriert, als sie myBet.com zum Testsieger unter
      Deutschlands wichtigsten Internet-Wettbörsen kürten - unter anderem
      für Wettvielfalt, Anwenderfreundlichkeit und beste Quoten.
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 17:33:30
      Beitrag Nr. 1.653 ()
      [posting]20.766.684 von hopades am 17.03.06 14:16:26[/posting]hm, jemand (nicht du) sagte mal bei viropharma, er warte auf die baldige korrektur... das war damals noch bei 13 dollar... schade für ihn, denn 100% wären im sicher gewesen :D

      aber möglich istb ein rücksetzer auf 10,50 schon
      dann greif ich aber nochmal zu
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:52:03
      Beitrag Nr. 1.654 ()
      viropharma, 903906, habe ich mir angeschaut, ProMaiLer, da gab es nur den August 2005, als wir da an den 13 € (vergleichbar mit $) vorbei sind - danach ging das bis 20 € - ich verstehe also die "100 %" nicht :confused:

      aber, sei`s drum, Situation, speziell charttechnisch, überhaupt nicht vergleichbar und zwar in einem Grad, daß ich auch gar nicht länger darauf eingehe :)

      hopades
      Avatar
      schrieb am 17.03.06 21:57:25
      Beitrag Nr. 1.655 ()
      MaryJo, die Fundamentalfakten, die du ansprichst, sind seit langem bekannt - wieso sollten die jetzt noch als Fundamentalaspekte auftreten, die laut `meiner Lehre` (:)) als dominant im `bizarren Wechselspiel zwischen Fundamentalaspekten und Charttechnik` unerwartet auf die Kursführung wirken ?

      im Zweifelsfall zählt in so einer Szenerie immer noch die finanzielle Auswirkung - und die führt einen immer ziemliche schnell wieder auf den Boden der Realität zurück, bzw. `auf den Boden der Charttechnik`

      also immer auch an Cash denken, MaryJo, und an den `sellongoodnews-Effekt`, vor allem dann, wenn die guten zukünftigen News schon lange bekannt sind

      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 08:26:32
      Beitrag Nr. 1.656 ()
      na ja Hopades-die Entscheidung des Gerichts ist ja nun
      noch nicht bekannt-hier könnte noch eine dicke positive oder negative Überraschung den Kurs doch erheblich
      beflügeln oder eben drücken.....

      Beste Grüße:)
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 11:47:12
      Beitrag Nr. 1.657 ()
      NEWS !!!

      Einsatz in Supermärkten

      Die KeWin-Terminals sind für den Einsatz in Supermärkten konzipiert. "Nun haben nicht nur Raucher die Chance, sich selbst zu bedienen, sondern auch Lotto-Spieler eine neue Möglichkeit", erläuterte Luftensteiner. Die Fluxx AG beschreite mit diesem neuen Lotto-Vertrieb ein innovativen Weg, so der Keba-Vorstand weiter: "In den ersten Tests sind die Automaten sehr gut angenommen worden."

      So funktioniert es

      Die Geräte, die in norddeutschen Supermärkten zum Einsatz kommen, seien auch wegen des "One-stop-Shopping"-Prinzips von der Fluxx AG gewählt worden. Die Kunden können einen Lottoschein neben dem Einkauf mit aufs Laufband legen und zusammen mit anderen Produkten bezahlen. Gewinne bis 100 Euro werden sofort ausgezahlt.

      Die Keba beschäftigt aktuell 650 Personen, 600 davon in Linz. "Im laufenden Geschäftsjahr sind bisher 30 neue Mitarbeiter aufgenommen worden", sagte Kletzmaier. Das seit 1970 bestehende Unternehmen steigerte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2004/05 (per Ende März) seinen Umsatz um 16 Prozent auf 90 Mio. Euro. (APA)
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 11:56:26
      Beitrag Nr. 1.658 ()
      Zusammenarbeit Fluxx / Premiere
      Potential für einen Ausbau?

      Bekanntlich arbeitet Premiere im Bereich Pferdewetten mit der Firm MEC (Magna Entertainment Corp.),im Bereich Sportwetten mit BetAndWin und im Bereich Lotto mit Fluxx zusammen. Sowohl bei MEC wie bei BetAndWin gibt es meines Erachtens Hinweise, dass die Zusammenarbeit nicht von langer Dauer sein wird. IMHO eine Chance für Fluxx:

      - MEC 2005 (2004):
      Umsatz 625 Mio USD (703 Mio USD)
      Verlust 105 Mio USD (95 Mio USD)
      Da MEC in den USA einen grösseren Finanzbedarf hat, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man sich aus Europa, wo ein überproportionaler Anteil der Verluste entsteht, zurückzieht (siehe auch diesen Artikel http://derstandard.at/?url=/?id=2372655 ). Damit würde auch ein Engagement bei Premiere keinen Sinn mehr machen. ==> Neues Terrain für Fluxx?

      - BetAndWin
      Mit dem Erwerb der Internationalen TV-Rechte für die Bundesliga der kommenden Jahre, und die Möglichkeit, über deren Verwendung auf betAndwin.COM auch der Deutschen Bevölkerung zugänglich zu machen, tritt BetAndWin in direkte Konkurrenz zu Premiere. Auf dieser Basis kann ich mir eine andauernde Zusammenarbeit kaum vorstellen, insbesondere, nachdem BetAndWin verkündet hat, kein Interesse mehr an einer Beteiligung an PremiereWin zu haben, offensichtlich hat man andere Pläne. ==> Neues Terrain für Fluxx?

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 14:20:52
      Beitrag Nr. 1.659 ()
      Hallo zusammen,

      habe mir gerade bei mybet.com angemeldet. Die Quoten sind tatsächlich besser als bei betanwin. Das ist schon mal positiv für den Kunden! ;)

      Was mich aber nervt, dass ich nach 10 Minuten immer noch nicht meine Wetten plazieren kann, weil sie meine Kreditkarte checken. Das ging bei betandwin sofort.

      Nur mal als verbesserungsvorschlag falls einer mitliest! :D

      Gruß und schönes Wochenende
      McLord
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 18:08:49
      Beitrag Nr. 1.660 ()
      [posting]20.807.323 von McLord am 18.03.06 14:20:52[/posting]@McLord

      1. War bei mir auch so - Anruf zu Hause (wohl aufgrund Wohnadresse) und im Geschäft (von mir angegebene Telefon-Nr.). Waren sehr freundlich, aber ich hatte den Eindruck, dass man mit Kreditkarten in der Vergangenheit SEHR schlechte Erfahrungen gemacht hat!

      2. Man hat mir am Telefon auch mitgeteilt, dass zwar diese erste `Einzahlung` akzeptiert werde, dass ich aber vor der nächsten Einzahlung eine Kopie der Kreditkarte sowie meines Personalausweises faxen müsse.

      3. Mich würde interessieren , ob Du den Ersteinzahlungs-Bonus erhältst. Mir wurde bei einer späteren Reklamation nämlich mitgeteilt, dass der Bonus bei Einzahlung mit Kreditkarte entfallen würde, dass dies aber bei der Registrierung klar kommuniziert worden sei (hier bin ich sehr stark der gegenteiligen Ansicht, wie hast Du dies wahrgenommen? ). Kulanterweise hat mir Mybet.com dann trotzdem einen reduzierten Bonus gutgeschrieben.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:11:17
      Beitrag Nr. 1.661 ()
      [posting]20.818.025 von mwenture am 18.03.06 18:08:49[/posting]Ich kann die Frage jetzt selbst beantworten, da ich mich zu Testzwecken ein weiteres Mal angemeldet habe.

      Das RESULTAT: Bezüglich Bonus spielt Mybet.com mit ein UNSAUBERES Spiel . Dies passt überhaupt nicht zu den Standards von Fluxx und ist marketingmässig SEHR kurzsichtig und sehr bedenklich.

      Im einzelnen:
      - Werbung (z.B. auf Mybet.com): 20 Euro Bonus sichern --> Jetzt anmelden

      - Nach dem Anmelden erhält man eine Aktivierungs-Email. Unter Punkt 3 steht: Einzahlung & Welcome Bonus: Zahlen Sie nun auf Ihr Wettkonto ein, um die Wettbörse nutzen zu können und sichern Sie sich Ihren Welcome-Bonus.

      - Nach dem Anklicken des `Einzahlen`-Buttons, erscheinen die Eingabefelder für die Kreditkarte, in der Kopfleiste zusätzlich der Vermerk `Gebühr 2%). Unten auf der Seite stehen noch die Radio-Buttons für paysafecard (Gebühr 3%), Banküberweisung (Bonus 5%), Click&Buy (Gebühr 5%)
      [die Tatsache, dass nur bei der Banküberweisung das Wort Bonus erscheint soll wohl der klare Hinweis sein, dass bei Kreditkarteneinzahlung der Bonus entfällt?]

      - Wenn man auf seinen `Kontoauszug` klickt erscheint oben ein Banner "Jetzt 20 Euro Bonus sichern!>>> Sie erhalten 5% Bonus (bis zu 20 Euro) für Ihre erste Ueberweisung, daneben abgebildet sind eine Visa-Card und eine MasterCard!

      ==> Fazit:
      1. Erst im Verlauf des Registrierungsprozesses wird ersichtlich, dass es sich nicht um 20 Euro Bonus, sondern um 5% (maximal 20 Euro) handelt!

      2. Nur indirekt k ö n n t e man darauf kommen, dass bei Kreditkarteneinzahlung kein Ersteinzahlungsbonus ausgerichtet wird (siehe rot hervorgehobenen Text). Aber dies ist schon sehr spitzfindig und meines Erachtens deshalb auch sehr unsauber!

      Ich hatte Mybet.com per Email gebeten, den Registrierungsprozess daraufhin zu überprüfen, ob wirklich klar kommuniziert werde, dass bei Kreditkartenzahlung KEIN Bonus ausgerichtet werde.

      ==> Offensichtlich pfeift man drauf und spielt lieber die Spielchen anderer Sportwettenanbieter mit. Ich hoffe, dass Fluxx als Mehrheitsaktionär hier zum rechten sieht. Mir ist lieber, mybet.com hat 10% weniger Kundenzuwachs, dafür wird dieser jedoch auf saubere Art und Weise und damit NACHHALTIG erzielt.

      Gruss - mwenture :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:25:31
      Beitrag Nr. 1.662 ()
      [posting]20.818.025 von mwenture am 18.03.06 18:08:49[/posting]Am besten bei Firstgate click and buy anmelden.
      Da sollte der Einzahlungsbetrag immer sofort gutgeschrieben werden.
      Hat ausserdem den Vorteil, dass man seine Kreditkarte(n) nur einmal registrieren muss und bei sehr vielen Anbietern im Internet (auch betandwin) damit bezahlen kann.
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 19:39:08
      Beitrag Nr. 1.663 ()
      [posting]20.822.526 von tradejunkie am 18.03.06 19:25:31[/posting]Vielen Dank für den Hinweis - werde ich mir mal in aller Ruhe anschauen.

      Nochmals zu Mybet: Würden sich wohl weniger Leute anmelden, wenn auf dem Werbebanner stehen würde:
      "Bis 20 Euro Bonus bei Ersteinzahlung mit Banküberweisung "

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 20:48:04
      Beitrag Nr. 1.664 ()
      Nabend zusammen,

      mwenture, kann ich bestätigen, ich habe keinen Bonus bekommen, obwohl ich mit Kreditkarte einen erwartet hätte. Und stimmt, es ist schon ein wenig unlauter, zumal man bei einer Überweisung ca. 2 Taga Vorlauf braucht, es also nicht praktikabel ist. Der Gebührenabzug wurde nach meinem Gefühl bei betandwin auch deutlich transparenter zur Kenntnis gebracht. Bei betandwin gibt es übrigens 5 € Bonus für meine Visa.

      Was mir vom Angebot gefehlt hat, ist das wetten während die Spiele (ich wette Fußball) laufen. Bei betandwin kannst du herlich tippen, wer das nächste Tor schießt, oder was die erste Aktion der zweiten Hälfte ist. Da kann man das Wettangebot sicher ausbauen. Da wird auch keiner von betandwin weg wechseln, denke ich.

      Gruß
      McLord
      Avatar
      schrieb am 18.03.06 23:43:08
      Beitrag Nr. 1.665 ()
      [posting]20.821.693 von mwenture am 18.03.06 19:11:17[/posting]@mwenture

      hatte nicht die Schwierigkeiten wie Ihr bei mybet,
      aber dennoch denke ich das mybet.com
      sehr vieles verbessern kann.
      Anstatt immer dieselbe Werbung für Sportwetten zu machen,
      hätten Sie heute abend Werbung für LiveWetten für DSS Finale machen sollen. Habe z.B. eben bei RTL nachgeschaut
      und da war nicts zu finden. Bei W:O wird
      auch für Sport geworben.

      Ich habe zwar meine Wetten für DSS3 jetzt abgesetzt,
      aber das ist doch alles sehr gewöhnungsbedürftig


      Gruß longterm
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 03:02:59
      Beitrag Nr. 1.666 ()
      Hallo mwenture, tradejunkie, McLord & longtermthinker.

      Wie es mir scheint, seid ihr bzgl. des Wettens bestens informiert und recht erfahren.
      Als - wie mir beim Lesen der Eindruck entstand - Fachkundige im Bezug auf den Umgang mit den Internetportalen verschiedenster Sportwettenanbieter im Web, solltet ihr eure Erfahrungswerte, die ihr bei mybet.com gemacht habt, in eigenem Interesse, als aktive Nutzer des Angebotes von Sportwetten und als Aktionäre, nicht nur in diesem Board veröffentlichen, sondern an Fluxx weiterleiten.

      @mwenture:

      Speziell deinen Beitrag im Posting #1660 solltest du zur Gänze an Fluxx senden.

      Wenn ich recht in der Annahme gehe, wird das "Fluxxmanagement" deinen/eure Hiweise als
      k o n s t r u k t i v e Kritik zur Kenntnis nehmen und hoffentlich nicht unbeantwortet oder gar ungehört verhallen lassen.

      Dem Anlass entsprechend und ganz frisch aus meiner Korrespondenz mit einem der größten Handelskonzerne Deutschlands, diese Antwort:
      "... . Ihre Schilderung werden wir zum Anlass nehmen, unsere internen Prozessabläufe im Service zu überprüfen und zu verbessern. ... . Nochmals danke für Ihre Kritik - für uns eine Chance zu Verbesserung."

      Ich gehe fest davon aus, dass in einem (noch) verhältnismäßig kleinen Unternehmen wie Fluxx, berechtigte Hinweise auf das Geschäftsgebaren der Tochterunternehmen, sehr viel engagierter aufgearbeitet werden.


      Nachtrag:
      Nach wie vor ist das hier eine sehr angenehme und informative Thread-Atmosphäre. Darüber freue ich mich sehr und möchte mich deshalb an dieser Stelle dafür ausdrücklich bedanken.

      Das wir mit hopades und MaryJo zwei besondere Chartanalysten an Bo(a)rd haben ist ein schönes "Geschenk".

      Allen anderen möchte ich sagen:
      Dieser Thread lebt von der Vielfalt und (fast) jeder Beitrag ist lesbar. Wobei ich ausdrücklich betone, dass es nicht die meinigen Beiträge sind, die zu den informationsvermittelnden gehören.


      Grüße in das nächtliche Europa hinaus - Dosto



      PS. Ich bin nur deshalb noch wach, weil mein Sohnemann eine Magendarmgrippe hat und schon mehrfach ins Bett gebrochen hat. Halte Nachtwache... dieser Geruch

      PPS. Besondere Grüße an Fluxxpower (wie geht es deiner Familie?)
      und voltago01.
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 09:32:01
      Beitrag Nr. 1.667 ()
      [posting]20.833.748 von Dostojewski am 19.03.06 03:02:59[/posting]Hallo MWenture,
      was Dosto geschrieben hat, kann ich voll unterstützen. Leite bitte Deinen Test einfach an Fluxx weiter. Ich bin fest überzeugt, daß Fluxx der Sache nachgeht.
      Schreibe doch mal, ob du es weitergeleitet hast und an wen.
      Ich werde dann eine Erinnerungsmail an Fluxx senden :laugh:
      Ich meine, es wird in unserem Interesse sein.
      DBNC an Fluxpower
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 17:40:16
      Beitrag Nr. 1.668 ()
      :)Hallo

      finde deinen Beitrag einfach toll
      bin zwar meist nur ein stiller Leser,
      laufe aber mit deinen Meinungen absolut Conform


      mfg 1Play1
      :):)
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 21:09:19
      Beitrag Nr. 1.669 ()
      [posting]20.833.748 von Dostojewski am 19.03.06 03:02:59[/posting]Hallo Fluxxfreunde, hallo Dosto, hallo funkenpuster, hallo ...

      ich denke auch, dass konstruktive Kritik bei Fluxx immer gut ankommt.

      anbei die Antwort von Herrn Zenker bzgl. meiner Anfrage zur Werbung von Tip24 bei AOL:

      Sehr geehrter Herr ...,

      vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der FLUXX AG.

      Es besteht kein Grund zur Beunruhigung. AOL ist und bleibt weiterhin einer unserer stärksten Partner. Der Kooperationsvertrag wurde gerade erst im letzten Jahr erneut verlängert; ein weiterer Ausbau des Angebots ist in Planung. Das schließt allerdings nicht aus, dass ein Wettbewerber von uns bei AOL Werbung betreiben darf, und dies ist durchaus auch üblich. Auch wir werben mit unserem Gamingangebot JAXX.de auf Seiten, wo eigentlich der Wettbewerb „zuhause“ ist.

      Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Stefan Zenker

      MfG

      fluxxpower

      @Dosto: Danke für die Nachfrage zu meiner Familie. Bei uns läuft`s ganz gut. Gott sei Dank sind wir von der großen Magen- und Darmkrankheitswelle verschont geblieben. Im August kommt übrigens der 2.Zwerg in unser Leben, manchmal ist eben schon die Generalprobe ein Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 19.03.06 23:22:34
      Beitrag Nr. 1.670 ()
      [posting]20.856.739 von fluxxpower am 19.03.06 21:09:19[/posting]Na, das ist doch ein Grund ganz besonders herzlich zu gratulieren!
      Da haben wir beim Grillen ja einiges zu erzählen.

      Noch einmal die Nachfrage:
      Wer kommt zur HV?

      Gruß in die Nacht hinaus - Dosto
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 00:52:09
      Beitrag Nr. 1.671 ()
      Die HV ist leider verdammt weit weg. :cry:

      Grüsse zurück! :)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 06:11:24
      Beitrag Nr. 1.672 ()
      [posting]20.833.748 von Dostojewski am 19.03.06 03:02:59[/posting]Fluxx ist informiert.
      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 06:55:56
      Beitrag Nr. 1.673 ()
      ... so früh :)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:16:49
      Beitrag Nr. 1.674 ()
      Guten Morgen Dostojewski,

      ich wäre gerne zur HV gekommen um mal einige von Euch
      persönlich kennenzulernen, bin jedoch im Urlaub.

      Wünsche der ganzen Fluxx-Gemeinde einen guten Start in die neue Börsenwoche!
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 08:53:00
      Beitrag Nr. 1.675 ()
      [posting]20.856.739 von fluxxpower am 19.03.06 21:09:19[/posting]Fluxxpower,
      vielen Dank für Deine Information über Fluxx.
      Und nun aber noch etwas Privates. Ich bin erstaunt, daß Du von Generalprobe sprichst. Eigentlich hätte ich von Dir erwartet, daß Du nach erfolgreicher Indienststellung
      der ersten Einheit, ganz fest mit weiteren Stapelläufen planst.
      :laugh:
      Ja, und all time eine Hand voll Wasser unter dem Kiel.
      Die Windeln bezahlt ab jetzt Fluxx mit Kurssteigerungen
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:34:43
      Beitrag Nr. 1.676 ()
      Dumme Frage
      wo ist die HV und wann ?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:35:13
      Beitrag Nr. 1.677 ()
      @fluxxpower + alle anderen Windelkäufer :laugh:

      Ich bin seit Juli 05 in Fluxx investiert.
      Aufgrund der guten Aussichten der Aktie, haben wir
      uns entschlossen, eine weitere Zukunftsinvestition zu tätigen ( mein Gott, kann ich geschwollen schreiben :cool: ).

      Ab September 2006 gehören wir auch zu Eurem elitären Kreis
      .... und dann gleich in doppelter Hinsicht, denn es werden 2 !!!! :D . Deshalb muss ich sowieso investiert bleiben, damit die " Windel - Grundversorgung " gesichert ist !!!!!

      HAGGI :)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:36:27
      Beitrag Nr. 1.678 ()
      genau so müsste es sein
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 10:03:04
      Beitrag Nr. 1.679 ()
      @ alle
      Habe gerade etwas im Internet gestöbert, und dabei gefunden, daß DWS 5,6 % und Fidelity 10,1 % der Fluxx-aktien halten. Wenn Fidelity eine Aktie kauft, hat sie vorher genau geprüft, was los ist.
      Weiß jemand, seit wann Fidelity diesen Aktienbestand in dieser Höhe hält?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 10:37:48
      Beitrag Nr. 1.680 ()
      Aber gerne...

      FTD vom 3.3.2006

      Die FMR Corp., 82 Devonshire Street Boston, MA 02109, USA, hat gem. §§21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsanteile an der FLUXX AG am 23.2.2006 die Schwelle von 5% überschritten hat und ihre Stimmrechtsanteile dann 5,84% betrug und dass ihr Stimmrechtsanteil an FLUXX am 29.2.2006 die Schwelle von 10% überschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil nun 10,00% beträgt.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 11:40:09
      Beitrag Nr. 1.681 ()
      habe etwas Neues für uns.
      Vor ein paar Tagen wurde über die Mitteilungen des Terminalherstellers Keba gerätselt.
      Hier ist die Antwort von Fluxx auf meine Nachfrage:
      **
      vielen Dank für Ihre Anfrage.



      Der Artikel über KEBA bezieht sich auf die bereits im August 2005 erfolgte Bestellung von 1.000 Terminals. KEBA ist unser Terminal-Lieferant, Bechtle übernimmt den logistischen Part des Roll-outs, also die Installation und Wartung.



      Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.





      Mit freundlichen Grüßen,
      Stefan Zenker


      ***
      ich nehme an, es werden schon viele im ausrollen sein.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 11:40:35
      Beitrag Nr. 1.682 ()
      "Burda: Firma für Sportwetten gegründet [20/03/2006]
      Internetportal bestwetten.de entwickelt.

      Die Hubert Burda Media-Tochter Burda Direct hat laut Verlagsangaben Burda Direct Win , eine Firma für Sportwetten gegründet. Unter der Geschäftsführung von Burda-Direct-Chef Jürgen Siegloch und Klaus Zellmann, zuletzt Manager der Galopprennbahn Baden-Baden, wird zum aktuellen Zeitpunkt das Internetportal Bestwetten.de entwickelt......"

      Burda betreibt ja bekanntlich bereits dass günstigste Internet-Lottoangebot in Deutschland (millionenchance.de ) über ihre Tochter Xino-Media GmbH . In Oesterreich wurde das Portal `burdalottoservice.at` eröffnet (zur Zeit inaktiv), wo mit einer oesterreichischen Partnerfirma (nicht Fluxx) Tippgemeinschaftsprodukte vertrieben werden (wurden?).

      Burda arbeitet in Deutschland bei den Tippgemeinschaften mit Fluxx zusammen. Man darf gespannt sein, was aus Burda-Sport-Lotto-Games bzw. der Zusammenarbeit zwischen Burda und Fluxx noch wird.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 12:21:43
      Beitrag Nr. 1.683 ()
      Wer interessiert sich für Sportwetten, hat 2 Tage Zeit und 2000 Euro übrig? Der/Die kann sich hier anmelden:

      http://www.euroforum.de/DATA/pdf/P1100605.pdf

      An dieser Euroforum-Konferenz "Sportwetten - ein neuer Markt formiert sich" werden u.a. auch folgende Personen referieren:

      -Fluxx: Mathias Dahms - Vorstand Products and Services
      Haie und Heringe – Sportwetten als Hype für Deutschland
      oder einfach nur ein Spiel?
      - Marktsituation: Wer will spielen, wer kann spielen?
      - Player: Wer darf mitspielen?
      - Online vs. Offline: Wo wird gespielt?
      - Medien: Wer spielt mit wem?
      - Quote: Was spielt sie für eine Rolle?
      - Sport: Wer spielt für andere?

      -Mybet.com: Franz Freiherr von Brackel - Gründer
      Themen: Betting Exchanges, Franchise Modelle, Wettshops

      -Premiere: Wolfgang Reiter, Produktverantwortlicher Premiere WIN

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 12:45:45
      Beitrag Nr. 1.684 ()
      :eek: Wo werden wir denn da hingelenkt??

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      6.280 1:4,23 26.563
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:09:20
      Beitrag Nr. 1.685 ()
      [posting]20.867.638 von MaryJo am 20.03.06 12:45:45[/posting]Was meinst du damit?
      Bitte um Erklärung.

      Gruß - Dosto
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:35:19
      Beitrag Nr. 1.686 ()
      [posting]20.867.966 von Dostojewski am 20.03.06 13:09:20[/posting]Nun bei so einem Verkaufsdruck wird es heute keine steigenden Kurse mehr geben (35K bis 12,95)... vielleicht bastelt da auch wieder einer an einer SL-Falle wie letzte Woche...
      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/FXX.aspx


      Das charttechnische Bild einer Erholung wie Hopades sie vorhersagt könnte dann bestätigt werden.

      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:51:28
      Beitrag Nr. 1.687 ()
      Erholung ?

      ich wünsche allen eine gute Woche !

      danke, Dosto, für deine anerkennenden Worte !

      hopades
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:53:12
      Beitrag Nr. 1.688 ()
      [posting]20.868.567 von hopades am 20.03.06 13:51:28[/posting]Sorry Hopades..... ich meine natürlich Korrektur...
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 14:11:13
      Beitrag Nr. 1.689 ()
      [posting]20.868.567 von hopades am 20.03.06 13:51:28[/posting]Bei dieser Gelegenheit...

      Deine charttechnischen Analysen sind wirklich allererster Güte und immer gern gelesen! :)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 14:38:32
      Beitrag Nr. 1.690 ()
      aus einem Brief einer Sportwetten GmbH:

      "... am 28. März 2006 verkündet das BVerfG sein Urteil im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1054/01. Es ist offen, ob das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses einer deutsche Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Buchmacher bejaht. Sollte dies der Fall sein, drohen kurzfristig behördliche Maßnahmen, die auf eine Schließung ihrer Wettannahmestellen abziehen.

      Da wir davon ausgehen, dass das BVerfG jedenfalls den völligen Ausschluss privater von der Veranstaltung von Sportwetten verfassungsrechtlich missbilligen wird , müsste in einem solchen Falle die Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde eingeholt werden...."
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 15:17:06
      Beitrag Nr. 1.691 ()
      @MaryJo:
      Danke.

      @hopades:
      Gern geschehen.

      Dosto

      PS. Kennt jemand von euch eine Internetseite, bei der alle an Deutschlands Börsen gehandelten Aktien - im gut sortierten Überblick - aufgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 15:55:25
      Beitrag Nr. 1.692 ()
      hier der terminplan:

      30.03.2006
      Veröffentlichung des Konzern-/Jahresabschlusses 2005

      30.03.2006
      Bilanzpressekonferenz

      10.05.2006
      Veröffentlichung des 3-Monatsabschlusses 2006

      17.05.2006
      Hauptversammlung

      10.08.2006
      Veröffentlichung des 6-Monatsabschlusses 2006
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 16:30:30
      Beitrag Nr. 1.693 ()
      [posting]20.869.789 von Dostojewski am 20.03.06 15:17:06[/posting]Versuchs mal damit:

      http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/allInstruments/g…

      Ganz unten ist eine Auswahl. Dort bei "Wertpapiertyp" "Aktien" wählen. Ergebnis. Liste mit 2125 Aktien. Lässt sich nach Belieben durch die anderen Felder einschränken. Die Sortierung zwischen den einzelnen Seiten scheint aber nicht alphabetisch zu sein, innerhalb einer Seite schon.

      Viele Grüsse,
      voltago01
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 16:48:14
      Beitrag Nr. 1.694 ()
      [posting]20.871.247 von voltago01 am 20.03.06 16:30:30[/posting]Sind sogar 7523 Aktien. :)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 16:51:46
      Beitrag Nr. 1.695 ()
      [posting]20.871.605 von voltago01 am 20.03.06 16:48:14[/posting]Die Liste soll 100 Aktien/Seite anzeigen. Sind aber wesentlich mehr. Daher kommen auf der Folgeseite dann die meisten Aktien nochmal. Daher der Sortierungssprung zwischen den Seiten.

      Es gelten also immer nur die ersten 100 Aktien pro Seite.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 16:52:30
      Beitrag Nr. 1.696 ()
      [posting]20.871.247 von voltago01 am 20.03.06 16:30:30[/posting]Sind das nicht nur FSX-Aktien?
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 17:29:30
      Beitrag Nr. 1.697 ()
      und hops wieder rauf auf 12,63 Euro.......;)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 17:38:40
      Beitrag Nr. 1.698 ()
      [posting]20.871.688 von tradejunkie am 20.03.06 16:52:30[/posting]Ich denke, Du hast recht. :( Ist aber vielleicht ein Anfang? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 17:39:50
      Beitrag Nr. 1.699 ()
      Flattert doch eine riesige Mybet.com Anzeige von
      info@traders-briefing.de ins Postfach

      http://server2.se.ohost.de/images/images/NlM72681.pdf
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 17:42:22
      Beitrag Nr. 1.700 ()
      die Anzeige auf w:o sieht auch nicht schlecht aus...
      die gehen ganz schön in den Markt - müssen sie auch.
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 17:45:23
      Beitrag Nr. 1.701 ()
      [posting]20.872.623 von tradejunkie am 20.03.06 17:39:50[/posting]Was fällt bei der Werbung auf!!! :eek::eek:


      Für Ihre Erste Überweisung erhalten Sie bis zu 20 Euro Überweisungs-Bonus.


      Die Mail von mwenture zeigt Wirkung!!!


      Vielleicht war es ja aber auch nur Schlamperei vom Programmierer!
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 17:49:29
      Beitrag Nr. 1.702 ()
      [posting]20.871.675 von voltago01 am 20.03.06 16:51:46[/posting]Und noch ein Link:

      http://de.biz.yahoo.com/p/de/cpi/cpia0.html

      Hier können die Aktien einer Reihe von Ländern angezeigt werden (leider nicht alle Länder :()
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 18:04:14
      Beitrag Nr. 1.703 ()
      jetzt ist die Kommunikation klarer ! bis zu 20.- (5 %).
      Hab mich heute auch angemeldet ;)

      Grüße
      jazzo
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 18:20:15
      Beitrag Nr. 1.704 ()
      für meine 6mbit-leitung ganz schön lange ladezeit...
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 19:38:59
      Beitrag Nr. 1.705 ()
      Hi;
      thx@voltago01.fuer den Link..
      mfg
      distel
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 19:48:49
      Beitrag Nr. 1.706 ()
      [posting]20.870.549 von teerecs am 20.03.06 15:55:25[/posting]Ich hoffe, daß an diesen Terminen auch der Kursverlauf gen Nordost geht. Muß meinen Umzug schließlich noch finanzieren. :-)
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 22:02:14
      Beitrag Nr. 1.707 ()
      Mal `ne Frage an die mybet Registrierten.

      Wie hoch ist der max. Gewinn pro Wette und der max. Gewinn pro Woche?


      Habe das hier bei mybet gefunden. Hilft mir aber ehrlich gesagt nicht so richtig weiter.


      3. Wie viel kann ich maximal einsetzen?
      Ihr Einsatz darf immer nur so hoch sein, dass ihr möglicher Gesamtgewinn 20 000 Euro nicht übersteigt.

      5. Wie viele Wetten kann ich kombinieren?
      Sie können bis zu einem möglichen Maximalgewinn von 10 000 Euro so viele Wetten kombinieren wie Sie wollen.

      10. Wie viel kann ich maximal gewinnen?
      Sie können maximal 10 000 Euro gewinnen
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 22:35:31
      Beitrag Nr. 1.708 ()
      [posting]20.872.842 von voltago01 am 20.03.06 17:49:29[/posting]@mwenture:
      Großes Dankeschön für deine Vorarbeit und anschließende Mail an Fluxx.
      Kannst du mir die Antwort evtl. als BM zuschicken?

      @voltago01:
      Auch dir ein dickes Dankeschön.

      @all:
      Wie tradejunkie schon geschrieben hat:
      "Die Mail von mwenture zeigt Wirkung!!!"

      Und auf dieser Basis sollten wir Fluxx weiterhin unterstützen - eine Win-Win-Situation.

      Gruß über die Grenzen hinweg ins nächtliche Europa - Dosto

      PS. Fluxxpower und haggibaer, ich komme gerade von einer Informationsveranstaltung über Waldkindergärten. Sehr interessant - und nur zu empfehlen!

      www.waldkindergarten-hemmingen.de
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 11:39:08
      Beitrag Nr. 1.709 ()
      Jetzt bin ich mir zu 100% sicher: Togo wird Weltmeister :D
      Finalspiel: Deutschland gegen Togo
      Nachdem Deutschland nach 90 Minuten noch 6:0 in Führung gelegen haben wird, wird Togo in den 12 Minuten der Nachspielzeit noch 7 Tore schiessen (davon 4 auf Penalty) und mit 6:7 gewinnen. Ich liebe Sportwetten :D

      http://www.faz.net/s/RubFB1F9CD53135470AA600A7D04B278528/Doc…

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 11:43:53
      Beitrag Nr. 1.710 ()
      [posting]20.882.346 von mwenture am 21.03.06 11:39:08[/posting]mwenture
      und ich liebe die direkte Wette.
      Ich wette, daß Fluxx heute über 12,25 schließt.
      Hältst Du dagegen?:D
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 11:47:17
      Beitrag Nr. 1.711 ()
      [posting]20.882.600 von Funkenpuster1 am 21.03.06 11:43:53[/posting]Zu dumm - ich bin der gleichen Ansicht. Vielleicht ein andermal :D

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 12:16:42
      Beitrag Nr. 1.712 ()
      ich halte dagegen unter 12,25€-----:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 12:35:47
      Beitrag Nr. 1.713 ()
      leider kann man nicht auf den letzen auf der Liste stehenden USA-Kandidaten der Reps wetten: M.M :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 12:56:58
      Beitrag Nr. 1.714 ()
      @ Dosto

      Vielen Dank für den Tipp, die gibt`s bei uns auch.

      Bis zur Anmeldung der 2 " Kurzen " hab` ich noch ein
      paar Tage Zeit ;) und wenn Fluxx bis dahin weiter gestiegen ist, dann kann ich mir `ne private Nanni leisten !! :look: - Schau`n mer mal - sagt der Beckenbauer immer.

      Grüsse HAGGI:p
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 13:12:57
      Beitrag Nr. 1.715 ()
      Hat sich heute schon einer Tipp24 angesehen? +4,27 % (13.08h). Nur warum Fluxx nicht?? Sind hier womöglich ein paar Fluxxianer übergelaufen? ;)
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 13:24:50
      Beitrag Nr. 1.716 ()
      [posting]20.886.245 von TequilaSunrise am 21.03.06 13:12:57[/posting]Fragen über Fragen. Hätt ich auch: schau dir mal den Kurs von bet-at-home an: Wer wettet schon auf Windhundrennen? Werbung? Deutsche Webseite schwarzgeschaltet (bet-at-home.de)? Ordentlicher Quartals oder Jahresabschluss? Und der Kurs steigt und steigt. Müsste da Fluxx die 100 Euro nicht schon lange durchbrochen haben? Fragen über Fragen ....
      :confused::confused::confused:

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 15:54:08
      Beitrag Nr. 1.717 ()
      [posting]20.886.778 von mwenture am 21.03.06 13:24:50[/posting]vielleicht hat ja jemand gemerkt, dass eine fast identische unternehmensbewertung bei ca. doppelt so hohem ergebnis und deutlich höherem transaktions-wachstum auf seiten tipp24 auf dauer nicht wirklich zu rechtfertigen ist. ;)

      ja ich weiss, fluxx wird mit terminals die lottowelt erobern. aber dass müssen sie auch erst mal beweisen, während andere schon heute ganz reale gewinne einfahren und darauf aufbauen können.

      nur meine meinung.
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 16:27:22
      Beitrag Nr. 1.718 ()
      Wir können auch sagen, daß in der Ruhe die Kraft liegt und Fluxx letztendlich wieder alle überraschen wird. Ich hoffe jedenfalls, daß Fluxx im Sommer zur WM uns nicht enttäuschen wird. Vielleicht bei einem Kurs zwischen 20 € und 25 €. :D:D
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 17:42:26
      Beitrag Nr. 1.719 ()
      Hallo Fluxxer!
      Was erwartet Ihr am nächsten Dienstag für eine Rechtssprechung?
      Womit können wir leben? Das alles beim alten bleibt ist genau so unwahrscheinlich wie eine kommplette Freigabe
      der Sportwetten.Da Fluxx breit aufgestellt ist,kann man vieleicht aus jedem Urteil was gutes beziehungsweise schlechtes sehen.
      Ich bin auf Eure Meinungen gespannt...Pastete
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 18:02:55
      Beitrag Nr. 1.720 ()
      mein Tipp: Sportwetten für Private möglich. Erlaubnis ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu erteilen. Gesetzgeber wird schärfere Kontrollpflicht auferlegt, um Missbrauch und Manipulation vorzubeugen. BReg wird es untersagt, EU-Ausländern den Zugang zum deutschen Wettmarkt zu untersagen (falls man das überhaupt wird rauslesen können).
      Wird kein Knaller-Urteil. Private bereits aufgestellte können bei der WM fleißig mit anbieten. Nicht-Aufgestellte haben keine Chance, bis dahin eine Genehmigung oder nötige Marktpräsenz zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 18:08:48
      Beitrag Nr. 1.721 ()
      [posting]20.893.014 von Pastete am 21.03.06 17:42:26[/posting]hallo pastete,

      ich erwarte ehrlich gesagt, dass das gericht (wie eigentlich immer in der vergangenheit) nicht selbst recht setzen wird, sondern vielmehr die gesetzgeber (länderparlamente) auffordern wird, in einem bestimmten zeitrahmen (in der regel ca. 2 jahre) eine bestimmte rechtssituation herzustellen. jetzt stellen sich zwei fragen:

      1. wie sieht diese "zielrechtslage" aus?
      2. was passiert in der zwischenzeit?

      meine erwartungen:

      1. liberalisierung des marktes, allerdings unter strengen auflagen (z.b. im bereich jugendschutz, werbeumfang etc.)

      2. ich erwarte schon, dass das gericht darauf hinweisen wird, dass die bisherige rechtslage bis zu einer änderung geltendes recht bleibt. ich kann mir nicht vorstellen, dass das bundesverfassungsgericht ein interesse an der jetzigen wildwestsituation haben kann.

      was heisst das für fluxx?

      a) der wettbewerb wird durch die deregulierung (zumindest mittelfristig) härter. die grossen player aus uk, die den europäischen markt bestimmen, sind ja noch gar nicht in deutschland aktiv. selbst ein betandwin wird sich hier warm anziehen müssen. als neuling (zumindest im geschäft der sportwetten abseits von oddset) gilt es hier einiges aufzuholen. das frisst geld und lässt die ertragsprognosen doch optimistisch wirken.

      b) bzgl. oddset wird fluxx keine probleme haben. wie das mit mybet und der lizenz auf malta aussieht steht auf einem anderen blatt. sollte die bisherige rechtslage bis zu einer änderung wieder durchgesetzt werden, kann diese lizenz nicht genutzt werden.


      bin gespannt auf eure meinungen
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 19:59:07
      Beitrag Nr. 1.722 ()
      mhhh... fluxx "schiesst" in ffm auf 12,70 hoch :rolleyes:
      und wird auf TH schliessen... bin gespannt ob morgen was kommt...
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 20:12:12
      Beitrag Nr. 1.723 ()
      [posting]20.884.148 von wd9598 am 21.03.06 12:16:42[/posting]du hast knallhart verloren :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 21:00:24
      Beitrag Nr. 1.724 ()
      ich konstatiere aktuell die Rückkehr in den ursprünglichen Trendkanal - bereits der vierte Tag hintereinander ;-)(

      jetzt ist die Doppelkanal-Mittellinie der Widerstand ;-)( - der nächste kurzfristige Höchststand definiert den Abwärtstrendkanal



      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 21:10:44
      Beitrag Nr. 1.725 ()
      [posting]20.896.908 von hopades am 21.03.06 21:00:24[/posting]welchen Abwärtstrendkanal (kurz-,mittel-,langfristig)?
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 21:32:26
      Beitrag Nr. 1.726 ()
      alpenjodel, kurzfristig - der klassische 200-Tage-Test von oben schwelt immer noch und darf nicht verdrängt werden :cool:

      voltago01, auch dir vielen Dank für deine Anerkennung !
      - es tut mir Leid, hier immer wieder auch verunsichern zu müssen - ich habe über die Zeit hinweg wenig Anlaß, an meinen Einschätzungen im wesentlichen zu zweifeln ;) - womit das dann für jeden doch immer auch eine Orientierungshilfe ist - auf jeden Fall ist das mein Motiv :)
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 21:38:36
      Beitrag Nr. 1.727 ()
      naja, so lange die linien prinzipiell nach oben zeigen, kanns doch egal sein. es sei denn, man will morgen phantastillionär sein. aber dann ist man hier eh falsch ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 13:08:04
      Beitrag Nr. 1.728 ()
      Hallo wo seid ihr denn heute alle???? Habe ich etwas verpasst?:eek:
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 18:33:08
      Beitrag Nr. 1.729 ()
      Das ist die Ruhe vor dem Sturm......
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 20:09:29
      Beitrag Nr. 1.730 ()
      wer sich mnal noch schnell einlesen will:


      Das staatliche Glücksspielwesen. Privatisierung staatlicher Monopole am Beispiel des Lotterie-, Sportwett- und Spielbanksektors. Von Stefan Korte (Studien zum öffentlichen Wirtschaftsrecht, Bd. 63). - Köln, Heymanns 2004. XXX, 478 S., kart. Euro 130,-.


      Dr. Stefan Becker, Hamburg

      Die von Rolf Stober in Hamburg betreute Dissertation untersucht das staatliche Glücksspielwesen aus wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Sicht. Besondere Berücksichtigung finden Lotterien, Sportwetten, Spielbanken sowie das Internet-Glücksspiel.

      Die Arbeit ist in sechs Teile gegliedert. Nach dem einleitenden 1. Teil (Problemstellung, Abgrenzungsfragen; 43 S.) wird das Glücksspielrecht im Lichte der Grundfreiheiten einerseits (2. Teil, 148 S.) sowie des Grundgesetzes andererseits (3. Teil, 82 S.) dargestellt. Das staatliche (Klassen-, Zahlen-, Los-) Lotteriemonopol stellt danach einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49ff. EG dar; Gleiches gilt für die Marktzugangssperren des Sportwettrechts. Hinsichtlich des Spielbankrechts ist zu differenzieren. Das Lotterie-, Sportwett- und Spielbankrecht unterfallen dem „Recht der Wirtschaft“ i.S. des Art. 74 I Nr. 11 GG und damit der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes, der jedoch hiervon bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Die - zumindest faktischen - Marktzugangssperren des Lotterie-, Sport- und Spielbankrechts verletzen nach Meinung des Verfassers sowohl Art. 12 I GG als auch Art. 3 I GG.

      Der 4. Teil (50 S.) ist der Regulierung des Internet-Glücksspiels gewidmet. Die Vorschriften der §§ 284ff. StGB sind auf alle Internet-Glücksspiele anwendbar, die sich in deutscher Sprache vornehmlich an deutsche Spieler wenden. Das Internet-Glücksspielrecht der Länder wird für weltwirtschafts-, gemeinschafts- und verfassungskonform gehalten.

      Es folgen im 5. Teil (34 S.) Gedanken zur Regulierung staatlicher Glücksspielunternehmen. Unter anderem wird aus Art. 12 I GG eine Verpflichtung zur Liberalisierung der Vertriebsstruktur im Falle einer Marktöffnung abgeleitet.

      Vor dem Hintergrund der gewonnenen Untersuchungsergebnisse, nämlich der weitgehenden Gemeinschafts- bzw. Verfassungswidrigkeit des Glücksspielrechts, nimmt der Verfasser im abschließenden 6. Teil (38 S.) der Arbeit eine mögliche Neuregelung des Glücksspielrechts in den Blick. Dabei wird zunächst der Staatsvertrag zum Lotteriewesen kritisch gewürdigt und diesem dann ein eigener Regelungsvorschlag (Neufassung des § 33h GewO) gegenübergestellt.

      Der Verfasser hat ein hoch aktuelles Thema einer umfassenden Behandlung unterzogen. Dabei wird der Leser mit überzeugender Argumentation und in ansprechendem Stil gut durch den Text geführt. Die Arbeit wird die Diskussion um die Entstaatlichung des Glücksspielsektors ohne Zweifel voranbringen und sei Wissenschaft und Praxis gleichermaßen zur Lektüre empfohlen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 20:12:48
      Beitrag Nr. 1.731 ()
      [posting]20.906.224 von salvi001 am 22.03.06 13:08:04[/posting]:(
      ja das ist schon seltsam. Keiner schreibt.
      Ich schreibe mal etwas als Diskussionsstoff.
      Die Fidelity-Gruppe ist ja mit 12 % eingestiegen. Ob mit einem Fonds oder mehreren, ist mir unbekannt.
      Die Fondmanager geben nur dann "grünes Licht" zum Einkauf, wenn sie sich was davon versprechen. Die haben vorher Fluxx eingehend auseinandergenommen.
      Demnach wird Fluxx nicht bei 12 Euro herumkrabbeln.
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 20:38:47
      Beitrag Nr. 1.732 ()
      [posting]20.914.212 von Funkenpuster1 am 22.03.06 20:12:48[/posting]Hallo Funkenpuster1
      Wo hast du die Info her, das Fidelity mit 12% eingestiegen ist, auf der Homepage von Fluxx werden 10.1% angegeben.
      MfG
      Schlurp
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 08:57:00
      Beitrag Nr. 1.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.914.681 von schlurp am 22.03.06 20:38:47:cry:
      Schlurpp und alle anderen,
      ich hülle mein Haupt in Asche. Ich habe mich vertan.
      Entschuldigt bitte.
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 09:11:39
      Beitrag Nr. 1.734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.915.339 von Funkenpuster1 am 23.03.06 08:57:00das war wohl nix, Funkenpuster. Offensichtlich hat w.o die Forumsanwendung geändert:eek::(:confused::mad::yawn:
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 09:34:44
      Beitrag Nr. 1.735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.915.339 von Funkenpuster1 am 23.03.06 08:57:00nanu?:confused: Jetzt ist der Beitrag doch da?
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 10:18:03
      Beitrag Nr. 1.736 ()
      auf multichart sieht das logischerweise ebenso eindeutig aus

      Avatar
      schrieb am 23.03.06 17:41:07
      Beitrag Nr. 1.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.917.318 von hopades am 23.03.06 10:18:03:cool::cool: Stimmt!! Unterer Trenkanal---Anfang April bei 12 Euro und oberer bei 15 Euro....
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 17:43:07
      Beitrag Nr. 1.738 ()
      :cool::cool: Stimmt !! Unterer Trendkanal--Anfang April bei 12 Euro und oberer bei 15 Euro...:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 17:59:02
      Beitrag Nr. 1.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.924.618 von murli am 23.03.06 17:43:07von murli, bitte dabei nicht übersehen, daß in der Regel nach drei Grenzberührungen ein neuer Kanal eingeleitet wird/ist - ggf. nach unten ;-)(

      aber das MUSS natürlich nicht sein ! ;-)
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 18:11:02
      Beitrag Nr. 1.740 ()
      Hilfe, wieso kann ich nichts geschriebenen einfügen?
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 18:11:32
      Beitrag Nr. 1.741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.925.048 von Hacki123 am 23.03.06 18:11:02Oh nun geht es ja doch, schönen Gruß euch allen
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 10:28:13
      Beitrag Nr. 1.742 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.925.061 von Hacki123 am 23.03.06 18:11:32schönen Gruß zurück.....:lick:
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 10:58:04
      Beitrag Nr. 1.743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.933.807 von salvi001 am 24.03.06 10:28:13Orderbuch sieht ja nicht so doll aus....
      bei 12,80 stehen 17.680 zum verkauf... bis 12,98 insgesamt 32.800
      Kauf: bis 12,33 nur 16.145
      sieht so aus, als wollen noch einige vor dem urteil amdienstag raus. mal sehen, ob das am montag noch ne kleine verkaufspanik gibt....
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 11:36:14
      Beitrag Nr. 1.744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.934.506 von sellongoodnews am 24.03.06 10:58:04Hallo zusammen,
      wer kann mir das mit dem Urteil kurz und laienhaft erklären?
      Welche Konsequenzen hat das für Fluxx?

      Adererseits stand doch eine Urteilsentscheidung vor Einstieg der Investmenthäuser schon im Raum.
      Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht geprüft wurde.

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 11:52:07
      Beitrag Nr. 1.745 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.935.218 von thomasr72 am 24.03.06 11:36:14lies dir das mal durch!

      24.03.2006 10:55
      fluxx.com AG: halten (SES Research)


      Jochen Reichert, Analyst von SES Research, empfiehlt die Aktie von FLUXX (Nachrichten/Aktienkurs) (ISIN DE0005763502/ WKN 576350) zu halten.

      Das Unternehmen werde am 30. März 2006 die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2005 bekannt geben. Vorläufig seien folgende Zahlen berichtet worden: Umsatz (Mio. Euro): 22,00; EBITDA (Mio. Euro): 6,50; EBIT (Mio. Euro): 2,30; Nettoergebnis (Mio. Euro): 1,70.

      Im Vordergrund bei FLUXX stehe gegenwärtig der Rollout der stationären Vertriebslösung an Supermärkte und Tankstellen. Darüber hinaus werde das Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 voraussichtlich ein Grundsatzurteil zur Liberalisierung des Sportwetten-Marktes fällen. Wenn es zu einer Marktöffnung komme, würden die Analysten eine deutliche Intensivierung des Wettbewerbs, deutlichen Margen- bzw. Quotendruck und steigende Kundenakquisitionskosten erwarten. Dies könnte FLUXX den Einstieg in den Sportwettenmarkt erschweren.

      Die Analysten von SES Research sind der Meinung, dass das Rating "halten" für die FLUXX-Aktie auch nach Bekanntgabe der Zahlen Bestand haben wird. Das Kursziel sehe man bei 11,90 Euro.
      Analyse-Datum: 24.03.2006
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 11:57:57
      Beitrag Nr. 1.746 ()
      Anmerkung hopades: damit KGV wohl > 100 auf Basis 2005 :(
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 12:02:54
      Beitrag Nr. 1.747 ()
      naja, eine Meinung gegen die andere...:

      Wenn, hätte, falls, könnte.......... vielleicht kommt es so, vielleicht auch nicht.

      Zitat
      03.03.2006
      Prior Börse

      Die Experten der " Prior Börse" sehen bei der Aktie von FLUXX (ISIN DE0005763502 / WKN 576350) ein Kursziel von 18 Euro.

      Wie den Experten ein Unternehmenssprecher bestätigt habe, stehe FLUXX vor einem Wachstumsschub. Im aktuellen Jahr würden optimistische Beobachter sogar eine Umsatz- und Gewinnverdopplung für möglich halten. Der Unternehmensvertreter habe für das Jahr 2006 drei Erfolgsfaktoren genannt. Zum einen wachse der Markt für Online-Lotto mit rund 25%. Daran wolle FLUXX partizipieren. Zum anderen steige die Gesellschaft in den lukrativen Markt für Sportwetten durch die Übernahme der Firma QED ein. QED betreibe ein Sportwettenportal. Der dritte Erfolgsfaktor sei Lotto an der Supermarktkasse. FLUXX habe bereits 2.000 Läden und Tankstellen unter Vertrag, deren Kunden beim Bezahlen an der Kasse demnächst auch Lotto spielen könnten.

      Die Aktie habe bereits seit Jahresbeginn ein Kursplus von mehr als 50% verzeichnen können. Das KGV sei mit mehr als 30 knackig. Doch das Glücksspiel im Internet stehe erst ganz am Anfang.

      Für die Aktie von FLUXX sehen die Experten der " Prior Börse" Kurspotenzial bis 18 Euro.
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 16:46:14
      Beitrag Nr. 1.748 ()
      N'abend @all

      Das hab ich mal aus dem sportwetten.de Thread kopiert

      Einfach nur lesen und verstehen...;)

      24.03.2006 - 08:59 Uhr
      Alles oder nichts - Glücksspiel-Anbieter vor spannender Börsenwoche
      Freie Wetten für freie Bürger ? Am kommenden Dienstag soll in Karlsruhe der Urteilsspruch zum staatlichen Wettmonopol fallen und damit unter Umständen der Startschuss für eine ganz neue Dimension des Wettspiel-Booms in Deutschland. Beobachter gehen nämlich davon aus, dass sich das Verfassungsgericht zu Gunsten eines freieren Marktes und damit gegen das bislang bei Oddset liegende Monopol entscheidet. Dafür spricht schon der Umstand, dass das eigentliche Monopol faktisch ohnehin schon durchbrochen ist, weil es bereits eine kleine Zahl legaler Wettbewerber gibt, die sich einige freie Lizenzen aus der ehemaligen DDR gesichert haben, oder weil es in Zeiten des Internet immer schwerer wird, ein Monopol dieser Art überhaupt aufrecht zu erhalten.

      Zu den wichtigsten Profiteuren könnten TV-Sender wie Premiere oder DSF gehören, bei denen die Pläne zum Aufbau eigener Wett-Kanäle längst in der Schublade liegen und die nur auf das „Go“ aus Karlsruhe warten. Aber auch die bereits etablierten Anbieter, wie Betandwin oder Fluxx, könnten noch einmal einen Schub erleben, weil letztlich der letzte „Grauschleier der Ungewissheit“ von der gesamten Wett-Industrie genommen wird.

      Dass damit viel Geld zu verdienen ist, bezweifelt niemand. Schon gar nicht mit Blick auf die nahende Fußball-Weltmeisterschaft, die den Kursen der börsennotierten Anbieter sowieso schon ordentlich Beine gemacht hat. Paradebeispiel ist Betandwin, deren Aktien in den letzten 14 Monaten von 10 auf über 90 Euro in die Höhe geschossen ist.

      Vor diesem Hintergrund sind mit Blick auf den kommenden Dienstag zwei Szenarien denkbar. Das erste spricht für den Kauf von Put-Optionsscheinen auf den Überflieger Betandwin, weil sich der Wettbewerb bei einem positivem Richterspruch erheblich verschärfen würde. Oder aber, weil bei einem negativem Urteil die extrem aufgeblähte Kursblase mit einem gehörigen Knall platzen könnte.

      Denkbar ist aber auch das Gegenszenario. Nämlich, dass die gesamte Branche durch die überfällige Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen am Dienstag Nachmittag die nächste Beschleunigungsstufe zündet.

      Diesem zweiten Ansatz scheinen die Produkt-Konstrukteure der Deutschen Bank derzeit eine höhere Wahrscheinlichkeit zuzubilligen. Dies zumindest lassen die – pünktlich zum Karlsruher Happening – emittierten Outperformance-Zertifikate auf die vier eingangs genannten Aktien vermuten. Denn bei allen vier Produkten ist die Startschwelle für die gehebelte Kurspartizipation (Faktor: 1,5) mit 20 Prozent ziemlich deutlich über den aktuellen Aktienkursen angesiedelt. Damit der Outperformance-Hebel seine volle Wirkung entfaltet, müssten Premiere, Em.TV, Fluxx und Betandwin also erst einmal um weitere 20 Prozent in die Höhe schießen, bevor der zusätzliche Kursturbo überhaupt zündet.

      Und selbst dann wäre noch nicht sicher, dass sich die Wette auszahlt. Denn da die Zertifikate zu allem Überfluss auch noch mit einem Aufpreis auf die aktuellen Aktienkurse angeboten werden, rückt der Outperformance-Punkt im Vergleich zum Direktkauf der Aktien noch weiter in die Ferne. So würde beispielsweise der Betandwin-Outperformer bei einem Aktienplus von 30 Prozent nur einen Gewinn von rund 24 Prozent abwerfen (WKN: DB1AZD). Angesichts der kurzen Laufzeit der Zertifikate (April 2007) ist das alles ziemlich happig – auch wenn die grundsätzliche Produktidee natürlich verlockend ist.

      Ralf Andreß[b/]

      Qulle: Finanztreff.de

      bs
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 18:05:49
      Beitrag Nr. 1.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.935.470 von chris_hen am 24.03.06 11:52:07ich verstehe SES einfach nicht...
      deutliche Intensivierung des Wettbewerbs, deutlichen Margen- bzw. Quotendruck und steigende Kundenakquisitionskosten erwarten. Dies könnte FLUXX den Einstieg in den Sportwettenmarkt erschweren.


      Hallo? Schuss nicht gehört? Gesetze des MArktes nicht kapiert? Wenn Fluxx legaliesiert andere Angebote auf ihren stationären Lösungen anbieten kann....ähhh.... wo genau ist da das "erschweren?" weil mitbewerber KEINE deal mit edeka etc. haben? ich denke die jungs von der deutschen bank haben da schon etwas gründlicher gearbeitet... der claim ist abgesteckt. da kommt höchstens ein richtig großer aus dem ausland und will hier auf den markt, in dem er einen kleinen (fluxx?) kauft... naja, warten wir es ab. ich habe ja schliesslich nicht die weisheit mit löffeln gefuttert. das sich der markt öffnen wird, ist klar. offensichtlich sind wir uns noch nicht über die auswirkungen im klaren...
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 13:16:24
      Beitrag Nr. 1.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.941.597 von sellongoodnews am 24.03.06 18:05:49Umfrage von Jaxx auf jaxx.de
      Macht mit und unterstützt damit Fluxx!

      Richtet sich an sportwetten-interessierte Personen, die an Sportwetten interessiert sind (bereits aktiv wettend oder möglicherweise für die Zukunft interessiert). Benötigte Zeit: 5 Minuten

      Wenn man am Schluss darauf verzichtet, an der Verlosung von 5 x 10 Euro Wettgutscheinen teilzunehmen, kann die Teilnahme auch anonym erfolgen.

      Wer mitmacht, erhält Kenntnis von einem interessanten Projekt von Jaxx. Deshalb sei hier nicht mehr verraten.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 16:03:48
      Beitrag Nr. 1.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 19.485.021 von Dostojewski am 01.01.06 09:16:38
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 16:36:40
      Beitrag Nr. 1.752 ()
      Ist diese Abwärtsbewegung nur die Ruhe (Angst) vor den Zahlen, dem Gerichtsurteil, oder was??????????!!??



      :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 18:00:47
      Beitrag Nr. 1.753 ()
      @ mwenture

      sach blos das ist nun fluxx´s marke (odd.cafe) ???
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 18:12:09
      Beitrag Nr. 1.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.947.774 von jazzo1 am 25.03.06 18:00:47Nein Nein. Gehört schon zu Oddset. Ist aber interessant, dass Oddset an ein Sportwetten-Café denkt (zwecks Eindämmung der Spielsucht :D).

      Ist mir bei der ganzen Knöpfle-Drückerei reingerutscht, bevor ich es kommentieren konnte (habe jetzt erst gesehen, dass das 'Preview' neu oben drüber erscheint).

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 12:06:03
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 13:58:14
      Beitrag Nr. 1.756 ()
      leider gibt Herr Horak keine Auskunft darüber warum ein
      Spieler bei einer staatl. Stelle weniger süchtig wird als
      bei einer privaten?!

      Deshalb denke ich, daß es zwar keine komplette Freigabe geben
      wird, aber eine Tür wird sicher aufgestoßen....


      Beste Grüße:look:
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 14:29:30
      Beitrag Nr. 1.757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.950.648 von AndreasderPreusse am 26.03.06 13:58:14Ist doch klar: wegen den tieferen Quoten!

      1. geht dem (suchtgefährdeten) Spieler dadurch schneller das Geld aus, womit die Anzahl potentiell suchtsteigernder Wettereignisse kleiner wird :rolleyes:

      2. sinkt die Wahrscheinlichkeit grösserer Gewinne und damit die Zahl der suchtfördernden Erfolgserlebnisse :rolleyes:

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 17:17:12
      Beitrag Nr. 1.758 ()
      logisch betracht hast du recht mwenture.....

      aber eine Sucht hat wenig mit Logik zu tun. Im fortgeschrittenen
      Stadium ist es einem Spieler egal wie hoch die Quoten sind,
      es geht um das Spiel an sich.

      Ist wie beim Alkohol oder anderen Süchten, wenn das Geld für
      die teure Ware ausgeht, dann trinkt man eben den billigen
      Fusel.

      Aber ich glaube auch nicht an eine unkontrollierte Öffnung des
      Marktes. Muss ja auch nicht sein. Eine kleine Tür genügt. Ein Ansatz
      aus dem man erkennen kann das es in die Richtung Liberalisierung
      geht, und unsere Fluxx sollte abgehen wie Schmidts Katze.

      Ich möchte hier mal Franz Josef Strauß bemühen, der im Hinblick
      auf die sozialliberale Koalition und die in den 70erJahren seiner
      Meinung nach sozialistisch geprägte Politik der SPD sagte:

      Die SPD Und die FDP sitzen in einem Zug. Die SPD fährt und die
      FDP ist der Bremser. .....und wenn die FDP noch so sehr bremst,
      der Zug wird doch im Bahnhof ankommen.

      .....so wird es auch bei unserem am Dienstag erwarteten Urteil sein.

      Eine kontrollierte Öffnung des Marktes und sei sich noch so zaghaft, wird den Zug bremsen aber nicht aufhalten. Es ist dann
      nur noch eine Frage der Zeit....und etwas was man mit den Jahren
      bekommt-Geduld.

      Jeder der in Fluxx investiert ist wird noch wahre Freudentänze
      machen eben früher oder später.......

      Beste Grüße:)
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 18:26:17
      Beitrag Nr. 1.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.951.543 von AndreasderPreusse am 26.03.06 17:17:12Der Einstieg um 11 € ist mir leider nicht mehr gelungen, aber vielleicht kippen morgen noch einige Spieler von ihren wackeligen Stühlen und verbessern so meine Beteiligung an Fluxx vor einem Urteilsspruch am Dienstag. :):):)
      Fußball ist Deutschland, Fluxx ist Deutschland, aber immer mit Geduld...,:cool:

      und manches wird teurer
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 10:03:31
      Beitrag Nr. 1.760 ()
      betathome bei €65:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:09:42
      Beitrag Nr. 1.761 ()
      ...warum zieht Fluxx.com nicht so an wie betathome oder betandwin?

      Ich kapiers ned...

      Wer kann helfen?
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:12:46
      Beitrag Nr. 1.762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.956.574 von thomasr72 am 27.03.06 11:09:42Freizeit-Zocker bescheren DSF neue Einnahmequelle

      Der Münchener Sportsender verspricht Millionenumsätze aus der Poker-Werbung

      JOACHIM HOFER | MÜNCHEN Noch hat der Poker-Boom hier zu Lande gar nicht so recht begonnen. Dennoch sieht sich das Deutsche Sportfernsehen (DSF) bereits als Sieger der neuen Freude am Zocken. Die Betreiber von Poker-Seiten im Internet stünden Schlange, um in dem Sender werben zu dürfen, sagt DSF-Chef Rainer Hüther. "Wir reden hier von zusätzlichen Umsätzen in Millionenhöhe", betont der Manager.

      Amerika, England und Skandinavien hat die Poker-Begeisterung längst erfasst. "Dort spielen die Angestellten jetzt sogar in der Mittagspause Poker", so Martin Oelbermann von der Münchener Beratungsfirma MECN. Vor allem aber tummeln sich die Leute auf Pokerseiten im Internet. Fünf Millionen Menschen würden weltweit im Internet pokern, meint Oelbermann. Sie setzen dabei jährlich 60 Mrd. Dollar ein. Die Online-Anbieter bekommen drei bis fünf Prozent davon als Provision.

      Viele Betreiber der Poker-Seiten sind deshalb hoch profitable Firmen. So erzielte Partygaming, der Besitzer der führenden Seite Partypoker.com, vergangenes Jahr mit Poker einen Umsatz von 717 Mill. Euro und einen Betriebsgewinn von 417 Mill. Euro. Die in London notierte Firma kommt auf eine Marktkapitalisierung von mehr als 7,5 Mrd. Euro.

      Inzwischen stoßen Unternehmen wie Partygaming aber an Grenzen auf ihren angestammten Märkten. Deshalb drängen sie nach Mitteleuropa. Um bekannt zu werden, brauchen sie das Umfeld der TV-Sender. DSF-Chef Hüther erwartet deshalb, dass die Werbeeinnahmen von Pokeranbietern von einigen zehntausend Euro im vergangenen Jahr auf einen "sehr deutlichen Millionenbetrag" steigen werden. Nach einigen Testsendungen in den vergangenen zwölf Monaten will das DSF nun Pokersendungen regelmäßig ausstrahlen.

      Für den Kanal ist das wesentlich günstiger, als Fußballrechte zu kaufen. Denn die Pokerfirmen bezahlen nicht nur die Werbung, sondern gleich auch die Produktion der Sendungen. Noch sei die Zahl der Pokerfans hier zu Lande allerdings klein, so Berater Oelbermann. Die Erfahrung aus den USA und England zeige jedoch, dass sich die Menschen schnell begeistern lassen.

      Für das DSF ist Poker ein wichtiger Hoffnungsträger. Ursprünglich wollte die Tochter des Medienunternehmens EM.TV schon vergangenes Jahr ins Wettgeschäft einsteigen. Dies scheiterte jedoch bislang an rechtlichen Hürden. Der Spartenkanal braucht dringend neue Inhalte. Hüther: "Sport allein reicht der werbetreibenden Industrie nicht aus." 2004 erzielte das DSF einen Umsatz von 107 Mill. Euro.

      Hofer, Joachim



      27. März 2006
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 13:14:27
      Beitrag Nr. 1.763 ()
      Online-Wetten: Umsatz wird bis 2010 verdreifacht
      Leser des Artikels: 39


      Unabhängig von der für morgen, Dienstag, erwarteten Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts über die Liberalisierung des Wettmarkts steht dem Online-Wettenmarkt weiteres kräftiges Wachstum bevor. Schon jetzt sind die Online-Glücksspielmärkte in Deutschland und Österreich milliardenschwer. Allein in Deutschland kletterten die Umsätze laut einer Studie von Goldmedia http://www.goldmedia.de im vergangenen Jahr auf 3,3 Mrd. Euro (plus 35 Prozent). "Bis 2010 rechnen wir ungefähr mit einer Verdreifachung des Marktes", schätzt Michael Schmid, Analyst bei Goldmedia und Studienautor, im Gespräch mit pressetext. Detaillierte Prognosen soll es aber erst nach der Entscheidung geben.


      Dabei führt die restriktive Gesetzgebung in Deutschland und der Schweiz laut Studie weniger zu einer Kontrolle oder Minimierung der Spielsucht sondern vielmehr zu einer Abwanderung der potenziellen Spieler in den Graumarkt. So fließt der Löwenanteil der Einsätze hier an den staatlichen Anbietern vorbei. Während in Deutschland 81 Prozent und in der Schweiz sogar 91 Prozent der Online-Glücksspiel- und Wetteinsätze auf private in- und ausländische Anbieter entfallen, sind es im liberaleren Österreich nur 50 Prozent. In Deutschland und der Schweiz hat das eingeschränkte Angebot zu einem extrem hohen Auslandsanteil geführt. "Wer heute online spielen oder wetten will, findet im Internet genügend ausländische und seriöse Plattformen mit zum Teil deutlich faireren Ausschüttungsraten als bei nationalen staatlichen Anbietern", erklärt Schmid.
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:19:38
      Beitrag Nr. 1.764 ()
      Die Wettbranche blickt nach Karlsruhe

      Mit dem Fußball-Wettskandal hat das Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Monopol auf Oddset- Sportwetten nichts zu tun. Eigentlich.

      HB KARLSRUHE. Denn wenn Schiedsrichter oder Fußballer Spiele manipulieren, dann können Glücksspielunternehmen wenig dagegen ausrichten, ob sie nun staatlich sind oder privat.

      Dennoch werden die Karlsruher Richter, auf deren Spruch an diesem Dienstag (28.3.) die Wettbranche große Hoffnungen setzt, den Wirbel um Schiedsrichter Robert Hoyzer aufmerksam verfolgt haben. Nicht ausgeschlossen, dass ihre Wertschätzung für den Monopolisten dabei gelitten hat.

      Denn als das Landgericht Berlin im November sein Urteil gegen Hoyzer verkündete, stellte es dem staatlichen Wettanbieter nicht unbedingt ein gutes Zeugnis aus. Zur Begründung, warum der zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilte Ante Sapina, der mutmaßliche Drahtzieher des Skandals, nicht eine noch härtere Strafe bekommen hat, heißt es in der Urteilsbegründung: „Strafmildernd hat sich darüber hinaus ausgewirkt, dass die Geschädigte Oddset ein Mitverschulden trifft.“ Der Strafkammer sei es „unverständlich“, warum die Verantwortlichen nicht Verdacht geschöpft hätten. Man hatte Sapina wegen hoher Wetteinsätze auf ein seltsam verlaufenes Pokalspiel zur Rede gestellt, ihm dann aber sogar noch das Platzieren hoher Einsätze erleichtert.

      Für das Karlsruher Verfahren mag das atmosphärische Bedeutung haben. Immerhin rechtfertigen die Bundesländer im Lotteriestaatsvertrag ihr Monopol auch damit, es müsse sichergestellt werden, „dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden“.

      Im Zentrum steht freilich eine ganz andere Gefahr - nämlich die Frage, ob sich per Staatsmonopol den ruinösen Nebenwirkungen des Glücksspiels besser vorbeugen lässt. Denn das zentrale Argument, mit dem der Staat das Glücksspielangebot für sich reserviert, lautet: Das Wetten und Spielen lässt sich ohnehin nicht verbieten - besser also, der Staat lenkt „den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen“, wie es im Staatsvertrag heißt.

      Aus Sicht der Beschwerdeführerin, einer Münchner Buchmacherin, die ein Stück vom Oddset-Kuchen abhaben möchte, läuft das auf Doppelmoral hinaus. In der Verhandlung im November warf ihr Rechtsanwalt Ronald Reichert den Ländern vor, ihnen gehe es nur ums Geld. Angeblich wolle der Staat das Glücksspiel eindämmen, gleichzeitig weite die staatliche Lotterieverwaltung ihr Angebot seit Jahren aus: „Der Staat wirbt für das, was er bekämpft.“

      Auch Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sah hier die Kernfrage: Für die Zulässigkeit des staatlichen Monopols spiele es eine Rolle, „ob der Glücksspielmarkt tatsächlich eingedämmt werden soll oder ob eine Maximierung der Staatseinnahmen angestrebt wird“, gab er zu bedenken.

      Außerdem ist das „Monopol“ längst keines mehr. Auf dem deutschen Markt tummeln sich Anbieter wie betandwin, die Lizenzen aus DDR- Zeiten herüberretten konnten.

      Und die machen Oddset mit hohen Quoten und Live-Wetten kräftig Konkurrenz: Die Umsätze des staatlichen Wettanbieters haben seit 2002 von 540 auf 432 Millionen Euro im vergangenen Jahr abgenommen - Tendenz weiter sinkend. Hinzu kommen ausländische Internetangebote, die ohnehin keine Grenzen kennen.

      Und die Branche steht schon in den Startlöchern, um bei einem Startschuss aus Karlsruhe in Richtung Liberalisierung die Nase vorn zu haben. Der Abosender Premiere beispielsweise hat bereits ein internes Strategiepapier für den Einstieg ins Wettgeschäft erstellt, auch andere wittern lukrative Chancen: Ein Düsseldorfer Unternehmen teilte mit, es baue ein Netz von Annahmestellen auf. betandwin schätzt das Marktpotenzial mit den Sportwetten auf fünf bis sechs Milliarden Euro, bei derzeit rund anderthalb Milliarden. Immer wieder kursieren Zahlen, wonach ein Brite im Schnitt 25 Mal so viel verzockt wie ein Deutscher.

      Wegen dieser mächtigen Marktkräfte spricht nach Ansicht von Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim, der Spielerschutz für die Staatsunternehmen. „Das staatliche Monopol agiert nicht so offensiv.“ Zwar ist Spielsucht bei Sportwetten bisher noch wenig verbreitet.

      Allerdings warnen Experten vor den Risiken der Live-Wetten: Je dichter das Ereignis - der nächste Elfer, das erste Tor - auf die darauf zielende Wette folgt, desto größer ist der „Kick“ und damit die Suchtgefahr. Bisher sind die meisten Spielsüchtigen dort zu finden, wo alles in Sekundenschnelle abläuft - in den Automatenspielhallen.
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 17:09:41
      Beitrag Nr. 1.765 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.959.857 von jazzo1 am 27.03.06 15:19:38KENO

      Thüringen bietet nun ebenfalls Keno an. Es fehlt für ein bundesweites Angebot nur noch Sachsen-Anhalt, wo die Einführung für Mitte 2006 geplant ist.

      Auf Jaxx.de sind kann neu aus 15 Bundesländern teilgenommen werden (bisher nur aus 7). Es fehlt jetzt nur noch Sachsen-Anhalt.

      Wenn auch Sachsen-Anhalt noch dazugekommen ist (also voraussichtlich in etwa 3 Monaten) sollte es m.E. für Fluxx möglich sein, auch Keno über das Supermarktlotto anzubieten.

      Was dazu noch fehlt, ist das OK des Bundeskartellamtes. Langsam wird man des Wartens müde :yawn:

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 17:15:08
      Beitrag Nr. 1.766 ()
      Jaxx.de - Erweiterung des Pferde-Wettangebots

      Seit kurzem bietet Jaxx.de auch ausländische Pferdewetten an. Bisher beschränkten man sich bei diesen auf die Rennbahn in Wien.

      Aktuell stehen z.B. auf dem Programm:
      - Kempton
      - Turffontein
      - Durbanville
      - Newmarket

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:03:01
      Beitrag Nr. 1.767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.962.206 von mwenture am 27.03.06 17:15:08test
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:03:55
      Beitrag Nr. 1.768 ()
      was hat eigentlich betathome was fluxx nicht hat????:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:05:38
      Beitrag Nr. 1.769 ()
      Na endlich...

      Guten Abend.

      Auf das morgige "Urteil" bin ich sehr gespannt.
      Ganz unprofessionell und der Juristerei gänzlich abgeneigt, vermute ich, dass das staatliche Monopol fällt - eindeutig.

      Wettskandale wird es immer wieder geben, aber ich bin der festen Überzeugung, dass private Wettanbieter besser in Lage sind - im eigenen Interesse - Kontrollmechanismen zu schaffen, um solche "Wettskandale" einzudämmen und nachhaltig zu unterbinden.
      Meines Erachtens tut das der Branche nur gut!

      Zum Einstieg der Fondsgesellschaften in die Fluxx AG:
      Ich weiß nicht, wie solche Fondsmanager hinter den Linien agieren, aber wäre ich einer von denen, würde ich vor einem größeren Engagement bei Fluxx - und das relativ kurz vor Bekanntgabe eines Urteils seitens des BVerfG - zumindest die hausinternen Juristen darum bemühen, mir vorab eine Tendenz des Urteilsspruches darzulegen. Für die Fonds geht es um eine nicht unerhebliche Summe und Prestige... ich hätte zusätzlich zu den hauseigenen auch andere Juristen-Profis eingeschaltet.
      Und nicht zu vergessen, eine Person bei diesen Fonds ist der Verantwortungsträger, wenn der sich in diesem Fall verspekuliert hat, bedeutet das zumindest einen Boxenstopp sprich Karriereknick.
      Wenn nicht... wird der/die wohl einen ordentlichen Bonus gutgeschrieben bekommen.

      Hoffen wir, dass diese unbekannte(n) Person(en) gut recherchiert und den richtigen Rat eingeholt hat(haben).

      Langfristig wird dieser Fonds aber sowieso "outperformen".

      Gruß Dosto - der auf mehr Wettbewerb setzt.

      PS. Habt ihr euch schon überlegt, was ihr einmal mit dem ganzen Geld anfangen wollt?
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 19:43:22
      Beitrag Nr. 1.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.964.038 von Dostojewski am 27.03.06 19:05:38Der Morgen ist klüger als der Abend ..... und morgen werden wir mehr wissen. Ich hoffe jedoch, dass die reinen Glücksspielwetten im Sportwettenbereich künftig nichts mehr zu suchen haben werden, da dort die grösste Manipulationsgefahr besteht (betandwinmässig: 'nach wievielen Sekunden pfeifft der Schiedsreichter das erstemal' 'nach wievielen Minuten fällt das erste Tor' 'wie viele Minuten wird nachgespielt' 'wieviele gelbe Karten gibt es' 'gibt es einen Penalty'). Solche Wetten schreien ja förmlich nach Manipulation bzw. Geldwaschtransaktionen.

      Der Geldhaufen bei deinem Smily ist definitiv zu klein geraten. Zwar warten wir alle darauf, dass Fluxx endlich mit dem Supermarkt-Lotto richtig loslegen kann (dies wird für mehrere Geldhaufen gut sein). Ich erwarte jedoch zusätzlich, dass uns Fluxx mit seinen Zahlen für das 1.Quartal bezüglich Mybet mächtig überraschen wird (bezüglich Umsatz, noch nicht bzüglich Gewinn). Das gibt dann einen elefantenmässigen Geldhaufen (wenigstens buchmässig), wenn man sich den Kursverlauf z.B. von bet-at-home-von-der-es-noch-nicht-einmal-einen-Geschäftsbericht-gibt vor Augen führt.

      Uebrigens bin ich gespannt auf die Mitarbeiterzahl der Fluxx AG am Ende des 1.Quartals. Seit Dezember wurden von Fluxx selbst sehr viele Stellen ausgeschrieben (und besetzt), bei Mybet ist von derzeit 42 Mitarbeitern die Rede und es werden allein in Deutschland für Mybet 6 weitere Mitarbeiter gesucht; bei Digidis Spanien bin ich mal auf eine Zahl von 7 Mitarbeitern gestossen, an einem anderen Ort auf ein solche von 10. Demnach müsste der Fluxx-Konzern gegen Ende dieses Quartals bereits zwischen 150 und 160 Personen auf der Lohnliste haben.... Uebrigens, möchte jemand von Euch gerne seinen Wohnsitz nach Malta verlegen und entspricht dem Jobprofil http://www.jobpilot.de/misc/adframe/jobpilot/7d6/a/1513384.h…, dann viel Spass bei Sonne, Strand und Meer.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 20:12:44
      Beitrag Nr. 1.771 ()
      :D Die Beschreibung passt haargenau auf voltago01:D
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 20:59:40
      Beitrag Nr. 1.772 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.964.631 von mwenture am 27.03.06 19:43:22Hallo mwenture
      Hast du eigentlich schon eine Antwort von fluxx bekommen,wegen dem Verhalten von mybet.com bei deiner Anmeldung?
      MfG
      Schlurp
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 21:30:13
      Beitrag Nr. 1.773 ()
      N'abend @all

      Auf das Wetter kann man jetzt also auch wetten...http://www.wetter.com/v2/?LANG=DE&SID=&LOC=0350&LOCFROM=

      bs
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 21:38:35
      Beitrag Nr. 1.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.965.172 von Dostojewski am 27.03.06 20:12:44Ich hab auch gerade schon überlegt, ob ich mich bewerben soll... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 22:20:56
      Beitrag Nr. 1.775 ()
      Deutschland braucht Geld.
      Dass kann Mann nur durch neue Steuer schaffen.
      Steuer auf Wetten.
      Einfach.

      Wenn Deutscher im Ausland ihre Wetten plazieren, geht dass Geld auch spazieren, und keine Steuer.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 07:22:15
      Beitrag Nr. 1.776 ()
      Heute morgen war Fluxx im Rahmen des BVG-Urteils auch großes Thema im Morgenmagazin bei ARD / ZDF. Dabei wurden u.a. die Lotto-Terminals in Tankstellen und Supermärkten vorgestellt und das große Potential betont. Die Software für Sportwetten an diesen Terminals ist laut dem Bericht heute morgen schon fertig, so daß Fluxx also kurzfristig auch Sportwetten an diesen Terminals anbieten könnte.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 08:16:53
      Beitrag Nr. 1.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.968.362 von Coppertiger am 28.03.06 07:22:15Guten Morgen.

      Ab 10.00 Uhr.

      http://www.bundesverfassungsgericht.de//bverfg_cgi/pressemit…

      Gruß und bis dahin - Dosto
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 08:57:59
      Beitrag Nr. 1.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.965.852 von schlurp am 27.03.06 20:59:40Die Ankunft meines Mails wurde bestätigt. Man wird sich die Sache nun wohl genauer anschauen. Wichtiger als eine Antwort ist mir, dass der 'dich-haben-wir-ja-schön-erwischt-Approach' verschwindet.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:00:39
      Beitrag Nr. 1.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.968.541 von Dostojewski am 28.03.06 08:16:53Oddset wird unmittelbar nach dem Urteil über eine Pressemitteilung Stellung beziehen:

      http://www.lotto.de/content/d/presse/artikel/159.html

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:29:20
      Beitrag Nr. 1.780 ()
      Der Tag des jüngsten Gerichts

      "Wird die Büchse der Pandorra geöffnet"

      Hunderte von Journalisten, Fernsehteams, Radiostationen, Beobachter und Beteiligte fiebern heute einem Urteil entgegen und egal was am Ende dabei herum kommt, es wird Geschichte schreiben. Bis zum letzten Tag, bis zu den letzten Stunden, werden Pressemeldungen für oder gegen eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes von Gegnern und Fürsprecher in den Medien lanciert.

      Die letzten Argumente und Meinungen werden nochmals aufgewärmt und endlos wiederholt. Längst jedoch ist das Urteil geschrieben und die Bundesverfassungsrichter werden das wohl am Besten gehütete Urteil heute Morgen verkünden.

      Es wird ein Wehklagen geben, es werden Jubelschreie ertönen und irgendwo werden alle doch die Verlierer sein. Denn es ist abzusehen, dass auch ein Bundesverfassungsgericht sich zwar nach Recht und Gesetz, aber auch nach dem Für und Wider richten wird. Ob es ein goldener Mittelweg sein wird, wage ich zu bezweifeln. Es wird vielmehr ein sehr dorniger Weg für alle Beteiligten werden.

      Auf der einen Seite stehen die Länder, bei denen es um viel Geld in Form von Steuern geht, um die Förderung des Sportes und vieler kultureller Einrichtungen. Auf der anderen Seite befindet sich die freie Marktwirtschaft, die mit Arbeitsplätzen wirbt, mit höheren Gewinnquoten bei den Wetten und Ihre persönliche freie Marktentfaltung bedroht sieht.
      Beide Werben mit den Argumenten der Spielsucht. Der Eine glaubwürdiger, der Andere weniger.

      Im Endeffekt geht es nur um Eines: Es gilt, viel Geld zu verdienen und Marktpositionen zu schaffen oder zu erobern.
      Heute zu sagen, es wird neue Zielrichtungen und Trends geben, wäre völlig falsch. Die Fragestellung selbst ist schon die Falsche. Es wäre vielmehr treffender, zu fragen, wie weit die Büchse der Pandora geöffnet wird und wer im Endeffekt die Zeche zahlt - es wird wie immer der Spieler sein. So oder so.

      ISA-CASINOS wird sie über die Vorgänge im Tagesverlauf auf dem Laufenden halten und selbstverständlich in Karlsruhe vor Ort sein, um direkt das Geschehen mitverfolgen zu können. Sicherlich werden wir dazu auch einen Sonder-Newsletter veröffentlichen. Also: Achten sie im Tagesverlauf auf die ISA-CASINOS, rufen Sie Ihre E-Mails ab, um Nichts zu verpassen.


      http://www.isa-casinos.de/articles/11759.html
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:33:02
      Beitrag Nr. 1.781 ()
      Fluxx startet schon durch....!!!!

      RT 12,50...
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:37:47
      Beitrag Nr. 1.782 ()
      Bei uns schrillen die Alarmglocken"

      DSB-Präsident Manfred von Richthofen bangt vor dem Fall des staatlichen Wettmonopols - Heute entscheiden Verfassungsrichter

      Von Torsten Wendlandt



      Foto: dpa
      Jetzt hilft nur noch
      beten: Auch Manfred
      von Richthofen schaut
      heute sorgenvoll nach
      Karlsruhe\n\n

      Kurz vor dem Ende seiner knapp zwölfjährigen Amtszeit als Präsident des Deutschen Sportbundes (DSB) erlebt Manfred von Richthofen (72) den wohl aufregendsten und möglicherweise folgenschwersten Tag. Wenn das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe über das staatliche Wettmonopol entscheidet, geht es um die Zukunft des deutschen Sports. Denn bei negativem Richterspruch sieht sich der Sport in der fundamentalen Gefahr, die jährlich über 544 Millionen Euro zu verlieren, die ihm aus staatlichen Lottomitteln zufließen.


      Berliner Morgenpost: Herr von Richthofen, worauf würden Sie heute wetten?

      Manfred von Richthofen: Das kann ich Ihnen sagen: auf gar nichts. Es gibt alle Möglichkeiten. Das Wettmonopol wird bestätigt - das wäre für den Sport natürlich am besten. Wird es in Frage gestellt oder gibt es eine Zwischenlösung, wäre das schon ein riesiges Problem. Die völlige Marktliberalisierung indes wäre die Katastrophe. Es gibt jedenfalls nichts Vergleichbares, von dem das Fundament des Sports in der Bundesrepublik so erschüttert werden kann wie durch den Fall des Wettmonopols. Bei uns hier in Frankfurt schrillen die Alarmglocken so laut wie noch nie. Das wird heute mit Sicherheit der spannendste und nervenaufreibendste Tag, seit es den DSB gibt. Dem deutschen Sport kann es bald sehr schlecht gehen.

      Nehmen wir mal den schlimmsten Fall an: Was passiert bei völliger Marktliberalisierung?

      Daß das passiert, bezweifle ich. Aber selbst eine beschränkte Freigabe des Ordnungsrechts hat komplizierte, weitreichende Folgen. Dann muß es ja einen neuen Staatsvertrag auf Länderebene, dann auf Bundesebene und schließlich auf EU-Ebene geben, der die Steuern und Konzessionsabgaben einheitlich regelt. Der Sport muß einfach von diesen Abgaben profitieren, sonst hat er ein ganz erhebliches Finanzierungsproblem. Auch private Wettanbieter müssen zu Abgaben gezwungen werden. Diesen Standpunkt und unsere Sorgen haben wir gegenüber den Landesregierungen und bei der Anhörung in Karlsruhe auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

      Sehen Sie bei einer Marktöffnung nicht auch die Gefahr, daß Deutschland weiter und vielleicht noch stärker von Wettskandalen überzogen wird?

      Man muß dann mit allem rechnen, auch mit mehr unseriösen Wetten, Spielsucht und Manipulation. Das kommt dann ganz auf mögliche Spielräume des Urteils an, die man ausloten muß. Nicht nur auf soziale Einrichtungen, kulturelle Projekte, den Denkmalschutz und Sportstätten würde ein negatives Urteil durchschlagen. Auch der unterklassige Fußball, der Jugendbereich, der Fußball als Breitensport wären sehr hart betroffen.

      Womit könnte denn dieser enorme gesellschaftliche Verlust überhaupt wettgemacht werden?

      Da sehe ich kaum etwas. In Bayern und Baden-Württemberg können die Haushalte vielleicht noch was machen. Aber in Berlin zum Beispiel ist gar kein Ausgleich möglich, das Land ist pleite.

      Wie wäre es mit einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge?

      Ich glaube, das können wir vergessen. Ein Großteil der Verbände, zum Beispiel der Brandenburger Leichtathletik-Verband, wo ich kürzlich war, hat die Beiträge ja gerade erhöht. Die Leute sind schon kräftig ausgelutscht worden.

      Angriff ist die beste Verteidigung. Im Öffnungsfall will der DSB gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund eine eigene Sportwette auflegen.

      Die Zusammenarbeit mit dem DFB ist erfreulich gut, und wir haben darüber schon gesprochen. Wir schlafen nicht, und es wäre fahrlässig, in dieser Lage jetzt nicht zusammenzuarbeiten.

      Verliert der Sport heute in Karlsruhe - wie sehr müssen in Berlin die Bundesliga-Vereine zittern?

      Die Etats vieler Bundesliga-Vereine Berlins, und ich meine damit nicht Hertha BSC, Alba oder die Eisbären, werden zum großen Teil aus Mitteln der Spielbank Berlin gedeckt. Ich halte selbst Anteile an der erfolgreichsten Spielbank Deutschlands und war deren Mitbegründer. Mit 90 Prozent der Gewinne spielen wir für Berlin und den Sport eine Menge Geld ein, und das soll auch so bleiben. Für die Spielbank jedenfalls sehe ich bei einem negativen Urteil zunächst keine Folgen




      http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/28/sport/819606…
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:40:53
      Beitrag Nr. 1.783 ()
      Goldmedia: Zu wenig legale Online-Casinos in Deutschland

      Studie: 3,3 Mrd. Euro Umsatz fließen hauptsächlich ins Ausland

      Berlin - Glücksspiel und Wetten im Internet werden immer beliebter. Die Wett- und Spielbranche boomt, der Markt verzeichnet jährlich zweistellige Zuwachsraten. Das Berliner Beratungsunternehmen Goldmedia hat die Online Betting- und Gambling-Märkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Region DACH) eingehend analysiert und die Ergebnisse jetzt in Form einer Studie publiziert.

      Eine restriktive Gesetzgebung bei Online-Glücksspielen, wie sie derzeit in Deutschland und in der Schweiz existiert, soll den Glücksspielmarkt kontrollieren und Spielsucht minimieren. Die Sogwirkung für Spieleinsätze auf ausländischen Glücksspiel-Internetseiten wird dadurch aber keineswegs verhindert, sondern extrem erhöht. Folge davon ist, dass gerade in Deutschland die mit Glücksspiel erzielten Online-Umsätze in erheblichem Umfang an den staatlichen Anbietern vorbei in einen „rechtsgrauen Raum“ fließen. Während im „liberaleren“ Österreich nur etwa 50 Prozent der Online-Glücksspiel- und Wetteinsätze nicht auf staatliche, sondern auf private inländische und ausländische Anbieter entfallen, sind es in Deutschland stolze 81 Prozent und in der Schweiz sogar 91 Prozent.

      In 2005 wurden in Deutschland bei Online-Glücksspielen 3,3 Mrd. Euro eingesetzt

      Die Online-Glücksspielmärkte in Deutschland und Österreich sind mittlerweile milliardenschwer. In Deutschland wurden in diesem Bereich in 2005 allein 3,3 Mrd. Euro eingesetzt, das sind rund 35 Prozent mehr als im Vorjahr. Österreich verzeichnete in 2005 Spieleinsätze in Höhe von 1,4 Mrd. Euro, in der Schweiz waren es dagegen lediglich 0,3 Mrd. Euro.

      In allen drei Ländern der Region DACH besteht ein staatliches Glücksspielmonopol. Österreich hat aber im Unterschied zu Deutschland und zur Schweiz eine deutlich liberalere Gesetzgebung. Wetten fallen nach österreichischer Rechtsauffassung nicht in den Bereich des Glücksspiels. Zudem dürfen in Österreich Casinospiele vom staatlichen Anbieter auch online offeriert werden, was in Deutschland nur im Ausnahmefall möglich und in der Schweiz gänzlich untersagt ist.

      Österreicher geben für Online-Glücksspiel viermal so viel aus wie Deutsche

      Deutschland hat am Glücksspielmarkt in der Region DACH zwar den größten Umsatzanteil, allerdings sind die pro Kopf gewichteten Spieleinsätze mit knapp 40 Euro jährlich vergleichsweise gering. Auch die Schweizer geben mit rund 36 Euro ähnlich wenig für Glücksspiele im Internet aus. Österreich hingegen ist durch hohe Umsätze bei privaten Online-Sportwettenanbietern und staatlichen Online-Casinoanbietern bei den Pro-Kopf-Umsätzen mit durchschnittlich 177 Euro pro Einwohner in der Region DACH mit Abstand führend. (Chart 2)

      Eine liberale Glücksspielgesetzgebung korrespondiert offenbar mit einer deutlich höheren Spielintensität der Bevölkerung im Internet. Hinzu kommt aber, dass die staatlichen und legalen Glücksspielanbieter in Österreich beträchtliche Umsätze im Inland generieren und damit ganz erheblich den Anteil illegaler Anbieter minimieren.

      Bei Glücksspiel im Internet existieren keine Ländergrenzen

      Das eingeschränkte Angebot an legalen Glücksspielen in Deutschland und in der Schweiz hat zur Folge, dass der Auslandsanteil am Online-Glücksspielmarkt in beiden Ländern extrem hoch ist. So werden Angebote anderer europäischer, zum Teil auch illegaler, Anbieter intensiv genutzt. „Wer heute online spielen oder wetten will, findet im Internet genügend ausländische und seriöse Plattformen mit zum Teil deutlich faireren Ausschüttungsraten als nationale staatliche Anbieter“, betont Goldmedia Consultant und Studienautor Michael Schmid. „Will der Fiskus nicht seine Einnahmen und der Staat nicht seine kanalisierende Kontrolle im immer bedeutenderen Vertriebsweg Internet verlieren, müssen auch national kontrollierbare und international wettbewerbsfähige Online-Casino- und Online-Wettangebote in Deutschland zulässig sein.“

      Boom der Sportwetten hält an

      Deutlich gestiegen sind in den letzten Jahren vor allem die Online-Umsätze der privaten Sportwettenanbieter. Gemessen an den Spieleinsätzen machen Sportwetten heute gut ein Drittel des deutschen Online-Glücksspielmarktes aus. In Österreich und der Schweiz ist dieser Anteil sogar noch höher. “Die privaten Sportwettenanbieter werden in Deutschland unabhängig vom anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin stark wachsen“, ist sich Studienautor Michael Schmid sicher. „Nationale regulative Behinderungen im grenzüberschreitenden Internet sind nicht mehr durchsetzbar. Kommt es zu einer Liberalisierung des Sportwettenmarktes und damit zum Eintreten neuer und finanzstarker privater Anbieter in den deutschen Markt, insbesondere aus Großbritannien, müssen sich etablierte private Anbieter auf eine deutlich höhere Wettbewerbsintensität einstellen.“

      Begriffsdefinition Online-Gambling

      Online-Gambling bezeichnet in der Studie „Online Betting & Gambling 2010“ Spiele mit monetärem Einsatz, die via Internet und nicht über Mobiltelefone übertragen und vermittelt werden sowie auf einer ständigen Verbindung zwischen Anbieter und Nutzer beruhen. Der Gewinnfall muss im Wesentlichen vom Zufall abhängig bzw. darf nicht unmittelbar vorhersehbar sein (Betting).

      Quelle: „Online Betting & Gambling 2010. Marktpotenziale von Online Glücksspiel in Deutschland, Österreich und der Schweiz“, April 2005. Die Studie ist die erste wissenschaftlich fundierte Analyse der Online-Glücksspielmärkte in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Inhalte der Studie: rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen, Profile und Anzahl der Nutzer von Online-Glücksspielen sowie deren Zahlungsbereitschaft, Anteile des Online-Vertriebskanals am gesamten Glücksspielmarkt, Marktvolumen Online-Glücksspiel gesamt und nach Segmenten in den untersuchten Ländern, Marktprofile der wichtigsten Player und Anbieter, Entwicklungsprognosen in der Region DACH bis 2010. Die Studie hat einen Umfang von rund 130 Seiten und enthält ca. 150 Abbildungen und Tabellen.

      Über Goldmedia:
      Goldmedia GmbH Media Consulting & Research berät seit 1998 nationale und internationale Kunden im Medien-, Entertainment- und Telekommunikationsbereich. Das Serviceangebot umfasst Wettbewerbsanalysen, differenzierte Prognosen und Hochrechnungen sowie Strategieberatung und Implementierung. Ende 2004 wurde die Goldmedia Sales & Services GmbH neu gegründet. Die Gesellschaft unterstützt Medienunternehmen bei der Analyse komplexer Verkaufsprozesse, berät in Fragen der Strategieplanung und erarbeitet Verkaufs- und Vertriebskonzepte.


      http://www.isa-casinos.de/articles/11748.html
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:42:08
      Beitrag Nr. 1.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.968.541 von Dostojewski am 28.03.06 08:16:53Hallo Fluxxfreunde,

      ich glaube das wird ein sehr interessanter Tag !

      Als Hobbypsychologe bin ich vor allen Dingen auf die Reaktionen der Massen sehr gespannt.

      MfG

      Fluxxpower

      @Dosto: Ich suche bereits schon nach einem geeigneten Grundstück für mein Traumhaus in Hamburg. 2 Kinder brauchen ja ne Menge Platz;)
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 09:57:47
      Beitrag Nr. 1.785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.969.474 von fluxxpower am 28.03.06 09:42:08Plane auf deinem Grundstück schon einmal einen Hubschrauberlandeplatz ein :laugh: Damit ich dich schneller besuchen kann :D:D:D

      Dann gibt es ein Familiengrillen!

      So jetzt aber wieder sachlich :laugh:

      Gruß und fette Beute - Dosto
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:11:47
      Beitrag Nr. 1.786 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.969.702 von Dostojewski am 28.03.06 09:57:47!!!!!!!!WETTMONOPOL VERFASSUNGSWIDRIG!!!!!!!!:D:D:D:D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:12:39
      Beitrag Nr. 1.787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.969.931 von Dostojewski am 28.03.06 10:11:47Jetzt bin ich auf den Kurs gespannt!:D
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:15:00
      Beitrag Nr. 1.788 ()
      Woher hast die Info??
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:15:37
      Beitrag Nr. 1.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.969.931 von Dostojewski am 28.03.06 10:11:47Ist das jetzt gut oder schlecht? :D

      Gruss und Danke für die rasche Info - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:15:57
      Beitrag Nr. 1.790 ()
      der wird wohl zuerst in den Keller gehen und danach in die Höhe katapultieren.:cry:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:17:49
      Beitrag Nr. 1.791 ()
      wo kann ich nachlesen bzw. gibt es ne übertragung in fernsehen/internet???
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:17:50
      Beitrag Nr. 1.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.969.931 von Dostojewski am 28.03.06 10:11:47Woher ist bitte die Info??:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:18:26
      Beitrag Nr. 1.793 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.969.993 von mwenture am 28.03.06 10:15:37das hängt jetzt von dem "aber", also den Einschränkungen, ab.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:18:42
      Beitrag Nr. 1.794 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.032 von nimrod12 am 28.03.06 10:17:50www.handelsblatt.de/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/index.html
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:19:14
      Beitrag Nr. 1.795 ()
      auf N24 kommt ne Diskussion
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:21:05
      Beitrag Nr. 1.796 ()
      http://www.financialtimes.de/div/7568.html

      "Staatsmonopol auf Sportwetten in bisheriger Form verfassungswidrig
      Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der bisherigen Form grundgesetzwidrig. Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aber aufrecht erhalten, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreifen, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe entschied."

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:22:06
      Beitrag Nr. 1.797 ()
      Hallo
      um welche Uhrzeit


      mfg 1Play1
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:22:31
      Beitrag Nr. 1.798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.031 von snoopylein am 28.03.06 10:17:49Quelle: N24 Nachrichten

      Einerseits ist es verfassungswidrig, andererseits,
      bei Sportwetten: "Sowohl-als-auch-Urteil" :confused::mad::cry:

      Das ist Deutschland - Dosto :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:23:02
      Beitrag Nr. 1.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.083 von mwenture am 28.03.06 10:21:05Hört sich aber nicht "liberalisiert" an!!!:(
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:24:20
      Beitrag Nr. 1.800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.083 von mwenture am 28.03.06 10:21:05Die Bundesländer haben doch gar keine Monopolstellung wegen der DDR-Lizenzen :confused: Bin gespannt, ob die Bundesrichter auch dazu etwas haben verlauten lassen

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:26:09
      Beitrag Nr. 1.801 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.105 von Dostojewski am 28.03.06 10:22:31Nicht "JA", nich "NEIN" sondern ein --- "JAEIN"

      Dosto :mad::mad::mad: - der sich echt ärgert :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:27:14
      Beitrag Nr. 1.802 ()
      28. März 2006 Druckversion | Versenden | Leserbrief


      GLÜCKSSPIEL

      Staatliches Sportwettenmonopol ist verfassungswidrig

      Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden.

      In Kürze mehr dazu auf SPIEGEL ONLINE.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:28:58
      Beitrag Nr. 1.803 ()
      das war doch zu erwarten ...:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:31:22
      Beitrag Nr. 1.804 ()
      "Für eine gesetzliche Neuregelung wurde dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2007 gegeben. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München teilweise Erfolg.

      (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1054/01) "

      Meine Interpretation: Heisst dies nicht: Solange diese Neuregelung nicht stattgefunden hat, ist das Monopol verfassungs- und gesetzeswidrig und ist deshalb für diese Zeit (bis zur gesetztlichen Neuregelung) ausgesetzt: d.h. ab sofort sind Sportwettenanbieter in Deutschland frei!

      Dies wäre meine Interpretation, d.h. ab sofort könnte Fluxx zuschlagen, denn vor der WM können solche neuen Gesetze nicht mehr geschaffen werden.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:31:37
      Beitrag Nr. 1.805 ()
      Der Weg ist frei für FLUXX!

      Die Zusammenarbeit mit den Ländern bleibt bestehen UND Fluxx kann sein privates Angebot ausbauen. Neue Weetbuden werdenes schwer haben, in den deutschen Markt zu gelangen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:32:05
      Beitrag Nr. 1.806 ()
      Was habt Ihr??
      Ist doch für Fluxx eine sehr akzeptable Lösung!!


      übrigens.... RT 12,60...
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:36:10
      Beitrag Nr. 1.807 ()
      Staatliches Sportwettenmonopol ist verfassungswidrig

      Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden.

      Karlsruhe - Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, um am Monopol festhalten zu können. Oder er muss private Veranstalter zu sogenannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten" (AZ: 1 BvR 1054/01).

      Wettbüro: BVG sägt am Staatsmonopol
      Großbildansicht
      DPA
      Wettbüro: BVG sägt am Staatsmonopol

      Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchener Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Private Veranstalter dürfen so lange keine Oddset-Wetten anbieten. Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte, hieß es weiter.

      Mit Oddset - frei übersetzt: nach festen Zahlen setzen - ist das staatliche Sportwettenangebot gemeint. Dabei gibt der Spieler beispielsweise beim Fußball in einer der bundesweit rund 25.000 Lotto- Annahmestellen oder über das Internet entweder eine Kombiwette ab, wettet also auf den Ausgang einer Reihe von Spielen (Heimsieg, unentschieden, Auswärtssieg). Oder hat als zweite Möglichkeit die Topwette, bei der man auf den genauen Ausgang eines Spitzenspiels tippt.

      Oddset wird mit festen Gewinnquoten gespielt. In Deutschland wird Oddset seit 1999 angeboten, und zwar - federführend für die Lotteriegesellschaften der Länder - von der staatlichen Lotterieverwaltung Bayerns. Der Umsatz betrug im vergangenen Jahr rund 430 Millionen Euro, bei sinkender Tendenz.

      Privaten Anbietern sind Sportwetten bisher grundsätzlich untersagt. Ausnahme: Einige Unternehmen, die sich vor der Wiedervereinigung Lizenzen nach dem Gewerberecht der DDR gesichert haben, darunter Betandwin und Sportwetten Gera. Zudem gibt es einen "grauen Markt" von Internetangeboten aus dem Ausland.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:36:22
      Beitrag Nr. 1.808 ()
      Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Monopol auf Sportwetten in seiner bisherigen Form gekippt. Zahlreiche private Anbieter hoffen nun auf eine Liberalisierung des höchst lukrativen Marktes: manager-magazin.de stellt die möglichen Gewinner vor.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:36:46
      Beitrag Nr. 1.809 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.168 von Dostojewski am 28.03.06 10:26:09Kernaussage ist doch, dass das Sportwettenmonopol verfassungswidrig ist. Also wurde die Tür aufgestossen. Und wie soll man nun die Einschränkung zur Aufrechterhaltung des Monopols interpretieren, dass die Länder ihr Monopol aufrechterhalten können? Meiner Meinung nach widerspricht das der Grundaussage und hat in Wirklichkeit keine große Bedeutung. Letztendlich kommt die Liberalisierung des Marktes durch die Kräfte des Marktes, nur eben dosiert.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:38:36
      Beitrag Nr. 1.810 ()
      Das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bleibt grundsätzlich zulässig, ist aber an strenge Vorgaben geknüpft. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden.
      In seiner «derzeitigen Ausgestaltung» sei das Wettmonopol verfassungswidrig, weil eine effektive Bekämpfung von Spielsucht dadurch nicht sichergestellt werde. Der Gesetzgeber muss bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen.


      Aufgrund meinen rechtlichen Kenntnissen gehe ich davon aus, dass sich bis Ende 2007 nichts ändert. Das heisst: Monopol bleibt bestehen. Ab 2008 dann genaue gesetzliche Regelung, wobei das Monopol erhalten bleibt. Hört sich nicht gut an für Fluxx... die Sache mit Wetten an den Supermarkt- bzw. Tankstellengeraten dürfte sich damit auch erledigt haben...
      Es stellt sich wirklich die Frage, wie die Auswirkungen des Urteils ab sofort sind. Denke, da werden sich bald die Wettanbieter bzw. deren Juristen zu Wort melden...
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:40:12
      Beitrag Nr. 1.811 ()
      also eine großen kurssprung gibt es ja nicht gerade. knapp über 2 % sind ja nicht wirklich der brüller.

      ich kann mich noch an die worte einiger erinnern die meinten das gibt eine kursexplosion. naja.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:44:55
      Beitrag Nr. 1.812 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.271 von mwenture am 28.03.06 10:31:22Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchener Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Private Veranstalter dürfen so lange keine Oddset-Wetten anbieten. Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte, hieß es weiter.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:50:20
      Beitrag Nr. 1.813 ()
      In einem Musterverfahren wurde dem bayerischen Gesetzgeber aufgegeben, entweder private Anbieter zuzulassen oder aber sicherzustellen, dass die Monopolstellung des Staates tatsächlich der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient.

      Und was bedeutet das in der Praxis? Wie soll es der Staat schaffen, diese Monopolstellung aufrecht zu erhalten? Verzicht auf Werbung? Beenden der eigenen Angebote? Hier fehlt mir die Fantasie.

      Das einzig ärgerliche an deisem Urteil ist der Termin zu Umsetzung der Auflagen: Ende 2007 :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:51:23
      Beitrag Nr. 1.814 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.517 von nimrod12 am 28.03.06 10:44:55Siehe Kurs von Bet-at-Home.....

      -11% !!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:52:36
      Beitrag Nr. 1.815 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.517 von nimrod12 am 28.03.06 10:44:55Du hast (leider) recht. Dann müssen wir unsere Online-Wetten halt weiterhin in Malta plazieren :D

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 10:55:41
      Beitrag Nr. 1.816 ()
      Es ist mir unverständlich, wieso nur der erste Teil des Urteiltenors angeführt wird, wenn im nächsten Satz das BVerfG ausdrücklich sagt, dass bis zur Neuregelung private Wettanbieter der Gerschäftsbetrieb nach wie vor untersagt wird. Und die Neuregelung wird garantiert nicht vor Ablauf der Frist Ende 2007 erfolgen.
      Darüber hinaus ist doch Kernpunkt des Urteils, dass die Oddsetvermarktung nicht genügend der Suchtbekämpfung entspricht. Also ist die Konsequenz, dass die Neuregelung nur irgendwelche Maßnahmen zur Suchtbekämpfung vorsieht und somit das Monopol weiterhin bestehen bleiben kann (und damit das Fiskalische Interesse des Staates an der alleinigen Vermarktung von Wetten).
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:02:35
      Beitrag Nr. 1.817 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.703 von tcambeis am 28.03.06 10:55:41 ..die Neuregelung nur irgendwelche Maßnahmen zur Suchtbekämpfung vorsieht und ...

      und wie sollen diese irgendwelchen Maßnahmen aussehen? Und wer beurteilt und entscheidet darüber, ob die Maßnahmen ausreichend sind? Stoiber? FJS?

      meine Meinung: ab 01.01.2008 ist der Markt frei für den Wettbewerb. Muss er ja. Sonst widerspricht das ganze ja dem Grundsatzurteil der Verfassungswidrigkeit.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:03:41
      Beitrag Nr. 1.818 ()
      Liebe Fluxxfreunde,

      wie ich vermutet habe wurde die Tür etwas aufgestoßen.
      und glaubt mir das reicht......

      Der Staat wird den Spagat zur Eindämmung der Spielsucht
      mit gleichzeitiger Gewinnorientierung nicht schaffen.
      Diese Ansicht wird auch bei den Politikern durchsetzen,
      und es wird eine kontrolierte Lizenzvergabe geben.

      wie schon mal gepostet....es wird gebremst, aber deshalb
      wird der Zug doch im Bahnhof ankommen.

      Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit.....

      stay long:)
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:03:50
      Beitrag Nr. 1.819 ()
      Schade,und da wollte ich demnächst eine Sport-Bar eröffnen, mit großen Wettangebot.
      Na da wird das wohl nix,dann eben keine neuen Arbeitsplätze schaffen, vielen Dank an das Bundesverfassungsgericht.:mad:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:03:55
      Beitrag Nr. 1.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.809 von alpenjodel am 28.03.06 11:02:35ach ja - bis dahin kann der Staat noch alleine abzocken bis zum gehtnichtmehr.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:07:17
      Beitrag Nr. 1.821 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.657 von mwenture am 28.03.06 10:52:36Der bei mir hochgekochte Unmut über dieses Urteil kühlt langsam ab.
      Wie immer gibt es in diesem Thread - Gott-sei-Dank - sehr interessante und aus anderer Richtung betrachtete Aussichten für die Zukunft.

      Es lebe die Vielfalt!

      Fluxx war vor dem Urteil schon strategisch sehr gut aufgestellt und geht jetzt nachhaltig weiter aufwärts.

      Wie mwenture schon schrieb: Es gibt ja noch Malta!

      Muss jetzt wieder an die Hausarbeit.

      Wünsche euch frohes Schaffen an diesem Dienstag - Dosto
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:11:07
      Beitrag Nr. 1.822 ()
      genaus so ist es: nur noch mal zur Erinnerung:

      Die FLUXX AG (ISIN DE0005763502), Altenholz, übernimmt 38 Prozent der Anteile an der Holding QED Ventures Ltd. (QED), die über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft Personal Exchange International Ltd. (PEI), ;)Malta, unter der Marke "myBet.com" ein ;)internationales Online-Sportwettenportal sowie ein ;);)Franchise-Modell für Sportwettenlokale betreibt. FLUXX beabsichtigt, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anteile an der QED zu übernehmen und eine Mehrheitsbeteiligung von bis zu 81 Prozent einzugehen.


      Was will man eigentlich noch??
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:13:57
      Beitrag Nr. 1.823 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.887 von Dostojewski am 28.03.06 11:07:17:cool: Der Staat sollte jetzt Glücksspiellizenzsen (ähnlich der UMTS- Lizenzsen) versteigern,denn mit Oddsett ohne Werbung geht doch auch nichts mehr. Da kann der Staat froh sein,das es noch Vermittler wie Fluxx gibt die Oddsett vermarkten....
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:17:02
      Beitrag Nr. 1.824 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.954 von ThatstheWayItGoes am 28.03.06 11:11:07Fluxx ist ja wirklich nicht auf dieses Urteil angewiesen.
      Das muß man auch sagen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:19:08
      Beitrag Nr. 1.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.005 von murli am 28.03.06 11:13:57Genau. So könnte ein Konzept aussehen. Die bisher staatlichen Spielangebote werden privatisiert und der Staat behält das Monopol zu Kontrolle der privaten Anbieter. Wie würde in einem solchen Szenario die Position von Fluxx aussehen?
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:21:16
      Beitrag Nr. 1.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.970.809 von alpenjodel am 28.03.06 11:02:35...und wie sollen diese irgendwelchen Maßnahmen aussehen? Und wer beurteilt und entscheidet darüber, ob die Maßnahmen ausreichend sind? Stoiber? FJS? ...

      Hier sagt das Urteil ganz klar, dass eine unabhängige Kontrollinstanz (vom staatlichen Fiskalinteresse) in der Neuregelung des Gesetzes zu berücksichtigen ist.

      Eine mögliche Maßnahme könnte z.B. sein, dass jeder Werbesendung zu Oddset ein Trailer zur Gefahr der Wettsucht angehängt wird.

      Wesentliche Aussage des Urteils ist doch ganz einfach nur, dass auf Basis eines Monopols das auf Schutz vor Suchtgefahr aufgebaut wurde, keine offensive bis agressive Werbung für das Wetten betrieben werden darf.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:24:02
      Beitrag Nr. 1.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.137 von tcambeis am 28.03.06 11:21:16und wie sieht es mit der Berufsfreiheit aus?
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:30:36
      Beitrag Nr. 1.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.187 von alpenjodel am 28.03.06 11:24:02...und wie sieht es mit der Berufsfreiheit aus?

      Dazu sagt das Urteil aus, das diese wie ja auch bisher begründet, durch ein Monopol zum Schutz der Allgemeinheit vor entsprechenden gesellschaftschädlichen Gefahren eingeschränkt werden darf. D.h. das Monopol an sich wird im Urteil nicht in Frage gestellt, sondern nur das Mißverhältnis von Schutzanspruch des Staates durch das Monopol und der tatsächlichen Vermarktungsform von Wetten durch den Staat
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:34:21
      Beitrag Nr. 1.829 ()
      Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1054/01 vom 28.3.2006, Absatz-Nr. (1 - 162), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060328_1bvr105401.ht…
      Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.


      L e i t s a t z

      zum Urteil des Ersten Senats vom 28. März 2006

      - 1 BvR 1054/01 -

      Ein staatliches Monopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist.

      BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

      - 1 BvR 1054/01 -
      Verkündet
      am 28. März 2006
      Kehrwecker
      Amtsinspektor
      als Urkundsbeamter
      der Geschäftsstelle


      Im Namen des Volkes
      In dem Verfahren
      über
      die Verfassungsbeschwerde
      der Frau K ...,

      - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Professor Dr. Konrad Redeker und Koll.,
      Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn –

      gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2001 - BVerwG 6 C 2.01 -,
      b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. August 2000 - 22 B 00.1833 –

      hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung

      des Präsidenten Papier,
      der Richterin Haas,
      der Richter Hömig,
      Steiner,
      der Richterin Hohmann-Dennhardt
      und der Richter Hoffmann-Riem,
      Bryde,
      Gaier


      aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8. November 2005 durch

      Urteil
      für Recht erkannt:

      Es ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, dass nach dem Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 226) in Bayern Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten.
      Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der sich aus den Gründen ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.
      Bis zu einer Neuregelung darf das Staatslotteriegesetz nach Maßgabe der Gründe weiter angewandt werden.
      Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
      Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin ihre notwendigen Auslagen zu erstatten.

      Gründe:
      A.
      Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten, bei denen sich der Veranstalter gegenüber den einzelnen Wettteilnehmern für den Fall der richtigen Voraussage des Ergebnisses eines zukünftigen Sportereignisses zur Vervielfachung des Wetteinsatzes mit einer festen Gewinnquote verpflichtet.
      1
      I.
      Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen gibt es einerseits nach dem Totalisatorprinzip, bei dem ein Teil der Wetteinsätze unter den Gewinnern mit den jeweils richtigen Ergebnissen aufgeteilt wird, wie dies etwa beim herkömmlichen Fußballtoto der Fall ist. Davon unterscheiden sich Wetten nach dem Buchmacherprinzip (Oddset-Wetten), bei denen so genannte "odds" gesetzt werden, indem der Veranstalter eine feste Gewinnquote festlegt, die er dem Gewinner auf jeden Fall auszahlen muss, wenn ein oder mehrere Sportereignisse ein bestimmtes Ergebnis haben. Solche Wetten sind im Pferdesport seit längerem bekannt. Sie werden in Deutschland nach dem als Bundesrecht fortgeltenden und vom Bundesgesetzgeber mehrfach geänderten Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 (RGBl I S. 335, 393) von konzessionierten gewerblichen Buchmachern angeboten. Im Ausland gibt es solche Wetten auch auf andere Sportarten und Ereignisse. Auf der Grundlage eines im Jahre 1990 liberalisierten, aber nur bis zur Wiedervereinigung geltenden Gewerberechts wurden durch Behörden der Deutschen Demokratischen Republik einige wenige Erlaubnisse für das gewerbliche Anbieten von Sportwetten erteilt. Seitdem existiert ein gewerbliches Sportwettenangebot auch in Deutschland. Seit dem Jahre 1999 bieten die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET an und vertreiben sie über die Lotto-Annahmestellen sowie über das Internet.
      2
      II.
      1. Das Bundesrecht stellt unerlaubtes öffentliches Glücksspiel in § 284 StGB unter Strafe. Nach dessen Absatz 1 wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer "ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt". Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird nach § 284 Abs. 4 StGB außerdem bestraft, wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt.
      3
      Außer für Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde, die nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24. August 2002 (BGBl I S. 3412, 3420) erlaubt werden können, kennt das Bundesrecht keine weiteren Tatbestände, aufgrund derer eine die Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB ausschließende Erlaubnis erteilt werden kann.
      4
      2. Im Anschluss daran erlauben die Länder auf landesgesetzlicher Grundlage die Veranstaltung von Lotterien und Wetten durch den Staat oder von ihm beherrschte Unternehmen in Privatrechtsform. In Bayern ist dies durch das Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29. April 1999 (BayGVBl S. 226) geschehen, das ausweislich seines Artikels 1 für die Veranstaltung von Glücksspielen durch den Freistaat Bayern gilt (Abs. 1), sofern es sich nicht um Wetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz, den Betrieb einer Spielbank oder von der Süddeutschen Klassenlotterie veranstaltete Lotterien handelt (Abs. 2).
      5
      Gemäß Art. 2 des Staatslotteriegesetzes veranstaltet der Freistaat Bayern Glücksspiele in Form von Lotterien und Wetten (Abs. 1) einschließlich von Zusatzspielen (Abs. 2), deren Art, Form und Umfang vom Staatsministerium der Finanzen bestimmt (Abs. 3) und die von der Staatlichen Lotterieverwaltung als einer staatlichen Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Geschäftsbereich dieses Ministeriums durchgeführt werden (Abs. 4). Nach Absatz 5 kann die Staatliche Lotterieverwaltung mit Zustimmung des Ministeriums die Durchführung von Glücksspielen auf eine juristische Person des Privatrechts übertragen, soweit der Freistaat Bayern deren alleiniger Gesellschafter ist und die juristische Person der Kontrolle des Ministeriums unterliegt.
      6
      Die weiteren Regelungen des Staatslotteriegesetzes betreffen neben der gewerblichen Vermittlung der vom Freistaat Bayern veranstalteten Glücksspiele durch Annahmestellen (Art. 3) die amtlichen Spielbedingungen und die Aufteilung des Spielkapitals (Art. 4) sowie die gemeinsame Veranstaltung und Durchführung von Glücksspielen mit anderen Ländern (Art. 5).
      7
      3. Durch den am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (BayGVBl 2004, S. 230; im Folgenden: Lotteriestaatsvertrag) haben die Länder einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von Glücksspielen mit Ausnahme von Spielbanken geschaffen. Nach § 1 des Lotteriestaatsvertrags ist es Ziel des Vertrags,
      8
      1. den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
      9
      2. übermäßige Spielanreize zu verhindern,
      10
      3. eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen,
      11
      4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden und
      12
      5. sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird.
      13
      Zu diesem Zweck schreibt § 4 des Lotteriestaatsvertrags vor:
      14
      Allgemeine Bestimmungen
      15
      (1) Die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen muss mit den Zielen des § 1 in Einklang stehen.
      16
      (2) Die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen darf den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
      17
      (3) Art und Umfang der Werbemaßnahmen für Glücksspiele müssen angemessen sein und dürfen nicht in Widerspruch zu den Zielen des § 1 stehen. Die Werbung darf nicht irreführend sein, insbesondere nicht darauf abzielen, unzutreffende Vorstellungen über die Gewinnchancen hervorzurufen.
      18
      (4) Die Veranstalter, Durchführer und die gewerblichen Spielvermittler haben Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereitzuhalten.
      19
      Im Rahmen der Ziele des Lotteriestaatsvertrags obliegt den Ländern gemäß § 5 die ordnungsrechtliche Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen (Abs. 1). Diese Aufgabe können sie auf landesgesetzlicher Grundlage selbst, durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder durch privatrechtliche Gesellschaften mit maßgeblicher öffentlicher Beteiligung wahrnehmen (Abs. 2). Dabei sind sie, außer im Falle der Zustimmung eines anderen Landes, auf ihr jeweiliges Landesgebiet beschränkt (Abs. 3). § 14 des Lotteriestaatsvertrags enthält zudem Anforderungen an die gewerbliche Spielvermittlung (Abs. 2) und unterstellt die Einhaltung dieser Verpflichtungen der Überwachung durch die zuständige Behörde (Abs. 3).
      20
      III.
      1. Die Beschwerdeführerin betreibt aufgrund einer Erlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz ein Wettbüro in München, in dem sie als Buchmacherin gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließt und vermittelt. Im Juli 1997 meldete sie bei der Landeshauptstadt München eine Erweiterung ihres Gewerbes auf die Vermittlung von Sportwetten an Wettunternehmen im EU-Ausland an. Dies lehnte die Stadt im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Hinweis auf das umfassende strafbewehrte Verbot öffentlichen Glücksspiels gemäß § 284 StGB ab.
      21
      Die Beschwerdeführerin erhob vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt mit dem Ziel einer Feststellung der Erlaubnisfreiheit der Veranstaltung von Festquoten-Sportwetten mit Ausnahme von Pferdewetten, hilfsweise der Vermittlung von Sportwetten in das EU-Ausland. Infolge eines während des Klageverfahrens gestellten Antrags auf Erlaubniserteilung, der von der Beklagten abgelehnt wurde, ergänzte sie ihren Klageantrag hilfsweise um die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung oder Vermittlung von Sportwetten.
      22
      2. Das Verwaltungsgericht wies den Feststellungsantrag als unzulässig ab, gab jedoch dem Verpflichtungsantrag insoweit statt, als es die Beklagte zur Neubescheidung des Antrags auf Erlaubniserteilung unter Beachtung seiner Rechtsauffassung verpflichtete (SpuRt 2001, S. 208). Im Wesentlichen stützte es sich dabei auf die Erwägung, dass über den Antrag der Beschwerdeführerin aufgrund von Art. 12 Abs. 1 GG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden sei, da es an einer - landesrechtlichen - Regelung des Berufs des Sportwettunternehmers fehle. Unter den Voraussetzungen der Zuverlässigkeit der Beschwerdeführerin sowie der Gefahrlosigkeit der Betätigung, die von der Beklagten festzustellen seien, sei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen.
      23
      3. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Klage auf die Berufung des Vertreters des öffentlichen Interesses unter Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin insgesamt ab (GewArch 2001, S. 65).
      24
      Der begehrten Feststellung stehe entgegen, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten mit festen Gewinnquoten in Bayern verboten seien. Zwar sehe das bayerische Landesrecht, insbesondere das Staatslotteriegesetz, ausdrücklich weder ein dahingehendes Verbot noch eine Erlaubnispflicht vor. Das Staatslotteriegesetz lasse aber erkennen, dass der Landesgesetzgeber es bei dem entsprechenden Verbot unerlaubten öffentlichen Glücksspiels durch § 284 Abs. 1 StGB habe belassen wollen. Diese Bestimmung verbiete die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen auch dann, wenn die in ihm angesprochene behördliche Erlaubnis für Glücksspiele, die zur Straflosigkeit führe, weder in verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Bundes noch in solchen des Landes geregelt sei. § 284 Abs. 1 StGB enthalte ein repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, welches der Abwehr der mit der Ausnutzung der Spielleidenschaft der Bevölkerung verbundenen Gefahren diene.
      25
      Ebenso bleibe der Bescheidungsantrag ohne Erfolg. Die einfachgesetzliche Rechtslage in Bayern bewege sich zwar am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren. Gleichwohl habe die Beschwerdeführerin keinen aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf Erlaubniserteilung. Obwohl ein Vorrang der Belange der öffentlichen Sicherheit vor dem privaten Interesse an der Wahl des Berufs des Wettunternehmers nicht zwingend sei, habe der Landesgesetzgeber das Anbieten von Lotterien und Wetten dem Staat vorbehalten, da so ein Schutz vor den mit der Spielleidenschaft verbundenen Gefahren besser gewährleistet werden könne als durch die staatliche Kontrolle privater Betriebe. Dieses auf eine bestmögliche Gefahrenabwehr zielende restriktive Regelungskonzept sei durch die Zwecke des § 284 Abs. 1 StGB vorgegeben und gerechtfertigt und werde auch tatsächlich effektiv umgesetzt.
      26
      4. Die dagegen eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgericht zurück (BVerwGE 114, 92). Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs verstoße nicht gegen Bundesrecht.
      27
      Sportwetten seien Glücksspiele im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB. Dieser sei eine Verbotsnorm für unerwünschtes, weil sozial schädliches Verhalten. Der Vorbehalt einer behördlichen Erlaubnis diene ebenfalls der Abwehr von Gefahren des Glücksspiels. Zweck der Strafandrohung des § 284 StGB sei es unter anderem, eine übermäßige Anregung der Nachfrage nach Glücksspielen zu verhindern, durch staatliche Kontrolle einen ordnungsgemäßen Spielablauf zu gewährleisten und eine Ausnutzung des natürlichen Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken zu verhindern. Mit dieser Zielsetzung habe der Gesetzgeber im Rahmen einer Strafrechtsreform eine Verschärfung des § 284 StGB vorgenommen. Dem liege die Einschätzung zugrunde, dass das Glücksspiel grundsätzlich wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die psychische (Spielsucht) und wirtschaftliche Situation der Spieler (Vermögensverlust) und seiner Eignung, Kriminalität namentlich im Bereich der Geldwäsche zu befördern, unerwünscht und schädlich sei.
      28
      Andererseits sei dem Gesetzgeber bewusst, dass der Spieltrieb nicht gänzlich unterbunden werden könne. § 284 Abs. 1 StGB biete deshalb mit der die Strafbewehrung aufhebenden behördlichen Erlaubnis ein Instrument zur Kanalisierung des Spieltriebs. Es obliege dem für das Strafrecht zuständigen Bundesgesetzgeber, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, welches Verhalten er als so gefährlich einschätze, dass er es unter Androhung von Strafe verbiete. Sei ein Verhalten grundsätzlich mit Strafe bedroht, liege darin die Einschätzung begründet, dass es generell für die geschützten Rechtsgüter gefährlich sei. Die gesetzliche Einschätzung der Gefährlichkeit der Glücksspielveranstaltung stehe einem Verständnis des § 284 Abs. 1 StGB entgegen, nach dem die Norm nur eingreife, wenn Glücksspiele unter Verletzung bestehender Vorschriften über die Erlaubnisbedürftigkeit ohne Gestattung veranstaltet oder vermittelt würden. Das Verständnis des § 284 Abs. 1 StGB als Repressivverbot liege auch dem Spielbankenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - (BVerfGE 102, 197 <223 f.>;) zugrunde.
      29
      Das Bundesrecht lasse für die hier in Rede stehenden Glücksspiele eine Befreiung von dem Repressivverbot des § 284 Abs. 1 StGB nicht zu. Nach den irrevisiblen Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs beständen auch keine landesrechtlichen Vorschriften über die Zulassung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten mit fester Gewinnquote durch Private. Die als Landesrecht fortgeltende Verordnung über die Genehmigung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen vom 6. März 1937 (RGBl I S. 283; BayRS 2187-3-I) regele nicht die hier umstrittenen Sportwetten. Auch das Staatslotteriegesetz enthalte keine Regelung über privat veranstaltete Sportwetten, sondern behalte die Veranstaltung solcher Wetten der Staatlichen Lotterieverwaltung vor.
      30
      Das danach in Bayern bestehende uneingeschränkte Verbot der privaten Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Wetten verstoße nicht gegen das Grundgesetz, namentlich nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Die gewerbliche Veranstaltung und Vermittlung von Oddset-Wetten unterfalle zwar dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG. Das Verbot der Oddset-Wetten sei jedoch gerechtfertigt. Beschränkungen des Grundrechts der Berufswahlfreiheit durch objektive Bedingungen für die Berufszulassung seien im Allgemeinen nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten seien. Komme eine Berufsausübungsregelung - wie im Falle der Beschwerdeführerin - einer objektiven Berufszugangsregelung nahe, müsse sie mit Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, die so schwer wögen, dass sie "den Vorrang vor der Berufsbehinderung" verdienten (BVerfGE 77, 84 <106>;). Im Beschluss vom 19. Juli 2000 (BVerfGE 102, 197) habe das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an das Gewicht, das die Gründe für eine objektive Zulassungsbeschränkung zu einem Beruf haben müssten, für den Fall des Zugangs zum Beruf des Spielbankunternehmers reduziert.
      31
      Der Gesichtspunkt der Abwehr von Gefahren, die der Bevölkerung und den Spielteilnehmern durch das öffentliche Glücksspiel drohten, erlaube selbst dann Berufszugangsbeschränkungen, wenn es zu ihrer Rechtfertigung des Schutzes überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter bedürfe. Diese Voraussetzungen seien erfüllt. Durch das öffentliche Glücksspiel drohten der Bevölkerung Gefahren. Diese beträfen das Vermögen des einzelnen Spielers und seiner Angehörigen sowie in Fällen des Vermögensverlustes mittelbar die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und bei Spielsucht die Gesundheit des Spielers. Die Bewertung der genannten Rechtsgüter als überragend wichtige Gemeinschaftsgüter liege der Strafgesetzgebung zugrunde, wie die Verschärfung der §§ 284 ff. StGB durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz belege. Die Einschätzung des Gesetzgebers, zur Abwehr oder doch Reduzierung der von ihm der Teilnahme am Glücksspiel beigemessenen Gefahren ein Repressivverbot zu erlassen, beruhe auf seiner Bewertung dieser Gefahren.
      32
      Von derselben Bewertung sei der bayerische Landesgesetzgeber beim Erlass des Staatslotteriegesetzes ausgegangen. Mit diesem Gesetz habe dem Wunsche der Bevölkerung nach Spielmöglichkeiten nachgegeben werden sollen. Gleichzeitig aber hätten die damit verbundenen Gefahren "Spielsucht und ihre negativen Auswirkungen wie Zerstörung der Lebensgrundlage und Beschaffungskriminalität, Manipulation, Betrug, Geldwäsche und nicht ordnungsgemäße Gewinnauszahlung durch unlautere private Glücksspielveranstalter etc." möglichst gering gehalten werden sollen.
      33
      Die gesetzgeberische Einschätzung, dass mit der Teilnahme an Glücksspielen der in Rede stehenden Art die aufgezeigten Gefahren verbunden seien, sei nicht widerlegt. Insbesondere führten die als positiv dargestellten Erfahrungen mit Pferdewetten nicht dazu, die gesetzgeberische Einschätzung der Gefahren durch sonstige Sportwetten für erschüttert zu halten. Pferdewetten bezögen sich nur auf ein enges und deshalb leichter überschaubares Sportgeschehen und seien in einer besonderen wirtschaftlichen Situation zur Bekämpfung des "Winkelbuchmachertums" der privaten Veranstaltung zugänglich gemacht worden. Erfahrungen auf diesem speziellen Sektor ließen nicht ohne weiteres Prognosen für andere Glücksspiele mit ähnlichem Ablauf zu. Das verbiete zugleich die Annahme einer unzulässigen Ungleichbehandlung von Oddset-Wettunternehmen und Buchmachern.
      34
      In Anbetracht des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums habe der Landesgesetzgeber die alleinige Veranstaltung von Oddset-Wetten durch die Staatliche Lotterieverwaltung unter strafbewehrter Fernhaltung privater Anbieter als zur Abwehr der von ihm angenommenen Gefahren des Glücksspiels geeignet und erforderlich ansehen dürfen. Namentlich im Hinblick auf die in Deutschland angesichts der Neuartigkeit der Oddset-Wetten fehlenden Erfahrungen mit diesem Glücksspiel und auf das große Publikumsinteresse habe kein hinreichend gesicherter Anhalt dafür bestanden, dass eine private Veranstaltung oder Vermittlung bei einem strengen Konzessions- und Kontrollsystem ebenso gut wie die Veranstaltung in staatlicher Regie die Gefahren des Glücksspiels beherrschbar machen könnte. Das unterscheide die Situation von der dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2000 (BVerfGE 102, 197) zugrunde liegenden, die durch langjährige und positive Erfahrung mit privaten Betreibern der Spielbanken gekennzeichnet gewesen sei. Immerhin habe das Bundesverfassungsgericht auch in dieser Entscheidung die Einschätzung des Landesgesetzgebers, dass bei staatlicher Trägerschaft der Spielbanken die Kontrolle des Spielbetriebs und die Eindämmung der Spielleidenschaft besser gewährleistet seien als im Falle der Zulassung privater Veranstalter, im Grundsatz unbeanstandet gelassen.
      35
      In Übereinstimmung hiermit sei im Verfahren zum Erlass des Staatslotteriegesetzes betont worden, dass die Staatliche Lotterieverwaltung eine manipulationssichere und zuverlässige Durchführung der Glücksspiele ohne eigenes Gewinnstreben gewährleiste. Das Fehlen eines eigenen Gewinnstrebens des Veranstalters könne zur Eindämmung des Spieltriebs beitragen. Der Verwaltungsgerichtshof habe außerdem mit Recht darauf hingewiesen, dass die Eigentümlichkeit der Oddset-Wette einen besonderen Schutz des einzelnen Spielers nicht nur vor den allgemeinen Gefahren des Glücksspiels erforderlich mache, sondern auch in Bezug auf die einzelvertragliche Abwicklung, da ein für alle Spieler verbindlicher Spielplan nicht bestehe. Unter diesen Umständen könne das Verbot von Oddset-Wetten den privaten Veranstaltern oder Vermittlern aus überwiegenden Allgemeinwohlgründen auch zugemutet werden.
      36
      Allerdings werde der Gesetzgeber nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne, in der weitere Erfahrungen mit Oddset-Wetten, auch hinsichtlich ihrer privaten Veranstaltung im Ausland, gewonnen werden könnten und müssten, zu überprüfen haben, ob seine Einschätzung über das Erfordernis der Fernhaltung privater Veranstalter und Vermittler von derartigen Glücksspielen noch durch sachgerechte Erwägungen, die namentlich auch die Grundrechtsposition potenzieller privater Interessenten einbezögen, gerechtfertigt werden könne. Zudem bedürfe es der kritischen Überprüfung durch den Gesetzgeber, ob die Veranstaltung von Sportwetten in staatlicher Monopolregie wirklich geeignet sei, die mit Glücksspielen verbundenen Gefahren einzudämmen, wovon bei mit aggressiver Werbung einhergehender extremer Ausweitung des Spielangebots keine Rede mehr sein könne. Es werde insbesondere darauf Bedacht zu nehmen sein, dass die in § 284 StGB vorausgesetzte Unerwünschtheit des Glücksspiels nicht in einen unauflösbaren Widerspruch zum staatlichen Veranstalterverhalten gerate. Gegenwärtig sei die gesetzgeberische Bewertung aus den genannten Gründen jedoch nicht zu beanstanden.
      37
      Gemeinschaftsrecht führe zu keiner anderen Beurteilung. Allerdings unterfalle die Vermittlung von Oddset-Wetten in das zur Europäischen Gemeinschaft gehörende Ausland nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Regelung des Art. 49 EG-Vertrag (neu) über den freien Dienstleistungsverkehr. Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr ständen indessen nationalen Rechtsvorschriften über den Vorbehalt staatlicher Veranstaltung von Wetten nicht entgegen, wenn diese Rechtsvorschriften tatsächlich durch Ziele der "Sozialpolitik", nämlich der Beschränkung der schädlichen Wirkung solcher Aktivitäten, gerechtfertigt und verhältnismäßig seien. Das sei hier der Fall.
      38
      IV.
      1. Mit ihrer gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts gerichteten Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdeführerin die Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des europäischen Gemeinschaftsrechts.
      39
      a) Bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten handele es sich entgegen der Auslegung in den angegriffenen Entscheidungen nicht um Glücksspiele im Sinne von § 284 Abs. 1 StGB, da nicht der Zufall, sondern die Sachkenntnis der Wettenden für den Gewinn entscheidend sei. Sportwetten und Glücksspiele seien auch keine unerwünschten Betätigungen; denn der Freistaat Bayern mache Sportwetten durch das stark beworbene Anbieten der Sportwette ODDSET selbst zu einer allgegenwärtigen Alltagserscheinung. Angesichts dessen seien auch die zur Rechtfertigung des Wettmonopols angeführten Gefahren für die Bevölkerung zweifelhaft. Hinsichtlich derer habe der Gesetzgeber ohne hinreichende Ermittlung einer tragfähigen Grundlage vorschnell auf seinen Einschätzungs- und Prognosespielraum verwiesen. Auch das Bundesverwaltungsgericht übersehe, dass es aufgrund des Rennwett- und Lotteriegesetzes durchaus langjährige positive Erfahrungen mit gewerblichen Buchmachern für Pferdewetten und deren staatlicher Kontrolle gebe und das Begehren der Beschwerdeführerin im Grunde nur auf eine Ausweitung der Buchmachertätigkeit auf andere Sportarten gerichtet sei. Eben solche Erfahrungen lägen auch aufgrund des seit 1990 in Deutschland tatsächlich stattfindenden gewerblichen Sportwettenangebots durch einige Unternehmen vor, die noch in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassen worden seien. Schließlich würden auch im europäischen Ausland, insbesondere in Österreich, gewerbliche Wettunternehmer zugelassen. Jedenfalls sei ein großes Bedürfnis nach Wetten in Deutschland vorhanden.
      40
      b) Auch bei Vorliegen zwingender Gründe des Gemeinwohls stelle der Ausschluss gewerblicher Wettunternehmer einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Das Verbot gewerblicher Wettangebote sei zur Vermeidung der angeführten Gefahren ungeeignet, da der Bevölkerung zahlreiche Spielmöglichkeiten ausländischer Wettunternehmer im Internet zur Verfügung stünden. Der Ausschluss gewerblicher Wettunternehmer sei zudem weder erforderlich noch zumutbar. Die angeführten Gefahren resultierten nicht aus der Gewerblichkeit der Wettveranstaltung. Das Gewinnstreben gewerblicher Wettunternehmer werde zu Unrecht mit Manipulation und Unzuverlässigkeit gleichgesetzt. Es gebe keine Gründe für die Annahme, dass durch ein Wettangebot des Staates oder einer von ihm beherrschten Gesellschaft die angeführten Gefahren besser beherrscht werden könnten als durch rechtliche Regulierung und behördliche Kontrolle Privater. Vielmehr habe der Gesetzgeber mit der ausschließlichen Zulassung staatlicher Wettangebote unter vorgeblich ordnungsrechtlichen Motiven vorrangig fiskalische Interessen verfolgt.
      41
      Aus denselben Gründen sei auch Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. Gewerbliche Wettunternehmen würden sowohl gegenüber staatlichen Veranstaltern als auch gegenüber nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz zugelassenen Buchmachern in verfassungswidriger Weise ungleich behandelt.
      42
      c) Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sei das Wettmonopol mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar. Der Europäische Gerichtshof halte nach seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1999 (GewArch 2000, S. 19) ein Monopol nur dann für gerechtfertigt, wenn die mit ihm einhergehende Begrenzung in erster Linie wirklich dem Ziel der Verminderung der Gelegenheit zum Spiel diene und die Finanzierung sozialer Aktivitäten aus Glücksspieleinnahmen nur erfreuliche Nebenfolge sei, nicht aber der eigentliche Grund der restriktiven Politik. Davon könne angesichts der Allgegenwärtigkeit des staatlichen Wettangebots und des vorrangig fiskalischen Interesses des Staates an der Wettveranstaltung keine Rede sein.
      43
      d) Nach alldem könne das staatliche Wettmonopol verfassungsrechtlich keinen Bestand haben. Zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Eingriffs sei es verfassungsrechtlich geboten, § 284 Abs. 1 StGB verfassungskonform dahingehend eng auszulegen, dass Sportwetten mit festen Gewinnquoten nicht als Glücks-, sondern als Geschicklichkeitsspiele anzusehen und deren Veranstaltung und Vermittlung somit nicht verboten seien.
      44
      2. Auf entsprechende Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts hat die Beschwerdeführerin ergänzend zu den Auswirkungen des Lotteriestaatsvertrags Stellung genommen und an ihrer bisherigen Auffassung festgehalten. Der Lotteriestaatsvertrag habe die verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 284 Abs. 1 StGB, insbesondere aber gegen dessen Auslegung in den angegriffenen Entscheidungen, nicht beseitigt; denn ebenso wie das Staatslotteriegesetz enthalte er kein eigenständiges Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Wetten, die er überdies nicht einmal ausdrücklich erwähne. Auch nach der Regelungslage aufgrund des Lotteriestaatsvertrags werde der Beschwerdeführerin in verfassungswidriger Weise die Erteilung einer Erlaubnis vorenthalten und das bisherige System ohne die vom Bundesverwaltungsgericht geforderte kritische Überprüfung weiterhin festgeschrieben.
      45
      V.
      Zu der Verfassungsbeschwerde haben das Bundesministerium der Justiz namens der Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung, die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Thüringer Landesregierung, die Landeshauptstadt München, der Deutsche Buchmacherverband Essen, die Interessengemeinschaft Freier Europäischer Buchmacher, der Verband Europäischer Wettunternehmer, der Deutsche Sportbund sowie der Fachverband Glücksspielsucht Stellung genommen.
      46
      1. Das Bundesministerium der Justiz hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Hinsichtlich § 284 Abs. 1 StGB müsse zwischen dem grundsätzlichen Verbot und der Strafsanktion unterschieden werden. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit liege zunächst darin, dass § 284 Abs. 1 StGB die Veranstaltung und - jedenfalls als Teilnahmehandlung - auch die Vermittlung von Glücksspielen grundsätzlich verbiete, sofern dies ohne vorherige behördliche Erlaubnis geschehe. Das Verbot stelle insoweit nur einen ausfüllungsbedürftigen Rahmen dar; denn § 284 StGB regele selbst nicht die Erlaubniserteilung. Eine Regelung darüber könne sich mangels einer Kompetenz des Bundes in der Sache, die sich auch nicht aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ergebe, nur nach Landesrecht bestimmen. Das Verbot in § 284 Abs. 1 StGB stelle sich daher als materiell landesrechtsakzessorisch dar und könne als solches die Berufsfreiheit nicht verletzen.
      47
      Art und Umfang des Eingriffs ließen sich erst im Zusammenwirken mit dem Landesrecht ermitteln, in dem der eigentliche Grundrechtseingriff zu sehen sei. Die Kritik an der Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenangebots treffe daher allein die Länder. § 284 StGB bedürfe demgegenüber nur hinsichtlich der durch ihn getroffenen Grundsatzentscheidung der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung, die eine Berufszulassungsschranke darstelle, wenn - wie es im Freistaat Bayern der Fall sei - keine Erlaubnis an gewerbliche Wettunternehmen erteilt werden könne.
      48
      Das grundsätzliche Verbot durch § 284 Abs. 1 StGB sei - ungeachtet weiterer legitimer Zwecke - zur Abwehr schwerer Gefahren für das überragend wichtige Gemeinschaftsgut des Gesundheitsschutzes zwingend geboten. Es gehe um den Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Folgen unkontrollierter und übermäßiger Glücksspielangebote. Der Aktionsplan der Drogenbeauftragten der Bundesregierung lasse immer mehr Probleme mit pathologischem Glücksspielverhalten erkennen und fordere, die Gefährdungspotenziale des Glücksspiels bei den Anbietern und in der Öffentlichkeit deutlicher zu machen. Insoweit sei die durch das Verbot bewirkte Reduzierung des Angebots geeignet, die dem unerlaubten Glücksspiel innewohnenden Gefahren zu vermindern. Ein milderes Mittel als das grundsätzliche Verbot könne der Bund schon mangels Kompetenz nicht regeln. Die Angemessenheit des Verbots ergebe sich aus dem Umstand, dass ein Selbstschutz der Spieler nicht in ausreichendem Maße gewährleistet sei. Gerade Sportwetten hätten unter anderem wegen der emotionalen Beteiligung und der auf Sportwissen gestützten illusionären Kontrollüberzeugung ein besonderes Suchtpotenzial. Sie seien daher keinesfalls, auch nicht angesichts des bestehenden staatlichen Sportwettenangebots, vom Anwendungsbereich des § 284 StGB auszunehmen. Die Rechtfertigung des Verbots trage auch den Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch Anordnung von Kriminalstrafe.
      49
      Schließlich verletze die Annahme der Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht nicht das Willkürverbot, da es sich um eine vertretbare Auslegung der europarechtlichen Anforderungen an ein Monopol handele. Insbesondere aber lägen § 284 StGB keine fiskalischen Interessen zugrunde.
      50
      2. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet und die Rüge einer Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts für unzulässig.
      51
      a) Die angegriffenen Entscheidungen seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Einordnung der Sportwette mit festen Gewinnquoten als Glücksspiel stelle eine allein von den Fachgerichten vorzunehmende einfachrechtliche Beurteilung dar. Mit ihrer Sicht der Rechtslage bewegten sich die angegriffenen Entscheidungen innerhalb des Spielraums, der dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen zuzubilligen sei.
      52
      Das uneingeschränkte Verbot gewerblicher Veranstaltung und Vermittlung von Wetten rechtfertige sich allein durch das legitime Ziel der Verhinderung gewerblicher Gewinne aus einer Ausnutzung des Spieltriebs. Insoweit stellten die Veranstaltung und Vermittlung von Wetten eine durch atypische Besonderheiten gekennzeichnete Tätigkeit dar, die mit spezifischen Gefahren verbunden und deshalb unerwünscht sei. Der Gesetzgeber habe daher im Rahmen einer Beschränkung der Berufsfreiheit einen besonders breiten Regelungs- und Gestaltungsspielraum.
      53
      Mit Blick auf den generellen Ausschluss privater Gewinne aus dem Glücksspiel stelle eine - beschränkte - Zulassung gewerblicher Angebote von vornherein kein milderes Mittel dar; denn es gelte eine auf Gewinnsteigerung zielende Wettbewerbssituation zwischen verschiedenen Anbietern mit all ihren negativen Folgen für die Anreizung des Spielverhaltens und den damit verbundenen Gefahrsteigerungen zu vermeiden. Der Teilnehmer an Glücksspielen treffe keine ökonomisch rationale Entscheidung, sondern suche im Rahmen einer mit Suchtgefahren behafteten Betätigung eine Schicksalsentscheidung. Anders als in anderen Bereichen versage daher die Marktlogik einer Optimierung durch Wettbewerb. Eine wettbewerbsfreie Monopolstruktur sei vor allem bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten zum Ausschluss eines gefährlichen Quotenwettbewerbs und zur Gewährleistung eines risikoarmen und sicheren Wettgeschehens notwendig.
      54
      Demgegenüber bewirke ein sich selbst regulierender Wettbewerbsmarkt durch Insolvenzen und Versuche, diese durch betrügerische Gestaltungen abzuwenden, im Bereich des Glücksspiels zusätzliche spezifische Risiken. Zwischen staatlichen und gewerblichen Veranstaltern bestehe hinsichtlich der Gewinnorientierung ein elementarer Unterschied. Sofern die Beschwerdeführerin demgegenüber von einer Unverhältnismäßigkeit des Verbots ausgehe, basiere das auf einer unzulässigen Modifikation des zentralen Ziels der Monopolisierung. Trotz des Umstandes, dass auch ein staatliches Angebot den nicht zu unterdrückenden Spieltrieb bediene, lasse sich das erforderliche Maß an Kontrolle im Rahmen eines staatlichen Wettangebots besser erreichen. Gewinnanreize würden von vornherein gedämpft, und die Aufsichtsbehörde könne über Weisungen unmittelbar auf den Spielbetrieb durchgreifen. Demgegenüber sei die Kontrolle Privater mit Reibungsverlusten und zeitaufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden.
      55
      Wegen des vorrangigen Ziels der Verhinderung gewerblicher Gewinne komme es auch nicht auf die Rechtfertigung durch die Finanzierung im Allgemeininteresse liegender Tätigkeiten an. Unbeschadet dessen habe man mit der Einführung der Sportwette ODDSET im Jahre 1999 ordnungsrechtlich auf eine faktische Nachfrage reagiert, die durch illegale oder auf zweifelhafter Erlaubnisgrundlage aus der Deutschen Demokratischen Republik beruhende Sportwettenangebote bereits über mehrere Jahre angeheizt worden sei. Das Kanalisieren dieser Nachfrage in kontrollierte Betätigungsmöglichkeiten könne angesichts der faktischen Konkurrenz illegaler Anbieter notwendigerweise nur mittels Werbung erfolgen, die der ordnungsrechtlichen Zielsetzung daher nicht wider-, sondern gerade entspreche. Ebenso bedürfe es eines ausgebauten Netzes von Annahmestellen für den Kunden, um Interessierten kontrollierte und seriöse Wetten anbieten zu können und ein Ausweichen auf illegale Angebote zu verhindern. Auch eine Präsenz im Internet sei daher unumgänglich.
      56
      Schließlich sei zu beachten, dass etwaige Mängel beim staatlichen Wettangebot zunächst ein Vollzugsproblem darstellten, das im Wege der Aufsicht abzustellen sei, und ein Durchwirken auf die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage nur bei strukturellen Mängeln in Betracht komme, die vorliegend aber nicht erkennbar seien. Insoweit müsse der Praxis staatlicher Wettveranstaltung auch zugestanden werden, sich anhand fortschreitender Erkenntnisse weiter zu differenzieren und zu optimieren.
      57
      b) Durch den Lotteriestaatsvertrag werde die inhaltlich schon bisher im Freistaat Bayern geltende Rechtslage aufgrund erneuter Einschätzungen und Prognosen bestätigt und für alle Länder als sachgerecht anerkannt. Gerade die auf der Monopolstruktur basierende koordinierte Glücksspielveranstaltung in allen Bundesländern helfe, unerwünschte Expansionseffekte und die damit einhergehende Steigerung von Suchtgefahren zu verhindern. Der Zusammenhang von gesteigertem Suchtpotenzial und gewerblicher Angebotsvielfalt werde durch den im Mai 2005 an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegten Abschlussbericht der Untersuchung von Hayer/Meyer zum Gefährdungspotenzial von Lotterien und Sportwetten belegt.
      58
      c) Das Verbot gewerblicher Wettangebote verstoße auch nach der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Gambelli (Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076), die zur Rechtfertigung eine systematische und kohärente Begrenzung des Glücksspiels verlange, nicht gegen Grundfreiheiten des europäischen Gemeinschaftsrechts. Insbesondere stehe der Vereinbarkeit des Monopols mit dem Gemeinschaftsrecht nicht eine aus ordnungsrechtlichen Gründen breit angelegte Werbung entgegen. Denn diese sei vor dem Hintergrund eines ohne Monopolisierung sich aufheizenden Marktes zu bewerten, nicht aber vor dem der bloßen Einnahmeerzielung durch den Staat.
      59
      3. Auch nach Ansicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Die Argumentation der Beschwerdeführerin greife nicht durch. Insbesondere der bestehende Bedarf und eine weitgehende Akzeptanz von Sportwetten könnten deren rechtsethische Bewertung und die gesellschaftspolitische Richtungsentscheidung nicht in Frage stellen und stünden gesetzlichen Regelungen, die ein dosiertes und kontrolliertes Spielangebot ermöglichten, nicht entgegen. Durch die von der Beschwerdeführerin geforderte verfassungskonforme Auslegung würde diese klare Grundsatzentscheidung in ihr Gegenteil verkehrt.
      60
      Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungslage werde auch nicht durch das faktische Handeln der öffentlichen Glücksspielveranstalter erschüttert. Ein gewisses Maß an Angebot und Werbung entspreche gerade der ordnungsrechtlichen Zielsetzung einer Kanalisierung des Spieltriebs, mit der zugleich ein Abfließen der Zahlungsströme in illegale Bereiche verhindert und Gewinne aus Glücksspielen für das Gemeinwesen nutzbar gemacht würden. Wegen der ungleich höheren Attraktivität von Wetten auf überregionale Spitzensportereignisse scheide ein verfassungsrechtlich relevanter Vergleich mit dem überschaubaren und örtlich fest abgrenzbaren Pferdewettwesen von vornherein aus.
      61
      4. Auch die Thüringer Landesregierung hält die Verfassungsbeschwerde für jedenfalls unbegründet. Sie schließt sich der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung im Wesentlichen an.
      62
      5. Nach Auffassung der Landeshauptstadt München verstößt die Nichtzulassung Privater zur Durchführung von Glücksspielen in Form von Sportwetten weder gegen Verfassungs- noch gegen europäisches Gemeinschaftsrecht.
      63
      a) Die Beschränkung rechtfertige sich aus der Verhinderung einer unbegrenzten Ausweitung des Glücksspiels in Deutschland. Sportwetten wiesen ebenso wie Casino-Spiele ein gesteigertes Suchtpotenzial auf. Gerade ihr Wissenselement suggeriere die Annahme einer Steuerbarkeit der Gewinnmöglichkeiten und reize die Spielleidenschaft zusätzlich an. Durch einen Wettbewerbsmarkt mit sich gegenseitig überbietenden Wettunternehmen, die ohne besonderes unternehmerisches Risiko an einer rein wirtschaftlichen Ausbeutung der Spielleidenschaft orientiert seien, würden die Gefahren des Wettens weiter verstärkt. Denn gewerbliche Veranstalter müssten es zur Gewinnmaximierung gerade darauf anlegen, dass der Kunde die durchlässige Grenze zwischen verantwortungsvollem und zwanghaftem Spiel überschreite. Auch die Grenze zwischen regulärer und aggressiver Werbung könne gegenüber gewerblichen Veranstaltern kaum rechtsverbindlich festgelegt und effektiv kontrolliert werden. Dies spreche für ein Monopolsystem, gegenüber dem auch eine von vornherein auf eine bestimmte Anzahl von Anbietern begrenzte Zulassung Privater kein milderes Mittel darstelle, da dies angesichts der großen Anzahl von Interessenten keinesfalls angemessener, sondern seinerseits rechtlich äußerst problematisch wäre.
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      b) Der Lotteriestaatsvertrag halte weiterhin an der Monopolstruktur fest. Neu sei lediglich die Regelung über gewerbliche Spielvermittler, deren Spielaufträge die öffentlichen Veranstalter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gezwungenermaßen anzunehmen hätten. Insoweit werde der bisher ungeordnete Bereich der gewerblichen Spielvermittlung durch verschiedene ordnungsrechtliche Anforderungen in geordnete Bahnen gelenkt. Eine Ausweitung des Glücksspielangebots oder eine Lockerung der Voraussetzungen zur Durchführung von Glücksspielen sei damit aber nicht bezweckt. Weiterhin umfasse das Verbot der Veranstaltung gewerblicher Sportwetten auch deren Vermittlung. Erlaubt sei lediglich die Vermittlung der vom jeweiligen Land veranstalteten Wetten.
      65
      6. Der Deutsche Buchmacherverband Essen hält den Ausschluss gewerblicher Sportwettenveranstaltung für verfassungswidrig. Das existierende Monopol sei jedenfalls unangemessen, da die angeblich mit ihm verbundenen Vorteile keinesfalls gesichert seien. Es sei vielmehr auf einen Widerspruch zwischen der Bewertung privater Gewinne als unmoralisch einerseits und dem Umstand öffentlicher Gewinnabschöpfung und Gewinnerzielung beim gewerblichen Vertrieb innerhalb des Monopolsystems andererseits hinzuweisen. Ebenso stehe die angebliche Notwendigkeit einer Monopolisierung damit in Widerspruch, dass auch beim staatlichen Glücksspiel eine inhaltliche Regulierung fehle und der Gesetzgeber es beim bloßen Faktum der Monopolisierung belasse. Die fehlende Distanz zwischen Aufsicht und staatlichem Anbieter verhindere eine effektive Kontrolle im Bereich staatlicher Angebote. Dies zeige auch der Widerspruch zwischen der reklamierten Eindämmungspolitik und der Geschäftspraxis. Ferner bleibe außer Betracht, dass die Gefahrquelle bei Wetten nicht primär beim Veranstalter liege, der aus wirtschaftlichem Eigeninteresse an einer Erhaltung seines Betriebes interessiert sei, sondern in der Manipulation des Wettereignisses durch Dritte, denen staatliche wie gewerbliche Veranstalter gleichermaßen ausgesetzt seien. Schließlich stelle das Kalkulieren der Gewinnquoten durchaus eine mit den typischen Risiken behaftete unternehmerische Tätigkeit dar.
      66
      Die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts gehe zu Unrecht von einem in § 284 Abs. 1 StGB geregelten Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Wetten aus; denn ein solches lasse sich weder historisch noch rechtssystematisch oder teleologisch begründen. Die Annahme, § 284 StGB regele ein Repressivverbot, interpretiere diesen von einer Strafnorm in eine ordnungsrechtliche Norm um. Ein solches Verständnis finde sich bei keinem anderen verwaltungsakzessorischen Straftatbestand. Eine vorrangig ordnungsrechtliche Interpretation des § 284 StGB sei einerseits nicht von der Regelungskompetenz des Bundes für das Strafrecht umfasst. Andererseits sei der bundesstrafrechtliche Erlaubnisvorbehalt wegen des Fehlens bundesrechtlicher Zulassungsregelungen verfassungsrechtlich bedenklich. Im Wege verfassungskonformer Auslegung sei § 284 StGB daher entweder so auszulegen, dass die Veranstaltung von Glücksspielen nur unter Strafe stehe, wenn eine nach anderen Rechtsvorschriften überhaupt erforderliche Erlaubnis nicht vorliege, oder dass § 284 StGB selbst die Rechtsgrundlage für eine Erlaubniserteilung darstelle.
      67
      7. Auch nach Ansicht der Interessengemeinschaft Freier Europäischer Buchmacher ist die bestehende Regelungslage verfassungswidrig. Neben einer verfassungskonformen Auslegung des § 284 StGB hält sie eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit bereits zugelassener Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz für eine geeignete Möglichkeit, jedenfalls während einer Übergangszeit einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen, ohne auf ein strenges und bewährtes Kontrollsystem verzichten zu müssen.
      68
      8. Der Verband Europäischer Wettunternehmer hält den Ausschluss gewerblicher Wettunternehmer ebenfalls für verfassungswidrig. Auch der Lotteriestaatsvertrag diene lediglich der Sicherung von Staatseinnahmen.
      69
      9. Der Deutsche Sportbund hält eine Monopolisierung des Glücksspiels zur Kanalisierung des Spieltriebs und zur Vermeidung glücksspielimmanenter Gefahren für erforderlich. Insbesondere wird auf die damit einhergehende finanzielle Förderung von Gemeinwohlbelangen wie denen des Sports, der Wohlfahrt und der Kultur hingewiesen. Für den Sport sei diese Unterstützung unverzichtbar. Dabei werde die relative Staatsferne dieser Förderung der Autonomie des Sports besonders gerecht und der Staat seinerseits finanziell entlastet. Auch im Fall einer Liberalisierung des Glücksspiels müsse die bisherige Partizipation des Sports an Glücksspielerträgen sichergestellt werden.
      70
      10. Der Fachverband Glücksspielsucht lehnt jede Ausweitung des Glücksspielmarktes ab. Mit einem erweiterten Glücksspielangebot sei nach eindeutigen Erkenntnissen der epidemiologischen Forschung untrennbar eine Ausweitung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten verbunden. Dies gelte unabhängig davon, ob Glücksspiele in öffentlicher oder in gewerblicher Regie veranstaltet würden. Zur besseren Beherrschung der mit dem Glücksspiel verbundenen Suchtgefahren seien eine Stärkung des Spielerschutzes sowie der Aufbau einer unabhängigen, kompetenten und mit effektiven Instrumenten ausgestatteten Aufsichtsbehörde geboten. Wünschenswert sei zudem der Aufbau eines einheitlichen Glücksspielrechts, welches anders als bisher auch verstärkte inhaltliche Anforderungen an Glücksspielangebote vorsehe. Einzubeziehen sei dabei gerade auch die Sportwette, die nach langjährigen Erfahrungen in Ländern mit größerem Sportwettenangebot sowie aufgrund erster Erkenntnisse seit der Einführung der Sportwette in Deutschland ein Suchtpotenzial aufweise. Obwohl es insgesamt noch an repräsentativen epidemiologischen Studien fehle, seien gerade unter Jugendlichen eine Hinwendung zu Wetten mit festen Gewinnquoten auffällig und eine Ausprägung problematischen Spielverhaltens bereits im Alter zwischen 13 und 19 Jahren erkennbar. Eine Vermarktung von Glücksspiel wie ein normales Wirtschaftsgut sei daher als problematisch anzusehen.
      71
      VI.
      In der mündlichen Verhandlung haben sich geäußert: die Beschwerdeführerin, das Bundesministerium der Justiz namens der Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung, zugleich für die im Termin vertretenen anderen Länder, die Landeshauptstadt München, der Deutsche Buchmacherverband Essen, die Interessengemeinschaft Freier Europäischer Buchmacher, der Verband Europäischer Wettunternehmer, die European State Lotteries and Toto Association, der Deutsche Sportbund, die Deutsche Fußball Liga, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sowie der Fachverband Glücksspielsucht.
      72
      Dabei hat über die genannten Aspekte hinaus vor allem die European State Lotteries and Toto Association darauf hingewiesen, dass im europäischen Vergleich ungeachtet der zum Teil bestehenden nationalen Besonderheiten hinsichtlich der Sportwette eine grundsätzlich restriktive Haltung der Staaten gegenüber Glücksspielen vorherrsche. In fast allen europäischen Ländern sei die Veranstaltung von Glücksspielen monopolartig organisiert.
      73
      Die Deutsche Fußball Liga hat auf die spezifische finanzielle Betroffenheit des Sports im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Regelung des staatlichen Wettmonopols hingewiesen.
      74
      Nach Auskunft der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen ist die Begrenzung des Glücksspiels Teil des nationalen Plans zur Suchtbekämpfung. Insbesondere bei Jugendlichen könne die Ausprägung von Suchtverhalten ein zunehmendes Problem darstellen. Glücksspielsucht sei zum Beispiel unter Jugendlichen in Kanada inzwischen ein größeres Problem als Alkohol und Nikotin.
      75
      B.
      Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig.
      76
      Unzulässig ist allerdings die Rüge der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts. Gemeinschaftsrechtlich begründete Rechte gehören nicht zu den Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten, gegen deren Verletzung nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG mit der Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann (vgl. BVerfGE 110, 141 <154 f.>;). Ein möglicher Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht ist auch nicht mit der Begründung rügefähig, angesichts des Anwendungsvorranges des europäischen Gemeinschaftsrechts könnte es gegebenenfalls schon an einem anwendbaren, den Gesetzesvorbehalt eines Grundrechts ausfüllenden Gesetz und damit an einer Beschränkung der grundrechtlichen Gewährleistung fehlen. Denn für die insoweit maßgebliche Frage der Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Norm des einfachen Rechts mit den Bestimmungen des europäischen Gemeinschaftsrechts ist das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig (vgl. BVerfGE 31, 145 <174 f.>; 82, 159 <191>;).
      77
      C.
      Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise begründet.
      78
      I.
      Das bayerische Staatslotteriegesetz vom 29. April 1999 ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, indem es vor dem Hintergrund des § 284 StGB das Veranstalten von Sportwetten dem Freistaat Bayern und deren Durchführung der Staatlichen Lotterieverwaltung oder einer juristischen Person des Privatrechts, deren alleiniger Gesellschafter der Freistaat Bayern ist, vorbehält, ohne zugleich hinreichende gesetzliche Regelungen zur materiellen und strukturellen Sicherung der Erreichung der damit verfolgten Ziele zu schaffen, insbesondere zur Ausrichtung des Wettangebots an der Begrenzung und Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten. Die Beschränkung der Vermittlung von Sportwetten ist aus diesem Grund ebenfalls nicht mit Art. 12 Abs. 1 GG zu vereinbaren.
      79
      1. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab ist in erster Linie das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.
      80
      a) Art. 12 Abs. 1 GG schützt neben der freien Berufsausübung auch das Recht, einen Beruf frei zu wählen. Unter Beruf ist dabei jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 105, 252 <265> m.w.N.). Sowohl das Veranstalten als auch das Vermitteln von Sportwetten erfüllen diese Merkmale und stehen somit als berufliche Tätigkeiten unter dem Schutz des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG.
      81
      b) Der Qualifizierung als Beruf im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG steht nicht entgegen, dass diese Tätigkeiten nach der in den angegriffenen Entscheidungen vertretenen Auffassung einfachgesetzlich verboten sind und das Anbieten von Wetten in Bayern dem Staat vorbehalten ist.
      82
      aa) Einer die Merkmale des Berufsbegriffs grundsätzlich erfüllenden Tätigkeit ist der Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit nicht schon dann versagt, wenn das einfache Recht die gewerbliche Ausübung dieser Tätigkeit verbietet. Vielmehr kommt eine Begrenzung des Schutzbereichs von Art. 12 Abs. 1 GG in dem Sinne, dass dessen Gewährleistung von vornherein nur erlaubte Tätigkeiten umfasst (vgl. BVerfGE 7, 377 <397>;), allenfalls hinsichtlich solcher Tätigkeiten in Betracht, die schon ihrem Wesen nach als verboten anzusehen sind, weil sie aufgrund ihrer Sozial- und Gemeinschaftsschädlichkeit schlechthin nicht am Schutz durch das Grundrecht der Berufsfreiheit teilhaben können.
      83
      Dies ist bei der gewerblichen Veranstaltung von Sportwetten durch private Wettunternehmen und der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, nicht der Fall, auch wenn zur Begründung der ausschließlichen Zulassung eines staatlich verantworteten Wettangebots angeführt wird, dass die Ausnutzung der natürlichen Spiel- und Wettleidenschaft der Bevölkerung zu privaten und gewerblichen Gewinnzwecken sozial unerwünscht sei.
      84
      Die Rechtsordnung kennt das Angebot von Sportwetten als erlaubte Betätigung. Das Rennwett- und Lotteriegesetz lässt eine Sonderform des Sportwettens zu und gestaltet den Beruf des Buchmachers für den Abschluss oder das Vermitteln von Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde als privates Gewerbe aus. Zudem sind in der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1990 von einzelnen Gewerbebehörden Erlaubnisse für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten durch private Wettunternehmen erteilt worden; das Gewerbegesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. März 1990 (GBl I S. 138) sah in § 3 in Verbindung mit der dazu ergangenen Durchführungsverordnung vom 8. März 1990 (GBl I S. 140) die Möglichkeit der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für "Glücksspiele gegen Geld" vor. Schließlich ist das Anbieten von Sportwetten als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Gemeinschaftsrechts anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 52 ff.).
      85
      bb) Ebenso wenig handelt es sich beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten um Tätigkeiten, die von vornherein nur der öffentlichen Hand zugänglich und ihr vorbehalten sind.
      86
      Ungeachtet der Frage, ob auf diese Weise überhaupt Art. 12 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 41, 205 <218>;), folgt allein aus der Monopolisierung der Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Wetten nach Art. 2 Abs. 1, 4 und 5 des Staatslotteriegesetzes in Bayern noch nicht, dass die betreffenden Tätigkeiten als solche keiner beruflichen Ausübung durch Private zugänglich sind. Für das Gegenteil spricht wiederum das Rennwett- und Lotteriegesetz. Dieses unterwirft Pferdewetten privater Rennvereine und gewerblich tätiger Buchmacher einer gesetzlichen Regelung, ohne diese mit der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe zu betrauen.
      87
      Dem Schutz des Veranstaltens und Vermittelns von Sportwetten durch Art. 12 Abs. 1 GG steht auch nicht der zwischen den Ländern geschlossene und am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Lotteriestaatsvertrag entgegen, der in § 5 Abs. 1 die Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots als ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder beschreibt. Denn dabei handelt es sich lediglich um eine gegenseitige Verpflichtung der Länder, die Veranstaltung und Durchführung von Glücksspielen in dem Sinne zu monopolisieren, dass Glücksspiele nur durch die Länder selbst, durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder durch privatrechtliche Gesellschaften veranstaltet und durchgeführt werden dürfen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind. Der damit einhergehende Ausschluss gewerblicher Sportwettenveranstaltung durch private Wettunternehmen ist ein vor dem Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG zu rechtfertigendes Mittel zur Erreichung der in § 1 des Lotteriestaatsvertrags definierten Ziele, nicht aber Ausdruck eines hoheitlichen Charakters der betreffenden Tätigkeiten.
      88
      Hinsichtlich der Vermittlung von Sportwetten kann ohnehin nicht von einer Aufgabe ausgegangen werden, die staatlicher Wahrnehmung vorbehalten ist, weil die vom Freistaat Bayern veranstalteten Wetten über gewerblich tätige Annahmestellen vertrieben werden, deren exklusiver Status lediglich aus einer Vereinbarung mit der Staatlichen Lotterieverwaltung folgt, nicht aber aus der Übertragung hoheitlicher Tätigkeit.
      89
      2. Der verfassungsrechtlichen Prüfung sind die maßgebenden Normen mit dem Inhalt zugrunde zu legen, den die Fachgerichte ihnen durch Auslegung entnommen haben. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die Auslegung und Anwendung von Rechtsvorschriften durch die Verwaltungsgerichte nicht in vollem Umfang, sondern nur auf die Verletzung von Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 18, 85 <92>; 106, 28 <45>; stRspr). Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt dabei jedoch insbesondere die Frage, ob die angewandten Rechtsvorschriften mit dem ihnen durch die angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegten Inhalt mit höherrangigem Recht vereinbar sind und ob die Beachtung des Grundgesetzes gegebenenfalls eine verfassungskonforme Auslegung gebietet (vgl. BVerfGE 32, 319 <325 f.>; 75, 302 <313>;).
      90
      Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts sind die Veranstaltung und Vermittlung von Wetten gemäß § 284 StGB grundsätzlich verboten, aber ausnahmsweise einer Erlaubnis zugänglich. Vor diesem Hintergrund behält das Staatslotteriegesetz die Veranstaltung von Wetten in Bayern dem Staat vor, ohne die Möglichkeit zur Erteilung einer Erlaubnis für gewerbliche Wettangebote durch private Wettunternehmen vorzusehen. Über die Veranstaltung und Durchführung hinaus ist nach den angegriffenen Entscheidungen innerhalb Bayerns auch das Anbieten von Wetten verboten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden.
      91
      Dieses nach der fachgerichtlichen Auslegung in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol stellt wegen des mit ihm einhergehenden Ausschlusses gewerblicher Wettveranstaltung durch private Wettunternehmen sowie des Ausschlusses der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, den rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin dar.
      92
      3. Dieser Eingriff ist angesichts der gegenwärtigen Ausgestaltung des Wettmonopols in Bayern verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
      93
      a) Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch für Maßnahmen gilt, die die Freiheit der Berufswahl betreffen (vgl. BVerfGE 7, 377 <399 ff.>; 86, 28 <40>;), nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt. Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 193 <214>; 102, 197 <212 f.>;).
      94
      b) Mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern stehen die das Grundrecht der Berufsfreiheit beschränkenden Regelungen im Einklang.
      95
      Der Freistaat Bayern war unabhängig von der Regelungszuständigkeit des Bundes für das Strafrecht für den Erlass des Staatslotteriegesetzes zuständig. Das gilt schon deshalb, weil der Bund von einer möglichen Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft), abgesehen vom Bereich des Wettens auf Pferdesportereignisse, jedenfalls keinen Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG).
      96
      c) Dem in Bayern bestehenden staatlichen Wettmonopol liegen legitime Gemeinwohlziele zugrunde. Allerdings rechtfertigen nicht alle zur Begründung des Wettmonopols angeführten Ziele die Beschränkung der Berufsfreiheit.
      97
      aa) Hauptzweck für die Errichtung eines staatlichen Wettmonopols und die dadurch beabsichtigte Begrenzung und Ordnung des Wettwesens ist die Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht. Dabei handelt es sich um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel.
      98
      Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung steht fest, dass Glücksspiele und Wetten zu krankhaftem Suchtverhalten führen können (vgl. allgemein Meyer, Glücksspiel - Zahlen und Fakten, Jahrbuch Sucht 2005, S. 83 <91 ff.>; Hayer/Meyer, Das Suchtpotenzial von Sportwetten, in: Sucht 2003, S. 212). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die pathologische Spielsucht in die internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) aufgenommen. Ohne dass abschließend zu klären ist, inwieweit angesichts dieses Befundes nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine Pflicht des Staates zum Schutz der Gesundheit der Bürger besteht, ist die Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren jedenfalls ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 67 m.w.N.).
      99
      Allerdings haben unterschiedliche Glücksspielformen ein unterschiedliches Suchtpotenzial. Bei weitem die meisten Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten spielen nach derzeitigem Erkenntnisstand an Automaten, die nach der Gewerbeordnung betrieben werden dürfen. An zweiter Stelle in der Statistik folgen Casino-Spiele. Alle anderen Glücksspielformen tragen gegenwärtig deutlich weniger zu problematischem und pathologischem Spielverhalten bei (vgl. Hayer/Meyer, Die Prävention problematischen Spielverhaltens, J Public Health 2004, S. 293 <296>;).
      100
      Das Suchtpotenzial von Sportwetten mit festen Gewinnquoten kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Erste Untersuchungen und internationale Erfahrungen sprechen dafür, dass die Gefährlichkeit zwar geringer als bei den so genannten "harten" Casino-Glücksspielen, aber durchaus vorhanden ist (vgl. Hayer/Meyer, Das Suchtpotenzial von Sportwetten, in: Sucht 2003, S. 212 <218>;). Wie sich das Suchtpotenzial im Hinblick auf Sportwetten entwickeln würde, wenn diese in erheblich ausgeweitetem Maße praktiziert würden, ist gegenwärtig nicht absehbar.
      101
      Auch wenn Sportwetten für die große Mehrheit der Spieler reinen Erholungs- und Unterhaltungscharakter haben dürften (vgl. Hayer/Meyer, Das Suchtpotenzial von Sportwetten, in: Sucht 2003, S. 212 <218>; Schmidt/Kähnert, Konsum von Glücksspielen bei Kindern und Jugendlichen - Verbreitung und Prävention, Abschlussbericht vom August 2003, S. 166), darf der Gesetzgeber auch bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten schon aufgrund des gegenwärtigen Erkenntnisstandes mit einem nicht unerheblichen Suchtpotenzial rechnen und dies mit dem Ziel der Abwehr einer höchstwahrscheinlichen Gefahr zum Anlass für Prävention nehmen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz.
      102
      bb) Weitere legitime Ziele sind der Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften seitens der Wettanbieter und ein darüber hinaus gehender Verbraucherschutz, insbesondere vor der hier besonders nahe liegenden Gefahr irreführender Werbung. Allerdings bestehen typische Betrugsgefahren durch manipulierte Spielgeräte und Spielmittel oder durch Einflussnahme auf den Spielverlauf bei Sportwetten mit fester Gewinnquote in geringerem Maße als bei anderen Glücksspielen, da auf ein von dritter Seite veranstaltetes Sportereignis gewettet wird, das der Wettunternehmer selbst nicht beeinflussen kann. Auch die Übervorteilung der Spieler durch Täuschung über die Gewinnchancen ist bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten geringer, da Risiko und Gewinnchance aufgrund der fest vereinbarten Gewinnquoten transparenter sind als bei anderen Glücksspielen.
      103
      Stärker als bei Spielformen, bei denen der Veranstalter nur das von den Spielern eingesammelte Geld nach Einbehalt eines gewissen Anteils auskehrt, kann der Spieler hingegen durch die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters gefährdet werden. Wie bei anderen gewerblichen Betätigungen, bei denen dem Unternehmer fremde Gelder anvertraut sind, ist bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 11:37:35
      Beitrag Nr. 1.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.332 von sellongoodnews am 28.03.06 11:34:21Stärker als bei Spielformen, bei denen der Veranstalter nur das von den Spielern eingesammelte Geld nach Einbehalt eines gewissen Anteils auskehrt, kann der Spieler hingegen durch die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters gefährdet werden. Wie bei anderen gewerblichen Betätigungen, bei denen dem Unternehmer fremde Gelder anvertraut sind, ist bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten daher die finanzielle Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Veranstalters im Interesse der Wettteilnehmer zu sichern.
      104
      cc) Legitimes Ziel eines staatlichen Wettmonopols ist außerdem die Abwehr von Gefahren aus mit dem Wetten verbundener Folge- und Begleitkriminalität. Soweit insbesondere Sportwetten Suchtpotenzial haben, geht von ihnen auch die typische Gefahr aus, dass Süchtige ihre Sucht durch kriminelle Handlungen finanzieren (vgl. Meyer/Althoff/Stadler, Glücksspiel und Delinquenz, 1998, S. 124 ff.). Wegen der mit Sportwetten erzielbaren hohen Gewinne ist auch der Einstieg des organisierten Verbrechens nahe liegend.
      105
      Eine für Festquoten-Sportwetten spezifische Gefahr der Begleitkriminalität besteht schließlich im Sportwettbetrug. Die Verbindung von Sport mit Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen kann bei Wettteilnehmern zu der Versuchung führen, den Spielausgang nicht dem Glück zu überlassen, sondern das Ergebnis in einem für sie günstigen Sinne zu manipulieren. Damit geht von Sportwetten auch eine Gefahr für die Integrität des Sportgeschehens aus.
      106
      dd) Demgegenüber scheiden fiskalische Interessen des Staates als solche zur Rechtfertigung der Errichtung eines Wettmonopols aus.
      107
      Ein Ziel des staatlichen Wettmonopols ist es auch sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird, wie dies nunmehr in § 1 Nr. 5 des Lotteriestaatsvertrags Ausdruck findet. Auch die Stellungnahme des Bundesrates zum novellierten Glücksspielstrafrecht stellt unter anderem auf ein Heranziehen eines nicht unerheblichen Teils der Einnahmen aus Glücksspielen für gemeinnützige oder öffentliche Zwecke ab (vgl. BTDrucks 13/8587, S. 67).
      108
      Eine Abschöpfung von Mitteln ist jedoch nur als Weg zur Suchtbekämpfung und als Konsequenz aus einem öffentlichen Monopolsystem gerechtfertigt, nicht dagegen als selbständiges Ziel. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht es im Spielbankenbeschluss als ein legitimes Ziel angesehen, einen erheblichen Teil der Einnahmen von Spielbanken Gemeinwohlzwecken zuzuführen (vgl. BVerfGE 102, 197 <216>;). Dies wurde aber mit den besonderen Gewinnmöglichkeiten begründet, die sich aus dem privaten Betreiben einer Spielbank ergeben. Insofern kann es sowohl zur Verteuerung und damit Reduzierung des Angebots wie zum Ausgleich besonders hoher Gewinnmöglichkeiten gerechtfertigt sein, Gewinne aus Glücksspieleinnahmen über die sonst üblichen Steuersätze hinaus abzuschöpfen. Auch im Spielbankenbeschluss hat der Senat jedoch betont, dass das Ziel, aus fiskalischen Gründen die Einnahmen des Staates zu erhöhen, allein eine Beschränkung der Berufswahlfreiheit nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 102, 197 <216>;).
      109
      ee) Das in § 1 Nr. 3 des Lotteriestaatsvertrags niedergelegte Ziel, "eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen", wäre ebenfalls kein verfassungsrechtlich zulässiges Ziel, wenn es nur um den Ausschluss privaten Gewinnstrebens gehen sollte. Der Ausschluss privaten Gewinnstrebens kann vielmehr bei einer Tätigkeit, die von Art. 12 Abs. 1 GG gerade auch hinsichtlich ihrer Ausübung zum privaten finanziellen Nutzen geschützt wird, nur ein seinerseits rechtfertigungsbedürftiges Mittel darstellen, mit dem die anderen legitimen Ziele erreicht werden sollen. Ein legitimes Ziel ist demgegenüber die Verhinderung der Ausnutzung des Spieltriebs.
      110
      d) Die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols stellt grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung der legitimen Ziele dar.
      111
      Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88 <115>; 67, 157 <175>; 96, 10 <23>; 103, 293 <307>;). Dem Gesetzgeber kommt dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfGE 25, 1 <17, 19 f.>; 77, 84 <106 f.>;). Es ist vornehmlich seine Sache, unter Beachtung der Sachgesetzlichkeiten des betreffenden Sachgebiets zu entscheiden, welche Maßnahmen er im Interesse des Gemeinwohls ergreifen will (vgl. BVerfGE 103, 293 <307>;).
      112
      aa) Nach diesem Maßstab lässt sich die Annahme des Gesetzgebers, dass die Errichtung eines staatlichen Wettmonopols ein geeignetes Mittel ist, die mit dem Wetten verbundenen Gefahren zu bekämpfen, im Grundsatz nicht beanstanden. Dies gilt auch für die Annahme, dass eine Marktöffnung aufgrund des dann entstehenden Wettbewerbs zu einer erheblichen Ausweitung von Wettangeboten und diese Ausweitung auch zu einer Zunahme von problematischem und suchtbeeinflusstem Verhalten führen würde.
      113
      bb) Die Eignung entfällt nicht deshalb, weil das staatliche Wettmonopol nur beschränkt durchsetzbar ist. Es wird immer auch illegale Formen des Glücksspiels geben, die nicht völlig unterbunden werden können. Auch bestehen unter den heutigen technischen Bedingungen die Möglichkeiten, Sportwetten über das Internet weltweit zu platzieren, ohne dass der Staat deren Verfügbarkeit in Deutschland völlig unterbinden könnte. Aus der technischen und ökonomischen Entwicklung folgende Vollzugshindernisse machen jedoch eine prinzipiell geeignete Organisation staatlicher Gemeinwohlverfolgung auf nationaler Ebene nicht ungeeignet.
      114
      e) Der Gesetzgeber durfte auch von der Erforderlichkeit eines Wettmonopols ausgehen.
      115
      aa) Er verfügt bei der Einschätzung der Erforderlichkeit ebenfalls über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. BVerfGE 102, 197 <218>;). Infolge dieser Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts wie der Abwehr der Gefahren, die mit dem Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen verbunden sind, für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Beschränkungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirksamkeit versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 25, 1 <12, 19 f.>; 40, 196 <223>; 77, 84 <106>;).
      116
      bb) Nach diesen Maßstäben ist die Einschätzung der Erforderlichkeit eines Wettmonopols durch den Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
      117
      Zwar ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, Verbraucher- und Jugendschutz sowie die Vermeidung von Folge- und Begleitkriminalität grundsätzlich auch durch die Normierung entsprechender rechtlicher Anforderungen an ein gewerbliches Wettangebot privater Wettunternehmen zu realisieren. Deren Einhaltung könnte durch Genehmigungsvorbehalte und behördliche Kontrolle mit den Mitteln der Wirtschaftsaufsicht sichergestellt werden (vgl. auch EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 73 f.). Hinsichtlich der Suchtgefahren durfte der Gesetzgeber jedoch angesichts seines weiten Beurteilungsspielraums davon ausgehen, dass sie mit Hilfe eines auf die Bekämpfung von Sucht und problematischem Spielverhalten ausgerichteten Wettmonopols mit staatlich verantwortetem Wettangebot effektiver beherrscht werden können als im Wege einer Kontrolle privater Wettunternehmen (vgl. BVerfGE 102, 197 <218 f.>;).
      118
      f) Das in Bayern errichtete staatliche Wettmonopol stellt jedoch in seiner gegenwärtigen gesetzlichen und tatsächlichen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Den an entsprechender beruflicher Tätigkeit interessierten Bürgern ist der - strafbewehrte - Ausschluss gewerblicher Wettangebote durch private Wettunternehmen nur dann zumutbar, wenn das bestehende Wettmonopol auch in seiner konkreten Ausgestaltung der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten dient.
      119
      Das im Rahmen des Wettmonopols eröffnete Sportwettenangebot ODDSET ist jedoch nicht konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet. Das Staatslotteriegesetz enthält keine entsprechenden materiellrechtlichen Regelungen und strukturellen Sicherungen, die dies hinreichend gewährleisten. Die Mängel in der konkreten Ausgestaltung von ODDSET stellen nicht nur ein Defizit im Vollzug des einfachen Rechts dar. Vielmehr drückt sich darin ein entsprechendes Regelungsdefizit aus.
      120
      aa) Das Staatslotteriegesetz regelt vor dem Hintergrund des § 284 StGB, dass allein der Freistaat Bayern Wetten - allerdings nicht Pferdewetten - veranstalten darf (Art. 2) und dass sie nur in solchen Annahmestellen gewerblich vermittelt werden dürfen, die eine schriftliche Vereinbarung mit der staatlichen Lotterieverwaltung geschlossen haben (Art. 3 Abs. 1). Der auch im Freistaat Bayern geltende Lotteriestaatsvertrag konkretisiert die für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen maßgeblichen Ziele und enthält Vorgaben für Art und Umfang der Werbemaßnahmen sowie über die Bereithaltung von Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten (§ 4). Der Freistaat Bayern hat, wie die anderen Länder auch, nach § 5 des Lotteriestaatsvertrags die ordnungsrechtliche Aufgabe, ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen.
      121
      bb) Diese Vorgaben reichen nicht, um die dem Wettmonopol zugrunde liegenden gewichtigen Gemeinwohlbelange zu verwirklichen.
      122
      (1) Eine Ausrichtung am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten ist allein durch ein staatliches Wettmonopol noch nicht gesichert. Ein Monopol kann auch fiskalischen Interessen des Staates dienen und damit in ein Spannungsverhältnis zu der Zielsetzung geraten, die Wettleidenschaft zu begrenzen und die Wettsucht zu bekämpfen.
      123
      Dieses Spannungsverhältnis entschärft sich nicht dadurch, dass eine gewisse Abschöpfung des auf den Einsätzen der Wettteilnehmer beruhenden Spielkapitals zur Dämpfung der Gewinnquoten erfolgt, um so die Anreizwirkung des Wettangebots von vornherein gering zu halten. Denn ein Interessenkonflikt kann sich bereits daraus ergeben, dass die Veranstaltung von Wetten überhaupt mit fiskalischen Effekten einhergeht. Die Verwendung der Erträge zur Förderung im öffentlichen Interesse liegender Zwecke mindert den fiskalischen Anreiz nicht, sondern kann wegen der dadurch begründeten Abhängigkeit der geförderten gesellschaftlichen Aktivitäten von Einnahmen aus Glücksspielveranstaltungen dazu führen, dass diese Finanzmittel als schwer verzichtbar erscheinen und deshalb ein Anlass besteht, die Wettangebote auszubauen und die Werbung auf das Ziel auszurichten, neue Wettteilnehmer zu gewinnen.
      124
      (2) Mit einem ordnungsrechtlich begründeten Wettmonopol wählt der Staat zur Begrenzung der Wettleidenschaft und zur Bekämpfung der Wettsucht ein Mittel, das über die bloße rechtliche Ordnung des Wettwesens, insbesondere durch die Normierung von Ge- und Verboten, hinausgeht. Der Staat selbst eröffnet vielmehr eine Betätigungsmöglichkeit für das gefahrbehaftete Verhalten, nämlich die Teilnahme an erlaubten Glücksspielen. Zugleich ist es der Staat, dem aus der Veranstaltung von Wetten erhebliche finanzielle Einnahmen zufließen und der sich dies unter Verweis auf die Förderung von im öffentlichen Interesse liegender Zwecke, insbesondere in den Bereichen von Sport und Kultur, vorbehält. Die Einnahmeeffekte können aber dazu (ver)führen, dass der Staat die Zulassung von Wetten und das Eröffnen von Wettangeboten letztlich im Sinne einer Bewirtschaftung der Wettleidenschaft betreibt, indem die Wetten wie eine grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung vermarktet werden.
      125
      Die mit erheblichen Einnahmeeffekten für den Staat einhergehende Eröffnung eines Betätigungsfeldes für die in der Bevölkerung vorhandene Wettleidenschaft lässt nicht ohne weiteres eine konsequente und wirkliche Ausrichtung an der Bekämpfung und Begrenzung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten erkennen. Vielmehr muss sich dies in der rechtlichen wie tatsächlichen Ausgestaltung des Wettmonopols positiv ausdrücken. Gerade aus suchtmedizinischer Sicht wird insoweit auch im Rahmen staatlicher Glücksspielmonopole eine aktive Prävention gefordert, insbesondere durch angebotsimmanente Aufklärung, Früherkennung problematischen Spielverhaltens und Förderung der Motivation zur Verhaltensänderung (vgl. Hayer/Meyer, Die Prävention problematischen Spielverhaltens, J Public Health 2004, S. 293).
      126
      cc) Die rechtliche Ausgestaltung des Wettmonopols gewährleistet nicht hinreichend, dass das staatliche Wettangebot konsequent in den Dienst einer aktiven Suchtbekämpfung und der Begrenzung der Wettleidenschaft gestellt ist und ein Konflikt mit fiskalischen Interessen des Staates nicht zu Gunsten dieser ausgeht.
      127
      (1) Das Staatslotteriegesetz enthält nahezu ausschließlich Bestimmungen zur Zuständigkeit und Organisation. Die in Art. 4 des Staatslotteriegesetzes geregelten inhaltlichen Anforderungen an staatliche Lotterien und Wetten beschränken sich dabei auf die - für Wetten mit festen Gewinnquoten allerdings suspendierte - Vorgabe, dass in den amtlichen Spielbedingungen mindestens die Hälfte des Spielkapitals zur Ausschüttung an die Spielteilnehmer vorzusehen ist, sowie auf eine Definition des Begriffs Spieleinsatz. Im Übrigen wird nur bestimmt, dass die Spielbedingungen durch die Staatliche Lotterieverwaltung mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen festgesetzt werden. Sowohl die Definition der maßgeblichen inhaltlichen Anforderungen als auch die Ausgestaltung des tatsächlichen Wettangebots obliegen danach allein der Staatlichen Lotterieverwaltung und dem Staatsministerium der Finanzen. Damit ist nicht durch strukturelle Vorgaben, etwa die Einschaltung einer neutralen Kontrollinstanz, dafür vorgesorgt, dass die fiskalischen Interessen hinter das Ziel der Erreichung der Schutzzwecke des Gesetzes zurücktreten.
      128
      (2) Auch die Vorschrift des § 284 Abs. 1 StGB beseitigt das verwaltungsrechtliche Regelungsdefizit des Staatslotteriegesetzes nicht. § 284 StGB enthält keine inhaltlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Wettangebots.
      129
      (3) Das verwaltungsrechtliche Regelungsdefizit wird nicht durch den von sämtlichen Ländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrag ausgeglichen. Dabei ist angesichts des bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland vom 23. November 2004 (BayGVBl S. 442) davon auszugehen, dass die im Lotteriestaatsvertrag enthaltenen Vorgaben für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von Glücksspielen im Freistaat Bayern unmittelbar Anwendung finden und das Staatslotteriegesetz ergänzen sollen.
      130
      Zwar bestimmt § 4 des Lotteriestaatsvertrags über den allgemeinen Verweis auf die Ziele des § 1 des Lotteriestaatsvertrags hinaus, dass die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen und Werbemaßnahmen nach Art und Umfang nicht irreführend und unangemessen sein dürfen sowie dass seitens der Veranstalter, Durchführer und gewerblichen Spielvermittler Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereitzuhalten sind. Dies gewährleistet jedoch allein noch nicht eine Begleitung des Wettangebots durch aktive Maßnahmen zur Suchtbekämpfung und zur Begrenzung der Wettleidenschaft. Vor allem die Anforderungen an Werbemaßnahmen zielen letztlich nur auf die Verhinderung von grundsätzlich unlauterer oder im Einzelfall übertriebener Werbung, verhindern aber keine ausschließlich am Ziel expansiver Vermarktung orientierte Werbung.
      131
      dd) Dieses Regelungsdefizit spiegelt sich darin wider, dass auch tatsächlich eine konsequente Ausrichtung der durch den Freistaat Bayern veranstalteten Wetten am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und problematischem Spielverhalten sowie der Begrenzung der Spiel- und Wettleidenschaft gegenwärtig nicht gegeben ist.
      132
      (1) Die Veranstaltung der Sportwette ODDSET verfolgt erkennbar auch fiskalische Zwecke. Von diesem Interesse war schon ihre Einführung im Jahre 1999 getragen. Die sichere Erwartung erheblicher Einnahmen durch die Veranstaltung von ODDSET verdeutlicht zum Beispiel der Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 (BayGVBl 2002, S. 628), den neben allen anderen Ländern auch der Freistaat Bayern ratifiziert hat.
      133
      (2) Vor allem aber ist der Vertrieb von ODDSET nicht aktiv an einer Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet. Das tatsächliche Erscheinungsbild entspricht vielmehr dem der wirtschaftlich effektiven Vermarktung einer grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung.
      134
      (a) Dies zeigt sich beispielhaft in der offiziellen Begleitinformation "Hintergrund, Perspektiven, Chancen" der Staatlichen Lotterieverwaltung im Zusammenhang mit der Einführung von ODDSET. Danach ist die Eröffnung des Wettangebots maßgeblich von dem Ziel der Markterschließung getragen und hat insbesondere die Erschließung der Zielgruppe der 18 bis 40 Jährigen im Blick. Es ist dabei die Rede von einem "umfangreichen Maßnahmen- und Medienpaket, das die Zielgruppen mehrstufig anspricht und kontinuierlich Lust aufs Mitwetten weckt".
      135
      Dem entspricht eine breit angelegte Werbung, in der das Wetten als sozialadäquate, wenn nicht sogar positiv bewertete Unterhaltung dargestellt wird. Die Werbung im Rahmen der über den Deutschen Lotto- und Totoblock bundesweit koordinierten Veranstaltung von ODDSET ist überall auffallend und präsent. Anders als vom Bundesverwaltungsgericht angedeutet kommt es nicht darauf an, ob die Werbung als aggressiv zu bewerten ist. Vielmehr ist im vorliegenden Zusammenhang maßgebend, dass sie jedenfalls nicht auf eine Kanalisierung der ohnehin vorhandenen Wettleidenschaft hin zu staatlichen Wettangeboten angelegt ist, sondern zum Wetten anreizt und ermuntert (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 69). Nach den bisherigen Beobachtungen der Suchtforschung beruhen die auftretenden Fälle problematischen Spielverhaltens auch auf Erfahrungen der Spieler mit staatlichen Wettangeboten (vgl. Hayer/Meyer, Das Gefährdungspotenzial von Lotterien und Sportwetten, Mai 2005, S. 157 ff.).
      136
      (b) Ebenso wenig sind die Vertriebswege für ODDSET auf eine Bekämpfung der Suchtgefahren und auf eine Begrenzung der Wettleidenschaft angelegt.
      137
      Die Staatliche Lotterieverwaltung vertreibt ODDSET über ihr breit gefächertes Netz von Lotto-Annahmestellen, dem die offizielle Maxime "weites Land - kurze Wege" zugrunde liegt. Dabei handelt es sich vor allem um Zeitschriften- und Tabakläden oder ähnliche kleine oder mittelständische Gewerbebetriebe, so dass der Vertrieb in bewusster Nähe zum Kunden stattfindet. Dadurch wird die Möglichkeit zum Sportwetten zu einem allerorts verfügbaren "normalen" Gut des täglichen Lebens.
      138
      Vor dem Hintergrund der rechtlich gebotenen Ausrichtung des Wettangebots am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ist auch die Möglichkeit der Wettteilnahme über das Internetangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung bedenklich. Der Vertreter der Staatlichen Lotterieverwaltung hat in der mündlichen Verhandlung selbst dargelegt, dass sich über diesen Vertriebsweg jedenfalls derzeit der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz nicht effektiv verwirklichen lasse. Gleiches wird aber auch für die Nutzung von SMS gelten, die Sportwetten mittels Mobiltelefon jederzeit und von jedem Ort aus grundsätzlich spielbar macht.
      139
      (c) Schließlich ist auch die Präsentation des Wettangebots nicht ausreichend am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet.
      140
      Im Rahmen des Wettmonopols beschränkt sich die Staatliche Lotterieverwaltung vorrangig auf eine indirekte und gegenüber den - möglichen - Wettteilnehmern nicht aktiv kommunizierte Prävention. Ein für den Einzelnen und die Allgemeinheit schädliches Übermaß an Wettbeteiligungen soll dadurch vermieden werden, dass ein ausreichend attraktives, wenn auch begrenztes Wettangebot eröffnet und dadurch die Wettleidenschaft in geordnete und sichere Bahnen gelenkt wird. Dieses Konzept stellt zwar auch aus suchtmedizinischer Sicht eine geeignete strukturelle Ausgangsbasis für ein an der Prävention problematischen Spielverhaltens ausgerichtetes Wettangebot dar (vgl. Hayer/Meyer, Die Prävention problematischen Spielverhaltens, J Public Health 2004, S. 293 <302>;). Im Rahmen des gegenwärtigen staatlichen Wettangebots findet aber die darüber hinaus wichtige aktive Suchtprävention nicht statt. Die Staatliche Lotterieverwaltung beschränkt sich vielmehr auf die Einhaltung der Verpflichtung nach § 4 Abs. 4 des Lotteriestaatsvertrags, Informationen zu Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Auf der Internetseite der Staatlichen Lotterieverwaltung befindet sich an wenig exponierter Stelle ein knapper Hinweis auf die Gefahren übermäßigen Spiels sowie ein Verweis auf eine separat abrufbare Kurzinformation. Im terrestrischen Vertrieb halten die Annahmestellen nach Auskunft des Vertreters der Staatlichen Lotterieverwaltung in der mündlichen Verhandlung ein entsprechendes Faltblatt vor. Die Internetinformation und das Faltblatt enthalten jedoch lediglich eine Aufzählung von Indizien für problematisches Spielverhalten und verweisen im Übrigen auf das Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
      141
      ee) Die in der gesetzlichen Regelung angelegten und dementsprechend in der Praxis realisierten Defizite bei der Verwirklichung der ein Wettmonopol grundsätzlich rechtfertigenden Ziele bewirken, dass die geltende Rechtslage nicht ausreicht, um dieses Monopol zu legitimieren und allein damit den Ausschluss privatwirtschaftlicher Unternehmen vom Veranstalten von Sportwetten verfassungsrechtlich zu begründen.
      142
      g) Die Unverhältnismäßigkeit der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Ausgestaltung des in Bayern bestehenden staatlichen Wettmonopols erfasst auch den Ausschluss der Vermittlung anderer als der vom Freistaat Bayern veranstalteten Wetten. Denn auch dieser lässt sich am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG nur rechtfertigen, wenn das Monopol an den oben erwähnten legitimen Zielen, insbesondere der Suchtbekämpfung und Begrenzung der Wettleidenschaft, rechtlich und faktisch ausgerichtet ist.
      143
      Insofern laufen die Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts parallel zu den vom Europäischen Gerichtshof zum Gemeinschaftsrecht formulierten Vorgaben. Nach dessen Rechtsprechung ist die Unterbindung der Vermittlung in andere Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn ein Staatsmonopol wirklich dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine nützliche Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - C-243/01 - Gambelli u.a., Slg. 2003, I-13076, Rn. 62). Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen damit denen des Grundgesetzes.
      144
      4. Da der mit dem Wettmonopol einhergehende Ausschluss einer gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen sowie der Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, bereits mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, erübrigt sich insoweit eine Prüfung der Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG.
      145
      II.
      1. Die Unvereinbarkeit des in Bayern bestehenden staatlichen Wettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG führt nicht gemäß § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG zur Nichtigkeit der angegriffenen Rechtslage.
      146
      Steht eine gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz nicht in Einklang, hat der Gesetzgeber aber mehrere Möglichkeiten, den Verfassungsverstoß zu beseitigen, trägt das Bundesverfassungsgericht dem regelmäßig in der Weise Rechnung, dass es die Regelung nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. BVerfGE 99, 280 <298>; 104, 74 <91>; 105, 73 <133>;). Das ist auch hier geboten.
      147
      Der Ausschluss der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen sowie der Vermittlung von nicht vom Freistaat Bayern veranstalteten Wetten ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil das bestehende Wettmonopol in einer Art und Weise ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt. Ein verfassungsmäßiger Zustand kann daher sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen.
      148
      2. Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten unter Ausübung seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraums neu zu regeln. Will der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten. Dabei ergeben sich für die verfassungsgemäße Ausgestaltung eines Wettmonopols materiellrechtliche und organisatorische Anforderungen. Deren Umsetzung im Einzelnen und im Zusammenspiel miteinander obliegt dem Gesetzgeber.
      149
      Zu den erforderlichen Regelungen gehören inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie Vorgaben zur Beschränkung ihrer Vermarktung.
      150
      Die Werbung für das Wettangebot hat sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Wettmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten zu beschränken.
      151
      Die Einzelausgestaltung ist an dem Ziel der Suchtbekämpfung und damit verbunden des Spielerschutzes auszurichten, auch etwa durch Vorkehrungen wie der Möglichkeit der Selbstsperre (vgl. hierzu Hayer/Meyer, Sportwetten im Internet - Eine Herausforderung für suchtpräventive Handlungsstrategien, SuchtMagazin 2004, S. 33 <40>;). Geboten sind Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren, die über das bloße Bereithalten von Informationsmaterial hinausgehen.
      152
      Die Vertriebswege sind so auszuwählen und einzurichten, dass Möglichkeiten zur Realisierung des Spieler- und Jugendschutzes genutzt werden. Insbesondere eine Verknüpfung von Wettmöglichkeiten mit Fernsehübertragungen von Sportereignissen würde dem Ziel der Suchtbekämpfung zuwiderlaufen und die mit dem Wetten verbundenen Risiken verstärken.
      153
      Schließlich hat der Gesetzgeber die Einhaltung dieser Anforderungen durch geeignete Kontrollinstanzen sicherzustellen, die eine ausreichende Distanz zu den fiskalischen Interessen des Staates aufweisen.
      154
      a) Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber in Betracht. Insoweit kann auch der Bund, gestützt auf den Gesetzgebungstitel für das Recht der Wirtschaft nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG tätig werden. Eine Kompetenz des Bundes scheitert nicht an dem ordnungsrechtlichen Aspekt der Regelungsmaterie.
      155
      b) Für die Neuregelung ist eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 angemessen.
      156
      3. Während der Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bleibt die bisherige Rechtslage mit der Maßgabe anwendbar, dass der Freistaat Bayern unverzüglich ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits herzustellen hat.
      157
      a) Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.
      158
      Ob in der Übergangszeit eine Strafbarkeit nach § 284 StGB gegeben ist, unterliegt der Entscheidung der Strafgerichte.
      159
      b) Auch in der Übergangszeit muss allerdings bereits damit begonnen werden, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Der Staat darf die Übergangszeit nicht zu einer expansiven Vermarktung von Wetten nutzen. Daher sind bis zu einer Neuregelung die Erweiterung des Angebots staatlicher Wettveranstaltung sowie eine Werbung, die über sachliche Informationen zur Art und Weise der Wettmöglichkeit hinausgehend gezielt zum Wetten auffordert, untersagt. Ferner hat die Staatliche Lotterieverwaltung umgehend aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären.
      160
      III.
      Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind nicht nach § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben. Sie haben trotz der hier festgestellten Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit Art. 12 Abs. 1 GG im Hinblick darauf Bestand, dass dieses Gesetz für die Zeit bis zu einer Neuregelung mit den genannten Maßgaben weiter anzuwenden ist. Die Verfassungsbeschwerde bleibt deshalb, soweit sie sich gegen diese Entscheidungen richtet, ohne Erfolg.
      161
      D.
      Die Entscheidung zur Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 und 3 BVerfGG.
      162
      Papier Haas Hömig
      Steiner Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem
      Bryde Gaier
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 12:14:38
      Beitrag Nr. 1.831 ()
      http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/886/72814/

      "Urteil

      Sportwetten-Regelung muss überarbeitet werden

      Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist grundsätzlich zwar zulässig, in seiner momentanen Form aber verfassungswidrig, haben die Richter in Karlsruhe geurteilt.

      Die Bundesländer können ihre Monopolstellung zwar aufrechterhalten - aber nur, wenn sie sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreifen. In der bisherigen Form schütze das Monopol nur die staatlichen finanziellen Interessen, und sei somit nicht zu rechtfertigen, urteilten die Richter.

      Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München teilweise Erfolg. In dem Musterverfahren wurde dem bayerischen Gesetzgeber aufgegeben, entweder private Anbieter zuzulassen oder aber sicherzustellen, dass die Monopolstellung des Staates tatsächlich der Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft dient. „Eine aktive Suchtprävention findet im Rahmen des gegenwärtigen staatlichen Wettangebots nicht statt“, erklärte der Vorsitzende des Ersten Senats, Hans Jürgen Papier.

      Die Neuregelung könne dabei sowohl - wie bislang - durch die Länder als auch durch den Bundesgesetzgeber erfolgen. Für die geforderten Änderungen wurde dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2007 gegeben. Bis dahin dürfe das Staatslotteriegesetz weiter angewandt werden.

      Dem Freistaat Bayern trug das Gericht auf, „unverzüglich ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen dem Ziel des staatlichen Monopols - nämlich der Begrenzung der Wettsucht - und der tatsächlichen Ausübung des Monopols herzustellen“.

      Das Gericht untersagte eine Erweiterung des staatlichen Angebots - ebenso „jede Werbung, die über die sachliche Information über die Art und Weise der Wettmöglichkeit hinausgeht und gezielt zum Wetten auffordert“. Ferner habe die Staatliche Lotterieverwaltung umgehend „aktiv über die Gefahren des Wettens aufzuklären“.

      Das Suchtpotenzial von Sportwetten mit festen Gewinnquoten kann nach Auffassung des Gerichts noch nicht abschließend beurteilt werden. Die Karlsruher Richter betonten jedoch, dass die Betrugsgefahren bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten geringer seien als bei anderen Glücksspielen, da auf ein von dritter Seite veranstaltetes Sportereignis gewettet werde, „das der Wettunternehmer selbst nicht beeinflussen kann“.

      Das Gericht stellte außerdem klar, dass das gewerbliche Veranstalten [Kommentar mwenture: Nicht aber das Vermitteln!] von Wetten durch private Unternehmen sowie deren Vermittlung weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfe. Eine Strafbarkeit unterliege der Entscheidung der Strafgerichte.

      (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1054/01)

      (sueddeutsche.de/AP/sid)"

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 12:16:33
      Beitrag Nr. 1.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.924 von mwenture am 28.03.06 12:14:38Vergesst den eingefügten Kommentar von mir - ist Blödsinn :rolleyes:

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 12:33:28
      Beitrag Nr. 1.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.971.951 von mwenture am 28.03.06 12:16:33Bedeutet dieses Urteil den Todesstoss für Oddset? Oddset darf nun nicht mehr werben, während die privaten Anbieter auf dem internationalen Internetparkett aus allen 'Werberohren' feuen dürfen. Damit wird sich der Umsatzrückgang von Oddset weiter beschleunigen.

      ES SEI DENN, dass es Oddset gelingt die Anzahl der Verkaufspunkte für spontanes Wetten rasch und MASSIV zu erhöhen. Dazu ein Tipp von mir an die Oddsetveranstalter: Setzt euch mal mit Fluxx zusammen - die haben vielleicht eine Lösung für euer Problem (Stichwort: Supermarkt-Lotto und Supermarkt-Oddset).

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 12:52:10
      Beitrag Nr. 1.834 ()
      Hm, das könnte noch recht spannend werden …

      Zitat:
      Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aber aufrecht erhalten, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreifen.

      Das müsste sich doch eigentlich neben Wetten auch auf Lotto, etc… beziehen.

      Wäre das nicht für die staatlichen Lotterien und Oddset ein willkommener Anlass gegen die Internet und mögliche Supermarkt Konkurrenz vorzugehen.

      Meines Wissens nach erfolgt im Internet bisher auch kein wirksamer Jugendschutz, d.h. eine Altersüberprüfung per Postident findet nicht statt.

      Ein mögliches Horror Szenario ist doch:

      Die staatl. Lotterie und Wettanbieter schulen Ihre Verkaufsstellen auf Präventivmaßnahmen und persönliche Aufklärungsgespräche und untersagen das Supermarktlotto, da hier keine genügende Aufklärung gegen Spielsucht geleistet werden kann. Das gleiche gilt für die Vermittlung von Internet Wetten. Da auch hier keine persönlichen Aufklärungsgespräche und kein richtiger Jugendschutz durchgeführt wird, werden die Internetangebote einfach vorübergehend eingestellt oder untersagt.

      Ende 2007 kommt dann eine gesetzliche Neuregelung und die Privatanbieter oder Vermittler sind bis dahin vom Markt gefegt.

      Die staatlichen Anbieter würden dann lieber vorübergehende Umsatzeinbußen in Kauf nehmen, als das Monopol an sich zu gefährden!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 12:56:27
      Beitrag Nr. 1.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.972.208 von mwenture am 28.03.06 12:33:28Frag mich gerade, wie wohl jetzt das WM Sponsoring von Oddset aussehen wird:

      Vorsicht - Wetten kann zur Spielsucht führen, statt Oddset, die Sportwette mit festen Quoten, nur bei Lotto!

      WM Karten dürften dann wohl auch nicht mehr verlost werden, da hier ein unzulässiger, zusätzlicher Anreiz geschafft wird!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:33:12
      Beitrag Nr. 1.836 ()
      Verfassungsgericht fordert Neuregelung des Wettmonopols

      Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Monopol für Sportwetten in Bayern in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt.

      Allerdings stellte das Gericht in einer Entscheidung vom Dienstag ein Wettmonopol des Staates nicht grundsätzlich in Frage. Private Anbieter hatten im Vorfeld der Grundsatzentscheidung auf eine Lockerung gehofft.

      Bayern könne das Staatsmonopol auf Sportwetten zwar aufrecht erhalten. Dazu müssten aber die bisherigen Regelungen so erweitert werden, dass sich damit die Gefahr der Spielsucht wirksam bekämpfen lasse, urteilte das Gericht. Die Alternative sei, das Anbieten von Sportwetten für Private freizugeben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Für eine Neuregelung habe Bayern bis 2008 Zeit. Solange gelte die bisherige Monopolregelung weiter. (Az.: 1 BvR 1054/01)

      Gegen das bayerische Wettrecht hatte eine Münchener Buchmacherin geklagt. Sie hatte 1997 vergeblich eine Wettlizenz beantragt. Das Land Bayern hatte damals privaten Anbietern Sportwetten untersagt, wie sie ansonsten der staatliche Betreiber Oddset anbietet. In der Verhandlung in Karlsruhe hatten Vertreter des Freistaates und Fachverbände für den Fall einer Privatisierung vor einer Ausweitung der Spielsucht gewarnt. Auch die anderen Bundesländer nehmen ein Monopol für Sportwetten für sich in Anspruch.

      BAYERN KÜNDIGT NACHBESSERUNGEN AN

      In seiner derzeitigen Form verstoße es das Monopol gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit, sagte Papier. Denn es sei nicht konsequent auf die Bekämpfung von Wettsucht ausgerichtet. "Fiskalische Interessen des Staates als solche scheiden zur Rechtfertigung eines Wettmonopols aus", sagte Papier.

      Die bayerische Staatsregierung kündigte umgehend Nachbesserungen an. "Ich halte eine Liberalisierung von Sportwetten für einen völlig falschen Ansatz. Das Staatsmonopol ist der richtige Weg, um Sucht einzudämmen. Wir haben einen klaren Auftrag vom Gericht erhalten, den wir jetzt erfüllen, und wir werden unsere Gesetze nachbessern", sagte Bayerns Staatssekretär im Innenministerium, Georg Schmid, nach der Urteilsverkündung.

      Nicht nur die Wettbüros hatten auf Rückenwind aus Karlsruhe gehofft. Auch der Bezahl-Fernsehsender Premiere oder die Kieler Fluxx AG hatten Interesse signalisiert, eigene Wetten anzubieten. Premiere darf in seinem Wettkanal bisher nur Pferdewetten senden. Fluxx vermittelt Wetten ins Ausland. Allerdings gibt es im Internet bereits private Anbieter wie die in Österreich ansässige Firma Betandwin, die für Deutschland noch über eine gültige Lizenz aus der ehemaligen DDR verfügt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:34:19
      Beitrag Nr. 1.837 ()
      Gericht kippt staatliches Wettmonopol


      Karlsruhe - Das seit Tagen mit Spannung erwartete Urteil ist da: Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in der jetzigen Form gekippt.

      Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag in Karlsruhe sind die Wetten in der gegenwärtigen Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

      Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht. Es ergeben sich einige Fragen.

      Wer hatte geklagt?

      Eine Münchner Buchmacherin hatte den Freistaat Bayern verklagt. Sie bekam durch den Spruch der Karlsruher Kammer teilweise Recht. Die Buchmacherin wollte ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten. Das darf sie allerdings derzeit noch nicht.

      Wann endet die Frist?

      Die Frist endet nach Urteil des Gerichts am 31. Dezember 2007. Bis dahin müssen Bund und die Länder die Neuregelung umsetzen. Erst danach darf die private Buchmacherin die so genannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote anbieten.

      Wird das vorher geahndet?

      Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte, hieß es weiter.

      Was ist Oddset?

      Oddset - frei übersetzt: nach festen Zahlen setzen - ist das staatliche Sportwettenangebot.

      Gibt es für die Länder jetzt ein gesetzliches Schlupfloch?

      Der Staat darf das Monopol laut Richterspruch nicht mit finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen. Aber: Die Länder müssen das Monopol jetzt "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten" (AZ: 1 BvR 1054/01). Durch den Hinweis auf die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" könnte der verklagte Freistaat Bayern am Monopol festhalten.

      Quelle: Sport1.de
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:40:05
      Beitrag Nr. 1.838 ()
      Ich glaube nicht, dass die Supermarktterminals mit der Entscheidung gestorben sind. Schließlich kann man auch am Automasten über Risiken aufklären, bzw. eine Registrierung vorschalten.Hier noch ne Meinung:

      http://aktien-blog.com/karlsruhe-kippt-das-wettmonopolaber-w…
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:44:49
      Beitrag Nr. 1.839 ()
      "Die Länder müssen das Monopol jetzt "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten" (AZ: 1 BvR 1054/01). Durch den Hinweis auf die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" könnte der verklagte Freistaat Bayern am Monopol festhalten."

      Ich sehe schon die ganzen Kids im Oddset-Cafe´. Ein Mitarbeiter steht
      neben dem Terminal und sagt: Hey, pass auf ... es könnte Dich süchtig machen..., hier ist Deine Freischaltung :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:50:55
      Beitrag Nr. 1.840 ()
      wer sich das Urteil in Ruhe ansehen möchte:

      http://server3.se.ohost.de/images/images/UFm45983.pdf


      Im übrigen glaube ich (wie auch mwenture schon geschrieben hat), dass wir bald Oddset und auch alle anderen monopolistischen Glückspiele an den Fluxxterminals sehen werden.


      Da der Oddset-Umsatz stetig zurückgeht und durch dieses Urteil noch weiter zurückgehen wird (Werbung im eigentlichen Sinne ist ja jetzt verboten) ist das Fluxx-Terminal der "Heilsbringer" für die Lotteriegesellschaften. Sollte das noch bis zur WM gelingen, würden sowohl Fluxx als auch Oddset riesige Umsatzzuwächse verzeichnen.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:59:33
      Beitrag Nr. 1.841 ()
      Ja die Terminals werden für Fluxx immer wertvoller, aber hat irgendjemand schon einen neu installierten Terminal entdeckt?? Er möge es bitte hier posten.....
      Bislang sind meines Wissens nach nur die Testterminals im Einsatz... hoffe es kann jemand das Gegenteil beweisen!
      Sollte in den Fluxx Zahlen am 30. stehen das wirklich noch keine weiteren Terminals in Betrieb sind, wird das viele sehr verärgern! Und bis zur WM wird das dann wohl nichts mehr werden!!!

      Also: Wo stehen die Terminals???
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 14:21:15
      Beitrag Nr. 1.842 ()
      HANDELSBLATT, Dienstag, 28. März 2006, 13:09 Uhr


      Interview mit Norbert Teufelberger, Betandwin


      „Die Briten mit ihrer Erfahrung täten uns gut“


      Das Gespräch führte Thomas Knüwer


      Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass das staatliche Monopol auf Sportwetten grundsätzlich rechtens ist, der Gesetzgeber aber als Gegenleistung dafür sorgen muss, dass der Spielsucht Einhalt geboten wird. Das Handelsblatt sprach mit Norbert Teufelberger, dem Co-Chef des privaten Wettanbieters Betandwin, über die Auswirkungen der Karlsruher Entscheidung.


      Herr Teufelberger, was bedeutet das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für Betandwin?

      Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, wenngleich das Urteil für uns keine unmittelbaren Auswirkungen hat, da wir mit einer Lizenz aus DDR-Zeiten agieren. Deren Zulässigkeit wurde vom Bundes-verfassungsgericht nicht bestritten. Natürlich hat die Entscheidung in Karlsruhe eine Signalwirkung für unsere Branche, die weit über die Grenzen Deutschlands hinausgeht. Der Gesetzgeber hat nun die Chance, einen großen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Es ist wichtig, dass endlich klare rechtliche Rah-menbedingungen geschaffen werden. Was nun nicht passieren darf, ist ein weiteres lokales Durcheinander durch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern.

      Wie wird sich der Markt in Deutschland denn weiter entwickeln?

      Vorausgesetzt, das Monopol wird aufgegeben, womit zu rechnen ist, erwarte ich eine relativ schnelle Konsolidierung des deutschen Marktes. Die führenden Unternehmen, und das bedeutet vor allem die kapitalstarken Anbieter, werden sich durchsetzen, weil es ihnen leichter fallen sollte, das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen.

      Internationale Anbieter behaupten, von heute auf morgen in Deutschland aktiv werden zu können, sollte dies rechtlich möglich sein. Glauben Sie an einen schnellen Markteintritt beispielsweise britischer Wettunternehmen?

      Sobald es ein klares regulatives Umfeld gibt, werden neue Anbieter aus dem Ausland auf den deutschen Markt kommen. Dazu werden ganz sicher auch Unternehmen aus England gehören, die, vermute ich, vor allem akquisitorisch tätig sein werden. Unserer Branche kann das nur gut tun, weil die Briten mit ihrer langen Erfahrung zur weiteren Professionalisierung beitragen werden.

      Im Juni steht die Fußball-WM an, zu der mit einem rasanten Wachstum von Sportwetten in Deutschland gerechnet wird.

      Ich glaube nicht, dass nun eine Flut von neuen Wettannahmestellen eröffnet wird. Zumindest die seriösen Anbieter brauchen doch eine gewisse Vorlaufzeit.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 14:21:24
      Beitrag Nr. 1.843 ()
      hmmm, ich habe zwar auch noch keinen in Berlin gesehen, aber glaube mir das sie innerhalb der nächsten 75 Tagen stehen werden ;)
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 14:31:33
      Beitrag Nr. 1.844 ()
      der Markt nimmt bis jetzt die Neuigkeiten positiv auf...

      12,65 Euro
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 14:39:57
      Beitrag Nr. 1.845 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.972.208 von mwenture am 28.03.06 12:33:28mwenture
      Die weite Verbreitung von oddset über viele Verkaufsstellen wurde
      vom BVerfG ausdrücklich kritisiert.Begrüdnung des Gerichts, dadurch würde " für die meisten der Erlebnis-und Unterhaltungscharakter , jedoch nicht das nicht unerhebliche
      Suchtpotential im Vordergrund stehen"
      Das Gericht betonte mehrmals, daß das Monopol in der jetzigen Form nur aufrecht zu erhalten ist, wenn praktisch im Sofortvollzug der Monopolist auf verkaufsfördernde Werbung verzichtet. Ein Ausbau und Verbesserung seines Vertriebs kommt damit überhaupt nicht infrage.
      Der Monopolist hat dagegen außerordentliche Zurückhaltung zu wahren und in seinem Handeln die damit verbundene Suchtgefährdung in den Vordergrund zu stellen. "Suchtbekämpfung darf nicht nur eine nützliche Nebenfolge sein". - Nur unter dieser Bedingung gilt das Monopol bis 31.12.2007. Diese Feststellung wurde in der Verkündung mehrfach wiederholt.
      Was das für das Wettgeschäft des Monopolisten bedeutet ist doch klar.
      Die Tür für eine "kontrollierte" Liberalisierung ist nicht nur einen Spalt offen.
      Die 15% Wettsteuer fließen nur, wenn kräftig gewettet wird!!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 15:40:59
      Beitrag Nr. 1.846 ()
      So das wars dann wohl für heute....
      Der Deckel auf der 12,80 mit 12K scheint zu halten.
      Jetzt bin ich gespannt wo wir schließen.. 2,5% Tagesgewinn sollten schon übrigbleiben! Morgen dann nochmal abwarten und hoffen das es nach den Zahlen übermorgen nicht wieder runter geht wie die letzten 2 mal..... (siehe August 2005)

      Die Aussagen über die Terminals sowie Mybet werden dann die Richtung angeben.

      Charttechnisch erwarte ich noch ein letztes mal Werte um 12,00.... am bestem Morgen ... und dann nach den Zahlen ... neue Höchstkurse...

      Hopades??

      Avatar
      schrieb am 28.03.06 15:50:56
      Beitrag Nr. 1.847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.975.369 von MaryJo am 28.03.06 15:40:59Oder Möglichkeit 2,
      die Zahlen sind nicht so prickelnd, dann könnte die grüne Linie einen neuen Abwärtstrend einleiten...

      Daher die Put`s Hopades??


      Avatar
      schrieb am 28.03.06 15:55:37
      Beitrag Nr. 1.848 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.973.936 von miramar am 28.03.06 14:21:15Das gefällt mir an diesem Interview besonders:

      -"Vorausgesetzt, das Monopol wird aufgegeben, womit zu rechnen ist, erwarte ich eine relativ schnelle Konsolidierung des deutschen Marktes. Die führenden Unternehmen, und das bedeutet vor allem die kapitalstarken Anbieter, werden sich durchsetzen, weil es ihnen leichter fallen sollte, das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen"

      -"Sobald es ein klares regulatives Umfeld gibt, werden neue Anbieter aus dem Ausland auf den deutschen Markt kommen. Dazu werden ganz sicher auch Unternehmen aus England gehören, die, vermute ich, vor allem akquisitorisch tätig sein werden. Unserer Branche kann das nur gut tun, weil die Briten mit ihrer langen Erfahrung zur weiteren Professionalisierung beitragen werden."

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 16:28:05
      Beitrag Nr. 1.849 ()
      sorry, MaryJo, Gegendarstellung ;-)(

      es hat sich seit Tagen nichts geändert, auch nicht meine Projektionen:

      - es fehlt weiterhin noch das charttechnische Zugeständnis an das 7-Monatsniveau von April bis Oktober 2005 zwischen ca. 10 € und 11 €

      - eine 38-Tage-Linie-Berührung liegt fast zweieinhalb Monate zurück

      - die Mittelparallele ist der neue Widerstand nach oben und wurde nach einem Test abgehakt

      - der nächste Test sind die 11,60 €, weil da fast sogar 4 Widerstände zusammenwirken

      - und die Bollinger-Bänder sehen aktuell nicht sonderlich entscheidungsheischend aus

      - Hauptargument neben erstem Punkt: es fehlt noch wenigstens die Andeutung eines 200-Tage-Tests nach quasi glattem Durchmarsch

      - das wäre dann die dritte Berührung der unteren Trendlinie und dann ist eine Entscheidung fällig, die im Regelfall nach unten geht

      - für die 13 € bahnt sich ein zweiter, schüchterner Widerstand an (blauer Kanal)

      präventiv sage ich mal, es wäre mindestens fahrlässig, mir wegen meiner Puts hier 'Parteilichkeit' oder 'Unsachlichkeit bezüglich meines eigenen Werkzeugkastens' zu unterstellen - ich fühle mich mit meinen Puts äußerst wohl - sorry !

      ich stelle mir aktuell von diesem Niveau ein direktes Überschreiten des März-Höchstkurses vor und muß spontan entschlossen abwinken ! - dazu waren auch die beiden Versuche der letzten beiden Wochen eindeutig zu schüchtern ! - ergo: es wird weiterhin einen kurzfristigen Abwärtskanal geben ;-(



      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 16:34:05
      Beitrag Nr. 1.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.973.201 von MaryJo am 28.03.06 13:34:19... Die Frist endet nach Urteil des Gerichts am 31. Dezember 2007. Bis dahin müssen Bund und die Länder die Neuregelung umsetzen. Erst danach darf die private Buchmacherin die so genannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote anbieten.

      Hier fragt man sich doch, wofür diese Journalisten ihr Geld bekommen. Wer das Urteil gelesen hat, weis dass diese Aussage schlichtweg falsch ist, denn abhängig von der noch völlig offen und dem Freistaat Bayern überlassenen Art der Neuregelung des Gesetzes darf die private Buchmacherin auch ab 2008 und auf nicht absehbare Zeit keine Wetten anbieten !!!
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 17:00:55
      Beitrag Nr. 1.851 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.975.664 von mwenture am 28.03.06 15:55:37Hallo, mwenture

      sei mir nicht böse, wenn ich hier anderer Meinung bin ;):

      ... Das gefällt mir an diesem Interview besonders:
      Vorausgesetzt, das Monopol wird aufgegeben, womit zu rechnen ist, ...

      Dies kann doch nur das Wunschdenken der privaten Wettanbieter sein. Wie sieht denn die Realität aus. Der Gesetzgeber soll eine Neuregelung treffen. Der Gesetzgeber setzt sich doch gerade aus den Politikern in Bund und Ländern zusammen, die aus den verschiedensten Gründen doch nach wie vor gegen eine Liberalisierung sind.
      Daher denke ich, dass die Monopolaufgabe die allerletzte Alternative sein dürfte, die erst realisiert werden wird, wenn sonst nichts mehr geht. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 17:43:35
      Beitrag Nr. 1.852 ()
      Stellungnahme von Oddset:

      "28.03.2006 ODDSET begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück

      - Gericht bestätigt Notwendigkeit einer strengen gesetzlichen Regulierung des Sportwettenangebots
      - ODDSET wird Anforderungen des Gerichts schnell umsetzen
      - Private Wettanbieter bleiben verboten

      München, 28.03.2006 - ODDSET, der staatliche Anbieter von Sportwetten, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenangebot in Deutschland. Das Urteil folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesländer. Diese haben in einem Staatsvertrag von 2004 das staatliche Monopol für Sportwetten geregelt, um den negativen Auswirkungen wie Spielsucht und Kriminalität, die mit der Veranstaltung von Sportwetten verbunden sind, wirksam zu begegnen. Dieser Ansatz sei grundsätzlich rechtmäßig, so die höchsten Richter heute. Das staatliche Angebot müsse sich aber künftig noch konsequenter an dem Gemeinwohlziel der Spielsuchtbekämpfung orientieren.

      Nach Auffassung von ODDSET schafft das Urteil endlich Rechtssicherheit in einem Bereich, der in den vergangen Jahren immer stärker zum Betätigungsfeld illegaler bzw. rechtlich umstrittener Anbieter wurde.

      „Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Monopolangebot für grundsätzlich geeignet hält, die Gefahren der Spielsucht zu bekämpfen.“ sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, die im Auftrag aller 16 Landesgesellschaften die Geschäfte von ODDSET führt.

      „Wir werden die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und schnellstmöglich umsetzen. Gefordert sind jetzt die Bundesländer. Die Ordnungsbehörden können und müssen jetzt konsequent gegen alle illegalen Wettanbieter – auch im Internet -vorgehen. Zudem muss der Gesetzgeber eine wirksame Handhabe gegen die Vermittlung von Sportwetten über das Internet ins Ausland schaffen. Wenn das nicht passiert, helfen die Auflagen, die uns heute gemacht wurden, nur den illegalen Anbietern. In diesem Fall könnte am Ende das Gegenteil von dem eintreten, was die Richter eigentlich erreichen wollen.“ so Horak weiter.

      In diesem Zusammenhang begrüßt ODDSET insbesondere, dass das Gericht heute klar gestellt hat, dass das Veranstalten von Wetten durch private Unternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin verboten bleiben und ordnungsrechtlich unterbunden werden können."

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 17:57:27
      Beitrag Nr. 1.853 ()
      Kanalanker: wie vor Tagen beschrieben, 'definiert der nächste Höchstkurs' den Kanal ;-)(

      besser gesagt: der bezüglich einer Trendlinie am nächsten liegende Schlußkurs - und den hatten wir offensichtlich schon letzte Woche ;-((



      ...
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 17:58:22
      Beitrag Nr. 1.854 ()
      oder anders ausgrdrückt... Zeit zum Nachgreifen :)
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 18:08:03
      Beitrag Nr. 1.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.978.163 von mwenture am 28.03.06 17:43:35"ODDSET wird Anforderungen des Gerichts schnell umsetzen"

      Unter schnell verstehe ich etwas anderes: Auf der Webseite von Bayern-Lotto, der Geschäftsführenden Lottogesellschaft von Oddset steht immer noch:

      "Nur wer mitspielt kann gewinnen"

      oder im übertragenen Sinn:

      "Nur wer mitraucht ist ein Geniesser"
      "Nur wer mittrinkt gehört dazu"
      "Nur wer kokst hat auch im Sommer Schnee"

      Das müsste doch jetzt neu heissen:
      "Nur wer mitspielt, kann spielsüchtig werden. Also Finger weg. Und auf keinen Fall dürfen Sie über das Internet spielen (unser Internet-Angebot haben wir per sofort eingestellt). Suchen Sie die nächste Oddset-Annahmestelle auf. Dort wird in Ihrem Pass der eingesetzte Betrag vermerkt. Wenn Sie mehr als 1x im Monat spielen oder insgesamt für einen Betrag von über 10 Euro pro Monat einsetzen, gelten Sie als spielsüchtig bzw. spielsuchtgefährdet und unser Annahmestellenpersonal ist verpflichtet, sie von der weiteren Teilnahme an Spielen des Deutschen Lottoblocks auszuschliessen (Ihr Pass wird zwecks Markierung gelocht)."

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 18:17:55
      Beitrag Nr. 1.856 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.978.607 von mwenture am 28.03.06 18:08:03:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:00:30
      Beitrag Nr. 1.857 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:07:04
      Beitrag Nr. 1.858 ()
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:18:34
      Beitrag Nr. 1.859 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.976.413 von hopades am 28.03.06 16:28:05hallo Sir hopades, :look:
      wir sind heute bis auf 11,61 Euro runtergewesen. Reicht das für das Testen der Widerstände?
      Jetzt kann es doch losgehen.
      Hoffentlich bringen die neuen Zahlen einen positiven Kick.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:23:09
      Beitrag Nr. 1.860 ()
      :eek:
      Das rauf und runter in Aktien, sowie Mitnahme von Gewinnen oder Erleiden von Verlusten ist mein Ersatz fürs Wetten. Es sei denn.....
      Deshalb habe ich hier mal eine Frage.
      "Darf ich übers Internet bei einem Internetanbieter von England
      wetten?" Oder ist das für mich als Deutscher von Deutschland aus verboten?
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:26:37
      Beitrag Nr. 1.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.977.240 von tcambeis am 28.03.06 17:00:55jetzt mal ganz ehrlich - woran liegt dem Staat mehr? An der Bekämpfung der Spielsucht oder am Füllen des Staatssäckels? Ich unterstelle mal letzteres.
      Ich würde sagen, es ist wohl eher ein Wunschdenken, dass das Monopol aufrechterhalten werden kann und soll, da es in der Praxis so wie es zur Zeit ist, nicht umsetzbar ist. Folgendes Szenario stelle ich mir vor: Private machen das Geschäft, der Staat macht strenge Auflagen und vergibt Lizenzen und kassiert dafür kräftig Steuern. So ist, glaube ich, auch die Intention des Urteils. Nur meine Interpretation.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 19:40:57
      Beitrag Nr. 1.862 ()
      N'abend @all

      28.03.2006 19:17:16 (dpa-AFX)
      fluxx.com AG / FLUXX AG sieht faktische Öffnung des deutschen ...Altenholz (ots) -

      - Bundesverfassungsgericht: Staatliches Sportwettenmonopol ist
      verfassungswidrig

      - Europäisches Recht gewinnt an Bedeutung

      Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass das staatliche Sportwettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist. 'Ein verfassungsmäßiger Zustand könne sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen', so die Karlsruher Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung.

      Der im SDAX der Deutschen Börse notierte Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE0005763502) zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Urteil.

      Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG:

      'Das Bundesverfassungsgericht hat dem bestehenden Monopol eine klare Absage erteilt. Der Staat kann das Glücksspiel nur als Einnahmequelle nutzen, wenn er den Markt auch für private Anbieter öffnet. An dem Monopol könnte nur dann festgehalten werden, wenn der Staat auf Werbung verzichtet und weitere einschneidende Restriktionen tatsächlich umsetzt. In der sofort beginnenden Übergangszeit müsste der Staat damit unverzüglich beginnen. Damit ist jedoch nicht zu rechnen.

      Für die Übergangszeit hatten wir ein klareres Signal aus Karlsruhe erwartet. Die Vermittlung von Sportwetten hätte bereits für den Übergang ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht zugelassen werden müssen, um der Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen.

      In Deutschland geht das Spiel in die Verlängerung, bis der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und Glücksspielen geschaffen hat. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der zu schaffenden Regelungen ein deutlicher Schritt in Richtung einer weiteren Liberalisierung erfolgen muss.

      Der Staat muss sich einem europäischen Markt stellen und die Chance ergreifen, Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen. Mit intelligenten Abgabenregelungen kann auch die öffentliche Hand erhebliche Einnahmen aus Steuern und Konzessionsabgaben von privaten und staatlichen Anbietern erzielen, ohne den angemahnten und erforderlichen Spielerschutz zu vernachlässigen.

      Eine wirksame Abschottung des nationalen Marktes gegenüber länderübergreifenden Anbietern wird nicht möglich sein. Wer eine Sportwette abgeben möchte, macht dies eben über ausländische Internet-Wettangebote. Darüber freuen sich dann die Finanzminister in Österreich, Großbritannien oder Malta. Hier sind eher effektive Kontrollmechanismen für den Spielerschutz und eine sinnvolle Überwachung und Qualifikation der Anbieter auf Basis nationalen Rechts gefordert, die andererseits den nationalen Anbietern eine Chance auf dem internationalen Markt lassen.

      Als führender Online-Vermittler des staatlichen Sportwettenangebots 'Oddset', können wir zunächst zufrieden sein mit dem Urteil, da privaten Anbietern der Zugang zum Markt weiterhin erschwert wird. Unsere eigenen Buchmacheraktivitäten werden wir unverändert im Ausland weiterführen und darüber hinaus die kommende Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund der geltenden europäischen Rechtsprechung nutzen. Die Chancen auf eine stärkere Liberalisierung in Deutschland nach 2007 bleiben unverändert.

      Allerdings bleiben viele Fragen noch unbeantwortet, so zum Beispiel nach dem rechtlichen Status der ehemaligen DDR-Lizenzen.'

      Originaltext:

      fluxx.com AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6527 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6527.rss2 ISIN:

      DE0005763502

      Pressekontakt: FLUXX AG Investor Relations & Corporate Communications Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 - 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com
      Quelle: dpa-AFX


      b s
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 20:00:36
      Beitrag Nr. 1.863 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.979.990 von Funkenpuster1 am 28.03.06 19:18:34Funkenpuster1, leider oszilliert ein Kurs in einem Trendkanal mit in der Regel jeweils 3 Berührungen oben und unten - 11,60 € ist zwar ein fester Widerstand, der aber trotzdem gebrochen werden kann

      das Niveau der letzten zwei Wochen um die 12,50 € ist aus der zukünftigen Sicht eine Vorgänger-Konsolidierung, die ihrerseits wiederum einen Widerstand nach oben definiert ;-)

      aufgrund der aufgezählten Punkte bin ich inzwischen hinsichtlich 10,50 € in einem Tagesverlauf, ggf. mit einer kurzzeitigen 200-Tage-Berührung sehr optimistisch, weil es wäre auch die halbe Zurücknahme des jüngsten Kursanstiegs ab ca. 7,50 € - auch das wäre charttechnisch plausibel

      ;-(

      ach ja, und ich habe bezüglich Fluxx gelernt, daß man bezüglich Fundamentalerwartungen immer wieder zu überschwenglich war ;-(( - also auch vom Donnerstag würde ich mir als Pro-Fluxx-orientierter Anleger eher nichts sonderliches versprechen - das sagt die Erfahrung - das Management weiß, daß es auf einer langjährigen Wachstumsschiene ist und ist's zufrieden ;-))

      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 20:29:55
      Beitrag Nr. 1.864 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.980.152 von alpenjodel am 28.03.06 19:26:37Hallo alpenjodel,

      Deine Interpretation könnte selbstverständlich auch in die Realität umgesetzt werden.:kiss:

      Ich will hier sicher nicht bashen. Mir ist nur unverständlich, wie schlampig zum Teil hier wieder einmal Journalisten oder Redakteure arbeiten, wenn aus einem sehr komplexen Gerichtsurteil einfach nur einzelne Passage herausgepickt und sofort groß dargestellt werden ohne die Gesamtsicht des Sachverhalts (oder das Urteil als Ganze) ausreichend analysiert zu haben. Dies führt doch oftmals mehr zur Desinformation der Leser als zu einer objektiven Meinungsbildung.

      Aber zurück zu Deiner Interpretation. Hier würde ich mich gerne anschließen können. Doch befürchte ich halt, das die konservative Politik erstens doch immer noch glaubt, den mündigen Bürger vor sich selbst schützen zu müssen, und daher zweitens sich doch - wie die jüngsten Reformvorhaben beweisen - nicht zu einem radikalen Schnitt mit althergebrachten Zöpfen durchringen kann.:(

      Demnach dürfte hier m.E. doch die Argumentation "Seht her, ich setze mich ganz für das Allgemeinwohl ein" und der fiskalische Effekt "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" bei den zuständigen Politiker bevorzugt werden. Womit ich sagen will, dass zumindest mittelfristig bei den Politikern keine Not besteht, hier eine radikalere Änderung herbeizuführen. Zumal hinsichtlich der aktuellen Oddset- und Lotterieeinnahmen die Politik Ihre eigene Lobby darstellt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 21:20:29
      Beitrag Nr. 1.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.981.301 von tcambeis am 28.03.06 20:29:55da könntest Du Recht haben, dass durch diese Besitzstandwahrende Haltung sich mal wieder gar nichts tun wird.
      Diesen Staat bringt doch nur noch eine Revolution weiter. Wie man sieht, ist auf dem evolutionären Wege nichts zu machen. Nicht mal mehr das Bundesverfassungsgericht ist in der Lage, solche Strukturen aufzusprengen. Der Filz wird hier auf politischer Ebene immer schlimmer.:(:(
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 21:27:24
      Beitrag Nr. 1.866 ()
      Hallo Fluxxfreunde,

      mal ehrlich, hat irgendjemand damit gerechnet, dass heute der große Vorhang fällt ? Also ich nicht !;)

      Ein paar eigene Anmerkungen/Bewertungen:
      1. Juristische und strategische Auswirkungen für Fluxx auf die nächsten 2 Jahre:
      => Ich bin kein Jurist und ich glaube keiner kann sagen, was sich die staatlichen Reaktionäre so ausdenken werden. Ich bin mal gespannt, wie man einerseits Spielsucht unterbinden, und andererseits Umsätze erzielen will, die den Fiskus auch zufriedenstellen ???
      Ich denke dass wir im Mai auf der HV (wenn die Fluxx-Juristen das Urteil gecheckt haben) erfahren werden, wie Fluxx sich strategisch für die nächsten 2 Jahre bzgl. dieses Urteils in Deutschland aufstellen wird.
      2. Negative Auswirkungen für Fluxx:
      => Kann ich zunächst nicht erkennen. ODDSET ist ja nicht der große Umsatzbringer für Fluxx, und international ist Fluxx ja mit Mybetcom sowieso dabei.
      3. Positive Auswirkungen für Fluxx:
      => Das Urteil kann Fluxx durchaus ein Zeitvorteil sein, um sich in Deutschland noch besser zu positionieren. Z.B. wenn die Terminals flächendeckend aufgestellt sind und zu Werbezwecken genutzt werden könnten. Bei einer sofortigen Liberalisierung wäre Fluxx gezwungen, Geld in Werbung und ander Maßnahmen zu stecken.
      Das große "Wettrennen" wäre dann gestartet.
      4. Reaktion auf den Aktienmärkten:
      => Es scheint, dass nur für wenig Fluxx-Anleger das Urteil wirklich wichtig war/ist. Abzuwarten bleibt allerdings, wie die Reaktionen später ausfallen, wenn sich die Analysten mit den Details beschäftigen.
      Meiner Meinung nach ist es wesentlich wichtiger, dass Fluxx jetzt endlich mit den Terminals klotzt und nicht kleckert !!!!!!


      MfG

      Fluxxpower

      @Dosto: Ich dachte Du kommst mit deinem A380 vorbei, mein Privatflugplatz sollte reichen:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 23:57:58
      Beitrag Nr. 1.867 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.982.244 von fluxxpower am 28.03.06 21:27:24"Bei einer sofortigen Liberalisierung wäre Fluxx gezwungen, Geld in Werbung und ander Maßnahmen zu stecken"

      Eine wichtige und richtige Erkenntnis fürwahr! Eine vollständige Liberalisierung zum heutigen Zeitpunkt wäre Fluxx möglicherweise gar nicht so gut bekommen: Die mächtigen Konkurrenten z.B. aus England verschieben nun den grossen Angriff; die TV-Stationen müssen Ihre Sportwettpläne vorläufig in die Schublade zurücklegen und Fluxx kann in aller Ruhe Muskeln ansetzen und sich strategisch noch besser positionieren. In diesem Sinne vielleicht gar ein Freudentag für das Fluxx-Management und uns Aktionäre? In diesem Sinne:

      Gruss in die Nacht - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 01:36:56
      Beitrag Nr. 1.868 ()
      @ mwenture

      völlig dáccord mit Deiner Meinung. Fluxx ist mit mybet.com bestens positioniert. In 2007 wird diese Marke vielleicht den Stellenwert wie jetzt bet&win haben...

      Dieses Urteil bedeutet , dass sich der Kuchen in Dt. auf die bereits bestehenden Global-Player im Markt aufteilt, und das sind nicht viele.

      Stay long & Jute Nacht
      jazzo
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 09:14:58
      Beitrag Nr. 1.869 ()
      Wird Oddset eingestellt?



      Toto Lotto kritisiert Karlsruhe: "Lebensfremd"

      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Oddset-Sportwetten ist aus Sicht des Geschäftsführers von Toto- Lotto Niedersachsen „ein bisschen lebensfremd“. Mit der Vorgabe, künftig die Werbung für Oddset einzuschränken, treffe das Gericht die Falschen, sagte Rolf Stypmann in einem dpa-Gespräch in Hannover. „Wir machen ja ohnehin wenig, die große Werbung kommt von betandwin.de und von den illegalen Anbietern.“ Die Verfassungsrichter hatten am Dienstag entschieden, dass das staatliche Monopol auf Oddset zwar grundsätzlich zulässig bleibt, aber an strenge Regeln zum Kampf gegen die Spielsucht geknüpft wird.

      „Wirtschaftlich werden wir uns überlegen müssen, die Oddset-Wette einzustellen“, sagte Stypmann. Die Einnahmen durch Oddset seien in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Allein in den ersten zehn Wochen dieses Jahres habe Toto-Lotto in dem Bereich einen Umsatzeinbruch von 25 Prozent verzeichnet. Immer mehr Spieler wanderten ab zu Anbietern, die keine Steuern und Konzessionsabgaben zahlen müssten und dadurch „konkurrenzlos günstig“ seien. Dies gelte vor allem für Wettsüchtige. Im Fokus der Richter stehen müssten deshalb eigentlich Anbieter, bei denen „schnell, extrem gewettet wird, mit hohen Einsätzen, ohne Limitierung, bei hoher Auszahlung“, sagte Stypmann.

      Nach den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts sollen die staatlichen Wettanbieter unverzüglich jede Werbung unterlassen, die über eine sachliche Information hinausgeht. Die Länder oder der Bund müssen bis Ende 2007 eine Neuregelung erlassen. „Mir fällt dazu nur ein, dass wir auf die Oddset-Scheine jetzt draufschreiben: Wer wettet, gefährdet sein Portemonnaie“, meinte Stypmann. „Wir müssen doch irgendwie noch auf uns aufmerksam machen, dass es uns überhaupt gibt.“

      Stypmann kritisierte überdies, dass die Richter sich nicht klar zu den „illegalen Internet-Anbietern von draußen“ geäußert hätten. Das Problem von Wettbüros, die etwa auf Basis so genannter Ostlizenzen ihre Spiele anbieten, bleibe ungelöst.
      dpa
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      schrieb am 29.03.06 09:42:23
      Beitrag Nr. 1.870 ()
      Staatsmonopol auf Entzug

      Um die Spielsucht zu bekämpfen, haben Verfassungsrichter dem staatlichen Anbieter Oddset scharfe Auflagen verordnet. Gleichzeitig wird privaten Wettbüros die Existenzgrundlage entzogen
      von Nando Sommerfeldt

      "Mir ist nicht zum Reden zumute", sagt Soner Ceker. Mit diesem Urteil habe die Branche nicht gerechnet. Im Gegenteil: "Wir hatten das gute Gefühl, daß es jetzt eine Öffnung des Marktes geben wird." Soner Ceker hat seit 2001 die Konzession als Buchmacher für Pferdewetten, außerdem vermittelt er Sportwetten ins Ausland. Er betreibt bundesweit 60 Wettbüros und sorgt sich jetzt um seine Existenz und die seiner Mitarbeiter. Ceker ist sich sicher, daß die Behörden jetzt eingreifen und die privaten Wettbüros schließen werden.

      Grund für diese Befürchtung ist das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Demnach ist das staatliche Monopol für Sportwetten in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das finanzielle Interesse des Staates an den Wetteinnahmen reiche als Begründung für das Staatsmonopol nicht aus, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Bund oder das beklagte Land Bayern wurden aufgefordert, bis Ende 2007 den Bereich der Sportwetten neu zu regeln. Bis dahin dürfen private Anbieter weiterhin keine Sportwetten annehmen. (Az: 1 BvR 1054/01)

      Das Schreckensszenario von Buchmacher Ceker ist durchaus realistisch. Klaus-Jürgen Michaeli, Rechtsanwalt und Partner der internationalen Kanzlei Bird & Bird bestätigt, daß die Behörden jetzt die Möglichkeit haben, private Wettbüros zu schließen. "In den vergangenen Monaten herrschte große Rechtsunsicherheit, da mit dem anstehenden Verfassungsgerichtsurteil unklar war, wie das staatliche Monopol bewertet wird. Deshalb haben sich die Behörden mit der Schließung der Wettbüros zurückgehalten. Jetzt steht aber fest, daß private Anbieter nach wie vor verboten sind. Das heißt, zumindest bis Ende 2007 erlaubt es der Lotteriestaatsvertrag nicht, Sportwetten als privater Anbieter zu vertreiben."

      "Die privaten Anbieter haben den erhofften Durchbruch zwar nicht geschafft, doch auch der Staat kann sich nicht zurücklehnen", erklärt Marcel Kaufmann, Anwalt und Experte für Glücksspielrecht bei der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Der Bund habe jetzt die Zügel in der Hand und die Wahl zwischen zwei Alternativen: Entweder das Geschäft mit Sportwetten wird allein auf das staatliche Monopol beschränkt oder der Staat schafft bis Ende 2007 einen Regulierungsrahmen für ein Umfeld, in dem auch private Anbieter aktiv werden können.

      Bei der Entscheidungsfindung dürfte der Umgang mit dem Thema Spielsucht ein zentrales Thema sein. Die Karlsruher Richter rügten, daß Oddsett-Wetten in Bayern derzeit wirtschaftlich vermarktet würden wie eine "grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung". In der Werbung würde das Wetten als "positiv bewertete Unterhaltung" dargestellt. Zudem werde durch das breit gefächerte Netz von Lotto-Annahmestellen das Wetten "zum normalen Gut des Lebens". Falls der Gesetzgeber am Monopol festhalten wolle, müsse er aktiv Suchtprävention betreiben. Für die Praxis bedeutet dies: "Um das Monopol durchzusetzen, muß die Bekämpfung der Wettsucht konsequent verfolgt werden. Das heißt, der Staat - im konkreten Fall Oddset - darf nicht mehr offensiv Werbung betrieben werden. Außerdem muß er viel mehr Mittel gegen die Wettsucht zur Verfügung stellen. Das heißt, er muß mehr Aufklärungsarbeit in Zusammenarbeit mit Oddset betrieben werden.

      So richtig begeistert sind die Lottogesellschaften von den Plänen aber offensichtlich nicht. "Mir fällt dazu nur ein, daß wir auf die Oddset-Scheine jetzt draufschreiben: Wer wettet, gefährdet sein Portemonnaie", sagt Rolf Stypmann, der Geschäftsführer der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH. Er scheint die geschäftsfördernde Wirkung von Spielsuchtkampagnen stark anzuzweifeln. Aufgrund solcher Aussagen glauben Branchenkenner, daß sich der Staat entgegen jetzt lautender Äußerungen gegen das strikte Monopol und für die Liberalisierung entscheiden wird. "Selbst wenn die Finanzminister der Länder jetzt offiziell jubeln, dürfte auch ihnen klar sein, daß die Steuereinnahmen bei einer Abschottung des Sportwettengeschäftes sinken werden", erklärt Martin Oelbermann, Analyst der Beratungsfirma MECN. "Die Öffnung des Marktes hätte dagegen auch für die staatlichen Wettanbieter wachsende Umsätze und Gewinne zur Folge. Gegenüber der Monopol-Lösung würden die steuerlichen Mehreinnahmen bei einer Liberalisierung deutlich höher liegen. Ein Argument, das auch den Bund überzeugen dürfte." Daran glauben offensichtlich auch die privaten Wettanbieter. Denn Branchenprimus Betandwin begrüßte beispielsweise das Urteil. "Ich freue mich riesig über die Ohrfeige für die staatlichen Wettanbieter. Es wurde klar, daß es da nur um Pöstchenschieberei geht", sagte auch Michael Hopfinger Vorstandsvorsitzender von wetten.de.

      Zumal auch die Furcht vor der sinkenden Sportförderung nicht greift. Die Sorge, daß mehrere hundert Millionen Euro Fördermittel wegfallen, entspricht nicht der Realität. Von den rund 500 Mio. Euro die jährlich an die Sportförderung gehen, kommen weniger als zehn Prozent vom staatlichen Wettanbieter Oddset. Den mit Abstand größten Anteil tragen die Lottogesellschaften, deren Geschäftsfeld nicht von den privaten Sportwettenanbietern beeinträchtigt wird.

      Rechtsexperte Michaeli sieht noch einen anderen Grund für ein Scheitern des Monopols. "Der Staat dürfte zwar zunächst versuchen, die Forderungen der Verfassungsrichter zu erfüllen. Dieses Vorhaben wird jedoch scheitern, da die Tendenz der EU-Gesetzgebung im Widerspruch zu solchen Plänen steht." In den vergangenen Jahren geht von Seiten der EU ein zunehmender Harmonisierungsdruck aus. Brüssel beabsichtigt, mittelfristig ein freies, aber staatlich überwachtes Systems zu schaffen. Michaeli: "Dadurch werden die hiesigen Bemühungen von Seiten der EU in Frage gestellt, weshalb der Staat praktisch keine andere Wahl hat, als sich für die Liberalisierung zu entscheiden."

      Auch Soner Ceker geht davon aus, daß der Europäische Buchmacherverband vor den Europäischen Gerichtshof ziehen und gegen das Karlsruher Urteil klagen wird. Er wolle sich aber noch einmal mit den Juristen beraten, sagt er. "Dann werden wir auf Schadensersatz klagen."

      http://www.welt.de/data/2006/03/29/866597.html
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      schrieb am 29.03.06 09:50:54
      Beitrag Nr. 1.871 ()
      Hallo zusammen.

      Möchte hier gerne Meinungen hören was ihr Charttechnisch für die nächsten( 2-3 Monate) über die Entwicklung des Fluxxwertes denkt.

      Meine persönliche Meinung ist, das sich hier eine sogenannte Insel gebildet hat oder noch eine Schulter Kopf Schulter Formation entwickelt. Welche den Kurs in etwa der Region 8,5 bis 9 Euro drückt. Sollte bis dahin die Fundamentalen Aussichten weiterhin stimmen sollte der Aufwärtstrend sich in diesem Bereich wieder fangen. Daher habe ich ein Teil meiner Gewinne heute realisiert.
      Das Ziel der 18 Euro Marke denke ich wird erst später folgen.

      Wäre für Anrregungen dankbar. Dies soll keine Aufforderungen zum Kaufen oder Verkaufen sein. Nur meine persönliche Meinung

      Gruß
      Kautzie
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 09:55:21
      Beitrag Nr. 1.872 ()
      Kein Schlusspunkt, sondern Fragezeichen:

      Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten

      Ein Bericht von RA Dr. Wulf Hambach und RA Dr. Hendrik Schöttle, Hambach & Hambach


      So viel Verwirrung herrschte selten nach einem Richterspruch aus Karlsruhe. Heute Vormittag um zehn Uhr morgens, kurz nach der Verkündung hieß es zunächst „Startschuss für private Anbieter“ (Manager Magazin) und „Sportwetten-Monopol verfassungswidrig“ (Sport1.de), dann las man „Das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten bleibt grundsätzlich zulässig“ (FAZ.net), zahlreiche andere Zeitungen titelten „Sportwettenmonopol bleibt vorerst erhalten“. Am weitesten von der Wahrheit entfernt war wohl eine Meldung, die kurze Zeit auf der Website eines ostdeutschen Radiosenders zu lesen war: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute Vormittag entschieden, dass es auch privaten Wettbüros in Zukunft erlaubt sein muss, Sportwetten anzubieten.“ Doch nicht nur in der Medienwelt herrschte große Verwirrung, selbst bei eingefleischten Wettspezialisten taten sich viele Fragezeichen
      auf.

      Inzwischen hat sich das erste Rascheln im Blätterwald gelegt. Was bleibt? Das derzeitige Gebaren der staatlichen Sportwettenanbieter vermag nicht die Aufrechterhaltung eines staatlichen Monopols zu rechtfertigen und ist verfassungswidrig, entschied das Gericht. Dem Gesetzgeber bleibt es überlassen, ob er sich für eine Liberalisierung des Marktes entscheidet, oder ob er am Monopol festhalten will. So oder so – bis zum 31. Dezember 2007 muss nach der Auflage der Karlsruher Richter eine gesetzliche Neuregelung her. Innerhalb der nächsten 21 Monate gibt es also zwei Szenarien:
      Die erste Möglichkeit besteht darin, dass der Gesetzgeber das staatliche Wettmonopol beibehält und dieses in Gesetzesform gießt. In diesem Zusammenhang betont das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung:

      „Will der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht unter Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten.“

      Sollte sich der Gesetzgeber für diese Option entscheiden, wird es für Oddset eng: Werbung, so das Gericht, ist nur noch zum Zweck der Information und Aufklärung zulässig. Über Suchtgefahren müsse aktiv informiert werden, das bloße Bereithalten von Informationsmaterial reiche nicht aus. Die Ausgestaltung des einzelnen Angebotes ist am Ziel der Suchtbekämpfung und des Spielerschutzes auszurichten.

      Der staatliche Anbieter Oddset müsste in diesem Fall unverzüglich, d. h. sofort sein Sponsoring der FIFA Fußball-WM 2006 einstellen und weitere aggressive Werbemaßnahmen (z. B. durch die 15 Sponsoring-Verträge mit 15 Fußballvereinen der ersten Bundesliga) einstellen. Im Weiteren ist auch das Internetangebot von Oddset von dieser bundesverfassungsgerichtlichen Vorgabe betroffen:

      „Vor dem Hintergrund der rechtlich gebotenen Ausrichtung des Wettangebots am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ist auch die Möglichkeit der Wettteilnahme über das Internetangebot der staatlichen Lotterieverwaltung bedenklich. Der Vertreter der Staatlichen Lotterieverwaltung hat in der mündlichen Verhandlung selbst dargelegt, dass sie sich über diesen Vertriebsweg, jedenfalls derzeit der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtigen Jugendschutz nicht effektiv verwirklichen lasse. Gleiches wird aber auch für die Nutzung von SMS gelten, die Sportwetten mittels Mobiltelefon jederzeit von jedem Ort aus grundsätzlich spielbar macht“.
      In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren letzten Newsletter 1 | 2006 , in dem wir bereits angedeutet hatten, dass das SMS- bzw. Mobilsportwettenangebot von Oddset bedenklich ist.

      Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürften kaum die Rahmenbedingungen sein, unter denen Oddset wirtschaftlich existieren kann. Dennoch, die Richter haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie es ernst meinen. Eine unabhängige Kontrollinstanz, das Verbot von Werbung, soweit diese über die reine Information hinausgeht und das Verbot von Vertriebswegen, die Spieler- und Jugendschutz nicht ausreichend berücksichtigen – wie Internet, SMS, aber auch TV – das alles sind Faktoren, welche das derzeitige Auftreten der staatlichen Anbieter radikal beschneiden würden. Auch die bisher verfolgte expansive Vermarktungsstrategie müsste in diesem Fall aufgegeben werden.

      Als andere Möglichkeit bleibt dem Gesetzgeber, das Monopol aufzugeben und den Sportwettenmarkt zu liberalisieren. Dann müssten allerdings auch private Anbieter zugelassen werden, die den Staatlichen ein Stück vom Kuchen streitig machen. Doch ob dieser nach den strengen Vorgaben aus Karlsruhe ohnehin so groß bleibt, wenn am Monopol festgehalten wird, ist alles andere als sicher. Aber genau das hat Bayern vor. »Wir müssen jetzt nachbessern«, sagte Innenstaatssekretär Georg Schmid in Karlsruhe, der sich für eine Beibehaltung des Monopols einsetzt. Etwas deutlicher formulierte es der Anwalt der Beschwerdeführerin, einer Münchener Buchmacherin: „Die staatliche Heuchelei hat jetzt ein Ende.“

      Oddset selbst steht der Entscheidung positiv gegenüber: „Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Monopolangebot für grundsätzlich geeignet hält, die Gefahren der Spielsucht zu bekämpfen.“ sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, die im Auftrag aller 16 Landesgesellschaften die Geschäfte von ODDSET führt. „Wir werden die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und schnellstmöglich umsetzen“ heißt es in der Stellungnahme, ohne dass näher darauf eingegangen wird, wie dies geschehen soll.

      Die Frage ist allerdings, ob Oddset ein ernsthaft verfolgtes Monopol aus wirtschaftlicher Sicht wirklich durchhalten kann. Denn so sicher, wie das Monopol nach dem neuen Richterspruch scheint, steht es schon lange nicht mehr. Zum einen sind schon seit Jahren private Anbieter mit sogenannten DDR-Lizenzen legal auf dem deutschen Markt tätig.
      Zum anderen gibt es eine immer größer werdende Zahl von international tätigen Anbietern im Internet – ein Feld, welches Oddset jetzt räumen muss. Das hat unmittelbar zur Folge, dass Oddset letztlich nicht nur weiterhin Marktanteile verlieren wird, sondern diesen Markt ganz aufgeben und sich mit einem Nischendasein begnügen werden muss.

      Ein solches Nischendasein fristet beispielsweise die Online-Spielbank Wiesbaden, die zwar über eine staatliche Genehmigung für das Angebot von Online-Casinospielen besitzt, die allerdings durch die strengen Auflagen stark eingeschränkt ist und nur regional tätig werden kann. Die Zahl der Spieler, die sich auf ihre Website verirren, ist verschwindend gering. Für große, internationale Anbieter stellt ein solches Geschäftsmodell keine
      ernsthafte Konkurrenz dar.

      Auch wenn es bei erstem Hinsehen anders aussehen mag, spricht vieles für ein Sportwettengesetz, das es auch privaten Anbietern erlaubt, nach einem bestimmten Genehmigungsverfahren Lizenzen zu erwerben und damit Sportwetten in Deutschland anzubieten. Zum einen kann das Internetsportwettenangebot nicht wirksam verhindert werden, sondern es ist nur durch eine Regulierung in den Griff zu kriegen. Zum anderen würde Oddset bei einer Liberalisierung des Wettmarktes bei weitem nicht so stark in seinem Auftreten beschränkt werden. Diese Alternative ist daher der zur Zeit zwar noch nicht in der Presse kommunizierte, jedoch in der Realität wahrscheinlichere Lösungsweg.

      Denn es ist kaum vorstellbar, dass Oddset sich aus dem Sportwettengeschäft wieder komplett zurückziehen wird, nur um letztlich den Vorgaben eines neuen, das Sportwettmonopol manifestierenden Gesetzes zu genügen. Man darf vor diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass die Inhaber einer so genannten DDR-Lizenz, wie z. B. Betandwin, in der Zeit des Rückzuges von Oddset die entstehenden Lücken sofort wieder ausfüllen würde und dass es in diesem Zuge private Sportwettenanbieter gäbe, die diese Restriktionen nicht zu befolgen hätten. Dieser Tatsache muss letztlich der Gesetzgeber in Betracht ziehen, bevor er sich für oder gegen eine Marktliberalisierung entscheidet.

      Doch es blieben noch andere Fragen offen. So hat das Gericht entschieden, dass eine Neuregelung durch den Bundes- oder auch den Landesgesetzgeber in Frage kommt. Das aber wirft praktische Fragen auf: Während der Bundesgesetzgeber für Wirtschaftsrecht zuständig ist, obliegt dem Landesgesetzgeber die Kompetenz des Ordnungsrechts. Mit anderen Worten: Eine Öffnung des Marktes ist unter wirtschaftsrechtlichen Gesichtspunkten durch den Bund zulässig. Eine restriktive Regelung des Monopols wäre ordnungsrechtlich durch den Landesgesetzgeber vorzunehmen. Wer aber entscheidet die grundsätzlichere Frage, in welche Richtung es geht?

      Ebenfalls offen ist die Rechtslage im Zeitraum bis zu dieser Entscheidung. Die Richter urteilten, dass bis zu einer Neuregelung das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten weiterhin „als verboten angesehen werden darf“. Ob sich ein Anbieter allerdings strafbar macht, überließ es der Klärung durch die Strafgerichte.

      Wie auch immer sich der Gesetzgeber entscheiden sollte – das Bundesverfassungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung eine unverzügliche Umsetzung der Vorgaben gefordert, die unabhängig davon stattzufinden hat, ob am Ende des Weges die Liberalisierung oder das Staatsmonopol steht. Die staatlichen Anbieter müssen also schon jetzt anfangen, die eben aufgehängten Plakate zur Fußball-WM wieder abzuhängen.

      Nach allem dürfte klar geworden sein, dass die über die Presse kommunizierte Freude über die weitere Möglichkeit der Beibehaltung des Staatsmonopols durch Oddset nicht berechtigt ist. Vielmehr würde eine Beibehaltung des Monopols gleichbedeutend mit einem Rückfall von Oddset in die Steinzeit der Sportwette sein. Schließlich schreibt nicht Oddset bzw. der Sportwettengesetzgeber die Gesetze des Sportwettenmarktes, sondern der Sportwettenmarkt seine Marktgesetze noch selbst, sei es nun der deutsche, der europäische oder der globale. Im heutigen Medienzeitalter wäre ein Sportwettenveranstalter wie Oddset, der so stark im operativen Geschäft beschränkt wäre, kaum überlebensfähig.
      Von nun an können also Wetten angenommen werden: Entscheidet sich der Gesetzgeber für oder gegen eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes?

      In eigener Sache

      Herr Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach wird demnächst auf folgenden Konferenzen sprechen:

      13. April 2006/London Remote Gambling Regulatory Intensive (World Online Gambling Report)

      27. April 2006/München (Bayerischer Hof) The case for gambling de-regulation in Europe (GMM Business Solution)

      16. - 18. Mai 2006/Montreal Global Interactive Gaming Summit & Expo 2006 (Gigse)

      29. /30. Mai 2006/Bonn Sportwetten und Glücksspiele – ein neuer Markt formiert sich (Euroforum)

      31. Mai – 1. Juni 2006/Brüssel 2 nd Annual European Gambling Briefing (ATE Online)

      21. - 23. Juni 2006/Ljubljana halbjährliche Konferenz der International Masters of Gamling Lawyers (IMGL)

      27. - 28. Juni 2006/Stockholm World Poker Congress 2006 (River City Group)


      http://www.isa-casinos.de/articles/11786.html


      hier noch ein paar weitere Links.
      Will nicht alles hier reinstellen. Denke das reicht jetz schon. :rolleyes:

      Auswirkungen der Entscheidung des BVerfG auf den deutschen Wettmarkt
      http://www.isa-casinos.de/articles/11784.html

      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sportwetten – Fakten und Konsequenzen des Urteils
      http://www.isa-casinos.de/articles/11788.html
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 10:07:28
      Beitrag Nr. 1.873 ()
      super, Kautzie ! - Kopf-Schulter-Formationen sind nach der reinen Lehre ja Trendumkehren von steigend auf fallend - ich habe bisher immer eher auf die umgekehrten Kopf-Schultern geschaut, um in steigende Aktien zu investieren :)

      ich bestätige dir das aus meiner Sicht, Kautzie ! - ich sehe nach den Kursen von gestern und heute keine Chance merh auf ein, dann wohl negativ versetztes, Doppeltief, diesmal nochmal bei 13 € - also haben wir eine klassische kurzfristige Kopf-Schulter-Formation :(

      und die sind nachhaltiger als W-Formationen, bzw. umgekehrt M-Formationen ! :( :(

      hier sehe ich aber eine 'positive Versetzung', das heißt, der ganze Aufstieg vom Februar wird nicht zurückgenommen - ich argumentiere wie seit vielen Monaten bereits mit der nicht zu knickenden 200-Tage-Linie und sehe da eine ganz klare Auffanglinie ...

      ... auf der dann die optimistischen mittelfristigen Prognosen 'ausgelebt' werden können - aber mein Tipp mit 22,50 € implizierte schon, daß wir nicht nochmal eine Vervierfachung schaffen, weil Fluxx ist nun mal auf noch ziemlich hohem Niveau, aber auch eine klare Wachstumsaktie :)

      :cool: ;) + solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 10:13:00
      Beitrag Nr. 1.874 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.986.998 von hopades am 29.03.06 10:07:28Zeile 6: 'Doppelhoch' statt 'Doppeltief' - sorry :look:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 12:54:26
      Beitrag Nr. 1.875 ()
      warum lässt Fluxx so Federn?

      Ist das die Angst vor Morgen? Welche Szenarien könnten denn passieren?

      Wer kann helfen?
      LG
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 13:40:11
      Beitrag Nr. 1.876 ()
      Ich denke mal die 14K bei 11,70 bilden für Heute den Boden....
      ....die 11,90 dürfte der Deckel sein... also enden wir irgendwo dazwischen... ich glaube das morgen wieder über 12 geschlossen wird, im Bereich der Oberkannte Abwärtstrendkanal von Hopades...
      bei super-Zahlen geht es darüber hinaus...
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 13:42:33
      Beitrag Nr. 1.877 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.990.387 von MaryJo am 29.03.06 13:40:11PS: ca. 6% Trading-Chance......!!
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 14:02:16
      Beitrag Nr. 1.878 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.990.387 von MaryJo am 29.03.06 13:40:11..der Deckel bei 11,90 wurde zurückgenommen....:look:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 15:09:15
      Beitrag Nr. 1.879 ()
      Hallo maryjo!
      Muss ich das jetzt verstehen?
      Von 11,70 bis 11,90 sind 6%?
      Von welcher Firma ist denn der Taschenrechner?
      Sofort Kaufen....Pastete
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 15:14:27
      Beitrag Nr. 1.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.991.711 von Pastete am 29.03.06 15:09:15bitte genau lesen...
      ... ich glaube das morgen wieder über 12 geschlossen wird, im Bereich der Oberkannte Abwärtstrendkanal von Hopades...
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 15:16:26
      Beitrag Nr. 1.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.991.802 von MaryJo am 29.03.06 15:14:27Hasche Rescht,Pastete
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 16:42:24
      Beitrag Nr. 1.882 ()
      das war höchstwahrscheinlich der bordinterne Taschenrechner von Microsoft Windows. :laugh:

      "The day Microsoft makes something that doesn't suck
      is probably the day they start making vacuum cleaners."
      -- Ernst Jan Plugge
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 16:48:14
      Beitrag Nr. 1.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.986.023 von tradejunkie am 29.03.06 09:14:58Wird Lotto auch gleich mit eingestellt? :eek:

      Schliesslich versuchen "illegale Abieter" wie Fluxx "unkontrolliert" im Supermarkt Lottoscheine zu verkaufen.

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 17:19:02
      Beitrag Nr. 1.884 ()
      nach dem urteil im rahmen der erwartungen ohne erkennbare nachteile für die strategie von fluxx müssen die kommenden zahlen grottenschlecht ausfallen, wenn man den kursen glaubt.:confused::confused::confused:.
      hat einer am board news dazu????:eek:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 17:21:47
      Beitrag Nr. 1.885 ()
      Hallo @all
      Bin mal gespannt, wie Fidelity sich verhält, hatten ja ,glaube ich, so bis 12.1 Euro vor Wochen eingekauft. Die werden bestimmt nicht tatenlos zuschauen, bis der Kurs auf 10 Euro fällt. Entweder werden Sie stützen oder verkaufen, und bei der letzteren Variante kann ich mir durchaus Kurse bis 8 Euro vorstellen.
      Zu allem Überfluss gibt Fluxx diese Woche auch noch die Zahlen vom letzten Jahr bekannt, und bei Fluxx hieß es schon oft "Sell on good news"
      MfG
      Schlurp
      PS: Wenn jemand im Moment ein paar positive Aspekte hier schreiben könnte,wär im Moment echt nicht schlecht.Mir vielen jedenfalls keine ein.
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 18:26:37
      Beitrag Nr. 1.886 ()
      ist nur eine reine technische chartorientierte Reaktion des
      Kurses -siehe Hopades-

      hat mit den fundamentalen Daten nichts zu tun. Fluxx ist
      und bleibt ein sehr volatiler Wachstumswert. Ein Rückgang bis
      zur 200 Tagelinie -da zuckt nichtmal meine Augenbraue-

      Erwarte wie Hopades einen Rückgang bis auf ca. 10,50 Euro.
      Danach sollte es dann up and away gehen....

      Wir können also ganz entspannt bleiben. Alle langfristig
      orientierten -stay long.

      Für Trader ergibt sich jetzt vielleicht die eine oder andere
      Chance.

      Beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 18:27:37
      Beitrag Nr. 1.887 ()
      p.s Fidelity und Co. kaufen nicht ein um 6 Wochen später
      wieder auszusteigen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 18:28:12
      Beitrag Nr. 1.888 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.994.762 von schlurp am 29.03.06 17:21:47Fidelity kauft doch nicht 10%, um es jetzt wieder rauszuhauen?!?!:confused: Warum auch? Das sind Profis, die auf keinen kurzfristigen Zock aus sind, sondern auf ein langfristiges Investment (und zittrige Finger werden die wohl auch nicht haben). Die werden sich dabei schon etwas gedacht haben.
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 18:30:29
      Beitrag Nr. 1.889 ()
      Ab und zu glaube ich das es immer noch leute gibt, die in nur einer Aktie investiert sind und wenn es mit der nach unten geht logischerweise feuchte hände bekommen und sich "weltuntergangsszenarien" ausdenken....

      Ein Fonds oder eine Gesellschaft wie Fidelity kauft Aktien oder andere Wertpapiere für längerfristige Anlagestrategien-hier sind auch Verluste mit einkalkuliert. Wenn Fidelity oder auch wir vom Fluxxschen Geschäftsmodell nicht überzeugt wären, dann würden wir doch gar nicht einsteigen-höchstens zum traden. Und wenn wir jedes Mal nachdem eine Aktie fällt gleich verkaufen würden... den Rest glaube kann ich mir sparen.

      Sollte Fid. tatsächlich aussteigen, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dann nur weil sie ernsthafte Zweifel an der weiteren Entwicklung von Fluxx hätten aber nicht weil sie mit fünf Prozent o. ä. damit im Minus sind.

      Fluxx ist eine Wachstumsstory und ist deswegen auch sehr volatil... Wie wir die letzten Wochen gesehen haben ja auch in die andere Richtung ;) In diesem Sinne - auf baldiges entkonsolidieren, morgige gute Zahlen und wieder steigende Kurse!!!
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 18:54:10
      Beitrag Nr. 1.890 ()
      die kaufen höchstens noch dazu...;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 19:02:03
      Beitrag Nr. 1.891 ()
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 19:25:41
      Beitrag Nr. 1.892 ()
      Hi;
      hoffe ich fuer Euch,dass es aufwaerts geht..
      >>bin erst mal raus..
      >>werde den thread weiter verfolgen..
      >>hoffe weiter,dass die wette hier noch mal reingestellt werden..
      >>weiter>>obwohl selber immer noch hoffnungsvoll>>mal einfach noch
      getraeumte kurse von bis zu zig Euros sehen moechte..
      >>von traeumen an der boerse hab ich mich schon lange verabschiedet..
      manchmal frage ich mich,weshalb in nem normalen thread sowas
      gepostet wird..
      ciu later>>vielleicht in 3 oder 9 monaten..
      tut mir leid,aber dies musste hier mal gesagt werden..
      ciao
      distel
      ps.:habe thread aus favoriten und alarm rausgehauen..
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 19:59:54
      Beitrag Nr. 1.893 ()
      Hab mal beim Bundeskartellamt betr. Stand Lotto-Vertriebsmonopol nachgefragt und postwendend (!) Antwort erhalten. Selbstverständlich hat man mir keinen Termin genannt, hab ich auch nicht erwartet, aber immerhin:

      "Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Lottoverfahrens des
      Bundeskartellamtes.

      Nach Auskunft der zuständigen 10. Beschlussabteilung genießt das Verfahren hohe Priorität. Einen exakten Termin für den Abschluss des Verfahrens kann ich Ihnen nicht nennen, da die Abteilung in dieser Frage von den bei ihr eingehenden bzw. bereits anhängigen, fristgebundenen Verfahren abhängig ist. Sollte sich der Eingang dieser Verfahren im Rahmen halten, wäre ein kurzfristiger Abschluss des Verfahrens möglich.

      Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
      Mit freundlichen Grüßen"

      Was mag 'kurzfristig' bedeuten? 2-3 Wochen?
      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 20:04:29
      Beitrag Nr. 1.894 ()
      N'abend @all

      Hier ein Grund für den Kursrückgang....

      Nach dem Verkauf von drei Werten aus dem Musterdepot haben die Experten von TradeCentre nun neue Werte auf der Watchlist.

      Durch den Rauswurf von Fluxx, Centrotec und D+S Europe ist wieder Cash im Depot. Wohin damit? Die TradeCentre-Experten werden wohl zunächst abwarten, wie sich der Markt in den nächsten Tagen entwickelt. Bei positiven Signalen wollen die Autoren auf fundamental attraktive Werte setzen, die in der Hausse bislang noch keine großen Gewinne verbuchen. Beispiele gefällig? Nehmen Sie einfach Pironet, CDV Software und Tecon auf Ihre Watchlist!

      Quelle:http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Die-naechsten-Highflye…

      bs
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 20:35:51
      Beitrag Nr. 1.895 ()
      @boersensoldat,

      diese Überlegung hinkt insofern, als D+S Europe heute unter den Gewinnern war. Mir gefällt die mitunter in den Medien vertreitete Version besonders gut : "aufgrund von Gewinnmitnahmen". Zumindest nicht gelogen !

      ;)
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 20:42:52
      Beitrag Nr. 1.896 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.998.555 von bergfex58 am 29.03.06 20:35:51Das ist ja auch wohl ne riesengroße Verarsche- die sind ja bereits zum Teil seit Wochen dort investiert!

      Kauf
      2000 Pironet 691640 27.03. 3,75 € 3,84 € 7.680,00 € 2,40%
      1200 Tecon 594154 13.03. 9,10 € 9,58 € 11.496,00 € 5,27%
      1100 CDV 548812 09.03. 8,90 € 10,88 € 11.968,00 € 22,25%

      http://www.tradecentre.de/page.php?d=depot2
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 21:22:26
      Beitrag Nr. 1.897 ()
      Anzahl Aktie Kauf Verkauf ± GuV
      800 Fluxx.com 06.03. 12,20 € 29.03. 12,40 € 1,64% 160,00 €

      ....wo bitte gab es den heute 12,40 € für Fluxx ???

      Quelle:http://www.tradecentre.de/page.php?d=depot2

      bs
      Avatar
      schrieb am 29.03.06 21:30:25
      Beitrag Nr. 1.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.999.381 von boersensoldat am 29.03.06 21:22:26Das hab ich mich ehrlich gesagt auch schon gefragt :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 00:51:49
      Beitrag Nr. 1.899 ()
      den würde ich keinen cent anvertrauen...
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 00:59:46
      Beitrag Nr. 1.900 ()
      unglaublich wie bei 800 stück lemminge anfangen zu springen. mal schauen wer zuletzt lacht:cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 01:12:13
      Beitrag Nr. 1.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.002.606 von jazzo1 am 30.03.06 00:59:46ja und schau Dir erst mal den Gewinn an:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 09:21:33
      Beitrag Nr. 1.902 ()
      Guten Morgen

      kann mir jemand sagen
      m welche Uhrzeit die Zahlen kommen?
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 09:33:16
      Beitrag Nr. 1.903 ()
      Was geschieht mit den Mybet Sportwettläden?

      Diese VERMITTELN nur Wetten ins Europäische Ausland (Malta). Die Länder werden es sich zehnmal überlegen müssen, ob sie solche Läden zwangsschliessen oder deren Eröffnung verhindern wollen. Gemässe Europäischer Rechtssprechung (Gambelli) ist das VERMITTELN von Wetten an einen in seinem Wohnsitzland rechtmässig agierenden Wettveranstalter nämlich europaweit zulässig. Sollten sich die Länder europagesetzeswidrig verhalten, würden sie SCHADENERSATZPFLCHTIG und das könnte bei Tausenden solcher Wettläden ganz schnell mal ganz schön ins Tuch gehen. Hingegen werden Wettläden, die nicht an einen ausländischen Anbieter oder einen solchen mit DDR-Lizenz vermitteln, gezwungen sein, sich einem solchen anzuschliessen oder aufzuhören. Also eine Chance für Mybet, zusätzliche Franchisenehmer zu gewinnen.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 09:36:01
      Beitrag Nr. 1.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.004.109 von 1Play1 am 30.03.06 09:21:33Um 10:00 Uhr beginnt die Bilanzpressekonferenz. Die Zahlen dürften zwischen 10:00 und 11:00 Uhr rumgeschickt bzw. auf die Webseite gestellt werden.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 10:20:58
      Beitrag Nr. 1.905 ()
      30.03.2006 10:07
      SDAX: FLUXX auf Kaufniveau

      Fluxx.com (Nachrichten/Aktienkurs) WKN: 576350 ISIN: DE0005763502

      Kurs: 11,30 Euro

      Aktueller Tageschart (log) seit 12.08.2005 (1 Kerze = 1 Tag)

      Rückblick: Die FLUXX Aktie befindet sich seit November 2005 in einer Aufwärtsbewegung, welche sich seit Januar 2006 beschleunigt. Nach einem neuen Mehrjahreshoch bei 13,80 Euro Mitte März startete die Aktie eine Korrekturbewegung, welche heute planmäßig den Unterstützungsbereich aus exp. GDL 50 (EMA50) und steilem Aufwärtstrend seit Dezember 2004 bei 11,39 - 11,41 Euro.

      Charttechnischer Ausblick: Hier kann die Aktie nun eine Trendwende vollziehen und wieder nach oben drehen. Behält die heutige Tageskerze zum Handelsschluss den langen unteren Schatten, d.h. ein Tagesschluss über 11,33 Euro, stehen die Chancen auf eine Aufwärtsbewegung sehr gut. Steigt die Aktie nach einer erfolgten Wende über 12,70 Euro an, sind das Jahreshoch bei 13,80 Euro und darüber der Widerstandsbereich bei 15,50 - 15,80 Euro die nächsten Ziele. Fällt die Aktie hingegen auf Tagesschlussbasis unter 11,00 Euro zurück, wird eine Ausdehnung der Abwärtskorrektur bis 9,66 - 9,78 Euro wahrscheinlich. Eine solche Korrektur würde das mittelfristig bullische Chartbild nicht gefährden.

      Quelle: Godmode Trader
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 10:55:30
      Beitrag Nr. 1.906 ()
      Fluxx AG: FLUXX rechnet mit Umsatzverdoppelung in 2006
      30.03.2006, 10:54

      Corporate-News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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      - FLUXX plant Lotto-Stationen in 2.000 Outlets bis Ende 2007

      - Supermarkt-Lotto und Sportwetten sind Wachstumstreiber

      - Ergebnisanstieg zwischen 70 und 80 Prozent in 2006

      Altenholz/Hamburg, 30. März 2006 – Der im SDAX notierte
      Gücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE0005763502) hat heute im Rahmen der
      Bilanzpressekonferenz in Hamburg seinen endgültigen Jahresabschluss
      vorgelegt. Demnach stieg der Nettoumsatz von 17,7 Mio. Euro im Vorjahr um
      24 Prozent auf 22,0 Mio. Euro in 2005. Das Ergebnis konnte von 0,9 Mio.
      Euro in 2004 auf 1,7 Mio. Euro fast verdoppelt werden. Für 2006 rechnet der
      Vorstand der FLUXX AG durch den Einstieg in den Lotto-Stationärvertrieb und
      insbesondere in das Sportwettensegment mit einer Verdoppelung des
      Nettoumsatzes.

      'Das im vergangenen Jahr erzielte deutlich zweistellige Umsatzwachstum und
      der überproportionale Ergebnisanstieg aus unserem Kerngeschäft sind uns
      nicht genug“, so Stefan Hänel, Finanzvorstand der FLUXX AG. 'Wir richten
      unseren Blick zielstrebig nach vorn. Denn der europäische Markt für Lotto
      und Wetten befindet sich in einer Umbruchphase, die uns herausragende
      Chancen für die zukünftige Entwicklung unseres Unternehmens bietet. Wir
      haben im zurückliegenden Jahr umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um auf
      dieses beschleunigte Wachstum optimal vorbereitet zu sein.“

      Auch wenn sich durch das in dieser Woche verkündete Urteil des
      Bundesverfassungsgerichts zunächst kaum etwas an der derzeitigen Situation
      auf dem deutschen Sportwettenmarkt ändern wird, bieten sich vor allem im
      Ausland erhebliche Wachstumschancen. Anfang des Jahres hat FLUXX den
      maltesischen Sportwettenanbieter 'myBet.com“ übernommen und seit wenigen
      Wochen läuft das internationale Glücksspielangebot unter www.jaxx.com, das
      von Österreich aus betrieben wird. 'Als führender Online-Vermittler des
      staatlichen Sportwettenangebots ‚Oddset’, können wir zunächst zufrieden
      sein mit dem Urteil, da privaten Anbietern der Zugang zum Markt weiterhin
      erschwert wird“, so Stefan Hänel. 'Unsere eigenen Buchmacheraktivitäten
      werden wir unverändert im Ausland weiterführen und darüber hinaus die
      kommende Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund der
      geltenden europäischen Rechtsprechung nutzen. Die Chancen auf eine stärkere
      Liberalisierung in Deutschland nach 2007 bleiben unverändert.“

      Weiterer Wachstumsmotor für 2006 ist der jüngst begonnene Aufbau eines
      bundesweiten Terminalnetzes in Supermärkten und Tankstellen für die
      Vermittlung der staatlichen Lotterieangebote '6 aus 49“, 'Super 6“ und
      'Spiel 77“. Nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr, werden nun
      nach und nach Lottostationen in den Kassenzonen der Partner EDEKA, OIL! und
      Orlen aufgestellt, an denen die Kunden ihren Lottoschein spielen können.
      Bis Ende 2007 sollen rund 2.000 Supermärkte und Tankstellen mit dem 'JAXX
      Lotto-Service“ ausgestattet werden.

      Bruttoumsatz 2005 überspringt 100-Mio.-Euro-Grenze

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2005 hat der Bruttokonzernumsatz erstmals die
      100-Mio.-Euro-Grenze übersprungen und lag mit 102,9 Mio. Euro 14 Prozent
      über dem Vorjahresumsatz von 90,7 Mio. Euro. Die vermittelten Spieleinsätze
      stiegen im selben Zeitraum von 73,0 Mio. Euro um 11 Prozent auf 81,0 Mio.
      Euro. Der hieraus resultierende Nettoumsatz erhöhte sich von 17,7 Mio. Euro
      in 2004 um 24 Prozent auf 22,0 Mio. Euro in 2005. Die Marge auf die
      vermittelten Spieleinsätze konnte somit gegenüber dem Vorjahr von 24,2
      Prozent auf 27,1 Prozent verbessert werden.


      Der Personalaufwand ist von 5,2 Mio. Euro um 12 Prozent auf 5,8 Mio.
      gestiegen, die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 88 auf 93. Die
      sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 11 Prozent von 9,7 Mio. Euro
      auf 10,8 Mio. Euro gestiegen.

      Insgesamt sind die operativen Kosten (vor Abschreibungen) unterproportional
      zum Nettoumsatz um 8 Prozent von 15,9 Mio. Euro auf 17,2 Mio. Euro
      gestiegen. Die Aufwandsquote konnte von 90 Prozent auf 78 Prozent reduziert
      werden.

      EBITDA steigt um 171 Prozent auf 6,5 Mio. Euro

      Somit konnte auch das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen
      (EBITDA) deutlich überproportional zum Nettoumsatz von 2,4 Mio. Euro um 171
      Prozent auf 6,5 Mio. Euro erhöht werden. Die EBITDA-Marge liegt bei 29,8
      Prozent.

      Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) hat sich um 110 Prozent auf 2,3
      Mio. Euro verbessert. Die EBIT-Marge liegt bei 10,6 Prozent.

      Das Konzernergebnis erreichte in 2005 einen neuen Höchststand: Der Gewinn
      konnte gegenüber dem Vorjahr von 0,9 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro erhöht
      werden. Die Umsatzrendite verbesserte sich somit von 5,2 auf 7,8 Prozent.
      Das Ergebnis je Aktie (verwässert) verbesserte sich von 0,11 Euro auf 0,13
      Euro.

      Cash-Bestand von 26,2 Mio. Euro

      Der Gesamt-Cashflow lag in 2005 bei 18,5 Mio. Euro. Der Finanzmittelbestand
      betrug zum Bilanzstichtag 26,2 Mio. Euro, wovon 1,9 Mio. Euro aufgrund von
      Sicherungsrechten Dritter nicht frei verfügbar sind.

      Das Anlagevermögen ist in 2005 um 3,3 Mio. Euro gestiegen, was im
      Wesentlichen aus der Aktivierung von Spielgemeinschaftsverträgen, der
      Anschaffung von Hardware für den Stationärvertrieb sowie aus der
      Beteiligung an der DigiDis S.L. in Spanien resultiert. Das Umlaufvermögen
      hat sich durch die Barkapitalerhöhung im Juni 2005 und die
      stichtagsbedingte Zunahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um
      22,7 Mio. Euro erhöht.

      Auf der Eigenkapitalseite führten die Kapitalerhöhung und das positive
      Jahresergebnis zu einer Erhöhung des kumulierten Eigenkapitals um 30,3 Mio.
      Euro auf 47,6 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 31.12.2005. Die
      Eigenkapitalquote hat sich bei einer Bilanzsumme von 55,6 Mio. Euro von
      58,2 Prozent auf 85,6 Prozent verbessert.

      Die langfristigen Verbindlichkeiten sind um 3,4 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro
      gesunken, was im Wesentlichen auf die Ausübung von
      Wandelschuldverschreibungen zurückzuführen ist. Die kurzfristigen
      Verbindlichkeiten haben sich um rund 0,9 Mio. Euro vermindert und betrugen
      zum Bilanzstichtag 5,6 Mio. Euro.

      Gut gerüstet ins WM-Jahr 2006

      Der Vorstand der FLUXX AG bezeichnet die zukünftigen Aussichten für die
      weitere Entwicklung der Unternehmensgruppe als insgesamt positiv. Im
      Kerngeschäft, der Online-Vermittlung von Lotto und dem Vertrieb von
      Tippgemeinschaften, rechnet der Vorstand mit einem vergleichbaren, aufgrund
      des gestiegenen Niveaus leicht geringerem Wachstum wie in den Vorjahren.
      'Unser Ziel ist, die bestehenden Kooperationen weiter auszubauen und neue
      Vertriebspartner für die Vermittlung von Lotto- und Wettprodukten zu
      gewinnen“, so Stefan Hänel.

      Zudem sind die Weichen für eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts
      gestellt. Dies bedeutet für FLUXX, dass der bestehende Kundenstamm mit
      neuen Produkten wie Sportwetten weiterentwickelt werden kann und neue
      Zielgruppen und Märkte über vorhandene Vertriebswege angesprochen werden
      können.

      Besondere Wachstumschancen liegen für die FLUXX-Gruppe in den neuen
      Geschäftsfeldern Direkt-Lotto und Sportwetten. Neben den bisherigen
      Kooperationspartnern EDEKA, OIL! und Orlen führt FLUXX mit einer Reihe von
      weiteren potenziellen Kooperationspartnern Gespräche über eine
      Zusammenarbeit im Stationärvertrieb.

      Wichtiger Wachstumstreiber für die Sportwetten-Branche wird in 2006 die
      Fußball-Weltmeisterschaft sein. Die FLUXX-Gruppe wird hieran in
      vielfältiger Weise partizipieren. Zum einen ist mit einer stärkeren
      Nachfrage des staatlichen Sportwettenprodukts 'Oddset“ zu rechnen, zum
      anderen wird FLUXX im internationalen Umfeld über ihre Beteilung an der
      Wettplattform mybet.com und eigene Buchmacheraktivitäten von der wachsenden
      Nachfrage nach Sportwettangeboten profitieren.

      Der Vorstand rechnet damit, dass mit den neuen Geschäftsfeldern
      Stationärvertrieb und Sportwetten eine Umsatzverdoppelung in 2006 erzielt
      werden könnte.

      Ergebnisseitig erwartet FLUXX in 2006 mit einem Ergebnisanstieg zwischen 70
      und 80 Prozent. Erhöhte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufbau des
      Stationärvertriebs und dem Sportwettensegment werden das starke
      Ergebniswachstum der Vorjahre leicht abbremsen.

      Kennzahlen 2005



      2005 2004 Verän-der-
      ung
      Tsd. Euro Tsd. Euro %
      Bruttoumsatz 102.938 90.665 +14
      Vermittelte Spieleinsätze 80.986 72.978 +11
      Nettoumsatz 21.952 17.687 +24
      EBITDA 6.536 2.409 +171
      EBIT 2.334 1.110 +110
      Konzernergebnis 1.719 911 +89
      Ergebnis je Aktie (in Euro) 0,13 0,11 +18
      31.12.2005 31.12.2004
      Netto Cash 24.282 5.073 +379
      Eigenkapital 47.572 17.235 +176




      Der vollständige Jahresabschluss 2005 wird heute auf den Internetseiten
      www.deutsche-boerse.com und www.fluxx.com zum Download zur Verfügung
      gestellt.

      Weitere Informationen:

      FLUXX AG
      Investor Relations & Corporate Communications
      Stefan Zenker
      Tel.: (040) 85 37 88 – 47
      Fax: (0431) 88 10 4 – 40
      Mail: zenker@fluxx.com


      (c)DGAP 30.03.2006
      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch
      Emittent: FLUXX AG
      Ostpreußenplatz 10
      24161 Altenholz Deutschland
      Telefon: +49 (0)431 88 104-0
      Fax: +49 (0)431 88 104-40
      Email: info@fluxx.com
      WWW: www.fluxx.com
      ISIN: DE0005763502
      WKN: 576350
      Indizes: SDAX
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 10:59:17
      Beitrag Nr. 1.907 ()
      --------------------------------------------------------------
      Fluxx AG: FLUXX rechnet mit Umsatzverdoppelung in 2006 Corporate-News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------


      - FLUXX plant Lotto-Stationen in 2.000 Outlets bis Ende 2007

      - Supermarkt-Lotto und Sportwetten sind Wachstumstreiber

      - Ergebnisanstieg zwischen 70 und 80 Prozent in 2006

      Altenholz/Hamburg, 30. März 2006 – Der im SDAX notierte Gücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE0005763502) hat heute im Rahmen der Bilanzpressekonferenz in Hamburg seinen endgültigen Jahresabschluss vorgelegt. Demnach stieg der Nettoumsatz von 17,7 Mio. Euro im Vorjahr um
      24 Prozent auf 22,0 Mio. Euro in 2005. Das Ergebnis konnte von 0,9 Mio.
      Euro in 2004 auf 1,7 Mio. Euro fast verdoppelt werden. Für 2006 rechnet der Vorstand der FLUXX AG durch den Einstieg in den Lotto-Stationärvertrieb und insbesondere in das Sportwettensegment mit einer Verdoppelung des Nettoumsatzes.

      'Das im vergangenen Jahr erzielte deutlich zweistellige Umsatzwachstum und der überproportionale Ergebnisanstieg aus unserem Kerngeschäft sind uns nicht genug“, so Stefan Hänel, Finanzvorstand der FLUXX AG. 'Wir richten unseren Blick zielstrebig nach vorn. Denn der europäische Markt für Lotto und Wetten befindet sich in einer Umbruchphase, die uns herausragende Chancen für die zukünftige Entwicklung unseres Unternehmens bietet. Wir haben im zurückliegenden Jahr umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um auf dieses beschleunigte Wachstum optimal vorbereitet zu sein.“

      Auch wenn sich durch das in dieser Woche verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zunächst kaum etwas an der derzeitigen Situation auf dem deutschen Sportwettenmarkt ändern wird, bieten sich vor allem im Ausland erhebliche Wachstumschancen. Anfang des Jahres hat FLUXX den maltesischen Sportwettenanbieter 'myBet.com“ übernommen und seit wenigen Wochen läuft das internationale Glücksspielangebot unter www.jaxx.com, das von Österreich aus betrieben wird. 'Als führender Online-Vermittler des staatlichen Sportwettenangebots ‚Oddset’, können wir zunächst zufrieden sein mit dem Urteil, da privaten Anbietern der Zugang zum Markt weiterhin erschwert wird“, so Stefan Hänel. 'Unsere eigenen Buchmacheraktivitäten werden wir unverändert im Ausland weiterführen und darüber hinaus die kommende Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund der geltenden europäischen Rechtsprechung nutzen. Die Chancen auf eine stärkere Liberalisierung in Deutschland nach 2007 bleiben unverändert.“

      Weiterer Wachstumsmotor für 2006 ist der jüngst begonnene Aufbau eines bundesweiten Terminalnetzes in Supermärkten und Tankstellen für die Vermittlung der staatlichen Lotterieangebote '6 aus 49“, 'Super 6“ und 'Spiel 77“. Nach einem erfolgreichen Test im vergangenen Jahr, werden nun nach und nach Lottostationen in den Kassenzonen der Partner EDEKA, OIL! und Orlen aufgestellt, an denen die Kunden ihren Lottoschein spielen können.
      Bis Ende 2007 sollen rund 2.000 Supermärkte und Tankstellen mit dem 'JAXX Lotto-Service“ ausgestattet werden.

      Bruttoumsatz 2005 überspringt 100-Mio.-Euro-Grenze

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2005 hat der Bruttokonzernumsatz erstmals die 100-Mio.-Euro-Grenze übersprungen und lag mit 102,9 Mio. Euro 14 Prozent über dem Vorjahresumsatz von 90,7 Mio. Euro. Die vermittelten Spieleinsätze stiegen im selben Zeitraum von 73,0 Mio. Euro um 11 Prozent auf 81,0 Mio.
      Euro. Der hieraus resultierende Nettoumsatz erhöhte sich von 17,7 Mio. Euro in 2004 um 24 Prozent auf 22,0 Mio. Euro in 2005. Die Marge auf die vermittelten Spieleinsätze konnte somit gegenüber dem Vorjahr von 24,2 Prozent auf 27,1 Prozent verbessert werden.


      Der Personalaufwand ist von 5,2 Mio. Euro um 12 Prozent auf 5,8 Mio.
      gestiegen, die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 88 auf 93. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 11 Prozent von 9,7 Mio. Euro auf 10,8 Mio. Euro gestiegen.

      Insgesamt sind die operativen Kosten (vor Abschreibungen) unterproportional zum Nettoumsatz um 8 Prozent von 15,9 Mio. Euro auf 17,2 Mio. Euro gestiegen. Die Aufwandsquote konnte von 90 Prozent auf 78 Prozent reduziert werden.

      EBITDA steigt um 171 Prozent auf 6,5 Mio. Euro

      Somit konnte auch das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen
      (EBITDA) deutlich überproportional zum Nettoumsatz von 2,4 Mio. Euro um 171 Prozent auf 6,5 Mio. Euro erhöht werden. Die EBITDA-Marge liegt bei 29,8 Prozent.

      Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) hat sich um 110 Prozent auf 2,3 Mio. Euro verbessert. Die EBIT-Marge liegt bei 10,6 Prozent.

      Das Konzernergebnis erreichte in 2005 einen neuen Höchststand: Der Gewinn konnte gegenüber dem Vorjahr von 0,9 Mio. Euro auf 1,7 Mio. Euro erhöht werden. Die Umsatzrendite verbesserte sich somit von 5,2 auf 7,8 Prozent.
      Das Ergebnis je Aktie (verwässert) verbesserte sich von 0,11 Euro auf 0,13 Euro.

      Cash-Bestand von 26,2 Mio. Euro

      Der Gesamt-Cashflow lag in 2005 bei 18,5 Mio. Euro. Der Finanzmittelbestand betrug zum Bilanzstichtag 26,2 Mio. Euro, wovon 1,9 Mio. Euro aufgrund von Sicherungsrechten Dritter nicht frei verfügbar sind.

      Das Anlagevermögen ist in 2005 um 3,3 Mio. Euro gestiegen, was im Wesentlichen aus der Aktivierung von Spielgemeinschaftsverträgen, der Anschaffung von Hardware für den Stationärvertrieb sowie aus der Beteiligung an der DigiDis S.L. in Spanien resultiert. Das Umlaufvermögen hat sich durch die Barkapitalerhöhung im Juni 2005 und die stichtagsbedingte Zunahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um
      22,7 Mio. Euro erhöht.

      Auf der Eigenkapitalseite führten die Kapitalerhöhung und das positive Jahresergebnis zu einer Erhöhung des kumulierten Eigenkapitals um 30,3 Mio.
      Euro auf 47,6 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 31.12.2005. Die Eigenkapitalquote hat sich bei einer Bilanzsumme von 55,6 Mio. Euro von
      58,2 Prozent auf 85,6 Prozent verbessert.

      Die langfristigen Verbindlichkeiten sind um 3,4 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro gesunken, was im Wesentlichen auf die Ausübung von Wandelschuldverschreibungen zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um rund 0,9 Mio. Euro vermindert und betrugen zum Bilanzstichtag 5,6 Mio. Euro.

      Gut gerüstet ins WM-Jahr 2006

      Der Vorstand der FLUXX AG bezeichnet die zukünftigen Aussichten für die weitere Entwicklung der Unternehmensgruppe als insgesamt positiv. Im Kerngeschäft, der Online-Vermittlung von Lotto und dem Vertrieb von Tippgemeinschaften, rechnet der Vorstand mit einem vergleichbaren, aufgrund des gestiegenen Niveaus leicht geringerem Wachstum wie in den Vorjahren.
      'Unser Ziel ist, die bestehenden Kooperationen weiter auszubauen und neue Vertriebspartner für die Vermittlung von Lotto- und Wettprodukten zu gewinnen“, so Stefan Hänel.

      Zudem sind die Weichen für eine Liberalisierung des Glücksspielmarkts gestellt. Dies bedeutet für FLUXX, dass der bestehende Kundenstamm mit neuen Produkten wie Sportwetten weiterentwickelt werden kann und neue Zielgruppen und Märkte über vorhandene Vertriebswege angesprochen werden können.

      Besondere Wachstumschancen liegen für die FLUXX-Gruppe in den neuen Geschäftsfeldern Direkt-Lotto und Sportwetten. Neben den bisherigen Kooperationspartnern EDEKA, OIL! und Orlen führt FLUXX mit einer Reihe von weiteren potenziellen Kooperationspartnern Gespräche über eine Zusammenarbeit im Stationärvertrieb.

      Wichtiger Wachstumstreiber für die Sportwetten-Branche wird in 2006 die Fußball-Weltmeisterschaft sein. Die FLUXX-Gruppe wird hieran in vielfältiger Weise partizipieren. Zum einen ist mit einer stärkeren Nachfrage des staatlichen Sportwettenprodukts 'Oddset“ zu rechnen, zum anderen wird FLUXX im internationalen Umfeld über ihre Beteilung an der Wettplattform mybet.com und eigene Buchmacheraktivitäten von der wachsenden Nachfrage nach Sportwettangeboten profitieren.

      Der Vorstand rechnet damit, dass mit den neuen Geschäftsfeldern Stationärvertrieb und Sportwetten eine Umsatzverdoppelung in 2006 erzielt werden könnte.

      Ergebnisseitig erwartet FLUXX in 2006 mit einem Ergebnisanstieg zwischen 70 und 80 Prozent. Erhöhte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Aufbau des Stationärvertriebs und dem Sportwettensegment werden das starke Ergebniswachstum der Vorjahre leicht abbremsen.

      Kennzahlen 2005



      2005 2004 Verän-der-
      ung
      Tsd. Euro Tsd. Euro %
      Bruttoumsatz 102.938 90.665 +14
      Vermittelte Spieleinsätze 80.986 72.978 +11
      Nettoumsatz 21.952 17.687 +24
      EBITDA 6.536 2.409 +171
      EBIT 2.334 1.110 +110
      Konzernergebnis 1.719 911 +89
      Ergebnis je Aktie (in Euro) 0,13 0,11 +18
      31.12.2005 31.12.2004
      Netto Cash 24.282 5.073 +379
      Eigenkapital 47.572 17.235 +176




      Der vollständige Jahresabschluss 2005 wird heute auf den Internetseiten www.deutsche-boerse.com und www.fluxx.com zum Download zur Verfügung gestellt.

      Weitere Informationen:

      FLUXX AG
      Investor Relations & Corporate Communications Stefan Zenker
      Tel.: (040) 85 37 88 – 47
      Fax: (0431) 88 10 4 – 40
      Mail: zenker@fluxx.com


      (c)DGAP 30.03.2006
      ---------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch
      Emittent: FLUXX AG
      Ostpreußenplatz 10
      24161 Altenholz Deutschland
      Telefon: +49 (0)431 88 104-0
      Fax: +49 (0)431 88 104-40
      Email: info@fluxx.com
      WWW: www.fluxx.com
      ISIN: DE0005763502
      WKN: 576350
      Indizes: SDAX
      Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      --------------------------------------------------------------
      Dies ist ein Service der DGAP, dem führenden Anbieter für Finanzmarkt-Kommunikation und Ad-hoc-Nachrichten.
      --------------------------------------------------------------
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      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:13:05
      Beitrag Nr. 1.908 ()
      :):):):look:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:28:39
      Beitrag Nr. 1.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.006.018 von fluxxjaxx am 30.03.06 10:59:17moin an alle!

      damit kann man wohl erstmal zufrieden sein!

      bessere zahlen konnte man nicht erwarten, und die aussichten für 2006 sind auch völlig in ordnung (soweit ich das beurteilen kann).

      fröhlichen tag noch

      gruss

      asbo13
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:35:12
      Beitrag Nr. 1.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.006.258 von ThatstheWayItGoes am 30.03.06 11:13:05Man lese und staune!

      Geplant und angekündigt ist für dieses Jahr nicht etwa eine Verdoppelung der Spielumsätze/Wettumsätze - sondern eine

      VERDOPPELUNG des NETTOUMSATZES :eek: :eek: :eek:

      d.h. von 22 Mio im 2005 auf 44 Mio im 2006 (= 100 Prozent), während Tipp24 mit einer Steigerung seines Nettoumsatzes im laufenden Jahr von 30-40% rechnet).

      Möge bei beiden alles eintreffen wie geplant. Dann freue ich mich jetzt schon auf den direkten Vergleich zwischen Tipp24 und Fluxx im ersten Quartal 2007: Fluxx dannzumal mit einer gutlaufenden Supermarktlotto- und Sportwettenmaschinerie, Tipp24 mit Peer-to-Peer Games und einem zusätzlichen Lottoland in Osteuropa.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:38:10
      Beitrag Nr. 1.911 ()
      alles Grottenschlecht. Die Zahlen könnten besser sein, für 2006 ist nur eine Verdoppelung des Umsatzes in Aussicht gestellt, für die 2000 Terminals brauchen die ja noch 'ne Ewigkeit. Des wird nix mit Fluxx. Meine übertriebenen Erwartungen wurden nicht erfüllt.
      Also kann die Aktie jetzt nach dem Motto "buy on bad news" steigen. ;):laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:54:34
      Beitrag Nr. 1.912 ()
      wichtig finde ich auch folgendes:

      EBITDA steigt um :)171 Prozent auf 6,5 Mio. Euro
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:55:56
      Beitrag Nr. 1.913 ()
      Fluxx aktuell: es bleibt natürlich bei der Kopf-Schulter-Erkenntnis - die 38-Tage-Linie ist jetzt ein Widerstand nach oben, verstärkt durch mindestens zwei prägnante Kanalbegrenzungen

      es fehlt immer noch das Zugeständnis an den 7-monatigen Aufenthalt zwischen 10 und 11 €

      mit den neuen fundamentalen Erkenntnissen würde ich folgendes für plausibel halten:

      die Situation ist aktuell noch vom enttäuschenden BVG-Urteil geprägt, sodaß obiges Zugeständnis stattfinden wird, ggf. mit einem 200-Tage-Abstandstest als Vorbereitung für die kommenden Kursanstiege - mit den projizierten 80 % Gewinnzuwachs (auf Basis eines projizierten 100-%-igen Umsatzanstiegs) haben wir 2006 0,23 € pro Aktie, also ein KGV von ca. 50 - mit einem Kursanstieg ab Frühsommer von ca. 10,50 € (bitte Tendenz zum Doppeltest beachten) auf die von mir in WO bei Fluxxpower für dieses Jahr getippten 22,50 € sind wir wieder auf dem jetzigen Stand von KGV = ca. 100 - und das Wachstum wird 2007 weitergehen

      ach ja, heute morgen wiederum die Hälfte meiner Puts wiederum erfolgreich realisiert - jetzt verbillige ich nochmal, um die zuvor etwas teuerer gekauften Puts auch noch in einen nochmaligen vierstelligen Erfolg zu verwandeln - danach werde ich bei Fluxx in die umgekehrte Richtung spekulieren



      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:56:12
      Beitrag Nr. 1.914 ()
      wird immer besser

      FLUXX entwickelt Wettportal für Burda

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:58:08
      Beitrag Nr. 1.915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.016 von ThatstheWayItGoes am 30.03.06 11:56:12Presseinformation:


      FLUXX entwickelt Wettportal für Burda

      - „bestwetten.de“ soll noch vor der Fußball-WM starten

      - FLUXX übernimmt technische Dienstleistung für Pferde- und Sportwetten



      Altenholz/Offenburg, 30. März 2006 – Der im SDAX der Deutschen Börse notierte Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE 0005763502) wird das neue Wettportal „bestwetten.de“ der Burda-Tochter Burda Direct Win GmbH entwickeln und betreuen. Dies haben die Partner vertraglich vereinbart. Das Angebot „bestwetten.de“ soll in den nächsten Monaten auf dem deutschen Markt eingeführt werden.



      FLUXX wird als Partner von Burda Direct das Portal federführend betreuen und als technischer Dienstleister für die Vermittlung von Pferde- und Sportwetten agieren. Burda Direct verfügt durch das eigene Verlagsnetzwerk und seine exzellenten Direktmarketingkanäle über diverse Distributionswege, um das Angebot zu vermarkten.



      „Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit FLUXX entschieden, da es als einziges Unternehmen in Deutschland die gesamte Bandbreite des staatlich lizenzierten Glücksspiels aus einer Hand anbieten kann“, so Jürgen Siegloch, Geschäftsführer von Burda Direct. „FLUXX hat mehrfach bewiesen, dass sie sowohl das technologische als auch das marktrelevante Know-how besitzen, um Glücksspielprojekte erfolgreich umzusetzen.“



      „Die Kooperation mit Burda Direct ist eine wesentliche Bereicherung für unser Kerngeschäft“, so Mathias Dahms, Vorstand Products & Services der FLUXX AG. „Als Marktführer unter den Großverlagen in Deutschland und eines der besten Direktmarketingunternehmen wird Burda Direct zu einem unserer wichtigsten Multiplikatoren für unsere Produkte und Dienstleistungen.“





      Weitere Informationen:



      FLUXX AG

      Investor Relations & Corporate Communications

      Stefan Zenker

      Tel.: (040) 85 37 88 – 47

      Mail: stefan.zenker@fluxx.com





      Über Burda Direct:



      Burda Direct hat sich in weniger als 10 Jahren konsequent vom Abo-Dienstleister zum multimedialen Unternehmen für Direct Marketing und Kundenservice entwickelt. Burda Direct zählt zu den führenden Unternehmen in der Wachstumsbranche Direct Marketing und verfügt über 12 Mio. Kundenbeziehungen. Durch die gezielte Entwicklung neuer Aktivitäten sowie den Ausbau seiner Beteiligungsunternehmen konnte Burda Direct 2005 seine Marktposition weiter stärken. Das Offenburger Unternehmen hat heute 2000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 230 Mio. Euro.
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 11:59:55
      Beitrag Nr. 1.916 ()
      Presseinformation:

      FLUXX entwickelt Wettportal für Burda

      - „bestwetten.de“ soll noch vor der Fußball-WM starten

      - FLUXX übernimmt technische Dienstleistung für Pferde- und Sportwetten

      Altenholz/Offenburg, 30. März 2006 – Der im SDAX der Deutschen Börse notierte Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE 0005763502) wird das neue Wettportal „bestwetten.de“ der Burda-Tochter Burda Direct Win GmbH entwickeln und betreuen. Dies haben die Partner vertraglich vereinbart. Das Angebot „bestwetten.de“ soll in den nächsten Monaten auf dem deutschen Markt eingeführt werden.

      FLUXX wird als Partner von Burda Direct das Portal federführend betreuen und als technischer Dienstleister für die Vermittlung von Pferde- und Sportwetten agieren. Burda Direct verfügt durch das eigene Verlagsnetzwerk und seine exzellenten Direktmarketingkanäle über diverse Distributionswege, um das Angebot zu vermarkten.

      „Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit FLUXX entschieden, da es als einziges Unternehmen in Deutschland die gesamte Bandbreite des staatlich lizenzierten Glücksspiels aus einer Hand anbieten kann“, so Jürgen Siegloch, Geschäftsführer von Burda Direct. „FLUXX hat mehrfach bewiesen, dass sie sowohl das technologische als auch das marktrelevante Know-how besitzen, um Glücksspielprojekte erfolgreich umzusetzen.“

      „Die Kooperation mit Burda Direct ist eine wesentliche Bereicherung für unser Kerngeschäft“, so Mathias Dahms, Vorstand Products & Services der FLUXX AG. „Als Marktführer unter den Großverlagen in Deutschland und eines der besten Direktmarketingunternehmen wird Burda Direct zu einem unserer wichtigsten Multiplikatoren für unsere Produkte und Dienstleistungen.“
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:18:09
      Beitrag Nr. 1.917 ()
      und schon sind wir im PLUS + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +


      :D
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:21:32
      Beitrag Nr. 1.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.429 von notation am 30.03.06 12:18:09:)Fidelity und DWS wissen schon, welche Aktie sie kaufen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:23:12
      Beitrag Nr. 1.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.113 von fluxxjaxx am 30.03.06 11:59:55 Sensationell.

      Das wird ein starkes Portal. Wenn auch das 'günstigste Lotto-Angebot' Deutschlands von Burda (www.millionenchance.de) integriert wird, dann muss sich Tipp24 warm anziehen. Millionenchance.de verfügt nämlich bereits über ein Peer-to-peer Gaming-Angebot (mit www.gameduell.de)! Uebrigens, Burda gehört zu den Gründungsfinanzierern von Gameduell.

      Supersackstark - Gruss - mwenture
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:23:30
      Beitrag Nr. 1.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.495 von ThatstheWayItGoes am 30.03.06 12:21:32Hast wohl wahr!

      FLUXX geht ab wie eine Rakete * * * * * * * *

      echt schöööööööööööööööööööööööööööööön!!!!!!!!!!!!!!


      :D
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:29:38
      Beitrag Nr. 1.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.113 von fluxxjaxx am 30.03.06 11:59:55Für Geniesser:

      "Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit FLUXX entschieden, da es als einziges Unternehmen in Deutschland die gesamte Bandbreite des staatlich lizenzierten Glücksspiels aus einer Hand anbieten kann"

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:31:42
      Beitrag Nr. 1.922 ()
      das nenne ich eine plötzliche Sinneswandlung gewichtiger Anleger:





      FLUXX hat mit seinem heutigen Geschäftsbericht doch wohl überzeugt!

      :)
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:43:52
      Beitrag Nr. 1.923 ()
      .. und wieder hat Fluxx die Charttechnik vorerst überlistet...
      Das geht durch die 12 wie Butter!! Das Vorgängerniveau von 12,50 könnte erreicht werden...
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:46:03
      Beitrag Nr. 1.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.842 von MaryJo am 30.03.06 12:43:52the sky is the limit!!

      :lick:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:51:16
      Beitrag Nr. 1.925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.842 von MaryJo am 30.03.06 12:43:52"vorerst", MaryJo, du sagst das richtig :kiss:

      das ist ein sehr bewegender Tag :look: - abgerechnet wird immer abends ;)

      wieso kommen beide Meldungen zur selben Zeit ? :confused:

      MaryJo, unterschätze die Chartgesetze nicht, die erklärtermaßen bei Fluxx äußerst gut greifen !

      ich hoffe, es kann jeder seine Vorteile daraus ziehen !
      hopades
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 12:56:17
      Beitrag Nr. 1.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.975 von hopades am 30.03.06 12:51:16das war jetz aber wirklich gemein für dich... aber du hast recht, warten wir ab, was der kurs heute abend sagt. ich denke, langfristig sind wir uns alle einig...
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 13:05:34
      Beitrag Nr. 1.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.007.975 von hopades am 30.03.06 12:51:16hallo hopades,
      hoffentlich biste noch schnell genug aus den "Puts" rausgekommen.
      Aber ich stimme Dir zu, irgendwann geht es wieder ein Stück abwärts. Aber hoffentlich noch nicht heute oder morgen.,
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 13:17:20
      Beitrag Nr. 1.928 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.008.189 von Funkenpuster1 am 30.03.06 13:05:34Funkenpuster1, kannst du selbst schauen - ich bin so frei :)



      :cool: ;)
      hopades
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 13:20:12
      Beitrag Nr. 1.929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.008.376 von hopades am 30.03.06 13:17:20oh je, falsches Bild (das zuvor war von heute morgen) :eek:



      es geht auch darum, hier mal zu belegen, daß ich immer tue, was ich sage :cool: ;)

      wie immer
      hopades
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 13:21:13
      Beitrag Nr. 1.930 ()
      Man hat die Gunst der Stunde im Rahmen des Urteils (Verunsicherung) genutzt um kräftig einzusteigen.

      Fakt ist doch:

      1. Fantasie des WM-Spiels

      2. 2007-Anhebung der Mwst.

      3. Urteil: Weniger Konkurrenz bis 12/2007

      4. Monopolist auf dem Offline-Spiele-Markt in Tanstellen/Supermärkten
      (wobei wir nicht wissen wie es angenommen wird)

      5. der nachweisliche Beweis steigender DSl-User (in 1/ 1/2 Jahren verdoppelt)

      6. Spekusteuer 2006

      7. Beste Positionierung im Pferdewetten-Markt

      8.europ. Wettlizenz

      9. Übernahmefantasie , s.h Freefloat

      10. Fluxx macht Gewinne.



      Hab ich noch was vergessen ?... Ich glaub´ das reicht auch :)
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 13:30:25
      Beitrag Nr. 1.931 ()
      Hallo Hopades!
      Ich zolle Dir meinen absoluten Respekt! Es ist heute selten geworden, dass jemand die Stärke beweist, die Du heute an den Tag gelegt hast.
      Als stiller Mitleser (seit knapp 4 Eur investiert) lese ich Deine Chartanalysen jedesmal mit größtem Interesse (anfangs Ariva), zumal sie Hand und Fuß haben. Bei mir steigt Deine Glaubwürdigkeit mit dem heutigen Tage enorm.
      So genug geschleimt-muss arbeiten.
      Gruß!
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 14:13:17
      Beitrag Nr. 1.932 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.008.376 von hopades am 30.03.06 13:17:20:p:look:
      Hi hopades,
      freut mich für Dich.
      Ich hätte es Dir auch ohne Beweis geglaubt.
      Bleib bitte mit Deinen Berichten weiter bei uns.
      :look:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 14:57:15
      Beitrag Nr. 1.933 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.009.355 von Funkenpuster1 am 30.03.06 14:13:17danke, Brenger !, danke Funkenpuster1 !,

      ich möchte meine Freude mal so ausdrücken:

      http://www.wallstreet-online.de/informer/community/thread.ht…

      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 14:59:09
      Beitrag Nr. 1.934 ()
      :look: Hallo Hopades, ich weiss ich bin hier auf der falschen Seite, aber trotzdem eine Frage zu E.ON NR: 761440 ---Was hälst Du von der Aktie--????-- Kursziel in 6 Monaten--????? Und was sagt die Ch-technik zu E.ON---???? Vielen Dank im voraus: wd9598:confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 15:39:37
      Beitrag Nr. 1.935 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.010.176 von wd9598 am 30.03.06 14:59:09wd9598, spontan: E.ON nach zweieinhalb Jahren Kursanstieg mit quasi rhythmischen 200-Tage-Tests neigt sich der Kurs seit Ende Oktober aktuell wieder mal Richtung 200-Tage-Linie :(

      würde ich sehr ernst nehmen und das Risiko eines Kaufs jetzt nicht eingehen ! :cool:

      Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 15:54:01
      Beitrag Nr. 1.936 ()
      NEWS !!!

      FLUXX entwickelt Wettportal für Burda

      30.03.2006 (12:21)

      Altenholz/Offenburg, 30. März 2006 – Der im SDAX der Deutschen Börse notierte Glücksspielspezialist FLUXX AG (News/Kurs/Chart/Board) (ISIN DE 0005763502) wird das neue Wettportal „bestwetten.de“ der Burda-Tochter Burda Direct Win GmbH entwickeln und betreuen. Dies haben die Partner vertraglich vereinbart. Das Angebot „bestwetten.de“ soll in den nächsten Monaten auf dem deutschen Markt eingeführt werden.

      FLUXX wird als Partner von Burda Direct das Portal federführend betreuen und als technischer Dienstleister für die Vermittlung von Pferde- und Sportwetten agieren. Burda Direct verfügt durch das eigene Verlagsnetzwerk und seine exzellenten Direktmarketingkanäle über diverse Distributionswege, um das Angebot zu vermarkten.

      „Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit FLUXX entschieden, da es als einziges Unternehmen in Deutschland die gesamte Bandbreite des staatlich lizenzierten Glücksspiels aus einer Hand anbieten kann“, so Jürgen Siegloch, Geschäftsführer von Burda Direct. „FLUXX hat mehrfach bewiesen, dass sie sowohl das technologische als auch das marktrelevante Know-how besitzen, um Glücksspielprojekte erfolgreich umzusetzen.“

      „Die Kooperation mit Burda Direct ist eine wesentliche Bereicherung für unser Kerngeschäft“, so Mathias Dahms, Vorstand Products & Services der FLUXX AG. „Als Marktführer unter den Großverlagen in Deutschland und eines der besten Direktmarketingunternehmen wird Burda Direct zu einem unserer wichtigsten Multiplikatoren für unsere Produkte und Dienstleistungen.“
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 16:11:04
      Beitrag Nr. 1.937 ()
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 17:36:49
      Beitrag Nr. 1.938 ()
      Jahresbericht hier (falls der Link funktioniert). Etwas Geduld beim Runterladen :)

      http://erscontent.deutsche-boerse.com/erscontentPip/bericht?…

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.03.06 21:59:44
      Beitrag Nr. 1.939 ()
      An der Börse wird die Zukunft gehandelt und
      die ist jetzt offiziell von Fluxx bestätigt worden.
      Ich verstehe immer weniger warum Jacken verkauft hat.


      gruß longterm
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 02:44:53
      Beitrag Nr. 1.940 ()
      ... das fragt es sich wahrscheinlich auch :)
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 07:37:57
      Beitrag Nr. 1.941 ()
      Konzession statt Monopol 31.03.2006
      Nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Länder das Wettsystem in Deutschland ändern. Welche Veränderungen könnten kommen?

      Die Länder wollen am staatlichen Wettmonopol festhalten, es möglicherweise aber über ein Konzessionssystem für private Anbieter öffnen. Dabei müssen auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das hatte am Dienstag geurteilt, das staatliche Monopol bei Sportwetten sei nur zu rechtfertigen, solange es vorrangig der Eindämmung der Spielsucht diene. Der Gesetzgeber könne aber auch eine Regelung erlassen, die private Anbieter zum Markt zulässt. Das könnte nun kommen.

      Zwar konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in Berlin noch nicht auf ein Modell einigen. Doch schon im Juni, so der Auftrag, soll eine Arbeitsgruppe eine Lösung vorlegen. Klar ist nach Angaben von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) nur, dass die Länder das Wettwesen weiter selbst regeln wollen. „Es ist eine große Herausforderung, die auch Auswirkungen haben wird auf die Finanzierung im Breitensport“, sagte Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Die Breitenarbeit, die bislang aus Lotterie- und Wetterlösen Geld bekommt, dürfe nicht zusammenbrechen.

      Eine Grundlage der weiteren Gespräche ist ein Papier einer im Vorjahr eingesetzten Kommission, an der neben den Ländern Berlin, Bayern, NRW und Rheinland- Pfalz auch der Deutsche Sportbund, der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga beteiligt sind. In dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, wird vorgeschlagen, das Wettwesen bundesweit einheitlich zu regeln, was einen Staatsvertrag der Länder voraussetzen würde. Der Staat soll demnach künftig Konzessionen an Wettanbieter verteilen, die aber an strenge Auflagen gebunden sind. Zudem soll eine Lizenz der jeweiligen Sportveranstalter notwendig werden. Nach dem Papier könnten die Konzessionen auch versteigert werden

      Zu den Auflagen gehören persönliche Zuverlässigkeit, inländischer Geschäftssitz, ein effektives Überwachungssystem gegen Betrug, der Ausschluss unseriöser Wettformen, ein effektiver Jugendschutz und Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielsucht. Die Zahl der Konzessionen soll begrenzt, die Erteilung befristet sein. Wer eine Konzession bekommt, muss dafür eine Abgabe zahlen. Geprüft werden soll nach dem Kommissionspapier eine zusätzliche Besteuerung der Wetten. Außerdem sollen die Wettanbieter Nutzungsentgelte an die Sportveranstalter zahlen, auf die sich ihre Wetten und Spiele beziehen. Die vorgeschlagene Neuregelung soll für alle Sportwetten gelten und würde auch die von der DDR erteilten Zulassungen ablösen. Auf deren Grundlage arbeiten derzeit einige private Wettanbieter, während ansonsten nur die staatliche Oddset-Wette legal ist.

      http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/31.03.2006/2444192.asp



      Oddset darf keine WM-Tickets verlosen

      Die staatliche Sportwette Oddset darf laut einem Pressebericht nicht mehr mit seinem Eintrittskarten-Kontingent für die Fußball-Weltmeisterschaft werben. Hintergrund ist das Verfassungsgerichts-Urteil vom vergangenen Dienstag.

      München - Das Landesgericht München I hat bereits gestern verfügt, dass der staatliche Sportwetten-Anbieter Oddset nicht länger mit WM-Tickets für seine Tippscheine werben darf. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" vorab aus ihrer Freitagsausgabe. Bei dem Gericht war am Abend niemand mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

      Einen Tag zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das staatliche Wettmonopol nur erhalten bleibt, wenn die Anbieter ihre Werbung einschränken und die Menschen besser vor Spielsucht schützen. Der Zeitung zufolge hat eine private Lotto-Agentur aus den Niederlanden bei dem Landgericht die einstweilige Verfügung erwirkt. Nach Ansicht des Anwalts der Agentur sei durch die Vorgaben des Verfassungsgerichtes nun auch die Werbung von Oddset mit OK-Chef Franz Beckenbauer und in den Stadien in Frage gestellt.

      Oddset hat als nationaler WM-Sponsor vom Organisationskomitee (OK) insgesamt 9000 Karten für das Eröffnungsspiel, das Finale und weitere Partien erhalten und verlost die Tickets vor allem unter den Teilnehmern von Lotto, Toto und anderen staatlichen Glücksspielangeboten.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,408887,00.html
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 07:39:36
      Beitrag Nr. 1.942 ()
      http://www.fussball24.de/fussball/250/251/253/26477-zeitung-…
      "Zeitung: Einstweilige Verfügung gegen Oddset

      Meldung vom 30.03.2006 19:14
      München (dpa) - Die staatliche Sportwette Oddset darf laut einstweiliger Verfügung des Landgerichts München I nicht länger mit WM-Tickets für ihre Tippscheine werben. Das berichtet die «Süddeutsche Zeitung».

      Oddset habe als nationaler Sponsor der WM vom Organisationskomitee insgesamt 9000 Karten für das Eröffnungsspiel, das Finale und weitere Partien erhalten und verlose die Karten vor allem unter den Teilnehmern von Lotto, Toto und anderen staatlichen Glücksspielangeboten, schreibt die «SZ».

      Das Bundesverfassungsgericht hatte aber am 28. März entschieden, das staatliche Wettmonopol sei nur zulässig, wenn es dem Schutz vor der Spielsucht diene, heißt es in dem Bericht weiter. Die Vermarktung von Oddset müsse eingeschränkt werden. Darauf berief sich laut «SZ» eine private Lotto-Agentur aus den Niederlanden, die die Verfügung erwirkt habe"

      In dem Geschäft wird mir harten Bandagen gekämpft. Das Jubelgeschrei über den Erhalt des Monopols wird den Lottoverantwortlichen bald im Halse stecken bleiben......

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 08:01:11
      Beitrag Nr. 1.943 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.021.283 von mwenture am 31.03.06 07:39:36GELD ZURUECK?

      Bei www.lotto-bayern.de (z.B.) steht:
      "Zwei Wochen lang können Sie sich bei einer neuen Block-Sonderauslosung Ihr Ticket für das wichtigste Sportevent des Jahres sichern: Vom 27. März bis zum 10. April 2006 verlosen LOTTO, TOTO, GlücksSpirale und ODDSET im Auftrag des OK FIFA WM 2006™ insgesamt 3000 Karten für das große Finale in Berlin".

      Frage - kriege ich nun am Montag meine 500'000 Euro ;) zurück für die ich gestern auf Lotto-bayern.de gespielt habe, um noch 2 WM Tickets zu gewinnen. Schliesslich habe ich nur deshalb gespielt - aber als redlicher Bürger will ich mit meinem Geld keine ungesetzlichen Aktivitäten :D staatlicher Institutionen unterstüzten ... damit würde ich mich ja zum Mittäter machen :D

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 08:13:43
      Beitrag Nr. 1.944 ()
      da sieht man mal wieder, wie kurzsichtig die Verantwortlichen beim Lottoblock sind. Theoretisch könnten es private Anbieter wagen, schon jetzt Sportwetten anzubieten, denn faktisch ist der Lottoblock schon jetzt nicht in der Lage, die Auflagen zum Erhalt des Monopols zu erfüllen, ohne das eigene Geschäft kaputt zu machen.

      Und klagen können sie auch. Den Prozess verlieren sie.
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 09:29:35
      Beitrag Nr. 1.945 ()
      Diese Aktie wird definitiv nach Norden schiessen wie eine Rakete!:lick:
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 09:33:02
      Beitrag Nr. 1.946 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.022.499 von schollbrockhaus am 31.03.06 09:29:35Übrigens,mein Kursziel erhöhe ich.Ende 2006,35 Euronen.;)
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 09:40:47
      Beitrag Nr. 1.947 ()
      Ich weiss nicht, welche Bezeichnung zutreffender ist: Schmierenkomödie oder Perversion. Da darf BetAndWin ganze Stadien mit seiner Werbung zukleistern, Clubs kaufen und sponsoren, ganze Ligen inkl. Polizeisportvereinen mit Werbetricots ausrüsten etc.etc. und wenn nun Oddset ein paar Fussballtickets zusätzlich verlost, folgt gleich ein gerichtliche Verfügung auf Einstellung. Verstehe das noch jemand ... :)

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 10:17:18
      Beitrag Nr. 1.948 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.022.499 von schollbrockhaus am 31.03.06 09:29:35.. heute wohl nicht mehr....:confused:

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      7.634 1:3,01 22.995
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 10:53:34
      Beitrag Nr. 1.949 ()
      by the way...


      30.03.2006 - 12:00 Uhr
      Fluxx entwickelt Wettportal für Burda

      ALTENHOLZ/OFFENBURG (Dow Jones)--Die Fluxx AG, Kiel, wird das neue Wettportal "bestwetten.de" der Burda-Tochter Burda Direct Win GmbH entwickeln und betreuen. Das Angebot soll in den nächsten Monaten auf dem deutschen Markt eingeführt werden, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Fluxx werde als Partner von Burda Direct das Portal federführend betreuen und als technischer Dienstleister für die Vermittlung von Pferde- und Sportwetten agieren. Finanzielle Details wurden nicht genannt.

      ´s ^v^
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 12:47:48
      Beitrag Nr. 1.950 ()
      :p:eek::confused:
      Avatar
      schrieb am 31.03.06 12:54:12
      Beitrag Nr. 1.951 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.026.324 von haggibaer am 31.03.06 12:47:48Sorry - das war nur ein Test !!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 13:02:09
      Beitrag Nr. 1.952 ()
      Das Sportwettmonopol kommt Oddset teuer zu stehen

      Die Meldung über die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I, dass Oddset keine WM-Tickets mehr über Lotto-Tippscheine verlosen darf, hat den Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) wenig überrascht. „Das vermeintlich positive Urteil ist für Oddset zu einem Desaster geworden“, kommentierte Markus Maul, Präsident VEWU, die Nachricht.

      „Wenn die Länder an ihrem Monopol festhalten, wird es künftig den Oddset-Wettschein nur noch auf Rezept geben“, so Maul weiter. Dass aufgrund der strengen Auflagen, die die Karlsruher Richter für eine Bewerbung und den Vertrieb der Sportwette aufgestellt haben, die Einnahmen aus der Sportwette und damit auch die Mittel für die Sportförderung drastisch sinken werden, ist unbestritten. Da die strengen Maßstäbe erst Recht für die klassischen Glückspielprodukte gelten, würde ein Beibehalten des Monopols faktisch auch das Aus für LOTTO, Glückspirale und die übrigen Lotterieprodukte bedeuten. Der Staat muss wissen, dass mit dem Festhalten am Sportwettmonopol möglicherweise Einnahmen für gemeinnützige Zwecke in Milliardenhöhe zur Disposition stehen.

      Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber die Entscheidung offen gelassen, entweder das Monopol der staatlichen Sportwette aufrecht zu erhalten oder den rechtlichen Rahmen für einen kontrollierten Zugang Privater zu schaffen. Dabei hat das Gericht dem Bund die Möglichkeit eröffnet, die Gesetzgebungskompetenz an sich zu ziehen. Unabhängig davon schreibt das Bundesverfassungsgericht schon jetzt vor, dass der Freistaat Bayern „unverzüglich“ ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft sowie der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits herzustellen hat. Er führt aus, dass der Staat die Übergangszeit nicht zu einer expansiven Vermarktung von Wetten nutzen darf. Den staatlichen Lotteriegesellschaften „untersagt“ das Gericht, über sachliche Informationen zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten hinausgehend gezielt für Wetten zu werben.

      Solange diese Vorgaben seitens Oddset nicht unverzüglich beachtet werden, bestehen Unterlassungsansprüche gegen jede einzelne Werbemaßnahme, die über das Verbot hinausgeht. Aufgrund der auch in der Übergangszeit geltenden bisherigen Rechtslage und den daraus resultierenden Rechten der Wettunternehmer aus dem EG-Vertrag, kommen für den Fall, dass in der derzeitigen Situation bereits Untersagungen mit sofortigem Vollzug erfolgen, auch Schadenersatzansprüche der Betroffenen nach dem EG-Recht in Betracht.

      Die Botschaft des Urteils kann daher nur lauten: Der Gesetzgeber sollte umgehend einen vernünftigen Rahmen für einen liberalisierten Sportwettmarkt schaffen, um sich auch zukünftig seine Einnahmen aus dem deutschen Lottoblock zu sichern.

      Ansonsten gilt nach Ansicht von Markus Maul demnächst: „Konsultieren Sie bitte vor Abgabe ihres Lottoscheins Ihren Arzt oder Apotheker!“

      http://www.isa-casinos.de/articles/11846.html
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 17:56:58
      Beitrag Nr. 1.953 ()
      N'abend @all

      Nach Karlsruher Urteil bleibt Unsicherheit bei Sportwetten

      Innenminister Bouffier sieht sich bestätigt - Wettbüros könnte Schließung drohen

      GIESSEN (ok). Karlsruhe hat in Sachen Sportwetten gesprochen. Auch in Gießen wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Spannung erwartet. Denn Hessens Innenminister Volker Bouffier hatte angekündigt, private Wettannahmestellen schließen zu lassen, die für Oddset eine starke Konkurrenz darstellen. Dass es bislang in der Stadt nicht dazu kam, liegt an der unklaren Rechtslage. Denn neben dem Staatsmonopol gibt es die EU-Diensteistungsrichtlinie. Auf die wird von den privaten Wettannahmestellen verwiesen, die zumindest in Gießen ausschließlich Wetten aus EU-Ländern vermitteln. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass das staatliche Monopol auf Oddset-Sportwetten grundsätzlich zulässig ist. Zugleich knüpften sie daran aber strenge Vorgaben zum Kampf gegen die Spielsucht. Die Länder oder der Bund müssen bis zum 31. Dezember 2007 eine Neuregelung erlassen. Möglich ist entweder ein zurückhaltenderes staatliches Oddset-Angebot oder die Zulassung privater Unternehmen. Hoffnungen der Wettbranche auf eine Liberalisierung der Sportwetten haben sich damit vorerst zerschlagen.
      "Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das staatliche Monopol bei Sportwetten richtig und wichtig ist", erklärte Bouffier (CDU). Das Gericht habe einer generellen Öffnung des Glücksspielmarktes für private Anbieter eine deutliche Absage erteilt. Gleichzeitig sei sichergestellt, dass Polizei und Justiz weiter gegen illegale Sportwettenangebote vorgehen könnten.
      Markus Schneider ist Geschäftsführer der Kreuter GmbH in Gießen, die mehrere Lottoverkaufsstellen betreibt, in denen Oddset-Wetten vermittelt werden. "Ich finde das Urteil grundsätzlich gut", sagt er, "weil das Wettmonopol, so wie es ist, aufrecht erhalten bleibt."
      Guido Blasl hatte vor vier Jahren in der Schulstraße "Penalty" eröffnet, die erste von mittlerweile sechs privaten Annahmestellen für Sportwetten in der Stadt. "Die einzigen, die davon einen Vorteil haben, sind die Anwälte", sagt der Inhaber über das Urteil, das seiner Meinung nach nicht positiv für die Branche ausgefallen ist. "Die privaten Anbieter haben damit gerechnet, dass Sportwetten jetzt liberalisiert werden." Dennoch ist auch seine Reaktion gelassen. Das Urteil habe ja nichts mit Schließungsverfügungen zu tun; eine Meinung, die auch von anderen Betreibern unter der Hand zu hören ist. "Nach europäischem Recht ist es weiterhin erlaubt", ist er sich sicher.
      Der Duisburger Rechtsanwalt Guido Bongers, Rechtsvertretung der meisten privaten Gießener Wettbüros, interpretiert das Urteil anders als das Innenministerium: "Das Gericht hat die aktuelle Verfassungswidrigkeit des Sportwettenmonopols in der derzeitigen Ausgestaltung bestätigt." Diesbezüglich sieht der Anwalt eine Europarechtswidrigkeit, die "zur Unanwendbarkeit der deutschen Strafvorschriften führt". Dennoch müssten die Betreiber privater Wettannahmestellen damit rechnen, dass ein sofortiger Vollzug verhängt wird, räumt er ein. Allerdings geht er davon aus, dass das juristisch keinen Bestand haben würde.

      Quelle: http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?template_…

      ....dieser eine Satz sagt eigentlich alles worum es hier geht :mad:

      bs
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 19:01:19
      Beitrag Nr. 1.954 ()
      http://www.fluxx.com/cmsdocs/30/626_EinladungHV2006_final.pd…

      Traktanden der Hauptversammlung; riecht nach Kapitalerhöhungen; verstehe das noch nicht alles, vielleicht könnte es jemand zusammenfassend ausdeutschen?

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.04.06 23:15:55
      Beitrag Nr. 1.955 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.042.128 von boersensoldat am 01.04.06 17:56:58Ich glaube nicht, dass die eine private Wettannahmestellen schließen. Sobald das unter Berufung auf das BVG-Urteil geschieht, hat sofort jegliche Werbung zu unterbleiben.
      Am wahrscheinlichsten halte ich folgendes Szenario:
      es bleibt alles beim alten, bis eine gestzliche Regelung geschaffen worden ist, die eine Öffnung des Wettmarktes für private Anbieter unter strengen Auflagen erlaubt.
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 09:14:50
      Beitrag Nr. 1.956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.043.278 von tradejunkie am 01.04.06 23:15:55So schnell wird man widerlegt! :rolleyes:


      Länder und Gemeinden schließen erste Wett-Annahmestellen
      Von ftd.de, 09:07, 31.03.06
      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten wird in den kommenden Monaten erneut die Gerichte beschäftigen. Einige Länder und Gemeinden hatten unmittelbar nach der Urteilsverkündung am vergangenen Dienstag damit begonnen, private Wettbüros zu schließen.

      Diese Fälle werden in den kommenden Wochen vor den Verwaltungsgerichten landen. Die Bonner Kanzlei Redeker, die das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt hatte, hat die EU-Kommission zudem am Donnerstag aufgefordert, wegen der Rechtslage zu Sportwetten in Deutschland zügig ein Verfahren wegen der Verletzung von Gemeinschaftsrecht einzuleiten. "Die Situation in Deutschland verstößt gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit", sagte Anwalt Ronald Reichert. In seinem Grundsatzurteil hatte das Bundesverfassungsgericht das staatliche Monopol auf Sportwetten im Grundsatz bestätigt und damit wenige Wochen vor Beginn der Fußball-WM die Hoffnung vieler privater Anbieter auf eine Öffnung des lukrativen Marktes zerstört.
      Manche Länder und Gemeinden leiten aus dem Urteil nun sogar die Erlaubnis ab, Sportwettenannahmestellen zu schließen. Niedersachsen beispielsweise forderte 255 Annahmestellen bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils per Fax auf, "innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens" mitzuteilen, dass der Betrieb des Wettbüros eingestellt werde - anderenfalls würden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Ähnlich sieht es in Nürnberg aus: "Wir müssen 33 Wettanbieter zur Schließung auffordern", sagte Thomas Maurer, Jurist im Rechtsamt der Stadt Nürnberg. Köln ist dagegen vorsichtig: "Nacht-und-Nebel-Aktionen sind von uns nicht zu erwarten", sagt der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes. Das Innenministerium von NRW wolle sich zunächst intern abstimmen. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz einigten sich die Chefs der Bundesländer am Donnerstag in Berlin auf eine Arbeitsgruppe, die bis zum 22. Juni prüfen soll, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind.

      Schadensersatzklagen drohen

      Das Anbieten von Glücksspiel durch Private ist in Deutschland verboten, aber selbst Strafgerichte haben sich nicht zu einer einheitlichen Linie durchgerungen. In Erwartung des Urteils hatten viele Gemeinden private Wettlokale geduldet und werden erst jetzt aktiv. In dieser Grauzone entstanden Hunderte von Annahmestellen. Das Spektrum ist weit, es reicht von legalen und illegalen Wettannahmestellen hier zu Lande bis zu legalen Wettveranstaltern mit Sitz im EU-Ausland. Umso umstrittener sind nun die Schließungen. "Jeder Annahmestellenbetreiber, der dichtgemacht wird, kann sich mit Schadensersatzforderungen gegen die Bundesrepublik schadlos halten", sagt Anwalt Reichert von der Kanzlei Redeker. "Die Länder sollten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Marktbereinigung nutzen", sagte auch Anwalt Marcel Kaufmann von der Kanzlei Freshfields. Die Schließungsanordnungen der Behörden seien durch den Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht gedeckt.

      http://www.boerse-online.de/tools/ftd/867340.html
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 12:44:17
      Beitrag Nr. 1.957 ()
      Conclusion: We are downgrading our rating on Tipp24 to Underweight-V, following a 19% cut to our 2006 and 2007 EPS forecasts.


      1. We are disappointed by the targets for 2006. The company now targets 300-400,000 new customers in 2006, and 30-40% top-line growth, both well below our prior expectations, and previous guidance.


      2. The timetable for acquisitions is disappointing. We continue to expect an acquisition in 3Q, but there is unlikely to be any news for the next few months. Even the EUR30 million acquisition that we expect would leave the balance sheet under-leveraged, diluting earnings.


      3. International expansion is riskier. A EUR1 million loss in the international division in 2005 highlights the cost of expansion here. A EUR2-EUR3 million investment in international expansion in 2007 could cut EPS by another 20%.


      4. The valuation appears too high to us. The shares are 18% above the IPO price, despite a 19% cut to EPS, and now trade on a P/E of 31x our 2006 estimate. We think there is a risk of de-rating, particularly if the pre-IPO shareholders sell stock after the lock-up expires in two weeks.


      Long-term growth is compelling, but we think it is priced into the shares. We expect strong growth in the business, but think that this is fully reflected in the share price. With low visibility, we think the market will increasingly focus on 2006 earnings, and the stock looks vulnerable to a de-rating.
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 12:44:43
      Beitrag Nr. 1.958 ()
      FLUXX benefits from a focus on lottery, a completely unique product with
      unlimited supply (the more tickets are sold, the more attractive the jackpot).
      Competitive quality is characterized by a synergistic mix of three well-defended
      distribution channels, allowing the company to exploit the enormous growth
      potential arising from penetration of new customer groups.
      1. Major growth driver is a pioneer position in ‘direct lottery’ (38% of sales in ‘07):
      Lottery terminals placed on-site within supermarkets by virtue of exclusive
      contracts provide easy lottery access to convenience-oriented shoppers and
      create high entry barriers for second movers.
      2. Once again, exclusive cooperation with major ISPs (e.g. AOL, freenet) provides
      exclusive website presence and thus unthreatened control over portal customers,
      which results in a solid position to exploit 33% p.a. growth of online lottery.
      3. Lottery syndicates exploit low price sensitivity of players with a 96% handling
      fee to boost segment sales by 15% p.a. to outperform a mature syndicate market.
      Overall, 46% p.a. top-line growth (CAGR2004-2008e) is expected, which does not even
      include positive surprises from a potential deregulation of sports betting markets:
      Licenses up its sleeve, FLUXX would be well-suited to leverage its existing customer
      base by cross-selling attractive betting products at low additional cost.
      Given high-level operating leverage (e.g. rapid terminal amortisation, low running
      costs, online scalability), bottom-line development is even more impressive:
      10x increase in EBIT and 103% p.a. growth of net profit (CAGR2004-2008e).
      Valuation however, fails to reward excellent competitive quality arising from local
      monopolies, attractive top and bottom-line prospects, and above all, high earnings
      visibility. BUY, PT € 14.50 based on CFRoEV2006-2007.
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 12:48:58
      Beitrag Nr. 1.959 ()
      �� Topic: Final verdict of the Federal Constitutional Court regarding a
      possible deregulation of sports betting in Germany.
      �� Basically, the court found that the state is currently misusing its
      monopoly on sports betting and has requested federal authorities to
      come up with a new law until the end of 2007, making a quick
      liberalisation practically impossible.
      �� There exist two options for state:
      1. reduce its current advertising activities for ODDSET (i.e. "who
      doesn't bet has lost already") in order to protect players more
      efficiently from gambling addiction - in this case the monopoly
      would fulfil its initial purpose and would therefore be sustainable.
      2. continue with its marketing activities, but open the market to private
      suppliers from the end of 2007 onwards.
      �� For the time being, no major changes are expected, as no comments have
      been made regarding foreign online suppliers. Therefore, FLUXX should
      be able to continue the activities of myBet.com (based in Malta), which
      are in accordance with EU law (“Gambelli”).
      �� Regardless of what the outcome will be, no material negative impact on
      FLUXX is expected, as the company's current exposure to betting is very
      limited (forecasts only include a minor revenue contribution of 3-5%).
      �� Remains a BUY, with unchanged PT of €14.50, based on CFRoEV06-07.
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 12:50:34
      Beitrag Nr. 1.960 ()
      Investment case: In its online lottery business, Fluxx benefits from migration from traditional
      stationary lottery to online services. However, the “investment story” of Fluxx is
      its Direct Lotto terminal services, as since H2 2005 Fluxx has started to equip
      supermarkets and gas stations with lottery terminals. This will open a huge
      stationary lottery market in Germany (€8bn gross sales).
      Facts: German court of justice decided that state monopoly in offering sport betting
      is not in compliance with German law. With measures to prevent addiction to
      gambling not being fulfilled, the court said that the sport betting monopoly is
      rather backed by fiscal considerations, which is not legally correct.
      Court claimed for an amendment of the measures by end of 2007, which
      means that German legislation regarding sport betting has to change.
      Assessment: Court decision does not lead to immediate liberalization in Germany, but in
      our view only leaves a chance for Oddset to stay a monopoly if the state owned
      company turns down advertising, which we regard as unlikely.
      _____ We believe the liberalization process will continue, but has just been slowed
      down by the decision. Note also that the current situation in Germany in our view
      is in clear contrast to European law.
      Conclusion and
      performance trigger:
      Impact for Fluxx is very limited as the company has no significant business
      in sport betting (apart from horse racing, where it has a license). Consequently,
      there is no effect on our model. The fair value remains at €13.
      Decision continues to leave some uncertainty regarding building up sport
      betting business. However, we believe that Fluxx should benefit from a later entry
      of international players in the German market. Being able to broaden its
      distribution footprint via cooperation with retail outlets, Fluxx will also become
      attractive as a take-over candidate, as distribution will be key in future
      liberalization. We keep the buy rating.
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 13:06:36
      Beitrag Nr. 1.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.044.426 von tinabelzer am 02.04.06 12:50:34Vielen Dank Tinabelzer

      Darf man sich alles auf der Zunge vergehen lassen, insbesondere dies: ".....Being able to broaden its distribution footprint via cooperation with retail outlets, Fluxx will also become attractive as a take-over candidate, as distribution will be key in future liberalization..."

      Gruss - und einen schönen Sonntag - mwenture
      Avatar
      schrieb am 02.04.06 21:30:10
      Beitrag Nr. 1.962 ()
      N'abend @all

      Bayern will Werbung für private Wettanbieter unterbinden

      München - Nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts will Bayern jegliche Werbung für private Wettanbieter unterbinden. Das betreffe auch die Stadien der Fußball-Bundesliga, sagte der Sprecher des bayerischen Innenministeriums, Michael Ziegler, dem Magazin «Focus».

      So werde das Team von Werder Bremen, das gerade das Unternehmen betandwin als neuen Trikotsponsor gewonnen hat, nicht mit dem Schriftzug des privaten Wettanbieters bei Spielen im Freistaat auflaufen dürfen. «Die Mannschaft muss ihre Trikots ausziehen oder gegen neutrale eintauschen», zitiert das Magazin den Ministeriumssprecher.

      Quelle:http://www.isa-casinos.de/articles/11857.html

      ....das wird noch ganz lustig werden, wenn jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.Hoffentlich schaufeln sich hier einige Politiker ihr eigenes Grab !!!

      bs
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 09:14:07
      Beitrag Nr. 1.963 ()
      Handelsblatt Nr. 066 vom 03.04.06 Seite 33


      Analysten loben Fluxx.com

      Der Anbieter von Glücksspielen will mit Lotto-Terminals in Supermärkten und Tankstellen wachsen

      DIANA FRÖHLICH | FRANKFURT Die im Kleinwerteindex SDax notierte Aktie des Glücksspielanbieters Fluxx.com profitiert vom derzeitigen Wettboom in Deutschland. Seit dem vergangenen Jahr geht es mit dem Titel wieder aufwärts. Aktuell steht der Kurs bei über zwölf Euro.

      Die Aktie hat einen typischen New-Economy-Verlauf hinter sich. 1999 war Fluxx.com mit einem Ausgabepreis von 19 Euro an die Börse gekommen, stieg in einem halben Jahr auf ihr Allzeithoch von 85,65 Euro und fiel zwei Jahre später auf 49 Cent.

      Doch die aktuellen Unternehmenszahlen stimmen positiv: Der Dienstleister für Lottogesellschaften und Pferderennbahnen mit Sitz in Altenholz konnte 2005 seinen Gewinn von 0,9 Mill. auf 1,7 Mill. Euro fast verdoppeln, der Nettoumsatz stieg um 24 Prozent auf 22 Mill. Euro.

      Derzeit empfehlen drei von vier Analysten, die das Unternehmen beobachten, die Aktie zum Kauf. "Der faire Wert der Aktie liegt für mich bei 13 Euro", sagt Marcus Sander von Sal. Oppenheim. Auch Ellis Acklin von First Berlin Equity und Laura Lembke von der Berenberg Bank halten die Aktie für attraktiv.

      An der positiven Entwicklung von Fluxx.com konnte auch das Urteil des Bundesgerichtshofs in der vergangenen Woche nichts ändern. Das Gericht bestätigte das staatliche Sportwettmonopol. In Zukunft müssen staatliche Anbieter wie Oddset zwar ihre Werbung einschränken und Kunden besser vor Spielsucht schützen, private Unternehmen und die Vermittlung von Sportwetten bleiben aber verboten. "Für das derzeitige Geschäft von Fluxx hat das Urteil wenig Auswirkung, da das Unternehmen in den Sportwettenmarkt noch nicht aggressiv eingetreten ist", sagt Analyst Sander. Trotzdem dürfte die Fußball-WM 2006 für das Unternehmen zum Wachstumstreiber werden - über Beteiligungen an ausländischen Buchmachern.

      Mit der Aufstockung seines Anteils am maltesischen Sportwettanbieter "myBet.com" auf 77 Prozent ist dem deutschen Glücksspielanbieter Anfang 2006 der Eintritt in den internationalen Sportwettenmarkt gelungen. Doch mit den Marktführern aus Großbritannien, wie Ladbrokes, kann Fluxx.com nicht mithalten. "Das größte Potenzial sehen wir deshalb im Supermarkt-Lotto und nicht im Bereich der Sportwette", sagt Jochen Reichert von SES Research. Der Analyst empfiehlt, die Aktie zu halten. Sein Kursziel von 11,90 Euro hat der Titel bereits erreicht.

      Auch Sander misst dem für 2006 geplanten Start des Supermarkt-Lottos große Bedeutung bei. "Das Konzept bietet viel Potenzial", sagt der Analyst von Sal. Oppenheim. Nach einer erfolgreichen Testphase in Supermärkten und Tankstellen in Schleswig-Holstein will Fluxx.com nun bis 2007 bundesweit rund 2 000 Märkte mit Lotto-Stationen ausstatten. Dem Kunden soll damit der Weg in den Kiosk abgenommen werden. Zusammen mit den übrigen Einkäufen kann der Tippzettel an der Kasse gescannt und bezahlt werden. Kooperationspartner sind Edeka, Oil! und Orlen, mit weiteren ist das Unternehmen im Gespräch.

      Analysten sehen in der Geschäftsidee die größte Chance des Lotto-Vermittlers. "Läuft das Supermarkt-Lotto erfolgreich an, wird Fluxx durch die zunehmende Besetzung der stationären Vertriebskanäle als Übernahmekandidat interessant", sagt Sander. Auch Reichert hält das Potenzial für groß: "Gelingt es Fluxx, stationäres Lotto tatsächlich flächendeckend einzuführen, resultiert daraus ein erhebliches Umsatzpotenzial."

      Fröhlich, Diana
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 09:23:12
      Beitrag Nr. 1.964 ()
      Die 'letzten Tage'.,....

      "....Ihn würde interessieren, wer alles von der Bürgschaft in den letzten Tagen der rot-grünen Bundesregierung unter Schröder gewusst habe....."

      Warum bloss kommen mir beim Lesen dieser Zeilen unvermittelt die in den letzten Tagen der DDR ausgegebenen Sportwett-Lizenzen in den Sinn :rolleyes:

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 09:30:29
      Beitrag Nr. 1.965 ()
      ... war am Wochenende in München, um mir das Spiel Bayern gegen Köln anzuschauen... zunächst mal kurzes Fazit eines Geißbock-Fans: Klasse Spiel, welches leider nur 2:2 ausging... Ole ole...

      Aber warum ich hier schreibe: Zunächst mal mein Eindruck der vielen Oddset Werbetafeln, Werbebanden, ... wenn die alle verboten werden, dann wird der Umsatz stark sinken... denke, das kann sich der Staat nicht erlauben. Der Markt muss über kurz oder lang freigegeben werden.

      Was mir an diesem schönen Fussballtag sonst noch auffiel: In irgendeiner U-Bahn-Station (müsste Marienplatz oder Karlsplatz gewesen sein), sah ich zum ersten mal in meinem Leben ein mybet.com-Wettbüro. Und siehe da: es war ein Schild dran: "GESCHLOSSEN". Jetzt fragt sich natürlich warum... Umbau? oder doch schon Durchgriff der bayrischen Behörden...

      we will see... weiß sonst noch jemand was davon...?
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 15:55:16
      Beitrag Nr. 1.966 ()
      :cool: Der Kursverlauf von Fluxx steht unmittelbar vor einer grösseren Bewegung !!! Die 13Tage Linie fällt auf die 12 Euro Marke und von unten steigt die 38 Tage Linie zur 12 Euro Marke so dass es hier in Kürze einen grösseren Kursausschlag geben wird!!!In welche Richtung werden wir sehen!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.04.06 19:09:59
      Beitrag Nr. 1.967 ()
      N'abend @all

      Fluxx will weiter wachsen

      AktienEinblick.de stuft die Aktie von Fluxx für den spekulativen Anleger als Kauf ein. Der Glücksspielanbieter hat gute Zahlen für das Geschäftsjahr 2005 bekannt gegeben. Demnach stieg der Nettoumsatz um 24 % auf 22 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ( EBITDA ) hat 6,5 Mio. Euro betragen ( + 171 % ). Die EBITDA-Marge liegt bei 29,8 %. Der Gewinn stieg auf 1,7 Mio. Euro. Für das Jahr 2006 rechnet Fluxx durch den Einstieg in den Lotto-Stationärvertrieb und insbesondere in das Sportwettensegment mit einer Verdoppelung des Nettoumsatzes. Weiterhin gab Fluxx bekannt, dass man das neue Wettportal " bestwetten.de " der Burda-Tochter Burda Direct Win GmbH entwickeln und betreuen wird. Fluxx ist im Bereich Wetten und Glücksspiele bestens positioniert. Das Unternehmen sollte auch weiterhin überproportional von den starken Wachstumsraten in diesem Bereich profitieren.

      AktienEinblick.de

      Quelle:http://www.aktieneinblick.de/aktien-analyse-detail/5290-Flux…

      bs
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 07:35:28
      Beitrag Nr. 1.968 ()
      1 2 3 - also nochmal wie vor ca. 2 Wochen projiziert :



      solidarische Grüße
      hopades
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 08:37:27
      Beitrag Nr. 1.969 ()
      Guten Morgen Hopades,
      die 1 und die 2 habe ich Dir ja auch schon bestätigt und die Sache mit der 3 wird wohl auch immer wahrscheinlicher.. 10,50? ..das wäre nochmal ein Abschlag von ca. 10%.. Intraday sicherlich möglich ... meine Orderstaffel steht bereit und ich bin gespannt ob du recht behältst..

      manchmal denke ich DU machst den Kurs...:laugh:

      Gruß MJ
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 09:32:15
      Beitrag Nr. 1.970 ()
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 09:39:06
      Beitrag Nr. 1.971 ()
      Wettmonopol: Schluss mit lustig! - Erste Verfügung gegen Oddset

      Essen - Das Sportwettmonopol des Staates wurde nach Auffassung des Deutschen Buchmacherverbandes Essen (DBV) vom Bundesverfassungsgericht juristisch und ökonomisch zerschlagen.

      Lediglich die politische Option bleibt noch. So wurde der staatlichen Sportwette Oddset laut einstweiliger Verfügung des Landgerichts München I untersagt, länger mit WM-Tickets auf Tippscheinen zu werben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.3., das ein weiteres Monopol bei Sportwetten nur innerhalb sehr enger Grenzen zulässt, zeigt damit juristisch erstmals konkrete Auswirkungen.

      „Bislang glaubte Oddset „Business as Usual" betreiben zu können" sagt Dr. Norman Albers, Sprecher des Buchmacherverbandes (DBV), „damit hat man jedoch die Tragweite des Urteils aus Karlsruhe völlig falsch eingeschätzt. Eine Schonfrist gibt es nicht." Das Bundesverfassungsgericht verhängte am letzten Dienstag ein sofortiges Werbeverbot für Oddset, nur dem Gesetzgeber bleibt bis Ende 2007 Zeit, die weitreichenden Anforderungen des Gerichts umzusetzen.

      Wird das Urteil tatsächlich 1:1 umgesetzt, werden die Einnahmen der Länder aus Wetten deutlich zurückgehen. Die Erlöse müssen darüber hinaus für die Spielsuchtbekämpfung eingesetzt werden und dürfen nicht mehr länger in die Sportförderung fließen. Damit macht das Monopol auch ökonomisch keinen Sinn mehr. „Warum sich Sportminister und Deutscher Sportbund angesichts der Tragweite des Urteils vor Freude auf die Schenkel geschlagen haben, verwundert uns schon" meint Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert, der den DBV in Karlsruhe vertreten hat.

      „Anstatt den ausländischen Wettanbietern im Internet in die Hände zu spielen, sollte sich der Gesetzgeber Gedanken über die Zulassung der privaten Sportwette in Deutschland machen, um die notwendigen Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in Deutschland zu halten", ergänzt Norman Albers. Die Öffnung des Marktes ist nämlich die politische Option, die das Bundesverfassungsgericht möglich macht. Hierbei gelten die strengen Anforderungen der Monopolzulassung nämlich nicht.

      Es besteht jedoch kein Zweifel, dass - analog zur bisherigen Zulassung der privaten Buchmacher in Deutschland - strenge Auflagen, die dem Spielerschutz und Jugendschutz Rechnung tragen, notwendig sind.

      Pressekontakt:
      Vorstandssekretariat des DBV,
      Frau Hülsenbeck, Frau Wendt
      Tel. 0201/790329
      www.buchmacherverband.de


      http://www.isa-casinos.de/articles/11869.html
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:09:12
      Beitrag Nr. 1.972 ()
      Wer Geld verdienen will, soll FLUXX kaufen:

      Zitat:

      04.04.2006 09:31:51 (AKTIENCHECK.DE)

      FLUXX kaufen

      Die Experten von "AktienEinblick.de" stufen die Aktie von FLUXX (ISIN DE0005763502/ WKN 576350) für den spekulativen Anleger als Kauf ein.

      Der Glücksspielanbieter habe gute Zahlen für das Geschäftsjahr 2005 bekannt gegeben. Demnach sei der Nettoumsatz um 24% auf 22 Mio. Euro gestiegen. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) habe 6,5 Mio. Euro betragen (+171%). Die EBITDA-Marge liege bei 29,8%. Der Gewinn sei auf 1,7 Mio. Euro gestiegen. Für das Jahr 2006 rechne FLUXX durch den Einstieg in den Lotto-Stationärvertrieb und insbesondere in das Sportwettensegment mit einer Verdoppelung des Nettoumsatzes.

      Weiterhin habe FLUXX bekannt gegeben, dass man das neue Wettportal "bestwetten.de" der Burda-Tochter Burda Direct Win GmbH entwickeln und betreuen werde. FLUXX sei im Bereich Wetten und Glücksspiele bestens positioniert. Das Unternehmen sollte auch weiterhin überproportional von den starken Wachstumsraten in diesem Bereich profitieren.

      Nach Ansicht der Experten von "AktienEinblick.de" ist die Aktie von FLUXX für den spekulativen Anleger ein Kauf.

      Quelle: AKTIENCHECK.DE

      Zitatende


      also:

      stay long, das wird schon noch! :cool:

      :D
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:50:58
      Beitrag Nr. 1.973 ()
      siehe D+S Europe Artikel in der "Welt" von heute....


      D+S plant Übernahme in der zweiten Jahreshälfte....


      Beschreibung könnte auf Fluxx zutreffen......


      Kapitalerhöhung hierfür ebenfalls geplant.....


      schau mer mal.....

      BG
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 14:51:46
      Beitrag Nr. 1.974 ()
      siehe auch D+S Thread!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 15:21:44
      Beitrag Nr. 1.975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.068.737 von AndreasderPreusse am 04.04.06 14:51:46Ich denke, Fluxx ist für D+S eine Nummer zu gross, die Marktkapitalisierung von D+S ist 205 Mio, die von Fluxx 172 Mio, da müsste D+S bereits heute mindestens 250 Mio hinblättern, in naher Zukunft wohl auch 300, 350, 400 .... Mio. Und akzeptiert wird nur BARES - den nur BARES ist WAHRES :D.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 17:02:02
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 17:08:22
      Beitrag Nr. 1.977 ()
      RT 12,20!
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 17:28:57
      Beitrag Nr. 1.978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.071.394 von winge am 04.04.06 17:02:02:laugh:
      Na und ? 632319 :D
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:07:32
      Beitrag Nr. 1.979 ()
      Neuer Rekord?

      Auf das Champions League Spiel
      FC Barcelona gegen Benfica Lissabon
      können bei betandwin.de

      157 :eek: verscheiden Wetten abgeschlossen werden!!!!!
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:14:56
      Beitrag Nr. 1.980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.079.722 von tradejunkie am 05.04.06 09:07:32Aber mybet.com hat die besseren Quoten :)

      Schöns Tägle - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:18:19
      Beitrag Nr. 1.981 ()
      Brüssel nimmt staatliche Sportwett-Monopole unter die Lupe

      BRÜSSEL - Die EU-Kommission nimmt die staatlichen Monopole für Sportwetten in sieben Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, unter die Lupe. "Die Kommission muss dafür sorgen, dass die Rechtsvorschriften in den Mitgliedsländern mit dem EU-Recht in Einklang stehen", sagte Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Dienstag. Daher hat der EU-Kommissar eine offizielle Anfrage an Deutschland, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden gerichtet und um detaillierte Informationen über Sportwetten gebeten.

      "Wir haben mit diesen Briefen nicht die Absicht, den Markt (für Wetten) in irgendeiner Weise zu liberalisieren", unterstrich McCreevy. Er habe aber mehrere Beschwerden von Sportwett-Anbietern aus den EU-Ländern erhalten und müsse diesen jetzt nachgehen. Dabei gehe es um Einschränkungen bei der Konzession bzw den Lizenzen für die Anbieter sowie bei der Werbung für Sportwetten.

      Die Kommission wolle nicht das allgemeine Monopol von Regierungen im Glücksspielbereich anprangern, versicherte McCreevy. Doch müssten die EU-Länder ihre Vorschriften beim Glücksspiel konsequent und nachvollziehbar anwenden. Ein Mitgliedstaat könne nicht Glücksspiele einschränken, um seine Bürger zu schützen und gleichzeitig für staatliche Lotterien oder Wetten werben

      http://www.isa-casinos.de/articles/11885.html


      #########################################################################

      Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland u. a. in Sachen Sportwetten

      Potsdam, 04. April 2006. Am 4. April 2006 sind von der EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden eingeleitet worden.

      Ziel dieser Vertragsverletzungsverfahren ist es laut Pressemitteilung der EU-Kommission zu überprüfen, ob die nationalen Maßnahmen der Länder in Bezug auf Sportwetten mit Art. 49 des EU-Vertrages kompatibel sind.

      Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vertragsverletzungsverfahren nicht die existierenden nationalen Monopole für die Lotterien als solche tangieren.

      Die EU- Kommission gibt in der ersten Phase des Verfahrens den betroffenen Mitgliedstaaten Gelegenheit, sich zu den in der Beschwerde genannten Fakten und der damit zusammenhängenden juristischen Bewertung durch die Kommission zu äußern; diesem Zweck dient die jetzt beschlossene schriftliche Aufforderung zur Äußerung (Aufforderungsschreiben).

      Im Zusammenhang mit den Sportwetten hat das Bundesverfassungsgericht erst jüngst - auch auf der Basis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - klargestellt, dass während der Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung (Ende 2007) die bisherige Rechtslage mit der Maßgabe anwendbar bleibt, dass unverzüglich ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols andererseits hergestellt wird. Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmer und die Vermittlung von Wetten, die in Deutschland nicht genehmigt sind, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.

      Das Gericht hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass ein Staatsmonopol - hier bezogen auf das Bayerische Staatslotteriegesetz - grundsätzlich die effektivere Organisationsform zur Verhinderung und Bekämpfung von Suchtgefahren aus dem Glücksspiel sein kann.

      Der Geschäftsführer der derzeit federführenden Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock, der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Dr. Horst Mentrup, erklärte dazu:

      "Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks haben bereits damit begonnen, ihre Aktivitäten konsequent an den Festlegungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Sie gehen davon aus, dass die Gesetzeslage in Deutschland schon jetzt mit dem EU-Recht kompatibel ist und auch ihre Tätigkeit selbst spätestens mit der Umsetzung der Auflagen des Gerichts den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entspricht."

      Im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossene Unternehmen:Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Staatliche Lotterieverwaltung Bayern. Deutsche Klassenlotterie Berlin. Land Brandenburg Lotto GmbH. Bremer Toto und Lotto GmbH. Nordwest Lotto und Toto Hamburg. Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen. Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH. Toto-Lotto Niedersachsen GmbH. Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Nordrhein-Westfalen. Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Saarland-Sporttoto GmbH. Sächsische Lotto-GmbH. Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt. NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG. Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen.


      LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH
      Federführende Gesellschaft
      Presse-Kontakt:Kristin Lehmann
      Tel.: 03 31/64 56-622
      Fax: 03 31/64 56-630
      lehmann@lotto-brandenburg.de
      www.lotto.de


      http://www.isa-casinos.de/articles/11879.html


      #########################################################################

      EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedstaaten ein

      Sind die deutschen Rechtsvorschriften über Sportwetten mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar?

      Nachdem das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene staatliche Wettmonopol in seiner bisherigen Form in der letzten Woche vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, erfolgt nunmehr eine europarechtliche Überprüfung. Die EU-Kommission hat Deutschland und sechs weitere EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden) aufgefordert, Angaben zu den innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Sportwetten zu machen. Anhand dieser Angaben wird die Kommission die Vereinbarkeit mit der im EG-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag) überprüfen. Geprüft wird insbesondere, ob die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch nationale Regelungen tatsächlich durch den Schutz des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist und die Regelung verhältnismäßig und nicht-diskriminierend erfolgt.

      Auslöser für die bereits seit längerer Zeit laufenden Voruntersuchungen waren Beschwerden mehrerer Buchmacher, denen der Marktzugang verwehrt worden war. Die Beschwerdeführer richteten sich vor allem gegen das Verbot der Werbung für ausländische Wettanbieter (in Deutschland nach § 284 Abs. 3 StGB strafbar) und gegen das Verbot der Teilnahme eigener Staatsangehöriger an solchen Wetten (in Deutschland Strafbarkeit von Wettkunden nach § 285 StGB). Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar McCreevy erklärte, dass sich die Kommission aufgrund der Vielzahl der Beschwerden nun verpflichtet gesehen habe, zu reagieren. Aufgabe der Kommission sei es, zu überprüfen, ob die Gesetze der Mitgliedstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar seien.

      Die förmliche Aufforderung durch die Kommission stellt die erste Phase für ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 226 EG-Vertrag) dar. Die Mitgliedstaaten haben nunmehr zwei Monate Zeit, sich zu der Aufforderung zu äußern.

      Die Kommission verwies in ihrer Mitteilung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt und in sich köherent sein sowie systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeit betragen müssten. Entsprechend dem Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnten sich die Mitgliedstaaten dann nicht auf ein angebliches Allgemeininteresse berufen, wenn sie selber zur Teilnahme an Lotterien, Glücksspielen und Wetten ermunterten.

      Kommentar:

      Die EU-Kommission hat sich als „Hüterin der Verträge“ nunmehr verpflichtet gesehen, die Dienstleistungsfreiheit bei Sportwetten, die sich zu einem Milliardengeschäft entwickelt haben, zu überprüfen. Angesichts der sogar strafrechtlichen Verfolgung in anderen Mitgliedstaaten behördlich zugelassener und überwachter Wettanbieter war diese Entscheidung überfällig.

      Die Einschränkung der Dienstleitungsfreiheit bei Sportwetten in Deutschland wird nunmehr also auch förmlich überprüft. Für Deutschland schaut die Lage nicht erfreulich aus, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seiner Prüfung nach deutschem Verfassungsrecht eine inköherente Regelung und eine durch (unbeachtliche) fiskalische Gründe motivierte Vermarktung von Sportwetten als „grundsätzlich unbedenkliche Freizeitbeschäftigung“ festgestellt hatte. Die deutsche Regelung ist daher auch nach Europarecht nicht gerechtfertigt, da das Ziel der Spielsuchtbekämpfung von den staatlichen Anbietern bislang nicht verfolgt worden ist. Kommt es nicht zu einer Einigung mit der Kommission und kommen Deutschland und die anderen betroffenen Mitgliedstaaten nicht der Stellungnahme der Kommission nach, wird der Europäische Gerichtshof die Rechtslage klären müssen.

      Rechtsanwalt Arendts steht für weitere Auskünfte zur europarechtlichen Beurteilung gerne zur Verfügung (Tel. 0700 / W E T T R E C H T).

      http://www.isa-casinos.de/articles/11886.html
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:24:31
      Beitrag Nr. 1.982 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.079.833 von mwenture am 05.04.06 09:14:56Da hast du recht.

      Aber das nützt auch nur was, wenn man gewinnt! :)
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 09:48:25
      Beitrag Nr. 1.983 ()
      http://www.vwd.de/vwd/markt.htm?u=0&k=0&sektion=news&awert=b…

      "Faltlhauser stellt Maßnahmenkatalog für Oddset-Wetten vor
      05.04.2006, 08:42:26

      FRANKFURT (Dow Jones)--Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser hat einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die weitere Tätigkeit der Staatlichen Lotterieverwaltung vorgestellt. Damit würden die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen, hieß es in einer bereits am Dienstag veröffentlichten Mitteilung der Behörde.

      Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. März das Sportwetten-Monopol von Oddset grundsätzlich bestätigt. Gleichzeitig erteilte das Gericht der Staatlichen Lotterieverwaltung Vorgaben zur Begrenzung der Werbung und zum Auftreten von Oddset.

      Die Lotterieverwaltung werde das Wettangebot einschränken, hieß es nun in der Erklärung des Ministeriums: So würden beispielsweise Halbzeitwetten nicht mehr angeboten. Livewetten werde es bei Oddset nicht geben und Wetten über SMS künftig nicht mehr möglich sein. Auch soll es keine Wettmöglichkeiten im Fußballstadion mehr geben.

      Für Wetten im Internet gelte folgendes: "Altkunden" würden aufgefordert, binnen drei Wochen eine strenge Identifizierung durchzuführen, Neuanmeldungen im Internet solange ausgesetzt, bis eine umfassende Lösung für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Suchtprävention und den Jugendschutz gefunden sei.

      Zudem werde die Werbung eingeschränkt; Oddset-Fernsehwerbung gebe es nicht mehr. Außerdem werde die Bandenwerbung in Stadien für Oddset eingestellt und die Rundfunkwerbung für zwei Monate ausgesetzt. In dieser Zeit wird laut Angaben geprüft, wie Rundfunkwerbung aussehen kann, die sich ausschließlich an sachlicher Information zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten orientiert.

      Neue Trikotwerbung gebe es künftig nicht mehr. Alle Werbeaussagen würden überprüft, ob sie unzulässige Aufforderungen zum Wetten enthielten. Künftig dürfe sich die Werbung alleine auf Informationen zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten beziehen.

      Zudem stellte das Ministerium Maßnahmen zur Suchtprävention vor: So soll auf alle Spielscheine ein Hinweis auf die Suchtgefährdung aufgedruckt werden. Mitarbeiter der Annahmestellen erhielten eine spezielle Schulung. Außerdem soll es in allen Annahmestellen Aushänge mit Hinweisen auf Suchtberatungsstellen geben.

      Grundsätzlich seien Wetten künftig nur noch mit Kundenkarten möglich. Damit werde zum einen eine Sperrmöglichkeit erreicht, der Spieler könne sich auch individuelle Wettlimits einspeichern, und ein "Vielfachspielen" werde verhindert, erklärte das Ministerium. Vorgesehen sei, ein Sozialkonzept für Suchtgefährdete zu entwickeln.

      Bayern Innenminister Günther Beckstein geht derweil gegen als illegal eingeschätzte private Wettanbieter vor und will ihre Annahmestellen schließen, wie die "Börsen-Zeitung" am Mittwoch schreibt. Deren Anwälte verwiesen darauf, dass der Wortlaut des Gerichtsurteils die Schließungsanordnungen nicht deckte, hieß es in dem Bericht.

      In einem Interview mit "Focus-Money" hatte bereits der Oddset-Chef Erwin Horak die Schließung aller illegalen Wettbüros gefordert: "Im Urteil steht, dass private Wettanbieter weiter als verboten angesehen werden können." Das betreffe auch die privaten Wettunternehmen, die über eine Malta- oder eine DDR-Lizenz verfügen.

      Betroffen könnte damit auch die BETandWIN.com Interactive Entertainment AG sein, die über eine solche DDR-Lizenz verfügt. Das Unternehmen hatte in einer ersten Einschätzung des Urteils zunächst "keine Auswirkungen" auf das Sportwettengeschäft des deutschen Beteiligungspartners Betandwin e.K gesehen.

      DJG/nas/brb"

      Gruss - mwenture :cool:
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      schrieb am 05.04.06 10:21:03
      Beitrag Nr. 1.984 ()
      das klingt, wie eine Anleitung zum Thema "Wie schaufle ich mir mein eigenes Grab".

      Wäre ich aktiver Spieler, würde ich mir überlegen, wie ich diesen Bürokratiewahnsinn umgehen kann. Ich möchte schliesslich spielen und nicht kontrolliert werden. Gottseidank gibt es ja Alternativen im Internet und im Ausland.

      Wenn die Politik überall mit solch einem Weitblick (wie war das nochmal, je älter man ist, desto schlechter sieht man) agiert, wird das nichts mit dem Standort Deutschland. Da sieht man mal wieder, wie weltfremd unsere Alten sind.

      Ein Grund mehr, dieses Land, oder im übertragenen Sinne, diese schmelzende Eisscholle zu verlassen. Schliesslich bin ich keine dummer Pinguin. Der letzte macht das Licht aus. Ich sehe schwarz für dieses Land.
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 10:37:00
      Beitrag Nr. 1.985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.080.422 von mwenture am 05.04.06 09:48:25Das ist mal wieder eine Verlustigung allererster Kajüte...
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 14:15:39
      Beitrag Nr. 1.986 ()
      so recht weiß die FLUXX-Aktie derzeit nicht, wo sie hin will - nach oben oder nach unten...

      Nervöses auf-und-ab...



      :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 15:39:36
      Beitrag Nr. 1.987 ()
      bet-at-home bei €68:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 18:00:16
      Beitrag Nr. 1.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.087.703 von ThatstheWayItGoes am 05.04.06 15:39:36bet-at-home

      Dies sind die aktuellsten verfügbaren Zahlen von bet-at-home (zu finden auf http://www.bet-at-home.ag):
      "Für das Jahr 2005 ist ein Gamblingumsatz in der Höhe von 40 Millionen Euro geplant. (Planzahlen erstellt Dez/04)"

      Der Zock mag für die Glaubenden aufgehen, aber nach dem Motto zu investieren: "Gebt mir euer Geld, ich sag euch dann später, was ich damit gemacht habe" - ist wohl nicht nach jedermanns Geschmack.

      Da lob ich mir doch unsere Fluxx - da weiss man, was man hat
      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 19:17:35
      Beitrag Nr. 1.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.090.830 von mwenture am 05.04.06 18:00:16Die Konkurrenz der Lotto-Billiganbieter in Deutschland wächst
      (In Klammer der Preis für 2 Tipps an einem Mittwoch oder Samstag):

      www.lotto-brandenburg.de (1.75 Euro)
      www.tipp24.de (2.00 Euro)
      www.lottobay.de (2.00 Euro)
      www.millionenchance.de (1.95 Euro): Burda; siehe z.B. www.super-illu.de
      www.playbest.de (1.90 Euro)
      www.jawoll-tipp.de (2.00 Euro)
      www.wettjoker.de (2.00 Euro)

      Meine Prognose: Das Wachstum von Tipp24 im Marktsegment "Internet Lotto Deutschland" wird ab 2007 markant abflachen. Als Investor von Tipp24 wäre ich auch aus diesem Grund (ein weiterer sind die in zwei Wochen wegfallenden Verkaufssperren für die kleineren Altaktionäre) eher zurückhaltend bei einem allfälligen Engagement.

      Vielleicht senkt Tipp24 als 'Anbieter ohne Zusatzgebühren' seine Preise dann auch auf 1.75 für zwei Tipps - aber was bleibt dann vom Gewinn noch übrig?

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 09:52:16
      Beitrag Nr. 1.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.092.063 von mwenture am 05.04.06 19:17:35Fortsetzung:

      Und wer jetzt glaubt, Jaxx.de sei teuer, dem sei folgendes vorgerechnet:

      2 Lottotipps bei Jaxx (eine Ziehung) kosten 2.50 Euro. Dazu gibt es aber 80 Jaxx-Punkte.

      Bei Jaxx.com steht im Clubangebot: 18'000 Jaxx-Punkte ergeben 100.00 Euro Wettguthaben, 1 Jaxx-Punkt hat also einen Wert von 0.5556 Cent; die 80 Jaxx-Punkte für 2 Lottotipps demzufolge einen Wert von 44.44 Cent.

      Da er Spieler/Wetter jedoch für jeden eingesetzten, angefangenen Euro auf jaxx.com wiederum 10 Jaxxpunkte erhält, entsprechen die obigen 80 Jaxxpunkte nicht nur einem Wert von 44.44 Cents, sondern zusätzlich 10 x 0.5556 Cents, also insgesamt also 50 Cent.

      Für jemanden, der wettet, sieht der Vergleich mit Tipp24.de also so aus:

      2 Lottotipps, 1 Ziehung:

      Tipp24.de: 2 Euro
      Jaxx.com: 2.50 Euro minus 0.50 Euro = 2 Euro

      Damit sind Fluxx und Tipp24 gleich teuer. Welcher Anbieter hat jedoch das interessantere Zusatzangebot: Tipp24 mit der ARD-Fernsehlotterie oder Fluxx mit Pferdewetten, Sportwetten und Casino?

      Gruss - mwenture :cool:

      P.S. Jackpot steht wieder in den Startlöchern. Passt zum sonnigen Wetter hier bei uns.
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 11:16:28
      Beitrag Nr. 1.991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.097.788 von mwenture am 06.04.06 09:52:16Auch dies erfreulich:

      Die Resultate-Uebersicht auf Jaxx.com. Sehr bedienungsfreundlich und übersichtlich. Wenn nun noch eine Grundausstattung an Zusatzinfos kommt (z.B. Aktuelle Tabellenstände, WTA- und ATP Ranglisten), dann gefällt mir der Sportwettenteil von Jaxx.com ausgesprochen gut.

      Gruss - mwenture :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 13:15:51
      Beitrag Nr. 1.992 ()
      @mwenture

      gerechterweise muss man erwähnen, dass du zunächst club-mitglied werden musst um in den genuss der jaxx-points zu kommen. die gebühr sollte man dann noch runterrechnen.

      eine ganz andere komponente, die hier noch nicht angesprochen wurde.
      Bei prognostizierten 1,5 mio kunden bei jaxx und mybet würde mich interessieren wie hoch der durchsch. zinssatz ist.

      2-3 % ? Das macht bei 1,5 Mio auch ein hübsches Sümmchen aus ;)
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 13:57:25
      Beitrag Nr. 1.993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.101.500 von jazzo1 am 06.04.06 13:15:51@jazzo1
      Stimmt absolut. Kostet zusätzlich 30 Euro im Jahr. Dafür gibts 3000 Jaxx-Punkte, die bei Verwendung für Sport-Wetteinsätze gemäss Berechnung einen Wert von ca. 18 Euro haben (ich habe mich in meinem Posting verrechnet, der Wert eines Jaxxpoints ist unter dem Strich beim Einsatz für Sportwetten ca. 0.6 Cents!); ausserdem hat jaxx.de im letzten Jahr im Dezember z.B. jedem Club-Mitglied 5 Euro Spielguthaben gutgeschrieben (bei Einsatz von weiteren 5 Euro), so dass die Mitgliedschaft beim Jaxx-Club unter dem Strich dann noch 7 Euro im Jahr gekosten würde bzw. 14 Cents pro Woche. Dafür hat das Mitglied noch die Möglichkeit, um weitere Jaxx-Punkte zu spielen (Casino etc.)

      Fazit 1 - wer die Möglichkeiten der Jaxxpunkte (abgesehen vom Prämien-Angebot) für Sportwetten, Casinospiele etc. nutzen will und kann, erhält für die 'Zusatzgebühren' bei Jaxx.de einen sehr guten Gegenwert.

      Fazit 2 - falls jemand möglichst günstig Online-Lotto spielen möchte, dann tut er dies besser NICHT bei Tipp24. Da gibt es günstigere Anbieter, inkl. den staatlichen Lottogesellschaften.

      Irgendwie tun mir die Tipp24-Aktionäre und die Kooperationspartner von Tipp24 jetzt schon leid :cry: Ob die P2P Spiele und die Auslandsangebote Tipp24 vor dem künftigen Elend bewahren können? I doubt it.

      Gruss - mwenture :cool:
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      schrieb am 06.04.06 15:15:22
      Beitrag Nr. 1.994 ()
      hmmm, ich versteh deine, bzw. fluxx´s rechnung nicht. du schreibst 18´000 punkte = 100.000 euronen wettguthaben ?

      Beispiel aus Jaxxs Angebot:

      Apple iPod® Nano 4 GB, weiß für 60.900 JP

      wahrscheinlich alles nur virtuell :D

      g.jazzo
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 15:24:38
      Beitrag Nr. 1.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.103.664 von jazzo1 am 06.04.06 15:15:22Dieses Angebot ist bis jetzt nur bei jaxx.com verfügbar.

      Bei den Prämienangeboten ist der Wert eines Jaxx-Points weniger (früher habe ich dafür mal 1/3 cent pro Jaxx-Point errechnet).

      Gruss - mwenture :cool:
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      schrieb am 06.04.06 17:15:21
      Beitrag Nr. 1.996 ()
      Ich glaube, dieser Artikel wurde hier noch nicht veröffentlicht:
      http://openpr.de/news/82682.html
      "Weiterhin werden von Lotto initiierte Fernsehshows wie Glücksspirale, Keno usw. nicht mehr rechtlich zulässig sein.:eek:"


      "
      openPR) - Pressemitteilung der Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28.03.2006, - 1 BvR 1054/01 -

      Mit großer Verwunderung nimmt die Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher e.V. zur Kenntnis, dass die Staatsmonopolisten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 als Bestätigung ihrer bisherigen Politik verstehen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.

      Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das derzeitige Wettmonopol der Länder verfassungs- und europarechtswidrig ist. Es hat weiterhin klargestellt, dass es ausschließlich nach deutschen Verfassungsrecht und nicht über europarechtliche Fragen entschieden hat. Somit kann der Satz, auf denen sich derzeit die Länder stützen, dass „die gewerbliche Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht im Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden dürfen“, sich nur auf den festgestellten Verfassungsverstoß gegenüber deutsches Recht beziehen kann.

      Da das Gericht europarechtliche Fragen ausdrücklich nicht entschieden hat, verbleibt es bei den Entscheidungen des EuGH in Sachen Gambelli und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2005, wonach die Wettvermittlung in das EU- Ausland nach europäischen Rechtsgrundsätzen nicht verboten werden kann. Diese Rechtsauffassung wurde nochmals dadurch bekräftigt, dass das Bundesverfassungsgericht nunmehr rechtsverbindlich festgestellt hat, dass der derzeitige Zustand in Deutschland nicht den vom EuGH aufgestellten Anforderungen an ein Staatsmonopol entspricht.

      Vor diesem Hintergrund ist die Euphorie einiger Staatsvertreter nicht erklärbar.

      Die Konsequenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurden bereits einen Tag später deutlich. So untersagte das Landgericht München per Einstweiliger Verfügung Oddset die Werbung mit der Verlosung von mehreren Tausend Eintrittskarten zur WM 2006.

      Das dürfte nur der Anfang gewesen sein.

      Die von dem Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze gelten für den gesamten Glücksspielbereich, also auch für die klassischen Lottoprodukte. Danach ist es z.B., wenn es dem Staat mit dem Thema Spielsucht ernst ist, diesem nicht mehr möglich, die Ziehung der Lottozahlen musikuntermalt werbewirksam im Fernsehen zu übertragen. Weiterhin werden von Lotto initiierte Fernsehshows wie Glücksspirale, Keno usw. nicht mehr rechtlich zulässig sein.

      Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat zwei Möglichkeiten für die Zukunft eröffnet:

      Entweder er öffnet den Sportwettenmarkt für private Betreiber oder er richtet sein eigenes Glücksspiel an den durch das Gambelli- Urteil und den jetzt aufgestellten Grundsätzen aus, d.h. keine Werbung, kein Vertrieb über 27.000 Annahmestellen und aktive Suchtprävention.

      Sollte der Staat sich für die letzte Möglichkeit entscheiden, werden alle europäischen Buchmacher aktiv dazu beitragen, dass die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grundsätze eingehalten und auch überwacht werden. Bis dahin werden wir das gesamte Verhalten des staatlichen Lottoblockes wieder und wieder gerichtlich angreifen und in Frage stellen, sofern die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht peinlich genau eingehalten werden. Das wird unweigerlich auch deutliche Konsequenzen auf die klassischen Lottoprodukte haben.

      Sofern, wie angekündigt, private Wettannahmestellen behördlich geschlossen werden, werden wir unsere Mitglieder darin unterstützen, gegen solche europarechtswidrigen Maßnahmen gerichtlich vorzugehen. Die ausländischen Wettanbieter haben bereits die Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier in Bonn damit beauftragt, umgehend auf Europarecht gestützte Schadensersatzansprüche gegen diejenigen Rechtsträger geltend zu machen, die entsprechende Maßnahmen durchführen.

      Wir hoffen, dass die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern die neue Rechtssituation zur Kenntnis und auch Ernst nehmen und regen an, dass diese umgehend Gespräche mit den in Deutschland ansässigen Fachverbänden IfeB, DBV und VEWU aufnehmen.

      Frankfurt am Main, den 04.04.06

      Interessengemeinschaft freier europäischer Buchmacher e.V.
      Der Vorstand
      Kaiserstrasse 42
      60329 Frankfurt am Main
      Tel.: 069-67724700
      Fax.: 060-67724701
      bbdffm@aol.com"

      Gruss - mwenture :cool:
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      schrieb am 06.04.06 17:51:01
      Beitrag Nr. 1.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.102.161 von mwenture am 06.04.06 13:57:25Irgendwie hast Du was gegen Tipp24. Mal dort gearbeitet? ;)
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 11:47:58
      Beitrag Nr. 1.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.107.196 von voltago01 am 06.04.06 17:51:01Wie kommst Du denn darauf, dass ich etwas gegen Tipp24 hätte. Da gibt es andere - und die haben guten Grund z.B. dieser Kunde:

      Quelle:http://www.ciao.de/tipp24_de__Test_2824176

      "Kompletter Erfahrungsbericht
      --------------------------------------------------------------------------------

      Ich gehöre eher zu den Glegenheits-lotto-spielern, wenn mir mal so ist, gehe ich zur Annahmestele, gebe einen Tipp ab und bin dann wieder für eine Weile zufrieden, bzw durch den finanziellen Verlust geheilt. Durch das Surfen im Internet stiess ich vor gut einem Jahr dann noch auf eine viel bequemere Lösung – Lotto online. Es war eigentlich reiner Zufall, dass ich dabei auf den Seiten von Tipp24 landete.

      Die Nutzerfreundlichkeit des Angebots überzeugte mich. Bei der Tippabgabe kann man zwischen Normal- und Systemspiel wählen, die Spielscheindauer ist relativ beliebig wählbar, auch Funktionen wie Zufallstipps sind verfügbar. Nachdem man sich angemeldet hat, kann man wählen, ob man Spielbeiträge voher auf sein Spielerkonto überweisen möchte oder einfach abbuchen lässt. Alles in allem Scheinbagabe ohne Stress und Wartezeiten, 24 Stunden möglich … was sollte es bequemeres geben.

      Ich begann das Angebot zu nutzen, gab ab und an einem Systemschein ab, konnte problemlos Gewinne auf mein Konto auszahlen lassen – ich war glücklich und zufrieden ….

      …. bis mich der Anruf einer Dame aus einem Call Center von Tipp24 erreichte. Die mageren Prozente, die die Lotto Gesellschaften den realen und virtuellen Annahmestellen als Provision für die Scheinannahme vergüten scheinen für das Betreiben der Gesellschaft nicht ausreichend zu sein, zur Verdienstoptimierung hat auch Tipp24 verschiedene Lottosysteme entwickelt, bei deren Nutzung der Kunde einen relativ geringen Anteilbeitrag bezahlt, dafür aber ebenso magere Gewinnbeteiligungen bekommt, für die er dann noch Bearbeitungsgebühren zahlt, über deren Bescheidenheit man geteilter Meinung sein darf..

      Eben solch ein System wollte die Dame mir nahe bringen. Sie erwischte mich am Handy, ich hatte nicht viel Zeit, sie eine angenehme Stimme. Was sie mir genau über das System und meine riesigen Gewinnchancen erzählte wollte ich gar nicht so recht wissen, wir einigten uns dann darauf, dass sie mir ja mal ein Angebot schicken könnte. Ich gab ihr meine Adressdaten, da ich mich meist in einer Nebenwohnung aufhalte, weichen diese von meinen bei Tipp24 angegebenen Daten ab. Allerdings war sie damit nicht so recht zufrieden – meine Kontonummer bräuchte sie auch noch unbedingt….

      Nun gebe ich nicht jedem Anrufer meine Bankdaten und so angenehm, dass bei mir das Denken vollständig aussetzte, war die Telefonstimme nun auch wieder nicht. Sie war etwas enttäuscht, dass ich für ihren Begehr wenig Verständnis hatte, nach kurzem Hin und Her einigten wir uns darauf, dass sie ja meinen Spielernamen bei Tipp24 hätte und sich von mir aus da auch die Bankdaten raussuchen könnte. Ihr Angebot würde sie mir zusenden….

      Kurze Zeit später erhielt ich Post von Tipp24, aus dem Angebot war eine Spielteilnahme an einem erfolgreichen System geworden. Beim Einloggen auf den Seiten von Tipp24 durfte ich dann feststellen, dass meine Adressdaten und auch die Mailadresse auf die der Angaben aus dem Telefonat geändert worden waren. Auch mein Spieleinsatz war bereits abgebucht. Ich änderte meine Daten zurück und rief die Hotline von Tipp24 an. Zu einer Teilnahme an einem Systemspiel dieser Tippgemeinschaft hatte ich wirklich keine Lust und dies tat ich dann auch der Dame kund. Sie nahm meine Beschwerde an und würde sie weiterleiten, eine andere Reaktion von Tipp24 bekam ich leider nicht.

      Dafür fand ich in der Teilnahme von Tipp24 einen interessanten Passus. Es wurde zwar darauf hingewiesen, dass ich als Kunde ein 14tägiges Widerrufsrecht hätte. Dieser Widerruf für eine Teilnahme an einer Spielgemeinschaft, der ich nie zugestimmt hatte, würde aber vorzeitig verfallen, wenn ich voher an eine Spielgemeinschaft vermittelt werden würde. Im Klartext bedeutete dies, dass ich mit Erhalt der Mitteilung, dass ich einer Spielgemeinschaft angehöre auch gleichzeitig erfahre, dass ich der Teilnahme an dieser Spielgemeinschaft auch nicht widersprechen könnte.

      Im Prinzip war mir dies jedoch egal, nach einiger Wartezeit rief ich meine Bank an und lies den eingezogenen Betrag zurückbuchen. Allerdings staunte ich nicht schlecht, als zum Beginn des nächsten Monats eine erneute Abbuchung von meinem Konto vorgenommen wurde, die 5.-Euro Rücklastschriftgebühr hatte Tipp24 gleich mit abgebucht.

      Die Gesellschaft wurde mir zu gierig. Bank anrufen, zurückbuchen lassen, einmal meine Verwunderung äußern, warum Tipp24 nach der Rücklastschrift überhaupt noch abbuchen darf und Beschwerdemail an Tipp24 raus. Nebenbei änderte ich auch wieder einmal meine Spielerdaten auf den von mir eingegebenen Stand, da Tipp24 schon wieder die aus dem Telefonat eingesetzt hatte. Ich war immer noch in dem naiven Glauben, dass ich mit dem Interesse an der Zusendung eines Angebots nicht automatisch Mitglied einer Tippgemeinschaft werden würde – allerdings scheinen da die internen Gesetze der Gesellschaft etwas anders zu liegen.

      Es folgten endlose Mailverkehre mit verschiedenen Tipp24 Mitarbeitern, in denen es mir nicht gelang einen festen Ansprechpartner für meine Probleme zu finden. In der Regel bekam ich die lapidare Aufforderung mein Konto auszugleichen, einmal bekam ich zeitgleich zwei Mails. Eine enthielt den üblichen Text, dass mein Konto ausgeglichen werden sollte in der anderen schien ein Mitarbeiter das Problem verstanden zu haben und bot mir an, den Anteil nach der Spielperiode zu ersetzen, wenn der gewinn unter dem Anteilspreis liegen sollte.

      Da ich den Eindruck erhielt, dass in den Call Centern von Tipp24 die Rechte Hand nicht so genau weiss, was die Linke tut, schickte ich den beiden Absendern einfach mal die Mails ihrer Kollegen zurück und bat sie intern zu klären, wie die Gesellschaft nun weiter vorgehen wollte. Danach hörte ich lange Zeit nichts mehr.

      Nun bin ich aber ein Mensch, der gern in geordneten Verhältnissen lebt und so konnte ich es nicht lassen, dann doch ab und an mal auf den Seiten von Tipp24 vorbeizuschauen und nach meinen Kontostand zu sehen. Es tat sich nichts. Unverändert war ich mit fast 50 Euro in den Miesen. Meine Bitte, meine Daten zu löschen und das Konto auszugleichen wurde standhaft ignoriert, nicht einmal von den Tipp24 Werbemails, die ich seitdem als Spam betrachte, blieb ich verschont.

      Letzte Woche fühlte ich mich dann doch noch einmal genötigt, bei Tipp24 nachzufragen, ob man mein Konto nicht ausgleichen würde. Die lapidare Antwort, dass ich mein Konto auszugleichen hätte, schickte ich mit einer bösen Bemerkung zurück um nun heute von einem Mitarbeiter von tipp24 zu erfahren, dass ich mich seit dem 22.12 letzten Jahres in einem normalen Mahnverfahren befinden würde und der Kontoausgleich demnächst an ein Inkassounternehmen übergeben werden würde.

      Ich unternahm einen letzten Versuch die Angelegenheit gütlich zu klären und rief unter der Hamburger Nummer von Tipp24 an. Natürlich landete ich auch hier in einem Call Center, bei einer Dame, die sich ihrer Wichtigkeit sehr wohl bewusst war. Immerhin wäre sie in einem Kundencenter und für die Probleme der Kunden zuständig, ein Weiterstellen an einen Ansprechpartner, wäre genauso unnötig wie unmöglich. Da ich von den verschiedenen Mitarbeitern von Tipp24 eindeutig die Nase voll habe, legte ich auf. Sollen die Anwälte entscheiden…..

      04.06.04
      Heute erhielt ich einen Anruf von einem netten Herrn von Tipp24. Nach Durchsicht des Mailverkehrs und der Buchungen auf meinem Tippkonto entschuldigte er sich und setzte das Spielerkonto auf 0.
      Schade nur, dass man zum Erreichen dieses eigentlich selbstverständlichen Vorgangs so viel Zeit und Mühe investieren musste. Im Zeitalter der billigen Callcenter dürfte sich die Lösung von Kundenproblemen aber nicht nur bei Tipp24 so kompliziert gestalten...."

      Gruss - mwenture :cool:
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      schrieb am 08.04.06 13:40:08
      Beitrag Nr. 1.999 ()
      Mahlzeit @all

      Sportwetten
      Land geht gegen illegale Anbieter vor

      Stuttgart - Baden-Württemberg will gegen die Veranstalter von illegalen Sportwetten konsequent vorgehen. Innenminister Heribert Rech (CDU) kündigte am Freitag in Stuttgart an, das Land werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März rasch umsetzen. Das Gericht hatte darin bestätigt, dass das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Unternehmen weiterhin verboten ist und durch Ordnungsrecht unterbunden werden kann. Gleichzeitig wurde den Ländern aufgegeben, bis Ende 2007 das Recht der Sportwetten durch ein Gesetz neu zu regeln.

      Unterdessen stellte Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) einen Katalog vor, wie die Zukunft der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden- Württemberg auszusehen hat. Dieser soll unabhängig von der gesetzlichen Regelung sofort umgesetzt werden. Künftig werden etwa Oddset-Wetten nur noch als Kombi- oder Topwetten angeboten. Halbzeitwetten wird es nicht mehr geben. Außerdem wird das anonyme Wetten abgeschafft. Sobald es die Technik zulässt, kann nur noch mit Kundenkarte gewettet werden. Jugendliche sollen bei Wetten im Internet besser erkannt und geschützt werden. Fernsehwerbung für Oddset wird es nicht mehr geben. Alle derzeit gemachten Werbeaussagen werden geprüft und eingestellt, wenn sie sich nicht allein auf die Information zur Art und Weise der Wettmöglichkeiten beziehen. Auf der Vorderseite der Spielscheine wird ein Hinweis auf die Suchtgefahren angebracht. Das Personal der Annahmestellen soll geschult werden, Suchtgefährdete besser zu erkennen. Plakate in den Annahmestellen werden auf Suchtberatungsstellen hinweisen.

      Die Toto-Lotto GmbH will von kommender Woche an die Pläne umsetzen. "Das wird nicht von heute auf morgen gehen, sondern Schritt für Schritt", sagte der Sprecher Klaus Sattler. Man dürfe jetzt nicht in Aktionismus verfallen. Nach Angaben von Rech wird das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Behörde die Betreiber von illegalen Sportwetten auffordern, ihre unerlaubte Aktivität sofort einzustellen. Sollten sie dem nicht nachkommen, werde ihre Tätigkeit durch eine kostenpflichtige und sofort vollziehbare behördliche Verfügung untersagt.

      Auch die vor den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren, die im Hinblick auf das jetzt ergangene Urteil geruht hatten, müssten zu Ende geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Ansicht des CDU-Ministers das Recht des Staates anerkannt, zur Bekämpfung der Spielsucht und Wettleidenschaft die Veranstaltung von Sportwetten durch Privatpersonen zu verbieten. Von dem Urteil war das Wettmonopol der Länder nicht berührt worden

      Quelle:http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/11…

      Wetten: Auch keine Werbung

      DÜSSELDORF. Nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht Nordrhein-Westfalen auch gegen Werbung für private Wettanbieter vor. Das Innenministerium hat die kommunalen Ordnungsbehörden gestern angewiesen, Banden- und Plakatwerbung für solche Veranstalter zu unterbinden.

      Betroffen von dem Erlass ist laut Ministerium auch der Marktführer unter den privaten Wettanbietern, Betandwin. Dieser besitze noch eine Lizenz aus der ehemaligen DDR, welche in NRW nicht gültig sei. Betandwin verstoße daher gegen geltendes Recht, hieß es. (dpa)

      Quelle:http://www.isa-casinos.de/articles/11929.html

      bs
      Avatar
      schrieb am 08.04.06 19:33:40
      Beitrag Nr. 2.000 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.131.590 von boersensoldat am 08.04.06 13:40:08Da hat der Herr Innenminister Heribert Rech (CDU) die Sache aber nicht zu Ende gedacht: Was nämlich die Wettleidenschaft noch mehr schürt als gezielte Werbung sind als vorteilhaft empfundene Quoten. Konsequenterweise dürfte Oddset auch keine Quoten mehr publizieren :D oder alle Quoten müssten immer gleich sein, z.B. 1 :D .

      Ja, und wenn wir gleich dabei sind, was spielsuchtgefährdete Lottospieler am meisten anstachelt, sind (hohe) Jackpots und die Aussicht auf Spitzengewinne. Deshalb müssten konsequenterweise die Jackpots beim Lotto sofort abgeschafft und der Spitzengewinn z.B. auf maximal 20 Euro begrenzt werden :D (es werden nur noch 1er, 2er und 3er ausbezahlt)

      Zudem sollte es genügen, wenn ein Spieler pro Ziehung nur noch 1 Tipp abgeben darf (Ehepaare zusammen 2). Die Einhaltung dieser suchtdämpfenden Massnahme könnte über die Erfassung des Spieleinsatzes auf dem Chip der biometrischen Kundenkarte sichergestellt werden :D.

      Wahnsinn, du bist umzingelt.
      Gruss ins Wochenende - mwenture :cool:
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