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    Steuerrückzahlung – Aufteilung unter Ehepartnern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.06 08:26:47 von
    neuester Beitrag 28.02.06 12:04:58 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.030.989
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      schrieb am 08.01.06 08:26:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Problem:
      Ehepaar (sie Hausfrau/Mutter; er selbständig) macht gemeinsame Steuerveranlagung. Zum Zeitpunkt der Steuerrückzahlung hat sich das Paar inzwischen getrennt. Das Finanzamt überweist den Betrag auf das Konto des Ehemanns. Ehemann will davon nichts an die Ehefrau abgeben. Er behauptet, er habe das Einkommen alleine erwirtschaftet, so stehe ihm auch die Rückzahlung alleine zu.

      Hat sich Vater Staat das so gedacht, dass er die Leistung einer Hausfrau und Mutter mit “0“ bewertet? Gibt es einen Schlüssel, nach dem die Steuerrückzahlung aufgeteilt wird???? Oder gilt einfach „Halbe-Halbe“?
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 09:54:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meiner (zugegebnermaßen unmaßgeblichen) Meinung ist es so, daß die Verwendung des Einkommens in einer Ehe die Privatsache der Eheleute ist, d.h. der Staat mischt sich da nicht ein. D.h. solange die beiden verheiratet sind, werden sie sich wohl oder übel einigen müssen.
      Daß dabei derjenige, der das Geld in der Hand hat, am längeren Hebel sitzt, liegt in der Natur der Sache. Bekanntlich kommt es ja nicht selten vor, daß einer der Ehepartner plötlich alle Konten leerräumt und sich dann von seinem Partner trennt. Der letztere hat dann zunächst auch einmal das Nachsehen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 10:05:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da es ein Zugewinn noch während der Ehe war und auch gemeinsam veranlagt wurde (keine Gütertrennung) läufts m.M. wohl auf "Halbe-Halbe " hinaus.
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 10:11:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]19.597.378 von Rambold_Toni am 08.01.06 10:05:29[/posting]Ja, im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist das wohl so. Aber wie ist es, wenn die beiden nur getrennt leben???

      Habe einen Artikel gefunden

      http://www.felser.de/felser/download/Gerzagdtmd125c525799.pd…

      muss mich da erst noch durchquälen. Sieht aber so aus, als habe die Frau die "Arschkarte" gezogen. Sollte sich mal Vater Staat was einfallen lassen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 10:19:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Im Prinzip ist die Sache ganz einfach:

      Die zu zahlende Einkommenstuer ist in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem die Eheleute ESt zahlen müssten, wenn sie nicht verheiratet wären:

      Bsp. Mann 5000 ESt und Frau 15000 Euro ESt als Single. Zusammen zahlen sie aber nur 16000 Euro. Dann muss der Mann 16000 * 5000 / (5000 + 15000) = 4000 zahlen und die Frau 12000.

      Von den 4000 bzw. 12000 gehen bei beiden die gezahlten Vorauszahlungen, z.B. Lohnsteuer etc. ab und eine Rückerstattung bzw. Nachzahlung ist entsprechend aufzuteilen.

      Was ist daran ungerecht?

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      Avatar
      schrieb am 08.01.06 11:36:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man kann beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid beantragen, woraus dann ersichtlich ist, wer von den Ehepartner welche Nachzahlung bzw. Erstattung zusteht.

      Sollte die Ehefrau keinerlei Einkünfte haben, steht dem Ehemann alles zu, da er ja die kompletten Vorauszahlungen/Lohnsteuern bezahlt hat.
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 12:40:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      [posting]19.598.174 von Rupp am 08.01.06 11:36:18[/posting]So ist es. - Aber ist es gerecht? Mal flapsig formuliert: die Frau hält dem Mann die Bälger vom Leib und managt den Haushalt, damit der Alte die Kohle ranschaffen kann - und bekommt nichts für ihren Anteil am Familieneinkommen, nur weil dieser einen "fiktiven" Wert hat.
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 14:00:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Einen Aufteilungsbescheid erteilt das Finanzamt nur, wenn Steuerrückstände bestehen.
      In diesem Fall werden die Rückstände, für die beide Ehegatten als Gesamtschuldner haften, entsprechend den jeweiligen Einkünften, auf Grund einer fiktiven getrennten Veranlagung aufgeteilt.


      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 08.01.06 16:21:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      [posting]19.599.156 von shut am 08.01.06 12:40:47[/posting]Wieso? Der Frau steht doch Unterhalt gegenüber dem Mann zu.

      Sollte es deiner Meinung nach auch eine gesetzliche Rgelung zur Verteilung von Lottogewinnen geben?

      Übrigens: Eine Ehe, in der man gesetzliche Regelungen braucht, sollte geschieden werden.
      Avatar
      schrieb am 26.02.06 19:11:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]19.596.579 von shut am 08.01.06 08:26:47[/posting]Splitting an Anspruch nehmen, aber nicht teilen wollen :laugh:

      Die Frau könnte sich an das FA wenden und darauf hinweisen, dass das Ehegattensplitting hinfällig ist, evtl. mus der Ex dann nachzahlen :D
      Avatar
      schrieb am 28.02.06 12:04:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Es gibt ja auch folgenden Fall:

      Beide arbeiten. Mann verdient sehr viel. Frau verdient wenig. Beide sind nach 2 und 5 veranlagt. Sprich: Frau zahlt relativ viel Steuern (auf ihr geringes Einkommen bezogen) und Mann zahlt relativ wenig Steuern (auf sein hohes Einkommen bezogen)...

      Das heißt, Frau bekommt noch weniger jeden Monat raus... dafür der Mann noch mehr...

      Frage: Hat Frau nun bei einer Trennung Anspruch auf einen Ausgleich? Immerhin hat sie vorher jeden Monat eine große Steuerlast auf sich genommen...


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