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    Computer & Werbungskosten KAP - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.06 13:20:34 von
    neuester Beitrag 03.02.06 11:41:12 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.037.377
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      Avatar
      schrieb am 02.02.06 13:20:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all
      Für beruflich veranlasste Computeranschaffung/nutzung ist mir die steuerliche Behandlung von Anschaffung und laufenden Kosten ja noch klar. Wie verhält es sich aber, wenn der PC zum Kauf/Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Sparbriefen etc. bzw. zur Information über diese Produkte mitbenutzt wird? Wieviel des Anschaffungspreises kann in solchen Fällen als Werbungskosten geltend gemacht werden und wo finde ich dazu weitere Infos?

      Vielen Dank
      Kalabaaki
      Avatar
      schrieb am 02.02.06 13:47:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn kein Bezug zum Beruf, dann auch keine Abschreibung möglich.

      Ich würde trotzdem einen beruflichen Bezug herleiten (das klappt eigentlich immer)und dann 50% ansetzen...
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:41:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na ja was heißt beruflich?

      Fraglich ist doch ob der computer im Zusammenhang mit einkünften aus einer bestimmten einkunftsart stammt. Wenn ja so denke ich mal sind das Kosten dieser einkunftsart (Arbeitslohn, Gewerbe, Zinsen)


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