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    Neues Antidiskriminierungsrecht: Symptomatisch! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.06.06 21:17:19 von
    neuester Beitrag 27.09.06 15:31:18 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.067.464
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      Avatar
      schrieb am 22.06.06 21:17:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      22.06.2006, 20:06 Uhr
      Laut Handelsblatt wird Antidiskriminierungsrecht nachgebessert

      Berlin (dpa) - Die SPD wird laut Handelsblatt der Union beim Antidiskriminierungsgesetz doch noch entgegen kommen. Darauf haetten sich die Fraktionschefs Peter Struck und Volker Kauder geeinigt. Im Gegenzug habe es Zugestaendnisse etwa bei der Foederalismusreform gegeben. Demnach soll das eigenstaendige Klagerecht der Gewerkschaften gegen Diskriminierungen im Betrieb wieder gestrichen werden. Nach dem Ursprungsentwurf sollten

      Gewerkschaften gegen Diskriminierungen im Betrieb vorgehen koennen, selbst wenn der Betroffene das nicht will.

      WIE BITTE?

      Ganz Deutschland ist ein Irrenhaus, aber die SPD-Baracke ist die Zentrale?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.06.06 21:52:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh:

      Sollte doch schon längst bekannt sein.
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 09:02:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.233.342 von infilTRADER am 22.06.06 21:17:19Ja, die SPD IST DIE HAUPTZENTRALE!
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 20:31:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.233.342 von infilTRADER am 22.06.06 21:17:19und die SPD hat auch eine Baracke in der Schweiz, denn auch dort gibt es seit kurzem das so genannte Verbandsklagerecht :)

      In einem Fall wurden bereits Gehaltserhöhungen von bis zu 600 SFr erwirkt. Nutznießer sind Krankenschwestern die nun den gleichen Tarif erhalten müssen wie Polizeibeamte - beide Berufsgruppen gehören zum "öffentlichen Dienst" und das Diskriminierungsgesetz machte eine neue Gehaltseinstufung bzw. Anpassung möglich.
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 17:41:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.233.342 von infilTRADER am 22.06.06 21:17:19Montag, 10. Juli 2006
      Schlicht übersehen
      Panne bei der Gesetzgebung

      Das gerade beschlossene Antidiskriminierungsgesetz muss wegen einer Panne womöglich durch ein neues Gesetz geändert werden. Eine gerade angelaufene Überprüfung durch das Justizministerium könnte zu diesem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher des Ressorts am Montag in Berlin. Es werde jedoch noch erwogen, ob es möglich sei, das Regelwerk ohne Änderung im Sinne des Gesetzgebers auszulegen. Ausgeschlossen sei es, den Fehler in dem umstrittenen Regelwerk noch vor der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Gesetzesblatt zu korrigieren. Dies sei nach den Beschlüssen in Bundestag und Bundesrat nicht mehr möglich.

      Beide Parlamente hatten eine versehentlich im Gesetzestext belassene Regelung verabschiedet. Anders als von der Koalition zuletzt vereinbart erlaubt das Gesetz jetzt Antidiskriminierungsverbänden doch, Arbeitsgerichtsprozesse für mutmaßliche Diskriminierungsopfer zu führen. "Jetzt muss dafür leider ein neues Gesetz gemacht werden", sagte der Vorsitzende der Mittelständler in der Unionsfraktion, der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Fuchs, dem "Handelsblatt".

      Das Regelwerk war zwischen Union und SPD jahrelang umstritten. Zuletzt war auch ein Kompromiss im Koalitionsausschuss auf Widerstand der Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder gestoßen. In zähen Verhandlungen hatten sie verhindert, dass Antidiskriminierungsverbände stellvertretend für angeblich Benachteiligte vor Gericht ziehen können. Trotzdem findet sich im hinteren Teil des Regelwerks eine Formulierung, die genau dies erlaubt.

      Diese versteckte Regelung hätten die Beamten des Bundesjustizministeriums "in der Hitze des Gefechts schlicht übersehen", sagte Fuchs. Nach Angaben des "Handelsblatts" fiel die Panne den Beteiligten erst auf eine Nachfrage der Zeitung hin auf. Der Bundesrat hatte das Regelwerk erst am vergangenen Freitag beschlossen.

      Das so genannte Gleichbehandlungsgesetz soll Schutz gegen Benachteiligung am Arbeitsplatz und im privaten Geschäftsleben bieten. In-Kraft-Treten kann es erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Bei einer längeren Verzögerung drohen Strafzahlungen an die Europäische Union (EU).

      http://www.n-tv.de/687372.html

      Das ist jetzt schon das 2. mal, dass in einem wichtigen Gesetz genau
      das Gegenteil von dem steht, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat!

      "Panne 1" war ein Teil der Hartzgesetzgebung, der zum Ziel hatte, dass sich zukünftige
      Arbeitslose möglichst spätestens 3 Monate vor der Entlassung bei der Arbeitsagentur melden müssen,
      im Gesetz stand genau das Gegenteil!

      Ich nenne so etwas Sabotage!
      :mad::mad::mad:

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      Avatar
      schrieb am 10.07.06 20:13:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.505.296 von infilTRADER am 10.07.06 17:41:13Wieso Sabotage? Hier wird immer so viel von Eigenverantwortung geredet. Also haben meines Erachtens diejenigen, denen dieser Punkt wichtig ist auch die Pflicht darauf zu achten, daß die Gesetzestexte auch wirklich wie gewünscht forumliert sind. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 20:20:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.505.296 von infilTRADER am 10.07.06 17:41:13Wer zu blöd ist zum Lesen, dem passieren halt solche Sachen.
      Aber das juckt hier sowieso Keinen mehr, da wir den Politikern sowie den Ministerialen ohnehin nichts mehr zutrauen.
      Avatar
      schrieb am 10.07.06 21:26:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.507.376 von new_kid_in_town am 10.07.06 20:13:48"Also haben meines Erachtens diejenigen, denen dieser Punkt wichtig ist auch die Pflicht darauf zu achten, daß die Gesetzestexte auch wirklich wie gewünscht forumliert sind."

      Du erwartest doch nicht etwa, daß die für ihre Diäten auch noch die entsprechende Arbeit leisten.
      Avatar
      schrieb am 11.07.06 00:10:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.508.565 von Borealis am 10.07.06 21:26:23Borealis

      Deshalb bekommen sie ja auch kein Gehalt, sondern eine Diät.
      Avatar
      schrieb am 12.07.06 21:55:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.233.342 von infilTRADER am 22.06.06 21:17:19in der Schweiz hat man auch ein so genanntes Verbandsklagerecht! Und, ist die Schweiz untergegegangen?
      Avatar
      schrieb am 13.07.06 02:00:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.550.957 von StellaLuna am 12.07.06 21:55:25Nein, aber bei dir mache ich mir ernsthafte Sorgen!
      Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna?
      :laugh:

      In der Schweiz hat auch jeder Kuhhirte eine Knarre unter dem Kopfkissen liegen,
      damit er seiner Alten sofort eins vor den Latz ballern kann,
      wenn sie mal wieder wg. Hitzewallungen in aller Öffentlichkeit irgendwelche
      Müllpostings absondert!
      :cry:

      Ich denke mal, du wolltest mit deinem Posting ausdrücken,
      dass in der Schweiz auch Verbände ein so genanntes Verbandsklagerecht haben!

      Darüber läßt sich reden, wenn im Gegenzug jeder deutsche Haushalt
      auf deine Kosten mit einer Schußwaffe ausgerüstet wird, z. B. Heckler & Koch MP5:



      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.07.06 02:41:10
      !
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      Avatar
      schrieb am 17.07.06 21:23:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.554.739 von infilTRADER am 13.07.06 02:00:02ja, ich meinte das Verbandsklagerecht:

      ...Isabel Tuor suchte Mitstreiterinnen und reichte 1996 gegen den Kanton Zürich Klage ein. Sie gewann vor Gericht und ihr gesamter Berufsstand profitierte davon.

      Archiv Schweizer Fernsehen: "... Kampf des Pflegepersonals auf den Straßen und vor den Gerichten geht vorläufig zu Ende."

      Anders als in Deutschland können sich in der Schweiz die Frauen zusammenschließen und sich von einem Verband vor Gericht vertreten lassen, das Verbandsklagerecht.

      Reporterin: "Was hat es denn jetzt effektiv für Sie gebracht an Lohnerhöhung im Monat?"

      Isabel Tuor, Pflegefachfrau: "Also für die Pflegenden und für die Ergo-Physiotherapeutinnen im Durchschnitt 700 bis 1.000 Franken im Monat mehr Lohn, das ist eine große Summe. Es zeigt auch, wie groß die Diskriminierung war."

      So einen Erfolg wünschen sich Tamara Fischer und Marion Frank schon lange. Einen Fortschritt gibt es: Mit dem neuen Gleichbehandlungsgesetz kommt auch in Deutschland das Verbandsklagerecht. Frauen werden vor Gericht nicht mehr auf sich allein gestellt sein.

      http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=798&sid=146

      M. W. kommt in Deutschland das Verbandsklagerecht nicht, das würde den Untergang der deutschen Wirtschaft bedeuten, denn ohne Diskriminierung kann die deutsche Wirtschaft nicht überleben.
      Avatar
      schrieb am 17.07.06 23:24:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.653.068 von StellaLuna am 17.07.06 21:23:04In meinem Eingangspsoting lag die Betonung auf

      selbst wenn der Betroffene das nicht will ,

      also mülle jetzt nicht weiter meinen Thread mit irgendwelchem
      Schweizer Käse zu!

      :mad:




      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 15:09:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.656.412 von infilTRADER am 17.07.06 23:24:06Jetzt geht es dem Internet an den Kragen,
      Deutschland bald führend noch vor den Chinesen! :mad:

      Die Gutmenschen der Dummverkaufungs- und Gängelungsfraktionen
      haben sich mal wieder ihre Köpfchen zum Wohle des Volkes zerbrochen:

      "Der Chaos Computer Club (CCC) hat den jüngsten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Computersicherheit kritisiert. Dies betrifft vor allem das geplante Verbot von so genannten Hackertools.

      Hackertools sind beispielsweise Programme, die Schwachstellen in Rechnern ausfindig machen. Damit werde Software kriminalisiert, die zur Analyse von Sicherheitslücken in Computersystemen zwingend erforderlich sei, erklärte der CCC. Die Umsetzung des Entwurfs gefährde daher die Sicherheit von Computersystemen. Der CCC sprach sich stattdessen für eine drastische Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen aus.

      Der Gesetzentwurf stelle die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe, erklärte der CCC, da bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen strafbar werden solle. Die Arbeit der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht. Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugten von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen, erklärte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern seien für die IT-Sicherheit wie Crash-Tests für die Autoindustrie. „Niemand käme auf die Idee, Crash-Tests zu verbieten“, erklärte Müller-Maguhn."
      (Quelle: AP)

      Denk ich an Deutschland in der Nacht...
      :cry:
      Avatar
      schrieb am 27.09.06 15:31:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.232.594 von infilTRADER am 27.09.06 15:09:31dann bin ich um das Schläfsche gebracht:

      Internet dank deutschem Blitzkriegsvorstoss
      bald so sicher wie deutsches Fleisch!

      HelauSiegHeilHelau!
      :laugh:


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