Riester Rente zusätzlicher Steuervoreil - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.09.07 12:58:48 von
neuester Beitrag 24.09.07 17:09:38 von
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Überlege ob ich einen Riestervertrag abschließe.
Verheiratet, 2 Kinder
Einkünfte 67k plus 13k für die Ehefrau
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 2 Kinder 60460 Euro.
Da ich über den Beitragsbemessungsgrenzen liege und ich Höchsbeiträge für die Kranken und Sozialversicherungen trage,
verstehe ich nicht wie ich da noch einen zusätzlichen Steuervorteil von 7000 Euro über die Laufzeit bekommen soll.
Es handelt sich dabei doch um Sonderabzüge und die müßten doch durch die Beitraäge zur KV/SV schon ausgeschöpft sein und gekappt werden, oder ?
Verheiratet, 2 Kinder
Einkünfte 67k plus 13k für die Ehefrau
zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 2 Kinder 60460 Euro.
Da ich über den Beitragsbemessungsgrenzen liege und ich Höchsbeiträge für die Kranken und Sozialversicherungen trage,
verstehe ich nicht wie ich da noch einen zusätzlichen Steuervorteil von 7000 Euro über die Laufzeit bekommen soll.
Es handelt sich dabei doch um Sonderabzüge und die müßten doch durch die Beitraäge zur KV/SV schon ausgeschöpft sein und gekappt werden, oder ?
Hallo,
du kannst die Beiträge für einen Riestervertrag zusätzlich von der Steuer absetzen. Unabhängig welche Beiträge du durch KV/SV schon ausgeschöpft hast. In diesem jahr liegt der Höchstbetrag bei 1575 EUR p.a. und ab 2008 bei 2100 Euro. Wenn ihr beide förderfähig seid, könnt ihr also ab 2008 max. 4200 Euro investieren
Zu beachten ist allerdings, das von der Steuerrückerstattung die dem Riestervertrag gutgeschriebenen Zulagen abgezogen werden.
du kannst die Beiträge für einen Riestervertrag zusätzlich von der Steuer absetzen. Unabhängig welche Beiträge du durch KV/SV schon ausgeschöpft hast. In diesem jahr liegt der Höchstbetrag bei 1575 EUR p.a. und ab 2008 bei 2100 Euro. Wenn ihr beide förderfähig seid, könnt ihr also ab 2008 max. 4200 Euro investieren
Zu beachten ist allerdings, das von der Steuerrückerstattung die dem Riestervertrag gutgeschriebenen Zulagen abgezogen werden.
Danke für Deine kompetente Antwort.
gruß Ralf
gruß Ralf
gerne!
für beispielrechnung incl. zulagen und steuervorteilberechnung reicht eine kurze mail
für beispielrechnung incl. zulagen und steuervorteilberechnung reicht eine kurze mail
zu Nr. 2:
Das lese ich leider auch überall: Es sind 2 Verträge
bei Versicherten möglich und man kann maximal ne ganze Menge
einzahlen.
Was ist den im oben genannten Fall, wenn nur die Frau
einen Reister-Vertrag abschließen möchte?
Geht das?
Meine Schwägerin arbeitet halbtags und ihr Mann ganztags und liegt als
Angestellter über 52.500 €/a. Über 1000 Euro Einzahlungen sind
einfach nicht drin.
Aber geht folgendes:
Sie schließt einen Reister-Vertrag ab. Nehmen wir ruhig die 13.000 Euro pro Jahr. Ab 1.1.2008 also 520 Euro/a.
Dann -154 Euro und -185 Euro für 1 Kind und Grundzulage. Macht einen Eigenbeitrag von 191 Euro pro Jahr. Der Ehemann schließt keinen Riester-Vertrag ab. Die Förderquote wäre hier sehr hoch.
Frage: Geht das?
Danke für Info,
trick17
Das lese ich leider auch überall: Es sind 2 Verträge
bei Versicherten möglich und man kann maximal ne ganze Menge
einzahlen.
Was ist den im oben genannten Fall, wenn nur die Frau
einen Reister-Vertrag abschließen möchte?
Geht das?
Meine Schwägerin arbeitet halbtags und ihr Mann ganztags und liegt als
Angestellter über 52.500 €/a. Über 1000 Euro Einzahlungen sind
einfach nicht drin.
Aber geht folgendes:
Sie schließt einen Reister-Vertrag ab. Nehmen wir ruhig die 13.000 Euro pro Jahr. Ab 1.1.2008 also 520 Euro/a.
Dann -154 Euro und -185 Euro für 1 Kind und Grundzulage. Macht einen Eigenbeitrag von 191 Euro pro Jahr. Der Ehemann schließt keinen Riester-Vertrag ab. Die Förderquote wäre hier sehr hoch.
Frage: Geht das?
Danke für Info,
trick17
Ja es geht:
Jeder Zulagenberechtigte kann für sich abschliessen.
Die Förderquote kann bei einzelnen Personen sogar bis 90% erreichen.
Infos gibt es beispeilsweise über die Internetseiten:
www.ihre-vorsorge.de
eine Seite der Deutschen Rentenversicherung.
oder über http://www.klipp-und-klar.de
eine Seite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Dies ist zwar eine Seite der Versicherungswirtschaft bietet aber mit ihren Broschüren (https://vhost.gdv.de/klkl/2370.htm) sehr gute Informationen.
oder auch in der Finanztest
Jeder Zulagenberechtigte kann für sich abschliessen.
Die Förderquote kann bei einzelnen Personen sogar bis 90% erreichen.
Infos gibt es beispeilsweise über die Internetseiten:
www.ihre-vorsorge.de
eine Seite der Deutschen Rentenversicherung.
oder über http://www.klipp-und-klar.de
eine Seite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Dies ist zwar eine Seite der Versicherungswirtschaft bietet aber mit ihren Broschüren (https://vhost.gdv.de/klkl/2370.htm) sehr gute Informationen.
oder auch in der Finanztest
geht ganz problemlos.
würde sogar funktionieren, wenn er selbständig ist:
sie mit einkommen 13.000,00
er selbständig - darf eigentlich keinen eigenen vertrag abschließen. bei eheleuten ist er aber "mittelbar" zulagenberechtigt, d.h. bekommt einen eigenen vertrag, darf aber nix darauf einzahlen...
bei ihm: einzahlung 0,00 -> zulage 154,00 ab 2008
bei ihr: einzahlung 520,00 - 154,00(ihre zulage) - 185,00(kind) - 154,00 (seine zulage) = 27,00 eigene zahlung (liegt aber unter dem mindestbetrag von 60,00 der zu zahlen wäre)
mit anderen worten: mit 60,00 sparrate 493,00 zulage ....
würde sogar funktionieren, wenn er selbständig ist:
sie mit einkommen 13.000,00
er selbständig - darf eigentlich keinen eigenen vertrag abschließen. bei eheleuten ist er aber "mittelbar" zulagenberechtigt, d.h. bekommt einen eigenen vertrag, darf aber nix darauf einzahlen...
bei ihm: einzahlung 0,00 -> zulage 154,00 ab 2008
bei ihr: einzahlung 520,00 - 154,00(ihre zulage) - 185,00(kind) - 154,00 (seine zulage) = 27,00 eigene zahlung (liegt aber unter dem mindestbetrag von 60,00 der zu zahlen wäre)
mit anderen worten: mit 60,00 sparrate 493,00 zulage ....
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