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    Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.02.09 09:11:15 von
    neuester Beitrag 11.02.09 17:34:55 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.148.225
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      schrieb am 11.02.09 09:11:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe gestern eine Position mit Gewinn verkauft und mir zuvor die Abgeltungsteuer ausgerechnet. Nun sehe ich auf der Abrechnung, dass ich erheblich weniger zahlen musste.
      Hatte dieses Jahr allerdings auch schon ein paar Verlustverkäufe, verrechnet dieses die Bank (Consors) sofort? Ich dachte immer, Verluste müssten bis zum Jahresende "angespart" werden und erst dann beim Finanzamt geltend gemacht werden? Danke für kurze Aufklärung.
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 12:34:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, auch CC verrechnet unterjährig Gewinne mit Verlusten. Nur die Pauschalsteuer auf on-shorts kannst du mit den realen Gewinnen/Verlusten bei der nächstjährigen Steuererklärung verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 13:18:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Jede Bank verrechnet die Verluste sofort bis auf 0,00. Sie baut für jedes Depot einen sogenannten Verlusttopf auf und wenn du mit Gewinn verkaufst wird dieser bis auf maximal 0,00 wieder abgebaut.

      Solltest du allerdings erst zum Schluss des Kalenderjahres einen Verlust realisieren musst du wieder über die Steuererklärung gehen da so wie ich es weiss die Verlusttöpfe wieder auf null gestellt werden am Jahresende. Wobei sich bis dahin noch etwas ändern könnte.
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 16:55:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielen Dank, was dazugelernt!:kiss:
      Avatar
      schrieb am 11.02.09 17:34:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bleibt eigentlich der Sparer-Freibtrag jetzt erhalten?

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      Avatar
      schrieb am 11.02.09 17:34:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.557.030 von 1erhart am 11.02.09 13:18:48Hallo Erhart,
      eine kleine Ergänzung/Berichtigung:

      Die Verlust-/Verrechnungstöpfe werden am Jahresende NICHT auf Null gestellt, sondern ungeschmälert ins nächste Jahr übernommen.

      Wenn Du die Töpfe auf Null stellen willst, musst Du bis zum 15.12. einen Antrag bei Deiner Bank stellen - dann bekommst Du eine Bescheinigung und kannst die Verluste in Deiner Steuererklärung verrechnen.

      Rene


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