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    Steuer 2012 Pendlerpauschale Bahn und Kfz gemischt über 4.500€ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.13 00:36:13 von
    neuester Beitrag 12.10.13 16:41:06 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.187.025
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      schrieb am 09.10.13 00:36:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sorry für die Frage, aber selbst stundenlanges Googeln hatte keinen Erfolg.
      1. Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz 80 km (Routenplaner von Michelin, meinestadt.de, falk, google usw. liefern zw. 76 und 81 km)
      2. Ich besitze Jahreskarte für die Bahn für 1.800 Euro
      3. Teilstrecke von 10 km zwischen Wohnort und Startbahnhof muss ich mit meinem Auto trotz Bahnjahreskarte immer fahren
      4. Vom Zielbahnhof am Arbeitsort bis zum Arbeitsplatz gehe ich 1 km zu Fuss
      5. Am Startbahnhof finde ich ca. zu 50% keinen kostenlosen Parkplatz und muss somit pro Tag 5 Euro für das Parken bezahlen, also 100mal pro Jahr(500€)
      6.Ca. 10 Tage im Jahr fahre ich gesamte Strecke (80km) mit eigenen Fahrzeug.

      Kann ich also mehr als die 4500 Werbungskosten für das Pendeln geltend machen?

      Und außerdem mein Sonderfall 2012: Auf dem Weg zur Arbeit (ich kann natürlich nicht beweisen, dass das auf meinem Arbeitsweg passierte) erhielt ich einen Steinschlag an meiner WIndschutzscheibe ich einen Steinschlag. Dieser wurde von einer Fachwerkstatt repariert für 390 Euro, wobei meine Teilkasko mit 250 Euro Selbstbeteiligung bis auf 150 Euro die übrigen 240 Euro beglich?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 09:07:20
      !
      Dieser Beitrag wurde von a.mueller moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 09:44:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schon mal hier versucht?

      http://www.finanzamt.bayern.de/lfs/
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 12:34:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      80 mal 220 (Arbeitstage) mal 0,3 Cent ist gleich 5280 Euro...
      Der ganze andere Schmus interessiert das Finanzamt normalerweise nicht. Vielleicht kannst du aber von der Bahn die gefahrenen Schienenkilometer erfahren...
      viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 12:34:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publika…

      hier bitte bei Suchbegriff "Entfernungspauschale" eingeben und dort kommt dann das BMF Schreiben vom 03.01.2013 zur aktuellen Rechstlage zur Entfernungspauschale.

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      Avatar
      schrieb am 09.10.13 13:35:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      so einfach ist dies doch nicht:
      1.Jahreskarte für Bahn 1800 Euro als WK
      absetzbar,da bei Benutzung öff.Verkehrsmittel,
      die höheren Aufwendungen als die Entfernun gspauschale
      abgezogen werden können.
      2.Fahrt Wohnung - Startbahn hof
      an 210 Tagen a 10km x0,30 = 630 Euro
      3.1Km zu Fuss (sehr gut) 210 x1 x ,30 =63Euro
      4.Parkplatzgebühren sind mit der Entfernungspauschale
      abgegolten.
      5.10 Tage a 80 km = 10x80x0,30 =240Euro

      Entfernungspauschale für den VZ2012 insgesamt:
      1800+630+63+240 = 2733.

      Bei der Berechnung wurden 220 Tage im KJ angesetzt.

      ;)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 13:41:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.594.707 von oscarello am 09.10.13 13:35:141.Jahreskarte für Bahn 1800 Euro als WK
      absetzbar,da bei Benutzung öff.Verkehrsmittel,
      die höheren Aufwendungen als die Entfernun gspauschale
      abgezogen werden können.


      Die höhere Aufwendung ist die Entfernungspauschale:

      80 Km x 0,30 € x 220 Tage = 5.280 €

      hätte er z. B. 5.300 € für die Fahrkarte bezahlt könnte man diese absetzen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 13:58:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.594.757 von sausebraus2000 am 09.10.13 13:41:37ja natürlich,sorry war auf der falschen Spur.So ist es,wenn man komplizierter
      denkt,als es ist
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 23:02:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      80 mal 220 (Arbeitstage) mal 0,3 Cent ist gleich 5280 Euro...
      Die Entfernungspauschale ist aber auf 4500 gedeckelt, darüber hinaus geht es nur bei Selbstfahrten mit dem PKW oder wenn die wirklichen ÖPNV-Kosten höher sind (und beides ist hier nicht der Fall); also 'nur' 4500 Euro, oder?

      und muss somit pro Tag 5 Euro für das Parken bezahlen
      Das ist bereits in der Pauschale enthalten.

      Der Schaden an der Windschutzscheibe kann hingegen zusätzlich als Unfallkosten abgesetzt werden (natürlich nur der nicht von der Versicherung getragene Anteil). Mit der Angabe wird aber praktisch zugesichert, dass es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist - stellt sich nun irgendwie heraus, dass dem nicht so war (beispielsweise weil der Ort des Steinschlags der Versicherung gemeldet wurde und das nicht zum Arbeitsweg passt - nur ein Beispiel, wie das herauskommen kann), wäre es Steuerhinterziehung.

      Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.10.13 07:16:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.607.293 von reckoner am 10.10.13 23:02:15Ist es auch Steuerhinterziehung, wenn man eine der hier unzutreffenden Lösungen anwendet?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.10.13 07:18:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.607.869 von Silberpfeil1 am 11.10.13 07:16:57... weil: Manche haben ja nicht immer die "Zeit", bis zur richtigen Lösung zu lesen oder orientieren sich nach der Anzahl der grünen Daumen, oder?;)
      Avatar
      schrieb am 12.10.13 16:41:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      Ist es auch Steuerhinterziehung, wenn man eine der hier unzutreffenden Lösungen anwendet?
      Solange man es korrekt ins Formular einträgt imho nicht (dort wird ja extra zwischen PKW und ÖPNV differnziert).

      Und rein durch falsches Verständnis falsch eingetragene Dinge sind selten Steuerhinterziehung, weil dafür Vorsatz oder mindestens eine gewisse Fahrlässigkeit Voraussetzung ist. Ich hatte die Steuerhinterziehung auch nur zu dem Punkt "Windschutzscheibe" erwähnt, da ist es nämlich ziemlich eindeutig, ob es auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit passiert ist (ich weiß natürlich auch, dass es da Grenzfälle geben kann).

      Ich bin mir übrigens auch nicht so sicher, ob in diesem Fall maximal die 4500 als Entfernungspauschale abgesetzt werden können (daher hatte ich an meine Antwort auch ein "oder" angehängt). Und zwar insbesondere, weil bei einer Probe mit Elster nicht auf 4500 Euro begrenzt wurde(???).
      Ich könnte mir vorstellen, dass das zwar grundsätzlich geht, aber dann in zwei Teilen (30 Cent für die PKW-Fahrten, dazu dann die wirklichen ÖPNV-Kosten); dann wären wir hier aber auch unter 4500 Euro.
      Außerdem gibt es seit einiger Zeit keine zwei verschiedenen Verkehrsmittel mehr, es gilt entweder PKW oder ÖPNV (im Sommer mit dem Cabrio/Motorrad, im Winter aber mit dem Bus geht nicht mehr). Ob das auch für kombinierte Fahrten gilt weiß ich nicht.

      Stefan


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