Haftung für Impfschäden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.05.21 10:22:26 von
neuester Beitrag 17.05.21 13:33:17 von
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Für die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnsson soll die Priorisierubg ja aufgebenen sein. Aber für U 60 sind sie nicht empfohlen. Daher ist für mich die Haftungsfrage etwas unklar:
Gibt es nur dann eine staatliche Haftung bei dauerhaften Impfschäden wenn man einen von der Stiko für die Altersgruppe empfohlenen Impfstoff sich verabreichen lässt oder verwirkt man auch dann eine derartige Haftung nicht wenn man sich für einen nicht für die Altersgruppe U 60 freigegebenen Impfstoff wie Janssen entscheidet?
Kann es sein, dass andere private Versicherungen wie die Berufsunfähigkeit nur für eine Berufsunfähigkeit infolge von Impfschäden nach einem von der Stiko für meine Altersgruppe empfohlenen zahlen wird? Oder wird es eher so sein dass die BU für die Spätfolgen einer (schweren) Coronainfektion nicht mehr zahlen wird, sobald jeder sein Impfangebot wahrnehmen konnte?
Gibt es nur dann eine staatliche Haftung bei dauerhaften Impfschäden wenn man einen von der Stiko für die Altersgruppe empfohlenen Impfstoff sich verabreichen lässt oder verwirkt man auch dann eine derartige Haftung nicht wenn man sich für einen nicht für die Altersgruppe U 60 freigegebenen Impfstoff wie Janssen entscheidet?
Kann es sein, dass andere private Versicherungen wie die Berufsunfähigkeit nur für eine Berufsunfähigkeit infolge von Impfschäden nach einem von der Stiko für meine Altersgruppe empfohlenen zahlen wird? Oder wird es eher so sein dass die BU für die Spätfolgen einer (schweren) Coronainfektion nicht mehr zahlen wird, sobald jeder sein Impfangebot wahrnehmen konnte?
Ich kann nur sagen, daß bei vielen / den meisten bereits vor Corona
oder einer Impfung dagegen ein schwerwiegender Schaden vorhanden war.
oder einer Impfung dagegen ein schwerwiegender Schaden vorhanden war.
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