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    W.E.T. Automotive hat einen Thread verdient! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 30.05.01 16:28:17 von
    neuester Beitrag 06.02.15 21:31:46 von
    Beiträge: 1.485
    ID: 412.532
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      schrieb am 06.08.03 13:10:06
      Beitrag Nr. 501 ()
      W.E.T. - Neue Struktur der Übernahmeofferte

      05.08. 15:43
      Die aktuellen Fakten: Per 4. August, 13:00 Uhr CET ist das öffentliche Übernahmeangebot von HgCapital vom 26. Juni 2003 von 9,43% des Grundkapitals der Stimmrechte angenommen worden (von 15. Juli bis 1. August, 13 Uhr hatte sich die Zustimmung nur marginal von 4,27% auf 4,55% erhöht!). Zusammen mit den Stimmrechten des Hauptaktionärs B. Ruthenberg verfügt HgCapital nunmehr über 75,1% der Anteile von W.E.T. Automotive Systems. Nach der Erreichung dieser Quote hat HgCapital zum 5. August seine ursprüngliche Mindestannahmequote von 95% der Anteile auf 75% des Grundkapitals mit Zustimmung des Großaktionärs nach unten angepasst. Die Angebotsfrist wird für das laufende Angebot bis zum 21. August verlängert. Darüber hinaus ändert sich auch die verlängerte Annahmefrist, die voraussichtlich am 27.August beginnt und am 10. September 2003, 12 Uhr CET endet. Eine Erhöhung des aktuellen Angebotspreises EUR 52,70 ist nicht vorgesehen.

      Mit 75% der Anteile ist HgCapital nunmehr in der Lage auf der HV am 27. November 2003 einen Rechtsformwechsel herbeizuführen. Konkret plant HgCapital auf der ordentlichen HV die Verschmelzung der W.E.T. AG auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG.

      Auf Basis dieser Informationslage und unter der Berücksichtigung der Risikokomponente empfehlen wir den Aktionären die Annahme des Übernahmeangebotes. Grund hierfür ist unsere Einschätzung, dass die jetzigen Aktionäre bei Nichtannahme des Übernahmeangebotes oder der im Rahmen des Verschmelzungsangebotes anzubietenden Barabfindung, Kommanditisten der Blitz Holding GmbH & Co. KG würden. Kommanditanteile unterliegen einer deutlichen geringeren Fungibilität und sind auch dementsprechend illiquider. Da wir nicht sicher sagen können, dass ein nötiges Verschmelzungsgutachten tatsächlich eine höhere Barabfindung zur Folge hat und zudem die tatsächliche Umwandlung der Gesellschaft in GmbH & Co. KG nicht ausgeschlossen werden kann, halten wir eine Annahme insbesondere für risikoaverse Kleinanleger für sinnvoll. Somit stufen wir die Aktie von Buy auf Sell zurück. Seit unserer Kaufeinstufung vom 27. September 2001 zum Kurs von EUR 27,80 hat die Aktie somit eine absolute Performance von 95% erreicht.

      Neben dieser, auf Fakten basierender Empfehlung, möchten wir im folgenden dennoch einige andere Sichtweisen bzw. Szenarien der Sachlage darstellen, die auf unseren Überlegungen basieren. Wir möchten dabei explizit darauf hinweisen, dass die folgende Diskussion keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt. Sie basiert auf uns aktuell zugänglichen Informationen und kann sich somit sehr schnell verändern.

      Wie ernst sind die Umwandlungsabsichten von HgCapital? Nach unseren Informationen ist der Umwandlungsplan von HgCapital mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, der weit über das normale Maß hinausreicht: Bei der Verschmelzung der W.E.T. AG auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG müssten, da es sich bei den W.E.T. Aktien um Inhaberpapiere handelt, alle Aktionäre namentlich, mit Wohnsitz und weiteren persönlichen Daten in das Handelsregister unter dem Namen der neuen GmbH & Co. KG eingetragen werden. Darüber hinaus müsste HgCapital den Kommanditisten nicht unerhebliche Mitspracherechte einräumen und könnte immer nur über den Anteil der Cashflows verfügen, der ihnen nach rechnerischen Anteilen an der Kommanditgesellschaft zusteht. Vor diesem Hintergrund könnte das neue Angebot als geschickter Schachzug in dem Übernahmepoker interpretiert werden, dessen Ziel die Abschreckung von Aktionären ist um auf diesem Wege eine höhere Zustimmungsquote zu dem neuen Angebot zu erreichen.

      Bei der geplanten Verschmelzung muss ein Verschmelzungsgutachten erstellt werden, dass voraussichtlich eine Barabfindung für die Minderheitsaktionäre beinhalten wird. Dieses Gutachten ist analog zu dem besser bekannten Squeeze out Procedere zu sehen. Die Höhe der Barabfindung kann nach Umwandlungsgesetz von jedem Aktionär gerichtlich überprüft werden lassen. Hierbei muss das dann erforderliche Bewertungsgutachten einen Planungshorizont von drei Jahren in die Zukunft umfassen. Auf Basis dieses Gutachtens wird dann die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre ermittelt. Auf Basis unserer bereits früher erläuterten Bewertungsansätze, die sich von denen in dem Verschmelzungsgutachten verwendeten Ansätze unterscheiden können, haben wir faire Werte im Bereich von EUR 60 bis EUR 65 ermittelt.

      Andere Möglichkeiten, die sich aus der aktuellen Konstellation ergeben könnten. Neben der oben beschriebenen Möglichkeit ergeben sich noch andere denkbare Varianten, die für die aktuellen Anteilseigner, egal ob sie bereits zugestimmt haben oder nicht, interessant sein könnten:

      a) alle Aktionäre haben aufgrund des neuen Angebots (gem. §21 Abs. 4 WpÜG) die Möglichkeit von ihrer bereits erteilten Zustimmung, zurückzutreten. Die Frist hierfür läuft am 21. August, 12 Uhr CET aus. Die Möglichkeit, dass dies wahrgenommen schätzen wir als relativ gering ein, wenngleich der Kursverlauf nach Übernahmeangebot darauf schließen lässt, dass die Aktie mehr Wert ist als EUR 52,70.

      b) HgCapital erreicht durch die aktuelle Reduzierung der Dealquote von 95 % auf 75% und die durch die schwindende Hoffnung auf einen höheren Squeeze Out Preis steigende Andienung von Aktien eine Zustimmung, die ihren Anteil an dem Unternehmen auf >95% steigen lässt. Dann ist damit zu rechnen, dass das alte Vorhaben (Erreichung 95% der Anteile am Grundkapital mit anschließendem Squeeze out) wieder auflebt, da es mit einem deutlich geringeren Verwaltungsaufwand für HgCapital verbunden ist. Der Squeeze out Preis muss dabei, wie bei dem Thema Verschmelzung diskutiert, auf Basis eines Bewertungsgutachtens erfolgen (siehe vorherige Aussagen zur Bewertung des Unternehmens im Rahmen der von HVB Equity Research verwendeten Bewertungsansätze).

      c) Die HV beschließt eine veränderte Dividendenpolitik. Im Geschäftsjahr 2001/02 zahlte W.E.T eine Dividende von EUR 0,70, was eine Ausschüttungsquote von 15% bedeutete. Würde HgCapital eine branchenübliche Ausschüttungsquote wählen (ca. 25%), dann könnte die Dividende auch ohne Sonderausschüttung bei EUR 1,40 liegen, was das aktuelle Angebot von EUR 52,70 auf de facto EUR 54,10 verbessern würde. Aufgrund des Verhaltens von HgCapital in den letzten Wochen ist diese Variante jedoch nicht abschließend zu beurteilen.

      Quelle: HypoVereinsbank
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 13:16:41
      Beitrag Nr. 502 ()
      Ich halte bis zum gloreichen Ende durch!

      :)
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 01:07:48
      Beitrag Nr. 503 ()
      Danke kosto für Deinen sehr guten Beitrag #501.
      Da hat sich bei der HVB mal jemand Gedanken gemacht, das ist mir in den letzten Jahren selten aufgefallen. Sind diese Gedanken frei erhältlich oder nur im Intranet eingestellt?

      Auch ich werde bis zum süßen Ende durchhalten und freue mich schon auf die trauten Gesellschafterversammlungen mit Hr. Haap und Hr. Moll.
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:37:49
      Beitrag Nr. 504 ()
      @Beitrag Nr. 501:

      Auf Basis dieser Informationslage und unter der Berücksichtigung der Risikokomponente empfehlen wir den Aktionären die Annahme des Übernahmeangebotes.

      Wenn schon jemand seine W.E.T.-Aktien los werden, sollte er/sie es nicht wie von HVB empfohlen machen, sondern über die Börse verkaufen und dadurch einen höheren Erlös erzielen.

      Damit gelangen die Papiere auch erst mal nicht direkt in die Hände von HgCapital.

      Ansonsten ist der Bericht der HVB sehr gut geschrieben. Ich werde meine Papiere natürlich behalten und auch zur Hauptversammlung fahren.
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 10:53:33
      Beitrag Nr. 505 ()
      W.E.T. Automotive kaufen Datum: 07.08.2003


      Die Experten vom "Falkenbrief" empfehlen die Aktie von W.E.T. Automotive (ISIN DE0005081608/ WKN 508160) zu kaufen. In der Studie vom 13.06.2003 hätten die Experten den Hersteller von Automobilsitzheizungen W.E.T. Automotive Systems AG mit Rating "kaufen" eingestuft, einen fairen Wert von 74 Euro errechnet, und darauf hingewiesen, dass man das Übernahmeangebot in Höhe von 52,70 Euro durch die 2026140 Ontario Inc. (Toronto, Kanada) für deutlich zu niedrig halte. Seit dieser Einstufung habe sich der Kurs nun auch schon in Richtung der Einschätzung der Experten entwickelt und befinde sich mit aktuell 57,50 Euro bereits deutlich über dem gebotenen Übernahmepreis. Damit teile der Markt die Einschätzung und die Zahlen der eingereichten Aktien mit ca. 137.000 Aktien (4,27%) des Grundkapitals und W.E.T. zeige, dass aktuell noch kein besonderes Interesse zur Einreichung von Seiten der Aktionäre bestehe. Insgesamt seien dem Übernehmer nun also 69,94% angedient worden, was noch weit von den angestrebten 95% entfernt sei. Nach einer starken Konsolidierungsbewegung im Automobilzuliefererbereich in den letzten Jahren hätten die übrig gebliebenen starken Firmen gute Kennzahlen aufzuweisen. Deshalb würden auch die zahlreichen Übernahmeaktivitäten in der Automobilzulieferbranche nicht verwundern. Nach der Übernahme von Kiekert durch den Finanzinvestor Schroder Ventures (Permira) und dem Squeeze Out Mitte 2002 stehe aktuell der Übernahmeversuch des Automobilzulieferers Edscha durch eine Tochter der Private Equity-Gesellschaft Carlyle Group vor dem Abschluss. Dabei sei der Squeeze Out über eine Zahlung von 32,50 Euro geplant, wobei der Markt nicht an einen erfolgreichen Squeeze Out glaube, sondern eine weitere Nachbesserung erwarte, was der aktuelle Kurs von 40 Euro signalisiere. Der damalig gebotene Übernahmepreis habe nur bei 26,50 Euro gelegen. Auch bei W.E.T sehe man vor dem Hintergrund der hervorragenden Positionierung und der hohen Profitabilität des Unternehmens deshalb noch deutlichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des Übernahmepreises. Bei den vorangegangen Übernahmen habe sich das Durchhaltevermögen der Aktionäre gelohnt und auch bei W.E.T. könnte sich das Investment noch lohnen. Eine Andienung der Aktien zum Übernahmepreis erscheine unsinnig, da ein Verkauf der Aktien über die Börse schon einen deutlich höheren Ertrag für die Aktionäre bringe. Die Experten vom "Falkenbrief" bestätigen daher ihr Rating "kaufen" für die W.E.T. Automotive-Aktie.

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      Avatar
      schrieb am 08.08.03 10:55:03
      Beitrag Nr. 506 ()
      NEBENWERTE JOURNAL

      W.E.T Automotive halten Datum: 08.08.2003


      Ulrich Dörner, Experte vom Börsenmagazin "Nebenwerte Journal", empfiehlt die W.E.T. Automotive-Aktien (ISIN DE0005081608/ WKN 508160) zu halten. Der positive Trend der W.E.T. AG habe sich, wie schon im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres (Geschäftsjahresende zum 30.06.2003), fortgesetzt. Der Umsatz sei trotz eines starken Euro, nach neun Monaten, um 22,7% auf 132 EUR Mio. angestiegen, wobei der Periodenüberschuss vor Steuern um 34,7% auf 24,7 Mio. EUR gewachsen sei und der Jahresüberschuss um 28,2% auf 14,7 Mio. EUR gestiegen sei. Im vierten Quartal rechne man mit Umsätzen von rund 50 Mio. EUR, so dass man das Umsatzziel von 175 bis 185 Mio. EUR sicher erreichen werde. Momentan befinde sich die W.E.T. in Übernahmegesprächen mit dem Londoner Finanzinvestor HgCapital, welcher bereits ein entsprechendes Übernahmeangebot für die Aktionäre erstellt habe. Aufgrund des Barangebots des Bieters könne man erkennen, dass Interesse bestehe das Unternehmen vollständig zu übernehmen. Die W.E.T. solle jedoch im Zuge der Übernahme in seiner sehr erfolgreichen Ausrichtung bestehen bleiben. Bei Erreichen des 95-prozentigen Anteils werde man ein Squeeze-out durchführen und die W.E.T. werde in eine Personengesellschaft umgewandelt. Die Kleinaktionäre würden sich aktuell jedenfalls die Frage stellen, ob das Übernahmeangebot des Bieters, mit 52,70 EUR je Aktie fair bewertet sei. In einer groben Hochrechnung der Experten, ergebe sich für den Titel der W.E.T., unter Berücksichtigung des Gewinnwachstums, ein Wert von 94 EUR. Die Experten vom "Nebenwerte Journal" empfehlen die Aktien der W.E.T. Automotive nicht aus der Hand zu geben, da ein Titel mindestens 80 bis 90 EUR Wert ist.
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 12:16:06
      Beitrag Nr. 507 ()
      08.08.2003 - 11:29 Uhr
      W.E.T. Automotive wird Börsenzulassung verlieren
      Frankfurt (vwd) - Die Private-Equity-Gesellschaft HgCapital, Frankfurt, wird nach der Übernahme der qualifizierten Aktienmehrheit von 75 Prozent der W.E.T. Automotive Systems AG die Verschmelzung des Unternehmens auf die Blitz Holding GmbH & Co KG, beide Odelzhausen, vorantreiben. Infolge der Verschmelzung werde W.E.T. die Börsenzulassung verlieren, teilte HgCapital am Freitag mit. HgCapital habe bereits mehr als 75 Prozent der Aktien, die verbleibenden Minderheitsaktionäre könnten noch bis zum 21. August das Angebot zum Ankauf ihrer Aktien annehmen. Der Preis von 52,70 EUR je Aktie sei bebehalten worden, hieß es weiter.

      Auf der im November stattfindenden Hauptversammlung von W.E.T. soll die Verschmelzung der Gesellschaft auf die Blitz Holding beschlossen werden. Etwaige verbliebene Minderheitsaktionäre hätten die Möglichkeit, nach der Verschmelzung als Kommanditisten von Blitz im Unternehmen investiert zu bleiben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von W.E.T. empfehlen den Aktionären, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, ihre Aktien anzudienen. W.E.T. soll laut Angaben am bisherigen Unternehmenssitz fortgeführt werden.
      vwd/12/8.8.2003/sam/ip
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 12:16:28
      Beitrag Nr. 508 ()
      Die rasseln aber ganz schön!

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:10:34
      Beitrag Nr. 509 ()
      Komisch das der Kurs steigt...

      Die wollen wohl alle Gesellschafter werden!

      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:11:37
      Beitrag Nr. 510 ()
      Schönes Pokerspiel! Ich bleibe dabei!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:16:21
      Beitrag Nr. 511 ()
      Nun schon 56 €uro - wer zu 52,70 € verkaufen will, ist herzlich eingeladen!

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 13:54:40
      Beitrag Nr. 512 ()
      56,40 € sind ausgelobt!

      :)
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 15:49:53
      Beitrag Nr. 513 ()
      Könnte mir gut vorstellen, dass die Hypo aus eigenen Interessen zu ihrem etwas inkonsisteneten Fazit "Andienen" kommt....

      Der Eigenhandel ist doch bestimmt mit ein paar Stücken an diesem urbayrischen Heimatunternehmen beteiligt, und hofft, dass die Übernahme klappt, oder ? ;)

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 16:26:09
      Beitrag Nr. 514 ()
      Schau doch bei bafin.de nach! Dann weißt Du es genau!

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 18:08:53
      Beitrag Nr. 515 ()
      @kosto:
      Was willst Du mir damit sagen ?
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 18:21:06
      Beitrag Nr. 516 ()
      Verfolgen die Meldungen in diesem Thread schon ein ganzes Weilchen und bin von den guten Informationen sehr angetan.


      Was ist denn von dieser Nachricht zu halten.
      Nach der Übernahme des Automobilzulieferers W.E.T. AG werden die Aktien nun doch von der Börse verschwinden, obwohl die Beteiligungsgesellschaft HgCapital nur die Mehrheit von 75 % hält. Bekanntlich müssen minestens 95 % einer Gesellschaft übernommen werden, damit ein Sqeeze Out durchgeführt werden kann.

      HgCapital hat sich nun jedoch dazu entschieden, auf der Hauptversammlung im November die Verschmelzung des Unternehmens auf die Blitz Holding GmbH & Co KG zu beschließen. Dazu reicht eine 3/4 Mehrheit.

      © BörseGo
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 22:31:02
      Beitrag Nr. 517 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 513:

      Weiß jemand, wer die Hausbank/en von W.E.T. sind, bzw. wer W.E.T. an die Börse gebracht hat.

      Neben dem Eigenhandel gibt es noch viele andere Möglichkeiten, wie eine Bank Geschäfte mit W.E.T. machen kann. Eine bayrische Bank wie die HVB hat da bei einem bayerischen Unternehmen gewisse Lokal-Vorteile.
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 23:34:26
      Beitrag Nr. 518 ()
      Weiß ich leider nicht mehr...
      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 11:37:03
      Beitrag Nr. 519 ()
      Data as at: 08/07/2003

      Company Registered office Notifying party Domicile or Registered office
      W.E.T. Automotive Systems AG Odelzhausen Ruthenberger, Bodo München

      Company: W.E.T. Automotive Systems AG
      Notifying party Holdings of voting rights
      directly held additionally counted total
      percentage single rights percentage single rights percentage single rights
      Ruthenberger, Bodo 65,64 65,64

      Notifying party Publication
      in Germany in foreign countries
      Official stock exchange gazette Date Official stock exchange gazette Country Date
      Ruthenberger, Bodo Frankfurter Allgemeine Zeitung 04/15/02
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 12:18:57
      Beitrag Nr. 520 ()
      Meine aber, es könnte glatt de Hypo gewesen sein...
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 15:47:31
      Beitrag Nr. 521 ()
      @hiberna
      Konsortialführer beim IPO war die bhf-bank. ing-bhf berät jetzt auch hg bei der übernahme.

      im frühjahr hat wet ein schuldscheindarlehen, ich glaube mit der ikb gemacht. hausbank weiß ich auch nicht

      TAF
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 20:05:20
      Beitrag Nr. 522 ()
      Den Experten in Sachen Anfechtungsklagen wird es eine Freude sein, die Träume vom Delisting zu zerstören. Die Übernehmer von W.E.T. sollten eigentlich wissen, dass es klare Gerichtsurteile gibt, die ein Going Private bei einem Streubesitz von mehr als 5% wegen klarer Schädigung der Kleinaktonäre untersagen.
      doby
      Avatar
      schrieb am 10.08.03 22:28:42
      Beitrag Nr. 523 ()
      @doby
      was hg plant ist ein so genanntes "kaltes" delisting, die verschmelzung auf eine gmbh & co Kg. dazu braucht man 75%.

      anfechtung ist grundätzlich möglich, verhindert aber nicht unbedingt eintragung ins handelsregister und vollzug.

      die angebotene abfindung, die aktionären, die dem verschmelzungsbschluss widersprechen, angeboten werden muss (die kann schon deutlich höher sein, als der jetzt gebotene preis im übernahmeangebot, weil es ein gutachten geben muss, das den wert feststellt) wird aber sicher durch ein spruchstellenverfahren überprüft.

      TAF
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 00:41:39
      Beitrag Nr. 524 ()
      HgCapital: Können W.E.T. nun doch komplettübernehmen - Rückzug von Börse


      FRANKFURT (dpa-AFX) - Die europäische Beteiligungsgesellschaft HgCapital kann den Autozulieferer W.E.T. Automotive Systems AGeigenen Angaben zufolge doch komplettübernehmen und die Aktie von der Börse zurückziehen. NachÄnderungen desÜbernahmeangebots sei es HgCapital möglich, nun auch mit der bereits erreichten Mehrheit von 75 Prozent W.E.T.übernehmen, teilte die Beteiligungsgesellschaft am Freitag in Frankfurt mit.

      Nach den ursprünglichen Bestimmungen hätte HgCapital mindestens 95 Prozent der Anteile des im SDAXnotierten Unternehmens erwerben müssen, um die restlichen Aktionäre zwangsabfinden zu können und das Listing der W.E.T.-Aktie zu beenden. Diesen Wert erreichte die Beteiligungsgesellschaft aber nicht. Nach derÄnderung der Bestimmungen haben HgCapital zufolge sämtliche Gremien und Behörden bereits ihre Zustimmung zurÜbernahme erteilt.

      ANGEBOT

      Die noch verbliebenen Minderheitsaktionären könnten jetzt noch bis zum 21. August das Angebot zum Ankauf ihrer Aktien annehmen. HgCapital hat den Preis von 52,70 Euro pro Aktie beibehalten. Vorstand und Aufsichtsrat der W.E.T. empfehlen den Angaben zufolge die Annahme des Angebots.

      "MitÜberschreiten der 75-Prozent-Schwelle erreichen wir die Kontrolleüber W.E.T. Wir planen, auf der im November stattfindenden Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems AG die Verschmelzung der Gesellschaft auf die Blitz Ho lding GmbH&Co KG zu beschließen", teilte die HgCapital mit. Da ein solcher Beschluss eine Mehrheit von 75 Prozent der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre benötige und HgCapital bereits mehr als die benötigte Stimmzahl selbst stelle, stehe dem Verschmelzungsbeschluss nicht mehr entgegen./sit/zb/ari



      © dpa - Meldung vom 08.08.2003 13:17 Uhr
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 00:48:44
      Beitrag Nr. 525 ()
      @DOBY:
      Das stimmt imho nicht.
      In erster Linie ist hier das Macrotron Urteil des BGH relevant und dieses untersagt das Delisitng nicht, es knüpft lediglich Bedingungen daran, oder ?

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:11:31
      Beitrag Nr. 526 ()
      @nick

      es geht hier nicht um ein reguläres delisting wie bei macrotron. wenn die verschmelzung auf die gmbh & co kg beschlossen wird, ist ein delisting zwangsläufig. es gibt dann keine wet ag und keine wet aktien mehr, die man handeln könnte. wir bekommen dann kommanditanteile der KG.

      TAF
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:19:51
      Beitrag Nr. 527 ()
      In der Ruhe liegt die Kraft!

      :)
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:34:21
      Beitrag Nr. 528 ()
      @Doby, Beitrag Nr. 522:

      Die Übernehmer von W.E.T. sollten eigentlich wissen, dass es klare Gerichtsurteile gibt, die ein Going Private bei einem Streubesitz von mehr als 5% wegen klarer Schädigung der Kleinaktonäre untersagen.

      Kannst Du uns bitte einen Link hier angeben, wo man ein solches Urteil im Internet lesen kann?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 18:50:24
      Beitrag Nr. 529 ()
      In dem verlängerten Übernahmeangebot ist eine Kondition enthalten, wonach angesichts der Senkung des Mindestbeteiligungssatzes von 95 Prozent auf 75 Prozent W.E.T.-Aktien, die bereits HG Capital angedient worden sind, wieder zurückverlangt werden können.

      Jetzt können doch Alt-Aktionäre sich die W.E.T.-Aktien wieder einbuchen lassen und an der Börse zu einem Kurs verkaufen, der über dem Übernahmepreis liegt.

      Da der bisher von HG-Capital erreichte Beteiligungssatz nur knapp über 75 Prozent liegt, besteht theoretisch sogar die Chance, daß in der Verlängerungsphase der Beteiligungsstand wieder unter die 75-Prozent-Marke fällt. Ich möchte allerdings nicht zum Ausdruck bringen, daß ich eine hohe Wahrscheinlichkeit für das Eintreten eines solchen Szenarios sehe.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 19:22:30
      Beitrag Nr. 530 ()
      @Hiberna:
      stimmt.

      @Hiberna / Doby:
      solche Urtiel gibt es imho gar nicht...

      @teleatlasfan:
      das mactrotron urteil gilt für jedwede form des delistings.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 21:19:33
      Beitrag Nr. 531 ()
      Ein Wermutstropfen bleibt bei dem Verschmelzungsszenario: Soweit ich das überblicke, sind Verkäufe aus Kommanditanteilen gewerbliche Gewinne und unterliegen damit nicht der Spekulationsfrist von einem Jahr (was in diesem Fall heisst, dass der Gewinn unabhängig vom Verkaufszeitpunkt steuerpflichtig ist und eine Verrechnung mit Spekulationsverlusten nicht möglich ist).

      Wer die Aktien schon länger als ein Jahr hält, sollte sie vielleicht noch schnell verkaufen und ein paar Tage später (wegen der wechselnden Nachrichtenlage begründbar) einen Rückkauf überlegen.

      Ggf. gibts aber auch beim Übergang in die GmbH udn Co KG sowas wie eine "Verstrickung" (im Gegensatz zur Entstrickung bei der Umwandlung in eine AG und der Übertragung der Aktien ins Privatvermögen. War damals Diskussion bei der TFG II)

      Kann da jemand mal eine qualifiziertere Meinung als ich äußern?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 21:23:42
      Beitrag Nr. 532 ()
      Noch ein anderer Aspekt:
      Ein Vorteil des Verschmelzungsszenarios für HG Capital würde doch sein, dass das Übernahmeangebot an die Aktionäre, die Ihre Aktien abgetreten haben, nicht nachgebessert werden muss, auch wenn ein höheres Übernahmeangebot an die Kommanditisten innerhalb eines Jahres erfolgt, weil hier das Aktiengesetz nicht mehr gilt. Man spart also Zeit oder Geld.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 21:38:28
      Beitrag Nr. 533 ()
      DOBY,
      melde Dich dochmal! Würde mich echt interessieren.

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 00:25:02
      Beitrag Nr. 534 ()
      @big nick #530
      das macrotron urteil bezieht sich auf den fall einer notierten ag, bei der die hv ein delisting beschließt, ohne dass es einen rechtsformwechsel gibt. hier muss es demnach in zukunft ein abfindungsangebot an die freien aktionär geben.

      bei wet geht die ag unter, indem sie auf die gmbh & co kg verschmolzen wird. es muss ein delisting geben, weil die ag nach verschmelzung nicht mehr existiert. ein abfindungsangebot ist hier ohnehin obligatorisch für diejenigen aktionäre, die dem verschmelzungsbeschluss der hv widersprechen.

      TAF
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 15:08:30
      Beitrag Nr. 535 ()
      Völlig egal , ob Delisting oder nicht, HG MUSS ein Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre machen und das wird aufgrund eines Bewertungsgutachtens ermittelt, sollte also weit höher sein als das Kaufangebot.
      Wer Widerspruch gegen die Verschmelzung zu Protokoll gibt (also auf die HV gehen oder wenigstens vertreten lassen), der hat Anspruch auf ein Barabfindungsangebot. Steht übrigens alles im Gesetz. (§ 29 UmwG)
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 15:22:11
      Beitrag Nr. 536 ()
      Wieso organisiert sich der Streubesitz hier eigentlich nicht?

      Das müßte zu machen sein und hätte sicherlich die Unterstützung einer Aktionärsvereinigung und vielleicht ein paar Instis. Der Streubesitz ist relativ beachtlich. Man muß sich ja nicht aufeinander einschwören; zumindest den Handel der Kommanditanteile könnte man aber vorab organisieren. Valora?

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 16:02:32
      Beitrag Nr. 537 ()
      Bin im November auf alle Fälle auf der HV :-)
      Wer kommt auch?
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 16:11:35
      Beitrag Nr. 538 ()
      Ich bin auch da! Klare Gegenstimme!

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 16:59:20
      Beitrag Nr. 539 ()
      27.11.03

      Gibt es eigentlich andere Beispiele für eine solche Verschmelzung ?
      Ich weiss nur von Honsel, da war es glaube ich so. Bin damals zu 185 DM rausgeschubst worden, das war meines Wissens aber ein willkürlich gewählter Preis...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 17:00:31
      Beitrag Nr. 540 ()
      Willkürlich?!

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 17:23:27
      Beitrag Nr. 541 ()
      Ja, wie die 52,70...
      Aber vielleicht erinnere ich mich auch falsch und es gab ein Gutachten. Jedenfalls war es viel zu wenig.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 18:09:09
      Beitrag Nr. 542 ()
      Gemäß Verlängerung des Übernahmeangebotes sind die Aktionäre, die in der ersten Phase des Übernahmeangebotes ihre Aktien der HG-Capital angedient haben, berechtigt, wegen der Senkung der 95-Prozent-Schwelle auf 75 Prozent ihre Aktien von HG-Capital zurückzufordern und zum gegenwärtig höheren Börsenkurs an der Börse zu verkaufen.

      Weiß jemand, wie lange es dauert, bis man seine abgegebenen Papiere von der HG-Capital zurück erhält? Dürfen die da bis zum Ende der Übernahmefrist einschließlich Nachfrist warten oder müssen sie die Aktien sofort zurück geben?
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 09:44:18
      Beitrag Nr. 543 ()
      @Big Nick: Zu Honsel kann ich beitragen: Die haben in den Jahren danach pro Aktie !!!! an die 300 DM Gewinn eingefahren. Wenn das keine Willkür war. Aber es gibt ja noch Hoffnung, es läuft ein Spruchstellenverfahren mit wahrscheinlich einer Nachzahlung.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:58:04
      Beitrag Nr. 544 ()
      Das gilt aber sicherlich nur für Leute, die Widerspruch zu Protokoll gegeben habe, oder ?
      So schlau war ich damals glaube ich noch nicht... :-)

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:47:52
      Beitrag Nr. 545 ()
      Die hohen Umsätze mit Preisen deutlich höher als das Übernahmeangebot von 52,70 Euro beweisen, daß Herr Ruthenberg zu billig verkauft hat. Das dürfte er inzwischen auch selbst eingesehen haben.

      Theoretisch kann er ja den Erlös aus dem Verkauf seines Mehrheits-Paketes dazu verwenden, jetzt den Streubesitz zusammen zu kaufen und kann dann bei einem durch ein Gutachten festgesetzten höheren Preis noch etwas dazu verdienen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:23:13
      Beitrag Nr. 546 ()
      @BigNick: Wenn Du keinen Widerspruch zu Protokoll gegeben hast, dann müßtest Du heute eigentlich Kommanditist sein und von den hohen Erträgen profitieren, oder hast Du über die Börse verkauft?
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 16:32:40
      Beitrag Nr. 547 ()
      13.08.2003 - 09:59 Uhr
      W.E.T.: Kaufen
      Die Analysten von German Business Concepts stufen in ihrer aktuellen Analyse die Aktie von W.E.T. Automotive Systems mit „Kaufen“ ein.

      In ihrer Studie vom 13. Juni 2003 hätten die Analysten den Hersteller von Automobilsitzheizungen W.E.T. Automotive Systems AG mit dem Rating "Kaufen" eingestuft, einen fairen Wert von 74 Euro errechnet, und darauf hingewiesen, dass sie das Übernahmeangebot in Höhe von 52,70 Euro durch die Ontario Inc. (Toronto, Kanada) für deutlich zu niedrig halten. Seit ihrer Einstufung habe sich der Kurs nun auch schon in Richtung ihrer Einschätzung entwickelt und befinde sich mit aktuell 57,50 Euro bereits deutlich über dem gebotenen Übernahmepreis. Damit teile der Markt ihre Einschätzung und die Zahl der eingereichten Aktien von ca. 137.000 (4,27% des Grundkapitals von W.E.T.) zeige, dass aktuell noch kein besonderes Interesse zur Einreichung von Seiten der Aktionäre bestehe. Insgesamt seien dem Übernehmer nun also 69,94% angeboten worden, was noch weit von den angestrebten 95 % entfernt sei.

      Bei den vorangegangen Übernahmen habe sich das Durchhaltevermögen der Aktionäregelohnt und auch bei W.E.T. könnte sich das Investment noch lohnen. Die Analysten bestätigen daher die Kaufempfehlung. Eine Andienung der Aktien zum Übernahmepreis erscheine auch deswegen unsinnig, da ein Verkauf der Aktien über die Börse schon einen deutlich höheren Ertrag für die Aktionäre bringe.

      Quelle: Finanzen.net
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 17:25:34
      Beitrag Nr. 548 ()
      Warum immer diese alten Daten?
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 22:33:28
      Beitrag Nr. 549 ()
      Erstellt von / Posted by Andreas Scherer am / on June 26, 19103 um / at
      21:59:21:

      Wie kauft man ein börsennotiertes Unternehmen und finanziert das ganze aus
      der Portokasse?

      Zuerst sucht man sich ein attraktives, multi-nationales Wachstumsunternehmen
      mittlerer Größe, mit ausreichend liquiden Mitteln, geringen
      Verbindlichkeiten und einem starken Cashflow ... wie z. B. den
      Automobilzulieferer W.E.T. aus Odelzhausen, der eine Marktkapitalisierung
      von ca. 170 Mio. Euro aufweist.

      "Wie kommt man nun möglichst billig an die gesamten W.E.T. Aktien ran?"
      dachten sich die Venture Capital Finanz-Gurus von HgCapital Funds.

      Ganz einfach!

      Zuerst überredet man den Aufsichtsratsvorsitzenden und Mehrheitsaktionär
      Bodo Ruthenberg, daß es in seinem doch-schon-leicht-fortgeschrittenen Alter
      besser sei sein Lebensabend auf dem Golfplatz oder auf einer ruhigen
      Südsee-Insel zu verbringen, als mit den anderen greisen Herren im
      Aufsichtsrat ständig über die letzten Geschäftsentwicklungen philosophieren
      zu müssen. Man bietet also dem guten Herrn Ruthenberg schlappe 110,74 Mio.
      Euro für seine 2.101.390 W.E.T. Aktien an. Das Jahresabo für den Golf-Club
      läßt sich damit sicher leicht berappen. Und für die nächste Cocktailparty
      bleibt auch noch was übrig.

      Herr Ruthenberg willigt also ein und schließt einen Paket-Kaufvertrag mit
      HgCapital ab.

      Jetzt sind da noch die lästigen freien Aktionäre mit ihren 1.098.610
      Inhaberaktien, die es zu überreden gilt.

      Dazu gibt man erst einmal ein Übernahmeangebot ab, das statt eines
      Kursaufschlages einen Kursabschlag enthält. Man ist doch nicht blöd! Es
      werden also Euro 52,70 für eine W.E.T. Aktie geboten, die an der Börse zum
      Zeitpunkt der Angebotsveröffentlichung bei Euro 53 notiert. Alles nach dem
      Motto: Geiz ist geil! Die freien Aktionäre werden schon die
      Aussichtslosigkeit ihres möglichen Widerstandes erkennen.

      Pflichbewußt teilt man den freien Aktionären mit, "dass die angebotenen Euro
      52,70 eine attraktive und angemessene Gegenleistung darstellt." Der
      Aktienkurs ist ja nur so "hoch", weil es schon lange diese Gerüchte um eine
      Übernahme gab. Daß sämtliche Analysten dies anders sehen, wird einfach
      ignoriert: Börse Online spricht z. B. von einer "mickrigen Offerte an die
      Aktionäre", andere Finanzzeitschriften bzw. Analysten äußern sich ähnlich.
      Es werden faire Kurse von bis zu Euro 74 (Falkenbrief) genannt.

      Nun ja, es werden schon genügend freie Aktionäre dem Angebot folgen. Und den
      letzten Zweiflern wird in der Übernahmeerklärung sogar ein eigenes Kapitel
      mit dem Titel "Situation der Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen"
      gewidmet. Hier finden sich jetzt neben gewissen „Drohungen“ unter anderem
      folgende bislang unbekannte Börsenweisheiten:

      "Es kann nicht abgeschätzt werden, wie sich der Börsenkurs der W.E.T.
      AG-Aktie nach Abschluss dieses Übernahmeangebots entwickeln wird."

      Aha! Die HgCapital Experten sind also auch noch nicht in Besitz der
      Börsen-Glaskugel.

      Weiter wird gesagt, daß, wenn nicht die für einen Squeeze-Out notwendigen 95
      % der Aktien angedient werden, daß dann das Übernahmeangebot zurückgezogen
      wird.

      "Nachteilige Auswirkungen auf die Kursentwicklung der W.E.T. AG-Aktien im
      Falle eines Scheiterns dieses Übernahmeangebots können nicht ausgeschlossen
      werden."

      Die erdrutschartigen Kursverluste soll sich jeder unwillige W.E.T.-Aktionär
      nur einmal vor Augen führen.

      "Nach Abschluß dieses Übernahmeangebots wird voraussichtlich die Liquidität
      der nicht zum Erwerb eingereichten Aktien der W.E.T. AG erheblich
      eingeschränkt und ein ausreichend liquider Markt nicht mehr bestehen."

      Na, mit dem Argument muß doch jeder freie Aktionär noch schnell seine Aktien
      losschlagen, bevor die Aktien nicht mehr zu verkaufen sind.

      OK, den Herrn Ruthenberg mit einem prall gefüllten schwarzen Geldkoffer
      überredet und die freien Aktionäre ausreichend eingeschüchtert -- jetzt kann
      eigentlich schon nichts mehr schiefgehen. Nur noch die Finanzierung muß
      geklärt werden.

      Das sollte aber bei einem Finanzvermögen von ca. 1,1 Mrd. Euro in Besitz der
      HgCapital Funds kein ernsthaftes Problem darstellen. Am besten wäre es
      jedoch, wenn sich der ganze Deal aus der Portokasse finanzieren ließe,
      denken sich die HgCapital Experten.

      Und das geht so:

      Man gründet einfach eine Holding mit Sitz in Luxemburg mit dem Namen
      "Bahamas", wobei die Namenswahl das Höchstmaß an Seriosität verkörpern muß.
      Diese Holding wird mit insgesamt 7,5 Mio. Euro ausgestattet, wobei 7,05 Mio.
      Euro aus der Portokasse von HgCapital stammen und je 225.000 Euro von Herrn
      Dr. Moll und Herrn D. Haap, dem Vorstandsvorsitzenden bzw. dem
      Finanzvorstand der W.E.T. AG. Dazu gewährt die HgCapital der Bahamas Holding
      noch einen Kredit (zu unbekannten Konditionen) von 62,5 Mio. Euro.

      Über den Umweg zweier neu-gegründeten Blitz GmbHs kommt das Kapital zu einer
      ebenfalls neu-gegründeten Blitz Holding GmbH & Co. KG; 10 Mio. Euro als
      Eigenkapitalausstattung und 60 Mio. Euro als Gesellschafterdarlehen.

      Jetzt fehlen noch gut 110 Mio. Euro zur Finanzierung des Paket-Vertrages mit
      dem Herrn Ruthenberg. Dafür nimmt die Blitz Holding GmbH & Co. KG
      Bankkredite in Höhe von 113 Mio. Euro auf. Die knapp 3 Mio. Euro Differenz
      zu den gut 110 Mio. Euro scheinen den üblichen Paketaufschlag an Herrn
      Ruthenberg auszumachen, auch wenn das natürlich im Übernahmeangebot
      vorsorglich dementiert wird.

      Zum Schluß überweist die Blitz Holding GmbH & Co KG die insgesamt ca. 180
      Mio. an die Ontario Inc., welche die eigentliche Übernahme abwickelt.

      Fassen wir die Fakten nochmals zusammen:

      Die aufkaufende HgCapital hat also die stolze Summe 7,05 Mio. Euro aus ihrem
      1,1 Mrd. Euro Vermögen abgezwackt, um die Übernahme eines mit ca. 170 Mio.
      Euro bewerteten Unternehmens zu finanzieren. (Die 62,5 Mio. Euro des
      Gesellschafterdarlehens fließen ja über die Bahamas Holding wieder zurück.)
      Nach einer erfolgten Übernahme würde die HgCapital (über Umwege) 94% der
      W.E.T. Aktien besitzen, was ca. 158,5 Mio. Euro entspricht.

      Die beiden Herren Dr. Moll und D. Haap haben ihr Konto geplündert und je
      225.000 Euro aufgetrieben. Dafür besitzen sie (über Umwege) je 3% der W.E.T.
      Aktien, was einem Wert von je gut 5 Mio. Euro entspricht. Für weitere
      Glücksmomente der beiden Herren dürften die neuen (und wahrscheinlich
      großzügig ausgestatteten) Arbeitsverträge sorgen, sie schon einmal
      vorsorglich fixiert wurden.

      Cool! Die beiden Herren sind natürlich überglücklich und raten den freien
      Aktionären -- natürlich in deren Interesse – das Übernahmeangebot
      anzunehmen.

      Die Finanzierung der insgesamt 175,5 Mio. Euro Schulden hat das Unternehmen
      W.E.T. im Laufe der nächsten Jahre selbst zu leisten. Die liquiden Mittel
      und insbesondere der Cashflow sind ja bekanntlich sehr hoch – und die W.E.T.
      Mitarbeiter sehr fleißig. Na dann, „frohes Arbeiten“!

      Andreas
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 12:46:35
      Beitrag Nr. 550 ()
      München, den 14. August 2003


      Delisting W.E.T.

      Unser Zeichen: DB-SE



      Sehr geehrter Herr M.,

      das Bundesverwaltungsgericht hat in der Sache selbst nicht entschieden, da der Rechtsstreit aufgrund der eindeutigen Meinung des BGHs von beiden Seiten übereinstimmend zurück genommen wurde.

      Ich gehe davon aus, dass die HG Capital bei der W.E.T. den Richtlinien, die der BGH aufgestellt hat folgen wird. Sobald das Delisting und der entsprechende Beschluss für die außerordentliche Hauptversammlung vorliegt, werden wir auf die Sache zurück kommen.

      Mit freundlichen Grüßen


      Daniela Bergdolt

      Rechtsanwältin
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 14:02:15
      Beitrag Nr. 551 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 550:

      Was soll dieser Beitrag aussagen?

      Die Antwort der Rechtsanwältin kann man doch nur verstehen, wenn man das Schreiben, das zuvor an die Rechtsanwältin geschrieben worden ist, auch kennt.

      Ist es möglich, die Richtlinien, die der BGH erstellt hat, irgenwo im Internet einzusehen?
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 18:55:31
      Beitrag Nr. 552 ()
      ach so, ich dachte dass sei selbsterschließend...

      Es geht um den bekannten BGH-Entscheid, in dessen Sache eigentlich auch noch das Bundesverwaltungsgericht urteilen sollte, dazu kam es aber nicht (s.u.).

      Zu den Richtlinien:
      Diese sollten in der Urteilsbegründung enthalten sein, wo man die genau findet, weiss ich auch nicht...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 19:52:56
      Beitrag Nr. 553 ()
      Ich hatte eigentlich angenommen, daß bei den hohen Umsätzen der W.E.T.-Aktie schon jemand ein meldepflichtiges 5-Prozent-Paket zusammen gekauft haben müßte.

      Wie schnell muß das Erlangen eines 5-Prozent-Paketes eigentlich gemeldet werden und wo kann man diese Meldung nachlesen?

      Darf die Bank, die HG-Capital betreut, auch an der Börse Aktien zu einem Preis höher als der angebotene Übernahmepreis von 52.70 kaufen?
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 20:21:27
      Beitrag Nr. 554 ()
      hi hiberna,

      du lieferst mir die perfekte vorlage, mal meine vermutungen zu äußern.

      also zum einen ist da mal die creme de la creme bzw. "die üblichen verdächtigen" mit - in der 1. reihe - dabei...

      zum anderen stellst du die richtige frage. also hg darf selbst nicht höher kaufen. ob das die bank darf, vermutlich generell ja. aber sie wird das ja nicht tun, um mit verlust wieder abzugeben und wenn, läßt die sich das dann ausgleichen, was spätestens dannwohl gesetzlich net einwandfrei wäre...

      allerdings stinkt für mich die sache. wieso wurde ausgerechnet 2 tage vor ablauf der eigentlich frist genau 75,1% erreicht! woher kamen 2 tage (!) vorher noch 5% her, wo wir ja erst bei 70% waren und die andienungen ziemlich ins stocken kamen!

      meine vermutung: hier war ein großteil der käufe oberhalb des angebotspreises auf strohmänner von hg zurückzuführen, da eine zu niedrige quote absehbar war und man unbedingt 75% brauchte um diese "alternativ-taktiv" zu inszenieren.

      mit dem pech für hg wohl, dass nun die "freien andienungen" alle gekündigt werden und über verkäufe an der börse teuerer - wie auch immer - zurück kommen. auf der anderen seite: ist doch lustig wie verkaufsbereit die aktionäre auf einem niveau von 55-57,- EUR plötzlich alle sind. ohne angebot wäre auf dem niveau niemals so viel zu kaufen gewesen - aber da nun 57 ggb. 52,7 so "attraktiv" erscheint, wird halt schon ein paar mal mehr auf den VK-button gedrückt :look:

      JMHO
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 20:51:10
      Beitrag Nr. 555 ()
      @Honeymoon, Beitrag Nr. 554:

      "mit dem pech für hg wohl, dass nun die "freien andienungen" alle gekündigt werden und über verkäufe an der börse teuerer - wie auch immer - zurück kommen."

      Hast Du denn einen Hinweis darauf, daß Andienungen aus der ersten Angebotsphase gekündigt worden sind?

      Deine Ausführungen über die Zuhilfenahme von Strohmännern erscheinen mir plausibel. Ich würde mir wünschen, daß sich die Finanzaufsichtsbehörde um diesen Vorgang kümmert.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 20:59:27
      Beitrag Nr. 556 ()
      nee, da müssen wir auf die nächste veröffentlichung warten, die wird höchst interessant :)

      bafin? ja, so in 1,5 jahren haben die vielleicht mal zeit nen blick drauf zu werfen :(
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 21:46:41
      Beitrag Nr. 557 ()
      1. Es gibt keine Hinweise auf Kündigungen, wieso sollte jemand, der bei Kurs 56,00 vor wenigen Wochen für 52,70 angedient hat jetzt kündigen ?

      2. Die zuletzt hinzugekommen 5% sind sicherlich von institutioneller Seite, denn diese Investoren entscheiden immer erst kurz vor Fristablauf (was im Grunde ja auch vernünftig ist, denn es könnten ja weitere Informationen dazukommen). Eventuell wäre zu vermuten, dass ein Teil davon auch Aufkäufe eines Dritten (z.B. der begleitenden Banken) waren, die VOR (!) Veröffentlichung des Angebote zu Kursen von 45-51 passierten. Dort gab es sehr hohe und auffällige Umsätze, die mit hoher wahrscheinlichkeit aus informierten Kreisen erfolgten.

      3. Bei den Aufkäufen jetzt handelt es sich ganz einfach um Investoren, die auf eine höhere Abfindung im Gutachten spekulieren (wie es beim Squeeze Out auch gwesen wäre). Da ist auch der eine oder andere Institutionelle dabei, warum auch nicht...

      4. Statt das Angebot zu erhöhen, wobei ja eine deutlich bessere Annahme nicht mal sicher gewesen wären, denn viele hätten vielleicht tritzdem auf einen Squeeze Out spekuliert, macht HG eine Mischkalkulation auf:
      75% zu 52,70
      25% vielleicht zu 65 Euro nach Gutachten
      = durchschnittlich 55,775 Euro pro Aktie.
      Wo liegt das Problem für HG ?

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 23:41:21
      Beitrag Nr. 558 ()
      P.S.:
      Heute aktuell 75,59% angedient!

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 07:27:08
      Beitrag Nr. 559 ()
      Anbei folgender Bericht von http://www.instock.de/Nachrichten/10133209.html

      "Anleger sollten W.E.T. halten"
      (Instock) Der Sitzheizungshersteller und Automobilzulieferer W.E.T. (SDax) soll vom Kurszettel der Deutschen Börse gestrichen und in eine andere Gesellschaftsform überführt werden Zahlreiche Anleger versuchen deshalb, ihre Aktien günstig zu verkaufen. Nur das nicht, sagt Analyst Marcus Moser von German Business Concepts und empfiehlt, die Aktie zu halten. Instock fragte nach.

      Instock:
      Allgemein herrscht die Ansicht, W.E.T. schnellstmöglich loszuwerden, schließlich soll die Aktie vom Kurszettel verschwinden. Warum teilen Sie diese Ansicht nicht?
      Moser:
      Wenn auf der nächsten Hauptversammlung auch nur einer der anwesenden und stimmberechtigten Aktionäre gegen die Umwandlung der AG in eine andere Gesellschaftsform stimmt, muß nach unseren Erkenntnissen ein Wertgutachten erstellt werden. Darin wird dann der faire Wert des Unternehmens ermittelt. Den gibt es momentan noch nicht. Das heißt, es ist sinnvoller, die W.E.T.-Aktie zu halten. Ich weiß andererseits auch von Leuten, die Kommanditist werden wollen, weil sie dann mehr Mitspracherechte haben. Eine KG muß gegenüber ihren Kommanditisten alles offen legen.

      Instock:
      Wer würde dann von einem solchen Wertgutachten profitieren?
      Moser:
      Nach meinem Wissen all jene Aktionäre, die auch an der entsprechenden Hauptversammlung teilgenommen und gegen die Umwandlung gestimmt haben. Wer die Dinge einfach laufen läßt, wird dann automatisch Kommanditist.

      Instock:
      Wo sehen Sie den fairen Wert für eine W.E.T.-Aktie?
      Moser:
      Ich habe gerade von 90 Euro gehört. Wir selbst haben 74 Euro als fairen Wert ermittelt.

      Instock:
      Steigt damit der Wert des Kommanditanteils an W.E.T. oder würde diese Summe an die Nein-Sager ausgezahlt?
      Moser:
      Alle, die auf der Hauptversammlung gegen die Umwandlung gestimmt haben, müssen dann mit der im Wertgutachten ermittelten Summe je Aktie abgefunden werden. Ich vermute auch, daß die am Schluß nicht tausend Kommanditisten haben wollen. Das bringt ja nichts. Ich glaube, daß W.E.T. und HG Capital sich die Sache viel einfacher vorgestellt haben. Ich weiß andererseits, daß jetzt jemand größere Aktienpakete von W.E.T. gekauft hat. Die Käufer sind in diesem Bereich sehr erfahren.

      Instock:
      Die spekulieren also auf eine Abfindung?
      Moser:
      Richtig, und die haben so etwas schon mehrmals gemacht. Deshalb kann der Aktionär davon ausgehen, daß diejenigen den Weg für alle Interessenten freiboxen. Darauf beruht auch unser Optimismus, nachdem W.E.T. zuletzt versucht hat, die Aktionäre zu verunsichern. Damit soll erreicht werden, daß die Leute aufgeben und ihre Aktien verkaufen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht gerade nett gegenüber den Aktionären. Der Vorstand und der Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens muß ja im Sinne der Aktionäre handeln. Das macht er meiner Ansicht nach bei W.E.T. aktuell nicht.

      Instock:
      Ihre Empfehlung lautet: W.E.T.-Aktien halten und zur entsprechenden Hauptversammlung fahren?
      Moser:
      Richtig. Ich selbst werde wohl auch hinfahren und eventuell ein Paar Worte sagen.

      [ Donnerstag, 14.08.2003, 14:23
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 07:29:01
      Beitrag Nr. 560 ()
      W.E.T.-Anteile werden zukünftig über TradeCross gehandelt
      [15.08.2003 - 07:00 Uhr]
      München (ots) - Die TradeCross AG, München, Spezialist
      für den ausserbörslichen Handel, beabsichtigt zukünftig den
      Anteilseignern von W.E.T.-Anteilen einen organisierten Marktplatz
      zur Verfügung zu stellen.

      Im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebotes der 2026140 Ontario
      Inc. ("Bieterin"), Kanada, an die Inhaber von Aktien der W.E.T.
      Automotive Systems (ISIN Code DE0005081608), kurz W.E.T., versucht
      die Bieterin Aktien zu einem Preis von EUR 52,70 je Aktie zu
      erwerben. Ein Delisting von der Börse könnte die Folge sein.

      Den freien Aktionären von W.E.T., die nicht auf das Angebot
      eingehen, bietet TradeCross zukünftig einen organisierten
      Handelsplatz der Anteile. So können Anteilseigner ebenfalls nach
      der Übernahme die Anteile professionell kaufen und verkaufen. Dies
      wird auch angestrebt, sollte sich die Gesellschaftsform der W.E.T.
      (zum Beispiel in eine Kommanditgesellschaft) ändern.

      "Wir wurden von Aktionären der W.E.T. angesprochen, einen Handel
      der Anteile zu organisieren. Auch hat bereits eine Bank ihr Interesse
      bekundet, die Market-Maker-Funktion zu übernehmen", so Volker
      Rofalski, Vorstand der TradeCross AG.


      TradeCross AG:

      Die 1999 gegründete Internet-Emissions- und Handelsplattform
      TradeCross (www.tradecross.de), mit Sitz in München, ist ein
      lizenziertes und von der BAFin beaufsichtigtes
      Finanzdienstleistungsinstitut. Mit Hilfe des eigens entwickelten und
      patentierten Handelssystems WETRA (Web Electronic Trading System)
      werden die Transaktionen vollelektronisch, einfach und sicher
      abgewickelt. Als Mitglied des Gremiums der FESCO (Federal Exchange
      Security Commission) wirkte TradeCross auch bei der Ausarbeitung
      eines europäisch einheitlichen rechtlichen Standard für
      ausserbörsliche Handelssysteme (ATS bzw. ECN) mit. Darüber hinaus
      bietet die Gesellschaft die Aktienregisterführung für börsen- und
      nicht börsennotierte Unternehmen an.

      ots Originaltext: TradeCross AG


      Pressekontakt:
      TradeCross AG
      Volker Rofalski
      Brecherspitzstr. 8
      81541 München
      Telefon: (089) 697983 180
      Fax: (089) 697983 20
      E-Mail: vr@tradecross.de
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 11:28:17
      Beitrag Nr. 561 ()
      3 Minuten alt:


      ADL: GoingPublic Kolumne: W.E.T. Automotive - Gefährlicher Kampf um die Abfindung
      WOLFRATSHAUSEN (GoingPublic.de) - Der Automobilzulieferer W.E.T. Automotive
      verabschiedet sich. Das langjährige Mitglied des Neuen Marktes hat mit der
      Beteiligungsgesellschaft Hg Capital einen Käufer gefunden, der das Unternehmen
      nicht nur ganz über-, sondern auch von der Börse nehmen will. Dass die
      Kleinaktionäre dabei wieder den Kürzeren ziehen sollen, wollen sie aber nicht
      kampflos hinnehmen.
      Der amerikanische Fonds Hg Capital sieht in W.E.T Automotive ein Unternehmen
      mit viel Potential, so viel, dass sich die Gesellschaft dazu entschloss, den
      Automobilzulieferer zu übernehmen. 52,70 Euro je Aktie schien ihnen und
      Großaktionär Bodo Ruthenberg ein angemessener Preis. Der nämlich verkaufte
      seinen Anteil. Bei den Kleinaktionären jedoch rief diese Offerte keine
      Begeisterungsstürme hervor. Obwohl risikoaversen Investoren von Unternehmens-
      und Analystenseite mehrfach nahegelegt wurde, ihre Anteile abzugeben, haben sich
      bislang nur 9 % dazu durchringen können. Hg Capital scheint darüber nicht
      erfreut. Das Ziel des Fonds war es, die zum Squeeze-out erforderlichen 95 % der
      Anteile zu erreichen. Trotz Verlängerung der Angebotsfrist wurde dieses Ziel nun
      weit verfehlt.
      Nun soll Plan B greifen. Der US-Fonds will W.E.T ohne Zwangsabfindung der
      Kleinaktionäre von der Börse nehmen. W.E.T soll dazu auf die neu gegründete und
      nicht notierte Blitz Holding GmbH & Co KG verschmolzen werden und dadurch nach d
      er Fusion vom Kurszettel verschwinden. Möglich wäre das, weil für diesen
      Beschluss nur 75 % der Stimmen nötig sind, über die Hg ja mittlerweile verfügt.
      Die übrigen freien Aktionäre würden bei dieser Verschmelzungsaktion
      Kommanditisten der KG, mit der Konsequenz, dass die neuen KG-Anteile nur noch
      schwer handelbar wären. Daran ändert auch die fast schon etwas lächerlich
      anmutende Zusage der TradeCross AG nichts, im Fall der Verschmelzung einen
      außerbörslichen Handel für die restlichen W.E.T-Anteile zu organisieren.
      Klarheit wird die im November stattfindende Hauptversammlung bringen. Hg
      selbst sieht wegen ihrer Stimmmehrheit den Verschmelzungsbeschluss als gemachte
      Sache an. Bei genauem Hinsehen aber wird Plan B immer mehr vom sicheren Vorhaben
      zur wackeligen Drohkulisse. Denn stimmt auf der anstehenden Hauptversammlung
      auch nur ein übriger Aktionär gegen den Verschmelzungsbeschluss, so könnte ein
      Wertgutachten zur Pflicht werden, das den fairen Wert des Unternehmens bestimmt.
      Alle, die gegen die Verschmelzung stimmen, würden dann mit dem im Gutachten
      ermittelten Unternehmenswert je Anteil bedacht. Die übrigen würden zu
      Kommanditisten. Zwar kursieren Gerüchte, nach denen W.E.T vielleicht 70 bis 90
      Euro je Anteil wert sein könnte, sind nur Spekulationen.
      Klar ist nur soviel. Hg Capital versucht, die Abfindung so gering wie
      möglich zu halten. Dazu gehört auch die Drohkulisse der Verschmelzung ohne
      Squeeze-out. So einfach, wie es Hg und W.E.T darstellen, ist diese
      Vorgehensweise aber eben nicht. Tausende von Kommanditisten, die einen weit
      höheren Informationsanspruch haben als normale Aktionäre, machen wenig Sinn.
      Genauso könnte der Einspruch der Restaktionäre auf der kommenden HV tatsächlich
      zum Problem für Hg werden. Ob das aber schließlich zu einem Gewinnaufschlag für
      kampfwillige Aktionäre führt, ist ebenso unsicher. Und damit bleibt das Geschäft
      mit Aktien letztlich, was es immer war: Spekulation.
      Die GoingPublic Kolumne ist ein Service des GoingPublic Magazins,
      Deutschlands führendem Börsenmagazin zu Neuemissionen und Corporate
      Finance-Themen. Bezogen werden kann das Magazin unter www.goingpublic.de.
      GoingPublic ist allein für die Inhalte der Kolumne verantwortlich. Informationen
      zu einzelnen Unternehmen stellen keine Aufforderung zum Kauf bzw. Verkauf von
      Aktien dar. Die Kolumne erscheint zweimal wöchentlich in Zusammenarbeit mit
      dpa-AFX.
      NNNN
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 13:27:12
      Beitrag Nr. 562 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 558:

      " Heute aktuell 75,59% angedient!"

      Sehr weit sind wir ja nicht von den 74.9999999...Prozent entfernt.

      Theoretisch besteht doch noch die Chance, daß die Beteiligung von HG-Capital unter 75 Prozent fällt.

      Dann würden die aber wahrscheinlich über Strohmänner an der Börse nachkaufen und zu dem niedrigeren Preis von 52.70 andienen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 14:57:28
      Beitrag Nr. 563 ()
      @Hiberna:
      Da gebe ich Dir recht.
      Fazit: Die Übernahme wird klappen.

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:16:19
      Beitrag Nr. 564 ()
      :confused:

      Entschuldigung, daß ich mal etwas die Experten frage:
      Die WET AKTIE ist weit mehr wert, unbestritten, aber wie schütze ich mich als Aktionär, daß ich bei der von HG geplanten Umtauschaktion über den Tisch gezogen werde, indem die "wertvolle" WET auf die da kreditfinazierte
      und somit eigentlich "wertarme" Blitz GmbH verschmolzen werde.

      Wenn der Threat stimmte, daß HG die Übernahme durch die kreditfinazierte Blitz GmbH & Co. KG abwickeln lies, die nur ca. 3 Mio. Eigenkapital hat (verglichen mit WET ein Klacks)und ich nehme nicht an, daß HG bei der Verschmelzung die Mehrheit an die "Restaktionäre abgeben will, müßte doch das Umtauschverhältnis verherrend sein,
      oder verstehe ich da etwas falsch.

      Wer ist bereit mich da mal aufzuklären??

      Gruß

      doofimschuh
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 14:53:35
      Beitrag Nr. 565 ()
      "Anleger sollten W.E.T. halten"

      (Instock) Der Sitzheizungshersteller und Automobilzulieferer W.E.T. (SDax) soll vom Kurszettel der Deutschen Börse gestrichen und in eine andere Gesellschaftsform überführt werden Zahlreiche Anleger versuchen deshalb, ihre Aktien günstig zu verkaufen. Nur das nicht, sagt Analyst Marcus Moser von German Business Concepts und empfiehlt, die Aktie zu halten. Instock fragte nach.

      Instock:
      Allgemein herrscht die Ansicht, W.E.T. schnellstmöglich loszuwerden, schließlich soll die Aktie vom Kurszettel verschwinden. Warum teilen Sie diese Ansicht nicht?
      Moser:
      Wenn auf der nächsten Hauptversammlung auch nur einer der anwesenden und stimmberechtigten Aktionäre gegen die Umwandlung der AG in eine andere Gesellschaftsform stimmt, muß nach unseren Erkenntnissen ein Wertgutachten erstellt werden. Darin wird dann der faire Wert des Unternehmens ermittelt. Den gibt es momentan noch nicht. Das heißt, es ist sinnvoller, die W.E.T.-Aktie zu halten. Ich weiß andererseits auch von Leuten, die Kommanditist werden wollen, weil sie dann mehr Mitspracherechte haben. Eine KG muß gegenüber ihren Kommanditisten alles offen legen.

      Instock:
      Wer würde dann von einem solchen Wertgutachten profitieren?
      Moser:
      Nach meinem Wissen all jene Aktionäre, die auch an der entsprechenden Hauptversammlung teilgenommen und gegen die Umwandlung gestimmt haben. Wer die Dinge einfach laufen läßt, wird dann automatisch Kommanditist.

      Instock:
      Wo sehen Sie den fairen Wert für eine W.E.T.-Aktie?
      Moser:
      Ich habe gerade von 90 Euro gehört. Wir selbst haben 74 Euro als fairen Wert ermittelt.

      Instock:
      Steigt damit der Wert des Kommanditanteils an W.E.T. oder würde diese Summe an die Nein-Sager ausgezahlt?
      Moser:
      Alle, die auf der Hauptversammlung gegen die Umwandlung gestimmt haben, müssen dann mit der im Wertgutachten ermittelten Summe je Aktie abgefunden werden. Ich vermute auch, daß die am Schluß nicht tausend Kommanditisten haben wollen. Das bringt ja nichts. Ich glaube, daß W.E.T. und HG Capital sich die Sache viel einfacher vorgestellt haben. Ich weiß andererseits, daß jetzt jemand größere Aktienpakete von W.E.T. gekauft hat. Die Käufer sind in diesem Bereich sehr erfahren.

      Instock:
      Die spekulieren also auf eine Abfindung?
      Moser:
      Richtig, und die haben so etwas schon mehrmals gemacht. Deshalb kann der Aktionär davon ausgehen, daß diejenigen den Weg für alle Interessenten freiboxen. Darauf beruht auch unser Optimismus, nachdem W.E.T. zuletzt versucht hat, die Aktionäre zu verunsichern. Damit soll erreicht werden, daß die Leute aufgeben und ihre Aktien verkaufen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht gerade nett gegenüber den Aktionären. Der Vorstand und der Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens muß ja im Sinne der Aktionäre handeln. Das macht er meiner Ansicht nach bei W.E.T. aktuell nicht.

      Instock:
      Ihre Empfehlung lautet: W.E.T.-Aktien halten und zur entsprechenden Hauptversammlung fahren?
      Moser:
      Richtig. Ich selbst werde wohl auch hinfahren und eventuell ein Paar Worte sagen.

      [ Donnerstag, 14.08.2003, 14:23 ]
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 13:23:12
      Beitrag Nr. 566 ()
      Ich habe das Übernahmeangebot der HGCapital nicht angenommen und habe auch nicht vor, es anzunehmen.

      Die Information meiner Bank vom 7.08.03 weist mich darauf hin, daß die Annahmefrist für das Übernahmeangebot sich bis zum 21.08. verlängert aufgrund der Reduzierung der Annahmequote von 95 Prozent auf 75 Prozent. Eine Erklärung zum Unterschreiben des Annahmeangebotes ist beigefügt.

      In der Information meiner Bank gibt es keinen Hinweis darauf, daß Aktionäre, die das Übernahmeangebot bereits in der ersten Phase vor der Verlängerung angenommen haben, die Möglichkeit haben, die angebotenen Aktien wieder zurück zu fordern, weil die Annahmequote abgesenkt worden ist.

      Es wird nur geschrieben, daß auf einer Internetseite weitere Informationen eingesehen werden können. Es gibt aber auch Aktionäre, die keinen Internetanschluß haben oder bei Vorhandensein eines Internetanschlusses diese Information auf der Internet-Seite von Ontario nicht angucken.

      Auch ist dem Schreiben meiner Bank nur eine Erklärungsseite zum Annehmen des Übernahmeangebotes beigefügt, aber keine Erklärungsseite zum Widerrufen des Übernahmangebotes für Aktionäre, die das Angebot schon vor der Verlängerung akzeptiert hatten.

      Ich halte dieses Vorgehen des Weglassens der Information über die Möglichkeit, seine Aktien wieder zurück zu fordern, für unfair. Ich könnte mir sogar vorstellen, daß dieses Verhalten gesetzeswidrig ist und daß die Finanzaufsichtsbehörde dagegen vorgehen kann. Ich bin kein Experte auf dem Rechstgebiet von Übernahmen. Ich hoffe aber, daß diese Praxis überprüft wird.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 01:32:07
      Beitrag Nr. 567 ()
      @hiberna

      da du nicht angenommen hast, muss man dich auch nicht darauf hinweisen, dass du von der annahme wieder zurücktreten kannst.

      deine bank wird leute, die angenommen haben, darauf hinweisen, dass sie hiervon zurücktreten können.

      TAF
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 09:04:56
      Beitrag Nr. 568 ()
      Das könnte natürlich sein. Ist dies aber auch so? Hat jemand bereits umgetauscht und von seiner Bank den Hinweis erhalten? Ich habe meine W.E.T.-Aktien noch und habe nicht vor sie zu verkaufen.

      Danke vorab.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 09:08:21
      Beitrag Nr. 569 ()
      @teleatlasfan, Beitrag Nr. 567:

      Deine Erklärung klingt vernünftig. Andererseits hatte ich angenommen, daß die Bank ein Standard-Schreiben an alle W.E.T.-Aktionäre schickt und nicht verschiedene Briefe an diejenigen, die bereits angenommen haben und an die anderen, die ihre Papiere noch besitzen.
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:59:25
      Beitrag Nr. 570 ()
      19.08.2003 - 07:58 Uhr
      2026140 Ontario sichert sich bislang 76,10 Prozent W.E.T.-Aktien

      Toronto (vwd) - Die 2026140 Ontario Inc hat sich bislang 76,10 Prozent
      des Grundkapitals und der Stimmrechte der W.E.T. Automotive Systems AG,
      Odelzhausen, gesichert. Wie aus einer Finanzanzeige vom Dienstag hervorgeht,
      ist das öffentliche Kaufangebot der 2026140 Ontario vom 26. Juni bis zum 18.
      August für insgesamt 333.650 Aktien entsprechend 10,43 Prozent des
      Grundkapitals und der Stimmrechte der W.E.T. AG angenommen worden. Zudem hat
      2026140 Ontario mit dem W.E.T.-Hauptaktionär Bodo Ruthenberg am 27. Mai den
      Erwerb von 65,67 Prozent des W.E.T.-Grundkapitals und der W.E.T.-Stimmrechte
      vereinbart. Die Annahmefrist für das Gebot endet am 21. August um 12.00 Uhr.
      vwd/12/19.8.2003/bb/mi

      Wenn jemand 40 tausend Aktien doch nicht tauschen will dann wirds nichts mit den 75%!

      Bin mal gespannt was es am Donnerstag gibt!

      Munter bleiben

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:36:29
      Beitrag Nr. 571 ()
      @Lübbe, Beitrag Nr. 570:

      Kann man auch noch in der Nachfrist der Verlängerung zurücktauschen?
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 16:08:56
      Beitrag Nr. 572 ()
      @Hiberna

      Ich weiss nicht wie lange man zurücktauschen kann wenn man das alte Angebot angenommen hatt. Aber wenn es noch möglich ist und bis Donnerstag um 12 40000Stk zurück getauscht werden haben die keine 75% zusammen.

      L.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 08:36:11
      Beitrag Nr. 573 ()
      Eure Diskussion bezüglich des Aktienrücktauschens ist unrealistisch, da die tauschbereiten Aktionäre sich nicht
      um die Kurse gekümmert haben, ansonsten hätten sie doch wenn sie abgabewillig waren über die Börse verkauft.

      Somit wurden die ca. 9 % (ohne Ruthenberg) entweder schon
      eingesammelt, bevor die Kurse die € 52,70 überstiegen, oder sie kommen von Leuten, die blind den Empfehlungen ihrer Bank folgen.

      In beiden Fällen null Chance auf Rücktausch.

      Somit sollte man sich mit den Gegebenheiten abfinden und in die Zukunft schauen.

      Wer weis zum Beispiel etwas über die übernehmende Blitz AG? Wss ist dieser Laden wert?

      Warscheinlich kann man die Verschmelzung nicht verhindern, aber besteht ein Recht auf ein vernünftiges Umtauschverhältnis oder wer oder wie wird dieses festgesetzt? Im Falle von nein, kann man eine reelle Abfindung erhalten oder soll man an der Börse verkaufen solange man kann?

      Gruß

      doofimschuh
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 12:31:58
      Beitrag Nr. 574 ()
      Warum sollte ich meine 100 Aktien zu den angebotenen Preisen verkaufen? Vor allem, da ich kurzfristig das Geld nicht brauche. Werden die mir wirklich anbieten (zwingen können), dass ich die paar Stück in KG-Anteile wandele? Das ist doch ein immenser Aufwand. Alleine das herauszufinden, lohnt es sich schon die Aktien zu behalten. Wie sieht es eigentlich mit einem Handel von KG-Anteilen aus? Ist das theoretisch möglich, wer muss die Kosten tragen, vielleicht gar die Gesellschaft?

      Danke und Gruss
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 14:58:16
      Beitrag Nr. 575 ()
      Anbei ein Artikel aus der Wirtschaftswoche:

      "Zweifelhafte Transaktionen mit W.E.T.-Aktien

      BaFin ermittelt gegen die ING BHF-Bank

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt gegen die ING BHF-Bank wegen möglicher Verstöße gegen das Übernahmegesetz und zweifelhafter Aktiengeschäfte.


      Die BaFin verlangt in einem am Montag verschickten Brief von der Bank Auskunft über Transaktionen mit Aktien des Autozulieferers W.E.T. Die ING BHF-Bank organisiert gerade die Übernahme von W.E.T. durch HgCapital, eine Private-Equity-Gruppe. Diese bietet Aktionären noch bis zum morgigen Donnerstag 52,70 Euro je W.E.T.-Aktie. Aktienhändler von ING BHF sollen Fondsmanagern jedoch mindestens 56 Euro je Aktie geboten haben.

      Dies wäre ein Bruch des Übernahmegesetzes, das vorschreibt, alle Aktionäre gleich zu behandeln. Zum offiziellen Kurs wollten offenbar kaum Aktionäre Papiere abgeben. Der Übernahmeplan drohte zu scheitern. Fondsmanager vermuten, dass ING BHF deshalb W.E.T-Aktien kaufte, um sie an HgCapital weiter zu reichen. Die ING BHF-Bank betont, sie habe völlig legal gehandelt und nur „Geschäfte in W.E.T.-Aktien für eigene Rechnung getätigt“."
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 15:26:50
      Beitrag Nr. 576 ()
      zu @575: Interessant, Danke Hiberna! Gibt es evtl. noch weitere Quellen.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 15:40:39
      Beitrag Nr. 577 ()
      Das ist ja hochinteressant ;-))))))))))))))
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:05:52
      Beitrag Nr. 578 ()
      Hallo,
      in der FAZ findet man heute (offensichtlich aus aktuellem Anlass) auf Seite 17 einen Artikel zum Thema Übernhameangebot bei Delisting.

      Wenn ich ihn richtig interpretiere ist der Autor der Meinung dass es bei einem Delisting zu einem Übernahmeangebot kommen muss dessen Angemessenheit von einem Spruchverfahren (vom BGH) überprüft werden kann.

      Der Autor bezieht sich in dem Artikel auf den Macrotron Fall und weißt darauf hin dass die ganze Angelegenheit kompliziert ist.

      (leider ist derzeit nur die gestriege FAZ online, wenn erwünscht kann ich aber den Artikel später hier herein stellen)

      Ich persönlich werde Kommanditist werden, schon alleine aus Trotz.

      Weiß jemand von euch über Rechte und Pflichten des Kommandisten bescheid?

      lg
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:16:28
      Beitrag Nr. 579 ()
      Wäre sehr interessiert am Artikel !

      P.S.: Als Kommanditist hast Du sehr umfangreiche Auskunftsrechte. Mehr weiß ich ledier auch nicht...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:19:29
      Beitrag Nr. 580 ()
      Anbei ein Artikel auf faz-net:

      "BaFin bestätigt Ermittlungen gegen ING BHF Bank wg W.E.T-Aktien


      Frankfurt (vwd) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird den Verdacht prüfen, die ING BHF Bank AG, Frankfurt, habe zweifelhafte Aktiengeschäfte getätigt und gegen das Übernahmegesetz verstoßen. Wir haben ein entsprechendes Auskunftsersuchen an die HgCapital Verwaltungs GmbH, Frankfurt, gestellt, sagte eine BaFin-Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage und widersprach damit einer entsprechenden Information in einer Vorabmeldung der "WirtschaftsWoche". Das Magazin berichtet, die BaFin verlange in einem am Montag verschickten Brief von der ING BHF Bank "Auskunft über Transaktionen mit Aktien des Autozulieferers W.E.T.". Wie es in der Meldung weiter heißt, organisiert die ING BHF Bank derzeit die W.E.T.-Übernahme durch die Private-Equity-Gesellschaft HgCapital Verwaltungs GmbH, Frankfurt. Diese biete Aktionären noch bis 21. August 52,70 EUR je W.E.T.-Aktie. Aktienhändler von ING BHF sollen Fondsmanagern jedoch mindestens 56 EUR geboten haben. Dies wäre ein Bruch des Übernahmegesetzes, das vorschreibe, alle Aktionäre gleich zu behandeln. Laut "WirtschaftsWoche" wollten Aktionäre zum offiziellen Kurs offenbar kaum verkaufen. Fondsmanager vermuteten, dass die ING BHF deshalb W.E.T-Aktien gekauft habe, um sie an HgCapital weiterzureichen. Ein Sprecher der ING BHF Bank sagte am Mittwoch zu vwd, das Institut habe im Zusammenhang mit der der geplanten W.E.T.-Übernahme durch HgCapital Eigengeschäfte getätigt. Diese Geschäfte hätten im vollen Einklang mit den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gestanden. +++ Eddy Holetic vwd/20.8.2003/eh/rio"
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:27:29
      Beitrag Nr. 581 ()
      Auf Seite http://216.239.59.104/search?q=cache:fstWiiyo0I0J:www.bblaw.de/index-Dateien/main_frame-Dateien/pdfs_aktuelles/020819.pdf+macrotron+urteil&hl=de&lr=lang_de&ie=UTF-8 gibt es Informationen zu dem Macrotron-Urteil.
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:41:34
      Beitrag Nr. 582 ()
      Sorry Hiberna, das ist ein verwaltestes Urteil, das inzwischen vom BGH revidiert wurde....

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:51:35
      Beitrag Nr. 583 ()
      ich sagte doch, die 75,1% haben gestunken. jetzt ist die kacke am dampfen für die junxx
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 20:39:29
      Beitrag Nr. 584 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 582:

      Du hast recht. Anbei der Link zu dem BGH-Urteil über Macrotron http://www.rws-verlag.de/zbbdat/URTEILE/Urt03_03/2zr13301.ht…

      Ich hoffe, daß ich dieses Mal die richtige Seite gewählt habe.

      In dem Urteil wird davon gesprochen, daß bei einem Delisting die Aktionäre eine Abfindung erhalten müssen und Anspruch auf Überprüfung der Höhe der Abfindung in einem Spruchverfahren haben.

      Hast Du Erfahrung mit Spruchverfahren? Welchen Abfindungspreis können wir in einem Spruchverfahren erwarten?
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 01:37:31
      Beitrag Nr. 585 ()
      Denke, dass der Preis zwischen 58-68 Euro leigen wird...
      Erfahrung habe ich keine mit solchen Verfahren...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 09:00:28
      Beitrag Nr. 586 ()
      Bis heute morgen:
      76,11 %

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 09:01:52
      Beitrag Nr. 587 ()
      Anbei ein Wrtikel aus der Wirtschaftswoche http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/cn/cn_artikel/c…

      "Geringe Abfindungen

      Delisting: Angebot mit Nachschlag

      Nach Übernahmen wie der von ProSiebenSat.1 Media durch Haim Saban werden Aktionäre oft zu billig abgespeist. Großaktionäre versuchen fast immer, möglichst geringe Abfindungen zu zahlen.

      Bei Abfindungen genau hinschauen.



      Viele arbeiten dabei mit allen Tricks, ihre Juristen nutzen Gesetzeslücken zulasten der Anleger aus. Gutachter überbieten sich darin, den Wert von Unternehmen möglichst niedrig erscheinen zu lassen. Die WirtschaftsWoche zeigt, wie Anleger sich wehren können.

      Unternehmen, die nach Übernahmen von der Börse genommen werden sollen, sind oft attraktiv. Es lohnt sich sich für Anleger, nicht gleich das erste Abfindungsangebot anzunehmen. Oft legt der Käufer nach. Die Wirtschaftswoche nennt interessante Kandidaten, die von der Börse zurückgezogen werden könnten.

      Wenn der Rückzug von der Börse bereits angekündigt wurde, die Abfindung aber zu niedrig erscheint, können Aktionäre die Offerte vor Gericht prüfen lassen. Bisher dauerten die so genannten Spruchkammerverfahren, in denen über Abfindungen entschieden wird, im Schnitt sieben Jahre. Ein neues Gesetz soll vom 1. September an die Verfahren deutlich abkürzen.

      Zu welchen üblen Tricks Großaktionäre greifen, wenn sie ein Unternehmen ganz für sich haben wollen, zeigt der Fall W.E.T. Automotive. Die europäische Beteiligungsgesellschaft HgCapital will den hochprofitablen Produzenten von Sitzheizungen von der Börse nehmen. Mit dem bescheidenen Angebot von 52,70 Euro je Aktie bekam HgCapital die für den Squeeze-out notwendigen 95 Prozent der Anteile aber nicht zusammen.




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      Wie die Finanzmanager danach ihre Taktik zu Lasten der Aktionäre änderten, steht in der neuen WirtschaftsWoche. Ab Donnerstag am Kiosk. Kennen Sie schon das Mini-Abo?
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      HAUKE REIMER

      13.08.2003
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 09:06:52
      Beitrag Nr. 588 ()
      Weiß jemand, ob es im Falle Macrotron zu einem Spruchverfahren gekommen ist?

      Ich konnte dazu nichts im Internet finden.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 09:21:42
      Beitrag Nr. 589 ()
      #587 Das ist ja heute. Dann sollte in der WiWo etwas dazu stehen. Bin gespannt.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 11:33:08
      Beitrag Nr. 590 ()
      20.08.2003 - 14:53 Uhr
      BaFin bestätigt Ermittlungen gegen ING BHF Bank wg W.E.T-Aktien
      Frankfurt (vwd) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird den Verdacht prüfen, die ING BHF Bank AG, Frankfurt, habe zweifelhafte Aktiengeschäfte getätigt und gegen das Übernahmegesetz verstoßen. Wir haben ein entsprechendes Auskunftsersuchen an die HgCapital Verwaltungs GmbH, Frankfurt, gestellt, sagte eine BaFin-Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage und widersprach damit einer entsprechenden Information in einer Vorabmeldung der "WirtschaftsWoche". Das Magazin berichtet, die BaFin verlange in einem am Montag verschickten Brief von der ING BHF Bank "Auskunft über Transaktionen mit Aktien des Autozulieferers W.E.T.".

      Wie es in der Meldung weiter heißt, organisiert die ING BHF Bank derzeit die W.E.T.-Übernahme durch die Private-Equity-Gesellschaft HgCapital Verwaltungs GmbH, Frankfurt. Diese biete Aktionären noch bis 21. August 52,70 EUR je W.E.T.-Aktie. Aktienhändler von ING BHF sollen Fondsmanagern jedoch mindestens 56 EUR geboten haben. Dies wäre ein Bruch des Übernahmegesetzes, das vorschreibe, alle Aktionäre gleich zu behandeln. Laut "WirtschaftsWoche" wollten Aktionäre zum offiziellen Kurs offenbar kaum verkaufen. Fondsmanager vermuteten, dass die ING BHF deshalb W.E.T-Aktien gekauft habe, um sie an HgCapital weiterzureichen.

      Ein Sprecher der ING BHF Bank sagte am Mittwoch zu vwd, das Institut habe im Zusammenhang mit der der geplanten W.E.T.-Übernahme durch HgCapital Eigengeschäfte getätigt. Diese Geschäfte hätten im vollen Einklang mit den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gestanden.
      +++ Eddy Holetic
      vwd/20.8.2003/eh/rio
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 11:37:59
      Beitrag Nr. 591 ()
      In einem Spruchstellenverfahren erwarte ich leicht über 100 Euro pro WET-Aktie. Gewinn 03/04 dürfte konservativ geschätzt sicherlich bei 7 Euro je Aktie liegen und ein KGV von 15 ist auch nicht zu hoch angesetzt.

      Ein guter Artikel hierzu findet sich im Smartinvestor (glaube in der Juli-Ausgabe). Der Fall Edscha wird hier exemplarisch betrachtet (Abzinsung, Betafaktor, Gewinnwachstum, etc.).
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 12:27:16
      Beitrag Nr. 592 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 591:

      Kurse über 100 Euro wären phantastisch, insbesondere, da nach neuem Recht die Entscheidung im Spruchverfahren schneller gefällt wird als früher.

      Ich befürchte aber, daß W.E.T. in der jetzigen Situation unter Ausnutzung aller möglichen Wahlrechte und sonstiger Tricks versuchen wird, die Ergebnisse schlechter zu rechnen, um den Abfindungspreis niedrig zu halten.

      Je niedriger der Finanzdirektor Haap das Ergebnis von W.E.T. berechnet, desto mehr Geld verdient er über seine im Rahmen des Übernahmeverfahrens von HG-Capital zugeteilte Beteiligung. Meiner Meinung nach sollten die Gesetze so formuliert werden, daß sie solche Interessenkonflikte verhindern.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 12:41:35
      Beitrag Nr. 593 ()
      Diese Unzuverlässigkeit des Herrn Haap sehe ich auch als das größte Problem an. Die Interviews vor ein paar Wochen, als er WETs Zukunft auf einmal in düsteren Farben malte, waren schon eine absolute Unverschämtheit und lassen auf charakterliche Defizite schließen. Wenige Monate vorher hat er WET schließlcih noch auf Roadshows gepriesen...
      Man sollte Herrn Haap eine Anklage wegen Untreue oder ähnlichem androhen (bin kein Jursit, ist vielleicht das falsche Wort), damit er nicht zu dreist wird...

      Kennt sich jemand mit dem neuen Corporate Government Kodex aus ? Dort müsste doch auch etwas dazu stehen ?!?

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 13:38:30
      Beitrag Nr. 594 ()
      @Hiberna

      Deine Befürchtungen teile ich auch. Jedoch sollte es möglich sein, derartige Rechentricks aufzudecken und deshalb im Spruchstellenverfahren einen "fairen Gegenwert" für die WET-Aktien zu bekommen. HgCapital wird aber glaube ich auch bedacht sein, dass die Erfolgsgeschichte von WET stetig nach oben zeigt, da ja hiervon auch einmal der spätere Verkaufspreis für den Laden abhängt.
      Eine erste Indikation dürfte das Spruchstellenverfahren bei Edscha liefern.

      Im schlimmsten Fall werde ich zur Not auch Kommanditist und nerve das Management und HgCapital solange bis die WET komplett verkauft haben und ich so meinen Gewinn erzielt habe.
      Bereits auf der HV Ende November könnte man ja "just for fun" die gesetzliche Mindestverzinsung auf das Grundkapital einfordern und zur Not auch einklagen (3Euro * 4% = 0,12 Euro/Aktie).

      HgCapital ging an die Übernahme m.E. reichlich blauäugig ran und dachte, dass man leichtes Spiel mit den Aktionären haben würde (wie es z.B. noch bei Kiekert und Edscha der Fall war) und hoffte nun vergeblich auf die Wirkung der Androhung des kommenden Delistings.

      @Big Nick
      Als Finanzinvestor ist es doch wünschenswert, dass sich die Vorstände/Geschäftsführer an dem unternehmerischen Risiko beteiligen (viel sinnvoller als Optionsprogramme).
      Das Verhalten von Herrn Haap ist zwar moralisch zweifelhaft jedoch rechtlich kaum angreifbar. Herr Haap wird auf der kommenden HV schon zur Genüge in die Mangel genommen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 16:05:50
      Beitrag Nr. 595 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 591:

      Worauf begründest Du denn Deinen Optimismus, daß in einem Spruchverfahren ein KGV von 15 bei der Bemessung des Abfindungspreises angesetzt wird?

      Gibt es da irgendwelche Regeln dafür, wie das KGV bestimmt wird für die Festlegung des Abfindungskurses?
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 16:09:01
      Beitrag Nr. 596 ()
      21.08.2003 - 14:50 Uhr
      W.E.T.: Kaufen
      Die Analysten von Independent Research stufen in ihrer heutigen Analyse die Aktie von W.E.T. Automotive Systems unverändert mit `Kaufen` ein.

      Der Verkauf des Automobilzulieferers an HgCapital werde auf mögliche Verstöße gegen das Übernahmegesetzt überprüft. Eine Sprecherin des Amtes habe dies am gestrigen Tage bestätigt. Die Bietergesellschaft HgCapital sei in einem ersten Schritt um Auskunft gebeten worden. Pressemeldungen zufolge sei in diesem Fall auch die ING BHF-Bank involviert.

      W.E.T. solle mit der neu gegründeten Blitz Holding GmbH verschmolzen werden und nach der Fusion vom Börsenzettel verschwinden. Dadurch verspreche sich der neue Eigentümer einen geringeren Verwaltungsaufwand. Das Übernahmeangebot von 52,7 Euro je Aktie laufe noch bis heute, den 21. August. Dieses erscheine nach Ansicht der Analysten deutlich zu gering. Unter Zugrundelegung branchenüblicher Bewertungsparameter ergebe sich ein fairer Wert von 65,3 Euro je Aktie. Daher werde die Kaufempfehlung aufrecht erhalten.

      Die Diskussion könnte schnell zu einer Nachbesserung des Angebots führen, zumal das Management sich eindeutig für eine Übernahme durch HgCapital ausgesprochen habe.

      Quelle: Finanzen.net
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 23:38:50
      Beitrag Nr. 597 ()
      Schon mal nachgedacht, was passiert, wenn HgCapital die Notbremse zieht ....???

      Dann sehen wir die Kurse wieder bei 40 ...

      Das Risiko ist nicht unerheblich!
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 00:48:04
      Beitrag Nr. 598 ()
      Kurse bei 40 würden mir gefallen :) Dann würde ich noch ein paar kaufen. Ist aber leider sehr unrealistisch.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 07:44:58
      Beitrag Nr. 599 ()
      @Hiberna

      Für die Bewertung wird das Ertragswertverfahren herangenommen. Entscheidend sind deshalb die Gewinne (Cashflows wären bei WET noch besser), der Basiszins, der Betafaktor der Aktie und das erwartete Gewinnwachstum. Vereinfachend halte ich bei WET ein KGV von etwa 15 für angebracht (bei Edscha wird glaube ich sogar auf ein KGV von 19 geklagt).

      @Jo123
      Die Bedingung, dass 75% erreicht werden ist erfüllt also steht der Übernahme nichts mehr im Weg. Außerdem hat sich HgCapital den kreditgebenden Banken gegenüber verpflichtet WET möglichst zügig von der Börse zu nehmen (vergleiche Angebotsunterlagen).
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:04:56
      Beitrag Nr. 600 ()
      Was ist denn nun das endgültige Ergebnis der 1. Frist ?
      Man konnte ja auch noch gestern vormittag tauschen, bis 12:00 ...

      P.S.: Die Meldung von den Bafin Untersuchungen gefällt mir emotional ganz gut, aber sie ist eigentlich einen schlechte Nachricht. Wenn HG für alle 56 Euro zahlen muss, erhöht sich das Risiko der Absage und vermindert die Bereitschaft sich für die verbliebenen Kleinaktionäre mit einer hohen Abfindung zufriedenzugeben....

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:56:03
      Beitrag Nr. 601 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 599:

      So richtig verstehen werde ich das wahrscheinlich erst dann, wenn ich als Beispiel mal den Urteilstext eines Spruchverfahrens lesen kann, in welchem der Abfindungspreis über das Ertragswertverfahren berechnet wird.

      Gibt es eine Fundstelle im Internet, wo ich so etwas lesen kann?
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 12:03:02
      Beitrag Nr. 602 ()
      Anbei ein Artikel von boerse.ARD:

      "Die Börsen-Sheriffs aus Bonn


      22.08.2003 09:43

      Anstrengende Woche für die Börsen-Polizei BaFin

      Insider-Handel, Kurs-Manipulationen, Bankenpleiten: Immer wenn es brennt, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Feuerwehr spielen. Erst in den vergangenen Tagen hatte die BaFin wieder alle Hände voll zu tun.


      Am Donnerstag wurde bekannt, dass die Behörde die auffälligen Kursbewegungen bei der Aktie des Medienunternehmens MME untersuchen wird. Einen Tag zuvor kündigte das Amt an, dass der Verkauf des Automobilzulieferers W.E.T. Automotive an die amerikanische Beteiligungsgesellschaft HgCapital auf mögliche Verstöße gegen das Übernahmegesetz untersucht wird.

      Das Wirtschaftsmagazin "Wirtschaftswoche" hatte berichtet, dass Aktienhändler der ING BHF-Bank mindestens 56 Euro je W.E.T.-Aktie geboten haben sollen, während HgCapital den W.E.T.- Minderheitsaktionären bis Donnerstag dieser Woche nur 52,70 Euro je Aktie bietet. Ein möglicher Verstoß gegen das Übernahmegesetz stehe daher im Raum, da dort die Gleichbehandlung aller Aktionäre verlangt wird.

      Das Problem der BaFin: Es ist auf die Hilfe der Marktteilnehmer angewiesen. Oft werden die Bonner erst tätig, wenn sie auf verdächtige Aktivitäten hingewiesen werden."
      -------------------------
      Vielleicht kann jemand von den Lesern noch Hinweise an das BaFin geben.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 13:18:15
      Beitrag Nr. 603 ()
      BHF/ING behauptet ja laut Pressemeldungen, daß sie die W.E.T.-Aktien, die sie Fondmanagern zu einem Preis über dem Übernahmeangebot abnehmen wollte, zum Zwecke des Eigenerwerb zu kaufen beabsichtigte. Ich glaube nicht, daß diese Behauptung richtig ist und daß die Bank vorhatte, die W.E.T.-Aktien HG-Capital anzudienen.

      Doch für den Fall, daß BHF/ING wirklich für den Zweck des Eigenhandels W.E.T.-Papiere erwerben wollte, wäre eine solche Vorgehensweise denn überhaupt gesetzlich erlaubt? Von den Lesern hier würde doch sicherlich niemand sein Unternehmen über eine Investmentbank verkaufen wollen, wenn er wüßte, daß die gleiche Investment-Bank, die den Auftrag für den Verkauf des eigenen Unternehmens hat, gleichzeitig Eigenhandel in den Aktien des eigenen Unternehmens betreibt.

      Schließlich könnte ja ein Erwerb von W.E.T.-Aktien ohne das Ziel des Andienens der Papiere an HG-Capital sogar zur Folge haben, daß die Weiterveräußerung von W.E.T. nicht gelingt, wenn infolge der Transaktionen des Eigenhandels die erforderliche Beteiligungsquote dann nicht erreicht wird. Der Eigenhandel könnte also streng genommen verhindern, daß die Nachbarabteilung, die ein Unternehmen im Kundenauftrag veräußern soll, bei der Veräußerung Erfolg hat. Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, daß dies erlaubt ist. Aber vielleicht existiert da noch eine Gesetzeslücke.

      Ein Eigenhandel mit Insiderwissen aus der Nachbarabteilung könnte natürlich auch den Gewinn der Bank erhöhen, wenn man gleich aus beiden Abteilungen Erträge aus dem Vorgang der Veräußerung eines Aktien-Unternehmens erzielen kann.

      Sollte ein Eigenhandel wirklich gesetzlich erlaubt sein, dann hoffe ich, daß der Markt zumindest BHF/ING abstraft damit, daß diese Bank keine Mandate mehr für die Betreuung der Veräußerung von Aktiengesellschaften erhält. Es kann allerdings auch sein, daß die Veräußerer gerade Banken mit solchen schmutzigen Machenschaften suchen und BHF/ING gerade deshalb mit weiteren Aufträgen belohnt wird.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 14:16:52
      Beitrag Nr. 604 ()
      Stichwort Chinese Wall:

      Transaktionen aus dem Investmentbankbereich dürften dann strenggenommen den Eigenhandel gar nicht beeinflussen, d.h. es wäre sogar illegitim, dem Eigenhandel "bescheid zu geben" mit den Aufkäufen aufzuhören...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 07:38:02
      Beitrag Nr. 605 ()
      Anbei ein Artikel aus dem Manager-Magazin:

      "22.08.2003



      S Q U E E Z E - O U T

      Angriff auf die Aktionäre

      Von Kai Lange

      Drängt ein Großaktionär die übrigen Anleger heraus, muss er sie abfinden. Doch höchst selten wird der faire Wert gezahlt: Meistens werden Kleinanleger abgezockt, so Aktienrechtler Harald Petersen. Mit einem neuen Gesetz könnte es noch schlimmer kommen.


      mm.de: Bei einem Squeeze-out wird regelmäßig über die Höhe der Barabfindung für die verbleibenden Aktionäre gestritten, obwohl die rechtlichen Grundlagen im Januar 2002 vereinfacht wurden und ab September weiter vereinfacht werden. Wo liegt das Problem?

      Petersen: Meist werden Aktionäre bei einem Squeeze-out-Verfahren über den Tisch gezogen. Seit Januar 2002 kann ein Großaktionär, der mindestens 95 Prozent an einem Unternehmen hält, die übrigen Aktionäre herausdrängen. Um die Höhe der Abfindung festzulegen, beauftragt er einen Wirtschaftsprüfer, dessen Unternehmensbewertung noch von einem Sachverständigen überprüft wird.



      Rechtsanwalt Harald Petersen hat im Namen der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) schon zahlreiche Spruchverfahren angestrengt. Ab September werden diese Verfahren erschwert


      mm.de: Das klingt zunächst fair.

      Petersen: Das Problem an dem Verfahren liegt darin, dass der Aufkäufer des Unternehmens den Wirtschaftsprüfer beauftragt und ihn mit Daten versorgt. Der zweite Sachverständige hat im Anschluss meist nur wenige Tage Zeit, um die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers zu überprüfen - Prüfer und Wirtschaftsprüfer sind also auf eine Zusammenarbeit angewiesen. In der Regel werden dann die Werte, die ein Unternehmen vorgibt, abgenickt.

      Der Aufkäufer und Auftraggeber des Wirtschaftsprüfers hat natürlich ein Interesse daran, den Wert des Unternehmens möglichst gering zu rechnen, damit er bei einer vollständigen Übernahme möglichst wenig bezahlen muss. Bei dem Bewertungsverfahren kommt also nicht unbedingt der faire Wert eines Unternehmens heraus. Mit Hilfe eigener Ertragsprognosen verfügt ein Unternehmen über wirksame Stellschrauben, um den Unternehmenswert je nach Interesse hoch- oder herunterzurechnen. Im Vorfeld eines Börsengangs hat man es meist mit sehr optimistischen Ertragsprognosen zu tun, im Fall eines Squeeze-out sind sie dann eher pessimistisch.

      mm.de: Eine "angemessene Abfindung" wird auf diese Weise also nicht erreicht?

      Petersen: Die Fehler im System kann man auch daran erkennen, dass die Abfindung bisher in 90 Prozent der Fälle aufgestockt werden musste, sobald das erste Abfindungsangebot gerichtlich überprüft wurde. Dies heißt nichts anderes, als dass in der großen Mehrheit der Fälle der Großaktionär versucht hat, die privaten Aktionäre zu übervorteilen. Es ist also möglich, je nach eigener Interessenlage Unternehmenswerte zu erzeugen und zu testieren, die hinten und vorne nicht stimmen.

      mm.de: Wie lassen sich derlei Rechentricks vermeiden?

      Petersen: Vertreter der freien Aktionäre müssen an dem Bewertungsverfahren beteiligt werden. Wir brauchen zusätzlich zum beauftragten Wirtschaftsprüfer eine neutrale Instanz, damit das Wertermittlungsverfahren glaubwürdig wird.

      Offiziell hat der Wirtschaftsprüfer diese neutrale Funktion, aber er ist häufig auf das Wohlwollen der Unternehmen angewiesen: Er will schließlich weitere Aufträge von seinen wichtigen Kunden bekommen. Wir brauchen also im Bewertungsverfahren weitere Experten, die nicht im Auftrag des Unternehmens arbeiten und denen die Investoren vertrauen. Viele Squeeze-out-Verfahren haben bereits zu Vertrauensverlusten bei Anlegern geführt.

      mm.de: Nennen Sie bitte ein Beispiel.

      Petersen: Nehmen Sie Eon Bayern: Dieses Papier war zu rund sechs Prozent verzinst und deshalb bei vielen konservativen Anlegern als Langfristanlage beliebt. Diese Leute erhalten dann die Mitteilung, dass ihnen ihre Aktie gegen eine Gutschrift auf ihr Girokonto abgenommen wurde. Wenn sie dann noch nicht einmal eine angemessene Barabfindung für ihre Papiere erhalten, schadet das der Aktienkultur empfindlich.

      mm.de: Ein Squeeze-out-Verfahren muss allerdings von der Hauptversammlung abgesegnet werden.

      Petersen: Derlei Verfahren sind doch eine Farce. Wenn der Aufkäufer, der sowieso schon 95 Prozent der Stimmanteile hat, in dieser Frage mitstimmen darf, ist es nur noch Formsache, dass der Squeeze-out-Beschluss abgenickt wird.

      Eine Möglichkeit, hier für mehr Fairness zu sorgen, wäre ein Quorum: Der Aufkäufer müsste zum Beispiel 50 Prozent der übrigen Aktionäre von seinem Angebot überzeugen, damit der Squeeze-out in die Wege geleitet werden kann.

      mm.de: Immerhin haben Anleger eine zweite Chance. Sie können beim Landgericht eine Überprüfung der Abfindung beantragen, wenn sie die angebotene Barabfindung für zu niedrig halten.

      Petersen: Dieses Spruchstellenverfahren ist sinnvoll, war bislang aber sehr langwierig und konnte mehrere Jahre dauern. Sobald eine unabhängige Instanz bei der Unternehmensbewertung mit von der Partie ist, könnte man das Spruchstellenverfahren auf wenige Punkte reduzieren. Eine komplette Neubewertung des Unternehmens ist dann nicht mehr nötig.

      mm.de: Von einem solchen zusätzlichen Prüfer, der die Interessen der Aktionäre vertritt, ist derzeit nicht die Rede. Dennoch soll das Spruchverfahren ab 1. September beschleunigt werden. Zum Vor- oder zum Nachteil der Aktionäre?
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 11:07:39
      Beitrag Nr. 606 ()
      Was meint Ihr denn, was die Konsequenz ist, wenn sich nachweisbar herausstellt, daß die HG-Capital über die BHF/ING Bank Fonds einen höheren Preis als den Übernahmepreis angeboten hat?

      Muß dann das Übernahmeangebot für alle Aktionäre zu dem höheren Preis wiederholt werden?

      Kann dann Herr Ruthenberg aus dem Vertrag aussteigen?

      Interessant wäre es zu wissen, ob es in der Rechtssprechung schon mal so einen Fall gegeben hat.
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 11:18:29
      Beitrag Nr. 607 ()
      @ Hiberna:
      Kann sein, dass das so kommt, aber das wäre alles andere als gut für uns...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 11:22:00
      Beitrag Nr. 608 ()
      @ Hiberna:

      Kannst Du den Rest des Interviews auch noch einstellen ?

      Danke, Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 11:27:22
      Beitrag Nr. 609 ()
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 12:59:29
      Beitrag Nr. 610 ()
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 09:37:48
      Beitrag Nr. 611 ()
      76,18 % ist das Endresultat.

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 21:59:14
      Beitrag Nr. 612 ()
      Ist die Ontario aus der folgenden Meldung die gleiche Ontario, die W.E.T. übernehmen möchte?

      "Kanadische Firma will Softwareanbieter Gauss übernehmen~


      Frankfurt, 27. Aug (Reuters) - Die kanadische Firma 2016090 Ontario Inc. will den Hamburger Softwareanbieter Gauss Interprise<GSOGa.DE> übernehmen.

      Das Angebot stehe unter der Bedingung des Erwerbs einer Aktienmehrheit von mehr als 75 Prozent, teilte die Tochter der Open Text Corporation in einer Pflichtveröffentlichung am Mittwoch mit. Die Angebotsunterlage werde voraussichtlich Mitte September veröffentlicht. Weitere Details gab das Unternehmen zunächst nicht bekannt. Die Gauss-Interprise-Aktie legte am Mittwoch fast 20 Prozent auf 1,55 Euro zu.

      Gauss teilte hingegen mit, der Verkauf von rund 65,8 Prozent an dem Unternehmen sei bereits vereinbart. Gauss erwarte, dass die Kanadier auch den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot machten. Zudem hätten die Gläubiger der im November 2002 begebenen Wandelanleihe mit 2016090 Ontario vereinbart, von ihrem Wandlungsrecht nach Eintritt der aufschiebenden Bedingungen Gebrauch zu machen. Dadurch werde sich das Grundkapital von Gauss um rund 2,1 Millionen Euro erhöhen und die Firma damit von Verbindlichkeiten von rund vier Millionen Euro befreit. Da die Gläubiger ebenfalls planten, ihre Aktien zu verkaufen, würde sich der insgesamt verkaufte Anteil an die Kanadier auf mindestens 73,18 Prozent erhöhen.

      Die 2016090 Ontario Inc. ist eine hundertprozentige Tochter der Open Text Corporation, die sich als weltweit führenden Anbieter für Wissensmanagement-Software sieht. Die 1983 gegründete Gauss Interprise hat sich auf Software für die Unternehmenssteuerung spezialisiert. Im ersten Halbjahr hatte Gauss einen Umsatzrückgang von 36 Prozent auf 10,3 Millionen Euro verzeichnet. Der Nettoverlust verringert sich auf rund sechs Millionen Euro von 10,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum 30. Juni hatte Gauss rund 190 Mitarbeiter.

      pag/zap"
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 15:00:55
      Beitrag Nr. 613 ()
      Meine Bank hat mir so ein Angst-einjage-Schreiben geschickt,
      indem sie warnt, was passieren kann wenn man ein Übernahmeangebot nicht annimmt,
      die Übernahme aber ausgeführt wird.

      Welche Möglichkeiten gibt es denn für die Zukunft?

      Soll ich verkaufen, zustimmen, oder die Abfindung abwarten?
      Wie wahrscheinlich ist der Squeeze-out?

      Hatte leider ( viel Arbeit ) nicht genug Zeit, mich mit der Übernahme gross zu beschäftigen,
      darum kann ich nicht den ganzen Thread durchlesen.

      Aber wenn jemand die Sache mal auf den Punkt bringen könnte wäre ich sehr dankbar.

      Gruss, Depo
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 16:04:41
      Beitrag Nr. 614 ()
      Habe das auch bekommen- annehmen scheidet auf jeden Fall aus. (Ein Verkauf bringt mehr!)- Man ist offensichtlich sehr bemüht, die Aktionäre rauszudrängen...
      Avatar
      schrieb am 30.08.03 21:09:25
      Beitrag Nr. 615 ()
      Das von W.E.T. verfasste Schreiben ist manipulativ. Es wird behauptet, daß im Börsenhandel nach Beendigung der verlängerten Übernahmefrist die Liquidität abnehmen und somit der Aktionär Nachteile erleiden könnte.

      In Wirklichkeit hat aber HG Capital innerhalb der Übernahmefrist (vor der Verlängerung) kaum Aktien angedient bekommen. Der Streubesitz hat sich nur minimal reduziert, so daß die Liquidität jetzt nicht rapide abnehmen sollte.

      Wenn schon jemand verkaufen möchte, dann kann er/sie bei einem Verkauf über die Bank einen höheren Preis erzielen als im Wege des Übernahmeangebotes über die Depotbank.

      Ich behalte meine Papiere. Es bestehen gute Aussichten, daß W.E.T. für den Rest mehr bezahlen muß bei den Aktionären, die sich nicht haben einschüchtern lassen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.03 09:19:00
      Beitrag Nr. 616 ()
      Es ist eine Sauerei, die da versucht wird! Kleinaktionäre sind herzlich willkommen, wenn es darum geht, überhöhte Emissionspreise zu bezahlen. Wenn es aber darum geht, dass der Vorstand Kasse machen will, werden sie als lästige Wegelagerer billig abgespeist und rausgedrängt.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 20:38:02
      Beitrag Nr. 617 ()
      Tja, ich werde wohl vor Ablauf verkaufen.
      Nicht dass ich die Hosen voll hätte, aber es ist mir ein wenig umständlich,
      auf die Abfindung zu warten, gespannt sein ob es viel wird, oder ob man doch eben abgezockt wird.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 11:23:26
      Beitrag Nr. 618 ()
      ab 11. september wirds spannend. dann kann hg (ganz legal und ohne maggelei mit ING) aktien über die börse zu kursen über dem angebot zukaufen. wenn sich abzeichnet, dass das bewertungsgutachten, was sie für die abfindung für diejenigen aktionäre, die nicht kommanditist werden wollen, sicher schon jetzt erstellen lassen, zu einem höheren wert als der aktuelle kurs kommt, werden wir das vermutlich schnell im kurs sehen:) :) :)

      TAF
      Avatar
      schrieb am 06.09.03 04:49:20
      Beitrag Nr. 619 ()
      Zum Übernahmepreis hier ein Auszug aus dem Forum von W.E.T. (unter Investor Relation, Forum auf der Homepage):

      Erstellt von / Posted by Frank Hermann am / on September 05, 19103 um / at 10:49:13:

      Nach der Macrotron-Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 25.11.2002 – II ZR 133/01) ist ein adäquater Schutz der Minderheit beim regulären Delisting ist nur dann gewährleistet, wenn Inhalt des Pflichtangebotes die Erstattung des vollen Wertes des Aktieneigentums ist und die Minderheitsaktionäre diesen Umstand in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen können.

      Demnach ist für die WET eine Unternehmensbewertung gemäss den Grundsätzen objektivierter Unternehmensbewertung (IDW S1) zu erstellen.
      Hiernach ist ein Ertragswert der zukünfigen (Nachsteuer-) Zahlungsströme an die
      Anteilseigner zu ermitteln.

      Die nachhaltigen Zahlungsströme betragen nach meiner Schätzung (nach pers. ESt von 17,5%) stand-alone mindestens 7 Eur (eher 9 Eur) je Aktie.

      Diese Zahlungsströme sind mit dem unternehmensindividuellen Zins zu diskontieren. Der Beta-Faktor der WET liegt aufgrund des niedrigen Branchenrisikos der Automobilzulieferindustrie und der sehr guten Kapitalstruktur der Gesellschaft (keine Fremdverschuldung) bei 0,3 bis 0,5 liegen.

      Somit ist nach meiner Erwartung ein Nachsteuerzins für die WET von 4,0 bis 4,5% (8% vor Steuer abzgl. 35% Steuer abzgl. 1,5%-Punkte Wachstum) angemessen.

      Der objektivierte Unternehmenswert sollte also eher bei 150 bis 180 Eur als bei 52,70 Eur je Aktie liegen.

      Daneben ist aber auch zu untersuchen, welcher Unternehmenswert sich durch der Einbindung der WET in die Ontario unter Berücksichtigung der Synergien (z.B. durch die Ertragsteuer und das Leverage) ergeben. Die Voraussetzung für die Nutzung der Synergien sind zum Zeitpunkt des Delisting schon gegeben, da die Ontario seit Anfang August 75% besitzt.

      Die Ontario ist voll fremdfinanziert. Der Zins beträgt schätzungsweise 6% vor Steuern und unter Einbeziehung des Tax-Shields (Unternehmensteuer und pers. ESt) 3%. Durch die Synergieeffekte sinkt also der WACC (bei einer FK-Quote von 50% -> Marktwert EK= Marktwert FK) auf unter 4%. Der Unternehmenswert liegt dann bei über 200 Eur je Aktie.

      Die Ontario hat die Gesellschaft offensichtlich nicht ohne Grund übernommen. Wer sollte sich mit 52,70 Eur zufrieden geben?
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 00:51:55
      Beitrag Nr. 620 ()
      Glaubt Ihr etwa wirklich, dass der HV-Beschluss kurzfristig eingetragen wird???? Das Klagen wird sicherlich Monate, wenn nicht gar Jahre dauern, bis es überhaupt zur Abfindung, geschweige denn zur Nachzahlung kommt. Die Idee gefällt mir, aber da sind noch sehr viele Haken und Ösen zu beachten!
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 09:46:08
      Beitrag Nr. 621 ()
      Von mir aus kann es Jahre dauern! Wollte W.E.T. sowieso die nächsten 5 Jahre nicht verkaufen. Je länger es dauert, um so deutlicher würde werden, mit welchem Spottpreis die Kleinaktionäre abgespeist werden sollten. Ich habe schon wieder so ein unverschämtes "Abfindungsangebot" im Briefkasten gehabt. Obwohl der Kurs seit Wochen deutlich über dem "fairen Angebot" liegt. Ein offensichtlicher Betrugsversuch.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 11:34:22
      Beitrag Nr. 622 ()
      In Anbetracht der Lage, daß Ontario ja eher ein Investor ist, denke ich nicht, daß die sich jahrelange Klagen an das Bein heften. Vielleicht wollen sie W.E.T. auch nach ein paar Jahren weiterverkaufen, dann können sie sich das erst recht nicht leisten.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 19:43:34
      Beitrag Nr. 623 ()
      @teleatlasfan, Beitrag Nr. 618 vom 05.09.:

      Muß nach dem 11. September kurzfristig die bis dahin erreichte Beteiligungsquote gemeldet werden?

      Ich frage deshalb, weil die letzte Wochenmeldung laut Internet-Seite von Ontario von der vorletzten Woche stammt, das regelmäßige wöchentliche Berichten also eingestellt worden ist.

      @Drachentter, Beitrag Nr. 619 vom 06.09.:

      Du erwartest, daß eine Unternehmensbewertung per Gutachten einen Übernahmepreis in Höhe von 150 bis 200 Euro ergibt. Wie sicher bist Du Dir bei Deiner Annahme? Hast Du berufliche Erfahrung mit der Berechnung von Übernahmepreisen im Rahmen von Gutachten?

      Es wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen für mich, mich in die Materie der Berechnung von Übernahmepreisen einzuarbeiten. Deshalb bin ich daran interessiert, die Meinung eines Übernahmeexperten zu der Höhe des angemessenen Übernahmepreises zu hören. Bist Du ein solcher Experte?
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 20:23:30
      Beitrag Nr. 624 ()
      Also, es wird auf keinen Fall ein dreistelliger Übernahmepreis herauskommen.
      Drachenretter träumt ein bisschen :-)

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 22:17:21
      Beitrag Nr. 625 ()
      @Big Nick und Hiberna,

      Die Fragen dürft ihr nicht Drachentter stellen, sondern stellt sie im Bord auf der Homepage von W.E.T. an Frank Herrmann. Der hat dort gepostet! Drachentter hat hier nur reinkopiert.
      Fakt ist doch eins, wir (die Kleinaktionäre) sollen über den Tisch gezogen werden, ähnlich wie das Edscha lief.
      Bei Edscha gab es ein Übernahmeangebot zu 26,50€, nach Ablauf der Frist war der Kurs ganz schnell bei 40€. Da ist er heute noch. Ich habe damals 10-12€ pro Aktie verschenkt, weil ich so blöd war, das Angebot anzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 22:53:00
      Beitrag Nr. 626 ()
      Wer hat eigentlich diese nebulös von der Homepage verschwundene STUDIE (ich glaube BERENBERG-BANK) doch noch herunterladen können ?

      Ich wäre daran sehr interessiert !
      Vielen Dank!

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 07.09.03 22:58:50
      Beitrag Nr. 627 ()
      Wer hat es damals eigentlich noch geschafft, diese ominöse STUDIE der BERENBERG-BANK (die wars glaube ich) auf der WET Homepage runterzuladen, eher sie entfernt wurde ?
      Wäre sehr daran interessiert !

      Danke, Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 03:03:14
      Beitrag Nr. 628 ()
      @ Hiberna

      Wie "erfg" schon richtig erkannt hat, ich habe dieses Posting aus dem W.E.T.-Forum kopiert und bin leider kein Experte in diesem Bereich. Aber eine Beschäftigung mit diesem Thema scheint lohnenswert, auch wenn ich zur Zeit von einem dreistelligen Übernahmepreis nur mit "Big Nick" träume. Aber wenn Träume wahr werden bin ich auf jeden Fall noch dabei!
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 07:14:03
      Beitrag Nr. 629 ()
      @Big Nick

      Ich hatte mir die Studie der Berenberg Bank ausgedruckt.

      Die Studie ist nicht bei mir auf dem PC gespeichert und ich kann sie deshalb nicht ins Diskussionsforum einstellen.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:19:09
      Beitrag Nr. 630 ()
      @hiberna #623
      der bieter muss unverzüglich nach ablauf der weiteren annahmefrist die anzahl der eingereichten aktien melden. müßte also morgen oder übermorgen auf der ontario-webseite erfolgen. man braucht aber kein prophet zu sein, wenn man annimmt, dass nicht allzuviel dazu gekommen sein wird

      TAF
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 15:50:14
      Beitrag Nr. 631 ()
      Stuttgart (Reuters) - Angesichts der Zurückhaltung der Banken bei Mitteln für nötige Investitionen greift die Fusionswelle in der Autobranche laut einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young auf kleinere Autozulieferer über.

      Die Zahl der Fusionen und Übernahmen in der Zulieferbranche sei im ersten Halbjahr weltweit um 40 Prozent auf 139 gestiegen, hieß es in einer am Montag in Stuttgart veröffentlichten Studie von Ernst & Young Corporate Finance. Zugleich sei das Volumen der Transaktionen im Durchschnitt auf 48 von 95 Millionen Euro geschrumpft. Das deute auf eine Verschiebung der Aktivität hin. "Bei den großen Zulieferern ebbt die Konsolidierungswelle ab. Gleichzeitig bahnt sich eine deutliche Marktbereinigung bei den mittleren und kleinen Zulieferern an", sagte Unternehmensberater Hans-Joachim Tritschler.

      Zuletzt hat der Finanzinvestor HgCapital den oberbayerischen Hersteller von Autositzheizungen W.E.T. übernommen und dafür rund 126 Millionen Euro in die Hand genommen, der zuvor schon die fränkische FTE gekauft hatte. Ernst & Young zählte bis Ende Juni 14 Übernahmen in Deutschland in der Zuliefererbranche, 2002 waren es insgesamt 27.

      Der Hauptgrund für die verstärkte Konzentration liege in der abnehmenden Bereitschaft der Banken, aufwändige Investitionen in neue Technologien mit Krediten zu finanzieren, sagte Tischler. Die meisten Fusionen gab es nach Ernst & Young-Berechnungen in den Bereichen Antriebsstrang und Chassis. In diesen Bereichen verlagern die Autobauer zunehmend Entwicklung und Produktion - und damit das Risiko - ganzer Module auf die Zulieferer.

      Insgesamt wuchs die Zahl der Fusionen und Übernahmen in der Automobilbranche der Studie zufolge in den ersten sechs Monaten um 40 Prozent auf 315, 133 davon allein in Westeuropa.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 06:29:51
      Beitrag Nr. 632 ()
      Stichwort Behrenberg Studie

      Müsste soch eigentlich in einem Internet-Archiv zu finden sein. Hab mal bei www.archive.org geguckt, bin aber nicht weiter als

      http://web.archive.org/web/20020625014108/www.wet.de/framese…

      gekommen.

      Eine Übersicht über die Speicherdaten der seite findet sich in

      http://web.archive.org/web/*/http://www.wet.de

      Von wann bis wann stand die Studie denn auf der Webseite?

      Kennt jemand weitere Archivdienste?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 07:25:50
      Beitrag Nr. 633 ()
      @tfv, Beitrag Nr. 632:

      Als Datum der Erstellung der Studie steht auf der von der Internet-Seite von W.E.T. ausgedruckten einseitigen Berenberg-Studie der 19. Mai 2003. Der Text ist in Englisch abgefaßt.

      Dieser Termin ist wahrscheinlich aber nicht identisch mit dem Datum des Aufnehmens in die Internet-Seite von W.E.T.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 14:05:36
      Beitrag Nr. 634 ()
      Jetzt will aber Ontario Aktien kaufen, oder wer gibt eine so grosse Order auf?

      200 55,71
      141 55,91
      400 55,92
      400 56,00
      200 56,05
      300 56,12
      518 56,20
      970 56,25
      8 290 56,30
      1 000 56,31
      56,50 15
      56,60 20
      56,65 200
      56,75 60
      56,85 80
      56,90 60
      56,97 400
      57,00 125
      57,05 400
      57,50 55

      12 419 Ratio: 8,777 1 415

      Sind immerhin schon 3,6€ mehr als das Übernahmeangebot. :)
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 15:25:54
      Beitrag Nr. 635 ()
      Der Wettbewerber Amerigon hat im ersten Halbjahr weiterhin Verluste eingefahren, siehe http://www.edgar-online.com/bin/edgardoc/finSys_main.asp?dcn…
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 17:43:45
      Beitrag Nr. 636 ()
      09.09.2003 14:16:06

      W.E.T: Spekulation auf Abfindung für Kampfeslustige (Einschätzung )



      Berlin (BLUeBULL) - Leicht überdurchschnittliche Kurschancen bei sehr moderatem Risiko attestierte BLUeBULL dem Automobilzu-lieferer W.E.T. vor einem Jahr anlässlich der Gründung der BLUeBULL-Lebensliste. Damals notierten die Aktien des Herstellers von Autositzheizungen bei rund 32 Euro...und sie würden es womöglich noch heute, wäre nicht Ende Mai ein Übernahme-angebot des Finanzinvestors Hg Capital über das Parkett hereingeschneit, das im Vorfeld offenbar gerüchteweise schon bekannt war und das schliesslich den Kurs der Aktie auf über 50 Euro beförderte. Nun ist es mit diesem Übernahme-angebot so eine Sache: Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden interviewten wir W.E.T.- CFO Dieter Haap und befragten ihn zu dem brisanten Thema, ob W.E.T. nicht weit unter Wert verschachert würde. In unserer Analyse kamen wir auf einen fairen Wert von zumindest 64,20 Euro je Aktie. Übrigens schien BLUeBULL nicht allein mit der Ansicht, dass 52,70 Euro nicht gerade ein angemessener Betrag für eine Aktie ist: Nur neun Prozent der Aktionäre stimmten dem Angebot zu (nachdem der frühere Chef Ruthenberg bei Hg Capital bereits im Wort stand und seine gut 65 Prozent abgetreten hatte – gegen 52,70 Euro versteht sich).

      Die Übernahme, zu der Hg Capital mindestens 95 Prozent der Aktien benötigen würde, schien zunächst zu platzen. Doch so leicht lässt sich der Investor nicht abwimmeln: Der US-Fonds will W.E.T ohne Zwangsabfindung der Kleinaktionäre von der Börse nehmen. W.E.T soll hierzu auf die neu gegründete und nicht notierte Blitz Holding GmbH & Co KG verschmolzen werden und dadurch nach der Fusion vom Kurszettel verschwinden. Praktisch gedacht; aber so einfach ist die Angelegenheit auch wieder nicht: Denn stimmt auf der im November anstehenden Hauptversammlung auch nur ein übriger Aktionär gegen den Verschmelzungsbeschluss, so könnte ein Wertgutachten zur Pflicht werden, das den fairen Wert des Unternehmens bestimmt. Alle, die gegen die Verschmelzung stimmen, würden dann mit dem im Gutachten ermittelten Unternehmenswert je Anteil bedacht. Die übrigen würden zu Kommanditisten.

      Hg Capital spielt hier mit dem hypothetischen Unwissen der Anteilseigner und der Drohgebärde des Grosskapitalisten, um sich W.E.T. möglichst kosten-günstig einzuverleiben. Mit kühlem Kopf betrachtet, sieht die Sache für den US-Fonds allerdings nicht so rosig aus: Unzählige informationswütige Kommanditisten können der Gesellschaft ebenso wenig recht sein wie der Einspruch der Restaktionäre samt anschliessendem Wertgutachten. Gerüchte taxieren den fairen Unternehmenswert der W.E.T. Automotive, wie er bei einem derartigen Gutachten gemessen werden würde, auf 70 bis sogar 90 Euro. Dies sind ebenso Spekulationen wie die Annahme, dass Börsianer, die zum gegenwärtigen Kurs (56,00 Euro) in W.E.T. investieren, mal eben die Differenz als Gewinnaufschlag mitnehmen können.

      Dass bei einem Abfindungskurs von 52,70 Euro die Aktionäre nur unzureichend entschädigt werden, scheint jedoch klar: Der aktuelle Kurs spiegelt bereits wider, dass die Angelegenheit für Hg Capital wohl kaum reibungslos verlaufen wird, BLUeBULL hält, da sich in den vergangenen beiden Monaten keine wesentlichen Veränderungen an den fundamentalen Daten des Unternehmens ergeben haben, an der Einschätzung eines angemessenen Werts von (mindestens) 64,20 Euro fest.

      Fest steht, dass W.E.T. über kurz oder lang vom Kurszettel (und damit leider auch aus der Lebensliste) verschwinden wird. Derzeit kann W.E.T. daher nicht mehr ausschliesslich unter fundamentalen Kriterien, sondern nur mehr als Spekulationsobjekt angesehen werden: Die Übernahme dürfte zum Poker werden – wie hoch die Abfindung für alle Kampfeslustigen ausfallen wird, ist fraglich.

      Pikante Notiz am Rande: Seit Mitte August beschäftigt sich auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) indirekt mit der W.E.T. Automotive AG. Einem Zeitungsbericht zufolge sollen Aktienhändler der deutschen Tochter BHF des niederländischen ING-Konzerns mindestens 56,00 Euro je Aktie für ihre Anteile geboten haben. Sollte sich dies bestätigen, bestünde darin ein Bruch des Übernahmegesetzes, nach dem alle Aktionäre gleich behandelt werden müssen. Die ING BHF-Bank betonte allerdings, völlig legal und „für eigene Rechnung“ gehandelt zu haben. /tk
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 20:50:02
      Beitrag Nr. 637 ()
      @Drachenretter:

      ?

      Danke, Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 15:07:14
      Beitrag Nr. 638 ()
      @ Hiberna:

      Danke, habe die Berenberg-Studie eben per Mail erhalten, also Fehlalarm!

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 19:56:41
      Beitrag Nr. 639 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 638:

      Hast Du eine detaillierte mehrseitige Berenberg-Studie erhalten oder nur die eine Seite, die von W.E.T. im Internet veröffentlicht war?

      Wenn es eine ausführliche Berenberg-Studie gibt, dann wäre das doch schon mal eine gute Grundlage, die W.E.T. seinem Gutachter für die Berechnung des Übernahmepreises übergeben könnte.

      Diesen Vorschlag habe ich natürlich nicht ernst gemeint.
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 22:44:24
      Beitrag Nr. 640 ()
      Du hast Recht, "Studie" ist ein bisschen übertrieben, leider nur eine Seite, nicht die ganze Studie...

      Hast Du es komplett ? Dann würde ich Dich doch nochmal bitten... :-)

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 07:17:22
      Beitrag Nr. 641 ()
      @Big Nick

      ich habe auch nur die eine Seite. Ich könnte mir aber vorstellen, daß es eine detaillierte Studie gibt, zumal der Kurs der W.E.T.-Aktie im Zeitraum um die Veröffentlichung der Studie gewaltig zugenommen hatte.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 10:57:47
      Beitrag Nr. 642 ()
      Schön, bei 69€ ist das Orderbuch zu ende!

      500 56,80
      600 57,00
      242 57,30
      500 57,31
      200 57,40
      500 57,50
      330 57,60
      200 57,70
      400 57,80
      80 57,81
      58,20 250
      58,90 400
      68,88 1 000
      69,00 1 000

      3 552 Ratio: 1,34 2 650


      Eröffnung: 56,51
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 11:05:32
      Beitrag Nr. 643 ()
      Sollte es sich etwa um diese Studie der Berenberg Bank handeln ?
      Stelle sie mal hier rein.

      Euro am Sonntag, 25.05.2003

      WET: Da wird`s einem warm

      WET Automotive führt ein Schattendasein im SDAX. Das liegt am Index, aber auch am Produkt. WET hat sich auf Sitzheizungen spezialisiert. Das klingt nicht besonders sexy. Aber damit lässt sich richtig Geld verdienen. im laufenden Geschäftsjahr (bis 30.6.) soll der Überschuss um mindestens 20 Prozent auf über 17 Millionen Euro steigen. Der Umsatz soll ebenfalls um rund 20 Prozent auf 180 Millionen zulegen, so WET-Finanzchef Dieter Haap.

      Die Nummer 1 im Weltmarkt für Sitzheizungen erzielt die beste Marge in der Branche. Vor Zinsen und Steuern kommt das Unternehmen auf eine Gewinn-Marge von 16 Prozent, rechnen die Analysten der Berenberg-Bank in einer aktuellen Studie vor. Danach folgt Beru mit 15,4 Prozent. Die anderen Zulieferer sehen gegen die beiden Branchenführer in Sachen Marge aus wie Billigheimer. Leoni zum Beispiel bringt`s auf 5,9 Prozent, Conti auf 6,1. An diesem Vorsprung dürfte sich auf absehbare Zeit kaum etwas ändern, denn WET hat einen Technologievorsprung. Während Sitze mit herkömmlichen Kupferdraht zwei Minuten brauchen, bis es einigermaßen kuschlig wird, heizt das Gestühl aus dem bayerischen Odelzhausen den Passagieren dank Karbon schon nach 20 Sekunden ein.

      Die weiteren Aussichten sind gut. Denn der Trend zu hochwertigen Ausstattungen bei Neuwagen hält an. Zudem hat WET inzwischen auch Klimasitze im Programm, die nicht nur erwärmen, sondern auch kühlen können.

      Fundamental sieht WET ebenfalls gut aus. Die Eigenkapitalquote liegt bei 51 Prozent. Allerdings ist der Free-float mit 34 Prozent gering. Das rechtfertige aber nicht den Bewertungsüberschlag, urteilen die Berenberg-Analysten. Mit einem 2004er-KGV von 7 liegt WET klar unter dem Branchendurchschnitt von 10 und das bei einem geschätzten Gewinnwachstum je Aktie von 13 Prozent bis 2004. Klarer Kauf.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 14:01:03
      Beitrag Nr. 644 ()
      11.09.03 08:38
      Von: German Business Concepts

      GBC bestätigen das Rating "Kaufen" f ür W.E.T. Automotive Systems AG
      Die Übernahme des Automobilzuflieferers W.E.T. Automotive Systems AG ist nun in eine weitere heiße Phase eingetreten. Per 5. August wurde nun das Übernahmegebot verändert. Nachdem sich abgezeichnet hatte, dass die zunächst anvisierte 95 Prozentmehrheit, die als Mindestakzeptanzschwelle festgelegt war, aufgrund dem sehr niedrigen Interesse seitens der Aktionäre deutlich verfehlt wird, wurde nun die Schwelle auf 75 Prozent reduziert.

      Demnach gilt das Übernahmeangebot bei Erreichen dieser Schwelle als angenommen. Zum 18. August wurden bislang 10,3 Prozent von freien Aktionären eingereicht. Zusammen mit den angedienten Aktien des Großaktionärs Ruthenberg besitzt die 2026140 Ontario Inc., hinter welcher der englische Fonds HgCapital steht, nun 75,96 % des Grundkapitals und hat damit die neue Mindestakzeptanzschwelle bereits erreicht. Durch das geänderte Übernahmeangebot wurde zudem die Annahmefrist bis zum 21. August verändert. Die weitere Annahmefrist des geänderten Angebots beginnt am 27. August und endet am 10. September.

      Nach erfolgreicher Annahme beabsichtigt die übernehmende Gesellschaft, die W.E.T. AG auf die nicht börsennotierte Blitz Holding GmbH & Co. KG zu verschmelzen. Dies soll der ordentlichen Hauptversammlung (HV) am 26. November vorgeschlagen werden. Notwendig für die Zustimmung zu einer Verschmelzung sind dabei 75 Prozent der W.E.T.-Anteile, die aber laut Bekanntmachung nun bereits angedient wurden.

      Welche Konsequenzen ergeben sich im Fall einer Verschmelzung für die Aktionäre der W.E.T., die das Angebot nicht annehmen? Bei einer Vermelzung auf eine Kommanditgesellschaft würden die Aktionäre dann Kommanditisten der Gesellschaft. Kommanditanteile unterliegen einer deutlich geringeren Fungibilität und sind auch dementsprechend illiquider. Auf der anderen Seite wäre eine Verschmelzung mit einem hohen Verwaltungsaufwand für den Übernehmer verbunden. Denn stimmt nur ein Anteilseigener auf der HV gegen die Verschmelzung, so wäre ein Wertgutachten notwendig, das den fairen Wert des Unternehmens bestimmt. Alle Aktionäre, die gegen die Verschmelzung stimmen, würden dann den im Gutachten ermittelten Unternehmenswert erhalten.

      Zudem kann die Höhe der Barabfindung nach unserem Wissensstand auch von jedem Aktionär gerichtlich überprüft werden. Alle übrigen Aktionäre würden zu Kommanditisten. Da es sich bei den Aktien von W.E.T. um Inhaberpapiere handelt, müssten diese dann zunächst mit erheblichem Aufwand ermittelt und dann in das Handelsregister unter dem Namen der neuen GmbH & Co. KG eingetragen werden. Kommanditisten haben zudem wesentlich höhere Mitspracherechte und Einblicke in das Unternehmen, was dem Übernehmer wohl kaum recht sein dürfte.

      FAZIT: Deshalb sehen die Spezialisten die Androhung einer Verschmelzung als aggressiven Schachzug von HG Capital an, um noch möglichst viele Aktionäre zur Einreichung zu bewegen. Der von uns ermittelte faire Unternehmenswert liegt mit 74 Euro deutlich über dem Angebot von HG Capital und wir erwarten auch, dass ein Wertgutachten einen höheren Wert ans Licht bringen sollte. Aus diesem Grund behalten sie ihr Rating KAUFEN bei. Die kommende Hauptversammlung wird auf alle Fälle eine heiße Veranstaltung werden, auf der dann wohl auch einige Anwälte von Aktionären vertreten sein werden, um den Ablauf genau zu beobachten. Die Experten bleiben weiter für Sie am Ball....

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      GBC raten die Papiere der W.E.T AG zu kaufen
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 14:11:22
      Beitrag Nr. 645 ()
      Mann, Mann wann gibts denn endlich das endgültige Resultat des Übernahmeangebotes ?!?
      Ist ja vorgestern abgelaufen...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 00:26:58
      Beitrag Nr. 646 ()
      Hab die komplette Berenberg Studie organisiert (pdf,700kb) !!!
      Bitte hier Beitrag schreiben bei Interesse...

      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 00:44:55
      Beitrag Nr. 647 ()
      @niko
      ich habe Interesse an der Studie
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 08:49:01
      Beitrag Nr. 648 ()
      @Niko

      habe auch Interesse an der kompletten Studie.
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 09:18:27
      Beitrag Nr. 649 ()
      @niko


      Ich auch, Niko.

      Frdl. Grüsse, StefanR
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 09:45:27
      Beitrag Nr. 650 ()
      Ontario hat nun im Internet auf der Ontario-Seite veröffentlicht, wie viele Aktien in den zwei Wochen verlängerter Übernahmefrist an Ontario übergeben worden sind.

      Es waren 3.857 Aktien oder 0.12 Prozent des Grundkapitals.
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 12:06:05
      Beitrag Nr. 651 ()
      @niko

      habe intersse, wäre gespannt auf die analyse.

      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 12:26:32
      Beitrag Nr. 652 ()
      @niko

      habe interesse, wäre gespannt auf die analyse.

      Gruss, Alex
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 13:01:35
      Beitrag Nr. 653 ()
      Ich möchte ebenfalls die Studie haben.
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 13:06:35
      Beitrag Nr. 654 ()
      Bitte die Mailadressen per Boardmail!

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 16:04:12
      Beitrag Nr. 655 ()
      Der Kurs hangelt sich langsam nach oben, die 60€ werden sicher bald überschritten!
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 16:18:51
      Beitrag Nr. 656 ()
      Die 60 sind genackt.

      :)
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 10:11:32
      Beitrag Nr. 657 ()
      @Big Nick

      vielen Dank für die Zusendung der detaillierten Berenberg-Studie. Sie ist sehr gut geschrieben und mit vielen Informationen versehen, an welche ein Privatanleger normalerweise nicht oder wenn, dann nur mit sehr erheblichem Aufwand heran kommt.

      Ein Gutachter kann sich mit den 22 Seiten der Berenberg-Analyse sehr schnell einen Überblick über die Geschäftstätigkeit von W.E.T. und das Wettbewerbsumfeld verschaffen. Obwohl die Prognosen zum Umsatz-Wachstum von W.E.T. durch Berenberg sehr konservativ angesetzt sind, gibt Berenberg als Kursziel einen Wert von 75 Euro an. Dabei muß aber noch berücksichtigt werden, daß ein Übernehmer normalerweise eine Übernahmeprämie bezahlen muß, so daß das Berenberg-Kursziel bei Berücksichtigung eines Übernahme-Szenarios höher ausgefallen wäre.

      Die Berenberg-Studie unterstützt die Erwartung, daß ein Gutachten einen Übernahmepreis berechnen wird, der noch wesentlich über dem jetzigen Aktienkurs liegen wird. Jetzt kann man auch verstehen, daß W.E.T. die einseitige Berenberg-Kurzstudie schnell von seiner Internet-Seite genommen hat, als die Übernahmeaktion startete.

      Bei Bijou Brigitte ist der Aktienkurs in diesem Jahr innerhalb von ein paar Monaten um mehr als 100 Prozent gestiegen, nachdem eine detaillierte Berenberg-Analyse erstellt worden war, die allerdings auch dort nur den institutionellen Anlegern zur Verfügung stand.

      Es gibt natürlich in jeder Studie ein paar Feinheiten, die man noch verbessern kann. Amerigon ist der einzige Wettbewerber, der börsennotiert ist. Für diesen wird für 2004 eine prognostiziert Ebit-Marge von 7.8 Prozent angegeben. Amerigon hat aber bisher nur hohe Verluste erwirtschaftet und seine Bilanz ist derart schwach, daß es sehr zweifelhaft ist, ob Amerigon überlebensfähig ist.

      Einen Sachverhalt hätte ich in meiner Studie noch angegeben. W.E.T. hat einen Weltmarktanteil von ca. 60 Prozent. Daneben gibt es noch drei Wettbewerber, Bauerhin aus Deutschland, Kongsberg aus Schweden und Panasonic. W.E.T. gibt laut Seite 17 der Berenberg-Studie ca. 9 Prozent vom Umsatz für Forschung und Entwicklung aus. Wenn die drei Wettbewerber sich die 40 Prozent Rest-Weltmarktanteil gleichmäßig teilen, dann müßten die Wettbewerber jeweils mindestens vier mal so viel prozentual vom Umsatz für Forschung und Entwicklung ausgeben, um absolut die gleichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen zu errreichen. Vier mal so viel bedeutet 36 Prozent vom Umsatz für Forschung und Entwicklung.

      Da wird einem schnell klar, daß bei 36 Prozent vom Umsatz für Forschung und Entwicklung keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet werden könnten durch die Konkurrenten. Dazu kommt noch, daß selbst 36 Prozent nicht reichen, um mit W.E.T. gleich zu ziehen, weil die Konkurrenz gegenwärtig bereits einen erheblichen Entwicklungsrückstand hat, der eigentlich kaum aufholbar ist. Daraus kann man auch ersehen, warum Ontario sich für die Übernahme von W.E.T. Interessiert.

      Auf Seite 9 wird davon gesprochen, daß es dem Konkurrenten Bauerhin eventuell gelungen ist, ein wesentliches Patent von W.E.T. zu umgehen. Diese Patentlage wird sich der Gutachter auch angucken müssen. Wenn ich mal viel Zeit haber, werde ich versuchen, die Patente online beim Patentamt einzusehen.

      W.E.T. ist in so einer guten Verfassung, daß man sich überlegen kann, ob man nicht eigentlich als Kommanditist an dem Unternehmen beteiligt bleiben möchte, sofern nicht über einen höheren Aktienkurs ein wesentlich höherer Verkaufspreis erzielbar ist.

      Weiß jemand, ob jetzt Ontario auch in der Zeit bis zur Hauptversammlung weiterhin melden muß, wie sich seine Beteiligungsquote verändert oder müssen wir das erst bei der Hauptversammlung durch das Lesen der Aktionärsliste in Erfahrung bringen?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 11:23:22
      Beitrag Nr. 658 ()
      Die detailiierte Berenberg-Studie ist datiert mit 19. Mai 2003. Üblicherweise melden Analysten nach dem Erstellen einer Studie Updates von Zeit zu Zeit. Weiß jemand, ob es seit er Erstveröffentlichung eine Aktualisierung gegeben hat?

      Auf der Seite 15 wird mit der Bewertungsmethode EV/Salesfair-Basis eine fairer Preis in Höhe von 132.8 Euro errechnet. Auf diesen Fair Value wird wegen des geringen Free Floats und der geringen Liquidität dann ein Abschlag angesetzt, um zum Kursziel 75 Euro zu gelangen.

      Kann bitte jemand erklären, was man unter dieser Bewertungsmethode „EV/Salesfair-Basis" versteht. Vielleicht ist es so, daß der Gutachter bei der Berechnung des Übernahmepreises diesen Abschlag nicht einbeziehen darf.

      Dann wären wir wieder ungefähr bei dem Kursziel, daß der letzte Beitrag im Forum auf der Internet-Seite von W.E.T. genannt hat.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 11:43:40
      Beitrag Nr. 659 ()
      Die Analyse im Forum der WET beinhaltet mehrere Fehler:

      Durchschnittlicher Abzinsungsfaktor bei anderen Wertgutachten ist 5,5% und nicht 4-4,5% wie von ihm angesetzt.

      Beta-Faktor liegt sicherlich auch nicht nur bei 0,3-0,5.

      Die Synergie- und Leverageeffekte bei Ontario sind unerheblich, da "stand alone Betrachtung" beim Wertgutachten.

      Mein persönliches Ziel liegt weiterhin bei 90-110 Euro.

      @Hiberna
      Der Gutachter hat bei WET (da kein Substanzwert) das Ertragswertverfahren anzuwenden.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:24:49
      Beitrag Nr. 660 ()
      Hi,
      wo kann man denn jetzt die Studie bekommen?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 12:59:48
      Beitrag Nr. 661 ()
      Wie sicher bist Du Dir bei der Berechnung des voraussichtlichen Übernahmepreises mit 90-110 Euro? Hast Du Kenntnisse über die Berechnung von Übernahmepreisen?

      Ich weiß natürlich, daß es keine sichere Schätzung des gutachterlichen Übernahmepreises gibt. Da ich kein Wissen über die Berechnungsmethode(n) habe, interessiert es mich, ob Du Erfahrung mit der Berechnung von Übernahmepreisen hast, z.Bsp. aus beruflicher Tätigkeit oder aus der Erfahrung mit Aktien in Deinem Bestand, bei welchen in der Vergangenheit eine Übernahme stattgefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 13:19:41
      Beitrag Nr. 662 ()
      @Hiberna

      Um den Übernahmepreis zu schätzen musst Du einfach die (erwarteten) Cash Flows abzinsen.

      Vereinfachend kannst Du bei WET auch die Gewinne den Cash Flows gleichsetzen (natürlich so nicht wissenschaftlich).

      Bsp:
      6 Euro dauerhafter Gewinn und 5,5% Abzinsung ergibt 6/0,055= 109,1 Euro

      6 Euro in 03/04, 6,50 in 04/05 und dann dauerhaft x% Wachstum p.a. ergibt : 6/1,055 + 6,50/1,055^2 + 6,5/((1,055^2)*(0,055-0,0x))
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 15:17:22
      Beitrag Nr. 663 ()
      Hi Hiberna,

      Unterlagen für die ersten Schritte zur Unternehmensbewertung:

      http://www.rrz.uni-hamburg.de/Kapitalmaerkte/index.htm dann "Veranstaltungen", dann "Wintersemester 02/03", dann "Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung(301.10.-11.12.2002)"

      Am Ende des ersten Folienblocks findest Du dort zudem auch eine Literaturliste. Empfehlenswert wären hier m.E. Drukarczyk (2001) und der Verweis auf das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 17:42:56
      Beitrag Nr. 664 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 662:

      Wenn die Berechung des Übernahme-Aktienkurses, den der Gutachter festlegen wird, nachdem auch nur eine Stimme bei der Hauptversammlung die Umwandlung abgelehnt hat, so einfach und sicher wäre, dann müßte der jetzige Aktienkurs eigentlich schon viel höher liegen.

      Denn die Theorie besagt ja, daß alle bekannten Informationen bereits im Aktienkurs eingepreist sind.
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 11:38:20
      Beitrag Nr. 665 ()
      @Hiberna

      Der Markt ist oft ineffizient - vergleiche dazu beispielsweise die Kursentwicklung Dino/CNV (WKN: 525 040). Unglaublich wie günstig man hier lange Zeit Aktien aufsammeln konnte obwohl eigentlich alle Fakten auf dem Tisch lagen.

      Es wäre ja auch möglich, dass Hg Capital die Pläne bezüglich des Delistings noch aufgibt.
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 11:59:42
      Beitrag Nr. 666 ()
      Schön wär´s!

      :)
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 12:00:32
      Beitrag Nr. 667 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 665:

      Es ist richtig, daß jemand, der jetzt W.E.T.-Aktien kauft, angesichts des von Dir in Beitrag Nr. 659 erwarteten gutachterlichen Kurses von 90 - 110 Euro noch das Risiko hat, daß Ontario das Delisting aufgibt.

      Wenn mit der Bekanntgabe der Agenda für die Hauptversammlung der Antrag für die Abstimmung über das Delisting mitgeteilt wird, ist die Delistings-Absicht dann sicherer und spätestens dann sollte der Kurs näher an den erwarteten gutachterlichen Kurs heranrücken. Es kann aber sein, daß man bei einem Warten bis zu diesem Zeitpunkt dann viel mehr für die W.E.T.-Aktie bezahlen muß als jetzt.

      Hat es bei dem von Dir genannten Fall "Dino/CNV (WKN: 525 040)" auch ein Wertgutachten gegeben, bei welchem sich der festgesetzte Übernahmepreis in der Nähe Deiner Prognose bbefunden hat ?
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 12:10:33
      Beitrag Nr. 668 ()
      GELDBRIEF

      W.E.T. Automotive Kaufempfehlung Datum: 18.09.2003


      Die Experten vom "Geldbrief" empfehlen die Aktie von W.E.T. Automotive (ISIN DE0005081608/ WKN 508160) zu kaufen. Die britische HgCapital versuche im Rahmen eines Übernahmeangebots die freien Aktionäre von W.E.T. zu einem Schnäppchenpreis aus dem Unternehmen zu kriegen. Das Angebot liege bei 52,70 EUR je Titel, bei einem aktuellen Kurs von 58,41 EUR. Dieser Kurs deute an, dass die Titel erheblich mehr wert sein dürften. Momentan würden die Briten einen neuen Trick versuchen. Durch eine Verschmelzung wolle man die Geschäftsform auf GmbH & Co. KG ändern um die Börsennotiz einzustellen. Praktisch gesehen seien die Titel dann nicht mehr handelbar. Nach Erachten der Experten gebe es allerdings einen günstigen Ausweg. Jeder Aktionär, der auf der Hauptversammlung am 26. November gegen eine Umwandlung stimme werde mit einer Abfindung belohnt (ermittelt durch ein Wertgutachten). Nach Ansicht der Experten sollte dieser Wert über 70 EUR liegen. Jeder der die Verschmelzung unterstütze werde automatisch Kommanditist. Die Experten vom "Geldbrief" raten die W.E.T. Automotive-Aktie mit einem Limit bis 59 EUR zu kaufen. Den Stoppkurs empfehle man bei 52 EUR.
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 13:28:20
      Beitrag Nr. 669 ()
      @Hiberna

      Bei Dino gab es kein Wertgutachten, sondern ein Aktienrückkaufprogramm, um dem Streubesitz den fairen Ausstieg zu ermöglichen. Liquidation der Gesellschaft wird wahrscheinlich in 2-3 Jahren erfolgen.
      Den Wert habe ich recht genau ermittelt (siehe Postings zu Dino/CNV).

      Bei WET möchte ich nochmal betonen, dass dies lediglich meine Erwartungen sind, die auch deutlich zu hoch/niedrig angesetzt sein können. Bei einer genauen Wertberechnung sind die nächsten 4 Jahre zu prognostizieren, der Betafaktor, das dauerhafte Wachstum nach Ablauf der 4 Jahre...
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 13:35:18
      Beitrag Nr. 670 ()
      Also gewisse Risiken liegen schon vor.

      Zu Dino:
      Das Unternehmen hatte seinerzeit sein operatives Geschäft verkauft und somit im Wesentlichen liquide Mittel im Vermögen. Da brauchst Du Dir angesichts der Aufgabe des bisherigen Unternehmenszweckes keine großen Gedanken hinsichtlich der Parameter einer U.-Bewertung machen:
      Das Reinvermögen entsprach dem Barwert des Unternehmens und fertig.

      Zudem kam noch, dass hier keinerlei gesetzl. Pflichten seitens des Anbieters vorlagen. Christian Neuber war einfach nur so fair und hat angesichts der kompletten Neuausrichtung relativ unkonventionell angekündigt am Tag X eine Kauforder zu fairen 5,80 Euro einzustellen. Diese Kauforder hielt er mehrere Tage aufrecht. Das sollte Schule machen, wird wohl aber auch zukünftig die Ausnahme bleiben.
      Wer (sinnvollerweise) verkaufen wollte, konnte dies an den entsprechenden Tagen tun und hatte tas. innerhalb weniger Monate einen ordentlichen Gewinn machen können. Offenbar hatte der Markt Neuber nicht zugetraut, sein vorher gegebenes Versprechen einzuhalten, zumal er ja hinsichtlich der Höhe keine Zugeständnisse gemacht hatte.

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 14:18:05
      Beitrag Nr. 671 ()
      Erstaunlich, daß W.E.T. laut folgender Meldung noch eine Analysten-Konferenz abhalten möchte:

      "Meldung

      18.09.2003 - 12:06 Uhr
      Termine: DVFA-Analystenkonferenzen (Stand 18.9.)
      HINWEIS: Die Registrierung der Teilnahme an DVFA-Analystenkonferenzen erfolgt ausschließlich über die DVFA-Geschäftsstelle. Zu den DVFA-Analysten- konferenzen werden nur professionelle Investorenvertreter zugelassen, die sich zur Einhaltung ethischer Mindeststandards verpflichtet haben.


      D I E N S T A G, 23. September:
      15:00 IXOS Software AG, Frankfurt

      M I T T W O C H, 24. September:
      13:30 TRIA IT-solutions AG, Frankfurt

      D O N N E R S T A G, 25. September:
      14:00 TRIA IT-solutions AG, München
      15:00 Hornbach Holding AG, Frankfurt

      D I E N S T A G, 30. September:
      11:00 Utimaco Safeware AG, Frankfurt
      13:30 W.E.T. Automotive Systems AG, München

      - Uhrzeiten in MESZ
      - Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit

      vwd/18.9.2003"
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 20:54:54
      Beitrag Nr. 672 ()
      Der Termin des 30.9 für die Analysten-Konferenz ist auch auf der Internet-Seite von W.E.T. gemeldet.

      Am gleichen Tag findet zuvor die Bilanzpressekonferenz statt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 09:19:18
      Beitrag Nr. 673 ()
      das mit BPK und AK ist exakt analog dem letzten Jahr (wo ich auch dabei war) und m.W. auch in den vorherigen Jahren. Außer dass es einen neuen Großaktionär gibt hat sich ja - bisher - auch nichts geändert.

      Gruß Matthias
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 09:40:24
      Beitrag Nr. 674 ()
      @Matthias Schrade, Beitrag Nr. 673:

      Das ist richtig, was Du sagst.

      Zusätzlich hat sich aber die Informationspolitik geändert. Bis vor dem Eintritt des neuen Großaktionärs war es das Ziel, von der Tendenz her mit den Aussagen des Vorstandes den Aktienkurs eher zu stützen, bzw. nach oben zu bewegen.

      Jetzt aber verdient der Vorstand persönlich daran, wenn er einen Jahresabschluß mit niedrigem Ergebnis erstellt und wenn er tendenziell negative Aussagen bei der Bilanzpressekonferenz macht.

      Natürlich muß der Vorstand sich an die Regeln zur Berichterstattung halten. Diese geben dem Vorstand aber doch noch einen Spielraum bei der Gewinn-Ermittlung und bei den Aussagen gegenüber den Analysten.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 08:43:02
      Beitrag Nr. 675 ()
      Im Internet kann man unter http://www.wallstreetreporter.com/profiles/Amerigon.html ein Interview des Wallstreet Reporters mit dem Chief Executive von Amerigon hören.

      Amerigon ist ein Wettbewerber von W.E.T., vor allem im Bereich des Klimasitzes. Ein wesentlicher Unterschied zu W.E.T., abgesehen davon, daß Amerigon seit seinem Bestehen nur Verluste erwirtschaftet hat, besteht darin, daß Amerigon seine Produkte fremdfertigen läßt, während W.E.T. auf Eigenproduktion setzt.

      Die Produktion selbst findet wie bei W.E.T. in Niedrig-Lohnländern statt.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 09:19:06
      Beitrag Nr. 676 ()
      also ich rechne im ende mit 75
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:58:22
      Beitrag Nr. 677 ()
      Geht jemand von den Lesern hier zur Bilanzpressekonferenz oder zur Analystenkonferenz in der nächsten Woche?

      Wenn ja, dann könnten wir ja hier in diesem Thread ein paar Fragen vorschlagen.
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 13:04:55
      Beitrag Nr. 678 ()
      zwei aufsichtsräte haben am 16. und 17.9. laut veröffentlichung BAFin insgesamt 55.000 aktien verkauft

      TAF
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 14:20:29
      Beitrag Nr. 679 ()
      @Hiberna: meine Aussage bezog ausschließlich auf Dein "erstaunlich, dass W.E.T. noch eine Analystenkonferenz macht" - dass die möglicherweise anders abläuft als bisher ist nicht auszuschließen.

      Übrigens, wen`s interessiert: im "Special Automobilzulieferer" des inhaltlich von GSC Research verantworteten Nebenwerte Insider wird W.E.T. ebenfalls besprochen und mit Kursziel 80 Euro zum Kauf empfohlen.

      Auszug:

      Da W.E.T. im laufenden Geschäftsjahr etwa 6 Euro je Aktie verdienen wird, ist der Angebotspreis viel zu niedrig, zumal W.E.T. jedes Jahr zweistellig wächst. Dies spiegelt sich auch im aktuellen Aktienkurs wider: Der liegt mit 60 Euro deutlich über dem Angebotspreis von Ontario Inc. – kein Wunder, denn kaum ein treuer W.E.T.-Aktionär will verkaufen.

      Mit der Reduzierung der Annahmequote auf 75 Prozent scheint zunächst die Gefahr eines Squeeze-Outs gebannt. Sollte dieses Ziel jedoch weiter verfolgt werden, dürfte der Angebotspreis aufgrund der hohen Profitabilität von W.E.T. deutlich über dem ersten Angebot liegen. Halten Sie Ihre bestehende Position oder steigen Sie bei 58 bis 60 ein. Und wenn der Großaktionär sie unbedingt haben will: Verkaufen Sie nicht unter 80 Euro – denn selbst bei diesem Kurs wäre das noch verschenkt!



      Probeausgabe und Bestellschein für das kostenlose Testabo sende ich auf Wunsch gerne zu ;)
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 14:37:12
      Beitrag Nr. 680 ()
      @teleatlasfan, Beitrag Nr. 678:

      Die beiden Aufsichtsräte haben ihre Papiere also nach Ablauf auch der verlängerten Frist des Übernahmeangebotes veräußert. Erstaunlich, daß die zwei Aufsichtsräte nicht im Rahmen des Übernahmeangebotes ihre Papiere abgegeben haben.

      Ich habe übrigens auf der Internet-Seite nichts entdeckt über den Besitz von W.E.T.-Aktien durch den Aufsichtsrat. Habt Ihr da etwas gefunden? Ein solches Berichten ist inzwischen doch üblich bei börsennotierten Aktiengesellschaften.

      Im Jahresabschluß des Vorjahres fand ich nur den ehemaligen Anteilsbesitz von Bodo Ruthenberg in Höhe von 65.7 Prozent, und zwar auf Seite 10. Habt Ihr im Geschäftsbericht einen Anteilsbesitz des Aufsichtsrates entdeckt und wenn ja, auf welcher Seite? Auch so eine Berichterstattung ist inzwischen doch üblich bei börsennotierten Aktiengesellschaften.

      Vielleicht hatten ja sogar die beiden Vorstände W.E.T.-Aktien und dies wurde nur nicht mitgeteilt.

      Leider habe ich bei der Hauptversammlung bei den Abstimmungsergebnissen nicht auf so etwas geachtet. Sonst hätte ich wahrscheinlich feststellen können, ob und wenn ja, wieviele Aktien der Vorstand und der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Hauptversammlung besessen hat.

      Wenn jemand einen Hauptversammlungsbericht, z.Bsp. von GSC-Research zur Hand hat, könnte dort enentuell aus den Abstimmungsergebnissen dieser Anteilsbesitz von Vorstand und von Aufsichtsrat hervorgehen.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 01:06:31
      Beitrag Nr. 681 ()
      das ist die meldung laut datenbank bafin, verkauf zu 52,70, dh.im rahmen des Ü-angebotes


      DE0005081609 W.E.T. Automotive Systems AG Herbert Dr. Rolf Aufsichtsorgan 508160 Inhaber-Stammaktien ohne V 16.09.2003 25.000 EUR 52,70

      TAF
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 09:33:56
      Beitrag Nr. 682 ()
      @teleatlasfan, Beitrag Nr. 681:

      Kann es sein, daß Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Rolf Herbert seine jetzt verkauften W.E.T-Aktien zum Vorjahresende noch nicht besessen hat? Ich habe diesbezüglich nämlich nichts im Geschäftsbericht gefunden.

      Wenn er seine W.E.T.-Aktien erst später erworben hat, dann wäre es interessant zu wissen, wie kurz vor der Übernahme er seine W.E.T.-Aktien gekauft hat.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 12:17:12
      Beitrag Nr. 683 ()
      @hiberna

      die 25.000 aktien von herbert stehen auf s.2 im geschäftsbericht (unter den kennzahlen) "anteilsbesitz von organmitgliedern".
      hätte er sie vor dem ÜA gekauft, wäre das auch ein starkes stück gewesen. außerdem hätte er es als director`s dealing melden müssen

      TAF
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 13:10:06
      Beitrag Nr. 684 ()
      @teleatlasfan

      jetzt hab ichs auch im Geschäftsbericht gesehen. Du hast Recht.

      Da hat Herr Dr. Herbert bei 25.000 via Übernahmeangebot abgegebenen Stück W.E.T.-Aktien aber viel Geld verschenkt.

      Bei einem Verkauf über die Böres hätte er locker 75.000 Euro mehr an Verkaufserlös erzielen können.

      Als Aufsichtsratsmitglied müßte er eigentlich auch über genügend Intelligenz verfügen um zu erkennen, wieviel ihm an Geld infolge des Verzichts der Veräußerung über die Börse entgangen ist.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 09:28:24
      Beitrag Nr. 685 ()
      DGAP-Ad hoc: W.E.T. Automotive Systems <DE0005081608> deutsch
      W.E.T.: Anhaltendes Umsatz- und Ertragswachstum in 2002/03

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------
      W.E.T.: Anhaltendes Umsatz- und Ertragswachstum in 2002/03
      Gewinn je Aktie wiederum deutlich höher

      Odelzhausen, 30. September 2003 - Die W.E.T. Automotive Systems AG,
      Weltmarktführer bei Autositzheizungen hat auch für das Geschäftsjahr zum 30.
      Juni dieses Jahres ihre Umsatz- und Ertragsziele wie geplant erreicht - trotz
      eines gerade für einen Automobilzulieferer weiterhin sehr unerfreulichen
      wirtschaftlichen Umfeldes. Wie das Unternehmen heute bei Vorlage seines
      Jahresabschlusses 2002/03 weiter mitteilte, konnte es seinen konsolidierten
      Konzernumsatz planmäßig von 146,4 Mio. Euro um 21,2 % auf 177,5 Mio. Euro
      steigern, wobei der erstmalige zeitanteilige Umsatzbeitrag des im vergangenen
      November übernommenen Sensorherstellers Ruf zu berücksichtigen sei.
      Die Sachinvestitionen erhöhten sich um 4,8 % auf 16,7 Mio. Euro und die F&E-
      Aufwendungen sogar um 24,3 % auf 16,3 Mio. Euro. Dabei konnten alle
      Investitionen und operativen Mittelverwendungen aus der Innenfinanzierung
      abgedeckt werden. Die Eigenkapitalquote von W.E.T. liegt mit 50,7 % deutlich
      über dem Durchschnitt der Automobil-Zulieferindustrie.
      Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wurde trotz erheblicher
      Ertragsbelastungen aus Sonderfaktoren erneut merklich von 24,2 Mio. Euro um 15,3
      % auf 28,0 Mio. Euro gesteigert und der Jahresüberschuss um 15,5 % auf 16,7
      Mio. Euro. Der nach der DVFA/SG-Formel berechnete Gewinn je Aktie nahm so von
      4,51 Euro um ebenfalls 15,5 % auf 5,21 Euro zu.
      Das Unternehmen betont, dass der kürzlich vollzogene Eigentümerwechsel lediglich
      finanzstrategische Änderungen und keine Änderung der Geschäftspolitik
      bezüglich Produkten, Kunden und Märkten nach sich ziehen werde.
      Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 30.09.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 508160; ISIN: DE0005081608; Index: SDAX
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-
      Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart

      300729 Sep 03
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 09:42:26
      Beitrag Nr. 686 ()
      Ich finde die Zahlen in Q4 eigentlich enttäuschend - 0,61 EUR in 4-6/03 gegenüber 0,92 EUR in 04-6/02 bei einem von 39,2 auf 46 Mio. EUR erhöhten Quartalsumsatz.

      Weiß jemand, ob es im Vorjahr einmalige positive bzw. dieses Jahr einmalige negative Sondereffekte gab?
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 09:58:02
      Beitrag Nr. 687 ()
      im Bericht ist von Sondereffekten die Rede.
      Wenn da nicht schon mal mit Wahlrechten gearbeitet wurde...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 10:07:38
      Beitrag Nr. 688 ()
      Eines ist klar, es wurde bilanziell alles gemacht, um den Gewinn zu drücken.
      Ein gedrückter Gewinn im Rahmen eines Übernahmeangebots bringt sicher einige Millionen Euro Einsparung für den Übernehmer.

      Gruß, Sigus
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 10:41:26
      Beitrag Nr. 689 ()
      @Matthias Schrade, Beitrag Nr. 686:

      Ja, es gab Sondereffekte. Die Produktion in China ist neu gestartet worden. Da fällt vieles an Einmalkosten an, was sich nicht aktivieren läßt.

      Dann war auch noch von W.E.T. berichtet worden, daß sich der Anlauf der Produktion in China aus Gründen verzögert hat, die nicht durch W.E.T. zu vertreten waren. Die Monteure, die zum Einstellen und Einrichten der Produktionsanlagen in China benötigt wurden, verweigerten die Einreise wegen SARS.

      Angesichts der Tatsache, daß die Vorstandsmitglieder von W.E.T. besser dastehen, wenn sie unter Ausnutzung von Wahlrechten das Ergebnis von W.E.T. möglichst niedrig berichten, weil damit die W.E.T.-Aktien billig durch HC-Capital erworben werden können, finde ich insbesondere das Jahres-DVFA-Ergebnis pro Aktie noch sehr gut. Die Vorstände sind ja bekanntlich an der Gesellschaft beteiligt, die W.E.T. übernehmen möchte.

      Da gibt es andere AG`s aus der Automobilzuliefererbranche, die gegenwärtig weit schlechtere Ergebnisse erwirtschaften.

      Ferner muß man noch berücksichtigen, daß es bei der Ausnutzung von Wahlrechten sicherlich Einmaleffekte gibt. Da kann im Quartal ein ganzer Bestand an Gegenständen unter Ausnutzung von Wahlrechten besser bewertet worden sein, während dies später nur jeweils für die Quartalsbewegung möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 11:39:47
      Beitrag Nr. 690 ()
      Das Runterladen des neuen Geschäftsberichtes dauert bei mir eine ganze Stunde.

      Da warte ich mit der Detail-Analyse, bis mir der Geschäftsbericht in gedruckter Form vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 12:29:34
      Beitrag Nr. 691 ()
      @hiberna: let`s do a deal - ich maile Dir den GB und Du mir die Detailanalyse ;)

      Spaß beseite: m.schrade@gsc-research.de - ich mail ihn Dir Email-wendend zurück.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 17:22:48
      Beitrag Nr. 692 ()
      @MatthiasSchrade, Beitrag Nr. 691:

      vielen Dank für Dein Angebot zum Zusenden des Geschäftsberichtes.

      Ich habe bereits heute Vormittag eine Kopie direkt von W.E.T. angefordert. Ich hoffe, daß auch die nicht abgabewilligen Aktionäre noch mit einem Geschäftsbericht versorgt werden.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 17:29:00
      Beitrag Nr. 693 ()
      30.09.2003 - 14:34 Uhr
      W.E.T.: Halten
      Die Analysten von Independent Research bewerten die Aktien von W.E.T. in ihrer aktuellen Analysten nach zuvor `Kaufen` nun mit `Halten`.

      Die Jahreszahlen hätten bei Umsatz und Ergebnis unter den Erwartungen gelegen. Auch die Konsens-Schätzungen des Marktes, die geringfügig unter den Erwartungen der Analysten gelegen hätten, seien nicht erreicht worden. Das Umsatzwachstum habe sich im vierten Quartal verlangsamt. Nach neun Monaten habe der Umsatzanstieg noch bei 22,7% gelegen. Mit 46,0 (39,2) Mio. Euro habe der Konzern trotz erweitertem Konsolidierungskreis keinen Umsatzanstieg gegenüber dem Vorquartal (50,0 Mio. Euro) erzielt. Die EBIT-Marge sei im vierten Quartal 2002/03 auf 11,7%.(Q3 2002/03: 16,9%) gefallen. Nach neun Monaten habe sie noch bei 17,3% gelegen.

      Die Analysten führen den Rückgang der Ertragskraft auf verstärkte Investitionen in den Ausbau des Geschäftsbereiches Sonsorik zurück. Der Erwerb der Firma Ruf scheine hier den Niederschlag gefunden zu haben. Das Unternehmen habe eigenen Angaben zufolge mit diesen Zahlen seine Planungen erreicht.

      Aus Sicht der Analysten werde W.E.T. auch in den kommenden Jahren mit zweistelligen Wachstumsraten bei Umsatz und Ertrag aufwarten können. Die Ertragskraft leide derzeit etwas unter der Integration der übernommenen Firma Ruf und dem Aufbau neuer Produktionsanlagen. Dies sehen die Analysten jedoch nur als temporären Effekt an. Sie behalten deshalb ihre Ergebnisschätzungen für das laufende und kommende Geschäftsjahr bei. Nach dem erfolgten Kursanstieg nach Bekanntgabe des Übernahmeangebotes sehen sie derzeit die Aktie mit einem KGV von rund 10 als fair bewertet an. In Anbetracht des derzeitigen Nachrichtenumfeldes votieren die Analysten daher aktuell mit `Halten`.

      Quelle: Finanzen.net
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 19:43:57
      Beitrag Nr. 694 ()
      Kurz-Info von BPK + AK: Präsentation fand in sehr guter Atmosphäre statt, allerdings wurde ein möglicher Dividendenausfall "ange-droh/deutet" - warum wohl? ;)
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 19:45:22
      Beitrag Nr. 695 ()
      P.S.: u.a. in Abhängigkeit davon wird die HV möglicherweise zwei Tage dauern - einige "prominente Gäste" haben sich den Termin anscheinend schon vorgemerkt.
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 20:15:56
      Beitrag Nr. 696 ()
      na logo, "honey-dunstkreis" kontrolliert bereits bedeutendes %uales paket ;)
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 21:36:32
      Beitrag Nr. 697 ()
      FOKUS 1-W.E.T. Automotive sieht sich für HV-Störfeuer gerüstet~


      München, 30. Sep (Reuters) - Die freien Aktionäre von W.E.T. Automotive<WETG.DE> werden dem Management zufolge nach der Übernahme durch einen Finanzinvestor die Streichung des Autozulieferers vom Börsenzettel nicht verhindern können. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2002/03 (zum 30. Juni) erreichte die derzeit noch im SDax gelistete Gesellschaft ihre Gewinn- und Umsatzziele.

      "Wir sind auf alles eingerichtet", sagte Vorstandschef Peter Moll am Dienstag am Rande der Bilanzpressekonferenz zu Reuters. Finanzchef Dieter Haap ergänzte: "Wir gehen schon davon aus, dass es ein gewisses Störfeuer gibt." Die Hauptversammlung, die der Verschmelzung auf die Blitz Holding GmbH & Co KG sowie dem Delisting zustimmen muss, sei mit dem 27. und 28. November vorsichtshalber auf zwei Tage festgesetzt worden. "Wenn keine groben juristischen Fehler passieren, wovon wir nicht ausgehen, ist der Fortgang nicht mehr aufzuhalten", sagte Moll.

      Eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr wollte Moll nicht abgeben. Trotz der kräftigen Zuwächse 2002/03 kündigte er an, W.E.T. wolle seinen Aktionären nach 70 Cent im Vorjahr für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Dividende ausschütten.


      VON DER AG HIN ZUR GMBH & CO KG

      2002/03 steigerte W.E.T. den Angaben zufolge das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (Ebit) auf 28 (Vorjahr 24,2) Millionen Euro. Der Jahresüberschuss kletterte um 15,5 Prozent auf 16,7 Millionen Euro, während der Konzernumsatz auf 177,5 (146,4) Millionen Euro stieg. Dabei sei der erstmalige Umsatzbeitrag des im vergangenen November übernommenen Sensorherstellers Ruf zu berücksichtigen, den W.E.T. nicht genau bezifferte. Nach der Übernahme von Ruf hatte das Unternehmen die Umsatzprognose für das am 30. Juni endende Geschäftsjahr auf 175 bis 180 Millionen Euro angehoben.

      Ende Mai hatte die Private Equity Gesellschaft HgCapital angekündigt, W.E.T. zu kaufen und von der Börse nehmen zu wollen. Die für einen Squeeze-Out der freien Aktionäre nötige Beteiligung von 95 Prozent hatte HgCapital allerdings nicht erreicht und will deshalb nun bei einer Mehrheit von über 75 Prozent den freien Aktionären eine Rolle als Kommanditisten der neuen KG anbieten. Damit würde eine Zwangsabfindung hinfällig. Moll zufolge hält die Private Euqity Gesellschaft aktuell 76,3 Prozent.

      W.E.T. rechnet durch die Übernahme aber nicht mit Auswirkungen oder Änderungen beim Produktportfolio oder der Ausrichtung bezüglich Kunden oder Märkten.

      "Wir sind für das laufende Jahr in Anbetracht des gesamten Umfelds etwas vorsichtiger", sagte Moll mit Blick auf den hohen Margendruck in der Zulieferindustrie und die allgemeine Konjunkturflaute. Eine Prognose werde es erst geben, wenn das Bewertungsgutachten im Vorfeld der Hauptversammlung fertig sei. Dies werde in etwa zwei Wochen der Fall sein sein.

      Die W.E.T.-Aktie notierte am späten Nachmittag mit 59,29 Euro um 1,9 Prozent im Plus.

      hgn/mit
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 21:46:02
      Beitrag Nr. 698 ()
      Eine Prognose werde es erst geben, wenn das Bewertungsgutachten im Vorfeld der Hauptversammlung fertig sei.

      :D
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 08:42:52
      Beitrag Nr. 699 ()
      Weiß jemand, welche bekannten Adressen sich zur Hauptversammlung angekündigt haben? Wenn da ein Wenger dabei ist, dann steigen meine Erwartungen zur Kurssteigerung sofort.

      Was meint ihr, warum für das Vorjahr keine Dividende ausgeschüttet werden soll? Erhofft sich HG-Capital durch diese Maßnahme, daß dann mehr Privatanleger ihre Aktien verkaufen?

      Auf meine Anlageentscheidung hat die Dividenden-Streichung keinen Einfluß. Die entscheidende Größe ist für mich der erwirtschaftete Gewinn und nicht die Dividende.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 12:31:29
      Beitrag Nr. 700 ()
      vwd GESPRÄCH/Aktionäre werden Delisting von W.E.T. nicht stoppen
      München (vwd) - Die W.E.T. Automotive Systems AG, Odelzhausen, wird sich von erwarteten Protesten ihrer Minderheitsaktionäre nicht beirren lassen und den geplanten Rückzug von der Börse vorantreiben. "Wir sind auf alles eingerichtet", sagte Vorstandsvorsitzender Peter Paul Moll am Dienstag im Gespräch mit vwd. W.E.T gehe davon aus, dass die vorgesehene Verschmelzung auf die Blitz Holding GmbH & Co KG und das erforderliche Pflichtangebot an die verbliebenen Anteilseigner die Kritik der Kleinaktionäre hervorrufen wird. Allerdings könnten auch mögliche Klagen von Kleinaktionären die Verschmelzung nicht aufhalten, sagte Moll.

      mit der Beteiligungsgesellschaft Hg Capital hat der Hersteller von Fahrzeug-Sitzheizungen seit wenigen Wochen einen neuen Mehrheitsaktionär. Der urspüngliche Plan von Hg Capital, 95 Prozent der Aktien zu übernehmen und anschließend ein Squeeze-out durchzuführen, ist jedoch gescheitert. Bislang hält Hg Capital nur 76,3 Prozent an W.E.T. Zum 16. September seien der bisherige Hauptaktionär Bodo Ruthenberg (65,67 Prozent) sowie weitere Aktionäre ausbezahlt worden, sagte Moll. Sie erhielten von Hg Capital 52,70 EUR je Aktie. Nunmehr soll W.E.T. mit Beschluss der Hauptversammlung auf die Hg-Tochter Blitz Holding verschmolzen und delistet werden.

      Klarheit über den Unternehmenswert und somit über die Angemessenheit des Hg-Capital-Angebots soll nach den Worten von Finanzvorstand Dieter Haap eine Unternehmensbewertung bringen, die derzeit im Auftrag des Münchener Registergerichts durchgeführt wird und die mit der Einladung zur HV in voraussichtlich zwei Wochen vorliegen soll. Angesichts der zurückhaltenden Annahme des Angebots von Hg Capital gehen Marktteilnehmer davon aus, dass einzelne Aktionäre auf einer Nachbesserung des Angebots bestehen. Allerdings hatte der W.E.T.-Vorstand sich für die Annahme der Offerte ausgesprochen.

      Eine Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2003/04 (30. Juni) gaben die beiden Vorstände nicht. W.E.T sei mit Vorhersagen vorsichtig, da die Konjunktur in Deutschland nicht anspringe und in den USA, wo das Unternehmen 54 Prozent seines Umsatzes erzielt, unter den Automobilkonzernen eine Rabattschlacht mit Druck auf die Zulieferer geführt werde. Zudem habe W.E.T. mit dem neuen Mehrheitsaktionär "neue Konditionen", sagte Moll. Allerdings laufe das erste Quartal "recht ordentlich". Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat W.E.T. den Jahresüberschuss auf 16,7 (14,4) Mio EUR und den Umsatz auf 177,5 (146,4) Mio EUR gesteigert. Damit erfüllte W.E.T die Planungen.

      Eine Dividende für 2002/03 werde W.E.T. nicht zahlen, kündigte Haap an. Der Gewinn solle auf neue Rechnung vorgetragen werden und zur Finanzierung des künftigen Wachstums eingesetzt werden. Mit dem neuen Mehrheitsaktionär ergäben sich neue Kooperationsmöglichkeiten, und es würden Zukäufe geprüft, sagte Moll. Manche Unternehmen öffneten sich eher, wenn sie nicht in Aussicht hätten, eine Tochter von W.E.T zu werden, sondern eine Schwestergesellschaft unter dem Dach eines neutralen Kapitalgebers, sagte Moll. +++ Rolf Neumann
      vwd/30.9.2003/rne/rio
      30.09.2003, 30.09.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 13:29:52
      !
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      Avatar
      schrieb am 01.10.03 13:32:47
      Beitrag Nr. 702 ()
      Ich glaube, hier in diesem Thread hatte mal jemand geschrieben, daß die Unternehmensbewertung, die im Zusammenhang mit einem Delisting erstellt werden muß, durch den Mehrheitsaktionär in Auftrag gegeben wird. Nun steht in dem vwd-Gespräch, daß das Gutachten durch das Registergericht bestellt wird.

      Das könnte doch bedeuten, daß die Berechnung des Abfindungspreises gerechter wird und nicht so einfach durch W.E.T. manipuliert werden kann. Ist meine diesbezügliche Meinung richtig?

      In dem vwd-Interview wird angegeben, daß das Gutachten bereits in zwei Wochen vorliegen soll. Vielleicht erfahren wir dann auch sofort den Abfindungspreis zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung.

      Ich hoffe mal, daß die Bewertungsexperten in diesem Thread mit ihrer Prognose eines Abfindungspreises von 90 Euro + x recht haben.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 13:45:06
      Beitrag Nr. 703 ()
      Der Gutachter wird vom Gericht auf Vorschlag der Gesellschaft - also W.E.T. - bestellt.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 15:09:21
      Beitrag Nr. 704 ()
      Wie ist es nach dem neuen VErfahren, wird die Höhe des Gutachtens, das in 2 Wochen vorliegen wird noch einmal durch einen Gutachter überprüfbar sein ?

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 16:36:52
      Beitrag Nr. 705 ()
      Also, irgendwie glaube ich auch noch nicht daran, dass die uns das Geld jetzt hinterherwerfen, wenn sie sich vorher soviel Muehe gegeben haben uns rauszumobben.

      Das Gute ist, dass man ein gutes Druckmittel hat, solange sie nicht die 95%-Schwelle erreicht haben. Eine Vielzahl von Gesellschaftern kann naemlich nicht wirklich in deren Interesse liegen.

      Gruss,

      Marciavelli
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 19:20:51
      Beitrag Nr. 706 ()
      Habe ich als Aktionär das Recht, mir in zwei Wochen eine Kopie des Gutachtens zusenden zu lassen?

      Für Studenten der Betriebwirtschaftslehre mit Spezialisierung Bankenwesen muß das Studium jetzt doch interessant sein, wenn sie dem Professor aktuelle Fragen stellen können zum Thema des Delistings bei W.E.T.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 19:23:07
      Beitrag Nr. 707 ()
      Könnt Ihr Euch aus dem Kursverlauf heraus vorstellen, daß HG-Capital nach dem Ablauf des Übernahmeangebotes inzwischen über die Börse nachkauft?
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 19:45:01
      Beitrag Nr. 708 ()
      @ Hiberna

      es ist immer schwer festzustellen, wer die Börsenumsätze tätigt. Zumal man als kleiner Fisch im Haifischbecken nicht über die entsprechende Ausrüstung verfügt.

      Das komplette Gutachten müssen sie Dir nicht zukommen lassen.


      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 20:24:13
      Beitrag Nr. 709 ()
      01.10.2003
      W.E.T. investiert bleiben
      Frankfurter Tagesdienst

      Die Experten vom "Frankfurter Tagesdienst" raten Anlegern in der Aktie von W.E.T. (ISIN DE0005081608/ WKN 508160) investiert zu bleiben.

      Der Konzern bleibe erste Wahl im Autozulieferersektor. Im letzten Geschäftsjahr habe der Umsatz wie geplant um 21,2% auf 177,5 Mio. Euro erhöht werden können. Das EBIT habe um 15,3% auf 28 Mio. Euro zugelegt, während der Jahresüberschuss um 15,5% auf 16,7 Mio. Euro geklettert sei. Das Papier habe von den Zahlen allerdings nicht profitieren können. Die Notierung habe 0,2% auf 58,70 Euro nachgegeben. In der vorletzten Woche habe der Anteilsschein allerdings bereits eine Rallye bis auf 63,50 Euro aufs Parkett gelegt. Eventuell würden sich die Gewinnmitnahmen bis auf ein Niveau von 54/56 Euro fortsetzen. Man habe den Wert in den letzten Monaten wiederholt zum Kauf empfohlen.

      Die Experten vom "Frankfurter Tagesdienst" empfehlen trotz möglicher weiterer Gewinnmitnahmen in der W.E.T.-Aktie investiert zu bleiben.
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 20:25:46
      Beitrag Nr. 710 ()
      Wie war das Ergebnis der Überprüfung?

      `WiWo`: ING BHF-Bank gerät wegen Handel mit W.E.T.-Aktien ins Visier der BaFin


      DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die ING BHF-Bank ist einem Pressebericht zufolge wegen zweifelhafter Aktiengeschäfte ins Visier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) geraten. In einem am vergangenen Montag verschickten Brief habe die BaFin von der Tochter der niederländischen ING GroepAuskunftüber Transaktionen mit den Aktien des Autozulieferers W.E.Tverlangt, berichtet die"Wirtschaftswoche"am Mittwoch vorab.

      Diese Geschäfte stünden im Zusammenhang mit derÜbernahme von W.E.T. durch die amerikanische Private-Equity-Gruppe HgCapital, die von der ING BHF-Bank organisiert wird. Während HgCapital den W.E.T.- Minderheitsaktionären bis diesen Donnerstag 52,70 Euro je Aktie bietet, sollen Aktienhändler der ING BHF-Bank jedoch mindestens 56 Euro je Aktie geboten haben, schreibt das Magazin. Dies wäre ein Bruch desÜbernahmegesetzes, das vorschreibe, alle Aktionäre gleich zu behandeln.

      Die ING BHF-Bank habe gegenüber der"Wirtschaftswoche"betont, sie habe völlig legal gehandelt und"nur Geschäfte in W.E.T. Aktien für eigene Rechnung getätigt"./mag/ari/sit



      © dpa - Meldung vom 20.08.2003 15:56 Uhr
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 20:27:46
      Beitrag Nr. 711 ()
      W.E.T.-Anteile werden zukünftig über TradeCross gehandelt

      15.08. / 07:09

      München (ots) - Die TradeCross AG, München, Spezialist
      für den ausserbörslichen Handel, beabsichtigt zukünftig den
      Anteilseignern von W.E.T.-Anteilen einen organisierten Marktplatz
      zur Verfügung zu stellen.

      Im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebotes der 2026140 Ontario
      Inc. ("Bieterin"), Kanada, an die Inhaber von Aktien der W.E.T.
      Automotive Systems (ISIN Code DE0005081608), kurz W.E.T., versucht
      die Bieterin Aktien zu einem Preis von EUR 52,70 je Aktie zu
      erwerben. Ein Delisting von der Börse könnte die Folge sein.

      Den freien Aktionären von W.E.T., die nicht auf das Angebot
      eingehen, bietet TradeCross zukünftig einen organisierten
      Handelsplatz der Anteile. So können Anteilseigner ebenfalls nach
      der Übernahme die Anteile professionell kaufen und verkaufen. Dies
      wird auch angestrebt, sollte sich die Gesellschaftsform der W.E.T.
      (zum Beispiel in eine Kommanditgesellschaft) ändern.

      "Wir wurden von Aktionären der W.E.T. angesprochen, einen Handel
      der Anteile zu organisieren. Auch hat bereits eine Bank ihr Interesse
      bekundet, die Market-Maker-Funktion zu übernehmen", so Volker
      Rofalski, Vorstand der TradeCross AG.


      TradeCross AG:

      Die 1999 gegründete Internet-Emissions- und Handelsplattform
      TradeCross (www.tradecross.de), mit Sitz in München, ist ein
      lizenziertes und von der BAFin beaufsichtigtes
      Finanzdienstleistungsinstitut. Mit Hilfe des eigens entwickelten und
      patentierten Handelssystems WETRA (Web Electronic Trading System)
      werden die Transaktionen vollelektronisch, einfach und sicher
      abgewickelt. Als Mitglied des Gremiums der FESCO (Federal Exchange
      Security Commission) wirkte TradeCross auch bei der Ausarbeitung
      eines europäisch einheitlichen rechtlichen Standard für
      ausserbörsliche Handelssysteme (ATS bzw. ECN) mit. Darüber hinaus
      bietet die Gesellschaft die Aktienregisterführung für börsen- und
      nicht börsennotierte Unternehmen an.


      Pressekontakt:
      TradeCross AG
      Volker Rofalski
      Brecherspitzstr. 8
      81541 München
      Telefon: (089) 697983 180
      Fax: (089) 697983 20
      E-Mail: vr@tradecross.de

      © news aktuell
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 22:34:20
      Beitrag Nr. 712 ()
      " Anleger sollten W.E.T. halten"
      (Instock) Der Sitzheizungshersteller und Automobilzulieferer W.E.T. (SDax) soll vom Kurszettel der Deutschen Börse gestrichen und in eine andere Gesellschaftsform überführt werden Zahlreiche Anleger versuchen deshalb, ihre Aktien günstig zu verkaufen. Nur das nicht, sagt Analyst Marcus Moser von German Business Concepts und empfiehlt, die Aktie zu halten. Instock fragte nach.

      Instock:
      Allgemein herrscht die Ansicht, W.E.T. schnellstmöglich loszuwerden, schließlich soll die Aktie vom Kurszettel verschwinden. Warum teilen Sie diese Ansicht nicht?
      Moser:
      Wenn auf der nächsten Hauptversammlung auch nur einer der anwesenden und stimmberechtigten Aktionäre gegen die Umwandlung der AG in eine andere Gesellschaftsform stimmt, muß nach unseren Erkenntnissen ein Wertgutachten erstellt werden. Darin wird dann der faire Wert des Unternehmens ermittelt. Den gibt es momentan noch nicht. Das heißt, es ist sinnvoller, die W.E.T.-Aktie zu halten. Ich weiß andererseits auch von Leuten, die Kommanditist werden wollen, weil sie dann mehr Mitspracherechte haben. Eine KG muß gegenüber ihren Kommanditisten alles offen legen.

      Instock:
      Wer würde dann von einem solchen Wertgutachten profitieren?
      Moser:
      Nach meinem Wissen all jene Aktionäre, die auch an der entsprechenden Hauptversammlung teilgenommen und gegen die Umwandlung gestimmt haben. Wer die Dinge einfach laufen läßt, wird dann automatisch Kommanditist.

      Instock:
      Wo sehen Sie den fairen Wert für eine W.E.T.-Aktie?
      Moser:
      Ich habe gerade von 90 Euro gehört. Wir selbst haben 74 Euro als fairen Wert ermittelt.

      Instock:
      Steigt damit der Wert des Kommanditanteils an W.E.T. oder würde diese Summe an die Nein-Sager ausgezahlt?
      Moser:
      Alle, die auf der Hauptversammlung gegen die Umwandlung gestimmt haben, müssen dann mit der im Wertgutachten ermittelten Summe je Aktie abgefunden werden. Ich vermute auch, daß die am Schluß nicht tausend Kommanditisten haben wollen. Das bringt ja nichts. Ich glaube, daß W.E.T. und HG Capital sich die Sache viel einfacher vorgestellt haben. Ich weiß andererseits, daß jetzt jemand größere Aktienpakete von W.E.T. gekauft hat. Die Käufer sind in diesem Bereich sehr erfahren.

      Instock:
      Die spekulieren also auf eine Abfindung?
      Moser:
      Richtig, und die haben so etwas schon mehrmals gemacht. Deshalb kann der Aktionär davon ausgehen, daß diejenigen den Weg für alle Interessenten freiboxen. Darauf beruht auch unser Optimismus, nachdem W.E.T. zuletzt versucht hat, die Aktionäre zu verunsichern. Damit soll erreicht werden, daß die Leute aufgeben und ihre Aktien verkaufen. Das ist nachvollziehbar, aber nicht gerade nett gegenüber den Aktionären. Der Vorstand und der Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens muß ja im Sinne der Aktionäre handeln. Das macht er meiner Ansicht nach bei W.E.T. aktuell nicht.

      Instock:
      Ihre Empfehlung lautet: W.E.T.-Aktien halten und zur entsprechenden Hauptversammlung fahren?
      Moser:
      Richtig. Ich selbst werde wohl auch hinfahren und eventuell ein Paar Worte sagen.

      [ Donnerstag, 14.08.2003, 14:23 ]
      Avatar
      schrieb am 01.10.03 23:23:32
      Beitrag Nr. 713 ()
      nochmal meine Frage:
      ist die Höhe der Abfindung in dem in 2 Wochen kommenden Gutachten nochmal gerichtlich überprüfbar (Gegengutachten) ?
      Bin inzwischen ein bisschen verwirrt von den ganzen Regelungen...

      Ciao Niki
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 09:19:09
      Beitrag Nr. 714 ()
      @Big Nick

      die Antwort zu Deiner Frage, ob man den Abfindungspreis gerichtlich überprüfen lassen kann, könnte in dem Macrotron-Urteil stehen, siehe http://www.rws-verlag.de/zbbdat/URTEILE/Urt03_03/2zr13301.ht…

      Der dritte Leitsatz lautet in dem Macrotron Urteil wie folgt:

      "3. Ein adäquater Schutz der Minderheit beim regulären Delisting ist nur dann gewährleistet, wenn Inhalt des Pflichtangebotes die Erstattung des vollen Wertes des Aktieneigentums ist und die Minderheitsaktionäre diesen Umstand in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen können. Die Überprüfung hat entsprechend den Regeln des Spruchverfahrens im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu erfolgen."
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 09:45:29
      Beitrag Nr. 715 ()
      02.10.2003
      W.E.T. akkumulieren
      obb-online.de

      Die Experten von "Oberbayerischer Börsenbrief" stufen die Aktie von W.E.T. (ISIN DE0005081608/ WKN 508160) mit "akkumulieren" ein.

      Solide Wachstumsraten zeige nach wie vor der Dispolisten-Wert W.E.T. Automotive Systems. Wie geplant, habe der Weltmarktführer bei Autositzheizungen auch für das Geschäftsjahr zum 30. Juni diesen Jahres seine Umsatz- und Ertragsziele erreicht - trotz eines gerade für einen Automobilzulieferer weiterhin sehr unerfreulichen wirtschaftlichen Umfeldes. Wie das Unternehmen bei Vorlage seines Jahresabschlusses 2002/03 weiter mitgeteilt habe, habe es seinen konsolidierten Konzernumsatz planmäßig von 146,4 Mio. Euro um 21,2% auf 177,5 Mio. Euro steigern können, wobei der erstmalige zeitanteilige Umsatzbeitrag des im vergangenen November übernommenen Sensorherstellers Ruf zu berücksichtigen sei.

      Die Eigenkapitalquote von W.E.T. liege mit 50,7% deutlich über dem Durchschnitt der Automobil-Zulieferindustrie. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sei trotz erheblicher Ertragsbelastungen aus Sonderfaktoren erneut merklich von 24,2 Mio. Euro um 15,3% auf 28,0 Mio. Euro gesteigert worden und der Jahresüberschuss um 15,5% auf 16,7 Mio. Euro.

      Trotz der moderaten Korrektur der vergangenen Tage zeige sich die Aktie zuletzt weiterhin fest und befinde sich nach wie vor in einem intakten Aufwärtstrend. Solide Unterstützung erhalte der Titel aktuell durch den 38-Tage-Durchschnitt, an dem der Kurs erst kürzlich nach oben abgeprallt sei. Uneinheitlich zeige sich die Aktie von Indikatorenseite. Während der RSI mit einem Indexstand von rund 60 Punkten im neutralen Bereich notiere, nähere sich die Stochastik weiter dem überverkauften Bereich. Ein charttechnisches Einstiegssignal ergebe sich erst beim Ausbruch über das bisherige Jahreshoch bei 61,90 Euro.

      Nachdem W.E.T. im abgelaufenen Geschäftsjahr bei fast allen Kennzahlen gegenüber dem Vorjahr prozentual zweistellig habe zugelegen können, gehe man davon aus, dass sich dieser Wachstumskurs weiter fortsetze. Mit einem KGV für 2003 von rund 11 befinde sich die Aktie dabei auf einem attraktiven Bewertungsniveau, das weiteren Spielraum nach oben lasse. Auf Jahressicht halte man Kurse im Bereich von 74,00 Euro deshalb für durchaus realistisch.

      Die Experten von "Oberbayerischer Börsenbrief" empfehlen die Aktie von W.E.T. zu akkumulieren. Das Kursziel liege bei 74 Euro.
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 11:56:42
      Beitrag Nr. 716 ()
      Anbei ein Artikel aus dem Handelsblatt:

      "Gesetz seit 1. September in Kraft


      Minderheitsaktionäre erhalten mehr Rechte


      Von Peter Dreier


      Streitigkeiten zwischen Groß- und Minderheitsaktionären lassen sich künftig deutlich schneller klären: Zum 1. September 2003 ist das neue Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) in Kraft getreten. Oberstes Ziel: Das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren soll effizienter werden. Bislang dauerten Spruchverfahren durchschnittlich etwa 5 Jahre, in Einzelfällen sogar erheblich länger.


      HB DÜSSELDORF. Im Spruchverfahren geht es um den Minderheiten- und Kapitalanlegerschutz. Speziell dient es der Bestimmung angemessener Abfindungen, wenn ihre Anteile etwa beim Squeeze-out und neuerdings auch beim regulären Delisting nachteilig umgestaltet werden. Damit wird die Angemessenheit der vorgesehenen Kompensationsleistung separat überprüft, ohne dass die Aktionäre in den Ablauf der Strukturmaßnahme im Wege der Anfechtungsklage eingreifen können.

      Das Spruchverfahren stellt die Gerichte vor große Schwierigkeiten: Regelmäßig eine Bewertung des ganzen Unternehmens erforderlich. Ein wesentlicher Grund für die übermäßig lange Verfahrensdauer lag bisher darin, dass der Gesetzgeber von den Gerichten pauschal verlangte, den Sachverhalt von Amts wegen umfassend zu ermitteln. Dies überforderte die Gerichte häufig, die Richter delegierten die Aufgabe an Sachverständige weiter. Diesen wurden dabei nicht selten eine umfassende und flächendeckende Unternehmensbewertung aufgetragen. Sie diente oftmals erst dazu, zunächst eine Erörterungsgrundlage zu schaffen. Die streitentscheidenden Einzelfragen wurden häufig erst in Folgegutachten angesprochen - deren Erstellung sich wiederum zeitverzögernd auswirkte.

      Mit der Neuordnung des Spruchverfahrens sollen die zeitverzögernden Faktoren beseitigt werden, ohne dass die Elemente, die sich in der bisherigen Praxis bewährt haben (z.B. Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen, Rechtsinstitut des gemeinsamen Vertreters, allgemeine Verbindlichkeit der Entscheidung für alle Aktionäre) aufgegeben werden.

      Wesentliche Änderungen hat das Spruchverfahrensrecht insbesondere in drei Bereichen erfahren:

      Zum einen haben die Unternehmen auf die Wahl des Sachverständigen keinen Einfluss mehr. Dadurch erlangen die ohnehin zu erstellenden vorgerichtlichen Gutachten einen erhöhten Beweiswert, so dass sie als Grundlage zur Entscheidungsfindung des Gerichts effektiv herangezogen werden können. Die Erstellung zeitraubender flächendeckender Gesamtgutachten wird damit vermieden. Gegenstand der gutachterlichen Prüfung sind nur noch gezielte Einzelfragen.

      Ohne das Verfahren in einen reinen Parteiprozess nach der Zivilprozessordnung umzugestalten, ist zudem die zeitraubende Amtsermittlungspflicht der Gerichte zurückgeführt worden. Den Beteiligten sind verschiedene Verfahrensförderungspflichten - insbesondere Begründungspflicht des Antragstellers und Erwiderungspflicht des Antragsgegners - auferlegt worden. Beachten die Beteiligten die Verfahrensförderungspflichten nicht, stehen dem Gericht Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Zu spät vorgetragener Sachvortrag kann zurückgewiesen werden und ist damit unerheblich für den weiteren Prozessverlauf. Im Übrigen hat das Gericht in jeder Phase des Verfahrens darauf hinzuwirken, dass sich die Beteiligten zügig und vollständig zu den streitentscheidenen Punkten erklären.

      Auch die Kostentragungsregel ist reformiert worden. Die Gerichtskosten sind - wie bisher - grundsätzlich vom Antragsgegner zu tragen. Neu ist, dass der Antragsteller seine außergerichtlichen Kosten bei Unterliegen in der Regel selbst zu tragen hat. Dadurch werden die Antragsteller von einer voreiligen oder missbräuchlichen Antragstellung abgehalten.

      Peter Dreier ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.


      HANDELSBLATT, Donnerstag, 02. Oktober 2003, 07:54 Uhr
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 12:04:16
      Beitrag Nr. 717 ()
      @Matthias Schrade, Beitrag Nr. 702:

      "Der Gutachter wird vom Gericht auf Vorschlag der Gesellschaft - also W.E.T. - bestellt."

      Nach neuem Recht seit 01.09.03 hat der Übernehmer keinen Einfluß mehr auf die Bestellung des Gutachters. Das ist doch ein entscheidender Fortschritt für die Minderheitsaktionäre und läßt uns W.E.T.-Anleger auf einen hohen Abfindungspreis hoffen.
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 12:08:20
      Beitrag Nr. 718 ()
      #716

      Das sind doch wahrlich gute Aussichten!

      :lick:
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 21:11:44
      Beitrag Nr. 719 ()
      @ Hiberna + all:

      also ich glaube für das aktuelle Gutachten hat das Registergericht den Gutachter doch auf Vorschlag von WET bestellt.
      Die Neureglung bezieht sich imho auf das Spruchstellenverfahren, und das haben wir hier ja NOCH nicht...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 12:35:03
      Beitrag Nr. 720 ()
      Also ich halte und warte ab:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 12:42:10
      Beitrag Nr. 721 ()
      Warten...

      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 14:55:45
      Beitrag Nr. 722 ()
      W.E.T. hat es eilig mit dem Delisting

      03. Oktober 2003, 11:51

      In einem öffentlichen Aufruf bittet die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft ihre Aktionäre, sich bei der Geselslchaft zu melden. Die Gesellschaft will offenbar schon im Vorfeld der nächsten Hauptversammlung, die am 27./28. November 2003 stattfinden soll, die Daten der Aktionäre erfassen, um die geplante Verschmelzung auf Blitz Holding GmbH & Co. KG aft“;) zügig voranzutreiben. Die Aktionäre der W.E.T. AG würden als Folge dieser Verschmelzung Kommanditisten der aufnehmenden Gesellschaft. Dieser doch etwas ungewöhnliche Schritt lässt die Vermutung zu, dass die neue Mehrheitsaktionärin schnellstmöglich an einer Umsetzung ihres Planes interessiert ist, die freien Aktionäre schnell und billig loszuwerden. Die freien Aktionäre, denen das bisherige Übernahmeangebot zu gering war, partizipieren derzeit an der überaus positiven Entwicklung der W.E.T. AG.
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 15:01:39
      Beitrag Nr. 723 ()
      Das kann doch alles nur ein Scherz sein oder...? Wir sind doch keine Samariter.

      :lick:
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 17:22:06
      Beitrag Nr. 724 ()
      Wo stand das erfg?
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 18:24:26
      Beitrag Nr. 725 ()
      Avatar
      schrieb am 03.10.03 19:16:35
      Beitrag Nr. 726 ()
      Was meint Ihr, sollen wir das Formular ausfüllen und an W.E.T. absenden?

      Haben wir durch diese Mitteilung Vorteile oder Nachteile?
      Avatar
      schrieb am 04.10.03 01:06:47
      Beitrag Nr. 727 ()
      @Hiberna

      99% der W.E.T.-Aktionäre wollen doch sowieso kein Kommanditist werden, sondern spekulieren auf die Abfindung. Warum also ausfüllen?

      Und diejenigen, die den harten Weg eines Kommanditisten gehen wollen: Das Ausfüllen der Bescheinigung , Berichtigen bei Änderungen und Beifügen einer Bescheinigung über den Aktienbesitz ist doch etwas mühevoll. Wenn die Sache nach erfolgter Eintagung (kann ja auch noch Jahre dauern wg. Anfechtung) aktuell wird, kann ja Eure Hausbank mal etwas für Euch tun .:)

      Fazit: Einen Grund für das Ausfüllen kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Ich vermute, dass dieses `Formblatt` Aktionäre erschrecken ("Ihr seid bald Kommandististen") und von der Tatsache ablenken soll, dass unsereins Barabfindung verlangen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.10.03 17:31:59
      Beitrag Nr. 728 ()
      Ohne mich!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.10.03 21:36:08
      Beitrag Nr. 729 ()
      das bringt garnix
      warum die das rechtlich machen kann ich nicht sagen

      ausser dass die evtl. angst verbreiten wollen dass man als kommanditist nix mehr machen kann und vor allem nicht mehr handeln kann

      also ich würd nix machen
      Avatar
      schrieb am 04.10.03 21:40:32
      Beitrag Nr. 730 ()
      grüß dich frank ;)

      klar, ein weiterer einschüchterungsversuch, alles taktik, mit einem hauch von verzweiflung...
      Avatar
      schrieb am 04.10.03 23:01:15
      Beitrag Nr. 731 ()
      mein ziel abfindungspreis 68 spruchstelle 80
      Avatar
      schrieb am 05.10.03 01:13:54
      Beitrag Nr. 732 ()
      damit könnten wa` leben! allerdings würde ich erstere tendenziell leicht niedriger und letztere eher höher vermuten ;)
      Avatar
      schrieb am 05.10.03 13:22:29
      Beitrag Nr. 733 ()
      welches beta sollte es geben?

      1,2?
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 17:59:01
      Beitrag Nr. 734 ()
      Die stecken wohl mit der Bande unter einer Decke:

      HVB zu W.E.T.

      Die Experten der HypoVereinsbank stufen die Papiere von W.E.T. erneut auf "Sell".

      Kursziel 52,70 Euro.

      © BörseGo

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 18:00:34
      Beitrag Nr. 735 ()
      thuega bei 65 interessant oder?
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 18:58:53
      Beitrag Nr. 736 ()
      wer oder was ist HVB:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 20:37:20
      Beitrag Nr. 737 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 718:

      Du glaubst, daß nur beim Spruchstellenverfahren das Gericht den Gutachter unabhängig vom Vorschlag des Mehrheitsaktionärs bestimmt.

      Weiß jemand, in welchem Gesetz festgelegt ist, wer/wie den Gutachter in dem jetzigen Stadium, d.h. vor der Abstimmung über die Genehmigung des Delistings, bestimmt.
      Avatar
      schrieb am 06.10.03 22:26:26
      Beitrag Nr. 738 ()
      anhand von ebit-multiplikatoren habe ich versucht das potential der wet aktie aufgrund anderer mir vorliegender squeeze out gutachten im automotive bereich vereinfachend zu plausibilisieren.
      bei einem ebit von 28 mio euro sowie einer aktienanzahl von 3,2 mio komme ich auf ein ebit pro aktie von ca. 8,45 euro. wobei im vierten quartal aktuell nicht zu quantifizierende ausserordentlich effekte ( belastungen ) miteingerechnet wurden. eigentlich müsste man mit einem höheren ebit bei der abfindung rechnen um diese effekte zu eliminieren.
      bei edscha einer sehr umstrittenen abfindung mit kapitalisierungs-
      zinssätzen von über 8 % ergibt sich ein ebitmultiplikator von 5
      auf basis 2003 um auf den unternehmenswert zu kommen. hier wurde ein sehr hoher aufschlag aufgrund des hohen verschuldungsgrades eingerechnet. die aktie ist aber mit wet nicht vergleichbar bei deren eigenkapitalquote von 50 %.
      eher vergleichbar ist die kiekert mit einem ebitmultiplikator von 11-12 um auf den unternehmenswert zu kommen. hier wurde noch mit einem basiszins von 6 % gerechnet. heute beträgt dieser 5,5 % in den gutachten. das pusht die abfindung nochmals um 9 % nach oben.
      wenn ich den jetzigen kurs durch das ebit von 8,45 teile komme ich auf einen multiplikator von 7.
      vorstellen könnte ich mir multiplikatoren von 10-13.
      das heisst also ein kurspotential auf 84,5 euro + x.
      über kommentare zu meinen überlegungen wäre ich dankbar.


      __________________
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:56:04
      Beitrag Nr. 739 ()
      Auch Charttechnisch interessant!

      Avatar
      schrieb am 07.10.03 18:57:16
      Beitrag Nr. 740 ()
      alles interessant nur nicht charttechniik

      morgen wirds spannend
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 20:07:50
      Beitrag Nr. 741 ()
      Hab ich was verpasst ?
      Wieso ausgerechnet morgen ?

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 22:37:55
      Beitrag Nr. 742 ()
      morgen kommt die hv einladung
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 22:59:17
      Beitrag Nr. 743 ()
      Woher die Info ?
      Ciao Niko

      P.S.: Wenn das so ist wird die Abfindung ja höchstens beim aktuellen Kurs liegen, denn wenn die Einladungen schon in der Post sind, müsste es genug Insider geben...
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 23:19:35
      Beitrag Nr. 744 ()
      nee morgen ist die einladung im bundesanzeiger
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 23:40:00
      Beitrag Nr. 745 ()
      nur im Bundesanzeiger ?
      Oder auch ftd / faz / Börsenzeitung /handelsblatt ???

      Danke, Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 10:56:14
      Beitrag Nr. 746 ()
      und ??
      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 11:28:40
      Beitrag Nr. 747 ()
      denke die veröffentlichung kommt erst mittag rum im elektronischen bundesanzeiger. bei der wichtigkeit der ankündigung sollten die aber den kurs aussetzen und zusätzlich ne ad-hoc meldung bringen.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 11:41:59
      Beitrag Nr. 748 ()
      Woher denn eigentlich die Info "heute" ??

      Danke, Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 12:06:51
      Beitrag Nr. 749 ()
      kommt erst am 16. habe eben angerufen
      und wird in der ftd veröffentlicht
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 12:08:53
      Beitrag Nr. 750 ()
      @FrankScheunert

      Erwartest Du, daß der Abfindungspreis, den HG-Capital beim Delisting anbieten wird, schon mit der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird?
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 12:11:52
      Beitrag Nr. 751 ()
      klar
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 15:38:02
      Beitrag Nr. 752 ()
      @cade, Beitrag Nr. 737:

      Du erwartest einen wesentlich niedrigeren Abfindungspreis als Hermann auf der Forum-Seite bei W.E.T. unter der Rubrik „Investor Relations".

      Meinst Du, daß Hermann einen Fehler gemacht hat in seiner Berechnung? Wenn ja, welche Berechnungsgrößen sollten Deiner Meinung nach anders angesetzt werden als bei Hermann?

      Anbei der vorgenannte Beitrag aus dem Forum von W.E.T.:


      "Erstellt von / Posted by Frank Hermann am / on September 05, 19103 um / at 10:49:13:

      Nach der Macrotron-Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 25.11.2002 – II ZR 133/01) ist ein adäquater Schutz der Minderheit beim regulären Delisting ist nur dann gewährleistet, wenn Inhalt des Pflichtangebotes die Erstattung des vollen Wertes des Aktieneigentums ist und die Minderheitsaktionäre diesen Umstand in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen können.

      Demnach ist für die WET eine Unternehmensbewertung gemäss den Grundsätzen objektivierter Unternehmensbewertung (IDW S1) zu erstellen.
      Hiernach ist ein Ertragswert der zukünfigen (Nachsteuer-) Zahlungsströme an die
      Anteilseigner zu ermitteln.

      Die nachhaltigen Zahlungsströme betragen nach meiner Schätzung (nach pers. ESt von 17,5%) stand-alone mindestens 7 Eur (eher 9 Eur) je Aktie.

      Diese Zahlungsströme sind mit dem unternehmensindividuellen Zins zu diskontieren. Der Beta-Faktor der WET liegt aufgrund des niedrigen Branchenrisikos der Automobilzulieferindustrie und der sehr guten Kapitalstruktur der Gesellschaft (keine Fremdverschuldung) bei 0,3 bis 0,5 liegen.

      Somit ist nach meiner Erwartung ein Nachsteuerzins für die WET von 4,0 bis 4,5% (8% vor Steuer abzgl. 35% Steuer abzgl. 1,5%-Punkte Wachstum) angemessen.

      Der objektivierte Unternehmenswert sollte also eher bei 150 bis 180 Eur als bei 52,70 Eur je Aktie liegen.

      Daneben ist aber auch zu untersuchen, welcher Unternehmenswert sich durch der Einbindung der WET in die Ontario unter Berücksichtigung der Synergien (z.B. durch die Ertragsteuer und das Leverage) ergeben. Die Voraussetzung für die Nutzung der Synergien sind zum Zeitpunkt des Delisting schon gegeben, da die Ontario seit Anfang August 75% besitzt.

      Die Ontario ist voll fremdfinanziert. Der Zins beträgt schätzungsweise 6% vor Steuern und unter Einbeziehung des Tax-Shields (Unternehmensteuer und pers. ESt) 3%. Durch die Synergieeffekte sinkt also der WACC (bei einer FK-Quote von 50% -> Marktwert EK= Marktwert FK) auf unter 4%. Der Unternehmenswert liegt dann bei über 200 Eur je Aktie.

      Die Ontario hat die Gesellschaft offensichtlich nicht ohne Grund übernommen. Wer sollte sich mit 52,70 Eur zufrieden geben?"
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 16:08:52
      Beitrag Nr. 753 ()
      Daß W.E.T. unterbewertet ist, zeigt auch ein Vergleich mit dem anderen Automobilzulieferer ElringKlinger.

      ElringKlinger erwartet laut eigener Schätzung ein Ergebnis von 5.10 Euro pro Aktie für das laufende Jahr. Das ergibt ein 2003er KGV von 14.

      Und bei ElringKlinger läuft keine Übernahme, d.h., ElringKlinger hat auch ohne Übernahmeprämie ein höheres KGV als W.E.T.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:35:03
      Beitrag Nr. 754 ()
      Naja, die Berechnung von Frank Hermann sei mal unkommentiert zur Kenntnis zu nehmen.

      Der gedruckte GB wird am Freitag versendet und somit vermutlich am Montag im Briefkasten sein.

      Ich kann die Online-Versionen des GB nicht mehr aufrufen (Seite entfernt/vorrübergehend nicht erreichtbar). Geht das anderen auch so?

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 22:14:58
      Beitrag Nr. 755 ()
      habe ich heute früh ausgedruckt. 88 seiten hat prima geklappt.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 22:27:10
      Beitrag Nr. 756 ()
      @hiberna.
      bewusst habe ich von plausibilisierung des preises geschrieben um eine einschätzung zu bekommen ob die aktie teuer ist oder nicht. am schlimmsten ist es geld zu verlieren bei bekanntgabe von z.b eines abfindungspreises von 52,7. mit kursen von 60 und darüber können sicher alle leben. deshalb ist es interessant zu wissen wie die aktie aktuell bewertet ist.
      ich habe nochmal im kiekert gutachten nachgesehen und denke es ist mit wet vergleichbar. bei kiekert wird ein gewinnanstieg von 40 % von 2001 bis 2006 prognostiziert. das sehe ich bei kiekert ähnlich wenn nicht noch höher bei 12 % p.a. wenn ich jetzt noch mit kapitalisierungszinsen von 6 und 5 % in der phase der ewigen rente rechne dann komme ich sogar auf einen wert von 101,40 euro. bei kiekert sind die kapitalisierungszinsen bei 6,5 und 5,5 %.
      auf der kiekert homepage kann man bei den hv-reden eine gute stellungnahme des vorstandes zum gutachten nachlesen.
      rechne ich damit dass bei einem ebit von 8,45 euro pro aktie noch ausserordentliche effekte eliminiert werden müssen dann ergeben sich noch höhere werte.
      die von hiberna zitierten werte können m.e. nur in einem spruchstellenverfahren erreicht werden.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 09:18:45
      Beitrag Nr. 757 ()
      @cade, Beitrag Nr. 755:

      "ich habe nochmal im kiekert gutachten nachgesehen"

      Wie hast Du das Gutachten von Kiekert erhalten?

      Ist es für uns W.E.T.-Aktionäre möglich, in der nächsten Woche nach Bekanntgabe des Abfindungspreise eine Kopie des W.E.T.-Gutachtens zu erhalten?
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 09:44:20
      Beitrag Nr. 758 ()
      das gutachten hatte ich direkt bei der kiekert ag abgefordert.
      das wet gutachten kannst du bei der gesellschaft per e-mail bestellen. die können aber einen besitznachweis per fax verlangen.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 22:12:34
      Beitrag Nr. 759 ()
      Na ja, hatte mit 2-3 Euro mehr gerechnet:

      09.10.2003 - 21:34 Uhr
      W.E.T. Automotive Systems deutsch
      W.E.T. Automotive Systems AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Vorstand und Aufsichtsrat der W. E. T. Automotive Systems AG haben heute die Tagesordnungspunkte für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. und 28. November 2003 beschlossen. Die Einladung zur Hauptversammlung wird am 16. Oktober 2003 sowohl im elektronischen Bundesanzeiger als auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter anderem vor, keine Dividende auszuschütten, und bitten die Hauptversammlung um Zustimmung zur Veräußerung der W. E. T. Automotive Systems Ltd. an die 2026140 Ontario Inc. Im Zusammenhang mit der ebenfalls vorgeschlagenen Verschmelzung der W. E. T. Automotive Systems AG auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG wird denjenigen Aktionären, welche ihr Ausscheiden aus der Blitz Holding GmbH & Co. KG erklären, von der Blitz Holding GmbH & Co. KG eine Barabfindung in Höhe von Euro 54,47 für jede Stückaktie der W. E. T. Automotive Systems AG angeboten.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.10.2003




      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 22:29:58
      Beitrag Nr. 760 ()
      Die versuchen es wirklich mit allen Mitteln...
      Besonders stinkt mir die offensichtliche Interessenkollision des Finanzvorstandes, dessen "Prognosen" ja wohl dem Gutachten zugrunde liegen...
      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 23:53:55
      Beitrag Nr. 761 ()
      kam grade heim und fand das hier in meiner mailbox





      Liebe Leser,



      bei dieser Meldung konnte ich gerade nur noch den Kopf schütteln: Trotz absolutem neuen Rekordgewinn, hervorragenden Wachstumsaussichten und der klaren Weltmarktführerschaft will W.E.T. bzw. deren Großaktionär „2026140 Ontario Inc.“ uns Aktionäre mit einer geradezu lächerlich niedrigen Barabfindung abspeisen.



      Wie heute nach Börsenschluss gemeldet wurde (siehe Originalmeldung unten), wird denjenigen Aktionären, die im Zuge des Delistings aufgrund der Verschmelzung mit einer Tochterfirma des neuen Großaktionärs aus dem Unternehmen ausscheiden wollen, eine Abfindung von 54,47 Euro je Aktie angeboten. Dies entspricht lediglich etwas mehr als dem 10-fachen Ergebnis im per 30.06.2003 abgelaufenen Geschäftsjahr – und das, obwohl W.E.T. diesen Gewinn allein im letzten Jahr um mehr als 15% steigern konnte.



      Das Heimtückische daran: Wenn Sie dieses Angebot nicht annehmen, erhalten Sie KG-Anteile anstelle der bisherigen Aktien. Und das ist für Sie als Privatanleger nicht nur weniger komfortabel als der Besitz einer börsennotierten Aktie, sondern auch steuerlich sehr nachteilig (z.B. bei einer Veräußerung). Deshalb bleibt einem kaum etwas anderes übrig, als „zähneknirschend“ die geringe Summe anzunehmen. Kurzfristig bekommen Sie also nicht einmal den aktuellen Börsenkurs ausgezahlt.



      Das Gute daran: Das Angebot muss gerichtlich auf seine Angemessenheit hin überprüft werden. Das bedeutet, dass Sie zwar kurzfristig nur 54,47 Euro erhalten. Wir gehen jedoch davon aus, dass das Gericht einen wesentlich (!) höheren Betrag festlegen wird. Dies wird jedoch höchstwahrscheinlich mehrere Jahre dauern. Kommt es jedoch zu einer Nachbesserung, wird diese über den vollen Zeitraum verzinst, so dass es eines Tages einen richtig saftigen „Nachschlag“ geben dürfte – und darauf wartet man doch gerne eine Weile.....



      WICHTIG: wenn Sie einfach gar nichts tun, bekommen Sie KG-Anteile der neuen Firma. Um aber die Barabfindung zu erhalten, müssen Sie auf der Hauptversammlung gegen diesen Beschluss stimmen und Widerspruch einlegen! – als ganz speziellen Service werden wir dies für Sie als Leser des NEBENWERTE INSIDER übernommen. Die Details dazu teilen wir Ihnen rechtzeitig noch mit.





      Im Rahmen unseres „Special Automobilzulieferer“ (siehe Archiv unter www.nebenwerte-insider.de) haben wir Ihnen beim Kurs von 60 Euro zum Kauf der Aktie geraten. Wenn Sie schon eingestiegen sind, sollten Sie sich vom unverschämt niedrigen Abfindungsangebot keinesfalls ins Bockshorn jagen lassen, sondern einen eventuellen Kursrückgang zum Nachkaufen nutzen.



      Sind Sie bisher noch nicht engagiert, beobachten Sie den Kurs genau und versuchen Sie, zum bzw. knapp über dem Abfindungsangebot von 54,47 Euro einige Stücke einzusammeln, und nehmen Sie dann durch Widerspruch auf der Hauptversammlung die Barabfindung an. Sie realisieren damit zwar kurzfristig einen kleinen Verlust, kaufen aber quasi einen „Optionsschein auf eine künftige Nachbesserung“.



      Steigen Sie aber nicht zu teuer an: Wenn Sie zu 60 kaufen, kostet dieser Optionsschein sozusagen eine Prämie von 5,53 Euro – bei 57 Euro läge sie lediglich bei 2,53 Euro, bei 54,40 Euro wäre er sogar gratis. Wir gehen davon aus, dass der Kurs der W.E.T.-Aktie nochmals in Richtung des Abfindungspreises zurück fällt. Mehr als 2 bis 2,50 Euro sollen Sie für den „Optionsschein“ nicht bezahlen. Dies entspräche Kursen von 56,50 bis 57 Euro.



      Wir haben bereits jetzt beschlossen, dem „Fall W.E.T.“ die Titelstory der nächsten Ausgabe zu widmen. Außerdem werden wir ausführlich berichten, mit welcher Strategie Sie hier weiter vorgehen müssen, um dieses unverschämt niedrige Abfindungsangebot in ein für Sie hochlukratives Investment umzumünzen.



      Viel Erfolg bei diesem Übernahme-Krimi wünscht Ihnen



      Matthias Schrade

















      09.10.2003 - 21:34 Uhr
      W.E.T. Automotive Systems deutsch
      W.E.T. Automotive Systems AG

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Vorstand und Aufsichtsrat der W. E. T. Automotive Systems AG haben heute die Tagesordnungspunkte für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. und 28. November 2003 beschlossen. Die Einladung zur Hauptversammlung wird am 16. Oktober 2003 sowohl im elektronischen Bundesanzeiger als auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter anderem vor, keine Dividende auszuschütten, und bitten die Hauptversammlung um Zustimmung zur Veräußerung der W. E. T. Automotive Systems Ltd. an die 2026140 Ontario Inc. Im Zusammenhang mit der ebenfalls vorgeschlagenen Verschmelzung der W. E. T. Automotive Systems AG auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG wird denjenigen Aktionären, welche ihr Ausscheiden aus der Blitz Holding GmbH & Co. KG erklären, von der Blitz Holding GmbH & Co. KG eine Barabfindung in Höhe von Euro 54,47 für jede Stückaktie der W. E. T. Automotive Systems AG angeboten.


      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.10.2003





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      Avatar
      schrieb am 10.10.03 06:22:52
      Beitrag Nr. 762 ()
      Tja das past ja zu dem Bild vom Vorstand:mad:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 06:23:57
      Beitrag Nr. 763 ()
      Wo bvekomme ich eigentlich das Gutachten her wie die auf die Zahl gekommen sind ? Ist das bei der HV Einladung dabei ?
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 08:56:51
      Beitrag Nr. 764 ()
      gutachten kannste bei wet bestellen
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 09:18:28
      Beitrag Nr. 765 ()
      Das Angebot 54,47 ist wirklich unverschämt. Die wollen immer noch die restlichen Aktionäre abkochen. Die Börse hat ja bekanntlich immer Recht - und da geht`s im Moment Richtung 70.

      Die KG ist zwar für uns Aktionäre problematisch, aber natürlich noch viel mehr für Ontario. Deshalb ausharren und abwarten bis endlich ein vernünftiges Angebot kommt.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 11:35:55
      Beitrag Nr. 766 ()
      Darf sich jetzt jeder einen Anwalt leisten, wenn er Widerspruch auf der HV einlegt?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:30:04
      Beitrag Nr. 767 ()
      @kosto1929

      was meinst Du mit Deiner Aussage? Ich nehme doch an, daß ich keinen Anwalt brauche, um Widerspruch bei der Hauptversammlung einlegen zu können.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:33:43
      Beitrag Nr. 768 ()
      Du stimmst gegen den Beschluß (mal angenommen), dann würdest Du die Abfindung von 54,47 bekommen. Also "mußt" du noch Widerspruch einlegen um die Höhe anzufechten.

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:34:41
      Beitrag Nr. 769 ()
      Laut Handelsblatt-Artikel in Beitrag 715 ist das neue Spruchverfahrensgesetz seit 1. September diesen Jahres in Kraft.

      Somit dürfte W.E.T. eines der ersten Unternehmen, vielleicht sogar das erste sein, das seit Gültigkeit des neuen Gesetzes delistet wird.

      Dieser Vorgang wird somit viel Aufmerksamkeit der juristischen Fachwelt auf sich ziehen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 12:37:44
      Beitrag Nr. 770 ()
      Wie kann ich juristisch nachweisen, daß ich gegen den HV-Beschluß zum Delisting gestimmt habe?

      Erhalte ich diesbezüglich irgendeine Bestätigung bei der Hauptversammlung, die ich dann als Nachweis beim Spruchstellenverfahren vorlegen kann?
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:08:45
      Beitrag Nr. 771 ()
      Gibt es eine Chance, daß meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Anwaltes übernimmt? Ich erinnere mich vage, daß ein Aktionär neuerdings bei irgendeinem Gerichtsverfahren die Kostenübernahme durchgesetzt hat.

      Oder ist es vielleich sogar möglich, meine Interessen vor Gericht ohne Anwalt zu vertreten?
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:27:00
      Beitrag Nr. 772 ()
      "Um aber die Barabfindung zu erhalten, müssen Sie auf der Hauptversammlung gegen diesen Beschluss stimmen und Widerspruch einlegen!"

      Muss man tatsächlich gegen den Beschluss stimmen, um seine Rechte wahrzunehmen? Das erscheint mir irgendwie unlogisch. Entscheidend ist doch der Widerspruch gegen den HV-Beschluss, und dafür sollte es keine Rolle spielen ob und wie man selbst abgestimmt hat.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:32:07
      Beitrag Nr. 773 ()
      @Hiberna

      Den Widerspruch gibst Du auf der HV beim anwesenden Notar zu Protokoll und stimmst zugleich mit Nein bei dem Tagesordnungspunkt Delisting (gleiches gilt für mich bei der Entlastung von Vorstand, Aufsichtsrat, Verkauf der kanadischen Tochter und Gewinnverwendungsvorschlag)

      Es dürfte also nicht nötig sein selbst beim Spruchstellenverfahren tätig zu werden (siehe beispielsweise heutiges Statement der Falkenstein AG zum Wertgutachten).
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:35:41
      Beitrag Nr. 774 ()
      Kannst Du das heutige Statement der Falkenstein AG zum Wertgutachten mal reinstellen?

      Danke.

      :)
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:35:42
      Beitrag Nr. 775 ()
      @Mandrella

      Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich dagegen stimmen und zugleich beim Notar Widerspruch zu Protokoll geben. Freue mich schon auf die HV, da ich nach der gestrigen ad-hoc richtig verägert bin.

      Werde wahrscheinlich auch die gesetzliche Mindestdividende einklagen. 4% auf das GK machen zwar nur 0,12 Euro/Aktie aus aber jetzt wird hier auch mit harten Bandagen gekämpft.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 13:36:52
      Beitrag Nr. 776 ()
      Falkenstein_AG 10.10.2003, 11:45
      WET-Bewertung

      Wir halten die angekündigte Abfindungshöhe von 54,47 Euro für zu niedrig und werden die Gelegenheit nutzen, das vorzulegende Bewertungsgutachten ausführlich zu studieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      FALKENSTEIN Nebenwerte AG

      siehe: www.falkenstein-ag.de
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 14:19:28
      Beitrag Nr. 777 ()
      Habe gerade bei WET angerufen, Wertgutachten unter keinen Umständen VOR 16.10.2003 zu bekommen.

      MfG,

      Sigus
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 14:45:26
      Beitrag Nr. 778 ()
      @Zugzwang, Beitrag Nr. 772:

      "Den Widerspruch gibst Du auf der HV beim anwesenden Notar zu Protokoll"

      Wie läuft das zu Protokoll geben ab? Da ich so etwas noch nicht gemacht habe, kann ich mir nichts darunter vorstellen.

      Erhalte ich vom Notar eine schriftliche Bestätigung darüber, daß ich Widerspruch eingelegt habe.

      Sollte ich da vor Beginn der Hauptversammlung, in einer Pause oder nach dem Ende der Hauptversammlung den Widerspruch zu Protokoll geben?

      Ich verstehe außerdem noch nicht, was man unter Widerspruch meint. Bisher kenne ich nur den Vorgang, daß ich bei der Abstimmung mit nein stimme.

      Du schreibst, daß die kanadische Tochter verkauft werden soll. Kannst Du das bitte etwas näher erläutern. Der nordamerikanische Absatz kommt aus mexikanischer Produktion und wird verkaufsmäßig über die kanadische Tochter betreut, wenn ich das richtig verstanden habe. Wer übernimmt die bisherige Funktion der kanadischen Tochter?
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 16:25:50
      Beitrag Nr. 779 ()
      Ich habe W.E.T. heute morgen aufgestockt!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 17:03:31
      Beitrag Nr. 780 ()
      Lästig ist, dass die HV über 2 Tage geht...
      Was sind denn die steuerlichen Nachteile bei KG-Anteilen?

      Gruß, Dirk
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 17:26:15
      Beitrag Nr. 781 ()
      #779

      wenn ich richtig informiert bin, ganz üble sache:

      sagen wir, irgendwann bietet dir der großaktionär an, deine anteile zu 100 euro zu übernehmen. dann hast du effektiv mehr oder minder den heutigen börsenkurs! warum? nun ganz einfach: beim verkauf von kg-anteilen wird nicht auf basis vk-preis ./. kaufpreis der gewinn und davon die steuern berechnet, sondern vom vk-preis minus nennwert.

      die rechnung könnte bei mir theo. so lauten:

      100 E - 1 E = 99 E zu versteuern. bei höchststeuersatz wäre das eben auch nur in der ecke 60 E...

      wie gesagt, unter vorbehalt, aber das ist die richtung
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 18:20:08
      Beitrag Nr. 782 ()
      Ein ganz entscheidender Faktor ist:

      Ontario will nie im Leben lauter kleine Kommanditisten, die auch noch Einsicht in die Bücher bekommen und zusätzlich noch am Gewinn beteiligt sind. Das würde den wiederverkaufswert von der gesamten WET deutlich mindern. Das Kommanditistengelabbere ist momentan nur Pokerspiel um Kleinaktionäre aus ihren Sesseln zu treiben.

      Es stellt sich die FRage, wieviel das bringt, denn über die Börse fangen die Stücke der kleine Große Spekulanten wieder auf, die das Pokerspiel mitspielen.

      Als Ontario würde ich nichts anderst machen, mieseste Abfindungen solange es geht und nur agnz am Ende vernünftige Preise, damit man die Leute endlich rausbringt.

      Aber eine KG mit 100 oder mehr Kommandististen kann sich niemand wünschen.
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 19:47:24
      Beitrag Nr. 783 ()
      Gibt es eigentlich ein anderew Beispiel, bei welchem der Übernehmer mit der Drohung der Umwandlung in eine KG Aktionäre dazu gebracht hat, ihre Anteile abzugeben oder ist W.E.T. der erste derartige Fall?
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 19:49:40
      Beitrag Nr. 784 ()
      das m.E. am direktesten vergleichbare Beispiel ist Grohe, in anno 2000.
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 04:11:08
      Beitrag Nr. 785 ()
      Gutes Beispiel ist auch Computer 2000 AG/ Tech Data Deutschland AG:

      Erstes freiwilliges Angebot mit Drohung des Delisting etwa 780 DM, Pflichtangebot etwa 980 bei Delisting, Spruchstellenverfahren brachte 1500 DM.
      Dann, nachdem 95% erreicht waren wurden die Restaktionäre mit etwa 800 DM entlassen, was m.E. aber noch gerichtlich überprüft wird.
      Leider sind die Zahlen nur Schätzwerte, die Unterlagen habe ich gerade nicht hier, die Zahlen geben aber ein gutes Bild wie so etwas läuft.
      Ich werde wohl nochmal nachkaufen um auch als Gesellschafter die Geschäftsführer kennenzulernen ...
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 10:31:46
      Beitrag Nr. 786 ()
      Anbei eine Information von Price Waterhouse zum Schutz der Minderheitsaktionäre:

      "Delisting: BGH stärkt Schutz von Minderheitsaktionären


      Der Rückzug von der Börse (Delisting) als Umkehrbewegung der in der zweiten Hälfte der 90er Jahre eingetretenen Going-Public-Bewegung ist schon seit einiger Zeit im Fokus der Wirtschaftsmedien. Zusätzliche Impulse für die Aufgabe der Börsenpräsenz haben die Unternehmen durch die sich weiter verschlechternde Situation der Märkte, fallende Kurse und dadurch hervorgerufene enttäuschte Erwartungen erhalten. Die Einführung des Squeeze-out-Verfahrens hat diese Tendenz verstärkt. Danach können Hauptaktionäre mit einem Anteil am Grundkapital von über 95 Prozent Minderheitsaktionäre aus den Unternehmen gegen Barabfindung ausschließen, um die Börsenpräsenz anschließend einzustellen. Eine Option von der im vergangenen Jahr zahlreiche Unternehmen schon Gebrauch gemacht haben. Die Bedeutung des Delisting hat damit in letzter Zeit überproportional zugenommen. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH bestätigt, dass bei einem Delisting bestimmte Schutzmaßnahmen zu Gunsten von Minderheitsaktionären zu treffen sind.

      Vorteile des Delisting

      Ein Rückzug von der Börse bietet den Unternehmen finanzielle Vorteile und Vereinfachungen, da sie sich dann nicht mehr den strengen Regeln des organisierten Kapitalmarktes unterziehen müssen. Insbesondere sind hier zu nennen:


      Entfall der Kosten zur Erfüllung der regelmäßigen Publizitäts- und Mitteilungspflichten (nach Börsengesetz und Börsenzulassungsverordnung),

      Einsparungen bei den Hauptversammlungen,

      Entfall von Investor-Relations-Kosten,

      Entfall der Verpflichtung, wertbeeinflussende Entscheidungen gemäß Ad-hoc-Publizitätspflicht zu veröffentlichen,

      Reduzierung der regelmäßigen Pflichtsitzungen des Aufsichtsrates auf zwei Sitzungen pro Jahr,

      bei Akzeptanz von Abfindungen Wegfall von kosten- und zeitintensiven Auseinandersetzungen mit Kleinaktionären.

      Arten des Delistings

      Mit dem Delisting ist in den meisten Fällen der vollständige Rückzug von der Börse verbunden, so dass keine Aktien mehr an den Finanzplätzen notiert sind. Dazu bieten sich verschiedene Alternativen an, die - je nach Form des Rückzugs - in zwei Arten unterschieden werden:


      das sog. reguläre Delisting, bei dem der Rückzug aus dem amtlichen Handel und dem geregelten Markt an allen Börsen zu verstehen ist, und

      das sog. kalte Delisting, bei dem der Börsenrückzug durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vorgenommen wird. Wichtigste Maßnahmen sind die Umwandlung der Gesellschaft in eine von der AG und der KGaA abweichende Rechtsform oder der Ausschluss von Minderheitsaktionären. Ebenso wie beim regulären Delisting wird der Börsenhandel vollständig eingestellt.


      Reguläres Delisting Widerruf der Börsenzulassung
      (§ 43 Abs. 4 BörsG)
      Kaltes Delisting Verschmelzung einer börsennotierten Gesellschaft auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft (§§ 2 ff. UmwG)

      Formwechsel einer börsennotierten in eine nicht börsennotierte Gesellschaft
      (§§ 226 ff. UmwG)

      Eingliederung einer börsennotierten AG in eine nicht börsennotierte AG
      (§§ 319 ff. AktG)

      Asset Deal, d.h. Verkauf und anschließende Liquidation der börsennotierten Gesellschaft
      (§§ 262 und 179a AktG)

      Squeeze-out, d.h. Ausschluß von Minderheitsaktionären (§§ 327 a-f AktG) gegen Barabfindung und anschließendes Delisting


      Zum Schutz der Minderheitsaktionäre hat der Gesetzgeber beim kalten Delisting gesellschaftsrechtliche Hürden aufgestellt. So sind zum Beispiel Hauptversammlungsbeschlüsse der börsennotierten Gesellschaft erforderlich. Bei der Eingliederung und dem Squeeze-out muss darüber hinaus ein Aktionär mindestens 95 % des Grundkapitals halten. Barabfindungsangebote für die Minderheitsaktionäre sind bei einem kalten Delisting regelmäßig erforderlich.

      BGH-Urteil stärkt Minderheitsaktionäre beim regulären Delisting

      Beim regulären Delisting ist der Schutz der Kleinaktionäre in ähnlicher Weise gewährleistet. Das hat der Bundesgerichtshof in einer grundlegenden Entscheidung jetzt klargestellt (BGH II ZR 133/01).

      In dem BGH-Urteil wird festgestellt, dass für Minderheitsaktionäre, die aufgrund ihres Aktienbesitzes keinen unternehmerischen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben können und deshalb vornehmlich finanzielle Interessen haben, ein Delisting gravierende Nachteile mit sich bringt. Denn solange die Aktien börsennotiert sind, können die Aktionäre den Wert ihrer Aktien jederzeit durch Veräußerung realisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1999 entschieden, dass der Verkehrswert und die jederzeitige Möglichkeit seiner Realisierung Eigenschaften des Aktieneigentums sind, die wie das Aktieneigentum selbst, verfassungsrechtlichen Schutz (Art. 14 Abs. 1 GG) genießen. Aus diesem Grund wird für das reguläre Delisting ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss der Hauptversammlung für notwendig gehalten. Im Normalfall dürfte dies kein Hindernis sein, da sich die Frage des Delisting üblicherweise nur beim Vorhandensein eines Mehrheitsgesellschafters stellt.
      Der BGH hat ferner festgestellt, dass die einschlägigen Regelungen des Börsengesetzes keinen wirksamen Minderheitenschutz gewährleisten. Vielmehr erfordere ein adäquater Schutz neben dem Beschlussantrag ein Pflichtangebot über den Kauf der Minderheitsanteile.


      Beschluss der Hauptversammlung (einfache Mehrheit)
      Pflichtangebot an Minderheitsaktionäre
      Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung
      Veröffentlichung in einem überregionalen Börsenpflichtblatt



      Das Pflichtangebot muss so bemessen sein, dass dem Minderheitsaktionär der volle Wert seines Anteils ersetzt wird. Die Anfechtungsklage wird vom BGH nicht als adäquates Instrument zur Überprüfung des Pflichtangebots angesehen. Anfechtungsklagen gegen den Delisting-Beschluss könnten erhebliche Nachteile für die Gesellschaft mit sich bringen. Demzufolge sollten mögliche Konflikte hinsichtlich der Höhe des Angebotsbetrages entsprechend den Regelungen im Unternehmensvertragsrecht und im Umwandlungsrecht sowie dem Squeeze-Out gem. § 327a ff. AktG in einem Spruchverfahren gelöst werden. Danach müssen die Aktionäre als volle Abfindung im Sinne der neueren Rechtsprechung des BVerfG und des BGH grundsätzlich den Verkehrswert unter Berücksichtigung des Börsenkurses als Wertuntergrenze erhalten.

      Da der Börsenkurs lediglich als Untergrenze der Abfindung angesehen wird, ist ergänzend eine Unternehmensbewertung erforderlich. In ständiger Rechtsprechung haben die Gerichte dazu die Anwendung der Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer zu den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW-Standard S 1) für geeignet gehalten. Der IDW-Standard S 1 berücksichtigt den aktuellen Stand der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertungslehre und stellt hohe Anforderungen an Bewertungssachverständige. Hinzu kommt, dass die Gerichte in den letzten 20 Jahren eine Fülle wichtiger Entscheidungen zu Einzelfragen der Unternehmensbewertung getroffen haben, die der Bewertungssachverständige bei einer solchen Bewertung zu beachten hat.

      Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen ist im Rahmen des Pflichtangebots vor dem Hintergrund eines ggf. anstehenden Spruchstellenverfahrens die Höhe des vollen Wertes der Anteile zu ermitteln sowie hinreichend zu dokumentieren und zu plausibilisieren. Hierbei können die Unternehmen auf die Dienstleistungen von PwC zurückgreifen. Die umfangreichen Erfahrungen von PwC in Bewertungsfragen im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen stellen sicher, das die relevanten Bewertungskriterien berücksichtigt werden. Dies trägt zur gesteigerten Rechtssicherheit bei und steht im Einklang mit dem Vorgehen bei anderen gesellschaftsrechtlich motivierten Umstrukturierungsmaßnahmen."
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 16:22:44
      Beitrag Nr. 787 ()
      Hallo,

      kann jemand von Euch den nun ablaufenden Prozess beschreiben, d.h., was passiert im Zeitablauf, wann bekommen wir unser Geld auf das Konto, was muss ich tun, um in den Genuss des Spruchverfahrens bzw. der möglichen Nachbesserung zu kommen? Die Sache erscheint mir doch sehr komplex. insbesondere im Vergleich zu einen normalen Squeeze out.

      Danke!

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 17:39:23
      Beitrag Nr. 788 ()
      Darf HG-Capital beim kalten Delisting nach Bekanntgabe des Abfindungspreises im Zeitraum bis zum Beschluß in der Hauptversammlung W.E.T.-Aktien kaufen zu einem Preis, der über dem Abfindungspreis liegt?
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 11:20:24
      Beitrag Nr. 789 ()
      Analyst: HypoVereinsbank
      Rating: Sell Kurs: 59.41 EUR
      KGV: Kursziel: n/A
      Update: n/A WKN: 508160
      W.E.T.: Sell
      13.10.2003 10:28:30

      In der Analyse vom 13. Oktober bewerten die Analysten der HypoVereinsbank Aktie von W.E.T. Automotive Systeme mit „Sell“.
      Ein neues Abfindungsangebot liege mit 54,47 Euro 9 % unter dem aktuellen Kurs. Grundlage für diesen neuen Preis sei, laut Aussage des Unternehmens, ein vom Management und HgCapital in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Cooper sei in diesem Gutachten zu dem Preis 54,47 gelangt.

      Der Verkauf über die Börse zu aktuell 59,41 Euro, was eine Prämie gegenüber dem verbesserten Angebot von 54,47 in Höhe von 9 % bedeuten würde, sei die einfachste Möglichkeit. Allerdings verwirke der Aktionär damit automatische jede Rechte, die sich aus dem Aktienbesitz in der Zukunft noch ergeben könnten.


      Das sind ja ganz witzige Vögel von der Hypo!

      Munter bleiben

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 11:27:22
      Beitrag Nr. 790 ()
      steht da eine nummer vom analysten? und name bitte. den ruf ich jetzt an...
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 11:42:26
      Beitrag Nr. 791 ()
      PWC als Wertgutachtenersteller. Soviel zur Neutralität.
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 13:24:16
      Beitrag Nr. 792 ()
      Sehe ich das richtig, dass Ihr alle kauft, aber niemand Ahnung vom weiteren Verfahrensablauf hat? Es interessiert Euch nicht, wann Ihr Euer Geld bekommt?

      Mich schon ...
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 13:45:40
      Beitrag Nr. 793 ()
      Zuerst mal vielen Dank an die regelmäßigen Teilnehmer in diesem qualitativ hochwertigen Thread. Hier informieren sich viele kleinere Anleger über den Stand der Dinge und der Diskussion.
      Wie geht man eigentlich vor, wenn man zum Termin der HV verhindert ist? Die Banken schicken ja kaum noch eine Vertretung zu den HV, wenigstens nicht bei kleineren Unternehmen.
      Im Prinzip sehe ich folgende mehr oder weniger praktikable Möglichkeiten (es gibt sicher noch andere/bessere):
      - schriftliche Stimmabgabe zu den verschieden Punkten der HV
      - vorsorglicher schriftlicher Widerspruch gegen den Umwandlungsbeschluss (direkt an den Notar?)
      - Übertragung des Stimmrechts an einen Schutzverband der Kleinanleger (wird einer repräsentiert sein und welcher?)
      - Übertragung der Stimmrechte an eine Einzelperson, die an der HV teilnimmt

      Hat jemand hierzu Meinungen und Vorschläge?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 14:05:37
      Beitrag Nr. 794 ()
      Der von HG-Capital vorgeschlagene Abfindungspreis liegt ja nur so gering höher als das Übernahmeangebot, daß man fast annehmen könnte, daß nichts anderes gemacht worden ist, als zum Übernahmeangebot von 52,70 die Verzinsung bis zur späteren Ausbezahlung der vorgeschlagenen Abfindung von 54,47 hinzu zu addieren.

      Ich habe dies allerdings nicht genau unter Berücksichtigung von Zinssatz und Auszahlungszeitpunkt der Abfindung ausgerechnet.
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 14:07:51
      Beitrag Nr. 795 ()
      @pankratz, Beitrag Nr. 792:

      auf dem Einladungsformular zur Hauptversammlung kann man aber ankreuzen, wie man bei verhinderter Teilnahme abstimmen möchte.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 14:02:06
      Beitrag Nr. 796 ()
      W.E.T.: Sell
      13.10.2003 15:24:50

      Die Analysten der HypoVereinsbank vergeben für die Aktie des deutschen Automobilzulieferers W.E.T. Automotive Systems derzeit die Empfehlung „Sell“.
      HgCapital erhöhe sein Angebot an die ausstehenden Aktionäre (23,6%) von 52,70 auf 54,47 Euro. Grundlage für diesen neuen Preis sei, laut Aussage des Unternehmens, ein vom Management und HgCapital in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Cooper komme in diesem Gutachten zu einem Preis von 54,47 Euro. Basis sei neben der internen Drei-Jahresplanung auch ein weitreichender Zeitraum über die Unternehmensentwicklung der W.E.T. Automotive Systems AG. Das in Auftrag gegebene Gutachten werde aktuell noch von einem ebenfalls unabhängigen Prüfer , der vom Registergericht in München bestellt worden sei, geprüft.


      Dann besitzen die sogar die Frechheit PWC als unabhänig zu bezeichnen. Schlimmer darfs aber nicht mehr werden.
      Wer könnte denn der Prüfer sein der vom Registergericht in München bestellt worden ist?

      Munter bleiben

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 14:29:57
      Beitrag Nr. 797 ()
      Ich habe nun Ende der letzten Woche von meiner Bank die Aufforderung erhalten, mich bei W.E.T. mit einem speziellen Formular zu melden, um die Vorbereitung der Verschmelzung zu erleichtern. Dies war zuvor auch schon in der Presse mitgeteilt worden.

      Ich habe nicht vor, auf diese Aufforderung zu reagieren. Wie erhält W.E.T. die Information über diejenigen Aktionäre, die sich nicht melden? Bekommt W.E.T. dann die angefragten Daten erst aus so etwas wie der Anwesenheitsliste bei der Hauptversammlung?

      Mich würde interessieren, ob diejenigen, die das Formular ausgefüllt zurückgeschickt haben, nochmals von W.E.T. angeschrieben werden, eventuell mit weiterem Informationsmaterial, um sie zur Veräußerung ihrer Aktien an HG-Capital zu bewegen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 14:36:50
      Beitrag Nr. 798 ()
      @Lübbe, Beitrag Nr. 795:

      "Basis sei neben der internen Drei-Jahresplanung auch ein weitreichender Zeitraum über die Unternehmensentwicklung der W.E.T. Automotive Systems AG."

      Falls wir Einblick in das Gutachten erhalten werden, können wir ja anhand der Planungsdaten ersehen, wie gut die Chancen sind, im Spruchstellenverfahren einen höheren Abfindungspreis zu erzwingen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 14:59:40
      Beitrag Nr. 799 ()
      Es sollte überprüft werden, ob die Plandaten seit Bekanntwerden des HG-Deal mit Beteiligung der Vorstände korrigiert/manipuliert wurden, um den eigenen Kaufpreis zu drücken.

      Mich würde außerdem interessieren, wie die angesprochenen bekannten Abfindungsspekulaten und größeren Investoren auf das Gutachten reagieren. Die Nachfrage nach WET Aktien ist ja weiterhin sehr starkt!
      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 15:03:08
      Beitrag Nr. 800 ()
      @Big Nick, Beitrag Nr. 798:

      "Es sollte überprüft werden, ob die Plandaten seit Bekanntwerden des HG-Deal mit Beteiligung der Vorstände korrigiert/manipuliert wurden, um den eigenen Kaufpreis zu drücken."

      Da müßten wir aber die Plandaten aus dem Zeitraum vor der Übernahme kennen. Sind Dir diese bekannt?

      Ich könnte mir aber vorstellen, daß die Berenberg Bank für ihre Studie Plandaten von W.E.T. erhalten hat.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 16:17:59
      Beitrag Nr. 801 ()
      W.E.T. Automotiv: Halten

      14.10.2003 15:08:59

      Die Analysten von Independent Research bewerten in ihrer Oktoberstudie die Aktie des Automobilzulieferers W.E.T. Automotive mit „Halten“.
      Das Geschäftsjahr 2002/03 sei mit einem Umsatzanstieg von 21,5% auf 177,5 Mio. Euro und einer EBIT-Erhöhung um 15,3% auf 28 Mio. Euro den Unternehmensplanungen entsprechend abgeschlossen worden. Die Zahlen seien jedoch unterhalb der Konsensschätzungen der Analysten gelegen. Im vierten Quartal 2002/03 hätte W.E.T. einen leichten Margenrückgang infolge von Sondereffekten zu verkraften, so die Analysten. Sie sehen den Rückgang der EBIT-Marge jedoch nicht als nachhaltig an.

      76,3% des Aktienkapitals würden derzeit in der Hand der Hg Capital liegen. Der neue Mehrheitsaktionär strebe weiterhin das Delisting des Unternehmens in den nächsten Monaten an. Nach dem fast 100%igen Kursanstieg in den letzten 12 Monaten habe die Aktie das Kursziel der Analysten von 65 Euro fast erreicht. Das Übernahmeangebot sei von 52,70 auf 54,47 Euro erhöht worden.

      Die Analysten halten die Aktie derzeit mit einem erwarteten KGV 2003/2004 von rund 10 für fair bewertet und votieren mit „Halten“. Weitere Kursanstiege seien jedoch durch Käufe von Investoren, die auf ein nahendes Squeeze-Out spekulieren würden, denkbar.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 16:20:13
      Beitrag Nr. 802 ()
      Schaut mal Independent Resarch spricht von einem nahenden Squeeze-Out.

      W.E.T. Automotiv: Halten
      14.10.2003 15:08:59

      Die Analysten von Independent Research bewerten in ihrer Oktoberstudie die Aktie des Automobilzulieferers W.E.T. Automotive mit „Halten“.
      Das Geschäftsjahr 2002/03 sei mit einem Umsatzanstieg von 21,5% auf 177,5 Mio. Euro und einer EBIT-Erhöhung um 15,3% auf 28 Mio. Euro den Unternehmensplanungen entsprechend abgeschlossen worden. Die Zahlen seien jedoch unterhalb der Konsensschätzungen der Analysten gelegen. Im vierten Quartal 2002/03 hätte W.E.T. einen leichten Margenrückgang infolge von Sondereffekten zu verkraften, so die Analysten. Sie sehen den Rückgang der EBIT-Marge jedoch nicht als nachhaltig an.

      76,3% des Aktienkapitals würden derzeit in der Hand der Hg Capital liegen. Der neue Mehrheitsaktionär strebe weiterhin das Delisting des Unternehmens in den nächsten Monaten an. Nach dem fast 100%igen Kursanstieg in den letzten 12 Monaten habe die Aktie das Kursziel der Analysten von 65 Euro fast erreicht. Das Übernahmeangebot sei von 52,70 auf 54,47 Euro erhöht worden.

      Die Analysten halten die Aktie derzeit mit einem erwarteten KGV 2003/2004 von rund 10 für fair bewertet und votieren mit „Halten“. Weitere Kursanstiege seien jedoch durch Käufe von Investoren, die auf ein nahendes Squeeze-Out spekulieren würden, denkbar.


      Ist doch ganz schön spannend was hier so passiert.

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 18:23:26
      Beitrag Nr. 803 ()
      Ich habe mal eine Frage,was ist wenn es zu einer Abfindung innerhalb der Frist der Spekulationssteuer (12 Monate nach dem Kauf) kommt ?
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 18:32:21
      Beitrag Nr. 804 ()
      @MatthiasSchrade:

      Gibt es schon Neues vom geplanten "Vetretungs-Service" für die WET-HV ?

      Danke, Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 18:54:55
      Beitrag Nr. 805 ()
      @Big Nick:

      Wie das ablaufen soll, wird in der aktuellen Ausgabe des NEBENWERTE INSIDER, der nächste Woche erscheint, genauer beschrieben.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 19:53:28
      Beitrag Nr. 806 ()
      @132427

      das ist so zu behandeln, wie ein ganz normaler Verkauf, auch wenn er erzwungen wurde. Also Steuerpflichtig, wenn Du im Gewinn bist, und anrechenbar auf den Verlustvortrag, wenn Du im Verlust bist.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 17:04:54
      Beitrag Nr. 807 ()
      müßte jetzt nicht langsam der genaue Text der Einladung zur Hauptversammlung vorliegen aus dem Bundesanzeiger?
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 17:13:49
      Beitrag Nr. 808 ()
      Dienstag 14. Oktober 2003, 11:30 Uhr
      Geldanlage & Börse Anleger müssen Anwaltskosten bei Spruchverfahren selbst zahlen
      Düsseldorf (AP) Immer wieder ärgern sich Privatanleger über die Höhe des Abfindungsangebotes bei einem Squeeze-out, Delisting oder der Verschmelzung ihres Unternehmens. Sie können allerdings die Abfindung gerichtlich überprüfen lassen. In der Vergangenheit führte das Spruchverfahren nicht selten zu erhöhten Zahlungen an Privatanleger. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz weist auf ihrer Hompage auf Änderungen des Verfahrens hin.

      Das neue Spruchverfahrensgesetz zum 1. September regelt Anzeige

      die Übernahme der Anwaltskosten zu Ungunsten der freien Aktionäre neu, wie die DSW berichtet. Bisher habe der Antragsgegner, also das Unternehmen oder der Hauptaktionär, die Anwaltskosten der Antragsteller gezahlt. Nur wenn Billigkeitsgründe dagegen sprachen, mussten die Privatanleger die Kosten übernehmen. Ein unbegründet eingeleitetes Verfahren sei ein solcher Fall. Dieser Grundsatz sei nun umgekehrt worden. Jetzt zahle grundsätzlich der Antragsteller seine Anwaltskosten. Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, wie das Fehlen zur Unternehmensbewertung notwendiger Informationen, zahle der Antragsgegner.

      Eine weitere Änderung betrifft die Verfahren, die in der Vergangenheit zehn Jahre und länger dauerten. Während bisher das Landgericht zuständig war, an dessen Amtssitz die jeweilige Gesellschaft residierte, sollen jetzt auf Spruchverfahren spezialisierte Spezialkammern entstehen. Damit soll die Verfahrensdauer verkürzt werden. Zudem müssen die Aktionäre ihre Anträge anders als bisher inhaltlich begründen. Damit werde es für die Richter einfacher, missbräuchlich eingeleitete Verfahren sofort zu erkennen.

      www.dsw-info.de
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 18:37:18
      Beitrag Nr. 809 ()
      Mein 2. Versuch:

      Hallo,

      kann jemand von Euch den nun ablaufenden Prozess beschreiben, d.h., was passiert im Zeitablauf, wann bekommen wir unser Geld auf das Konto, was muss ich tun, um in den Genuss des Spruchverfahrens bzw. der möglichen Nachbesserung zu kommen? Die Sache erscheint mir doch sehr komplex. insbesondere im Vergleich zu einen normalen Squeeze out.

      Danke!

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 13:08:20
      Beitrag Nr. 810 ()
      Anbei ein Artikel aus dem manager-magazin. Dabei geht es zwar um den squeeze out und nicht um eine Abfindung wegen Rechtsformwechsel, der Artikel ist aber trotzdem interessant und man kann auch für den Fall W.E.T. einiges dazu lernen.

      "07.10.2003

      Ü B E R N A H M E N
      ... und raus bist du




      Heft 9/2003


      Von Ulric Papendick

      Immer mehr deutsche Unternehmen werden vom Kurszettel genommen. Die Leidtragenden beim Abschied von der Börse sind die verbliebenen Kleinaktionäre. Denn viele neue Eigner versuchen, die lästigen Anleger regelrecht über den Tisch zu ziehen.

      So haben sich die Gebrüder Barilla ihren Ausflug an den Rhein nicht vorgestellt. Mit versteinerten Gesichtern verfolgen Guido und Paolo, die Sprösslinge der italienischen Nudeldynastie, das merkwürdige Spektakel, das sich da vor ihren Augen in der Düsseldorfer Stadthalle abspielt.





      Squeeze-out: Bei großen Deals haben Kleinaktionäre oft das Nachsehen


      Zehn Stunden lang liefern sich Management und Kleinaktionäre des Backwarenkonzerns Kamps an diesem Freitag Ende Juli einen erbitterten Kleinkrieg. Für die Kamps AG ist es das voraussichtlich letzte Gefecht als börsennotierte Gesellschaft - Hauptaktionär Barilla will die Aktie des einstigen Anlegerlieblings von der Börse nehmen.

      Doch der Rückzug vom Kurszettel ist nicht so einfach. Der Preis von 12,14 Euro, den die italienischen Pastakönige für jede Brötchen-Aktie zahlen wollen, schmeckt einigen Kleinanlegern überhaupt nicht. Sie halten das Angebot für zu niedrig - und bombardieren das Management mit kritischen Fragen.

      Wird der Wert des Backkonzerns künstlich kleingerechnet? Kann man ein Unternehmen überhaupt von der Börse nehmen, wenn noch Anleihen im Umlauf sind, die bis ins Jahr 2015 in Aktien umgetauscht werden dürfen? Und besonders merkwürdig: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der vollständigen Auszahlung des Vorstandsvertrags von Firmengründer Heiner Kamps und seiner plötzlichen Empfehlung an die übrigen Aktionäre, den Übernahmepreis der Italiener zu akzeptieren?

      Obwohl die Vorstände des Börsenbäckers tagelang für die Veranstaltung geprobt haben, geraten sie schnell ins Schwimmen. Mühsam manövrieren sich die Kamps-Manager durch die erhitzte Debatte, unterstützt von einer Armada von Anwälten und Wirtschaftsprüfern, die hinter den Kulissen die Erwiderungen vorbereitet.

      Als das stundenlange Frage- und Antwortspiel am Abend endlich zu Ende geht, werden alle Tagesordnungspunkte mit nahezu 100 Prozent Zustimmung angenommen. Kein Wunder: Großaktionär Barilla gehörten bereits mehr als 97 Prozent der Kamps-Aktien.

      Wozu also das ganze Spektakel? Weshalb dieser immer wiederkehrende Showdown, der sich in den vergangenen Monaten auf anderen deutschen Hauptversammlungen dutzende Male in ähnlicher Weise abgespielt hat?

      Der Streit um die Abfindung der letzten freien Aktionäre einer börsennotierten Gesellschaft, im Finanzjargon "Squeeze-out" (englisch für "Herausquetschen") genannt, ist die Stunde der Wahrheit. Es ist einer der wenigen Momente, in dem Manager und Großaktionäre den Kleinanlegern ein detailliertes Bild darüber liefern müssen, wie es um ihr Unternehmen wirklich steht.

      Die De-facto-Enteignung der Kleinaktionäre

      Denn der Rückzug von der Börse und das Herausquetschen der restlichen Anleger ist de facto eine Enteignung. Die Kleinaktionäre werden gezwungen, ihre Aktien abzugeben. Also haben sie Anspruch auf eine Entschädigung, die sich am wahren Wert der Gesellschaft orientiert. Und der kann weit über dem Kurs liegen, zu dem die Aktien zuletzt an der Börse notierten.


      Der Fall Kamps

      Bezahlt: Der Nudelkönig Barilla (r.) bot 12,50 Euro für die Aktie von Bäcker Kamps (l.).
      Berechnet: Der Wert der Papiere soll nur bei 7,19 Euro liegen.
      Beanstandet: Was Kamps wert ist, muss wohl ein Gericht prüfen.


      Das Kreuzverhör befördert immer wieder Erstaunliches zutage. Vorstände, die sich persönlich daran bereichern, dass die Kleinanleger so billig wie möglich abgespeist werden; Großaktionäre, die mit fragwürdigen Methoden den Wert des Unternehmens kleinrechnen, um die Kontrolle über die Firma so preiswert wie möglich an sich zu reißen; willfährige Gutachter, die gegen satte Honorare jede noch so zweifelhafte Kalkulation abhaken - beim Squeeze-out zeigt sich oft genug, wie deutsche Börsenfirmen versuchen, lästige Aktionäre über den Tisch zu ziehen.

      Eine Randerscheinung des Kapitalmarkts? Von wegen: Seit der Gesetzgeber Anfang vergangenen Jahres die Möglichkeit eines Squeeze-out eingeführt hat (siehe: "Streitsache"), ist der Abschied von der Börse mächtig in Mode gekommen. Mehr als 170 Unternehmen haben seither die Gelegenheit ergriffen, Kleinanleger loszuwerden.

      Vodafone setzte die letzten Mannesmann-Anleger vor die Tür; die Allianz warf die Rest-Aktionäre der Dresdner Bank und der Vereinten Versicherung hinaus; die Deutsche Bahn verabschiedete sich von den Stinnes-Anlegern; Barilla will sich der Kamps-Aktionäre entledigen.

      Die Konzernlenker sind bemüht, den Abschied von der Börse so geräuschlos wie möglich durchzuziehen. Anleger, die sich gegen eine ihrer Meinung nach zu niedrige Abfindung sträuben, werden schnell als skrupellose Spekulanten und Wegelagerer abqualifiziert. "Räuberische Aktionäre", raunen Vorstände und Konzernanwälte, versuchten die Firmen auszusaugen, scheuten gar vor Erpressung nicht zurück.

      Mag sein, dass einige der Kleinaktionäre, die auf Hauptversammlungen ihre Rechte einklagen, mit harten Bandagen kämpfen. Tatsache ist aber auch, dass es diesen Anlegern immer wieder gelingt, höhere Abfindungen für alle Minderheitsaktionäre zu erstreiten - und Zusammenhänge aufzudecken, die die Unternehmen gern unter Verschluss gehalten hätten.

      Beispiel Gerresheimer Glas: Bereits vor drei Jahren übernahmen die Finanzinvestoren Investcorp und Chase Capital Partners die ehemalige Viag-Tochter. Aber erst auf der Squeeze-out-Hauptversammlung des Verpackungsherstellers im Mai dieses Jahres stellte sich auf Nachfragen von Kleinaktionären heraus, dass Vorstandschef Axel Herberg an einer Dachgesellschaft namens "Gerresheimer Packaging Holdings B. V." mit Sitz in Holland beteiligt ist.

      Das Pikante dabei: Der Firmenchef selbst profitiert davon, die Papiere der freien Aktionäre so günstig wie möglich einzusammeln. Wenn das Unternehmen in einigen Jahren erneut an die Börse gebracht oder verkauft werden sollte, verdienen daran auch Herberg und einige weitere Gerresheimer-Manager über ihre Anteile an der niederländischen Muttergesellschaft. Herberg wollte diesen möglichen Interessenkonflikt auf Nachfrage von mm nicht kommentieren.
      Die unselige Rolle der Vorstände

      Auch ansonsten legten die Gerresheimer-Manager einen erstaunlich lockeren Umgang mit den Rechten ihrer Minderheitsaktionäre an den Tag. Der Beschluss der Hauptversammlung, die verbleibenden Anleger abzufinden, wurde ins Handelsregister eingetragen, bevor die einmonatige Klagefrist verstrichen war.



      Der Fall Edscha

      Verkauft: Das Finanzhaus Carlyle übernahm den Autozulieferer für 26,50 Euro je Aktie.
      Verrechnet: Kurz danach ergab ein Gutachten einen Wert von 32,50 Euro.
      Verdient: Edscha-Chef Kuschetzki (im Bild) war an einer Übernahme-Gesellschaft beteiligt.


      Noch deutlicher wird die unselige Rolle, die Vorstände bei Übernahmen und Squeeze-outs spielen können, im Fall Edscha . Das US-Finanzhaus Carlyle hatte Ende vergangenen Jahres ein Kaufangebot für den Autozulieferer aus Remscheid unterbreitet.

      Firmenchef Horst Kuschetzki empfahl daraufhin den Kleinanlegern, das "faire" Angebot von 26,50 Euro je Aktie anzunehmen, das eine "attraktive Prämie" auf den Börsenkurs enthalte. Auch er selbst, gab der Edscha-Vormann bekannt, habe sein Paket von 23 Prozent der Aktien bereits an den Investor verkauft.

      Tatsächlich war der Firmenchef, wie dem Übernahmeangebot zu entnehmen war, gemeinsam mit drei seiner Vorstandskollegen an der neuen Muttergesellschaft des Unternehmens beteiligt, ebenfalls mit 23 Prozent. Die Edscha-Manager hatten also ein erhebliches Eigeninteresse, die Aktien so billig wie möglich aufzukaufen. Je niedriger ihr Einstandspreis, umso größer dürfte der Gewinn bei einem späteren erneuten Börsengang ausfallen, über den Kuschetzki bereits laut nachdenkt.

      Nachdem sie binnen weniger Wochen mehr als 95 Prozent der Edscha-Aktien eingesammelt hatten, verkündeten Kuschetzki & Co. in diesem Frühjahr, auch die letzten freien Aktionäre im Wege eines Squeeze-out abfinden zu wollen. Nun aber lag der Preis mit einem Mal bei 32,50 Euro je Aktie, immerhin ein Aufschlag von über 20 Prozent.

      Aktionäre, die vorher zu dem billigeren Preis verkauft hatten, waren stinksauer. Man habe erst jetzt eine "Unternehmensbewertung im technischen Sinne" durchgeführt, redete sich der Edscha-Lenker ob der rätselhaften Wertvermehrung in derart kurzer Zeit heraus. Überzeugend ist Kuschetzkis Argumentation aber nicht. Denn die gewundene Erklärung bedeutet nichts anderes, als dass ausgerechnet der Vorstandschef nicht gewusst haben soll, was sein Unternehmen zum Zeitpunkt der Übernahme wert war.

      Wie kann es sein, dass die Aktionäre mit einem Spottpreis abgefunden werden, obwohl sich kurz danach herausstellt, dass das Unternehmen viel mehr wert ist?

      Das deutsche Aktienrecht gibt den Managern freie Hand. Beim Übernahmeangebot an alle Aktionäre darf der Aufkäufer einen Preis bieten, der sich in erster Linie am Börsenkurs orientiert. Beim Squeeze-out hingegen muss der Großaktionär in einer gründlichen Firmenbewertung aufzeigen, ob das Unternehmen einen höheren Wert hat, als in der Börsennotiz zum Ausdruck kommt.

      In Zeiten heruntergeprügelter Aktienkurse ist häufig genau das der Fall - ein guter Grund für Finanzhäuser wie Carlyle, gerade in Baisse-Zeiten auf Einkaufstour zu gehen. Denn der Unterschied zwischen Aktienkurs - zu dem das Gros der Papiere eingesammelt wird - und tatsächlicher Firmensubstanz ist teilweise enorm.

      Die freizügige deutsche Gesetzgebung

      Als der Finanzinvestor Schroder Ventures (mittlerweile in Permira umbenannt) 2000 den Autozulieferer Kiekert übernahm, erhielten die freien Aktionäre für ihre Papiere 35 Euro. Zwei Jahre später, beim Squeeze-out der letzten Anleger, lag der Preis bei 64,45 Euro je Aktie - eine Steigerung von fast 85 Prozent. Auch in diesem Fall war mit dem ehemaligen Kiekert-Vormann (und heutigen Aufsichtsratschef) Werner Sterzenbach ein Topmanager und intimer Kenner des Unternehmens an der Übernahme beteiligt.



      Der Fall Stinnes

      Kalkuliert: Die Deutsche Bahn zahlte den Aktionären des Logistikers 32,75 Euro.
      Korrigiert: Laut Gutachten war jede Aktie rund 40 Euro wert.
      Kassiert: Die Stinnes-Vorstände konnten ihre Optionspakete zu 40 Euro abrechnen.


      Die freizügige deutsche Gesetzgebung kommt jedoch längst nicht nur ausländischen Finanzinvestoren zupass. Sogar Staatskonzerne nutzen bisweilen die Möglichkeit, lästige Kleinaktionäre auszubooten. So wie die Deutsche Bahn AG bei der Übernahme des Logistikers Stinnes.

      32,75 Euro bot die Bahn den freien Stinnes-Aktionären im August vergangenen Jahres an. Eine scheinbar äußerst attraktive Offerte, enthielt sie doch eine Prämie von fast 25 Prozent auf den Börsenkurs des Transportunternehmens vor Bekanntwerden der Übernahmepläne.

      Auch Stinnes-Chef Wulf Bernotat, heute Vormann des Energieriesen Eon, zeigte sich angetan von der Großzügigkeit der Bahner. Der Preis sei "angemessen und attraktiv", so Bernotat. Der Vorstand riet den Aktionären, das Angebot anzunehmen.

      Bei solch wohlklingenden Worten fiel es den Bahn-Managern leicht, bis Mitte Oktober mehr als 99 Prozent aller Stinnes-Papiere einzusammeln.

      Gerade mal neun Wochen später kündigte der Staatskonzern den Squeeze-out an - und war plötzlich bereit, den wenigen noch verbliebenen Stinnes-Aktionären rund 40 Euro zu zahlen. Der happige Nachschlag von fast 25 Prozent sei auf der Grundlage eines Wertgutachtens ermittelt worden, teilte die Bahn lapidar mit. Eine Erklärung, die für all die Aktionäre, die ihre Papiere für weniger als 33 Euro abgegeben hatten, wie blanker Hohn klingen muss.

      Damit nicht genug: Die Stinnes-Manager um Firmenchef Bernotat, die noch kurz zuvor den Aktionären das Angebot von 32,75 Euro ans Herz gelegt hatten, konnten ihre üppigen Aktienoptionsprogramme auf der Basis des Wertgutachtens, also zu knapp 40 Euro, abrechnen.

      Der Vorstand sahnt ab, der Kleinanleger hat das Nachsehen - im Verlauf vieler Übernahmen wird überdeutlich, dass die viel beschworene deutsche Aktienkultur häufig nicht mehr ist als eine leere Worthülse.

      Zumal die Konzerne nicht nur beim ersten Angebot an alle freien Aktionäre, sondern auch beim Squeeze-out selbst tief in die Trickkiste greifen. Das Aktienrecht verlangt zwar vom Hauptaktionär, die Abfindung der letzten Anleger mit einem detaillierten Bericht über den Unternehmenswert zu untermauern - und diesen sogar von einem neutralen Gutachter prüfen zu lassen. In der Theorie ein faires Verfahren. Die Praxis sieht häufig anders aus: Die Großaktionäre beauftragen einen ihnen nahe stehenden Wirtschaftsprüfer (WP) mit der Bewertung. Außerdem schlagen sie den Gutachter vor - einen weiteren WP, den laut Gesetz ein Gericht bestellen soll. Die Richter nicken die Empfehlung der Firmen oft aber einfach ab.

      Die kalkulierte Eile der Großaktionäre

      Weil es die Großaktionäre stets eilig haben, ihre letzten freien Anleger hinauszudrängen, werden Firmenbewertung und Prüfung dann unter großem Zeitdruck und meist parallel durchgeführt. Häufig liegen zwischen Abschluss des Bewerters und Abschluss des Gutachters nur wenige Tage. Und in schöner Regelmäßigkeit sind sich beide Seiten erstaunlich einig darüber, welche Abfindung den restlichen Anlegern zusteht.



      Der Fall Gerresheimer

      Gekauft: Finanzinvestoren übernahmen den Glashersteller für 15 Euro je Aktie.
      Geprüft: Laut Gutachten war jedes Papier 16,12 Euro wert.
      Genutzt: Auch die Gerresheimer-Vorstände verdienen an der Übernahme.


      Ein echter Experte für das Herausquetschen freier Aktionäre ist die Hamburger WP-Gesellschaft Susat & Partner. Bereits bei zehn Squeeze-outs hat Susat die Firmenbewertung erstellt - als Gutachter fungierten die Hamburger sogar in rund 30 Fällen.

      Häufig tragen die Schriftstücke die Unterschrift von Peter Bartels, einem der Gesellschafter von Susat. Bartels, ein viel beschäftigter Mann, der nebenbei auch Richter in Sachen Firmenbewertung schult, kann in der engen Verzahnung von Bewerter und Gutachter kein Problem erkennen. Etwaige Differenzen würden bereits im Verlauf der Prüfung angesprochen; eine korrekte Unternehmensbewertung sei trotz Zeitdruck stets sichergestellt.

      Aktionärsvertreter sind da ganz anderer Ansicht - mit nachvollziehbaren Argumenten. Immer wieder werden die Ertragsaussichten der Unternehmen sehr ungünstig eingeschätzt und mit üppigen Risikozuschlägen abgezinst. Folge der großzügig ausgenutzten Spielräume: Der errechnete Firmenwert - und damit die Abfindung der freien Aktionäre - ist oft erstaunlich niedrig.

      Nahezu jeder deutsche Squeeze-out landet deshalb vor Gericht. Egal ob Mannesmann, Dresdner Bank, Edscha oder Gerresheimer - regelmäßig versuchen Anlegervertreter die Abstandssumme in so genannten Spruchverfahren aufzustocken. Ihre Erfolgsbilanz spricht für sich. In rund 90 Prozent aller Verfahren, schätzen Experten, erhöhen die Richter im Nachhinein die Abfindung. Allerdings vergehen auf dem zähen Weg durch die Instanzen manchmal mehr als zehn Jahre. Ein neues Gesetz, das im September in Kraft tritt, soll den Prozess nun beschleunigen.





      Gut möglich, dass auch im Fall Barilla/ Kamps ein Spruchverfahren in Gang kommt. Auch wenn es auf den ersten Blick aussieht, als ob die Italiener die Kleinaktionäre fair behandelt haben - der Squeeze-out-Preis von 12,14 Euro liegt deutlich über dem von Susat errechneten Ertragswert von 7,19 Euro pro Aktie -, blieben auf der Hauptversammlung einige Fragen offen.

      Haben die Barilla-Brüder tatsächlich viel zu viel Geld für einen heruntergewirtschafteten Backkonzern bezahlt? Oder ist der Laden am Ende doch mehr wert, wie einige Kleinaktionäre mutmaßen? Im Zweifel wird wieder ein Gericht die Preisfrage entscheiden
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 15:07:05
      Beitrag Nr. 811 ()
      @Hiberna
      Schöner Artikel!

      Also schön abwarten und munter bleiben!

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 15:51:09
      Beitrag Nr. 812 ()
      @Lübbe

      Abwarten ist richtig. Nach unten ist das Risiko begrenzt auf die Differenz bis zum vorgeschlagenen Abfindungspreis, also vom jetzigen Kurs aus gesehen auf ca. 5 Euro pro Aktie.

      Nach oben gib es hohe Chancen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 15:56:39
      Beitrag Nr. 813 ()
      ich werde bei der HV sein
      wer vertreten werden will soll sich per boardmail melden!
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 15:56:55
      Beitrag Nr. 814 ()
      interessanter ist der Bundesanzeiger von heute:

      http://www.ebundesanzeiger.de/research/banzservlet/event_sho…

      Gruß unicum
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 16:36:39
      Beitrag Nr. 815 ()
      Hinterlegungsstellen sind:

      ING BHF-BANK Aktiengesellschaft

      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 16:55:57
      Beitrag Nr. 816 ()
      In der Einladung zur HV bleibt offen,

      wie die 54,47 Euro ermittelt wurden.

      Ich bekomme langsam den Verdacht, dass hier noch gar keine umfassende Unternehmensbewertung gemacht wurde...

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 17:27:52
      Beitrag Nr. 817 ()
      Ich freue mich wahnsinnig auf 10 Jahre Rechtsstreit!

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 17:30:57
      Beitrag Nr. 818 ()
      #815

      Diesen Kurs haben sie wohl gewürfelt...

      ;)
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 17:40:10
      Beitrag Nr. 819 ()
      54,47 war wohl der 3monatskurs
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 04:55:43
      Beitrag Nr. 820 ()
      Es ist wohl schon das Jahresendspiel in Gang:

      Neben der WET zeigt sich auch die Thüga AG als absolutes Sahnestück! Beide Gesellschaften haben am gleichen Tag die HV, beide in München.

      Sozusagen Sahnestücke im Doppelpack! Habe mir von beiden Werten etwas hingelegt. Die SdK sprach schon von einem `lächerlichen Preis` für Thüga. Von WET wollen wir erst gar nicht sprechen ...

      Carlo
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 04:57:32
      Beitrag Nr. 821 ()
      Ich vergaß:

      Abfindung 63,36
      Akt. Kurs 69
      fairer Preis lt. div. Quellen mind. 90 ...
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 09:26:53
      Beitrag Nr. 822 ()
      Aus´m Bundesanzeiger:


      3.3 Zur Durchführung der Verschmelzung wird die Blitz Holding KG ihr Festkapital von Euro 7.325.121,00 (in Worten: sieben Millionen dreihundertfünfundzwanzigtausendundeinhunderteinundzwanzig) um Euro 2.274.879,00 (in Worten: zwei Millionen zweihundertvierundsiebzigtausendachthundertneundundsiebzig) erhöhen, und zwar dadurch, !dass allen Aktionären der W.E.T. AG die Stellung von Kommanditisten eingeräumt wird und für sie Kommanditeinlagen von jeweils Euro 3,00 multipliziert mit der Anzahl der jeweils von ihnen gehaltenen Inhaberaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 3,00, damit insgesamt neue Kommanditeinlagen mit einem Festkapitalanteil von insgesamt Euro 2.274.879,00 festgesetzt werden.


      Juhu wir werden alle Kommanditisten!

      Ich wollte schon immer mal einer sein!
      Ich glaub ich kauf meinen Nichten auch noch ein paar Aktien. Die wollen bestimmt auch Kommanditisten werden.
      Welch schönes Wort!

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 10:15:01
      Beitrag Nr. 823 ()
      Kurs seit öffentlicher Zugänglichkeit des Gutachtens in Schüben stärker.
      Nach 3 maliger Kontaktierung von WET habe ich das Gutachten immer noch nicht per E-mail bekommen. Aber es war klar, die Aktionäre sind natürlich der restliche lästige Dreck, für die eigentlich jede Minute zu schade ist.

      Verfügt schon jemand über Details des Gutachten? Ewige Rendite? Abzinungsfaktor? Beta?

      Gruß, Sigus
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 12:05:50
      Beitrag Nr. 824 ()
      Hat hier jemand schon das Gutachten ?
      Wäre auch sehr daran interessiert !!!

      Meine eMail verate ich dann als Boardmail :-)

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 13:44:44
      Beitrag Nr. 825 ()
      Habe das Gutachten (ca. 80 Seiten) seit gestern Mittag, aber bisher nur grob überflogen. Habe das Gutachten ferner leider gerade nicht zur Hand und das Mail schon wieder gelöscht.

      Kurz ein paar Daten (aber ohne Gewähr!!!):

      Betafaktor 0,8 aus einer Peer-Group europäischer Automobilzulieferer ermittelt - Vergangenheit wäre nicht aussagekräftig

      Abzinsung 5.5% + 5% Risikozuschlag

      drastischer Anstieg der Materialkosten (ca. von 36 auf 44% des Umsatzes), deshalb Gewinneinbruch auf glaube ich 1,x Mio. Euro im laufenden GJ (auf EBIT-Basis). Danach 4,x Mio. Euro Jahresgewinn

      Aufspaltung des Unternehmenswertes in operatives Ergebnis (leidet unter schwachem Dollar) und Wert der Absicherungsinstrument (wurde glaube ich mit 17,x Mio. EUR angesetzt).
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 17:47:21
      Beitrag Nr. 826 ()
      @Zugzwang

      Wie hast Du das Gutachter erhalten?

      Wurde es Dir von W.E.T. zugesendet oder hast Du es auf anderem Wege bekommen?
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 17:25:26
      Beitrag Nr. 827 ()
      beta 0,8 ist völiger wahnsinn

      1,2 mindestens notwendig

      damit wären wir schon beii 82,5 euro!!!
      also weiterkaufen
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 18:49:00
      Beitrag Nr. 828 ()
      Sag mal Frank Scheunert, du hast ja wohl überhaupt keine Ahnung. Je höher das Beta desto niedriger der Unternehmenswert. Bei einem Beta von 1,2 kommt also noch weniger raus als 54,47. Vielleicht solltest du dir vor dem nächsten Expertenposting erst mal die Grundlagen der Unternehmensbewertung reinziehen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 20:25:35
      Beitrag Nr. 829 ()
      aha dschuleys???
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 20:37:36
      Beitrag Nr. 830 ()
      hm dschules ich sehe das anders aber egal es sollte hier um die Aktie gehen und nicht Personen angegriefen werden oder sehe ich das falsch
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 20:59:50
      Beitrag Nr. 831 ()
      Der Hammer sind hier die 5% Risikozuschlag.
      Leider hat WET keine langlaufende Anleihe emittiert, sonst wäre klar, das es weniger sind...

      Gewinneinbruch dieses Jahr, das ist ja auch ziemlich unverschämt. Glaube nicht, dass die Zahlen für dies Qurtal dies belegen...

      Ciao Niko


      P.S.: Hat jemand das Gutachten als pdf ???
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 02:00:35
      Beitrag Nr. 832 ()
      @Big Nick: Der Risikozuschlag liegt derzeit grundsätzlich bei 5% und wird mit dem Beta multipliziert ;)

      @Lintdorfer: Dschules hat bezüglich des Betas leider recht, aber bezüglich des "Personenteils" stimme ich dir zu :p

      @FrankScheunert: Das Beta entspricht dem Risikomaß und wird (derzeit) mit standardmäßig 5% multipiziert, d.h. je höher das Beta ist, desto höher ist der Diskonierungsfaktor und desto niedriger ist der Unternehmenswert
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 08:42:41
      Beitrag Nr. 833 ()
      Wie habt Ihr das Gutachten erhalten?

      Ich habe noch nicht einmal den Geschäftsbericht bekommen, obwohl mir dessen Zusendung per EMail zugesichert war.

      Macht es da überhaupt Sinn, wenn ich das Gutachten von W.E.T. anfordere?
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 08:48:55
      Beitrag Nr. 834 ()
      Ich entschuldige mich für meine harten Worte.
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:07:03
      Beitrag Nr. 835 ()
      ich habe schon vor über einer woche nach dem gutachten per email gefragt und bis heute noch nicht einmal eine antwort erhalten.
      verarschen lassen möchte ich mich eigentlich nicht. deshalb werde ich auf alle fälle mit einer aktie kommanditist. hg capital darf mich dann kostenintensiv fortlaufend versorgen. :laugh: :laugh:
      wenn das viele machen sind die über den kosten-nutzen- aufwand sicher hellauf begeistert.


      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:44:07
      Beitrag Nr. 836 ()
      @all

      Gutachten habe ich von WET trotz mehrfacher Aufforderung auch noch nicht bekommen. Mußte mir es also auf anderem Wege besorgen.

      Sind übrigens doch nur ca. 50 Seiten.

      Beim Betafaktor dürrfte nur geringer Spielraum bestehen.
      Der Knackpunkt sind die Ergebnisprognosen (angeblich verstärkter Preisdruck durch Automobilzulieferer und Autohersteller).
      Weiterer Risikofaktor sei, dass möglicherweise neue Wettbewerber bei Klimasitzen, die die Sitzheizungen kanibalisieren, auftauchen und es deshalb zu einem Preiskampf kommt.

      Freue mich schon auf die HV.

      Würde WET an eurer Stelle nochmals auffordern das Gutachten unverzüglich auszuhändigen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:47:06
      Beitrag Nr. 837 ()
      @straßenköter

      Dafür werde ich mir sicherlich auch ein paar Aktien aufheben (für jeden in der Familie eine Aktie).

      Dadurch sind ja auch wichtige Infos für das Spruchstellenverfahren herauszubekommen.
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 17:03:08
      Beitrag Nr. 838 ()
      wer das gutachten per email haben will sende mir eine boardmail
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 23:24:02
      Beitrag Nr. 839 ()
      Anbei ein paar Bemerkungen zum Gutachten von Price Waterhouse

      Laut Seite 2 umfaßt die Untersuchung insbesondere die Überprüfung der Planungsunterlagen auf Plausibilität. Eigene Prüfungshandlungen im Sinne von §§ 316 ff. HGB wurden nicht vorgenommen. Ich habe zur Zeit keinen Zugriff auf einen HGB-Text. Weiß jemand, was damit gemeint ist?

      Laut Seite 14 des Gutachtens wurde der Einsatz von Flachbandkabeln für die gesamte Branche erst im Laufe des vergangenen Jahres bei zwei Auto-Herstellern frei gegeben. Für dieses Produkt gibt es für die gesamte Branche somit noch keine Vergangenheitsdaten.

      Auf Seite 15 wird der geschätzte Weltmarktanteil mit 50 Prozent angegeben bei den Sitzheizungen. Wenn ich mich recht erinnere, hat W.E.T. hier in der Vergangenheit den eigenen Marktanteil mit 60 Prozent benannt.

      Auf Seite 15 wird angegeben, daß der erstmalig ausgewählte Zulieferer meist über die gesamte Produktionslaufzeit eines Fahrzeugmodells den Hersteller beliefert. Kann dies dann bedeuten, daß für die bereits produzierten Fahrzeugmodelle eine Ergebnisrechnung bis zum Ende der Modelllauftzeit erstellt werden kann? Wenn der Gutachter sich die entsprechenden Verträge anguckt, dann müßter er ein Gefühl bekommen können für die Ergebnisschätzung der nächsten Jahre.

      Auf Seite 17 wird berichtet, daß es drei Verfahren zur Herstellung von dem neuen Produkt „Flachbandkabel" gibt, wobei W.E.T. mit dem von W.E.T. patentierten Laminierungsverfahren Technologieführer ist.

      Seite 17:Im Bereich elektronische Bauteile hat W.E.T. durch RUF in Europa einen Martkanteil von ca. 20 Prozent und in Deutschland sogar von 40 Prozent.

      Es scheint so zu sein, daß W.E.T.-Kanada verkauft worden ist und im Gutachten dann nur W.E.T.Europa betrachtet wird. Der Käufer zahlt den Kaufpreis für W.E.T.-Kanada nicht. Der Kaufpreis wird laut Seite 1 in voller Höhe als Darlehen gestundet.

      Die vereinbarten Darlehenszinsen habe ich im Gutachten nicht gefunden. Alleine damit kann man die Ergebnisplanung der Folgejahre leicht beeinflussen. Weiß jemand, in welcher Höhe Darlehenszinsen von W.E.T. berechnet werden?

      Normal ist ein solcher Vorgang ja nicht, daß man ein Unternehmen verkauft und den Verkaufspreis stundet. Was kann für eine Motivation hinter dieser Transaktion stecken?

      Price Waterhouse geht auf Seite 1 davon aus, daß der Verkauf von W.E.T.-Kanada eine eingeleitete Maßnahme ist und W.E.T. infolgedessen als W.E.T. nach Verkauf von W.E.T.-Kanada zu bewerten sei.

      Der Verkauf von W.E.T.-Kanada ist noch gar nicht durchgeführt. Über diesen Verkauf wird in der gleichen Hauptversammlung zeitlich vor dem Delisting-Beschluß abgestimmt.

      Laut Seite 1 geht Price Waterhouse davon aus, daß der Wert von W.E.T. sich durch den Verkauf von W.E.T.-Kanada nicht ändern würde, da der Wert von W.E.T.-Kanada dem Wert der Loan Note entspräche.

      Meiner Meinung nach benötigt ein Aktionär erst mal ein Gutachten über die Bewertung von W.E.T.-Kanada zur Beurteilung des Verkaufspreises von W.E.T.-Kanada, damit er sich eine Meinung darüber bilden kann, ob der Abfindungspreis des Delisting-Gutachtens fair ermittelt worden ist.

      Wenn W.E.T.-Kanada erst ein paar Minuten oder Stunden vor dem Beschluß des Delistings verkauft wird, drängt sich doch einem der Verdacht auf, daß mit dieser vorherigen Transaktion der Abfindungspreis gedrückt werden soll.

      Warum wird W.E.T.-Kanada eigentlich nicht in umgekehrter zeitlicher Reihenfolge verkauft, also ein paar Minuten/Stunden nach der Abstimmung über den Delisting-Beschluß?

      Im Gutachten von Price Waterhouse wird also nicht W.E.T. in seiner bisherigen Form bewertet, sondern nur W.E.T. Europa. Gleichzeitig weist Price Waterhouse auf Seite 18 des Gutachtens darauf hin, daß für W.E.T. Europa geprüfte Daten nur für das Geschäftsjahr 2002/2003 zur Verfügung standen. Für 2000/01 und 2001/02 standen die Daten von Bilanz und GuV nicht in gleicher Qualität zur Verfügung. Das klingt doch sehr verdächtig.

      Kann Price Waterhouse überhaupt erkennen, ob und wenn ja, welche Änderungen der Bewertungen vorgenommen worden sind für W.E.T.-Europa in 2002/03, wenn es für die Vorjahresperioden keine geprüften Abschlüsse gibt? Sehr verdächtig. Daß die Zukunft von Price Waterhouse bei den Prognosen nicht richtig geprüft werden kann, ist ja noch verständlich. Jetzt fehlt aber auch noch einer sichere Basis für die Vergangenheit.

      In dem Gutachten von Price Waterhouse wird nur W.E.T.-Europa bewertet. Als Jahresüberschuß von W.E.T.-Europa wird im Gutachten für das Jahr 2002/03 ein Wert von 3.2 Mio Euro genannt auf Seite 20. Der gesamte Jahresüberschuß für W.E.T. betrug in diesem Zeitraum jedoch 16.7 Mio Euro. Ich hoffe, daß ich den Überschuß mit 16.7 Mio Euro richtig angegeben habe. Der aktuelle Geschäftsbericht von W.E.T. ist mir bisher in Papierform noch vorenthalten worden.

      Der Anteil des Jahresüberschusses von W.E.T.-Europa am Gesamtergebnis von W.E.T. beträgt somit 19 Prozent. In das Gutachten von Price Waterhouse sind nur Unternehmensbestandteile eingeflossen, die 19 Prozent des Gesamtergebnisses erwirtschaften. Die lukrative kanadische Tochter, die ca. 80 Prozent des Ergebnisses erwirtschaftet, wurde von Price Waterhouse nicht begutachtet. W.E.T. Asien ist dabei mal nicht berücksichtigt. W.E.T. Asien ist erst im Aufbau begriffen.

      Bilanz und GuV von W.E.T. Europa werden auf Seite 19 und 20 dargestellt. Dabei sind nur die Werte für 2002/03 genannt. Das Weglassen der Vorjahreswerte im Gutachten ist eine Frechheit. In dieser Gutachten-Abteilung von Price Waterhouse möchte ich nicht arbeiten. In den anderen Abteilungen von Price Waterhouse sind die Mitarbeiter aber in Ordnung.

      Jetzt beginnt das Kapitel Ermittlung des Unternehmenswertes auf den Seiten 22 ff. Dafür habe ich heute Abend keine Zeit und auch keine Kraft mehr.

      Eine angenehme Nachtruhe wünscht Euch
      Hiberna
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 01:31:44
      Beitrag Nr. 840 ()
      @ Hiberna:

      Der Sinn und Zweck des Verkaufs ist in der HV-Einladung erläutert, u.a. "Stellungnahme des Vorstandes".

      Es gibt ein zweites Gutachten zur Bewertung von WET Ltd. (Canada).

      Mail ich Dir gerne, Mail im WO-System mit Deiner Mailaddy + Erinnerung hier im Board genügt.

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 04:32:25
      Beitrag Nr. 841 ()
      Hallo Hiberna,

      dank dir - sehr gute Ausführungen!

      >>Die vereinbarten Darlehenszinsen habe ich im Gutachten nicht gefunden. Alleine damit kann man die Ergebnisplanung der Folgejahre leicht beeinflussen. Weiß jemand, in welcher Höhe Darlehenszinsen von W.E.T. berechnet werden?

      Normal ist ein solcher Vorgang ja nicht, daß man ein Unternehmen verkauft und den Verkaufspreis stundet. Was kann für eine Motivation hinter dieser Transaktion stecken?<<

      Wie Big Nick schon sagte, ist das der HV Einladung zu entnehmen. Bringt 2,5 Mio. steuerliche Ersparnis p.a.!!

      Dessen Lektüre (auch wenn`s zugegebenermaßen etwas dauert) sei jedem Aktionär und potentiellen zukünftigen Kommanditisten dringenst angeraten.

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 11:54:32
      Beitrag Nr. 842 ()
      Heute Übernahmeangebot von ONTARIO an Ixos AG.

      Wollen die die Perlen des Neuen Markt komplett von der Börse nehmen.
      Wäre interessant zu wissen, wer bei Ontario letztendlich dahinter steht.

      Gruß,

      Siggi
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 12:13:53
      Beitrag Nr. 843 ()
      @ Sigus:

      Wie die Zahlen hinter den Firmenbezeichnungen schon vermuten lassen, sind diese Ontarios so Standardfirmen (Briefkasten), die nur erfunden wurden, um auf Kosten der Allgemeinheit Steuern zu sparen.

      M.a.W. die Übernehmer bei Ixos und WET sind völlig andere.
      Wer jeweils dahinter steht findest Du in den Meldungen (z.B. heutige Ixos AdHoc).

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 13:43:49
      Beitrag Nr. 844 ()
      Ok danke! Dann sind "Ontarios" also reine Steuersparmodelle.


      Steuerliche Nachteile eines Kommanditisten sind folgende:

      Er hat § 15 EStG gewerbliche Einkünfte. Also keine mehr nach § 20 EStG aus Kapitalvermögen.

      Er muss sie also wie ein normales Einkommen bei Anteil einer Gesellschaft versteuern. Er kann so allerdings auch Verluste gelten machen direkt mit seinem anderen Einkommen. (Allerdings nur bis zu Höhe seines Kapitalkontos § 15a EStG). Bei WET zudem unwahrscheinlich.

      Er ist sofort und direkt am Gewinn beteiligt. es gibt also keine Ausschüttungspolitik mehr.

      Eine Frage ist noch: Wie hoch wird das Kapitalkonto des Kommanditisten sein. Entweder der volle Aktienwert, den Ontario dem ehemaligen Aktionär auszahlt und wieder in die KG einlegt. Oder eben weniger und der REst ist als Spekugewinn bei Eintritt von der AG in die KG zu versteuern.

      Bei Veräußerung seiner Kommanditbeteiligung gibt es dann keine 1 Jahresfrist mehr, sondern evtl. Gewinn ist voll steuerpflichtig.

      Auskunftspflicht ist zwar leicht höher als beim Aktionär, aber absolut keine Geschäftsführungbefugnis.

      WEr also denkt WET wird in den nächsten Jahren DIE ERfolgsstory in der Automobilzulieferindustrie, der kann sich evtl schon überlegen, Kommanditaktionär zu werden. ER muss denn eventuellen Spekugewinn voll versteuern und seine zukünftigen Gewinnanteile auch.

      Gruß,

      Sigus
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 13:54:26
      Beitrag Nr. 845 ()
      #843

      Und wer diesen steuerlichen Unfug vermeiden möchte, dem bleibt nur eine Möglichkeit: VERKAUFEN!

      Entweder zu den 54,47 oder jetzt an der Börse zu ca. 59,- Euro ;)
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 09:35:22
      Beitrag Nr. 846 ()
      Anbei ein Artikel aus dem Handelsblatt:

      W.E.T. Automotive profitiert vom ungarischen Standort


      „Ungarn bewahrte uns vor der Pleite“


      Von Reinhold Vetter


      „Wenn wir damals nicht nach Ungarn gegangen wären, dann gäbe es uns heute auch in Deutschland nicht mehr“, sagt Robert Kafka, Geschäftsführer der W.E.T. Automotive Systems AG Ungarn. Vor allem das niedrige Lohnniveau hatte 1994 die bei München angesiedelte W.E.T. nach Ungarn gelockt. Das Tochterunternehmen produziert heute vier Fünftel aller europaweit ausgelieferten Sitzheizungen der Gruppe, mindestens 30 000 täglich. Im Geschäftsjahr 2002/03 erwirtschaftete die Tochter ein Drittel des Gesamtumsatzes von 177 Mill. Euro.


      PILISSZENTIVÁN. Große Aufschriften in den modernen Werkshallen in Pilisszentivan, dreißig Kilometer vor Budapest, verraten, dass VW, Audi, BMW und Bosch zu den Hauptabnehmern der Sitzheizungen und der hier ebenfalls produzierten Kabelbäume gehören. Auch einige andere westliche Investoren haben sich in dem Ort mit dem für deutsche Zungen fast unaussprechlichen Namen niedergelassen, schon in sozialistischen Zeiten ein traditioneller Industriestandort. Das moderne, 2002 in Betrieb genommene Fabrikgebäude hat eine ungarische Baufirma in acht Monaten aus dem Boden gestampft. „Dafür haben wir sogar einen Preis der ungarischen Wochenzeitung Figyelö bekommen“, freut sich Kafka.

      Die 1 450 Beschäftigten produzieren nach dem so genannten TPS-System, bei dem Leistung und Entlohnung auch von der Kooperation in kleinen Gruppen abhängen. Produktionsleiterin Szilvia Bagi hat das seinerzeit von Toyota entwickelte System auf die Bedürfnisse von W.E.T. angewandt. Es klingt wie selbstverständlich, wenn sie sagt: „Wir arbeiten auch samstags.“ Über die Löhne will sie nur verraten, dass diese weit über dem ungarischen Durchschnittslohn lägen.

      W.E.T. beschäftigt in Pilisszentiván aber auch 60 Ingenieure, die Sitzheizungen technisch weiterentwickeln. Das entspricht einem Trend unter ausländischen Investoren in Ungarn: Weg von der reinen Lohnveredelung, hin zu kombinierter Produktion, Forschung und Entwicklung. Robert Kafka nennt den Mangel an qualifizierten Ingenieuren in den Jahren 2000 im Großraum München als einen Grund dafür, ein Technologiezentrum in Ungarn zu errichten. „Die Qualifikation eines jungen ungarischen Ingenieurs, der sein Studium abgeschlossen hat, ist mit dem eines deutschen Kollegen gleichwertig“, sagt er.

      Probleme gebe es aber, wenn es um die Kommunikationsfähigkeit gehe. Ungarischen Ingenieuren, so Kafka, falle es meistens schwer, sich selbstbewusst zu verkaufen, gerade auch im Umgang mit deutschen Kunden. Erst vor wenigen Tagen habe man dazu eine interne Diskussion veranstaltet. „Dabei standen drei Begriffe auf der Tafel des Schulungsraums: Mut, Selbstbewusstsein, Kommunikation.“ In nächster Zeit wolle man verstärkt Fortbildungsmaßnahmen organisieren und ungarische Mitarbeiter nach Deutschland schicken, damit sie Zusammenarbeit in internationalen Teams trainieren könnten.

      Mit den Behörden hat Robert Kafka unterschiedliche Erfahrungen gesammelt. Die Beziehungen zum Bürgermeister im Ort seien exzellent, gerade habe man auch eine sehr kleinliche Steuerprüfung über sich ergehen lassen. Das zum Teil sehr träge Vorgehen des Zolls sei gerade für Automobilzulieferer ärgerlich, die schnell liefern müssten. Kafka wörtlich: „Ich habe den Eindruck, dass sich die Zustände beim Zoll sogar noch verschlechtern je näher der EU-Beitritt im Mai 2004 rückt.“ Die W.E.T. spürt wie andere Investoren in Ungarn immer mehr den Kostendruck, vor allem durch gestiegene Löhne: „Heute müssen wir viel deutlicher auf die Zahlen schauen als vor Jahren. Außerdem haben wir unternehmensinterne Konkurrenz aus China bekommen.“
      Avatar
      schrieb am 22.10.03 11:38:13
      Beitrag Nr. 847 ()
      egent Street Plans Statement on Boosey Bid After Higher Offer
      2003-10-22 03:13 (New York)

      Regent Street Plans Statement on Boosey Bid After Higher Offer

      Oct. 21 (Bloomberg) -- Regent Street Music Ltd., which is
      offering to buy British music publisher Boosey & Hawkes Plc, said
      it will make a statement on its bid later this month after Boosey
      & Hawkes agreed to accept a higher offer.
      Regent Street said its offer of 195 pence a share in cash
      had been accepted by holders of 13.6 percent of London-based
      Boosey and Hawkes` stock, and it will make a statement by Oct.
      29, two days before the closing date for the rival offer, Regent
      Street said in a Regulatory News Service statement.
      Boosey & Hawkes last month agreed to a takeover offer from
      Hg Capital of 215 pence a share in cash. Hg Capital, with $1.3
      billion under management, said last month its bid had been
      accepted by holders of 43.5 percent of Boosey & Hawkes stock.
      Boosey & Hawkes, founded in the 1760s, began to attract
      takeover interest in 2000 after it discovered that management at
      a Chicago unit had accumulated 11.9 million pounds of bad debt
      after supplying customers who couldn`t pay. The company sold its
      music-instruments business in February.
      Boosey & Hawkes makes money by selling music and by
      collecting royalties from the performance of works by composers
      including Richard Strauss, Igor Stravinsky, Sergei Rachmaninoff,
      Aaron Copeland and Bela Bartok.
      John Boosey founded a music-lending library in London in the
      18th century, acquiring rights to works by composers such as
      Gioacchino Rossini. The company started making brass and wind
      instruments in the 1850s.
      In 1930, Boosey & Co. merged with Hawkes & Son, a publisher
      of band and orchestral music founded in 1865 by William Hawkes.

      --Edward Evans in the London newsroom (44) 20 7073 3190 or at
      evans3@bloomberg.net with reporting by Simon Clark. Editors:
      Collins, Vines, Fried

      Story illustration: See {BAKS LN <Equity> CNP 00094090102 <GO>}
      for a slide show of selected functions and information on
      Boosey & Hawkes. Press the space bar to pause, the <GO> key to
      continue.

      BAKS LN <Equity>
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 17:34:44
      Beitrag Nr. 848 ()
      Ich habe heute den Geschäftsbericht von W.E.T. per Post erhalten. Das Delisting-Gutachten ist mir per EMail von W.E.T. zugesendet worden. Anbei ein paar Bemerkungen zum Geschäftsbericht:

      Laut Seite 11 sind zwei DVFA-Analystenkonferenzen durchgeführt worden sowie Analystenmeetings bei road-shows. Wenn jemand von diesen Veranstaltungen die Präsentationsunterlagen hat, könnte man ersehen, ob darin ein ebenso niedriges Ergebniswachstum prognostiziert worden ist wie von Price Waterhouse auf Seite 39 des Delisting-Gutachtens. Im Delisting-Gutachten steht, daß ein langfristiges Wachstum der finanziellen Überschüsse von 1 Prozent für realisierbar gehalten wird. Ich vermute, daß von W.E.T. in den Analystenkonferenzen ein weit höheres Wachstum genannt worden ist, sofern diese Analystenkonferenzen vor der Übernahme durch HG-Capital stattgefunden haben.

      Auf Seite 27 wird berichtet, daß im Gegensatz zum langristig von Price Waterhouse erwarteten Ergebniswachstums von 1 Prozent jährlich im Geschäftsjahr 2002/03 das operative Ergebnis um 15 Prozent gesteigert werden konnte. Wie auf Seite 27 dargestellt wurde, gelang diese Verbesserung trotz verschiedener Sonderbelastungen wie Aufbau in China, Schließung des Standortes in Schlüchtern, Anlaufverluste im Flachbandkabelgeschäft für die Automobilindustrie und Integration der RUF-Gruppe.

      Das DVFA-Ergebnis pro Aktie errechnet sich im Geschäftsbericht aber als einfache Division des Jahresüberschusses durch die Anzahl der Aktien. Anders als HG-Capital und der Vorstand kennen wir aber das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis pro Aktie nicht. Ich konnte keine Angaben über die Höhe dieser Sondereinflüsse im Geschäftsbericht entdecken. Ich könnte mir vorstellen, daß da zum berichteten Ergebnis pro Aktie von 5.21 Euro noch z.Bsp. ein weiterer Euro pro Aktie dazu kommt. Dann aber ist der Delisting-Abfindungspreis von ca. 54 Euro lächerlich niedrig, wenn man das dann geltende Kurs-Gewinn-Verhältnis betrachtet.
      Laut GuV auf Seite 32 gibt es einen Währungsverlust in Höhe von 1.9 Mio Euro. Auch das ist kein regelmäßig wiederkehrender Aufwandsposten.

      Laut Seite 50 hat sich die Abhängigkeit von Großkunden etwas reduziert, was in veringerten prozentualen Anteilen der beiden größten Kunden am Umsatz und an den Forderungen zum Ausdruck kommt.

      Laut Seite 50 wurden der Bestand an Devisentermingeschäften von 19 Mio Euro auf 99 Mio Euro erhöht. Ich habe mich nicht näher mit der Darstellung der Devisentermingeschäfte und auch der Zinsswaps beschäftigt. Ich bin aber mißtrauisch und könnte mir vorstellen, daß in diesem Bereich das Ergebnis auch noch etwas schlecht gerechnet worden ist um den Delisting-Abfindungspreis zu drücken.

      Auf Seite 58 des Geschäftsberichtes erhöhen sich bei den langfristigen Verbindlichkeiten die negativen Marktwerte von Derivaten von 0.5 Mio Euro auf 7.1 Mio Euro. Diese Veränderung kann ich nicht beurteilen.

      Auf Seite 58 gibt es bei den langfristigen Verbindlichkeiten eine Earn-out Verbindlichkeit von 1.6 Mio Euro. Ich weiß nicht, was dies bedeutet. Bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten taucht auch nochmals eine Earn-out Verbindlichkeit von 0.9 Mio Euro auf. Auch hier ist mir nicht bekannt, was dies bedeutet.

      Auf Seite 60 wird ein Verlauf der Garantierückstellung berichtet. Danach gab es nur einen Verbrauch von 333 Tsd. Euro. Ein so niedriger Verbrauch ist ein Beweis für die sehr hohe Qualität der Produkte.

      Der Geschäftsbericht enthält keine Segmentberichterstattung. Als Begründung gibt W.E.T. an, daß intern angeblich keine differenzierte Berichterstattung stattfindet. Das glaube ich nicht, weil es für die einzelnen Segmente separate rechtliche Gesellschaften gibt, die auch separate Abschlüsse erstellen müssen. W.E.T. kann also Segmentergebnisse berichten, will es aber nicht. HG-Capital kennt natürlich die Segmentbericherstattung. Ohne eine Segmentberichterstattung kann auch ein Unternehmen nicht vernünftig geführt werden.

      Auf Seite 72 ist das Vorsteuerergebnis aufgeschlüsselt. Es beträgt für Deutschland 5.6 Mio Euro und für den Rest 22 Mio Euro.

      RUF wurde laut Seite 76 für einen Preis in Höhe von 881 Tsd Euro übernommen, wobei beim Erreichen von bestimmten Ergebnisgrößen maximal noch 2.370 Tsd Euro nachbezahlt wird.

      Auffallend ist, daß ein Vorstandsmitglied der ING BHF Bank im Aufsichtsrat sitzt laut Seite 80, und zwar Herr Scharff. ING ist die Bank, die die Übernahmetransaktion abgewickelt hat. Gegen die ING Bank läuft auch noch ein Ermittlungsverfahren der Bundesaufsichtsbehörde wegen des Vorwurfs, daß die ING Bank bestimmten W.E.T.-Aktionären einen höheren Preis geboten hat für die Abnahme von W.E.T.-Aktien als den offiziellen Übernahmepreis. Wenn der Bankvorstand auch im Aufsichtsrat sitzt, lassen sich solche illegale Transaktionen leichter durchführen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die ING-Bank da eine Strafe verordnet bekäme oder noch besser der Vorstand der Bank persönlich.

      Es drängt sich auch der Verdacht auf, daß da HG-Capital zum Nachteil der Aktionäre über Herrn Scharff bereits vor dem Start der Übernahmeverhandlungen intimen Einblick in die Zahlen von W.E.T. haben konnte.
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 22:03:27
      Beitrag Nr. 849 ()
      In meinem Beitrag Nr. 838 hatte ich Bemerkungen gemacht bis zur Seite 21 des Delisting-Gutachtens. Nun fahre ich fort mit meiner Beurteilung des restlichen Gutachtens.
      Generell läßt sich aber schon jetzt sagen, daß die Führung von HG-Capital Dummköpfe wären, wenn sie an die Beurteilung im Delisting-Gutachten glauben würden. Dann hätten sie eine Fehlinvestition getroffen. Ein Unternehmen wie HG-Capital erwartet, bei einer Anlage in ein Unternehmen wie W.E.T. innerhalb eines Zeitraumes von 3 bis 5 Jahren bei einem Weiter-Verkauf einen Gewinn von mindestens (!!!) 100 Prozent zu erzielen.

      Auf Basis der Planung des Delisting-Gutachtens kann HG-Capital keine attraktive Wertsteigerung seines Investments erwarten beim Verkauf in ein paar Jahren. Wäre das Delisting-Gutachten Basis für die Entscheidung gewesen, dann hätte sich HG-Capital sicher gegen eine Anlage in W.E.T. entschieden.

      Es wäre doch eine interessante Aufgabe für einen Computer-Hacker, die echte Unternehmensplanung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vielleicht gibt es auch mal einen ehrlichen Mitarbeiter bei W.E.T. oder bei HG-Capital, der die Lügen des Delisting-Gutachtens offenlegt.

      Laut Seite 22 des Gutachtens ist Grundlage der Ertragswertermittlung die Geschäftsplanung von W.E.T.-Europa. Dabei geht Price Waterhouse davon aus, daß das Geschäft von W.E.T.-Europa in Zukunft weitgehend parallel zur zyklischen Entwicklung der gesamten Automobilindustrie verlaufen dürfte.

      Diese Annahme von Price Waterhouse bezüglich der parallelen Entwicklung mit der gesamten Automobilindustrie ist aus folgenden Gründen nicht richtig:

      Das Geschäft von W.E.T.-Europa beinhaltet das Sitzheizungsgeschäft von W.E.T.-Gesamt abzüglich W.E.T.-Kanada. Das Sitzheizungsgeschäft im asiatischen Markt ist dabei eingeschlossen. Der asiatische Sitzheizungsmarkt wird von W.E.T. mit dem diesjährigen Start der Produktion in der chinesischen Tochtergesellschaft erst neu erschlossen. Der asiatische Automobilmarkt macht ca. ein Drittel des Weltautomobilmarktes aus. W.E.T. Ist bisher im asiatischem Martk fast nicht vertreten. Der Eintritt in diesen Markt läßt ein Umsatzwachstum erwarten, daß über dem Wachstum der gesamten Automobilindustrie liegen wird.
      Die neue W.E.T.-Tochter RUF ist bisher ausschließlich in Europa tätig. Es ist von W.E.T. schon angekündigt worden, daß die RUF-Produkte in Zukunft auch außerhalb von Europa abgesetzt werden sollen. Das deutet auch auf ein Wachstum hin, das höher sein wird als dasjenige der gesamten Automobilindustrie.
      Es ist fraglich, ob es bei den Autositzheizungen in Europa noch Umsatzwachstum geben kann über höhere Ausstattungsraten, zumal auch die Gefahr von Preissenkungen besteht. Mit den Klimasitzen, die auch in heißen Gegenden zum Einsatz kommen, sind aber noch Wachstumsmöglichkeiten gegeben für W.E.T. Die Klimasitze blasen kalte Luft aus dem Sitz heraus auf die Insassen und tragen damit zum Wohlbefinden der Insassen bei. Klimasitze kommen bisher nur in Luxuslimousinen zum Einsatz. Es ist jedoch zu erwarten, daß der Einsatz von Klimasitzen sich ausweiten wird auf den Standard-Bereich bei den Autos. Die Sitzheizgungen sind wahrscheinlich am Anfang auch nur in Luxus-PKW`s verkauft worden.
      Bei den Klimasitzen gibt es bisher Wettbewerb durch Amerigon aus den USA, durch BMW und durch Mercedes. Die Bilanz von Amerigon ist so schwach, daß es fraglich ist, ob Amerigon überleben kann, zumal das Unternehmen seit vielen Jahren regelmäßig nur Verluste erwirtschaftet. BMW und Mercedes werden wahrscheinlich in Zukunft die Klimasitze nicht mehr selbst herstellen, da in der Automobilindustrie die Tendenz besteht, die Eigenfertigung zugunsten von Fremdbezug zu reduzieren, sofern eine Beschaffung von außerhalb möglich ist. Auch bei den Klimasitzen gibt es also Gründe, die dafür sprechen, daß W.E.T. schneller wachsen kann als der gesamte Automobilmarkt.

      Auf Seite 27 wird dargestellt, daß W.E.T.-Europa in Zukunft Lizenzgebühren berechnen wird an die kanadische Tochtergesellschaft, die noch veräußert werden soll. Price Waterhouse gibt an, daß sie die von W.E.T. berechneten Lizenzgebühren für nicht richtig gehalten und andere Lizenzgebühren im Gutachten angesetzt haben. Berechnungsbasis für die Lizengebühren ist laut Price Waterhouse der Umsatz von W.E.T. Kanada abzüglich der Umsätze für elektronische Bauteile. Die berechneten Lizenzgebühren stellen meiner Meinung nach einen wesentlichen Ergebnisbestandteil dar. Ein faires Gutachten sollte den Prozentsatz nennen, der auf den Umsatz berechnet wird zur Ermittlung der Lizenzgebühren. Dieser Prozentsatz ist im Gutachten nicht genannt. Das ist eine gute Frage für die Hauptversammlung.

      Auf Seite 28 wird angegeben, daß die Materialquote steigt wegen Sortimentsänderungen (mehr Anteil von Kabel- und RUF-Geschäft) und wegen geplanter Preiserhöhungen des Karbons (um 5 Prozent) und des Kupfers (Erhöhung nicht spezifiziert). Wie der Preis des Kupfers sich verhalten wird, weiß niemand. Zum Karbon-Preis habe ich keine Kenntnisse.

      Die Materialaufwandsquote solle auch deshalb von 40.9 Prozent in 2003/04 auf 44,3 Prozent in 2005/06 steigen, weil in den Umsatzerlösen geplante Preisreduktionen pro Plattform enthalten sind. Die Höhe der geplanten Preisreduktionen wird nicht mitgeteilt. Ein Aktionär kann nur dann erkennen, ob er hier fair behandelt wird, wenn er die Preissenkung zumindest als ca.-Wert kennt. Allerdings habe ich hier ausnahmsweise mal Verständnis dafür, wenn den Aktionären diese Information vorenthalten wird. Wenn das Gutachten die erwartete Preissenkung benennt und der Einkäufer des Autoherstellers das Gutachten liest, kann er diese Information zum Nachteil von W.E.T. verwenden.

      So kann ich nur allgemeine Überlegungen anstellen zu dem Risiko von Preissenkungen. Preissenkungen hängen wesentlich von der Stärke oder Schwäche eines Unternehmens im Markt ab. Besondere Bedeutung lege ich dabei neben der bereits vorhandenen technischen Kompetenz der absoluten und der prozentualen Höhe der Forschungs- und Entwicklungskosten bei. Laut Seite 32 des Gutachtens betragen die F+E-Kosten zum Beispiel im Planungszeitraum 2003/04 12.276 Tsd Euro und machen 9.5 Prozent vom Umsatz aus. Das Gutachten geht von einem Weltmarktanteil von 50 Prozent aus für W.E.T.. Bei den Autositzheizungen gibt es drei Wettbewerber, Bauerhin aus Deutschland, Kongsberg Automotive aus Norwegen/Schweden und Panasonic. Wenn man nun vereinfachend davon ausgeht, daß bei den Autositzheizungen die drei Konkurrenten sich die restlichen 50 Prozent Marktanteil teilen, dann benötigen diese prozentual vom Umsatz drei Mal soviel um absolut die gleichen F+E Aufwendungen ausgeben zu können. Anstelle 9.5 Prozent vom Umsatz müssen die Konkurrenten also 28.5 Prozent vom Umsatz aufwenden für F+E. Wenn da die Autohersteller Preissenkungen durchsetzen wollen für Autositzheizungen, gehen sie das Risiko ein, daß die anderen drei Hersteller pleite gehen und das wäre nicht im Interesse der Auto-Produzenten.

      Es kann natürlich auch sein,daß die drei Wettbewerber weniger für Forschung und Entwicklung ausgeben. Wahrscheinlich wird dies auch der Fall sei. Dann sind die drei Wettbewerber aber auch nicht in der Lage, technisch so hervorragende Erzeugnisse zu entwickeln wie W.E.T.

      Da W.E.T. gegenwärtig laut eigener Aussage einen technologischen Vorsprung besitzt gegenüber der Konkurrenz, könnten selbst 28.5 Prozent an F+E-Kosten vom Umsatz nicht ausreichen, um gegenüber W.E.T. aufzuholen. Für mich ist es sowieso schwer vorstellbar, daß die drei Wettbewerber alle werden überleben können.

      Allgemein ist noch zu sagen, daß im Gutachten bei der Planung der Aufwandsposten, also auch bei den Personal- und bei den Gemeinkosten nur mit einem Vergangenheitswert verglichen wird, nämlich mit dem Jahr 2002/03. Weiter vorne im Gutachten war bereits darauf hingewiesen worden, daß es für weiter zurückliegende Jahre keine geprüften Abschlüsse von W.E.T.-Europa gibt. Die Erstellung eines Delisting-Gutachtens bei Berücksichtigung von nur einem Vergangenheitsjahr ist meiner Meinung nach methodisch nicht in Ordnung.

      Der Zinssatz für das Darlehen an den Käufer von W.E.T. Kanada wird im Gutachten nicht angegeben. Wenn dazu nichts ausgesagt wird, besteht das Risiko, das diese Guthabenzinsen zu niedrig berechnet sind.

      Ich habe Aussagen zur Unternehmensplanung gemacht. Die Berechnung des Unternehmenswertes kann ich nicht beurteilen, weil ich hierfür nicht genügend Kenntnissen.habe. Dabei spielen dann Determinanten eine Rolle wie die Wahl von Zinssätzen, Risikoprämien und Beta-Faktor.

      Laut Seite 36 wird ein systematisches, nicht durch Diversifikation zu beseitigendes Risiko durch einen Beta-Faktor gemessen. Es wird ein Beta-Faktor berechnet für Vergleichsunternehmen aus der Zulieferer-Branche und daraus ein Beta-Faktor ermittelt für W.E.T. Ich kenne nicht die Berechnungsmethoden von Beta-Faktoren und kann auch nicht beurteilen, ob das Gutachten da richtig rechnet. Aufgefallen ist mir allerdings, daß in der Liste der börsennotierten Vergleichsunternehmen der börsennotierte Wettbewerber Amerigon nicht enthalten ist.

      Laut Seite 39 erwartet Price Waterhouse langfristig ein Wachstum der finanziellen Überschüsse von jährlich 1 Prozent für realisierbar im Bereich der ewigen Rente. Ich gehe davon aus, daß HG-Capital kein Unternehmen kauft, bei welchem HC-Capital ein durchschnittliches jährliches Gewinnwachstum von nur 1 Prozent erwartet. Ich weiß allerdings nicht, was die finanziellen Überschüsse im Bereich der ewigen Rente bedeuten. Vielleicht kann jemand von den Experten diesbezüglich mal etwas erläutern.

      Laut Seite 42 ergibt sich ein zusätzlicher Ertrag aus Währungsdifferenzen zum 27.11.03 in Höhe von Tsd Euro 17.311. Dies kann ich nicht beurteilen.

      Laut Seite 43 erfolgt die Verzinsung der Loan Note aus dem Verkauf der kanadischen Tochter zu marktgerechten Zinsen. Ein faires Gutachten würde hier eine Aussage zur Höhe des Zinssatzes machen. Dies ist jedoch unterblieben.

      Die Loan Note aus dem Verkauf der kanadischen Tochter macht laut Seite 43 einen Betrag in Höhe von 140 Mio Euro aus. Beim jetzigen Börsenkurs von ca. 60 Euro ist die gesamte W.E.T. bei 3.2 Mio Aktien 192 Mio Euro wert. Die Loan Note macht somit 73 Prozent des gesamten Unternehmenswertes aus. Ich habe mich aber noch nicht mit dem Gutachten zur Bewertung der kanadischen Tochter beschäftigt und kann deshalb keine Aussage dazu machen, ob die Loan Note richtig berechnet ist.

      Laut Seite 44 ist der Ertragswert W.E.T. Europa mit 17.5 Mio Euro in etwa so viel wert wie der Sonderwert Währungschancen und -risiken. Für mich ist es seltsam, daß der Posten Währungschancen und -risiken so viel wert ist wie der gesamte Ertragswert W.E.T.-Europa.

      Über die Ermittlung des Sonderwertes aus Währungschancen und -risiken ist eine Seite DIN A4 geschrieben. Der Sonderwert scheint aus Abweichungen zwischen Plan- und Devisenterminkursen sowie zwischen Plan- unde aktuellen Kursen zu entstehen Bei einem so hohen Sonderwert Währungschancen und -risiken scheinen aber die Plankurse nicht sinnvoll gewählt zu sein.

      Ich bin kein Spezialist für Unternehmensbewertungen und kann die Korrekheit der Bewertungsrechnung nicht beurteilen. Ich habe aber in meiner Ausführung Annahmen und Planungen kritisiert, die Basis sind für die Bewertungsrechnung. Bei einer Korrektur der Fehler bei den Annahmen und in der Planung würde sich dann in der Bewertunsrechnung wahrscheinlich ein wesentlich höherer Delisting-Abfindungspreis ergeben.

      Es ist schade, daß in der Presse noch kein Bewertungsexperte seine Meinung abgegeben hat zum Inhalt des Bewertungsgutachtens.

      Ich behalte meine W.E.T.-Aktien noch und beabsichtige auch, zur Hauptversammlung zu gehen. Es gibt das Risiko eines Verlustes aus der Differenz zwischen dem jeztigen Börsenkurs von ca. 59 Euro und dem Delisting-Abfindungspreis von ca. 54 Euro. Es gibt aber auch die Chance, daß der Delisting-Abfindungspreis beim Spruchstellenverfahren wesentlich erhöht wird. Nach unten ist das Risiko begrenzt. Nach oben gibt es hohe Chancen.
      Avatar
      schrieb am 23.10.03 22:21:53
      Beitrag Nr. 850 ()
      Anbei ein Artikel aus faznet:

      "Übernahmen
      Kaum ein Squeeze-out ohne anschließenden Prozeß

      23. Oktober 2003 Wenn ein Anteilseigner mehr als 95 Prozent der Aktien eines Unternehmens hält, kann er einen sogenannten Squeeze-out in die Wege leiten. Bei diesem Verfahren setzt der Mehrheitsaktionär einen Preis fest, zu dem er die restlichen Aktien den Kleinanlegern im Zuge einer Zwangsabfindung abkauft. Solche Vorhaben hat es in diesem Jahr schon zuhauf gegeben.

      So kündigte Rheinmetall nach einem Bericht der Falkenstein Nebenwerte AG und einer Recherche von FAZ.NET im Frühjahr an, die Aktionäre von Aditron zwangsabfinden zu wollen. Squeeze-outs haben auch Bosch bei Buderus, die Oetker-Gruppe bei Radeberger oder Bechtle bei PSB angekündigt, wobei dieses Verfahren im September abgeblasen worden ist. Und das Vorhaben von Rheinmetall harrt auch noch der Umsetzung.

      Denn dieser Squeeze-out-Plan ist in einen Rechtstreit gemündet, an dem auch Falkenstein Nebenwerte beteiligt ist, wie Analyst Matthias Kurzrock sagte. Der Grund: Falkenstein ist mit dem Angebotspreis unzufrieden, da dieser rund 4,20 Euro je Aktie unter dem von diesem Hamburger Analystenhaus ermittelten fairen Wert von Aditron liegt (Squeeze-out-Plan beflügelt Aditron-Aktie). Dies ist kein Einzelfall, wie Kurzrock zu berichten weiß. Deshalb zieht ein Squeeze-out in der Regel viel Ärger nach sich. „Es gibt kaum einen Squeeze-out ohne einen anschließenden Prozeß“, so Kurzrock. Die nächsten streitigen Fälle sieht er in der Übernahme des Automobilzulieferers W.E.T durch einen kanadischen Investor und das entsprechende Verfahren beim Versorger Thüga, hinter dem der Branchenriese E.ON steht.

      Abfindungsangebot bei W.E.T. im Visier

      E.ON will je Thüga-Aktie 63,36 Euro in bar zahlen. Dabei notiert der Titel derzeit bei rund 68 Euro. Anleger spekulieren offenbar darauf, daß in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. „Thüga ist in jüngster Zeit von Leuten gekauft worden, die diese Aktie vor drei Jahren nicht einmal angeschaut hätten“, meint Kurzrock.

      Davon abgesehen bestätigt er den Eindruck, daß Initiatoren eines Squeeze-outs die Abfindungsangebote niedrig halten und es auf Prozesse ankommen lassen. Bei W.E.T. zum Beispiel werde den Kleinaktionären ein Preis von 54,47 Euro je Aktie geboten - aktuell notiert dieser Titel bei 59,90 Euro. Diesen Übernahmepreis bezeichnet Kurzrock als lächerlich, da aus seiner Sicht das Unternehmen mehr wert ist. Der Automobilzulieferer sei in seiner Sparte Marktführer und könne vielversprechende Neuerungen vorweisen. Gleichwohl werde in einem Gutachten mit einem Gewinn je Aktie von nur drei Euro im Jahr gerechnet - nach einem Gewinn je Anteilsschein von 4,51 Euro im Vorjahr und 3,32 Euro davor.

      Jahre später kann Differenzbetrag dem Aktionär zufließen

      Kleinanleger stehen aus seiner Sicht bei W.E.T. auch vor der Schwierigkeit, daß der auf 140 Millionen Euro taxierte wesentliche Teil des Unternehmens verkauft werden soll, bevor der Rest mit einer Kommanditgesellschaft verschmolzen und der Squeeze-out vollzogen wird. Sollte der Fall vor Gericht landen, würde die zuständige Kammer den zuvor verkauften Unternehmensteil vielleicht nicht berücksichtigen, so die Sorge von Kurzrock. Vor diesem Hintergrund rechnet mit einer sehr lebhaften Hauptversammlung Ende November, die auf zwei Tage angesetzt ist - also ungewöhnlich lange dauern soll.

      Ungeachtet dessen muß es für Aktionäre aber kein Nachteil sein, einem zu geringen Übernahmeangebot zuzustimmen. Denn sollte der Squeeze-out gerichtlich verhandelt werden und die Kammer den Abfindungsbetrag nach oben korrigieren, wird den früheren Aktionären der Differenzbetrag anschließend ausbezahlt. Selbst wenn Jahre seit der Einwilligung in das Übernahmeangebot vergangen sind und sich der Aktionär nicht selbst juristisch dagegen aufgelehnt hat."
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 08:07:48
      Beitrag Nr. 851 ()
      Sehr gute und interessante Ausführungen.
      Bzgl. des Verkaufes des Kanada-Geschäftes an die Ontario sollte dann auf jeden Fall gefragt werden, zu welchem Zinssatz die 140 Mio an die Ontario ausgeliehen werden. Dies ist nämlich in diesem Punkt ein wesentlicher Faktor. Hieraus muß in dieser Fragestellung geantwortet werden. Die Antwort könnt ihr dann weiter verwerten. Ebenso auch interessant sind: Laufzeit und Besicherung.
      Ich gehe davon aus, daß der Betrag mit Null bis 3% verzinst wird, was die Problematik einer verdeckten Gewinnausschüttung aufzeigen könnte.
      Aber allein 4% von 140 Mio Euro sind 5,6 Mio Euro, die bei der PWC-Berechnung fehlen.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 14:08:17
      Beitrag Nr. 852 ()
      Zur Frage der Verzinsung des Darlehns aus der HV-Einladung:

      Der Darlehensvertrag soll zwischen der W.E.T. Automotive GmbH als Kreditgeberin und der 2026140 Ontario Inc. als Kreditnehmerin sowie der Blitz Holding GmbH & Co. KG zeitgleich mit dem Kaufvertrag abgeschlossen werden. Er soll eine feste Laufzeit bis zum 30. September 2012 haben und einen variablen Zinssatz in Höhe des EURIBOR (ermittelt für Zinsperioden von 3 Monaten) zuzüglich eines Zuschlags von 3,5% jährlich vorsehen. EURIBOR (European Interbank Offered Rate) ist der übliche Referenzzinssatz für kurzfristige Geldanlagen unter Geschäftsbanken. Eine Zinsperiode umfasst nach Ablauf der ersten 12 Monate einen Zeitraum von drei Monaten. Zinszahlungen durch die 2026140 Ontario Inc. erfolgen am Ende der laufenden Zinsperiode an die W.E.T. Automotive GmbH.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 15:11:50
      Beitrag Nr. 853 ()
      Sehr gut! Danke für die Info.
      Dann bleibt nur noch die Frage der Sicherheit und die Feststellung, daß PWC da was unterschlagen hat.
      Selbst bei einem EURIBOR von 0% (!!!) ergäbe dies Zinszahlungen von 4,8 Mio Euro. Das würde nach PWC bedeuten, daß WET im Geschäftsbetrieb rote Zahlen schreiben würde!
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 22:43:40
      Beitrag Nr. 854 ()
      mir sollte heute ein paket von wet per ups zugestellt werden, leider war ich nicht zu hause.

      ich hatte mir mal alle unterlagen angefordert, die irgendwo genannt worden waren. hat das paket sonst noch jemand bekommen/angeforder? - meins liegt das we leider in einem ups wagen.

      gruss und schönes we
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 23:18:14
      Beitrag Nr. 855 ()
      danke das du mich erinnerst :kiss: ;)
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 10:19:33
      Beitrag Nr. 856 ()
      die unterkagenkisten sind angekommen
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 06:34:56
      Beitrag Nr. 857 ()
      Ich fände es an der Zeit, über eine Organisationsstruktur zum weiteren Verfolgen der Aktionärsinteressen bei WET nachzudenken.

      So wie ich die Situation im Moment verstehe, wird durch Tricks (Verkauf vor Verschmelzung) versucht, die normalen Kontrollmechanismen (Spruchstellenverfahren) auszuhebeln.

      Es ist also davon auszugehen, dass unsere Interessen nur gerichtlich in irgendwelchen Einzelverfahren durchsetzbar sind, und dazu sollte man sich wohl abstimmen.


      Gleichzeitig sollten wir wohl auch mal der strafrechtlichen Seite etwas Aufmerksamkeit schenken. Nach meiner persönlichen Ansicht werden im Moment die Aktionäre in einer Weise über den Tisch zu ziehen versucht, die sich schon deutlich im rechtlichen Graubereich befindet und wo zumindest ein Verdacht auf Straftatsbestände gegeben ist (Untreue von Vorstand und Aufsichtsrat), da die Gesellschaft ja aktiv an den Planungen mitwirkt.

      Konkret könnten wir doch eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Untreue gegen Vorstand und Aufsichtsrat sowie den Geschäftsführer der WET Automotive GmbH stellen, dazu die HV-Einladung mit Beschlußvorlagen und Übernahmeangebote beilegen und ausserdem die Delisting- und Analystengutachten im Vergleich.

      Für einen Anfangsverdacht könnte dies reichen, die eigentliche Ermittlungsarbeit macht ja die Staatsanwaltschaft. Dies dauert zwar, zumindest kommen aber die handelnden Personen nicht ungeschoren davon.

      Weiss jemand, ob schon Anzeigen vorliegen?

      Sicher könnte auch sinnvoll sein, mehrere Anzeigen zu stellen.

      Gibt es bereits irgendwelche Anwälte, die auch an dem Thema Aktionärsvertretung dran sind?

      Haben sich irgendwelche Aktionärsvereine bereits positioniert?
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 08:22:06
      Beitrag Nr. 858 ()
      @tfv, Beitrag Nr. 856:

      "So wie ich die Situation im Moment verstehe, wird durch Tricks (Verkauf vor Verschmelzung) versucht, die normalen Kontrollmechanismen (Spruchstellenverfahren) auszuhebeln."

      Darf HG-Capital im Zeitraum von der Mitteilung des Delisting-Abfindungspreises bis zur Hauptversammlung W.E.T.-Aktien an der Börse zu einem Kurs kaufen, der höher liegt als der Delisting-Abfindungspreis? Meinst Du, daß HG-Captial zur Zeit seinen Anteil erhöht?

      Mir ist nichts darüber bekannt, daß schon Anzeigen gegen den Vorstand von W.E.T. vorliegen.

      Auf welchen Gesetzes-Paragraphen würde sich eine Anzeige gegen den Vorstand wegen des Verdachtes auf Untreue stützen?
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 10:04:24
      Beitrag Nr. 859 ()
      jepp, die "kisten" sind da. ist ja eine ganze menge.

      weiß jemand eigentlich mitlerweile wer hinte der ontario steckt? ontario scheint ja das neue delaware zu sein (ixos ;) ).

      die unterlagen sind meiner meinung nach gar nicht so wichtig, sondern eher das gesamtkonstrukt.

      ist es erlaubt das unternehmen in eine kg einzubringen und schon vorher den kompletten verkauf gegen "schuldscheindarlehen" anzukündigen, wobei beim darlehensnehmer noch nicht einmal die nonität bekannt ist?

      sind die vorstände nicht auch irgendwie von ontario mit ins boot geholt worden? damit verstoßen sie gegen die interessen der aktionäre und können auf keinen fall neutral sein.


      für den anfang nur mal ein paar ideen.
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 15:59:06
      Beitrag Nr. 860 ()
      Wie kommt Ihr darauf, dass keine Überprüfung durch ein Spruchstellenverfahren stattfinden kann.

      Ein solches ist m.E. nach § 34 Umwandlungsgesetz ohne weiteres möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 19:37:39
      Beitrag Nr. 861 ()
      Nocheinmal
      wer sich auf der Hv zwecks Winderspruch vertreten lassen will möge eine HV Karte an mich senden!

      Denen werden wir schön die Turnschuhe aufpumpen.!
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 13:15:49
      Beitrag Nr. 862 ()
      In http://www.amerigon.com/PR03_2004_Escalade.htm berichtet der Wettbewerber Amerigon, daß bei einem Automodell der Klimasitz zum ersten Male auch in der mittleren Sitzreihe eingesetzt wird.

      Vielleicht entsteht bei einer solchen Verwendung in der mittleren Sitzreihe auch vermehrte Nachfrage für die W.E.T.-Klimasitze.

      Ihr könnt Euch beim Internet-Auftritt von Amerigon ja auch mal dessen Verluste angucken. Im Gefälligkeitsgutachten zum Delisting wird auf die Ergebnislage von Amerigon beim Vergleich der Bewertung von anderen Unternehmen aus der Branche nicht eingegangen.
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 23:57:02
      Beitrag Nr. 863 ()
      Amerigon mit viel gutem Willen. Du bist aber wirklich gut informiert.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 14:55:02
      Beitrag Nr. 864 ()
      Heute erhielt ich von meiner Bank (comdirect) die Tagesordnung zur Hauptversammlung von WET. Gegen welche Punkte muss ich alles stimmen, um meinen Willen gegen die Verschmelzung zum Ausdruck zu bringen?
      Auf Seite 6 der Einladung findet man nochmals den Abfindungspreis in Höhe von 54,47 Euro. Ist dies schon der endgültige Abfindungspreis oder haben wir die Möglichkeit, noch einen fairen Preis zu erzielen?

      Danke für evtl. Antworten.
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 15:18:15
      Beitrag Nr. 865 ()
      Auch ich habe Fragen.

      Kann ich mir die Einladung auf meine Namen schicken lassen und mich dann, wenn ich nicht hingehe, denoch vertreten lassen? Gibt es auf den Eintrittskarten auch Vordrucke für Vollmachten?

      Wie zieht der zeitliche Ablauf aus?
      Widersruch?
      Abfindung?
      Zahlung des Betrages?
      Bitte den zeitlichen Rahmen posten.

      Muss das Formular, welches von WET gefordert wird ausgefüllt und denen hingeschickt werden?
      Avatar
      schrieb am 08.11.03 16:25:06
      Beitrag Nr. 866 ()
      @863 und 864
      die geballte Kraft Unwissenheit. Ich versuch es mal in einfachen Worten zu erklären:

      #863:
      TOP 9 ist die Verschmelzung.
      Ich würde aber auch gegen Top 6-8 stimmen.

      #864
      1) Ja. Bei den EK`s gibt es auf der Rückseite Vollmachtsvordrucke. Einfach den Vollmachtnehmer einsetzen und diesem zukommen lassen. Der Vollmachnehmer sollte wenn möglich mit Personalausweis dann zur HV.
      2) verstehe ich nicht. Möglichst umgehend dem Vollmachtnehmer zukommen lassen. Du hast nur sehr wenig Zeit. Meist kommen die EK`s kurz vor dem HV-Termin. Alternativ: Heute schon die EK per Fax anfordern. Dann könnte es etwas schneller gehen.
      3) sofort, noch vor Beendigung der HV abgeben (lassen)
      4) das kann Jahre dauern. Je nachdem wie schnell die Gerichte sind.
      5) umgehend nach Rechtsprechung, wenn keine Partei in Revision geht.

      Ich werde Kommanditist, gebe aber Widerspruch bei der HV zu Protokoll, bzw. lasse den Widerspruch zu Protokoll geben.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 14:55:26
      Beitrag Nr. 867 ()
      Welche Mehrheit braucht jemand, um eine Firma von der Börse zu nehmen?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 16:24:31
      Beitrag Nr. 868 ()
      Ich würde sagen 75%. Deshalb war es ja auch eine aufschiebende Bedingung für die Übernahme von Ontario mindestens 75% der Anteile beim Übernahmeangebot zu erhalten, damit man dann quasi freie Hand bei den HVs hat.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 21:55:48
      Beitrag Nr. 869 ()
      Ich bin gespannt, wie nah Ontario bei der HV an der 95% Marke sein wird.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 22:07:18
      Beitrag Nr. 870 ()
      75 Prozent reichen für ein Delisting über Rechstformwechsel, d.h. über eine Änderung von der Rechtsform der Aktiengesellschaft in eine andere Rechtsform. Diese Art des Delisting wird auch kaltes Delisting genannt.

      Ich würde allerdings erwarten, daß HG-Capital interessiert ist, die freien Aktionäre ganz aus dem Unternehmen herauszudrängen. Dies ist nur möglich über einen Sqeeze-Out, für welchen eine Beteiligungsquote von 95 Prozent benötigt wird. Deshalb hätte ich erwartet, daß HG-Capital sich bemmüht, vor der Hauptversammlung 95 Prozent zusammen zu kaufen.

      Die Aufforderung von W.E.T., vor der Hauptversammlung Name und Adresse und Anteilsbesitz mitzuteilen, gibt W.E.T. schon die Information über die Aktionärsstruktur. Eventuell wird HG-Capital dann auch vor der Hauptversammlung gezielt einzelne Aktionäre ansprechen und versuchen, Ihnen die Papiere abzukaufen.
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 22:17:17
      Beitrag Nr. 871 ()
      wie lange wird hq die 54,5 bieten?
      kann ich auch nach der hv wet aktien kaufen und einreichen?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 22:21:18
      Beitrag Nr. 872 ()
      Bei Wella wurden auch einige Aktionäre angesprochen...Es haben sich aber bestimmt nicht alle gemeldet.

      Können sie eigentlich seperate Preise bieten?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 22:23:35
      Beitrag Nr. 873 ()
      Ich gehe davon aus, dass spezielle Übernahmefonds dick im Geschäft sind.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 23:29:54
      Beitrag Nr. 874 ()
      Ein Squeeze-Out muss auf einer HV beschlossen werden. Da ein solcher Beschluss nicht auf der Tagesordnung steht, wird es ihn also nicht geben. Und nach der Umwandlung gibt es ja keine Aktionäre mehr :-)

      Ich habe eine andere Frage: Wenn ich gegen Punkt 7 der Tagesordnung stimme, sollen ja 54,47 Euro gezahlt werden. Dagegen legt man logischerweise Widerspruch ein. Aber was passiert dann? Muss jeder sich einen Anwalt nehmen und prozessieren?

      Viele Grüße, Dirk
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 06:08:53
      Beitrag Nr. 875 ()
      @DirkGently, Beitrag Nr. 873:

      "Da ein solcher Beschluss nicht auf der Tagesordnung steht, wird es ihn also nicht geben."

      Ich nehme an, daß HG-Capital als Mehrheitsaktionärin den Umwandlungsbeschluß wieder von der Tagesordnung nehmen kann, sofern sie doch noch 95 Prozent bei der Hauptversammlung erreicht. Alternativ könnte sie gegen den eigenen Vorschlag stimmen.

      Der Vorschlag des kalten Delisting hat doch primär erst mal den Zweck, den freien Aktionärinnen Angst einzuflößen und sie dazu zu bewegen, Ihre W.E.T.-Aktien abzugeben.

      @Kosto1929, Beitrag Nr. 872:

      gibt es da mehrere spezielle Übernahmefonds? Ich habe bisher nur von einem in der Presse gehört.
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 10:46:23
      Beitrag Nr. 876 ()
      Hab am Freitag auch eine Einladung zur HV erhalten. Möchte mich jemand vertreten (München ist mir ein bisschen zu weit weg...)? :look:
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 10:45:48
      Beitrag Nr. 877 ()
      dummschlumpf ich vertrete dich
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 20:54:47
      Beitrag Nr. 878 ()
      morgen kommen die 9-Monats-Zahlen des Wettbewerbers Amerigon heraus mit conference call, siehe http://www.finanznachrichten.de/nachrichten/artikel-2678839.…
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 13:31:47
      Beitrag Nr. 879 ()
      Ich glaube, diese Frage, wurde schon einmal gestellt, aber nicht beantwortet:

      Was passiert wenn man noch nach der HV-Aktien erwirbt?

      Wird man dann automatisch Kommanditist? :confused:
      Darf man seine Aktien dann noch zu 54,47 andienen? :confused:

      Vielleicht hat ja jemand eine Antwort...
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:13:06
      Beitrag Nr. 880 ()
      #870
      #878

      "Kaufen von Aktien nach der HV" -> Einreich-Recht auf die Abfindung oder nicht?

      Dazu gibt es verschiedene Rechtsmeinungen: Laut Gesetzestext bezieht sich das Recht auf Einreichung auf den Aktionär (also die Person/Firma), die auf der HV Widerspruch eingelegt hat. Von "allen angemeldeten Aktien" o.ä. ist nicht die Rede. Das hieße, tehoretisch würde eine einzige vor der HV gekaufte und dort vertretene Aktie dazu genügen, im Anschluss nach Herzenslust weiter kaufen und am Ende 10.000 Stück andienen zu dürfen.

      Allerdings interpretieren dies manche Firmen anders; dies natürlich umso mehr dann, wenn eigentlich kein Interesse daran besteht, überhaupt eine Abfindung (= Bargeldabfluss) zu zahlen. In diesem Fall müsste das Einreichungs-Recht inkl. Nachbesserungs-Chance wohl gerichtlich erstritten werden, wobei der Ausgang wie üblich nicht sicher ist ("Vor Gericht und auf hoher See.....")

      Im konkreten Fall sollte HgCapital m.E. daran interessiert sein, möglichst nah an die 100% ranzukommen, so dass ich eine gewisse Chance auf eine tolerante Handhabung sehe.

      Gruß Matthias
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:32:27
      Beitrag Nr. 881 ()
      Was schätzt Ihr denn, wie lange nach einem Delisting-Beschluß auf der Hauptversammlung es noch dauert, bis das Delisting durchgeführt wird, d.h., wie lange man nach der Hauptversammlung an der Börse noch W.E.T.-Aktien verkaufen kann?
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:33:45
      Beitrag Nr. 882 ()
      @ #879 von MatthiasSchrade

      Vielen Dank, Matthias! :kiss: :kiss: :kiss:
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:45:05
      Beitrag Nr. 883 ()
      @LarsTvede: gern geschehen

      @Hiberna: ich bin bereit zu wetten, dass W.E.T. noch mindestens acht Monate nach der HV gehandelt wird, dank diverser Anfechtungsklagen

      @all: seit wann ist denn das Setzen von "Anführungszeichen" nicht mehr sauber möglich, sondern nur noch mit Lücken zum Folgewort? *rätsel*
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 14:46:26
      Beitrag Nr. 884 ()
      Auf der Hompage von Falkenstein gibt es auch noch ein paar Informationen zu W.E.T. unter http://www.falkenstein-ag.de/public/contents/Forum_loop.cfm?…
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 15:45:43
      Beitrag Nr. 885 ()
      @MatthiasSchrade, Beitrag Nr. 882:

      bedeutet das Erheben einer Anfechtungsklage, daß das Delisting so lange ausgesetzt wird, bis über die Anfechtungsklage durch das Gericht entschieden ist?
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 16:31:39
      Beitrag Nr. 886 ()
      #885

      Ja - nach meiner Kenntnis darf die Fusion mit der Blitz KG erst eingetragen werden, wenn das gerichtlich geklärt ist.

      ABER: ein Delisting kann ggf. auch so durchgeführt werden, außerdem ist davon auszugehen dass man mit juristischen Tricks versucht das trotzdem durchzuziehen. Es läuft auf einen Kampf "Berufsopponenten vs. HgCapital" hinaus, bei dem ich mein Geld auf erstere wetten würde.

      Ich klinke mich hier nun wieder aus, habe leider nicht die Zeit dauernd im Board mitzulesen. Meine Email ist ja ggf. bekannt.

      Gruß Matthias
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 16:56:42
      Beitrag Nr. 887 ()
      Der Wettbewerber Amerigon hat heute sein 9-Monatsergebnis veröffentlicht, siehe http://www.finanznachrichten.de/nachrichten/artikel-2711175.…

      Es ist ein Verlust in Höhe von 1.7 Mio Dollar angefallen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 17:42:18
      Beitrag Nr. 888 ()
      Kann mir jemand nochmal alle entscheidenden Fragen zusammenfassen?

      Würde diese dann mit einer unabhängigen Rechtsabteilung mal durchgehen.

      Vielen Dank!

      Gruss Kosto
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 08:56:08
      Beitrag Nr. 889 ()
      zu 884

      da hängt immer vom handelsrichter ab...
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 10:24:08
      Beitrag Nr. 890 ()
      Kann die Auszahlung der 54,47 so eventuell lange Zeit verzögert werden ?

      Danke, CIao Niko
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 10:37:10
      Beitrag Nr. 891 ()
      Ich möchte mich der wichtigen Frage von Big Nick anschließen:

      Könnte sich die Abfindungszahlung von 54,47 Euro dann bis zur Verhandlung der ganzen Anfechtungsklagen hinziehen?

      Falls ja, dann wäre ja die WET-Spekulation nicht unbedingt eine Riesenchance: Liquidität wäre somit möglicherweise viele Monate gebunden und man sitzt auf WET-Aktien, die man andienen möchte, aber noch nicht andienen kann. Und möglicherweise steigt die Börse und steigt und steigt...
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 16:06:17
      Beitrag Nr. 892 ()
      Immer mehr verstehen offensichtlich das Problem ... und WET kann die Verschmelzung stoppen, falls sie nicht bis zum 30.06.04 stattgefunden hat ....
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 20:54:06
      Beitrag Nr. 893 ()
      @Jo123, Beitrag Nr. 891:

      aus welchen Gründen kann HG-Capital die Verschmelzung stoppen, wenn sie nicht bis zum 30.06.04 stattgefunden hat?

      Vermutest Du, daß HG-Capital die Verschmelzung gar nicht durchführen möchte und danach strebt, doch noch die 95 Prozent zusammen zu kriegen, die erforderlich sind für ein Squeeze Out?
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 21:17:03
      Beitrag Nr. 894 ()
      Ich hatte die Klausel im Vertrag gesehen - finde sie im Moment aber nicht mehr. WET ist sicherlich am Deal interessiert, aber die kreditgebenden Banken reden auch mit, das ist zumindest meine Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 21:26:16
      Beitrag Nr. 895 ()
      Muss man 2. Tage anwesend sein, um diesen blöden Widerspruch beim Notar anzumelden?

      Kann man diesen erst einreichen, wenn über die Tagespunkte abgestimmt wurde?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 21:30:15
      Beitrag Nr. 896 ()
      Die Weisung kann ich ja an die Bank weitergeben - den Widerspruch beim Notar werde ich wohl selbst abgeben müssen.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 21:58:38
      Beitrag Nr. 897 ()
      @hiberna (#892)
      "aus welchen Gründen kann HG-Capital die Verschmelzung stoppen, wenn sie nicht bis zum 30.06.04 stattgefunden hat?"
      siehe Nr.11.1 des Verschmelzungsvertrages(vgl.Einladung zur HV)
      dürfte mE aber nur vorsorgliche klausel sein, falls überraschend Leichen im Keller der WET entdeckt werden sollten.
      Denn die Kosten der Verschmmelzung trägt die übernehmende Gesellschaft (Nr.10)

      Grüße Althor
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 07:09:26
      Beitrag Nr. 898 ()
      @kosto1929:
      meine Bank hat in den Unterlagen mir auch zugesandt, ob die für mich Widerspruch zu Protokoll geben sollen. Da es sich um die Dt. Bank handelt, nehme ich an, daß dies auch die anderen Banken machen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 09:20:35
      Beitrag Nr. 899 ()
      Kann mal jemand die Tagesordnungspunkte einstellen?

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 10:26:32
      Beitrag Nr. 900 ()
      Ist ei bisschen lang. sieh mal hier nach:
      http://www.hv-info.de/showText.php4?docType=256&id=14867
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 12:07:07
      Beitrag Nr. 901 ()
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. November 2003, um 9.30 Uhr, im Hotel ArabellaSheraton Bogenhausen, Konferenzzentrum, Arabellastraße 5, 81925 München.

      Sollte die Tagesordnung der Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. November 2003, nicht abschließend behandelt werden können, wird die Hauptversammlung am Freitag, den 28. November 2003, um 9.30 Uhr, in den Räumen der HypoVereinsbank, Eingang Ost/West, 1. Obergeschoss, Arabellastraße 12, 81925 München, fortgesetzt.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2003, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2003, des mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2002/2003 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002/2003

      2. Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2002/2003 in Höhe von € 13.162.223,29 auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002/2003

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2002/2003 Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002/2003

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2002/2003 Entlastung zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2003/2004

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2003/2004 zu wählen.

      6. Zustimmung zu dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Ruf Automotive GmbH

      Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Odelzhausen, beabsichtigt, mit der Ruf Automotive GmbH, Odelzhausen, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Die Ruf Automotive GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft. Sie wurde im Jahr 2002 unter der Firma W.E.T. Electronics GmbH, Höhenkirchen, gegründet. Unternehmensgegenstand der Ruf Automotive GmbH sind die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb elektronischer Komponenten für die Automobil-, die Computer- und die Telekommunikationsbranche sowie für verwandte Märkte.

      Der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist erforderlich, um für die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und die mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (im Folgenden auch "W.E.T.-Unternehmensgruppe") eine optimale steuerliche Grundlage zu schaffen. Durch den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages entsteht eine so genannte steuerliche Organschaft. Dadurch kann das Ergebnis der Ruf Automotive GmbH für körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Zwecke auf der Ebene der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft genutzt werden. Darüber hinaus wird durch die Beherrschungskomponente eine einheitliche Unternehmensführung gewährleistet.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Odelzhausen, und der Ruf Automotive GmbH, Odelzhausen, zuzustimmen.

      Der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung ersichtlichen wesentlichen Inhalt.

      7. Zustimmung der Hauptversammlung zu der Einbringung der Anteile der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. in die W.E.T. Automotive GmbH durch Erhöhung ihres Stammkapitals von € 25.000,00 um € 100,00 auf € 25.100,00

      Die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft beabsichtigt, die von ihr gehaltenen Anteile an der W.E.T. Automotive Systems Ltd., Windsor, Ontario, Kanada, einer nach dem Recht der Provinz Ontario, Kanada, errichteten Gesellschaft, in die W.E.T. Automotive GmbH, Odelzhausen, eine 100%ige Tochtergesellschaft der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, einzubringen. Die W.E.T. Automotive Systems Ltd. hält unmittelbar und mittelbar Beteiligungen an folgenden Gesellschaften: W.E.T. Automotive Systems (Texas), Inc., Del Rio, USA, UAS Universal Automotive Systems, LLC, Del Rio, USA, W.E.T. Sistemas Automotrices S.A. de C.V., Acuña, Mexiko, und Ruf Automotive Ltd., Windsor, Ontario, Kanada. Die von der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft gehaltene Beteiligung an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. soll aufgrund eines nach Zustimmung durch die Hauptversammlung zu fassenden Kapitalerhöhungsbeschlusses als Sacheinlage in die W.E.T. Automotive GmbH eingebracht werden. Der Sachkapitalerhöhungsbeschluss wird die Erhöhung des Stammkapitals der W.E.T. Automotive GmbH von € 25.000,00 um € 100,00 auf € 25.100,00 sowie die Einbringung aller Anteile an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. durch die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft in die W.E.T. Automotive GmbH vorsehen. Im Gegenzug soll die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft einen neuen Geschäftsanteil an der W.E.T. Automotive GmbH im Nennbetrag von € 100,00 erhalten.

      Der Vorstand hat über das der geplanten Einbringung und der anschließenden Veräußerung (TOP 8 der Tagesordnung) zugrunde liegende Konzept einen Bericht erstellt, dessen wesentlicher Inhalt im Anhang zu dieser Einladung zusammengefasst ist.

      Der Vorstand ist der Auffassung, dass die geplante Einbringung der Anteile an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. nicht ohne die Mitwirkung der Aktionäre vorgenommen werden kann. Er legt deshalb diese Geschäftsführungsmaßnahme der Hauptversammlung zur Zustimmung vor.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      "Der Einbringung der Anteile der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Odelzhausen, an der W.E.T. Automotive Systems Ltd., Windsor, Ontario, Kanada, in die W.E.T. Automotive GmbH, Odelzhausen, gegen Erhöhung ihres Stammkapitals von € 25.000,00 um € 100,00 auf € 25.100,00 wird zugestimmt. Der Vorstand wird zur Durchführung aller Maßnahmen ermächtigt, die für die vorgenannte Einbringung und die vorgenannte Sachkapitalerhöhung erforderlich sind."

      Der der Einbringung zugrunde liegende Vertrag hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung ersichtlichen wesentlichen Inhalt.

      8. Zustimmung der Hauptversammlung zu der Veräußerung der Anteile der W.E.T. Automotive GmbH an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. an die 2026140 Ontario Inc. zu einem Kaufpreis von € 139.956.000,00

      Im Anschluss an die unter TOP 7 beschriebene Einbringung der Beteiligung an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. soll die dann von der W.E.T. Automotive GmbH gehaltene Beteiligung an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. an die 2026140 Ontario Inc., Toronto, Ontario, Kanada, veräußert werden.

      Der Vorstand hat über das der geplanten Einbringung (TOP 7 der Tagesordnung) und der anschließenden Veräußerung zugrunde liegende Konzept einen Bericht erstellt, dessen wesentlicher Inhalt im Anhang zu dieser Einladung zusammengefasst ist.

      Der Vorstand ist der Auffassung, dass die geplante Veräußerung der Anteile an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. nicht ohne die Mitwirkung der Aktionäre vorgenommen werden kann. Er legt deshalb diese Geschäftsführungsmaßnahme der Hauptversammlung zur Zustimmung vor.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      "Der Veräußerung der Anteile der W.E.T. Automotive GmbH, Odelzhausen, an der W.E.T. Automotive Systems Ltd., Windsor, Ontario, Kanada, an die 2026140 Ontario Inc., Toronto, Ontario, Kanada, zu einem Kaufpreis von € 139.956.000,00 wird zugestimmt. Der Vorstand wird zur Durchführung aller Maßnahmen ermächtigt, die für die vorgenannte Veräußerung erforderlich sind."

      Die Entwürfe der der Veräußerung zugrunde liegenden Verträge haben den aus dem Anhang zu dieser Einladung ersichtlichen wesentlichen Inhalt.

      9. Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Blitz Holding GmbH & Co. KG als übernehmender Gesellschaft

      Der Vorstand der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung der Blitz Holding GmbH & Co. KG (künftig: W.E.T. Automotive GmbH & Co. KG) haben am 10. Oktober 2003 den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages aufgestellt und beabsichtigen, diesen Verschmelzungsvertrag im Falle der Zustimmung der Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft und der Gesellschafterversammlung der Blitz Holding GmbH & Co. KG abzuschließen, wobei dessen Anlage 2 (Liste der namentlich bekannten Aktionäre) bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktualisiert wird.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      "Dem Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Odelzhausen, und der Blitz Holding GmbH & Co. KG, Odelzhausen, und dem als Anlage zum Verschmelzungsvertrag beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der W.E.T. Automotive GmbH & Co. KG (derzeit noch firmierend unter: Blitz Holding GmbH & Co. KG) wird zugestimmt."

      Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages nebst Anlagen hat den aus dem Anhang zu dieser Einladung ersichtlichen Inhalt. Zur Information unserer Aktionäre ist dort auch der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) der Blitz Holding GmbH & Co. KG, der Blitz 03-1068 GmbH, München (zukünftig: W.E.T. Verwaltungs GmbH, Odelzhausen), in der am 18. September 2003 beschlossenen Fassung abgedruckt.

      Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages nebst Anlagen wurde am 13. Oktober 2003 zum für die W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft zuständigen Handelsregister eingereicht.

      Anhang

      Zu TOP 1 und 2 der Tagesordnung:

      Zu TOP 1 und 2 liegen zur Einsicht der Aktionäre von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Rudolf-Diesel-Straße 12, 85235 Odelzhausen, sowie in der Hauptversammlung selbst aus:

      • der festgestellte Jahresabschluss zum 30. Juni 2003,

      • der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und

      • der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2002/2003 mit dem gebilligten Konzernabschluss zum 30. Juni 2003, dem Bericht des Vorstands und dem Konzernlagebericht zum Jahresabschluss zum 30. Juni 2003 und dem Bericht des Aufsichtsrats.


      Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.


      [Aufgrund des großen Umfangs der Tagesordnung kann diese hier nicht
      vollständig angezeigt werden. Gerne senden wir Ihnen diese aber per E-Mail
      zu. Sie können die Tagesordnung unter hv-info@wai-gmbh.de anfordern]

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Donnerstag, den 20. November 2003, bei unserer Gesellschaft oder bei einer der nachstehend genannten Hinterlegungsstellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Hinterlegungsstellen sind:

      ING BHF-BANK Aktiengesellschaft

      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Aktien können auch bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.

      Die Eintrittskarten werden den Aktionären, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, vor Beginn der Hauptversammlung zugesandt.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung oder durch ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form.

      Daneben bieten wir den Aktionären unserer Gesellschaft an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Anweisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht insgesamt ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.

      Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular. Das Formular wird zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Um die rechtzeitige Zusendung der Eintrittskarte bzw. des Vollmachtsformulars zu ermöglichen, sollten die Aktionäre möglichst frühzeitig eine Bestellung bei der Depotbank aufgeben.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Möchten Aktionäre Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen, so sind diese gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:

      W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft
      Rudolf-Diesel-Straße 12
      85235 Odelzhausen
      Telefax: + 49 (0) 8134 933 401
      E-Mail: shareholder.office@wet-group.com

      Unter dieser Adresse fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach näherer Maßgabe von §§ 126, 127 AktG allen Aktionären im Internet unter http://www.wet-group.com unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben.

      Zweiter Öffentlicher Aufruf an unsere Aktionäre

      Des Weiteren rufen wir hiermit nochmals unsere Aktionäre auf, sich sobald wie möglich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen und ihren Aktienbesitz in geeigneter Form nachzuweisen. Der Aufruf ist inhaltlich mit dem am Donnerstag, den 02. Oktober 2003, im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 185, Seite 22296), dem elektronischen Bundesanzeiger, der Financial Times Deutschland, der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichten Aufruf identisch:

      Es ist beabsichtigt, auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft (W.E.T. AG), die am 27./28. November 2003 stattfinden soll, den Aktionären der Gesellschaft die Verschmelzung auf die zur HgCapital-Gruppe gehörende Blitz Holding GmbH & Co. KG (die „aufnehmende Gesellschaft“), die derzeit die indirekte Mehrheitsaktionärin der W.E.T. AG ist, zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die W.E.T. AG wurde am 16. September 2003 mehrheitlich durch die HgCapital-Gruppe übernommen. Die Aktionäre der W.E.T. AG würden als Folge dieser Verschmelzung Kommanditisten der aufnehmenden Gesellschaft.

      Zum Zwecke der Vorbereitung der Verschmelzung ruft die W.E.T. AG hiermit alle ihre Aktionäre auf, sich – ggf. über ihr depotführendes Kreditinstitut – unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Anschrift und Wohnort und der Zahl der von ihnen gehaltenen W.E.T.-Aktien (ISIN DE0005081608) sobald wie möglich mit der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder per E-Mail in Verbindung zu setzen und ihren Aktienbesitz in geeigneter Form nachzuweisen (Anschrift der Gesellschaft: W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft, Rudolf-Diesel-Str. 12, 85235 Odelzhausen, z. Hd. Frau Heike Weber, Telefax: 0 81 34 / 933 401, E-Mail: heike.weber@wet-group.com). Dort wird ein Formblatt bereitgehalten, das für die Mitteilung der erforderlichen Angaben verwendet werden kann. Das Formblatt ist auch über die Homepage der Gesellschaft abrufbar (http://www.wet-group.com).

      Diese Aufforderung gilt auch für alle Aktionäre oder künftige Aktionäre, die in der Zeit bis zur Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister Aktien der Gesellschaft erwerben oder veräußern oder ihren Aktienbesitz in anderer Weise erhöhen oder vermindern.

      Im Falle von Rückfragen wird gebeten, sich mit der Gesellschaft (Ansprechpartner: Frau Heike Weber, unter der Telefonnummer 0 81 34 / 933 933) in Verbindung zu setzen.


      Odelzhausen, den 16. Oktober 2003

      W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 13:32:33
      Beitrag Nr. 902 ()
      Muss ich denn jetzt der Heike Weber mitteilen wer ich bin und wo ich wohne und das ich nur 30 Aktien hab? Was wollen die von WET damit?
      Kann mich irgendjemand schlau machen?

      Munter bleiben

      Lübbe
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 15:59:19
      Beitrag Nr. 903 ()
      Ich habe erst heute damit begonnen, mir die Einladungs-Unterlagen zur Hauptversammlung durchzulesen.

      Dabei fällt mir nochmals ganz deutlich auf, daß die kanadische Tochter für ca. 140 Mio Euro verkauft werden soll an die Ontario. Bei einer Bewertung der W.E.T. zum Abfindungspreis von ca. 54 ergibt sich ein Gesamtwert für W.E.T. bei 3.2 Mio Aktien in Höhe von 173 Mio Euro.

      Das bedeutet aber, daß das gesamte europäische und asiatische Geschäft von W.E.T. mit nur 43 Mio Euro bewertet wird von HG-Capital. Die Nachprüfung der Angemessenheit der Bewertung von W.E.T.-Europa wird dadurch erschwert, daß es bisher erst nur einen geprüften Abschluß für W.E.T.-Europa gibt, wie Price Waterhouse in dem Delisting-Gutachten schreibt. Die Abschlüsse von W.E.T.-Europa für die früheren Jahre sind laut Price Waterhouse nicht so zuverlässig erstellt.

      Bei der Betrachtung der Bewertungsrelationen zwischen W.E.T.-Europa und W.E.T. Nordamerika ist zu berücksichtigen, daß das wesentliche Know How bei W.E.T.-Europa angesiedelt ist. Die Grundlagenentwicklung wird in Europa erstellt und die Patente werden wahrscheinlich auch von W.E.T.-Europa gehalten.

      Auch das Fertigungs-Knowhow kommt aus Europa. W.E.T.-Kanada ist eine Vertriebsgesellschaft mit Fertigung in Mexiko, wo nach Vorgabe und Anleitung aus Europa für den nordamerikanischen Markt produziert wird. Wenn W.E.T. die nordamerikanische Fertigung wie der Wettbewerber Amerigon an einen mexikanischen Lohnfertiger vergeben würde, dann bliebe für Nordamerika nur eine Vertriebsgesellschaft mit etwas Anpassungsentwicklung übrig.

      Ich möchte nicht sagen, daß W.E.T.-Kanada zu hoch bewertet ist, aber behaupten, daß W.E.T.-Europa wesentlich zu niedrig angesetzt ist. In diesem Zusammenhang habe ich nochmal eine Bitte an Big Nick. Du hattest mir das Bewertungsgutachten für W.E.T.-Kanada per EMail zugesendet. Leider habe ich dieses Bewertungsgutachten für W.E.T.-Kanada aufgrund eines Fehlers auf dem PC gelöscht. Kannst Du es mir bitte nochmals per EMail zusenden.

      Die Annahme von HG-Capital, daß W.E.T.-Kanade mehr als drei mal so viel wert ist wie W.E.T.-Europa ist totaler Quatsch. Ich spreche mich also dafür aus, die Bewertung von W.E.T.-Europa in dem Delisting-Gutachten wesentlich höher anzusetzen. Dann steigt auch der Abfindungspreis für uns entsprechend.

      Alleine für den Fall, daß W.E.T.-Europa so hoch bewertet wird wie W.E.T.-Kanada, daß sich also ein Gesamtwert von W.E.T. in Höhe von 280 Mio Euro ergibt, errechnet sich ein Abfindungspreis von 87.5 Euro.

      An und für sich sprechen auch Gründe dafür, W.E.T.-Europa höher zu bewerten als W.E.T.-Kanada, weil hier das Entwicklungs- und Fertigungs-Knowhow angesiedelt ist.

      Price Waterhouse kann sich bei der Ermittlung des Wertes von W.E.T.-Europa nur auf die geprüften Zahlen eines einzigen Jahresabschlusses von W.E.T.-Europa stützen. Es sollte für einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer ersichtlich sein, daß der im Delisting-Gutachten angesetzte Wert für W.E.T.-Europa bei weitem nicht plausibel ist.
      Avatar
      schrieb am 14.11.03 16:02:03
      Beitrag Nr. 904 ()
      Vielleicht ist es möglich, das Delisting-Bewertungsgutachten schon alleine mit der Begründung anzufechten, daß es nur einen geprüften Jahresabschluß für W.E.T.-Europa gibt und zu verlangen, daß HG-Capital zuerst die Vorjahre nachträglich prüfen lassen muß.
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 01:31:14
      Beitrag Nr. 905 ()
      Liebe W.E.T. Gemeinde

      ich habe noch ein paar ungeklärte Fragen in meinem Kopf um das sonst sehr stimmige Bild der Übernahme abzurunden.

      1. Bezieht sich der Übernahmepreis von 54,xx auf die noch operierenden Einheiten W.E.T. Europa und Amerika, oder auf W.E.T. Europa und Kaufreis für W.E.T. Amerika. Und wie sieht das in zwei Jahren aus, wenn ein Urteil im Spruchstellenverfahren zu erwarten ist?

      2. Beim Verkauf von W.E.T. Amerika bleibt zwar die wichtige Entwicklung in Europa in der KG, kurzfristig aber wird das Geschäft vermutlich durch die hohen Kosten belastet, die sich zuvor auf ein deutlich größeres Geschäft verteilt haben. Oder ist eine Lizenzzahlung oder weiter Entwicklungspartnerschaften mit W.E.T. Amerika geplant?

      Vielen Dank für Eure Antworten!
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 17:04:17
      Beitrag Nr. 906 ()
      Reicht es, dass man eine Weisung an die Bank zum Widerspruch auf der HV stellt, oder muss man persönlich einen Widerspruch beim anwesenden Notar abgeben?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 23.11.03 18:15:25
      Beitrag Nr. 907 ()
      Die Unterlagen zur Hauptversammlung nebst Gutachten sind so umfangreich und kompliziert, daß ein Anleger kaum in der Lage ist, die erforderliche Zeit zu investieren, um das alles zu lesen und auch zu verstehen. Ich habe immer noch nicht alle Unterlagen gelesen und die Hauptversammlung steht unmittelbar bevor.

      Bei Punkt 7 der Einladung zur Hauptversammlung ist mir aufgefallen, daß mit der Veräußerung von W.E.T.-Kanada stille Reserven in Höhe von 138 Mio Euro gehoben werden sollen. Ist es richtig, daß damit bei W.E.T. im laufenden Jahr ein zusätzlicher Gewinn in Höhe von 138 Mio Euro entsteht?

      Das laufende Geschäftsjahr endet übrigens abweichend von der bisherigen Praxis bereits am 30.11.2003. Da wird es also bald die nächste Hauptversammlung geben.
      Avatar
      schrieb am 23.11.03 18:28:24
      Beitrag Nr. 908 ()
      Gegenantrag zur HV der W.E.T. AG am 27. November 2003

      Zur Hauptversammlung der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft am 27. November 2003 in München hat SdK folgende Gegenanträge gestellt:

      Gegenantrag zu TOP 7:
      Die SdK beantragt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

      Begründung:
      Mit den Verträgen, die in den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 beschlossen werden sollen, versucht der Großaktionär aus der Sicht der SdK, die Kleinaktionäre aus der Gesellschaft herauszudrängen, obwohl die Voraussetzungen für einen Squeeze Out nicht vorliegen. Letztlich haben alle Verträge nur ein Ziel: Dem Großaktionär soll ermöglicht werden, die Gesellschaft ohne größere Rücksichtnahme auf die freien Aktionäre, die mit ihrem Geld letztlich das starke Wachstum der Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht haben, zu führen.
      Die SdK ist daher der Ansicht, dass der Großaktionär sich treuwidrig verhält, wenn er diese Beschlüsse fassen wird. Die SdK wird daher gegen die Beschlüsse, sollten sie denn tatsächlich gefasst werden, den Rechtsweg beschreiten.

      Gegenantrag zu TOP 8:
      Die SdK beantragt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

      Begründung:
      Siehe die Begründung zu TOP 7

      Gegenantrag zu TOP 9:
      Die SdK beantragt, den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzulehnen.

      Begründung:
      Siehe die Begründung zu TOP 7

      München, 12. November 2003
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 18:04:43
      Beitrag Nr. 909 ()
      So viele ungelöste Fragen... vielleicht eine ganz einfache:
      Was passiert eigentlich, wenn man nicht widerspricht und Teilhaber der KG wird?

      Bleibt das Kapital dann darin gebunden oder ist eine spätere Liquidation zu erwarten?
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 21:37:34
      Beitrag Nr. 910 ()
      Wenn man Kommanditist wird, hat man laut Verschmelzungsbericht (5.3.1.4.) erst einmal 47,45 je Aktie als Kapitaleinkünfte zu versteuern. Durch das Halbeinkünfteverfahren werden es 23,72 (je vorläufige Zahlen).Dies unabhängig vom Einstiegskurs !!

      Später versteuert man nicht die Ausschüttung, sondern den (wohl höheren) quotalen Anteil am KG-Ergebnis. Diesmal voll (Einkünfte auf Gewerbebetrieb).

      Die steuerliche Betrachtung sollte eigentlich nachgeordnet sein, immerhin würde man ja Teilhaber einer gutgehenden Gesellschaft, aber infolge der Aufdeckung der stillen Reserven bei WET Canada ist mE für Aktionäre unter 1% Anteil die Alternative, Kommanditist zu werden, nicht attraktiv.

      Wirlich tolle Leistung der kanadischen Raider.
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 21:39:37
      Beitrag Nr. 911 ()
      Wie schnell wird man Kommanditist. Ab HV-Beschluß?
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 21:56:31
      Beitrag Nr. 912 ()
      Nee, erst mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister. Steuerlich wirkt das aber auf den Verschmelzungsstichtag (30.6. 2003) zurück. Dies gilt jedoch nicht für Kleinanleger (unter 1%), die zwischen HV und Eintragung noch verkaufen..
      Avatar
      schrieb am 24.11.03 22:05:50
      Beitrag Nr. 913 ()
      bei >1% kann man auch Widerspruch einlegen!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 25.11.03 11:29:41
      Beitrag Nr. 914 ()
      @althor
      >Wenn man Kommanditist wird, hat man laut Verschmelzungsbericht (5.3.1.4.) erst einmal 47,45 je Aktie als Kapitaleinkünfte zu versteuern.

      Kannst du das etwas erläutern? Ich verstehe nämlich nicht, um welchen Vorgang es dabei geht.

      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 25.11.03 12:57:56
      Beitrag Nr. 915 ()
      @kosto1929, Beitrag Nr. 912:

      Warum kann man nur dann Widerspruch einlegen gegen die Verschmelzung, wenn man mehr als 1 Prozent der Anteile an W.E.T. hält?
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 10:45:00
      Beitrag Nr. 916 ()
      Bei der letztjährigen Hauptversammlung hatte ich ausführlich über die Hauptversammlung in diesem Diskussionsforum berichtet. Ich bin dieses Mal nicht hingefahren und hoffe, daß jemand anders für diejenigen, die nicht teilnehmen können, hier in diesem Thread berichten wird.

      Zum Quartalsbericht fällt auf, daß im 9-Monats-Bericht des Vorjahres noch eine Konzern-GuV dargestellt wurde, während jetzt im Quartalsbericht die Gewinn- und Verlustrechnung der Aktiengesellschaft dargestellt wird. Die 3 Monats-Zahlen der AG des laufenden Jahres fehlen aber in meinem Bericht, den ich mir aus dem Internet heraus gedruckt habe. Es werden nur die prozentualen Anteile vom Umsatz bei den einzelnen Positionen ausgewiesen.

      Ferner fällt auf, dass die berichtete AG-GuV keinen Vorjahresvergleich ausweist, sondern nur das Vorquartal zeigt.

      In der Übersicht am Anfang des Quartalsberichtes wird aber der Konzern-Periodenüberschuß berichtet und der ist um 12.3 Prozent gestiegen im Vorjahresvergleich.


      Vielleicht erfolgt die Umstellung der detaillierten Berichterstattung auf den Periodenüberschuß der AG anstelle des Konzerns deswegen, weil infolge der heute zum Beschluß anstehenden Verschmelzung das Nordamerika-Geschäft verkauft werden soll innerhalb der Ontario-Gruppe. Ich weiß im Augenblick nicht, ob dies bereits rückwirkend per 30.06. erfolgen soll.

      Die Zahlen sind für einen Außenstehenden nur schwer zu durchschauen, vor allem, weil uns im Gegensatz zu Ontario die Höhe der verschiedenen Einmalbelastungen nicht bekannt sind.

      Laut Übersicht des Quartalsberichtes auf Seite 1 hat sich aber das DVFA-Ergebnis pro Aktie um 12 Prozent verbessert. Wenn man berücksichtigt, daß die im 3-Monatsbericht genannten einmaligen Aufwendungen in Zukunft nicht mehr anfallen, müßte doch eigentlich ein gesundes Wachstum beim DVFA-Ergebnis pro Aktie erreichbar sein, das dann auch ein höheres KGV rechtfertigt, vor allem in der Sondersituation der Firmenübernahme.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 11:07:54
      Beitrag Nr. 917 ()
      Q1 bericht 03/04 pünklich zur HV

      27.11.2003 - 07:30 Uhr
      W.E.T. Automotive Systems deutsch
      W.E.T.: Ausbaubedingte Kostenbelastung in umsatzstarkem ersten Geschäftsquartal

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      W.E.T.: Ausbaubedingte Kostenbelastung in umsatzstarkem ersten Geschäftsquartal 2003/2004

      Odelzhausen, 27. November 2003 - Einer großenteils ausbaubedingten erhöhten Kostenbelastung bei anhaltend kräftigem Umsatzwachstum sah sich die W.E.T. Automotive Systems AG, Weltmarktführer bei Autositzheizungen, im ersten Quartal (Juli - September 2003) ihres laufenden Geschäftsjahres 2003/2004 gegenüber. Wie das Unternehmen heute in seinem jüngsten Zwischenbericht weiter mitteilte, stieg der konsolidierte Konzernumsatz im Jahresvergleich von 37,8 Mio. Euro um 23,1 % auf 46,5 Mio. Euro. Ohne den Umsatzanteil von 4,7 Mio. Euro des im November vorigen Jahres von der W.E.T. übernommenen Sensorherstellers Ruf Automotive GmbH hätte sich die Zunahme auf 10,6 % belaufen. Das operative Quartalsergebnis ging im Konzern im Jahresvergleich um 8,2 %
      zurück, wobei allerdings die erstmalige Konsolidierung der noch ertragsschwachen neuen Tochter Ruf zu berücksichtigen ist. Ferner belasteten Sonderfaktoren: Neben erheblichen Anlauf-, Umstellungs- und Ausbaukosten sowie Rechts- und sonstigen Beratungskosten durch Konzentration der europäischen Kabelaktivitäten in Ungarn und Aufbau einer Fertigungsstätte in China auch Sonderfrachtkosten durch Optimierung der Flachbandkabelproduktion bei der neuen ungarischen Tochter HyLok Kft.; ferner Ausgaben für die nur nur zweijährige IAA und Rückstellungen wegen der bevorstehenden Verschmelzung von W.E.T. Beim Periodenüberschuss vor Anteilen Dritter ergab sich dagegen - vor allem aus Währungsgewinnen und einer von 39,9 % auf 37,6 % zurückgegangenen Steuerquote - eine Zunahme von 12,7 %.
      Im gesamten laufenden Geschäftsjahr 2003/2004 geht der Vorstand aufgrund zunehmenden Preis- und Wettbewerbsdrucks sowie anhaltender Belastungen von einem lediglich an-nähernd gehaltenen Jahresüberschuss bei einem Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich aus. Der Vorstand

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 27.11.2003
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 14:04:20
      Beitrag Nr. 918 ()
      #914

      Beitrag #912 bezog sich auf #911.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 17:01:30
      Beitrag Nr. 919 ()
      Hier schon mal ein erster bericht von der HV:

      Reuters
      Aktionäre protestieren gegen Umwandlung von W.E.T.
      Donnerstag 27. November 2003, 15:49 Uhr

      München, 27. Nov (Reuters) - Kleinaktionäre haben auf einer turbulenten Hauptversammlung am Donnerstag gegen den geplanten Rückzug des bayerischen Autozulieferers W.E.T. Automotive von der Börse protestiert und juristische Schritte angekündigt. Umsatz und Gewinn des weltgrößten Herstellers von Autositzheizungen stiegen im ersten Quartal 2003/04 erneut kräftig an.
      Vorstandschef Peter Paul Moll musste seine Rede wegen der andauernden Zwischenrufe unterbrechen. Der Aufsichtsratschef und einstige ANZEIGE

      Mehrheitsaktionär Bodo Ruthenberg drohte mehrfach, Zwischenrufer aus dem Saal werfen zu lassen. Die Wut der Aktionäre entzündete sich an der Übernahme von W.E.T. durch den deutsch-britischen Finanzinvestor HgCapital, der das Unternehmen durch die Verschmelzung auf eine GmbH & Co. KG von der Börse nehmen will. Dazu sollten die Aktionäre auf der Hauptversammlung in München die Weichen stellen.


      SCHARFE KRITIK AN AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

      Anteilseigner, die das Abfindungsangebot von HgCapital über 54,47 Euro nicht annehmen wollen, müssten sich mit der Rolle als Kommanditgesellschafter abfinden. Aktionärsschützer Helmut Kroll von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) und weitere Privat- wie Firmenanleger kündigten an, gegen die Abfindung und die Umwandlung der Aktien in Kommanditanteile zu klagen. "Die Aktionäre sollen hier entmündigt und enteignet werden", sagte Kroll (NASDAQ: KROL - Nachrichten) . Zuvor warf Mathias Kurzrock von der Falkenstein Nebenwerte AG W.E.T. vor, die gebotene Abfindung sei durch ein Gefälligkeitsgutachten der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers viel zu niedrig angesetzt worden.

      Den Rückzug von der Börse begründete Vorstandschef Moll mit niedrigeren Kosten - etwa durch eingesparte Hauptversammlungen - und den geringeren Berichtspflichten. Eine geplante Zwangsabfindung der Aktionäre war gescheitert, weil der Finanzinvestor nicht die dafür erforderliche Anteilsmehrheit von 95 Prozent erreicht hatte. Die im SDax notierte W.E.T.-Aktie lag am Donnerstag mit 57,10 Euro deutlich über dem Abfindungsangebot.

      Operativ musste das Unternehmen im ersten Quartal wegen des Aufbaus eines Werks in China und der Zusammenlegung der Kabelproduktion in Ungarn einen Gewinnrückgang hinnehmen. Unter dem Strich stand von Juli bis September jedoch ein Gewinn von 4,9 (Vorjahr: 4,3) Millionen Euro zu Buche. Grund hierfür seien eine niedrigere Steuerlast sowie Gewinne aus Termingeschäften (Hedging). Vor Steuern und Zinsen ging der Gewinn (Ebit) um 8,2 Prozent auf 5,9 Millionen Euro zurück. Der Umsatz stieg durch die Erstkonsolidierung der Tochter Ruf um 23,1 Prozent auf 46,5 Millionen Euro.

      Für das Gesamtjahr 2003/04 (zum 30. September) stellte W.E.T unter anderem wegen des anhaltenden Preisdrucks ein prozentual einstelliges Umsatzwachstum in Aussicht. Der Gewinn werde annähernd das Vorjahresniveau erreichen. Langfristig seien die Erfolge des Unternehmens jedoch nicht fortzuschreiben, sagte Vorstandschef Moll. W.E.T. sei alleine im Wettbewerb zu klein.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 21:21:55
      Beitrag Nr. 920 ()
      Weiß inzwischen jemand, wieviel Prozent der Anteile HG-Capital jetzt besitzt? Das müßte doch bei der Hauptversammlung bekannt geworden sein.

      Ich hatte angenommen, daß HG-Capital noch ein erhöhtes Angebot macht, um die 95 Prozent für ein Squeeze Out zu erreichen.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 21:31:34
      Beitrag Nr. 921 ()
      Beilegung der Anfechtungsklage

      SdK erreicht Sicherung der materiellen Rechte im Falle eines Squeeze out bei Flender

      In der Anfechtungsklage gegen die A. Friedr. Flender GmbH, Bocholt, hat die SdK im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs die materiellen Rechte der Minderheitsgesellschafter sichern können.

      Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass die bis 2001 börsennotierte, nun aber als GmbH firmierende Gesellschaft auf ihrer Gesellschafterversammlung eine Rückumwandlung in die Rechtsform der AG beschlossen hat. Dies geschah ganz offenkundig mit dem Ziel, die verbliebenen freien Anteilseigner anschließend im Wege des Squeeze-out aus dem Unternehmen zu entfernen. Die SdK sah jedoch in diesem Vorgehen einen institutionellen Missbrauch des Umwandlungsrechtes. Sie hat daher gegen die Rückumwandlung Widerspruch zu Protokoll erklärt und Anfechtungsklage erhoben.

      Auf Anraten des Gerichts ist es inzwischen zu einem Vergleich gekommen, der die Rechtsauffassung der Vertragsparteien unberührt lässt.
      Es wurde vereinbart, dass die Minderheitsgesellschafter der Flender GmbH (bzw. wieder der Flender AG) bei einem eventuellen, künftigen Squeeze-out alternativ zu der dann gesetzlich vorgeschriebenen Barabfindung eine Vorzugsbarabfindung erhalten. Diese wird umso größer sein, je früher ein Squeeze-out-Beschluss gefasst bzw. durchgeführt wird. Ausgangsgröße für die Vorzugsabfindung ist das Doppelte der bei der seinerzeitigen Umwandlung gezahlten Barabfindung, d. h. 78,70 Euro je Stückaktie mit dem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 Euro.
      Avatar
      schrieb am 27.11.03 23:49:31
      Beitrag Nr. 922 ()
      leider war ich nur 3 stunden auf der hv weil ich arbeiten musste. sie wird morgen um 9.30 h fortgesetzt. es kristallisiert sich heraus dass aufgrund von fehlern von ontario sämtliche hv-beschlüsse nichtig sind. aufgrund der schwärzungen im gutachten besteht ist das fragerecht wegen eines mangels von basisinformationen eingeschränkt. ausserdem wird auf eine gesellschaft rückwirkend verschmolzen die zu diesem zeitpunkt noch nicht existiert hat. die vermögensübertragung der wet canada soll ohne aufschiebende bedingung von statten gehen. wenn das stimmt dann wäre ja kein hv-beschluss nötig und die hv wäre nur ein kasperltheater.
      des weiteren wurde die zwielichtige rolle der ing bhf bank angerissen deren vorstand bei wet im aufsichtsrat ist. des weiteren bestehen diskrepanzen aus jahresüberschüssen in prognosezeiträumen und im gutachten.
      am besten hat mir professsor wenger gefallen. er sagte die vorlage sei kabarettreif und bizarr. der kreditvertrag ist gepickt mit klauseln die man sonst nur in schlechten filmen findet. der vorstand ist untreu. er fährt die strategie: take the company and run away. Dr.wenger wird
      alle beschlüsse blockieren und rechnet mit 20 anfechtungsklagen. einstweilige verfügungen gegen hauptversammlungsbeschlüsse wurden schon während der hv getippt und liegen schon morgen oder montag beim gericht.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 00:17:31
      Beitrag Nr. 923 ()
      Also ich war heute auch auf der HV :) Wer noch?

      War wirklich sagenhaft und das Geld wert. Bin bis 20 Uhr, also bis zum Ende, geblieben. Morgen wird im Hypo-Tower weiter "diskutiert".

      Das Buffet war erlesen und mehr als reichhaltig, Bier, hilfsweise (=Wort des Tages) Schnaps fehlten allerdings.

      Also ich hätte als Vorstand oder Aufsichtsrat keinen Bock morgen wieder zu kommen, was die mit Anträgen, Fragen, Bitten um Unterlagen zugemüllt wurden.

      Morgen raucht es nochmal richtig, und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese HV jemals ein Ende findet.

      Wenn noch wen irgendwas spezielles zur HV interessiert, einfach posten :look:

      Gruß
      Philipp
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 07:03:44
      Beitrag Nr. 924 ()
      @cade, Beitrag Nr. 921:

      "die vermögensübertragung der wet canada soll ohne aufschiebende bedingung von statten gehen. wenn das stimmt dann wäre ja kein hv-beschluss nötig und die hv wäre nur ein kasperltheater."

      Kannst Du das bitte etwas mehr erläutern. Ich habe nicht verstanden, was Du damit meinst.

      Vielen Dank für Deine Mitteilungen über die Hauptversammlung. Hoffentlich finden auch noch andere die Zeit, hier etwas dazu zu schreiben.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 08:21:27
      Beitrag Nr. 925 ()
      hier wieder die "analysten":

      In ihrer Analyse vom 27. November stufen die Analysten von Independent Research die Aktie des deutschen Automobilzulieferers W.E.T. Automotive Systems mit "Verkaufen" ein.

      Der Konzernumsatz habe mit 46,5 Mio. Euro um 23,1% über dem Vorjahresquartal gelegen. Das Ergebnis vor Steuern sei um 8,5% auf 7,96 Mio. Euro gestiegen und beim Ergebnis nach Steuern und Anteilen Dritter habe sich ein Plus von 12,2% ergeben. Die Expansion in China und Aktivitäten in Ungarn erfordern aus Sicht der Analysten allerdings hohe Anlauf-, Umstellungs- und Ausbaukosten, sodass insgesamt ein Kostenanstieg von 46% verzeichnet worden sei. Die Sonderbelastungen auf der Kostenseite hätten das operative Ergebnis um 8,2% auf 5,95 Mio. Euro zurückfallen lassen.

      Für das Gesamtjahr 2003/04 habe der Vorstand ein "spürbar abgeschwächtes Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich bei annähernd gehaltenem Jahresüberschuss" prognostiziert. Investoren mit einem sehr langen Anlagehorizont könnten in dem Unternehmen investiert bleiben. Aufgrund der kurz- bis mittelfristig jedoch eher schwächeren Kursperspektiven raten die Analysten zum "Verkauf" der Aktie.
      © finanzen.net
      -----------------

      W.E.T.: Sell
      27.11.2003 12:56:54

      Die Analysten der HypoVereinsbank bewerten in ihrer Analyse vom 27. November die Aktie des Automobilzulieferers W.E.T. mit "Sell".
      Das Unternehmen habe die Resultate des ersten Quartals vorgestellt. So sei der Umsatz um 23% auf 46,5 Mio. Euro gestiegen, während der operative Gewinn um 8,2% auf 6 Mio. Euro gefallen sei. Jedoch habe das Nettoeinkommen um 12,7% auf 4,9 Mio. Euro zugenommen. Das erste Quartal des Geschäftsjahres 2003/04 würde dem vierten Quartal 2002/03 ähneln. Der beeindruckende Umsatzanstieg sei begleitet von einem Bündel an speziellen Belastungsfaktoren. In früheren Quartalen hätten Anlauf-, Neuverteilungs- und Expansionskosten die operativen Margen nicht verletzt. So können die Analysten nicht gänzlich verstehen, warum die Situation sich verändert habe.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 09:25:31
      Beitrag Nr. 926 ()
      Hat jemand eine Vorstellung darüber, wie lange es dauert, bis über Anfechtungsklagen vor Gericht entschieden wird?

      Dies wird ja wohl etwas schneller ablaufen als ein Spruchstellenverfahren. Wenn nicht schnell darüber Klarheit geschaffen wird, ob Hauptversammlungsbeschlüsse wirksam sind, kann ja ein Unternehmen seine Geschäfte nicht ordnungsmäßig führen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 16:48:54
      Beitrag Nr. 927 ()
      Gibt´s noch was Wesentliches vom zweiten Tag zu berichten. Wer war noch dort?
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:07:45
      Beitrag Nr. 928 ()
      Ich war wieder dort.

      Diesmal im Hypo-Tower. Das Essen diesmal eher eingeschränkt, die Redebeiträge hingegen sensationell.

      Prof. Wenger meldete sich wieder zu Wort, wiederholte ein paar Fragen, gab diese schließlich zu Protokoll, wogegen sich der Notar zunächst wehrte. Wenger kündigte daraufhin Beschwerde beim Notarverband an.

      Inhaltlich immer dieselben Aussagen.

      Könnte hier stundenlang darüber referieren. Irgendjemand was spezielles?

      Naja, viele Widersprüche sind geblieben. Jedenfalls konnte meiner Meinung nach der Vorstand viele Vorwürfe nicht entkräften.

      Gruß
      Philipp
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 18:50:55
      Beitrag Nr. 929 ()
      heute war ich bis 15 uhr da. die in den gutachten geschwärzten passagen mit den zahlen wurden nun offengelegt. jedoch wurde jeder hv-teilnehmer verpflichtet diese nicht zu verbreiten weil dies der gesellschaft schaden könnte. ich sag deshalb nur soviel. wenn ich die zahlen mit den prognosen im gerade veröffentlichten quartalsbericht vergleiche und dann noch den von der gesellschaft veröffentlichten betafaktor der wet ag von 0,54 in den letzten 60 monaten miteinrechne dann komme ich auf eine 75 % höhere abfindung. wet canada wird voraussichtlich schon nächste woche auf ontario übertragen.
      die übertragung muss aus steuerlichen gründen noch 2003 passieren.20 mio. aus dem operativen geschäft der wet-nordamerika (gesammelter cash) dienen als rückzahlung des darlehens der ontario inc. an die blitz holding kg. da hat man natürlich ein gutes druckmittel.
      hoffentlich kann man den transfer noch gerichtlich stoppen.
      ansonsten gabs auch noch unstimmigkeiten um den dreimonatsdurchschnittskurs den einige hv-teilnehmer bei 56,27 euro oder noch höher sahen. einsparpotentiale durch delisting wurden mit ca. 1-1,2 mio euro beziffert.
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 23:20:41
      Beitrag Nr. 930 ()
      zu beitrag 923
      es geht um den transfer der wet canada zur ontario. der beitrag kam von herrn freitag. im gutachten steht drin dass der übertrag ohne aufschiebende bedingung möglich ist. wenn dem so wäre dann wäre die übertragung ja nicht durch die hauptversammlung zustimmungspflichtig.

      nochmal zurück zum heutigen tag. die anfechtungsklagen werden kommen. das spruchstellenverfahren auch. wenn keine
      vorherige einigung aufgrund von blockadepolitik erzielt wird sind die richter gefragt. wird dann bei der ermittlung der barabfindung wie in meinem vorherigen beitrag angedeutet das historische beta der wet ag herangezogen dann haben wir ja schon einen schönen aufschlag auf den abfindungspreis. haben dann auch noch die hv-teilnehmer recht die in den zahlen des gutachtens und den aktuell vorgelegten zahlen eine diskrepanz von 40 % sehen gibts noch was drauf.
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 08:10:03
      Beitrag Nr. 931 ()
      @cade, Beitrag Nr. 928:

      „jedoch wurde jeder hv-teilnehmer verpflichtet diese nicht zu verbreiten weil dies der gesellschaft schaden könnte.“

      Wer an der Hauptversammlung nicht teilgenommen hat und Stimmrechtsübergabe an seine Bank oder einen Sonstigen beauftragt hat, konnte aber die geschwärzten Stellen nicht einsehen und somit sein Stimmrecht nicht voll informiert ausüben. Ob das wohl juristisch akzeptabel ist?
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 08:41:54
      Beitrag Nr. 932 ()
      Der Wettbewerber im Sitzheizungsbereich namens Kongsberg Automotive diversifiziert im Sitzbereich und will damit Synergien heben laut http://www.ctexseat.com/pressrelease.doc
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 09:58:59
      Beitrag Nr. 933 ()
      Wenger, Freitag &Co habe ich auf den HV’s zur BEWAG-Umwandlung erlebt. Die hatten dort auch viel Wind wegen angeblicher juristischer Fehler gemacht, eine entscheidende zeitliche Verzögerung ist nicht dabei herausgekommen.

      Womit ich natürlich nicht sagen will, daß ich vom Spruchstellenverfahren nichts erwarte. Eine Abfindung von gut 54 € für eine Gesellschaft, wo der steuerliche Buchwert bereits über 56€ liegt, ist ein Witz. Wobei in diesem Buchwert die stillen Reserven von WET Europa, wo ja die Patente liegen dürften, noch gar nicht enthalten sind.

      @ panta rhei(#913)
      „Wenn man Kommanditist wird, hat man laut Verschmelzungsbericht (5.3.1.4.) erst einmal 47,45 je Aktie als Kapitaleinkünfte zu versteuern.

      Kannst du das etwas erläutern?“

      Es geht um die Versteuerung des Übergangs von der Besteuerung von Kapitalgesellschaften auf die Besteuerung von Personengesellschaften.
      Erstere hat den Aktionär nicht direkt berührt. Er versteuert ja nur die erhaltenen Dividenden. Als Kommanditist schlägt aber der anteilige Gewinn (oder Verlust) der KG voll auf die Bemessungsgrundlage Deiner Einkommensteuer durch.
      Durch die Übergangsbesteuerung wird gesichert, dass (vereinfacht gesagt) Du Deinen auf Dich entfallenden Anteil an der KG nach der Umwandlung, wie er sich in Deinem Kapitalkonto dort zeigt, nicht unversteuert bekommst. Steuerlich unbeachtlich sind hierbei
      a) das anteilig auf Dich entfallende steuerliche Eigenkapital der AG (gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage und ev. Steuerliche Modifizierungen)
      b) Deine Anschaffungskosten der Aktie.

      Nun ist hier leider b) viel größer als a), (insbesondere wegen der Aufdeckung der stillen Reserven der WET Canada).



      Schöne Grüße Althor
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 15:10:39
      Beitrag Nr. 934 ()
      Hallo althor,

      vielen Dank für deine Antwort. Mir fällt es sehr schwer, die Sachlage nachzuvollziehen.
      Ich nehme an, mit Verschmelzungsbericht ist nicht der mir vorliegende Verschmelzungsvertrag gemeint, da dieser keinen so nummerierten Absatz enthält.
      Frage zum letzten Satz: Warum ist mein Kapitalanteil an der AG kleiner geworden durch die Aufdeckung der stillen Reserven?:confused:

      Wichtig ist die Information zur Übergangsbesteuerung, die für mich neu ist!
      ciao
      panta rhei
      Avatar
      schrieb am 29.11.03 15:39:50
      Beitrag Nr. 935 ()
      @althor

      wie ist denn die steuerliche Behandlung, bei der Umwandlung in eine KG, wenn die Aktien von einer GmbH gehalten werden ?

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 30.11.03 13:25:30
      Beitrag Nr. 936 ()
      @ hiberna
      da stimme ich dir zu. gründe für anfechtungsklagen gibts genug.
      auf der homepage von gsc-research gibts nun auch einen neutralen hv-bericht der bis auf das meines erachtens schwache fazit recht gut ist.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 09:52:14
      Beitrag Nr. 937 ()
      Laut HV-Bericht von GSC-Research besaß HG-Capital bei der Hauptversammlung 76.3 Prozent der Anteile.

      Ich hatte erwartet, daß HG-Capital bis zur Hauptversammlung versuchen würde, über einen höheren Preis den Anteil doch noch auf 95 Prozent zu erhöhen.

      Aber vielleicht besteht die Strategie von HG-Capital auch darin, so vorzugehen wie bei Flender, siehe Beitrag Nr. 920.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 10:20:46
      Beitrag Nr. 938 ()
      Die entscheidende Frage ist jetzt imho, ob die Beschlüsse sowie die Auszahlung der 54,47 Euro durch Anfechtungsklagen hinausgezögert werden oder nicht.
      Meinungen dazu?

      Ciao Niko



      @Hiberna:
      Wunschdenken.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 16:23:16
      Beitrag Nr. 939 ()
      Ich bin heute ausgestiegen aus der W.E.T.-Aktie, nicht weil ich sie für überbewertet halte, sondern weil ich mich nicht mit den juristischen Problemen beschäftigen möchte, mit welchen derzeit W.E.T. konfrontiert ist.

      Ich hoffe, daß die Banditen von HG-Capital vor Gericht eine Schlappe erleiden und daß diejenigen, die noch investiert sind, einen guten Gewinn machen mit der Aktie.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 16:33:31
      Beitrag Nr. 940 ()
      Damit mußt Du Dich garnicht beschäftigen. Das ist reine Sache von WET! :)
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 23:33:19
      Beitrag Nr. 941 ()
      also ich denke man sollte mit 10 bis 20 klagen rechnen.

      frage ist wann der wet na verkauf unterschrieben wird...
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 14:51:02
      Beitrag Nr. 942 ()
      Ordertiefe XETRA
      Realtime Ordertiefe Stand 05.12.03 14:14

      Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
      500 35,06
      500 53,01
      500 53,02
      2 000 53,50
      500 53,51
      100 55,00
      500 55,01
      300 56,75
      500 57,00
      517 57,50
      57,70 90
      57,71 200
      58,00 25
      58,07 300
      58,20 20
      58,45 300
      58,50 132
      59,39 100
      230,83 46

      5 917 Ratio: 4,878 1 213


      Eröffnung: 57,50
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 14:51:34
      Beitrag Nr. 943 ()
      #940

      Da wollen noch einige billig einsammeln!

      ;)
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 09:31:47
      Beitrag Nr. 944 ()
      W.E.T.-Aktionäre wehren sich gegen Übernahme

      Eiskalt von der Börse

      Von Marcus Pfeil, Handelsblatt

      Eigentlich war es ein kluger Schachzug von Hg-Capital, die Mehrheit am Weltmarktführer für Autositzheizungen W.E.T. zu übernehmen. Denn diese Perle auf dem deutschen Kurszettel hat lange Zeit keiner bemerkt.




      DÜSSELDORF. Eigentlich war es ein genialer Plan der Private-Equity-Gesellschaft, den Aktionären ein Abfindungsangebot über 54,47 Euro je Aktie zu unterbreiten mit dem Ziel, 95 Prozent der W.E.T.-Anteile zu übernehmen und die verbleibenden Kleinaktionäre aus der Gesellschaft herauszudrängen (Squeeze Out). Die W.E.T.-Aktie sollte vom Kurszettel verschwinden.

      Dumm für Hg-Capital war nur, dass auch die Aktionäre wussten, dass der faire Wert der W.E.T.-Aktie irgendwo zwischen 60 und 80 Euro liegt. Dumm war, dass sie auch wussten, dass die W.E.T.-Vorstände Peter Moll und Dieter Haap sich mit drei Prozent an ihrem neuen Eigentümer beteiligt haben – zu Vorzugspreisen. Und genauso dumm war es für Hg-Capital, dass die Kleinaktionäre wussten, dass der vermeintlich unabhängige Bewertungsgutachter PWC seit Jahren mit Hg-Capital zusammen arbeitet.

      Um ans Ziel zu gelangen, schwärzten die W.E.T.-Oberen im zur Hauptversammlung vorgelegten Gutachten die Zahlen, aus denen PWC die niedrige Abfindung herleitete. Skeptisch waren die Kleinaktionäre ohnehin: Im letzten Quartalsbericht war noch ein Jahresgewinn auf Vorjahreshöhe angekündigt worden. Nun unterstellten die W.E.T-Oberen einen Gewinneinbruch von 40 Prozent, um das Angebot von 54,47 zu rechtfertigen. Und überhaupt: Warum sollten die freien Aktionäre dieses Angebot annehmen, wenn die Aktie an der Börse seit Wochen um 58 Euro gehandelt wird?


      Es kam, wie es kommen musste. Statt erwarteter 95 Prozent konnte sich Hg-Capital nur 76,3 Prozent der W.E.T.-Anteile einverleiben, darunter die 66 Prozent des Gründers und Aufsichtsratsvorsitzenden Bodo Ruthenberg.

      Ein neuer Plan musste her: Die W.E.T. AG soll laut Hauptversammlungsbeschluss auf die eigens gegründete Blitzholding GmbH & Co. KG verschmolzen werden. Die Aktionäre, die ihre Papiere auch nach der Verschmelzung nicht abgeben, würden dann zu Kommanditisten degradiert.

      Und weil für die Verschmelzung ein neues Bewertungsgutachten erstellt werden muss, wollen die W.E.T.-Manager schnell noch ihr Stammgeschäft an die Hg-Capital verkaufen – für 140 Mill. Euro. Danach würde die mit 170 Mill. Euro bewertete W.E.T. 80 Prozent ihres Wertes als Forderung in der Bilanz stehen haben. Damit wäre Kleinaktionären im Spruchstellenverfahren die Chance auf eine Nachbesserung weitgehend genommen.

      Die W.E.T.-Aktie verschwindet vom Börsenparkett, „ohne Rücksichtnahme auf die freien Aktionäre“, kritisierte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre auf der Hauptversammlung. Händler sprechen vom kalten Delisting. Dabei wären eine Sonderdividende oder eine Nachbesserung für Hg-Capital einfacher und billiger gewesen, als nun alle Kommanditisten einzeln anzuschreiben und namentlich ins Handelsregister einzutragen.

      Doch offenbar hat die W.E.T.-Führung die Rechnung ohne die Kleinaktionäre gemacht, denn die fechten die auf der Hauptversammlung beschlossene Verschmelzung und den Verkauf nun an. Alle Aktionäre, die auf der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll gegeben haben, sind damit noch im Spiel um eine Nachbesserung im Spruchstellenverfahren. Allerdings kommt der Abpfiff dieses Spiels womöglich erst in zwei Jahren. Ein Aktionär, der sich nicht wehrt, handelt verkehrt. Allerdings gilt: Aktionäre, die nach der Hauptversammlung W.E.T.-Papiere gekauft haben, können nicht mehr mitspielen.


      HANDELSBLATT, Mittwoch, 10. Dezember 2003, 06:46 Uhr
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 21:19:13
      Beitrag Nr. 945 ()
      Wo stehen die Klagen? Gibt es Anfechtungsklagen? Wann kann mit der Verschmelzung gerechnet werden?
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 10:13:59
      Beitrag Nr. 946 ()
      @ panta rhei

      „Ich nehme an, mit Verschmelzungsbericht ist nicht der mir vorliegende Verschmelzungsvertrag gemeint, da dieser keinen so nummerierten Absatz enthält.“
      Ja, es gibt einen gemeinsamen Verschmelzungsbericht von WET und Blitz: Dieser ist gemäß § 8 Umwandlungsgesetz vorgeschrieben und gehörte zu den auf Anforderungen verschickten Unterlagen.

      “Frage zum letzten Satz: Warum ist mein Kapitalanteil an der AG kleiner geworden durch die Aufdeckung der stillen Reserven?“

      Das ist ein Mißverständnis.
      Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die eigenen Anschaffungskosten bei der Besteuerung des Umwandlungsvorganges ebenso unberücksichtigt bleiben wie das steuerliche Einlagekonto von WET und das erstere bedauerlicherweise wesentlich höher als das Einlagekonto ist.

      @ K1
      „wie ist denn die steuerliche Behandlung, bei der Umwandlung in eine KG, wenn die Aktien von einer GmbH gehalten werden ?“

      Da sieht es wesentlich besser aus, denn die Aktien sind ja Betriebsvermögen der GmbH. Es wird pro Aktie die Differenz aus steuerlichem Buchwert bei WET (vorläufige Zahl 56,27) und dem Buchwert in der GmbH (also in der Regel den Anschaffungskosten) gebildet. Diese Differenz ist steuerfrei bei der Körperschaftsteuer, müsste aber der Gewerbesteuer unterliegen.

      Grüße Althor
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 15:54:21
      Beitrag Nr. 947 ()
      Was meint Ihr wie lange die Aktei noch gehandelt wird nzw wann unsere geliebet KG kommt:mad:
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 15:59:18
      Beitrag Nr. 948 ()
      Mach uns keine Angst! :laugh: Mich bekommt keiner aus der Aktie! :D
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 10:06:43
      Beitrag Nr. 949 ()
      hallo,
      den folgenden Text hab ich von WET auf die Frage erhalten wie und wann die Barabfindung gezahlt wird:


      Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

      wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass die am 27. und 28. November abgehaltene Hauptversammlung unserer Gesellschaft der vorgeschlagenen Verschmelzung der W.E.T. Automotive Systems AG auf die Blitz Holding GmbH & Co. KG, die fortan als W.E.T. Auto-motive Systems GmbH & Co. KG firmieren wird, zugestimmt hat.

      Aus den Kreisen unserer Aktionärinnen und Aktionäre haben uns verschiedene Fragen zum weiteren Ablauf der Verschmelzung erreicht, insbesondere zur Frage, wann die Verschmel-zung wirksam wird und die Barabfindung der Blitz Holding GmbH & Co. KG zur Auszahlung gelangt.

      Wir möchten Sie daher im Folgenden über den weiteren Verfahrensablauf unterrichten:

      1. Wirksamwerden der Verschmelzung und Entstehung des Barabfindungsan-spruchs

      Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Blitz Holding GmbH & Co. KG wirksam. Die Eintragung steht derzeit noch aus. Auch der An-spruch auf die Barabfindung setzt die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister voraus.

      Wann mit der Eintragung der Verschmelzung gerechnet werden kann, hängt davon ab, ob gegen den Verschmelzungsbeschluss Anfechtungsklagen erhoben werden. Ohne Anfech-tungsklagen wird mit einer Eintragung im Laufe des Monats Januar 2004 gerechnet. Sollten Anfechtungsklagen erhoben werden, lassen sich verlässliche Prognosen über den Eintra-gungszeitpunkt derzeit nicht treffen.

      Über die Eintragung der Verschmelzung werden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre ü-ber die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen (u.a. im Bundesanzeiger) hinaus zusätzlich auch auf unserer Webseite (www.wet-group.com) in der Rubrik `Investor Relati-ons` zeitnah informieren.

      Da spätestens mit der Eintragung der Verschmelzung die Börsennotierung der W.E.T.-Aktien endet (siehe hierzu auch nachfolgend 4.), gehen wir davon aus, dass Aktionärinnen und Ak-tionäre von ihren Depot führenden Kreditinstituten ebenfalls zeitnah unterrichtet werden.


      2. Anspruchsberechtigte Aktionärinnen und Aktionäre

      Den Anspruch auf Barabfindung können nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre geltend machen, die in der Hauptversammlung vom 27. und 28. November 2003 gegen den Ver-schmelzungsbeschluss gestimmt und Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben. Die ent-sprechenden Erklärungen von Aktionärinnen und Aktionären sowie Aktionärsvertreterinnen und Aktionärsvertretern wurden von dem die Hauptversammlung protokollierenden Notar in das Protokoll aufgenommen.

      3. Verfahren für die Annahme des Barabfindungsangebots

      a. Verfahren für die Annahme des Barabfindungsangebots

      Der Anspruch auf Barabfindung kann – vorausgesetzt, dass die oben zu 2. dargestellten Voraussetzungen eingehalten sind – durch schriftliche Erklärung gegenüber der Blitz Holding GmbH & Co. KG geltend gemacht werden.

      Mit der Erklärung der Annahme des Barabfindungsangebots muss die Erklärung verbunden werden, aus der Blitz Holding GmbH & Co. KG als deren Kommanditistin oder Kommanditist auszuscheiden.

      Darüber hinaus ist der Blitz Holding GmbH & Co. KG durch geeignete Unterlagen (insbeson-dere einen Depotauszug) nachzuweisen, dass die betreffende Aktionärin oder der betreffen-de Aktionär zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister Aktionärin bzw. Aktionär der W.E.T. Automotive Systems AG war. Dieser Nachweis ist auch von denje-nigen Aktionärinnen und Aktionären zu erbringen, die der Gesellschaft ihren Aktienbesitz in der Vergangenheit schon einmal nachgewiesen haben.

      Formblätter für die Abgabe der entsprechenden Erklärungen werden zu gegebener Zeit auf der Webseite unserer Gesellschaft, ebenfalls in der Rubrik `Investor Relations`, bereitgestellt werden.

      Sobald die entsprechenden Erklärungen eingegangen und die Nachweise erbracht sind, wird die Barabfindung (ggf. mit den darauf zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen) zur Auszah-lung gebracht.

      Diejenigen anspruchsberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre, die das Barabfindungsan-gebot der Blitz Holding GmbH & Co. KG angenommen haben, erhalten gemäß § 13 des Spruchverfahrensgesetzes für den Fall, dass ein Gericht in einem Spruchverfahren eine hö-here Barabfindung festsetzen sollte, eine Nachbesserung.

      b. Zeitliche Befristung der Geltendmachung des Anspruchs

      Die Annahme des Barabfindungsangebots ist zeitlich befristet. Das Angebot muss nach § 31 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage ange-nommen werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Blitz Holding GmbH & Co. KG als bekannt gemacht gilt (dies ist der Tag, an dem das Regis-tergericht die Eintragung der Verschmelzung durch Veröffentlichung in den vorgeschriebe-nen Bekanntmachungsorganen (u.a. im Bundesanzeiger) öffentlich bekannt gemacht hat). Da wir unseren Aktionärinnen und Aktionären nicht zumuten möchten, die Bekanntma-chungsorgane laufend zu studieren, werden wir die relevanten Daten, sobald sie uns be-kannt werden, ebenfalls auf unserer Webseite in der Rubrik `Investor Relations` zeitnah ver-öffentlichen.

      Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären daher, diesbezüglich von Zeit zu Zeit die Webseite unserer Gesellschaft aufzurufen.

      Für den Fall, dass eine Aktionärin oder ein Aktionär die Nachprüfung der Barabfindung in einem sog. Spruchverfahren beantragen und eine gerichtliche Entscheidung hierzu ergehen sollte, kann das Angebot auch noch innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung der gerichtlichen Entscheidung im Bundesanzeiger angenommen werden.

      Auch dies werden wir, sofern dieser Fall eintritt, auf unserer Webseite in der Rubrik `Investor Relations` zeitnah veröffentlichen.

      4. Börsennotierung der W.E.T.-Aktie

      Die Börsennotierung der Aktien unserer Gesellschaft endet spätestens mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Blitz Holding GmbH & Co. KG, voraussichtlich jedoch bereits einige Tage früher, um sicherzustellen, dass abgeschlossene Börsengeschäf-te noch börsenmäßig erfüllt werden können. Bis dahin können die Aktien der W.E.T. Auto-motive Systems AG auch noch über die Börse gehandelt werden. Ein Börsenhandel der An-teile an der Blitz Holding GmbH & Co. KG ist nicht möglich.



      Odelzhausen, im Dezember 2003



      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 20:48:11
      Beitrag Nr. 950 ()
      "Den Anspruch auf Barabfindung können nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre geltend machen,
      die in der Hauptversammlung vom 27. und 28. November 2003 gegen den Ver-schmelzungsbeschluss
      gestimmt und Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben. Die ent-sprechenden Erklärungen von
      Aktionärinnen und Aktionären sowie Aktionärsvertreterinnen und Aktionärsvertretern wurden von dem
      die Hauptversammlung protokollierenden Notar in das Protokoll aufgenommen."


      Wurde automatisch Widerspruch zur Niederschrift erklärt, wenn man gegen den Vorschlag der Verwaltung gestimmt hat?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 12:08:56
      Beitrag Nr. 951 ()
      @kosto

      Nein, dazu musste das entsprechende Formblatt ausgefüllt werden und dem Notar übergeben werden.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 17:49:30
      Beitrag Nr. 952 ()
      nur wer widerspruch zu protokoll gebracht hat ist dabei

      +komisch ich hätte gedacht die nehmen alle mit rein...
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 11:24:30
      Beitrag Nr. 953 ()
      Warst du persönlich dort oder hast du per Weisung gestimmt?

      Ich hab mich durch WET selbst (bzw. den Mitarbeiter der dies übernommen hat) vertreten lassen, und wenn man da gegen den einen HV Top gestimmt hat wurde automatisch beim Notar Widerspruch eingelegt.


      Hat hier schon jemand Klage eingereicht, oder weiss jemand ob das schon jemand anderer gemacht hat. Ich würde mich gern einer Klage anschließen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 19:05:21
      Beitrag Nr. 954 ()
      Beitrag im Forum von W.E.T.:

      "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten."


      An diese "berühmten" Worte eines Walter Ulbricht fühlt man sich vielleicht erinnert, wenn man die Entwicklung dieses Jahres in den Kontext mit den Äusserungen von CFO Dieter Haap in diesem Forum setzt.

      Kostprobe?

      Erstellt von / Posted by Dieter Haap am / on April 03, 19101 um / at 14:56:46:

      Sehr geehrter Herr Paulsen,

      uneingeschränktes Ja auf Ihre Frage. Unser Unternehmen ist uns einen Kauf Wert. Aber nicht nur momentan, sondern schon seit dem Börsengang. So daß beide Vorstände schon investiert sind.


      Das bedeutet also, dass sich ein Aktienkauf zu jedem Kurs bis zu diesem Zeitpunkt der Äuserung von Herrn Haap lohnen sollte.
      Man betrachte in diesem Zusammenhang den höchsten Kurs im Jahr 1999.

      In Verbindung mit folgender Äusserung von Herrn Haap

      Erstellt von / Posted by Dieter Haap am / on July 13, 19100 um / at 00:45:03:


      "Sehr geehrter Herr Metz,

      über beide Alternativen haben wir uns schon Gedanken gemacht. Und beide Ideen verworfen.

      Das going public und das anschließende "beeing public" bietet gerade mittelständischen Firmen eine Möglichkeit der Wachstumsfinanzierung abseits der klassischen Alternativen. Und da wir auch in Zukunft stark wachsen wollen, auch durch Zukäufe, wollen wir uns die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch ein delisting nicht nehmen..."

      sind Ereignisse dieses Jahres und die Stellung des Unternehmens wohl auch nicht in Einklang zu bringen, wenn man sich folgende Äusserung von Herrn Haap in diesem Forum noch einmal genauer betrachtet:

      Erstellt von / Posted by Dieter Haap am / on May 30, 19103 um / at 14:29:26:

      :

      Sehr geehrter Herr Horst,

      vielen Dank für Ihre email.

      Der Standpunkt der W.E.T. zum Angebot von HG Capital ist unserer Pressemitteilung, die auch hier auf der homepage ist, zu entnehmen. In Kurzform, positiv.

      Ja, so wie es aussieht hat Hr. Ruthenberg der Abgabe seiner Aktien zugesagt. Allerdings ist das ein Vorgang der zwischen HG Capital und Hr. Ruthenberg läuft, und in den wir als Gesellschaft bzw. Vorstand nur bedingt Einblick und erst recht keinen Einfluss haben.


      Wie kann ein Finanzvorstand eines börsennotierten Unternehmens, dem man doch profunde Sachkenntnis in ökonomischen Zusammenhängen unterstellen können sollte, eine derartige Äusserung abgeben?

      Wenn, wie oben ausgeführt, eine Investition zu jedem Zeitpunkt, also auch in 1999 als lohend erachtet worden ist, dann muss man das Übernahmeangebot konsequent ablehnen, weil der Kurs einfach zu niedrig ist, damit die Sache "rentabel" für diesen Aktionärskreis werden könnte.
      Und wenn man dann noch bedenkt, dass die Ergebnisentwicklung über den Zielen lag, dann erscheint eine solche Äussserung umso unverständlicher.

      Ein Höhepunkt des ganzen ist dabei unschwer in dieser Passage auszumachen:

      "Allerdings ist das ein Vorgang der zwischen HG Capital und Hr. Ruthenberg läuft, und in den wir als Gesellschaft bzw. Vorstand nur bedingt Einblick und erst recht keinen Einfluss haben."

      Wenn der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens keinen Einfluss auf die Entscheidung des Grossaktionärs hat, dann bescheinigt dieser Grossaktionär wohl dem Vorstand dieses Unternehmens keine besondere Kompetenz.

      Man könnte es vielleicht auch so ausdrücken:

      Der Vorstand ist vor allem für den Grossaktionär da und lässt die verbliebenen Aktionäre im Interessenskonflikt "im Regen stehen".

      Diesen Eindruck dürften wohl nicht wenige ehemalige und Noch-Aktionäre haben, wenn sie diese Anmerkungen noch einmal Revue passieren lassen.

      Denn die konsequente Antwort angesichts der gemachten Aussagen in diesem Board hätte zumindest von Herrn Haap lauten müssen:

      Das Übernahmeangebot erachte zumindest ich (und wohl auch Herr Moll) für zu niedrig.
      Schauen Sie mal auf die Studie der Berenberg-Bank.

      Die persönliche Integrität des Herrn Haap ist aufgrund dieser unvereinbaren Äusserungen wohl leider angeschlagen, was auf die fachliche nur bedingt zutrifft, wenn man seine künftige Beteiligung am Unternehmen bzw. dessen fusionierten Nachfolgers in Betracht zieht.
      Denn ein grosser persönlicher Vorteil - so sieht es zumindest nach Lage der Dinge aus - motiviert so manche "sachliche" Äusserung in der Vergangenheit zu einer Neubewertung:
      "Was kümmert mich mein Dreck von gestern"
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 21:33:01
      Beitrag Nr. 955 ()
      Herr Haap ist wohl einer der derzeitigen Managergenaration, die nur den persönlichen Vorteil im Auge haben.
      Dafür werden schon häufiger Gesetze, aber wohl andauernd Anstand und Sitten verletzt.

      Der Gesetzgeber sollte mit harten Strafen zurückschlagen. Wirtschaftskriminalität der Eliten wird in Deutschland leider so gut wie nicht verfolgt, und wenn schon höchstens mit harmlosen Geldstrafen geahndet. Wie oft heisst es "Verfahren gegen Zahlung von ... Euro eingestellt" ?

      Wir brauchen wesentlich schäfere Gesetze, und zwar solche mit allgemeinen Auffangtatbeständen, damit eine Umgehung schwierig wird.
      Außerdem sollte man den zahnlosen Tiger BaFin abschaffen und durch eine neue europäische "SEC" mit motivierten Spitzenstaatsanwälten ersetzen

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 22:20:45
      Beitrag Nr. 956 ()
      Sehr guter Vorschlag. Nur Mio. Strafen und Gefängnis schrecken ab.

      SWE!

      Gruss Kosto
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:34:00
      Beitrag Nr. 957 ()
      "Das Angebot und die mit der Annahme des Angebots zustande kommenden Kaufverträge mit den außenstehenden Aktionären der W.E.T. AG hängen vom Erreichen einer Beteiligungsquote der Ontario Inc. am Grundkapital der W.E.T. AG aufgrund des Übernahmeangebots und des Aktienkaufvertrags von Herrn Bodo Ruthenberg in Höhe von 95 % und dem Erhalt der erforderlichen kartellrechtlichen Genehmigungen sowie dem Nichteintritt einer wesentlichen nachteiligen Veränderung der W.E.T. AG ab. "

      So lautet eine Passage im ursprünglichen Übernahmeangebot.

      Ist der konstruierte Gewinnrückgang (annähernd 40 %) nun ein Anlass für die Ontario Inc. bzw. Blitz AG, vom Kauf zurückzutreten?
      Man könnte ja von einer wesentlich nachteiligen Veränderung bei der W.E.T. AG sprechen - wenn die Zahlen den "wirklichen" Fakten entsprechen würden. Denn die konstruierten Fakten sind nichts anderes als "virtual reality", welche natürlich von den rechtlichen Grundlagen für eine solche Bewertung unterstützt werden und deshalb so wie viele Dinge in der Politik stark verbesserungswürdig sind.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:57:02
      Beitrag Nr. 958 ()
      "Sehr guter Vorschlag. Nur Mio. Strafen und Gefängnis schrecken ab."

      Um "solche" Umstände, wie sie bei der W.E.T. AG vorgekommen sind, strafrechtlich zu erfassen und auch zu ahnden, sind derartumfangreiche strafrechtliche Änderungen nötig, welche angesichts der Gegenlobby oder Unfähigkeit in nahezu allen Parteien wohl in absehbarer Zukunft nicht in geltendes Recht umgesetzt werden dürften.
      Besser wäre es angesichts der bestehenden Rechtsverhältnisse, wenn die Rechtssprechung aus solchen Vorgängen wie bei der W.E.T. evtl. Schadenersatzansprüche nachhaltiger verfolgen würde.
      Denn Schadensersatzansprüche, welche als Grundlage eines strafrechtlichen Urteils bedürfen, können doch wohl nicht das Gelbe vom Ei gewesen sein.

      Die W.E.T. AG wird nach dem Zusammenschluss mit weiteren Firmen aus dem Bereich der Automobilzulieferindustrie wohl in absehbarer Zeit wieder an die Börse gebracht werden.
      Unter Federführung der HG Capital sind da ja in letzter Zeit so manche Anstrengungen mit erfolgreichen Ergebnissen unternommen worden - und es werden nicht die letzten sein.

      So manche Aktionäre sind wohl nicht zuletzt aus steuerrechtlichen Gründen aus ihrem Engagement bei der W.E.T. AG gekippt worden.
      Nur aus diesem Grunde ist für diesen Kreis auch ein erfolgreiches Ergebnis aus dem Spruchstellenverfahren nicht unbedingt erste Wahl.

      Es ist also für diesen Personenkreis eine Überlegung wert, sowohl die W.E.T. AG als auch das Management auf Schadensersatz verklagen, sofern das Ergebnis des Spruchstellenverfahrens eine wesentlich höhere Abfindung als das Übernahmeangebot sein wird.

      Ungeachtet dessen wäre es für jeden Aktionär angebracht, Verhaltensmassregeln von Unternehmen und deren Organen aufzustellen, an denen sich vielleicht später der Gesetzgeber orientieren könnte oder - wenn nicht - so doch ein Regelwerk bestehen würde, zu dem sich Unternehmen verpflichten könnten, um so Vertrauen bei möglichen Investoren zu schaffen.
      Ein Investor soll das unternehmerische Risiko mittragen, aber keinesfalls das Risiko, vom Unternehmen bzw. dessen Organen übervorteilt zu werden.
      Jeder vernünftige und integre Mensch wird dieser Grundlage wohl zustimmen und es wäre vor allem auch volkswirtschaftlich sehr wüschenswert. Das kann ich jetzt zwar nicht näher ausführen, da es den Rahmen eines Beitrages sprengen würde, aber es ist das Resultat umfangreicher Forschungen, denen die Lehre bisher noch weit hinterher hinkt.
      Avatar
      schrieb am 22.12.03 01:35:54
      Beitrag Nr. 959 ()
      so da nun klar es dass es zwei gattungen in den wet gibt (da die unwidersprochenen aktien nicht eingereicht werden können) mach ich den vorschlag wir bauen hier einen ausserbörsliche markt für widersprochene aktien auf:

      erst taxe sollte sein 59 zu 65 euro
      ich mache die handelbar für 50 stück.

      Da das Widerspruchsrecht nicht übertragen werden kann sind die Widerspruchsrechte allerdings nur per privatrechtlicher Vertrag abzuhandeln.
      Avatar
      schrieb am 29.12.03 22:30:04
      Beitrag Nr. 960 ()
      Heute erstmals seit längerer Zeit wieder ansehnliche Umsätze.

      Wer nicht professioneller "lästiger Aktionär" wie zB Herr Freitag ist, ist sicherlich am Besten bedient, wenn die Umwandlung möglichst schnell eingetragen wird. Dann gibt es die Abfindung. Der Mindererlös im Vergleich zum jetzigen Aktienkurs dürfte nach Abschluß des Spruchstellenverfahrens wohl mindestens doppelt bis dreifach eingespielt sein.

      Grüße Althor
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 02:50:16
      Beitrag Nr. 961 ()
      5 k waren i.d.T. ansehnlich - und so kurz vor Jahresende... :rolleyes:

      MfG
      M.P.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 18:55:16
      Beitrag Nr. 962 ()
      Hat schon jemand was neues gehört:confused:
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 12:43:57
      Beitrag Nr. 963 ()
      Ist ja richtig Ebbe.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 11:14:43
      Beitrag Nr. 964 ()
      59 immerhin
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 11:39:54
      Beitrag Nr. 965 ()
      ausverkauft ;)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 22:25:57
      Beitrag Nr. 966 ()
      keine wet mehr da!!!
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 15:07:05
      Beitrag Nr. 967 ()
      Nun müßt ihr nur noch ein paar Monate Geduld mitbringen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 17:27:22
      Beitrag Nr. 968 ()
      Hallo,
      weiß jemand ob es bereits eine Klage gibt?
      falls ja gibts dazu irgendwo Infos im Netz?

      lg
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 21:24:45
      Beitrag Nr. 969 ()
      ja es gibt klagen
      musst du zum handelsgericht gehen
      Avatar
      schrieb am 25.01.04 09:59:24
      Beitrag Nr. 970 ()
      dumdidum schon jemand was neues gehört :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.01.04 23:32:16
      Beitrag Nr. 971 ()
      Mon, 26 Jan 2004 16:06:04

      WET Automotive Systems AG
      Sehr geehrter Herr xxx,

      wir nehmen Bezug auf unsere Nachricht vom 22. Januar 2004 und möchten nachtragen, daß zumindest von einem Aktionär eine Anfechtungsklage gegen den Abschluß des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der Blitz Holding GmbH & Co. KG eingereicht wurde. Solange hierüber nicht rechtskräftig entschieden ist oder die Gesellschaft ein Verfahren zur Überwindung der Registersperre nicht erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Verschmelzung juristisch gesehen nicht wirksam werden. Bis dahin besteht für Sie immerhin noch die Gelegenheit, Ihre Anteile zu Tagespreisen über die Börse zu veräußern.

      Mit freundlichen Grüßen

      DEUTSCHE SCHUTZVEREINIGUNG

      FÜR WERTPAPIERBESITZ e.V.

      Carsten Heise
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 22:36:33
      Beitrag Nr. 972 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 22:38:57
      Beitrag Nr. 973 ()
      Was gibt es da zu lachen?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.01.04 23:35:30
      Beitrag Nr. 974 ()
      vielleicht, weil sich dieser Satz

      Bis dahin besteht für Sie immerhin noch die Gelegenheit, Ihre Anteile zu Tagespreisen über die Börse zu veräußern.

      mit Betonung (?) auf das immerhin schon fast nach einer Verkaufsempfehlung aufgrund von Resignation anhört? Die Aussage "zumindest von einem Aktionär" ist auch ausgesprochen hilfreich, mir sind mindestens ein halbes Dutzend Kläger persönlich bekannt.

      Ich hätte von Herrn Heise (dessen Kompetenz ich sehr schätze) ehrlich gesagt auch eine etwas aussagekräftigere Antwort erwartet, wobei ich einschränkend einräumen muss, dass mir die Frage nicht bekannt ist, auf die sich diese Antwort bezieht.

      Eigentlich müsste W.E.T. das doch auch via Bundesanzeiger publizieren, hab allerdings noch nichts gelesen.... ob da schon jemand ein Zwangsgeld beantragt hat? ;)
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 02:19:53
      Beitrag Nr. 975 ()
      Moin Moin Matthias,
      halt uns hier auf dem laufenden! :-))
      Danke,
      Gruß Niko
      Avatar
      schrieb am 29.01.04 21:03:37
      Beitrag Nr. 976 ()
      Wie kommen eigentlich die hohen Umsätze zustande. Strohmänner?!

      :D
      Avatar
      schrieb am 30.01.04 19:51:31
      Beitrag Nr. 977 ()
      ATH 63,05 (aktuell 61)

      :look:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 07:26:24
      Beitrag Nr. 978 ()
      Kommen wohl doch auf die Idee besser über die Börse zukaufen als abzuwarten was das Gericht sagt mir solls recht sein mal sehen wie hoch die noch steigen:D
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 15:13:11
      Beitrag Nr. 979 ()
      was sollte das in den wet? 15000
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 21:13:15
      Beitrag Nr. 980 ()
      Was läuft hier für ein Spiel?! Wurde hier weitergegeben?! Das paßt mit dem "normalen" Orderbuch nicht zusammen...

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 05:35:01
      Beitrag Nr. 981 ()
      Sieht nach links/rechts Umsätzen zugunsten des gewichteten Durchschnittskurses aus :)

      Aber ich habe nichts damit zutun, wirklich! ;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 13:16:06
      Beitrag Nr. 982 ()
      95%
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 13:23:07
      Beitrag Nr. 983 ()
      gerade mal eben in frankfurt 5.500 in einer halben stunde, davon 4.500 in 5 Minuten?!?!?!

      muss der eingang der klage nicht irgendwo veröffentlicht werden??
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 14:50:40
      Beitrag Nr. 984 ()
      Da wollen noch welche fett unter 60€ einsteigen...

      Ordertiefe XETRA
      Realtime Ordertiefe Stand 09.02.04 14:15

      Anzahl Kauf Kurs Verkauf Anzahl
      500 55,52
      500 59,14
      1 500 59,25
      300 59,38
      1 500 59,45
      2 500 59,76
      2 000 59,90
      2 000 59,95
      256 60,00
      500 60,01

      60,50 559
      60,89 50
      60,90 40
      61,00 30
      61,13 300
      61,20 100
      61,80 45
      61,88 70
      62,00 50
      230,30 30

      11 556 Ratio: 9,071 1 274


      Eröffnung: 59,71
      Avatar
      schrieb am 09.02.04 22:30:23
      Beitrag Nr. 985 ()
      Ich sehe keine Gefahr, dass sie an die 95%-Marke herankommen.

      :D
      Avatar
      schrieb am 10.02.04 09:42:57
      Beitrag Nr. 986 ()
      30k zu 67 im Verkauf
      Avatar
      schrieb am 11.02.04 10:37:28
      Beitrag Nr. 987 ()
      Wer sind die Käufer bzw. Verkäufer.

      Verkäufer: Erwarten keine Erhöhung des Angebotes
      Käufer: ? (bei sehr hohen Umsätzen und zu Kursen von ca. 60; Barabfindung über 54,44)

      Sehr merkwürdig...

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 09:31:02
      Beitrag Nr. 988 ()
      Auf eine Anfrage im Falkenstein-Forum teilte Falkenstein mit, bei der W.E.T.-Hauptversammlung mit mehr als 20.000 Stücken vertreten gewesen zu sein. Ich selbst besitze keine W.E.T.-Aktien mehr, habe aber Falkenstein in meinem Depot.

      Anbei der Beitrag von Falkenstein zum Anteilsbesitz an W.E.T.-Aktien zum Zeitpunkt der W.E.T.-Hauptversammlung:

      " Falkenstein_AG 05.12.2003, 16:16
      WET / PEH / Angaben zu Wertpapierpositionen der FALKENSTEIN Nebenwerte AG

      Ihre Angaben treffen zu, wir haben in der Tat mehr als 20.000 Aktien auf der W.E.T. Automotive AG im Eigenbesitz vertreten. Wir sehen bei dem Engagement durchaus die Möglichkeit, einen höheren Verkaufspreis als die bisher gebotenen 54,47 Euro zu erzielen.

      Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir unsere aktuellen internen Berechnungen und Rechercheergebnisse nicht veröffentlichen. Es bestünde die Gefahr, dass sich eine Veröffentlichung zum Nachteil unserer Gesellschaft auswirken könnte.

      Auch halten wir Aktien der PEH Wertpapier AG, die zu einem Anschaffungspreis unterhalb des aktuellen Aktienkurses erworben wurden.

      Fragen bezüglich unseres Anteilsbesitzes können wir oftmals nicht so ohne weiteres beantworten, ohne dabei unsere Position als Marktteilnehmer zu verschlechtern. In einem Fall ist dies sicherlich kein Problem, in anderen Fällen wäre es möglicherweise sehr kontraproduktiv. Hier eine generelle Vorgehensweise zu finden ist faktisch unmöglich. Weiterhin ist die Börse ein dynamischer Markt. Sollte es zu Änderungen unserer Einschätzung von Einzelwerten kommen, können wir nicht jede in diesem Forum getroffene Aussage korrigieren, kommentieren oder erweitern. Dies ist der Grund für die teilweise Zurückhaltung in der Beantwortung direkter Fragen zu unserem Anteilsbesitz.

      Wir werden weiterhin bestrebt sein, in unseren Aktionärsbriefen und auf unserer Hauptversammlung den Aktionären und Interessenten unserer Gesellschaft so viele Informationen wie möglich zu geben, damit sie eine adäquate Einschätzung unserer Unternehmensentwicklung vornehmen können.

      Als kleinen (Vor-)Nikolausgruß können wir aus heutiger Sicht zumindest berichten, dass wir an der in unserem "Aktionärsbrief September 2003" gemachten Prognose zum zweiten Halbjahr 2003 keinerlei Abstriche machen müssen.

      Mit freundlichen Grüßen

      FALKENSTEIN Nebenwerte AG

      Quelle:http://www.falkenstein-ag.de/public/falkenindex.cfm?TextID=3…
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 10:19:27
      Beitrag Nr. 989 ()
      Auch meine Meinung.

      :)
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 11:42:53
      Beitrag Nr. 990 ()
      Laut einem Beitrag im Falkenstein-Forum hat Falkenstein zum Zeitpunkt der Hauptversammlung von W.E.T. mehr als 200.000 W.E.T.-Aktien besessen.

      200.000 Aktien mal den heutigen Börsenkurs von ca. 60 Euro macht ca. 1.2 Millionen Euro Börsenwert der W.E.T.-Aktien im Falkenstein-Depot.

      Zum Jahresende 2002 standen an Finanzanlagen in der Büchern bei den Wertpapieren des Anlagevermögens 1.7 Mio Euro und bei den sonstigen Wertpapieren 2.7 Mio Euro, zusammen also 4.4 Mio Euro.

      Das W.E.T.-Paket macht also vom Gesamtbestand an Anlagen per Ende 2002 bei Falkenstein einen Anteil von 27.3 Prozent aus. Das ist eine sehr hohe Gewichtung. Da die Abfindungen garantiert werden müssen, besteht meiner Meinung nach kein Ausfall-Risiko bei dem W.E.T.-Paket und ich meine, daß das Engagement trotz der hohen Gewichtung richtig war.

      Falkenstein scheint sich angesichts der hohen Gewichtung sehr sicher zu sein, daß es bei der W.E.T.-Abfindung eine Nachbesserung im Gerichtsentscheid gibt.
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 11:44:06
      Beitrag Nr. 991 ()
      Entschuldigung. Es sollte 20.000 W.E.T.-Aktien heißen und nicht 200.000
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 12:44:44
      Beitrag Nr. 992 ()
      Bei 60 Euro sind wir wie zugenagelt und ich rechne doch mit 85 Euro (Vergleich).

      :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 13:04:59
      Beitrag Nr. 993 ()
      Wann bricht der Kurs endlich aus?!

      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:01:34
      Beitrag Nr. 994 ()
      Das nenne ich mal bildlich gesprochen.
      P.S.: Hoffentlich kommt es nicht sobald dazu ;)

      Ciao Niko
      Avatar
      schrieb am 19.02.04 16:03:36
      Beitrag Nr. 995 ()
      Sorry, ich fand das Bild so schön. Warum? Willst du warten...oder bist du draußen?

      Die hohen Umsätze um die 60 €uro geben Rätsel auf.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 17:21:20
      Beitrag Nr. 996 ()
      348 59,03
      500 59,05
      152 60,10
      500 60,15
      208 60,18
      208 60,30
      500 60,50
      500 61,00
      148 61,01
      635 61,10

      61,88 70
      62,00 50
      62,30 300
      65,00 40
      67,50 30 008
      243,46 46

      3 699 Ratio: 0,121 30 514


      Eröffnung: 60,00
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 17:21:38
      Beitrag Nr. 997 ()
      Was geht denn jetzt hier ab...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 16:52:17
      Beitrag Nr. 998 ()
      Falkenstein_AG 23.02.2004, 13:27
      WET

      Uns liegen keine Hinweise darauf vor, dass der neue Großaktionär über die Börse W.E.T-Aktien zukauft. Sollte er dies tun, würde dies gem. § 31 Abs. 5 WpÜG keine Nachbesserungspflicht des Übernahmeangebots zur Folge haben.

      Sollte der neue Großaktionär die 95%-Marke überschreiten, wäre ein Squeeze Out möglich. Dazu müsste eine neue Unternehmensbewertung zum Stichtag der Hauptversammlung, die den Squeeze Out beschließt, durchgeführt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      FALKENSTEIN Nebenwerte AG
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 16:49:49
      Beitrag Nr. 999 ()
      Bekanntmachung:

      Elektronischer Bundesanzeiger

      Veröffentlichungsdatum: 24.02.2004





      W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft
      Odelzhausen

      Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG



      1. Die Aktionäre Frank, Scheunert und Pfitzke haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zu Punkt 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002/2003 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

      2. Die Aktionäre Frank, Scheunert und Pfitzke haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2002/2003 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

      3. Die Aktionärin Stern Capital Management AG hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 gefassten Beschluss zum Antrag auf Sonderprüfung zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung Nichtigkeitsklage erhoben.

      4. Die Aktionäre Knoesel, Frank, Scheunert, Pfitzke, Stern Capital AG, Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., Falkenstein Nebenwerte AG, net.IPO AG, Paas, Prof. Dr. Wenger, Dr. Knoll, B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Buis und Wiederhold haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zu Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung der Hauptversammlung zu der Einbringung der Anteile der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. in die W.E.T. Automotive GmbH durch Erhöhung ihres Stammkapitals von EUR 25.000 um EUR 100.00 auf EUR 25.100 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

      5. Die Aktionäre Bierlein, Knoesel, Frank, Scheunert, Pfitzke, Penquitt, Deininger, Stern Capital AG, Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., Falkenstein Nebenwerte AG, net.IPO AG, Paas, Carthago Value Invest AG, Prof. Dr. Wenger, Dr. Knoll, B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Crusius, Oermann, Buis und Wiederhold haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zu Punkt 8 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung der Hauptversammlung zu der Veräußerung der Anteile der W.E.T. Automotive GmbH an der W.E.T. Automotive Systems Ltd. an die 2026140 Ontario Inc. zu einem Kaufpreis von EUR 139.956.000,00 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

      6. Die Aktionäre Knoesel, Frank, Scheunert, Pfitzke, Penquitt, Deininger, Stern Capital AG, Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., Falkenstein Nebenwerte AG, net.IPO AG, Paas, Carthago Value Invest AG, Prof. Dr. Wenger, Dr. Knoll, B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Crusius, Oermann, Buis und Wiederhold haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 27./28. November 2003 zu Punkt 9 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der Blitz Holding GmbH & Co. KG als übernehmender Gesellschaft Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.


      Die Klagen der Aktionäre Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V., Falkenstein Nebenwerte AG, net.IPO AG, Paas, Prof. Dr. Wenger, Dr. Knoll, B.E.M. Börseninformations- und Effektenmanagement GmbH, Penquitt und Deininger sind bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München II unter dem Aktenzeichen 1 HK O 7629/03 verbunden worden.

      Die Klagen der Aktionäre Knoesel und Stern Capital Management AG, Frank, Scheunert, Pfitzke, Carthago Value Invest AG, Crusius, Oermann, Buis, Wiederhold, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Mayer und Proxymas HV-Service GmbH sind bei der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München II unter dem Aktenzeichen 4 HK 7596/03 verbunden worden.

      Die Klage der Aktionärin Bierlein ist unter dem Aktenzeichen 1 HK 0 7752/03 beim Landgericht München II anhängig.

      Die Kläger Stern Capital Management AG, Frank, Scheunert, Pfitzke, Penquitt und Deininger, haben ihre Klagen bei der Zivilkammer des Landgerichts München II eingereicht. Auf Antrag der Gesellschaft erfolgte die Verweisung an die Kammer für Handelssachen.

      Die Kläger Buis, Wiederhold, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Mayer und Proxymas HV-Service GmbH haben ihre Klagen beim unzuständigen Landgericht München I eingereicht, weshalb die Verweisung durch Beschluss an das zuständige Landgericht München II erfolgte.

      Die Klage des Aktionärs Wiederhold ist dem Aufsichtsrat noch nicht zugestellt worden.

      Nach § 246 Abs. 3 Satz 3 AktG sind mehrere Anfechtungsprozesse zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden. Dies ist erst teilweise geschehen.

      Für die Verfahren wurde das schriftliche Vorverfahren angeordnet.




      Odelzhausen, im Februar 2004

      W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
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      schrieb am 24.02.04 16:57:36
      Beitrag Nr. 1.000 ()
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