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    Spekulationsverluste aus steuerlichen Gründen jetzt realisieren. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.99 22:05:21 von
    neuester Beitrag 10.12.99 13:49:05 von
    Beiträge: 9
    ID: 4.256
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      Avatar
      schrieb am 02.12.99 22:05:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer 1999 noch Spekulationsverluste realisieren will, muß sich sputen.
      Hört sich seltsam an, kann (natürlich in kleinem Rahmen)aber steuerlich sehr wirksam sein und sogar zum Gewinn führen.

      Bsp.

      Spekulationsgewinn (Lediger) 1998 1.500 DM.
      Steuern darauf bei 40% Grenzbelastung 600.- DM

      Bei einem Spekulationsverlust 1999 i.H.v 501.- DM und Rücktrag nach 1998 erhält man 600.- DM zurück.
      Summa summarum ein Gewinn von 99.- DM.

      Beispiele lassen sich natürlich beliebig ausbauen.

      Der Rücktrag hilft auch dem schlechten Gewissen, wenn man Spek-Gewinne aus 1998 durch den Verlustrücktrag wieder unter die Freigrenze drücken kann.
      Avatar
      schrieb am 04.12.99 12:03:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Luesen,
      tut mir leid, daß ich Dich korrigieren muß, aber Deine Rechnung geht so nicht auf, sofern nicht noch andere Einkünfte vorliegen, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen:
      1500 DM Spekulationsgewinn würden unter den o.g. Vorraussetzungen nach 46 (5) EStG/70 EStDV lediglich mit 40 % von 700 DM besteuert (ohne Gewähr, muß erst noch mal genau nachrechnen, da ich lange nichts mehr mit 70 EStDV zu tun hatte und die Vorschrift nicht so ganz einfach zu verstehen ist), so daß unter dem Strich ein Verlust übrig bleibt. Ich bin mir auch im Moment nicht so sicher, in welchem Rahmen Spekulationsverluste aus 99 überhaupt zurückgetragen werden können, muß ich noch mal nachschauen.
      Beste Grüße, lvg.
      Avatar
      schrieb am 06.12.99 23:08:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      IVG Du hast (aber auch nur teilweise) recht.
      Ich streue mir Asche aufs Haupt und hülle mich in Linnen.

      In § 46 (5) steht die sog. Härtefall- regelung, nach der 800.- DM frei bleiben. Die 800.- DM nehmen bis zu 1.600 DM auf 0.- DM ab. (z.B bei 900.- DM bleiben 700.- frei, bei 1000.- 600.- usw.)
      Mein Beispiel war insofern etwas schlecht gewählt. Prinzip bleibt aber.
      Was den Verlustrücktrag (und -vortrag)angeht: der steht im neuen Gesetz, verabschiedet im April 99.
      Avatar
      schrieb am 07.12.99 00:46:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      hi :-)
      ihr scheint euch auszukennen deshalb eine frage bitte
      ich hatte mal vor ner zeit mitbekommen das durch den tausch der geocitiesaktien in yahooaktien die spekufrist neu angefangen hat
      is das richtig? und gilt das auch für xomm< >nbci ?
      hmm irgendwie sinds doch zwei fargen geworden ;-)
      mfg
      Avatar
      schrieb am 07.12.99 18:52:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi :-)
      gebt euch mal nen ruck und beantwortet meine fragen oben
      mfg

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      schrieb am 08.12.99 01:28:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gute Frage, Mysterious, weiß ich aus dem Stehgreif auch keine Antwort drauf, ich denke aber, daß durch den Tausch an sich keine neue Spekulationsfrist oder so was begonnen hat, dann müßte konsequenterweise auch ein Zwischengewinn realisiert werden, was wohl nicht sein kann. Meiner Meinung nach läuft die Spekulationsfrist ganz normal weiter und wenn Du dann die getauschten Aktien außerhalb der ursprünglichen Spekulationsfrist (beginnend mit dem Erwerb der xoom/geocities Aktien) veräußerst, dürfte keine Steuerpflichtig gegeben sein.
      Gruß,
      lvg.
      Avatar
      schrieb am 08.12.99 18:17:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi :-)
      thanks aber du zerstörst gerade meine vorstellung ich hatte es anders gehandhabt :-( vielleicht kann sich noch jemand aüßern
      mfg
      Avatar
      schrieb am 08.12.99 23:02:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      sehr mysteriös, das ganze.

      die frage ist derzeit sehr aktuell z.b
      verschmelzung von netgravity und doubleclick oder hoechst-rhone/poulenc-aventis.
      m.e beginnt bei der verschmelzung bzw. bei der übernahme eine neue spekufrist.
      auch spekulationsgewinne bzw. -verluste können dabei entstehen weil ursprünglicher einstand und wert der neuen aktien wohl differieren.
      meinung ist diesbzgl. aber meine private. habe noch nichts einschlägiges darüber gelesen.
      Avatar
      schrieb am 10.12.99 13:49:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi :-)
      stimme dir zu da das ja nun wirklich nich selten vorkommt muß sich doch jemand auskennen
      also leute wie handhabt ihr das oder legt ihr die spekufrist einfach nur sehr lax aus ?
      mfg


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