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    Sangui vs Kappes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.01 11:05:17 von
    neuester Beitrag 12.07.02 17:51:01 von
    Beiträge: 57
    ID: 450.049
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      schrieb am 04.08.01 11:05:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all

      Diskussionsgrundlage:

      Investor interessiert sich für Sangui;
      Research-Ergebnis: u.a. Direktor Kappes---->EA----->grauer
      Markt------>graue Liste.
      Investor: nee danke !!
      Ergo: ohne Kappes wäre Sangui schon weiter.

      Bin auf Antworten gespannt.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 13:52:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne Kappes und unseren Waldvogel wäre Sangui wahrscheinlich auch schon lange in Singapur an die Börse gegangen.(Stichwort: independent directors)

      Zitat:
      164 von JuppSchmitz 20.07.01 09:28:16 4013668 SANGUI BIOTECH INTL INC. SHARES O.N.

      Viel toller finde ich noch, das EA Tausende oder sogar Millionen von Sangui Aktien u.a. mit dem Argument des Börsengangs in Singapur verkauft hat. EA hat dann immer neue Geschichten bzgl. der Verzögerung erzählt. Letztendlich wusste man aber von vornherein das dieser Börsengang garnicht möglich war.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 14:28:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geschäft ist Geschäft und man wollte solange wie möglich
      an einer "Sache" verdienen,ganz klar.Hat sich aber anderst
      entwickelt,wie eigentlich erwartet,siehe die Geduld von vielen SANGUI-Gross-und Kleinanlegern.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 14:49:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kappes ist meines Wissens nach gleichzeitig Präsident des Horster Rennvereins, den er seit 1 1/2 Jahren versucht vor der Pleite zu retten. Daneben unterhält er einen Rennstall mit zahlreichen Galoppern, von denen zugegebener Weise einige durchaus Talent haben.

      Ob die in die Pferdeleidenschaft gesteckten Gelder alles Gewinne aus den Sangui-Aktien/dem Unternehmen sind, vermag ich nicht zu sagen, aber es stellt sich die Frage, hat er neben seiner Leidenschaft dann noch Zeit, sich um das Sangui-Unternehmen zu kümmern.
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 20:56:22
      !
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      schrieb am 04.08.01 21:05:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Weiterhin gab das Unternehmen den Abschluss der Suche nach einem erfahrenen Chief Financial Officer für die Betreuung der Bereiche Finanzberichtserstattung/Rechnungswesen, Finanzakquise und Investor Relations bekannt. Detlev Freiherr von Linsingen wurde zum beratenden Interimsmanager "Finanzen" ernannt
      Avatar
      schrieb am 04.08.01 21:31:07
      !
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      schrieb am 05.08.01 15:00:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zum erstenmal outete sich der Präsident eines deutschen Rennvereins als Lenker eines Wettbüros. Helmut Kappes, Chef in Gelsenkirchen, saß am Wochenende hinter dem Tresen des Buchmachers Lindner im neuen Derby-Hotel „Astron“ und dirigierte das Geschäft. Jetzt läuft es gut, aber über das Jahr ist nicht viel los. Da fragen sich Insider, wie der Bookie, der seinen Laden vor einem Jahr in Horn eröffnete, die Monatsmiete in Höhe von 7000 Mark aufbringen kann. Ganz zu schweigen von den erheblichen Kosten für die Satellitenübertragungen von den Rennbahnen in Frankreich und in EnglandGeringes Interesse am Millionen-Renntag

      Köln - Für den am 20. Oktober auf der Galopprennbahn in Gelsenkirchen-Horst geplanten Millionen-Renntag mit neun sechsstellig dotierten Rennen sind am Dienstag beim Dachverband in Köln nur 182 Nennungen eingegangen. Gelsenkirchens Präsident Helmut Kappes hatte als Minimum für die Durchführung 500 Nennungen eingeplant. Vor allem aus der Kölner Trainingszentrale wurden nur wenige Pferde gemeldet. Um den Renntag doch noch zu retten, wurde ein neuer Nennungsschluss für den 29. Mai festgelegt. Jede Nennung war mit der Zahlung eines Betrages von 1500 Mark verbunden. Pro Rennen sollten 16 Pferde laufen
      Avatar
      schrieb am 05.08.01 15:41:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.08.01 13:19:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      @LL :
      Wer von uns hat die letzte (vorletzte ? ) Ausgabe der Zeit-
      schrift "boerse-online" ?

      Bitte einmal auf (angeblich) Seite 31 nachschlagen, denn
      dort soll sich ein Bericht über den sog. "Grauer Markt"
      befinden.
      Auch die Firma EA soll dort aufgeführt sein.

      DER MENGLOVATOR
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 15:33:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      S O R R Y ....es mußte "Graue Liste", statt "Grauer Markt"
      heissen.
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 16:05:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      http://www.anlageschutzarchiv.de/

      Bei Personensuche "kappes" eingeben und Du wirst fündig.

      viel Vergnügen
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 18:04:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Nova2 : WOW....*danke

      Winziger Auszug...Zitat: "Angebot ließ Kappes bis zum Redaktionsschluß unbeantwortet. Anlegern raten wir dringend ob. Auch sollte man generell mißtrauisch sein und sich nicht täuschen lassen, wenn in Anlageangeboten mit der Beteiligung von Wirtschaftsprüfern oder Treuhändern geworben wird. Leider gibt es auch in diesen Berufs-ständen üble Abzocker."

      Ja, dann werden wir mal die Redaktion kontaktieren.

      DER MENGLOVATOR
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 21:17:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 08.08.01 22:03:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Alfred Herrhausen Str. 44
      D-58455 Witten
      Fon: 02302/915-200
      Fax: 02302/915-201

      SanguiBioTech AG × Alfred Herrhausen Str. 44 × D-58455 Witten





      Stellungnahme zum Presseartikel FOCUS 25/1999:

      "Zockerei im Elfenbeinturm"



      Die Sangui BioTech International, Inc. und ihre Töchter SanguiBioTech AG und GlukoMediTech AG wollen mit dieser Stellungnahme dem im FOCUS (25/1999) publizierten Artikel entgegnen.


      Anders als die Mitarbeiter der erwähnten Tageszeitungen "WAZ" und "Ruhrnachrichten", erachteten es die FOCUS Redakteure Anke Henrich und Arndt Vohwinkel für nicht notwendig, sich vor Ort ein eigenes Bild von dem Unternehmen, seinen Projekten und seinen Mitarbeitern zu machen. Sicherlich hätten sie bei einem persönlichen Kennenlernen festgestellt, daß Prof. Barnikol nichts ferner liegt, als sich "gern feiern" zu lassen. Seine wissenschaftliche Reputation beruht auf den Ergebnissen seiner jahrzehntelangen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, die in einer Vielzahl von Veröffentlichungen dokumentiert sind, und nicht auf der Kunst der Selbstdarstellung. Weder verströmt Prof. Barnikol einen (ungerechtfertigten) Optimismus, noch macht er "euphorische Ankündigungen"; vielmehr schätzt er den Zeitbedarf der Firmenprojekte realistisch ein.


      In dem Artikel wird behauptet, daß sich bisher kaum jemand fand, der Prof. Barnikol und die Sangui BioTech finanziell unterstützen wollte. Dem ist entgegenzuhalten, daß eine große Anzahl von Aktionären (bisher mindestens 1 300) das Unternehmen finanziell nicht nur unterstützt, sondern seinen Aufbau überhaupt erst ermöglicht haben. Die beiden deutschen Tochterunternehmen haben ihre Konten bei der Deutschen Bank, von der sie nach Kräften unterstützt werden.


      Der FOCUS-Artikel erweckt den Eindruck, das Projekt "Glukosesensor" sei 1998 beim Projektträger des Bundes-Förderprogramm Mikrosystemtechnik aus inhaltlichen Gründen, d.h. wegen mangelnder Erfolgsaussichten, durchgefallen. Dies ist nicht zutreffend: "Wir halten das Produkt für technisch durchdacht ... Aus der Vorhabensbeschreibung ging klar hervor, daß Professor Barnikol die technischen Risiken, die jedes ehrgeizige Entwicklungsprojekt begleiten, durchaus genau erkannt und einkalkuliert hat", teilten Dr. Randolf Schließer und Tom Saeger vom Projektträger VDI/VDE Technologiezentrum Informationstechnik GmbH der GlukoMediTech mit Telefax vom 24. Juni 1999 mit. Die 1998 eingereichte Vorhabensbeschreibung sprengte vielmehr den zeitlichen und finanziellen Rahmen des Förderprogramms. Der VDI/VDE-Kommentar hierzu: "Da wir das Vorhaben jedoch grundsätzlich für förderwürdig halten, haben wir es ausdrücklich weiterempfohlen."


      Die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Glukosesensor-Projektes ergibt auch der Stand des beim Land Nordrhein-Westfalen laufende Antrag auf Fördermittel nach dem TPW-Programm: Der Projektträger hat ein positives unabhängiges wissenschaftlich-technisches Gutachten eingeholt; der Antrag befindet sich derzeit nur noch in der administrativen Prüfung. Die Information über diese positive fachliche Begutachtung, sollte dem FOCUS bekannt gewesen sein - die Autoren hielten sie aber wohl nicht für erwähnenswert.


      Weiter wird in dem Artikel behauptet, Herr Dr. Peter Abel vom Karlsburger Institut für Pathophysiologie hielte Barnikols Pläne für blauäugig und habe geäußert: "Die sind sich der wirklichen Probleme nicht bewußt." Diese Behauptung ist unwahr. Vielmehr hat Dr. Abel gegenüber der Sangui BioTech mit Telefax vom 23. Juni1999 bestätigt, daß das Zitat nicht richtig und vollständig wiedergegeben ist.


      Prof. Barnikol und Mitarbeiter sind sich der Probleme bei der Entwicklung des Glukosesensors sehr bewußt: Auch wenn sich die Systeme für einen Glukosesensor der Forscher um Dr. Vering in Münster und der Sangui BioTech wesentlich unterscheiden, ist Dr. Vering darin zuzustimmen, daß "die Chancen für einen raschen Durchbruch" schlecht stehen. Ein solcher ist aber auch weder von Prof. Barnikol noch von dem Unternehmen Sangui BioTech "euphorisch" angekündigt worden. Die Unternehmensplanung der Entwicklung der Unternehmensprojekte zur Marktreife binnen drei bis fünf Jahre ist folglich auch nicht als rascher Durchbruch zu betrachten, sondern ist das Ergebnis jahrzehntelanger Forschungs- und Entwicklungsarbeit und gründet sich auf die bereits erreichten Meilensteine in der Entwicklung, auf die erzielten Forschungsergebnisse und auf die gefundenen Lösungsansätze.


      Henrich und Vohwinkel erwähnten in ihrem Artikel nicht, daß die Sangui BioTech weiterhin in der Forschung und Entwicklung eines künstlichen Sauerstoffträgers engagiert ist, der sowohl als sogenannter Blutersatzstoff (im Falle akuten Blutverlustes etwa bei Operationen oder infolge eines Unfalles) wie auch als Blutadditiv (zur Behandlung chronischen Sauerstoffmangels) eingesetzt werden soll. Dieses nicht minder bedeutsame Unternehmensprojekt wird bereits durch das Land Nordrhein-Westfalen mit über 3,5 Mio. DM gefördert, was 40% der projektierten Forschungs- und Entwicklungskosten entspricht. Auch dieses Projekt wurde einer umfassenden Prüfung unterzogen, sowohl hinsichtlich der wissenschaftlichen Grundlagen und der technischen Durchführbarkeit, wie auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, den 60%-igen Eigenanteil aufzubringen.


      Nach Aussage des FOCUS Artikel sind die Anteile an der Sangui BioTech eine "Aktie im Sinkflug". Der rasante Kursanstieg Anfang November 1998 ist wohl nur sekundär auf die Vorstellung des Vor-Prototypen des Glukosesensors auf der MEDICA 1998 zurückzuführen und hatte seine Ursache wohl mehr in der seinerzeitigen positiven Aufnahme der Aktie in den Freiverkehr an der Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse Düsseldorf und anderen Gründen im Aktienhandel selbst. Es fehlt jedenfalls jeder sachliche Anhaltspunkt dafür, daß der Kurs "gepuscht" wurde, was im übrigen eine strafbare Kursmanipulation darstellen würde. Betrachtet man die Kursentwicklung hingegen über einen längeren Zeitraum, läßt sich eine kontinuierliche Entwicklung feststellen mit den für den Aktienmarkt nun einmal typischen Schwankungen. Die Anteile der Sangui BioTech haben ein beachtliches Handelsvolumen und werden in den USA im NASDAQ OTC BB von sieben, von dem Unternehmen gänzlich unabhängigen und der US-amerikanischen Börsenaufscht unterstehenden sogenannten "market maker" und in Deutschland in dem Freiverkehr der Berliner Börse gehandelt.


      Dem FOCUS hätte nicht entgehen dürfen, daß der gegen den Finanzpartner des Unternehmens, die Euro-American Beteiligungsvermittlungsgesellschaft mbH, erhobene Vorwurf eines unvollständigen Prospektes nicht zutreffend sein kann. Bei einem Handel an einer deutschen Börse ist ein vollständiger Prospekt gesetzlich vorgeschrieben. Dementsprechend hat die Euro-American auch einen Verkaufsprospekt mit Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel veröffentlicht, der auf der Internet-Seite der Euro-American eingesehen werden kann (http://www.euro-american.net).


      Auf ausdrückliche Nachfrage hat die Euro-American durch entsprechende Dokumente belegt, daß der in dem Artikel zitierte Tierarzt Klaus D. aus Marktl lediglich eine Abrechnung über Wertpapiere erhalten hat, über die sein Auftrag vom 20. November 1998 vorliegt, der unterschrieben und mit dem Praxisstampel des Tierarztes Klaus D. sowie der entsprechenden Faxkennung versehen war. Im Nachhinein wollte Klaus D. von der Order Abstand nehmen, was seitens der Euro-American ohne weiteres und ohne jegliche Berechnung akzeptiert worden ist.


      Aus Sicht der SanguiBioTech International Inc. und ihrer beiden Töchterfirmen kann die Aussage von Prof. Barnikol nur bestätigt werden, daß die Euro-American die Verträge mit und ihre Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen stets erfüllt hat, was die tatsächliche Bedeutung der Euro-American für das Unternehmen und seine Entwicklung jedoch völlig unzureichend beschreibt. Das Unternehmen und damit die Entwicklung seiner Projekte wäre ohne das weit über die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen hinausgehende Engagement der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter der Euro-American heute wohl tatsächlich noch im "Elfenbeinturm".



      Witten, den 28. Juni 1999








      Prof. Dr. Dr. Wolfgang Barnikol

      Jörg Alte
      Avatar
      schrieb am 08.08.01 22:19:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      Was soll das? Diese Artikel sind über 2 Jahre alt.
      Beim Aktiengeschäft wird immer noch in die Zukunft geschaut. In den letzten zwei Jahren hat sich viel
      Positives bei Sangui getan. (zusätzlich Externicum)
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 01:07:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich schaue auch bei nasdaq.com öfters vorbei,
      da steht SANGUI jetzt unter dem Kürzel SGPI.

      Ist die Aktie vom OTC.BB delisted worden?
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 11:35:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Quelle:www.Nasdaq.com


      SGPI Sangui Biotech Intl Inc SGPI
      Aug. 8, 2001 Market Closed

      Last Sale: N/A Net Change: unch
      Today`s High: N/A Today`s Low: N/A
      Best Bid: N/A Best Ask: N/A
      Volume: 0 Previous Close: N/A
      Market: Other OTC

      Company
      News Fund-
      amentals Stock
      Chart Holdings/
      Insiders
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 08:54:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Heute findet die nächste Runde Sangui gegen Kappes statt.
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 21:19:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Und an wem ging die Runde?
      Auch die Anwältin aus washington konnte noch nichts machen.
      Was wirft man ihm denn vor?
      Ah, bestimmt das er sich 6 Jahre Tag für Tag fürs Unternehmen eingesetzt hat.
      Bestimmt auch das das er sich als Herzkranker für dieses Unternehmen aufgeopfert hat.
      Bestimmt weil er über 30 Millionen besorgt hat.
      Oder was wollen die von Ihm?
      Oder hat der Mohr seine Schuldigkeit getan?
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 21:46:43
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Mitarbeiter :
      Das paß mal gut auf Deinen Brötchengeber-Typ auf.
      Vielleicht hat KAPPES IHN zu sehr eingefärbt - oder umge-
      kehrt?

      DER MENGLOVATOR
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 09:10:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ja Ja der arme herzkranke Herr Kappes.

      Wäre er nicht so aufbrausend(cholerisch?) ginge es seinem Herzen sicherlich viel besser.

      Aber das ist typisch EA, für die Herzkrankheit wird jetzt auch noch Sangui verantwortlich gemacht.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 21:46:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Tja Mitarbeiter die dritte Runde fand heute statt und man bekam folgendes Ergebniss:
      Kappes wieder im Board denn alle Verfügungen wurden aufgehoben.
      Aber nachdem ich mich ein bisschen kundig in dieser Sache gemacht habe ist ja festzustellen das man es bei Sangui mit Dilletanten :-)zu tun hat.
      1.)Die haben einen ganz miesen und schlechten Anwalt.
      2.)Die haben die damalige Boardsitzung vom 08.06.2001 in Witten garnicht veröffentlicht denn dort sind damals Dr. Burkhardt und Prof. Barnikol aus dem Board abgewählt worden.
      3.)Prof. Barnikol hatte garnicht die Berechtigung eine ausserordentlich Hauptversammlung (21. Mai)einzuberufen geschweige irgendwelche Abwahlen vorzunehmen denn er hätte sich dafür eine Erlaubniss vom Board of Directors holen müssen.
      4.)Er wollte nämlich mit dieser unüberlegten Aktion den legalen vom damaligen Aufsichtsratvorsitzenden Herrn Kutscher einberufenen Aufsichtsratsitzungen entziehen.
      5.)Nach alledem ist Herr Kappes das letzte übrig gebliebene Boardmitglied nachdem Herr Kutscher von all seinen Ämtern zurück getreten ist.
      6.)Die Attacke gegen Herrn Kappes hat wohl sehr viel Geld gekostet hoch sechsstellig.
      7.)Die Flüge von Frau Dr. Borchert auch(war innerhalb einer Woche zweimal in Denver), denn die hat ja den Gaunerplan mit dem Anwalt Bearmann geplant und ist kläglich gescheitert. Ihre Ankündigungen bei dem Vize aus Singapure Euro American und Kappes zu vernichten klappte ja jetzt nicht. Eine falsche eidesstattliche Versicherung hat sie auch abgegeben in einigen Punkten die in der Verfügung (Klage)standen.
      8.) Oh Oh da kommt einiges auf Sangui zu.
      Verleumdungsklagen, Schädigung des Ansehens in der Öffentlichkeit sowie Schadensersatzklagen.
      9.)Hoffen wir mal das Sangui dies durchstehen wird.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 22:03:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Da gibt es ja ein schönes Sprichwort in Deutschland: "Wer anderen eine Grube gräbt, der........."
      Alles dies ist ein weiterer Beweis für mich, daß das Unternehmen keine professionelle Führung hat. Wissenschaftlich wird das Unternehmen excellent geführt, - das ist keine Frage. Die Zukunftsperspektiven könnten, ja könnten phantastisch ein, wenn man es richtig angehen würde.
      Auch die neuen Mitglieder in den Gremien konnten das Unternehemen bisher nicht auf einen vernüftigen Kurs bringen. Weder die spitzfindige Anwältin aus München, noch der Schokoladenkaufmann Ce Punkt aus Hampelmannburg. Eigentlich maßlos traurig.
      Die Tatsache, daß SANGUI nicht in der Lage war, einen lokal begrenzten Konflikt zu lösen, sondern bemüht war, hieraus einen Flächenbrand zu machen, unterstreicht, daß hier jetzt dringend was passieren muß. Die versuchen wirklich mit Benzin zu löschen! Es sieht wirklich so aus, daß die Rettung jetzt dringend von außen kommen muß.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 22:14:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      Bzgl. KAPPES : hier nochmal alten, stinkenden Kohl :

      Zitat Anfang :
      deutscher Ansprechpartner fingiert die "Repräsentanz" einer Treulux AG in Frank-furt, für die Wirtschaftsprüfer Hans Kappes verantwortlich zeichnet. Seltsam: Kappes wußte auf telefonische Anfrage nicht genau, wo die Treulux AG - also die Mutter-gesellschaft der von ihm geleiteten Repräsentanz (!) - ihren Sitz hat. Kappes wörtlich: "Die Bezeichnung dieser Inselgruppe fällt mir gerade nicht ein. Cayman Islands glaube ich - ich muß erst mal in den Unterlagen nachschauen." Tatsächlich hat die Treulux AG ihren Sitz auf den entlegenen Saint Vincent Islands. Die Inseln sollten Kappes eigentlich sehr geläufig sein, denn schließlich hat dort auch die First Garant Fund AG ihren Sitz, zu dem - zumindest laut Prospekt - der Wirtschaftsprüfer die Anlagegelder weiterleiten soll. Unsere zahlreichen schriftlichen Fragen zu diesem nach unserer Meinung unseriösen Angebot ließ Kappes bis zum Redaktionsschluß unbeantwortet. Anlegern raten wir dringend ob.
      Zitat Ende.
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 07:50:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      Also: Dieser Anwalt von SANGUI Mr. Bearman, auf deutsch: "Herr Bärmann" sollte jetzt dringend bei dieser Quasselstrippe Thomas Gottschalk Asyl beantragen, um dann den Rest seines Lebens in einer Haribo-Tüte zu verbringen. Er ist einfach grottenschlecht, er kannte noch nicht einmal die Geschäftsordnung des Unternehmens, - jedenfalls bis zum 08.06.2001. Ich hatte denen von SANGUI im letzten Jahr schon gesagt: "Achtung, der kann nix!" Antwort: "Nein, der ist gut und wir sind ganz zufrieden. Wenn wir ihn brauchen, ist er sogar nachts (Rocky Mountain Time) zu erreichen."
      Woher wollten die eigentlich wissen, ob er gut oder schlecht ist. Er ist doch bis dato der einzige US-Anwalt, den die Sanguis kennengelernt haben; die hatten doch gar keine Vergleichsmöglichkeiten.
      Eins dürfte der allerdings blendend beherrschen (wie fast alle US-Anwälte): Dicke Rechnungen schreiben! Ich möchte nicht wissen, wie dick die Pappe von SANGUI bei ihm bis jetzt ist. Vor allem möchte ich `mal wissen, wie dick die Pappe von SANGUI bei dem Düsseldorfer Anwalt ist, der SANGUI im Vorfeld und im Hintergrund beraten haben soll. Der Herr soll ja immerhin promoviert sein und einige Veröffentlichungen publiziert haben.
      Da ist also bisher sicherlich etliches an Geld verpulvert worden, das man besser anderswo investiert hätte. Zum Beispiel in gute Leute.
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 07:54:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ Peng

      Wann kapierst Du endlich, daß es sich bei deinem Kappes um einen "Hans Kappes" handelt? Wir reden hier aber von einem "Helmut Kappes".
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 18:16:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Mitarbeiter :
      ich selbst habe keinen Vornamen genannt, sondern nur zi-
      tiert - jeder Kappes ist für mich Kohl

      Erzähl uns mal lieber wann Proteo an die Börse geht, bevor
      du hier weiter über die Fa. Sangui lästerst.
      Zwei von EA haben schon gereicht, da muß nicht noch ein
      der Dritte hinzu kommen.
      Avatar
      schrieb am 21.08.01 20:59:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hallo Leute,

      dieser akuelle Artikel im Spiegel so doch alles! Gilt auch für Herr Kappes dem herzkranken Komiker!

      Gruß Albatossa

      Avatar
      schrieb am 22.08.01 14:03:22
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ Supergurufan, @ Mitarbeiter,

      eure Beiträge bestehen nur aus Anfeindungen und dummem Geschwätz.

      Aber zur Sache:

      Aus formaljuristischen Gründen wurde die Verfügung nicht länger Aufrecht erhalten.

      In der Sache hat der Richter noch nicht entschieden.

      Also spart euch die Kommentare über die Unfähigkeit von Mitarbeiter und Anwälten von Sangui.

      Wie heisst es so schön:

      Am Ende der Schlacht.....;)
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 17:02:44
      Beitrag Nr. 31 ()
      Genau: "Die Toten werden am Ende der Schlacht gezählt." Nicht, daß SANGUI am Ende tot auf dem Schlachtfeld liegt!
      Avatar
      schrieb am 15.12.01 16:07:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      Inzwischen liegt die Klageerwiderung der Kappes-Anwälte dem Gericht in Denver vor. Alle Achtung, muß ich sagen, die Jungs verstehen ihr Handwerk. Es sieht ganz danach aus, daß Sangui wieder eins über den Deckel gebraten kriegt.
      Avatar
      schrieb am 15.12.01 20:59:56
      Beitrag Nr. 33 ()
      @alle
      Laßt euch nicht verarschen von M. 1. Hier ist mehr Wunschdenken im Spiel als eine realistische Einschätzung:
      Wieso kriegt Sangui "w i e d e r eins über den Deckel gebraten"? Wann war denn bittschön das erste mal? Den
      Unternehmensmitteilungen von Sangui, die ich als Aktionär bekommen hatte, war folgendes zu entnehmen
      (schon vergessen?):
      "Das Gericht hat eine Verfügung erlassen, die die Suspendierung Helmut Kappes von Sanguis Board of Directors verfügt und ihm sowie Personen, die mit ihm
      zusammenarbeiten, die Vorlage der Sangui-Aktien zur Umschreibung der Registrierung sowie alle weiteren Aktionen des Umtauschs von Sangui-Aktien
      in Aktien jedweden anderen Unternehmens, an dem Helmut Kappes ein wirtschaftliches Interesse hat, untersagt.
      Prof. Barnikol, Chief Executive Officer des Unternehmens, kommentierte: `Wir sind zufrieden mit der Verfügung des Gerichts, von der wir glauben, dass
      sie notwendig war, um Handlungen, die Sangui Schaden zufügen könnten, zu verhindern.`"
      Und hier noch ein Zitat aus dem letzten sangui aktuell (September 2001):
      "Zum aktuellen Stand in diesem Prozess: Auf unseren Antrag hin verfügten die Richter eine sofortige zehntägige Suspendierung von Helmut Kappes aus seinem Posten im `Board of Directors` der Sangui BioTech International, Inc. und der Sangui BioTech, Inc., die nach Ablauf der Frist um weitere zehn Tage verlängert wurde. Außerdem verfügte das Gericht mit den gleichen Fristen die sofortige Einstellung der o. g. Aktien-Umtauschaktion durch Helmut Kappes und Euro American."
      So viel zum Thema "Überbraten".
      BlueIsland
      P. S. M. muß ja ganz dicht dran sein, wenn er die Klageschrift von Kappes schon kennt. Entweder ist er einer der Richter oder einer der cleveren Anwälte oder vielleicht gar Herr K.?
      Avatar
      schrieb am 15.12.01 23:43:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      "M. muß ja ganz dicht dran sein, wenn er die Klageschrift von Kappes schon kennt. Entweder ist er einer der Richter oder einer der cleveren Anwälte oder vielleicht gar Herr K.?
      "

      Der ist so nah dran, dass ihm schon die Gitterstäbe ins Hirn
      drücken.
      Avatar
      schrieb am 16.12.01 08:51:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bevor ihr eure vorlauten Klappen aufreißt, solltet ihr zunächst einmal lernen, zwischen "Klageschrift" und "Klagerwiderung" zu unterscheiden. Um diese zu kennen, muß man, spätestens seit Erfindung des Photokpierers, weder Richter, noch Anwalt, noch Partei sein.
      Tatsache ist, daß Sangui bereits im ersten Verfahren kläglich gescheitert war. Lediglich dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte das Gericht entsprochen (und dies dann nur noch mal um 10 Tage verlängert), in der Hauptsache selbst, hatte das Gericht bereits durchblicken lssen, daß es sich für unzuständig hielte. Man möge sich gefälligst in Deutschland prügeln. Daß Sangui diese Niederlage gegenüber der Öffentlickeit schönfärberisch, und damit letztendlich falsch dargestellt hat, ist deren Sache. Ich möchte wirklich mal wissen, von wem die das eigentlich gelernt haben?
      Avatar
      schrieb am 16.12.01 16:24:06
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Mitarbeiter

      "Daß Sangui diese Niederlage gegenüber der Öffentlickeit schönfärberisch, und damit letztendlich falsch dargestellt hat, ist deren Sache. Ich möchte wirklich mal wissen, von wem die das eigentlich gelernt haben?"

      Wenn das stimmt, dann können die das nur von EA gelernt haben. Wenn die nämlich was können, dann ist das lügen!!!
      Avatar
      schrieb am 16.12.01 19:03:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Klasse,

      wirklich grosse Klasse was hier so abgeht.

      Im Kindergarten wird in so einem Falle immer nach Schwester Rapiata gerufen.


      Soll ich das jetzt tun ??
      Avatar
      schrieb am 09.05.02 04:27:02
      Beitrag Nr. 38 ()
      Heute fand um 08:00 Uhr Ortzeit in Denver im United States District Court ein Hearing statt. Mal sehen, was dabei herausgekommen ist.
      Avatar
      schrieb am 09.05.02 23:38:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      Soeben kamen tolle Neuigkeiten aus Denver: Jean V. MacHarg, Anwältin von SANGUI, - sie soll übrigens noch häßlicher sein als diese Borchert -, kam aus Boston eingeschwebt. Dann wurde unter den Parteien vor dem Chief Judge Babcock diskutiert, wann man denn einen genehmen Termin sähe, das ganze fortzusetzen. Man einigte sich schließlich auf den 06.06.2002. Das alles dauerte ungefähr 10 Minuten. Dafür pinselt Patton Boggs, LLP Sangui jetzt wieder eine dicke Rechnung. Stundensatz ca. 250 - 300 Dollar plus Spesen für die Gewitterhexe, - da kommen schnell 8 bis 10 Stunden zusammen. Eine entsprechend dicke Rechnung folgt vom Oberversager Robert Bearman, dem Unternehmensanwalt von Sangui.
      Eigentlich aber haben die Amis wiedermal recht: Da kloppen sich ein paar doofe Deutsche in Denver vor Gericht, obwohl es auch in Deutschland so etwas wie ein - annähernd - funktionierendes Rechtssystem (da muß ich schon selber lachen) geben soll. Aber, warum soll man diese verwirrten Arschlöcher nicht noch einmal ein bißchen abzocken?
      Die Verantwortung für diesen Unsinn und für die Verschleuderung von Firmengeld tragen aber diejenigen Holzköpfe und -innen, die sich lauthals dafür ausgesprochen haben, "gegen Kappes gerichtlich vorzugehen". Diejenigen, die an diesem unseeligen Boardbeschluß mitgewirkt haben, stehen - erfreulicherweisem - in der persönlichen Verantwortung und haften persönlich für den Schaden, der durch deren Blödheit angerichtet worden ist.
      Also Leute: Schlachtet schon `mal euer Sparschwein, Frau Rechtsanwältin: Benachrichtigen Sie schon einmal ihre Haftpflichtversicherung!
      Avatar
      schrieb am 09.06.02 12:28:25
      Beitrag Nr. 40 ()
      Letzten Donnerstag fand die - mittlerweile schon - bizarre Auseinandersetzung in Denver eine ca. zweistündige Fortsetzung. Sangui-Anwältin MacHarg ("die Gewitterhexe" ) krähte, dass man in Berufung (appeal) gehen werde, wenn die Entscheidung nicht im Sinne Sangui´s ausfallen werde. Für die Anwälte freut es mich natürlich, denn leichter kann man ja wohl kein Geld verdienen! Schließlich klappte Chief Judge Babcock seine Akte zu und ließ sowohl Anwälte als auch Parteien weiter im ungewissen. Vielleicht entscheidet er irgendwann einmal, vielleicht verhandelt er weiter, vielleicht auch nicht, vielleicht macht er was anderes, vielleicht auch nicht.
      Summa summarum: Ein unglaublich infantiles Trauerspiel, das da von den Sanguis, seinerzeit unter der Führung dieser übergeschnappten, überheblichen und unqualifizierten Borchert angezettelt worden war.
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 08:27:58
      Beitrag Nr. 41 ()
      ?
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 08:41:41
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ich hatte zwar erst gestern Mittag einem Eidgenossen - hoch und heilig - versprochen, die nächsten 14 Tage keine Postings zu Sangui mehr abzusetzen, da aber gestern per Fax das Urteil aus den USA kam, muß ich meinen Schwur noch einmal brechen. Sangui hatte zwar in seinem seinerzeitigen News-Letter lauthals verkündet: "...über den Prozeßverlauf in den USA werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten..."; so "selbsterverständlich" war das dann aber doch nicht, da der Prozeßverlauf wohl nicht Sangui´s Erwartungen entsprach.
      Urteil und Urteilsbegründung umfassen zehn Seiten, zweizeilig, ich versuche hier alles äußerst gerafft wiederzugeben und - hoffentlich emotionslos - zu kommentieren.
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 10:36:25
      Beitrag Nr. 43 ()
      a. First Claim

      The first claim seeks removal of Defendant Kappes from Sangui´s Board of Directors pursuant to Colo. Rev. Stat. § 7-108-109. According to Defendant Kappes, this claim is moot because he resigned from his position as Director of Sangui effective October 3, 2001. Sangui argues that even though Defendant Kappes resignation has mooted the request that he be removed from Board, it has not mooted the request that he be permanently barred from reelection to that position.
      Under tehe Colorado Business Corporation Act, a court may remove a director for “fraudulent or dishonest conduct or abuse of authority.” Colo. Rev. Stat. § 7-108-109(1). Additionally, “(t)he court that removes a director may bar the director from reelection for a period prescribed by the court.” Colo. Rev. Stat. § 7-108-109(2).
      In the eperate prayer for relief, Sangui seeks an order that Defendant Kappes be permanently barred from reelection to the Board. However, according to the statute only a court that “removes” a director may bar the director from reelection. Here, I did not remove Defendant Kappes from the board because he voluntary reigned. Therefore, the statute does not authorize me to bar him from reelection. Accordingly, I conclude that Sangui´s first claim for relief is moot.
      Additionally, Defendant Kappes asserts that Sangui´s request that Mr. Kappes be enjoined from ever regaining a seat on the board violates the ripness doctrine. Ripeness is a prerequisite to all federal actions, including those for injunctive relief. See First Unitarian Church of Salt Lake City v. salt Lake City Corp., 146 F.Supp.2d 1155(D.Utah 2001). A controversy involving “uncertain or contingent events that may not occur as anticipated, or indeed may not occur at all” is not ripe for review. See Phelps v. Hamilton, 934 F. Supp. 373, 376-77 (D. Kan. 1996). Rather, the conduct at issue must create a “direct and immediate” dilemma for the parties. Likewise, injunctive relief is proper only where necessary to prevent immediate and irreparable injury, and not merely to assuage fears of what may happen in the future. See Martinez v. Winner, 548 F. Supp. 278, 310 (D. Colo. 1982), rev´d in a part or other grounds771 F.2d 424 (10th. Cir. 1985)
      Here Sangui seeks an injunction forever prohibiting Defendant Kappes from being reelected to Sangui´s Board. However, there is no allegation of a direct and immediate threat that Defendant Kappes will be reelected to the Board. Therefore, for the additional reasons that Sangui´s request to permanently bar Defendant Kappes from the Board does not meet the requirements necessary for injunctive relief and is not ripe for adjudication, the claim is dismissed.

      b. Second Claim

      The second claim asserted against Defendant Kappes is for breach of fiduciary duty. The parties agree that Colorado law governs the determination of whether the laws of the United States or Germany govern this claim. See Piper Aircraft Co., 454 U.S. at n.8 (a federal court sitting in diversity applies the conflict of laws rules of the forum state).
      Defendant Kappes argues that the breach of fiduciary duty claim sounds in tort and tortious disparagement. Sangui maintains that its second claim is a classic breach of fiduciary duty claim. The claim states that “(i)n his role as a director of sangui Board of Directors, Defendant has breached his fiduciary duty to Sangui by engaging in a series of self-dealing transactions and concealing material information from Sangui´s Board of Directors….”Complaint at 21. I conclude that Sangui´s second claim for relief is a classic breach of fiduciary claim.”
      It is undisputed that the right to bring suit for breaches of a director´s fiduciary duties belong to the corporation. See Bell v. Arnold, 487 P.2d 545, 547 (1971). The Colorado Supreme Court has held that a director´s duty of loyalty to his corporation is defined by the law of the state of incorporation. See Great Western Producers Co-Operative v. Great western United Corp., 613 P.2d 873 n.4 (Colo. 1980). Subsequently, however, the Colorado Supreme Court applied Restatement (Second) of Conflict of Laws § 309 in determining what law applied to an action involving a corporation´s directors´ obligations. See Ficor, Inc. v. McHugh, 639 P.2d 385, 391 (Colo. 1982) (Colorado law held to govern rights and duties between directors and officers of District of Columbia corporation and corporation´s creditors because virtually all of corporations activities were conducted in Colorado and all of its assets were located there); see also United States v. Gaudreau, 860 F.2d 357 (10th Cir. 1988)(noting the difference between great Western Producers Co-op and Ficor). Section 309 states that:
      The local law of the state of incorporation will be applied to determine the existence and extent of a director´s an officer´s liability to the corporation, its creditors and shareholders, except where with respect to the particular issue, some other state has a more significant relationship under the principles stated in section 6 to the parties and the transaction, in which event, the local law of the other state will apply.

      Restatement (Second) of Conflicts of Law § 309.

      Section 6, which is referred to in § 309, states factors to consider when determining if some other state, beside the state of incorporation has a more significant relationship to the parties and the transaction. That section provides:
      (1) A court, subject to the constitutional restrictions, will follow a statutory directive of its own state to choice of law.
      (2) (2) When there is no such directive, the factors relevant to the choice of the applicable rule of law include
      a. the needs of the interstate and international systems,
      b. the relevant policies of the forum,
      c. the relevant policies of other interested states and the relevant interests of those states in the determination of the particular issues,
      d. the protection of justified expectations,
      e. the basic policies underlying the particular field of law,
      f. certainty, predictability of result,
      g. ease in the determination and application of the law to be applied

      RESTATEMENT (SECOND), CONFLICTS OF LAW § 6.

      After applying § 309, the Ficor court concluded that Colorado law applied to the action involving the rights and duties between a corporations´ directors and officers, despite the fact that the corporation was incorporated in the District of Columbia. See Ficor, 639 P.2d at 391. The court explained that:

      Ficor was incorporated solely for the purpose of acquiring and developing the Smmit County (, Colorado) project. Except for ist incorporation in the District of Columbia and the fact that some of its officers, directors, and shareholders reside in or near the District of Columbia, all of Ficor´s activities were conducted in Colorado and all of its assets were located here. Under these circumstances we conclude that the rights and duties between the corporation´s directors and shareholders and the corporation´s creditors, incident to Ficor´s dissolution, should be determined und Colorado law.

      Id.

      Sangui argues that the case is distinguishable from Ficor because both subsections of § 6 indicate that Colorado law applies in this case. I agree with Sangui.
      First, the Colorado Business Corporation Act states that it applies to corporations incorporated in Colorado. See Colo. Rev. Stat. § 7-103-101 (5) (“Colorado Business Corporation Act”) The Act states, in pertinent part, that:

      (It) shall apply to corporations of every class, whether or not included in the term “corporation” as defined in section 7-101-401 (11) which are organized or incorporated under and governed by other statutes of this state, to the extent that (this Act is) not inconsistent with such other statutes.
      Colo. Rev. Stat. § 7-103-101 (5). Thus, Colorado has directed by statute that Colorado law applies to the affairs of Colorado corporations. Colo. Rev. Stat. § 7-108-401 sets forth the standards of conduct for directors and officers of Colorado corporations.
      Alternatively, § 6(2) of the Restatement also demonstrates that Colorado law applies to Sangui´s breach of fiduciary duty claim. Sangui must adhere to the strictures of the Colorado Business Corporation Act – not German law. See Colo. Rev. Stat. § 7-103-101 (5). Mr Kappes´s duties to Sangui are governed by Colorado law. See Colo. Rev. Stat. § 7-108-401. Sangui files its reports with the U.S. Securities and Exchange Commission - not with German securities regulators. Sangui´s shareholders chose to buy stock in a Colorado corporation that is traded on the Electronic Bulletin Board System operated by the NASDAQ Stock Market und U.S. law. Therefore, the needs of interstate and international systems would be best served by application of Colorado law to this claim. Additionally, Colorado was involved in the allegedly illegal Proteo exchange offer because defendant Kappes instructed Sangui shareholders to open accounts with Cales Investments, Inc., a Denver brokerage firm. It was through the shareholders´Cales accounts that the exchange of shares took place. Further, all transactions involving Sangui shares are processed through Sangui´s Denver transfer agent, Corporate Stock Transfer. Based on all of these factors, the justified expectation ao all concerned is that Colorado law would govern the affairs of Sangui.
      Because Colorado law applies, the forum non conveniens doctrine is inapplicable. Therefore, Defendant´s motion to dismiss based on the doctrine of forum non conveniens is denied.

      Accordingly, IT IS ORDERED that:

      a. Plaintiff´s first claim for relief pursuant to Colo. Rev. Stat. § 7-108-109 is DISMISSED; and
      b. Defendant´s motion to dismiss this action based on the doctrine of forum non conveniens is DENIED,

      Dated: June 10, 2002, in Denver, Colorado

      BY THE COURT:
      (Unterschrift)
      Lewis T. Babcock, Chief Judge
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 10:53:31
      Beitrag Nr. 44 ()
      Im wesentlichen:

      1.) Das Gericht hat Sangui´s Begehren Kappes von einer Wiederwahl in das Board of Directors auszuschließen, (to ban from reelection) abgewiesen.

      Begründung: Das Gericht hat ihn nicht aus dem BoD entfernt, vielmehr ist er freiwillig zurückgetreten; da es ihn nicht ausgeschlossen hat, hat es nicht das Recht, ihn von einer Wiederwahl auszuschließen.

      2.) Bezüglich Sanguis´s zweitem Antrag (breach of fiduciary duty) hat sich das Gericht für zuständig erklärt.

      Begründung: Sangui´s Aktionäre hatten sich dafür entschieden, Aktien einer Colorado Corporation zu erwerben, die gemäß US-Gesetzen am OTCBB gehandelt werden. Der Staat Colorado ist in das Umtauschangebot Proteo involviert, da Kappes die Aktionäre angewiesen hatte, Depots bei Cales Investments, einer in Denver ansässigen Brokerage firm zu eröffnen, der Umtausch fand über die Konten der Aktionäre bei Cales statt; weiterhin wurden alle Transaktionen, die Aktien von Sangui betrafen, über den Trasferagenten in Denver durchgeführt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.02 19:49:40
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hallo Leute

      was soll eigentlich mit dem Stock passieren, bei über 40 Mio. ausgestellten Aktien, dem schlechten Image und dem beschissenen Trading die letzten Monate ? Da könne ja nicht mal mehr riiiiiesige Nachrichten helfen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 16:53:00
      Beitrag Nr. 46 ()
      Genau, mein lieber Zockilowski, das sehe ich genauso. Aber: Wo bleiben eigentlich die Sangui-Claquere? Quadian, Menglovator, Jupp Schmitz, BlueIsland und sonstwer? Kann das damit zusammenhängen, daß unser lieber Quadian (alias: Udo Bennink, 48712 Gescher) derzeit in Urlaub ist? Vielleicht hat er dort keinen Internet-Anschluß (auf Firmenkosten, - versteht sich?!), oder ist er geistig völlig offline?
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 10:47:37
      Beitrag Nr. 47 ()
      Tja, während die meisten User und Anleger an die
      Sanguiaktie mehr oder weniger glauben, kann Kutscher
      seine Niederlage bei Sangui einfach nicht verkraften - die Postings bezeugen es immer wieder neu.
      Hinzu kommt noch, dass verschiedene Pläne bei IHM nicht so
      aufgehen - wie kann das nur? :-)))

      Und dann sind ja noch die diversen Behörden, die IHM ständig
      auf der Pelle sitzen.
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 18:27:06
      Beitrag Nr. 48 ()
      Du hast echt einen an der Waffel, Sportsfreund. Während hier so langsam aber sicher die Kiste den Bach `runtergeht, - übrigens ohne daß ich großartig "weiter recherchiere" - fällt dir seit über einem Jahr nichts besseres ein, als deinen asozialen, gehirn- und substanzlosen Dreck hier in´s Board zu stellen.
      Übrigens: Ich bin heilfroh aus dem Laden `raus zu sein. Denn: Wenn es knallt, dann knallt es richtig; in der Haut der Verantwortlichen möchte ich dann wirklich nicht stecken.
      Schöne Grüße von Rosi!
      Sie fragt an, ob DU immer noch so einen grauenhaften Mundgeruch hast.
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 20:42:22
      Beitrag Nr. 49 ()
      Lauseclown:

      Wenn man Dein Posting liest, dann kann ich den Entschluss
      von Sangui verstehen. Ich hätte einem Kutscher niemals ver-
      traut.

      Und nun zur Situation von Sangui: Wer keine Erfolge (Produkte) hat, der steigt ab.
      So ist das Leben, auch in meiner Firma.

      Winke-winke........Menglo
      *Küsschen an Rosi von einem alten Freund
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 21:35:35
      Beitrag Nr. 50 ()
      Die Frage nach DEINEM grauenhaften Mundgeruch hast DU - bezeichnenderweise - nicht beantwortet.
      Ein Produkt oder Produkte zu haben reicht nicht aus, man muß dieses oder diese auch verkaufen. Du siehst also, mein verehrter Menglo, auch hier hast Du die Sache `mal wieder nicht bis zu Ende gedacht. Allerdings signalisiert mir deine Diktion, daß du wohl auch so langsam kapierst, daß demnächst die Lichter ausgehen.
      Wenn du dir `mal die Mühe machst, dir auf Sangui´s Website die Veränderungen im Forschungsteam anzusehen, wirst du feststellen, daß Dr. Bernd Fiedler und Dr. Werner Schmidt anscheinend ausgeschieden sind. Dies ist ein weiteres Indiz für mich, daß die Weiterentwicklung am artifiziellen Sauerstoffträger weitestgehend eingestellt worden ist. Sollte dies zutreffen, wäre dies eine - in vielerlei Hinsicht - fatale Entwicklung.
      Übrigens: Als ich vorhin mein sonntägliches Nickerchen auf der Couch, bei laufendem Fernseher gemacht habe, habe ich tatsächlich von Hemosol geträumt. Die machten schon Fernsehwerbung in den USA für ihre Produkte. Eine schöne, bunte und fröhliche Welt, mit lachenden, tobenden Kindern und einem nett dreinlächelnden Pappi.
      Arschtritt von Rosi; auf deine Küßchen verzichtet (Mundgeruch) sie dankend.
      Schö mit ö!
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 21:47:57
      Beitrag Nr. 51 ()
      Lauseclown:

      Ach so, Du willst noch nicht fertige Produkte verkaufen -
      toll, aber das kennen wir ja.




      STAUFENBERG, Germany--(BW HealthWire).Bonito Industries Inc. (OTC BB:BNTO) Tuesday announced that it has entered into an agreement with Laboserv s.r.l. of Germany for the acquisition of the exclusive distribution rights for the sale of a new HIV home detection kit.
      Preliminary testing of the HIV detection kit indicates that it may accurately confirm the presence of the HIV virus from blood samples.

      Bonito also has distribution rights, use of the patents, the trademark and the right to develop its own trademark in its designated territory which includes: the European community except Italy, the Republic of San Marion, Switzerland, and Norway.

      Contact: Bonito Industries Inc. Axel Kutscher, 49 211/90 833 84 or IPO Consultants Inc. Barry Gertz, 619/552-0295 ext. 1-7

      Reproduction of this article (other than one copy for personal reference) must be cleared through the Permissions Desk, Business Wire, 1185 Avenue of the Americas, 3rd Floor, New York, NY 10036; Tel: (212) 575-8822; FAX: (212) 575-1854.
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 21:49:55
      Beitrag Nr. 52 ()
      Vielleicht klappt es jetzt:

      www.bildstoerung.com/kutscher.htm
      Avatar
      schrieb am 07.07.02 22:12:12
      Beitrag Nr. 53 ()
      Das Produkt war längst fertig, wurde aber nicht verkauft. Heißt das etwa, daß Sangui kein einziges "fertiges" Produkt hat?
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 21:23:36
      Beitrag Nr. 54 ()
      @Pausenclown3

      ob ich in Urlaub bin oder nicht interessiert hier glaube ich niemanden und über geistiges On- oder Offline brauche ich mit dir wohl nicht diskutieren .

      Anfang letzter Woche hat mir jemand erzählt du wärst ein vorbestrafter Wirtschaftskrimineller. Ausserdem würde aktuell in 19 Verfahren gegen dich ermittelt.

      Stimmt das etwa??
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 08:30:44
      Beitrag Nr. 55 ()
      @Quadian :

      Ich widerspreche Dir ungerne, aber kann es sein,
      dass Du etwas untertrieben hast ?

      Gruss.........Menglo
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 08:49:00
      Beitrag Nr. 56 ()
      Ich zitiere :

      Sangui Aktuell Juli 2002

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      seit der Extra-Ausgabe von Sangui Aktuell im Mai 2002 haben wir eine Reihe
      von Fortschritten erzielen können, über die wir Ihnen hier berichten
      möchten:

      Präsentation des Blutadditivs mit neuesten Ergebnissen auf internationalem
      Symposium in Stockholm
      Auf dem 4. Symposium "Current Issues in Blood Substitute Research (CIBSR)"
      vom 06.-08. Juni 2002 in Stockholm, Schweden, präsentierte die SanguiBioTech
      AG den neuesten Stand der Entwicklung ihrer Sauerstoffträger vor
      internationalem Fachpublikum. Das Sauerstoff-transportierende Blut-Additiv
      konnte bereits im Mai 2002 in freiwilligen Selbstversuchen erfolgreich beim
      Menschen angewendet werden.

      Neues Verfahren zur Heilung chronischer Wunden in Hamburg vorgestellt
      Im Rahmen des 6. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und
      Wundbehandlung (DGfW) e. V. vom 13.-14. Juni 2002 in Hamburg stellten Prof.
      Dr. Dr. Wolfgang Barnikol und Dr. Alexander Teslenko, SanguiBioTech AG,
      Witten, ihr neues Konzept der "Heilung chronischer Wunden unter externer
      Anwendung von Hämoglobin als Sauerstoff-Transporter" vor.
      Nicht heilende chronische Wunden gehen stets mit einem Sauerstoffmangel der
      betreffenden Hautstelle einher. Wegen der Gefäßdegeneration ist die
      Sauerstoffversorgung von innen nicht mehr ausreichend. Auch von außen können
      sich die Wundzellen nicht mit dem nötigen Sauerstoff versorgen: bereits eine
      Wasserschicht von nur 50 Mikrometern stellt für Sauerstoff einen so großen
      Diffusionswiderstand dar, dass die dahinter befindlichen Zellen von
      Sauerstoff isoliert bleiben. Eine solche Schicht ist aber über einem
      Wundboden stets vorhanden.
      Zentraler Inhalt des zum Patent angemeldeten Verfahrens der SanguiBioTech AG
      ist es, diesen Diffusionswiderstand durch Einbringen von Hämoglobin in die
      Schicht entscheidend zu verringern, so dass der Sauerstoff diese "Barriere"
      über den Mechanismus der erleichterten Diffusion passieren kann. Der
      Sauerstoff wird den Wundzellen auf diese Weise in bioverfügbarem Zustand
      angeboten. "Bioverfügbar" kennzeichnet die Tatsache, dass der Sauerstoff
      sowohl in untoxischer (d. h. ungiftiger) Form als auch für die Zellen in
      ausreichender Menge vorhanden ist. Im Unterschied dazu wirkt der Sauerstoff
      bei Therapien mit reinem Sauerstoff in oxidativ-toxischer Form und damit
      schädlich auf das Gewebe.
      Anhand von Dias wurde eindrücklich gezeigt, welche Erfolge bereits in ersten
      Einzelanwendungen erzielt werden konnten: In zwei besonders schwerwiegenden
      Fällen chronischer Wunden (Arteriosklerose und chronisch-venöse
      Insuffizienz) gelang es, durch das Sangui-Verfahren in Kombination mit
      klassischen Verfahren der Wundreinigung innerhalb von sechs bzw. zwei
      Monaten bei täglicher Behandlung eine vollständige Heilung herbeizuführen.
      Die chronischen Wunden hatten sich zuvor herkömmlichen Behandlungsmethoden
      gegenüber als therapieresistent erwiesen.

      Erfolge in der Öffentlichkeitsarbeit
      Im Mittelpunkt der Berichterstattung der Medien, vor allem der namhaften
      Gesundheits-, Wirtschafts- und Börsenportale im Internet, standen die
      Fortschritte in der Entwicklung der Sauerstoffträger als Blutadditiv sowie
      die externe Anwendung von Hämoglobin als Sauerstoff-Transporter in der
      Kosmetik und in der Behandlung chronischer Wunden. Neben Fachzeitschriften
      wie "Management & Krankenhaus", "Ärztezeitung" und "Profi-Kosmetik"
      berichtete das "Handelsblatt" über unsere Projekte. Der Fernsehsender WDR
      berichtete in seiner Sendung "Lokalzeit" am 19.04.2002 über die
      Entwicklungsarbeiten an den Glukosesensoren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Prof. Dr. Dr. Wolfgang Barnikol, Chief Executive Officer
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 17:51:01
      Beitrag Nr. 57 ()
      ich geh mal wieder segeln. In der Zwischenzeit könnt ihr Sangui ja auf 0,1 bringen.


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