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    Thiel - Knallharte Fragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.04.02 02:34:20 von
    neuester Beitrag 28.06.02 14:11:05 von
    Beiträge: 44
    ID: 579.717
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      schrieb am 23.04.02 02:34:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Fakten:

      Vor kurzem hat Thiel eine Kapitalerhöhungen über 5,75 Mio. Aktien zu 17,70 Euro durchgeführt, um damit angebliche Großaufträge finanzieren zu können. Genauere Angaben zu diesen Aufträgen wurden nicht gemacht. Eingenommen wurden gut 100 Mio. Euro.

      http://informer2.comdirect.de/de/detail/_pages/news/article.…

      Der Kurs fiel gestern unter 7 Euro.

      http://informer2.comdirect.de/de/detail/_pages/news/article.…

      Thiel erklärte daraufhin, alles sei in Ordnung, man vergfüge über "ausreichend Liquidität" und bis zu 10% der eigenen Aktien will man zudem noch zurückkaufen.

      http://informer2.comdirect.de/de/detail/_pages/news/article.…

      Bei 65,6 Mio ausgegebenen Aktien müßte die Firma für den avisierten Rückkauf von bis zu 10% (6,5 Mio. Aktien) etwa 70 Mio. Euro ausgeben - außer Thiel rechnet mit weiter fallenden Kursen.

      Die Fragen:

      1. Wenn bereits zur Finanzierung von Aufträgen eine Kapitalerhöhung notwendig war, woher soll nun plötzlich das Geld für einen in Aussicht gestellten Aktienrückkauf kommen?

      2. Falls das Geld für den Aktienrückkauf vorhanden ist, weil der eigentliche Zweck - die Abwicklung von Großaufträgen - geplatzt sein sollte, wie will Thiel dann die in Aussicht gestellte Unternehmensentwicklung realisieren, an der man ja festhält?

      3. Günther Thiel hat wiederholt größere Käufe von Thiel-Aktien gemeldet. Sofern diese Käufe tatsächlich durchgeführt wurden, mit welchem Geld hat Günther Thiel diese Käufe finanziert? Wurde ihm seitens der Thiel AG Kredite gegeben, mit denen er Thiel-Aktien auf eigene Rechnung spekulativ erworben hat? Wurden solche Kredite ggf. auch anderen Vorständen eingeräumt? Haben Manager eigene Aktien beliehen, um damit weitere Aktien kaufen zu können? Droht möglicherweise eine Depotliquidierung ähnlich wie bei Intertainment vor einem Jahr http://www.more-ir.de/unternehmen_d.sql?N=inhalt_nm&IRID=173…?

      Alleine im laufenden Monat hat das Management zusammen 250.000 Aktien gekauft. Bei einen durchschnittlichen Kurs von 14 Euro macht dies eine zu zahlende Summe von 3,5 Mio. Euro aus!

      http://display.neuermarkt.com/internet/nmcom/nmcom_dd.nsf/ma…

      4. Falls die Thiel AG keine Kredite an das Management vergeben hat, stellt sich die Frage, ob solche Privatkäufe von Thiel-Aktien durch exorbitante Vorstandsgehälter ermöglicht wurden (Stichwort: Langsames Ausbluten der Kapitalreserven einer Firma durch Management-Bezüge).
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 02:56:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Falls wirklich auftraege zu finanzieren sind koennte man das rueckkaufprogramm verkuendet haben um wenigstens kurzfristig den kurs zu pushen ohne wirkliche absicht tatsaechlich jemals aktien zu erwerben. Andernfalls waere es auch kein schlechter deal die zu 7.70 emittierten papiere aus der KE guenstiger wieder einzukaufen und spaeter ggf. zu hoeheren kursen zu verticken. Das koennte beispielsweise eine damit beauftragte bank kursschonend erledigen. Mal sehen wer von denen bald KZ von 30 und mehr ausgibt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 04:02:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich habe lange Zeit geglaubt, Thiel kann man trauen. Aber das plötzliche Aktienrückkaufprogramm führt die dubiose Kapitalerhöhung endgültig ad absurdum.

      Das Trading mit eigenen Aktien seitens der Firma selbst wäre bedenklich, weil kursbeeinflußende Nachrichten und eigene Orders zum Nachteil der Anleger geschickt koordiniert werden könnten. Die zurückgekauften Aktien würden wie Blei auf dem Kurs liegen, wenn sie evtl. wieder in den Markt hineinverkauft werden sollen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 06:23:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ihr vergesst dabei nur eines:
      Die im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms erworbenen Aktien können auch als Akquisitionswährung verwendet werden.
      Dies schont dann entsprechend die aus der KE generierten Cash-Bestände.
      Von daher ist der Schritt nicht nur kursstützend, sondern auch durchaus ökonomisch sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 07:47:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Thiel Logistik - Das letzte Mittel

      Schon mehrfach haben die Verantwortlichen bei Thiel Logistik [ WKN: 931705 ] ihr Unverständnis über den aktuellen Kursverlauf bei dem Logistikdienstleister geäußert. Doch selbst der Kauf von Thiel-Aktien durch das Management und die ständige Betonung, dass das operative Geschäft nach Plan verläuft, haben das Vertrauen in die Gesellschaft nicht zurück gebracht. Stattdessen schmierte die Aktie zum Wochenstart zeitweise mehr als 40 Prozent auf unter sieben Euro ab.

      Da alle Beteuerungen ungehört verhallt sind, fährt das Management am Montagmittag neue Geschütze auf. Per ad hoc kündigt Thiel an, in den nächsten Wochen bis zu zehn Prozent der eigenen Aktien zurückzukaufen. Damit reagiere man auf die "momentane Unterbewertung des Unternehmens" und bestätige das "Vertrauen in die Wachstumsaussichten und Profitabilität" von Thiel, heißt es.

      Zudem verweist der Vorstand noch einmal darauf, dass es keine Veranlassung gebe, die Finanzplanung für 2002 zu revidieren. Die operativen Kennzahlen lassen den Angaben zufolge auf ein sehr gutes erstes Quartal 2002 schließen. Die Gerüchte, Thiel Logistik habe 2001 Bilanzierungsprobleme gehabt, weist das Unternehmen entschieden zurück. Auch ein Wertberichtigungsbedarf für die in 2001 übernommenen Firmen bestehe nicht.

      Deutliches Signal an den Markt

      Die Integration der im Januar 2002 erworbenen Birkart Globistics verlaufe nach Plan und auch hier ergebe sich kein Wertberichtigungsbedarf. Das Unternehmen verfüge über ausreichend liquide Mittel und stehe zur Zeit in Verhandlungen und Ausschreibungen über neue Projekte, heißt es abschließend.

      Der Aktienrückkauf ist zwar ein deutliches Signal, das am Markt seine positive Wirkung entfalten dürfte. Allerdings ist die Aktion zwiespältig zu sehen: Erst vor wenigen Wochen hat Thiel eine Kapitalerhöhung durchgeführt, weil offenbar Geld für den weiteren Ausbau des Unternehmens benötigt wird. Die Mittel, die jetzt für den Rückkauf gebraucht werden, stehen dafür nicht mehr zur Verfügung.

      © 22.04.2002 www.stock-world.de [1]

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      Avatar
      schrieb am 23.04.02 07:49:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Thiel darf nach lux. Recht nur Aktien zurückkaufen nach der gestrigen Ankündigung, wenn schwerer Schaden für das Unternehmen droht, also ein Kursdebakel wie gestern ansteht. Steigen die Kurse wieder, besteht diese Situation nicht mehr und der Aktienrückkauf findet nicht statt. Von daher wird hier weder sinnlos Geld verpulvert noch der Kurs nach oben gepflegt. Wobei eventuell zurückgekauft Aktien als A.währung wie im Fall Birkart eingesetzt werden könnten. Auch ohne die KE hatte Thiel nach Abzug der B.-Übernahme (1/3 in bar bezahlt) vermutlich noch ca. 30 Mio.€ in der Kasse. Da kann man locker mal ohne die neuen Aufträge zu gefährden 1 Mio. Aktien zurückkaufen, wenn es so wie gestern aussieht.
      Sollte ich falsche Infos oben gegeben haben, bitte mich korrigieren!
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 07:49:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      In der jetztigen Phase kann man es doch Leuten wie z.B. Seuchenvogel nicht recht machen: Stellt sich Thiel bei n-tv, ist dass nicht in Ordnung, hätte es keinen Auftritt gegeben hättest du gesagt, dass da was nicht in Ordnung sein kann.
      Brichta legst du Worte in den Mund(Betrug), die er weder gesagt noch gemeint hat. Außerdem: Wie bereits gesagt, kann Thiel natürlich eigene Aktien zurückkaufen, wenn die HV ihr ok gegeben hat. Ohne HV-Beschluss darf auch in Dtl. keine Firma eigene Aktien zurückkaufen.

      Gruß
      L.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 08:17:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Warum wird hier ständig spekuliert???

      Seit Wochen liest man hier im Forum von irgendwelchen Hobby-Wirtschaftsprüfern die sich aufspielen, als müßten sie die Bilanz unterschreiben.

      Vielleicht ist das jetzt kleingläubig, aber für mich bringt diese Ad Hoc gestern vertrauen in die Aktie...keien Mensch ist so blöd und kauft so massiv seine Aktien zurück, wenn er weiß, dass eine Bilanzleiche in der eigenen Firma im Keller liegt.

      ...sorry, das ist in diesem Maßstab (10%) unlogisch!

      Die Firma mußte gestern so reagieren, weil dieser Kursverlauf (massive Verkäufe durch angelsächsische Häuser!!) sich extrem umsatzschädigendend fürs tägliche Geschäft auswirken können.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 08:50:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      und das nicht vergesen :D
      26.03.2001 1:4
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:01:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kompromiss zur EU-Übernahmerichtlinie
      Die EU-Institutionen haben am 6. 6. 2001 in Luxemburg eine Einigung erzielt, wonach die Abwehrmöglichkeiten von Firmenvorständen bei feindlichen Übernahmeversuchen streng begrenzt werden. Deutschland hatte dies abgelehnt, da sonst Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen drohten.
      Die Kritiker des Gesetzes konnten sich nach einer Meldung von handelsblatt.com vom 6. 6. 2001 nicht mit der Forderung durchsetzen, den Abbau von Schutzrechten wie beispielsweise der «Goldenen Aktie» verbindlich festzuschreiben. Mit Goldenen Aktien sichern sich meist staatliche Eigner besondere Einflussrechte. Deutschland und Teile des Parlaments hatten bemängelt, es gebe in EU-Ländern wie Frankreich und Spanien weiterhin solche Bestimmungen, deshalb seien deutsche Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt. Die EU-Kommission wird aber eine Expertengruppe zu diesem Problem einsetzen.
      Das EU-Gesetz muss laut Bolkestein bis 2005 in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für den umstrittenen Artikel neun des Gesetzes, der die Verhaltensweisen der Firmenvorstände regelt, gelte ein zusätzliches Jahr, so dass die Frist bis 2006 laufe.
      Der Luxemburger Durchbruch gelang 23 Stunden vor Ablauf des Vermittlungsverfahrens. Das seit zwölf Jahren in Brüssel vorbereitete Gesetz soll vor allem für Rechtssicherheit und Transparenz bei Übernahmeangeboten sorgen und Kleinaktionäre schützen.
      Den Vorschlägen muss das EU-Parlament zustimmen, bevor es in nationale Gesetzgebung umgesetzt wird.
      Kernpunkt der jetzt erzielten Einigung ist, dass Firmen, die sich einem feindlichen Übernahmeangebot ausgesetzt sehen, ihre Aktionäre mit einbeziehen müssen, bevor sie für den Käufer ungünstige Abwehrmaßnahmen ("poison pills") einsetzen. Unter "poison pills" (Giftpillen) werden z.B. Kapitalerhöhungen verstanden, die das vor einer unerwünschten Übernahme stehende Unternehmen nur deshalb beschließt, um eine Übernahme für den Käufer teurer zu machen und sie dadurch möglicherweise zu verhindern.
      Die neue Regelung soll auch die stärkere Einbeziehung von Betriebsräten bei Übernahmen vorsehen. Der erreichte Kompromiss ermöglicht es den Regierungen, derzeit bestehende Hürden in den nationalen Übernahmeregelungen abzubauen und die Gesetze zwischen den EU-Ländern in dieser Frage aneinander anzugleichen, bevor eine EU-Regelung in diesem Punkt dann komplett umgesetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:01:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mit einem Wort: Es wird mit der Stange im Nebel gestochert.

      Natürlich ist es ein geschickter Zug, wenn mit einem Rückkaufprogramm an die Öffentlichkeit getreten wird. Weil es Druck von der Aktie nimmt. Inwieweit materiell tatsächlich der Aktienkurs davon profitiert, ist eine andere Frage. Besser wäre es allemal, wenn Thiel auf Aktienkäufe verzichten müßte. Bösartig aber realistisch gefragt, wem will er denn diese andienen.

      Weitaus problematischer ist der Umstand, daß angelsächsische Fonds sich von dem Wert verabschiedet haben. So nach Brichta. Und daß Thiel bis Pfingsten einen Canossa-Gang nach Amerika macht, um für Vertrauen zu werben, was dann vielleicht Road-Show heißt.

      Solange die Fonds nicht in den Markt zurückkommen, fehlt es der Aktie an einem stabilisierenden Element und sie bleibt in den Händen von Händlern, Tradern und Glücksrittern, was sich das Unternehmen keineswegs wünschen kann.

      Vielleicht kommen sie im September und Okober wieder, die Fonds. Bis dahin hat sich das gesamtwirtschaftliche Sentiment sicherlich auch aufgehellt und es liegt mehr Klarheit vor. Ob dazwischen noch ne kleine Ralley liegt, wer weiß das schon.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 09:03:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Fragen an alle:

      1. Ist aus Stellungnahmen der angeblichen angelsächsischen Verkäufer z.B. durch Interviews bekannt, WARUM dort mit Verlusten verkuaft wurde ?

      2. Luxembourger Recht: Darf Thiel eigene Aktien zurückkaufen oder nicht, bitte Gesetzesquelle.

      noch immer ohne Meinung zu thiel

      nizza
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 10:25:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      nizza,
      woher willst du wissen dass mit verlust verkauft wurde?
      Niemand weiss zu welchem preis die instis seinerzeit eine zuteilung erhalten haben, kann deutlich unter 9 € liegen. So hat die aktie zunaechst abwaertspotenzial bis ca. 8 €, und nachdem instis TGH nun das vertrauen entzogen haben ist die naechste unterstuetzung erst bei 0.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 10:40:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @neidhammel
      stimme Dir zu, vielleicht realisieren einige wirklich noch Gewinne...
      man weiß einfach zu wenig

      ....was mich nicht an das Null Szenario glauben läßt, ist die Konstanz, mit der B.Hoffmann (Effectenspiegel) Thiel empfiehlt. Der alte Mann konnte schon vor 15 jahren Bilanzen lesen, habe mich persönlich davon überzeugen können.
      ....allerdings sind 1oo schnell gekaufte Firmen extrem schwierig zu durchschauen,

      nizza
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 10:44:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      nizza,
      an den bilanzen von ENRON haette Bolko bestimmt auch nichts auszusetzen gehabt. Sind schwierig zu interpretieren wenn man die originalunterlagen nicht hat um nachvollziehen zu koennen was nun wohin gebucht wurde.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 10:49:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      #6 SchwarzerLord


      § 71 Erwerb eigener Aktien

      (1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben,

      1. wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden,

      2. wenn die Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen,

      3. wenn der Erwerb geschieht, um Aktionäre nach § 305 Abs. 2, § 320b oder nach § 29 Abs. 1, § 125 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes abzufinden,

      4. wenn der Erwerb unentgeltlich geschieht oder ein Kreditinstitut mit dem Erwerb eine Einkaufskommission ausführt,

      5. durch Gesamtrechtsnachfolge,

      6. auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals,

      7. wenn sie ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder Finanzunternehmen ist, aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung zum Zwecke des Wertpapierhandels. Der Beschluß muß bestimmen, daß der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien fünf vom Hundert des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf; er muß den niedrigsten und höchsten Gegenwert festlegen. Die Ermächtigung darf höchstens 18 Monate gelten; oder

      8. aufgrund einer höchstens 18 Monate geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung, die den niedrigsten und höchsten Gegenwert sowie den Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert nicht übersteigen darf, festlegt. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. § 53a ist auf Erwerb und Veräußerung anzuwenden. Erwerb und Veräußerung über die Börse genügen dem. Eine andere Veräußerung kann die Hauptversammlung beschließen; § 186 Abs. 3, 4 und § 193 Abs. 2 Nr. 4 sind in diesem Fall entsprechend anzuwenden. Die Hauptversammlung kann den Vorstand ermächtigen, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluß einzuziehen.

      (2) Auf die zu den Zwecken nach Absatz 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, nicht mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Dieser Erwerb ist ferner nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkapital oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 4, 7 und 8 ist der Erwerb nur zulässig, wenn auf die Aktien der Ausgabebetrag voll geleistet ist.

      (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 8 hat der Vorstand die nächste Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck des Erwerbs, über die Zahl der erworbenen Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grundkapitals, über deren Anteil am Grundkapital sowie über den Gegenwert der Aktien zu unterrichten. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die Arbeitnehmer auszugeben. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 8 hat die Gesellschaft das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel unverzüglich von der Ermächtigung zu unterrichten.

      (4) Ein Verstoß gegen die Absätze 1 oder 2 macht den Erwerb eigener Aktien nicht unwirksam. Ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien ist jedoch nichtig, soweit der Erwerb gegen die Absätze 1 oder 2 verstößt.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 11:03:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dazu kommen Günnies zahlreiche LÜGEN AD HOCS, die nur zum KURSPUSHEN waren

      Thiel ist ein absoluter SELL
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 11:11:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      Aus meiner Sicht ist eine sehr wichtige Frage, mit welchem Geld der Vorstand die gemeldeten eigenen Aktienkäufe in Millionenhöhe finanziert hat.

      Wurde seitens der Thiel AG hierfür Privatkredite an das Management vergeben und / oder hat das Management eigene Thiel-Aktien zum Kauf weiterer Thiel-Aktien beliehen?

      Falls dies zutrifft, wäre klar, warum das Geld aus der Kapitalerhöhung zur Kursstützung eingesetzt (bzw. mißbraucht) werden soll: Schutz der Werthaltigkeit des eigenen Depots, um ggf. eine Zwangsliquidierung ähnlich wie bei bei Intertainment (siehe #1) zu verhindern.

      Thiel hat sich bisher nicht präzise zu den über die Kapitalerhöhung zu finanzierenden Großaufträgen geäußert. Entweder die Aufträge sind bereits geplatzt und das Geld aus der Kapitalerhöhung kann daher nun zum Aktienrückkauf benutzt werden - oder die Aufträge sind zwar noch vorhanden, aber können im Falle des Aktienrückkaufes wegen eintretender Liquiditätsenge nicht mehr angenommen werden.

      Der schlimmste Falle wäre allerdings, wenn sich herausstellen sollte, daß es solche Aufträge nicht gegeben hat und der wahre Grund woanders zu suchen ist (z.B. allgemeine Liquiditätsprobleme). Dann wäre die mit diesen Aufträgen begründete Kapitalerhöhung in die Kategorie Anlagebetrug einzuordnen.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 11:13:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Mich interessiert heute nur EINE Frage. Was machen die Amis
      ab 12.30H. Kommt da kein Verkaufsdruck, werden die europäischen Shorties eine traumhafte Eindeckralley starten, die uns in schöne Höhen treiben wird. Also die
      Gretchenfrage wird heute Mittag beantwortet. Alles andere ist dann egal.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 11:16:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Abgesehen davon scheint es mir immer mehr so, als hätte man die Kapitalerhöhung großteils gar nicht bei institutionellen Investoren untergebracht, sondern direkt am Markt platziert - mit Unterstützung der Banken versteht sich.

      Denn wieso sollten institutionelle Investoren einen solch teuren Wert zu 17,70 überhaupt zeichnen? Noch dazu zu einem Zeitpunkt, zu welchem sowohl technisch als auch fundamental keine positiven Aspekte zu erkennen waren.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 11:31:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      @NurmalsozumGucken

      Sind deine Ausführungen gemäss luxemburgischem Recht?

      Punkt 1) trifft wohl zu!!

      Oder wie stufst Du den Wertzerfall der Thielaktien in Bezug zum Buchwert (momentan höher oder tiefer ?, ist mir nicht bekannt) hinsichtlich des Unternehmens ein?
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 11:32:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      gute Übersicht:

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-aktien/thiel-log…

      WKN Unternehmen/Aktie Markt Branche Vortag Aktuell Veränderung Zeit
      931.705 THIEL LOGISTIK NEMAX 50
      Neuer Markt
      Logistik
      10,90 9,96 -0,94 (-8,62 %) 11:28

      Datum Aktuelle Nachrichten: Sprache: Medien
      23.04. / 11:13 Thiel Logistik: Kaufen Aktien und Co (D)
      23.04. / 10:40 "Offener Schlagabtausch" bei Thiel vwd (D)
      23.04. / 09:45 Neuer Markt: Thiel erholt sich Instock (D)
      22.04. / 21:43 Börsenschluss Frankfurt: Zittern bei Telekoms, Beben bei ... Spiegel Online (D)
      22.04. / 20:52 Thiel Logistik hält an Zielen für dieses Jahr fest Die Welt online (D)
      22.04. / 18:51 Thiel brüllt zurück sharper.de (D)
      22.04. / 18:12 Thiel reagiert auf Kurseinbruch mit Aktienrückkauf Yahoo! Finanzen (D)
      22.04. / 17:41 Thiel: Verzweifelter Kampf manager-magazin.de (D)
      22.04. / 16:25 Thiel Logistik: Outperformer Aktien und Co (D)
      22.04. / 16:21 Thiel glaubt fest an sich sharper.de (D)
      22.04. / 16:16 Thiel erholen sich nach Meldung über Aktienrückkauf vwd (D)
      22.04. / 15:53 Thiel Logistik kaufen Aktiencheck (D)
      22.04. / 15:49 NEUER MARKT - Ericsson-Zahlen belasten - Thiel brechen ein Yahoo! Finanzen (D)
      22.04. / 15:45 Thiel reagiert rasch auf Kursverfall Süddeutsche Zeitung (D)
      22.04. / 15:31 Thiel Logistik AG: Rückkaufprogramm für eigene Aktien geplant Teletrader.com (D)
      22.04. / 15:21 Thiel will eigene Aktien zurückkaufen FTD (D)
      22.04. / 15:13 Thiel Logistik: Will bis zu 10 Prozent ihre Aktien aufkaufen Quoteline (CH)
      22.04. / 15:05 Thiel Logistik kündigt Aktienrückkauf-Programm an finanzen.net (D)
      22.04. / 15:00 Thiel kündigt Aktienrückkauf an BörseGo (D)
      22.04. / 14:52 Thiel Logistik will bis zu 10 Proz eigene Aktien zurückkaufen vwd (D)
      22.04. / 14:51 Thiel glaubt fest an sich selber sharper.de (D)
      22.04. / 14:46 Thiel Logistik kauft eigene Aktien zurück Instock (D)
      22.04. / 14:43 Thiel Logistik kündigt Aktienrückkaufprogramm an GSC Research (D)
      22.04. / 14:41 Ad hoc-Service: Thiel Logistik AG finanzen.net (D)
      22.04. / 14:37 Thiel will eigene Aktien zurückkaufen Yahoo! Finanzen (D)
      Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 weiter >>

      242 Nachrichten in den letzten 60 Tagen
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 12:35:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      ich habe mich gestern aus thiel verabschiedet, plus minus null und das nach 2 Jahren. Wiedereinstieg erst dann , wenn thiel ganz am boden liegt, also bei einem €. Viel Glück noch! Ich traue dem braten jetzt nicht mehr . ein blick auf den chart sagt alles.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:02:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Charly_2
      @NurmalsozumGucken
      @all


      Habe gerade mal informationshalber an Thiel geschrieben. Die Antwort kamm sehr schnell und hat folgende Information:


      Hallo Herr Krabbes,

      Bezüglich der letzten Adhoc Meldung (Aktienrückkaufprogramm) würde ich gerne von Ihnen wissen, ob dies auch rechtlich einwandfrei möglich ist.
      Hier einige meiner Fragen:

      Kann und darf Thiel eigene Aktien zurückkaufen?
      Welches Aktiengesetz findet hierbei Anwendung? Das deutsche oder das luxemburgische?
      Haben Sie vielleicht den relevanten Gesetzestext für mich oder können mir einen Link auf entsprechende Seiten geben?
      Sind alle aktuellen Informationen veröffentlicht worden?

      Wenn Sie vielleicht die Zeit finden, diese meine Fragen baldmöglichst zu beantworten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.

      Mit freundlichen Grüßen


      Die Antwort:


      Sehr geehrter XXXX,

      alle uns bekannten Informationen wurden veröffentlicht. Nach luxemburgischen Recht ist ein Aktienrückkauf nach Art. 49-2, Abs. 2, des luxemburgischen Gesellschaftsgesetzes möglich.

      Mit freundlichen Grüßen

      Christian Weber
      Thiel Logistik AG
      Corporate Communications
      5, an de Längten
      L-6776 Grevenmacher
      Tel +352-719690-371
      Fax +352-719690-380
      www.thiel-logistik.com


      mfg
      Optius

      Um die Informationspolitik hier im Board mal etwas transparenter zu machen...
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:13:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nach meinem Kenntnisstand ist das luxemburgische Recht bezüglich Aktienrückkauf restriktiver als das deutsche, indem der Aktienrückkauf sinngemäß zulässig ist, wenn eine Gefahr für das Unternehmen besteht. Das kann auch die Gefahr einer feindlichen Übernahme sein.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:19:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Kaktusblüte

      ...hast Du das Gesetz bei Dir am Tisch stehen? Kannst Du vielleicht Art. 49-2, Abs. 2 hier mal hineinstellen?

      Ansonsten sind es doch eher wieder Spekulationen keine Fakten oder hast Du den Artikel eben gelesen?

      Ich würde gerne mal den direkten Gesetzestext lesen.

      Das würde nicht so viele Spekulationen sondern nur Fakten aufkommen lassen.

      Ansonsten sollten sich hier alle eher zurückhalten was Luxemburgische Gesetze betrifft, oder?

      Ich persönlich kenne den Gesetzestext nicht, denke aber das Thiel oder deren Rechtsabteilung sich schon Gedanken gemacht hat. Sonst würden sie den Artikel nicht so genau kennen, oder?

      mfg
      Optius
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:23:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Leute!

      Sagt mal glaubt Ihr wirklich, daß Thiel eine adhoc mit Inhalt bringt, der rechtlich gar nicht möglich ist?

      kopfschüttel.

      gruß, rbui
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:31:14
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Rubisco

      Nein, glaube ich nicht. Deshalb meine ich ja, das alles spekulieren auf Rechtsbruch und so weiter eigentlich gar nichts bringt außer Leute verrückt zu machen.

      Ich finde, ohne das wirkliche Fakten auf dem Tisch sind, ist es grob fahrlässig, ja sogar eher gegen geltendes Recht, solche Spekulationen anzutreiben oder anzuheizen.

      Es sollten nur Fakten beachtet werden, die auch belegt sind.


      mfg
      Optius
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:32:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      @OPTIUS
      Die Zulässigkeit der Aktienrückkäufe wurde gestern in der Telebörse/ Neuer Markt / n-tv 20.15 Uhr unter Verweis auf das luxemburgische Aktienrecht besprochen. Die Aussage war so eindeutig, daß schon all`diejenigen, die krampfhaft auf der Suche nach dem Haar in der Thiel-Suppe sind, sich heute dazu ausführlich verbreitert hätten.
      Lies mal unter #16 nach. Genau so wurde es erläutert.
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:39:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      weiß jemand - wann GENAU die zahlen bekannt gegeben werden ?
      Avatar
      schrieb am 23.04.02 14:44:24
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Kaktusblüte

      Der Verweis auf #16 hilft mir überhaupt nicht...welches Aktiengestz ist das denn? Luxemburgisches oder deutsches?

      Einmal §71 von NurmalsozumGucken und einmal §49 von Thiel. Deshalb meine ich doch sollte der richtige Artikel des Gestzes hier mal gepostet werden. Alles andere ist spekulation.

      Deshalb kann ich mit der bisherigen Diskussion auch nichts anfangen weil sie aufgrund meiner Mail von heute eigentlich umsonst war (falsche Basisinfos).




      Posting #16 von NurmalsozumGucken 23.04.02 10:49:35 #6 SchwarzerLord


      *****************************
      * § 71 Erwerb eigener Aktien*
      *****************************
      (1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben,

      1. wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft
      ....

      im gegensatz dazu...:

      Sehr geehrter XXXX,

      alle uns bekannten Informationen wurden veröffentlicht. Nach luxemburgischen Recht ist ein Aktienrückkauf nach Art. 49-2, Abs. 2, des luxemburgischen Gesellschaftsgesetzes möglich.

      Mit freundlichen Grüßen

      Christian Weber




      Siehst Du mein Problem ;-)

      Deshalb meine ich sollten nur Fakten und keine Pseudo Sachen gepostet werden. Wenn es das Luxemburgische Gesetz irgendwo online für alle zum Nachvollziehen gibt, dann sollte der Link hier veröffentlicht werden. Alles andere kann sich jeder selbst zusammentippen.

      Das ist mein Problem.

      mfg
      Optius
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 05:32:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hier ein toller Thread, wo jeder Investierte seine
      Fragen an die IR-Abt. reinstellen könnte ;)

      Gruss, der HEXER :D
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 07:08:37
      Beitrag Nr. 33 ()
      hexer,

      besonders wäre die heute schon genehmigte aktienanzahl :D:D
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 07:15:10
      Beitrag Nr. 34 ()
      weiß eigentlich hier jemand, ob eine durch eine außerordentliche hauptversammlung genehmigte kapitalerhöhung ad-hoc- pflichtig ist ?
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 07:22:39
      Beitrag Nr. 35 ()
      Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG muss der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine neue Tatsache veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist, wenn diese Tatsache wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet ist, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen.

      :)
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 08:10:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      neidhammel,

      wo ist die grenze zu "öffentlich bekannt".
      reicht eine eintragung im luxemburger handelsregister ?
      ist ja ein öffentliches buch ....
      :)
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 08:26:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      big_mac,
      Man kann nicht davon ausgehen dass die marktteilnehmer sich bzgl. einer in D gehandelten axie tgl. im luxemburger handelsregister informieren. Insofern sind KE mit begruendung unverzueglich per ad-hoc mitteilung zu veroeffentlichen. Unabhaengig davon ob sie nun in einer ordentlichen oder ausserordentlichen HV genehmigt wurden.
      Bei einem serioesen unternehmen sieht das so aus:

      DGAP-Ad hoc: Pulsion Medical Syst. AG <PUS> deutsch

      Kapitalerhöhung ermöglicht verstärkte internationale Expansion

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      München, 27 Juni 2002 - Die Aktionäre der am Frankfurter Neuen Markt notierten Pulsion Medical Systems AG aus München sprachen sich auf der heutigen Hauptversammlung einstimmig für eine Kapitalerhöhung aus. Der Beschluss sieht vor, dass das Grundkapital von PULSION in dem Umfang, in dem bis zum Ende der Zeichnungsfrist Zeichnungsscheine vorliegen, um bis zu EURO 786.900 auf bis zu EURO 8.655.902 durch Ausgabe von bis zu 786.900 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erhöht wird. Die Zeichnungsfrist wird zum 30. August 2002 enden.

      Die durch die Kapitalerhöhung erlösten Mittel sollen in den Ausbau des internationalen Vertriebs investiert werden. PULSION verfügt durch die neuen Produkte LiMON und IC-VIEW neben dem Hauptumsatzträger PiCCOplus über drei hochinnovative Technologieplattformen im wachstumsträchtigen Medtech- und Life Science-Markt. Schwerpunkt der Investition soll die Stärkung des USA-Geschäfts von PULSION sein.

      :)
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 08:43:16
      Beitrag Nr. 38 ()
      neidhammel,

      ich denke dabei an so was: Thread: Thiel - Kleinigkeiten

      also vorsorglich genehmigtes kapital, ausnutzung befristet.
      die tatsächlich ausgeführte KE hat thiel ja per ad-hoc sehr kurzfristig angekündigt.

      eine seriöse firma macht es so, wie in deinem beispiel.
      aber halten wir thiel für seriös ? ich nicht !

      und möglicherweise zusätzliche 96,000.000 zusätzliche aktien (ab damals, ab jetzt ca. zusätzliche 88 mio) haben natürlich einen einfluß auf die bewertung der jetzigen aktie. immerhin kann so eine ad-hoc wie bei der letzten KE jederzeit wieder erscheinen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 12:57:23
      Beitrag Nr. 39 ()
      Was hier @fsch gefunden hat ist wirklich der Hammer!

      I. Die Gesellschaft wurde gegründet zufolge Urkunde, aufgenommen am 4. Juni 1992 durch Notar Christine Doerner,
      mit Amtssitz in Bettemburg, veröffentlicht im Amtsblatt C, 1992 Nummer 527 Seite 25251.
      II. Das jetzige gezeichnete Aktienkapital der Gesellschaft beträgt 80.000.000,- (achtzig Millionen) Euro, eingeteilt in
      64.000.000,- (vierundsechzig Millionen) Aktien ohne Nennwert, welche voll eingezahlt sind.
      III. Artikel 5 Absatz 2 der Satzung, sieht zusätzlich zum gezeichneten Kapital ein genehmigtes Kapital von
      120.000.000,- (hundertzwanzig Millionen) Euro vor, eingeteilt in 96.000.000 (sechsundneunzig Millionen) Aktien ohne Nennwert.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 13:02:20
      Beitrag Nr. 40 ()
      Albatossa,
      allerdings. Dennoch scheint es noch immer kaufwillige zu geben die mit irgendwelchen angeblich guenstigen KGVs argumentieren.
      :)
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 13:03:20
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Albatossa
      kannst Du bitte erklären, was daran der Hammer ist;o)
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 13:29:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      frager,

      jetzt haben wir ca. 72 mio. aktien.
      bis anfang 06 könnten es 160 mio. aktien sein.

      jetzt überleg mal kurz, wie sich das auf die bewertung der jetzigen aktien auswirkt.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 13:40:06
      Beitrag Nr. 43 ()
      sorry , aber das ist doch völlig normal! Genehmigtes Kapital hat jede AG. Das heisst noch lange nicht , das die Aktien auf den Markt kommen.

      Das GK wird höchstens zu Übernahmen verwendet. Wenn dann Aktien für Übernahmen verwendet werden steht dem Aktionär wieder ein Gegenwert gegenüber. Wenn Thiel 2003 beispielsweise für 50 Mio Aktien eine Firma übernimmt , die
      1 Mrd. zusätzlichen Umsatz + die entsprechende Marge bringt , gibts für den Aktionär keine Verwässerung (das KGV bleibt gleich) . Die Kapitalerhöhung wurde somit zum Wachstum und nicht zum stopfen von Löchern eingesetzt. Das war bei Thiel bisher immer so (z.B. Birkert).

      Sorry, aber eure Panikargumente sind an den Haaren herbeigezogen.

      PS: bei dem jetztigen kurs macht eine KE sowieso keinen Sinn (wird also nicht kommen).
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 14:11:05
      Beitrag Nr. 44 ()
      german,

      war da nicht erst vor kurzem eine KE, um löcher in der kasse zu stopfen ?
      und mußte birkart nicht zu 2/3 bar bezahlt werden?

      ich mache einmal eine prognose:

      wenn die firma nicht scheitert, haben wir spätestens anfang 2006 160mio. thiel-aktien.

      selbstverständlich hat nicht jede firma genehmigtes kapital.
      speziell nicht in dieser größenordnung!
      und ganz speziell nicht solches, das von den insidern auf einer außerordentlichen HV beschlossen wurde!

      oder wer waren die 62% anwesenden aktien?

      fassen wir einmal die möglichkeiten kurz zusammen:

      1. thiel geht pleite, oder vegetiert am rande der pleite dahin. die aktionäre haben mehr oder weniger totalverlust erlitten (außer lorenzo und industrial, die mit zig millionen euros ausgestiegen sind, und ein paar sehr geschickten tradern, die im downtrend noch gewinne machen konnten)

      2. die geschäfte von thiel laufen normal weiter. dann wird der markt mit neuen aktien geflutet - und die aktionäre um den verdienten lohn gebracht.

      wie man es auch dreht und wendet - die aktionäre verlieren.


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