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    Abschaffung der Spekulationsfrist auch bei Immobilien? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.02 11:56:08 von
    neuester Beitrag 18.11.02 13:33:58 von
    Beiträge: 39
    ID: 646.340
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      Avatar
      schrieb am 15.10.02 11:56:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe ich mich hoffentlich verhört? Ich meinte bei den aufgeregten Diskussionen, Bestätigungen und Dementis am gestrigen Abend herauszuhören, dass die Abschaffung der Spekulationsfrist und damit die generelle Besteuerung von Spekulationen nicht nur für Aktien sondern auch für Immobilien geplant ist?! Wer weiß mehr?
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 11:58:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hab ich auch nicht mitbekommen. Wundern würd´s mich aber nicht :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 11:58:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steht heute so auch bei uns in der Zeitung.
      Ein ganz "dicker Hund", wenn das umgesetzt wird.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:00:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Alles Geld zum Staat, bitte scheffeln!! Vielen Dank im voraus! :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:02:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Hans
      Du sollst doch nicht soviel posten!!!:D:D:D

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      schrieb am 15.10.02 12:03:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hab noch ne halbe Stunde Zeit ... :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:05:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hab jetzt schon Mittagspause!!!:D
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:18:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Weiß jemand konkretes? Die Abschaffung kann ja dann nur für den Neuerwerb nach der Gesetzesänderung gelten?
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:19:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      Spekulationsgewinne

      Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften werden künftig grundsätzlich steuerpflichtig. Die bisherige Regelung sieht vor, dass nur solche Spekulationsgewinne oberhalb der Freigrenze besteuert werden, die innerhalb einer Frist von einem Jahr realisiert werden. Verluste aus solchen Geschäften können bislang nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden - nicht jedoch mit beliebigen anderen Einkünften. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren für Immobiliengeschäfte soll ebenfalls wegfallen. Lediglich selbst genutzte Immobilien sollen von der Spekulationssteuer ausgenommen werden.
      Quele: Handelsblatt von heute
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:22:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Na toll...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 12:38:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9 Mist ich habe es befürchtet! Allerdings sollte das doch analog zur Gesetzesänderung 1998 (Spekufrist von 2 auf 10 Jahre erhöht)bedeuten, dass für bis dato erworbene Immobilien die 10-Jahresgrenze bleibt - "Vertrauensschutz"!

      Quelle Handelsblatt:
      Private Grundstückskaufverträge, die nach dem 31.12.1998 abgeschlossen wurden, fallen unter die neue Spekulationsbesteuerung, die mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 eingeführt worden ist. Die Spekulationsbesteuerung bezieht sich auf Anschaffungen, die bis zu 10 Jahre zurück liegen (§§ 22, 23 Einkommensteuergesetz). Damit ist gemeint, dass alle Gewinne aus privaten Grundstücksverkäufen ab dem 1.1.1999 einkommensteuerpflichtig sind, sofern die Anschaffung nicht länger als 10 Jahre vor dem Verkauf zurückliegt.

      Dann könnte man nur dazu raten Immobilien vor der offiziellen Gesetzesänderung zu kaufen was das Zeug hält!
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 14:14:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Andrija

      Du meinst wohl zu "verkaufen", denn der Kauf fällt ja unter die Neuregelung!!

      Hans
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 15:42:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      @HansderMeiser

      Eigentlich meinte ich kaufen bevor die Neuregelung Gesetzeskraft erlangt. Verkaufen als Rentner nach alter Regelung.
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 15:50:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Andrija

      Hmm, ja, aber es ist doch der "Verkauf" entscheidend, da dann ja auch erst ein Gewinn erzielt worden ist! Dann wird geschaut, wann gekauft wurde! Weniger als 10 Jahre her heisst: Geld an den Staat!

      Hans
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 16:02:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      @HansderMeiser

      Klar müßtest Du mit dem Verkauf noch 10 Jahre warten, eben nach derzeitiger Regelung. Du bist doch noch nicht sobald Rentner, oder? So kannst Du genau wie unser Dieter B. auch im Alter noch junge Damen für Dich begeistern!
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 16:41:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Andrija

      :laugh: Nein, noch KEIN Rentner!!! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 18:50:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.10.02 21:06:29
      Beitrag Nr. 18 ()
      ......Genossen........
      es kommt leider noch besser...!!!
      Selbst die Abschreibungen (AFA) auf Immobilien ( das Häusken wird ja mit den Jahren nicht besser...) werden bei einem Verkauf abgezogen.......!!!!! Somit also der Zuwachs durch Inflation vollkommen aufgehoben........
      Bsp: 1 Mio Kaufpreis
      300 T Afa
      1,5 Mio Verkaufspreis
      = 800 T zu versteuernder Gewinn

      Wer kennt sich Bombenbauen aus und kann mir......

      E.H.( erschüttert wie weiland 89 !!!!)
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 22:09:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Es kommt noch besser:
      Kauf einer vermieteten ETW für 100.000 €.
      AfA (degressiv) nach 16 Jahren 70.000 €
      "Buchwert" 30.000 €
      Verkauf für 80.000 €
      Spekulationsgewinn 50.000 €
      Das heißt also: obwohl der Verkaufspreis nach 16 Jahren unter dem Anschaffungspreis liegt, kassiert der Staat auf 50.000 € Steuern.
      Für diejenigen, die sich im goldenen Osten der Republik vermietete Objekte angeschafft haben sieht die zeitliche Rechnung wegen der Sonder-AfA noch schlechter aus.
      Und was die Rückwirkung angeht, so sind 2 Verfahren anhängig:
      1. Verkauf der Immobilie vor Verabschiedung des Gesetzes (März 99). Die alte Speku von zwei Jahren war beim Verkauf bereits abgelaufen.
      Beispiel: Kauf 1990 Verkauf Januar 1999. Gesetz mit Rückwirkung auf den 01.01.1999 im März. Spekusteuer fällt an ! Eigentlich der Hammer !
      2. Verkauf der Immobilie nach Verabschiedung im März 99. Alte Spekusteuer wäre bereits bei Verabschiedung abgelaufen gewesen.
      Nicht anhängig sind meines Wissens Fälle von Anschaffungen, bei denen bei Verabschiedung des Gesetzes die alte Speku-Frist noch nicht abgelaufen war.
      Wer also glaubt, er könne jetzt noch schnell in Immobilien investieren geht unverantwortlich ein hohes Risiko !
      Avatar
      schrieb am 15.10.02 22:19:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      Geliebtes Deutschland :mad:
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:00:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      #18/19
      Das kann doch nicht sein!? Könnt ihr diese Aussagen mit Paragraphen oder Kommentierungen unterfüttern? Das würde ja bedeuten, dass ich als Immobilienbesitzer überhaupt kein Interesse mehr am Werterhalt meines Objekts haben müßte - wäre ja viel zu riskant! Abgesehen davon, dass dann der gesamte Immobilienmarkt endgültig kollabieren dürfte weil keiner mehr kauft (Verkäufer wollen sich Steuern vom Käufer anteilig bezahlen lassen / Käufer scheuen jedoch das Risiko), müßten die Immobilien schleichend verfallen. Jeder zusätzlich invetierte Euro würde ja versteuert!

      Hat die Regierung eigentlich gegengerechnet, ob die Mehreinnahmen nicht durch die Einbußen an Grunderwerbssteuer und die Förderung des Wiederaufbaus verwahrloster Gebäude sowie die Wiedereingliederungsmaßnahmen für arbeitslose Immobilienmakler mindestens aufgefressen werden.

      Fast leid tun können einem ja nach Eurer Aussage die Spekulanten der Kohl-Zeit. 50%-Sonderafa auf jetzt fast wertlose Ost-Immobilien und dann noch Steuern nachzahlen. Fair fand ich diese Form der legalen Stuerhinterziehung für Superreiche nie, aber das was ihr da andeutet wünscht ja nicht mal der treueste Sozialist den verhaßten Kapitalisten!

      Ich hoffe an der Stelle auf den Bundesrat. Sowas kann nicht durchkommen!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:30:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Das mit der AfA ist schon durch ! Ich glaube, das gilt für Anschaffungen ab 1995. D.h also, daß die AfA bei der Berechnung des Spekulationsgewinnes von den Anschaffungskosten abzuziehen ist. Bisher aber halt im Spekulationszeitraum von 10 Jahren.
      Und: wer in Renditeobjekte investiert, ist ab jetzt selber schuld. Arme Bauwirtschaft !
      Zu Andrija: Genau ! Wer in den Osten gelockt wurde um dort zu investieren und heute seine Immobilie mit 50 % Verlust abstößt oder dem das Objekt versteigert wird, weil er ruiniert ist, zahlt evt. Spekulationssteuer !
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:39:21
      Beitrag Nr. 23 ()
      Diesem unsäglichem Treiben kann man dann noch die Krone aufsetzen, weil auch der alte Spruch "Immobilien verkauft man nicht, sondern vererbt dieselben" ins Leere läuft, da die Erbschaftssteuer ja bald auch noch erhöht wird.

      Fazit: Immobilienbesitz wird vom Kauf bis zum Verkauf/Vererben bestraft. Und was bestraft wird, darf also nach der Ideologie der amtierenden Regierung nicht sein. Das ist für mich die Vorstufe zum Kommunismus. :(
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:47:07
      Beitrag Nr. 24 ()
      Eigentlich habe ich hier eine Chance gesehen. Im Moment des Vererbens/Schenkens im Rahmen der Freibeträge und einem anschließenden Verkauf dürfte eigentlich nichts mehr passieren. Wäre ja sonst eine Doppelbesteuerung und Spekulation liegt nicht mehr vor. Also: Immobilien an Kleinkinder verschenken und in deren Namen anschließend verkaufen! Die Freibeträge "regenerieren" sich meines Wissens nach alle 10 Jahre!
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 16:11:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo, Andrija !
      Ich glaube, das mit dem Vererben/Verschenken wird auch nichts.
      Nach der Steuersystematik gelten bei Erbschaften die "Buchwerte" fort, gleiches gilt beim Verschenken. Das heißt, Dein Kind wird beim Verkauf zur Spekulationssteuer herangezogen. Hinzu kommen Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer (berechnet auf den Wert des Hauses).
      Der Finanzminister ist da cleverer als man glaubt.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 21:11:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      ........mit Schenkung an Kinder unter 18 Jahren könnte proplematisch werden (Brauchen dann Leumund).....mach mich dazu aber noch schlau........
      Die Folgen dieser Neuregelung wären so durchschlagend das darin schon wieder ein Hoffnungsschimmer erkennbar ist.Noch weiß kaum einer von diesem Faktum und der Aufschrei wird erst noch kommen wenn ein Verfassungrichter die Gleichbehandlung von eigengenutzten und vermieteten Immobilien anmahnt.........dann marschieren wir gemeinsam mit den roten SPD Horden gen Berlin.
      Die andere Hoffnung besteht " nach einer gewissen" Übergangsphase in sprunghaft steigenden Mieten........
      Ich kann nur jedem betroffenen raten " Sturm zu laufen wo es geht " und Leserbrief um Leserbrief zu schreiben.
      Beim Splitting hat`s ja auch gewirkt.
      Die Entwicklung die das ganze hier nimmt ist beängstigend.....nunmehr möchte ich auch keine Radikalisierung oder zumindest weitere Verrohung / Demoralisierung breiter Gruppen ausschließen.Man stelle sich nur einen in die Enge getriebenen Familienvater ( mit Waffenschein)mit Schulden beim Verkauf seiner vermieteten Immobilie vor.
      Mit einer derartigen Spekulationsteuer wird an den Grundfesten dieses Landes gegraben

      E.H.( Der Prophet, hoffentlich nicht)
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 10:22:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hi Luesen,
      dass verstehe ich nun wirklich nicht mehr! Welche Buchwerte denn? Es sind doch nicht die Buchwerte des Erben! Der hat die Immobilie geschenkt bekommen. Wenn meine auf dem Mars lebenden Ururenkel die teuren Erdimmobilien endlich verkaufen, schaut sich das Finanzamt den Buchwert an, den der ziemlich verstaubte Andrija seinen Erben hinterlassen hat?
      Gruß Andrija
      Avatar
      schrieb am 17.10.02 20:45:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ andrija.
      Beim Vererben hat der Erbe keine eigenen Anschaffungskosten.
      Er tritt quasi in die Fußstapfen seiner Eltern etc.
      Das heißt: er übernimmt auch den abgeschriebenen Restwert des Gebäudes. Beim Verkauf machts dann bumm !
      Gleiches gilt beim Verschenken. Und da hat der Vorgänger recht: Du brauchst wohl bei Minderjährigen einen vom Amtsgericht zu bestellenden Pfleger, der dem Geschäft zustimmen muß.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 11:25:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi Luesen,
      bisher ist dies aber reine "Spekulation"; da sich diese Frage aufgrund der Spekulationsfrist so vermutlich nicht gestellt hat? Oder auf welches Gesetz beziehst Du Deine Aussage?
      Sollte nunmehr rückwirkend jeder Kauf der Spekulationsfrist unterliegen, müßte ja theoretisch noch die Goldmark in Euro umgerechnet werden; und was ist mit Spekulanten ala´Hugo Stinnes? Können seine Erben dann die Verluste jahrhundertelang geltend machen, die er seit der Weimarer Inflation gemacht hat? Schließlich hat der ja mehrere Billionen für seine Immobilien ausgeben müssen!

      Zu Deiner Aussage unter #19: "Wer also glaubt, er könne jetzt noch schnell in Immobilien investieren geht unverantwortlich ein hohes Risiko!" folgende Anmerkung: Das Risiko ist sicher hoch, bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages aber die einzige Chance sein Geld noch vor dem gefräßigen Staat in Sicherheit zu bringen. Das gilt insbesondere nachdem sich Schröder, Chirac und Prodi vom Stabilitätspakt verabschiedet haben. Ich würde mit einer Chance von ca. 3:5 davon ausgehen, dass der BFH sich für das Kaufdatum und nicht für das Verkaufsdatum als Stichtag für das dann gültige ESTG entscheidet. Am meisten setzte ich dabei auf die Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit Lebensversicherungen. Kleinsparern hier rückwirkend eine Spekulationsfrist aufzubürden jagt jede Regierung aus dem Amt und der BFH müßte eine Gleichbehandlung aller Einkunftsarten einfordern.Darüber hinaus besteht immer noch die Hoffnung, dass die nächste Regierung - und die heißt nach dem Programm sicher nicht mehr Rot/Grün - die Spekulationsfrist wieder einführt. Ansonsten setze ich noch auf die mögliche Einsicht der aktuellen Regierung wenn Sie merken, dass die Bauwirtschaft nicht mehr auf die Füße kommt und der Immobilienbereich abschmiert. Schließlich gibt es noch diverse staatliche Wohnungsbaugesellschaften die insbesondere in Berlin zu einem halbwegs akzeptablen Preis dringend unters Volk gebracht werden sollen. Bei der Scheinselbständigekeit haben sie ja Ihren Fehler auch mehr schlecht als recht eingestanden.

      Wenn meine Spekulation hier schief läuft muß ich eben Steuern zahlen, aber die Chance habe ich ev. zum letzten Mal.
      Avatar
      schrieb am 18.10.02 15:07:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      Andrija:

      Der Gewinn muss dann versteuert werden, wenn er anfällt, und das ist nun mal bei Verkauf. Bei Aktien haben auch alle geschimpft, aber es ist genau so gekommen.

      Und das Rot Grün in 4 Jahren abgewählt wird, ist gar nicht raus. Die machen das sehr geschickt. Die Wahl in Hessen ist eh gelaufen, dort ist Koch zu stark. Und in vier Jahren haben die alle Chancen, dass die welteite Konjunktur wieder anzieht und als Folge der neuen Steuern kräftig Geld sprudelt. Und dann werden noch mal richtig ordentlich die Einkommensteuern gesenkt und die Wiederwahl ist perfekt.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 19.10.02 12:38:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      .......auch andere Szenarien sind denkbar............
      so laufen noch mindestens 3-4 Jahre Klagen beim BGH hinsichtlich der Verlängerung der Spekusteuer aus 98 mit zumindest nicht allzuschlechten Chancen (m.E.).......Wenn die für die Roten in die Hose gehen hat auch die neuerliche Verschärfung abgegessen...........auch die Unterscheidung in Vermietet/selbstgenutzt ist lächerlich, denn wie stuft mann ein Haus ein das zunächst selbstgenutzt wurde und dann vermietet oder andersrum...........sollte es hier zu einer Gleichbehandlung kommen wäre die Enteignung perfekt .......und die Revolte wohl auch


      E.H.(verunsichert aber nicht hoffnungslos)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 12:37:00
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hallo!

      Ich habe eine Frage an die Steuerexperten:

      Wie ist die steuerliche Regelung bei einem Hauskauf 1998 und Verkauf im nächsten Jahr bzw. noch 2002?

      Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im voraus!

      Gruß
      MK
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 13:25:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      gute News für euch

      Die Frist von 10 Jahren wird wahrscheinlich doch beibehalten:

      http://www.n-tv.de/3079563.html
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 14:39:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      Gilt die 10-Jahres-Frist denn auch bei meinen u.a. Snenario?


      MK
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 16:09:35
      Beitrag Nr. 35 ()
      @mk

      wenn Du Gewinn gemacht hast und keine Steuern zahlen willst, dann musst du bis 2008 warten. (das Gesetz ist aber noch nicht durch)
      mfg srbl
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 17:05:23
      Beitrag Nr. 36 ()
      @srbl

      Das Haus ist selbst genutzt und es ist noch nicht verkauft. Dann trifft die 10jährige Spekulationsfrist also auch auf eigengenutzte Immobilien zu - wenn ich es richtig verstehe!?!
      Ich war bisher der Meinung, daß nur vermietete Objekte davon betroffen sind...

      MK
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 17:10:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      # mk10,

      .........quatsch........länger als 2 Jahre selbst drin gewohnt .........dann alles paletti.

      E.H.(Heut wird ein Fläschen geöffnet Freunde der Sonne......)
      Avatar
      schrieb am 12.11.02 17:16:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      @mk
      wenn Du selbst drin gewohnst hast, dann keine Steuern....
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:33:58
      Beitrag Nr. 39 ()
      Hätte schlimmer kommen können, oder? :confused:

      Reuters BERLIN. Für Aktiengewinne wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Demnach wird nur die Hälfte der Gewinne besteuert. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.

      - Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.

      - Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.

      - Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.

      - Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne. Grundlage der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ist die Hälfte der erzielten Gewinne. Der Steuersatz auf den gesamten Gewinn beträgt damit nur 7,5 Prozent. Beispiel: Verkauf ein Anleger eine nach dem Stichtag der Neuregelung gekaufte Aktie mit einem Gesamtgewinn von 100 Euro, so werden nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag werden dann 15 Prozent Steuern - 7,50 Euro - erhoben.

      - Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.

      - Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.

      - Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.

      - Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.

      - Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.


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