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    Spekulationssteuer, wer kennt sich genau aus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.02 11:02:27 von
    neuester Beitrag 16.10.02 11:43:09 von
    Beiträge: 12
    ID: 646.977
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      schrieb am 16.10.02 11:02:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Aktien in der Zukunft pauschal versteuert werden sollen, drauf auf die Einkommenssteuer„ ich hoffe der Quatsch wird noch abgewendet“ wissen wir jetzt.
      Wir hatten ja eine Sperrfrist von einem Jahr, dafür konnte man aber das vorherige Jahr gegen rechnen, Verluste.
      Das Jahr fällt jetzt weg. Fazit; können wir dann auch die Verluste im Ultimo Gegenrechnen, oder nicht.

      Anhang, da diese Super- Regierung die Aktienanlage als zock oder Spiel sehen und nicht als wirtschaftlichen Beitrag, sollten dann aber die Gewinne aus Lotto, Kasino, Pferdewetten, u.s.w. auch auf die Einkommenssteuer aufgerechnet werden.

      Gruss HoliXXX
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:19:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich denk mal schon das man weiterhin die verluste gegen die gewinne verrechnen darf.was mich interessiert ist ab wann das gilt.gilt das erst ab aktien die man jetzt kauft?oder gilt das auch für die alten die man in seinen depot hat!denn die hab ich ja vor der einführung gekauft und da waren sie steuerfrei noch wenn ich sie länger als ein jahr habe.kan mir das jemand sagen?
      danke
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:21:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bisher war es doch schon so, dass auch im laufenden Jahr Spekulationsgewinne mit Verlusten verrechnet werden durften. Nur darüber hinausgehende Verluste konnten rück- oder vorgetragen werden, um sie mit Spekulationsgewinnen in anderen Jahren verrechnen zu können.

      Im Unterschied zu anderen Einkunftsarten, die auch untereinander verrechnet werden dürfen (Bp.: Verluste aus Vermietung mit positiven Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit), dürfen Spekulationsverluste also nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden.

      Dieser Unterschied ließ sich bisher mit der Spekulationsfrist begründen (Spekulationsgewinne waren eben nur steuerpflichtig, sofern sie innerhalb eines Jahres realisiert wurden, danach steuerfrei). Fällt die Frist demnächst weg, müßten künftig Spekulationsverluste auch mit pos. Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar sein. Das ist allerdings in den neuen Vorschlägen von Rot/Grün nicht vorgesehen und wird mit Sicherheit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens werden. Also Augen und Ohren auf und sich ggf. an ein solches Verfahren "dranhängen".
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:23:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das wird Dir bicht mal jemand aus der Regierung sagen können. Die sehen bloß das Geld und nicht Details.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:25:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann mir vorstellen das dies ab einem Stichtag geschieht.

      Die Banken können dann ihr Computerprogramm updaten.

      Denn wer will dies alles zurückverfolgen.

      Genauso war es auch bei Speku-Gewinn von Immobilien, als diese von 2 auf 10 Jahre erhöht wurden.

      Vor dem Stichtag wird es dann noch mal eine "Kaufregung" an der Börse geben.

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      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:28:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      und dann kommt noch dazu das die banken das jetzt dem finanzamt melden müssen oder sollen.eins von beiden jedenfalls.shit man
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:30:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann müsste ein Privathaushalt alle Privilegien der Unternehmensbesteuerung haben.

      Speku-Steuer mit Schuldzinsen verrechnen usw.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:32:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5

      Bei Immobilien war es leider eben nicht so. Da sollten plötzlich Gewinne aus der Veräußerung von Objekten bei denen die alte Frist von 2 Jahren längst abgelaufen war plötzlich wieder steuerpflichtig sein. Das liegt jetzt allerdings beim Bundesverfassungsgericht.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:34:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn wir an die Klage, die demnaechst beim Bundesverfassungsgericht behandelt wird, denken, wonach die aktuelle Handhabung in Sachen Spekulationsgewinne / deren Besteuerung dem Grundsatz der Steuergleichheit widerspricht, kommen nach den rot/gruenen Vorschlaegen doch Parallelen auf:

      Zum einen sollen "kleinanleger" kuenftig pauschal auf sog. "Spekulationsgewinne" besteuert werden, zum anderen haben wir bei Immobilien eine Spekulationsfrist von 10 Jahren, ausserhalb dieser Grenze gild der Erwerb und die spaetere Veraeusserung nich als Spekulation, sondern als Anlage. Ebenfalls sollen Kapitalgesellschaften weiterhin Beteiligungen steuerfrei veraeussern koennen. Wenn ich also z.B eine GmbH gruende, meine Aktiengeschaefte dort abwickel und obendrein noch der rechtlichen Definition einer "Beteiligung" von mindestens 5 % (wenn ich mich nicht irre ist dies die gesetzliche Definition) genuege, muesset ich keine Steuern mehr zahlen...

      M.E. kommt auch hier die Frage der Steuergleichheit auf.


      Bitte um Kommentare.

      Gruss,
      Forgotten_North
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:37:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      so was hab ich mir auch schon vorgestellt, kann ich sogar den "Dienstwagen" und das "Benzin" abrechnen, wenn ich ab und zu mal nach Frankfurt in die Börsenstrasse fahre.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:40:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also wenn die Spekufrist abgeschafft wird, dann muss die Anrechenbarkeit von Spekverlusten mit anderen Einkommensarten verrechnet werden können. Ansonsten wäre das eine Sache fürs Gericht (Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht).

      Die aktuelle Klage gegen die Spekusteuer vor em Bundesverfassungsgericht bezieht sich zur Zeit darauf, dass momentan nur die Spekusteuerehrlichen besteuert werden, und Steuerbetrüger aktuell noch nichts zu befürchten haben.
      Wenn aber nun das Bankgeheimnis abgeschafft wird und die Banken nun regelmässig Kontrollmitteilungen an die Finanzämter schicken, hat sich die Grundlage für die aktuelle Verfassungsklage erledigt.
      Avatar
      schrieb am 16.10.02 11:43:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      #forgotten-north

      Du irrst Dich leider auch: vgl:
      Thread: Abschaffung der Spekulationsfrist auch bei Immobilien?


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