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    Bisher nicht gemeldete Verluste dem Finanzamt mitteilen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.01.03 10:56:25 von
    neuester Beitrag 09.01.03 16:04:01 von
    Beiträge: 10
    ID: 680.924
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      schrieb am 09.01.03 10:56:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      in der Vergangenheit (1998-2002) habe ich in jedem Jahr, soweit ich es überblicke, Verluste mit Aktiengeschäften innerhalb der Spekulationsfrist gemacht. Das habe ich dem Finanzamt nicht mitgeteilt. Wenn ich das jetzt nachhole, könnte ich die Verluste geltend machen um diese mit möglichen künftigen Gewinnen zu verrechnen? Sollte ich einen Steuerberater hinzuziehen?
      Vielen Dank schon im Vorraus für Eure Antworten.

      Schöne Grüße
      Nordlicht
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 11:08:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Verluste aus der Vergangenheit können nur noch berücksichtigt werden, falls für diese Jahre keine rechtskräftigen Steuerbescheide vorliegen.
      Sind noch keine Bescheide vorhanden muß geprüft werden ob eine Pflicht zur Veranlagung vorlag. Eventuell sind auch hier Fristen versäumt worden.
      Ob ein Steuerberater sinnvoll ist würde ich von der Höhe der Verluste abhängig machen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 11:11:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 11:20:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für 2001 und 2002 können in jedem Fall noch ESt-Erklärungen eingereicht werden, sofern noch nicht geschehen. Falls Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung bestand, der noch nicht nachgekommen wurde, können auch für frühere Jahre noch Erklärungen erfolgen.
      Soweit bestandskräftige ESt-Bescheide vorliegen, wird es schwierig. Hier könnte zwar versucht werden, euine nachträgliche Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung (Bekanntwerden "neuer Tatsachen" )zu beantragen mit der Begründung, der Steuerpflichtige habe von der Möglichkeit, Speku-Verluste zu erklären, nichts gewußt.
      Die Finanzämter werden sich idR aber sträuben, man müsste wohl den Weg zum FG beschreiten.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 11:45:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Nataly und all

      Zwei Fragen: Mit welchem Steuersatz werden in 11/02
      erworbene Aktien behandelt wenn ich verkaufe:

      bis 19.02.2003 ( gilt dann noch die Regelung der Jahre
      2000 und 2001 oder sind das die 0,75% vom Verkaufswert ? )

      ab 21.02.2003 ( vorraussichtlich 7,5% )

      Tradinggeschäfte von 01.01.2003 - 21.02.2003 auch 0,75%
      vom Verkaufswert ?


      Ich weiß, wurde schon tausendmal gefragt, möcht aber bloss
      einfach sicher sein.

      Herzlichen Dank für Antworten allen erfolgreiches Handeln
      in 2003 ( nicht nur an der Boerse ) und Grüße Aborigine.

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      Avatar
      schrieb am 09.01.03 12:07:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das ging aber schnell mit Euren Antworten. Vielen Dank!

      Nach meiner Schätzung bewegen sich die Verluste im unteren fünfstelligem Bereich. Ein Steuerberater wäre da, zumal ich mich mit der Materie überhaupt nicht auskenne, wohl sinnvoll. Von Verlustvorträgen wußte ich damals nichts. Für 2001 und 2002 habe ich noch keine Einkommenssteuererklärung beantragt, weil mir ab da Verlustvorträge bekannt waren. Habe seit dem alles vor mir hergeschoben, weil mir vor den Umständen grauste (und immer noch graust). Den Weg zum Finanzgericht würde ich ungerne einschlagen. Was würde passieren wenn ich meine Verluste von 2001 und 2002 geltend mache? Das FA würde sicherlich neugierig werden und von mir wissen wollen was in den Vorjahren passiert ist. Falls ich vor dem FG kein Recht bekomme, oder garnicht vors FG gehe, werden dann nur meine Gewinne von 1998-2000 berücksichtigt und müßte entsprechend Steuern zahlen, obwohl ich insgesamt Verluste hatte? Ich glaube nicht, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 12:26:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für 2001 und 2002 kannst du eine Einkommensteuererklärung abgeben und deine Verluste feststellen lassen. No problem.
      Die Gewinne 1998, 1999 und 2000 könntest du nacherklären (sogenannte "Selbstanzeige" ) und nachversteuern.
      Den Verlust 2001 kannst du auf 2000 rücktragen. Falls er durch den Rücktrag auf 2000 nicht voll aufgebraucht ist, könntest du den Rest vortragen auf spätere Jahre.
      Die Gewinne 1998 und 1999 müsstest du voll versteuern. Hier gibt es keine Rücktragsmöglichkeit.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 12:56:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo NATALY,

      Du hast mich glaube ich falsch verstanden. Ich hatte in allen Jahren Gewinne und Verluste, insgesamt aber, auch innerhalb eines Jahres, Verluste! Dann brauch ich doch wohl nichts versteuern, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 15:59:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      In der Einkommensteuer gilt das Kalenderjahrprinzip. Entscheidend ist, was unter dem Strich im Kalenderjahr jeweils rauskommt. Wenn es so ist, dass in jedem Jahr ein Verlust entstand, dann musst du nichts versteuern und du musst auch keine Angst vor Rückfragen des Finanzamts haben, wenn du wahrheitsgemäß sagen kannst, dass du unter dem Strich in jedem Jahr nur Verluste hattest.
      Avatar
      schrieb am 09.01.03 16:04:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      P.S.: Dann habe ich den folgenden Satz von dir falsch verstanden:
      "Falls ich vor dem FG kein Recht bekomme, oder garnicht vors FG gehe, werden dann nur meine Gewinne von 1998-2000 berücksichtigt und müßte entsprechend Steuern zahlen, obwohl ich insgesamt Verluste hatte?"

      Ich dachte, du hättest 1998 - 2000 im Jahresergebnis Gewinne gemacht. Aber du meintest, du hast zwar einzelne Geschäfte mit Gewinn abgewickelt, aber unter dem Strich im Ergebnis zum 31.12. stets Verlust? Wenn du das gemeint hast, dann musst du in der Tat nichts versteuern.


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