Daytrader-Besteuerung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.05.03 16:58:12 von
neuester Beitrag 12.06.03 20:20:13 von
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ID: 727.888
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Hallo,
in naher Zukunft möchte ich den FESX-Future an der Eurex daytraden.
Gelten denn diese Geschäfte als private Vermögensverwaltung oder vielleicht auch als Gewerbebetrieb?
Muß man eine monatl. Steuererklärung mit Nachweisen anfertigen und wie sieht es dann mit den Sozialversicherungen aus, insbesondere der Krankenversicherung.
Zu diesem Thema würde ich gern mehr erfahren, am Besten von schon aktiven Daytradern hier im Board.
Danke, MACD
in naher Zukunft möchte ich den FESX-Future an der Eurex daytraden.
Gelten denn diese Geschäfte als private Vermögensverwaltung oder vielleicht auch als Gewerbebetrieb?
Muß man eine monatl. Steuererklärung mit Nachweisen anfertigen und wie sieht es dann mit den Sozialversicherungen aus, insbesondere der Krankenversicherung.
Zu diesem Thema würde ich gern mehr erfahren, am Besten von schon aktiven Daytradern hier im Board.
Danke, MACD
Nein, das ist kein Gewerbebetrieb.
@MACD
Futures werden nach dem Einkommensteuersatz berchnet.
Leg dir 30% der Gewinne für die Steuer weg, wenn am Jahresende das FA kommt.
Die Sorgen habe ich nicht mehr
kein Wohnsitz in D-land = keine Steuern zahlen.
Bin jetzt schweizer
Bei circa 30.000€ Steuern im Jahr ist es mir das Wert.
mfg Hans.
Niemand plant zu scheitern, man scheitert weil die Planung fehlt"
Futures werden nach dem Einkommensteuersatz berchnet.
Leg dir 30% der Gewinne für die Steuer weg, wenn am Jahresende das FA kommt.
Die Sorgen habe ich nicht mehr
kein Wohnsitz in D-land = keine Steuern zahlen.
Bin jetzt schweizer
Bei circa 30.000€ Steuern im Jahr ist es mir das Wert.
mfg Hans.
Niemand plant zu scheitern, man scheitert weil die Planung fehlt"
MACD
1. Du dich selbst krankenversichern
a) bei einer privaten Krankenversicherung, oder
b) freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse
2. Deine Nettoeinkünfte (Tradinggewinn abzgl. abzugsfähige
Kosten wie z.B. Kosten für die Chartsoftware,
Datenfeed, Kommissionen, Internet usw.) musst Du in
Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung mit der
Anlage SO (sonstige Einkünfte) erklären, d.h. die
Gewinne werden mit Deinem persönlichen Einkommen-
steuersatz besteuert. Das kann gegen Null gehen, wenn
Du keine, oder fast keine Gewinne gemacht hast, kann
aber auch bedeuten, dass Du 50% und mehr von Deinen
Gewinnen wieder ans Finanzamt abführen musst. Mit
diesem Nettolohnrechner kannst Du ganz genau errechnen,
was übrig bleibt
http://www.steuern-online.de/rechner/lohn/index.htm
3. Umsatzsteuer musst Du nicht abführen (und somit auch
keine Umsatzsteuererklärung abgeben), da Du keine
umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte hast (sofern Du
allein von Daytrading-Gewinnen lebst
4. Die maroden Sozialversicherungen (Arbeitslosen- Renten-
und gesetzliche Krankenversicherung) musst Du nicht
mehr bedienen. Du kannst aber freiwillige Zahlungen
leisten, wenn Du möchtest. Für die Rente musst Du dann
selbst sorgen.
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast
Du ab 5 Jahren Beitragszahlung und gehen nicht verloren.
Diese werden sogar ins Ausland überwiesen, wenn Du
später mal da leben solltest.
Viel Erfolg bei Deiner Selbständigkeit
Nelly
1. Du dich selbst krankenversichern
a) bei einer privaten Krankenversicherung, oder
b) freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse
2. Deine Nettoeinkünfte (Tradinggewinn abzgl. abzugsfähige
Kosten wie z.B. Kosten für die Chartsoftware,
Datenfeed, Kommissionen, Internet usw.) musst Du in
Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung mit der
Anlage SO (sonstige Einkünfte) erklären, d.h. die
Gewinne werden mit Deinem persönlichen Einkommen-
steuersatz besteuert. Das kann gegen Null gehen, wenn
Du keine, oder fast keine Gewinne gemacht hast, kann
aber auch bedeuten, dass Du 50% und mehr von Deinen
Gewinnen wieder ans Finanzamt abführen musst. Mit
diesem Nettolohnrechner kannst Du ganz genau errechnen,
was übrig bleibt
http://www.steuern-online.de/rechner/lohn/index.htm
3. Umsatzsteuer musst Du nicht abführen (und somit auch
keine Umsatzsteuererklärung abgeben), da Du keine
umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte hast (sofern Du
allein von Daytrading-Gewinnen lebst
4. Die maroden Sozialversicherungen (Arbeitslosen- Renten-
und gesetzliche Krankenversicherung) musst Du nicht
mehr bedienen. Du kannst aber freiwillige Zahlungen
leisten, wenn Du möchtest. Für die Rente musst Du dann
selbst sorgen.
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast
Du ab 5 Jahren Beitragszahlung und gehen nicht verloren.
Diese werden sogar ins Ausland überwiesen, wenn Du
später mal da leben solltest.
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