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    Daytrader-Besteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.05.03 16:58:12 von
    neuester Beitrag 12.06.03 20:20:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 727.888
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      Avatar
      schrieb am 04.05.03 16:58:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      in naher Zukunft möchte ich den FESX-Future an der Eurex daytraden.
      Gelten denn diese Geschäfte als private Vermögensverwaltung oder vielleicht auch als Gewerbebetrieb?
      Muß man eine monatl. Steuererklärung mit Nachweisen anfertigen und wie sieht es dann mit den Sozialversicherungen aus, insbesondere der Krankenversicherung.

      Zu diesem Thema würde ich gern mehr erfahren, am Besten von schon aktiven Daytradern hier im Board.

      Danke, MACD
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 09:11:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, das ist kein Gewerbebetrieb.
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 19:19:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      @MACD

      Futures werden nach dem Einkommensteuersatz berchnet.

      Leg dir 30% der Gewinne für die Steuer weg, wenn am Jahresende das FA kommt.

      Die Sorgen habe ich nicht mehr :laugh: :laugh:
      kein Wohnsitz in D-land = keine Steuern zahlen.

      Bin jetzt schweizer :laugh: :laugh: :laugh:

      Bei circa 30.000€ Steuern im Jahr ist es mir das Wert.

      mfg Hans.

      Niemand plant zu scheitern, man scheitert weil die Planung fehlt"
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 19:44:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      MACD

      1. Du dich selbst krankenversichern
      a) bei einer privaten Krankenversicherung, oder
      b) freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse

      2. Deine Nettoeinkünfte (Tradinggewinn abzgl. abzugsfähige
      Kosten wie z.B. Kosten für die Chartsoftware,
      Datenfeed, Kommissionen, Internet usw.) musst Du in
      Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung mit der
      Anlage SO (sonstige Einkünfte) erklären, d.h. die
      Gewinne werden mit Deinem persönlichen Einkommen-
      steuersatz besteuert. Das kann gegen Null gehen, wenn
      Du keine, oder fast keine Gewinne gemacht hast, kann
      aber auch bedeuten, dass Du 50% und mehr von Deinen
      Gewinnen wieder ans Finanzamt abführen musst. Mit
      diesem Nettolohnrechner kannst Du ganz genau errechnen,
      was übrig bleibt
      http://www.steuern-online.de/rechner/lohn/index.htm

      3. Umsatzsteuer musst Du nicht abführen (und somit auch
      keine Umsatzsteuererklärung abgeben), da Du keine
      umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte hast (sofern Du
      allein von Daytrading-Gewinnen lebst

      4. Die maroden Sozialversicherungen (Arbeitslosen- Renten-
      und gesetzliche Krankenversicherung) musst Du nicht
      mehr bedienen. Du kannst aber freiwillige Zahlungen
      leisten, wenn Du möchtest. Für die Rente musst Du dann
      selbst sorgen.
      Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hast
      Du ab 5 Jahren Beitragszahlung und gehen nicht verloren.
      Diese werden sogar ins Ausland überwiesen, wenn Du
      später mal da leben solltest.



      Viel Erfolg bei Deiner Selbständigkeit :)
      Nelly
      Avatar
      schrieb am 12.06.03 20:20:13
      Beitrag Nr. 5 ()


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