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    REpower: Hohes Kurspotenzial - 500 Beiträge pro Seite (Seite 16)

    eröffnet am 28.05.03 14:24:35 von
    neuester Beitrag 23.04.12 10:07:32 von
    Beiträge: 8.218
    ID: 737.267
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      Avatar
      schrieb am 21.07.10 00:50:39
      Beitrag Nr. 7.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.852.166 von jansche_reloaded am 21.07.10 00:48:07http://www.nawindpower.com/e107_plugins/content/content_lt.p…
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 01:02:04
      Beitrag Nr. 7.502 ()
      vom iwr :

      Vattenfall und Stadtwerke München planen Windpark in der Nordsee
      Berlin, München - Vattenfall und die Stadtwerke München (SWM) planen die gemeinsame Errichtung des Nordsee-Windparks DanTysk. Eine Absichtserklärung für die Gründung eines Joint Ventures zum Bau Projektes wurde unterzeichnet. Ziel ist es, den etwa 70 km westlich der Insel Sylt gelegenen Offshore-Park gemeinsam weiter zu entwickeln und zu realisieren. Geplant ist, dass Vattenfall 51 % und die Stadtwerke München 49 % der Anteile am gemeinsamen Unternehmen halten.

      Insgesamt sollen 80 WEA in bis zu 30 m Wassertiefe errichtet werden. Nach Angaben von Vattenfall sollen die die Verhandlungen mit potenziellen Herstellerunternehmen, insbesondere für die Turbinen, bis zum Herbst sollen zum Abschluss gebracht werden. Die Ausschreibungen und Verhandlungen für Gründungskonstruktionen und Verkabelungen sollen parallel laufen. Die ersten Turbinen sollen im Jahr 2013 in Betrieb gehen.

      Die endgültige Investitionsentscheidung ist für den Herbst 2010 vorgesehen. Abschließend sei bis dahin zu klären, ob sich das weit vor der Küste liegende Projekt wie geplant wirtschaftlich realisieren lasse. Sicherzustellen sei zudem die rechtzeitige Netzanbindung, die im Rahmen der Sammelanbindung für weitere Windparkprojekte des sogenannten Sylter Clusters erfolgen soll, so Vattenfall weiter.

      mal kieken - ob das d anschussauftraf nach ormonde wird ...
      Avatar
      schrieb am 21.07.10 16:31:01
      Beitrag Nr. 7.503 ()
      ich bin mal gespannt wie es weiter geht mit repower..
      heute erstmal minimal im Minus es könnte jedoch wieder auf die 130
      zu gehen

      Stück Geld Kurs Brief Stück
      130,10 Aktien im Verkauf 200
      130,00 Aktien im Verkauf 93
      129,90 Aktien im Verkauf 200
      129,80 Aktien im Verkauf 95
      129,00 Aktien im Verkauf 460
      128,50 Aktien im Verkauf 250
      128,45 Aktien im Verkauf 20
      128,35 Aktien im Verkauf 35
      128,25 Aktien im Verkauf 150
      128,20 Aktien im Verkauf 100

      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/RPW.aspx

      43 Aktien im Kauf 127,95
      43 Aktien im Kauf 127,90
      172 Aktien im Kauf 127,85
      50 Aktien im Kauf 126,50
      200 Aktien im Kauf 126,45
      200 Aktien im Kauf 126,15
      122 Aktien im Kauf 126,00
      50 Aktien im Kauf 125,95
      200 Aktien im Kauf 125,65
      36 Aktien im Kauf 124,15

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      1.116 1:1,44 1.603
      Avatar
      schrieb am 23.07.10 19:42:53
      Beitrag Nr. 7.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.855.926 von gurkegoe am 21.07.10 16:31:01Am Ende wird der Kurs von den fundamentalen Fakten beeinflusst.


      Wie man der neusten Windpower Monthly entnehmen konnte:

      Nur Repower und Goldwind konnten den Umsatz in 2010 steigern, und nur Repower und Goldwind haben Gewinn gemacht.


      Also was ist los mit Nordex Vestas Siemens Wind, etc. etc.

      Pikant am Rande: Repower hat mehr Orderbestand als Suzlon.

      Aus der Tochter wird die Mutter....
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 11:45:32
      Beitrag Nr. 7.505 ()
      guter support mit huhne in uk - der will sogar dogger bank - das wird rwe freuen - insbesondere wenn die ihre akw-beteiligung dank huhne in uk nicht ziehen können sollten ...

      http://www.mirror.co.uk/news/latest/2010/07/25/huhne-backs-w…

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      Avatar
      schrieb am 25.07.10 14:47:03
      Beitrag Nr. 7.506 ()
      i]Neuer Strommarkt gehört den alten Riesen[/i]

      http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:vorherrschaft-der-v…

      Zwei Drittel der genehmigten Windparks in der Nordsee und fast alle Ostsee-Parks sind jedoch in der Hand der großen vier Energieversorger

      Während bei Windparks an Land der Mittelstand dominiere, sei Offshore-Energie ein neues Spiel, weil "sie sehr kapitalintensiv ist", sagte ein Sprecher des Bundesverbands Windenergie. Die Großkonzerne verzögerten den Bau der Parks, um Kohlekraftwerke und Atommeiler auszulasten. Eon wies den Vorwurf zurück: Er sei "völlig aus der Luft gegriffen
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 20:36:31
      Beitrag Nr. 7.507 ()
      Freie Fahrt für Windkraft

      Sie alle wollen die Windkraft: Der CDU-Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der niedersächsische CDU-Ministerpräsident David McAllister, Bremens CDU-Parteichef Thomas Röwekamp auch und der Ex-CDU-Umweltsenator Jens Eckhoff sowieso. Heute besuchten sie boomende Windkraftfirmen in Bremerhaven und Cuxhaven, versprachen Hilfen und trafen auf einen Windkraftbauer der ersten Stunde, ein Bremer Pionier.

      Video:
      http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=032360
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 20:48:21
      Beitrag Nr. 7.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.878.873 von Stoni_I am 26.07.10 20:36:31Dazu gibt es auch ein Interview mit dem Herrn Röttgen. Das Hauptproblem in Deutschland liegt offenbar beim Netz, wofür es derzeit offenbar an privaten Investoren mangelt. Und zwar nicht nur am Netz von den Offshore-Windanlagen an Land, sondern auch bei der längeren "Stromautobahn" in die Region mit hohem Verbrauch.
      Avatar
      schrieb am 26.07.10 22:00:00
      Beitrag Nr. 7.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.855.926 von gurkegoe am 21.07.10 16:31:01Kursziel 200 €

      Entweder durch Übernahme oder durch Wachstum Offshore und Onshore
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 12:07:20
      Beitrag Nr. 7.510 ()
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 12:08:03
      Beitrag Nr. 7.511 ()
      Kann mir bitte jemand erklären, warum Repower bloss 213 Mio Umsatz macht, obwohl doch > 2 Mrd Aufträge in den Büchern stehen :confused:
      Die Aufträge seinen "verbindlich bestellt". Ich deute das als festfinanzierte Aufträge, die recht Zeitnah abgewickelt werden können. Warum kommt dann kein Umsatz dabei raus ? Sind das etwa "verbindlich bestellte" Aufträge, die erst in 5 Jahren Umsatzwirksam werden :confused:. Ich würde zu gerne wissen, wieviel der Aufträge zeitnah umgesetzt werden können, aber diese Zahl scheint man bei Repower zu verschleiern, ich hab sie zumindest noch nicht gefunden.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 13:01:13
      Beitrag Nr. 7.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.881.839 von KingsGambit am 27.07.10 12:08:03du solltest dir vielleicht mal die struktur des auftragsbestandes erschliessen - vielleicht hilft es ...
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 13:07:32
      Beitrag Nr. 7.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.882.163 von jansche_reloaded am 27.07.10 13:01:13will bspw. sagen - wann wird ormonde umsatzwirksam ? - wann wird nordsee ost umsatzwirksam - wann werden die 3M aufträge umsatzwirksam - wann wird der hydro-quebec-tender umsatzwirksam ...

      alles leicht zu recherchieren - also : nicht quatschen - machen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 13:58:02
      Beitrag Nr. 7.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.882.163 von jansche_reloaded am 27.07.10 13:01:13solltest dir vielleicht mal die struktur des auftragsbestandes erschliessen

      Würd ich ja gerne machen, aber dazu gibt's nirgends erläuternde Angaben. Es ist lediglich von "verbindlich bestellt" bzw. Abrufe aus Rahmenverträgen die Rede. Ich werd auch nicht die Aufträge der letzen Jahre in einer Excel-Tabelle zusammentragen, um mir die Fälligkeit der Aufträge zusammenzurechnen. Diese Angaben sollten schon von dem Unternehmen selbst kommen, im Sinne der Transparenz. "Verbindlich bestellt" heisst für mich "Zeitnah", aber davon kann offensichtlich nicht die Rede sein. Was soll ich als Anleger mit den 2 Mrd anfangen ?
      Da du es ja offensichtlich so einfach findest, die Zahlen zu recherchieren und das bestimmt schon getan hast, kannst du uns sicher erhellen, wieviel ungefähr von den 2 Milliarden in den nächsten beiden Quartalen und im nächsten Jahr Umsatzwirksam werden ?
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 14:02:13
      Beitrag Nr. 7.515 ()
      Ich weiss nicht was ein hydro-quebec-tender ist und ich denke > 50% der Anleger wissen dies ebenfalls nicht. Es ist geradezu lächerlich zu verlangen dass man sich als Anleger die Zahlen gefälligst selbst zusammenbasteln soll, da vom Unternehmen nur unbrauchbare Zahlen bekanntgegeben werden. Transparenz geht anders.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 14:06:41
      Beitrag Nr. 7.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.882.504 von KingsGambit am 27.07.10 14:02:13hier im thread ist der tender in kanada hinreichend betrachtet worden - wie auch andere auftragsbestandteile - bevor man behauptungen vermutungen aufstellt - sollte man dann einfach mal den thread lesen - anstatt an verschiedenen stelllen quatsch zu posten ...

      lesen bildet - das gilt auch für diesen thread ...
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 14:20:30
      Beitrag Nr. 7.517 ()
      fein:
      dann zeig mir bitte die Stelle in den Geschäftsberichten, wo ich herauslesen kann, wieviele der > 2 Milliarden Aufträge zeitnah Umsatzwirksam werden können.

      Ansonsten:
      zeig mir die Stelle im Thread, wo ich herauslesen kann, wieviele der > 2 Milliarden Aufträge zeitnah Umsatzwirksam werden können.

      Wenn du das nicht kannst, dann solltest du dir deine Belehrungen sparen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 14:29:46
      Beitrag Nr. 7.518 ()
      Ansonsten bitte ich irgendeinen der längerfristigen Boardteilnehmer, mir zu verraten, wieviele der > 2 Milliarden Aufträge zeitnah umsatzwirksam weden können.
      Die müssten es ja dann wissen, da sie den Thread länger verfolgt haben. Wieviel von den >2 Milliarden Aufträgen wird Ende 2010, bzw. im Jahr 2011 Umsatzwirksam ? (ganz grob über den Daumen gepeilt)
      Dem ersten der mir genaue Zahlen nennen kann, gebührt mein tiefster Respekt.
      ... aber vielleicht gibt es ja niemanden der antwortet, da die Zahlen eben NICHT durchschaubar sind, schon gar nicht durch eigene Recherche.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 14:30:35
      Beitrag Nr. 7.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.882.638 von KingsGambit am 27.07.10 14:20:30besser du machst deine hausaufgaben selbst - ich bin doch nicht dein blindenhund ...
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 14:46:59
      Beitrag Nr. 7.520 ()
      besser du machst deine hausaufgaben selbst - ich bin doch nicht dein blindenhund ...

      Was für ein billiger Versuch, einer konkreten Frage auszuweichen. Du weisst die Antwort selbst nicht.
      Ich wende mich dann weiter an die weniger bornierten Boardteilnehmer: Kann mir jemand konkrete Zahlen nennen?
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 15:05:01
      Beitrag Nr. 7.521 ()
      Wenn ich dann noch lese, was man bei der Präsentation zum Jahresbericht alles versprochen hat:

      Umsatzsteigerung auf 1.5 -1.6 Milliarden
      Verbesserung der Ebit-Marge auf 7.5 - 8.5 %

      dann muss man sich doch fragen, wie das zu einem Quartal passt, mit gerade mal 213 Mio Umsatz und einer Ebit-Marge < 1 %

      Man muss bedenken, die oben genannte Prognose ist noch nicht mal 2 Monate her ... :eek:
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 15:06:42
      Beitrag Nr. 7.522 ()
      meinte natürlich:
      noch nicht mal 3 Monate her.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 16:19:15
      Beitrag Nr. 7.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.882.958 von KingsGambit am 27.07.10 15:06:42Für mich ist das Quartal auch enttäuschend verlaufen. Mit einem derart deutlichen Umsatzminus habe ich nicht gerechnet. Da eine Prognosekorrektur für das GJ 2010/11 jedoch nicht vorgenommen wurde, gehe ich davon aus, dass man derzeit daran festhält.

      Ein schwaches Quartal macht jetzt auch kein gutes Unternehmen zu einem schlechten Unternehmen. Ich nehme mal, dass man bei der Präsentation zu den endgültigen Zahlen näheres erklären wird.

      Ich bin hier wg der Chancen dabei, die der künftige Offshore-Markt mit sich bringt. Sollten sich diese Marktchancen eintrüben, bin ich weg. Aber nicht wg einem schlechten Quartal.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 17:00:46
      Beitrag Nr. 7.524 ()
      Schon klar, kein Grund jetzt davonzulaufen, Wird schon werden, in den nächsten Jahren, denke ich.

      Ich verstehe nur nicht die Diskrepanz zwischen dem enormen Aufrtagsbestand, den man als "verbindlich bestellt" bezeichnet und dem kärglichen Umsatz von 213 Mio.
      Wenn man > 2 Milliarden "verbindlich bestellte" Aufträge hat, sollte man da nicht annehmen können, dass doch zumindest etwa die Hälfte dieser Aufträge in naher Zukunft abgearbeitet werden kann ?

      Im Vergleich zu Nordex etwa, die haben einen grottenschlechten Auftragsbestand, doch da kann man wenigstens davon ausgehen,dsass > 50% dessen, was man als festfinanzierte Aufträge bezeichnet, innerhalb eines Jahres Umsatzwirksam werden können.

      Gibt es einen Unterschied zwischen den Termini "verbindlich bestellt" (Repower) und "festfinanziert" (Nordex) ? Ich dachte eigentlich, das sei das Gleiche.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 17:19:34
      Beitrag Nr. 7.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.884.076 von KingsGambit am 27.07.10 17:00:46wann wird ormonde abgearbeitet - wie hoch ist das umsatzvolumen ?

      wann wird nordsee ost abgeabreitet - wie hoch ist das umsatzvolumen ?

      wann wird der türkei-auftrag über 44 3.XM abgearbeitet - wie hoch ist das umsatzvolumen ?

      wann wird das erste 300MW teilrpojekt des hydro-quebec-tenders realisiert (habe ich als link nur ein paar seiten zuvor eingestellt - erst suchen - dann schnacken) - insgesamt umfasst der auftrag ein mindestumsatzvolumen von gut 700MW (die sind auch im auftragsbestand imo) - erreicht werden können > 900MW ...

      so könnte man weiter machen - aber allein hier haben wir schon mal deutlich > 1mrd auftragsbestand im blick ...

      so einfach geht das ...
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 17:57:27
      Beitrag Nr. 7.526 ()
      Ormonde: ab 2011 (Päsentation zum Jahresbericht, Seite 13)
      Nordsee: ab 2011 (Päsentation zum Jahresbericht, Seite 12)
      Kanada: ab 2011 (Päsentation zum Jahresbericht, Seite 11)

      Und was macht man Ende 2010 / Anfang 2011 ? Steckt man da den Finger in den Mund ?
      Sind ja alles schöne Aufträge, die in gut 1 Jahr vielleicht so langsam Umsätze generieren. Bis dahin macht man dann Betriebsferien, oder wie ?

      Wo sind die Aufträge für die Jahresprognose 2010 ? 1.5-1.6 Milliarden Umsatz ? Wie soll das funktionieren ? Da hilft kein Ormonde, keine Nordsee und kein Kanada.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 18:13:05
      Beitrag Nr. 7.527 ()
      Ich bin mal gespannt, wie man mit so wenig Umsätzen, das notwendige Working-Capital für die Grossprojekte erwirtschaften will.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 18:53:04
      Beitrag Nr. 7.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.884.513 von KingsGambit am 27.07.10 17:57:27das gescghätsjahr läuft bis ende märz 2011 - es gilt wie immer poc - anlagen die 2011 ab frühjahr sommer gestellt werden - haben somit auswirkungen auf das laufende geschäftsjahr ...

      ansonsten kann der geneigte leser erkennen, dass es da noch ein paar andere aufträge gibt ...
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:09:05
      Beitrag Nr. 7.529 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.884.615 von KingsGambit am 27.07.10 18:13:05wieso muss rpw da noch working capital erwirtschaften ?
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:09:13
      Beitrag Nr. 7.530 ()
      ... bei denen niemand weiss, wann sie Umsatzwirksam werden.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:11:54
      Beitrag Nr. 7.531 ()
      Wieso muss man das Working-Caipital für die Grossprojekte erwirtschaften ? Weil man es sonst teuer über Kredite bezahlen muss.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:12:13
      Beitrag Nr. 7.532 ()
      Staat soll bei Offshore-Parks einspringen

      Bremerhaven. Der geplante Aufbau von Offshore-Windparks vor der deutschen Küste droht ins Stocken zu geraten. Grund: Die bislang erfolgsverwöhnte Branche klagt derzeit über enorme Geldsorgen. Offenbar sind Banken kaum bereit, die Milliardenprojekte zu finanzieren. ...

      Die Banken verlangen extrem hohe Sicherheiten in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten. Von der Bundesregierung verlangen die Unternehmen daher ein Bürgschaftsprogramm des Bundes, um finanzielle Engpässe zu schließen. Andernfalls werde sich der Ausbau der Offshore-Windparks deutlich verlangsamen

      Anlass war am Montag ein Bremerhaven-Besuch von Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der zusammen mit Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister und Enak Ferlemann, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (alle CDU), einer Einladung von Bremens CDU-Landeschef Thomas Röwekamp gefolgt waren, um sich selbst ein Bild vom aufblühenden Windkraftstandort Bremerhaven zu machen. Die dortigen Unternehmen rüsten sich für die Installation gigantischer Windräder in der Nordsee. Ohne Finanzierungszusagen, so die Sorge, könnte der erwartete Bauboom allerdings ausbleiben. Dann sei auch das Ziel gefährdet, bis 2030 insgesamt 25000 Megawatt auf See neu zu installieren. Röttgen versprach, bereits angelaufene Gespräche mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau über ein Bürgschaftsprogramm des Bundes fortzusetzen. 'Ich werde mich auch dafür einsetzen, dass es sich im nationalen Energiekonzept verankert wird', so Röttgen.

      Als zweites Problem wurde von der Branche der fehlende Ausbau der Stromnetze an Land benannt. Dringend nötig sei ein Netzgipfel aller beteiligten Ministerien und Behörden des Bundes und der Länder. Das forderte gestern auch Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister, der sich von einem Treffen der Windkraftbranche, der Politik und der beteiligten Behörden die Lösung vor allem der Finanzierungsprobleme verspricht. 'Alle Entscheider sollten an einen Tisch gerufen werden, um die drängendsten Fragen und Hindernisse zu klären', sagte er dem WESER-KURIER.

      http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Wirtschaft/204535/…
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:14:16
      Beitrag Nr. 7.533 ()
      Es ist ja wohl davon auszugehen dass die Grossprojekte die Bilanzsumme, vor allem das benötigte Working-Capital, stark ansteigen lassen werden.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:23:04
      Beitrag Nr. 7.534 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.884.984 von KingsGambit am 27.07.10 19:09:13poc - lieferung zur errichtung in 2011 - denk mal scharf nach ...
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:24:57
      Beitrag Nr. 7.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.885.015 von KingsGambit am 27.07.10 19:14:16wovon reden wir ? ormonde / nordsee ost und dann einem ramp-up der produktion auf 100 anlagen, die im wesentlichen als turbinen "zugeliefert" werden ...

      dafür reichen die vorhandenen mittel nicht aus ?

      muss mir jetzt bange werden, dass repower keine 800 mio zusätzlichen umsatz aus dem offshore-gesxchäft verkraftten kann ?
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:33:48
      Beitrag Nr. 7.536 ()
      poc


      Bei einer Bilanzierung nach IAS findet unter bestimmten Voraussetzungen bereits
      während der Abwicklung langfristiger Fertigungsaufträge eine prozentuale
      Umsatz- und Gewinnrealisierung nach dem Grad der Fertigstellung statt.
      Die »Percentage
      of Completion Method« (POC) wird anstelle der CCM angewendet, sofern
      folgende Bedingungen erfüllt sind (IAS 11.23, bei Festpreisaufträgen):

      der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens aus dem Auftrag ist wahrscheinlich;
      der Gesamterlös kann zuverlässig bestimmt werden;
      die Gesamtkosten lassen sich zuverlässig schätzen;
      die bisher angefallenen Kosten, die weiterhin noch anfallenden Kosten und der
      Grad der Fertigstellung lassen sich zuverlässig messen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 19:51:33
      Beitrag Nr. 7.537 ()
      schon klar was POC ist
      was aber nichts daran ändert, dass sich mit den Grossprojekten die Bilanzsumme erhöht. Angst und Bange braucht deshalb niemandem zu werden, aber der EK-Quote und der Marge der Grossprojekte täte es besser, im Jahr 2010 ein bisschen Geld zu verdienen, um den Anstieg der Bilanzsumme nicht mit Krediten bezahlen zu müssen.
      In Q1 war ja dann wohl nix, mit Geld verdienen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 22:27:33
      Beitrag Nr. 7.538 ()
      Das Ormonde-Projekt wird die Jahresprognose eh nicht allein retten können. Bei sehr optimistisher Betrachtung könnte das Projekt vielleicht 150-200 Mio zum Geschäftsjahr 2010/11 beitragen, wahrscheinlich eher weniger.

      213 Mio stehen bereits im Buch, 200 Mio könnte Ormonde beisteuern. Fehlen nur noch gut 1.1 Milliaren zur Jahresprognose :rolleyes:
      Sind in den > 2 Milliarden Auftragsbestand genügend Aufträge, welche im Geschäftsjahr 2010/11 noch 1.1 Milliarden beisteuern können ? Dies würde mich als Anleger brennend interessieren, doch die Zahlen geben leider nichts her.
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 07:13:40
      Beitrag Nr. 7.539 ()
      Röttgen will sich für Offshore-Bürgschaften einsetzen:

      http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article1581214/…
      Avatar
      schrieb am 28.07.10 15:27:17
      Beitrag Nr. 7.540 ()
      auf norddeutscher landespolitikebene schon lange ein thema - jetzt hier :

      "Ich werde mich für Bürgschaften einsetzen, die von Offshore-Windenergie-Unternehmen beantragt werden können", sagte Röttgen.

      http://www.ad-hoc-news.de/roettgen-will-windenergie-verstaer…

      damit kämen dann auch die mittelständischen projektierer in den deutschen offshore-markt - neben den utilities ...
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 06:45:51
      Beitrag Nr. 7.541 ()
      Der Bundesgerichtshof regelt die SqueezeOut - Abfindung neu:

      http://www.faz.net/s/RubF3F7C1F630AE4F8D8326AC2A80BDBBDE/Doc…

      Ich war ohnehin im Glauben, dass man den Kurs der letzten 3 Monate "vor der SqeezeOut Ankündigung" heranzieht.
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 10:46:57
      Beitrag Nr. 7.542 ()
      Hmm...
      Das bedeutet ja dann, dass sich der Besitzer der 95%, den besten Zeitpunkt aussuchen kann.
      Wenn der Kurs dann 3 Monate besonders Tief lag, z.B. durch äussere Umstände, dann kann er genau dann den Squeeze-Out verkünden und die Abfindung wird auf Grundlage der sehr tiefen Kurse berechnet ? :confused:
      Das ist aber eine sehr ungünstige Regelung für die Kleinaktionäre.
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 17:05:33
      Beitrag Nr. 7.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.894.945 von KingsGambit am 29.07.10 10:46:57Erstmal muss er 95% haben,

      die bekommt er nur durch ein Übernahmeangebot ca. 20-30% höher als der Kurs dann.


      DANN kann er die restlichen 5% Squeeze Out......
      Avatar
      schrieb am 29.07.10 19:08:41
      Beitrag Nr. 7.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.898.180 von surferole am 29.07.10 17:05:33Rein theoretisch könnte er ja schon monatelang gesammelt haben und die 95 % schon haben oder diese in den nächsten Monaten erlangen.

      Wenn er die 95 % dann hat, kann er den SqueezeOut machen und damit den restlichen 5 % der Aktionäre ein Angebot machen.

      Er müßte dann eben mindest gleich viel Zahlen wie es dem gewichteten 3 Monatskurs vor der Verkündung entspricht. KingsKambit liegt hier meiner Meinung nach schon richtig, dass diese Entscheidung damit eine Schlechterstellung bedeutet.

      Wenn die Aktionäre dann meinen, dass dieser 3-Monatskurs zu niedrig ist, können sie das Gericht anrufen (Spruchstellerverfahren) und damit eine höhere Abfindung erzwingen. Da würden dann Unternehmensprüfer den Wert des Unternehmens bestimmen, unabhängig vom Kurs.

      Neu ist dann offensichtlich auch, dass man diesen langen Zeitraum (von der Ankündigung des Squeeze bis zur Gerichtsentscheidung) abgegolten bekommt, wenn in diesem Zeitraum die ganze Börsenlandschaft nach oben geht.

      Dieses 20-30 % über dem Kurs liegende Angebot ist freiwillig und soll nur dazu dienen, die 95 % überhaupt zu erreichen. Man will den Aktionären den Verkauf damit schmackhaft machen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.10 09:10:14
      Beitrag Nr. 7.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.899.114 von cicero3 am 29.07.10 19:08:41

      Es fällt schwer zu glauben, dass er über die 95% über die Börse gekommen ist.

      Bei den letzten Kalkulationen hier im Board nach den Aktienoptionsplänen etc. war er unter 90% gefallen.

      600.000 Aktien über Xetra einzusammeln dauert mindestens lange.

      Diese Aktion müsste in jedem Fall im Geschäftsbericht bei Suzlon auftauchen.

      Für 600.000 Aktien braucht er auch 72 Mio, die kann er nicht unter "Porto" verbuchen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.10 09:24:12
      Beitrag Nr. 7.546 ()
      Meine Bemerkung war nicht speziell auf Repower bezogen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.10 11:10:39
      Beitrag Nr. 7.547 ()
      Bis zur Hauptversammlung wird jetzt wohl keiner mehr im großen Stil seine Stücke abgeben.

      Dort kann es nur Kurs nach oben Nachrichten geben (und die Dividende für Tanti, reicht immerhin für Kauf von weiteren 0,8% Aktien, Steuer zahlt er sicher nicht auf die Divi)

      Übernahme durch Suzlon , Bekanntgabe von weiteren Plänen , Wachstumsaussichten , Neuer Name.

      Repower Schweiz ist jetzt auch Deutschland aktiv.... irgendwie abstrus www.repower.com
      Avatar
      schrieb am 03.08.10 18:27:24
      Beitrag Nr. 7.548 ()
      Avatar
      schrieb am 03.08.10 19:02:24
      Beitrag Nr. 7.549 ()
      Wer verkaufen wollte wegen den "schlechten" Zahlen, hat verkauft.

      Warten auf die HV
      Avatar
      schrieb am 04.08.10 18:05:26
      Beitrag Nr. 7.550 ()
      wenn da mal wieder nicht suzlon mit repower gleichgesetzt wird - die s88 wird wohl auch auf weiteres in uk nicht zum erfolgsmodell - eine ansiedlung einer fabrik für offshore-anlagen (inklusive rotorblattfabrik) macht sinn - aber das ist dann repowers domäne :

      http://earthandindustry.com/2010/08/indian-wind-energy-giant…
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 00:16:46
      Beitrag Nr. 7.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.928.934 von jansche_reloaded am 04.08.10 18:05:26wenn dogger bank zum britischen vorzeigeprojekt werden sollte - man betrachte die sahreholder an dem projekt - dann wird der mit den projektentwicklern verbundene anlagenlieferant nicht die geringsten probleme haben auf jahre - jedes jahr ! - einige 100 anlagen allein in dieses projekt zu liefern ...

      wenn dogger babnk - rwe- repower die kausalitätskette wäre - dann würde das quasi die entscheidung einer produktion in uk allein aus diesem einen projekt vollauf rechtfertigen / auslasten ...

      http://uk.ibtimes.com/articles/20100804/chris-huhne-to-annou…
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 00:18:01
      Beitrag Nr. 7.552 ()
      ansoinsten kommen in uk offensichlich die öffentlichen gelder für lokale ansiedlung an den start - vom iwr :

      Schottland will Offshore-Industrie aufbauen
      Glasgow, Schottland/Düsseldorf – Schottland will die Offshore-Industrie stärker fördern. Um das Energiepotential der schottischen Meeresgebiete besser nutzen zu können, sollen in naher Zukunft drei neue Cluster für Produktionsstätten entstehen. Der Plan für diesen Infrastruktur-Ausbau ist Teil des National Renewables Infrastructure Plan (N-RIP) der schottischen Wirtschaftsförderung Scottish Enterprise. Für den Bau von 11 Produktionsstätten für Offshore-Windanlagen in drei regionalen Clustern sei eine Investitionssumme von £ 223 Millionen aus privater und öffentlicher Hand notwendig. Insgesamt könnten dadurch bis zu 5.180 neue Arbeitsplätze entstehen.

      Insgesamt 11 Regionen kommen für die Förderung in Frage: Dundee, Methil Energy Park, Nigg, Hunterston, Aberdeen, Arnish, Campbeltown/Machrihanish, Ardersier, Kishorn und Peterhead. Diese Standorte sollen nach den Plänen der schottischen Regierung zu drei regionalen Produktionsclustern zusammenwachsen. Besonders relevant sei dabei der weitere Ausbau der Hafeninfrastruktur in Schottland, d.h. die Bereitstellung von Tiefseetechnologien, passenden Hafen-Kais, Krananlagen sowie großen Materialdepots.
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 00:22:39
      Beitrag Nr. 7.553 ()
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 06:31:47
      Beitrag Nr. 7.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.931.274 von jansche_reloaded am 05.08.10 00:22:39Das sind die Aussichten, weswegen man hier dabei sein sollte.
      Gigantische Dimensionen in UK.
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 12:25:46
      Beitrag Nr. 7.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.931.438 von cicero3 am 05.08.10 06:31:47Sobald das allen klar wird und der wahre Wert der Offshore AG klar ist, kommt der Börsengang der Repower Offshore AG.

      Vielleicht nutzt man ja die Vchance wenn der Name Repower sowieso gehen muss...... Wie wärs mir

      Rewoper ?
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 12:31:33
      Beitrag Nr. 7.556 ()
      Heute zu den Zahlen von Nordex wird u.a. folgendes veröffentlicht:

      "... Doch gleich ob Onshore oder Offshore: Das Wachstum des Windenergiemarktes kommt 2010 erstmal zum Stillstand. Der Bundesverband WindEnergie prognostiziert für dieses Jahr einen leichten Rückgang des weltweiten Marktvolumens. In den USA, wo Nordex derzeit ein Werk baut, geht derzeit nur ganz wenig. Grund dafür sind laut Tappeiner die niedrigen Gaspreise, was die Gewinnung von Windenergie unattraktiver und Neuinstallationen damit unrentabler macht.

      Die Branche hat mit der Nachfrageschwäche so nicht gerechnet und war auf anhaltendes Wachstum eingestellt. Tappeiner spricht von "hohen Überkapazitäten" im Markt und seine Kollegin Katharina Cholewa von der WestLB pflichtet ihm bei: "Die Preise sind unter Druck". ..."
      Avatar
      schrieb am 05.08.10 17:47:27
      Beitrag Nr. 7.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.933.725 von Stoni_I am 05.08.10 12:31:33Ich bin schon neugierig ob Repower bei Veröffentlichung der endgültigen Zahlen seine Prognose nach unten korrigiert. Ansonsten sollte es eben doch deutliches Wachstum geben.

      Auch Nordex rechnet noch immer mit leichtem Wachstum.
      Und auch hier scheinen die Umsätze eher im 2. HJ anzufallen. Die haben auch erst 350 Mio und erwarten 1,2 Mrd, bei der halben EBIT-Marge - Prognose (4%) gegenüber Repower.

      Wenn Repower tatsächlich diese 8 % EBIT Marge (Mitte) zu den Umsätzen von den 1,55 Mrd (Mitte) schafft ist die doppelte MKap mehr als gerechtfertigt. Dann bezahlt man hier weder das höhere EK, noch die bessere Liquiditiätslage und auch nicht die weitaus bessere Lage im Offshore-Markt.
      Avatar
      schrieb am 06.08.10 07:23:11
      Beitrag Nr. 7.558 ()
      Nordsee-Ost soll 2012 planmäßig abgewickelt werden:


      http://www.istockanalyst.com/article/viewiStockNews/articlei…
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 16:46:53
      Beitrag Nr. 7.559 ()
      06.08.2010, 11:22 Uhr

      USA rechnen mit 50 GW Offshore-Leistung bis 2030
      Düsseldorf/Rostock – Das amerikanische Energieministerium (DOE) schätzt, dass bis zum Jahr 2030 in amerikanischen Hoheitsgewässern eine Windenergieleistung von 30 GW installiert werden kann. Nach Angaben des Gadore Centers peilt das DOE eine Gesamtwindenergieleistung von rund 300 GW bis 2030 an. Nach Angaben des amerikanischen Windenergieverbandes AWEA seien bisher Offshore-Windenergieprojekte mit einer Kapazität von über 5.000 MW beantragt worden oder bereits im Planungs- und Entwicklungsstadium. Nach Gadore-Informationen hat sich in den USA ein Offshore-Konsortium aus 10 Bundesstaaten gegründet, welches koordiniert Offshore-Projekte anstoßen und den Realisierungsprozess beschleunigen will. Das Cape Wind-Projekt in Massachusetts werde dabei eine Vorreiterrolle übernehmen.


      http://www.iwr.de/re/iwr/10/08/0603.html
      Avatar
      schrieb am 07.08.10 17:30:47
      Beitrag Nr. 7.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.933.725 von Stoni_I am 05.08.10 12:31:33Trotz dass sich die deutsche Windindustrie weitestgehend unbeeindruckt von der Wirtschaftskrise gezeigt hat und ihr führende Position auf dem Weltmarkt stabilisieren konnte, verzeichnet man beim Deutschen Windenergie- Institut (DEWI) einen leichten Rückgang im internationalen Markt. Hauptgrund sei der Einbruch des US- amerikanischen Marktes um circa 40 bis 50%. Wegen sehr niedriger Gaspreise seien im ersten Halbjahr 2010 deutlich weniger Windenergieanlagen(WEA) aufgestellt worden als noch im Vorjahr.
      Die USA sind hinter den europäischen Ländern der zweitgrößte Absatzmarkt für deutsche Windenergie. Beim DEWI und VDMA rechne man nicht damit, dass der Einbruch im US- Markt anderweitig ausgeglichen werden kann. Allerdings prognostizierte Herdan ein deutliches Wachstum für 2011. Es sei zu erwarten, dass die Gaspreise wieder anziehen und entsprechende Gesetze von der Obama- Regierung durchgesetzt werden würden.

      http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&ccc…
      Avatar
      schrieb am 09.08.10 20:22:02
      Beitrag Nr. 7.561 ()
      Ein Deutscher plant einen Riesenwindpark in Schweden.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,703398,0…
      Avatar
      schrieb am 10.08.10 03:08:19
      Beitrag Nr. 7.562 ()
      auftrag aus belgien über 48 mühlen könnte "drohen" ...

      http://www.windpowermonthly.com/go/europe/news/1021238/C-Pow…
      Avatar
      schrieb am 12.08.10 00:39:31
      Beitrag Nr. 7.563 ()
      Avatar
      schrieb am 12.08.10 00:49:03
      Beitrag Nr. 7.564 ()
      - der anlagenhersteller wurde am 10. februar bestimmt.
      - fincal close ist im september
      - verbesserte errichtungslogisitk - ofenbar auf basis von demes "goliath" -> alpha ventus ...
      -repowers jacket-ansatz (seit 2007 in beatrce mit bifab getestet) - setzt sich nach alpha ventus nun auch hier gegen schwerkraftfundamene durch ...
      - für leute die probleme mit poc und projektmanagement haben - einfach mal einen blick auf seite 7 werfen und sich fragen, wann anlagen in welchem maße umsatzwirksam werden (und ob so manches gequtsche das hier aabgezogen wurde wirklich realitätsnah war ...)
      Avatar
      schrieb am 12.08.10 00:55:37
      Beitrag Nr. 7.565 ()
      Avatar
      schrieb am 12.08.10 16:14:29
      Beitrag Nr. 7.566 ()
      diametrale einschätzung im vergleich zu nordex ...

      http://www.boerse-go.de/nachricht/,a2263406,b161.html
      Avatar
      schrieb am 13.08.10 10:45:00
      Beitrag Nr. 7.567 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.974.896 von jansche_reloaded am 12.08.10 16:14:29Also ich würde tippen:

      Irgendwer bei Goldmann hat mit irgendjemanden bei Goldmann gesprochen und irgendjemand bei Goldmann hat ein Anfrage von Suzlon zur Übernahmefinanzierung/ Strategie/ etc. bekommen.

      Dieser Analyst der was gehört hat was er nicht wissen dürfte, punktet jetzt mit seinem "Insiderwissen" aus der Kaffeeküche und hebt die Aktie auf "Kaufen".

      Und siehe da, bei der Übernahme erfüllt sich seine Prophezeiung.

      Wie man weiß, gibt es insbesonders in USA Statistiken über Trefferquoten bei Analysten.

      Dieser hat dann einen Treffer mehr.

      Ich gebe auf keinen Fall eine Aktie mehr ab bis dass durch ist.
      Schade dass ich schon bis zur Halskrause in Aktien investiert bin, und für Repower nicht mehr Geld über habe.
      Avatar
      schrieb am 13.08.10 15:31:04
      Beitrag Nr. 7.568 ()
      -> auf jeden fall gehen bei goldman einige vestas über den tisch !!!
      -> respekt vor der 6er anlage ist bei vestas und siemens vorhanden !!!
      -> und gamesa ??? schere (kurs) geht langsam aber sicher gewaltig auseinander !!!
      -> wo endet dies ???

      mfg
      Avatar
      schrieb am 13.08.10 22:04:59
      Beitrag Nr. 7.569 ()
      gamesa hat so sein ganz eigenes desaster in spanien ...

      das repower gamesa in den nächsten 2 jahren bei umsatz (und ebit ehedem) überfügelt halte ich nicht für ausgeschlossen ...

      damit relativiert sich einiges ...

      ansonsten hat suzlon was zu vermelden :

      http://www.deccanherald.com/content/88476/suzlon-q1-loss-wid…
      Avatar
      schrieb am 14.08.10 16:09:19
      Beitrag Nr. 7.570 ()
      vattenfalls darstellung auf der all energy bezog sich im wesentlichen auf repower - hoffen wir mal, dass sich nach den durchaus abgrenzend positivtiven erfahrungen bei alpha ventus mit repower (auf dem cc gestern wurde von einer verfügbarkeit deutlich im oberen 9x% gesprochen) dann auch im oktober eine entscheidung für de turbinenauswahl für dan tysk fällt (und dann noch ein paar turbinen für aberdeen - das ja auch durch öffentliche unterstützung gerade getriggert wurde) hinterher kommen ...

      http://www.all-energy.co.uk/userfiles/file/thomas-michel-200…

      zusammen mit einer auftragsvergabe für thorntonbank könnte das dann eine gute weitere mrd im auftragsbestand sein ...
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 09:12:06
      Beitrag Nr. 7.571 ()
      Indische Suzlon erwägt Teil-Verkauf von Repower
      Montag, 16. August 2010, 07:53 Uhr

      http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE67F017201…

      Tom
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 09:29:40
      Beitrag Nr. 7.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.988.450 von toemmel am 16.08.10 09:12:06500 Millionen Dollar für 25% entsprechen einem Kurs von ca 180 Euro
      DAS SOLLTE ABER HEUTE NOCH IM KURS BERÜCKSICHTIGT WERDEN!

      Tom
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 09:38:13
      Beitrag Nr. 7.573 ()
      http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11870139/5934…

      Der indische Konzern Suzlon Energy verhandelt laut einem Zeitungsbericht über den Verkauf eines 25-prozentigen Anteils am deutschen Windenergieunternehmen REpower Systems für 500 Mio USD. Darüber führe Suzlon separate Gespräche mit der Beteiligungsgesellschaft TPG Capital und einem US-Energiefonds, berichtet die indische Zeitung "Economic Times" unter Berufung auf eine mit der Angelegenheit vertraute Person. Der Käufer solle die 25%-Beteiligung kaufen können, indem er neue Aktien erwirbt, die REpower ausgibt, und indem er Aktien aus dem Besitz von Suzlon übernimmt.


      ????


      Tom
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 09:46:20
      Beitrag Nr. 7.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.988.585 von toemmel am 16.08.10 09:29:40Hängt davon ab wie viele neue Aktien rauskommen.

      Ist Tanti jetzt schwach geworden? Wieso macht er nicht eine Repower Offshore AG?
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 09:48:26
      Beitrag Nr. 7.575 ()
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 11:01:02
      Beitrag Nr. 7.576 ()
      Gratuliere, jback, das entspricht doch mehr oder weniger dem gewünschten Szenario ;)

      Der Artikel ist aber ziemlich ungenau. Da wird mit Zahlen herumjongliert, von denen unklar ist, ob sie sich auf den Zustand vor oder nach der KE beziehen sollen, die jedoch jedenfalls auf jetziger Grundlage gerechnet sind. Vond en rund 170 €/Akte wird jedenfalls noch was abgezogenw erden müssen, je nachdem, wie viele neue Aktien rauskommen, da hat surferole recht. Einen gehörigen Aufschlag zum heutigen Niveau düfte der Verkaufspreis jedoch in jedem Fall darstellen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 11:30:46
      Beitrag Nr. 7.577 ()
      also ich freu mich erstmal - so falsch ist es nicht, dass rpw weiter onshore macht - insbesondere, wenn man die ausführungen von suzlon mal genauer liest, die pberlassen ja eigentlich alle märkte ausser indien/china und süamerika mehr oder minder repower (und in china wurde ja ein wenig im cc auf das jointventure verwiesen ...) - da köte einiges in den usa mit blick auf 2012 für repower gehen - insbesondere wenn sie die 3.XM rechtzeitig an den start bringen in der 60Hz version ...

      wenn man sieht, dass suzlon quasi als verlust im 1. quartal die letzte ke verfühstückt hat - dann kriegt man ein gefühl dafür wie sehr die hütte da im moment brennen muss ...

      aus meier sicht bleibt repower bei suzlon der aktivposten und suzlon muss alles machen, damit repower optimal aufgestellt wird (ohne dass sie eigenes geld in die hand nehmen) - und das so, dass repower am markt zukünftig endlich ohne abschlag gehandelt wird ...

      mal kiek, ob K1 am ende doch noch ein schnippchen geschlagen wird ;) (just kidding)
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 11:56:28
      Beitrag Nr. 7.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.989.461 von jansche_reloaded am 16.08.10 11:30:46Ein Finanzinvestor dürfte für die freien Aktionäre aufgrund Interessenparität am Ende noch besser sein als es Areva damals war. Der Kurs sollte profitieren. Ich gebe aber zu, dass ich nicht mehr daran geglaubt habe, Suzlon scheint es wirklich schlecht zu gehen...
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 12:47:21
      Beitrag Nr. 7.579 ()
      Neue Aktien müssen aber erst auf der nahenden HV beschlossen werden, oder?
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 13:05:43
      Beitrag Nr. 7.580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.989.997 von Stoni_I am 16.08.10 12:47:21imo : bis zu 10% - ergo 920k aktien könnten ohne bzr ausgegeben werden - mehr wären imo möglich - müsste jetzt mal nachsehen wieviele genehmigt sind - allerdings mit bzr ...

      wenn es schnell gehen soll würde ich meinen - 1% aus einer ke ohne bzr würde ca. 10,1 mio aktien bedeuten - und suzlon bereits auf ca. 82% verwässeren.

      wenn dann suzlon noch 1.5 mio rpw-aktien verkaufen würde - sagen wir mal zu 130-140 (das wären dann ja ca. 250 mio usd) - dann hätte tpg 25%, suzlon wäre bei 67% (also ca. 2/3) und der restliche freefloat wäre bei 8% ...

      so könnte ein szenario aussehen ...

      in der sache wäre damit eine beherrschung (ab 75%) passe ... - vielleicht hat man vor dem hintergrund auch die dividendenfrage in verbindung mit dem kreditrahmenvertrag - 500+100mio - dieses jahr grosszügig ausgelegt ???) ...
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 15:07:22
      Beitrag Nr. 7.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.990.108 von jansche_reloaded am 16.08.10 13:05:43Hatte vor dem Beitrag die HV-TOP's 2009, 2008 und 2007 angeguckt und nichts gefunden.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 15:48:21
      Beitrag Nr. 7.582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.990.108 von jansche_reloaded am 16.08.10 13:05:43das szenario klingt wahrscheinlich.

      das tradingsystem liefert heute eine verkaufssignal, mal schauen ob es morgen bestätigt werden kann und unter 112 euro startet.

      Avatar
      schrieb am 16.08.10 15:48:37
      Beitrag Nr. 7.583 ()
      10% neue Aktien zu 130€ würden auch eben 130 Millionen in Repower Kasse spülen.

      Das bringt Repower in eine extrem gute Postion weiter zu expandieren.

      Hoffe dass bald neue Fakten folgen, damit die Unsicherheit aus dem Kurs geht.

      Einen niedrigen Kurs von Repower kann Herr Tanti auch nicht gebrauchen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 15:49:29
      Beitrag Nr. 7.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.990.879 von Stoni_I am 16.08.10 15:07:22randbed. für genehmigtes kapital ist auf seite 132 im gb zu finden :

      http://www.repower.de/fileadmin/download/ir/RE_GB09_DE.pdf
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 15:51:00
      Beitrag Nr. 7.585 ()
      sehe gerade - es muss heissen :

      wenn es schnell gehen soll würde ich meinen - 10% aus einer ke ohne bzr würde ca. 10,1 mio aktien bedeuten - und suzlon bereits auf ca. 82% verwässeren.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 15:52:22
      Beitrag Nr. 7.586 ()
      Erhöhte Umsätze der letzten 3 Tage auf Xetra lassen auch auf drauf deuten, dass irgendwas im Busche ist.

      Goldmann ist auf jeden Fall eine beteiligte Firma, Ihr "Buy" from Freitag kommt nicht von ungefähr.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 16:05:39
      Beitrag Nr. 7.587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.991.222 von surferole am 16.08.10 15:48:37jupp, die 130 mio würden repower extrem liquide (rihtung 400 mio euro - zudem scheint der kreditrahmen ja nicht wirklcih ernsthaft genutzt worden zu sein) machen - wenn man da die präsis sieht, dass 2011/12 eine entscheidung für einen ausbau der offshore-produktion gefällt werden soll - dann ist das sicherlich ein netter startpunkt ...

      wenn dann hier noch eine komponente a la blackstone/meerwwind - im offshore-projektbereich - über tpg/ hinzu käme ... (- und ggf. auch im us-geschäft ...) - dann wäre 'ne nette kombi ...

      nun mal sehen - wie sehr suzlon verkaufen will - vielleicht hätten sie besser bis ins zweite halbjahr warten sollen - oder aber die nummer geht vielleicht im september/oktober gepaart mit ein paar netten offshore-aufträgen über die bühne ...

      insgesamt scheint der markt ja nicht ganz schlüssig zu sein - wie die sache zu sehen ist - heute morgen hoch - heute nachmittag down ...
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 16:44:13
      Beitrag Nr. 7.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.991.372 von jansche_reloaded am 16.08.10 16:05:39Die Leute die nur wegen "Squeeze out" da waren sind raus.

      Zum Glück ist die Wachstumstory intakt und wird immer besser.

      In Deutschland habe ich noch mit keinem gesprochen der nicht wieder ein Repower WEA kaufen würde.

      Wenn das überall so ist....
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 16:46:26
      Beitrag Nr. 7.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.991.226 von jansche_reloaded am 16.08.10 15:49:29Aha. Seite 130 Genehmigtes Kapital.

      Beschluss aus dem Jahr 2006 gültig bis zum 29.05.2011. Demnach können noch 3,24 Mio. neue Aktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 Euro zu den bestehenden 9,199 Mio. Aktien ausgegeben werden.

      D.h., es müsste auf der kommenden HV ein neuer Beschluss gefasst werden.
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 16:50:02
      Beitrag Nr. 7.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.991.727 von Stoni_I am 16.08.10 16:46:26ja, - allgemein schon - für eine aktuell durchzuführende ke aber imo nicht - und bis zu 10% wäre ohne bzr möglich - das wäre in diesem fall imo das mittel der wahl ...
      Avatar
      schrieb am 16.08.10 18:19:25
      Beitrag Nr. 7.591 ()
      p.s.: wenn ich die 500 mio nehme in dem szenario oben (10% über kapitalerhöhung an rpw und 15 abverkauf durch suzlon) dann sind das (etwas mehr als) 2.5 mio aktien (nach ke)

      bedeutet dann das 500 mio usd nur dann zustande kommen, wenn die aktie zu 15x euro über den tisch ginge ...

      nur dann würde suzlon auch wirklich einen kleinen - den finanzdienst der letzten jahre ausgleichenden obulus erwirtschaften - also in etwas plus minus null aus der sache gehen ...

      wenn wir auf dem aktuellen niveau die sache über die bühne gehen lassen - dann sind macht suzlon um 25% verlust imo ...


      rpw würden dann eher 150 mio als 100 mio zufliessen ...

      aus meiner sicht schwimmt rpw dann in liqidität und eigenkapital - insbesondere wenn das aktuelle und das nächste geschäftsjahr noch etwas in die kassen spielt ...
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 13:47:37
      Beitrag Nr. 7.592 ()
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 18:02:24
      Beitrag Nr. 7.593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.997.061 von jansche_reloaded am 17.08.10 13:47:37Ich begreife nicht warum Tanti die Offshore AG nicht durchzieht. Oder macht er es doch?


      25% Verkauf des Ladens, da muss noch ein Vertrag im Hintergrund sein, sonst gibt das kein Sinn.

      Kauft er die restlichen Freefloat-Aktien von seinen Einnahmen und nimmt Repower vom Kurszettel?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 09:06:00
      Beitrag Nr. 7.594 ()
      Die FTD meint, dass die Hedgefonds noch immer blockieren. Der Redakteur hätte hier mitlesen sollen. ;)

      http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:windkraftbranche-su…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 09:08:59
      Beitrag Nr. 7.595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.999.291 von surferole am 17.08.10 18:02:24Das mit der Offshore AG war doch überhaupt niemals offiziell im Gespräch. Das wurde doch nur hier im Thread angesprochen, als eine der möglichen Varianten, wie sich Tanti Geld besorgen könnte.

      Er hat sich nun scheinbar eben doch für einen Verkauf von 25 % entschieden, um an das Geld zu kommen.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 09:22:33
      Beitrag Nr. 7.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.002.518 von cicero3 am 18.08.10 09:08:59OK vergessen wir die Offshore AG.

      Fakten:

      Tanti wollte und will an die Technik.

      Wegen des deutschen Aktienrechts schaffte er das nicht endgültig.

      Über Umwege macht er es jetzt

      1. Durch ein Forschung Joint Venture mit Repower welches im gleichen Gebäude wie Repower firmiert
      2. Durch Austausch der Vorstände

      Jetzt ist er etwas klamm bei Kasse und will sein Ziel noch immer.

      Kredite gibt es nicht mehr.

      Also verkauft er 25% an einen "stillen " Teilhaber.
      Nimmt das Geld und kauft die letzten 9 % zu sagen wir 180-200€.

      Damit haben die stillen Teilhaber auch erstmal einen schnellen "Buchgewinn".
      Tanti hat zugriff auf die Technik, Lizenz für 3.x, 5M 6M für Indien, Aufteilung der Märkte nach Markenakzeptanz...


      Was dann folgt ist Börse "Klassik":

      Teile wieder an die Börse mit erheblichem Mehrwert....
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 09:37:40
      Beitrag Nr. 7.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.002.620 von surferole am 18.08.10 09:22:33Sehe ich nicht so.

      Nauen ist sicher nicht gekommen, weil er Tanti näher steht als Petersen.

      Welche Rolle der "stille Teilhaber" dann spielen wird, wird man sehen. Ich denke, dass sich jemand nur dann 25% der Anteile einverleibt, wenn er auch mitreden will, deshalb auch 25% - sprich Serrminorität (damit spielt man bei wichtigen Beschlüssen auf der HV eine entscheidende Rolle).
      Der Investor wird meiner Ansicht sicher kein Brückenbauer für Tantis Wünsche.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 10:47:02
      Beitrag Nr. 7.598 ()
      Schon komisch. Vestas halbiert die Ergebnisprognose für 2010, worauf die Aktie einbricht.
      Repower hält an den Prognosen fest, obohl das selbe Quartal auch schlecht lief.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 12:18:01
      Beitrag Nr. 7.599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.003.367 von cicero3 am 18.08.10 10:47:02-> was nicht ist kann ja noch werden !!!
      -> prognose runter geht manchmal ganz schnell -> siehe vestas !!!
      -> böse zungen sagen : prognose darf noch nicht runter !!! ;)

      mfg
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 12:52:33
      Beitrag Nr. 7.600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.002.493 von cicero3 am 18.08.10 09:06:00Ohne Zustimmung der Suzlon-Banken läuft ergo nichts.

      TPG etc. könnten ein Interesse an fallenden Kursen haben, um den Kaufpreis zu drücken. Solche Nachrichten wie bei Vestas oder die deutsche Diskussion um die Brennelementesteuer sind da natürlich willkommen.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 14:34:42
      Beitrag Nr. 7.601 ()
      http://www.dowjones.de/site/2010/08/bundesregierung-verschie…

      Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung über eine Brennelementesteuer auf Ende September verschoben und will sie mit den laufenden Gesprächen über das künftige Energiekonzept verbinden. Das sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Berlin. ...

      ///

      Puh - Durchatmen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 14:46:39
      Beitrag Nr. 7.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.005.172 von Stoni_I am 18.08.10 14:34:42http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/schaden-laengere-l…

      http://rohstoffforum.org/apps/news/details.php?lfd=20100708L…

      Die Finanzierung "der Innogy" erfolge aus dem Cash-Flow von RWE. "Dieser wird aus den Kern- und Kohlekraftwerken generiert", erklärte Vahrenholt. Er habe kein Verständnis für das Zögern der Bundesregierung bei der Laufzeitverlängerung. ... "Wer die KKW-Laufzeiten in Deutschland nicht verlängert, wird die Windenergie zum Absturz bringen. Das wird ein nicht beherrschbares System", sagte Vahrenholt.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 15:10:07
      Beitrag Nr. 7.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.002.620 von surferole am 18.08.10 09:22:33ich denke, dass suzlon am rande seiner möglichkeite angelangt ist ...

      - sie geben den us-markt defakto (an repower ab und fokussieren sich asdrücklich auf emerging markets - das ist steht für mich (insbesondere wenn man den neubau in brasilien sieht) aber keineswegs mit den kapazitäten im einklang - indien wird derzeit als "last rescue" aufebaut ...

      - repower zu integrieren - würde aufgrund der finanziellen engen situation von suzlon auch repowers handlungsspielraum beeinträchtigen - der weg "zurück" an den kapitalmarkt eröffnet a) spielraum für kapitalmassnahmen (wenn bspw. in uk wirklich ein massives invest 2012 kommen würde) b) eher kurssteigerungspotential - wenn sie 1% wieder in den freefloat abgeben - dann könnte repower vielleicht wider in den tecdax und die b&g-frage wäre auch passe - vielleicht ist das für suzlon mehr wert ...

      - seitenblick auf hansen (heute im kontext mit vestas ebenfalls hart gestraft ...) zeigt -ein verkauf der restlichen 25% wird nicht mehr soviel bringen - und das was es bringt könnte suzlon bereits im laufenden quartal verbrennen ...
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 15:14:58
      Beitrag Nr. 7.604 ()
      noch ist der deal nicht durch - und ich bemerke eines - die $500 mio die da in der presse geisterten entsprechen 15X euro/aktie - wir sind derzeit in der grössenordnung des ersten gebots, dass areva damals ins feld führte 105 euro - suzlon konterte mit 126 euro ...

      wir sind heute bei repower deutlich weiter, was die firmenentwicklung angeht - ein deal auf aktuellem kursniveau könnte (prognose-anpassung 2010 hin oder her) nicht so falsch sein - insbesondere wenn 2011 dann auch mit dem auftragseingang korrieren würde und 2012 dann den nachbrenner einlegt ...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 18:06:34
      Beitrag Nr. 7.605 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.005.454 von jansche_reloaded am 18.08.10 15:14:58Eine Telekom notierte mal bei 100 Euro/Aktie.
      Für Ersol hatte Bosch 100 Euro/Aktie bezahlt.
      Für Nordex Skion 22 Euro/Aktie.

      Die Liste liesse sich nahezu endlos fortsetzen.

      Jetzt ist die Zeit nach der Finanzkrise und die ist deutlich anders. Ich sehe nicht, das die Banken bei ihren Eigenkapitalanforderungen an Projekte wieder auf die Zeit vor der Finanzkrise zurückgehen. Und die Konkurrenz um das Geld wird größer - siehe die Mrd.-Projekte von z.B. Solar Millennium z.B. bei der Solarthermie.
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      Avatar
      schrieb am 18.08.10 20:13:51
      Beitrag Nr. 7.606 ()
      seit langer zeit mal wieder ein beitrag, obwohl ich keine rpw aktien halte.

      Ich glaube, die Suzlon-bredouille ist gut fuer RPW, denn sie wird sich aus den fittichen dieses moechtegern-moguls befreien.

      Leider ist die konjunktur fuer wka's nicht gerade berauschend, weil a) der markt etwas schwaechelt, und b) sich die konkurrenz mausert. RPW muss hier schnell was getriebeloses aus dem hute zaubern. RPW ist gut aufgestellt offshore, aber fuer wie lange ? Es kommen tolle neue konzepte raus, und die kapazitaeten werden ueberall stark hochgefahren.

      Also ich halte mich da raus, ich glaube, wenn ueberhaupt, das das geld bei einigen projektierern mit gefuellter pipeline liegen duerfte. PNE3 natuerlich ausgenommen...

      Als gelistete AG gibt es wohl nur EKT. Andere, wie Enertrag, WPD etc sind leider privat. Und die grossen, wie EDPR, oder EEN, oder iberdrola, sind schon viel zu teuer.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 20:56:42
      Beitrag Nr. 7.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.007.833 von elman1 am 18.08.10 20:13:51...wenn wir schon beim bewerben von anderen Aktien sind.

      Meine Empfehlung: BiogasNord !!;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.08.10 21:39:53
      Beitrag Nr. 7.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.008.195 von cicero3 am 18.08.10 20:56:42schau ich mir an..

      bleibe rpw verbunden, ideell, aber nicht mehr materiell..
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 02:22:28
      Beitrag Nr. 7.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.007.029 von Stoni_I am 18.08.10 18:06:34hmm - die finanierung für thorntonbank ist gerade durchgegangen ...

      ich habe auch vahrenholts comment realisiert - aber so dünn ist der cashflow bei rwe nun auch nicht - ich sehe es eher anders - es gibt noch einige die sich - trotz existentem cashflow - erstmal bewegen müssen - eon (und vattenfall ist ebenfalls noch nicht full in motion ...) bspw ...

      was die konkurrenz angeht - offshore ist immer noch kein markt in dem man nun wirklich von einer harten konkurrenz zugunsten der käufer sprechen kann - siemens und areva haben beide derzeit probleme mit der 3.6 und multibrid, vestas hat defakto keine ordentliche maschine am start - nur work around mit dem sie nearshore in uk abdecken können - wie schnell sie wirklich die 6.0 in den markt bringen - und nicht nur in vorserie bleibt mal abzuwarten - aber selbst dann bewegen wir uns immer noch im elitären kreis, der firmen die deutlich zweistellige ebit-margen erwarten in so einem geschäftsfeld erwarten ...

      insofern zieht die nummer mit der zunehmenden konkurrenz nur bedingt - und suzlon muss einfach sehen - wenn sie schon defakto den us-markt aufgeben - so wie sie sich derzeit ausdrücken - dann werden sie alles tun müssen, dass repower dort das standing hat, dass repower brauch - suzlonsaufgabe kann nur eine sein - supply-chain-support - wo es geht - der rest ist repowers buisness - und mit der 3.Xm stehen sie nun einer v112 in nichts nach - die frage wird ledigich sein - wie gut kommen sie an die kostenstrukturen einer vestas heran mit den stückzahlen ...

      im weiteren sei mal am rande darauf verwiesen, dass die ausgangslage doch so ist, dass die kreditgebenden banken von suzlon für den M&A-deal abn amro -> rbs nach meinem stand (und so kam es auch in der presse) defakto den finger auf den aktien als sicherheit haben ...
      wo die hin ist, wenn suzlon weit unter preis verkauft - das müsste mir dann mal einer verraten - eher wird man wohl versuchen, die aktien zu übernehmen und ggf. zu distribuieren ...

      in anbetracht der tatsache, dass wir hier immer noch einen auftragsbestand von brutto inklusive ramenverträgen von richtung 6rmd haben, das defakto - durch die bank weg die aufragsbstaände wieder wachsen - der von repower ist im übrigen - was den fixen auftragsbestand angeht über die ganze zitierte finanzkrise hinweg gewachsen - und der bestand inlsive rahmenverträge hat mehr oder minder stgniert auf hohem niveau) muss doch isofern zu denken geben, dass hier in verbindung mit einer loslösung von suzlon repower durchaus zu einem etwas späteren zeitpunkt am markt platziert werden kann ...

      den vergleich mit klatten und nordex kommetiere ich mal besser nicht - die unterschiede bei nordex habe ich ja nun ziemlich ausführlich und bereits vor dem zeitpunkt des eistiegs von klatten kommentiert - die sachlage bei repower ist doch etwas anders ...

      @elman

      keine frage, ich schau mir auch amsc seetitanen an - und würde fast eher an die nummer glauben - als das eine clipper - nachdem sie so grandios onshore gegen technisch gegen die wand gefahren sind - nun gerade zur ernsthaften konkurrenz offshore aufsteigt - will sagen : es ist ein schmaler und vor allem nur über die zeit abzuschätzender grat, ob eine firma mit einer anlage reüssiert oder gegen die wand fährt ...
      bisher scheint mir repower immer noch der konservativste ansatz, für einen erfolgreichen kadidaten, der offshore reüssiert ...

      das was ich für kritisch halte, ist die unruhe, die vestas durch die nummer heute in den markt gebracht hat - daher sehe folgedes bild auf der einen seite werden wir vielleicht die möglichkeit haben ab september mindestens zwei weitere grössere offshore-parks in der vergabe sehe - bei thorntonbank ist auf grundlage der vorhandenen informationen de finanzierung nun defkato durch und repower so gut wie ausgemacht - aber wer weiss das derzeit sonst schon ausserhalb der branche - zum zweiten dan tysk - da scheint mir repower auch nicht ganz chancenfrei - wenn beide zuschläge kämen - wären das mal locker 1mrd im orderbuch - und ein deutlicher weiterer kontrapunkt zur frage, wie hier auslastung generiert werden soll ...
      auf der anderen seite wird latent die frage nach dem ausgang des laufenden quartals nun offen gehandelt werden ...
      miese stimmung - unsicherheit mit blick auf's nächste quartal - gute auftragseingänge - repower in zukunft möglcherweise wieder beser im kapitalmarkt positioniert - und was ich überhaupt nicht nachvollziehe kann ist die fragestellung, ob es hier fundamental eng werden könnte ...

      meine sicht der dinge ... (von vergleichen mit ersol und telekom möchte ich eher absehen - sorry stoni - nichts für ungut - take it easy ...)
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 02:33:37
      Beitrag Nr. 7.610 ()
      einen habe ich noch :

      wenn ich mir ansehe, wo nordex oder auch vestas investiert und kapazitäten aufgebaut haben - und wo rpw dies getan hat (das ist nämlich in erster linie bei stoni auf der ecke in bremerhaven - und da bauen sie in erster linie die 5M nun für ormonde zusammen - so wie gedacht und eben die 3.XM) dann sind die investitionen bei repower eben genau dahin geflossen - wo sie derzeit auch gebraucht werden - das bedeutet wenig overhead ...

      rpw hat im boommarkt vor ein paar jahren einige probleme gezeigt so schnelles wachstum wie andere oder so gute margen wie andere an den ag zu legen, eben weil sie sehr gering intergriert sind - ein problem mit dem nicht zuletzt suzlon derzeit ja massiv zu kämpfen haben dürfte - die müssten doch eigentlich bei repower bittend vor der tür stehen mit forging und casting - und auch die getriebeverbdinung zu hansen - lange geug hat's gedauert - dürfte doch mittlerweile einiges an preisdruck auf die zuliefererstrukturen ausüben.
      insofern gebe ich zu bedenken, dass wir derzeit vielleicht den zeitpunkt sehen, an dem die firmen, die gering integriert sind und ihre invests in vereichen fokussiert haben, die margenträchtig sind und auch jetzt kontiuierliche auslastung generieren - vielleicht am besten darstehen werden - oder anders formuliert - das was vestas in den usa in den sand gesetzt hat - ist derzeit vielleicht nicht gerade die cash cow - und dieser punkt könnte dann auch die frage aufwerfen, ob der markt in den usa dreht, bevor bei nordex die produktion nennenswerte hochgefahren werden kann ...
      dagegen ist der rampup in kanada für repower ziemlich klar planbar - und die meldungen zur umsetzung gab es ja hier auch zuletzt - zudem ist das finanzielle commitment von rpw an der stelle deutlich geringer als bei ndx bspw.

      so nu reicht's ;)
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 03:07:29
      Beitrag Nr. 7.611 ()
      einen noch für stoni :

      setzt der röttgen das hier : http://www.dailygreen.de/2010/07/28/rottgen-will-offshore-wi…im rahmen der "energiekonzept"-debatte in diesem herbst durch - dann denke ich persönlich, dass das die frage nach finanzierung für einige mittelständische projektierer - aber auch für institutiononelle anleger - man betrachte bspw. blackstone / meerwind - massiv ändern wird - und dann haben wir nicht nur rwe mit ihren rahmenverträgen (von denen nun auch repower mal einen hat - und von dem wir bisher nordsee ost im fixen bestand sehen - innogy 1 ist da noch nicht drin ) und einige andere utiities (ewe, enbw, vattenall) im markt - dann wird die sache eben nicht nur für firmen wie ekt interessant (die dann ja zum glück einen liefervertrag mit repower für nordergründe und einen für die pilotphase mit areva/multibrid hätten)- dann wird es auch bei den anlagen ziemlich eng - wenn es was bis 2015 werden soll ...
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 10:34:05
      Beitrag Nr. 7.612 ()
      Auch wenn es langfristig hier gut aussieht - vorerst kann es noch kräftig nach unten gehen. Diese 65 Euro, die wir im Zuge der Finanzkrise hatten, könnte man schon noch mal sehen.

      Es steckt einfach zu viel Unsicherheit drinnen. Einerseits wegen einer möglichen Prognosekürzung und nicht zuletzt auch wegen der weiteren Vorgehensweise durch Suzlon.

      Börsianer hassen Ungewissheit ! :(
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 20:40:31
      Beitrag Nr. 7.613 ()
      ...was wäre Repower "derzeit" wert, wenn man von der selben Prognosekürzung ausgeht, wie sie Vestas hatte:

      Der Umsatz wurde von 7 auf 6 Mrd ((-14%) zurückgenommen und die EBIT-Marge (-47%) halbiert.

      Würde man nun auch bei Repower Prozentuell von der selben Kürzung ausgehen, hätte man in 2010/11 anstatt der erwarteten 1,55 Mrd Umsatz (Mittewert) nur mehr (-14%) 1,33 Mrd. Wenn man dann noch die EBIT-Marge von (Mitteprognose) 8% halbieren würde, hätte man plötzlich nur mehr ein EBIT von 53,2 Mio und einen Nettogewinn von vielleicht 40 Mio.
      Das würde dann einem KGV von (MKap: 9,2 Mio Aktien x 100 Euro = 920 Mio) 23 entsprechen.
      Zusätzlich könnte eine Verwässerung durch eine 10%ige KE kommen, mit weiteren Folgen für das KGV. Das würde sich dann auf 25 erhöhen.

      Auch wenn das ganze lediglich eine Zwischenphase wäre, vielleicht vergleichbar mit der Situation aus dem Jahre 2005, könnte das die zuvor erwähnten Folgen für den Kurs bedeuten.
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 21:09:41
      Beitrag Nr. 7.614 ()
      Avatar
      schrieb am 19.08.10 22:11:13
      Beitrag Nr. 7.615 ()
      kann mir mal einer die windkrafthersteller nennen, die es so gibt.

      also vestas, repower, nordex, Suzlon (?)

      welche gibt es noch? bitte mit umsatzzahlen.
      zu Suzlon habe ich nichts gefunden, scheinen in indien voll aktiv zu sein?
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 09:27:45
      Beitrag Nr. 7.616 ()
      Morgen zusammen,

      wer weiss etwas zu den folgenden Sachverhalten:

      Enercon arbeitet und hat bereits an eine 7,5 MW Anlage. Welche Gewichtung hat dieser Entwicklungsschritt?

      Wie schätzt ihr die Bedeutung von getriebelosen Windrädern im Wettbewerb, insbesondere im Offshore Bereich ein? Ist das ein must have?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 16:03:36
      Beitrag Nr. 7.617 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.018.386 von Firmen-Insider am 20.08.10 09:27:45Momentan und die nächsten 3 Jahre geht es darum :

      Wo kann ich (Energieversorger/Investor) eine "proven-technology" WEA der Offshore Klasse kaufen und verbindlich geliefert bekommen.

      Enercon Nein

      Vestas- klein

      GE- Nein

      Siemens- 3,6MW

      Bart- Jein

      Sinovel -Nein für Europa

      also sonst fällt mir nichts ein im 6MW Segment....
      Avatar
      schrieb am 20.08.10 19:13:18
      Beitrag Nr. 7.618 ()
      So Repower ist zweistellig wie von mir vorhergesagt nur leider Nordex noch nicht :D
      Avatar
      schrieb am 21.08.10 17:41:57
      Beitrag Nr. 7.619 ()
      Deutsche Offshore-Projekte

      21.08.2010

      Göttingen. In Südniedersachsen formieren sich Städte und Gemeinden zum Widerstand gegen die geplante oberirdische 380 kV-Starkstromleitung von Wahle (Kreis Peine) nach Mecklar in Nordhessen. "Wir werden alles unternehmen, um diese Freileitung zu verhindern", sagte der Bürgermeister von Bad Gandersheim, Heinz-Gerhard Ehmen, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von neun Verwaltungschefs aus den Kreisen Northeim und Hildesheim. Die Kommunen seien sich in ihrer ablehnenden Haltung gegen die "Monstermasten" einig, sagte Ehmen. "Wir werden den Rechtsweg bis zum Ende ausschöpfen und auch alles unternehmen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen."
      ...
      Die oberirdischen Transportleitungen seien ohnehin eine überholte Technologie. "Es kann nicht sein, dass wir Strom aus der Neuzeit mit Anlagen aus der vergangenen Zeit transportieren." Die neuen Höchstspannungsleitungen werden gebraucht, um den Strom von den Off-Shore-Windparks in der Nordsee ins Binnenland zu transportieren.

      ///

      Der tollste Windpark vor der deutschen Küste ist sinnlos, wenn er den produzierten Strom nicht ins Netz einspeisen kann. Da lauert m.E. noch ein riesiges bisher völlig ungelöstes Problem. Und so eine Netzanbindung ist auch nicht in einem halben Jahr gebaut. Das kann viele Jahre dauern.
      Avatar
      schrieb am 23.08.10 08:45:44
      Beitrag Nr. 7.620 ()
      Avatar
      schrieb am 24.08.10 09:51:21
      Beitrag Nr. 7.621 ()
      Nach langem Zögern bin ich hier jetzt auch ausgestiegen. Die Schwäche des Großaktionärs, die Probleme der gesamten Branche und die wirtschaftlichen Folgen von Offshore-Verzögerungen machen die Aktie mir zu riskant.
      Ich sehe weiterhin ein gutes Aufwärtspotential, aber eben auch gute Absturzmöglichkeiten.
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 07:35:18
      Beitrag Nr. 7.622 ()
      ...wenn es nach dem Willen von Röttgen geht....


      Röttgens Ministerium setzt offenbar vor allem auf den Ausbau der Windenergie. Sie soll binnen 40 Jahren die Hälfte des Stroms liefern. Dafür sollen die Netze ausgebaut werden, außerdem soll die staatliche Förderbank KfW ein Kreditprogramm für Windparks vor der Küste auflegen, bei dem der Bund das Risiko übernehmen würde. Genehmigungen für solche Anlagen sollen befristet werden, damit die großen Energieversorger die geplanten Windparks im Meer auch zügig bauen.

      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…
      Avatar
      schrieb am 25.08.10 13:29:30
      Beitrag Nr. 7.623 ()
      Topic: Teilsegment Offshore Deutschland

      Örtlicher parlamentarischer Antrag, um einen Realisierungsstau zu vermeiden und das „Henne-Ei-Problem“ zwischen Finanzierung und Netzanschluss zu lösen:

      http://www.buergerschaft-bremen.de/drs_abo/Drs-17-1404_8c3.p…
      Avatar
      schrieb am 27.08.10 16:27:35
      Beitrag Nr. 7.624 ()
      -> vorboten was demnächst auf europa und die usa zurollt ??? xemc darwin !!!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 31.08.10 17:18:14
      Beitrag Nr. 7.625 ()
      E.ON und RWE heute "im vorauseilendem Gehorsam" schon mal mit Interviews, wieviel "Atomgeld" sie bereits heute in Erneuerbare Energien investieren. Ich finde, die ganze momentane Diskussion in Deutschland um die Verlängerung der AKW-Laufzeiten hat sehr viel Theoretisches. ///


      DJ INTERVIEW/RWE will 2014 drittgrößter Offshore-Betreiber sein

      Von Martin Rapp
      DOW JONES NEWSWIRES

      BERLIN (Dow Jones)--Der Energiekonzern RWE will bei Energie aus Meereswind stark wachsen. Im Jahr 2014 will das Unternehmen unter den drei größten Offshore-Betreibern der Welt sein, kündigte der für diesen Bereich zuständige Manager Martin Skiba am Dienstag an. Derzeit liegt RWE laut Skiba auf Platz fünf hinter Dong Energy, Vattenfall, E.ON und Centrica.

      Um in die Top 3 vorzustoßen, rechnet der Manager damit, im Jahr 2014 Windturbinen auf offener See mit einer Leistung von etwa 1 Gigawatt (GW) am Netz zu haben. "Für weitere 5 GW sollen dann bereits Genehmigungen vorliegen", blickte Skiba am Rande einer vom "Handelsblatt" veranstalteten Konferenz zu erneuerbaren Energien voraus.

      Die Essener RWE AG hat im Offshore-Windgeschäft Großes vor. Derzeit sind drei Windparks im Bau, mit deren Fertigstellung die Gigawatt-Marke überschritten wird. Weitere Projekte sind in der Planung. Bei einer Realisierung kämen mit ihnen weitere 6,5 GW Erzeugungskapazität hinzu.

      Unter den noch zu entwickelnden Projekten ist "Dogger Bank" vor der britischen Ostküste das größte. Zusammen mit Statkraft, Statoil und Scottish & Southern Energy sollen sich auf dem Areal einmal Anlagen mit insgesamt 9 GW drehen. Laut Skiba wird die erste Ausbaustufe aber frühestens 2015/16 starten. Das kleinere Projekt "Galloper", wo RWE mit 250 MW die Hälfte trägt, könnte dann schon am Netz sein.

      In Deutschland will der Konzern dann beim Bau des zweiten Offshore-Parks dabei sein. Das Projekt namens "Innogy Nordsee 1" ist allein auf fast 1 GW angelegt. Skiba peilt das Legen der Fundamente für 2014 an. Der bei der Übernahme des niederländischen Essent-Konzerns erworbene Standort "Nordsee Ost" soll ein Jahr früher voll in Betrieb sein.

      Um seine Pläne voranzubringen, hat RWE in Südkorea zwei Spezialschiffe für je 100 Mio EUR geordert. Auf ein weiteres hat sich der Konzern bis Ende des Jahres eine Option einräumen lassen.

      Als größtes Hemmnis beim Bau von Offshore-Windparks in Deutschland machte Skiba die Frage der Netzanschlüsse aus. "Die Regelungen sind zu lasch", klagte er. So sei etwa die Zeitspanne für Netzbetreiber für das Legen des Anschlusses zu groß und Windparkinvestoren hätten zu wenig Möglichkeiten, bei Verspätungen ihre Ansprüche geltend zu machen.

      RWE will den Ausstoß von Schadstoffen begrenzen. Deshalb soll der Anteil emissionsfreier Energieerzeugung erhöht werden. Bis 2012 will der Konzern 4,5 GW installierter Leistung bei erneuerbaren Energien im Bau oder in Betrieb haben. Bis 2020 sollen dann 10 GW ans Netz angeschlossen sein. Zu diesem Zweck werden derzeit jährlich rund 1,4 Mrd EUR investiert.

      Webseite: www.rwe.com

      -Von Martin Rapp, Dow Jones Newswires;
      +49 (0)211 - 13 87 214; martin.rapp@dowjones.com
      DJG/mmr/rio
      Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.
      Quelle: Dow Jones 31.08.2010 15:37:00
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 10:19:38
      Beitrag Nr. 7.626 ()
      Hauptversammlung verschoben, ist kein schönes Zeichen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 02.09.10 17:08:10
      Beitrag Nr. 7.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.087.049 von surferole am 02.09.10 10:19:38-> gerüchteküche : reliance industries !!!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 06:59:28
      Beitrag Nr. 7.628 ()
      Suzlon will für das 25%-Paket angeblich 500 Mio, findet bisher aber keinen Käufer.

      Kein Wunder, wenn der Börsenwert nur mehr rund die Hälfte davon beträgt. Wird ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, wie den Preis zu senken.

      Die Story von den "bösen Hedgefonds" die auch 200 Euro pro Aktie haben wollen, hält sich auch hartnäckig.

      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/minderheit…
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 07:35:41
      Beitrag Nr. 7.629 ()
      -> was für eine situation : wer will der darf , wer nicht will der muss !!!
      -> zu den zahlen : ... 1,6 mrd ... - na denn , wo auch immer die herkommen sollen !!!

      mfg
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 10:19:21
      Beitrag Nr. 7.630 ()
      REPOWER - Der Windkraftanlagenbauer Suzlon stößt beim Teilverkauf
      seiner deutschen Tochter Repower auf Schwierigkeiten. Angesprochene
      Finanzinvestoren hätten abgewunken, da das indische Unternehmen
      überzogene Preisvorstellungen habe, verlautete aus Branchenkreisen.
      (Handelsblatt S. 24)


      (hmm, nun wird's "interessant" ...)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 11:30:29
      Beitrag Nr. 7.631 ()
      Topic Teilmarkt Deutschland

      Unser oberster Windpromoter hier vor Ort sieht im Atomkompromiss den Hauptnachteil, das man eigentlich die beiden auslaufenden Kernkraftwerke Unterweser und Brunsbüttel als Einspeisepunkt für Offshore-Windenergie nutzen wollte. Werden die AKW's nicht absehbar außer Betrieb genommen, verschärft das die fehlenden Netzkapazitäten nochmals sehr deutlich.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 11:49:58
      Beitrag Nr. 7.632 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.109.711 von Stoni_I am 07.09.10 11:30:29naja, da stellt sich am ende die frage der merit-order - könnte auch/eher für die beiden akw ein problem werden ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 18:25:10
      Beitrag Nr. 7.633 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.109.219 von jansche_reloaded am 07.09.10 10:19:21REPOWER - Der Windkraftanlagenbauer Suzlon stößt beim Teilverkauf
      seiner deutschen Tochter Repower auf Schwierigkeiten. Angesprochene
      Finanzinvestoren hätten abgewunken, da das indische Unternehmen
      überzogene Preisvorstellungen habe, verlautete aus Branchenkreisen.
      (Handelsblatt S. 24)


      Ich denke, dass jedem bekannt ist, dass Suzlon mit dem Rücken zur Wand steht. Daher sind die Investoren momentan am längeren Hebel. Eine strategische Prämie wird durch den Deal ja nicht bezahlt, da ja keine Mehrheit verkauft wird.
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      Avatar
      schrieb am 07.09.10 20:27:32
      Beitrag Nr. 7.634 ()
      -> soll die SE ein Zeichen sein ???

      mfg
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      Avatar
      schrieb am 07.09.10 20:31:42
      Beitrag Nr. 7.635 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.113.715 von John-Doe am 07.09.10 20:27:32löst das problem - das alpenmaradona und ich oben eingestellt haben - nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 20:48:04
      Beitrag Nr. 7.636 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.112.856 von alpenmaradona am 07.09.10 18:25:10...immerhin wird aber die Sperrminorität und damit ein gewisses Mitspracherecht zum Verkauf angeboten.
      Avatar
      schrieb am 07.09.10 23:54:29
      Beitrag Nr. 7.637 ()
      bookmark
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 15:19:24
      Beitrag Nr. 7.638 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.109.842 von jansche_reloaded am 07.09.10 11:49:58http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=034422
      Avatar
      schrieb am 08.09.10 19:58:01
      Beitrag Nr. 7.639 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.109.219 von jansche_reloaded am 07.09.10 10:19:21Hamburg (aktiencheck.de AG) - Der Windkraftanlagenbauer REpower Systems AG (ISIN DE0006177033/ WKN 617703) bereitet die Umwandlung in eine europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) vor.


      Wie sieht denn da das Recht aus bzgl. Squeeze Out und noch wichtiger Beherschung?

      Kann man da evtl. schon vor Erreichen von 95% Know how transferieren?
      Avatar
      schrieb am 09.09.10 16:46:25
      Beitrag Nr. 7.640 ()
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/737267-7611-7620/…

      Repower: Wer schnappt sich die Perle der Branche? ...
      Avatar
      schrieb am 13.09.10 12:36:56
      Beitrag Nr. 7.641 ()
      suzlon will nach interview mit tanti mit einem chinesischen hersteller zusammen offshore-mühlen entwickeln ...

      http://www.windpowermonthly.com/go/southAmerica/news/1027858…
      Avatar
      schrieb am 14.09.10 14:17:54
      Beitrag Nr. 7.642 ()
      Topic: Offshor Deutschland

      Windkraftbranche fordert Netzausbau

      WAB-Chef Meyer fürchtet Engpässe

      Das Potenzial der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wird in den Energieszenarien der Bundesregierung unterschätzt. Der Ausbau gerade der Offshore-Windkraft könnte durch die jetzt beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke verzögert werden, befürchtet die Windenergie-Agentur Bremen-Bremerhaven (WAB). Und auch häufigeres Abschalten bestehender Anlagen zugunsten von konventionellen Anlagen sei möglich, sagte WAB-Geschäftsführer Ronny Meyer im Gespräch mit Krischan Förster.

      Kennen Sie Fälle, in denen Windkraftanlagen abgestellt wurden?

      Ronny Meyer: Das ist in der Tat schon vorgekommen. Wenn der Wind an der Küste zu stark bläst, können die Netze nicht den gesamten Windstrom aufnehmen, sonst brennen die Leitungen durch. Künftig könnte der Wettbewerb um die Netze noch zunehmen.

      Im Vorfeld der beschlossenen Laufzeitverlängerung wurde aber erzählt, dass auch Atomkraftwerke gut regelbar sind.

      Technisch geht das sicherlich, aber nicht in einem ständigen Auf und Ab. Sie sind also überhaupt nicht geeignet, Schwankungen bei der Windkraft auszugleichen. Und ökonomisch sinnvoll ist es für die Betreiber auch nicht, es ist viel zu teuer.

      Kann Windstrom denn bewusst aus den Netzen herausgehalten werden?

      Nein, gesetzlich ist die vorrangige Abnahme von Erneuerbaren Energien vorgeschrieben, daran müssen sich alle halten. Aber wenn die Kapazität erschöpft ist, geht das eben nicht. Deshalb fordern wir ja dringend den Ausbau der Leitungen, nicht nur im Norden, sondern auch im Süden.

      Was hat die Verlängerung der Atomlaufzeiten für Auswirkungen auf die Branche?

      Die Energiewende lässt sich nicht mehr aufhalten, aber deutlich verzögern. Wir befürchten, dass sich der ursprüngliche Zeitplan für den Ausbau der Offshore-Energie nicht halten lässt, weil vor allem Investoren verunsichert werden. Wie viel Strom kann produziert werden, wird er wirklich eingespeist, wann rechnet sich das Investment - da gibt es jetzt wieder viele Fragezeichen.

      Was fordern Sie?

      Eine verlässliche Perspektive. Klare Ansagen, dass in die Netze investiert wird, dass die Einspeisevergütung erhalten bleibt. Auch der Sprinterbonus (höhere Vergütung) und der garantierte Netzanschluss durch die Betreiber müssen über 2015 hinaus unbedingt verlängert werden.

      © Copyright Bremer Tageszeitungen AG Ausgabe: Verdener Nachrichten Seite: 13 Datum: 14.09.2010
      Avatar
      schrieb am 15.09.10 12:02:52
      Beitrag Nr. 7.643 ()
      Und nochmal

      http://www.freitag.de/politik/1036-ende-der-energiewende

      ...
      Das ist gefährlich für die Erneuerbaren: Bläst der Wind einmal kräftig, ist im Stromnetz schon so viel Atomstrom, dass kein Platz mehr ist. Dann werden wegen der komplizierten AKW-Technologie lieber die Windparks vom Netz getrennt als die Atomkraftwerke. In Schleswig-Holstein beispielsweise, wo heute schon dank Atom- und Windkraft mehr als 2,5 mal so viel Strom produziert wie verbraucht wird, ist das mittlerweile bei steifer Brise die Regel: Das Atomkraftwerk Brokdorf läuft, die Windparks werden abgeschaltet.
      ...
      Doch besitzen die Windmüller ja den gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisung ihres Stromes. Deshalb werden sie ganz urdeutsch-ordentlich dafür entschädigt, dass sie ihre Windräder abschalten. Die Atomkonzerne können so den Verbrauchern weiter ihren Atomstrom verkaufen, und die Verbraucher bezahlen den Windmüllern die Entschädigung. Wir alle zahlen also doppelt.

      Noch ist dieser Skandal wenig bekannt. Aber wenn er sich herumspricht, gibt es unter den von Kanzlerin Angela Merkel geschaffenen Bedingungen der Laufzeitverlängerung nur eine konsequente Lösung: Allen neuen Windrädern oder Solaranlagen den Einspeisevorrang zu streichen. Wenn aber ein Windmüller sein Produkt nicht zu jeder Zeit garantiert über das Netz der Stromkonzerne verkaufen kann, wird er nicht investieren. Die Laufzeitverlängerung ist deshalb nichts anderes als das Ende der Energiewende.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.09.10 14:00:35
      Beitrag Nr. 7.644 ()
      in der folge der swt101-3.0 eine 6MW ohne getriebe ? schreiben die dänen ...
      Avatar
      schrieb am 16.09.10 07:09:15
      Beitrag Nr. 7.645 ()
      Gestern lief die Meldung über Reuters, dass Suzlon einen Zeitungsbericht zurückgewiesen habe, wonach das Unternehmen bis zu 25 % seiner dt. Tochter Repower verkaufen könnte. Es gibt keinen Plan den Aktienanteil zu verkleinern, sagte Konzernchef Tulsi Tanti zu Reuters.
      Vielmehr sehe er die Möhlichkeit Repower bei Suzlon zu integrieren. Die Inder sind derzeit mit 91 % bei Repower beteiligt.

      Diese an sich für den Kurs positive Meldung wurde gestern nicht weiter wahrgenommen. Aus der Meldung lässt sich aber ableiten, dass Suzlon Aktien am Markt bis zu 95 %-Schwelle Aktienzukaufen wird bzw. jetzt wieder die "Squeeze-out-Spezialisten" einsteigen sollten.
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 20:15:39
      Beitrag Nr. 7.646 ()
      Heute in meiner Heimatzeitung ein schöner Bericht mit einem Pionier der deutschen Windkraftbranche - dem Chef der Werft Abeking & Rasmussen. Die betreiben u.a. ein JV mit Repower (Powerblades) und stellen lt. dem Bericht über 1.000 Rotorblätter jährlich her - die Fertigung bei SGL Rotec mit eingerechnet.

      Der Mann geht von einer kleinere Durststrecke bei Offshore-Windparks in Deutschland aus. Als Folge der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke.
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 22:40:18
      Beitrag Nr. 7.647 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.153.888 von Stoni_I am 15.09.10 12:02:52Wieso, die Lösung ist doch ganz einfach, wenn die AKW nicht runtergefahren werden können, dann produzieren sie eben für Umme und die Windmüller kassieren stattdessen, dass sie nichts liefern!


      H2P:cool:
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 18:01:03
      Beitrag Nr. 7.648 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.173.997 von H2Power am 18.09.10 22:40:18Weiss nicht.

      http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/Elek…

      Ich glaube kaum, da sich ein Netzbetreiber solche Zahlungen leisten könnte. Außerdem verstösst es im Kern gegen das Gesetz, da ein Netzbetreiber dann zu wenig gemacht hat, um sein Netz auszubauen. Verschärft wird die Problematik m.E. duch die Absetzbewegungen der großen Netzbetreiber von ihrem Netz.
      Avatar
      schrieb am 20.09.10 18:04:14
      Beitrag Nr. 7.649 ()
      Auszug aus einem Interview mit einem CoBa-Banker, der ein Investitionsvolumen von 6 Mrd. Euro im Bereich Windkraftanlagen steuert:

      ... Im Offshore-Bereich ist die Bank bisher in Deutschland noch wenig aktiv. "Offshore kommt in Deutschland noch schwierig in die Pötte", sagt Gillmann ungewohnt bodenständig. Das liege auch an den besonders schwierigen Bedingungen, da die Anlagen im tiefen Wasser aufgestellt werden, was besondere Anforderungen an Bau und Logistik stelle. In anderen europäischen Ländern, etwa in Großbritannien oder im Mittelmeerraum stehen die Windmühlen deutlich näher an der Küste.

      Die hohen Investitionskosten von rund einer Milliarde für einen Windpark in Deutschland stellt für Kapitalgeber ein sogenanntes Klumpenrisiko dar. Das widerspricht der goldenen Bankenregel, nie alle Eier in einen Korb zu legen. Ein Ausweg wäre die Bildung von Konsortien, in die mehrere Banken jeweils kleinere Summen einbringen, doch dieser Markt ist durch die Krise immer noch am Boden. Die Banken trauen sich untereinander immer noch nicht wirklich über den Weg. Weitere Risikofaktoren für Investoren in Deutschland: Die Eigentumsverhältnisse auf hoher See sind unklar, die Frage der Grundbucheinträge ist noch nicht gelöst. Zudem seien die Einspeisetarife in Deutschland nicht so günstig wie etwa in England. Auch deshalb wandere mehr Kapital dorthin. Ungelöst sei auch die Frage nach dem Transport der großen Strommengen, die künftig auf See erzeugt werden sollen. "Im Bereich der Infrastruktur muss relativ viel passieren", so Gillmann.
      Avatar
      schrieb am 21.09.10 16:14:34
      Beitrag Nr. 7.650 ()
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 10:01:32
      Beitrag Nr. 7.651 ()
      Gestern in den Tagesthemen: Große Energiekonzerne sichern sich die Rechte an Offshore-Windparks - und bauen dann nicht. Konkurrenz ausgeschaltet und das Oligopol der Stromerzeugung abgesichert. Viele virtuelle Repower-Logos im Beitrag.

      http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-vid…
      Avatar
      schrieb am 22.09.10 22:34:04
      Beitrag Nr. 7.652 ()
      REpower Systems AG
      Hamburg
      ISIN: DE 0006177033 / DE 000A1CSFS5
      (WKN: 617703 / A1CSFS)
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung



      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 25. Oktober 2010, 11:00 Uhr, im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9, 20459 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.



      TAGESORDNUNG
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der REpower Systems AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2010, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010

      Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.repower.de/hauptversammlung/ eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 25. Oktober 2010 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2009/2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. März 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinn der REpower Systems AG in Höhe von EUR 97.214.472,00 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,57 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 9.199.829,00, eingeteilt in 9.199.829 Stückaktien EUR 14.443.731,53
      Vortrag auf neue Rechnung EUR 82.770.740,47
      Bilanzgewinn EUR 97.214.472,00
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011

      Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:

      Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Deutschland, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011 gewählt.
      6.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 4. Alt., 101 Abs. 1 AktG, § 4 DrittelbG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern der Gesellschaft gewählt werden. Die vier Anteilseignervertreter sind daher in dieser Hauptversammlung neu zu wählen.

      Mit Blick auf den zu Punkt 11 dieser Tagesordnung vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) und die in diesem Zusammenhang vorzunehmende und zu Punkt 12 dieser Tagesordnung vorgeschlagene Neubestellung aller Aufsichtsratsmitglieder sollen die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats der REpower Systems AG nur für eine Amtszeit von einem Jahr bestellt werden.

      Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
      a)

      Herrn Tulsi R. Tanti, Pune, Indien,

      Vorsitzender der Geschäftsführung der Suzlon Energy Limited, Indien
      b)

      Herrn Dr. Christof Maria Fritzen, Kronberg im Taunus, Deutschland,

      selbständiger Unternehmensberater
      c)

      Herrn Girish R. Tanti, Pune, Indien,

      Mitglied der Geschäftsführung der Suzlon Energy Limited, Indien
      d)

      Herrn Kirtikant Jasvantrai Vagadia, Pune, Indien,

      Leiter Finanzen der Suzlon Gruppe, Suzlon Energy Limited, Indien

      Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011 beschließt.

      Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Herr Tulsi R. Tanti soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
      7.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

      Zum Erwerb eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit der Erwerb nicht ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Um Aktien zurückkaufen zu können, soll der Hauptversammlung vorgeschlagen werden, der Gesellschaft eine auf fünf Jahre befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Oktober 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder von ihr abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgeübt werden.
      b)

      Arten des Erwerbs

      Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats (1) über die Börse oder (2) aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
      (1)

      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
      (2)

      Erfolgt der Erwerb aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen


      im Falle eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw.


      im Falle einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten)

      den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

      Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt.

      Das Volumen des an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. der an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

      Das an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
      c)

      Verwendung der eigenen Aktien

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
      (1)

      Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
      (2)

      Die Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten und bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder aus genehmigtem Kapital ausgegeben worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
      (3)

      Die Aktien können gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Zusammenschlüssen von Unternehmen veräußert werden.
      (4)

      Die Aktien können verwendet werden, um Bezugs- und Umtauschrechte aufgrund der Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten zu erfüllen, die im Rahmen von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auf der Grundlage der von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Oktober 2010 unter Punkt 8 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung gewährt bzw. auferlegt wurden.
      (5)

      Die eigenen Aktien können zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Geschäftsführern von Konzerngesellschaften, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern der Gesellschaft und des Konzerns


      im Rahmen des Aktienoptionsplans 2006, zu dessen Auflage die Hauptversammlung vom 30. Mai 2006 durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 21. Juni 2007 zu Tagesordnungspunkt 7 und vom 20. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 10, ermächtigt hat,


      im Rahmen des Aktienoptionsplans 2007, zu dessen Auflage die Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. August 2008 zu Tagesordnungspunkt 10, ermächtigt hat, oder


      im Rahmen des Aktienoptionsplans 2008, zu dessen Auflage die Hauptversammlung vom 20. August 2008 durch Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 ermächtigt hat,

      eingeräumt wurden oder werden. Soweit hiernach Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft begünstigt sind, entscheidet der Aufsichtsrat über die Verwendung eigener Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten.

      Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter (2), (3), (4) und (5) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

      Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter (2), (3), (4) und (5) verwendet werden.

      Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb eigener Aktien und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien auszuschließen, ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
      8.

      Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2005 II und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2010 und die entsprechende Satzungsänderung

      Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 2. Mai 2005 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ist am 1. Mai 2010 ausgelaufen. Das in § 5 Abs. 5 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2005 II wird nicht mehr benötigt, weil die Gesellschaft unter der von der Hauptversammlung am 2. Mai 2005 beschlossenen Ermächtigung keine Options- oder Wandelanleihen ausgegeben hat. Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2004 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten ist bereits am 8. Juni 2009 ausgelaufen. Der Gesellschaft soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) gewährt werden. Sie soll durch ein neues Bedingtes Kapital 2010 bedient werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente)
      (1)

      Allgemeines

      Der Vorstand wird bis zum 24. Oktober 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte bzw. Kombinationen dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 700 Millionen zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen „Inhaber“) der jeweiligen Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 4.227.267,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen“) zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich.

      Die Schuldverschreibungen können in Euro oder – begrenzt auf den entsprechenden Gegenwert – in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen ausgegeben werden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist; in einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Wandlungspflicht) für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.

      Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Die Verzinsung kann auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung ganz oder teilweise von der Höhe der Dividenden der Gesellschaft abhängig sein.

      Die Schuldverschreibungen können in Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.
      (2)

      Options- bzw. Wandlungsrecht, eventuelle Wandlungspflicht

      Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber berechtigen, nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen. Es kann auch vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und gegebenenfalls gegen Zuzahlung zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert und/oder in Geld ausgeglichen werden können. Die Optionsbedingungen können auch vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Entsprechendes gilt, wenn Optionsscheine einem Genussrecht oder einer Gewinnschuldverschreibung beigefügt werden.

      Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis kann sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft ergeben und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; gegebenenfalls kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgesetzt werden. Der Wandlungspreis und das Umtauschverhältnis können in den Wandelanleihebedingungen auch variabel, insbesondere in der Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit, festgesetzt werden. Es kann auch vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Entsprechendes gilt, wenn sich das Wandlungsrecht bzw. die Wandlungspflicht auf ein Genussrecht oder eine Gewinnschuldverschreibung bezieht.

      Die Wandelanleihebedingungen können eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen.

      Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Teilschuldverschreibung auszugebenden Stückaktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibung nicht übersteigen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
      (3)

      Ersetzungsbefugnis

      Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern der Schuldverschreibung ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor der Erklärung der Wandlung bzw. Optionsausübung entspricht.

      Die Anleihebedingungen können ferner jeweils festlegen, dass im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung auch neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Inhabern der Schuldverschreibung nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert der anderenfalls zu liefernden Aktien in Geld zahlt. Der Gegenwert je Aktie entspricht nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem auf volle Cents aufgerundeten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor der Erklärung der Optionsausübung bzw. Wandlung.
      (4)

      Options- bzw. Wandlungspreis

      Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die Options- und/oder Wandlungsrechte vorsehen, muss der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis mindestens 80% des Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung über die Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen durch den Vorstand oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80% des Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis zum dritten Tag vor der Bekanntmachung der endgültigen Konditionen gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG (einschließlich) betragen. Dies gilt auch bei einem variablen Umtauschverhältnis oder Wandlungspreis und bei Anwendung der nachfolgenden Regelungen zum Verwässerungsschutz.

      Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die eine Wandlungspflicht vorsehen, kann der Wandlungspreis für eine Aktie auch mindestens 80% des Durchschnitts der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn Börsenhandelstage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen.

      § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
      (5)

      Verwässerungsschutz

      Sofern während der Laufzeit der Schuldverschreibungen, die Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten bestimmt, Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten eintreten, so wird über die Anleihebedingungen sichergestellt, dass der wirtschaftliche Wert der bestehenden Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten unberührt bleibt, indem sie wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist oder Bezugsrechte als Kompensation gewahrt werden oder ein entsprechender Ausgleich in bar geleistet wird. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.
      (6)

      Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss

      Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, d.h. die Schuldverschreibungen sind grundsätzlich den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von einem Konzernunternehmen ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicher.

      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen,


      für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben;


      sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die gegen Barzahlung ausgegeben werden und mit einem Options- oder Wandlungsrecht (auch mit einer Wandlungspflicht) auf Aktien mit einem anteiligen Betrag von insgesamt höchstens 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals ausgestattet sind. In diese Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals einzuberechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind oder die als erworbene eigene Aktien während der Laufzeit dieser Ermächtigung in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert worden sind;


      soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.

      Soweit Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte ohne Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen insgesamt auszuschließen, wenn diese Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. wenn sie keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und wenn die Höhe der Verzinsung nicht auf der Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte müssen zudem den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
      (7)

      Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Wandlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen.
      b)

      Aufhebung des Bedingten Kapitals 2005 II und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2010

      Das in § 5 Abs. 5 der Satzung geregelte Bedingte Kapitals 2005 II wird aufgehoben.

      Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.227.267,00 durch Ausgabe von bis zu 4.227.267 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die gemäß vorstehender Ermächtigung zu lit. a) begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Anleihebedingungen benötigt wird. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung zu lit. a) jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
      c)

      Satzungsänderung

      § 5 Abs. 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „5.

      Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.227.267,00 durch Ausgabe von bis zu 4.227.267 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die die Gesellschaft oder Konzernunternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2010 bis zum 24. Oktober 2015 ausgegeben hat, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und zwar in allen Fällen jeweils soweit das Bedingte Kapital nach Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen benötigt wird. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

      Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszuschließen, ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
      9.

      Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie die entsprechende Satzungsänderung

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2006 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2011 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 4.050.898,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand der Gesellschaft hat von dieser Ermächtigung teilweise in Höhe von insgesamt EUR 810.179,00 Gebrauch gemacht. Das verbleibende Genehmigte Kapital beläuft sich damit auf EUR 3.240.719,00. Es soll, soweit es noch nicht ausgenutzt worden ist, aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital ersetzt werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a)

      Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals

      Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Mai 2006 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2011 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 4.050.898,00 zu erhöhen, wird mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des nachfolgend zu beschließenden neuen genehmigten Kapitals aufgehoben, soweit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung von der Ermächtigung noch kein Gebrauch gemacht worden ist.
      b)

      Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals

      Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Oktober 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 4.599.914,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;


      wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise ausgegebenen Aktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;


      wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt;


      soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.

      Der Vorstand wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
      c)

      Satzungsänderung

      § 5 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

      „6.

      Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Oktober 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 4.599.914,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;


      wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise ausgegebenen Aktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;


      wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt;


      soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“

      Der schriftliche Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9 über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals auszuschließen, ist im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
      10.

      Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der REpower Systems AG und der REpower Systems GmbH

      REpower Systems AG und ihre 100 %ige unmittelbare Tochtergesellschaft REpower Systems GmbH, Hamburg, haben am 6. September 2010 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der REpower Systems AG, Hamburg, und der REpower Systems GmbH, Hamburg, vom 6. September 2010 zuzustimmen.

      Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
      „Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

      zwischen

      1. REpower Systems AG,

      Überseering 10, 22297 Hamburg,

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75543,

      vertreten durch die Vorstandsmitglieder Andreas Nauen, Per Hornung Pedersen, Derrick Noe, Lars Rytter Kristensen und Matthias Schubert
      nachstehend "Organträger"

      und

      2. REpower Systems GmbH,

      Überseering 10, 22297 Hamburg,

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110242,

      vertreten durch ihren Geschäftsführer Jens Müller-Nielsen
      nachstehend "Organgesellschaft"
      § 1 Leitung der Organgesellschaft
      1.

      Die Organgesellschaft ist finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert. Die rechtliche Selbstständigkeit beider Gesellschaften bleibt hiervon unberührt.
      2.

      Die Organgesellschaft unterstellt die Leitung ihres Unternehmens dem Organträger. Der Organträger ist daher berechtigt, der Geschäftsführung der Organgesellschaft hinsichtlich der Leitung des Unternehmens Weisungen zu erteilen. Die Erteilung solcher Weisungen soll schriftlich erfolgen.
      3.

      Die Führung der Geschäfte und die Vertretung der Organgesellschaft obliegt weiterhin deren Geschäftsführung.
      § 2 Gewinnabführung
      1.

      Die Organgesellschaft verpflichtet sich – vorbehaltlich § 5 Abs. 2 Satz 3 dieses Vertrages –, beginnend mit dem am 1. April 2010 beginnenden Geschäftsjahr, ihren ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen. Abzuführen ist, vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen, der ohne die Gewinnabführung nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften entstehende Jahresüberschuss, jedoch vermindert um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr und den nach § 268 Abs. 8 HGB gegebenenfalls ausschüttungsgesperrten Betrag. § 301 AktG in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
      2.

      Die Organgesellschaft kann mit Zustimmung des Organträgers Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB, die während der Dauer des Vertrages gebildet werden, sind auf Verlangen des Organträgers aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Ausgeschlossen ist die Verlustverrechnung mit und die Abführung von Beträgen aus Kapitalrücklagen i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, die während der Laufzeit dieses Vertrages gebildet wurden. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinnrücklagen i.S.v. § 272 Abs. 3 HGB und von Kapitalrücklagen i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB, die vor dem Abschluss dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen.
      3.

      Der Anspruch auf Abführung des Gewinns nach Abs. 1 wird am letzten Tag eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft ("Bilanzstichtag") fällig und am Tage der Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft zahlbar. §§ 352, 353 HGB sind anwendbar.
      § 3 Verlustübernahme
      1.

      Der Organträger hat jeden während der Vertragsdauer nach den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften sonst entstehenden Fehlbetrag entsprechend der Regelung des § 302 Abs. 1 AktG in der jeweils geltenden Fassung bei der Organgesellschaft auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Laufzeit dieses Vertrages in die genannten Rücklagen eingestellt worden sind.
      2.

      Ein Verzicht oder Vergleich über den Ausgleichsanspruch der Organgesellschaft ist nur zulässig, wenn und soweit die Voraussetzungen entsprechend der Regelung des § 302 Abs. 3 AktG in der jeweils geltenden Fassung dafür vorliegen.
      3.

      Der Anspruch auf Ausgleich des Jahresfehlbetrages nach Abs. 1 wird am letzten Tag eines jeden Geschäftsjahres der Organgesellschaft ("Bilanzstichtag") fällig und am Tage der Feststellung des Jahresabschlusses der Organgesellschaft zahlbar. §§ 352, 353 HGB sind anwendbar.
      4.

      Für die Verjährung des Anspruches auf Verlustausgleich ist § 302 Abs. 4 AktG in der jeweils geltenden Fassung anwendbar.
      § 4 Informationsrechte
      1.

      Der Organträger ist berechtigt, jederzeit die Bücher und Schriften der Organgesellschaft einzusehen. Die Organgesellschaft verpflichtet sich, durch ihre Geschäftsführung Auskünfte insbesondere über die rechtlichen, geschäftlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Gesellschaft an den Organträger zu erteilen.
      2.

      Der Jahresabschluss ist vor seiner Feststellung dem Organträger zur Kenntnisnahme, Prüfung und Abstimmung vorzulegen.
      § 5 Wirksamkeit und Laufzeit
      1.

      Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft sowie des Aufsichtsrats des Organträgers. Er bedarf außerdem der Genehmigung durch die Hauptversammlung des Organträgers.
      2.

      Dieser Vertrag wird mit seiner Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam und gilt insbesondere hinsichtlich der Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverpflichtung erstmals für das am 1. April 2010 beginnende Geschäftsjahr der Organgesellschaft. Seine Eintragung in das Handelsregister soll sofort bewirkt werden. Erfolgt die Eintragung dieses Vertrages in das Handelsregister für die Organgesellschaft erst nach dem 31. März 2011, so gilt die Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverpflichtung erstmals für das am 1. April 2011 beginnende Geschäftsjahr der Organgesellschaft.
      3.

      Dieser Vertrag wird für die Dauer von fünf vollen Geschäftsjahren der Organgesellschaft nach Eintragung des Vertrages im Handelsregister abgeschlossen; er ist vorher nur aus wichtigem Grund kündbar. Als wichtiger Grund für beide Vertragsparteien gilt auch der Verlust des Mehrheitsbesitzes des Organträgers an der Organgesellschaft. Nach dem Ablauf der ersten fünf Jahre verlängert sich dieser Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
      § 6 Sicherheitsleistung

      Bei Beendigung des Vertrages ist der Organträger verpflichtet, den Gläubigern der Organgesellschaft in entsprechender Anwendung des § 303 AktG in der jeweils geltenden Fassung Sicherheit zu leisten.
      § 7 Schlussbestimmungen
      1.

      Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung selbst.
      2.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann eine Bestimmung treten, die dem Zweck am nächsten kommt, der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt wird. Entsprechendes gilt auch, soweit sich herausstellen sollte, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthält. In diesem Fall soll eine Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.“

      Folgende Unterlagen sind ab der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.repower.de/hauptversammlung/ zugänglich: der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 6. September 2010 , der gemeinsame Bericht des Vorstands der REpower Systems AG und der Geschäftsführung der REpower Systems GmbH über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, die Jahres- und Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte der REpower Systems AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Eröffnungsbilanz vom 27. April 2009 und die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2009 und zum 31. März 2010 der REpower Systems GmbH.
      11.

      Beschlussfassung über die Umwandlung der REpower Systems AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) und Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen REpower Systems SE

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG der Beschlussvorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der künftigen REpower Systems SE (vgl. § 13.2 des Umwandlungsplans) nur durch den Aufsichtsrat unterbreitet wird:

      Dem Umwandlungsplan vom 9. September 2010 (Urkunde des Notars Dr. Robert Diekgräf mit dem Amtssitz in Hamburg, UR.Nr. 2608/2010 DI) über die Umwandlung der REpower Systems AG wird zugestimmt und die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der zukünftigen REpower Systems SE wird genehmigt.

      Der Umwandlungsplan vom 9. September 2010 und die diesem als Anlage beigefügte Satzung der zukünftigen REpower Systems SE haben den nachfolgenden Wortlaut:
      UMWANDLUNGSPLAN
      über die formwechselnde
      Umwandlung
      der
      REpower Systems AG, Hamburg, Deutschland,
      in die Rechtsform der
      Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)
      Präambel

      Die REpower Systems AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 75543 (nachfolgend auch "REpower AG" oder "Gesellschaft"). Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Überseering 10, D-22297 Hamburg, Deutschland.

      Mit Umsetzung dieses Umwandlungsplans wird die REpower AG nach den Vorschriften der Art. 2 Abs. 4 i.V.m Art. 37 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), ABl. EG Nr. L 294/1, ("SE-VO") ohne Auflösung in die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE) mit der Firma "REpower Systems SE" (nachfolgend auch "REpower SE") umgewandelt werden (die "SE-Umwandlung").

      Bei der SE handelt es sich um die einzige europäische Kapitalgesellschaft, welche einer börsennotierten Gesellschaft mit Sitz in Deutschland, zur Verfügung steht. Der Rechtsformwechsel in eine Gesellschaft europäischen Zuschnitts spiegelt die europäische und internationale Ausrichtung der REpower AG wider. Die Firmierung als SE trägt dabei der wachsenden Bedeutung der internationalen und europaweiten Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft Rechnung und unterstreicht die bei der REpower AG vorherrschende internationale Unternehmenskultur. In diesem Zusammenhang bietet die Rechtsform der SE die Möglichkeit, die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter zu internationalisieren.

      Es ist derzeit keine Sitzverlegung der Gesellschaft beabsichtigt, so dass der Sitz der Gesellschaft nach der SE-Umwandlung Hamburg, Deutschland, sein wird.

      Der Vorstand der REpower AG stellt den folgenden Umwandlungsplan auf:
      § 1
      Umwandlung in eine SE
      1.1

      Die REpower AG wird gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m Art. 37 SE-VO mit Umsetzung dieses Umwandlungsplans in eine Europäische Gesellschaft ("SE") umgewandelt. Die Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse bleibt von der SE-Umwandlung unberührt.
      1.2

      Die Gesellschaft hat seit mindestens zwei Jahren mehrere Tochtergesellschaften, die dem Recht eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. EWR-Vertragsstaat unterliegen. Unter anderem hält die Gesellschaft 100 % der Anteile an der Gesellschaft italienischen Rechts unter der Firma REpower Italia Srl. mit Sitz in Mailand, Italien, und eingetragen im Handelsregister von Mailand unter 13193300152. Die Gesellschaftsanteile an der REpower Italia Srl. wurden am 11. Oktober 2004 von der Gesellschaft erworben. Die Gesellschaft ist seitdem Inhaberin sämtlicher Gesellschaftsanteile an der REpower Italia Srl. Die Voraussetzungen für eine formwechselnde Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 SE-VO sind damit erfüllt.
      1.3

      Die SE-Umwandlung hat weder die Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer neuen juristischen Person zur Folge. Die Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft besteht aufgrund der Wahrung der Identität des Rechtsträgers unverändert fort.
      1.4

      Die SE-Umwandlung wird mit dem Zeitpunkt der Eintragung in das für die Gesellschaft zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg wirksam (der "Umwandlungszeitpunkt").
      § 2
      Firma, Sitz, Satzung
      2.1

      Die Firma der Gesellschaft wird hinsichtlich des Rechtsformzusatzes angepasst und lautet REpower Systems SE.
      2.2

      Die REpower SE wird nach ihrer Satzung den Sitz in Hamburg, Deutschland, haben; dort befindet sich auch der Sitz ihrer Hauptverwaltung.
      2.3

      Die REpower SE erhält die als Anlage beigefügte Satzung, die Bestandteil dieses Umwandlungsplans ist (die "SE-Satzung"). In Bezug auf das genehmigte Kapital gemäß § 5.6 und die bedingten Kapitalia gemäß § 5.5, § 5.7 bis 5.9 der SE-Satzung gelten die nachfolgend unter Ziffer 3.3 bis 3.5 dargestellten Besonderheiten.
      § 3
      Grundkapital, Aktien, Aktionäre, genehmigtes und bedingtes Kapital
      3.1

      Im Zeitpunkt dieses Umwandlungsplans beträgt das Grundkapital der REpower AG EUR 9.201.579,00 und ist in 9.201.579 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) im anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 eingeteilt. Nach der vom Aufsichtsrat im Wege der Fassungsänderung beschlossenen Satzungsanpassung ist ein Grundkapital in Höhe von EUR 9.199.829,00, eingeteilt in 9.199.829 Stückaktien, ausgewiesen. Diese Satzungsänderung wurde am 31. August 2010 im Handelsregister eingetragen. Seit dem Aufsichtsratsbeschluss über die Fassungsänderung der Satzung sind Aktienbezugsrechte ausgeübt und daraufhin an die Bezugsberechtigten insgesamt 1.750 Stückaktien im anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1.750,00 ausgegeben worden. Mit Ausgabe dieser 1.750 Stückaktien wurde das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 200 AktG um EUR 1.750,00 auf EUR 9.201.579,00 erhöht. Die Anmeldung dieser Kapitalerhöhung zum Handelsregister wird gemäß § 201 AktG innerhalb eines Monats nach Ablauf dieses Geschäftsjahres erfolgen.

      Das Grundkapital der REpower AG wird im Umwandlungszeitpunkt zum Grundkapital der REpower SE, das im Wege der SE-Umwandlung erbracht sein wird, und zwar in der unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe und Einteilung in auf den Inhaber lautende Stückaktien.
      3.2

      Sämtliche Aktionäre der REpower AG werden – unter Beibehaltung ihres jeweiligen Aktienbesitzes und ihrer jeweiligen Beteiligungsquote – Aktionäre der REpower SE. Rechte Dritter, die an Aktien der REpower AG oder auf deren Bezug bestehen, setzen sich an den künftigen Aktien der REpower SE fort.
      3.3

      Das genehmigte Kapital gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der REpower AG (die "AG-Satzung") wird in der unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe im Umwandlungszeitpunkt zum genehmigten Kapital gemäß § 5 Abs. 6 der SE-Satzung. Gegenwärtig ist der Vorstand nach § 5 Abs. 6 der AG-Satzung berechtigt, das Grundkapital bis zum 29. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Ausgabe von bis zu 3.240.719 neuen Aktien einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 3.240.719,00 zu erhöhen. § 5 Abs. 6 der derzeit geltenden AG-Satzung hat folgende Fassung:

      "Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 3.240.719 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu EUR 3.240.719,00 zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen.

      Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschließen,
      a)

      soweit es erforderlich ist, um etwaige Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht auszunehmen,
      b)

      bis zu einem rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt EUR 4.050.898,00, wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden,
      c)

      bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt EUR 810.179,00 oder, sollte dieser Betrag niedriger sein, von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals (jeweils unter Anrechnung der etwaigen Ausnutzung anderweitiger Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet,
      d)

      soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von der Gesellschaft ausgegebenen Options- und Wandlungsrechte auf Aktien ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den § 5 Abs. 1, 2 und 6 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals anzupassen."

      Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Oktober 2010 ("Hauptversammlung-2010"), auf der auch über die SE-Umwandlung beschlossen werden soll, soll das genehmigte Kapital neu gefasst und § 5 Abs. 6 der AG-Satzung entsprechend geändert werden. Danach soll der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt werden, das Grundkapital bis zum 24. Oktober 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Ausgabe von bis zu 4.599.914 neuen Stückaktien einmalig oder in mehreren Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 4.599.914,00 zu erhöhen.

      Wird nach einem entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung-2010 diese Änderung der AG-Satzung vor dem Umwandlungszeitpunkt in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen, gilt der geänderte § 5 Abs. 6 der AG-Satzung als § 5 Abs. 6 der SE-Satzung für die REpower SE fort. Die beigefügte SE-Satzung sieht entsprechend in § 5 Abs. 6 ein genehmigtes Kapital vor, das dem der Hauptversammlung am 25. Oktober 2010 vorgeschlagenen genehmigten Kapital für die REpower AG entspricht. Sollte die vorgeschlagene Änderung der AG-Satzung in § 5 Abs. 6 hingegen nicht zum Umwandlungszeitpunkt im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden, gilt davon abweichend das derzeitige genehmigte Kapital in § 5 Abs. 6 der AG-Satzung als § 5 Abs. 6 der SE-Satzung für die REpower SE solange fort, bis es zu einer wirksamen Änderung von § 5 Abs. 6 der SE-Satzung kommt.
      3.4

      Die AG-Satzung sieht gegenwärtig folgende bedingte Kapitalia vor:
      3.4.1

      Gemäß § 5 Abs. 5 der AG-Satzung ist das Grundkapital der REpower AG um bis zu EUR 2.475.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.475.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2005 II). § 5 Abs. 5 der AG-Satzung hat derzeit folgende Fassung:

      "Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.475.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.475.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2005 II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelanleihen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Mai 2005 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.

      Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur im Falle der Begebung der Options- bzw. Wandelanleihen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Optionsscheine bzw. der Wandelanleihen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Anleihen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das bedingte Kapital nach Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen benötigt wird. Die aufgrund der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungs- bzw. Optionspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil.

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 5 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten."

      Auf der Hauptversammlung-2010 soll das Bedingte Kapital 2005 II aufgehoben und durch ein neues bedingtes Kapital ersetzt werden. Danach wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.227.267,00 durch Ausgabe von bis zu 4.227.267 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien erhöht (Bedingtes Kapital 2010). § 5 Abs. 5 der AG-Satzung wird entsprechend geändert.

      Wird nach einem entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung-2010 diese Änderung der AG-Satzung vor dem Umwandlungszeitpunkt in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen, gilt der geänderte § 5 Abs. 5 der AG-Satzung als § 5 Abs. 5 der SE-Satzung für die REpower SE fort. Die beigefügte SE-Satzung sieht entsprechend in § 5 Abs. 5 ein bedingtes Kapital vor, das dem der Hauptversammlung am 25. Oktober 2010 vorgeschlagenen bedingten Kapital 2010 für die REpower AG entspricht. Sollte die vorgeschlagene Änderung der AG-Satzung in § 5 Abs. 5 hingegen nicht zum Umwandlungszeitpunkt im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden, gilt davon abweichend das derzeitige bedingte Kapital 2005 II in § 5 Abs. 5 der AG-Satzung als § 5 Abs. 5 der SE-Satzung für die REpower SE solange fort, bis es zu einer wirksamen Änderung von § 5 Abs. 5 der SE-Satzung kommt. Allerdings können auf Grund des bedingten Kapitals 2005 II keine neuen Aktien mehr ausgegeben werden, da die zugrundeliegende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2005 inzwischen abgelaufen ist.
      3.4.2

      Gemäß § 5 Abs. 7 der AG-Satzung ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.900,00 durch Ausgabe von bis zu 3.900 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).

      Das Bedingte Kapital I gemäß § 5 Abs. 7 der AG-Satzung wird in der unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe zum Umwandlungszeitpunkt zum Bedingten Kapital I gemäß § 5 Abs. 7 der SE-Satzung.
      3.4.3

      Gemäß § 5 Abs. 8 der AG-Satzung bzw. nach bis zum Zeitpunkt dieses Umwandlungsplans erfolgter Ausgabe neuer Aktien aufgrund der Ausübung entsprechender Bezugsrechte ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 11.887,00 durch Ausgabe von bis zu 11.887 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II).

      Das Bedingte Kapital II gemäß § 5 Abs. 8 der AG-Satzung wird in der unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe zum Umwandlungszeitpunkt zum Bedingten Kapital II gemäß § 5 Abs. 9 der SE-Satzung.
      3.4.4

      Gemäß § 5 Abs. 9 der AG-Satzung bzw. nach bis zum Zeitpunkt dieses Umwandlungsplans erfolgter Ausgabe neuer Aktien aufgrund der Ausübung entsprechender Bezugsrechte ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 356.860,00 durch Ausgabe von bis zu 356.860 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III).

      Das Bedingte Kapital III gemäß § 5 Abs. 9 der AG-Satzung wird in der unmittelbar vor dem Umwandlungszeitpunkt bestehenden Höhe zum Umwandlungszeitpunkt zum Bedingten Kapital III gemäß § 5 Abs. 9 der SE-Satzung.
      3.5

      Sollte die REpower AG vor dem Umwandlungszeitpunkt von dem in § 5 Abs. 6 geregelten genehmigtem Kapital und/oder den in § 5 Abs. 5 und/oder § 5 Abs. 7 bis einschließlich § 5 Abs. 9 der AG-Satzung geregelten bedingten Kapitalia ganz oder teilweise Gebrauch machen, so reduziert sich der jeweilige Ermächtigungsrahmen für die Erhöhung des Grundkapitals in § 5 Abs. 5 bis § 5 Abs. 9 der AG-Satzung und es erhöhen sich die Kapitalziffern in § 5 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 sowie die Angaben zur Zahl der Aktien in § 5 Abs. 2 der AG-Satzung entsprechend. In Anbetracht dessen wird der Aufsichtsrat der REpower SE ermächtigt und zugleich angewiesen, etwaige sich aus dem Vorstehenden ergebende Änderungen hinsichtlich der Beträge und Einteilung der Kapitalia in der Fassung der diesem Umwandlungsplan beigefügten SE-Satzung vor Eintragung der SE-Umwandlung in das Handelsregister der REpower SE vorzunehmen. Etwaige vor dem Umwandlungszeitpunkt bei der REpower AG beschlossene Kapitalmaßnahmen gelten gleichermaßen für die REpower SE.
      3.6

      Die Hauptversammlung-2010 soll unter Tagesordnungspunkt 7 darüber beschließen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Oktober 2015 eigene Aktien der REpower AG bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und entsprechend erworbene eigene Aktien nach näherer Maßgabe dieses Beschlusses zu verwenden.
      § 4
      Kein Angebot der Barabfindung

      Die Aktionäre, die der SE-Umwandlung widersprechen, erhalten kein Angebot auf Barabfindung. Eine dem § 207 Abs. 1 UmwG vergleichbare Regelung ist für die formwechselnde Umwandlung einer AG in eine SE nicht vorgesehen. Dies ergibt sich daraus, dass sich die Rechtsstellung eines Aktionärs durch den Formwechsel in eine SE weder wesentlich verändert noch verschlechtert. Das gilt im vorliegenden Fall auch für die Handelbarkeit der Aktien, die durch die SE-Umwandlung unberührt bleibt.

      Die für den Fall der grenzüberschreitenden Sitzverlegung vorgesehene Barabfindung für der Sitzverlegung widersprechende Aktionäre findet vorliegend keine Anwendung.
      § 5
      Inhaber anderer Wertpapiere

      Das in § 5 Abs. 5 der AG-Satzung vorgesehene Bedingte Kapital 2005 II dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten nach Maßgabe der Optionsbedingungen an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen an die Inhaber von Wandelanleihen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 2. Mai 2005 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden. Bis zum Zeitpunkt dieses Umwandlungsplans wurden jedoch keine Optionsrechte oder Wandlungsrechte gewährt, und es sind bis zu diesem Zeitpunkt auch keine Options- oder Wandlungspflichten entstanden.

      Unter Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung-2010 soll der Vorstand bis zum 24. Oktober 2015 zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (zusammen "Schuldverschreibungen") ermächtigt werden; das Bedingte Kapital 2005 II soll durch ein Bedingtes Kapital 2010 ersetzt werden. Das Bedingte Kapital 2010 ist nur im Fall der Begebung der Schuldverschreibungen und nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der Schuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. zur Wandlung bzw. Optionsausübung verpflichtete Inhaber von Schuldverschreibungen ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen und das Bedingte Kapital 2010 nach Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen benötigt wird.

      Soweit vor dem Umwandlungszeitpunkt aufgrund des Bedingten Kapitals 2005 II oder des Bedingten Kapitals 2010 Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten begeben worden sein sollten, erhalten die Inhaber Options- oder Wandlungsrechte bzw. die Verpflichteten aus den Options- oder Wandlungspflichten nach dem Umwandlungszeitpunkt entsprechende Rechte oder Pflichten in Bezug auf Aktien der REpower SE. Ihnen werden zukünftig REpower SE-Aktien zur Bedienung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten zugeteilt. Die Anzahl der Aktien oder Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten auf Aktien ändert sich durch die SE-Umwandlung nicht.

      Das Bedingte Kapital 2005 II bzw. im Fall seiner wirksamen Beschlussfassung das Bedingte Kapital 2010 besteht nach Maßgabe des § 5 Abs. 5 der SE-Satzung fort.
      § 6
      Sonderrechte, Sondervorteile
      6.1

      Weder werden Personen im Sinne von § 194 Abs. 1 Nr. 5 UmwG und/oder Art. 20 Abs. 1 Satz 2 lit. f) SE-VO über die in § 3 Abs. 1 bzw. § 5 dieses Umwandlungsplans genannten Aktien hinaus Rechte gewährt noch sind für diese Personen besondere Maßnahmen vorgesehen.
      6.2

      Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nach Maßgabe der jeweiligen Hauptversammlungsbeschlüsse im Rahmen der Aktienoptionspläne 2005, 2006, 2007 und 2008 an die in den Aktienoptionsplänen bezeichneten Berechtigten Bezugsrechte auf Aktien an der REpower AG ausgegeben hat. Im Zuge der SE-Umwandlung erhalten die Berechtigten Bezugsrechte auf Aktien der REpower SE statt Bezugsrechte auf Aktien der REpower AG. Die Anzahl der Aktien ebenso wie die Bedingungen der Aktienoptionspläne ändern sich durch die SE-Umwandlung nicht. Die bedingten Kapitalia, welche zur Sicherung der Bezugsrechte aus den Aktienoptionsplänen geschaffen wurden, bestehen durch die SE-Umwandlung unverändert fort (siehe § 5 Abs. 7 bis Abs. 9 SE-Satzung).
      6.3

      Personen im Sinne von Art. 20 Abs. 1 Satz 2 lit. g) SE-VO (Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) werden im Zuge der SE-Umwandlung keine Sondervorteile gewährt.
      6.4

      Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 3. August 2010 (Az: 417 O 129/10) gemäß Art. 37 Abs. 6 SE-VO die Firma Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, als unabhängigen Sachverständigen für die Umwandlungsprüfung bestellt hat, welche für ihre Tätigkeit eine marktübliche Vergütung erhält.
      § 7
      Corporate Governance
      7.1

      Bei der REpower SE wird auch künftig ein dualistisches Leitungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat, eingerichtet. Das dualistische Leitungssystem ist auch in der SE dadurch gekennzeichnet, dass Vorstand und Aufsichtsrat eigenständige und voneinander unabhängige Organe sind.
      7.2

      Zum Umwandlungszeitpunkt, das heißt mit Eintragung der SE-Umwandlung in das Handelsregister der REpower AG, enden sämtliche Mandate der Vorstandsmitglieder sowie der Aufsichtsratsmitglieder der REpower AG.
      § 8
      Aufsichtsrat
      8.1

      Gemäß § 8 der diesem Umwandlungsplan beigefügten SE-Satzung wird bei der REpower SE ein Aufsichtsrat gebildet, der unverändert aus sechs Mitgliedern besteht. Von den sechs Mitgliedern sind zwei Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Hauptversammlung ist insoweit an die Wahlvorschläge der Arbeitnehmer gebunden. Bestimmt eine nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes ("SEBG") geschlossene Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in rechtlich wirksamer Weise ein abweichendes Bestellungsverfahren für die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, werden diese nicht von der Hauptversammlung bestellt, sondern nach den Regeln des vereinbarten Bestellungsverfahrens.

      Die vier Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der REpower SE sowie ein oder mehrere etwaige Ersatzmitglieder werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt (siehe § 8 Abs. 4 der SE-Satzung). Die Ersatzmitglieder werden jeweils in der Reihenfolge ihrer Bestellung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats, sobald ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die Amtszeit der Ersatzmitglieder dauert jeweils bis zum Ende der regulären Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, sofern nicht eine Neuwahl für dieses beschlossen wird.
      8.2

      Die Arbeitnehmervertreter des ersten Aufsichtsrats werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren bestellt (siehe hierzu unten § 11).
      8.3

      Abweichend von der generellen Regelung in § 8 Abs. 2 der SE-Satzung erfolgt die Bestellung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft beschließt oder hätte beschließen müssen, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Geschäftsjahr, in dem die SE-Umwandlung in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.
      § 9
      Vorstand

      Unbeschadet der aktienrechtlichen Zuständigkeit des Aufsichtsrats zur Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder der REpower SE ist davon auszugehen, dass die im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Umwandlung der REpower AG in die REpower SE amtierenden Mitglieder des Vorstands der REpower AG zu Vorständen der REpower SE bestellt werden.
      § 10
      Folgen der SE-Umwandlung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen

      Die SE-Umwandlung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse und ihre bestehenden Vertretungen. Es ändert sich lediglich die Rechtsform des Arbeitgebers und es tritt gegebenenfalls eine grenzüberschreitend zuständige Vertretung (SE-Betriebsrat) oder ein grenzüberschreitende Anhörungs-/Unterrichtungsrechte gewährleistendes Verfahren hinzu. Im Einzelnen:
      a)

      Bestehende Anstellungsverträge und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer der REpower AG bleiben unberührt und werden von der REpower SE fortgeführt. Eine Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit erfolgt nicht. Entsprechendes gilt für die Anstellungsverträge sowie die aus ihnen resultierenden Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer der übrigen Konzerngesellschaften.
      b)

      Soweit Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten, bleiben diese nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung bestehen.
      c)

      Die Betriebsverfassung nach dem Betriebsverfassungsgesetz und die entsprechend diesem Gesetz bei der REpower AG und/oder von ihr abhängigen Gesellschaften in Deutschland gebildeten Vertretungen bleiben ebenfalls unberührt. Die Vertretung der Arbeitnehmer wird allerdings ergänzt um eine grenzüberschreitend zuständige Belegschaftsvertretung (SE-Betriebsrat) oder ein gegebenenfalls mit dem besonderen Verhandlungsgremium (siehe dazu nachfolgend § 11) anstelle eines SE-Betriebsrats zu vereinbarendes Verfahren, das den Arbeitnehmern vergleichbare Anhörungs- und Unterrichtungsrechte gewährt wie einem SE-Betriebsrat. Ein SE-Betriebsrat wäre zuständig für grenzüberschreitende Angelegenheiten der SE und ihrer Tochtergesellschaften oder ihrer Betriebe in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
      § 11
      Beteiligung der Arbeitnehmer
      11.1

      Hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer werden die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2001/86/EG des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer vom 8. Oktober 2001, ABl. EG Nr. L 294/22 ("SE-RL"), insbesondere das deutsche SE-Beteiligungsgesetz ("SEBG") beachtet. Das danach vorgesehene Verfahren der Beteiligung der Arbeitnehmer wird durchgeführt. Es dient der Sicherung der erworbenen Rechte der Arbeitnehmer auf Beteiligung an Unternehmensentscheidungen.
      11.2

      Der Vorstand der REpower AG wird hierzu die Arbeitnehmervertretungen bzw. die Arbeitnehmer der REpower AG und der von ihr beherrschten Gesellschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat gemäß § 4 SEBG unverzüglich nach Offenlegung des Umwandlungsplans über das Umwandlungsvorhaben informieren und sie zur Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums schriftlich auffordern (§ 4 Abs. 1 SEBG).
      11.3

      Das besondere Verhandlungsgremium wird nach der in § 5 Abs. 1 SEBG enthaltenen gesetzlichen Regelung, ausgehend von den Arbeitnehmerzahlen der REpower-Gruppe in den einzelnen Mitgliedstaaten zum 8. September 2010, insgesamt 16 Mitglieder aus acht Staaten der EU und des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. Die Wahl oder die Bestellung der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums wird nach dem jeweiligen nationalen Recht erfolgen.
      11.4

      Die neun Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums aus Deutschland werden von dem gemäß § 8 SEBG zu bildenden Wahlgremium gewählt.
      11.5

      Die REpower AG strebt den Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE mit dem besonderen Verhandlungsgremium an.
      11.6

      Für den Fall, dass es nicht zu einem solchen Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung kommt, würde die gesetzliche Auffanglösung eingreifen. Danach wäre bei der zukünftigen REpower SE ein SE-Betriebsrat zu bilden (§ 23 SEBG). Des Weiteren fände eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der REpower SE statt, die hinsichtlich des Beteiligungsverhältnisses jedenfalls der derzeit für die REpower AG maßgeblichen Arbeitnehmerbeteiligung gemäß Drittelbeteiligungsgesetz entspricht.
      § 12
      Weiteres Verfahren
      12.1

      Der Umwandlungsplan wird gemäß Art. 37 Abs. 5 SE-VO offengelegt werden.
      12.2

      Die SE-Umwandlung bedarf gemäß Art. 37 Abs. 7 SE-VO eines Beschlusses der Hauptversammlung, mit dem diesem Umwandlungsplan zugestimmt und die SE-Satzung genehmigt wird.
      12.3

      Daneben ist das Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer durchzuführen.
      12.4

      Die SE-Umwandlung wird erst mit Eintragung im zuständigen Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg wirksam werden. Die Eintragung kann erst erfolgen, wenn das nach dem SEBG durchzuführende Verfahren zur Beteiligung der Arbeitnehmer durchgeführt worden ist.
      § 13
      Geschäftsjahr, Abschlussprüfer
      13.1

      Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt unverändert am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres. Änderungen treten durch die SE-Umwandlung nicht ein.
      13.2

      Zum Abschlussprüfer der REpower SE sowie zum Konzernabschlussprüfer des REpower-Konzerns für das erste Geschäftsjahr wird Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestellt. Das erste Geschäftsjahr der REpower SE ist das Geschäftsjahr der Gesellschaft, in dem die SE-Umwandlung im Handelsregister der REpower AG eingetragen wird.
      § 14
      Kosten

      Die Kosten, die durch die Aufstellung und Umsetzung dieses Umwandlungsplans entstehen, trägt die Gesellschaft bis zu einem Maximalbetrag von EUR 500.000,00.
      S A T Z U N G
      der REpower Systems SE
      I.
      Allgemeine Bestimmungen
      § 1
      Firma und Sitz
      1.1

      Die Firma der Gesellschaft lautet:
      REpower Systems SE
      1.2

      Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.
      § 2
      Gegenstand des Unternehmens
      2.1

      Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Windenergieanlagen sowie von sonstigen Produkten im Bereich Regenerativer Energien, insbesondere für Windenergieanlagen sowie die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen aller Art.
      2.2

      Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Insbesondere ist die Gesellschaft berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu übernehmen, zu veräußern oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann den Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wahrnehmen.
      § 3
      Dauer und Geschäftsjahr
      3.1

      Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
      3.2

      Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des unmittelbar darauf folgenden Jahres.
      § 4
      Bekanntmachungen
      4.1

      Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Wenn gesetzlich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des elektronischen Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform.
      4.2

      Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.
      4.3

      Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 AktG durch Kreditinstitute erfolgt ausschließlich auf dem Weg elektronischer Kommunikation. Gleiches gilt, soweit die Voraussetzungen des § 30b Abs. 3 WpHG erfüllt sind, für die Übermittlung von Mitteilungen durch die Gesellschaft nach § 125 Abs. 2 AktG.
      II.
      Grundkapital und Aktien
      § 5
      Grundkapital und Aktien
      5.1

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.199.829,00.
      5.2

      Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.199.829 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00.
      5.3

      Die Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber. Die Form der Aktien und der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann Einzelaktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Sammelaktien).
      5.4

      Bei Kapitalerhöhungen kann der Beginn der Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 Satz 3 AktG bestimmt werden.
      5.5

      Das Grundkapital ist um bis zu EUR 4.227.267,00 durch Ausgabe von bis zu 4.227.267 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die die Gesellschaft oder Konzernunternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2010 bis zum 24. Oktober 2015 ausgegeben hat, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten aus diesen Schuldverschreibungen Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen, und zwar in allen Fällen jeweils soweit das Bedingte Kapital 2010 nach Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen benötigt wird. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
      5.6

      Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. Oktober 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 4.599.914,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

      Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,


      um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen;


      wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise ausgegebenen Aktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;


      wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt;


      soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten, die von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt ist, ausgegeben wurden oder noch werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde.

      Der Vorstand ist ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
      5.7

      Das Grundkapital ist um bis zu nominal EUR 3.900,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 3.900 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2005 und der durch die Hauptversammlung am 2. Mai 2005 erteilten und durch die Hauptversammlung am 30. Mai 2006 bestätigten und durch die Hauptversammlung am 21. Juni 2007 geänderten Ermächtigung ausgegeben wurden, von diesen Gebrauch machen (Bedingtes Kapital I).

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung und insbesondere § 5 Abs. 7 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals I anzupassen.
      5.8

      Das Grundkapital ist um bis zu nominal EUR 11.887,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur durch Ausgabe von bis zu 11.887 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die im Rahmen des Aktienoptionsplanes 2006 und der durch die Hauptversammlung am 30. Mai 2006 erteilten Ermächtigung ausgegeben wurden, von diesen Gebrauch machen (Bedingtes Kapital II).

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung und insbesondere § 5 Abs. 8 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals II anzupassen.
      5.9

      Das Grundkapital ist um bis zu nominal EUR 356.860,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 356.860 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die im Rahmen der Aktienoptionspläne 2007 und 2008 ausgegeben wurden, von diesen Gebrauch machen.

      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung und insbesondere § 5 Abs. 9 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals III anzupassen.
      III.
      Vorstand
      § 6
      Zusammensetzung
      6.1

      Der Vorstand besteht aus einer Person oder mehreren Personen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
      6.2

      Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat jeweils für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.
      6.3

      Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes sowie weitere Mitglieder des Vorstandes zu stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
      6.4

      Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, sofern nicht das Gesetz oder die Geschäftsordnung des Vorstands Abweichendes bestimmen. Sofern ein Vorsitzender des Vorstandes und ein Finanzvorstand ernannt wurden, kann ein Beschlussvorschlag nicht angenommen werden, wenn beide zusammen gegen den Beschlussvorschlag stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstands, sofern ein solcher ernannt wurde, den Ausschlag. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstands und, soweit ein Vorsitzender des Vorstands und/oder ein Finanzvorstand ernannt wurden, davon entweder der Vorsitzende des Vorstands oder der Finanzvorstand an der Beschlussfassung teilnehmen.
      6.5

      Der Vorstand gibt sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung, wenn nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt.
      § 7
      Vertretung und Geschäftsführung
      7.1

      Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.
      7.2

      Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern das Recht einräumen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten. Er kann Vorstandsmitgliedern ferner gestatten, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zu vertreten, die mit oder gegenüber diesen Vorstandsmitgliedern als Vertreter Dritter vorzunehmen sind.
      7.3

      Die folgenden Arten von Geschäften dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden:
      a)

      Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftsbereiche;
      b)

      Erwerb und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie von Betrieben oder Betriebsteilen, wenn die Erwerbskosten bzw. der Veräußerungserlös im Einzelfall EUR 5 Mio. übersteigen, sofern die entsprechende Investition nicht bereits in einem vom Aufsichtsrat gebilligten Budget oder Geschäftsplan enthalten ist;
      c)

      Emission von Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten.
      7.4

      Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass weitere Arten von Geschäften oder bestimmte Maßnahmen nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen.
      IV.
      Aufsichtsrat
      § 8
      Zusammensetzung und Amtszeit
      8.1

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung bestellt werden. Von den sechs Mitgliedern des Aufsichtsrats werden zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer bestellt, wobei die Hauptversammlung insoweit an diese Wahlvorschläge gebunden ist. In Bezug auf die übrigen vier Mitglieder des Aufsichtsrats ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Bestimmt eine Vereinbarung gemäß dem SE-Beteiligungsgesetz über die Arbeitnehmerbeteiligung in einer Europäischen Gesellschaft („Beteiligungsvereinbarung“) in rechtlich wirksamer Weise ein abweichendes Verfahren über die Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, werden die Arbeitnehmervertreter nicht von der Hauptversammlung bestellt, sondern gemäß den Vorschriften der Beteiligungsvereinbarung.
      8.2

      Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet in jedem Fall jeweils spätestens nach Ablauf von sechs Jahren seit ihrer Bestellung. Wiederbestellungen sind zulässig.
      8.3

      Abweichend von der Regelung des vorstehenden Absatzes 2 erfolgt die Bestellung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft beschließt oder hätte beschließen müssen, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Geschäftsjahr, in dem die Umwandlung der REpower Systems AG in eine Europäische Gesellschaft (SE) in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird.
      8.4

      Für die von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählten Aufsichtsratsmitglieder können ein oder mehrere Ersatzmitglieder von der Hauptversammlung, ebenfalls ohne Bindung an Wahlvorschläge, bestellt werden, die in der Reihenfolge ihrer Bestellung Mitglieder des Aufsichtsrats werden, sobald ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Dies gilt nicht, sofern die Hauptversammlung vor dem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds einen Nachfolger wählt. Das Ersatzmitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds an dessen Stelle, längstens jedoch bis zum Ende der Hauptversammlung, in der eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen stattfindet. Sofern nichts anderes in der Beteiligungsvereinbarung in rechtlich wirksamer Weise festgelegt worden ist, gilt Entsprechendes für die Bestellung von Ersatzmitgliedern für Arbeitnehmervertreter, wobei insoweit die Hauptversammlung an Wahlvorschläge gebunden ist.
      8.5

      Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds.
      8.6

      Jedes Mitglied des Aufsichtsrates und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder gegenüber dem Vorstand niederlegen.
      § 9
      Vorsitzender und Stellvertreter
      9.1

      Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt sind, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.
      9.2

      Scheiden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.
      § 10
      Einberufung und Beschlussfassung
      10.1

      Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von acht Kalendertagen in Textform einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und auch mündlich oder fernmündlich einberufen.
      10.2

      Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates Beschlussfassungen auch in Textform, im Wege mündlicher oder fernmündlicher Abstimmung oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videozuschaltung, erfolgen. Ein Widerspruchsrecht der Mitglieder des Aufsichtsrates besteht insoweit nicht. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates.
      10.3

      Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme enthält.
      10.4

      Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrates dadurch teilnehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Darüber hinaus können abwesende Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu bestimmenden angemessenen Frist in Textform, mündlich, fernmündlich oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videozuschaltung abgeben (gemischte Beschlussfassung). Ein Widerspruchsrecht der Aufsichtsratsmitglieder gegen eine gemischte Beschlussfassung besteht nicht.
      10.5

      Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden in der betreffenden Sitzung – auch bei Wahlen – den Ausschlag.
      10.6

      Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates sind Niederschriften anzufertigen, die vom Sitzungsleiter oder bei Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen, vom Leiter der Abstimmung zu unterzeichnen sind. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung oder Beschlussfassung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrates anzugeben. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates kann hierzu näheres bestimmen.
      10.7

      Der Aufsichtsrat soll sich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben.
      10.8

      Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.
      § 11
      Ausschüsse des Aufsichtsrates

      Der Aufsichtsrat ist befugt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden und ihnen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einzelne seiner Aufgaben und Rechte zur selbständigen Wahrnehmung zu übertragen.
      § 12
      Vergütung
      12.1

      Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Festvergütung in Höhe von EUR 15.000,00 je Geschäftsjahr mit einer Dauer von zwölf Monaten.

      Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats als variable Vergütung einen Betrag von EUR 1.000,00 für jeden vollen Prozentpunkt, um den die nach IFRS ermittelte Konzernergebnismarge vor Steuern und Zinsen (EBIT-Marge) gegenüber dem Vorjahr gesteigert wurde. Die variable Vergütung darf insgesamt maximal EUR 20.000,00 je Geschäftsjahr betragen.
      12.2

      Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte der Vergütung gemäß § 12 Abs. 1, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Anderthalbfache. Soweit die Vergütung umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Gesellschaft zur Erstattung verpflichtet.
      12.3

      Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung („D & O-Versicherung“) abschließen, sofern die Prämien EUR 8.000,00 pro Kalenderjahr und Aufsichtsratsmitglied nicht übersteigen.
      V.
      Hauptversammlung
      § 13
      Ort und Einberufung
      13.1

      Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt.
      13.2

      Die Hauptversammlung wird vom Vorstand in den durch Gesetz oder Satzung bestimmten Fällen sowie dann einberufen, wenn die Einberufung zum Wohl der Gesellschaft erforderlich ist (Art. 54 Absatz 2 SE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001).
      13.3

      Die Einberufung muss, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht sein, sofern das Gesetz keine kürzere Frist zulässt (Einberufungsfrist). Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 14 Abs. 1.
      § 14
      Teilnahmerecht
      14.1

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Vorstand ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung zu verkürzen.
      14.2

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis erbracht hat.
      14.3

      Weitere Einzelheiten der Anmeldung und der Führung des besonderen Nachweises kann der Vorstand bei der Einberufung der Hauptversammlung bekannt machen.
      § 15
      Leitung der Hauptversammlung
      15.1

      Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats oder eine andere vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats ernannte Person.
      15.2

      Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmung. Der Vorsitzende der Hauptversammlung ist berechtigt, die Rede- und Fragezeit der Aktionäre angemessen zu begrenzen. Der Versammlungsleiter ist insbesondere berechtigt, den zeitlichen Rahmen für die Hauptversammlung, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für die Rede- und Fragezeit einzelner Aktionäre zu Beginn oder während der Hauptversammlung festzulegen.
      § 16
      Beschlussfassung in der Hauptversammlung
      16.1

      Bei Abstimmungen gewährt je eine Aktie eine Stimme.
      16.2

      Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern in der Einberufung keine gesetzlich zulässige Erleichterung bestimmt ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
      16.3

      Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht die Satzung oder die SE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001) oder das im Sitzstaat der Gesellschaft für Aktiengesellschaften maßgebliche Recht zwingend eine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Dies gilt auch für Fälle, für die gesetzlich eine größere Kapitalmehrheit bestimmt, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
      16.4

      Für einen Beschluss über die Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen, bzw., sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichend. Dies gilt nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, für einen Beschluss gemäß Art. 8 Absatz 6 der SE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001) sowie für Fälle, für die eine höhere Stimmen- oder Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
      § 17
      Ordentliche Hauptversammlung

      Die ordentliche Hauptversammlung findet binnen sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Ihr werden der Jahresabschluss, der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns und wählt den Abschlussprüfer.
      VI.
      Rechnungslegung und Gewinnverwendung
      § 18
      Rechnungslegung und Gewinnverwendung
      18.1

      Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und unverzüglich nach Aufstellung dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen zu prüfen und über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten, dabei hat er auch zu dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer Stellung zu nehmen. Der Aufsichtsrat hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Vorlagen des Vorstands und der Bericht des Abschlussprüfers zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. § 171 Abs. 3 Satz 2 AktG bleibt unberührt.
      18.2

      Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bei der Feststellung des Jahresabschlusses den Jahresüberschuss, der nach Abzug der in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Beträge und eines Verlustvortrags verbleibt, bis zur Hälfte in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
      VII.
      Schlussbestimmungen
      § 19
      Änderung der Fassung dieser Satzung

      Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung ermächtigt, die lediglich ihre Fassung betreffen.
      § 20
      Erbringung des Grundkapitals bei Umwandlung, Aufwand der Umwandlung
      20.1

      Das satzungsmäßige Grundkapital beträgt bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) EUR 9.199.829,00. Es ist in dieser Höhe vollständig erbracht im Wege der Umwandlung der REpower Systems AG (Amtsgericht Hamburg, HRB 75543) in eine Europäische Gesellschaft (SE).
      20.2

      Den Gründungsaufwand im Zusammenhang mit der Umwandlung der REpower Systems AG in die REpower Systems SE trägt die Gesellschaft bis zu einem Betrag von EUR 500.000,00.
      § 21
      Gründungsaufwand

      Die frühere Satzungsregelung zum Gründungsaufwand der REpower Systems AG (Amtsgericht Hamburg, HRB 75543) lautete:

      Die Gesellschaft trägt die mit ihrer Gründung, der Eintragung im Handelsregister und der diesbezüglichen Bekanntmachung verbundenen Kosten bis zu einem Betrag von EUR 5.000,00.
      12.

      Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der Anteilseigner in den ersten Aufsichtsrat der REpower Systems SE

      Der Hauptversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 11 vorgeschlagen, dem Umwandlungsplan des Vorstands über die formwechselnde Umwandlung der REpower Systems AG, Hamburg, Deutschland, in die Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zuzustimmen und die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der zukünftigen REpower Systems SE zu genehmigen. Vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses der Hauptversammlung zu Punkt 11 der Tagesordnung sind nach Art. 40 Abs. 3 Satz 1 SE-VO, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 SEAG i.V.m. § 8 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der REpower Systems SE vier Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der SE von der Hauptversammlung zu wählen. Dementsprechend schlägt der Aufsichtsrat vor, als Anteilseignervertreter zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der REpower Systems SE die bereits unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Personen zu wählen, nämlich:
      a)

      Herrn Tulsi R. Tanti, Pune, Indien,

      Vorsitzender der Geschäftsführung der Suzlon Energy Limited, Indien
      b)

      Herrn Dr. Christof Maria Fritzen, Kronberg im Taunus, Deutschland,

      selbständiger Unternehmensberater
      c)

      Herrn Girish R. Tanti, Pune, Indien,

      Mitglied der Geschäftsführung der Suzlon Energy Limited, Indien
      d)

      Herrn Kirtikant Jasvantrai Vagadia, Pune, Indien,

      Leiter Finanzen der Suzlon Gruppe, Suzlon Energy Limited, Indien.

      Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Geschäftsjahr der REpower Systems SE beschließt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum ersten Aufsichtsrat der REpower Systems SE im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Herr Tulsi R. Tanti soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

      BERICHTE ZUR TAGESORDNUNG

      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb eigener Aktien und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien auszuschließen

      Das Aktiengesetz bietet in seinem § 71 Abs. 1 Nr. 8 die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben.

      Die Gesellschaft ist derzeit nicht ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Es soll eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden.
      (1)

      Erwerb unter Ausschluss des Andienungsrechts

      Der Beschlussvorschlag zu Punkt 7 der Tagesordnung sieht vor, den Vorstand mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen, die maximal 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ausmachen dürfen. Dabei hat der Erwerb über die Börse, aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder aufgrund einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erfolgen. Der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist jeweils zu beachten. Bei der an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten können die Adressaten dieser Aufforderung entscheiden, wie viele Aktien sie der Gesellschaft zu welchem Preis (bei Festlegung einer Preisspanne) anbieten möchten.

      Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, kann das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten begrenzt werden. Dabei kann es dazu kommen, dass die von den Aktionären angebotene Menge an Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft nachgefragte Menge an Aktien übersteigt. In diesem Fall muss eine Zuteilung nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine Repartierung nach dem Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten vorzunehmen, weil sich das Erwerbsverfahren so in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch besser abwickeln lässt. Außerdem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebrochene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzustellen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt.

      Der jeweils gebotene Preis bzw. die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) dürfen den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Angebots bzw. einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der fünf Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt. Das an alle Aktionäre gerichtete Kaufangebot bzw. die an alle Aktionäre gerichtete Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
      (2)

      Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

      Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien dient der vereinfachten Mittelbeschaffung. Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung den Vorstand auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre ermächtigen. Der Vorstand bedarf nach dem Beschlussvorschlag auch zur Verwendung der eigenen Aktien der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

      Voraussetzung ist dabei in der hier unter Tagesordnungspunkt 7 c) Ziffer (2) vorgeschlagenen Alternative, dass die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Hiermit wird von der gesetzlich zulässigen und in der Praxis üblichen Möglichkeit eines erleichterten Bezugsrechtsausschlusses Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – den Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5% des Börsenpreises betragen. Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und in einer anderen Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt angesichts des starken Wettbewerbs an den Kapitalmärkten im Interesse der Gesellschaft. Für die Gesellschaft eröffnet sich damit die Chance, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, den Aktionärskreis zu erweitern und den Wert der Aktie zu stabilisieren. Mit der Veräußerung zu einem den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitenden Kaufpreis sowie mit der Begrenzung des Anteils der unter Bezugsrechtsausschluss veräußerbaren eigenen Aktien auf insgesamt maximal 10% des Grundkapitals (bei Wirksamwerden und bei Ausübung der Ermächtigung) werden die Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt. In die 10%-Grenze werden auch andere Aktien eingerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder ausgegeben worden sind (z.B. aus Genehmigtem Kapital) oder die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen entstehen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Da die eigenen Aktien nahe am Börsenpreis platziert werden, kann grundsätzlich jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.

      Nach dem zu Tagesordnungspunkt 7 c) Ziffer (3) vorgeschlagenen Beschluss hat die Gesellschaft darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, anderen Vermögensgegenständen in Zusammenhang mit solchen Akquisitionsvorhaben oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen als Gegenleistung anbieten zu können, wenn diese Gegenleistung verlangt wird. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten zu solchen Erwerben bzw. Zusammenschlüssen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen werden Vorstand und Aufsichtsrat darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Sie werden sich insbesondere bei der Bemessung des Werts der als Gegenleistung gewährten eigenen Aktien am Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft orientieren. Um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch etwaige Schwankungen des Börsenpreises in Frage zu stellen, ist eine systematische Anknüpfung an einen Börsenpreis allerdings nicht vorgesehen.

      Ferner sieht die Ermächtigung unter Tagesordnungspunkt 7 c) Ziffer (4) vor, dass die aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre genutzt werden können, um Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten aus den von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften, an denen die REpower Systems AG zu 100% beteiligt ist, ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen zu erfüllen. Die Eckpunkte der entsprechenden Anleihebedingungen ergeben sich aus dem Beschlussvorschlag zu Punkt 8 der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 25. Oktober 2010. Über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, hat der Vorstand einen schriftlichen Bericht erstattet, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist. Es kann zweckmäßig sein, anstelle der Nutzung des Bedingten Kapitals ganz oder teilweise eigene Aktien zur Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten einzusetzen. Es entstehen keine Belastungen für die Aktionäre, die über die mit einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen gegebenenfalls verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehen. Vielmehr wird lediglich die Flexibilität des Vorstands erhöht, indem er die besagten Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nicht zwingend aus bedingtem Kapital bedienen muss, sondern auch eigene Aktien dazu verwenden kann, wenn das in der konkreten Situation im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre günstiger erscheint.

      Tagesordnungspunkt 7 c) (5) ermächtigt die Gesellschaft, eigene Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten aufgrund der Ausübung von Optionsrechten im Rahmen der Aktienoptionspläne 2006, 2007 und 2008 der Gesellschaft zu nutzen. Diese Aktienoptionspläne wurden auf der Grundlage der von den Hauptversammlungen der Gesellschaft am 30. Mai 2006 zu Punkt 8 der Tagesordnung (Aktienoptionsplan 2006), am 21. Juni 2007 zu Punkt 7 der Tagesordnung (Aktienoptionsplan 2007), sowie am 20. August 2008 zu Punkt 10 der Tagesordnung (Aktienoptionsplan 2008) beschlossenen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktienoptionen aufgelegt. Durch den letztgenannten Beschluss wurden zugleich die Aktienoptionspläne 2006 und 2007 geändert. Die Eckpunkte der entsprechenden Optionsbedingungen ergeben sich aus den jeweiligen Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung. Soweit die Gesellschaft von der Möglichkeit, eigene Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen zu verwenden, Gebrauch macht, muss das jeweils zu ihrer Bedienung geschaffene bedingte Kapital nicht in Anspruch genommen werden. Es entstehen also keine über die mit einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Aktienoptionen verbundenen Verwässerungseffekte hinausgehenden Belastungen für die Aktionäre. Vielmehr wird lediglich die Flexibilität des Vorstands bzw. – soweit der Vorstand begünstigt ist – des Aufsichtsrats erhöht, indem er die Aktienoptionen nicht zwingend aus bedingtem Kapital bedienen muss, sondern auch eigene Aktien dazu verwenden kann, wenn ihm das in der konkreten Situation im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre günstiger erscheint.

      Schließlich können die aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien nach dem zu Tagesordnungspunkt 7 c) Ziffer (1) vorgeschlagenen Beschluss von der Gesellschaft eingezogen werden, ohne dass hierfür eine erneute Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich wäre. Gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann die Hauptversammlung einer Gesellschaft die Einziehung ihrer voll eingezahlten Stückaktien beschließen, ohne dass hierdurch eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft erforderlich wird. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapitalherabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor. Durch die Einziehung eigener Aktien ohne Kapitalherabsetzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die erforderlich werdende Änderung der Satzung hinsichtlich der sich durch eine Einziehung verändernden Anzahl der Stückaktien vorzunehmen.

      Bei der Entscheidung über den Erwerb und die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand allein vom wohlverstandenen Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.

      Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über eine Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigungen unterrichten.

      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 8 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) auszuschließen

      Durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2005 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 1. Mai 2010 einmalig oder mehrfach auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente zu begeben. Zu ihrer Bedienung wurde das in § 5 Abs. 5 der Satzung geregelte Bedingte Kapital 2005 II in Höhe von jeweils bis zu EUR 2.475.000,00 geschaffen. Die Ermächtigung soll durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden. Zugleich soll das Bedingte Kapital 2005 II aufgehoben werden, weil unter der bestehenden Ermächtigung keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden und dieses Kapital daher nicht benötigt wird. An ihre Stelle soll das neu zu beschließende Bedingte Kapital 2010 treten.

      Die Begebung von Schuldverschreibungen kann zusätzlich zu den klassischen Möglichkeiten der Fremd- und Eigenkapitalaufnahme der Gesellschaft die Möglichkeit bieten, je nach Marktlage attraktive Finanzierungsalternativen am Kapitalmarkt zu nutzen. Der Gesellschaft fließt zumeist zinsgünstig Fremdkapital zu, das ihr später unter Umständen als Eigenkapital erhalten bleibt. Um der Gesellschaft diese Möglichkeit einer zinsgünstigen Fremdfinanzierung zu erhalten und zugleich größere wirtschaftliche Spielräume als unter den bestehenden Ermächtigungen einzuräumen, sollen die bestehenden Ermächtigungen aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

      Die unter Punkt 8 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 700 Millionen sowie zur Schaffung des entsprechenden Bedingten Kapitals von bis zu EUR 4.227.267,00 soll dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere bei Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen den Weg zu einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung eröffnen.

      Die ferner vorgesehene Möglichkeit, neben der Einräumung von Options- und/oder Wandlungsrechten auch Wandlungspflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments. Die Ermächtigung gibt der Gesellschaft die erforderliche Flexibilität, die Schuldverschreibungen selbst oder über Konzernunternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, zu platzieren. Schuldverschreibungen können außer in Euro auch in anderen gesetzlichen Währungen, wie beispielsweise eines OECD-Landes, mit und ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden.

      Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Bei einer Platzierung über Konzernunternehmen muss die Gesellschaft ebenfalls sicherstellen, dass den Aktionären der Gesellschaft das gesetzliche Bezugsrecht gewährt wird. Um die Abwicklung zu erleichtern, ist die Möglichkeit vorgesehen, die Schuldverschreibungen an ein oder mehrere Kreditinstitute oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Schuldverschreibungen entsprechend ihrem Bezugsrecht zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht).

      Der Vorstand soll jedoch auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Solche Spitzenbeträge können sich aus dem Betrag des jeweiligen Emissionsvolumens und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Ein Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge erleichtert in diesen Fällen die Abwicklung der Kapitalmaßnahme. Die vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen freien Spitzen werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Durch die Beschränkung auf Spitzenbeträge erleiden die Aktionäre keine nennenswerte Verwässerung; sie ist nach Ansicht des Vorstands sachlich gerechtfertigt und angemessen.

      Der Vorstand soll ferner ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insoweit auszuschließen, als sich die Ausgabe von Aktien aufgrund von Options- bzw. Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten auf bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Durch diese Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts erhält die Gesellschaft die Flexibilität, günstige Kapitalmarktsituationen kurzfristig wahrzunehmen und durch eine marktnahe Festsetzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festlegung von Zinssatz und Ausgabepreis der Schuldverschreibung zu erreichen. Maßgeblich hierfür ist, dass im Gegensatz zu einer Emission von Schuldverschreibungen mit Bezugsrecht der Ausgabepreis erst unmittelbar vor der Platzierung festgesetzt werden kann, wodurch ein erhöhtes Kursänderungsrisiko für den Zeitraum einer Bezugsfrist vermieden werden kann. Bei Gewährung eines Bezugsrechts müsste dagegen der Bezugspreis bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist veröffentlicht werden. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht damit ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der Anleihekonditionen führt. Die Bezugsfrist erschwert es auch, kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse zu reagieren. Insbesondere bei Schuldverschreibungen kommt hinzu, dass bei Gewährung eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit über seine Ausübung die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden ist. Indem der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen in diesen Fällen nicht wesentlich unter ihrem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten rechnerischen Marktwert festgelegt wird, soll dem Schutzbedürfnis der Aktionäre hinsichtlich einer wirtschaftlichen Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen werden. Bei einem Ausgabepreis zum Marktwert sinkt der Wert des Bezugsrechts praktisch auf Null. Den Aktionären entsteht damit kein wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil durch einen Bezugsrechtsausschluss. Der Vorstand wird bestrebt sein, einen möglichst hohen Ausgabepreis zu erzielen und den wirtschaftlichen Abstand zu dem Preis, zu dem die bisherigen Aktionäre Aktien über den Markt zukaufen können, möglichst niedrig zu bemessen. Aktionäre, die ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft aufrechterhalten möchten, können dies durch einen Zukauf über den Markt zu annähernd gleichen Konditionen erreichen. Auch eine relevante Einbuße der Beteiligungsquote scheidet aus Sicht der Aktionäre aus.

      Die Ermächtigung ist auf die Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten (auch mit Wandlungspflichten) beschränkt, auf die bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Auf diese 10%-Grenze des Grundkapitals ist eine anderweitige Ausgabe von Aktien oder Veräußerung von eigenen Aktien einzuberechnen, soweit diese unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit der vorgeschlagenen Ermächtigung erfolgt. Durch diese Einbeziehung wird sichergestellt, dass keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, wenn dies dazu führen würde, dass insgesamt für mehr als 10% des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktionäre in unmittelbarer oder mittelbarer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. Diese weitergehende Beschränkung liegt im Interesse der Aktionäre, die bei entsprechenden Kapitalmaßnahmen ihre Beteiligungsquote möglichst aufrechterhalten wollen; ihr zusätzliches Investment kann sich in diesen Fällen auf maximal 10% ihres Aktienbesitzes beschränken.

      Das Bezugsrecht soll auch ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die bei Ausnutzung der Ermächtigung von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben worden sind, ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen zu geben, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Zur leichteren Platzierbarkeit von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt enthalten die entsprechenden Anleihebedingungen in der Regel einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bei nachfolgenden Emissionen ein Bezugsrecht auf Schuldverschreibungen eingeräumt wird, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur der Gesellschaft.

      Alternativ könnte zum Zweck des Verwässerungsschutzes lediglich der Options- oder Wandlungspreis herabgesetzt werden, soweit die Anleihebedingungen dies zulassen. Dies wäre in der Abwicklung für die Gesellschaft jedoch komplizierter und kostenintensiver. Zudem würde es den Kapitalzufluss aus der Ausübung von Options- und Wandlungsrechten mindern. Denkbar wäre es auch, Schuldverschreibungen ohne Verwässerungsschutz auszugeben. Diese wären jedoch für den Markt wesentlich unattraktiver.

      Soweit schließlich Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten ausgegeben werden sollen, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. wenn sie keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und wenn die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem muss die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, folgen aus dem Ausschluss des Bezugsrechts keine Nachteile für die Aktionäre, weil die Genussrechte bzw. Gewinnschuldverschreibungen keine Mitgliedschaftsrechte begründen und auch keinen Anteil am Liquidationserlös oder am Gewinn der Gesellschaft gewähren.

      Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 9 der Tagesordnung über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals auszuschließen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 9 die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals von EUR 4.599.914,00 vor. Das neue Genehmigte Kapital soll an die Stelle des bisherigen Genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung treten. Aus Gründen der Flexibilität soll das Genehmigte Kapital dabei sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen ausgenutzt werden können. Bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht).

      In folgenden Fällen soll der Vorstand jedoch auch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      (1)

      Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge

      Das Bezugsrecht soll zunächst für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden können. Diese Ermächtigung dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrags würde insbesondere bei einer Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch den Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich durch die Gesellschaft verwertet. Vorstand und Aufsichtsrat halten aus diesen Gründen die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für sachgerecht.
      (2)

      Ausschluss des Bezugsrechts, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die so unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten

      Das Bezugsrecht soll ferner ausgeschlossen werden können, wenn die neuen Aktien nach §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlage zu einem Betrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und wenn der auf die ausgegebenen Aktien insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Die Ermächtigung versetzt die Gesellschaft in die Lage, auch kurzfristig einen Kapitalbedarf zu decken und auf diese Weise Marktchancen schnell und flexibel zu nutzen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ermöglicht ein sehr schnelles Agieren ohne die sowohl kosten- als auch zeitintensivere Durchführung des Bezugsrechtsverfahrens und ermöglicht eine Platzierung nahe am Börsenkurs, d.h. ohne den bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag. Die Gesellschaft wird zudem in die Lage versetzt, mit derartigen Kapitalerhöhungen neue Investoren im In- und Ausland zu gewinnen. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – den Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5% des Börsenpreises betragen.

      Der Umfang der Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist zudem begrenzt auf 10% des Grundkapitals bei Wirksamwerden der Ermächtigung bzw., sofern dieser Betrag niedriger sein sollte, bei Ausübung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss. In diese 10%-Grenze sind diejenigen Aktien einzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, z.B. eigene Aktien. Ebenfalls einzuberechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Mit dieser Begrenzung wird dem Bedürfnis der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz Rechnung getragen. Da die neuen Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.
      (3)

      Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage

      Es soll darüber hinaus die Möglichkeit bestehen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt. Hierdurch wird der Gesellschaft der notwendige Handlungsspielraum eingeräumt, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von anderen Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder von Teilen von Unternehmen sowie zu Unternehmenszusammenschlüssen, aber auch zum Erwerb anderer für das Unternehmen wesentlicher Sachwerte und mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehender Vermögensgegenstände schnell, flexibel und liquiditätsschonend zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition und der Stärkung ihrer Ertragskraft ausnutzen zu können. Im Rahmen entsprechender Transaktionen müssen oftmals sehr hohe Gegenleistungen erbracht werden, die nicht mehr in Geld geleistet werden sollen oder können. Zum Teil verlangen auch die Inhaber attraktiver Unternehmen oder anderer attraktiver Akquisitionsobjekte von sich aus als Gegenleistung stimmberechtigte Aktien des Käufers. Damit die Gesellschaft auch solche Unternehmen oder andere Akquisitionsobjekte erwerben kann, muss es ihr möglich sein, Aktien als Gegenleistung anzubieten. Da ein solcher Erwerb zumeist kurzfristig erfolgt, kann er im Regelfall nicht von der grundsätzlich nur einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung beschlossen werden. Dies erfordert die Schaffung eines genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – schnell zugreifen kann. In einem solchen Fall stellt der Vorstand bei der Festlegung der Bewertungsrelationen sicher, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt bleiben. Dabei berücksichtigt der Vorstand den Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft. Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung nur Gebrauch machen, wenn der Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von der mit der vorgeschlagenen Ermächtigung eingeräumten Möglichkeit zu Sachkapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht werden soll, bestehen derzeit nicht.
      (4)

      Ausschluss des Bezugsrechts, soweit es erforderlich ist, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- bzw. Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustehen würde

      Schließlich soll das Bezugsrecht ausgeschlossen werden können, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu 100% beteiligt ist, ausgegeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien zu geben, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht aus diesen Schuldverschreibungen zustehen würde. Zur leichteren Platzierbarkeit von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt enthalten die entsprechenden Options- oder Anleihebedingungen in der Regel einen Verwässerungsschutz. Eine Möglichkeit des Verwässerungsschutzes besteht darin, dass den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen bei nachfolgenden Aktienemissionen ein Bezugsrecht auf neue Aktien eingeräumt wird, wie es Aktionären zusteht. Sie werden damit so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die Schuldverschreibungen mit einem solchen Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das Bezugsrecht der Aktionäre auf die neuen Aktien ausgeschlossen werden. Dies dient der erleichterten Platzierung der Schuldverschreibungen und damit den Interessen der Aktionäre an einer optimalen Finanzstruktur der Gesellschaft.

      Alternativ könnte zum Zweck des Verwässerungsschutzes lediglich der Options- oder Wandlungspreis herabgesetzt werden, soweit die Options- oder Anleihebedingungen dies zulassen. Dies wäre in der Abwicklung für die Gesellschaft jedoch komplizierter und kostenintensiver. Zudem würde es den Kapitalzufluss aus der Ausübung von Options- und Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten mindern. Denkbar wäre es auch, Schuldverschreibungen ohne Verwässerungsschutz auszugeben. Diese wären jedoch für den Markt wesentlich unattraktiver.

      ANGABEN ZUR TAGESORDNUNG

      Angaben zu den zur Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der REpower Systems AG durch die Hauptversammlung gemäß Tagesordnungspunkt 6 und zur Bestellung als Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der zukünftigen REpower Systems SE gemäß Tagesordnungspunkt 12 vorgeschlagenen Kandidaten:

      Herr Tulsi R. Tanti gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an. Er gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Unternehmen an:


      SE Forge Ltd., Indien


      Synew Steel Ltd., Indien


      Suzlon Green Power Ltd., Indien


      Senergy Global Ltd., Indien


      Suruchi Holdings Pvt. Ltd., Indien


      Sugati Holdings Pvt. Ltd., Indien.

      Herr Dr. Christof Maria Fritzen gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und keinen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Unternehmen an.

      Herr Girish R. Tanti gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an. Er gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Unternehmen an:


      SE Solar Ltd., Indien


      Tanti Holdings Pvt. Ltd., Indien


      Sugati Holdings Pvt. Ltd., Indien


      Samanvaya Holdings Pvt. Ltd., Indien


      B. R. Patel & Co., Indien.

      Herr Kirtikant Jasvantrai Vagadia gehört keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an. Er gehört folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Unternehmen an:


      Hansen Drives Ltd., Indien


      Senergy Global Ltd., Indien


      SE Forge Ltd., Indien


      Synefra Engineering & Construction Ltd., Indien


      Digital Outsourcing Pvt. Ltd., Indien


      Sunrise Wind Project Pvt. Ltd., Indien


      IT Power Ltd., Großbritannien


      Tarilo Holding B.V., Niederlande


      Suzlon Wind Energy Equipment Trading (Shanghai) Co. Ltd., China


      TH Venture Pte. Limited, Cayman Island


      Skilpan Solutions Pte. Ltd., Singapur


      RPW Investments, SGPS, SA, Portugal.

      UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der REpower Systems AG ausliegen werden, auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.repower.de/hauptversammlung/ abrufbar:


      zu Tagesordnungspunkten 1 und 2: der festgestellte Jahresabschluss der REpower Systems AG und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. März 2010, der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009/2010 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns;


      zu Tagesordnungspunkt 7: der Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre bei dem Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung eigener Aktien auszuschließen;


      zu Tagesordnungspunkt 8: der Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten bzw. Kombinationen dieser Instrumente auszuschließen;


      zu Tagesordnungspunkt 9: der Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals auszuschließen;


      zu Tagesordnungspunkt 10: der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 6. September 2010, der gemeinsame Bericht des Vorstands der REpower Systems AG und der Geschäftsführung der REpower Systems GmbH über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, die Jahres- und Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte der REpower Systems AG der letzten drei Geschäftsjahre sowie die Eröffnungsbilanz vom 27. April 2009 und die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2009 und zum 31. März 2010 der REpower Systems GmbH;


      zu Tagesordnungspunkt 11: der Umwandlungsplan vom 6. September 2010 einschließlich der diesem als Anlage beigefügten Satzung der REpower Systems SE (UR.Nr. 2608/2010 DI des Notars Dr. Robert Diekgräf mit dem Amtssitz in Hamburg), der Umwandlungsbericht des Vorstands der REpower Systems AG über die Umwandlung der REpower Systems AG, Hamburg, Deutschland, in eine europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) zur REpower Systems SE, Hamburg, Deutschland, sowie die Bescheinigung des gerichtlich bestellten unabhängigen Sachverständigen, Firma Nörenberg Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gemäß § 37 Abs. 6 SE-VO vom 1. September 2010.

      INFORMATIONEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist
      Montag, der 4. Oktober 2010, 0:00 Uhr
      (sog. Nachweisstichtag).



      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
      Montag, den 18. Oktober 2010, 24:00 Uhr,

      unter folgender Adresse zugegangen sein:

      REpower Systems AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

      Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

      REpower Systems AG
      Investor Relations / Hauptversammlung
      Überseering 10
      22297 Hamburg
      Telefax: +49 (0) 40 555 50 90-3844
      E-Mail: ir@repower.de

      Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.

      Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis
      Freitag, den 22. Oktober 2010, 12:00 Uhr (Eingang),

      postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

      REpower Systems AG
      Investor Relations / Hauptversammlung
      Überseering 10
      22297 Hamburg
      Telefax: +49 (0) 40 555 50 90-3844
      E-Mail: ir@repower.de

      Darüber hinaus bietet die Gesellschaft denjenigen Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Rechte der Aktionäre

      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen („Quorum“), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (REpower Systems AG, Vorstand, Überseering 10, 22297 Hamburg) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Freitag, den 24. September 2010, 24:00 Uhr (Eingang), zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Die Gesellschaft wird Ergänzungsverlangen bekannt machen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Aktien, die das Quorum erfüllen, seit dem 25. Juli 2010, 0:00 Uhr, gehalten werden. Nach § 70 AktG bestehen hierbei bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

      REpower Systems AG
      Investor Relations / Hauptversammlung
      Überseering 10
      22297 Hamburg
      Telefax: +49 (0) 40 555 50 90-3844
      E-Mail: ir@repower.de

      Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.repower.de/hauptversammlung/ zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Sonntag, den 10. Oktober 2010, 24:00 Uhr (Eingang), unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden und eine Veröffentlichung kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien enthält.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.

      Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

      Weitergehende Informationen auf der Internetseite von REpower

      Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.repower.de/hauptversammlung/ zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls auf dieser Internetseite.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 9.201.579,00 und ist in 9.201.579 Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 9.201.579.



      Hamburg, im September 2010

      REpower Systems AG

      – Der Vorstand –
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      Avatar
      schrieb am 24.09.10 05:04:30
      Beitrag Nr. 7.653 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.195.420 von Ahnung? am 22.09.10 22:34:04Ein Link der zur Einladung führt, hätte auch gereicht. :(

      Hier wieder einmal etwas "pro Offshore":

      http://www.handelsblatt.com/technologie/energie_technik/than…
      Avatar
      schrieb am 24.09.10 12:24:13
      Beitrag Nr. 7.654 ()
      Worum geht es denn bei dem Konstrukt mit Repower AG und Repower GMBH ?
      Es ist von Gewinnabführung und Beherrschungsvertrag die Rede. Ich verstehe nur Bahnhof.
      Kann mir jemand Sinn, Zweck und Folgen dieses Vertrags erklären ?
      Avatar
      schrieb am 25.09.10 20:32:37
      Beitrag Nr. 7.655 ()
      http://www.eco-business.com/news/2010/sep/23/china-winning-r…

      New York, 23 September - Five miles off the coast of Shanghai, the Chinese recently completed the country’s first offshore wind farm.

      The project was completed before construction on the first American offshore wind farm has even begun. ...
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 11:09:56
      Beitrag Nr. 7.656 ()
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 15:58:01
      Beitrag Nr. 7.657 ()
      MUMBAI (Reuters) - Indian wind turbine maker Suzlon Energy is in talks to buy the remaining nine percent stake in German unit REpower Systems AG, its chief financial officer said on Monday.

      "We are working toward it," Robin Banerjee said at the Reuters India Investment Summit in Mumbai, adding that Suzlon had no plans to sell a stake in REpower.

      Media had earlier said that Suzlon might sell up to 25 percent in REpower for $500 million.

      Suzlon Energy, which holds 91 percent of REpower, is the world's third-largest wind turbine maker behind Denmark's Vestas and Spain's Gamesa.

      Banerjee said Suzlon would like to grow its revenue from China by 40 to 50 percent, driven by strong demand for renewable energy.
      Avatar
      schrieb am 28.09.10 09:59:10
      Beitrag Nr. 7.658 ()
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 12:00:20
      Beitrag Nr. 7.659 ()
      Übernahmepläne oder Keine Übernahmepläne?

      http://www.boerse-online.de/aktie/nachrichten/deutschland/:R…
      Avatar
      schrieb am 29.09.10 21:37:37
      Beitrag Nr. 7.660 ()
      Mit einem Sofortprogramm will die Bundesregierung Blockaden beim Bau von Offshore-Windparks überwinden. "Wir wollen Windparks an der Küste möglichst schnell an das Stromnetz anbinden", sagte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) gestern bei der Vorstellung des Energiekonzepts der Bundesregierung. Er kündigte ein Kreditprogramm "Offshore Windenergie" der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Volumen von insgesamt rund fünf Milliarden Euro an, um die Realisierung der ersten zehn Windparks vor der deutschen Küste zu fördern.

      Das Sofortprogramm sieht auch vor, dass bestehende Genehmigungen nur verlängert werden, wenn der Investor konkrete Realisierungsschritte nachweist.
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      Avatar
      schrieb am 30.09.10 06:20:54
      Beitrag Nr. 7.661 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.235.633 von Stoni_I am 29.09.10 21:37:37...damit sollten deine Befürchtungen zerstreut werden.;)

      Wo ein Wille, da ein Weg. Dass eure Bundesregierung will hat man ja mitbekommen, da scheint sich jetzt auch der Weg dafür abzuzeichnen.
      Avatar
      schrieb am 05.10.10 21:40:24
      Beitrag Nr. 7.662 ()
      physik-nobelpreis für die entdecker von graphen ...

      rotorblätter / teile mit hoher dynamischer belasung aus graphen ?

      there is plenty of room at the bottom ...
      Avatar
      schrieb am 06.10.10 14:48:11
      Beitrag Nr. 7.663 ()
      Graphen ist quasi Zweidimensional (eine einzige Schicht Atome). Das scheint mir für Rotorblätter dann doch ein bisschen dünn. :laugh:
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      Avatar
      schrieb am 07.10.10 17:21:30
      Beitrag Nr. 7.664 ()
      ist hier die deutsche Wind Elite?:eek::D
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 22:14:47
      Beitrag Nr. 7.665 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.274.289 von KingsGambit am 06.10.10 14:48:11kohlefaser werden einlagig verwendet ?
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 01:00:41
      Beitrag Nr. 7.666 ()
      Der Sinn von Graphen besteht gerade darin, dass es eine Einlagige Schicht ist.
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      Avatar
      schrieb am 12.10.10 17:33:11
      Beitrag Nr. 7.667 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.296.727 von KingsGambit am 11.10.10 01:00:41das ist das prinzip - aber weder der "sinn" (was immer das sein möge) noch die notwendige applikationsform.
      Avatar
      schrieb am 12.10.10 23:27:31
      Beitrag Nr. 7.668 ()
      Erst bemüht man sich von Graphit einzelne Schichten abzutrennen und damit den Nobelpreis zu gewinnen. ...
      dann schichtet man das Graphen wieder auf. ...
      und erhält wieder Graphit. Echt genial. :laugh:
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      Avatar
      schrieb am 13.10.10 17:34:15
      Beitrag Nr. 7.669 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.309.450 von KingsGambit am 12.10.10 23:27:31ach, graphit ist einkristallin - wusste ich gar nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.10.10 18:53:07
      Beitrag Nr. 7.670 ()
      Einkristall ? Bist du dir sicher dass es nicht noch andere Formen von Graphit Einkristall gibt, als Graphen ? :D Welche Eigenschaften hat ein Einkristal, welche dem Bau von Windmühlen zugute kommen würde ?
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      Avatar
      schrieb am 13.10.10 19:30:56
      Beitrag Nr. 7.671 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.315.406 von KingsGambit am 13.10.10 18:53:07oh mann ...

      -> grundlagenvorlesung festkörperphysik
      Avatar
      schrieb am 13.10.10 19:31:09
      Beitrag Nr. 7.672 ()
      Avatar
      schrieb am 13.10.10 20:39:09
      Beitrag Nr. 7.673 ()
      Jo ich glaub dir, dass due Einkristall kennst, ... aber nur fast
      Avatar
      schrieb am 14.10.10 10:01:21
      Beitrag Nr. 7.674 ()
      Das ist ja schon fast VErzweifelung, bei Suzlon. Nachdem der VErkauf von Repower-Anteilen nicht geklappt hat, versucht man nun mittels KE an Geld zu kommen. Das erinnert an einen Ertrinkenden, der planlos um sich schlägt.

      to help fund expansion and repay loans

      Ist wohl eher das Zweite um das es geht, ist schon schlimm wenn man zu einer KE greifen muss, um sich zu refinanzieren.
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      Avatar
      schrieb am 14.10.10 11:14:39
      Beitrag Nr. 7.675 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.318.961 von KingsGambit am 14.10.10 10:01:21Wie du aufgrund des heutigen Kurses sehen kannst, gehe ich eher davon aus, dass mit der KE auch RPW doch ganz übernommen werden soll (trotz des Zickzackkurses von Suzlon in den letzten Monaten...)
      Avatar
      schrieb am 14.10.10 11:50:37
      Beitrag Nr. 7.676 ()
      Reicht das Geld um sich zu refinanzieren, neue Märkte zu erschliessen und Repower zu übernhemen ? Das wage ich zu bezweifeln.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 14.10.10 19:57:01
      Beitrag Nr. 7.677 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.319.892 von KingsGambit am 14.10.10 11:50:37ich wage zu bezweifeln, dass du gerechnet hast.
      Avatar
      schrieb am 14.10.10 22:54:36
      Beitrag Nr. 7.678 ()
      Dass man eine KE macht, um sich zu refinanzieren, sagt mir genug. Da brauche ich nicht zu rechnen. In dem Bericht ging es eh mehr um neue Märkte, wie etwa Südafrika, nicht um Übernahmen. Sicher ist SAF ein interessanter Markt, es gibt nicht viele Länder in denen eine regelrechte Energieknappheit herrscht und viel Geld zur Verfügung steht.
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      Avatar
      schrieb am 15.10.10 13:00:41
      Beitrag Nr. 7.679 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.325.812 von KingsGambit am 14.10.10 22:54:36wie gesagt - du hast dir die zahlen von suzlon nicht angesehen - und stattdessen lieber hier eine "meinung" gepostet.

      that's it.
      Avatar
      schrieb am 16.10.10 08:38:24
      Beitrag Nr. 7.680 ()
      Gut, dann nehme ich an du hast alles nachgerechnet und festgestellt das Geld reicht sowohl zur Refinanzierung, zur Erschliessung neuer Märkte und zum Kauf der restlichen Repower-Anteile.
      Nach deinen eigenen Massstäben wirst du dir es ja wohl nicht erlaubt haben, meine "Meinung" als falsch darzustellen, nur indem du deine eigene Meinung dagegen stellst.
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      Avatar
      schrieb am 16.10.10 15:01:31
      Beitrag Nr. 7.681 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.334.235 von KingsGambit am 16.10.10 08:38:24ich habe gesagt du kennst die zahlen nicht, um die es hier geht - und hast der summe die aus der ke stammen soll, diesen zahlen nicht gegenübergestellt - hättest du das getan, dann hättest du dir hier einige postings sparen können.
      Avatar
      schrieb am 17.10.10 16:26:32
      Beitrag Nr. 7.682 ()
      Um eins mal ganz klar zu stellen: Allein aus den letzten Quartalszahlen von Suzlon, kann man nicht feststellen, wieviel es kosten wird, neue Märkte, wie SAF, zu erobern. Wieviel genau man noch zur refinanzierung benötigt und wieviel man in den letzten Monaten bereits abgesichert hat, ist ebenfalls aus den Zahlen nicht zu erkennen, vielleicht in Grössenordnungen zu erahnen. Es ist also geradezu lächerich zu behaupten, durch durchlesen der letzten Zahlen, könnte die Frage beantwortet werden, ob das Geld der KE für Refinanzierung, SAF und Repower reicht. Wenn du delbst keine Zahlen liefern kannst, dann solltest du dir die Belehrungen sparen. Auf Tricks wie "das ist doch kanz einfach, erstes Semester, kann man alles nachlese usw." falle ich schon lange nicht mehr herein. Allerbilligste Retorik.
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      Avatar
      schrieb am 17.10.10 17:08:18
      Beitrag Nr. 7.683 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.337.710 von KingsGambit am 17.10.10 16:26:32, wieviel es kosten wird, neue Märkte, wie SAF, zu erobern

      oh mann - das meinte doch wohl hoffentlich nicht ernst ;)

      es ist darüber hinaus urchaus möglich, die unterschiedlichen kreditlinien und die form und den zeitpunkt ihrer rückführung zu eruieren - viel erfolg dabei ...

      weniger posten - mehr denken -> weniger rechtfertigungen ...
      Avatar
      schrieb am 18.10.10 14:05:31
      Beitrag Nr. 7.684 ()
      Ja das mit den Kreditlinien wäre sicher möglich, falls die Zahlen gut gemacht sind, wobei halt die letzten 2-3 Monate fehlen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.10 17:31:53
      Beitrag Nr. 7.685 ()
      -> horizon : tendenz vestas ???
      -> und in zukunft ???

      mfg
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 09:58:54
      Beitrag Nr. 7.686 ()
      hansen erteilt dem jahresendgeschäft absage :

      http://ir.hansentransmissions.com/Website/pixportal.nsf/pGen…
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 19:25:55
      Beitrag Nr. 7.687 ()
      -> ... und vestas muss "leiden" !!!
      -> citi will wohl noch günstig rein !!! ;)

      mfg
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 22:35:49
      Beitrag Nr. 7.688 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.360.425 von John-Doe am 20.10.10 19:25:55noch ist repower nur randkunde - vestas immer noch hauptkunde ...

      aber ich würdemich wundern, wenn hansen hiermit nicht den auftakt eines riple-effektes durch die branche gibt ...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 06:58:33
      Beitrag Nr. 7.689 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.362.105 von jansche_reloaded am 20.10.10 22:35:49-> war es nicht schon vestas selbst welche die welle ins rollen brachte ???
      -> besinnt sich deshalb iberdrola und "zeigt" treue zu gamesa ???

      mfg
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.10.10 09:58:52
      Beitrag Nr. 7.690 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.362.730 von John-Doe am 21.10.10 06:58:33ist vllcht auslegungssache ;)

      siemens räumt weiter offshore ab - jetzt kommt vattenfall in D mit dantysk als kunde hinzu - unschön für repower (ormonde haben sie ja) ...
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 08:53:20
      Beitrag Nr. 7.691 ()
      Hamburg (euro adhoc) - Hamburg, 25. Oktober 2010. In der ersten
      Hälfte des Geschäftsjahres 2010/11 (1. April - 30. September 2010)
      hat die REpower Systems AG (Prime Standard, WKN 617703) nach
      vorläufigen Berechnungen eine Gesamtleistung von 515,2 Mio. EUR und
      Umsatzerlöse in Höhe von 499,0 Mio. EUR erwirtschaftet, ein Rückgang
      um 16,5% bzw. 18,2% (Vorjahr: 617,0 Mio. EUR bzw. 609,7 Mio. EUR).
      Das Betriebsergebnis (EBIT) verbesserte sich hingegen von 31,3 Mio.
      EUR auf 34,3 Mio. EUR. Positiv entwickelte sich auch der
      Auftragsbestand, der sich um 61,3% auf 2,58 Mrd. EUR erhöhte. Im
      Rahmen der heutigen Hauptversammlung sollen die Aktionäre unter
      anderem über die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,57 EUR je
      Aktie und die Umwandlung von REpower in eine Europäische Gesellschaft
      (Societas Europaea, SE) abstimmen.

      Im Zeitraum 01. April bis 30. September 2010 belief sich der
      Konzernumsatz der Gesellschaft auf 499,0 Mio. EUR (Vorjahr: 609,7
      Mio. EUR). Die Gesamtleistung sank von 617,0 Mio. EUR auf 515,2 Mio.
      EUR. Das Betriebsergebnis entwickelte sich dagegen positiv und
      verzeichnete einen Anstieg um 9,6% von 31,3 Mio. EUR im ersten
      Halbjahr 2009/10 auf nun 34,4 Mio. EUR.

      Der Auftragsbestand weist Ende September 2010 ein vertraglich
      abgesichertes Auftragsvolumen von 2,58 Mrd. EUR im Vergleich zu 1,6
      Mrd. EUR am Vorjahresstichtag aus. Dies entspricht einer Steigerung
      von 61,3%. Der Auftragsbestand erhöhte sich dementsprechend von 1.307
      MW (592 Anlagen) auf 2.254 MW (864 Anlagen). Die Zahlen umfassen
      ausschließlich die im Rahmen von Projektverträgen verbindlich
      bestellten Liefermengen sowie Abrufe aus Rahmenverträgen.

      In Hamburg findet heute die Hauptversammlung der REpower Systems AG
      statt. Zur Abstimmung stehen unter anderem die Ausschüttung einer
      Dividende in Höhe von 1,57 EUR je Aktie für das abgelaufene
      Geschäftsjahr 2009/10 und die Umwandlung der Unternehmensrechtsform
      von der AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE).

      Die Veröffentlichung der endgültigen Zahlen und des vollständigen
      Halbjahresberichts erfolgt voraussichtlich am 12. November 2010.
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 10:55:24
      Beitrag Nr. 7.692 ()
      Nicht schlecht, die Aufträge. Lese ich recht: "verbindlich bestellt" = die Finanzierung der Kunden steht bereits ?
      Wäre interessant zu wissen in welchem Zeitrahmen die Lieferungen erfolgen sollen, d.H. wieviele Bestellungen für welches Jahr.
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 14:16:58
      Beitrag Nr. 7.693 ()
      http://www.dglobe.com/event/article/id/42458/

      suzlon legt die us-produktion defakto still.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 14:17:12
      Beitrag Nr. 7.694 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.436.370 von jansche_reloaded am 02.11.10 14:16:58nun, das liegt auf der gemeinsamen Strategielinie, siehe Nauen 29.9.10:
      "Repower für die Industrieländer, Suzlon für die Schwellenländer";
      Quelle:
      http://www.boerse-online.de/aktie/nachrichten/deutschland/:R…
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 17:38:45
      Beitrag Nr. 7.695 ()
      Das liegt auch voll auf der Linie: "Suzlon ist klamm".
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 19:57:51
      Beitrag Nr. 7.696 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.446.943 von KingsGambit am 03.11.10 17:38:45Ja, auch das, "Gesundschrumpfen".
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 11:20:00
      Beitrag Nr. 7.697 ()
      ... ist schon einige Zeit her und hier im FADEN wahrscheinlich schon bekannt........... aber dennoch als Fußnote:
      27.04.2009 Vereinte Nationen ernennen Suzlon-Gründer und REpower-Aufsichtsratschef Tulsi Tanti zum "Champion of the Earth" http://www.iwr.de/wind/archiv/09/04/2705.html
      Avatar
      schrieb am 04.11.10 17:44:32
      Beitrag Nr. 7.698 ()
      http://www.indiaprwire.com/pressrelease/information-technolo…
      20.10.10 >>Suzlon Selects IBM as Strategic Business Transformation Partner<<
      IBM soll den Laden in den nächsten 5 Jahren in Ordnung bringen
      Avatar
      schrieb am 05.11.10 14:54:23
      Beitrag Nr. 7.699 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.436.370 von jansche_reloaded am 02.11.10 14:16:58http://www.scribd.com/doc/9687992/Suzlon-Strategic-Analysis

      ein Suzlon Strategiepapier (ohne Datum , wahrscheinlich April 09)
      =leider schwer zu lesen- wegen mangelhafter Serverleistung=

      Ihre Einschätzung zum US Windmarkt damals: >>Threats: Over dependence on US …….
      Expiry of Federal Production TAX credits in USA may slowdown the growth <<

      was wohl das gesetzliche Auslaufen von US Steuervoteilen meint
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 06:38:35
      Beitrag Nr. 7.700 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.463.509 von Xill am 05.11.10 14:54:23Schenkt man dem Artikel glauben, sieht die Zukunft für die deutschen Windanlagen- und Solaranlagenhersteller nicht gerade rosig aus. Angesichts der chinesischen Konkurrenz. Auch Repower wird hier genannt.

      http://www.handelsblatt.com/technologie/energie_technik/erne…
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      schrieb am 07.11.10 15:39:44
      Beitrag Nr. 7.701 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.469.613 von cicero3 am 07.11.10 06:38:35ja, ein guter langer Artikel mit vielen Namen und Details.

      Meine persönliche Einschätzung (die eines Newcomers):

      - für die dt Solarindustrie (Thermik + Voltaik) mag es so schwierig werden wie im Artikel beschrieben, zB Yingli dreht sehr stark auf

      - Windindustrie:
      = RPW hat noch für einige Zeit eine einsame Spitzenstellung "off-shore",so sagen viele Experten
      = hinzu kommen Suzlons vermutlich bessere Kontakte zu Chinesen als die von europäischen Vorständen, oder? Jedenfalls berichtet Tanti immer wieder auf Konferenzen über neue Projektkooperationen in China
      = "on-shore" sehe ich für Vestas et al auch harte Zeiten, wie der Autor des A. es formuliert
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      Avatar
      schrieb am 07.11.10 15:50:51
      Beitrag Nr. 7.702 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.470.720 von Xill am 07.11.10 15:39:44würde ich so unterschreiben - letztlich kommt goldwind aber vor allem in der 2.XMW-klasse - und da haben sie dann mit der klingerschen direct drive mühle auch was ziemlich interessantes anzubieten wie ich finde - wenn sie es geschickt anstellen, dann rollen sie insbesondere den deutschen markt onshore mit einer preiswerten alternative zu enercon auf - sie müssen nur dafür sorgen, dass service und technische verfügbarkeit stimmt ...

      offshore wird noch etwas dauern - allerdings denke ich, dass die asiaten hervorragene testbedingungen haben - da gibt es auch weniger ärger, wenn die verfügbarkeit der ersten mühlen mal etwas schlechter ausfällt (und in teilen machen die einfach "think big") - in anbetracht der kick-offs für die entwicklung bei dongfang für eine 5MW-anlage vor geraumer zeit und auch den anstrengungen bei sinovel, denke ich, dass hersteller wie multibrid, repower und siemens noch 5+ jahre freie bahn in europa haben - danach wird es nach meienr einschätzung auch da zunehmend enger werden - gleiches (vielleicht mit etwas kürzerem zeithorizont) gilt für grosse onshore-anlagen in der 3+MW-klasse ...

      wer sich mal bei goldwind ansieht, was die da in den letzten jahren an vensys70/77 aufgestellt haben, der kriegt ein bischen klamme finger, wenn klar ist, dass denker mal weentliche anteile an rpw hatte und dass die v70/77 und jetzt die nachfolgeanlage v90/100 auch als zweites standbein bei rpw hätte aufgezogen werden können ...
      letztlich muss man aber auch feststellen, dass damals das finanzielle umfeld für so eine nummer (neben den ehedem laufenden entwicklungstätigkeiten) sicherlich nicht gegegeben war - aber schade ist es schon ...
      auf der anderen seite : good job mr denker - der hat hier eine schöne anlage basierend auf einer damals sehr innovativen idee tatsächlich in den markt gebracht - und nun wird sie hoffentlich nach europa zurückkommen ...

      mit der v90/100 scheint vensys ja dann auch hinsichtlich klimatisierung der mühle soweit zu sein, dass die anlage offshore-tauglich ist - ich würde lachen, wenn vensys/goldwind tatsächlich die erste direct-drive mühle offshore bringt ;)
      Avatar
      schrieb am 07.11.10 15:51:58
      Beitrag Nr. 7.703 ()
      für gut aufgestellte projektierer ist der zunehmende wettbewerb imo tatsächlich ein segen mittelfristig ...
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      Avatar
      schrieb am 07.11.10 20:32:10
      Beitrag Nr. 7.704 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.470.751 von jansche_reloaded am 07.11.10 15:51:58-> wann ist ein projektierer gut aufgestellt ??? bsp ???
      -> mittelfristig ???

      mfg
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 05:51:25
      Beitrag Nr. 7.705 ()
      Dass die Chinesen in Europa zur Konkurrenz heranwachsen ist noch verständlich. Kostenvorteile sehe ich aber lediglich geringfügige.
      F&E könnte man ja noch zuhause mit billigen Mitarbeitern machen, aber der Großteil der Kosten sollte ja doch durch die Fertigung anfallen und wenn man hier in Europa - mit eigenen Werken und mit europäischen (also im Vergleich teuren) Mitarbeitern arbeiten muß, frage ich mich schon, wo die Kostenvorteile liegen. Eher wird da wohl noch die Unternehmensgröße eine Rolle spielen um eben beim Einkauf bzw. bei der Fertigung (Skaleneffekte) Kostenvorteile zu haben.
      Und eines sollte man auch nicht vergessen. Die Deutschen Ingenieure gehörten schon immer zu den Besten. Ob eine chinesische F&E - Abteilung hier so schnell mithalten kann ist fraglich.
      Avatar
      schrieb am 08.11.10 17:47:53
      Beitrag Nr. 7.706 ()
      http://www.myiris.com/shares/research/SIHL/SUZENERG_20101101…

      gefunden: So sieht eine Kaufempfehlung (1.11.10) eines indischen Finanzresearchers für Suzlon aus, 1 1/2 Seiten kompakte Information, so scheint mir-auch über RPW. Kursziel von 55 auf 88 Rupien.
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 04:58:35
      Beitrag Nr. 7.707 ()
      Riesiges Offshoreprojekt an der US-Atlantikküste:

      http://www.tagesschau.de/ausland/googlewindkraft100.html
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 13:58:02
      Beitrag Nr. 7.708 ()
      Weitere Windparks geplant


      Das Engagement bei den Siag Nordseewerken ist dabei nicht das einzige Offshore-Vorhaben, an dessen Realisierung die Landesbank für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt beteiligt ist. Aktuell berät sie auch drei Unternehmen bei der Finanzierungsplanung neuer Windparks in der Nordsee und erwartet für das Jahr 2011 die ersten Projektfinanzierungen im Offshore-Markt.

      Genauso wie das Finanzierungs-Know-how mehr und mehr zum niedersächsischen Exportschlager avanciert, wird auch die Entwicklung der Offshore-Technologie vor den Bundesgrenzen nicht haltmachen. Einzelne Staaten wie Großbritannien, Dänemark oder die Niederlande sind bereits wie Deutschland sehr aktiv im Offshore-Markt. Außerhalb Europas ist die neue Technologie aber bisher nur vereinzelt ein Thema. Gerade Märkte wie Asien und Amerika bieten dem Offshore-Sektor in Zukunft erhebliche Wachstumspotenziale. Die European Wind Energy Association (EWEA) rechnet beispielsweise damit, dass die installierte Offshore-Leistung von derzeit unter 4 000 MW auf rund 40 000 im Jahr 2020 hochschnellen wird (vgl. Grafik).
      Umso mehr kommt es darauf an, dass Niedersachsen die Entwicklung der Offshore-Technologie weiterhin eng begleitet und Strukturen zur Verfügung stellt, die es Unternehmen der Branche auch in den nächsten Jahren ermöglichen, wettbewerbsfähige Produktionsstandorte und Arbeitsplätze zu schaffen. So würde Niedersachsen nicht nur seinen Status als bundesweit führendes Energieland manifestieren, sondern könnte auch international weitere Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Schließlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Offshore-Innovationen Niedersachsens in alle Welt exportiert werden. Die niedersächsische Werbekampagne hat dafür übrigens schon den passenden Begriff parat: "Megawattwanderung".




      http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=201021530…
      Avatar
      schrieb am 09.11.10 17:18:50
      !
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      Avatar
      schrieb am 09.11.10 19:17:59
      !
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      Avatar
      schrieb am 09.11.10 19:51:36
      Beitrag Nr. 7.711 ()
      Die GoldmanSachs Kurszielreduzierung hat bisher keinen großen Einfluß auf den Kurs gehabt.
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      schrieb am 10.11.10 16:41:18
      Beitrag Nr. 7.712 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.486.997 von cicero3 am 09.11.10 19:51:36....... nun, -2 oder -3% (minus) waren schon kurzzeitig drin. Dennoch, nachdem der 200- und der 38 Tage-Durchschnitt ausgiebig getestet worden ist, wird es wohl vermutlich nach Norden weitergehen ....

      zwei Nachträge

      1. zum Expansionsdrang von Goldwind;
      Pedersen im Interview vor zwei Jahren zu Goldwind:

      >> ......Es gibt aber Unternehmen, die man nicht unterschätzen sollte. Goldwind zum Beispiel. Als ich die Produkte von Goldwind im Jahr 2004 gesehen habe, dachte ich mir: Ok, ich muss mir keine große Sorgen machen. Aber wenn ich das jetzt ansehe: Mein Gott, die haben sich wirklich entwickelt! Ich bin davon überzeugt, wir werden die Chinesen auf unseren Heimmärkten innerhalb der nächsten Jahre sehen.".....<<

      http://www.neueenergie.net/index.php?id=1767

      2. zu Suzlons China-Kontakten;

      a) Suzlon geht an die Börse von Hongkong (dritte Notierung nach Bombay und New York)
      b) Suzlon errichtet eine F&E- Einheit in China

      /URL wird nachgereicht/
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      Avatar
      schrieb am 11.11.10 15:07:32
      Beitrag Nr. 7.713 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.493.875 von Xill am 10.11.10 16:41:18Also Nordex hat ja wieder kräftig rückwärts gesteuert bei seinen Umsatzprognosen für 2010. Feste Aufträge von 400 Mio.:(
      Würde mich nur interessieren ob die Qualität der Aufträge (diese Festaufträge) von Repower mit denen von Nordex vergleichbar sind. Wenn das so wäre müßte man diese 2,58 Mrd von Repower den 400 Mio von Nordex gegenüberstellen.

      Mit den 5 Euro die bei Nordex kommen sollten, hat Jansche mal wieder ins schwarze getroffen.;)
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      Avatar
      schrieb am 12.11.10 07:17:56
      Beitrag Nr. 7.714 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.502.350 von cicero3 am 11.11.10 15:07:32-> apropos : @jansche
      -> wann ist ein projektierer gut aufgestellt ??? bsp ???
      -> mittelfristig ???

      mfg
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 13:43:50
      Beitrag Nr. 7.715 ()
      richtig aufgestellt = aufstauung in der projektpipeline - die sich reativ zügig nach triggerung durch externe ereignisse löst
      Avatar
      schrieb am 12.11.10 20:11:18
      Beitrag Nr. 7.716 ()
      -> bezogen auf einzelne projektierer - bsp ???
      -> einkauf/übernahme von "offshore-lösungen" - nicht vor 2012 ???

      mfg
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      Avatar
      schrieb am 13.11.10 13:27:51
      Beitrag Nr. 7.717 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.514.834 von John-Doe am 12.11.10 20:11:18Hallo John D,
      die Antwort von JR war doch für diesen Faden sufficient, nicht?
      Eine kurze operationale Definition von "Gut aufgestellt sein" ist doch ausreichend, finde ich.

      Hättest du nach dem Kurs von RPW gefragt -der zugegebenermaßen "brennt" - hätte ich geantwortet:

      1) die Bewertung einer Aktie kann man ja mal in "Öltropfen" statt Devisen vornehmen und schaun, was sich ergibt. Das ist zwar einerseits exotisch, aber für Energie- und Versorgertitel auch naheliegend, sogar wenn sie Strom produzieren; Öl wird somit als eine Art Wertenulllinie betrachtet

      2) wenn man in diesem Sinn den Wert von RPW in Einheiten von Rohöl umskaliert, so ergiben sich für Freitag ein Wert von ca. 1,70-1,73 Barrel pro Aktie.

      3) diese Zahl ist so niedrig wie seit drei Jahren (2.Hälfte 2007) nicht mehr; nur im August d.J. wurde er tangiert, und in den Turbulenzen von Okt 08 wurde er kurz unterschritten, die Schwankungsbreite der letzten Jahre (iS der mathematischen Statistik) liegt ca zw 2 und 2,5 Barrel.

      4) was folgt daraus? a) die "Flaute", von der der FAZ Redakteur heute über RPW schreibt, ist längst eingepreist, der Wert ist schon minimal b) mit August und mit letzter Woche könnte eine Art Double Dipp vorliegen vor einem Sprung c) nächste Woche wird es zeigen; oder meine Worte sind mein Pfeifen im Walde?

      Juristischer Vorbehalt kleingedruckt: Angaben ohne Gwähr
      Avatar
      schrieb am 13.11.10 13:35:14
      Beitrag Nr. 7.718 ()
      randbemerkung aus dem qb :

      repower enwickelt 117m onshore-turm für 6M - folgen sie nun langsam doch onshore enercon ? (oder ist das nur für onshore-nullserie ?)
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 12:17:32
      Beitrag Nr. 7.719 ()
      ................ was der Name Repower alles hergibt ..................

      ........ heute in den Finanznachrichten unter RPW gefunden...................

      >> Progress Rail Services and Pacific Harbor Line Sign $12M Locomotive Repower Agreement (CAT)<< ............ ein Geschäft zur Renovierung des Hafens von LA .........

      ....offensichtlich eine Fehlfunktion des IT-Filters......................

      ...........auch im Netz: >>Repower Alberta<<, eine regionale Umweltschutzorganisation ...............
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 23:17:57
      Beitrag Nr. 7.720 ()
      http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=038240

      Die Offshore-Technik ist heute im Vergleich zur Onshore-Technik auf dem Stand von 1995.
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 23:19:42
      Beitrag Nr. 7.721 ()
      http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/260827/Ein+unverzi…

      Unser nächster Windmacher ist Norbert Giese, Direktor Offshore beim Windturbinenhersteller Repower (Hamburg/Bremerhaven).

      Die nächste Tage mal reinklicken. Es gab interessante Ausagen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 16:29:41
      Beitrag Nr. 7.722 ()
      ein weiterer Company Report RPW eines Researchers ist erschienen /Nov 2010/ $125 >> ...Key elements such as SWOT analysis, corporate strategy and financial ratios and charts... <<
      http://www.globalmarketsdirect.com/Report.aspx?ID=REpower-Sy…
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 17:07:32
      Beitrag Nr. 7.723 ()
      Konferenzankündigung: Wind Power Manufacturing & Supply Chain Summit Chicago 30.11.10
      http://www2.greenpowerconferences.co.uk/EF/?sSubSystem=Prosp…
      Avatar
      schrieb am 19.11.10 17:35:11
      Beitrag Nr. 7.724 ()
      ...angehängt....
      Report über Megawattturbinen, auch Windturbinen >>Global Turbines & Turbine Generator Sets Industry<< erschienen Okt 10, diesmal $3600, Publisher Global Industry Analyst Inc,

      http://www.reportlinker.com/p092543/World-Turbines-Turbine-G…
      Avatar
      schrieb am 20.11.10 16:44:10
      Beitrag Nr. 7.725 ()
      Woodward Governor, der neue US-Partner von RPW, im Jahresbericht 11.10, SEC-File:

      >>...Wind Energy - The renewable wind industry, which is mainly served by our Electrical Power Systems business segment, was affected by the global economic recession more severely and later than was experienced by most industries. Current and near-term wind turbine installations have decreased as a result of tight credit markets and governmental delay in the provision of stimulus funding and clarification of tax credit availability. We believe the continued support of wind energy technology, however, through the United States' stimulus package, the European Union's Renewable Energy Directive, and China's initiative to achieve significant renewable energy targets by 2012, favors long-term growth for this market.
      The market for renewable wind energy technology is immature and changing rapidly. Also, delays in wind turbine installation caused by the recent economic downturn have led to over-capacity with manufacturers. Management believes it is likely that market consolidation may lead to price becoming more important within the wind turbine converter market. ...<<

      http://biz.yahoo.com/e/101118/wgov10-k.html
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 15:31:29
      Beitrag Nr. 7.726 ()
      .... nochmals zum Thema "Erneuerbare Energien- Chinas Solar- und Windstromoffensive" .........
      vierseitiger Artikel in der Wirtschaftswoche vom 4.11.10 ...........

      http://www.wiwo.de/technik-wissen/china-ueberrollt-die-deuts…
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 15:45:40
      Beitrag Nr. 7.727 ()
      Nachtrag zu Goldwind:
      >> .........Goldwind plant Berichten zufolge die Produktion einer neuen Generation von Offshore- Windenergieanlagen im 6-MW-Bereich, die auf einen Vorgängerentwurf einer kleineren Anlage mit 5 MW Leistung beruht. Bei diesem Modell handelt es sich wiederum um den Nachfolger der Goldwind-Anlagen der getriebelosen 1,5- und 2,5-MW-Klasse, die ursprünglich von Vensys Energy, einem in Deutschland ansässigen Partnerunternehmen, entwickelt wurden.....<<

      Windmesse Husum im September 10, http://hamburg-messe.de/index.php?id=8231&nid=2451
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      Avatar
      schrieb am 21.11.10 15:53:35
      Beitrag Nr. 7.728 ()
      http://www.china.org.cn/wap/2010-05/21/content_20090898.htm
      ....... Goldwind "schwimmt" im Geld: .......
      >> Goldwind gets $6b credit line to fuel its int'l drive
      May-21-2010 <<
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 16:17:32
      Beitrag Nr. 7.729 ()
      ........ die Powerpoint-Arbeit eines US-Ökonomen /Okt 2010/ zur indischen und chinesischen Windindustrie ........ Suzlon und Goldwind in der Gegenüberstellung..........

      http://www.usclimatenetwork.org/resource-database/building-a…
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      Avatar
      schrieb am 21.11.10 16:24:26
      Beitrag Nr. 7.730 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.561.892 von Xill am 21.11.10 16:17:32schönes teil.
      Avatar
      schrieb am 21.11.10 16:28:12
      Beitrag Nr. 7.731 ()
      sorry- Autorenangabe falsch, die Präsentation wurde von einer Professorin aus Washington DC erstellt und vorgetragen
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      Avatar
      schrieb am 21.11.10 17:07:26
      Beitrag Nr. 7.732 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.561.939 von Xill am 21.11.10 16:28:12mach dir keinen kopp - wir können alle lesen ;) - just keep it going ...
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      Avatar
      schrieb am 21.11.10 17:34:31
      Beitrag Nr. 7.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.561.803 von Xill am 21.11.10 15:45:40Wollen sie damit auch außerhalb Chinas Punkten? Bisher waren die chinesischen WKA-Hersteller ja nahezu ausschließlich im Heimatmarkt unterwegs, ihr Wachstum dürfte zu einem nicht geringen Anteil aus einer "wohlwollenden Auftragsvergabe" durch Staatsprojekte der VRC stammen.

      Wenn sie ernsthaft in den internationalen Markt gehen wäre das eine extrem spannende Sache - für die etablierten westlichen Konkurrenten....
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      Avatar
      schrieb am 21.11.10 17:49:41
      Beitrag Nr. 7.734 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.562.183 von Assetpfleger am 21.11.10 17:34:31ja, die einfliessenden mittel bei goldwind sind ganz klar auf interationalisierung ausgerichtet - sinovel verfolgt derzeit ähnliches und hatte auch entsprechend mittel allokiert ...

      da kommt was auf die europäer zu in den nächsten jahren - ohne zweifel ...

      imo ist der erste markt aber der us-markt - auf dem das ganze stattfinden wird -bei goldwind/vensys könnte es da eine sonderkonstellation geben - wenn vensys/goldwind die sache richtig angeht - dann werden sie zu einer preisgünstigen enercon-alterative mit der v90/100 ...

      schon vor 2 jahren konnte man im übrige auf der husumwind hören, dass das lüftungssystem bei der 2.5MW-anlage bereits so mit wärmetaschern ausgelegt ist, dass die mühle prinzipiel offshore-tauglich sein soll ...
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 10:34:59
      Beitrag Nr. 7.735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.562.069 von jansche_reloaded am 21.11.10 17:07:26........ ok, on the road again..........Route 66.............

      ... da bin ich mir garnicht mehr so sicher, ob die nächsten Wind-Jahre in den USA entschieden werden ........ dort werden doch die Strompreise eher subventioniert als die Installation von WKA's , höre ich- mithin entfallen entsprechenden Anreize für die Kommunen, auf Wind umzusteigen ..................
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 12:43:18
      Beitrag Nr. 7.736 ()
      >>2010-2014 Deep Research Report on China Wind Turbine Blade Industry<<
      published on Jan 2010, €2700; liegt wohl in den Fachabteilungen schon vor; sei hier protokollhalber aufgeführt als Fortsetzung obiger Liste von Reports

      http://www.researchandmarkets.com/reportinfo.asp?report_id=1…
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 13:02:57
      Beitrag Nr. 7.737 ()
      .......... diese Reports gibts in Fülle........
      ...... die letzte Protokollnotiz an dieser Stelle:
      >>Wind Power Market Outlook in US to 2020. Capacity, Generation, Major Power Plants, Market share of Equipment Manufacturers and Regulations, 2 000 €, Industry report by Global Data, September 2010 <<

      http://www.reportlinker.com/ci01341/Wind-turbine.html/mode/p…
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 14:28:10
      Beitrag Nr. 7.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.564.534 von Xill am 22.11.10 10:34:59ich wollte auch nicht zum ausdruck bringen, dass die usa hinsichtich wachstum glänzen werden - obwohl nordamerika - bspw. durch kanada - durchaus potential aufweist (von repower war von derseite nebenbei zu hören, dass der tender dort scheller umgesetzt werden soll)

      ich denke nur, dass die usa (und kanada - siehe hier bspw : http://news.ontario.ca/opo/en/2010/01/korean-companies-ancho… ) der erste markt ausserhalb asiens sein wird, den die chinesen / koreaner adressieren werden ...

      er ist gleichzeitig der markt auf dem etablierte europäische hersteller wie vestas oder newcomer wie nordex massiv in kapazitäten investiert haben ...

      der vorteil in den usa scheint mir gegenüber europa onshore u.a. die projektgrösse zu sein, die dort in einzelnen projekten noch onshore umgesetzt werden - das ist in europa allenfalls noch in osteuropa der fall - wenn man mal von einigen projekten wie von etablierten herstellern in schweden (enercon) absieht ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 16:00:53
      Beitrag Nr. 7.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.566.305 von jansche_reloaded am 22.11.10 14:28:10ja danke für die gute Präzisierung und die Details.

      drei Gedanken drängen sich mir noch auf:

      1) die Präsenz in den USA ist natürlich Pflichtaufgabe für die angesprochenen Konzerne, auch wenn der Markt vielleicht nicht sonderlich wachsen wird.

      2) Kanada-Korea (der angegebene Link) ist ein Sonderfall in dem Sinne, dass Koreas Kapazität einfach viel kleiner ist (siehe die Arbeit der Dame aus Washington); und Kanadas Politik ein Quäntchen "grüner und europäischer " ist als südlich, also subventionsfreudiger. meine Mutmaßung.

      3) Suzlon hat quasi die US-Markt verlassen, wohl nicht nur aus eigener Schwäche heraus sondern auch von soliden Analysen her.

      Fazit: es bleibt spannend.
      Avatar
      schrieb am 22.11.10 17:57:02
      Beitrag Nr. 7.740 ()
      Was ist denn da passiert, JR?

      Financial Express 22.11.10
      >> INTERVIEW : TULSI TANTI ‘REpower will boost our biz in Europe’
      A day after wind power major Suzlon Energy reached an agreement with French nuclear energy company Areva SA to acquire Germany’s REpower Systems AG, ending a bidding war that raged for months, Tulsi Tanti, CMD, Suzlon, spoke to MG Arun on the deal. Excerpts:.......<<

      http://www.financialexpress.com/news/repower-will-boost-our-…
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      schrieb am 22.11.10 18:17:18
      Beitrag Nr. 7.741 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.568.194 von Xill am 22.11.10 17:57:02Sorry, ich bin einem Surffehler aufgesessen, haben einen Uralt-Artikel ohne (!) Datum, doch unter dem Portaldatum des heutigen Tages präsentiert, als Neuigkeit verwechselt. Entschuldigung.
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 11:48:53
      Beitrag Nr. 7.742 ()
      ... nettes Video, wie eine Repoweranlage 2MW im frostigen Kanada installiert wird ...

      >>You can watch a video clip showing one of these wind turbines being set up here: www.eolien.qc.ca/sneec.<< oder:

      https://www.eolien.qc.ca/?id=390
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      schrieb am 23.11.10 14:29:22
      Beitrag Nr. 7.743 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.572.771 von Xill am 23.11.10 11:48:53... häppchenweise gehts weiter....

      so sieht ein offizielles chinesisches Regierungsportal aus, /..mit der Großen Mauer.../ hier eine Replik auf US-Vorwürfe über Handelsbarrieren bei erneuerbaren Energien...
      http://www.gov.cn/misc/2010-10/18/content_1724516.htm

      Denkfabriken äußern sich zum chinesischen Führungsanspruch in grünen Energien....
      >>Deutsche China-Experten uneins über chinesische Vorreiterrolle <<
      http://www.nachhaltigkeitsrat.de/news-nachhaltigkeit/2010/20…
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      schrieb am 23.11.10 15:03:41
      Beitrag Nr. 7.744 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.573.975 von Xill am 23.11.10 14:29:22interaktive Karte Europa in Sachen Offshore...........
      http://rave.iset.uni-kassel.de/rave/pages/map

      interaktive Karte Nordamerika in Sachen Offshore...........
      http://www.offshorewind.net/

      Adressenliste des FIZ Karlsruhe von ProjektTN /akademisch+betrieblich/ "Erneuerbare Energien" -die ganze Bandbreite-, Stand Juni 2010, http://www.forschungsjahrbuch.de/
      Avatar
      schrieb am 23.11.10 18:28:35
      Beitrag Nr. 7.745 ()
      Suzlon China appoints new CEO Nov 20, 2010

      >>...Yaozu has been a senior adviser to China Machinery New Energy Co, and serves as a non-executive director of China Green Power Limited. He also served on the board of Hoi Sing Industrial Holding Company....<<

      http://www.indiainfoline.com/Markets/News/Suzlon-China-appoi…

      Suzlon hat anscheinend Ärger mit lokalen Behörden zu Hause.........
      >>Kerala: Suzlon to be evicted from Adivasi land <<

      http://expressbuzz.com/states/kerala/kerala-suzlon-to-be-evi…
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 13:22:14
      Beitrag Nr. 7.746 ()
      alter schwede - krass :

      "Die "Economic Times" berichtete unter Berufung auf die indische Ermittlungsbehörde CBI, Money Matters habe auch für die Muttergesellschaft des Windanlagenbauers Repower, Suzlon, versucht, Kredite über Bestechung zu erhalten. Suzlon erklärte, das Unternehmen sei zuversichtlich, dass bei der Kreditvergabe im vergangenen Jahr alle regulatorischen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden seien."

      http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEE6AO09W20101125
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      schrieb am 25.11.10 18:12:02
      Beitrag Nr. 7.747 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.589.798 von jansche_reloaded am 25.11.10 13:22:14ja, nicht nur "Schwede(n)", auch "Something is rotten in the state of Denmark" und anderen...

      Die Commonwealthspiele 2010 in Delhi sollen wegen ähnlicher Machenschaften skandalös gewesen sein, wie uns bekanntlich berichtet wurde...

      Nur gut, dass Suzlon mit IBM eine Kooperation eingegangen ist-mit dem Ziel einer Restrukturierung, Controlling, Revisionswesen...
      Avatar
      schrieb am 25.11.10 18:42:54
      Beitrag Nr. 7.748 ()
      ... habt ihr ja auch gelesen... neue Großorder für RPW von 0,4 Mrd EUR oder 0,3 GW / Gesamtinvest. 1,3 Mrd € ... vielleicht löst sich der Kurs nun von der 200-Tagelinie...
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      schrieb am 25.11.10 18:53:32
      Beitrag Nr. 7.749 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.592.704 von Xill am 25.11.10 18:42:54schwer zu sagen - mir zumnindest war klar, dass der koten bei thornton bank - wenn siemens nicht noch reingrätscht - zum ende des jahres platzen würde ...

      positiv - und abhebend zum umfeld ist sicherlich, dass repower - dank offshore weiterhin ordentlichen auftragseingang aufweist ...

      weiterhin ist erfeulich, dass der thornton bank-auftrag einer betsätigung imo dafür ist, dass die ersten 6 mühlen in thornton bank ordentlich laufen - sonst wäre siemens imo dort am start gewesen ...

      p.s.: ich habe gehört die weiteren anlagen in thronton bank sollen nicht mehr auf schwerkraft-fundamenten kommen - sondern auf den von rpw präferierten jackets ...
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      schrieb am 26.11.10 12:38:41
      Beitrag Nr. 7.750 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.592.768 von jansche_reloaded am 25.11.10 18:53:32Jackets versus Schwerkraftfundament--------hieße das weniger Beton in den Boden rammen und damit weniger Lärm ins Meer befördern? Stichwort akustischer Müll in den Weltmeeren
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      schrieb am 26.11.10 15:29:52
      Beitrag Nr. 7.751 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.596.893 von Xill am 26.11.10 12:38:41ja - jackets werden mit 4 kleineren piles, die gerammt werden - im boden verankert ...

      ich sehe das mit dem "akustischen müll" eher gelassen in anbetracht des tradeoffs - aber möglicherweise kann man piles zukünftig ja auch "bohren" ...

      schwerkraftfundamente werden einfach gesetzt - dazu sind allerdings am meeresboden einige arbeiten (dredging) notwendig, um planarität etc zu gewährleisten - schwierigeit bei schwerkraftfundamenten ist neben dem setzen - hier wurde in thornton bank extra rambiz amgefordert - strabag in cuxhaven baut für ihre fundamente eigene schiffe - auch der abbau der fundamente ...

      wobei ich auf der anderen seite gehört habe, dass schwerkraftfundamente durchaus lebendauern von 60 jahren haben können - das wiederum macht die sache natürlich interessant, wenn man quasi repowering betreiben könnte ...
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      schrieb am 26.11.10 17:36:20
      Beitrag Nr. 7.752 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.598.216 von jansche_reloaded am 26.11.10 15:29:52überzeugend....
      bei DENA findet man Details zu Fundamenten, auch ein Bild eines Jackets, http://www.offshore-wind.de/page/uploads/media/FS_07_-_Funda…; zum Lärm sagen sie: >> ... die Rammarbeiten verursachen erhebliche Schallemissionen... deren Auswirkungen werden aktuell erforscht... mögliche Gegenmaßnahmen: zeitweises Vergrämen der Tiere (30-90 Minuten), schallminimierende Blasenschleier, Hydroschalldämpfer und das [von dir erwähnte] Bohren der Fundamente...<<
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      schrieb am 27.11.10 06:29:25
      Beitrag Nr. 7.753 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.599.384 von Xill am 26.11.10 17:36:20Diese interaktive Offshore-Karte läßt für mich eigentlich erst die Dimensionen erkennen, die hinter Offshore stecken.

      Vielen Dank für die Einstellung.

      Ist schon gewaltig was hier entstehen kann.

      Der ThorntonBank - Auftrag ist für Repower jetzt sicher wichtig gewesen, nachdem DanTysk an Siemens ging. Auch die Tatsache, dass es ein Folgeauftrag war, spricht für Repower.
      Da kann man Entscheidungen betreffend der weiteren Offshore-Projekte wieder gelassener entgegen blicken.
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      schrieb am 27.11.10 06:45:21
      Beitrag Nr. 7.754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.601.483 von cicero3 am 27.11.10 06:29:25Bei Nordex kann derzeit auch nur froh sein, "nicht" dabei zu sein. Kursziel der Deutschen Bank: 4 Euro.
      Am Beispiel Repower/Nordex sieht man wieder, wie entscheidend ein gutes Management ist.
      Immerhin sind beide in 2005 mit den Umsätzen gleichauf gestartet, Nordex war sogar etwas besser unterwegs. Die zwischenzeitlich doppelt so hohe MKap von Nordex war damals eigentlich gerechtfertigt, auch weil Nordex etwas größeres Wachstum hatte und der Auftragsbeestand im Vergleich höher erschien.
      Wie viel Überzeugungsarbeit mußte Jansche hier leisten, dass vieles nur Schein ist.;)
      Das Fehlen einer Offshore-Maschine hat aber nicht nur Nordex weit zurückgeworfen. Auch viele andere Sternchen von damals wie Vestas, Gamesa und auch Suzlon selbst sind weit zurückgeworfen worden.
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      schrieb am 27.11.10 13:29:27
      Beitrag Nr. 7.755 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.601.485 von cicero3 am 27.11.10 06:45:21wobei ich den verfall bei nordex auch kritisch sehe - die diffrenzierung zu nordex wird im moment im kurs immer deutlicher abgebildet - irgendwann ist ein punkt erreicht, an dem da ein equilibrium eintreten wird ...
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 13:33:02
      Beitrag Nr. 7.756 ()
      es sei denn der markteintritt der asiaten in verbindung mit einer baisse des marktes und fehlender mittelzufluss bei nordex zerlegt den laden komplett ...
      Avatar
      schrieb am 27.11.10 21:37:07
      Beitrag Nr. 7.757 ()
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      schrieb am 28.11.10 14:49:49
      Beitrag Nr. 7.758 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.601.483 von cicero3 am 27.11.10 06:29:25ja, ich fand die karten zu offshore auch sehr beeindruckend.........

      bei der Nordamerikakarte fällt die quasi-Abstinenz von kanada auf- wie jansche schon bemerkte, ist da viel potenzial offen. man müßte die onshorekarte kanadas zum vergleich daneben legen.

      zu den Nordex-beiträgen der letzten tage:
      neben Equilibrium auf niedrigem Niveau (wie vielleicht derzeit nokia) und zerbrechen (wie damals grundig u.a.)gäbe es noch die übernahme bei 3-4€ durch einen Großen-eine übereinkunft mit den großaktionären vorausgesetzt-
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 15:07:35
      Beitrag Nr. 7.759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.603.312 von jansche_reloaded am 27.11.10 21:37:07..... Beton unten und Stahl oben ....
      ...........erinnert ans erste Semester Maschinenbau: "Beton und Stahl haben dengleichen Wärmeausdehnungskoeffizienten"... ok;)
      Avatar
      schrieb am 28.11.10 15:18:27
      Beitrag Nr. 7.760 ()
      ...protokollnotiz... Vestas wins 33MW wind turbine order in India
      http://wind.energy-business-review.com/news/vestas-wins-33mw…

      P.S. rhetorische Frage: warum nicht Suzlon?
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      Avatar
      schrieb am 29.11.10 16:42:33
      Beitrag Nr. 7.761 ()
      The Indian bribes-for-loans case - eine Verschiebung der medialen Berichterstattung:
      waren am Freitag noch überwiegend Industriebetriebe im Fokus (BGR Energy, OPG Power, Ashapura Mines, ... Suzlon, ...) /http://www.moneycontrol.com/news/cnbctv18comments/loanscamrb…/ so sind heute Montag der Finanz-und Immobiliensektor im Blickfeld, http://www.deccanchronicle.com/national/fact-sheet-firms-lin…

      ..Untersuchungen, (noch) keine Beschuldigungen oder Anklagen....

      bei Bloomberg findet sich ein ausführlicherer Artikel über dem "Scram":
      http://www.bloomberg.com/news/2010-11-24/india-s-cbi-arrests…
      “The size of the scam is in the order of crores” of rupees, CBI’s Kandaswamy said yesterday, without providing a specific figure. A crore is 10 million.
      Avatar
      schrieb am 30.11.10 11:26:53
      Beitrag Nr. 7.762 ()
      Protokollnotiz: REpower und Energiekontor UK unterzeichnen Verträge über 43 MW
      http://www.stock-world.de/nachrichten/nebenwerte/REpower-und…
      Avatar
      schrieb am 30.11.10 11:52:48
      Beitrag Nr. 7.763 ()
      ........nebenbei, am Rande bemerkt, Marginales ..............

      1) hier im Faden war ja auch schon diskutiert worden, wie Nanomaterialien die Oberflächen der Mühlenflügel verbessern könnten; hier eine Anwendung von großflächigen keramischen Nanomembranflächen zur Trinkwasseraufbereitung http://www.stock-world.de/nachrichten/nebenwerte/ItN-Nanovat…

      2)die Schmiergeldfälle in Indien (auch) als Gelegenheit, indische Wirtschaft mal kennen zu lernen, falls nicht schon geschehen?
      neben Suzlon wird auch oft Lavasa genannt, ein Bau-Konzern, der eine Planstadt gleichen Namens an einem See nahe Puna, dem Stammsitz Suzlons baut, -im Stile des italienischen Portofino; Kritiker wenden ein, dass durch den Bau der Stadt die lokale Stammesbevölkerung aus ihrem angestammten Siedlungsgebiet vertrieben wird. Quelle: Wikipedia, http://119.82.71.32/full6.asp?foldername=20080915&filename=n…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 06:33:33
      Beitrag Nr. 7.764 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.614.431 von Xill am 30.11.10 11:52:48Was ich beim ThorntonBank - Auftrag nicht verstehe ist...


      Offshore- Windpark Thornton Bank: REpower liefert 295 MW – RWE mit über 25 % beteiligt
      Hamburg/Essen/Antwerpen - Die REpower Systems AG (WKN 617703) hat mit dem belgischen Offshore-Projektentwicklungsunternehmen C-Power einen Vertrag über die Lieferung von 48 Windenergieanlagen des Typs REpower 6M unterzeichnet. Die Offshore-Turbinen mit einer Gesamtleistung von rund 295 MW seien für die Phasen 2 und 3 des ersten belgischen Hochseewindparks Thornton Bank vorgesehen, so REpower. Die Installation der 24 Anlagen für Phase 2 ist für Frühjahr 2012 geplant, weitere 24 sollen in der dritten Ausbaustufe bis Mitte 2013 errichtet werden. Laut RWE Innogy ist zudem auch der Bau eines Umspannwerks auf See vorgesehen sowie die Verlegung eines 150 Kilovolt Unterwasserkabels. Die ist erste Ausbaustufe von Thornton Bank sei mit einer installierten Leistung von 30 MW bereits seit Juni 2009 in Betrieb.

      Der Abschluss des Vertrags markiere die bis dato, gemessen am Investitionsvolumen, größte Projektfinanzierung in der Offshore-Windindustrie überhaupt, so REpower. An Thornton Bank seien Unternehmen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Dänemark beteiligt. Ein Konsortium aus sieben Kreditbanken stelle nach Aussage von REpower gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank etwa 900 Millionen Euro für die Finanzierung. Die Gesamtinvestition, inklusive der Refinanzierung der ersten Projektphase, belaufe sich auf rund 1,3 Milliarden Euro. Eine Exportkreditgarantie zur Absicherung sei von der Bundesregierung grundsätzlich zugesagt. RWE Innogy hält nach eigener Aussage rd. 27 Prozent an dem Konsortium C-Power, das die Errichtung des Offshore-Windkraftwerks rund 30 Kilometer vor Oostende verantwortet. Die niederländische RWE Tochter Essent übernehme den Vertrieb der gesamten Stromproduktion der zweiten Ausbaustufe des Windparks Thornton Bank. Der Stromabnahmevertrag zwischen C-Power und Essent sei zunächst auf 15 Jahre festgelegt, so RWE Innogy.



      was ist mit dieser Exportkreditgarantie seitens der Bundesregierung gemeint?
      Bürgt der Deutsche Staat für das Projekt weil deutsche Unternehmen beteiligt sind?
      Wenn das so ist, was bedeutet das für zukünftige Projekte? Bürgt man überall wo beispielsweise RWE oder E.ON oder auch Repower an Projekten beteiligt sind?
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 10:59:19
      Beitrag Nr. 7.765 ()
      Nun, das Wiirtschaftministerium hat seine verschiedenen Instrumentarien, um den Status als Exportnation zu erhalten oder zu verbessern, die verschiedenen Außenwirtschaftförderungsgesetze zB. /nebenbei: auch um zu verhindern, zB Militärsensibles in Spannungsgebiete/ ......... ich denke einen Automatismus gibt es dabei nicht .... es kommt auch auf die Verhandlungskunst der Vorstände an........

      .....vielleicht hat die Leserschaft im Faden Details parat.....
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      Avatar
      schrieb am 01.12.10 12:02:23
      Beitrag Nr. 7.766 ()
      der neue CEO Suzlon China in Interview-Auszügen: >>...Suzlon plans to sell entire projects in China instead of only turbines. "We are looking into co-financing and co-developing wind farms to sell a whole project," He said...<< http://www.tradingmarkets.com/news/stock-alert/szeyf_suzlon-…
      Avatar
      schrieb am 01.12.10 17:13:16
      Beitrag Nr. 7.767 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.621.771 von Xill am 01.12.10 10:59:19...nochmals zur Exportkreditgarantie....

      mangels Rückkopplung aus der verehrten virtuellen Leserschaft heute-

      mein (unmaßgeblicher) Verweis auf den aktualisierten "Hermesbürgschaft"-Artikel bei Wikipedia, und den dort angegebenen Links zu Außenwirtschaftsportalen, evtl auch AWG unter gesetze.online mal überfliegen.........

      ......übrigens macht doch der Kurs von RPW alle Anstrengungen, um sich von der 200 Tagelinie zu lösen- Hut ab...........
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 10:59:41
      Beitrag Nr. 7.768 ()
      eine gute Powerpoint-Arbeit aus dem Hause Suzlon, 17.11.10 www.jefferies.com/pdfs/confs/161110/materials/Suzlon.pdf
      Avatar
      schrieb am 02.12.10 17:51:32
      Beitrag Nr. 7.769 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.604.529 von Xill am 28.11.10 15:18:27fürs Protokoll... auch bei Suzlon geht der Ordereingang offenbar kontinuierlich weiter...
      was im Netz leicht zu finden ist: 30 MW und 20 MW in September und Juli....

      die Autoren nennen >5 GW als bisher durch Suzlon in Indien installierte Leistung...

      http://www.ibtimes.com/articles/48925/20100904/suzlon-energy…
      http://www.bloomberg.com/news/2010-07-13/housing-development…

      Angaben ohne Gewähr
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      Avatar
      schrieb am 03.12.10 11:15:46
      Beitrag Nr. 7.770 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.633.932 von Xill am 02.12.10 17:51:32...die Suzlon order line geht weiter......
      weitere 50 MW u.75 MW in September, 169 MW in Oktober ... /Quellen: Thomson Reuters 2010 und finanznachrichten.de/ ... die Autoren berichten über >1GW in China schon installierte Leistung

      Angaben ohen Gewähr
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      Avatar
      schrieb am 03.12.10 14:59:10
      Beitrag Nr. 7.771 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.639.139 von Xill am 03.12.10 11:15:46eine Umrechnung der WEA-Leistung in CO2-Äquivalente ist -falls nicht schon bekannt- auf auf der Homepage der US-offshorefarm capewind.org zu finden: cummulated 12,3 MW hours entsprechen einer Einsparung von 6,4 tons of CO2; oder -reskaliert-: 1GW ~ 4,6 Mt CO2 pro Jahr
      Avatar
      schrieb am 04.12.10 17:21:42
      Beitrag Nr. 7.772 ()
      Hintergrundartikel zu fccbs in Indien http://www.shriraminsight.com/Market_reports/FCCB.pdf
      Avatar
      schrieb am 05.12.10 04:50:28
      Beitrag Nr. 7.773 ()
      Studie, über die Entwicklung der Windkraft bis 2030 (allerdings schon ein paar Monate alt):

      http://www.windkraft-journal.de/bilder/10_06/husum2.pdf

      Ich denke, der interessanteste Teil für die hier investierten ist jener, dass man bis 2020 mit einer EU-Offshore - Kapazität von 40 GW rechnet.

      Bei einem Marktanteil von Repower von 20 % käme man also auf 160 Anlagen p.A. (40.000MW/5MW-Anlagen/10Jahre/5)
      Die Auslastung dieser Aufträge würde sich wohl eher auf die Mitte bis zum Ende der Dekade konzentrieren, womit man dann eben in der zweiten Hälfte des Jahrzehntes dann auch in Richtung von 250 Anlagen p./A. rechnen wird dürfen.
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      Avatar
      schrieb am 05.12.10 15:35:17
      Beitrag Nr. 7.774 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.647.777 von cicero3 am 05.12.10 04:50:28ja schönes Papier, diese 40 GW Offshore EU 2020 sollte man sich merken. Auch mit dem Herunterrechnen auf RPW gehe ich d`accord.

      (Allerdings haben solche Prognosen immer den "Schönheitsfehler", dass man nicht weiß wie extrapoliert wurde: linear, logarithmisch, least quares Anpassung, von welcher Basis, welchen Fixpkten aus, mit welcher Steigung, mit welchen Fehlerbalken und welchen Unsicherheitsmargen? Einen möglichen Ausweg aus der Crux scheint mir ein relativ neuer konzeptioneller Ansatz zu sein, Financial Physics, welcher Eigenschaften vom komplexen dynamischen Systemen verfolgt und projeziert- bisher eher in den Fachabteilungen denn coram publico) ...aber gewaltig groß wirds allemal werden...
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      Avatar
      schrieb am 05.12.10 16:24:37
      Beitrag Nr. 7.775 ()
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 05:41:22
      Beitrag Nr. 7.776 ()
      Ausführlicher Beitrag über den US-Windmarkt:

      http://www.evwind.es/noticias.php?id_not=8763


      Offshore wind

      The United States could potentially generate an estimated 900,000 MW of electricity from its offshore wind resources. Although no offshore wind plants had been built in the United States by the close of 2009, more than a dozen offshore wind farm projects between 10-MW and 500-MW are planned in the states of Delaware, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, North Carolina, Ohio, Rhode Island, Texas, and Virginia.

      A collaborative effort by government and industry partners, combined with laboratory-based research, has identified a favorable market for a U.S. offshore wind industry. Accordingly, the DOE Wind Energy Program will invest in offshore wind turbine technology research and development to promote and accelerate responsible development of U.S. commercial offshore wind projects. If approved by Congress, a budget request of $49 million for fiscal year 2011 will fund research to address common barriers to offshore projects, including financial, regulatory, technical, and environmental risks.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 06:06:19
      Beitrag Nr. 7.777 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.650.252 von cicero3 am 06.12.10 05:41:22Noch ein Absatz aus dem Artikel betr. Offshore:


      The Next Term

      In fiscal year 2011, DOE will invest in activities that promote responsible offshore wind project development. Public investments will address common barriers to offshore projects, including financial, regulatory, technical, environmental, and social issues. DOE will also expand its efforts to analyze and facilitate technology supply chains and to improve manufacturing processes, and will continue its ongoing landbased wind R&D activities
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 06:10:40
      Beitrag Nr. 7.778 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.648.763 von Xill am 05.12.10 15:35:17...aber gewaltig groß wirds allemal werden...

      ...ganz meine Meinung.:)
      Avatar
      schrieb am 06.12.10 12:23:39
      Beitrag Nr. 7.779 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.650.252 von cicero3 am 06.12.10 05:41:22...netter Artikel, gespickt mit Zahlen voll...

      was ich als bemerkenswert herausgelesen habe, zusammen mit deinen Unterstreichungen:

      1) 2009 wurde die Gesamt-US-Windkapazität um 10 GW auf 35 GW erhöht -eine steile Zunahme-
      2) in der Orderline nach 2009 vielleicht etwa 1-2 GW offshore capacity ( die genannten Delaware bis Virginia)
      3)die Studie /unter "results" zitiert/ prognostiziert "37 TWhours annually" onshore, was man als jährlichen Zuwachs von 4 GW onshore-Kapazität verstehen kann; mit dem Verhältnis onshore zu offshore, wie es die VDMA-Studie für die EU bis 2020 annimmt, also diese 4:1 auf US übertragen, ergäbe sich ein jährlicher Zuwachs von 1 GW offshore in den nächsten Jahren.
      4) die im Artikel genannten 900 GW offshore Kapazität insgesamt- meine Fragezeichen drangeheftet...........

      ......also einerseits nette Zahlenspielchen.........andererseits die begründete Suche nach Gewißheiten, um die Gedanken und Entscheidungen zu lenken .. "to guide the eye"

      PS. winziges sprachliches Detail: was wir Windpark nennen, heißt dort Farm, Plant
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      Avatar
      schrieb am 07.12.10 06:22:08
      Beitrag Nr. 7.780 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.652.285 von Xill am 06.12.10 12:23:393)die Studie /unter "results" zitiert/ prognostiziert "37 TWhours annually" onshore, was man als jährlichen Zuwachs von 4 GW onshore-Kapazität verstehen kann; mit dem Verhältnis onshore zu offshore, wie es die VDMA-Studie für die EU bis 2020 annimmt, also diese 4:1 auf US übertragen, ergäbe sich ein jährlicher Zuwachs von 1 GW offshore in den nächsten Jahren.

      Bei diesen 37TWh die auch in dem Artikel genannt werden, können doch nur 37.000 TWh gemeint sein. Und diese 37.000TWh entsprechen der neunfachen elektrischen Gesamkapazität der USA des Jahres 2009. Diese könnte man Onshore erzeugen, zumindest hätte man die geographische Kapazität dafür.
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      Avatar
      schrieb am 07.12.10 15:06:10
      Beitrag Nr. 7.781 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.658.993 von cicero3 am 07.12.10 06:22:08d'accord........Druckfehler: es müßte 37 PWh im Artikel heißen, statt 37 TWh.
      Konsequenz: ich sehe meinen Punkt 3 als gestrichen an. Danke für den Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 07.12.10 18:39:30
      Beitrag Nr. 7.782 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.603.312 von jansche_reloaded am 27.11.10 21:37:07Ergänzung zum Link über die Bögl-Türme, Ruukki will bis 160 m hoch: :look:
      http://www.ruukki.com/Products-and-solutions/Engineering-sol…
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 13:41:48
      Beitrag Nr. 7.783 ()
      ...aus einem indischen Bundesstaat........political power versus electrical power....
      http://www.deccanchronicle.com/bengaluru/political-power-ove…
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 13:52:48
      Beitrag Nr. 7.784 ()
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 14:40:47
      Beitrag Nr. 7.785 ()
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 18:34:23
      Beitrag Nr. 7.786 ()
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 19:59:50
      Beitrag Nr. 7.787 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.674.924 von Xill am 08.12.10 18:34:23...auch bei Repower tauchen neue Chancen im US-Offshore-Markt auf. Zumindest waren die Amerikaner vor Ort und haben sich AlphaVentus für ein 200 Turbinen Projekt (Stark 2014) angesehen. Im Artikel werden auch andere Offshore-Projekte genannt:

      http://www.projo.com/business/content/DEEPWATER_CHANGES_12-0…
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      Avatar
      schrieb am 09.12.10 12:09:50
      Beitrag Nr. 7.788 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.675.635 von cicero3 am 08.12.10 19:59:50Die Zeitschrift Windpower Monthly berichtet auch über diesen größten US-Offshore Auftrag:

      Deepwater applies to build 1GW wind project off Rhode Island

      Tamar Wilner, Windpower Monthly Magazine, 09 December 2010, 10:12am

      UNITED STATES: Deepwater Wind has applied to the federal government to build the country’s largest offshore wind farm, a 1GW project off Rhode Island and Massachusetts
      .

      Wäre interessant, ob es außer Areva noch Mitbewerber gibt.
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 12:43:09
      Beitrag Nr. 7.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.675.635 von cicero3 am 08.12.10 19:59:50Deep Water Wind Investors: http://www.pbn.com/Deepwater-Wind-investor-delays-IPO,53407

      Global Wind Finance: http://www.renewableenergyworld.com/rea/news/article/2010/12…
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 12:53:28
      Beitrag Nr. 7.790 ()
      nebenbei..seltene Koinzidenz oben: zwei Beiträge mit identischer Uhrzeit und id. Adressaten....hahah..;)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 13:05:43
      Beitrag Nr. 7.791 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.679.861 von Xill am 09.12.10 12:53:28(...das mit der Koinzidenz doch wieder vergessen, haarscharf danebengeguckt....)

      eine Art "Direkte Demokratie" für Windenergie? http://www.renewableenergyworld.com/rea/news/article/2010/12…
      Avatar
      schrieb am 10.12.10 11:12:14
      Beitrag Nr. 7.792 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.10 11:22:15
      Beitrag Nr. 7.793 ()
      Avatar
      schrieb am 10.12.10 19:39:24
      Beitrag Nr. 7.794 ()
      Bund will Kredite für Windkraftbranche beschleunigen

      Die Bundesregierung will die Nutzung der Windkraft auf hoher See verstärkt vorantreiben. Das hat der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Hans-Joachim Otto (FDP), in Cuxhaven angekündigt. Um die Investitionen der Wirtschaft in die Offshore-Stromerzeugung zu beschleunigen, solle bis zum Frühjahr Klarheit über das geplante Kreditprogramm des Bundes geschaffen werden, sagte Otto.

      Das fünf Milliarden Euro umfassende Programm werde nicht nur für die Errichtung der ersten Windparks auf hoher See, sondern auch für den Bau von Offshore-Spezialschiffen auf deutschen Werften zur Verfügung stehen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.12.10 11:21:13
      Beitrag Nr. 7.795 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.691.669 von Stoni_I am 10.12.10 19:39:24...hast du immer noch Zweifel am Umsetzungswillen der großen Versorger?

      Ist zwar schon etwas älter...aber:

      Amerikanische Trendwende: In den USA rückt Offshore-Windstrom verstärkt in den politischen Fokus:

      http://www.kooperation-international.de/countries/themes/inf…
      Avatar
      schrieb am 11.12.10 12:28:05
      Beitrag Nr. 7.796 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.691.669 von Stoni_I am 10.12.10 19:39:24Stichwort Offshore-Spezialschiffe
      http://www.thb.info/news/single-view/id/sietas-baut-offshore…
      http://www.vertikal.net/de/news/artikel/10952/

      darin nochmals ein Bezug zu den Beiträgen der letzten Tage: >>... Die EU-Kommission rechnet bis 2030 mit Investitionen in Windkraftanlagen auf See von mehr als 200 Milliarden Euro. Allein die britische Regierung hat den Zuschlag für entsprechende Projektentwicklungen mit einem Volumen von 110 Milliarden Euro erteilt. Nach Angaben der European Wind Energy Association (EWEA) soll die installierte Offshore-Leistung in den kommenden sechs Jahren um das Zehnfache auf bis zu 15 Gigawatt ansteigen. Größtes Wachstumshemmnis ist nach Angaben von Experten die fehlende Montagekapazität für solche Kraftwerke im Meer...<<
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 12:09:53
      Beitrag Nr. 7.797 ()
      13.12.2010 | 10:26 Uhr | 0 Gefällt mir |||
      Offshore-Windparks zwischen Euphorie und technischen Engpässen 5. EUROFORUM-Konferenz "Herausforderung Offshore-Windpark" 25. und 26. Januar 2011, Le Royal Méridien, Hamburg
      Hamburg/Düsseldorf (ots) - Mit einem Kreditvolumen von fünf Milliarden Euro startet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 2011 ein Sonderprogramm "Offshore Windenergie". Das Kreditprogramm sowie der Abbau von Investitionshürden durch eine vereinfachte Genehmigungspraxis und verbesserte Rahmenbedingungen für die Netzanbindung von Offshore-Windparks sind Teil des Energiekonzeptes, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden soll. Durch das KfW-Programm sollen die ersten zehn Windparks finanziert werden, um der noch jungen Technik zum Durchbruch zu verhelfen. Die EU will den Ausbau der Windkraft auf hoher See durch Infrastruktur-Maßnahmen für den Netzausbau unterstützen.

      Auf der 5. EUROFORUM-Konferenz "Herausforderung Offshore-Windpark" (25. und 26. Januar 2011, Hamburg) diskutieren Vertreter aus Politik und Wissenschaft sowie Offshore-Betreiber und Anlagenbauer über die neuen politischen Anreize für die Stromproduktion auf hoher See und stellen ihre Erfahrungen mit der Installation und dem Betrieb der Anlagen vor. Der EU-Koordinator für die Offshore-Windkraft in Nordeuropa Georg Wilhelm Adamowitsch erläutert die europäischen Pläne für den Ausbau der Windenergie und geht auf die dringend benötigten Netze ebenso ein wie auf das EU-Projekt North Sea Grid. Als Vertreter des Bundesumweltministeriums erläutert Dr. Torsten Bischoff die Rolle der Offshore-Windkraft im Energiekonzept der Bundesregierung und gibt einen Ausblick auf die EEG-Novelle.

      Der Energieversorger RWE investiert bereits in unterschiedliche Offshore-Windparks in Belgien (Thornton Bank), Deutschland (Nordsee Ost) und Wales (Gwynt y Môr). Holger Gassner (RWE Innogy GmbH) berichtet von den Erfahrungen seines Unternehmens und geht unter anderem auf Herausforderungen wie die Verfügbarkeit und Einsetzbarkeit von Errichterschiffen ein. Seit über einem Jahr ist das deutsche Offshore-Testfeld alpha ventus in Betrieb. Die Betreiber EWE, E.ON und Vattenfall ziehen eine positive Bilanz. Dr. Claus Burkhardt (EWE Energie AG) berichtet von den Lernkurven des Projektes und den logistischen Herausforderungen bei der Wartung. Über den Stand des ersten kommerziellen deutschen Offshore-Windparks Baltic 1 in der Ostsee spricht Ralf Neulinger (EnBW Erneuerbare Energien GmbH).

      Die Herausforderungen beim Netzanschluß greift die EUROFORUM-Konferenz ebenso auf wie Aktuelles aus der Genehmigungspraxis und neue Entwicklungen in der Offshore Technik. Michael Munder-Oschimek (AREVA Wind GmbH) zeigt, was Windenergieanlagen offshore leisten können, und Dr. Klaus Weber (STRABAG Offshore Wind GmbH) stellt Fundamenttechniken vor.

      Fehlende Spezialschiffe und mangelnde Hafenkapazitäten bremsen heute den Ausbau vieler Offshore-Projekte noch aus. Mit einem "Masterplan Offshore-Hafeninfrastruktur" setzt sich das Bundesumweltministerium für einen Ausbau der Hafenstrukturen ein. Dr. Hans-Joachim Stietzel (Cuxhavener Hafen Entwicklungsgesellschaft mbH) stellt die Anforderungen an moderne Offshore-Hafeninfrastrukturen vor und betont die Chancen für die Hafenwirtschaft.

      Das vollständige Programm finden Sie unter: http://www.euroforum.de/pr-windpark2011
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      Avatar
      schrieb am 13.12.10 17:33:27
      Beitrag Nr. 7.798 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.699.242 von cicero3 am 13.12.10 12:09:53...gut, fahren wir hin-im virtuellen Abteil ...;)
      evtl für die nächste Konferenz:
      Effizienzverdopplung durch HT-Supraleitung Powerelektronik = Bau einer 10 MW WKA (?!)

      http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/unternehmen/…
      http://zenergypower.com/images/media-coverage/coils-and-magn…
      http://www.amsc-windtec.com/pdf/15000%20MW%20Release%200610%…
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      Avatar
      schrieb am 14.12.10 15:50:44
      Beitrag Nr. 7.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.701.799 von Xill am 13.12.10 17:33:27Klingt ganz gut:


      25 Anlagen vertraglich vereinbart.
      Kaufoption für weitere 85 Anlagen.

      Insgesamt sind von der selben Firma in 3 Jahren 600 MW geplant.


      http://www.iwr.de/wind/archiv/10/12/1402.html
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      Avatar
      schrieb am 14.12.10 17:04:07
      Beitrag Nr. 7.800 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.707.900 von cicero3 am 14.12.10 15:50:44...... wie schnell zu erfahren war...der Vertragspartner, Everpower, wurde letztes Jahr vom britischen PE Investor Terra F aquiriert, >>..indicating significant European interest in U.S. wind developments..<<
      http://venturebeat.com/2009/08/26/top-british-investor-takes…
      nebenbei: Everpower Wind, ein schöner hollywoodgemäßer Name: "die ewig sprudelnde Quelle Wind"
      Avatar
      schrieb am 14.12.10 17:28:04
      Beitrag Nr. 7.801 ()
      Zufallsfunde beim Surfen
      - "EverWind Power" entwickelt Rotoren um die vertikale Achse (< 1 MW)
      - Windatlas Kanada
      http://www.everwindpower.com/products.html
      http://www.windatlas.ca/en/maps.php?field=E1&height=50&seaso…
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      Avatar
      schrieb am 14.12.10 20:14:04
      Beitrag Nr. 7.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.708.851 von Xill am 14.12.10 17:28:04Einiges über den kanadischen Markt. Da braucht man aber viel Zeit zum schmökern, ist ein elendslanger Artikel:

      http://www.evwind.es/noticias.php?id_not=8947
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.12.10 11:15:16
      Beitrag Nr. 7.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.710.252 von cicero3 am 14.12.10 20:14:04Darin einige Basics zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen onshore:

      >>..The University of Moncton ...it is estimated that a 100 MW wind farm requires a $200 million investment... the study estimates that the owners of the 100 MW wind farm could accumulate profits of more than $200 million over life of the project (approximately 25 years). This does not take into consideration possible future revenues from carbon credits...In a different study, GE Energy Financial Services ... GE estimated the following costs and revenues from an average Canadian wind project financed in 2009: C$2500/kW project cost, 33 percent average lifetime capacity factor, 7.3 ¢/kWh revenue, and average O&M cost of C$30/kW per year...<<
      Avatar
      schrieb am 15.12.10 19:02:42
      Beitrag Nr. 7.804 ()
      WKAs, Neodym, Dysprosium............
      dazu Postings aus einem Parallelforum Seite 200
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1157619-1991-2000…
      Avatar
      schrieb am 16.12.10 17:52:56
      Beitrag Nr. 7.805 ()
      - ein US-Plädoyer: >Rebuilding America: Materials Science*) and Manufacturing - All In-House<
      - das Windenergie-Profil einer US-Großkanzlei
      - work in progress an der TU München: Modeling and valuing wind power plants using option theory

      http://www.phenix.bnl.gov/WWW/publish/ondrejch/misc/JimKenne…
      http://www.huschblackwell.com/wind-energy/
      http://www.mathfinance.ma.tum.de/kompetenzen/da_en.php

      *) Rare Earth Oxides => Ultra Capacity Wind Turbines, Superconductivity u.v.m.
      Avatar
      schrieb am 17.12.10 11:52:13
      Beitrag Nr. 7.806 ()
      http://www.nytimes.com/2010/11/09/science/09seafloor.html?_r…
      http://lunarscience.arc.nasa.gov/articles/is-mining-rare-min…

      persönliche Bemerkung:
      mit diesen beiden weit ausholenden Stories- zu Jahresende vielleicht nachzusehen- verabschiede ich mich in die Winterpause- einen Gruß in die Runde, viel Erfolg rundum, eine gute Zeit
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      Avatar
      schrieb am 20.12.10 05:42:08
      Beitrag Nr. 7.807 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.727.314 von Xill am 17.12.10 11:52:13Nauen kann sich - bei einer entsprechenden Akzeptanz seiner Offshore-Anlagen - eine Monatge-Halle in UK vorstellen. Er meint aber, dass die Endmontage ohnehin nur 1-2 % des Wertes einer Maschine ausmacht. Hingegen würde die Installation vor Ort und das Service über einen Zeitraum von 20 Jahren weit mehr Jobs kreieren.

      http://www.ft.com/cms/s/0/de353526-0b9e-11e0-a313-00144feabd…

      Dir auch schöne Feiertage Xill.
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      Avatar
      schrieb am 21.12.10 12:02:47
      Beitrag Nr. 7.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.735.999 von cicero3 am 20.12.10 05:42:08Nauen rechnet für 2011 mit etwas mehr als 10% Wachstum für die Windbranche allgemein.

      http://www.apa.at/site/Startseite_Toechter/Finance/News/Repo…
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 10:45:15
      Beitrag Nr. 7.809 ()
      Und nun ist sie doch gekommen, die Umsatz und Ergebnisreduzierung.:(

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-12/18905903…
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 12:12:05
      Beitrag Nr. 7.810 ()
      Zitat von cicero3: Und nun ist sie doch gekommen, die Umsatz und Ergebnisreduzierung.:(


      Und gab es diese "Projektverschiebungen insbesondere aufgrund ausstehender Finanzierungszusagen" eher im Offshore- oder Onshore-Geschäft. Oder gleich verteilt? :confused:
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      Avatar
      schrieb am 22.12.10 16:27:32
      Beitrag Nr. 7.811 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.749.744 von Stoni_I am 22.12.10 12:12:05Nach meinen bisherigen leider nur recht oberflächlichen Recherechen nach, sollte man die ersten Offshoreaufträge erst ab 2011 abarbeiten. Werden somit wohl Onshoreaufträge sein, die hier verschoben wurden.

      Angesichts der doch recht deutlichen Reduzierung ist der Kursrückgang gar nicht einmal so deftig. Irgendwie lag es ja schon in der Luft, obwohl ich nach der Bestätigung der Prognosen nach den letzten Zahlen eigentlich nicht mehr daran glaubte.
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      Avatar
      schrieb am 26.12.10 06:28:15
      Beitrag Nr. 7.812 ()
      Deutschlands Offshorekonkurrenz mit GB wird sich verstärken:

      http://www.windmesse.de/presse/8574.html
      Avatar
      schrieb am 26.12.10 17:28:22
      Beitrag Nr. 7.813 ()
      Um Repower mach ich mir keine Sorgen.

      Von einem guten Bekannten habe ich gehört, dass einer der größten deutschen Windprojektentwickler zukünftig stärker auf Repower setzen will. Warum? Weil Repower top Technik und auch Service bietet. In Zukunft bekommt man außerdem die Anlagen mit 140 m hohen Türmen von Max Bögl aus Bayern. Ideal für zahlreiche Binnenstandorte!
      Avatar
      schrieb am 27.12.10 11:41:34
      Beitrag Nr. 7.814 ()
      Ich mache mir um Repower auch keine Sorgen. Sauer auf stösst mir, wie schon mehrmals erwähnt, der Auftragsbestand. Repower hat gut 2,4 "vertraglich zugesicherte Aufträge." Dennoch schafft man es nicht, das Umsatzziel zu erreichen. Ich wüsste nur allzu gerne wie sich dieser Auftragsbestand zusammensetzt. In welchem Jahr werden die Umsätze fällig ? Vor allem aber: Was heisst in der Repower-Sprache "vertraglich zugesichert" ? Angesichts der Projektverschiebungen wegen fehlender Finanzierung, hiesse das ja, dass die "vertraglich zugesicherten" Aufträge noch nicht finanziert sind ? Oder sind die 2,4 Mrd tatsächlich schon finanziert, beziehen sich aber auf Projekte welche erst in den folgenden Jahren Umsatz bringen ?

      Erst wenn ich die Situation bei den Aufträgen verstehe, ziehe ich ein Investment in Erwägung. Momentan ist das für mich eine Black Box. Für jede Erläuterung bezgl. der "vertraglich zugesicherten" Aufträge, wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 27.12.10 11:47:39
      Beitrag Nr. 7.815 ()
      DJ Brüderle will Netzausbau mit Gesetz beschleunigen - Focus

      MÜNCHEN (Dow Jones)--Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will den Ausbau der Stromnetze einem Magazinbericht zufolge mit einer Gesetzesänderung beschleunigen. Künftig sollten auch gegen den Willen der Energiekonzerne Stromleitungen bei vier großen Pilotprojekten unterirdisch verlegt werden können, wenn die Behörden das wünschen, berichtete "Focus" am Sonntag vorab. Bisher gelte eine "Kann"-Vorschrift, deren Auslegung umstritten und deren Folge "Stillstand in den Genehmigungsverfahren" sei, heiße es in einer entsprechenden Begründung des Ministeriums. Die Änderung solle im April in Kraft treten, schrieb das Blatt.

      Brüderle wolle mit dem Vorhaben die gesellschaftliche Akzeptanz des Leitungsbaus fördern und die betroffenen Menschen ernst nehmen. In den kommenden zehn Jahren müssen in Deutschland bis zu 3.600 Kilometer neue Leitungen gebaut werden. Mit ihnen soll vor allem der Ökostrom aus dem Norden - unter anderem von den zahlreichen Windparks - in den Süden geleitet werden. Vielfach protestierten Anwohner jedoch gegen den Netzausbau mit Freileitung. Die Erdverkabelung ist jedoch etwa dreimal so teuer und wird deshalb von den Konzernen abgelehnt, wie es weiter hieß.

      Webseite: www.focus.de

      DJG/apo
      Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.
      Quelle: Dow Jones 27.12.2010 06:50:00
      Avatar
      schrieb am 27.12.10 11:50:30
      Beitrag Nr. 7.816 ()
      Mit anderen Worten:
      Wieviel bleibt von den 2,4 Mrd Auftragsbestand noch übrig, wenn man die Projekte mit fehlender Finanzierung abzieht ? Erst wenn diese Frage beantwortet ist, kann man eine Einschätzung für die kurz- und mittelfristige Geschäftsentwicklung geben.
      Avatar
      schrieb am 27.12.10 11:50:59
      Beitrag Nr. 7.817 ()
      DJ Kurth: Stromnetz nicht für erneuerbare Energien gerüstet - Presse

      PASSAU (Dow Jones)--Das deutsche Stromnetz ist nach Einschätzung des Chefs der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, nicht für den Ausbau der erneuerbaren Energien gerüstet. Bereits die viel bescheideneren Ziele an Wind- und Solarstrom der Vergangenheit machten den Bau von über 800 Kilometer Leitungen notwendig. "Davon sind bisher erst 80 Kilometer gebaut", sagte Kurth der "Passauer Neuen Presse" (Montagausgabe).

      Die wichtigen Pilottrassen für die Nord-Süd- und die Ost-West-Verbindung seien noch nicht einmal soweit, dass es Planfeststellungsbeschlüsse gebe. Um die aktuellen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, würden zu den 800 Kilometern weitere circa 3.600 Kilometer bis 2020 benötigt, sagte Kurth der Zeitung laut Nachrichtenagentur dapd.

      Die Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee würden einen erheblichen Ausbaubedarf mit sich bringen, damit der Strom auch bundesweit zu den Verbrauchern kommt. Man werde dem Bürger durch viel Überzeugungsarbeit klarmachen müssen, dass ein Ausbau der erneuerbaren Energien ohne Stromnetzausbau nicht zu haben sei. "Wir benötigen neue Trassen. Der Strom aus Nord- und Ostsee kann nicht durch die Luft transportiert werden".

      Webseite: www.pnp.de
      DJG/dapd/jhe
      Copyright (c) 2010 Dow Jones & Company, Inc.
      Quelle: Dow Jones 27.12.2010 06:14:00
      Avatar
      schrieb am 30.12.10 16:36:20
      Beitrag Nr. 7.818 ()
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      schrieb am 02.01.11 12:10:46
      Beitrag Nr. 7.819 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.779.842 von cicero3 am 30.12.10 16:36:20Hallo Cicero,
      der gepostete Artikel erinnert zu Recht an die Finanzkrise bei Suzlon. Dennoch, ich bin vorsichtig optimistisch - bei notwendiger kritischer Aufmerksamkeit.

      Es tut sich einiges finanzpolitisch in Indien zugunsten von Suzlon.

      - Suzlon macht ein joint venture mit der indischen Staatsbank SBI
      - Die Banken haben neue Vergabebedingungen in punkto grüner Energien = de-risking of credits = staatliche Bürgschaften?
      - Die staatlichen Versorger werden auf Abnahmekurs für grüne Energien getrimmt
      - der Umschuldungsschritt Mai 2010 ist halbwegs glatt durchgeführt worden- x Mrd $ sind da von unterschiedlichen Investoren transferiert worden, dies macht zuversichtlich für die nächsten Schritte
      - die indische Politik setzt neue Zielvorgaben für grüne Energien (auch in Reaktion auf den Konkurrenten China); dies dürfte materiell-finanziell unterfüttert werden
      - schließlich könnte es noch die Option „too big to fail“ in die Köpfen von indischen Politikern geben- bei Mittal hat’s zwar nicht geklappt, doch Tanti hat eine Reputation als „grüner Superman“ , er macht ein gutes Konzern-brandig; und sein Privatanteil am Betrieb ist auch nicht unerheblich - als „Manövermasse“.
      - Konzerninnenpolitisch wird mit IBM aufgeräumt, neue Märkte in Brasilien und Südafrika sind angegangen worden, China sowieso- die Blade Crisis ist akzeptabel durchstanden worden (etwa vergleichbar mit diversen Rückrufaktionen in der Autobranche), neue Blade Designs werden angegangen …………….

      Angaben ohne Gewähr

      Mit freundlichen Grüßen X

      Quellen
      http://www.ifre.com/loans-suzlon-gets-jumbo-loan-from-indian…
      http://www.moneycontrol.com/news/cnbc-tv18-comments/suzlon-r…
      http://www.biofuelswatch.com/suzlons-financing-ideas/
      http://www.biofuelswatch.com/india-aims-huge-renewable-power…
      http://www.bloomberg.com/news/2010-11-18/suzlon-says-india-r…
      http://money.sulekha.com/sbi-joins-hands-with-suzlon-energy-…

      Optimizing Suzlon Blades http://www.pr-inside.com/de/suzlon-blade-technology-optimier…
      http://www.renewableenergyfocus.com/view/14797/suzlon-and-id…
      http://www.matternetwork.com/2010/8/indian-wind-energy-giant…

      nebenbei: Suzlons Finanzprobleme ziehen in die akademischen Seminare ein =
      Suzlon liquidity crisis, a Case Study in lectures on Financial Management
      http://www.ibscdc.org/coursecasemapping/Financial-Management…


      auch: Beyond the blue chip: wind turbine financing in the USA
      http://www.woodlawnassociates.com/uploads/Woodlawn_Associate…
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      schrieb am 04.01.11 10:42:41
      Beitrag Nr. 7.820 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.786.115 von Xill am 02.01.11 12:10:46Suzlon Energy clarified about the news item titled Gamesa to pick up majority stake in Suzlon Energy. Suzlon Energy said the news reports with respect to Gamesa picking up a majority stake in the Company, are both speculative in nature and inaccurate; the company has no clarifications to issue in this regard.

      http://www.myiris.com/newsCentre/storyShow.php?fileR=2011010…
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      schrieb am 04.01.11 10:50:09
      Beitrag Nr. 7.821 ()
      Expert & Brokerage views on Suzlon Energy

      http://www.moneycontrol.com/mccode/news/article/other_reco.p…
      Avatar
      schrieb am 04.01.11 11:03:33
      Beitrag Nr. 7.822 ()
      Avatar
      schrieb am 04.01.11 11:57:41
      Beitrag Nr. 7.823 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.794.213 von Xill am 04.01.11 10:42:41die News ausführlicher bei Bloomberg: http://www.bloomberg.com/news/2011-01-04/suzlon-energy-rises…
      Avatar
      schrieb am 04.01.11 14:17:42
      Beitrag Nr. 7.824 ()
      Interessant!

      und wieder gibt es gleichzeitig auch dichten Nebel um die Meldung.

      Mich wundert nur, dass Gamesa in solchen Zeiten eine derartige Finanzierung auf die Beine stellen kann. Die haben ja selbst nur einen Marktwert von 1,4 Mrd.
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      schrieb am 04.01.11 16:48:17
      Beitrag Nr. 7.825 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.795.785 von cicero3 am 04.01.11 14:17:42...ja nebelig ists schon, das Dementi von Suzlon war auch nicht sehr überzeugend... die Frage, wie in welcher Form Suzlon weiterexistiert ist wieder im Focus...
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      schrieb am 05.01.11 11:29:30
      Beitrag Nr. 7.826 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.797.436 von Xill am 04.01.11 16:48:17...nun hat auch Tanti selbst dementiert.
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      schrieb am 05.01.11 12:26:20
      Beitrag Nr. 7.827 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.802.210 von cicero3 am 05.01.11 11:29:30>>'I want to assure you of my fullest commitment to this organization and business that we have worked so hard to build,' Tanti wrote. <<

      in meiner Lesart: "der Konzern liegt mir sehr am Herzen, ich bin und bleibe ihm tief verbunden" = dies sagt aber kein Wort über finanzielle Umstände und Implikationen. auch haben sich schon zu viele Jounalisten in diese Meldungen involviert und exponiert, als dass es ein pures Gerücht bleiben könnte. Oder?

      schwer zu sagen, wie Gamasa das stemmen könnte, aber die Spanier sehen ein neues Terrain in Indien und haben sich dort schon etabliert (wie Vestas auch) nachdem sie in China abgeprallt waren, Investoren und Fonds gibts wahrscheinlich zu Hauf, die da auch was wittern. (einige positiven Aspekte des krisengeschüttelten Suzlons habe ich vor einigen Tagen versucht zusammenzutragen)

      mit alpenmaradonna: um Repower mache ich mir keine Sorgen- positiv könnte sein dass Übernahmephantasien bzgl der 9% wieder wachsen, und unter 200 läuft da nix.............

      ...dies eine kleine Mittwochsphantasie...
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      schrieb am 05.01.11 12:48:44
      Beitrag Nr. 7.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.802.660 von Xill am 05.01.11 12:26:20The controlling shareholder of Indian wind turbine maker Suzlon Energy said there is "no question" of exiting the company, after media reports on Tuesday said a rival was looking to buy a controlling stake.

      "There is no question of the Tanti family walking away from our great company," Suzlon Chairman Tulsi Tanti wrote in an internal memo to senior staff late on Tuesday that was obtained by Reuters.


      ...kommt darauf an, welcher Artikel einem gerade ín die Hände fällt.
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      schrieb am 05.01.11 13:23:07
      Beitrag Nr. 7.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.802.837 von cicero3 am 05.01.11 12:48:44Tulsi Tanti and family hold 58.14 per cent stake in the company. Merrill Lynch is believed to be one of the advisors to the transaction. However, investment banking sources said even though talks between the two have been going on for a while, closure may still take some time as definitive term sheets are yet to be signed. Contours of the deal are still being worked out.

      http://www.business-standard.com/india/news/suzlon%5Cs-tanti…
      Avatar
      schrieb am 05.01.11 16:23:17
      Beitrag Nr. 7.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.802.837 von cicero3 am 05.01.11 12:48:44... no question its an interesting question...ich stimme zu ;), die Unschärferelation läßt grüßen :look:
      (das Investment = die Kunst, mit Informationsschranken umzugehen :rolleyes: )
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      schrieb am 05.01.11 16:44:24
      Beitrag Nr. 7.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.804.773 von Xill am 05.01.11 16:23:17ich meinte damit, dass alles wichtige dazu gesagt ist und wir einfach die weitere Entwicklung abwarten... :)
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      schrieb am 06.01.11 13:25:21
      Beitrag Nr. 7.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.804.926 von Xill am 05.01.11 16:44:24doch noch mal dazu gestellt....
      eine Einschätzung zu einer möglichen Entwicklung bei Livemint/WSJ:>>A Suzlon stake sale would be good for investors<< http://www.livemint.com/2011/01/04221329/A-Suzlon-stake-sale…
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      schrieb am 06.01.11 17:01:10
      Beitrag Nr. 7.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.810.443 von Xill am 06.01.11 13:25:21>>...well-connected market sources tell Recharge..<< http://www.rechargenews.com/business_area/finance/article240…
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      schrieb am 07.01.11 06:48:45
      Beitrag Nr. 7.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.812.861 von Xill am 06.01.11 17:01:10Der letzte Absatz deines Artikels sollte schon zu denken geben, ob es tatsächlich realistisch ist, dass Gamesa Suzlon stemmen kann.

      Funding this would be a tall order, especially at a time when the wind power market is weak. Gamesa currently has a net debt/earnings before interest, tax, depreciation and amortization (Ebitda) ratio of 1. If it funds the transaction through debt, its net debt/Ebitda ratio would rise to 6.7 times, a definite red flag as far as lenders are concerned. For the deal to happen, Gamesa may have to rely on a strategic partner/investor to chip in with meaningful funding.
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      schrieb am 07.01.11 10:39:34
      Beitrag Nr. 7.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.816.148 von cicero3 am 07.01.11 06:48:45ja sehe ich auch so, eine gigantische Aufgabe wenn denn....
      aber vielleicht bringen sie (mit dem Mut von Bedrängten) einen Merger, eine strategische Allianz hin, das wäre dann eine neue Qualität...........

      unten im Artikel nochmals einiges Details zur Liquiditätskrise bei S
      http://www.moneycontrol.com/news/ibu_index.php?storyid=1492
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 12:09:51
      Beitrag Nr. 7.836 ()
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 12:23:38
      Beitrag Nr. 7.837 ()
      >>..Two bankers, who have worked with Suzlon Energy in the past, said that a strategic investor buying a part of Suzlon is very likely. But they pointed out that Gamesa was also in need for money, making it an unlikely buyer. <<
      http://economictimes.indiatimes.com/news/news-by-industry/en…
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      schrieb am 10.01.11 15:57:09
      Beitrag Nr. 7.838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.818.474 von Xill am 07.01.11 12:23:38... ein möglicher "buyer", schon im Oktober benannt http://www.commodityonline.com/commodity-stocks/Suzlon-Energ…
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      Avatar
      schrieb am 10.01.11 19:09:10
      Beitrag Nr. 7.839 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.833.193 von Xill am 10.01.11 15:57:09Der Autor dieses Artikels meint, dass ein möglicher Käufer (Gamesa) nur an Repower und seiner Offshore Technologie Interesse haben dürfte. Suzlon selbst hält er aus verschiedenen Gründen für weniger interessant.

      http://www.financialexpress.com/news/suzlon-energy-stock-rat…
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      Avatar
      schrieb am 11.01.11 09:58:29
      Beitrag Nr. 7.840 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.834.704 von cicero3 am 10.01.11 19:09:10dies macht Sinn, möglicherweise, Gamesa selbst hat große Offshoreambitionen: >>Gamesa et al plan 15 MW offshore wind turbine<< http://www.renewableenergyfocus.com/view/14241/gamesa-et-al-…
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      schrieb am 11.01.11 10:11:09
      Beitrag Nr. 7.841 ()
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 10:21:30
      Beitrag Nr. 7.842 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.837.351 von Xill am 11.01.11 09:58:29"macht Sinn" oben sollte heißen: "der Bericht über Gamesas Interesse an RPW scheint in sich konsistent" - aber der Vollzug dieses Interesses würde mich in keinster Weise begeistern.....
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 13:04:32
      Beitrag Nr. 7.843 ()
      weiteres zu Gamesas offshore Ambitionen: im Sommer wurden Verhandlungen mit der Bard Offshore Holding beendet http://www.renewableenergyfocus.com/view/11362/gamesa-h1-pro…
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      schrieb am 11.01.11 13:34:55
      Beitrag Nr. 7.844 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.751.484 von cicero3 am 22.12.10 16:27:32die damalige Frage von Ston_I zu den Projektverschiebungen bei RPW >>....eher im Offshore- oder Onshore-Geschäft... << hier nochmals beantwortet:

      "Bei den verschobenen Projekten handelt es sich laut Unternehmenssprecher Thomas Schnorrenberg hauptsächlich um Onshore-Aufträge" http://www.erneuerbareenergien.de/repower-systems-korrigiert…
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 13:55:05
      Beitrag Nr. 7.845 ()
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 18:31:47
      Beitrag Nr. 7.846 ()
      schönes Foto eines Rotorblattes-riesig http://www.renewbl.com/2010/11/29/lm-wind-power-to-supply-re…
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 19:15:59
      Beitrag Nr. 7.847 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.838.724 von Xill am 11.01.11 13:04:32Bard steht aber jetzt zum Verkauf.
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      Avatar
      schrieb am 11.01.11 19:20:02
      Beitrag Nr. 7.848 ()
      http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_502830

      Die Krise hat die Windanlagenbauer im vergangenen Jahr mit Verspätung erwischt. Wegen der langen Vorlaufzeit bei den Aufträgen machte sich die Investitionszurückhaltung erst 2010 bemerkbar. Bei den Aufträgen herrschte regelrecht Windstille. Nach Branchenschätzungen stagnierte die weltweit neuinstallierte Leistung bei 33 Gigawatt. "Das ist seit Jahren das erste Mal, dass es kein wirkliches Wachstum gibt", klagte Andreas Nauen, Chef des Hamburger Windanlagenherstellers Repower.
      ...
      Auch Repower-Chef Nauen hat "steigendes Interesse" registriert. Er rechnet deshalb für 2011 wieder mit einem Wachstum der Branche. Die Neuinstallations-Leistung dürfte um vier bis fünf Gigawatt auf 37 bis 38 Gigawatt steigen, prognostiziert er.
      ...
      Die Beratungsfirma Roland Berger erwartet einen grundlegenden Wandel des Windmarkts. Neben den Großkonzernen würden sich langfristig nur noch kleinere lokale Anbieter wie die chinesischen Windenergiefirmen behaupten können. Für mittelgroße Hersteller wie Nordex und Repower würde es immer schwerer.
      ...
      Ob es für die etablierten Windanlagenbauer 2011 an der Börse wieder Rückenwind gibt, erscheint zweifelhaft. Analysten sehen noch keine Anzeichen für eine Trendwende bei Nordex oder Repower.
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      Avatar
      schrieb am 12.01.11 10:07:36
      Beitrag Nr. 7.849 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.841.996 von Stoni_I am 11.01.11 19:15:59ja ja, die Sache wurde abgebrochen, "both parties have found a significant discrepancy in the terms of the deal.”
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 14:45:02
      Beitrag Nr. 7.850 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.842.028 von Stoni_I am 11.01.11 19:20:02... die ARD stützt sich da wohl auf eine Uralt-Studie von Roland Berger, als RPW noch quasi eigenständig war- times have past..........

      EADS baut Rotorblätter für Areva: http://www.cleanthinking.de/windenergie-news-eads-rotorblaet…
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 18:01:55
      Beitrag Nr. 7.851 ()
      ...die Analysten von JP Morgan in einer Bollywood-Romanze? Uns kanns recht sein. Suzlon-Kursziel angeblich von 40 auf 60 Rupien hochgesetzt :confused: :look: ;) :) http://www.iwr.de/news.php?id=17368
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      schrieb am 12.01.11 19:12:00
      Beitrag Nr. 7.852 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.849.517 von Xill am 12.01.11 18:01:55Die Erklärung mit den GDRs war für mich neu. Hatte mich schon gefragt, was man in Deutschland bekommt, wenn man Suzlon ordert.
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      Avatar
      schrieb am 13.01.11 12:05:46
      Beitrag Nr. 7.853 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.850.106 von cicero3 am 12.01.11 19:12:00ja genau, so ging es mir auch...(nebenbei rhetorisch gefragt: die durch GDRs verbrieften Aktien sind juristisch mein Eigentum oder Eigentum der Bank, bei der sie deponiert werden?-im Fall einer Krise evtl relevant)

      es gibt zwei neuere WSJ-Parallelfäden zu Suzlon, die aber über die erste Seite nicht hinauskamen; daraus sei ein guter Beitrag von Sleupe vor 2 Jahren hier nochmals vorgelegt- gut in dem Sinne dass er den Denkhorizont aufreißen kann

      "ansonsten ist imo in immer stärkerem maße repower der aktivposten und suzlon wird imo letztlich zu einer form von holding mit mehr oder großen betiligungen im zulieferbereich und eben an repower werden ...

      ob es mit suzlon etwas wird - hängt insofern nicht zuletzt davon ab - daß repower sich massiv weiter entwickelt (und sich dies auch in der bewertung niederschlägt) - denn nur dann wird sich imo suzlon auch implizit erholen und in der lage sein über entsprechende weitere kapitalmaßnahmen sein gearing zu reduzieren - und somit langfrisitg repower und die weiteren beteiligungen zu halten ...

      wenn du also auf die fortune von suzlon setzen willst - und die aktie in D notiert sein muss - dann würde ich mal repower näher ansehen und die lage dort abschätzen ...
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      Avatar
      schrieb am 13.01.11 13:26:53
      Beitrag Nr. 7.854 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.854.222 von Xill am 13.01.11 12:05:46http://de.wikipedia.org/wiki/Global_Depositary_Receipt
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      schrieb am 13.01.11 15:42:20
      Beitrag Nr. 7.855 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.854.809 von cicero3 am 13.01.11 13:26:53thanks..... Wikipedia nennt GDR ein "Zertifikat", und deren eigentumsrechtliche Fundierung ist ja bekannt...........

      -was nicht ganz uninteressant sein könnte, eine "Fleißarbeit" über Suzlon- nur der letzte Teil: Strengths of Suzlon, Weaknesses of Suzlon, Opportunities of Suzlon, Threatens of Suzlon
      http://www.managementparadise.com/article.php?article_id=630

      -neue Wortschöpfungen im Netz:
      Power by Tower
      Windustrial Parks = Industrial and Commercial Zones powered by wind turbines

      -Argument in der politischen Diskussion: Nicht nur x CO2, sondern auch y H2O (Dampf - u. Kühlwasser) wird durch Windenergie jährlich vermieden -logisch! x und y in : http://www.stockpick.pro/focus-stock/?gclid=CKfCsufnr6YCFYgh…
      Avatar
      schrieb am 13.01.11 17:03:48
      Beitrag Nr. 7.856 ()
      ...auch bei Photovoltaik tut sich einiges-logo-
      MIT: billige organische Solarzellen mit preiswerten Graphen-Elektroden http://www.ecoticias.com/energias-renovables/39961/Noticias-…
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      Avatar
      schrieb am 14.01.11 10:51:18
      Beitrag Nr. 7.857 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.856.714 von Xill am 13.01.11 17:03:48...mögliche neue Generationen von Offshoreanlagen = Deep Water Floating Platforms-Floating Towers (depth>50m) http://www.sciencedaily.com/releases/2010/06/100629170955.ht…http://www.renewableenergyfocus.com/view/13842/floating-20-m…http://www.risoe.dtu.dk/Research/sustainable_energy/wind_ene…

      Wellenkraftwerke noch in den Kinderschuhen, Bojenleistung <1MW: http://edition.cnn.com/2010/TECH/02/24/wave.power.buoys/inde…
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 11:33:51
      Beitrag Nr. 7.858 ()
      Neuentwicklung bei Suzlon: Turbine für kleine Windgeschwindigkeiten, class-III 4.5-7.5 m/sec http://www.cafestocks.com/newsDetails.do?newsId=9000117105
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 11:47:32
      Beitrag Nr. 7.859 ()
      ... T.Tanti sitzt anscheinend die Liquiditätskrise aus - frohgemut so scheint es, entgegen den Bedenken von Analysten: im Oktober >> Suzlon "very comfortable" with current debt level << http://www.ibtimes.com/articles/68165/20101004/wind-turbine-…
      Avatar
      schrieb am 14.01.11 17:00:53
      Beitrag Nr. 7.860 ()
      heute :( :( :( :eek: :laugh: :p :kiss: :) :)
      schöner Abpraller von 114, der Weg ist frei für 127 - so meine Einschätzung
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      schrieb am 14.01.11 17:20:07
      Beitrag Nr. 7.861 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.864.365 von Xill am 14.01.11 17:00:53...wiederum Angabe ohne Gewähr.......
      Avatar
      schrieb am 15.01.11 17:06:37
      Beitrag Nr. 7.862 ()
      ...6 GW Altanlagen in D harren der Erneuerung......http://www.pr-inside.com/de/repowering-der-markt-ist-reif-r2…
      Avatar
      schrieb am 16.01.11 19:05:09
      Beitrag Nr. 7.863 ()
      im Nordex-Thread gefunden, Beitrag von Belliora 14.1.: Kristensen wechselt von Repower zu Nordex/Einkauf http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1002983-35171-351…
      Avatar
      schrieb am 16.01.11 19:35:17
      Beitrag Nr. 7.864 ()
      ...wie mit den Leistungsspitzen einer hochvariablen Stromproduktion umgehen? Hier ein interessanter Aspekt: Pumpspeicherwerke oberirdisch und unterirdisch-in D, den Alpen,in Norwegen-mit großen Ausbaupotentialen

      >>Windstrom aus dem Bergwerk 03.11.2010 Wetterbedingte Stromschwankungen aus Windkraft- und Solaranlagen sind ein großes Problem. Forscher hoffen, dass ehemalige Minen sich als Zwischenspeicher für die Energie eignen<< http://www.sueddeutsche.de/wissen/erneuerbare-energie-windst…

      evtl liegt hier auch ein unternehmerisches Ziel der dt-österreichischen Tochter von RPW http://www.iwr.de/re/iwr/10/09/2205.html
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      schrieb am 17.01.11 09:58:16
      Beitrag Nr. 7.865 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.871.070 von Xill am 16.01.11 19:35:17Zweitens- schon nicht mehr ganz neue Marktechniken: Stromderivate, Wetterderivate, Stromfutures, Swingoptionen, Hebelprodukte auf Strom, Preiseffizienz- u.Kreditmanagement im europäischen Stromgroßhandel

      einige eher zufällige Fundstücke eines Außenseiters bei Googeln:
      -Wetterinduzierte Risiken, Risikomanagement für Windparks: Buchpublikation von Stefan Ehrhardt, München 2009
      -Bewertung von Stromderivaten , Jan Marckhoff , Matthias Muck, Springer 2010
      -http://en.wikipedia.org/wiki/Electricity_market
      -Suri Duddellas lustige Titelzzeile: Traden Sie gegen den Wind
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 12:01:01
      Beitrag Nr. 7.866 ()
      ...ein Kritiker, der Herr Nebel, stochert im Nebel.... seine Melange, zum schnellen Vergessen: http://www.wallstreet-online.de/nachricht/3084138-ausblick-2… mit Zimtzicke von Seite 1: muttu googeln !!!
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 12:06:03
      Beitrag Nr. 7.867 ()
      Erster Teil des Kanada-Auftrages wurde abgerufen:

      http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgsch…
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      schrieb am 17.01.11 15:41:08
      Beitrag Nr. 7.868 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.873.243 von cicero3 am 17.01.11 12:06:03...Kanada hatten wir hier im Faden schon gut "beäugt"
      zur Erinnerung, der Rahmenvertrag 11.2009: http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=conewsstory&tkr=RPW:G…
      Windpark Lac Alfred in Quebec, wo bitte schön ist das? http://www.wikimapia.org/11924859/fr/Lac-Alfred

      weitere Fundstücke, unsystematisch:

      Floating offshore Anlagen werden kategorisiert: http://www.renewableenergyfocus.com/view/15193/bureau-verita…
      Letter of Intend zu einem Pumpspeicherwerk: http://www.renewableenergyfocus.com/view/14210/rwe-and-rag-b…
      Europa Dez 10: 9+1+1 Minister unterzeichnen/begrüßen politische Erklärung (MoU) über 140 GW offshore Leistung http://www.renewableenergyfocus.com/view/14446/mou-signed-fo…
      Wellenkraftwerke doch schon fortgeschrittener? http://mediazone.brighttalk.com/comm/ReedElsevier/2ac45035c8…
      Bilderserie: Transport von WKA-Teilen http://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=9571&pag…
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 15:59:24
      Beitrag Nr. 7.869 ()
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 16:35:48
      Beitrag Nr. 7.870 ()
      indischer Zertifikatehandel mit REC´s (Erneuerbare E) kommt langsam in die Gänge http://www.climate-connect.co.uk/Home/?q=node/237 ... dies war einer der Gründe für JP Morgan "upgrading Suzlon" http://www.indianexpress.com/news/morgan-upgrades-suzlon-to-…
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 17:00:02
      Beitrag Nr. 7.871 ()
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 17:11:32
      Beitrag Nr. 7.872 ()
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 17:37:17
      Beitrag Nr. 7.873 ()
      http://www.24dunia.com/english-news/shownews/0/Suzlon-is-a-g… eine andere Darstellung der Einschätzung von JP Morgan, auch: >>Wind stocks have strong positive correlation to oil prices<<
      Avatar
      schrieb am 18.01.11 11:48:27
      Beitrag Nr. 7.874 ()
      6 Seiten Lektüre über Suzlon, Dec 10 http://www.scribd.com/doc/47017430/suzlon ...einige Personalien, die Geldkrise, Lob der low wind speed turbine: 65% of earth is a low wind speed area, und anderes...
      Avatar
      schrieb am 18.01.11 14:37:47
      Beitrag Nr. 7.875 ()
      intraday chart- garnicht so schlecht im Design http://www.ohostock.com/Charttracker.php?scrip=532667

      eine indische Analysestimme >>Suzlon is an .... attractive take-over target for strategic investors, if not for pure private equity players....With the growing focus on carbon credits for large corporations across the world, Suzlon’s core business remains hot and will pick up wind, once the international recovery is in full swing...<<

      http://www.seasonalmagazine.com/2011/01/suzlon-power-stock-t…
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 11:45:25
      Beitrag Nr. 7.876 ()
      ... new product label "made with wind" http://www.eolicenergynews.org/?p=3726

      ...the first industrial size floating wind turbine for Statoil in Norway http://www.eolicenergynews.org/?p=3728
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 12:44:29
      Beitrag Nr. 7.877 ()
      ...it never rains in Southern California... http://www.renewableenergyworld.com/rea/news/article/2011/01…
      Fotos floating wind turbines http://www.offshorewind.biz/2011/01/10/first-offshore-floati…
      Air rotor wind turbines http://www.magenn.com/
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 15:34:22
      Beitrag Nr. 7.878 ()
      ... im Nordex-Thread gefunden: Lernkurven-Prognose für Stromkosten http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1002983-35251-352… danke für die Einstellung; mein Kommentar: Lernkurven, Erfahrungskurven sind nicht unumstritten bei Extrapolationen in die Zukunft, zum Beispiel inteferieren sie doch sehr stark mit Skaleneffekten; andere Zugangsweisen: Moores Law, Kryders Law, Nielsons Law.... doch immerhin ein Ansatz ist da...
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      schrieb am 19.01.11 16:11:26
      Beitrag Nr. 7.879 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.888.881 von Xill am 19.01.11 15:34:22.........auch die große Klasse der logarithmischen Gesetze zw Reiz und Reaktion (wie Webers Law, Riccos Law), die Eingang in die Econophysics als Input/Output-Relationen gefunden haben...auch "Phasenübergänge" ............
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      schrieb am 19.01.11 16:31:14
      Beitrag Nr. 7.880 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.889.299 von Xill am 19.01.11 16:11:26...auch der große Apparat der Musterbildung, Pattern Formation, Self Assembly, macht Aussagen über zukünftige Entwicklungen... viele Sichtweisen perspektivisch 2030....... welche ist belastbar?
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      Avatar
      schrieb am 19.01.11 16:46:42
      Beitrag Nr. 7.881 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.889.506 von Xill am 19.01.11 16:31:14letzte Ergänzung: "Block Design" - erfunden als Optimierung eines experimentellen Settings, nunmehr auch zur Optimierung eines ökonometrischen Settings in der Zeitvariablen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.11 16:59:09
      Beitrag Nr. 7.882 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 05:56:23
      Beitrag Nr. 7.883 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.889.789 von Xill am 19.01.11 16:59:09Nauen über den Nordamerikanischen Markt - sowohl Onshore als auch Offshore:

      http://www.nawindpower.com/e107_plugins/content/content.php?…
      Avatar
      schrieb am 21.01.11 17:23:19
      Beitrag Nr. 7.884 ()
      Recherche „Emissonsrechtehandel“

      - Überschlagsrechnung: 1 GW installierter EE-Anlage ~ 5 Mt CO2-Emissionvermeidung pro J ~ mit: Tonnenpreis ca 15 € und ca 15 Jahre eff. Laufzeit: 1GW validiert demnach mit ca 1 Mrd €

      - WWF: Big Five haben seit 2005 39 Mrd € durch Emissionsrechte verdient http://www.wwf.de/presse/details/news/schmutzige_deutsche_kl…

      - Info BMU http://www.bmu.de/emissionshandel/kurzinfo/doc/4016.php

      - Beratung Emissionshandel http://www.emissionshaendler.com/

      - Spotmarkt http://www.eex.com/de/

      - Wie hier schon eingestellt wurde: Kalifornien und Indien haben carbon trade begonnen

      - Nebenbei, die Medien berichteten dieser Tage über Hackerattacken auf Zertifikateregister

      (Hintergedanke: Suzlon sitzt auf einem ungeborgenen Goldschatz? Wenn der Handel auf Touren kommt wird es sich erweisen)
      Avatar
      schrieb am 22.01.11 07:23:22
      Beitrag Nr. 7.885 ()
      Studie der EWA:
      http://www.ewea.org/

      Von der Repower-Homepage:

      In der Studie betonte EWEA-CEO Christian Kjaer, dass Banken und andere Finanzinstitutionen zunehmend bereit seien, in große Offshore-Windparkprojekte zu investieren. Dies heben auch die Vertragsunterzeichnungen von Thornton Bank und Borkum West hervor.
      Avatar
      schrieb am 22.01.11 11:46:42
      Beitrag Nr. 7.886 ()
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 13:11:11
      Beitrag Nr. 7.887 ()
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 10:29:57
      Beitrag Nr. 7.888 ()
      letzte Woche, Portugals Martifer gab brasilianischer Windindustrie Richtung: Suzlon, nicht Vestas http://www.tradingmarkets.com/news/stock-alert/mtfrf_vwsyf_v…
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 11:34:50
      Beitrag Nr. 7.889 ()
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 11:38:48
      Beitrag Nr. 7.890 ()
      Jo Moinsen, wollte mich kurz als frischgebackener Repoweraktionär vorstellen. Lese hier schon lange Zeit mit und werde es auch weiterhin tun. Halte Repower, auch wenn optisch hoch bewertet, für ein chancenreiches Investment. Technischer Marktfüher und Vorsprung in Entwicklung. Top Management. Im Offshorebereich in einer guten Position. Übernahmefantasie durch Suzlon. Auf eine glorreiche Zukunft für Repower. P.s ein Lob für Xill für seine Recherchen. Und an das Niveau hier im Thread
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 12:00:14
      Beitrag Nr. 7.891 ()
      Hintergrundartikel American Gear Manufactures Association, inbs. Grafik Seite 5: der Tiefpunkt ist durchschritten http://www.agma.org/assets/uploads/news/Franklin.pdf http://www.agma.org/newsroom/press-releases/agma-president-j…
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 12:10:57
      Beitrag Nr. 7.892 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.912.445 von Matzing81 am 24.01.11 11:38:48.....salut-willkommen an Bord......
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 12:26:21
      Beitrag Nr. 7.893 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 12:33:34
      Beitrag Nr. 7.894 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.912.743 von Xill am 24.01.11 12:26:21Wie sieht es eigentlich in China aus? Plant Repower dort in Zukunft Marktanteile zu gewinnen oder belässt man es vorerst bei Lizenzeinnahmen. Habe mitbekommen, dass man verstärkt Komponennten sammeln will um den Pazifischen Raum zu bedienen. Würde mich über eine Antwort freuen. Danke
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 16:04:07
      Beitrag Nr. 7.895 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.912.793 von Matzing81 am 24.01.11 12:33:34...China war ein Schwerpunkt hier im Faden, in den letzten Wochen; kurzgefaßt: es scheint eine strategische Arbeitsteilung Repower-Suzlon bzgl Industrie- und Schwellenländern/China zu geben- also einfach mal durchscollen.

      Der Punkt, den Sie ansprechen, betrifft eher die erzwungene Kostenreduzierung bei schon bestehenden Orders in der Warteschlange (Dez 10) http://www.repower.de/index.php?id=151&backPID=547&tt_news=3… http://www.solidbau.at/home/artikel/Windenergie/Flaute_bei_d…
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 16:24:00
      Beitrag Nr. 7.896 ()
      Besten Dank
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 17:24:57
      Beitrag Nr. 7.897 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.914.485 von Matzing81 am 24.01.11 16:24:00........Thema China wird ja immer wieder hochkochen, und dann werden sich noch weitere Antworten ergeben- China selbst hat auch ehrgeizige Offshore-Pläne, inwieweit RPW da ambitioniert mitmischen wird oder es schon tut, wäre ein nobles Rechercheziel.........
      --------------------------------------------------------------------------

      hier eine Rückblende und eine Vorausschau: Suzlon-Ex Hansen Transmissions im großen Aufwind
      http://www.onvista.de/aktien/snapshot.html?ID_OSI=18927927

      Arbeitshypothese: Hansen ein Frühindikator für Repower-Suzlon?

      >>…Hansen Transmissions International, ceased to be a subsidiary and has become an associate company….<<
      http://www.thehindubusinessline.com/2010/08/15/stories/20100…
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 18:00:55
      Beitrag Nr. 7.898 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.871.070 von Xill am 16.01.11 19:35:17"...wie mit den Leistungsspitzen einer hochvariablen Stromproduktion umgehen? " dritter Antwortversuch: der ganze Themenkreis Speicherung via Brennstoffzelle und Wasserstoffwirtschaft; doch man erkennt dabei ganz schwer ein Vorankommen, oder hab ichs übersehen?
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 19:56:27
      Beitrag Nr. 7.899 ()
      http://www.radiobremen.de/wissen/nachrichten/wissenoffshorew…

      Aufbau von Windanlagen im Meer schadet den Tieren ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 10:29:10
      Beitrag Nr. 7.900 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.916.196 von Stoni_I am 24.01.11 19:56:27ja, ernstes Problem- die Aufsichtsorgane könnten kurzfristig Stätten schließen. War hier schon einmal im November das Thema, Auswege: Bohren der Pfeiler, Schwerkraftelemente, Luftblasenschleier, Tiere zeitnah wegdrängen, ... http://www.offshore-wind.de/page/index.php?id=10236
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 10:50:01
      Beitrag Nr. 7.901 ()
      Konferenzthemen Emissionshandel, Netzausbau, Smart Grids=intelligente Stromnetze und Speichertechnologien http://www.dae-konferenz.de/
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 11:27:17
      Beitrag Nr. 7.902 ()
      China setzt auf Windkraft aus Schleswig-Holstein (REpower)
      Bei diesen Zahlen wundert es kaum, dass die Rendsburger Windenergie-Tüftler inzwischen rund 90 Prozent ihrer Umsätze im asiatischen Raum machen. Im Beisein von Peter Harry Carstensen wird heute eine Vereinbarung für die künftige Zusammenarbeit an einer 5-Megawatt-Offshore-Anlage mit dem chinesischen Hersteller Zhejiang Windey Engineering unterzeichnet. Zhejiang Windey Engineering unterhält derzeit drei Produktionsstätten im Land. Sein Entwicklungslabor ist seit Anfang des Jahres vom Wissenschaftsministerium zum Schlüsselinstitut für Windenergie ernannt worden. Derartige Zusammenarbeiten sollten es den Rendsburgern ermöglichen, auch künftig vom Erneuerbaren-Energie-Boom in Fernost profitieren zu können.

      Weiterlesen auf:

      http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/artikeldeta…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 11:48:32
      Beitrag Nr. 7.903 ()
      Sorry, hier der ganze Artikel. Verwirrend, dass da Repower geschrieben wird. DOch die scheinen ja nichts mit dem Projekt zu tun haben.
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 11:52:43
      Beitrag Nr. 7.904 ()
      Frankreich will auch schön langsam ernst machen mit seinem Tender:

      Man denkt hier an 600 WKA mit einer Gesamtkapazität von 3 GW. (600*5MW = 3GW)?!

      http://uk.reuters.com/article/idUKTRE70N2IC20110124
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:04:30
      Beitrag Nr. 7.905 ()
      Druckluftspeicherwerke: oberirdisch, unterirdisch, submaritim
      http://de.wikipedia.org/wiki/Druckluftspeicherkraftwerk >>>...dass sich in der Nähe ...der Windstromproduktion viele geologisch geeignete Stätten befinden. Die EU fördert ein europaweites Forschungsprojekt zu Druckluftspeichern...<<
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 12:31:34
      Beitrag Nr. 7.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.919.210 von Matzing81 am 25.01.11 11:27:17soviel habe ich verstanden: Zhejiang ist Partnerland von Schleswig-Hostein, und die haben ein Offshore-Labor in SH eröffnet, mit Förderung des Bundeslandes, RPW könnte daran auch Interesse haben...

      -------------------------------------------------------
      im Frankreich-Artikel ein Bezug auf die winterrauhe Nordsee, anscheinend öfter ein Problem: >>..Offshore wind farms present many technical challenges including how to provide maintenance and cope with potential gearbox failures in the winter..<<
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 13:52:59
      Beitrag Nr. 7.907 ()
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 19:27:54
      Beitrag Nr. 7.908 ()
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 20:29:15
      Beitrag Nr. 7.909 ()
      Dieser Bericht http://www.latribune.fr/green-business/l-actualite/20110125t…
      listet die derzeitigen und zukünftigen WKA-Hersteller im Offshore-Bereich auf. Die Konkurrenz wächst und wächst. Besonders der Satz, dass Alstom der bevorzugte Lieferant von EDF im Offshore-Bereich werden soll, muß bei den französischen Aufträgen zu denken geben, ganz zu schweigen von Areva.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die weitaus etabliertere Repower-Technik gegen diese nationale französische Übermacht punkten kann.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 00:18:02
      Beitrag Nr. 7.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.923.566 von cicero3 am 25.01.11 20:29:15ich kann mir vorstellen, dass areva mittelfritstig nicht nur den t&d bereich abgibt ...
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 04:10:43
      Beitrag Nr. 7.911 ()
      ...es ist ja nicht nur Areva, die zur Konkurrenz wird. Ob die jetzt abgibt oder nicht spielt ja gar nicht die große Rolle (irgendjemand wird ja auch übernehmen) - außer bei den französischen Aufträgen.

      Mein Bild hier hat sich verändert. Entscheidend für die Teilnahme hier, war die Phantasie, die Offshore bringt. Man muß sich vor Augen halten, dass die Aufträge nur langsam kommen, dass es wahrscheinlich erst in der 2. Dekadenhälfte verstärkt zu Aufträgen kommt. Bis dahin haben viele der im Artikel genannten Hersteller auch eine Offshore-Mühle, die dann auch schon erbrobt wurde und am Markt bestehen wird können. Wenn dann die großen Hersteller wie Alstom, Vestas und GE ernsthaft (von der etablierten Siemens ganz zu schweigen) mitmischen, inwieweit kann dann Repower überhaupt noch in außergewöhnlichem Maße punkten. Marktanteile von 20%+ verschwinden damit zusehends.

      Man kann jetzt natürlich sagen, Repower ist zurzeit recht fair bewertet. Ein bißchen wird natürlich schon dazugelegt, weil man ja gute Technik hat und Übernahmephantasie, aber ansonsten recht fair. Man ist aber auch nicht billig, keine Schlußverkaufspreise also, wie man sie anderswo doch noch bekommt.

      Es fallen damit 2 Gründe weg um die Aktie zu kaufen/halten.

      1. die fehlende Phantasie auf eine außergewöhnliche Offshorezukunft.
      2. ein außergewöhnlicher Schnäppchenpreis.

      Was bleibt, ist natürlich ein schöner Auftragsbestand, interessante Rahmenverträge, ein generell drehender Windmarkt mit wieder anziehenden Aufträgen, etwas SqueezeOut Phantasie, Kostenvorteile und damit höhere Margen durch die angekündigte Restrukturierung.
      Damit ist man natürlich für eine Umsatzverdoppelung und damit Kursverdoppelung in den nächsten Jahren allemmal gut, ich sehe hier aber nicht mehr jene Aussichten wie sie hier im Thread vor etwa einem Jahr genannt wurden. Lasse mich aber auch gerne eine besseren belehren....
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      schrieb am 26.01.11 10:12:43
      Beitrag Nr. 7.912 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.925.016 von cicero3 am 26.01.11 04:10:43"t&d" meint wohl "track and detect", eine eher passive Rolle. Da werden sie, Areva und Alstom, wohl raus müssen, aber sie werden es eher gemütlich angehen. Denn: Atomanteil an der Stromproduktion: D = 28%,F = 77%,UK = 15%; die Briten haben den höchsten "Leidensdruck", ein Substitut für Öl und Co zu etablieren, die Franzosen den geringsten.

      Das Alleinstellungsmerkmal von RPW , so scheint mir, ist die Symbiose mit Suzlon als deren technologische Spitze. Suzlon ein Türöffner in Brasilien, in China, in Australien, in Afrika. Die Riesenapparate wie GE kommen wohl auch dahin, tun sich aber wohl schwerfälliger.

      Ich würde erstmal eine Kursverdopplung abwarten (die ja in deinen Worten anklingt) und dann neu entscheiden; meiner Einschätzung nach sollte der Seitswärtstrend mit Geschäftsjahresende auch beendet sein.

      (Angaben ohne Gewähr)
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 11:01:36
      Beitrag Nr. 7.913 ()
      österreichische Pumpspeicherwerke http://www.handelsblatt.com/technologie/energie_technik/erne… /im Nordexfaden gefunden/
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 11:30:42
      Beitrag Nr. 7.914 ()
      nein - t&d ist transmission and distribution - ein wesentlicher teil des geschäftes von areva und in anbetracht der synergien im offshore-bereich ebenfalls iteressant - siehe dazu auch siemens netzsparte (die auch im offshore-bereich unterwegs) ...

      ich halte die vermtung für naheliegend, dass nach der ecotecnia-übernahme und der eingliederung von t&d bei alstom zukünftig (nachdem multibrid wieder auf die beine gestellt wurde) auch multibrid zukünftig bei alstom landen könnte - damit wäre alstom der nationale champion im bereich windenergie in frankreich - vergleichbar mit siemens ...
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 13:37:10
      Beitrag Nr. 7.915 ()
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 16:59:26
      Beitrag Nr. 7.916 ()
      Stromspeicherung per Elektrolyse des Wassers und anschließende Methaniserung des Wasserstoffs, eine blendende Idee, meine Meinung http://www.fraunhofer.de/presse/presseinformationen/2010/04/… im Nordexfaden gefunden, herzlichsten Dank
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 18:16:52
      Beitrag Nr. 7.917 ()
      Ich halte auch eine Kursverdopplung bis ende 2012 für möglich bzw. mein Spekulationsziel. Auch wenn Das Kgv mit ca 20 aktuell und bei dem Unfeld ambitioniert ist, hat man bei konstanter Onshoreentwicklung einen Puffer. Das die Grosskonzerne mitmischen ist leider so, trotzdem hofffe ich ,dass die Pionierarbeit , die Repower über Jahre in Sachen Entwicklung im Offshorebereich konsequent geleistet hat auch honoriert wird. Ich lese regelmässig hier mit, weil gerade Jansche hier gute Kommentare abliefert. Bin nur Laie was den Kern der Windkraft und was dazu gehört betrifft, aber man lernt ja nie aus. Desweiteren wünsche ich mir wieder mehr Beiträge von Jansche , weil diese sehr interessant sind.
      Avatar
      schrieb am 26.01.11 20:03:36
      Beitrag Nr. 7.918 ()
      Noch mal zu Alleinstellungsmerkmalen von RPW:
      die hohe technologische Flexibilität bezogen auf das Anforderungsprofil seitens der Kunden; das können andere auch, nur nach dem Lernkurvemodell etwas langsamer, meine ich

      (jüngste Bsp: Hybridtürme, M100=Einsatz bei kleinen Windgeschwindigkeiten, Cold Climate Version, Net Capacity Adaption =flexible Netzeinspeiseeigenschaften http://www.repower.de/index.php?id=151&backPID=547&tt_news=3… )
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      schrieb am 26.01.11 20:07:13
      Beitrag Nr. 7.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.931.142 von Xill am 26.01.11 20:03:36MM100
      Avatar
      schrieb am 27.01.11 06:12:21
      Beitrag Nr. 7.920 ()
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      schrieb am 27.01.11 17:05:51
      Beitrag Nr. 7.921 ()
      Alleinstellung III >>...Tulsi Tanti says he can leverage huge synergies through matching REpower's technology with low-cost components...<< http://www.reuters.com/article/idUSTRE70Q2VP20110127
      Avatar
      schrieb am 27.01.11 17:13:21
      Beitrag Nr. 7.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.932.896 von cicero3 am 27.01.11 06:12:21...analog Nauen im Interview >>...„Ich versuche, die Vorteile der Partnerschaft zu nutzen.“ So arbeitet Repower im Vertrieb in den USA und in Australien mit Suzlon zusammen. Und künftig will er mehr bei der Muttergesellschaft einkaufen, zum Beispiel Rotorblätter...<<
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      Avatar
      schrieb am 27.01.11 17:30:59
      Beitrag Nr. 7.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.937.385 von Xill am 27.01.11 17:13:21Weiss jemand etwas über die Dividendenpolitik seitens Repower für 2010 bzw 2011. Soll die evtl weitergeführt oder gesteigert werden? Besten Dank im Vorraus
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      schrieb am 29.01.11 10:56:06
      Beitrag Nr. 7.924 ()
      28.1.11 >>Suzlon Gets Record $1.2 Billion Wind Order From Caparo<<, teilfinanziert durch IDFC
      http://www.bloomberg.co.jp/apps/news?pid=20601130&sid=agUP6j…
      Statements von Caparo, dem indische Partner von Suzlon: Indien vs China, indische(r) EE-Abnahmeverpflichtung, EE-Errichtungssinitiative, EE-Zertifikatehandel http://www.caparoenergy.com/india_wind.html
      wer ist IDFC? Ein Fond in PPP und PE … http://www.idfc.com/our_businesses/overview.htm
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      Avatar
      schrieb am 29.01.11 15:23:21
      Beitrag Nr. 7.925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.947.808 von Xill am 29.01.11 10:56:06IDFC hier schon bekannt- Faden Seite 782 http://www.commodityonline.com/commodity-stocks/Suzlon-Energ…
      Avatar
      schrieb am 29.01.11 15:29:15
      Beitrag Nr. 7.926 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.937.551 von Matzing81 am 27.01.11 17:30:592010 = 1,57 € p.A.
      Avatar
      schrieb am 29.01.11 16:14:28
      Beitrag Nr. 7.927 ()
      >>...Im BMW Werk Leipzig planen wir die Nutzung von Windkraft...<< http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1048031 im Nordexfaden angesprochen
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      Avatar
      schrieb am 29.01.11 17:35:17
      Beitrag Nr. 7.928 ()
      Fundstücke, unsortiert:
      -Hansen revenue falls http://www.windpowermonthly.com/news/1051880/Hansen-announce…
      -UK MPs caution against over-reliance on gas at the expense of renewable energy
      http://www.windpowermonthly.com/news/1051583/UK-MPs-caution-…
      -Patent Minefield for US Wind
      http://www.renewableenergyworld.com/rea/news/article/2010/10…
      http://www.brighterenergy.org/21230/news/wind/court-to-hear-…
      -weitere Details: Frankreich will Offshore-Windenergie ausschreiben https://www.gtai.de/DE/Content/__SharedDocs/Links-Einzeldoku…
      -WWF März 2010 China-Norway Offshore Relationship http://www.norway.cn/PageFiles/391359/China-Norway_Offshore%…
      -Grid Compliance und Cold Climate Versions auch bei WinWinD und Vestas: http://www.winwind.com/offering/advantage/
      http://www.vestas.com/en/wind-power-plants/wind-project-plan…
      Avatar
      schrieb am 30.01.11 12:29:50
      Beitrag Nr. 7.929 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.948.483 von Xill am 29.01.11 16:14:28BMW Leipzig = Windustrial Zone ?
      bisher in den Ortsbeiräten und im Stadtrat kontrovers diskutiert; Quelle: Googeln mit „leipzig industriepark nord windenergie“
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 15:53:29
      Beitrag Nr. 7.930 ()
      >>...„Das bisher vollkommen unterschätzte große Potenzial an Speicherenergie in Norwegen muss endlich erschlossen werden“, mahnt der Energieökonom des Rates, Prof. Dr. Olav Hohmeyer. Die Bundesregierung sollte sich daher für eine engere Zusammenarbeit mit Norwegen einsetzen und damit für einen stabilen Investitionsrahmen für die Netzanbindungen und den Ausbau der Pumpspeicher sorgen...<< http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1056089
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      Avatar
      schrieb am 31.01.11 16:17:12
      Beitrag Nr. 7.931 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.954.716 von Xill am 31.01.11 15:53:29weiterhin in obigem Gutachten: >>...sollte vergleichsweise teure Photovoltaik reduziert und gedeckelt werden...für einen effizienteren Ausbau der Offshore-Windenergie schlägt der SRU ein staatliches Ausschreibungsmodell vor...<< http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergut…
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 16:31:43
      Beitrag Nr. 7.932 ()
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 17:17:43
      Beitrag Nr. 7.933 ()
      System Schiff mit Zugdrachen http://www.skysails.info/index.php
      Video Wellenkraftwerke http://www.wavestarenergy.com/
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 17:44:17
      Beitrag Nr. 7.934 ()
      faseroptische Feinjustierung schon im Rotor http://www.oekonews.at/index.php?mdoc_id=1055879
      endlich gefunden:erste Schritte in die Wasserstoffwirtschaft?http://www.enertrag.com/projektentwicklung/hybridkraftwerk.h…
      Avatar
      schrieb am 31.01.11 17:49:01
      Beitrag Nr. 7.935 ()
      faseroptische Sensorik ....
      Avatar
      schrieb am 01.02.11 04:17:32
      Beitrag Nr. 7.936 ()
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 14:30:08
      Beitrag Nr. 7.937 ()
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 10:35:07
      Beitrag Nr. 7.938 ()
      Und täglich grüsst das Murmeltier:
      Der "vertraglich abgesicherte" Auftragsbestand erreicht neue Rekorde (2,9 Mrd) ...
      Der Umsatz geht aber zurück, weil verschobene Projekte blablabla.

      Kein Kommentar der Dauerschreiber hier im Board ? Wann werden die "vertraglich abgesicherten" Projekte denn stattfinden ? Nächstes Jahr ? In 10 Jahren ? In 20 Jahren ?
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      Avatar
      schrieb am 05.02.11 16:06:15
      Beitrag Nr. 7.939 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.987.854 von KingsGambit am 05.02.11 10:35:071. der Sachverhalt Q3 ist schon mindestens seit Dez bekannt und somit eingepreist, leise gähnt das Murmeltier
      2. das Board hier macht derzeit eher Recherchen zum Umfeld (Koordinaten und Konstellationen von Windenergie), Kommentare zu Einzelmeldungen sind eher selten.

      3. diese wären in der Tat eine Bereicherung- nur zu!

      4. Member Xill hat sich eine Auszeit in den Winterschnee genommen.

      5. ...die Karawane, die zieht gelassen weiter.....;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 16:49:12
      Beitrag Nr. 7.940 ()
      fadennudelfabrikant:
      die Umsatzwarnung ist lang bekannt, klar.

      Das Murmeltier bezieht sich auf die (für mich jedenfalls) unklare Auftragslage. Dazu zwei Fragen:

      1) Wie ist der Auftragsbestand von 2,9 Mrd zeitlich einzuordnen ? Hierzu gibt es in den Quartalsberichten von Repower leider keine Antwort. Ich stelle mir also die Frage, wieviel Umsatz Repower in den nächsten 1-2 Jahren aus diesem Auftragsbestand herausholen kann ? Ich hab keine Ahnung. Muss ich damit rechnen dass die Umsätze 2011/12 auch weiter Rückläufig sind ? Ich würd mir wünschen in den Quartalsberichten dazu ein bisschen mehr Klarheit zu erhalten.

      2) Es ist von Projektverschiebungen die Rede. Klar, die Kreditkrise ist uns seit langem bekannt und trifft die Branche mit voller Wucht. Soweit klar. Andererseits ist aber seitens Repower von "vertraglich abgesichertem Auftragsbestand" die Rede. Wenn die Aufträge abgesichert sind, warum gibt es dann Verschiebungen ? Bedeutet das, dass die "vertraglich abgesicherten Auftrräge" noch nicht (alle) finanziert sind ? Muss ich mir Sorgen machen, dass der halbe Auftragsbestand keinen Cent Wert ist, weil die Projekte nie finanziert werden können ? Auch hierzu würde ich mir mehr Klarheit in den Quartalsberichten wünschen. Ich hab keinen blassen Schimmer was ich mir unter "vertraglich abgesichert" vorstellen muss. Finanziert oder nicht? Findet zeitnah statt oder nicht ? Alles unklar.

      Mich wundert einfach, dass hier keine Diskussion aufkommen will, warum es diese Diskrepanz zwischen Rekord-Auftragsbestand und rückläufigen Umsätzen gibt. Statt dessen geht's hier darum, ob sich Tanti morgens 1 oder 2 Stück Zucker in den Kaffee tut.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 17:27:29
      Beitrag Nr. 7.941 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.988.801 von KingsGambit am 05.02.11 16:49:12Moin, Ich denke die Frage über den Auftragsbestand wird am Monzag beim CC wohl geklärt werden. Ich sehe da irgendwie auch nicht durch. Das wäre aber auch , (natürlich ein sehr wichtiger) der einzige Punkt den man bei den Geschäftsberichten bemängeln könnte. Halte Repower nach wie vor für ein gutes Investment. Da gerade bei Offshore, wenn auch wohl nicht so krass wie voneinigen erwartet, der Ball ins Rollen gerät. Auch das Produktportfolio, hätten wohl andere Hersteller gerne. Ich vertraue auf den hohen technischen Standard, die Synergiemöglichkeiten mit Suzlon , und auf ein Top Management, welches bis zum jetzigen Zeitpunkt, der wesentliche Unterschied war
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 18:32:21
      Beitrag Nr. 7.942 ()
      Werd mir den CC zu Gemüte führen, ist sowieso immer interessant.
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 19:17:32
      Beitrag Nr. 7.943 ()
      Man hat ja auch mal bei einer der letzten CC gemeint, dass bisher noch nie Aufträge die im Bestand waren, storniert wurden. Die Struktur des Auftragsbestandes bei Repower ist eigentlich bei der letzten Präsi gut skizziert. Im 2,9Mrd Bestand dürften wohl mittlerweile Thornton Bank, Ormonde, Nordsee Ost enthalten sein. Das sind summa summarum über 1 Mrd Offshore Anteil plus den Abruf aus Quebec für 300 Mw. Wie gesagt , ich erhoffe mir auch ausreichend Klarheit am Montag. Schade , dass noch keine Präsi verfügbar ist, dann hätte man sich schonmal ein Bild im wahrsten Sinne des Wortes machen können.
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 19:29:05
      Beitrag Nr. 7.944 ()
      www.evwind.es/noticias.php?id_not=10052 News von Suzlon
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 19:38:53
      Beitrag Nr. 7.945 ()
      Sorry , Keine Ahnung warum ich eine Direkte Linkverbindung nicht zustande bringe. Auch Suzlon hat Rekordauftragsbestand vermeldet. Wäre auch interessant zu wissen, wie sie sich die Zukunft mit Repower vorstellen. Entweder mit Komplettübernahme oder Beibehaltung der jetzigen Aktionärsstruktur ?
      Avatar
      schrieb am 05.02.11 19:51:13
      Beitrag Nr. 7.946 ()
      Repower im Rückwärtsgang
      http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_509888

      http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgsch…

      Hamburg (dpa) - Der Hamburger Windanlagen-Hersteller REpower leidet unter Preis- und Margendruck und will deshalb seine Kosten senken. Unter anderem sei geplant, günstigere Komponenten aus Asien zu beziehen und in zusätzliche Produktionsstätten im Ausland zu investieren, teilte REpower am Freitag in Hamburg mit. In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2010/11 (31.3.) erreichte REpower eine Gesamtleistung von 804 Millionen Euro, gegenüber 936 Millionen Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das Ergebnis nach Steuern reduzierte sich von 32 auf 26 Millionen Euro. Viele Projekte seien verschoben worden, vor allem wegen fehlender Finanzierungszusagen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 08:36:17
      Beitrag Nr. 7.947 ()
      Zitat von Matzing81: ... Die Struktur des Auftragsbestandes bei Repower ist eigentlich bei der letzten Präsi gut skizziert...


      Ok, daraus ist einiges zu entnehmen. Der entscheidende Satz ist für mich:
      Only firm orders with specific projects are included (no framework contracts, no contracts in negociation)

      Das klingt erst einmal beruhigend. Unter "firm orders" würde ich mir eigentlich nur Aufträge vorstellen, bei welchen die Finanzierung bereits gesichert ist, oder ? Wieso dann die Verschiebnungen ? Kann man den Begriff "firm orders" auch so verstehen, dass die Finanzierung der Projekte noch nicht zwingend gesichert ist ? Das ist die entscheidende Frage, die mich vor einem Investment in Repower umtreibt.
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 08:42:35
      Beitrag Nr. 7.948 ()
      Ist es vielleicht so, dass sich die "firm orders" zum ganz grossen Teil auf Projekte in ferner Zukunft beziehen, währrend viele der zeitnahen Projekte noch gar nicht in den "firm orders" drin sind, weil sie eben noch nicht finanziert sind ? Das würde nichts Gutes für die nächsten 1-2 Jahre bedeuten. (Wobei wir wieder beim Problem der zeitlichen Aufschlüsselung des Auftragsbestandes währen)
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 08:49:48
      Beitrag Nr. 7.949 ()
      Es fällt halt schwer, eine schlüssige Erklärung zu finden, warum die Umsätze rückläufig sind, trotz eines Rekord-Bestandes an "vertraglich abgesicherten" Aufträgen.
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      Avatar
      schrieb am 06.02.11 11:54:48
      Beitrag Nr. 7.950 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.990.016 von KingsGambit am 06.02.11 08:49:48Ich denke nicht, dass jedes Projekt, das man in den Auftragsbestand rein rechtlich hineinnehmen darf, auch in allen Ebenen (Banken Behörden usw.) absolut gesichert sein muß. Vertraglich abgesichert heißt für mich nur, dass eben der Liefervertrag zwischen den Parteien (Hersteller und Kunde) unterzeichnet wurde.
      Wenn dann solche Ausnahmesituationen wie die Finanzkrise daherkommen, kann es dann eben sein, dass die Bank, die das O.K. für das Projekt gegeben hat, im letzten Moment einen Rückzieher macht.

      Bei BiogasNord war es 2007 auch so. Die hatten einen hohen Auftragsbestand und konnten dann viele Projekte nicht umsetzen, weil sich die Situaton für die Kunden verändert hatte. Steigende Rohstoffpreise und die Finanzkrise ließen Kunden einfach zurücktreten, weil die Banken nicht mehr finanzierten bzw. die Anlage plötzlich nicht mehr gewinnbringend zu betreiben waren (wegen der Rohstoffpreise).
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 12:17:43
      Beitrag Nr. 7.951 ()
      cicero3, Repower verwendet auch den Begriff "firm orders". "Firm orders" bedeutet aber, dass die Aufträge nicht mehr zurückgezogen werden können, es sei denn durch "höhere Gewalt". Aufträge die noch unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sind meines Erachtens keine "firm orders", oder ?
      OK, wenn die Bank erst die Zusage gibt und dann nachher zurückzieht, dann ist das wohl höhere Gewalt, aber ich kann nicht glauben dass es nun Reihenweise Projekte geben soll, bei denen die Finanzierung schon sicher war, wo die Banken nun einen Rückzieher gemacht haben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 12:27:19
      Beitrag Nr. 7.952 ()
      "Projektverschiebungen" klingt auch nicht nach einer Bank, die ihre Zusage zurückzieht, sondern eher nach Projekten bei denen die Zusage noch nicht erteilt wurde. Das sind dann aber nach meinem Verständnis keine "firm orders".
      Avatar
      schrieb am 06.02.11 13:28:00
      Beitrag Nr. 7.953 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.990.391 von KingsGambit am 06.02.11 12:17:43 Aufträge die noch unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sind meines Erachtens keine "firm orders", oder ?

      Firm Orders sind laut Übersetzung "Festaufträge".

      Ich weiß nicht, wann man (nach den jeweiligen Bilanzierungsvorschriften) Aufträge als. Festaufträge bezeichnen darf, also welche Kriterien hier erfüllt sein müssen oder ob es hier überhaupt Kriterien gibt. Es könnte sein, dass die Vorschriften hier gar nicht unterscheiden, dass der Auftrag also lediglich unterschrieben sein muß, egal ob man eine Finanzierungszusicherung hat oder nicht.

      Bei der letzten HV der BiogasNord AG wurde zB erwähnt, dass man den Auftagsbestand durchforstet hat und nur mehr Aufträge in den Auftragsbestand nimmt, die gewisse Auflagen erfüllen. ZB, ob bereits ein Grundstück für das entsprechende Bauvorhaben erworben wurde.

      Ich denke, das jeweilige Unternehmen hat hier einen relativ großen Spielraum, wobei es für Repower auch nicht gerade einfach sein wird, jeden Auftrag bzw. den Auftraggeber genau zu durchleuchten. Man müßte wohl unzählige Parameter beachten um sicher einschätzen zu können, ob der Kunde zahlungsfähig und willig ist, also den erteilten Auftrag abzuwickeln.

      OK, wenn die Bank erst die Zusage gibt und dann nachher zurückzieht, dann ist das wohl höhere Gewalt, aber ich kann nicht glauben dass es nun Reihenweise Projekte geben soll, bei denen die Finanzierung schon sicher war, wo die Banken nun einen Rückzieher gemacht haben.

      Ich kann Dir versichern. Banken machen das, die finanzieren einfach nicht mehr, wenn sie plötzlich Risiken sehen. Und Risiken gab es genug in den letzten beiden Jahren.
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 10:41:35
      Beitrag Nr. 7.954 ()
      zu Matzing81
      1.Dividendenpolitiken: werden gewöhnlich kurz vor den HVs gemacht, um die Aktionäre für die anstehenden Entlastungen der einzelnen Vorstandsressorts gnädig zu stimmen, ansonsten wäre ein Trumpf-Zuckerle vorzeitig vergeben; also ist Dividendennews für 2011 erst im Herbst zu erwarten
      2. Editon von Links: den Link in das Eingabeformular stellen, markieren, in der linken Toolbar auf “URL” klicken, dann setzt der Editor automatisch seine Marken, und noch mal unter “Vorschau” die Funktion prüfen, so sollte es eigentlich klappen...... http://www.evwind.es/noticias.php?id_not=9306

      zu KingsGambit
      1. die Solidität von Auftragsmeldungen und deren Abgesichertheitsstatus und Zeitstaffelung ist schwer zu prüfen, meine Meinung. Wir können als Outsider die Verträge und deren Kleingedrucktes nicht einsehen.
      2. Interessant ist Matzings Vorschlag, in die Vergangenheit zu schauen, wie damals mit Order umgegangen wurde, und dann auf das Jetzt schließen.
      3. Interessant sind Ciceros Erfahrungen mit Biogas.
      4. Mir persönlich behagt die Order-Diskussion nur zum Teil. Die Order sich ein kleiner Teil der ganzen Wertschöpfungskette. Das Finanzkontrolling zum Beispiel hat als oberste Kennziffern “Rendite und Liquidität”, alles andere folgt mit großem Abstand. Die denken also vom Output her.
      5. heutiger Order => Warteschlange => zukünftiger Umsatz mit Siebfaktor x => zukünftiger Gewinn mit Siebfaktor y (y die Ebitmarge). Die zukünftige Ebitmarge sollte im Zentrum der Erörterung stehen.
      6. Tanti macht ein interessantes Branding, das ist auch Teil einer Wertschöpfungskette; und er hat ne nicht uninteressante Art mit klammer Kasse umzugehen; insofern kann man sich mal one Posting out of 1000 über den Zucker in seinem Tee ergehen lassen oder überlesen- meine Meinung
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      Avatar
      schrieb am 07.02.11 11:04:36
      Beitrag Nr. 7.955 ()
      @Fadennudelfabrikant
      Über die Beschaffenheit des Siebes zu diskutieren, finde ich aber äusserst interessant :laugh:
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      Avatar
      schrieb am 07.02.11 11:56:11
      Beitrag Nr. 7.956 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.993.301 von KingsGambit am 07.02.11 11:04:36unbenommen, keine Frage ....out of question........
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 13:55:30
      Beitrag Nr. 7.957 ()
      Fazit des CCs. Finanziell weiterhin gut aufgestellt. Bilanz durch Offshore ausgeweitet. Nordsee Ost und Thornton Bank werden 2012 bis 2013 fertig gestellt. Zu den verzögerten Projekten, da handelt es sich um fehlende Finanzierungszusagen seitens der Banken. Es wird betont, dass keine Stornierungen seitens der Vertragspartner getätigt wurden. Ausblick für 2011/2011 ers in den nächsten Monaten. Bei dem French-Offshore ist man wohl bei den Ausschreibungen dabei, aber noch lange nicht soweit , erfolgversprechendes zu verkünden. Alles in einem nicht wirklich neues.

      Wenn Onshore zumindest stabil bleibt, und im Jahre 2012 der Offshore Kickoff startet. Dann wird es auch wieder Wachstum geben. Wie signifikant das Ganze dann wird , bleibt abzuwarten. Ich bleibe investiert
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 13:58:46
      Beitrag Nr. 7.958 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.993.129 von fadennudelfabrikant am 07.02.11 10:41:35Besten Dank
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 15:06:24
      Beitrag Nr. 7.959 ()
      Zitat von KingsGambit: ...
      OK, wenn die Bank erst die Zusage gibt und dann nachher zurückzieht, dann ist das wohl höhere Gewalt, aber ich kann nicht glauben dass es nun Reihenweise Projekte geben soll, bei denen die Finanzierung schon sicher war, wo die Banken nun einen Rückzieher gemacht haben.


      Das dürfte auch wie bei einem Hauskauf sein. Da gibt einem die Bank auch eine Finanzierungszusage, nur die gilt nicht für ewig. Zudem muss man dafür i.d.R. Bereitstellungszinsen zahlen, auch wenn man den Kredit noch gar nicht in Anspruch genommen hat. Jede Bank muss Zinsen an ihre Sparer etc. zahlen und dann sehen, das sie das Geld mit mehr Zins an Kreditnehmer verleiht.

      So kann es also die Situation geben, das im Grundsatz die Finanzierung steht, aber die Genehmigung o.ä. noch nicht vorhanden ist. Und ist die Genehmigung da, kann die Finanzierung wieder weg sein, weil es der Bank zu lange dauerte und sie das Geld an jemand anderes verliehen hat. Dann muss man eine neue Finanzierung suchen, die vllt. bei der Konkurrenz durch die defizitären Staatshaushalte teurer wird als vorher. Und das kann wieder zu Rentabilitätsproblemen bei den Investoren führen, denn bei Hebelung durch FK wirken sich schon geringe Zinssteigerungen überproportional negativ auf das eingesetzte EK aus. So geht die Zeit in's Land.
      Avatar
      schrieb am 07.02.11 20:25:01
      Beitrag Nr. 7.960 ()
      Meereswind für Münchner Stadtwerke:

      http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:nordsee-…

      Bei den Offshore-Parks liege die Kapitalrendite je nach Finanzierungsart und Zinssatz zwischen sechs und elf Prozent, sagte Mühlhäuser.
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      Avatar
      schrieb am 07.02.11 20:46:39
      Beitrag Nr. 7.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.997.541 von cicero3 am 07.02.11 20:25:01Mit Areva wurde bereits Anfang 2009 ein verbindlicher Vorvertrag über die Errichtung des Windparks abgeschlossen...

      ...2 Jahre danach "haben die Banken signalisiert":confused:

      Die Banken haben signalisiert, dass das Projekt finanzierbar ist", sagte Mühlhäuser. "Wir haben fast alle Verträge mit den Lieferanten abgeschlossen. 2012 werden die ersten Windräder installiert."
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 13:14:19
      Beitrag Nr. 7.962 ()
      http://www.brn-ag.de/beitrag.php?bid=19063

      Nach neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres 2010/11 sind sowohl Umsatz als Ergebnis bei der REpower Systems AG rückläufig. Der Umsatz ging gegenüber dem Vorjahr auf 758 Millionen Euro zurück, das Betriebsergebnis fiel um 21 Prozent. Woher kommt der heftige Gegenwind? Wie kann man da gegensteuern - mit heftigem Konkurrenzdruck und einer Preisschlacht? ...
      Avatar
      schrieb am 09.02.11 21:51:58
      Beitrag Nr. 7.963 ()
      Avatar
      schrieb am 17.02.11 13:22:10
      Beitrag Nr. 7.964 ()
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      Avatar
      schrieb am 18.02.11 04:19:57
      Beitrag Nr. 7.965 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.057.822 von Matzing81 am 17.02.11 13:22:10...auch nicht schlecht. Suzlon zieht einen Auftrag an Land und gibt ihn (wahrscheinlich) an Repower ab, weil man keine passende Maschine hat. Sind immerhin 90 Maschinen mit 290 MW.
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 19:20:15
      Beitrag Nr. 7.966 ()
      Suzlon wildert in Repowers Revier?
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 11:41:48
      Beitrag Nr. 7.967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.068.728 von KingsGambit am 18.02.11 19:20:15was heißt wildern, lieber KingsGambit, Suzlon ist in Australien Platzhirsch, der continental player, und gibt der Tochter etwas ab.
      Interessant ist bei diesem Auftrag die Verbindung mit winlab und second wind, die haben eine neue Methode zur Messung des Windprofils entwickelt, soll über Sonartechniken funktionieren (aber wie???)
      http://www.moneycontrol.com/news/business/suzlon-plans-36392…
      http://www.renewableenergyworld.com/rea/partner/second-wind-…
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 16:19:03
      Beitrag Nr. 7.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.070.781 von fadennudelfabrikant am 19.02.11 11:41:48Erinnerung: "Suzlon vertreibt REpower-Produkte in USA und Australien" Meldung Januar letzten Jahres
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      Avatar
      schrieb am 19.02.11 18:15:41
      Beitrag Nr. 7.969 ()
      Sorry, Fadennudelfabrikant, in einem Anfall von geistiger Umnachtung hatte ich NSW nach Europa verlegt. Du hast natürlich Recht, dann ist es eine schöne Gelegenheit für Repower. Ich gelobe nächstes Mal nachzudenken, bevor ich poste.
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      Avatar
      schrieb am 20.02.11 06:42:03
      Beitrag Nr. 7.970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.646 von fadennudelfabrikant am 19.02.11 16:19:03Wie kommt man da finanziell überein?

      Suzlon wird wohl nicht für Repower kostenlos Vertriebsaktivitäten setzen.

      Wo scheint der Auftrag in den Büchern auf? Bei Suzlon oder bei Repower?

      Ich denke hier kann Tanti nach belieben steuern, zumindest wird er den oder die Aufträge erst dann zu Repower verschieben wenn er den Zeitpunkt für richtig hält.

      Wieviele derartige Aufträge gibt es bisher schon?

      Möglicherweise gibt es bereits zahlreiche weitere Aufträge die Suzlon an Land gezogen hat und an Repower weiterreichen wird.

      Damit verzahnen sich die beiden Unternehmen immer weiter. Eine Trennung wird damit immer schwieriger.
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      Avatar
      schrieb am 20.02.11 12:04:50
      Beitrag Nr. 7.971 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.071.970 von KingsGambit am 19.02.11 18:15:41Kein Problem, „Blitzpost“ hat auch seinen Charme.
      Der sonic wind profiler: analog einem Radar werden Schallwellen bis 200 Meter hoch geschickt, Sound + Echo werden detektiert und analysiert. Das ergibt präzise Winddaten für die Feinsteuerung der Anlage. http://www.sodar.com/about_sodar.htm#Theory
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 12:07:51
      Beitrag Nr. 7.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.072.586 von cicero3 am 20.02.11 06:42:03Interessante Fragen, Cicero,
      Von Suzlons Seite her wird schon die Summe aus Repower und Suzlon verbucht, so mein Eindruck aus den indischen Berichten über die letzten Aufträge und aus Suzlon-internen Präsentationen. Da wurden zB die RPW-Order für Belgien und Kanada breit Suzlon zugesprochen - mit der Fußnotenbemerkung, dass die Tochter sie akquiriert hätte. RPW unterliegt wohl schärferen Bilanz- und Buchungsvorschriften, Experten wissen darüber mehr.
      Deine Bemerkung zeigt einmal mehr, dass wir als Außenstehende weiterhin eine Unschärfe über Details von Auftragsmeldungen werden hinnehmen müssen.

      Von der immer stärkeren Verzahnung beider bin ich auch überzeugt- 1) der technologische Kopf und 2) das breite Repertoire an Beziehungen- eine geradezu „harmonische“ Vision. Allerdings können Kapitalinteressen auch diagonal und quer und sperrig dazu liegen, und die werden sich letztlich immer durchsetzen. Sie können quer sein, müssen aber nicht. Und dass Kapitalentscheidungen anstehen wissen wir ja zu genüge.
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 13:07:15
      Beitrag Nr. 7.973 ()
      Winddatenmessung in Australien, angesichts der Hurrikane, noch eine Stufe höher:
      "SkyServe satellite wind data service" http://www.windtoday.net/articles/Second_Wind_More_Than_Doub…
      Avatar
      schrieb am 20.02.11 19:02:25
      Beitrag Nr. 7.974 ()
      weiteres Windprofil-Meßverfahren im Remote-Betrieb:
      LIDAR = Streuung von kurzwelligem Licht oder Laserstrahlen am Wind http://www.imk-tro.kit.edu/2319.php
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 11:22:44
      Beitrag Nr. 7.975 ()
      auch für Leser dieses Files interessant: Windex über Areva (Energiekontor page 102)
      "Areva ist und bleibt der Atomkonzern, freundlich ausgedrückt würde man sagen, Mischkonzern. Dies soll aber keine Wertung sein, Vattenfall, EnbW usw. sind ja auch alles Atomkonzern, zum. mehr oder weniger.
      Im letzten Jahr hat Areva die restlichen Anteile an Multibrid von Prokon-Nord gekauft. Ganz wichtig, es handelt sich hierbei nicht um DIE PROKON mit den tollen Genussrechtescheinen oder die die auch ihre Kommanditisten aus den KG geschmissen hat sondern um Ingo de Buhr!!!!
      Ingo de Buhr hat das grundsätzliche Design der M5000 aber auch nur aufgekauft und weiter entwickelt.
      Das Design, damit ist das Konzept gemeint, unterscheidet sich wesentlich von der 5M oder 6M oder der Bard V5.0 und V6.5.
      Wie die eben genannten Anlagen hat auch die M5000 von Areva oder Multibrid oder wohl ganz korrekt Areva-Multibrid ein Getriebe und einen Generator die jedoch miteinander kombiniert wurden.
      Grundsätzlich ist das Design interessant auch die verbauten Komponenten erscheinen sinnig, Langzeiterfahrungen gibt es aber nicht.
      Viele Kollegen der Gutachtergilde geben dem Konzept durchaus Zukunftschancen.
      Fest steht, dass Areva sehr viel Zeit und Geld in das Service-Konzept steckt und auch plant die Serviceeinsätze mit dem Heli abzuwickeln, ausschließlich mit dem Heli. Dies ist sehr teuer aber Areva meint, dass die Verfügbarkeit so hoch gehalten werden kann."
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 12:21:50
      Beitrag Nr. 7.976 ()
      Avatar
      schrieb am 22.02.11 12:25:44
      Beitrag Nr. 7.977 ()
      Pedersen verläßt RPW http://www.iwr.de/news.php?id=17790
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 11:11:33
      Beitrag Nr. 7.978 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.02.11 13:52:58
      Beitrag Nr. 7.979 ()
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 12:05:13
      Beitrag Nr. 7.980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.091.712 von E_Rastignac am 23.02.11 13:52:58studie vogelgefährdung und windräder http://www.stromvergleich.de/stromnachrichten/3407-studie-zu…
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 12:38:27
      Beitrag Nr. 7.981 ()
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 18:14:09
      Beitrag Nr. 7.982 ()
      takeover rumor I: Gamesa takes Suzlon (faded away in January)
      takeover rumor II: Shanghai Group takes Gamesa (today)
      http://www.bloomberg.com/news/2011-02-23/gamesa-becomes-most… thanks to Stoni_I
      Avatar
      schrieb am 24.02.11 19:45:14
      Beitrag Nr. 7.983 ()
      Tarifauseinandersetzung bei Powerblades/Repower in Bremerhaven. Kritisch wird die sehr hohe Leiharbeiterquote gesehen.

      Der Konkurrenzkampf im personalintensiven Windkraftgeschäft mit asiatischen Anbietern scheint hart zu sein. Ein deutlicher Unterschied zum Solarsektor, wo die Personalkosten in der Herstellung einen relativ kleinen Anteil ausmachen.
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      Avatar
      schrieb am 24.02.11 20:51:59
      Beitrag Nr. 7.984 ()
      http://www.radiobremen.de/mediathek/index.html?id=043644

      Aktionstag gegen Leiharbeit

      70 Aktionen hat die IG Metall Küste heute auf dem Plan gehabt - Motto: "Arbeit - sicher und fair". Eine Protestaktion war in Bremerhaven, vor dem REpower-Werk im Alten Fischereihafen. Mehr als die Hälfte der insgesamt fast 400 Beschäftigten steckt dort in Leiharbeit. Viele von ihnen demonstrierten allerdings nicht. Die Arbeitgeber hatten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 09:32:59
      Beitrag Nr. 7.985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.102.772 von Stoni_I am 24.02.11 20:51:59danke für die Info. Hat RPW einen Betriebsrat? Ich denke schon. Der sollte beste Kenntnisse und gute Möglichkeiten haben, wenn er seine Aufgabe ernst nimmt, auch bei Zeitarbeit. "Warum die hohe Quote, Wie lange gilt die Übergangslösung, für welche Gruppen ABC, unter welchen Konditionen DEF, was erfolgt danach, in welchen Zeitschritten? etc"
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 12:27:29
      Beitrag Nr. 7.986 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.102.772 von Stoni_I am 24.02.11 20:51:59man müßte sich wirklich in die Einzelheiten reinknien, um hinter die Meldung zu blicken, die RadioBremen da abgesetzt hat;
      -die IGM Nord, ist die sauer, weil sich RPW nicht in einen Flächentarifvertrag einbinden läßt?
      -Was sagt die Betriebsvereinbarung "Neues Entgeltsystem" mit dem Betriebsrat über die Leiharbeit aus? Ich wette, die ist auch Thema
      - etc pp
      da ist viel Raum für mediales Trommeln..........
      http://jboe-reporting.blogspot.com/2011/01/gegenwind-fur-ig-…
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      Avatar
      schrieb am 25.02.11 12:56:47
      Beitrag Nr. 7.987 ()
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 14:27:31
      Beitrag Nr. 7.988 ()
      von Interesse? Lebenszyklusbezogene ganzheitliche Bewertung von EE: Erntefaktor, Energetische Amortisationszeit, Rücklaufzeit, Kumulierter Energieaufwand, Energy returned over energy invested
      http://www.wind-energie.de/fileadmin/dokumente/Themen_A-Z/En…http://de.wikipedia.org/wiki/Erntefaktorhttp://www.hamburger-bildungsserver.de/welcome.phtml?unten=/…http://www.volker-quaschning.de/datserv/kev/index.phphttp://www.wind-energie.de/de/themen/windenergie-von-a-z/ene…
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 15:40:11
      Beitrag Nr. 7.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.106.193 von Xill am 25.02.11 12:27:29Ja sicher - viel mediales Trommeln.

      Und es ist ja nicht so, das wir hier über Skandallöhne von 5 Euro oder so sprechen. Auch ein Leiharbeiter liegt demnach über 10 Euro die Stunde. O.K. - vllt. harte Arbeit. Aber so ein Job z.B. als Bäckereiverkäuferin ist auch nicht einfach - für den Lohn. Und es kann eben nicht jeder 25 Euro oderso die Stunde verdienen.

      Nur zeigt es m.E. eben auch den Wettbewerbsdruck auf, der anscheinend in der Branche herrscht. Es ist ja nun nicht so, das REpower operativ riesige Gewinne schreibt.

      Es bleibt zu hoffen, das sich das allgemeine Brnachenklima bessert und dafür gibt es auch viele und gute Anzeichen weltweit.

      Ich persönlich habe mich vor einigen Wochen nach Ansicht der Daten von Vestas, REpower und Nordex für Gamesa als Hauptinvest entschieden. Deren gestrige Zahlen werden heute gut von der Börse aufgenommen. Grundvoraussetzung bleibt natürlich auch, das sich "das grosse Geld" wieder in Aktien aus dem Sektor Erneuerbare Energien hineintraut.
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      Avatar
      schrieb am 25.02.11 16:56:03
      Beitrag Nr. 7.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.107.767 von Stoni_I am 25.02.11 15:40:11meine Zustimmung in allen Aspekten!

      Gamesa habe ich übrigens auch neu entdeckt, es könnte eine Perle werden...
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 12:46:22
      Beitrag Nr. 7.991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.090.393 von Vautrin am 23.02.11 11:11:33auch Iberdrola breitet sich in Brasilien aus http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-01/19125520…
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 13:12:46
      Beitrag Nr. 7.992 ()
      Was hat Iberdrola mit Repower zu tun.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 19:28:11
      Beitrag Nr. 7.993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.113.211 von Joschie am 27.02.11 13:12:46Joschie, gute Nachfrage, es ist eine Info zu einem Konkurrenten, nicht mehr und nicht weniger - bitte oben nachlesen: die Repowermutter Suzlon erhielt große Order in Brasilien, eine Einbindung von Repower wie in Australien nicht ausgeschlössen
      Avatar
      schrieb am 27.02.11 19:51:51
      Beitrag Nr. 7.994 ()
      Suzlon erhielt große Order in Brasilien? ist mir neu. Wenn für Repower was dabei rumkommt.
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      Avatar
      schrieb am 27.02.11 21:23:00
      Beitrag Nr. 7.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.114.307 von Joschie am 27.02.11 19:51:51ja.... und: Iberdrola Renovables ist Mitstreiter oder Konkurrent, wie mans nimmt....
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 09:23:37
      Beitrag Nr. 7.996 ()
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 10:07:50
      Beitrag Nr. 7.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.115.654 von cicero3 am 28.02.11 09:23:37im letzten Abschnitt: India goes to court; Enercon patent-enteignet
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      Avatar
      schrieb am 28.02.11 10:46:19
      Beitrag Nr. 7.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.116.002 von Xill am 28.02.11 10:07:50...ích hoffe doch, dass das Repower nicht passiert. Immerhin ist Tanti Inder und wird wohl wissen, worauf er achten muß.
      Avatar
      schrieb am 28.02.11 13:40:54
      Beitrag Nr. 7.999 ()
      als Ergänzung zu oben -evtl überlesen-

      ein weiterer Patentstreit: GE Wind kontra Mitsubishi Wind

      http://buildaroo.com/de/news/article/ge-wind-turbine-patent-…http://www.iwr.de/wind/archiv/10/02/1503.html
      WEAs im Produktkatalog von Mitsubishi:
      http://www.thewindpower.net/manufacturer-datasheet-windfarms…
      Avatar
      schrieb am 01.03.11 11:10:25
      Beitrag Nr. 8.000 ()
      neue modulare Türme und neue Aufbaukräne -soll preiswerter sein-
      http://www.renewableenergyworld.com/rea/news/article/2011/02… Artikelmitte
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