Wertpapiergeschäfte zwischen Privatpersonen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.03.04 15:49:23 von
neuester Beitrag 28.03.04 16:51:47 von
neuester Beitrag 28.03.04 16:51:47 von
Beiträge: 5
ID: 840.725
ID: 840.725
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 859
Gesamt: 859
Aktive User: 0
ISIN: DE0008476524 · WKN: 847652 · Symbol: HJUF
294,23
EUR
-0,78 %
-2,31 EUR
Letzter Kurs 08:00:56 Frankfurt
Handeln Sie jetzt den Fonds DWS Vermoegensbil... ohne Ausgabeaufschlag! jetzt Informieren
Werte aus der Branche Sonstige
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
0,6500 | +14,91 | |
2.321,00 | +12,19 | |
0,9950 | +10,56 | |
2,4200 | +10,00 | |
17,000 | +8,97 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
32,90 | -5,21 | |
5,8000 | -5,69 | |
5,5800 | -7,00 | |
2,3000 | -8,00 | |
0,8780 | -16,78 |
Schon seit längerem mache ich mir darüber Gedanken ob Wertpapiergeschäfte zwischen Privat (jetzt speziell bei Fondsverkauf) möglich ist.
Die Idee ist durch Privatgeschäfte die Börse beziehungsweise Makler und die damit verbundenen Kosten zu umgehen.
Jetzt habe ich folgendes konkret vor:
Meine Schwester möchte gerne gute Aktienfonds (offene Fonds) verkaufen, da sie jetzt Geld für einen Hauskauf braucht. (Es sind konkret die legendären DWS-Vermögensbildungsfonds I mit 5% AA 847652).
Ich möchte ihr diese Fonds abkaufen. Dazu möchte ich mit ihr einen Kaufvertrag über die Stückzahl und den Kaufpreis der Fonds vereinbaren.
Dann werde ich Ihr das Geld zu einem bestimmten Stichtag überweisen und sie überträgt mir dann die Fondsanteile von ihren Depot in mein Depot.
Die Fonds hätten dann den Besitzer (ohne den kostenintensiven Umweg über die Börse) ihren Besitzer gewechselt.
Grundsätzlich wollte ich fragen ob man Probleme bei solchen Wertpapierprivatgeschäften zwischen zwei verschiedenen Privatdepots sehen muß.
Desweiteren möchte ich fragen ob die Bank bei (Übertragung/Einzug) der Wertpapiere zwischen den beiden Depots ***Transaktionskosten*** berechnen darf.
Bekannt ist mir zwar, daß eine Bank bei einem Depotübertrag eines Kunden auf ein Depot dieses Kunden bei einer fremden Bank keine Wertpapiertransaktionskosten mehr berechnen darf (laut jüngerem Gerichtsurteil). Die Besonderheit bei meinem Anliegen ist aber, daß hier der Besitzer der Wertpapiere wechselt.
Nun noch eine schwierigere Frage:
Wie wäre es bei einem Übertrag von Namensaktien (zum Beispiel DeutscheTelekomaktien sind Namensaktien). Würde es hier Probleme bei einer Transaktion zu einem Depot einer fremden Person geben ? Die Namen der Aktionäre müssen ja dem Unternehmen mitgeteilt werden.
Würde mich freuen wenn mir jemand mit ein etwas Bankerfahrung antworten würde.
Schönen Gruß
voyeur
Die Idee ist durch Privatgeschäfte die Börse beziehungsweise Makler und die damit verbundenen Kosten zu umgehen.
Jetzt habe ich folgendes konkret vor:
Meine Schwester möchte gerne gute Aktienfonds (offene Fonds) verkaufen, da sie jetzt Geld für einen Hauskauf braucht. (Es sind konkret die legendären DWS-Vermögensbildungsfonds I mit 5% AA 847652).
Ich möchte ihr diese Fonds abkaufen. Dazu möchte ich mit ihr einen Kaufvertrag über die Stückzahl und den Kaufpreis der Fonds vereinbaren.
Dann werde ich Ihr das Geld zu einem bestimmten Stichtag überweisen und sie überträgt mir dann die Fondsanteile von ihren Depot in mein Depot.
Die Fonds hätten dann den Besitzer (ohne den kostenintensiven Umweg über die Börse) ihren Besitzer gewechselt.
Grundsätzlich wollte ich fragen ob man Probleme bei solchen Wertpapierprivatgeschäften zwischen zwei verschiedenen Privatdepots sehen muß.
Desweiteren möchte ich fragen ob die Bank bei (Übertragung/Einzug) der Wertpapiere zwischen den beiden Depots ***Transaktionskosten*** berechnen darf.
Bekannt ist mir zwar, daß eine Bank bei einem Depotübertrag eines Kunden auf ein Depot dieses Kunden bei einer fremden Bank keine Wertpapiertransaktionskosten mehr berechnen darf (laut jüngerem Gerichtsurteil). Die Besonderheit bei meinem Anliegen ist aber, daß hier der Besitzer der Wertpapiere wechselt.
Nun noch eine schwierigere Frage:
Wie wäre es bei einem Übertrag von Namensaktien (zum Beispiel DeutscheTelekomaktien sind Namensaktien). Würde es hier Probleme bei einer Transaktion zu einem Depot einer fremden Person geben ? Die Namen der Aktionäre müssen ja dem Unternehmen mitgeteilt werden.
Würde mich freuen wenn mir jemand mit ein etwas Bankerfahrung antworten würde.
Schönen Gruß
voyeur
Deine Schwester ist clever!!Jetzt bekommt sie noch ordentlich Kohle von Dir!!Du hast ja gar keine Ahnung,was noch auf uns zukommt...!!
Mach es einfacher. Geh zu einem Fondsvermittler und kauft dir da die Fonds mit 100% Rabatt. Und lass deine Schwester ganz regulär die Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben.
fv,
Geschäfte unter Verwandten und Bekannten sind meist kostengünstig. Wenn du aber an der Vermittlung verdienen willst, machst du dich schnell unbeliebt. Deine Idee einer privaten „Börse“ ist bestimmt schon in großen Investmentclubs diskutiert worden. Dort treffen ja etliche Wertpapier-Aktivisten aufeinander.
Zu den Kosten. Depotübertrag innerhalb der DAB war vor ein paar Jahren kostenlos. Übertrag auf eine andere Bank kostet bestimmt etwas, wenn das Depot nicht vollständig aufgelöst wird. Die Namensänderung bei Aktien veranlassen bestimmt die Depotbanken. Die wohl geringen Kosten trägt wahrscheinlich die AG. Sie hat ja auch für Namens- statt Inhaberaktien gesorgt.
Geschäfte unter Verwandten und Bekannten sind meist kostengünstig. Wenn du aber an der Vermittlung verdienen willst, machst du dich schnell unbeliebt. Deine Idee einer privaten „Börse“ ist bestimmt schon in großen Investmentclubs diskutiert worden. Dort treffen ja etliche Wertpapier-Aktivisten aufeinander.
Zu den Kosten. Depotübertrag innerhalb der DAB war vor ein paar Jahren kostenlos. Übertrag auf eine andere Bank kostet bestimmt etwas, wenn das Depot nicht vollständig aufgelöst wird. Die Namensänderung bei Aktien veranlassen bestimmt die Depotbanken. Die wohl geringen Kosten trägt wahrscheinlich die AG. Sie hat ja auch für Namens- statt Inhaberaktien gesorgt.
Hallo finanzvoyeur,
1. Private Veräußerungsgeschäfte sind möglich und erlaubt - allerdings gelten auch hier die steuerlichen Regeln, spricht Spekulationssteuer (oder Schenkungssteuer, falls der Kaufpreis vom Anteilswert abweicht).
2. Für den Übertrag der Fondsanteile auf einen "fremden" Depotinhaber darf die Bank Übertragungsgebühren verrechnen - informiere Dich einfach bei der Bank Deiner Schwester.
3. Für die Übertragung von (Namens-)Aktien gilt das selbe - hier übernimmt die Umschreibung die Bank automatisch.
Rene
1. Private Veräußerungsgeschäfte sind möglich und erlaubt - allerdings gelten auch hier die steuerlichen Regeln, spricht Spekulationssteuer (oder Schenkungssteuer, falls der Kaufpreis vom Anteilswert abweicht).
2. Für den Übertrag der Fondsanteile auf einen "fremden" Depotinhaber darf die Bank Übertragungsgebühren verrechnen - informiere Dich einfach bei der Bank Deiner Schwester.
3. Für die Übertragung von (Namens-)Aktien gilt das selbe - hier übernimmt die Umschreibung die Bank automatisch.
Rene
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
+0,15 | |
+0,04 | |
+0,59 | |
-1,28 | |
+0,43 | |
-0,29 | |
+0,27 | |
+0,05 | |
+0,69 | |
-0,06 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
103 | ||
34 | ||
21 | ||
20 | ||
18 | ||
17 | ||
15 | ||
11 | ||
11 | ||
10 |