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    HVB stellt Intertainment Kredit nichtg fällig ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.08.04 15:54:34 von
    neuester Beitrag 31.08.04 01:53:38 von
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      schrieb am 27.08.04 15:54:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach meiner Auffasuung und einem natürlichem gesunden Menschenverstand kann die HVB den 14 Mio €Kredit von Intertainment nicht fällig stellen !!!

      Zum einen ist Intertainment im Besitz eines Besserungsscheines und zum anderen wurde auch im Oktober 2003 die Zahlung eines Teilbetrages an die HVB ausgeführt.

      Die Teilweise "Tilgung" kann nicht allerdings im Okrober 2003 nicht als Tilgung verbucht werden, da der Krdit bei planmäßigem Ablauf erst am 30.06.2004 fällig gewesen wäre.

      Insoweit wird durch die faktisch vorliegende Überweisung im Oktober 2003 das Rechtsgeschäft des Besserungsscheines dokumentiert.

      Wenn die HVB den Kredit fällig stellen würde, dann verliert sie den Prozess, weil jeder Richter in seiner Funktion als objektiver Gutachter der Rechtslage sagen wird, dass alleine aus Teilzahlung und nicht fristgemäße Fälligstellung von Seiten der HVB zum 30.06.2004 das Wesen des Besserungsscheines dokumentiert ist.

      Ferner spricht dafür ein weitaus größerer gänzlicher Forderungsverzicht von Seiten der HVB, der vor ca. 3 Jahren stattgefunden hat.

      Jeder Richter würde die HVB auslachen, was die denn eigentlich wollen.

      Es ist rechtssicher dokumentiert, dass die HVB keine rechtliche Handhabe hat, das Darlehen überhaupt irgendwann einmal fällig zu stellen.

      :eek:

      Weil viele sich fragen, warum meldet das Intertainment jetzt erst:

      Intertainment wird nicht zuletzt durch die Wirtschaftsprüfer darauf aufmerksam gemacht worden sein, weil die gesagt haben werden:" Du Barry, also das ehemalie Darlehen müssen wir aber gewinnerhöhend ausbuchen!!!"

      :eek:

      Dann hat Barry gesagt:" O.K. wir überprüfen die Rechtslage aber nochmal sicherheitshalber und wenn dem so ist, machen Sie die gewinnerhöhende Buchung!!"

      Überlegt doch mal !

      Intertainment ist im Verzug mit der Vorlage der Zahlen für 2003 !! Die Wirtschaftsprüfer sind am wirbeln und dabei kam das Thema wieder auf. An die Buchungstechnische Auswirkung hat Intertainment natürlich gar nicht gedacht !!!

      Im übrigen muss Intertainment noch nicht einmal Gelder an die HVB zahlen, wenn sie selber Gelder von woher auch immer erhalten, sondern wirklich erst dann, wenn man Gewinne erwirtschaftet !!! (siehe Sinn und Zweck Sicherungsschein)

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:13:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Betriebswirt, du bist einer der wenigen die hier noch den Durchblick haben

      Thema Beserungsschein:

      Mehr als sechs Jahre nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sah sich das Bundesfinanzministerium (BMF) im Dezember 2003 endlich dazu veranlasst, in einem Schreiben die Grundsätze auszuführen, wie der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft ertragsteuerlich zu behandeln ist.

      Der Verzicht führt bei der Gesellschaft trotz des Besserungsscheines zu einer Vermögensmehrung, beim Gesellschafter in Höhe des werthaltigen Teils seiner Forderung zu einer (verdeckten) Einlage. Tritt der Besserungsfall ein, ist die Verbindlichkeit wieder einzubuchen, und die Einlage gilt als zurückgewährt.

      Der Betriebsausgabenabzug der ab dem Zeitpunkt der (Wieder-)Einbuchung der Verbindlichkeit zu zahlenden Zinsen beurteilt sich nach der ursprünglichen Veranlassung der Verbindlichkeit. Eine durch den auflösend bedingten Forderungsverzicht eingetretene Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis entfällt. Der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang lebt wieder auf. Die Grundsätze zur beschränkten Verlustberücksichtigung sind erstmals anzuwenden, wenn der Forderungsverzicht nach dem 18.12.2003 vereinbart worden ist. Alle anderen Ausführungen gelten jedoch für alle noch offenen Fälle.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:13:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1,

      bitte mit Quellenangabe !

      Ansonsten mach ich gleich auch einen Thread auf :

      Sightsound an Microsoft verkauft , 1,2 Milliarden , Quelle

      darf ich erst am Mittwoch bekanntgeben !;););)
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:14:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      unter www.abacho.de findet Ihr noch mehr zu dem Thema.

      Einfach ober nur Besserungsschein eintippen.;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:15:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      @siam

      wofür möchtest du die Quellenangabe ?

      Wenn Du Quellenangaben für den gesamten Text möchtest wäre es sehr viel arbeit für mich.

      Also Beschränke Dich bitte auf ein bis drei Sätze, die ich Dir belegen soll !

      :cool:

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      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:16:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Akt…

      Lest euch mal alles durch und Ihr werdet sehen , dass die HBV mehr als schlechte Karten hat.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:19:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Quelle Haufe Steuer Office :

      3. Besteuerung des Darlehensnehmers
      3.1 Bilanzierende Betriebe
      Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke die Darlehensmittel verwendet werden [26]. Bei nur teilweiser Verwendung zu betrieblichen Zwecken gehört die Darlehensschuld nur anteilig zum Betriebsvermögen. Eine Aufteilung kann auch bei einem gemischt genutzten Kontokorrentkonto in Betracht kommen.

      Verbindlichkeiten, insbesondere Darlehensschulden, gehören i. d. R. nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen. Es ist deshalb nicht möglich, sie im Wege einer Entnahme auszubuchen. Etwas anderes gilt dann, wenn mit dem Darlehen ein bestimmtes Wirtschaftsgut, z. B. ein Grundstück, finanziert worden ist. Dann muss der Steuerpflichtige mit diesem Wirtschaftsgut auch die entsprechende Verbindlichkeit entnehmen. Gehört das mit dem Darlehen finanzierte Wirtschaftsgut zum gewillkürten Betriebsvermögen, ist deshalb auch die Darlehensschuld (gewissermaßen mittelbar) als gewillkürtes Betriebsvermögen anzusehen.

      Wird die Darlehensschuld aus betrieblichen Gründen erlassen, führt das zu einem entsprechenden Buchgewinn. Dieser außerordentliche Ertrag konnte bis 1998 unter dem Gesichtspunkt des Sanierungsgewinns steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 66 EStG 1997). Inzwischen lässt die Verwaltung [27] unter engeren Voraussetzungen wieder Billigkeitsmaßnahmen zu. Wird eine Darlehensforderung aus privaten Gründen erlassen, liegt darin bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine Einlage. Der Forderungsverzicht gegenüber einer Kapitalgesellschaft führt zu einer verdeckten Einlage, wenn bzw. soweit die Forderung als vollwertig anzusehen ist [28].

      Eine Darlehensschuld ist bereits dann gewinnerhöhend auszubuchen, wenn der Gläubiger nur unter der Bedingung verzichtet, dass die Verbindlichkeit gleichwohl aus späteren Gewinnen des Betriebs zu tilgen ist (so genannter Besserungsschein ) [29]. Eine Verbindlichkeit darf auch nicht passiviert werden, wenn sie aus künftigen Einnahmen oder Gewinn zu tilgen ist (§ 5 Abs. 2a EStG).



      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:22:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Quelle Haufe Steuer Office :

      2.3.2 Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung
      Aber auch die Option zum Verlust auf die wertlose Forderung hat ein hohes Gestaltungsinteresse. Dies nämlich dann, wenn die Verlustvorträge bei der Gesellschaft ohnehin von Gesetzes wegen unterzugehen drohen. Einschlägig hierzu ist insbesondere die neugefasste Mantelkauf-Rechtslage nach § 8 Abs. 4 KStG; sollen Anteile an einer verlustträchtigen Kapitalgesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden, droht virulent der “Verlust“ des Verlustvortrages. Dann ist es sinnvoll, vor Anteilsübertragung den Verlustvortrag bei der Kapitalgesellschaft durch Verzicht auf eine wertlose Forderung zu umgehen, vorausgesetzt, dieser Verlust lässt sich in die Besteuerungssphäre des Gesellschafters übertragen. Als Gestaltungsinstrument bietet sich hier der Forderungsverzicht unter Besserungsvereinbarung an. Rechtstechnisch wird also die (wertlose) Forderung erlassen, sie verschwindet deswegen unter entsprechender Minderung des Verlustvortrages als Verbindlichkeit aus der Handels- und Steuerbilanz; zurück bleibt bei der Gesellschaft das Obligo der auflösenden Bedingung des Forderungsverzichtes, nämlich dass die Verbindlichkeit insoweit wieder auflebt, als die Besserungsbedingung eintritt. Besserungsbedingung ist regelmäßig ein späterer Jahresüberschuss nach Verrechnung mit noch verbleibenden Verlustvorträgen. Die steuerliche Folge ist dann die, dass bei der Gesellschaft Betriebsausgaben entstehen; denen kommt aus Sicht der Gesellschaft dieselbe steuerliche Funktion zu wie ein Verlustvortrag. Aus Sicht des Gesellschafters liegt eine Betriebseinnahme vor, sofern die Anteile an der Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten werden. Liegen sie demgegenüber im Privatvermögen, bedeutet das Wiederaufleben der Forderung eine nicht steuerbare Vermögensmehrung im Bereich des Privatvermögens.

      Rechtsdogmatisch wichtig und weiterführend ist die Erkenntnis, dass der Transfer des künftigen Gewinnes (nach Aussprache des Forderungsverzichtes) in unterschiedlicher Form vonstatten geht. Bei bedingungslosem Verzicht erfolgt der Gewinntransfer durch Gewinnausschüttung (Dividende), bei bedingtem mit Besserungsvereinbarung durch Betriebsausgabe bei der Tochter- und Betriebseinnahme bei der Muttergesellschaft. Für die Steuergestaltung ist aber wichtig, dass der Ergebnistransfer mit unterschiedlichen Techniken erfolgt. Das Steuersubstrat verlagert sich nämlich durch den bedingten Forderungsverzicht (mit Besserungsvereinbarung) von der Tochter- auf die Muttergesellschaft. Bei unbedingtem Forderungsverzicht versteuert demgegenüber die Tochtergesellschaft die künftigen Gewinne, während die erhaltene Dividende - hier ist sinnvollerweise immer eine Vollausschüttung unterstellt - durch die Steueranrechnung oder durch Steuerfreistellung (Halbeinkünfteverfahren) neutralisiert wird. Dies ist in der nächsten Abbildung systematisch dargestellt.

      Ergebnistransfer nach unbedingtem und bedingtem Forderungsverzicht






      Daraus lassen sich Gestaltungsmöglichkeiten etwa für folgende Sachverhalte ablesen:

      • Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in einem DBA-Land mit niedrigerem Steuerniveau als in Deutschland. Bei unbedingtem Forderungsverzicht erfolgt die Besteuerung der künftigen Gewinne in Deutschland, bei bedingtem (mit Besserungsvereinbarung) im niedriger besteuerten Ausland.

      • Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in einem Steuerparadies, oder alleinige Anteilseignerin der zu sanierenden Kapitalgesellschaft ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein gemeinnütziger Verein. Dann führt die künftige Gewinn- “Abführung“ entweder zu einer Kapitalertragsteuerbelastung (bei Gewinntransfer durch Dividende) oder aber in kapitalertragsteuerfreier Form durch Bedienung der Besserungszusage.

      • Noch interessanter ist die Gestaltung mit Besserungsvereinbarung dann, wenn sich die Anteile im steuerlichen Privatvermögen nach § 17 EStG (oder gar in einem steuerfreien Bereich) bewegen.


      Beispiel
      Die Anteile an der Tochtergesellschaft mit Bilanz gemäß Abb. 2 werden zu 0 GE verkauft. Beim Verkäufer und beim Käufer liegen die Anteile im Privatvermögen gemäß § 17 EStG. Die Besserungsanwartschaft wird auf Käufer übertragen. Der Altgesellschafter verzichtet auf Forderung. Der Verlustvortrag ist wegen § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG bedroht.
      Verkauf von Anteilen nach § 17 EStG

      Vergleichende Betrachtung bei Verkauf von Anteilen nach § 17 EStG

      ohne Abtretung der Besserungsvereinbarung
      mit Abtretung der Besserungsvereinbarung

      GE
      GE

      1. Ebene des Verkäufers



      Verlust = Anschaffungskosten
      ./. 1.500
      ./. 1.500

      2. Ebene der Gesellschaft



      (pro memoria)



      Wegfall Verlustvortrag
      5.000


      Bedienung Besserungsschein

      5.000

      3. Ebene des Käufers



      Dividende
      5.500
      500

      4. Bemessungsgrundlage für beide Steuersubjekte



      zwischenperiodisch
      4.000
      ./. 1.000



      Checkliste Besteuerungseffekte

      • Wirtschaftliche “Übertragung“ des Verlustvortrages auf Käufer.

      • § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG wird ausgehebelt.

      • Forderungsverzicht führt nicht zu AK nach § 17 EStG, da wertlos (BFH, Urteil v. 24.4.1997, VIII R 16/94).

      • Bedienung des Besserungsscheines ist beim Käufer nicht steuerbare Vermögensmehrung
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:23:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Fall liegt klar auf der Hand und ist mit grosser Sicherheit auch der Grund für das Verschieben der Geschäftszahlen für 2003.

      Es bleibt spannend - eins steht allerdings fest - der Kredit wird nicht mehr in der 2003 Bilanz auftauchen!
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:24:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5 von BetriebswirtHamburg,

      Thema: HVB stellt Intertainment Kredit nichtg fไllig !

      wenn dann haettest Du mindest kann denn Kredit... mit einfuegen nuessen .
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:27:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Siam :

      Lies bitte den Text !

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:36:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich wünsche euch ein schönes Wochenende !

      :)
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:39:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Jetzt sollte die Sache jedem klar sein !

      Hier gibt es keine wenns und aber mehr!
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:56:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Es bleibt spannend - eins steht allerdings fest - der Kredit wird nicht mehr in der 2003 Bilanz auftauchen!"

      eins steht fest: FEST steht bei itn gar nix!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:14:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Alpine110: Kauf Dir doch bitte wenigsten eine ITN-Aktie damit Du wieder das Lager wechseln kannst.

      Bist Du sauer auf uns, weil Du verkauft hast :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:14:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die sehen trotzdem keinen müden Dollar aus Amerika.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:27:55
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es gibt keinen Besserungsschein!!

      ITN hätte gerne einen. Das ist alles.

      ITN will gegen die HVB deswegen klagen.

      Betriebswirt will hier Tatsachen verdrehen und unbedingt eine Sperre riskieren.:D
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:33:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      .
      Alles Schwachsinn was in diesem Thread steht. Purer Mist was der User "BetriebswirtHamburg " behauptet. ... :mad:
      .
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:34:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17: Der Lügner bist Du, nicht erst seit heute.

      "Intertainment hat mit der HypoVereinsbank vielmehr bereits vor geraumer Zeit eine grundsätzliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach sich Intertainment zur Zahlung eines Einmalbetrags und zu weiteren Leistungen auf Besserungsschein verpflichtet hat."

      Ich bitte um eine Quellenangabe für Deine falsche Behauptung "ITN will gegen die HVB deswegen klagen. "

      Ich erlaube Dir nur noch begrenzt, hier um Beachtung zu betteln.
      Solltest Du dieser Anordnung nicht nachkommen, riskierst Du einen Platzverweis!

      Der Sheriff :D
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:37:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      #schnauze, du armer Willi!
      Betriebswirt hat Argumente, du aber kannst nur dumm rumgrölen in fetter Schrift, ohne etwas zu wissen. Woher willst du arme Wurst wissen, ob Int. einen Besserungsschein hat oder nicht? Willst du dich hier als Insider aufspielen? Was können wir dafür, dass du deine Aktien bei 1,77€ verkauft hast? Du nervst hier nur rum, verpiss dich!
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:38:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Durlacher: DEIN Platzverweis



      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:40:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      @rotie: Nee, der hat bei 3,54 € sein GANZES VERMÖGEN in ITN gesteckt :cry:

      Nun ist er so unglücklich mit seinen 100 ITN-Aktien :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:42:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      Betriebswirt u.a.,

      Ihr seid doch zu blöd um die letzte Mitteilung von ITN zu verstehen.
      Da steht ganz klar, daß es eine gerichtliche Auseinendersetzung geben wird, falls die HVB den Besserungschein verweigert.
      Also gibt es zur Zeit keinen.

      Wenn alles so toll ist, warum wird seit 2,75 abverkauft`?
      Wegen mir etwa?`

      Wenn Ihr das glaubt, dann ist Euch sowieso nicht mehr zu helfen.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:47:00
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Schnauze:

      PLATZVERWEISE wegen ständiger BELEIDIGUNG anderer Boardteilnehmer



      Dein Motto :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:48:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:53:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      .
      Die Bude ist am Ende. Aus der Traum vom Reichtum. Die Insolvenz kommt mit 100% ! ... :(
      .
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:55:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26: Bitte Quelle angeben (aber bitte kein Vakuum) :laugh:

      Und halten Sie sich bitte an den ausgesprochenen Platzverweis. :cry:

      Wir wissen wo du wohnst :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 17:58:10
      Beitrag Nr. 28 ()
      Elendes Pusherpack!

      Trotzdem schönes WE und lernt mal Euch zur Sachlage zu äußern, ohne andere zu beleidigen !
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:01:19
      Beitrag Nr. 29 ()
      #27 : Dummpusher ... :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:08:38
      Beitrag Nr. 30 ()
      #28#27
      Betriebswirt macht auf mich einen sehr guten Eindruck
      mit seinen Argumenten, was man von euch beiden nicht behaupten kann. Ihr habt doch sowieso nichts mehr
      mit dem Papier zu tun. Wem wollt Ihr denn retten????

      Für mich gilt nur Sekt oder Selters:D;):D;):D
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:15:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30,

      Betriebswirt hat sicher Ahnung.

      Leider hat er die für einen Dumpush benutzt.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:23:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      Es sollte einen Filter geben der alle Beiträge mit den Wörtern `Dummpusher` oder `Dummbasher` ausblendet, das ist meistens ein ziemlich sicherer Indikator dafür, dass sich das Niveau des selbigen auf Fussbodenhöhe bewegt.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:24:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      .
      Posting #1

      Mit alle Tricks wollen Galgenstricke wie dieser Betriebswirt gutgläubige Anleger hinters Licht führen. Das ist eine Sauerei. ... :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:29:49
      Beitrag Nr. 34 ()
      Na, des ist keine Insolvenz, net, jetzt, also, wenn einer mal sich in einen Gedanken förmlich hineinverrent, dann ist er ja wie vernagelt, net.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:32:24
      Beitrag Nr. 35 ()
      @durlacher,

      kannst du nicht lesen - hier werden Tatsachen gepostet.

      Zum Thema Besserungsschein:

      Warum hat denn die HVB den Kredit noch nicht eingefordert - Stichtag war der 30.06.2004???

      Ich glaube nicht das sich ITN die Meldung so aus dem Ärmel schüttelt - von der HVB hört man nicht (auch kein dementi!)
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:34:31
      Beitrag Nr. 36 ()
      #

      warum hat die HVB den Kredit noch nicht eingefordert...

      Einfache Antwort : es gibt bei ITN nichts zu holen !!
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:36:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wie kann einem ein Mensch alleine so auf den Senkel gehen!

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:39:53
      Beitrag Nr. 38 ()
      #36 haste eigentlich keine Frau der Du das erzählen kannst!!! Was machst Du eigentlich in diesem Thread?

      Langsam nervst....... Du aber:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:39:56
      Beitrag Nr. 39 ()
      Durlacher ist jetzt reif für einen Arztbesuch.

      Ob er wohl sofort oder später eingewiesen wird?

      Berichte mal, altes Haus!

      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:07:03
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ne ne ne da helfen keine Pillen:laugh:

      Wir werden sehen, was die Zukunft bringt
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:40:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      @betriebswirt

      mny tnx für Deine Zeit und Mühe, die Du hier investierst. Lass Dich von der "Klingt zwar logisch, ich schwätz aber doch mal dumm rum"-Fraktion nicht beeindrucken.

      Nichts desto trotz hat die Aktion mit den Ad-hocs, Pressestatements und dem wohl gewählten Zeitpunkt des Aktien-Transfers von Mama Barry einen bitteren Beigeschmack und ich beobachte die Sachen run um ITN momentan auch skeptischer als noch vor ein paar Wochen.

      In Anlehnung an Alpine: wir wissen, daß wir nichts wissen - so oder so ähnlich schaut die Situation momentan aus. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 21:37:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      Bin ja selbst ein wenig investiert, aber was hier abrennt ist riesenschwachsinn, da hat Schnautze absolut recht.

      Betiebswirt, ich hab schon mehrfach darauf hingewiesen, nach Telefonat mit der ir, dass es derzeit noch keinen Besserungsschein in physischer Form gibt. Die Beweisproblematik hinsichtlich der Vereinbarung ist daher evident.

      Seid ihr alle so veunsichert, dass ihr in derat unsachliches Gepushe flüchten müsst ?
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 22:48:45
      Beitrag Nr. 43 ()
      @blockmalz

      Auch meiner Meinung nach liegt kein Besserungsschein vor - aber wie ich schon schrieb: ohne Grund hat ITN eine Einmalzahlung bestimmt nicht vorgenommen - und auch die HVB wird sich ja wohl nicht gedacht haben "Hey - Intertainment hat was überwiesen! Wir wissen zwar nicht, wieso und warum, aber wir nehmen das Geld natürlich gerne!"
      Also irgendwelche Verhandlungen müssen stattgefunden haben - und man muss sich zumindest grob auf die Lösung "Einmalzahlung + Besserungsschein" geeinigt haben.
      Wenn ein Besserungsschein vorliegen würde, gäbe es nichts mehr zu verhandeln und die Sache wäre eindeutig. Also ist man sich einfach (noch) nicht bzgl. der Modalitäten des Besserungsscheins einig geworden.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 23:49:14
      Beitrag Nr. 44 ()
      M-DOX hat es in seinem letzten Beitrag gut erklärt mit Sinn und Zeck und Wesen des Besserungsscheines.

      Einzig die Frage, ob so ein Besserungsschein in schriftlicher Form vorliegen muss sollte man sich nochmal durch den Kopf gehen lassen.

      Es handelt sich um ein zu Stande gekommenes Vertragsverhältnis, welches nicht zur Erzielung der Einigkeit eine Schriftform bedarf. Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland !!! Grundstückskäufe sowie grundstücksgleiche Rechte und damit verbundene Lasten müssen notariell und somit schriftlich von diesem zu Stande kommen.

      Die HVB und Intertainment haben die Verienbarung über einen Sicherungsschein bezüglich der 14 Mio € in Anwesenheit aller Anwälte mündlich vereinbart!!! :eek:

      So ist es gewesen und das, so wird mir hoffentlich jeder zustimmen, reicht auf alle Fälle dafür aus, das somit ein Besserungsschein oder die Abmachung über seine Ausfertigung zuz Stande gekommen ist.

      Wer das nicht glaubt der ruft bitte mal bei ITN an bevor hier wieder irgendwelche Unterstellungen in den Raum gestellt werden.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 07:57:12
      Beitrag Nr. 45 ()
      Natürlich ist auch ein mündlich geschlossener Vetrag gültig, inhaltlich und von der Verbindlichkeit aber schwieriger durchzusetzen.Hoffen wir einmal, dass alle Anwälte (auch jene der HVB) im interesse intertainments aussagen. De Einmalzahlung kann man sehr leicht anders interpretieren.

      Aber seis drum: Mich stört weniger, dass der Besserungsschein nie ausgefertigt wurde, als der Umstand, dass itn die Verbindlichkeit offenbar erst jetzt erkennt und deshalb erst jetzt den "Abschluss" bekannt gibt. Das hätten die, wenn sie von der Verbindlchket der getroffenen Vereinbarung ausgingen, schon damals tun müssen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 09:24:45
      Beitrag Nr. 46 ()
      Leute hört doch auf euch wegen dem Besserungsschein zu kloppen. Zwischen der HVB und ITN scheint es dabei ja nur um die Modalitäten zu gehen, und unter welchen Umständen die 14 Mio zur Bank zurück fließen kann uns doch egal sein, entscheidend ist doch, dass eine Fälligstellung des Kredites nicht mehr möglich zu sein scheint. Die Insolvensgefahr sollte damit eigentlich vom Tisch sein (wenn die Meldung von ITN den Tatsachen entspricht).
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 11:15:12
      Beitrag Nr. 47 ()
      # 45

      blockmalz, da irrst du: In der Rede von Baeres auf der letzten HV im Sept. 03 wurde über den HVB-Kredit ausführlich berichtet (nachzulesen Itn Homepage).

      Danach werden die Vereinbarungen getroffen worden sein.
      Es gab ja dann anschließend keine weiteren Berichte mehr.

      Man muss sich generell auch mal fragen, was die HVB
      mit einer Kündigung erreichen würde: Gar nichts! eine Kuh, die man noch melken will, schlachtet man nicht. Wenn man
      noch wartet und irgendwann Geld aus der Franchise-Angelegenheit fließt - wovon man ausgehen kann - bekommen sie Ihr Geld zurück, und in der Zwischenzeit Zinsen.

      Der Kurssturz war überflüssig und wurde leider auch noch von dem Herrn Gerlach provoziert. Wer zur Presse redet, man habe "noch keine Lösung" und ein paar Tage "ENTWARNUNG"
      schreit, ist in meinen Augen unseriös.

      Das wird Herr Gerlach auf der HV zu erklären haben!
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 11:38:05
      Beitrag Nr. 48 ()
      @blockmalz

      Das hätten die, wenn sie von der Verbindlchket der getroffenen Vereinbarung ausgingen, schon damals tun müssen.

      Da bin ich mir nicht so sicher... Irgendjemand hatte bereits vor einigen Tagen hier reingestellt, daß alles "rund um einen Besserungsschein" nicht Adhoc-pflichtig ist (vereinfacht ausgedrückt). Es wäre für uns Aktionäre sicher wünschenswert gewesen, wenigstens eine Mitteilung rauszubringen - allerdings mag es sein, daß auch hier wieder das immer wieder gern genommene Argument "Der Kurs durfte aus prozesstaktischen Gründen nicht exorbitant in die Höhe gehen" zum Zuge kommt... :rolleyes:

      Egal - wie im anderen Thread ja schon angesprochen worden ist: selbst WENN die HVB die Kohle sehen wollte, wird ITN mit Verweis auf den Besserungsschein nicht bezahlen und die Sache wird vor Gericht geklärt. Das bedeutet aber nicht automatisch die Insolvenz!

      Zitat von Boddhisatva aus dem "Wie solvent ist ITN wirklich"-Thread (Post #94):
      1. ITN Insolvenz.

      Wie bereits richtig angemerkt wurde, hätte eine Fälligstellung des Kredits durch die HVB nicht die automatische Konsequenz, dass ITN Insolvenz beantragen müsste. Wenn, wie in der Pressemitteilung angedeutet, rechtliche Streitigkeiten über die Durchsetzbarkeit der Forderung bestehen und deswegen eine Leistung verweigert wird, so musst du selbstverständlich keinen Insolvenzantrag stellen. Man muss zwischen Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit genau unterscheiden.
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 11:58:33
      Beitrag Nr. 49 ()
      Wer zur Presse redet:mad:

      seit wann gibt die Presse etwas so wie man es auch gesagt hat:confused:

      ich verstehe euch nicht soviel Wind zu machen
      ihr habts doch schwarz auf weiß und warum die INFO-POLETIK
      von ITN so ist weiß doch auch jeder;)

      schönes W;)
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 13:10:47
      Beitrag Nr. 50 ()
      @M-DOX

      Ein Besserungsschein über 15 Mio. ist " Adhoc-pflichtig " ... :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 13:11:45
      Beitrag Nr. 51 ()
      Sorry, 14 Mio :)
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 13:17:30
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 13:47:36
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 14:22:27
      Beitrag Nr. 54 ()
      Aus meiner Sicht ist die Pressemitteilung eindeutig:

      1. ITN hat klargestellt, dass sich das Unternehmen, sollte die Hypo den Kredit fällig stellen, die Einwendung des Forderungsverzichts gegen Besserungsschein erheben wird.

      Dies ist die klare Kampfansage an die Hypo-Bank, dass sie sich die 10- 13 Mio Euro, auf die sich der Kredit nach der Einmalzahlung beläuft, mit Hilfe des LG München holen müssen. Ob diese Vereinbarung nur mündlich (wie ich vermute), schriftlich oder überhaupt nicht getroffen wurde, kann im Laufe des Prozesses geklärt werden.

      Sollte die HVB tatsächlich klagen, dürfte es nicht vor 2006 zu einem Urteil kommen. Bei Landgerichten muss man mit mindestens 6 Monaten allein bis zur ersten mündlichen Verhandlung rechnen.

      Das Thema HVB-Kredit und Besserungsschein ist damit bis zu einem erstinstanzlichen Urteil erledigt. Von daher ist auch der Tenor im der Presseerklärung schlüssig, dass von diesem Kredit keine Insolvenzgefahr droht.

      2. Die Fragen, die wirklich interessant sind:
      a) Welche Beträge kann ITN aus dem 120 Mio. Dollar Titel vollstrecken. M.E. stehen wegen der gesamtschuldnerischen Haftung von 18 Beteiligten wesentlich besser als viele im Board meinen ?
      b) Was ist mit der Erlösen aus den treuhänderisch verwerteten Filmen ?
      c) Wie gut sind die Chancen ist bevorstehenden Prozess gegen die Comerica-Bank zu obsiegen und gegebenenfalls neben den 100 Mio US-Dollar Kompensationsschadensersatz noch zusätzliche punitive damages evtl. in gleicher Höhe zu kassieren.
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 14:35:07
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 17:30:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 18:35:56
      Beitrag Nr. 57 ()
      @hirnwurst
      tja Typen wie der haben eben absolut nichts "drauf".
      Naja vielleicht Zahnbelag:laugh:

      Wird sich vielleicht wieder auf die Reaktion seiner amateurhaften Beiträge aufgeilen.
      Na dann, viel Erfolg.

      @all
      Bleibt locker:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 19:49:29
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 19:59:54
      Beitrag Nr. 59 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 20:00:16
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 20:03:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.04 20:10:02
      Beitrag Nr. 62 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 22:20:24
      Beitrag Nr. 63 ()
      Durli, geh doch mal in den Sangui-Thread und versuche mal das kein Post von dir gelöscht wird :laugh:

      Ich hab da wirklich auch Probleme :rolleyes::D
      Avatar
      schrieb am 28.08.04 22:55:43
      Beitrag Nr. 64 ()
      Das Ziel der Dummschwätzer kann eigentlich nur folgendes sein: an Tagen mit guten Nachrichten decken sich Schnautze & Co. ein, halten dieselbige für eine Weile - und zwar genau bis zu ihrem Verkauf.

      Danach lesen sie genauso interessiert wie wir die guten Beiträge von Boddhisatva, Zentrader, Betriebswirt & Co. und bilden sich ihre Meinung.

      Zwischendurch versuchen sie immer wieder, durch ihr primitives Gebashe unerfahrene Anleger zu verunsichern, um bei der nächsten guten Meldung wieder günstig aufspringen zu können.

      Da sie selten ansatzweise Argumente haben, bringts ihnen zwar nix. Doch das begreifen sie leider nicht. Anders kann ich mir dies dauerhafte Generve nicht erklären.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 00:59:39
      Beitrag Nr. 65 ()
      short short ich liebe mein short short:D
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 05:09:38
      Beitrag Nr. 66 ()
      #65,

      Avatar
      schrieb am 29.08.04 19:26:32
      Beitrag Nr. 67 ()
      Liebe User,

      es wurden einige Beiträge gelöscht, die nicht den w:o-Anforderungen an gute Umgangsformen genügen (Vermeidung von persönlichen Angriffen und Beleidigungen).

      Entsprechende User seien an dieser Stelle verwarnt.

      Ich bitte euch, uns in Zukunft über jegliche Verstöße gegen die Boardregeln über den Link "melden" zu informieren, damit wir gegen mögliche Wiederholungstäter vorgehen können.

      Grüße

      ArbiMod
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 19:31:53
      Beitrag Nr. 68 ()
      Endlich

      Bravo wurde auch Zeit,Danke Mod:look:
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 20:00:31
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hier ist ja wieder wild gelöscht worden, so macht das keinen Sinn hier :cry:
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 20:06:51
      Beitrag Nr. 70 ()
      @ArbiMOD

      Wieso muß man gleich ganze Beiträge löschen, warum kann man nicht *gelöscht durch ArbiMOD* einfügen? Dann geht der gesammte Zusammenhang nicht verloren, isch könnt mich uffrechen über solche Sachen ;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 20:30:20
      Beitrag Nr. 71 ()
      Die Boardregeln sind eindeutig und es ist nicht die Aufgabe der Mods beleidigende Beiträge zu überarbeiten und zu entschärfen (und meiner Meinung nach auch nicht zumutbar).
      In meinen Augen ist das auch kein Verlust, denn die meisten Beiträge, die dahingehend negativ auffallen verzichten in der Regel gleichzeitig auch auf wertvolle Inhalte. Rumprollen statt Argumentieren.

      Danke Mod.
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 21:07:08
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:07:22
      Beitrag Nr. 73 ()
      Die Mods sollte endlich vernünftig durchgreifen. Wenn man bei ITN alle Beiträge mit Falschbehauptungen und Beleidigungen löschen und die User sperren würde, wäre es etwas einfacher, sich durch diesen ganzen Wust zu kämpfen
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 22:22:21
      Beitrag Nr. 74 ()
      #65
      Boddhi

      Das ist einerseits richtig was du schreibst, andererseits ist es für andere nicht nachvollziehbar warum irgendwas gelöscht wurde und viele begehen den gleichen Fehler nochmal und andere wieder ----> Neverending Story, so bringt man doch keinen Zug rein, finde ich mal, und auch keine abschreckende Wirkung (ach, das darf man hier gar nicht schreiben, huch, sind die hier pingelig gut zu wissen) :cool:

      Wo das hervorragend klappt ist hier
      http://www.online-soccer.de/os-hilfe/communityregeln.html

      Da ist Linie drin und nur im äußersten Fall greifen die Admins ein und zensieren Beiträge, löschen kommt gar nicht vor und bei Ermahnungen (zählen nicht), Verwarnungen (bei zwei Stück innerhalb eines unbekannten Zeitraum gibt zwei Wochen Denkpause) und Sperren von 2-4 Wochen stehen da Begründungen der Admins oder Mods (wobei hier nur die Admins sperren dürfen) mit dabei.

      Das Board und deren Umsetzung der Regeln finde ich mal klasse, aber wie gesagt, auch daran muß man sich eben mal gewöhnen und wer weiß, vielleicht ist das hier einigen zuviel der Kontrolle oder der Arbeit;)
      Avatar
      schrieb am 29.08.04 23:58:26
      Beitrag Nr. 75 ()
      Ich bedanke mich auch bei dem MOD für das Löschen der entsprechenden Beiträge. Ich denke die betreffenden Personen wissen schon ganz genau, was sie falsch gemacht haben.:look:

      Übrigens scheint man bei ITN einem schnellen und positiven Ende entgegen zu sehen.

      Auf meine Fragen wurde mir eindeutig bestätigt, das ein Businessplan vorliegt und man es kaum erwarten kann endlich wieder mit dem operativen Geschäft loszulegen. :)

      Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist für Herrn Samaha die Frist Montag den 30.08.2004 abgelaufen, in Berufung zu gehen und Insolvenz (wär ja aber auch egal) scheint der liebe Herr Samaha auch nicht anzumelden.

      Dann wird wohl diese Woche der Gerichtsvollzieher bei ihm das erste mal anklopfen!!! :D

      Es bleibt also spannend!!!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 15:38:00
      Beitrag Nr. 76 ()
      Kann mir bitte mal einer erklären, wer NoggerT ist ??

      Sorry, falls es eine dumme Frage ist, aber ich kann damit nichts anfangen und öfter fällt der Name in den Threads.

      Wer ist das und was hat es auf sich mit dem ??


      :confused:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 15:41:12
      Beitrag Nr. 77 ()
      @betriebswirt

      Nach meinen (ebenfalls neugierigen) Recherchen der Nickname eines Users, der in den frühen WO-Zeiten durch entspr. gestreute (Falsch-)Meldungen Kurslawinen zu seinem eigenen Nutzen losgetreten hat!
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 15:43:20
      Beitrag Nr. 78 ()
      Siehe z.B. auch den Kurssturz bei ITN durch das forciert verbreitete Gerücht "ITN ist durch HVB-Kredit mit Insolvenz bedroht".
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 16:06:04
      Beitrag Nr. 79 ()
      Dieser Oberguru-"Nogger...." ist in fast allen Börsenboards vertreten.
      Im Consors-Kult-Board war seinerzeit mal jedes 3. Posting von dem Typ.

      Er kauft oder verkauft und versucht dann möglichst viele Lemminige zu erreichen.

      52-wochen-Hoch bei INT 6,29....

      Nun ratet mal, wo Noggerchen Short gegangen sein will ;)

      ..... bei 6,20€ :rolleyes:



      An solchen Typen merkt man, wieviele "Dumme" sich an der Börse jährlich neu rumtreiben.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 16:19:09
      Beitrag Nr. 80 ()
      Ab und an zieh ich mir auch schonmal einen Nogger rein.
      Aber nur einen normalen!

      Morgen dürfte es soweit sein! Wie unten rechts im Chart zu sehen ist, ensteht gerade eine Aufstiegskurve. Oder auch Beschleunigunsstreifen!;) Jeden Tag läßt sich durch die Linie erkennen, was ihr denkt, wie ihr handelt und handelt.
      Eimal im Kopfe und einmal an der Börse.


      Avatar
      schrieb am 30.08.04 16:31:11
      Beitrag Nr. 81 ()
      Hey Sternträger, :D

      wurdest Du auch aus den Stiefeln geshortet?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 16:38:36
      Beitrag Nr. 82 ()
      #73: Da du wieder penetrant nach Beachtung bettelst, nur soviel für dich und deine nie enden wollenden (Versuche) andere zu beleidigen:

      ==========================================================
      #60 von ArbiMod [Mod] 29.08.04 19:26:32 Beitrag Nr.: 14.166.414 14166414
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Liebe User,

      es wurden einige Beiträge gelöscht, die nicht den w:o-Anforderungen an gute Umgangsformen genügen (Vermeidung von persönlichen Angriffen und Beleidigungen).

      Entsprechende User seien an dieser Stelle verwarnt.

      Ich bitte euch, uns in Zukunft über jegliche Verstöße gegen die Boardregeln über den Link " melden" zu informieren, damit wir gegen mögliche Wiederholungstäter vorgehen können.

      Grüße

      ArbiMod


      ==========================================================
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 16:43:03
      Beitrag Nr. 83 ()
      Sheriff,

      da kann ich unmöglich gemeint sein. Denke, daß richtet sich ganz klar an die Tatsachenverdreher und Märchenonkels aus dem Dunstkreis von ITN.:D
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 16:50:37
      Beitrag Nr. 84 ()
      ...dann schaumer mal , wann "Schnautze" dieselbige dann endgültig voll hat - schon am 10.9 oder vielleicht erst am 17.9. ... ;)

      ciao,
      zentrader ;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 17:05:46
      Beitrag Nr. 85 ()
      zen,

      an der Börse soll man ja bekanntlich nichts ganz ausschließen.

      Wenn ich hier schon wieder was von Buchwert 5€ lese plus zig Mio. von hier plus zig Mios. von da, macht dann KZ v on xx oder gar xxx!:eek:

      Mal neugierig was so nach dem Comerica-Prozess gepostet wird. Bis dahin kann ja jeder eingetriebene Greenbuck mit nem eigenen Thread gewürdigt werden.

      Und wie lange das Hinhaltespiel noch funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 17:30:32
      Beitrag Nr. 86 ()
      Thread: T-Online TDSL Hilfeee!!!! :laugh::laugh::laugh:

      Schade das es wieder funktioniert :cry:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 17:37:43
      Beitrag Nr. 87 ()
      @Townmarshall,

      hab den Brüdern mal Beine gemacht und angekündigt T-online und die Telekom zu bashen!!:D

      Das hat geholfen!;)
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:22:27
      Beitrag Nr. 88 ()
      Vielen Dank zu den Infos über NoggerT ! :)

      @jojo

      wegen Der Charttechnik :

      Wäre es nicht besser ITN würde morgen nochmal einen klitzekleinen Rücksetzer haben (sagen wir 3 - 5%) um dadurch nochmal ein kleines internes W zu generieren ???

      Ich als Chart "Leihe" finde, das würde dem Chart verdammt gut stehen. Darf nur nicht viel mehr als 5% runter.

      Ich würde dann evtl auch nochmal aufstocken ! :D

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 30.08.04 20:56:43
      Beitrag Nr. 89 ()
      Nachtrag zu NoggerT

      Das Problem ist halt, dass man nie weiß, wann man es mit einem NoggrtT-Ableger zu tun hat oder mit jemandem, der halbwegs wertneutral Informationen austauscht.

      Insbesondere die hier im Board vertretenen Miesmacher scheinen in diese Richtung agieren zu wollen, sind aber leicht aufgrund ihrer mangelnden oder mangelhaften Argumente auszumachen. Aber auch auf der " Pusher" -Seite sind doch einige Zeitgenossen dabei, die bar jeglicher Logik oder unabhängig von Fakten plötzlich vehement nicht stichaltige Behauptungen aufstellen, um den Kurs positiv zu beeinflussen.

      Letztendlich sind beide Sorten von Zeitgenossen außerordentlich anstrengend und bringen einen manchmal dazu, die Teilnahme in einem solchen Board grundsätzlich in Frage zu stellen.

      Aber ab und zu " stolpert" man ja doch noch über einen " erhellenden" Beitrag.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.04 01:53:38
      Beitrag Nr. 90 ()
      Bei aller Liebe:

      Charttechnik kann man bei ITN vergessen.

      Jungs, das Ding ist total volatil und kann jederzeit
      10 Prozent nach oben oder nach unten ausschlagen.

      Wenn sich der Trend von gestern fortsetzt, sollten wir
      noch heute zumindest die 2,40 erneut anknabbern und
      und vielleicht auf 2,50 laufen.

      Falls wir unter 2,20 fallen, geht erstmal raus mit der
      Kohle und setzt ein Stop buy bei 2,30 und/oder passt das
      entsprechend an.

      Good trades

      Daxdoc


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