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    14.03.05 DGAP-Ad hoc: b.i.s. AG <DE0005204705> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.05 20:50:11 von
    neuester Beitrag 19.03.05 18:57:04 von
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      schrieb am 14.03.05 20:50:11
      Beitrag Nr. 1 ()



      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      Sonderausschüttung auf a.o. HV

      b.i.s. AG: A.o. HV wird über Sonderausschüttung von 1,92 Euro entscheiden

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      b.i.s. AG: Vorstand und Aufsichtsrat werden außerordentlicher Hauptversammlung
      Sonderausschüttung von EUR 1,92 je Aktie vorschlagen

      Rimpar, 14. März 2005. Vorstand und Aufsichtsrat der b.i.s. börsen-
      informations-systeme AG haben heute beschlossen, eine außerordentliche
      Hauptversammlung für den 28. April 2005 einzuberufen und vorzuschlagen, eine
      Sonderausschüttung in Höhe von EUR 1,92 je Aktie aus der Kapitalrücklage zu
      gewähren.

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die gebundenen Kapitalrücklagen im
      gesetzlich erlaubten Umfang zur Erhöhung des Grundkapitals aus
      Gesellschaftsmitteln zu nutzen und das Grundkapital danach im Umfang der zuvor
      erfolgten Kapitalerhöhung wieder herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll
      zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in
      Höhe von EUR 1,92 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des darüber
      hinausgehenden Herabsetzungsbetrages in die freien Kapitalrücklagen (§ 272
      Absatz 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch) erfolgen.

      Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 30. September
      2004 über gebundene Kapitalrücklagen (§ 272 Absatz 2 Nr. 1 Handelsgesetzbuch)
      in Höhe von EUR 13.084.496,09. Der Geschäftsverlauf der vergangenen Jahre hat
      gezeigt, dass Kapitalrücklagen im derzeitigen Umfang nicht notwendig sind.
      Vorstand und Aufsichtsrat der b.i.s. AG sind überzeugt, dass die nach der
      Auflösung verbleibende Kapitalrücklage von EUR 8.287.735,13 zur Absicherung
      des Geschäftsbetriebs ausreichen wird.

      Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden anschließend beim
      zuständigen Amtsgericht in Würzburg zur Eintragung in das Handelsregister
      angemeldet. Die Sonderausschüttung darf gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz erst
      nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung des
      Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgen. Dies wird
      voraussichtlich im vierten Kalenderquartal 2005 sein. Anspruch auf die
      Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor der
      Ausschüttung Aktien der b.i.s. AG in ihrem Depot halten. Der Tag der
      Ausschüttung wird rechtzeitig von der b.i.s. AG durch Pressemitteilung und
      Information auf der Homepage bekannt gegeben.


      Weitere Informationen:
      b.i.s. börsen-informations-systeme AG
      Investor Relations
      Barbara Schwind, Klaus Hulha
      Kettelerstr. 3-11, 97222 Rimpar
      Tel.: (+49 (0) 93 65) 82 12 0, Fax: (+49 (0) 93 65) 82 12 12
      eMail: ir@bis.de; Internet: http://www.bis.de



      b.i.s. börsen-informations-systeme AG
      Kettelerstr. 3-11
      97222 Rimpar
      Deutschland

      ISIN: DE0005204705
      WKN: 520470
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 14.03.2005


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),20:45 14.03.2005

      Avatar
      schrieb am 19.03.05 18:57:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die adhoc ist doch sehr ineressant!

      Sollte man jetzt einseigen - der Kurs wird doch explodieren?!
      Oder wird er erst noch einmal gedrückt?

      Bitte nur ernstgemeinte Kommentare :-)

      Vielen Dank
      Eurofuchs2


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