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    Infos zum "Unterschiedsbetrag Seeschiff" ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.05 17:49:24 von
    neuester Beitrag 29.07.05 21:47:42 von
    Beiträge: 12
    ID: 994.853
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      Avatar
      schrieb am 21.07.05 17:49:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Suche genauere Informationen zu dem "Unterschiedsbetrag Seeschiff", z.B. Beispielrechnungen.
      Hintergund: Habe seit 1997 fast jährlich in Schiffe investiert. Die Pötte laufen auch ganz gut, aber der Unterschiedsbetrag macht mich stutzig:
      Der beträgt z.B. bei der MS E.R. SEOUL satte 89,35 % !
      Frage: Was kommt da auf mich zu ?. Deckt der Verkauf des Schiffes die Steuerzahlung oder muss ich was zurücklegen ?.
      Gibt es eine grobe "Formel", z.B. wenn der Kahn länger als prospektiert läuft.
      Für jede Antwort dankbar. Habe stundenlang vergeblich versucht genauere Informationen zu finden. Wird wohl auch von den Emissionshäusern gerne verschwiegen. Immerhin stand in einem Nebensatz bei der NV, dass man ggfs. einen Teil der Ausschüttung zurücklegen sollte. Nur wieviel ?

      Dieter
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 18:39:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tonnagesteuer/Rücklage Seeschiff:

      Seit dem Jahr 1999 gibt es die Möglichkeit Einkünfte aus Schifffahrtsgesellschaften auch nach Tonnagesteuer (§5a EStG) besteuern zu lassen. Hierzu muss eine entsprechende Option erklärt werden, die dann 10 Jahre an diese Besteuerungsmethode bindend. Die jährlich -unabhängig vom effektiv angefallenen Gewinn- zu versteuernden Beträge sind sehr gering. Im Gegenzug hierzu

      Auf den Bilanzstichtag vor Optierung zur Tonnagesteuer (also bspw. 31.12.2002 bei Optierung im Jahr 2003) wird die Differenz zwischen dem aktuellen Wert des Schiffes und dem Buchwert in die Rücklage Seeschiff eingestellt. Neben dem Unterschiedsbetrag Seeschiff werden aber nebenbei noch alle anderen stillen Reserven in Rücklagen erfasst, die wichtigste -nicht zu unterschätzende- ist die Rücklage Fremdwährungsdarlehen (kenne da bspw. ein Schiff mit >40% Rücklage FW).

      Aufgelöst -sprich zu versteuern- ist die Rücklage Seeschiff wenn der individuelle Kommanditanteil verkauft wird oder das Schiff im gesamten verkauft wird oder wenn zur herkömmlichen Gewinnermittlung zurückgewechselt wird (§5a Abs.4 S3 EStG). Die Fremdwährungsrücklage ist paralell zur Tilgung des Darlehens aufzulösen.

      Muss weg, geht weiter...
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 20:39:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Unterscheidsbetrag von 89% bedeutet, dass Du 89% Deiner ursprünglichen Zeichnungssumme bei Veräußerung des Schiffes oder Deiner Beteiligung versteuern musst.

      Der Unterschiedsbetrag wird unabhängig vom tatsächlichen Veräußerungserlös zur Besteuerung herangezogen.

      Eine feste Formel für den Verkauf gibt es nicht. Der Preis eines Schiffes wird in der Regel durch den Ertragswert bestimmt. Sind die Raten hoch und das Schiff ist frei, gibt`s in der Regel einen hohen Kaufpreis (so wie jetzt), sind die Raten niedrig und das Schiff wird frei, gibt`s einen geringen Kaufpreis (1999 und zum Jahreswechsel 2001/2002).

      Ohne K1 vorgreifen zu wollen :)

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 20:46:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier informiert mein Lieblingsinitiator:

      http://www.hci.de/file_upload/HCIinformiertTonnagesteuer2005…
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 22:26:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ok, kickaha hats’ kurz & knapp fortgesetzt ;)

      Wichtig ist: Die Versteuerung der aufzulösenden Rücklage Seeschiff ("Unterschiedsbetrag") erfolgt bei Verkauf der KG Beteiligung oder bei Verkauf des Schiffs vollkommen unabhängig davon, wie hoch der effektive Erlös ist.

      Im Beispiel wäre bei Verkauf also in jedem Falle 89,35% der KG Beteiligungssumme zu versteuern - egal ob der Veräusserungserlös nun 15% oder 150% beträgt.

      Der Zeitwert (der aktuelle Wert) der Schiffe bei Umstellung auf die Tonnagesteuer berechnet sich aus dem Ertragswert. Sprich hohe Chartern=hoher Schiffswert und niedrige Chartern=niedriger Schiffswert. Initiatoren mit etwas Marktgespür haben daher vorzugsweise in den Baissephasen Umstellungen zur Tonnagesteuer vorgenommen. Der Unterschiedsbetrag wurde dadurch niedrig gehalten.

      Speziell in der jüngsten Vergangenheit mit extrem hohen Chartern und demzufolge sehr hohen Schiffspreisen war es m.E. oftmals sinnvoller direkt zur Tonnagesteuer zu optieren, da dann kein Unterschiedsbetrag anfallen konnte.

      Ab nächstem Jahr gibt es für Neuemissionen von Schiffsfonds dieses "Problem" der Unterschiedsbeträge nicht mehr, da die Kombimodelle (erst mit steuerlichen Verlusten, dann Umstellung auf Tonnagesteuer) nicht mehr möglich sind und von Beginn an entweder die Gewinnermittlung nach Tonnagesteuer oder die herkömmliche Gewinnermittlung gewählt werden muss. Fast alle dürften daher sofort die Tonnagesteuer wählen.

      Grüße K1

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      Avatar
      schrieb am 22.07.05 17:05:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dank an alle, auch "Windschaden" für den Link.Ich kann bestätigen, was da steht: "Je höher die Abschreibung, desto höher der Unterschiedsbetrag"
      Allzuviel Neues hat sich für mich leider aber nicht ergeben. Irgendwo habe ich gelesen, dass als "Faustregel" gilt: pro Jahr verliert ein Schiff 4 % an Wert. Im Falle der MS SEOUL kommt das ungefähr hin. Im Jahre 2000 in Dienst gestellt, hat der Charterer nach 12 Jahren eine Kaufoption zu 27 Mio $, das entspricht 49,5 % des Baupreises.
      Eine Statistik über die tatsächich erzielten Verkaufspreise nach x Jahren Einsatz, auch in Schwächeperioden, wäre sicher interessant
      Die interessante Frage ist jetzt: Sollte in einer Hochphase wie jetzt ein Schiff nach Ablauf des Chartervertrages besser verkauft werden oder soll man die hohen Ausschüttungen noch mitnehmen ? mit der Gefahr, dass der Verkauf des Schiffes die Versteuerung des Unterschiedsbetrages nicht mehr deckt ?.

      Gruss
      Dieter
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 17:37:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      RE: Didi

      ich verstehe Deine Frage nicht !

      Teil 1 der Frage :

      Sollte in einer Hochphase wie jetzt ein Schiff nach Ablauf des Chartervertrages besser verkauft werden
      --> diese Frage stellt sich doch bei der ER Seoul gar nicht.
      Das Schiff fährt in Festcharter und hat eine Kaufoption, die der Charterer nach heutigen Stand ziehen wird.
      Ein vorzeitige Veräusserung des Schiffes ist ohnehin nur dann möglich , wenn OOCL die Option nicht ziehen sollte.
      Das ist bei dem aktuellen Marktniveau auszuschliessen.
      Die haben eine Option zu US$ 30.000 am Tag für ein sehr gutes 5.500 TEU Schiff.

      Teil 2 :
      soll man die hohen Ausschüttungen noch mitnehmen ? mit der Gefahr, dass der Verkauf des Schiffes die Versteuerung des Unterschiedsbetrages nicht mehr deckt ?.

      wenn die Kaufoption gezogen wird, und das ist bei der Seoul wahrscheinlich, stellt sich die Frage nicht.

      SOM :D
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 17:49:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Didi77

      die Frage, wieviel ein Schiff pro Jahr an Wert verliert ist relativ akademisch, da die Marktschwankungen einen wesentlich höheren Einfluß auf die erzielbaren Veräusserungspreise der Schiffe haben. Da Containerschiffe eine technische Lebensdauer von rd. 25 Jahren haben kann man die 4% als Rechengröße verwenden.

      Unter Tonnagesteuer ist es eigentlich sinnvoll die Schiffe so lange wie möglich zu betreiben, da sich so der Wert des zu versteuernden Unterschiedsbetrags immer weiter weginflationiert (Eine Steuerzahlung nach 25 Jahren auf 89% ist naturgemäß wesentlich weniger als eine Steuerzahlung auf 89% zum heutigen Tag - Zinseszinseszins; Bsp. bei 10% kalkulatorischem Zins ist der Zeitwert einer Steuerzahlung von 89% in 25 Jahren heute 8,2%). Die zwischenzeitlich vereinnahmte Ausschüttungen sind durch die Tonnagesteuer nur sehr gering belastet (i.d.Regel unter 1% des Nominalkapitals p.a.).

      Ein ganz anderes Problem sind die unsäglichen Kaufoptionen, denn diese schränken die Dispositionsfreiheit der Schifffahrtsgesellschaft sehr empfindlich ein. Die aktuellen Marktverhältnisse unterstellt würde der Charterer die Kaufoption einlösen (z.Zt. dürfte der Marktwert eines 10 jährigen 5762TEU Schiff bei 70Mio$ liegen), die Kommanditisten bekämen ca. 80% ihrer Einlage (27M$/1,25 auf 26,33ME) und hätten auf 89% im Jahr der Veräusserung Steuern zu zahlen. Gäbe es die Option nicht würden die Kommanditisten -wenn das Schiff zum gleichen Zeitpunkt verkauft würde- 215% ihrer Einlage erhalten und müssten auf 89% im Jahr der Veräusserung Steuern zu zahlen.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 22.07.05 18:56:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      @K1

      Ausgezeichneter Hinweis. Dass mit der Inflation habe ich überhaupt nicht berücksichtigt,abwohl absolut einleuchtend.
      Auch Deinem Statement zu den Verkaufsoptionen kann man nur zustimmen.
      Bei der SEOUL ist das etwas unklar. Zitat: "Im Rahmen der Berechnungen wurde Ende 2012 für den Fall der Ausübung der Kaufoption duch den Charterer der vertraglich festgelegte Kaufpreis in Höhe von US $ 27 Mio. (49,8 % der Anschaffungskosten) bzw. 60 % der Anschaffungskosten des Schiffes unterstellt. Der tatsächliche Verkaufspreis ist abhängig von den Marktverhältnissen zum Zeitpunkt des Verkaufes sowie vom $ Kurs und dem Erhaltungszustand des Schiffes".
      Ja, was denn nun ?. 49,8 %, 60 % oder mehr ?

      Gruss
      Dieter
      Avatar
      schrieb am 24.07.05 17:43:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Didi77

      die Kaufoption des Charterers lautet auf 27Mio$ (=49,8% des Kaufpreises und bei US$ Kurs von 1,25 rd. 80% der Kommanditeinlage). Die Kaufoption kann vom Charterer nur ausgeübt werden, wenn die beiden Charteroptionen zu 30.000 (2006-2009) und 33.000$ (2010-2013)ausgeübt werden (was bei derzeitiger Marktlage wahrscheinlich ist).

      Sollte der Markt so laufen, dass in 2013 ein niedrigerer als der Optionspreis (27Mio$) nur erzielbar wäre, dann wird der Charterer die Option natürlich nicht ausüben und die Kommanditgesellschaft hat zu dem Zeitpunkt eben auch nur ein Schiff, welches dann weniger als 27Mio$ wert ist.

      Der Fall mit den 60% Veräusserungspreis vom Anschaffungspreis ist eher hypothetischer Natur, da Vorbedingung wäre, dass der Charterer eine der Charteroptionen nicht in Anspruch genommen hätte. Dies würde er aber nur dann tun, wenn die Marktchartern unter dem Niveau der Optionscharter wären (dann würde die Kommanditgesellschaft aber sowieso schlechter laufen). Bei später stark anziehenden Märkten wäre dann aber die Möglichkeit gegeben die zwischenzeitlichen Charterausfälle durch einen möglicherweise höheren Verkaufspreis als den, der über die Option festgelegt wurde zu kompensieren.

      Beispiele für Gesellschaften, die mit den Optionen in den letzten Monaten auf die Nase gefallen sind: Conti mit den 3800ern (nicht ganz so schlimm), Dr. Peters mit diversen VLCCs (brutal) und viele mehr.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 26.07.05 12:15:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die NC Seoul wird übrigens z.Zt. mit rund 120% am Zweitmarkt gehandelt.
      Avatar
      schrieb am 29.07.05 21:47:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      @K1

      Ich sehe, hier spricht ein Experte. Besten Dank für die Erläuterungen, die ich in dieser Form noch nirgends erhalten habe.
      Der Pott läuft ja noch einige Zeit, erstmal abwarten.

      Gruss
      dieter


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