Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 358)
eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
neuester Beitrag 07.06.24 14:52:08 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.682 von Jaci am 09.12.16 13:28:16"Hämoglobinspray Granulox® - Regressgefahr
Das Medizinprodukt Granulox® ist ein Hämoglobinspray zur Behandlung
von chronischen Wunden. Nach Herstellerinformationen handelt es sich
bei dem Spray um ein Verbandmittel, welches die Sauerstoffversorgung
chronischer Wunden durch erleichterte Diffusion verbessert und so die
Wundheilung beschleunigen soll. Aufgrund des beschriebenen
Wirkmechanismus wird die Richtigkeit der Einstufung als Verbandmittel
in Fachkreisen teilweise kritisch diskutiert. Einige Krankenkassen stufen
Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein. Damit
müsste Granulox® für eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV in
der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-
Richtlinie aufgeführt sein, was zurzeit nicht der Fall ist.
Quelle: http://www.kvn.de/Medien/Publikationen/binarywriterservlet?i…
Punkt 2.3. Seite 163. Fettdruck/Rotdruck von mir.
Also einige sagen kein Verbandmittel, sondern "Medizinprodukt mit Arzeimittelcharakter". Dann wäre es aber in der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Ist es aber nicht, also keine Erstattung.
Verbandmittel (obwohl der HERSTELLER es so postuliert) kann es auch nicht sein, denn § 31 SGB V spricht dagegen. Also kann man es sich gerne aus eigener Tasche kaufen, was aber, vgl. die Umsätze, kaum jemand macht. Auch nicht in "über 40 Vertriebsländern".
Das Medizinprodukt Granulox® ist ein Hämoglobinspray zur Behandlung
von chronischen Wunden. Nach Herstellerinformationen handelt es sich
bei dem Spray um ein Verbandmittel, welches die Sauerstoffversorgung
chronischer Wunden durch erleichterte Diffusion verbessert und so die
Wundheilung beschleunigen soll. Aufgrund des beschriebenen
Wirkmechanismus wird die Richtigkeit der Einstufung als Verbandmittel
in Fachkreisen teilweise kritisch diskutiert. Einige Krankenkassen stufen
Granulox® als Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter ein. Damit
müsste Granulox® für eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der GKV in
der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-
Richtlinie aufgeführt sein, was zurzeit nicht der Fall ist.
Quelle: http://www.kvn.de/Medien/Publikationen/binarywriterservlet?i…
Punkt 2.3. Seite 163. Fettdruck/Rotdruck von mir.
Also einige sagen kein Verbandmittel, sondern "Medizinprodukt mit Arzeimittelcharakter". Dann wäre es aber in der Arzneimittelrichtlinie aufgeführt. Ist es aber nicht, also keine Erstattung.
Verbandmittel (obwohl der HERSTELLER es so postuliert) kann es auch nicht sein, denn § 31 SGB V spricht dagegen. Also kann man es sich gerne aus eigener Tasche kaufen, was aber, vgl. die Umsätze, kaum jemand macht. Auch nicht in "über 40 Vertriebsländern".
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.070 von RTLOLDY am 09.12.16 12:26:13"GRANULOX = Zertifiziert als Verbandmittel ! "
Wo steht das nochmal AUSSERHALB der Reklameblätter des Herstellers???? Ist mir ganz entfallen....
Wo steht das nochmal AUSSERHALB der Reklameblätter des Herstellers???? Ist mir ganz entfallen....
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.562 von RTLOLDY am 09.12.16 13:15:25Politiker-Geschwafel eine Abgeordneten. Selbst wenn man es "für" ernst nehmen würde: Keine "Riesen-Nachweispflicht" ist auch gar nicht erforderlich, denn Granulox erfüllt weder die Definition eines Verbandsmittel gem. § 31 SGB V, noch kann man bei derartigen Microumsätzen von einem "bewährten Mittel am Markt" sprechen.
Dein Zitat schadet also nachgerade mal wieder der Aktie.
Dein Zitat schadet also nachgerade mal wieder der Aktie.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.562 von RTLOLDY am 09.12.16 13:15:25
https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter…
Zitat von RTLOLDY: MdB Kühne: „Offen für Innovationen bleiben“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne will für den Verbandmittelbereich "keine Riesen-Nachweispflicht einführen, die dazu führt, dass bewährte Produkte vom Markt genommen werden".
https://www.gesundheitsprofi.de/news/mdb-kuehne-offen-fuer-i…
https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.856.179 von RTLOLDY am 08.12.16 16:19:21
Stimmt, ich würde von einer Firma, der ich mein Geld zum arbeiten anvertraut habe, wünschen respektvoller behandelt zu werden. Dazu gehört, dass mir nichts schön geredet wird, Meldungen und Ankündigungen eingehalten werden, also mir gegenüber ehrlich und realistisch kommuniziert wird. Werde ich angelogen und verarscht, dann empfinde ich das als respektlos. Schaue ich mir hier die letzten hundert Seiten dieses Threads an und lese wie ein Inkompetenzia (GF der Inc) kommuniziert, fühle ich mcih massiv verarscht. Ja, Oldy, da gebe ich dir Recht, das ist respektlos.
Zitat von RTLOLDY: Zitat JayJay1861:
Respekt ist die wichtigste Grundvoraussetzung.
Hältst Du das auch ein !?
Stimmt, ich würde von einer Firma, der ich mein Geld zum arbeiten anvertraut habe, wünschen respektvoller behandelt zu werden. Dazu gehört, dass mir nichts schön geredet wird, Meldungen und Ankündigungen eingehalten werden, also mir gegenüber ehrlich und realistisch kommuniziert wird. Werde ich angelogen und verarscht, dann empfinde ich das als respektlos. Schaue ich mir hier die letzten hundert Seiten dieses Threads an und lese wie ein Inkompetenzia (GF der Inc) kommuniziert, fühle ich mcih massiv verarscht. Ja, Oldy, da gebe ich dir Recht, das ist respektlos.
MdB Kühne: „Offen für Innovationen bleiben“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne will für den Verbandmittelbereich "keine Riesen-Nachweispflicht einführen, die dazu führt, dass bewährte Produkte vom Markt genommen werden".
https://www.gesundheitsprofi.de/news/mdb-kuehne-offen-fuer-i…
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne will für den Verbandmittelbereich "keine Riesen-Nachweispflicht einführen, die dazu führt, dass bewährte Produkte vom Markt genommen werden".
https://www.gesundheitsprofi.de/news/mdb-kuehne-offen-fuer-i…
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.855.780 von Ikontinenzia am 08.12.16 15:40:54
Was bitte ist mit dem Vertrag, dass der Inhalt so geheim???? Selbst im militärischen Bereich werden Aufträge offen kommuniziert. Welcher Teil des Vertrages ist denn so unklar formuliert, dass es bei dir zweifel geben könnte? Oder hat dir nur jemand von dem vertrag erzählt und ihn selbst nicht verstanden? Als GF einer Inc, einen Satz mit "Wenn ich das richtig verstanden habe..." zu beginnen, ist meiner Meinung nach wieder eine selbstdemontage. Demnach ist es aus meiner Sicht, nach wie vor, nichts weiter als eine schwammige Absichtserklärung mit einem riesen Hintertor, damit keiner zu Schaden kommt, wenn gar nichts passiert. Der Mensch ist halt einfach eine Summe seiner Erfahrungen. Und wenn ich mir die Erfahrung in dem News Flow von Sangui anschaue und dagegen die Realtität, in Form der Umsatzahlen, stelle, dann gibt es für mich nicht den geringsten Hinweis, dass dieser Vertrag auch nur einen jämmerlichen Euro an Umsatz in die Inc fließen lässt. Denn auch die auslänischen Vertriebsfirmen möchten Gewinne einfahren. Und wenn ich mir vorstelle, dass sie in einigen Ländern erst investieren müssen (Zertifizierung), dann sehe ich schwarz. Dagen sprechen einfach Businesscase rechnungen aus den auch ein ROI (return of invest) raus fallen müssen. Sollten hier keine schlüssigen Zahlen vorliegen, dann wird das Unternehmen nicht einen mäüden Cent investieren. Leider ist der Vertrag ja so geheim, dass wir niemals erfahren, welche Vorrausetzungen Sastomed schaffen muss, damit die Vertriebsfirmen einen Invest tätigen. Dass sie in der jetztigen Situation los laufen und Geld in die Hand nehmen, kann ichmir einfach icht vorstellen. Was ich mir vorstellen kann ist, dass die Investitionsbereitschaft beispielseise von dem Erfolg in England abhängig gemacht wird. Hier sind alle Vorraussetzungen gegeben, dass Umsatz generiert werden kann. Sollte aus England nichts kommen, wird das sicher ein herber Rückschlag, vielleicht auch ein weiter Todesstoß für Sangui sein.
Zitat von Ikontinenzia: wenn ich das richtig verstanden habe, soll es sich dabei um eine mittlere sechsstellige zahl handeln, also um und bei 500.000 einheiten. mehr wird das unternehmen wegen der zweiseitigkeit der verträge mit den jeweiligen partnern nicht sagen können/wollen.
Was bitte ist mit dem Vertrag, dass der Inhalt so geheim???? Selbst im militärischen Bereich werden Aufträge offen kommuniziert. Welcher Teil des Vertrages ist denn so unklar formuliert, dass es bei dir zweifel geben könnte? Oder hat dir nur jemand von dem vertrag erzählt und ihn selbst nicht verstanden? Als GF einer Inc, einen Satz mit "Wenn ich das richtig verstanden habe..." zu beginnen, ist meiner Meinung nach wieder eine selbstdemontage. Demnach ist es aus meiner Sicht, nach wie vor, nichts weiter als eine schwammige Absichtserklärung mit einem riesen Hintertor, damit keiner zu Schaden kommt, wenn gar nichts passiert. Der Mensch ist halt einfach eine Summe seiner Erfahrungen. Und wenn ich mir die Erfahrung in dem News Flow von Sangui anschaue und dagegen die Realtität, in Form der Umsatzahlen, stelle, dann gibt es für mich nicht den geringsten Hinweis, dass dieser Vertrag auch nur einen jämmerlichen Euro an Umsatz in die Inc fließen lässt. Denn auch die auslänischen Vertriebsfirmen möchten Gewinne einfahren. Und wenn ich mir vorstelle, dass sie in einigen Ländern erst investieren müssen (Zertifizierung), dann sehe ich schwarz. Dagen sprechen einfach Businesscase rechnungen aus den auch ein ROI (return of invest) raus fallen müssen. Sollten hier keine schlüssigen Zahlen vorliegen, dann wird das Unternehmen nicht einen mäüden Cent investieren. Leider ist der Vertrag ja so geheim, dass wir niemals erfahren, welche Vorrausetzungen Sastomed schaffen muss, damit die Vertriebsfirmen einen Invest tätigen. Dass sie in der jetztigen Situation los laufen und Geld in die Hand nehmen, kann ichmir einfach icht vorstellen. Was ich mir vorstellen kann ist, dass die Investitionsbereitschaft beispielseise von dem Erfolg in England abhängig gemacht wird. Hier sind alle Vorraussetzungen gegeben, dass Umsatz generiert werden kann. Sollte aus England nichts kommen, wird das sicher ein herber Rückschlag, vielleicht auch ein weiter Todesstoß für Sangui sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.862.130 von RTLOLDY am 09.12.16 12:33:08Tja, nur kann die "Initiative Chronische Wunden" vorschlagen, was sie will, das bleibt ihr unbenommen. Entscheidend ist, was der G-BA macht. Und der hat sich eindeutig geäußert, was ein Verbandsmittel ist und was nicht.
Und demnach ist Granulox KEIEN Verbandsmittel, auch wenn man glaubt, dafür eine Zulassung zu haben. Ich zitiere gerne nochmal den § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel – Legaldefinition
"„(1a) Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten aufzusaugen oder beides zu erfüllen."
Daran soll ja auch nicht gerüttelt werden, denn das Wort "insbesondere", um das es in der Neufassung geht, hat diesbezüglich (Granulox) keine Bedeutung.
Für diejenigen, die mal in die Zukunft blicken wollen, ein mögliches Szenario:
Bekannt ist ja, dass Sangui einen kleinen Beitrag an Lizenzeinnahmen erhält für den Verkauf des Sprays Granulox. Anteile an Sastomed sind keine mehr da, die wurden ja "weitsichtig" fürn "Butterbrot" abgegeben. Patente sind ebenfalls weg.
Was spricht also dagegen, wenn Sastomed eine neue WUNDAUFLAGE herausbringt ("Gegenstand, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken", siehe oben, damit ganz klar ein Verbandsmittel) und dieses dann mit einer, sagen wir mal "Hämoglobinlösung" tränkt um eben noch eine "Nebeneigenschaft" zu erreichen.
Damit geht Sangui komplett leer (ist ja kein Wundspray namens Granulox, diese neue Auflage) aus und Sastomed hat eine ausgezeichnete Chance, ein tatsächliches Verbandmittel erstattet zu bekommen. Ähnlich wie z.B. Kliniderm, was ja momentan schon angeboten wird.
Also ich sehe damit für Sangui erhebliches Insolvenzrisiko. Die Verschuldung ist ja bereits jetzt schon exorbitant, wie man den SEC-filing entnehmen kann.
Und demnach ist Granulox KEIEN Verbandsmittel, auch wenn man glaubt, dafür eine Zulassung zu haben. Ich zitiere gerne nochmal den § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel – Legaldefinition
"„(1a) Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten aufzusaugen oder beides zu erfüllen."
Daran soll ja auch nicht gerüttelt werden, denn das Wort "insbesondere", um das es in der Neufassung geht, hat diesbezüglich (Granulox) keine Bedeutung.
Für diejenigen, die mal in die Zukunft blicken wollen, ein mögliches Szenario:
Bekannt ist ja, dass Sangui einen kleinen Beitrag an Lizenzeinnahmen erhält für den Verkauf des Sprays Granulox. Anteile an Sastomed sind keine mehr da, die wurden ja "weitsichtig" fürn "Butterbrot" abgegeben. Patente sind ebenfalls weg.
Was spricht also dagegen, wenn Sastomed eine neue WUNDAUFLAGE herausbringt ("Gegenstand, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken", siehe oben, damit ganz klar ein Verbandsmittel) und dieses dann mit einer, sagen wir mal "Hämoglobinlösung" tränkt um eben noch eine "Nebeneigenschaft" zu erreichen.
Damit geht Sangui komplett leer (ist ja kein Wundspray namens Granulox, diese neue Auflage) aus und Sastomed hat eine ausgezeichnete Chance, ein tatsächliches Verbandmittel erstattet zu bekommen. Ähnlich wie z.B. Kliniderm, was ja momentan schon angeboten wird.
Also ich sehe damit für Sangui erhebliches Insolvenzrisiko. Die Verschuldung ist ja bereits jetzt schon exorbitant, wie man den SEC-filing entnehmen kann.
DAX 11.204
Geil war´s.....
Geil war´s.....