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    DEWB-Fakten und Vermutungen (Seite 2247)

    eröffnet am 26.02.05 10:28:40 von
    neuester Beitrag 25.04.24 09:57:28 von
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    ISIN: DE0008041005 · WKN: 804100
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      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:12:29
      Beitrag Nr. 771 ()
      Tja, die Oppenheimer färben ihre Stellungnahme recht deutlich ein. Und mit offensichtlich falschen Behauptungen: Nicht die AKTIONÄRE müssen aus 1999 sein, sondern die AKTIEN. Entscheidend für die Begründung des Ganzen ist ja gerade die Übertragbarkeit der Sonderrechte mit der Aktie. Hieran kann und wird auch der BGH nichts ändern. Ausgehend von dieser falschen Voraussetzung läßt sich dann trefflich über das "normale Rechtsempfinden" schwafeln. So dämlich, wie der Artikel geschrieben ist, kann der Autor gar nicht sein.

      Sehr dreist allerdings, die armen Leute vor diesem Hintergrund in die hauseigenen Jenoptik-Calls zu jagen. Dafür sollte es mit dem Knüppel geben, meine Herren Oppenheimer!!!
      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:11:24
      Beitrag Nr. 770 ()
      sieht sehr gut aus
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:09:56
      Beitrag Nr. 769 ()
      wenn dewb weiter steigt, hat in jedemfall sogar jo was davon.
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:07:36
      Beitrag Nr. 768 ()
      Jenoptik habe allerdings beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil beantragt. Das Ergebnis sei nun offen. Sollte das Urteil des Landesgerichts aber bestätigt werden, komme eine Klagewelle von über 130 Mio. EUR auf Jenoptik zu. Nach Ansicht der Wertpapierexperten könnte der DEWB-Kurs durch Käufe seitens Jenoptik und immer mehr Spekulanten, im Vorfeld der BGH-Entscheidung , beflügelt werden.


      WANN wird denn diese bgh entscheidung sein?! gruß
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 10:56:44
      Beitrag Nr. 767 ()
      Da wird alles weggekauft was da ist. :cool:

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      Avatar
      schrieb am 06.04.05 10:42:49
      Beitrag Nr. 766 ()
      Anschnallen es geht los :D

      5,34

      5,39

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 10:39:32
      Beitrag Nr. 765 ()
      06.04.2005
      DEWB Kurspotenzial
      Der Aktionär

      Die Experten vom Anlegermagazin "Der Aktionär" sehen bei der DEWB-Aktie (ISIN DE0008041005/ WKN 804100) ein Kurspotenzial von 500 Prozent, bei einem Kursziel von 9 EUR.

      Durch ein Versäumnis bei Jenoptik, könnten die Aktionäre von DEWB einen warmen Geldregen erhalten. Hintergrund sei ein altes Abfindungsangebot von Jenoptik, welches laut dem Oberlandgericht Thüringen immer noch gültig sei. Nach der DEWB-Mehrheitsübernahme durch Jenoptik in 1997, habe man den verbleibenden Anteilsinhabern ein Abfindungsangebot (25,61 EUR) unterbreitet gehabt. Durch Verkäufe von Jenoptik und mehrere Kapitalerhöhungen sei der Streubesitz bei DEWB allerdings von 1 Prozent auf über 34 Prozent gestiegen. Die Geschäftsleitung habe allerdings versäumt, die neuen Aktien von den alten durch eine neue WKN zu unterscheiden, weshalb nun alle Aktien abfindungsberechtigt seien.

      Jenoptik habe allerdings beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil beantragt. Das Ergebnis sei nun offen. Sollte das Urteil des Landesgerichts aber bestätigt werden, komme eine Klagewelle von über 130 Mio. EUR auf Jenoptik zu. Nach Ansicht der Wertpapierexperten könnte der DEWB-Kurs durch Käufe seitens Jenoptik und immer mehr Spekulanten, im Vorfeld der BGH-Entscheidung, beflügelt werden.

      Nach Ansicht der Experten von "Der Aktionär" bietet der Titel von DEWB ein sehr gutes Chance/Risiko-Verhältnis. So biete das Papier ein Kurspotenzial 500 Prozent, wobei sich das Rückschlagspotenzial bei 30 Prozent bewege.
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 10:29:30
      Beitrag Nr. 764 ()
      KGV von 6 :):):)
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 09:36:52
      Beitrag Nr. 763 ()
      Hier ist eine Kurzfassung des von spanglish angesprochenen Berichts (allerdings ohne die genannte Passage):

      Oppenheim Espresso: Jenoptik geht in Revision
      05.04.2005 (15:19)

      Ein Rechtsstreit bedroht Jenoptik. Der Stein des Anstoßes ist der Kauf der Deutschen Effecten- und Wechsel- Beteiligungsgesellschaft im Jahr 1997. Damals wies die DEWB einen Streubesitz von nur 1% auf. Dieser Minderheit wurde ein Abfindungsanspruch von 26,51 Euro je Aktie eingeräumt. Mittlerweile ist der Streubesitz auf 35% gestiegen, ohne daß man den alten Streubesitz vom neuen unterscheiden kann.

      Fehler mit Folgen: Das Versäumnis, die neu in Umlauf gebrachten Aktien mit einer anderen WKN auszustatten, bringt umtriebige Spekulanten auf den Plan. Nach einem Kauf der DEWB-Aktie für derzeit rund 4,40 Euro melden sie einfach einen Abfindungsanspruch von 26,51 Euro an. Kommen sie damit durch, bedeutet dies für Jenoptik einen empfindlichen Schaden von bis zu 140 Mio. Euro.

      Verkehrte Welt: Anspruch auf Abfindung haben aber nur Aktionäre, die Papiere vor 1999 besessen haben. Dem normalen Rechtsempfinden nach müßten die Aktionäre ihren Anspruch nachweisen können. Doch auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand. Das Oberlandesgericht Thüringen entschied, daß die Beweislast beim Konzern liegt.

      Bundesgerichtshof muß für Klarheit sorgen. Sollte die Revisionsentscheidung positiv für das Unternehmen ausgehen, dürfte sich der seit letztem Sommer etablierte Aufwärtstrend weiter fortsetzen. Aus charttechnischer Sicht ist erst bei 12 Euro der nächste ernsthafte Widerstand. Hochspekulativ orientierte Anleger mit Glauben in die deutsche Gerichtsbarkeit kaufen nicht DEWB-Aktien, sondern ziehen eher den Call-Optionsschein auf Jenoptik (SAL05W) in Betracht.
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 09:32:28
      Beitrag Nr. 762 ()
      Hallo,
      interessante Aussagen im Oppenheim Espresso vom 5.4.05.
      http://www.oppenheim-espresso.de/aktuelle_ausgabe/espresso.p…

      Spannend vor allem die Hinweise auf Seite 2 zu Jenoptik
      Oppenheim erwartet Oppenheim eine Vergütung für Dienstleistungen im Investmentbanking in den nächsten 3 Monaten, oder beabsichtigt eine solche in den nächsten 3 Monaten zu erhalten.
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