DEWB-Fakten und Vermutungen (Seite 2268)
eröffnet am 26.02.05 10:28:40 von
neuester Beitrag 08.05.24 17:12:34 von
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http://www.swr3.de/info/boersenman/
DEWB: Spekulationen um Aktienrückkauf (30.03.2005)
Wenn`s ums Geld geht, vergessen viele ihr gute Erziehung. Schön zu beobachten ist das derzeit bei der Jenoptik, genauer gesagt bei der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft, die zu etwa zwei Drittel der Jenoptik gehört. Um zu verstehen, was heute die Kurse treibt, muss man ein wenig in der Firmengeschichte zurück blättern. Im Sommer 1997 kaufte die damals noch nicht börsennotierte Jenoptik die Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft, kurz DEWB. Von dem Vorbesitzer, der Unternehmerfamilie Voith übernahm sie jedoch nicht alle Anteile sondern nur rund 99 Prozent. Die restlichen Aktien verteilten sich auf einige Kleinanleger. Aber schon damals gab es zwischen denen und Voith eine offene Rechnung. Es ging um ein altes Übernahmeangebot. Voith hatte den Aktionären umgerechnet 26,51 Euro pro Anteil geboten, was einigen zu wenig war, sie klagten. Dem Ganzen wurde nicht viel Beachtung geschenkt, schließlich stieg der Kurs der DEWB in den folgenden Jahren rasant an. Per Kapitalerhöhung brachte Jenoptik über fünf Millionen neue DEWB-Aktien an die Börse. Nur leider machte man dabei einen folgenreichen Fehler. Statt die neuen Aktien auch mit einer neuen Wertpapierkennnummer auszugeben, behielt man die alte WKN bei. Alle DEWB Aktien haben daher heute das Kürzel 804100. Da der Kurs seit Jahren weit unter fünf Euro notierte, erinnerte sich ein Anleger an das alte Übernahmeangebot zu 26,51 Euro. Im vergangen Dezember bekam er vor dem Oberlandesgericht Thüringen Recht. Jenoptik muss zahlen. Doch das ist noch nicht alles. Aufgrund der identischen Kennummer ist heute nicht mehr feststellbar, wer Besitzer einer alten Aktie ist und wer eine neue hat. Seit dem Urteil wird spekuliert, ob Jenoptik eventuell allen DEWB-Aktionären 26,51 Euro zahlen muss oder nicht. Des einen Leid, des Spekulanten Freud. Die Aktie steigt seit Wochen an. Angeheizt wird der Kurs von Gerüchten, dass Jenoptik das Problem praktisch lösen und die Aktien über die Börse zurückkaufen möchte.
DEWB: Spekulationen um Aktienrückkauf (30.03.2005)
Wenn`s ums Geld geht, vergessen viele ihr gute Erziehung. Schön zu beobachten ist das derzeit bei der Jenoptik, genauer gesagt bei der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft, die zu etwa zwei Drittel der Jenoptik gehört. Um zu verstehen, was heute die Kurse treibt, muss man ein wenig in der Firmengeschichte zurück blättern. Im Sommer 1997 kaufte die damals noch nicht börsennotierte Jenoptik die Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft, kurz DEWB. Von dem Vorbesitzer, der Unternehmerfamilie Voith übernahm sie jedoch nicht alle Anteile sondern nur rund 99 Prozent. Die restlichen Aktien verteilten sich auf einige Kleinanleger. Aber schon damals gab es zwischen denen und Voith eine offene Rechnung. Es ging um ein altes Übernahmeangebot. Voith hatte den Aktionären umgerechnet 26,51 Euro pro Anteil geboten, was einigen zu wenig war, sie klagten. Dem Ganzen wurde nicht viel Beachtung geschenkt, schließlich stieg der Kurs der DEWB in den folgenden Jahren rasant an. Per Kapitalerhöhung brachte Jenoptik über fünf Millionen neue DEWB-Aktien an die Börse. Nur leider machte man dabei einen folgenreichen Fehler. Statt die neuen Aktien auch mit einer neuen Wertpapierkennnummer auszugeben, behielt man die alte WKN bei. Alle DEWB Aktien haben daher heute das Kürzel 804100. Da der Kurs seit Jahren weit unter fünf Euro notierte, erinnerte sich ein Anleger an das alte Übernahmeangebot zu 26,51 Euro. Im vergangen Dezember bekam er vor dem Oberlandesgericht Thüringen Recht. Jenoptik muss zahlen. Doch das ist noch nicht alles. Aufgrund der identischen Kennummer ist heute nicht mehr feststellbar, wer Besitzer einer alten Aktie ist und wer eine neue hat. Seit dem Urteil wird spekuliert, ob Jenoptik eventuell allen DEWB-Aktionären 26,51 Euro zahlen muss oder nicht. Des einen Leid, des Spekulanten Freud. Die Aktie steigt seit Wochen an. Angeheizt wird der Kurs von Gerüchten, dass Jenoptik das Problem praktisch lösen und die Aktien über die Börse zurückkaufen möchte.
Oder auch die Revision gänzlich ablehnen womit das Urteil vom OLG Jena sofort rechtsgültig wäre.
Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat deshalb neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall vor allem die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Seine Arbeit beschränkt sich deshalb grundsätzlich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in bezug auf diese Feststellungen ein begründeter Revisionsangriff erhoben wird, indem ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz aufgezeigt wird.
Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt; lediglich der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird auch als Berufungsgericht und damit als echtes Tatsachengericht tätig (§§ 110, 115 PatG).
Der Bundesgerichtshof ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht. Er hat deshalb neben der Wahrung der Gerechtigkeit im Einzelfall vor allem die Sicherung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Seine Arbeit beschränkt sich deshalb grundsätzlich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles durch die Vorinstanzen, während er an deren tatsächliche Feststellungen gebunden ist, sofern nicht gerade in bezug auf diese Feststellungen ein begründeter Revisionsangriff erhoben wird, indem ein Fehler im Verfahren der Vorinstanz aufgezeigt wird.
Beweisaufnahmen finden daher beim Bundesgerichtshof in aller Regel nicht statt; lediglich der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird auch als Berufungsgericht und damit als echtes Tatsachengericht tätig (§§ 110, 115 PatG).
SWR3 Börsenempfehlung gerade für DEWB, mal sehen was dies für positive Auswirkungen hat!!
Bisher sind die immer feststellbar gewesen
Bisher sind die immer feststellbar gewesen
herwoe, das Gericht kann nur das Urteil des OLG´s bestätigen oder ablehnen. Eine dritte Möglichkeit existiert nicht.
kann es sein, dass das gericht eine prozentuale abfindung beschliesst?. dass kann ja auch nicht sein, denn dann würden ja ebenfalls einige aktionäre benachteiligt.
bis 70.000 isses schon noch n stück.... ich arbeite dran
Mahlzeit,
geht ja ganz schön rauf und runter heute. Würde mich aber nicht wundern wenn wir noch ins Plus drehen.
@Rubelprinter
Aufpassen, über 70.000 Stk. gibt`s keine Abfindung mehr Widersprichst meiner These aus #525, dass hier nur Kleinanleger mit 1000-5000 Stk. rumschwirren. Ich jedenfalls oute mich als solcher.
Und zu Jena: da kann sogar ich mitreden, mein Kumpel ist Exportleiter bei Analytik (leider interessieren ihn Aktien überhaupt nicht, so dass ich auf diesem Wege leider zu keinen Infos komme). War auch schon mal in Jena bzw. in der Nähe (Dornburg).
TB
geht ja ganz schön rauf und runter heute. Würde mich aber nicht wundern wenn wir noch ins Plus drehen.
@Rubelprinter
Aufpassen, über 70.000 Stk. gibt`s keine Abfindung mehr Widersprichst meiner These aus #525, dass hier nur Kleinanleger mit 1000-5000 Stk. rumschwirren. Ich jedenfalls oute mich als solcher.
Und zu Jena: da kann sogar ich mitreden, mein Kumpel ist Exportleiter bei Analytik (leider interessieren ihn Aktien überhaupt nicht, so dass ich auf diesem Wege leider zu keinen Infos komme). War auch schon mal in Jena bzw. in der Nähe (Dornburg).
TB
Gruss an den Teilnehmer in Stuttgart - hab Tel. Nr. und werde mich mal bei Gelegenheit melden, wenn ich darf.
Boardmailbriefkasten ist offen
alexbo
Boardmailbriefkasten ist offen
alexbo
mehr!
wenn mein RT wieder funktioniert, dann stehen wir doch schon wieder weit über den 4€
FRA 4,12€ - stimmt das?
4,05 zu 4,11 aktuell?
FRA 4,12€ - stimmt das?
4,05 zu 4,11 aktuell?
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