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    Entschaedigung fuer Nutzungsausfall beim KFZ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.05 11:36:35 von
    neuester Beitrag 08.06.05 14:31:04 von
    Beiträge: 17
    ID: 978.449
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      schrieb am 02.05.05 11:36:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      vor einiger Zeit fuhr mir ein LKW von hinten auf mein Auto auf - Totalschaden bei meinem KFZ, Schleudertrauma und einige andere Blessuren bei meiner Beifahrerin und mir und volle Schuldanerkennung durch LKW-Fahrer.

      Eigentuemer des KFZ: ich (geschaedigter Fahrer)
      Halterin des KFZ: meine Freundin (geschaedigte Beifahrerin)

      Die gegnerische Versicherung weigerte sich, eine Entschaedigung fuer Nutzungsausfall zu zahlen, da meine Freundin als Halterin aufgrund ihrer Verletzungen ja nicht in der Lage gewesen war, selber ein KFZ zu fahren. Wir klagten vor Gericht mit der Argumentation, dass Freunde und Familienmitglieder sehr wohl bereit waren, uns fuer Besorgungsfahrten und zu Aerzten zu fahren, jedoch kein eigenes KFZ haben (Umstand wurde durch Zeugen belegt).

      Immerhin hat das Eigentum an einem Auto doch auch dann einen Nutzen, wenn man selber es (aus welchen Gruenden auch immer) nicht fahren kann. Es gibt Menschen, die kaufen sich fuer EUR 300.000 einen Bentley, ohne selber einen Fuehrerschein zu haben - der Argumentation der gegnerischen Versicherung folgend, haetten diese Kaeufer aber vom Eigentum am Bentley keinen Nutzen!

      Vor Gericht wurde uns jetzt eine Nutzenausfallentschaedigung fuer lediglich 7 Tage gewaehrt. Die Begruendung lautete, dass ich als Eigentuemer nach 7 Tagen gesundheitlich wieder in der Lage gewesen waere, mich um den Kauf eines Ersatzwagens zu kuemmern - was auch der Wahrheit entspricht. Verwunderlich ist fuer mich allerdings, wie es mir haette moeglich sein sollen, innerhalb eines Tages ein akzeptables Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Soein Kauf eines gleichwertigen Gebrauchtwagens nimmt normalerweise mindestens 5-10 Tage in Anspruch (angemeldet werde muss das KFZ auch noch..)

      Mein Rechtsanwalt raet mir, das Urteil zu akzeptieren.


      Wie ist eure Meinung?



      mfG
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 12:22:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Akzeptier das Urteil! Die Rechtsprechung wird hinsichtlich der Nutungsentschädigungen und Ersatzfahrzeuge sehr von der Versicherungslobby geprägt. Vor kurzem gab es ein Urteil, in welchem der Ersatz für ein angemietetes Fahrzeug reduziert wurde, weil der Geschädigte zu wenig KM gefahren ist und ein Taxi in einem solchen Fall günstiger gewesen wäre.
      Falls jedoch in deinem Fall eine RS Versicherung vorhanden ist, könnte man durchaus in Berufung gehen, da die Rspr. der Landgericht in der Regel nicht ganz so versicherungsfreundlich sind!
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 12:45:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Du selbst sagst, Du bräuchtest 5 - 10 Tag für die Neuschanschaffung eines KFZ, dann sind 7 Tage gewährter Nutzungsausfall doch ziemlich genau die Mitte.
      Gerichte müssen keine Meistbegünstigung aussprechen, sondern einen gerechten Ausgleich zwischen den Parteien.
      Kann mit nicht vorstellen, dass Du mit einer Berufung Erfolg haben wirst - jedenfalls nicht mit dieser Begründung!

      Sei froh - die gegnerische Seite geht wohl davon aus, man würde nur 5 Tage für eine Neuanschaffung benötigen. Insofern müssen sie 2 Tage "mehr" zahlen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 12:54:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dein Anwalt empfiehlt dir, das Urteil zu akzeptieren....?!

      Um in Berufung gehen zu können, müßtest Du ja mit mindestens 750,00 € unterlegen haben....
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 13:19:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      @tombow:

      Danke fuer die Antwort. Werde das ueberdenken - mir geht;s auch vielmehr um`s gute alte Prinzip, als um das Geld.
      Mal sehen...


      @Kniebeisser:

      Die ersten 7 Tage lag ich verletzungsbedingt im Bett. Um den Kauf eines Autos konnte ich mich in der Zeit nicht kuemmern. Der Wagen, den ich dann kaufte, musste vom Vorbesitzer nachweislich dann noch ausgeloest werden (Wagen war ueber Haendler finanziert und Fahrzeugbrief liess folglich auch ein paar Tage auf sich warten). Letztlich stand das Ersatzfahrzeug dann 16 Tage nach Unfall angemeldet vor meiner Haustuer - m.E. ging`s gar nicht schneller.


      mfG

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      Avatar
      schrieb am 02.05.05 13:21:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Realjoker:

      angeblich EUR 600. Ich glaube, der Differenzbetrag liegt in meinem Fall bei ca. EUR 400 - daran koennte es dann scheitern...
      Avatar
      schrieb am 02.05.05 22:25:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      600 € Beschwerdesumme § 511 II Nr1 ZPO, sonst i.d.R. keine Berufung...
      Avatar
      schrieb am 03.05.05 09:00:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke baehrs
      Avatar
      schrieb am 07.06.05 14:34:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ all:

      Ich habe das damalige Schreiben meines Rechtsanwaltes leider nur sinngemaess per Telefon uebertragen bekommen. Es stellte sich nun heraus, dass dies nur eine vorlaeufige Stellungnahme des Richters war und keineswegs das endgueltige Urteil. Dies ist mir nun zugegangen - meine Klage auf Nutzenausfallentschaedigung fuer 16 Tage wurde abgelehnt. Es sein kein Anspruch vorhanden mit der Begruendung, dass die Tatsache, dass die Mutter meiner Freundin willens und in der Lage war, meine Freundin und mich zu Aerzten, etc zu fahren, dies aber nicht konnte, da kein Auto vorhanden war, nicht ausreiche, um eine spuerbare Einschraenkung zu begruenden. Defakto musste meine Freundin taeglich (!) zu Fuss zu Aerzten und Krankengymnasten gehen - Fussweg ca. 20 min. fuer eine Strecke.

      Ich frage mich, wie man dem Besitz eines privaten KFZ jeglichen Nutzen absprechen kann - mein ehemaliges KFZ wurde NIE fuer berufliche Zwecke genutzt, nichtmal, um damit taeglich zur Arbeit zu fahren. Da kommt nun irgendein Provinzrichter und erklaert, kurze Fahrten zu Aerzten sowie Besorgungsfahrten fuer den taeglichen Gebrauch stellten keinen ausreichenden Nutzen dar, um eine Nutzenausfallentschaedigung zu rechtfertigen.

      Wie seht ihr diesen Fall?


      mfG + Danke.
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 10:10:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Niemand eine Meinung / Erfahrungen mit solchen Faellen?

      mfG
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:15:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #1:
      Nutzenausfallentschaedigung

      Nach meinem Infostand wird im allgemeinen nicht von einer Nutzenausfallentschädigung , sonder von einer Nutzungsausfallentschädigung gesprochen.
      In Google habe ich für die Variante Nutzenausfallentschädigung nur 12 Belege gefunden, für die Variante Nutzungsausfallentschädigung dagegen 4660.
      Mit Nutzung ist vorliegend Benutzung gemeint, wobei die Benutzung im Fahren besteht.
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:17:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nachfolgend ein interessanter Link zum Thema:
      http://www.stvkr.de/Positionen/pos-nutzungsausfall.htm
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:34:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      @steuer_inc:
      Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
      In welcher Höhe hast du Nutzungsaufallentschädigung verlangt?
      Es wurde im Urteil überhaupt keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt?
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:36:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      @NATALY:

      Danke, meine Begriffswahl war schlicht falsch. Habe nochmal nachgelesen.

      Im Text, auf den Du verwiesen hast, steht zu meinem Fall konkret folgendes:

      "In diesen Fällen kommt es darauf an nachzuweisen, dass das ausgefallene Kfz in der Zeit, für die Nutzungsausfallentschädigung beansprucht wird, tatsächlich genutzt worden wäre, z.B. durch Familienangehörige"

      -> In meinem Fall wurden meine Freundin und ich 2 Wochen lang von der 100km entfernt wohnenden Mutter meiner Freundin gepflegt, die als Zeugin bestaetigt, dass sie willens und in der Lage gewesen waere, uns mit dem nicht vorhandenen KFZ zu Aerzten & Krankengymnasten zu fahren. Diese Strecken mussten nun taeglich zu Fuss zurueckgelegt werden. Das Gericht sieht darin keine ausreichende Einschraenkung.

      Kennst Du vielleicht vergleichbare Verfahren, in denen anders entschieden wurde? Die Einschraenkung war m.E. sehr wohl spuerbar, besonders unter Beruecksichtigung der Schmerzen beim Zuruecklegen laengerer Wegstrecken.


      Danke & Gruss.
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:39:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      @steuer_inc:
      Oder bist du im ADAC?
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 12:51:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      NATALY,

      ich bin rechtsschutzversichert, wuerde aber auch in Berufung gehen, wenn ich es nicht waere. Diese m.E. fehlerhafte Entscheidung missfaellt mir aus prinzipiellen Gruenden ganz erheblich.

      Wir haben Nutzungsausfallentschaedigung fuer 25 Tage gefordert, was sich dadurch begruendete, dass das Gutachten ca. 2 Wochen nach Unfall erst erstellt war und im vorwege der spaeter bescheinigte wirtschaftliche Totalschaden nicht klar erkennbar war. 27 Euro pro Tag = 675 Euro Gesamtforderung. Hinzu kam, dass der Kaufvertrag bereits wenige Tage nach Erhalt des Gutachtens (3-4 Tage) meinerseits unterschrieben wurde, der neu erworbene Gebrauchtwagen jedoch erst durch den Verkaeufer ausgeloest werden musste (der Wagen war durch einen Haendler finanziert), bevor dieser den Fahrzeugbrief vom Haendler erhielt. Somit verzoegerte sich die Anmeldung des KFZ um weitere 5 Tage. Ich selber habe nur 3-4 Tage benoetigt, um nach Erhalt des Gutachtens einen Kaufvertrag zu unterschreiben - weniger war m.E. nicht moeglich.


      mfG
      Avatar
      schrieb am 08.06.05 14:31:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      @NATALY:

      Bin nicht im ADAC. Relevant koennte auch folgendes sein:
      Meine Freundin war Halterin des KFZ, ich hingegen Eigentuemer. Wir leben in einer eheaehnlichen Gemeinschaft, meine Freundin hat die Klage auf Nutzungsausfallentschaedigung erhoben, nicht ich. Kann es sein, dass ich als Eigentuemer stattdessen Klage haette einreichen sollen bzw. kann ich nach wie vor ebenfalls entscheiden, als Eigentuemer Klage einzureichen?


      mfG


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