___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ - Älteste Beiträge zuerst (Seite 3844)
eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 47.674.101 von pokemon am 02.09.14 17:35:57ich würde eher sagen, da heulen die Hyänen
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.674.338 von _mensch am 02.09.14 17:53:18Und immer daran denken: An der Börse wird kein Geld verloren, das haben dann nur die anderen.
Herrlich!!! Was für ein Kasperletheater!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.675.064 von kasawubu am 02.09.14 18:55:43
Hast du einen Hirnbrand??
Zitat von kasawubu:
Herrlich!!! Was für ein Kasperletheater!!!
Hast du einen Hirnbrand??
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.675.097 von gimbl am 02.09.14 18:58:32Matsch brennt nicht.
Das Registergericht Berlin-Charlottenburg hat die Mologen AG gestern angemahnt, das Protokoll zur HV endlich einzureichen.
Worin liegt das Problem?
Gibt es irgendetwas, eas evtl. FALSCH gelaufen sein könnte?
Worin liegt das Problem?
Gibt es irgendetwas, eas evtl. FALSCH gelaufen sein könnte?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.190 von Subsidiaritaetsprinzip am 03.09.14 11:35:16Wer war denn Protokollführer?
Protokollführer war der Notar Dr. Schwennicke aus Berlin.
Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.
Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.
Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?
Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.
Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.
Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.697 von Subsidiaritaetsprinzip am 03.09.14 12:08:29
Was du alles so vermutest, aber die Begründung für die Ungültigkeit des ersten Wahlgangs war tatsächlich interessant.
Zitat von Subsidiaritaetsprinzip: Protokollführer war der Notar Dr. Schwennicke aus Berlin.
Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.
Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.
Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?
Was du alles so vermutest, aber die Begründung für die Ungültigkeit des ersten Wahlgangs war tatsächlich interessant.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.681.745 von gimbl am 03.09.14 12:11:09
Ich habe mich schon gefragt, mit welcher Zählweise man auf mehr als 100% kommt.
Zitat von gimbl:Zitat von Subsidiaritaetsprinzip: Protokollführer war der Notar Dr. Schwennicke aus Berlin.
Der hat das Protokoll aber ganz sicher rechtzeitig fertig gehabt.
Vielleicht hat dieser aber den ersten Wahlgang zu TOP 5a in sein Protokoll aufgenommen.
Ich bezweifle, dass die Begründung für die Nichtigkeitserklärung des ersten Wahlganges korrekt ist.
Evtl. gab es ja einen gültigen ersten Wahlgang zur Wahl des AR?
Evtl. war das Ergebnis anders, als das Ergebnis des zweiten Wahlganges?
Was du alles so vermutest, aber die Begründung für die Ungültigkeit des ersten Wahlgangs war tatsächlich interessant.
Ich habe mich schon gefragt, mit welcher Zählweise man auf mehr als 100% kommt.
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