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    Leica Camera Richtung 2 EURO 100% Shortkanditat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.05 08:16:25 von
    neuester Beitrag 10.11.05 11:15:02 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.007.111
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      schrieb am 15.09.05 08:16:25
      Beitrag Nr. 1 ()
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      Avatar
      schrieb am 15.09.05 08:54:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na dann viel Spass. Ist der Turnaroundkandidat schlechthin. Nach der KE und Herabsetzung sind alle voraussetzungen fuer ein Comeback geschaffen.
      KZ langfristig 20 Euro.
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 09:05:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      20€ x 15 Mio. Aktien

      = 300 Mio. EURO:laugh:

      beobachten!! 13,5 Mio. Aktien kommen noch!!!
      Avatar
      schrieb am 15.09.05 09:30:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo zusammen,

      das langfristige Kurspotential von 20 Euro kann ich z.Zt. nicht nachvollziehen, obwohl es kompetente Leute gibt, die sich mit Leica intensiv beschäftigt haben und ein solches Kursziel nicht ausschliessen. Aber 10 bis 15 Euro halte ich durchaus langfristig auch für möglich.

      Die Aktien aus der KE sind in festen Händen gelandet, die durchaus auch ein solches Kursziel verfolgen. Und deshalb werden von diesen Aktien auch nur sehr wenige auf den Markt kommen. Ausserdem sind sie z.Zt. nicht handelbar.

      Ich selber bin übrigens auch in diesen jungen Aktien engagiert.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 15:32:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Heute plus 190% :confused:

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      Avatar
      schrieb am 12.10.05 14:59:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      News?
      Avatar
      schrieb am 28.10.05 09:49:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Leica Camera Aktiengesellschaft
      Solms
      - Wertpapier-Kenn-Nr. A0EPU9 - ISIN DE000A0EPU98 -
      - Wertpapier-Kenn-Nr. A0EPU7 - ISIN DE000A0EPU72 -
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 23. November 2005, 10:00 Uhr, in der Taunushalle, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms ein.


      I. Tagesordnung:
      TOP 1:

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leica Camera Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2005.

      Vorlage des Lageberichtes für die Leica Camera Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005.




      TOP 2:

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.




      TOP 3:

      Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004/2005 Entlastung zu erteilen.




      TOP 4:

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005/2006

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005/2006 zu bestellen.




      TOP 5:

      Beschlussfassung über die Anpassung des Bedingten Kapitals III (§ 5.3 der Satzung) und Satzungsänderung

      Die Hauptversammlung der Leica Camera Aktiengesellschaft hat am 31.05.2005 zu TOP 3.3 der seinerzeitigen Tagesordnung eine Anpassung des Bedingten Kapitals III (§ 5.3 der Satzung) beschlossen. Die Anpassung hat dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der anteilige Betrag der ausgegebenen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft von (gerundet) € 2,56 je Stückaktie im Zuge der Durchführung der Kapitalherabsetzung auf € 1,0 je Stückaktie verringert hat, zum anderen sollte die Anpassung des Bedingten Kapitals III (§ 5.3 der Satzung) das durch die Kapitalerhöhung gegen Einlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre veränderte Bezugsverhältnis für die auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2002 begebenen Wandelschuldverschreibungen berücksichtigen. Die Gesellschaft hat von ihrem Recht gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 (ii) der Anleihebedingungen Gebrauch gemacht, statt der Einräumung eines Bezugsrechts an die Anleihegläubiger die Anpassung des Wandlungsverhältnis zu wählen. Infolgedessen und in Anbetracht der sich nach dem 31.05.2005 – dem Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Anpassung des Bedingten Kapitals III – ergebenden Entwicklung des Börsenkurses ist eine Anpassung des Bedingten Kapitals III erforderlich.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

      1. Zur Anpassung des Bedingten Kapitals III an den sich nach Herabsetzung des Grundkapitals ergebenden veränderten anteiligen Betrag der ausgegebenen Stückaktien am Grundkapital wird die in der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2002 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu Euro 4.480.000,00, eingeteilt in bis zu 1.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, in dem Umfang angepasst, wie sie nach Durchführung der Kapitalherabsetzung nicht mehr zur Bedienung der Wandlungsrechte auf bis zu 1.750.000 Stückaktien der Gesellschaft benötigt wird. Das Bedingte Kapital III wird dahingehend angepasst, dass das Grundkapital nunmehr um bis zu Euro 583.300,00, eingeteilt in bis zu 583.300 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, bedingt erhöht ist. Die bedingte Kapitalerhöhung dient auch weiterhin der Gewährung von Rechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der von der Hauptversammlung am 15. Oktober 2002 zu TOP 6.1 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben wurden.
      2. Das nach Maßgabe des vorstehenden TOP 5.1 angepasste Bedingte Kapital III wird um Euro 2.289.450,00 auf nunmehr Euro 2.872.750,00 erhöht. Das Grundkapital ist damit bedingt erhöht durch die Ausgabe von bis zu 2.872.750 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je Euro 1,00. Die bedingte Kapitalerhöhung dient auch weiterhin der Gewährung von Rechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, die auf Grund der von der Hauptversammlung am 15. Oktober 2002 zu TOP 6.1 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben wurden.
      3. § 5.3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Das Grundkapital ist um bis zu Euro 2.872.750,00 eingeteilt in bis zu 2.872.750 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungsrechten, die den von der Leica Camera Aktiengesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Oktober 2002 bis zum 14. Oktober 2007 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen.
      Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil.“
      4. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.05.2005 zu TOP 3.3 wird aufgehoben.




      TOP 6:

      Beschlussfassung über Satzungsänderungen (Vertretung der Gesellschaft, Einberufung der Hauptversammlung und Teilnahmerecht, Leitung der Hauptversammlung)

      a) Der Vorstand der Gesellschaft besteht zur Zeit nur aus einer Person. Damit die Gesellschaft im Fall der Verhinderung des Vorstands hinreichend vertreten werden kann, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
      § 7 Ziff. 7.3 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
      „Besteht der Vorstand nur aus einer Person, so sind neben dem Vorstand zwei Prokuristen gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt.“
      b) Am 01.11.2005 wird das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft treten. Es sieht u.a. eine Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung vor. Die Frist für die Einberufung der Hauptversammlung beträgt nach bisheriger Gesetzesfassung mindestens einen Monat und wird mit Inkrafttreten des UMAG auf mindestens 30 Tage geändert. Das Erfordernis der Hinterlegung der Aktien als gesetzliches Regelmodell des Nachweises der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung wird aufgegeben. Nach Inkrafttreten des UMAG soll für die Legitimation von Inhaberaktionären ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichen. Der Nachweis hat sich auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung zu beziehen (sog. Record Date). Daneben kann die Satzung nach der gesetzlichen Neuregelung vorsehen, dass sich die Aktionäre vor der Hauptversammlung anmelden müssen.
      Das UMAG sieht zudem eine Änderung der Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung vor. Danach kann der Versammlungsleiter in der Satzung zur einer zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden. Dadurch soll eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung in angemessener und zumutbarer Zeit ermöglicht und sichergestellt werden, dass die Hauptversammlung zu einer straffen, auf die wesentlichen strategischen Entscheidungen konzentrierten Plattform wird.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
      aa) § 9 Ziff. 9.4 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
      „Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre nach Ziff. 9.5 dieser Satzung anzumelden haben, bekannt gemacht werden.“
      bb) § 9 Ziff. 9.5 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
      „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zweifelhafte Nachweise zu überprüfen und bei Verdacht eines gefälschten oder fälschlich ausgestellten Nachweises den betreffenden Aktionär um weitere Nachweise zu ersuchen oder zurückzuweisen. Die Einzelheiten der Anmeldung, des Nachweises über den Anteilsbesitz und die Ausstellung von Eintrittskarten sind in der Einladung bekannt zu geben.“
      cc) § 9 Ziff. 9.8 der Satzung wird nach Satz 3 wie folgt ergänzt:
      „Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einen einzelnen Tagesordnungspunkt oder für einen einzelnen Redner zu setzen.“




      II. Teilnahmebedingungen
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionärinnen und Aktionäre (im folgenden als Aktionäre bezeichnet) berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 16.11.2005 bei unserer Gesellschaft, bei den als Hinterlegungsstellen benannten Banken

      ― WestLB AG, Düsseldorf
      ― Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
      ― HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA, Düsseldorf

      bei der Clearstream Banking AG oder bei einem deutschen Notar während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei der Clearstream Banking AG oder einem Notar ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Werktag nach dem letzten Hinterlegungstag bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Stimmberechtigung durch die Übergabe einer schriftlichen Vollmachtsurkunde, ausgestellt durch den vertretenen Aktionär, an die Gesellschaft zu deren Verbleib nachzuweisen.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.

      Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

      Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.leica-camera.com zum Download zur Verfügung oder können werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 (0) 89 / 210 27 222 angefordert werden.

      Aktionäre, die Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese an folgende Anschrift zu richten:

      Leica Camera AG
      c/o Haubrok Corporate Events GmbH
      Widenmayerstraße 32
      D-80538 München
      Telefax: +49 (0) 89 / 210 27 298

      Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung mit Begründung, die innerhalb der gesetzlichen Frist bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse http://www.leica-camera.com veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

      Der Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss zum 31. März 2005, der Lagebericht und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen in dem Geschäftsraum der Gesellschaft (Oskar-Barnack-Straße 11, D-35606 Solms) und allen Hinterlegungsstellen zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.




      Solms, im Oktober 2005

      Leica Camera AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 01.11.05 10:19:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ # 7:

      was heißt denn das im klartext??

      danke im voraus!
      Avatar
      schrieb am 10.11.05 11:15:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich glaub die neuen Aktien sind seit heute in Berlin notiert.


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