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    Porsche - jetzt kaufen bei 608 € (Seite 6280)

    eröffnet am 26.10.05 19:38:57 von
    neuester Beitrag 03.05.24 12:19:01 von
    Beiträge: 69.057
    ID: 1.015.805
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      Avatar
      schrieb am 05.06.08 17:24:47
      Beitrag Nr. 6.267 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.247.060 von Heavytrade am 05.06.08 17:17:25Porsche erhält aus USA Grünes Licht für Machtübernahme bei VW
      05.06 16:41

      WASHINGTON (AWP International) - Bei der geplanten Machtübernahme bei Volkswagen hat Porsche eine erste kartellrechtliche Hürde genommen. Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) habe dem Antrag der Stuttgarter zugestimmt, den Anteil an VW auf mehr als 50 Prozent zu erhöhen, sagte ein Sprecher der Washingtoner Behörde am Donnerstag der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Da beide Autobauer auf dem US-Markt aktiv sind, hatte Porsche seine Pläne auch in Washington zur Prüfung vorgelegt. Die Brüsseler EU-Kommission will bis 18. Juni entscheiden.

      Insgesamt müssen Porsche-Angaben zufolge mehr als 20 Behörden weltweit zustimmen. Anschliessend will der Sportwagenbauer seinen VW-Anteil von knapp 31 auf mehr als 50 Prozent der Stimmrechte erhöhen. Porsche rechnet damit, dass bis August oder September alle Genehmigungen vorliegen./fj/tw
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 17:17:25
      Beitrag Nr. 6.266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.245.902 von Heavytrade am 05.06.08 15:47:2805.06.2008 17:00:38 (dpa-AFX)
      ROUNDUP 2: Brüssel leitet neues Verfahren zu VW-Gesetz ein

      BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Der Streit zwischen Brüssel und Berlin um das
      VW-Gesetz eskaliert weiter: Die EU-Kommission leitete ein neues
      Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Dabei drohen in letzter
      Konsequenz hohe Strafgelder. Brüssel wirft der Bundesregierung vor, sie habe das
      gut sieben Monate alte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dem
      Schutzgesetz für Volkswagen nicht umgesetzt. Während die Bundesregierung das
      Vorgehen für unbegründet hält, kommt Zustimmung von Porsche. Der Stuttgarter
      Sportwagenbauer besitzt rund 31 Prozent an VW und will seinen Anteil bis zum
      Herbst auf über 50 Prozent ausbauen.

      'Spezielle Rechte für die öffentliche Hand in Deutschland sind wegen
      EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr nicht hinnehmbar', sagte der Sprecher
      von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag in Brüssel. Der
      Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung des VW-Gesetzes sei 'nicht kompatibel
      mit EU-Recht'. Streitpunkt ist die Regelung, dass Niedersachsen mit 20 Prozent
      sein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung behält. Nach dem Aktienrecht üblich
      sind 25 Prozent.

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      FRIST VON ZWEI MONATEN

      Berlin hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. 'Dann muss
      der Europäische Gerichtshof entscheiden, wer Recht hat', sagte der Sprecher
      McCreevys. Der EuGH kann dann auch Zwangsgelder gegen die Bundesrepublik
      verhängen, die nach Schätzungen aus Berliner Regierungskreisen bis zu 100.000
      Euro pro Tag betragen können. Die Antwort an Brüssel werde so überzeugend sein,
      dass es kein Zwangsgeld geben werde, hieß es in es Berlin. Die Einwände der
      Kommission gegen das neugefasste VW-Gesetz seien unbegründet. Der Gesetzentwurf
      von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei europarechtskonform.

      Bundesumweltminister Sigmar Gabriel kritisierte das neue Verfahren scharf:
      'Worum es hier geht, ist, dass offensichtlich die EU- Kommission nichts aus der
      Entwicklung bei Nokia in Bochum gelernt hat', sagte der SPD-Politiker in
      Luxemburg am Rande von Beratungen mit seinen europäischen Amtskollegen. Er war
      von 1999 bis 2003 niedersächsischer Ministerpräsident. Gabriel forderte die
      Regierung in Hannover auf, 'alleine oder gemeinsam mit freundlichen Investoren'
      den Anteil an VW auf 25 Prozent zu erhöhen.

      VORSCHRIFT GEKIPPT

      Der EuGH als höchstes EU-Gericht urteilte im Oktober 2007, dass wichtige Punkte
      des VW-Gesetzes gegen Europarecht verstoßen. So wurde die Vorschrift gekippt,
      wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der
      Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Aktien besitzt. Im Entwurf für die
      Neufassung des fast 50 Jahre alten Gesetzes hält die Bundesregierung an der
      20-prozentigen Sperrminorität fest und sichert dem Land Niedersachsen damit
      faktisch weiterhin eine starke Stellung bei VW.

      Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte, die Kommission sei
      derzeit offenbar nicht bereit und willens, den guten Argumenten der
      Bundesregierung zu folgen. Der niedersächsische IG- Metall-Bezirkschef Hartmut
      Meine sprach von einem unseriösen Vorgehen: 'Auch die Marktideologen der
      EU-Kommission müssen Gesetzesurteile akzeptieren.' IG-Metall-Chef Berthold Huber
      sagte: 'Das VW-Gesetz behindert weder den freien Kapitalverkehr noch wird die
      Verwirklichung des Binnenmarktes verzögert.' Der Entwurf der Bundesregierung für
      eine Novellierung stehe im Einklang mit dem EuGH-Urteil./cb/tb/hoe/eb/DP/stw
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 15:47:28
      Beitrag Nr. 6.265 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.244.408 von Taiger am 05.06.08 13:17:55:cool:
      http://www.auto-motor-und-sport.de/news/wirtschaft_-_handel/…
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 15:08:15
      Beitrag Nr. 6.264 ()
      Ist ja schön und gut, das dass ganze jetzt endgültig gekippt wird, aber bis wann ist es auch umgesetzt?
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 13:17:55
      Beitrag Nr. 6.263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.244.318 von Heavytrade am 05.06.08 13:05:05Und schon ist es Wahrheit geworden, Frau Zypres:cool:

      http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/0…

      Freier Kapitalverkehr: Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung von EuGH-Urteil über VW-Gesetz

      Reference: IP/08/873 Date: 05/06/2008

      IP/08/873

      Brüssel, den 5. Juni 2008
      Freier Kapitalverkehr: Kommission mahnt Deutschland zur Umsetzung von EuGH-Urteil über VW-Gesetz
      Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, weil es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 über das 1960 erlassene Volkswagen-Privatisierungsgesetz (VW-Gesetz) nicht umgesetzt hat. Der Gerichtshof hatte in seinem Urteil festgestellt, dass das VW-Gesetz drei Bestimmungen enthält, die dem deutschen Staat (dem Land Niedersachsen und möglicherweise auch dem Bund) ungerechtfertigte Sonderrechte verleihen, und dass Deutschland mit der Beibehaltung dieser Vorschriften gegen die in Artikel 56 verankerte Kapitalverkehrsfreiheit und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat. Das Auskunftsersuchen über die Umsetzung des EuGH-Urteils durch Deutschland ergeht in Form eines „offiziellen Aufforderungsschreibens“ gemäß den Verfahren, die der EG-Vertrag bei Nichtbefolgung von EuGH-Urteilen vorsieht (Artikel 228). Kommen die deutschen Behörden dem Urteil von 2007 nicht nach, kann der Gerichtshof eine Geldbuße verhängen.

      Am 23. Oktober 2007 urteilte der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-112/05), dass „die Bundesrepublik Deutschland ... dadurch, dass sie § 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960 beibehalten hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG-Vertrag“, der die Freiheit des Kapitalverkehrs garantiert, „verstoßen (hat)“.

      Die folgenden drei Bestimmungen des VW-Gesetzes (die sich auch in der Satzung des Unternehmens wiederfinden) verleihen der öffentlichen Hand (dem Land Niedersachen und möglicherweise auch dem Bund) folgende besondere Rechte:

      * automatische Vertretung der öffentlichen Hand im Verwaltungsrat nach § 4 Abs. 1 VW-Gesetz (Art. 12 der Satzung in der Fassung vom März 2006),
      * Begrenzung des Stimmrechts auf 20 % durch § 2 Abs. 1 VW-Gesetz (Art. 24 Abs. 1 Satz 3 und Art. 25 der Satzung) sowie
      * Festlegung der Sperrminorität auf 20 % durch § 4 Abs. 3 VW-Gesetz (Art. 26 Abs. 2 der Satzung).

      Die Kommission vertritt den Standpunkt (IP/04/400), dass die oben genannten Bestimmungen des VW-Gesetzes mit der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit im Sinne der Artikel 56 und 43 EG-Vertrag nicht vereinbar sind, da sie Anleger aus anderen Mitgliedstaaten davon abhalten können, eine Beteiligung an der Volkswagen AG zu erwerben, und daher die Wahrnehmung der durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten beeinträchtigen.

      Stellt der Gerichtshof fest, dass ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, so hat dieser Staat nach Artikel 228 Absatz 1 die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben. Bislang hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften keine hinreichend detaillierten Informationen darüber erhalten, mit welchen Maßnahmen die deutsche Regierung das Urteil vom 23. Oktober 2007 umzusetzen gedenkt. Sie ist daher der Auffassung, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 228 Absatz 1 verstoßen hat.

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      schrieb am 05.06.08 13:05:05
      Beitrag Nr. 6.262 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.243.807 von Heavytrade am 05.06.08 12:03:43Wolfsburg (aktiencheck.de AG) - Laut einem Pressebericht will die EU-Kommission die Sonderrechte für das Land Niedersachsen beim Automobilkonzern Volkswagen AG (VW) (ISIN DE0007664005 / WKN 766400) jetzt endgültig kippen.

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      Wie das "Handelsblatt" am Donnerstag unter Berufung auf Kreise der EU-Behörde berichtet, wird die EU-Kommission heute ein neues Verfahren gegen Deutschland wegen des umstrittenen VW-Gesetzes beschließen. Damit stehe die umstrittene Novelle des Gesetzes vor dem Aus, die dem Land Niedersachsen weiterhin starke Sonderrechte bei VW einräumt.

      Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatten vergangenen Oktober entschieden, dass die Sonderrechte für Niedersachsen und den Bund bei VW gegen EU-Recht verstoßen. Dem Bericht zufolge stößt sich die EU-Kommission daran, dass in der von Justizministerin Brigitte Zypries verantworteten Neufassung des VW-Gesetzes weiterhin eine Sperrminorität von 20 Prozent der Stimmrechte festgeschrieben ist. Da Niedersachsen 20,3 Prozent der VW-Aktien besitze, könne das Land über diesen Hebel wichtige Entscheidungen auch künftig blockieren. Das Nachsehen hat der größte Einzelaktionär Porsche Automobil Holding SE (ISIN DE0006937733 / WKN 693773), der trotz 31 Prozent der Stimmrechte bei VW deshalb nicht frei agieren kann, so das "Handelsblatt".

      In der Neufassung des VW-Gesetzes habe Zypries nur zwei andere Kritikpunkte der EU-Richter korrigiert, darunter das Recht Niedersachsens und des Bundes, unabhängig von der Zahl der Stimmrechte jeweils zwei Mitglieder in den VW-Aufsichtsrat zu entsenden.

      Die Aktie von Volkswagen gewinnt derzeit 0,70 Prozent auf 173,78 Euro und die von Porsche 0,51 Prozent auf 118,30 Euro. (05.06.2008/ac/n/d)

      Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 12:03:43
      Beitrag Nr. 6.261 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.242.431 von Taiger am 05.06.08 09:58:3805.06.2008 11:42:36 (dpa-AFX)
      :D Brüssel eröffnet neues Verfahren zu VW-Gesetz

      BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Neufassung des VW-Gesetzes wird von der EU-Kommission
      angegriffen. Die EU-Behörde leitete dazu ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
      die Bundesrepublik Deutschland ein, verlautete am Donnerstag in Brüssel aus
      EU-Kreisen. Berlin müsse das Vetorecht für das Land Niedersachsen bei Volkswagen
      abschaffen. Die EU-Kommission nahm zunächst offiziell keine Stellung./cb/DP/fn
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 09:58:38
      Beitrag Nr. 6.260 ()
      Schönen Guten Morgen allen:)

      Heute wird Frau Zypries und Konsorten erst mal der Marsch von der EU geblasen:laugh::laugh:

      Würde ein Manager in der freien Wirtschaft solche gravierende Fehlentscheidungen treffen, wie sie Frau Oberschlau Zypries in Sachen VW getroffen hat, müsster er sich um einen neuen Posten umsehen:mad:

      Diese Frau (und noch manch(e) andere(r)) in der Regierung ist einfach fehl am Platze!
      Ein Busgeld in nicht unerheblicher Höhe zu reskieren, nur um gewählt zu werden, das verstehe wer will!
      Hoffentlich fällt der Tagessatz recht hoch aus (2-3 MIO Euros dürften es schon sein) :lick:

      Warten wir auf das Statement der EU, bin wirklich gespannt, wie sich dann unsere liebe Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel benimmt?:confused:
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 09:57:22
      Beitrag Nr. 6.259 ()
      05.06.2008 09:15
      VW/Porsche: Brüssel attackiert Novelle

      Hamburg (BoerseGo.de) - Im Streit um die Macht beim Wolfsburger Autohersteller Volkswagen (News/Aktienkurs) (News/Aktienkurs) gibt es möglicherweise Hoffnung für Porsche. (News/Aktienkurs) Die EU-Kommission wolle in Sachen VW-Gesetz erneut juristisch gegen Deutschland vorgehen, berichtet das "manager-magazin" unter Berufung auf eine mit dem Thema vertraute Person. Die Regierung habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen das geltende VW-Gesetz nicht regelkonform umgesetzt, so der Vorwurf. Die Bundesregierung, die die Novelle erst kürzlich beschlossen hatte, müsse ihr Vorhaben also möglicherweise wieder revidieren. Andernfalls drohe Zwangsgeld, heißt es laut "manager-magazin" in Brüssel.

      Die Bundesregierung hatte erst vor wenigen Tagen eine Änderung beschlossen. Demnach bleibt es dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in der VW-Hauptversammlung nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer Aktie getroffen werden können. Dem Land Niedersachsen als Großaktionär wird damit weiterhin entscheidender Einfluss auf Europas größten Autokonzern eingeräumt. Dem Bericht zufolge wolle die Kommission Deutschland nun mit der Androhung eines Zwangsgeldes bewegen, dieses Sonderrecht zu streichen.
      Avatar
      schrieb am 05.06.08 09:13:25
      Beitrag Nr. 6.258 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.241.931 von Red_Eileen am 05.06.08 08:58:26
      Porsche fokussiert sich erst dann zu 100% auf VW, wenn Porsche die Mehrheit bekommen hat. Alles andere wäre auch unsinnig.

      Unstimmigkeiten oder gar Feindseligkeiten werden lediglich von den Medien hochgepushed, wenn du aber in die Unternehmen reingehst, dann findet man keine Feindseligkeiten! Also bitte immer zwischen den Zeilen und Berichte mit Vorbehalt lesen. Glauben schon gar nicht, den Glauben lasse bitte in der Kirche.:kiss:
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