___MOLOGEN AG__Dabeisein ist Alles__Jetzt gehts richtig los_ (Seite 4055)
eröffnet am 01.12.05 19:44:38 von
neuester Beitrag 24.04.24 20:35:51 von
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Zitat von Subsidiaritaetsprinzip: Also noch einmal:
§132a StGB:
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Ich verweise auf die korrekte Führung des Titels auf der Homepage des Hr. humoris causa Hübner:
http://www.huebner-unternehmenskommunikation.de/Impressum/im…
Im Vergleich dazu die seit Wochen unveränderte Darstellung des Prof. Hübner auf der Unternehmenswebseite:
Prof. Peter W. Hübner
Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49 - 30 - 84 17 88 - 38
F. +49 - 30 - 84 17 88 - 50
M. +49 (0) 171 - 900 10 77
huebner@mologen.com
http://www.mologen.com/de/presse/presse-kontakt.html
Man kann mir vorwerfen, was man will, aber die Beweisführung eines Straftatbestandes kann nicht eindeutiger sein.
Ich würde anstelle des Herrn Prof humoris causa das Unternehmen verklagen, wenn man mich derartig in Bedrängnis bringt!
Zur Sicherheit dokumentiere ich immer alles, was ich schreibe und sichere die Homepage mit screenshots.
....und der Vorstand liest hier regelmäßig mit, wie mir glaubhaft versichert wurde.
Es sind manchmal die kleinen Dinge, die einen Menschen zu Fall bringen.
Man schaue sich den Film "DIE FIRMA" noch einmal an.
Dort war es der Postbetrug, der ein schwerwiegendes Verbrechen in den USA ist.
Jede einzelne ausgegebene Visitenkarte des Hr. Prof h.c. @Mologen ist in Deutschland ein Straftatbestand.
Jede mit falscher Titelbezeichnung versendete Email des Hr. Prof. h.c. @Mologen ist ein Straftatbestand.
Und es gibt nur die Deutung, dass der Vorstand es entweder deckt/begünstigt oder duldet.
.... Die Duldung eines bekannten Straftatbestandes könnte ebenfalls als Straftatbestand gewertet werden.
Im Juli war dem Vorstand der Straftatbestand bekannt.
Sollte der Vorstand das Wissen um das Thema leugnen, dürfte der Beweis leicht zu führen sein.
Na jetzt viel Spaß beim Löschen meines postings,
bei der Bereinigung der Homepage und
beim Einsammeln der Visitenkarten.
Grüße nach Berlin
Hier kann man dir nicht widersprechen.
Wenn sie weiter so rumkasparn, könnte man sowas als Ansatz nehmen, den Laden etwas flott zu machen.
Zitat von Subsidiaritaetsprinzip: Also noch einmal:
§132a StGB:
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Ich verweise auf die korrekte Führung des Titels auf der Homepage des Hr. humoris causa Hübner:
http://www.huebner-unternehmenskommunikation.de/Impressum/im…
Im Vergleich dazu die seit Wochen unveränderte Darstellung des Prof. Hübner auf der Unternehmenswebseite:
Prof. Peter W. Hübner
Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49 - 30 - 84 17 88 - 38
F. +49 - 30 - 84 17 88 - 50
M. +49 (0) 171 - 900 10 77
huebner@mologen.com
http://www.mologen.com/de/presse/presse-kontakt.html
Man kann mir vorwerfen, was man will, aber die Beweisführung eines Straftatbestandes kann nicht eindeutiger sein.
Ich würde anstelle des Herrn Prof humoris causa das Unternehmen verklagen, wenn man mich derartig in Bedrängnis bringt!
Zur Sicherheit dokumentiere ich immer alles, was ich schreibe und sichere die Homepage mit screenshots.
....und der Vorstand liest hier regelmäßig mit, wie mir glaubhaft versichert wurde.
Es sind manchmal die kleinen Dinge, die einen Menschen zu Fall bringen.
Man schaue sich den Film "DIE FIRMA" noch einmal an.
Dort war es der Postbetrug, der ein schwerwiegendes Verbrechen in den USA ist.
Jede einzelne ausgegebene Visitenkarte des Hr. Prof h.c. @Mologen ist in Deutschland ein Straftatbestand.
Jede mit falscher Titelbezeichnung versendete Email des Hr. Prof. h.c. @Mologen ist ein Straftatbestand.
Und es gibt nur die Deutung, dass der Vorstand es entweder deckt/begünstigt oder duldet.
.... Die Duldung eines bekannten Straftatbestandes könnte ebenfalls als Straftatbestand gewertet werden.
Im Juli war dem Vorstand der Straftatbestand bekannt.
Sollte der Vorstand das Wissen um das Thema leugnen, dürfte der Beweis leicht zu führen sein.
Na jetzt viel Spaß beim Löschen meines postings,
bei der Bereinigung der Homepage und
beim Einsammeln der Visitenkarten.
Grüße nach Berlin
Dann zeige ihn doch endlich an, verdammt nochmal!
Zitat von Manni98:Zitat von gimbl: ...
Hast du einen Kopfschuss??
Das Gleiche hast du um
04.09.13 12:55:19
gepostet.
Mensch gimbl,
reiss dich doch einfach mal zusammen und schreibe nicht so einen Mist.
Hast du einen Kopfschuss??
So etwas geht gar nicht.
Wirklich sehr sehr schäbig.
Geht es dir noch gut??
Pokemon hat mit dem posting ein anderes posting diffamiert ("Schwachsinn").
Er hat es zweimal gepostet.
Daher halte ich die Frage!!! nach einem Kopfschuss für legitim.
Wie kommt Poki denn eigentlich zu der Ehre, andere postings diffamieren zu dürfen?
Warum wird das von dir nicht gerügt??
Also noch einmal:
§132a StGB:
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Ich verweise auf die korrekte Führung des Titels auf der Homepage des Hr. humoris causa Hübner:
http://www.huebner-unternehmenskommunikation.de/Impressum/im…
Im Vergleich dazu die seit Wochen unveränderte Darstellung des Prof. Hübner auf der Unternehmenswebseite:
Prof. Peter W. Hübner
Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49 - 30 - 84 17 88 - 38
F. +49 - 30 - 84 17 88 - 50
M. +49 (0) 171 - 900 10 77
huebner@mologen.com
http://www.mologen.com/de/presse/presse-kontakt.html
Man kann mir vorwerfen, was man will, aber die Beweisführung eines Straftatbestandes kann nicht eindeutiger sein.
Ich würde anstelle des Herrn Prof humoris causa das Unternehmen verklagen, wenn man mich derartig in Bedrängnis bringt!
Zur Sicherheit dokumentiere ich immer alles, was ich schreibe und sichere die Homepage mit screenshots.
....und der Vorstand liest hier regelmäßig mit, wie mir glaubhaft versichert wurde.
Es sind manchmal die kleinen Dinge, die einen Menschen zu Fall bringen.
Man schaue sich den Film "DIE FIRMA" noch einmal an.
Dort war es der Postbetrug, der ein schwerwiegendes Verbrechen in den USA ist.
Jede einzelne ausgegebene Visitenkarte des Hr. Prof h.c. @Mologen ist in Deutschland ein Straftatbestand.
Jede mit falscher Titelbezeichnung versendete Email des Hr. Prof. h.c. @Mologen ist ein Straftatbestand.
Und es gibt nur die Deutung, dass der Vorstand es entweder deckt/begünstigt oder duldet.
.... Die Duldung eines bekannten Straftatbestandes könnte ebenfalls als Straftatbestand gewertet werden.
Im Juli war dem Vorstand der Straftatbestand bekannt.
Sollte der Vorstand das Wissen um das Thema leugnen, dürfte der Beweis leicht zu führen sein.
Na jetzt viel Spaß beim Löschen meines postings,
bei der Bereinigung der Homepage und
beim Einsammeln der Visitenkarten.
Grüße nach Berlin
§132a StGB:
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. (...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Ich verweise auf die korrekte Führung des Titels auf der Homepage des Hr. humoris causa Hübner:
http://www.huebner-unternehmenskommunikation.de/Impressum/im…
Im Vergleich dazu die seit Wochen unveränderte Darstellung des Prof. Hübner auf der Unternehmenswebseite:
Prof. Peter W. Hübner
Leiter Unternehmenskommunikation
T. +49 - 30 - 84 17 88 - 38
F. +49 - 30 - 84 17 88 - 50
M. +49 (0) 171 - 900 10 77
huebner@mologen.com
http://www.mologen.com/de/presse/presse-kontakt.html
Man kann mir vorwerfen, was man will, aber die Beweisführung eines Straftatbestandes kann nicht eindeutiger sein.
Ich würde anstelle des Herrn Prof humoris causa das Unternehmen verklagen, wenn man mich derartig in Bedrängnis bringt!
Zur Sicherheit dokumentiere ich immer alles, was ich schreibe und sichere die Homepage mit screenshots.
....und der Vorstand liest hier regelmäßig mit, wie mir glaubhaft versichert wurde.
Es sind manchmal die kleinen Dinge, die einen Menschen zu Fall bringen.
Man schaue sich den Film "DIE FIRMA" noch einmal an.
Dort war es der Postbetrug, der ein schwerwiegendes Verbrechen in den USA ist.
Jede einzelne ausgegebene Visitenkarte des Hr. Prof h.c. @Mologen ist in Deutschland ein Straftatbestand.
Jede mit falscher Titelbezeichnung versendete Email des Hr. Prof. h.c. @Mologen ist ein Straftatbestand.
Und es gibt nur die Deutung, dass der Vorstand es entweder deckt/begünstigt oder duldet.
.... Die Duldung eines bekannten Straftatbestandes könnte ebenfalls als Straftatbestand gewertet werden.
Im Juli war dem Vorstand der Straftatbestand bekannt.
Sollte der Vorstand das Wissen um das Thema leugnen, dürfte der Beweis leicht zu führen sein.
Na jetzt viel Spaß beim Löschen meines postings,
bei der Bereinigung der Homepage und
beim Einsammeln der Visitenkarten.
Grüße nach Berlin
Zitat von gimbl:Zitat von pokemon: so ein schwachsinn.
1703 startet bald mit einer ph 3 !!!!!!!
über 90 % aller biotechfirmen bringt NIE ein medikamentenkandidaten in eine zulassungsrelevante klinische phase 3 studie !!!!!!!!!!!!!
ps coba geschädigt?
Hast du einen Kopfschuss??
Das Gleiche hast du um
04.09.13 12:55:19
gepostet.
Mensch gimbl,
reiss dich doch einfach mal zusammen und schreibe nicht so einen Mist.
Hast du einen Kopfschuss??
So etwas geht gar nicht.
Wirklich sehr sehr schäbig.
Zitat von pokemon: so ein schwachsinn.
1703 startet bald mit einer ph 3 !!!!!!!
über 90 % aller biotechfirmen bringt NIE ein medikamentenkandidaten in eine zulassungsrelevante klinische phase 3 studie !!!!!!!!!!!!!
ps coba geschädigt?
Hast du einen Kopfschuss??
Das Gleiche hast du um
04.09.13 12:55:19
gepostet.
so ein schwachsinn.
1703 startet bald mit einer ph 3 !!!!!!!
über 90 % aller biotechfirmen bringt NIE ein medikamentenkandidaten in eine zulassungsrelevante klinische phase 3 studie !!!!!!!!!!!!!
ps coba geschädigt?
1703 startet bald mit einer ph 3 !!!!!!!
über 90 % aller biotechfirmen bringt NIE ein medikamentenkandidaten in eine zulassungsrelevante klinische phase 3 studie !!!!!!!!!!!!!
ps coba geschädigt?
Zitat von acmuc: Zwischen zweifelhaften Beiträgen und strafrechtlich relevanter übler Nachrede ist ein großer Unterschied. WO hat dann überhaupt keine Wahl. Nach geltendem Recht muss WO nach bekannt werden sofort tätig werden. Da verstehe ich WO gut.
Ich lehne Zensieren ebenso ab - werde das ja auch ab und zu - aber was Subsi schreibt übersteigt eine tolerable Grenze.
Bei aller Kritik am Vorstand, (die ich hier wohl als erster und nicht nur hier sondern auch schon vor langem persönlich beim AR geäußert hatte), aber das ist einfach zu viel. So gehts nicht und solches "Dumm daherreden" bewirkt genau das Gegenteil und der Stil macht unglaubwürdig.
Im übrigen verwundert es mich doch, wie auf einmal manche ihr Mäntelchen in den Wind hängen und plötzlich auf den Vorstand einhacken, nur weil sie mit dem Kurs unhzufrieden sind.
Also ich glaube, bei mir ist es schon länger her, dass ich den Vorstand gut fand (wenn dann höchstens ein Beitrag, bei dem ich "umnachtet" war).
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.383.665 von gimbl am 04.09.13 13:55:34Zwischen zweifelhaften Beiträgen und strafrechtlich relevanter übler Nachrede ist ein großer Unterschied. WO hat dann überhaupt keine Wahl. Nach geltendem Recht muss WO nach bekannt werden sofort tätig werden. Da verstehe ich WO gut.
Ich lehne Zensieren ebenso ab - werde das ja auch ab und zu - aber was Subsi schreibt übersteigt eine tolerable Grenze.
Bei aller Kritik am Vorstand, (die ich hier wohl als erster und nicht nur hier sondern auch schon vor langem persönlich beim AR geäußert hatte), aber das ist einfach zu viel. So gehts nicht und solches "Dumm daherreden" bewirkt genau das Gegenteil und der Stil macht unglaubwürdig.
Im übrigen verwundert es mich doch, wie auf einmal manche ihr Mäntelchen in den Wind hängen und plötzlich auf den Vorstand einhacken, nur weil sie mit dem Kurs unhzufrieden sind.
Ich lehne Zensieren ebenso ab - werde das ja auch ab und zu - aber was Subsi schreibt übersteigt eine tolerable Grenze.
Bei aller Kritik am Vorstand, (die ich hier wohl als erster und nicht nur hier sondern auch schon vor langem persönlich beim AR geäußert hatte), aber das ist einfach zu viel. So gehts nicht und solches "Dumm daherreden" bewirkt genau das Gegenteil und der Stil macht unglaubwürdig.
Im übrigen verwundert es mich doch, wie auf einmal manche ihr Mäntelchen in den Wind hängen und plötzlich auf den Vorstand einhacken, nur weil sie mit dem Kurs unhzufrieden sind.
ja, das mit der Löscherei durch die Mods finde ich auch überflüssig. Aber die Rocker waren halt schon immer cooler als die Mods....