Abfindungsspekulation 200 % Gewinn mit ZEAG??? (Seite 6)
eröffnet am 17.01.06 17:33:12 von
neuester Beitrag 15.04.24 13:18:14 von
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Einladung für HV am 21.05.2019 liegt nun zwischenzeitlich vor. Habe mich noch nicht endgültig entschieden, ob ich einen Besuch abstatte.
Wer geht sonst hin?
Befürchte irgendwie, dass ich nach dem Besuch eher frustrierter wie vorher bin.
Aber insgeheim habe ich schon vor, durch "nervige" Fragen ein wenig zum HV-Ablauf beizutragen.
Ich muss mir aber vorher noch den Geschäftsbericht durchlesen.
In Heilbronn ist heuer die Bundesgartenschau.
Beginn der HV ist um 10:30h; dann wird das Ende sicher vor 13h sein. Hat jemand Erfahrung zum Ablauf der HV der Vorjahre?
Wer geht sonst hin?
Befürchte irgendwie, dass ich nach dem Besuch eher frustrierter wie vorher bin.
Aber insgeheim habe ich schon vor, durch "nervige" Fragen ein wenig zum HV-Ablauf beizutragen.
Ich muss mir aber vorher noch den Geschäftsbericht durchlesen.
In Heilbronn ist heuer die Bundesgartenschau.
Beginn der HV ist um 10:30h; dann wird das Ende sicher vor 13h sein. Hat jemand Erfahrung zum Ablauf der HV der Vorjahre?
Als Grund für das schwache Ergebnis werden auf S.44 im Geschäftsbericht Sonderfaktoren aus dem Strombezug vom GKN angegeben, außerdem ist ein konkreter Umsatz- und Ergebnisausblick mit Prognosezahlen für 2019 auf Seite 44.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.612.030 von Muckelius am 11.01.19 17:31:30heute wurde die Tagesordnung der kommenden Hauptversammlung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dividende wird gesenkt. Vorschlag,0,65 Euro pro Aktie.
Geschäftsbericht ist ebenfalls online, zu finden unter:
https://www.zeag-energie.de/investoren.html
Geschäftsbericht ist ebenfalls online, zu finden unter:
https://www.zeag-energie.de/investoren.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.207.504 von honigbaer am 13.11.18 22:28:24die können es nicht lassen...
Heute wurde im Bundesanzeiger schon wieder ein Kaufangebot der ACON Actienbank AG veröffentlicht. Dieses mal bieten die 45 Euro je Zeag-Aktie
Ohne Worte...
Geldkurs bei Valora liegt bei 70,20 Euro für 100 Stück. Letzter Umsatz zum Kurs von 80 Euro
Heute wurde im Bundesanzeiger schon wieder ein Kaufangebot der ACON Actienbank AG veröffentlicht. Dieses mal bieten die 45 Euro je Zeag-Aktie
Ohne Worte...
Geldkurs bei Valora liegt bei 70,20 Euro für 100 Stück. Letzter Umsatz zum Kurs von 80 Euro
Gute Idee.
Allerdings müssen das ja dann auch die Mitaktionäre erdulden, die unter dem Delisting genauso leiden.
Man müsste eher einen effizienten und kostenlosen Handel zwischen den Aktionären organisieren, nicht so teuer und umständlich, wie bei Valora. Sind ja sicher nicht so wenige Zeag Aktionäre, die betroffen sind.
Und die Gesellschaft selbst oder die Mutter könnte ja auch vernünftige Kaufangebote veröffentlichen, damit die Bauernfänger es nicht so leicht haben.
Dann noch bei der Politik intervenieren, hat mein abgeordneter den Aktionärsschutz für Minderheitsaktionäre und die Delistingproblematik überhaupt auf dem Radar? Und natürlich den Versorger wechseln, wer so mit den Aktionären umspringt, kann den ethischen anforderungen, die ich an meine Lieferanten stelle keinesfalls genügen. Es gibt ja genug andere Anbieter.
Allerdings müssen das ja dann auch die Mitaktionäre erdulden, die unter dem Delisting genauso leiden.
Man müsste eher einen effizienten und kostenlosen Handel zwischen den Aktionären organisieren, nicht so teuer und umständlich, wie bei Valora. Sind ja sicher nicht so wenige Zeag Aktionäre, die betroffen sind.
Und die Gesellschaft selbst oder die Mutter könnte ja auch vernünftige Kaufangebote veröffentlichen, damit die Bauernfänger es nicht so leicht haben.
Dann noch bei der Politik intervenieren, hat mein abgeordneter den Aktionärsschutz für Minderheitsaktionäre und die Delistingproblematik überhaupt auf dem Radar? Und natürlich den Versorger wechseln, wer so mit den Aktionären umspringt, kann den ethischen anforderungen, die ich an meine Lieferanten stelle keinesfalls genügen. Es gibt ja genug andere Anbieter.
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.224.129 von Muckelius am 28.06.17 19:57:46
42,50 Euro pro Aktie werden geboten....
Kaufangebot läuft heute aus, für maximal 2000 Aktien handelnrt.
Die handeln nach dem Prinzip "Jeden Tag steht ein Dummer auf....."
Da mich die Umstände mit dem Delisting dauerhaft ärgern, werde ich zur Strafe für die Gesellschaft im nächsten Jahr deren HV aufsuchen. Damit der Muttergesellschaft die Lust auf weitere HV's vergeht, kann ich ja mal eine Unmenge von Fragen dort platzieren, und die Versammlung in die Länge ziehen.
Wer geht sonst noch nach Heilbronn?
Abzockerangebot
....mir flatterte wieder mal ein "Abzockerkaufangebot", diesmal von der ACON Aktienbank AG, Müchen zu. 42,50 Euro pro Aktie werden geboten....
Kaufangebot läuft heute aus, für maximal 2000 Aktien handelnrt.
Die handeln nach dem Prinzip "Jeden Tag steht ein Dummer auf....."
Da mich die Umstände mit dem Delisting dauerhaft ärgern, werde ich zur Strafe für die Gesellschaft im nächsten Jahr deren HV aufsuchen. Damit der Muttergesellschaft die Lust auf weitere HV's vergeht, kann ich ja mal eine Unmenge von Fragen dort platzieren, und die Versammlung in die Länge ziehen.
Wer geht sonst noch nach Heilbronn?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.891.630 von Huusmeister am 02.06.18 10:14:54HV Bericht von gsc-research.de ist über valora kostenlos verfügbar. Siehe:
https://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007816001
https://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007816001
Ist wer am Dienstag in Heilbronn und kann von der HV berichten ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.592.656 von Muckelius am 20.04.18 16:41:55und aus dem heutigen Bundesanzeiger:
ZEAG Energie AG
Heilbronn
ISIN: DE0007816001/WKN: 781 600
Einberufung der Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
129. ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 5. Juni 2018
um 10:30 Uhr
in das
Konzert- und Kongresszentrum „Harmonie“
Theodor-Heuss-Saal
Allee 28
74072 Heilbronn
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 12. April 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 13.897.502,63 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 3,55 € je dividendenberechtigter Stückaktie
13.411.900,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 485.602,63 €
__________________
Bilanzgewinn 13.897.502,63 €
==============
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. Juni 2018.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer zu wählen.
6.
Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Satz 1 Nr. 1 u. 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Beschluss fasst.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a)
Aurély Alemany, Bad Homburg
Leiterin Vertrieb der Yello Strom GmbH,
b)
Klaus Brändle, Filderstadt,
Leiter kaufm. Angelegenheiten der Netze BW GmbH,
c)
Harry Mergel, Heilbronn
Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
d)
Steffen Ringwald, Pfinztal
Geschäftsführer EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH
e)
Helmut Schnieders, Walzbachtal
Leiter Bewertung & Beteiligungscontrolling der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
f)
Dr. Johannes Zügel, Stuttgart
Leiter Beteiligungsmanagement der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG zu wählen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 15. Mai 2018 (d.h. 15.05.2018, 0:00 Uhr – sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf die Zahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2018 (d.h. 29.05.2018, 24:00 Uhr) unter einer der folgenden Adressen zugehen:
ZEAG Energie AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
oder Telefax: +49 711 – 127 792 64
oder E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes vornimmt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dar.
2.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) an der Anmeldung vorweist.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an eine der folgenden Adressen übermitteln:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
oder Telefax: +49 7131 610-1050
oder E-Mail: info@zeag-energie.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, wird darum gebeten, dass diese der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 1. Juni 2018 (d.h. 01.06.2018, 24:00 Uhr) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
3.
Anträge und Wahlvorschläge nach den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
oder Telefax: +49 7131 610–1050
oder E-Mail: info@zeag-energie.de
Bis spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2018 (24:00 Uhr) unter einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
4.
Hinweis auf zugängliche Informationen
Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der Adresse
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
eine Internetseite eingerichtet.
Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung der Hauptversammlung zahlreiche Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere der Text der Einberufung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen, zugänglich. Dort sind auch alle für die Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Formulare bereitgestellt. Die Unterlagen und Formulare werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter der vorgenannten Internetadresse bereitgestellten Unterlagen und Formularen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen sind zur Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der ZEAG Energie AG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn, ausgelegt.
Auf Verlangen wird unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt, die angefordert werden kann unter:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
Telefon: +49 7131 610–1000
Telefax: +49 7131 610–1050
E-Mail: info@zeag-energie.de
Heilbronn, im April 2018
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
ZEAG Energie AG
Heilbronn
ISIN: DE0007816001/WKN: 781 600
Einberufung der Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
129. ordentlichen Hauptversammlung
am
Dienstag, den 5. Juni 2018
um 10:30 Uhr
in das
Konzert- und Kongresszentrum „Harmonie“
Theodor-Heuss-Saal
Allee 28
74072 Heilbronn
I. Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend § 172 AktG am 12. April 2018 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort näher erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ZEAG Energie AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 13.897.502,63 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 3,55 € je dividendenberechtigter Stückaktie
13.411.900,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 485.602,63 €
__________________
Bilanzgewinn 13.897.502,63 €
==============
Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 8. Juni 2018.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer zu wählen.
6.
Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Satz 1 Nr. 1 u. 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit aller sechs von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählten Anteilseignervertreter endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Beschluss fasst.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a)
Aurély Alemany, Bad Homburg
Leiterin Vertrieb der Yello Strom GmbH,
b)
Klaus Brändle, Filderstadt,
Leiter kaufm. Angelegenheiten der Netze BW GmbH,
c)
Harry Mergel, Heilbronn
Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
d)
Steffen Ringwald, Pfinztal
Geschäftsführer EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH
e)
Helmut Schnieders, Walzbachtal
Leiter Bewertung & Beteiligungscontrolling der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
f)
Dr. Johannes Zügel, Stuttgart
Leiter Beteiligungsmanagement der
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG zu wählen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und hat sich auf den Beginn des 15. Mai 2018 (d.h. 15.05.2018, 0:00 Uhr – sog. „Nachweisstichtag“) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf die Zahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien in der Hauptversammlung nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens zum Ablauf des 29. Mai 2018 (d.h. 29.05.2018, 24:00 Uhr) unter einer der folgenden Adressen zugehen:
ZEAG Energie AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
oder Telefax: +49 711 – 127 792 64
oder E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes werden in der Regel durch das depotführende Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes vornimmt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der vorgenannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung ausgestellt und zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts dar.
2.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 17 Abs. 3 der Satzung der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere Person oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) an der Anmeldung vorweist.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an eine der folgenden Adressen übermitteln:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
oder Telefax: +49 7131 610-1050
oder E-Mail: info@zeag-energie.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, wird darum gebeten, dass diese der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 1. Juni 2018 (d.h. 01.06.2018, 24:00 Uhr) zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B. das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
3.
Anträge und Wahlvorschläge nach den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, der nicht begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft zu richten:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
oder Telefax: +49 7131 610–1050
oder E-Mail: info@zeag-energie.de
Bis spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2018 (24:00 Uhr) unter einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
4.
Hinweis auf zugängliche Informationen
Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der Adresse
https://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
eine Internetseite eingerichtet.
Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung der Hauptversammlung zahlreiche Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, insbesondere der Text der Einberufung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen, zugänglich. Dort sind auch alle für die Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Formulare bereitgestellt. Die Unterlagen und Formulare werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter der vorgenannten Internetadresse bereitgestellten Unterlagen und Formularen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft oder vorübergehend nicht möglich ist, besteht zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen sind zur Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der ZEAG Energie AG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn, ausgelegt.
Auf Verlangen wird unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt, die angefordert werden kann unter:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
Telefon: +49 7131 610–1000
Telefax: +49 7131 610–1050
E-Mail: info@zeag-energie.de
Heilbronn, im April 2018
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 55.477.968 von Maul-Taeschle am 08.08.17 10:14:19aus dem Bundeanzeiger vom 12.04.18
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der ZEAG Energie AG
Wertpapierkennnummer 781600, ISIN: DE0007816001
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der ZEAG Energie AG an, deren Aktien (WKN 781600, ISIN: DE0007816001) zu einem Preis von 43,75 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 5.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte vorher anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 11.05.2018, 18:00 Uhr.
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 11.05.2018, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 12.04.2018
Der Vorstand
Taunus Capital Management AG
Frankfurt am Main
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der ZEAG Energie AG
Wertpapierkennnummer 781600, ISIN: DE0007816001
Die Taunus Capital Management AG, Frankfurt am Main, bietet den Aktionären der ZEAG Energie AG an, deren Aktien (WKN 781600, ISIN: DE0007816001) zu einem Preis von 43,75 EUR je Aktie zu erwerben. Das Angebot ist auf 5.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte vorher anfragen. Im Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 11.05.2018, 18:00 Uhr.
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 11.05.2018, 18:00 Uhr gegenüber der Taunus Capital Management AG, Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt a.M., Telefon: (069) 710 455 486, Telefax: (069) 509 528 1020, www.taunus-capital.de, zu erklären, und die Aktien auf das Depot der Taunus Capital Management AG, Depot-Nr. 852 292 002 bei der Bank Schilling, BLZ 790 320 38, zu übertragen. Dabei fungiert die Bank Schilling nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der Taunus Capital Management AG. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu benennendes Bankkonto überwiesen.
Frankfurt, 12.04.2018
Der Vorstand
02.04.24 · Valora Effekten Handel · ZEAG Energie Akt |
07.07.23 · Valora Effekten Handel · ZEAG Energie Akt |