Greenwich-auf dem Weg zu neuen Höhen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.02.06 00:37:11 von
neuester Beitrag 05.05.15 11:44:17 von
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16,900 | -11,25 | |
0,7500 | -14,29 | |
26,00 | -16,13 |
...ich fang mal so an:habt ihr den Chart gesehen ?...Aktie gibts knapp unter Buchwert...kaum Umsätze...in Nebenwertejournal Nr.12/05 als aussichtsreich erwähnt...noch jemand interessiert???...
klares nein
[posting]20.147.291 von Papasimon am 11.02.06 04:16:48[/posting]...o.k....schönes Wochenende...
...schon lustig,was hier läuft...und weiter Totenstille...
...wow ,in Berlin wollte einer seine Freundin zum Essen einladen: 138*0.84= 115,92€ - Gebühren; ich glaub DER Abend wird nix...
...auf Schleichfahrt gen Norden...
Die hohen Umsätze deuten auf etwas größeres hin.
Durch die laufenden Aktienrückkaufprogramme werden die freien Aktien immer geringer. Ferner ist davon auszugehen, dass es bei einigen Beteiligungen sehr positive Überraschungen geben wird.
Unter 2 € ist die Aktie noch spottbillig.
Durch die laufenden Aktienrückkaufprogramme werden die freien Aktien immer geringer. Ferner ist davon auszugehen, dass es bei einigen Beteiligungen sehr positive Überraschungen geben wird.
Unter 2 € ist die Aktie noch spottbillig.
[posting]20.584.256 von HAUBO am 08.03.06 20:57:08[/posting]...danke Haubo...in diese Richtung gehen auch meine Gedanken...es treten nun vermehrt Umsätze an verschiedenen Börsenplätzen auf...die Lunte brennt...
Was für ein Quatsch "unter 2 Euro ist die Aktie noch spottbillig":
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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13.03.2006
Die Greenwich Beteiligungen AG wird das Geschäftsjahr 2005 voraussichtlich
mit einem Jahresfehlbetrag von Euro 1,6 Mio. abschließen.
Ausschlaggebend hierfür waren im wesentlichen die nicht Cash wirksamen Abschreibungen auf Venturi und
der mit Venturi verbundene Verschmelzungsverlust sowie die Wertberichtigungen auf Aluxor und LTT.
1) Bis dato wurde ein Gewinn kommuniziert.
2) Alle anderen VCs machten in 2004 oder zumindest 2005 Gewinn, Greenwich jedoch
- 1,4 Mio Verlust in 2004
- 1,6 Mio Verlust in 2005.
3) Der Kurs stieg wahrscheinlich nur aufgrund des anhaltenden Aktienrückkaufs.
4) GSC-Research nach HV: "Die Überprüfung des Geschäftsmodells durch die
Verwaltung erscheint angesichts des Verhältnisses der Kosten zum Anlagevolumen durchaus berechtigt":
Aktuell dürften lediglich noch rd. 7,5 Mio Anlagevermögen vorhanden sein.
Die Kosten von 0,6 MIo machen alleine 8 Prozent des Anlagevermögens aus ...........
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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13.03.2006
Die Greenwich Beteiligungen AG wird das Geschäftsjahr 2005 voraussichtlich
mit einem Jahresfehlbetrag von Euro 1,6 Mio. abschließen.
Ausschlaggebend hierfür waren im wesentlichen die nicht Cash wirksamen Abschreibungen auf Venturi und
der mit Venturi verbundene Verschmelzungsverlust sowie die Wertberichtigungen auf Aluxor und LTT.
1) Bis dato wurde ein Gewinn kommuniziert.
2) Alle anderen VCs machten in 2004 oder zumindest 2005 Gewinn, Greenwich jedoch
- 1,4 Mio Verlust in 2004
- 1,6 Mio Verlust in 2005.
3) Der Kurs stieg wahrscheinlich nur aufgrund des anhaltenden Aktienrückkaufs.
4) GSC-Research nach HV: "Die Überprüfung des Geschäftsmodells durch die
Verwaltung erscheint angesichts des Verhältnisses der Kosten zum Anlagevolumen durchaus berechtigt":
Aktuell dürften lediglich noch rd. 7,5 Mio Anlagevermögen vorhanden sein.
Die Kosten von 0,6 MIo machen alleine 8 Prozent des Anlagevermögens aus ...........
Ich gehe davon aus, dass die übrigen Beteiligungen gut gewirtschaftet haben, was eine Erhöhung des Buchwertes zur Folge hat.
@HAUBO:
Wenn der Buchwert erhöht wäre, hätte das Unternehmen keinen
Jahresfehlbetrag "aufgrund von Abschreibungen" ausweisen müssen.
Die Formulierung ist übrigens täuschend:
Für ihr geringes Anlagevermögen sind die Verwaltungskosten dieses MINI-VC-Gesellschaft unangemessen hoch.
Auch deshalb der Fehlbetrag.
Absolut dominierend im Beteiligungs-Portefolio ist ein Anteil an der Softwarefirma Matrix42.
Ganz offensichtlich ist der auf der HV angekündigte Exist an einen "Strategischen Investor" nicht geschehen.
Wie sich matrix42 operativ entwickelt, ist nicht klar.
Der letzte "Mailstone" des Unternehmens stammt aus dem Jahr 2004.
Für Software-Unternehmen ist dies ungewöhnlich.
Wenn der Buchwert erhöht wäre, hätte das Unternehmen keinen
Jahresfehlbetrag "aufgrund von Abschreibungen" ausweisen müssen.
Die Formulierung ist übrigens täuschend:
Für ihr geringes Anlagevermögen sind die Verwaltungskosten dieses MINI-VC-Gesellschaft unangemessen hoch.
Auch deshalb der Fehlbetrag.
Absolut dominierend im Beteiligungs-Portefolio ist ein Anteil an der Softwarefirma Matrix42.
Ganz offensichtlich ist der auf der HV angekündigte Exist an einen "Strategischen Investor" nicht geschehen.
Wie sich matrix42 operativ entwickelt, ist nicht klar.
Der letzte "Mailstone" des Unternehmens stammt aus dem Jahr 2004.
Für Software-Unternehmen ist dies ungewöhnlich.
@Merrill
...normalerweise lese ich deine Beiträge sehr gerne, weil sie im Gegensatz zu vielen anderen sehr fundiert sind, aber heute liegst du teilweise daneben!
zu 1) ein ausgeglichenes Ergebnis wurde kommuniziert
zu 2) alle anderen VCs machten in 2004 und 2005 Gewinn? mir sind einige mit Verlusten bekannt!!
zu 3) da würde ich mal bei der Gesellschaft anrufen
zu 4) da liegst du richtig, jedoch schau dir mal die Entwicklung der Greenwich-Beteiligungen CCP!!!, G Data!!, Matrix42! und der tribe!! an (die Ausrufezeichen haben hier durchaus einen Sinn), sicher ist die Aktie unter 2 Euro nicht spottbillig wie von einem anderen User geschrieben, aber auf aktuellem Kursniveau sicher nicht teuer
@HAUBO: auch das stimmt nicht, denn der Buchwert (nach HGB) steigt durch ein erfolgreiches Wirtschaften der Beteiligungen normalerweise nicht (die Ausnahme will ich hier nicht darlegen)!!
Grüße
ilsubstanzinvestore
...normalerweise lese ich deine Beiträge sehr gerne, weil sie im Gegensatz zu vielen anderen sehr fundiert sind, aber heute liegst du teilweise daneben!
zu 1) ein ausgeglichenes Ergebnis wurde kommuniziert
zu 2) alle anderen VCs machten in 2004 und 2005 Gewinn? mir sind einige mit Verlusten bekannt!!
zu 3) da würde ich mal bei der Gesellschaft anrufen
zu 4) da liegst du richtig, jedoch schau dir mal die Entwicklung der Greenwich-Beteiligungen CCP!!!, G Data!!, Matrix42! und der tribe!! an (die Ausrufezeichen haben hier durchaus einen Sinn), sicher ist die Aktie unter 2 Euro nicht spottbillig wie von einem anderen User geschrieben, aber auf aktuellem Kursniveau sicher nicht teuer
@HAUBO: auch das stimmt nicht, denn der Buchwert (nach HGB) steigt durch ein erfolgreiches Wirtschaften der Beteiligungen normalerweise nicht (die Ausnahme will ich hier nicht darlegen)!!
Grüße
ilsubstanzinvestore
...mit der Unternehmensmeldung gab es keinerlei Kursdruck...das Interesse an der Aktie ist gleich NULL...und das mit diesem Chartbildchen...
Das aktuelle Kursniveau von 1,15 Euro fand auch der Vorstandsvorsitzende
angesichts der äusserst mageren Aussichten als zu hoch ein.
Entsprechend verkaufte er aktuell massiv Aktien:
Datum Name Funktion Verkauf Aktienzahl Preis Gesamtpreis
25.04.2006 Alexander Menche V V 10.000 1,15 11.500
24.04.2006 Alexander Menche V V 15.400 1,15 17.710
21.04.2006 Alexander Menche V V 40.000 1,15 46.000
(Quelle: www. insiderdaten.de)
Nach seinem letzten Grossverkauf fiel der Kurs "überraschenderweise"
ebenfalls innerhalb weniger Monate um über 30 Prozent.
angesichts der äusserst mageren Aussichten als zu hoch ein.
Entsprechend verkaufte er aktuell massiv Aktien:
Datum Name Funktion Verkauf Aktienzahl Preis Gesamtpreis
25.04.2006 Alexander Menche V V 10.000 1,15 11.500
24.04.2006 Alexander Menche V V 15.400 1,15 17.710
21.04.2006 Alexander Menche V V 40.000 1,15 46.000
(Quelle: www. insiderdaten.de)
Nach seinem letzten Grossverkauf fiel der Kurs "überraschenderweise"
ebenfalls innerhalb weniger Monate um über 30 Prozent.
Aktienverkäufe von Vorstandsvorsitzenden sind immer ein äusserst zuverlässiger Indikator für schlechte Geschäftszahlen:
Greenwich verkündete aktuell einen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr von -1.609 (Vj.: -1.449) TEUR.
Greenwich verkündete aktuell einen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr von -1.609 (Vj.: -1.449) TEUR.
Jetzt ist er allerdings wieder auf der Kaeuferseite:
Greenwich Beteiligungen AG Alexander Menche 18.07.2006 K 10.000 0,85
Greenwich Beteiligungen AG Alexander Menche 18.07.2006 K 10.000 0,85
Aktuell liegen an drei Börsenplätzen (Frankfurt, Xetra und Düsseldorf) jeweils 50.000 Stücke zu 0,90 EUR im Bid - schon recht ungewöhnlich! Wenn man diese Kauforders als Indikator für die Höhe des Veräußerungsgewinns nimmt, den Greenwich vor kurzem verbuchen konnte (und in einer dürren Mitteilung leider nicht genannt hat), dürfte hier noch eine Überraschung im Raum stehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 25.460.298 von Herbert H am 16.11.06 15:44:07Der Buchwert lag jedenfalls zum 31.12.05 bei 431 T€
In den Gj 2004 und 2005 hat G Data jeweils einen Überschuß von rund 2,7 Mio erzielt. Legte man (beispielhaft) ein KGV von 10 zugrunde, brächte der 6,02%-Anteil von Greenwich einen Erlös von 1,6 Mio
hier passiert fast das gleiche wie bei equitrust geschehen ist, dieses jahr wurde bei 1 euro gekauft wie verrückt dannnach einiger zeit wurde der kurs auf 4 euro hoch katapultiert und kurz danach ein übernahmeangebot bei 4 euro 10 cent vom hauptaktionär gemacht der faire wert der aktie aber meiner meinung nach immer noch zu wenig deshalb bestimmt keine aussage zum erlös der verkauften beteiligung !!!!!!!!!!!
ist ja unglaublich dass hier einer wartet auf 122000 stk und dass die auch noch zu seinem limit bedient wurden so ein glückspilz da kommt noch grosses;
19.12.2006
Die Greenwich Beteiligungen AG hat ihren 20%-Anteil an der Tribe Technologies GmbH an einen strategischen Investor veräußert. Die Transaktion liegt oberhalb des Buchwertes und wird sich somit positiv auf das Ergebnis 2006 der Greenwich Beteiligungen AG auswirken.
http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
Die Greenwich Beteiligungen AG hat ihren 20%-Anteil an der Tribe Technologies GmbH an einen strategischen Investor veräußert. Die Transaktion liegt oberhalb des Buchwertes und wird sich somit positiv auf das Ergebnis 2006 der Greenwich Beteiligungen AG auswirken.
http://isht.comdirect.de/html/news/actual/main.html?sNewsId=…
hallo zusammen,
kann mir jmd kurz erzählen, weshalb dem vorstand auf der letzten hv die entlastung verweigert wurde?
und weiss jmd etwas darüber, wie die mündl. verhandlung anfang januar bzgl. der ermächtigung zum kauf eigener aktien ausgegangen ist?
vielen dank im voraus.
gruß
myschkin
kann mir jmd kurz erzählen, weshalb dem vorstand auf der letzten hv die entlastung verweigert wurde?
und weiss jmd etwas darüber, wie die mündl. verhandlung anfang januar bzgl. der ermächtigung zum kauf eigener aktien ausgegangen ist?
vielen dank im voraus.
gruß
myschkin
Das Landgericht Frankfurt am Main hat unter dem Aktenzeichen 3-5 O 188/06 folgendes Anerkenntnisurteil erlassen:
„Es wird festgestellt, das der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 31.08.2006 zum Tagesordnungspunkt 6, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Beklagten zu erwerben und zu bestimmten, im Beschluss im einzelnen aufgeführten Zwecken zu veräußern, nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.“
Quelle: eBundesanzeiger von heute
„Es wird festgestellt, das der Beschluss der Hauptversammlung der Beklagten vom 31.08.2006 zum Tagesordnungspunkt 6, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Beklagten zu erwerben und zu bestimmten, im Beschluss im einzelnen aufgeführten Zwecken zu veräußern, nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.“
Quelle: eBundesanzeiger von heute
Vorläufiges Ergebnis 2006
27.02.2007
Der vorläufige Jahresüberschuss der Greenwich Beteiligungen AG per
31. Dezember 2006 beläuft sich auf 1,7 Mio. Euro. Wesentlich
beeinflusst wurde das Ergebnis durch die Veräußerungserlöse aus den
Beteiligungen an der G Data Software AG, Bochum, sowie der Tribe
Technologies GmbH, Frankfurt.
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 27.02.2007 11:09:12
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Greenwich Beteiligungen AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Ariane Seeger
Tel.: +49 (0)69 970989 16
E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111
WKN: 126211
Börsen: Börse Berlin-Bremen / Geregelter Markt
Börse Düsseldorf / Geregelter Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt/General
Standard
27.02.2007
Der vorläufige Jahresüberschuss der Greenwich Beteiligungen AG per
31. Dezember 2006 beläuft sich auf 1,7 Mio. Euro. Wesentlich
beeinflusst wurde das Ergebnis durch die Veräußerungserlöse aus den
Beteiligungen an der G Data Software AG, Bochum, sowie der Tribe
Technologies GmbH, Frankfurt.
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc 27.02.2007 11:09:12
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ots Originaltext: Greenwich Beteiligungen AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Ariane Seeger
Tel.: +49 (0)69 970989 16
E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111
WKN: 126211
Börsen: Börse Berlin-Bremen / Geregelter Markt
Börse Düsseldorf / Geregelter Markt
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt/General
Standard
bei ca 19 cent gewinn pro aktie sind das immerhin ein kgv von unter 5 das wäre eine neue frick kanone aber leider macht die company zu wenig öffentlichkeitsarbeit schau mer mal
Naja, hier wurde Tafelsilber verkauft. Mit operativem Gewinn hat das wenig zu tun.
huch! umsätze so früh am morgen? wie kommt\'s?
gruß
myschkin
gruß
myschkin
neben den bestandteilen des geschäftsberichts 06 auf der homepage (den kompletten bericht konnte ich entgegen der heutigen meldung *noch* nicht auf der hp finden) ist seit gestern auch die hv-einladung verfügbar.
siehe hier: https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
gruß
myschkin
siehe hier: https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.…
gruß
myschkin
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.914.986 von myschkin am 20.04.07 11:50:56M. E. sind die News eher enttäuschend. Hoffnung gibt allenfalls der vage Hinweis, dass sich die Aktionärsstruktur einmal ändern könnte.
naja, kommt darauf an, was man erwartet hat.
bin mal gespannt, ob das mit dem verkauf der bth-grundstücke dann in diesem jahr mal klappt. mit hr. opitz hat man doch eigtl. einen kompetenten mann im ar.
ich denke bei ausgewiesenen 95 cent ek/aktie kann man hier wohl momentan auch nicht so viel falsch machen.
gruß
myschkin
bin mal gespannt, ob das mit dem verkauf der bth-grundstücke dann in diesem jahr mal klappt. mit hr. opitz hat man doch eigtl. einen kompetenten mann im ar.
ich denke bei ausgewiesenen 95 cent ek/aktie kann man hier wohl momentan auch nicht so viel falsch machen.
gruß
myschkin
Ist ja nicht besonders viel los hier.
Hab mir vor ein paar Tagen ein paar ins Depot gelegt.
Macht eigentlich nen ordentlichen Eindruck die Firma. Mal die HV im Juni abwarten.
Gruß
Hab mir vor ein paar Tagen ein paar ins Depot gelegt.
Macht eigentlich nen ordentlichen Eindruck die Firma. Mal die HV im Juni abwarten.
Gruß
auf der homepage www.greenwich-ag.de ist seit heute der bericht zum ersten quartal abrufbar.
gruß
myschkin
gruß
myschkin
... und der ''chef'' kauft weiter zu.
wenn ich es richtig sehe, liegt da auch noch ne order über weitere 30 k im bid.
gruß
myschkin
18.05.2007
Frankfurt (euro adhoc) - Personenbezogene Daten:
--------------------------------------------------------------------------------
Mitteilungspflichtige Person:
-----------------------------
Name: Alexander Menche
(natürliche Person)
Ansprechpartner/Rufnummer:
Ariane Seeger
Tel.: +49 (0)69 970989 16
E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Grund der Mitteilungspflicht:
------------------------------
Grund: Angegebene Person hat Führungsaufgaben
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zur Transaktion:
--------------------------------------------------------------------------------
Transaktion:
------------
Bezeichnung: Aktie
ISIN: DE0001262111
Geschäftsart: Kauf
Datum: 18.05.2007
Stückzahl: 13307
Währung: Euro
Kurs/Preis: 0,92000
Gesamtvolumen: 12.242,44000
Börsenplatz: Frankfurt
Erläuterung:
wenn ich es richtig sehe, liegt da auch noch ne order über weitere 30 k im bid.
gruß
myschkin
18.05.2007
Frankfurt (euro adhoc) - Personenbezogene Daten:
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Mitteilungspflichtige Person:
-----------------------------
Name: Alexander Menche
(natürliche Person)
Ansprechpartner/Rufnummer:
Ariane Seeger
Tel.: +49 (0)69 970989 16
E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Grund der Mitteilungspflicht:
------------------------------
Grund: Angegebene Person hat Führungsaufgaben
Funktion: Geschäftsführendes Organ
Angaben zur Transaktion:
--------------------------------------------------------------------------------
Transaktion:
------------
Bezeichnung: Aktie
ISIN: DE0001262111
Geschäftsart: Kauf
Datum: 18.05.2007
Stückzahl: 13307
Währung: Euro
Kurs/Preis: 0,92000
Gesamtvolumen: 12.242,44000
Börsenplatz: Frankfurt
Erläuterung:
falls es jmd interessiert, die hj-zahlen liegen vor:
http://www.greenwich-ag.de/pdf/gb/HJ-2007_Internet.pdf
gruß
myschkin
http://www.greenwich-ag.de/pdf/gb/HJ-2007_Internet.pdf
gruß
myschkin
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.338.144 von myschkin am 30.08.07 09:41:07tut es, danke für den Hinweis
gibt das anlass zur hoffnung, dass sich die aktionärslager doch nochmal irgendwann zusammenraufen?
gruß
myschkin
06.11.2007 17:14
euro adhoc: Greenwich Beteiligungen AG (deutsch)
euro adhoc: Greenwich Beteiligungen AG (Nachrichten) / Vorstand/Personalie / Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Verlängerung des Vorstandsvertrages von Alexander Menche bis zum 31.12.2011
-------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
06.11.2007
In seiner Sitzung am 6. November 2007 hat der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG den Vorstandsvertrag von Herrn Alexander Menche um weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Rückfragehinweis: Ariane Seeger Tel.: +49 (0)69 970989 16 E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 06.11.2007 16:36:24 -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14 D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX: +49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW: http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Geregelter Markt: Börse Berlin, Börse Düsseldorf, Geregelter Markt/General Standard: Börse Frankfurt Sprache: Deutsch
gruß
myschkin
06.11.2007 17:14
euro adhoc: Greenwich Beteiligungen AG (deutsch)
euro adhoc: Greenwich Beteiligungen AG (Nachrichten) / Vorstand/Personalie / Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Verlängerung des Vorstandsvertrages von Alexander Menche bis zum 31.12.2011
-------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
06.11.2007
In seiner Sitzung am 6. November 2007 hat der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG den Vorstandsvertrag von Herrn Alexander Menche um weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Rückfragehinweis: Ariane Seeger Tel.: +49 (0)69 970989 16 E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc 06.11.2007 16:36:24 -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14 D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX: +49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW: http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Geregelter Markt: Börse Berlin, Börse Düsseldorf, Geregelter Markt/General Standard: Börse Frankfurt Sprache: Deutsch
sie lebt noch ...
gruß
myschkin
Reality Capital Partners AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Reality Capital Partners AG (News) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
05.02.2008
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die Greenwich Beteiligungen AG Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.01.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Reality Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007240004, WKN: 724000 am 31.01.2008 durch Aktien die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,882% (das entspricht 300000 Stimmrechten) beträgt.
05.02.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>
-------------------------------------------------------------------- -------
Sprache: Deutsch Emittent: Reality Capital Partners AG Am Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.rcp.ag.
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
-------------------------------------------------------------------- -------
ISIN DE0007240004
gruß
myschkin
Reality Capital Partners AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Reality Capital Partners AG (News) / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
05.02.2008
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- -------
Die Greenwich Beteiligungen AG Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.01.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Reality Capital Partners AG, Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007240004, WKN: 724000 am 31.01.2008 durch Aktien die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 5,882% (das entspricht 300000 Stimmrechten) beträgt.
05.02.2008 <a href="http://www.dgap.de">Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP</a>
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Sprache: Deutsch Emittent: Reality Capital Partners AG Am Opernplatz 2 60313 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.rcp.ag.
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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ISIN DE0007240004
euro adhoc: Greenwich Beteiligungen AG (deutsch)
09.04.2008
Der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG hat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss 2007 gebilligt, er ist damit festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2007 beträgt TEur -284 (Vj. Überschuss in Höhe von TEur 1.613). Wesentlich beeinflusst wurde das Ergebnis durch die vollständige Abschreibung auf die Venturi Technologies, Abschreibung auf eigene Anteile und den Verkauf aller Anteile an der matrix42 AG. Die Gesellschaft erzielte einen positiven Cashflow in Höhe von ca. 1,1 Mio. Eur, das Umlaufvermögen wuchs auf ca. 5,9 Mio. Eur an. Die Eigenkapitalquote nahm leicht auf 94,2% zu.
Rückfragehinweis: Ariane Seeger Tel.: +49 (0)69 970989 16 E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------
09.04.2008
Der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG hat in seiner heutigen Sitzung den Jahresabschluss 2007 gebilligt, er ist damit festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2007 beträgt TEur -284 (Vj. Überschuss in Höhe von TEur 1.613). Wesentlich beeinflusst wurde das Ergebnis durch die vollständige Abschreibung auf die Venturi Technologies, Abschreibung auf eigene Anteile und den Verkauf aller Anteile an der matrix42 AG. Die Gesellschaft erzielte einen positiven Cashflow in Höhe von ca. 1,1 Mio. Eur, das Umlaufvermögen wuchs auf ca. 5,9 Mio. Eur an. Die Eigenkapitalquote nahm leicht auf 94,2% zu.
Rückfragehinweis: Ariane Seeger Tel.: +49 (0)69 970989 16 E-Mail: seeger@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------
der zwischenbericht zum 30.06. liegt nun auch vor:
http://www.greenwich-ag.de/pdf/gb/2008/HJ_2008.pdf
gruß
myschkin
http://www.greenwich-ag.de/pdf/gb/2008/HJ_2008.pdf
gruß
myschkin
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.759.891 von myschkin am 19.08.08 10:27:45Was ist eigentlich mit der Beteiligung an der Hydrodivide ?
Es ist sehr, sehr ruhig um sie, Informationen gibt es nicht.
Eigentlich ein vielversprechendes Investment, aber irgendwie kommen die nicht aus den Socken, oder ?
Greenwich heute mit über 6 % im Minus ? Insider ? Ist da was im Anmarsch ?
Es ist sehr, sehr ruhig um sie, Informationen gibt es nicht.
Eigentlich ein vielversprechendes Investment, aber irgendwie kommen die nicht aus den Socken, oder ?
Greenwich heute mit über 6 % im Minus ? Insider ? Ist da was im Anmarsch ?
verfolgt eigtl noch irgendwer die greenwich?
mitte dezember hat der vv seine anteile auf die New Energy Invest GmbH übertragen.
dabei dürfte es sich um dieses unternehmen handeln, oder? http://www.nei-gmbh.de/
der ar, heiner diechtierow, hat sich lt. einer meldung im späten dezember größtenteils von seinen anteilen getrennt.
kennt jemand diese new energy invest gmbh?
gruß
myschkin
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18. Dezember 2008
Alexander Menche, Neu-Isenburg
Alexander Menche hat uns am 18. Dezember 2008 angezeigt, dass er am 17. Dezember 2008 913.376 Stück Aktien an der Greenwich Beteiligungen AG (=10,95%), die er bisher direkt gehalten hat, auf die ihm mehrheitlich gehörende New Energy Invest GmbH übertragen hat. Deren Stimmrechte sind ihm nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Dadurch hat er die Schwelle von 3%, 5% und 10% hinsichtlich der direkt gehaltenen Aktien unterschritten, aber die Schwelle von 3%, 5% und 10% durch nunmehr indirekt gehaltene Aktien (§22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) überschritten. Er hält weiterhin noch 46.417 Aktien(=0,56% der Stimmrechte) direkt.
******************************************************************
29. Dezember 2008
Heiner Diechtierow, Heidelberg
Heiner Diechtierow, Deutschland, hat uns am 22.12.2008 mitgeteilt, dass ihm am
12. Juli 2007 nur noch 2,51% der Aktien (= 233.000 Stück Aktien) an der
Greenwich Beteiligungen AG zustehen. Damit sind die Schwellen von 10%, 5% und 3%
unterschritten.
mitte dezember hat der vv seine anteile auf die New Energy Invest GmbH übertragen.
dabei dürfte es sich um dieses unternehmen handeln, oder? http://www.nei-gmbh.de/
der ar, heiner diechtierow, hat sich lt. einer meldung im späten dezember größtenteils von seinen anteilen getrennt.
kennt jemand diese new energy invest gmbh?
gruß
myschkin
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18. Dezember 2008
Alexander Menche, Neu-Isenburg
Alexander Menche hat uns am 18. Dezember 2008 angezeigt, dass er am 17. Dezember 2008 913.376 Stück Aktien an der Greenwich Beteiligungen AG (=10,95%), die er bisher direkt gehalten hat, auf die ihm mehrheitlich gehörende New Energy Invest GmbH übertragen hat. Deren Stimmrechte sind ihm nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Dadurch hat er die Schwelle von 3%, 5% und 10% hinsichtlich der direkt gehaltenen Aktien unterschritten, aber die Schwelle von 3%, 5% und 10% durch nunmehr indirekt gehaltene Aktien (§22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG) überschritten. Er hält weiterhin noch 46.417 Aktien(=0,56% der Stimmrechte) direkt.
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29. Dezember 2008
Heiner Diechtierow, Heidelberg
Heiner Diechtierow, Deutschland, hat uns am 22.12.2008 mitgeteilt, dass ihm am
12. Juli 2007 nur noch 2,51% der Aktien (= 233.000 Stück Aktien) an der
Greenwich Beteiligungen AG zustehen. Damit sind die Schwellen von 10%, 5% und 3%
unterschritten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.571.656 von myschkin am 13.02.09 10:39:08verfolgt eigtl noch irgendwer die greenwich?
Ja, aber was gibt es zu verfolgen ?
heute minus 25 %. Grund : ????
Und meine Anfrage nach Hydrodivide hat auch niemand beantwortet. Offensichtlich tote Hose auf der ganzen Linie, oder ?
Ja, aber was gibt es zu verfolgen ?
heute minus 25 %. Grund : ????
Und meine Anfrage nach Hydrodivide hat auch niemand beantwortet. Offensichtlich tote Hose auf der ganzen Linie, oder ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.611.687 von netbil.one am 19.02.09 15:09:50geb' dir ja recht. viel zu verfolgen gibt es nicht.
aber vielleicht hat ja dennoch einer ne meinung, weshalb der vv die aktien an die NEI übertragen hat ...
zur entwicklung der hydrodivide kann ich auch nicht viel sagen. letztes jahr hat man immerhin noch an der hannover messe teilgenommen (http://www.fair-pr.de/hm08/exhibitors/hydrodivide.html), was man sich lt. teilnehmerverzeichnis auf dieser seite in disem jahr zu schenken scheint. - ruf doch mal bei ir an ..?
gruß
myschkin
aber vielleicht hat ja dennoch einer ne meinung, weshalb der vv die aktien an die NEI übertragen hat ...
zur entwicklung der hydrodivide kann ich auch nicht viel sagen. letztes jahr hat man immerhin noch an der hannover messe teilgenommen (http://www.fair-pr.de/hm08/exhibitors/hydrodivide.html), was man sich lt. teilnehmerverzeichnis auf dieser seite in disem jahr zu schenken scheint. - ruf doch mal bei ir an ..?
gruß
myschkin
Warum ist diese extrem erfolglose VC-Bude mit übergrossen
Verwaltungskosten eigentlich immer noch so relativ hoch bewertet ?
Jahresabschluss zum 31.12.2008
Der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG hat am 14. April 2009 den Jahresabschluss zum 31.12.2008 gebilligt, er ist damit festgestellt.
Die Greenwich weist im Geschäftsjahr 2008 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
-2.674 TEUR aus (Vj: Jahresfehlbetrag in Höhe von -284 TEUR).
Der Bilanzverlust beträgt -4.470 TEUR (Vj: -1.902 TEUR).
Wesentlich beeinflusst wurde das Ergebnis durch Abschreibungen
auf das Wertpapierportfolio und Abschreibungen auf Beteiligungen im Anlagevermögen.
Die Eigenkapitalquote liegt mit 92% knapp unter der des Vorjahres (92,4%).
Verwaltungskosten eigentlich immer noch so relativ hoch bewertet ?
Jahresabschluss zum 31.12.2008
Der Aufsichtsrat der Greenwich Beteiligungen AG hat am 14. April 2009 den Jahresabschluss zum 31.12.2008 gebilligt, er ist damit festgestellt.
Die Greenwich weist im Geschäftsjahr 2008 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
-2.674 TEUR aus (Vj: Jahresfehlbetrag in Höhe von -284 TEUR).
Der Bilanzverlust beträgt -4.470 TEUR (Vj: -1.902 TEUR).
Wesentlich beeinflusst wurde das Ergebnis durch Abschreibungen
auf das Wertpapierportfolio und Abschreibungen auf Beteiligungen im Anlagevermögen.
Die Eigenkapitalquote liegt mit 92% knapp unter der des Vorjahres (92,4%).
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.665.945 von myschkin am 27.02.09 12:22:30Im Geschäftsbericht per 31.12.2009 steht zu Hydrodivide :
H. AG erzielte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Umsatz.
Im ersten Halbjahr 2008 konnte die Gesellschaft einen weiteren Investor gewinnen, der jedoch seinen vetraglichen Zahlungsverpflichtungen nur in gerimgem Umfang nachkommen konnte.
Die Patente sind inzwischen offengelegt. Wegen der schwierigen Situation der weiteren Finanzierung erfolgt eine Abwertung der Beteiligung auf den Erinnerungswert von 1 Euro.
Pleiten, Pech und Pannen.
netbil
H. AG erzielte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr keinen Umsatz.
Im ersten Halbjahr 2008 konnte die Gesellschaft einen weiteren Investor gewinnen, der jedoch seinen vetraglichen Zahlungsverpflichtungen nur in gerimgem Umfang nachkommen konnte.
Die Patente sind inzwischen offengelegt. Wegen der schwierigen Situation der weiteren Finanzierung erfolgt eine Abwertung der Beteiligung auf den Erinnerungswert von 1 Euro.
Pleiten, Pech und Pannen.
netbil
Ich kann mich an keine positive Überraschung bei Greenwich im letzten fünf Jahren erinnern.
2,7 Mio Verlust bei 3,1 Mio Umsatz - das sind eindeutige Zahlen.
Auch sonst nur Hoffnungslosigkeit bei den Beteiligungen, z.B.
CCP: Umsatz 1,4 Mio (Vorjahr 3,4 !) , 2,5 Mio Verlust !
Cybio: Umsatz 0,5 Mio (dto), 1,6 Mio Verlust !
Ganz im Gegensatz dazu zumindest das Vorstandsgehalt, das von
126 T€ auf 153 T€ stieg.
Wohl aufgrund des herausragenden Ergebnisses .....
Nach meiner Einschätzung hat Greenwich angesichts der hohen Overheadkosten
und fehlender VC-Erfolgstradition keinerlei Überlebenschance.
2,7 Mio Verlust bei 3,1 Mio Umsatz - das sind eindeutige Zahlen.
Auch sonst nur Hoffnungslosigkeit bei den Beteiligungen, z.B.
CCP: Umsatz 1,4 Mio (Vorjahr 3,4 !) , 2,5 Mio Verlust !
Cybio: Umsatz 0,5 Mio (dto), 1,6 Mio Verlust !
Ganz im Gegensatz dazu zumindest das Vorstandsgehalt, das von
126 T€ auf 153 T€ stieg.
Wohl aufgrund des herausragenden Ergebnisses .....
Nach meiner Einschätzung hat Greenwich angesichts der hohen Overheadkosten
und fehlender VC-Erfolgstradition keinerlei Überlebenschance.
Greenwich Beteiligungen
Aktiengesellschaft
Frankfurt/Main
WKN: 126211, ISIN DE 0001262111
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Greenwich Beteiligungen Aktiengesellschaft
am 25. Juni 2009
um 12.00 Uhr
in die
Frankfurter Gesellschaft
für Handel, Industrie und Wissenschaft e.V.
Siesmayerstr. 12
60323 Frankfurt am Main
ein.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Das bisherige Genehmigte Kapital in § 3 Abs. 6 der Satzung ist durch Zeitablauf erloschen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von € 4.635.000,-- zu schaffen, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats legitimiert, das Grundkapital bis 20.6.2014 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
€ 4.635.000,-- durch Ausgabe von bis zu 4.175.675 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen sowie das Bezugsrecht auszuschließen, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage, und wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten und soweit die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 vom 100 des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
b) § 3 der Satzung um einen Absatz 6 wie folgt zu ergänzen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 20.6.2014 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt um bis zu € 4.635.000,-- gegen Sach- und/oder Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu € 4.175.675 neuen, auf die Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
― für Spitzenbeträge;
― wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung, zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet;
― bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
― soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.“
Bericht des Vorstands nach §§ 186 Abs. 4 S. 2 in Verbindung mit § 203 Abs. 1 und 2 AktG
Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für die Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Greenwich Beteiligungen AG die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote oder des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich, die damit für die Gesellschaft und für die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Zudem soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG erfüllt sind. Die Möglichkeit soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Das Bezugsrecht soll auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur Vereinfachung der Abwicklung und zur Reduzierung der Kosten, insbesondere der Bankgebühren. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können und dementsprechend nur ein Zeichnungsschein abzugeben ist. Durch verpflichtende Erklärung dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmte abwicklungstechnische Vorkehrungen, wird das Bezugsangebot aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
Dieser Bericht wird vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft unter www.greenwich-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung veröffentlicht. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Nürnberg, Zweigniederlassung Eschborn
zum Abschlussprüfer sowie fürsorglich zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.270.000 ist eingeteilt in 8.343.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit 8.343.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 83.791 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages, d. h. dem 18. Juni 2009, vor dem Tage der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder einem in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache durch das Depot führende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 7. Tages, d.h. dem 18. Juni 2009, vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder einen in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages (also auf den 4. Juni 2009, 0.00 Uhr) vor der Hauptversammlung beziehen und muss dem von der Greenwich Beteiligungen AG beauftragten Institut unter der Adresse:
Frankfurter Sparkasse 1822
Depotverwaltung/Frankfurter Sparkasse OB 122900
Strahlenberger Str. 15
63067 Offenbach
Fax: 069-9132-53 67
Hotline (0 69) 26 41-33 20
spätestens am 18. Juni 2009 zugehen.
Die aufgrund der Hinterlegung bzw. Legitimation ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch einen weisungsgebundenen Mitarbeiter der Gesellschaft als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Aktionäre, die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen in jedem Fall schriftlich Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zu unterzeichnen und zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens bis zum 18. Juni 2009 (eingehend) an folgende Adresse zu senden: Greenwich Beteiligungen AG, Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt.
Weitere Informationen zur Stimmrechtserteilung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse: http://www.greenwich-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung oder können während der normalen Bürozeiten (Mo. – Do. zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 und 15.00 Uhr) unter der Telefonnummer +49 (0)69 97 09 89-0 angefordert werden.
Nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter
www.greenwich-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Greenwich Beteiligungen AG, Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt eingegangen sind.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss zu TOP 4. werden im Internet unter www.greenwich-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
Frankfurt, im Mai 2009
Der Vorstand
Aktiengesellschaft
Frankfurt/Main
WKN: 126211, ISIN DE 0001262111
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der
Greenwich Beteiligungen Aktiengesellschaft
am 25. Juni 2009
um 12.00 Uhr
in die
Frankfurter Gesellschaft
für Handel, Industrie und Wissenschaft e.V.
Siesmayerstr. 12
60323 Frankfurt am Main
ein.
TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
4. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung
Das bisherige Genehmigte Kapital in § 3 Abs. 6 der Satzung ist durch Zeitablauf erloschen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von € 4.635.000,-- zu schaffen, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats legitimiert, das Grundkapital bis 20.6.2014 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt
€ 4.635.000,-- durch Ausgabe von bis zu 4.175.675 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen sowie das Bezugsrecht auszuschließen, zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im Wege der Sacheinlage, und wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten und soweit die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 vom 100 des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.
b) § 3 der Satzung um einen Absatz 6 wie folgt zu ergänzen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 20.6.2014 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt um bis zu € 4.635.000,-- gegen Sach- und/oder Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu € 4.175.675 neuen, auf die Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
― für Spitzenbeträge;
― wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung, zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet;
― bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
― soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.“
Bericht des Vorstands nach §§ 186 Abs. 4 S. 2 in Verbindung mit § 203 Abs. 1 und 2 AktG
Der Vorstand soll im Rahmen des Genehmigten Kapitals ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für die Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Greenwich Beteiligungen AG die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote oder des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich, die damit für die Gesellschaft und für die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dem Genehmigten Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Zudem soll das Bezugsrecht beim Genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG erfüllt sind. Die Möglichkeit soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Vorstand und Aufsichtsrat halten den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Das Bezugsrecht soll auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital zum Bezug anzubieten. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur Vereinfachung der Abwicklung und zur Reduzierung der Kosten, insbesondere der Bankgebühren. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre in vollem Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können und dementsprechend nur ein Zeichnungsschein abzugeben ist. Durch verpflichtende Erklärung dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmte abwicklungstechnische Vorkehrungen, wird das Bezugsangebot aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
Dieser Bericht wird vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft unter www.greenwich-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung veröffentlicht. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft
Nürnberg, Zweigniederlassung Eschborn
zum Abschlussprüfer sowie fürsorglich zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.270.000 ist eingeteilt in 8.343.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit 8.343.000 Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 83.791 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages, d. h. dem 18. Juni 2009, vor dem Tage der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder einem in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache durch das Depot führende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 7. Tages, d.h. dem 18. Juni 2009, vor der Hauptversammlung an die Gesellschaft oder einen in der Einberufung genannten Dritten unter den dort mitgeteilten Anschriften zu übermitteln. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages (also auf den 4. Juni 2009, 0.00 Uhr) vor der Hauptversammlung beziehen und muss dem von der Greenwich Beteiligungen AG beauftragten Institut unter der Adresse:
Frankfurter Sparkasse 1822
Depotverwaltung/Frankfurter Sparkasse OB 122900
Strahlenberger Str. 15
63067 Offenbach
Fax: 069-9132-53 67
Hotline (0 69) 26 41-33 20
spätestens am 18. Juni 2009 zugehen.
Die aufgrund der Hinterlegung bzw. Legitimation ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch einen weisungsgebundenen Mitarbeiter der Gesellschaft als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die bei der depotführenden Bank zu beantragen ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.
Aktionäre, die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen in jedem Fall schriftlich Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zu unterzeichnen und zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens bis zum 18. Juni 2009 (eingehend) an folgende Adresse zu senden: Greenwich Beteiligungen AG, Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt.
Weitere Informationen zur Stimmrechtserteilung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären unter der Internetadresse: http://www.greenwich-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung oder können während der normalen Bürozeiten (Mo. – Do. zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr und Freitag von 9.00 und 15.00 Uhr) unter der Telefonnummer +49 (0)69 97 09 89-0 angefordert werden.
Nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter
www.greenwich-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Greenwich Beteiligungen AG, Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt eingegangen sind.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss zu TOP 4. werden im Internet unter www.greenwich-ag.de/InvestorRelations/Hauptversammlung veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
Frankfurt, im Mai 2009
Der Vorstand
Sehr ausführlicher HV-Bericht bei GSC Research erschienen.
Das Fazit sagt das Wichtigste, was man über Greenwich wissen sollte:
"den begrenzten Ressourcen ein relativ gesehen hoher Kostenblock
gegenübersteht und zudem gegebenenfalls vorhandene operative
Chancen nicht wahrgenommen werden können ...
....drängt sich ein Engagement in der Aktie für Privatinvestoren nicht wirklich auf.
Hinzu kommen die geringe Liquidität in der Aktie und der
Optimierungsbedarf in der Investorenkommunikation."
Das Fazit sagt das Wichtigste, was man über Greenwich wissen sollte:
"den begrenzten Ressourcen ein relativ gesehen hoher Kostenblock
gegenübersteht und zudem gegebenenfalls vorhandene operative
Chancen nicht wahrgenommen werden können ...
....drängt sich ein Engagement in der Aktie für Privatinvestoren nicht wirklich auf.
Hinzu kommen die geringe Liquidität in der Aktie und der
Optimierungsbedarf in der Investorenkommunikation."
letzte woche wurden die halbjahreszahlen veröffentlicht. einzusehen auf der homepage www.greenwich.de.
gruß
myschkin
gruß
myschkin
wer kauft da eigtl zu diesen kursen?
bid jetzt schon bei 1,10 euro!?
gruß
myschkin
bid jetzt schon bei 1,10 euro!?
gruß
myschkin
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.781.298 von myschkin am 14.08.09 12:17:16keine ahnung aber ich hab verkauft plus minus null ich bin froh
und wieder ein paar hundert los geworden ohne nachricht von der companie das ist kein investment sondern lotterie vielleicht kommen ja gute nachrichten aber alle tappen im dunkel nichts für mich !!!!!!!!!!!
ob das der grund für den kursanstieg ist?
gruß
myschkin
*************************************************************
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG /
——————————————————————————–
ad-hoc disclosure pursuant to section 15 of the WpHG transmitted by euro
adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is solely
responsible for the content of this announcement.
——————————————————————————–
Patents, Copyright & Trademarks
27.08.2009
Greenwich Beteiligungen AG has been informed by the CEO of CCP
Systems AG, Stuttgart, that CCP Systems AG has filed a complaint in
the United States District Court for the District of New Jersey, USA,
against IBM Corporation, Samsung Electronics Corp., Ltd., Samsung
Electronics America, Inc. and Samsung Networks, Inc. The Complaint
contains claims for copyright and patent infringement, and seeks
injunctive relief and an award of damages.
end of ad-hoc-announcement ==========================================
====================================== CCP Systems AG, Stuttgart, is
a Greenwich portfolio company. Greenwich holds 49,46% of the shares
of CCP.
end of announcement euro adhoc
——————————————————————————–
ots Originaltext: Greenwich Beteiligungen AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Further inquiry note:
Greenwich Beteiligungen AG
Alexander Menche (Vorstand)
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-970989-16
Fax: 069-970989-20
Mail: info@greenwich-ag.de
gruß
myschkin
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EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG /
——————————————————————————–
ad-hoc disclosure pursuant to section 15 of the WpHG transmitted by euro
adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is solely
responsible for the content of this announcement.
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27.08.2009
Greenwich Beteiligungen AG has been informed by the CEO of CCP
Systems AG, Stuttgart, that CCP Systems AG has filed a complaint in
the United States District Court for the District of New Jersey, USA,
against IBM Corporation, Samsung Electronics Corp., Ltd., Samsung
Electronics America, Inc. and Samsung Networks, Inc. The Complaint
contains claims for copyright and patent infringement, and seeks
injunctive relief and an award of damages.
end of ad-hoc-announcement ==========================================
====================================== CCP Systems AG, Stuttgart, is
a Greenwich portfolio company. Greenwich holds 49,46% of the shares
of CCP.
end of announcement euro adhoc
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ots Originaltext: Greenwich Beteiligungen AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Further inquiry note:
Greenwich Beteiligungen AG
Alexander Menche (Vorstand)
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-970989-16
Fax: 069-970989-20
Mail: info@greenwich-ag.de
Als 40 Mann-Bude eine Klage in den USA gegen IBM und Samsung:
Mut, grosser Mut, Übermut .....
Das dürfte Millionen kosten und mehrere Jahre lang dauern.
Wie will denn die CCP Systems AG eine solche Klage finanzieren ?
Mut, grosser Mut, Übermut .....
Das dürfte Millionen kosten und mehrere Jahre lang dauern.
Wie will denn die CCP Systems AG eine solche Klage finanzieren ?
hier gibt doch irgendein größerer aktionär seine teile ab. beinahe 100.000 stücke sind heute schon umgegangen. dass man so etwas über die börse erledigt ...
gruß
myschkin
gruß
myschkin
ende oktober wurde die zwischenmitteilung per ende september veröffentlicht. (siehe homepage: www.greenwich.de)
offensichtlich waren der vorstand und der ar für die aktienkäufe der letzten zeit verantwortlich. die stimmrechtsmeldungen sind ebenfalls auf der webpage einzusehen.
grüße
myschkin
offensichtlich waren der vorstand und der ar für die aktienkäufe der letzten zeit verantwortlich. die stimmrechtsmeldungen sind ebenfalls auf der webpage einzusehen.
grüße
myschkin
Sehr geehrter Wallstreet-online Nutzer,
Hallo,
für eine aktuelle Diskussion enthistorisieren wir diesen Thread.
MfG MaatMOD
Hallo,
für eine aktuelle Diskussion enthistorisieren wir diesen Thread.
MfG MaatMOD
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.862.987 von Merrill am 27.08.09 12:00:40mit der meldung wurde zwar bereits ein anderer thread eröffnet, aber der vollständigkeithalber stell ich sie auch mal hier ein.
scheint doch mehr dran zu sein, an der klage ...
gruß
myschkin
http://www.greenwich-ag.de/pdf/presse/HB09062010%20Druck%20a…
scheint doch mehr dran zu sein, an der klage ...
gruß
myschkin
http://www.greenwich-ag.de/pdf/presse/HB09062010%20Druck%20a…
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.667.916 von myschkin am 11.06.10 10:30:39Wenn es bei greenwich regelmäßig höhere Börsenumsätze gäbe, hätten bestimmt diverse Börsenbriefe diese Aktie empfohlen. Das geschieht wohl erst bei einem Börsenkurs von über 3 Euro.
artikel zu ccp von der greenwich-homepage ...
http://www.greenwich-ag.de/pdf/presse/MFP_Report_Jun10.pdf
gruß
myschkin
http://www.greenwich-ag.de/pdf/presse/MFP_Report_Jun10.pdf
gruß
myschkin
news von heute.
gruß
myschkin
22.07.2010 10:24
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Vorläufiges Ergebnis 2009
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Vorläufiges Ergebnis 2009
-------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
22.07.2010
Die Greenwich Beteiligungen AG weist für das Geschäftsjahr 2009 ein vorläufiges Jahresergebnis in Höhe von 93 TEuro (Vj. Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.674 TEuro) aus. Wesentlich beeinflusst wurde das Ergebnis durch die positive Wertentwicklung des Wertpapierportfolios und durch Abschreibungen auf Beteiligungen im Anlagevermögen.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt 14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail: info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14 D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX: +49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW: http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
ISIN DE0001262111
AXC0064 2010-07-22/10:24
gruß
myschkin
22.07.2010 10:24
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Vorläufiges Ergebnis 2009
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Vorläufiges Ergebnis 2009
-------------------------------------------------------------------- ------------ Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------- ------------
22.07.2010
Die Greenwich Beteiligungen AG weist für das Geschäftsjahr 2009 ein vorläufiges Jahresergebnis in Höhe von 93 TEuro (Vj. Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.674 TEuro) aus. Wesentlich beeinflusst wurde das Ergebnis durch die positive Wertentwicklung des Wertpapierportfolios und durch Abschreibungen auf Beteiligungen im Anlagevermögen.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt 14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail: info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------- ------------
Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14 D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX: +49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW: http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
ISIN DE0001262111
AXC0064 2010-07-22/10:24
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.859.485 von myschkin am 22.07.10 10:27:14Der Prozess von CCP Systems gegen Samsung scheint positiv auszugehen. Die Aktie steht ja knapp unter 2 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.866.593 von HAUBO am 23.07.10 11:40:26wahnsinn, wie viele aktien da umgehen.
gab es irgendeinen push?
gruß
myschkin
gab es irgendeinen push?
gruß
myschkin
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.866.998 von myschkin am 23.07.10 12:43:15Ist mir nicht bekannt. Vermutlich sind da Insider am Werk. Die vielen Umsätze zu 1,90 Euro deuten darauf hin. Wenn CCP Sytsem den Prozess gewinnt, könnte greenwich sogar über 10 Euro gehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.867.143 von HAUBO am 23.07.10 13:10:26naja, immer langsam mit den jungen pferden. wie das ausgeht kann noch keiner wissen.
ich schau's mir trotzdem gerne weiter an. ist ganz komfortabel, mal keinen kursen hinterher rennen zu müssen
gruß
myschkin
ich schau's mir trotzdem gerne weiter an. ist ganz komfortabel, mal keinen kursen hinterher rennen zu müssen
gruß
myschkin
Es geht gegen die Großen dieser Welt:
http://www.greenwich-ag.de/pdf/pressenews/CN_CCP_25810.pdf
CCP rüstet mit neuen Anwälten und interessantem Zahlungsmodel gegen IBM und Samsung auf. Greenwich kann davon eigentlich nur profitieren: entweder CCP gewinnt oder die Anwälte verlieren...
Mal sehen wann der Vergleich kommt...und ein Vergleich bei 500 Mio Schadensklage ist doch auch was nettes...warum immer streiten...
http://www.greenwich-ag.de/pdf/pressenews/CN_CCP_25810.pdf
CCP rüstet mit neuen Anwälten und interessantem Zahlungsmodel gegen IBM und Samsung auf. Greenwich kann davon eigentlich nur profitieren: entweder CCP gewinnt oder die Anwälte verlieren...
Mal sehen wann der Vergleich kommt...und ein Vergleich bei 500 Mio Schadensklage ist doch auch was nettes...warum immer streiten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.072.186 von mr-boogie am 31.08.10 09:55:06Die Börsenumsätze steigen wieder.
der zwischenbericht der ersten 3 quartale wurde heute vorgelegt. (siehe: http://www.greenwich.de/pdf/geschaeftsberichte/ZM_Q3_2010.pd…)
gruß
myschkin
gruß
myschkin
ich vermute mal der artikel in der impulse steckt hinter dem kursanstieg heute. (siehe: http://www.impulse.de/unternehmen/:Technologiediebstahl--Mit…).
gruß
myschkin
27.04.2011
Technologiediebstahl:
Mittelständler CCP geht gegen Samsung vor US-Gericht vor
Sollten die Koreaner tatsächlich Technik "Made in Germany" kopiert haben, kann es teuer werden: Das Verfahren soll Lizenzrechtsansprüche in Höhe von einer halben Mrd. US-Dollar klären. Dazu müssen beide Unternehmen ihre Akten offenlegen.
Das deutsche Softwarehaus CCP geht wegen Technologiediebstahls gegen den koreanischen Technologiekonzern Samsung vor. In einer Schadensersatzklage vor einem Gericht im US-Bundesstaat New Jersey wirft der Mittelständler den Koreanern vor, ein von CCP entwickeltes Druckerbetriebssystem seit 2008 millio¬nenfach in Geräte eingebaut zu haben, ohne die entsprechenden Lizenzrechte von CCP zu besitzen. Wie impulse (Ausgabe 5/2011, EVT 28. April) berichtet, beabsichtigt CCP, im Mai beim District Court in New Jersey eine sogenannte Pre-Trial-Discovery gegen Samsung zu beantragen. Diese verpflichtet die Parteien eines US-Prozesses, sämtliche Unternehmensakten herauszugeben, die in Zusammenhang mit dem Klagevorwurf stehen. CCP-Vorstand Roland Widuch beziffert den Streitwert auf 500 Mio. US-Dollar.
Nach einer von CCP in Auftrag gegebenen Schätzung lief das CCP-Betriebssystem bis Ende 2010 ganz oder in Teilen auf 7,8 Mio. Druckern weltweit. Erhalten hat die Firma nach eigener Aussage bisher jedoch nur weniger als 10.000 Euro Lizenzgelder. In Deutschland hat das Softwarehaus parallel dazu den US-Computerkonzern IBM verklagt, der 2004 die weltweite Vermarktung des Programms vertraglich übernommen hatte. "Wir haben die Vergangenheit und die Zukunft zu klären", sagte Widuch. IBM und Samsung wollten zu den laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung nehmen.
gruß
myschkin
27.04.2011
Technologiediebstahl:
Mittelständler CCP geht gegen Samsung vor US-Gericht vor
Sollten die Koreaner tatsächlich Technik "Made in Germany" kopiert haben, kann es teuer werden: Das Verfahren soll Lizenzrechtsansprüche in Höhe von einer halben Mrd. US-Dollar klären. Dazu müssen beide Unternehmen ihre Akten offenlegen.
Das deutsche Softwarehaus CCP geht wegen Technologiediebstahls gegen den koreanischen Technologiekonzern Samsung vor. In einer Schadensersatzklage vor einem Gericht im US-Bundesstaat New Jersey wirft der Mittelständler den Koreanern vor, ein von CCP entwickeltes Druckerbetriebssystem seit 2008 millio¬nenfach in Geräte eingebaut zu haben, ohne die entsprechenden Lizenzrechte von CCP zu besitzen. Wie impulse (Ausgabe 5/2011, EVT 28. April) berichtet, beabsichtigt CCP, im Mai beim District Court in New Jersey eine sogenannte Pre-Trial-Discovery gegen Samsung zu beantragen. Diese verpflichtet die Parteien eines US-Prozesses, sämtliche Unternehmensakten herauszugeben, die in Zusammenhang mit dem Klagevorwurf stehen. CCP-Vorstand Roland Widuch beziffert den Streitwert auf 500 Mio. US-Dollar.
Nach einer von CCP in Auftrag gegebenen Schätzung lief das CCP-Betriebssystem bis Ende 2010 ganz oder in Teilen auf 7,8 Mio. Druckern weltweit. Erhalten hat die Firma nach eigener Aussage bisher jedoch nur weniger als 10.000 Euro Lizenzgelder. In Deutschland hat das Softwarehaus parallel dazu den US-Computerkonzern IBM verklagt, der 2004 die weltweite Vermarktung des Programms vertraglich übernommen hatte. "Wir haben die Vergangenheit und die Zukunft zu klären", sagte Widuch. IBM und Samsung wollten zu den laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung nehmen.
meldung von soeben.
gruß
myschkin
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / CCP Systems AG,
Stuttgart, eine Portfoliogesellschaft der Greenwich Beteiligungen AG
unterzeichnet LOI mit japanischem Technologiekonzern
---------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------
04.05.2011
Der Vorstand der CCP Systems AG, Stuttgart, eine knapp 39%ige
Beteiligung der Greenwich Beteiligungen AG, hat uns informiert, dass
die CCP Systems AG und ein japanischer Technologiekonzern eine
Zusammenarbeit beabsichtigen. Zu diesem Zweck wurde ein Letter of
Intent zwischen beiden Unternehmen am 02.05.2011 unterzeichnet.
Dieser beinhaltet sowohl die Evaluierung der Vermarktung der
CCP-Technologie "JScribe" als auch die Evaluierung finanztechnischer
Beteiligungsszenarien, die den Einstieg der Japaner in eine
Beteiligung an der CCP Systems AG durch Erwerb von Aktienpaketen
und/oder durch die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zur
Finanzierung angestrebter technologischer Zielsetzungen sowie der
gegenwärtig geführten Rechtsstreitigkeiten ermöglicht. Ein
Announcement des japanischen Unternehmens wird in Kürze erwartet.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt
14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail:
info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
---------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------
Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14
D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX:
+49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW:
http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Regulierter Markt:
Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard:
Frankfurt Sprache: Deutsch
ISIN DE0001262111
gruß
myschkin
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / CCP Systems AG,
Stuttgart, eine Portfoliogesellschaft der Greenwich Beteiligungen AG
unterzeichnet LOI mit japanischem Technologiekonzern
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
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04.05.2011
Der Vorstand der CCP Systems AG, Stuttgart, eine knapp 39%ige
Beteiligung der Greenwich Beteiligungen AG, hat uns informiert, dass
die CCP Systems AG und ein japanischer Technologiekonzern eine
Zusammenarbeit beabsichtigen. Zu diesem Zweck wurde ein Letter of
Intent zwischen beiden Unternehmen am 02.05.2011 unterzeichnet.
Dieser beinhaltet sowohl die Evaluierung der Vermarktung der
CCP-Technologie "JScribe" als auch die Evaluierung finanztechnischer
Beteiligungsszenarien, die den Einstieg der Japaner in eine
Beteiligung an der CCP Systems AG durch Erwerb von Aktienpaketen
und/oder durch die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zur
Finanzierung angestrebter technologischer Zielsetzungen sowie der
gegenwärtig geführten Rechtsstreitigkeiten ermöglicht. Ein
Announcement des japanischen Unternehmens wird in Kürze erwartet.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt
14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail:
info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14
D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX:
+49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW:
http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Regulierter Markt:
Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard:
Frankfurt Sprache: Deutsch
ISIN DE0001262111
Danke myschkin, da du dich ja seit langer Zeit mit diesem Wert beschäftigst, möchte ich dich bitten, für die Aktie ein Kurspotential abzuschätzen.
Was könnte die 40%-Beteiligung an CCP-Systems wert sein, wenn man
1.die möglichen Zahlungen aus dem Prozess und
2. die Zukunftsperspektiven durch das eben angekündigte Joint Venture berücksichtigt.
Ich vermute mal wesentlich mehr als die aktuelle Marktkapitalisierung.
Was könnte die 40%-Beteiligung an CCP-Systems wert sein, wenn man
1.die möglichen Zahlungen aus dem Prozess und
2. die Zukunftsperspektiven durch das eben angekündigte Joint Venture berücksichtigt.
Ich vermute mal wesentlich mehr als die aktuelle Marktkapitalisierung.
als franke, hab ich darauf nur eine antwort: dausend! ganz klar.
tin, keine ahnung. ist doch alles kaffeesatzleserei. immerhin steigen mit dem neuen technologiepartner im rücken m.e. die chancen, dass ccp mit der klage erfolg haben kann. kostet ja alles geld die prozessierei. so geht ihnen wenigstens nicht die luft aus.
auf der greenwich-homepage steht mittlerweile der komplette artikel aus der impulse bereit: http://www.greenwich-ag.de/pdf/pressenews/Impulse_Mai2011.pd…
gruß
myschkin
tin, keine ahnung. ist doch alles kaffeesatzleserei. immerhin steigen mit dem neuen technologiepartner im rücken m.e. die chancen, dass ccp mit der klage erfolg haben kann. kostet ja alles geld die prozessierei. so geht ihnen wenigstens nicht die luft aus.
auf der greenwich-homepage steht mittlerweile der komplette artikel aus der impulse bereit: http://www.greenwich-ag.de/pdf/pressenews/Impulse_Mai2011.pd…
gruß
myschkin
Hallo, die Kommunikationspolitik von Greenwich ist einfach eine Katastrophe; die CCP ist da nicht viel anders. So ist vielen nicht bekannt, dass z.B. in Deutschland der erste Prozesstag gegen die IBM schon stattgefunden hat. Alleine das ist schon ein erster Erfolg - aber das ganze wird nicht kommentiert um noch genug Pulver zu haben. Das große Geld wird aber in den USA gemacht, Deutschland ist nur Nebenschauplatz um den Druck zu erhöhen.
Die neuen Produkte, welche CCP entwickelt, sehe ich nicht soo rosig, der Wert des Unternehmens steht und fällt mit dem Prozess.
Der Wert der Aktie ist für mich zu niedrig, wird aber schon durch wenige Verkäufe stark beeinflußt. Aber eines ist sicher: hier braucht man einen langen Atem...
Die neuen Produkte, welche CCP entwickelt, sehe ich nicht soo rosig, der Wert des Unternehmens steht und fällt mit dem Prozess.
Der Wert der Aktie ist für mich zu niedrig, wird aber schon durch wenige Verkäufe stark beeinflußt. Aber eines ist sicher: hier braucht man einen langen Atem...
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.457.234 von mr-boogie am 05.05.11 12:01:16Danke für eure Meinungen, ich schreib mal morgen etwas mehr zu dem Wert. Ich denke, dass ist nicht uninteressant, was sich hier tut.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.461.640 von tin am 05.05.11 22:14:57Greenwich ist wirklich sehr schwer zu greifen.
Ich denke, dass man den Wert am besten versteht, wenn man ihn in 3 Teilen differenziert betrachtet.
1. Beteiligungen ohne CCP
Hier gibt es Beteiligungen an 7 verschiedenen Gesellschaften mit allen Chancen und Risiken.
Eine Bewertung ist schwer möglich, weil es keine Börsennotierungen gibt.
2. CCP inkl. neuem Investor
Nachdem CCP sowohl IBM(in Deutschland) als auch Samsung(in USA) verklagt hat, gibt es laut aktueller Meldung einen neuen Interessenten an CCP. Das wird meiner Meinung nach Canon, Konica Minolta oder Brother sein, allesamt japanische Druckerhersteller.
Eine Bewertung hängt vom künftigen Umsatzpotential dieses Drucker-Softwareprogramms ab. Der japanischen Firma dürfte es aber durchaus einen hohen Millionenbetrag wert sein.
3. Prozess gegen Samsung in den USA.
Greenwich wäre bei einem Erfolg der 500Mio$-Klage über die 40%-Beteiligung an CCP der Hauptprofiteur. Kosten entstehen hier keine, da die Kanzlei erfolgsabhängig arbeitet und vermutlich 20-25% einstreicht. Gelänge ein Vergleich bei 250Mio.$ flössen der CCP 250*0,8/1,45(Eur/USD)=138Mio. Euro zu. Darauf wären noch Steuern zu zahlen, so dass gute 100Mio. Euro bei CCP landen würden. Greenwich könnte sich dann eine Sonderzahlung in Höhe von 40Mio. Euro zukommen lassen. Unrealistisch ist das keineswegs.
Bei 8,3 Mio. ausstehenden Papieren ist Greenwich beim aktuellen Briefkurs von 1,38 mit 11 Mio. Euro bewertet. Ich denke dass obige Punkte 1 + 2 den aktuellen Börsenkurs doppelt übersteigen. Als Sahnebonbon gibt es Punkt 3 dazu.
Als Kurzfristspekulation ist es auch sehr gut möglich, dass Greenwich seine CCP-Aktien direkt an den japanischen Technologiekonzern verkauft und zwar in wenigen Wochen. Was dann fließen könnte, ist sehr schwer zu schätzen. Aber 20-30Mio.Euro dürften es schon sein.
Aus meiner Sicht eignet sich das Papier sowohl zur Kurzfrist- als auch zur Langfristanlage.
Ich denke, dass man den Wert am besten versteht, wenn man ihn in 3 Teilen differenziert betrachtet.
1. Beteiligungen ohne CCP
Hier gibt es Beteiligungen an 7 verschiedenen Gesellschaften mit allen Chancen und Risiken.
Eine Bewertung ist schwer möglich, weil es keine Börsennotierungen gibt.
2. CCP inkl. neuem Investor
Nachdem CCP sowohl IBM(in Deutschland) als auch Samsung(in USA) verklagt hat, gibt es laut aktueller Meldung einen neuen Interessenten an CCP. Das wird meiner Meinung nach Canon, Konica Minolta oder Brother sein, allesamt japanische Druckerhersteller.
Eine Bewertung hängt vom künftigen Umsatzpotential dieses Drucker-Softwareprogramms ab. Der japanischen Firma dürfte es aber durchaus einen hohen Millionenbetrag wert sein.
3. Prozess gegen Samsung in den USA.
Greenwich wäre bei einem Erfolg der 500Mio$-Klage über die 40%-Beteiligung an CCP der Hauptprofiteur. Kosten entstehen hier keine, da die Kanzlei erfolgsabhängig arbeitet und vermutlich 20-25% einstreicht. Gelänge ein Vergleich bei 250Mio.$ flössen der CCP 250*0,8/1,45(Eur/USD)=138Mio. Euro zu. Darauf wären noch Steuern zu zahlen, so dass gute 100Mio. Euro bei CCP landen würden. Greenwich könnte sich dann eine Sonderzahlung in Höhe von 40Mio. Euro zukommen lassen. Unrealistisch ist das keineswegs.
Bei 8,3 Mio. ausstehenden Papieren ist Greenwich beim aktuellen Briefkurs von 1,38 mit 11 Mio. Euro bewertet. Ich denke dass obige Punkte 1 + 2 den aktuellen Börsenkurs doppelt übersteigen. Als Sahnebonbon gibt es Punkt 3 dazu.
Als Kurzfristspekulation ist es auch sehr gut möglich, dass Greenwich seine CCP-Aktien direkt an den japanischen Technologiekonzern verkauft und zwar in wenigen Wochen. Was dann fließen könnte, ist sehr schwer zu schätzen. Aber 20-30Mio.Euro dürften es schon sein.
Aus meiner Sicht eignet sich das Papier sowohl zur Kurzfrist- als auch zur Langfristanlage.
Gute Aufstellung, ein Hinweis zu Punkt 2:
Die IBM wird sowohl in Deutschland als auch in Amerika verklagt. Da die IBM damals die Rechte für den Vertrieb übernommen hat und das Geschäft mit Samsung klaglos akzeptiert hat, ist meiner Infomration nach, auch eine Klage in den USA am Laufen. Ich suche noch eine Quelle, aber eigentlich macht es keinen Sinn, die IBM nur in Deutschland zu verklagen. In den USA lassen sich die großen Summen erstreiten.
Zu den Produkten: die Drucker-Software von CCP war zum damaligen Zeitpunkt ein echter Hammer. Wenn die CCP sich etwas Programmierleistung erhalten hat, dann haben die wirklich die Chance, auf eine neue, verkaufsfähige Software...
Die anderen Beteiligungen von Greenwich halte ich für recht unsicher, da sehe ich keinen wirklich Winner.
Die IBM wird sowohl in Deutschland als auch in Amerika verklagt. Da die IBM damals die Rechte für den Vertrieb übernommen hat und das Geschäft mit Samsung klaglos akzeptiert hat, ist meiner Infomration nach, auch eine Klage in den USA am Laufen. Ich suche noch eine Quelle, aber eigentlich macht es keinen Sinn, die IBM nur in Deutschland zu verklagen. In den USA lassen sich die großen Summen erstreiten.
Zu den Produkten: die Drucker-Software von CCP war zum damaligen Zeitpunkt ein echter Hammer. Wenn die CCP sich etwas Programmierleistung erhalten hat, dann haben die wirklich die Chance, auf eine neue, verkaufsfähige Software...
Die anderen Beteiligungen von Greenwich halte ich für recht unsicher, da sehe ich keinen wirklich Winner.
Guten Morgen,
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Vorstand A. Menche. hat ingesamt Stück 40.000 Aktien verkauft zum Kurs um die 1,35- 1,45 alles am 04.05.2011
trion
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Vorstand A. Menche. hat ingesamt Stück 40.000 Aktien verkauft zum Kurs um die 1,35- 1,45 alles am 04.05.2011
trion
Ich habe das Gefühl das hier Bewegung in den Rechtsstreit kommt....ob das pos. oder neg. zu beurteilen ist kann ich angesichts der 30.000 Aktien die in DDF angeboten werden nicht beurteilen.
Frankfurt (euro adhoc) - Der Vorstand der CCP Systems AG, Stuttgart, an der die Greenwich aktuell mit 33,16% beteiligt ist, hat uns darüber informiert, dass seit Freitag, dem 1. Juli 2011, das Gericht in den USA den Startschuss für die Pretrial Discovery im Lizenz- und Patentstreit (Klagenummer: 2:09-cv-04354) zwischen der CCP Systems AG und IBM/Samsung gegeben hat.
Zwei grundsätzliche Entscheidungen wurden in der Gerichtsverhandlung am 29. Juni 2011 durch den Richter gefällt: 1. Der offizielle Start der Pretrial Discovery mit terminlichen und inhaltlichen Eckpunkten wurde festgelegt. Das Gericht legt dar, dass die Offenlegung aller gerichtsrelevanten Informationen bis Jahresende abgeschlossen sein soll und dass bis April 2012 die Expertenmeinungsfindung ebenfalls abgeschlossen sein soll. 2. Die erweiterte Klage beim US-Gericht wurde nach Abstimmungen mit IBM und Samsung (über deren Anwälte) durch den Richter bestätigt und ist damit die Basis der Pretrial Discovery und des Gerichtsverfahrens.
Damit beginnt nun der Austausch von Informationen, die für die Rechtsstreitigkeiten gerichtlich relevant sind. Die große Brisanz liegt darin, dass, sollten falsche oder nicht vollständige Informationen geliefert werden, dies einer eidesstattliche Erklärungen gleich zu setzen wäre mit den entsprechenden Konsequenzen für die handelnden Personen.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
Mail: info@greenwich-ag.de
Unternehmen: Greenwich Beteiligungen AG
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Telefon: +49 (0)69 970989 0
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Email: info@greenwich-ag.de
WWW: http://www.greenwich-ag.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0001262111
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
Frankfurt (euro adhoc) - Der Vorstand der CCP Systems AG, Stuttgart, an der die Greenwich aktuell mit 33,16% beteiligt ist, hat uns darüber informiert, dass seit Freitag, dem 1. Juli 2011, das Gericht in den USA den Startschuss für die Pretrial Discovery im Lizenz- und Patentstreit (Klagenummer: 2:09-cv-04354) zwischen der CCP Systems AG und IBM/Samsung gegeben hat.
Zwei grundsätzliche Entscheidungen wurden in der Gerichtsverhandlung am 29. Juni 2011 durch den Richter gefällt: 1. Der offizielle Start der Pretrial Discovery mit terminlichen und inhaltlichen Eckpunkten wurde festgelegt. Das Gericht legt dar, dass die Offenlegung aller gerichtsrelevanten Informationen bis Jahresende abgeschlossen sein soll und dass bis April 2012 die Expertenmeinungsfindung ebenfalls abgeschlossen sein soll. 2. Die erweiterte Klage beim US-Gericht wurde nach Abstimmungen mit IBM und Samsung (über deren Anwälte) durch den Richter bestätigt und ist damit die Basis der Pretrial Discovery und des Gerichtsverfahrens.
Damit beginnt nun der Austausch von Informationen, die für die Rechtsstreitigkeiten gerichtlich relevant sind. Die große Brisanz liegt darin, dass, sollten falsche oder nicht vollständige Informationen geliefert werden, dies einer eidesstattliche Erklärungen gleich zu setzen wäre mit den entsprechenden Konsequenzen für die handelnden Personen.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
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Deutscher Mittelständler CCP geht gegen Samsung vor US-Gericht vor:
Verfahren soll Lizenzrechtsansprüche in Höhe von einer halben
Milliarde US-Dollar klären
Hamburg (ots) - 27. April 2011 - Das deutsche Softwarehaus CCP
geht wegen Technologieklaus gegen den koreanischen Technologiekonzern
Samsung vor. In einer Schadensersatzklage vor einem Gericht im
US-Bundesstaat New Jersey wirft der Mittelständler den Koreanern vor,
ein von CCP entwickeltes Drucker-Betriebssystem seit 2008
millionenfach in Geräte eingebaut zu haben, ohne die entsprechenden
Lizenzrechte von CCP zu besitzen. Wie das Wirtschaftsmagazin
'impulse' (Ausgabe 5/2011, EVT 28. April) berichtet, beabsichtigt
CCP, im Mai beim District Court in New Jersey eine sogenannte
Pre-Trial-Discovery gegen Samsung zu beantragen. Diese verpflichtet
die Parteien eines US-Prozesses, sämtliche Unternehmensakten
herauszugeben, die in Zusammenhang mit dem Klagevorwurf stehen.
CCP-Vorstand Roland Widuch beziffert den Streitwert auf 500 Millionen
US-Dollar.
Nach einer von CCP in Auftrag gegebenen Schätzung lief das
CCP-Betriebssystem bis Ende 2010 ganz oder in Teilen auf 7,8
Millionen Druckern weltweit. Erhalten hat die Firma nach eigener
Aussage bisher jedoch nur weniger als 10.000 Euro Lizenzgelder. In
Deutschland hat das Softwarehaus parallel dazu den US-Computerkonzern
IBM verklagt, der 2004 die weltweite Vermarktung des Programms
vertraglich übernommen hatte. "Wir haben die Vergangenheit und die
Zukunft zu klären", sagte Widuch. IBM und Samsung wollten zu den
laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung nehmen.
Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.dePressemappe via RSS : http://www.presseportal.depm_8327.rss2
Pressekontakt:
Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,
c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH
Telefon: +49-40-39-92-72-0, Telefax: +49-40-39-92-72-10
E-Mail: jhaack@publikom.com
www.impulse.de
Verfahren soll Lizenzrechtsansprüche in Höhe von einer halben
Milliarde US-Dollar klären
Hamburg (ots) - 27. April 2011 - Das deutsche Softwarehaus CCP
geht wegen Technologieklaus gegen den koreanischen Technologiekonzern
Samsung vor. In einer Schadensersatzklage vor einem Gericht im
US-Bundesstaat New Jersey wirft der Mittelständler den Koreanern vor,
ein von CCP entwickeltes Drucker-Betriebssystem seit 2008
millionenfach in Geräte eingebaut zu haben, ohne die entsprechenden
Lizenzrechte von CCP zu besitzen. Wie das Wirtschaftsmagazin
'impulse' (Ausgabe 5/2011, EVT 28. April) berichtet, beabsichtigt
CCP, im Mai beim District Court in New Jersey eine sogenannte
Pre-Trial-Discovery gegen Samsung zu beantragen. Diese verpflichtet
die Parteien eines US-Prozesses, sämtliche Unternehmensakten
herauszugeben, die in Zusammenhang mit dem Klagevorwurf stehen.
CCP-Vorstand Roland Widuch beziffert den Streitwert auf 500 Millionen
US-Dollar.
Nach einer von CCP in Auftrag gegebenen Schätzung lief das
CCP-Betriebssystem bis Ende 2010 ganz oder in Teilen auf 7,8
Millionen Druckern weltweit. Erhalten hat die Firma nach eigener
Aussage bisher jedoch nur weniger als 10.000 Euro Lizenzgelder. In
Deutschland hat das Softwarehaus parallel dazu den US-Computerkonzern
IBM verklagt, der 2004 die weltweite Vermarktung des Programms
vertraglich übernommen hatte. "Wir haben die Vergangenheit und die
Zukunft zu klären", sagte Widuch. IBM und Samsung wollten zu den
laufenden Gerichtsverfahren keine Stellung nehmen.
Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien
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Antwort auf Beitrag Nr.: 41.762.282 von fahrenheit am 08.07.11 14:40:36Könnte sein, doch leider dehnt sich der Zeitrahmen nun doch sehr. In diesem Gerichtsverfahren gibt es eine Expertenmeinungsfindung bis April 2012, also warum sollte man dann nun investiert sein?
Wenn die wenigstens mal mit einer der anderen Beteiligungen vorankommen würden.
Immerhin ist im August HV, vielleicht gibt es dort interessante Infos.
Wenn die wenigstens mal mit einer der anderen Beteiligungen vorankommen würden.
Immerhin ist im August HV, vielleicht gibt es dort interessante Infos.
Ich finde den Zeitraum bis April 2012 sehr überschaubar und glaube das die CCP gute Chancen hat den Schaden ersetzt zu bekommen
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.767.894 von fahrenheit am 11.07.11 07:09:23Welches Kursziel leitest du in diesem Fall für Greenwich her?
Wirlich schwer zu sagen, aber ich glaube das bei der Greenwich die Chancen die Risiken deutlich überkompensieren. Auch die Tatsache das die KEH bei der CCP so problemlos platziert werden konnten stimmt mich positiv.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.766.833 von tin am 10.07.11 14:24:09Man muss jetzt ionvestieren. Wenn positive Nachrichten kommen, dürfte der Kurs wesentlich höher sein, dann ist eine Investition zu spät.
Die interessante Meldung steckt doch in der Meldung vom 07.07.2011:
Zwei grundsätzliche Entscheidungen wurden in der Gerichtsverhandlung am 29. Juni 2011 durch den Richter gefällt: 1. Der offizielle Start der Pretrial Discovery mit terminlichen und inhaltlichen Eckpunkten wurde festgelegt. Das Gericht legt dar, dass die Offenlegung aller gerichtsrelevanten Informationen bis Jahresende abgeschlossen sein soll und dass bis April 2012 die Expertenmeinungsfindung ebenfalls abgeschlossen sein soll. 2. Die erweiterte Klage beim US-Gericht wurde nach Abstimmungen mit IBM und Samsung (über deren Anwälte) durch den Richter bestätigt und ist damit die Basis der Pretrial Discovery und des Gerichtsverfahrens.
Was bedeutet das:
Die IBM und Samsung müssen alle Informationen zu Ihrem Druckergeschäft offen legen - ALLE Informationen. Das hier ist der erste Schritt hin zu einem Vergleich weil keiner der beiden Firmen ein Interesse daran hat, seine Daten zu zeigen.
Alleine das CCP diese Hürde überwunden hat zeigt:
- die Klage ist sehr ernst zu nehmen
- jetzt müssen auch die IBM und Samsung die Sache ernst nehmen
- das es wohl in Richtung eines Vergleich läuft, da IBM keine Informationen offen legen will
Der Bodenkurs für die Greenwich Aktie ist in den letzten Monaten immer ziwschen 0,9-1,10€ gewesen - sobald die nächste News erscheint, wird hier Bewegung reinkommen...könnte also auch zum kurzfristigen Traden interessant sein. Aber die Ware wucht wird erst zum Ende des Prozesses kommen...ich bleibe hier etwas länger drin...
Zwei grundsätzliche Entscheidungen wurden in der Gerichtsverhandlung am 29. Juni 2011 durch den Richter gefällt: 1. Der offizielle Start der Pretrial Discovery mit terminlichen und inhaltlichen Eckpunkten wurde festgelegt. Das Gericht legt dar, dass die Offenlegung aller gerichtsrelevanten Informationen bis Jahresende abgeschlossen sein soll und dass bis April 2012 die Expertenmeinungsfindung ebenfalls abgeschlossen sein soll. 2. Die erweiterte Klage beim US-Gericht wurde nach Abstimmungen mit IBM und Samsung (über deren Anwälte) durch den Richter bestätigt und ist damit die Basis der Pretrial Discovery und des Gerichtsverfahrens.
Was bedeutet das:
Die IBM und Samsung müssen alle Informationen zu Ihrem Druckergeschäft offen legen - ALLE Informationen. Das hier ist der erste Schritt hin zu einem Vergleich weil keiner der beiden Firmen ein Interesse daran hat, seine Daten zu zeigen.
Alleine das CCP diese Hürde überwunden hat zeigt:
- die Klage ist sehr ernst zu nehmen
- jetzt müssen auch die IBM und Samsung die Sache ernst nehmen
- das es wohl in Richtung eines Vergleich läuft, da IBM keine Informationen offen legen will
Der Bodenkurs für die Greenwich Aktie ist in den letzten Monaten immer ziwschen 0,9-1,10€ gewesen - sobald die nächste News erscheint, wird hier Bewegung reinkommen...könnte also auch zum kurzfristigen Traden interessant sein. Aber die Ware wucht wird erst zum Ende des Prozesses kommen...ich bleibe hier etwas länger drin...
Auszug aus dem GB 2010:
Unser Hauptaugenmerk lag jedoch in der Betreuung der nicht börsennotierten Beteiligungen, und hier
im Wesentlichen in der Betreuung der CCP Systems AG, Stuttgart.
Wie wir schon im letzten Jahr berichtet haben, haben wir unser Engagement nach Abwägung der
Chancen und Risiken bis August 2010 stabil bei knapp unter 50% gehalten. Nachdem auf der letzten
Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG am 28.10.2010 erneut die für ein weiteres Engagement
notwendigen Kapitalmaßnahmen abgelehnt wurden, hat sich die Greenwich Beteiligungen
AG im November 2010 nicht an einer Kapitalerhöhung der CCP AG beteiligen können. Die Beteiligung
der Greenwich Beteiligungen AG ging daher auf ca. 41,9 % zurück.
Die Zurückhaltung der Greenwich Beteiligungen AG hat ausschließlich mit der eigenen Kapitalausstattung
zu tun, da eine Aktionärsgruppe seit Jahren die für die Gesellschaft notwendigen Kapitalmaßnahmen
blockiert und die Gesellschaft daher in ihrem Handlungs- und Entscheidungsspielraum
stark einschränkt. An der positiven Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klagen gegen Samsung
und IBM durch den Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG hat sich nichts geändert
Wie mittlerweile auch in der Presse zu lesen ist, handelt es sich bei dieser Klage um ein Volumen,
dass sowohl für die CCP AG, als auch für die Greenwich Beteiligungen AG von wesentlicher Bedeutung
ist. Dieses bedeutsame Volumen führt natürlich auch zu Risiken für unsere Gesellschaft. Der
Vorstand hat explizit auf diese Risiken im Lagebericht hingewiesen und auch der Wirtschaftsprüfer
hat diesen Risikohinweis in seinem eingeschränkten Prüfungsvermerk aufgegriffen.Trotz dieser bestehenden Risken wird die Greenwich Beteiligungen AG auch zukünftig die CCP
Systems AG in ihrem Kampf gegen Samsung und IBM so gut es geht unterstützen.
Unser Hauptaugenmerk lag jedoch in der Betreuung der nicht börsennotierten Beteiligungen, und hier
im Wesentlichen in der Betreuung der CCP Systems AG, Stuttgart.
Wie wir schon im letzten Jahr berichtet haben, haben wir unser Engagement nach Abwägung der
Chancen und Risiken bis August 2010 stabil bei knapp unter 50% gehalten. Nachdem auf der letzten
Hauptversammlung der Greenwich Beteiligungen AG am 28.10.2010 erneut die für ein weiteres Engagement
notwendigen Kapitalmaßnahmen abgelehnt wurden, hat sich die Greenwich Beteiligungen
AG im November 2010 nicht an einer Kapitalerhöhung der CCP AG beteiligen können. Die Beteiligung
der Greenwich Beteiligungen AG ging daher auf ca. 41,9 % zurück.
Die Zurückhaltung der Greenwich Beteiligungen AG hat ausschließlich mit der eigenen Kapitalausstattung
zu tun, da eine Aktionärsgruppe seit Jahren die für die Gesellschaft notwendigen Kapitalmaßnahmen
blockiert und die Gesellschaft daher in ihrem Handlungs- und Entscheidungsspielraum
stark einschränkt. An der positiven Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klagen gegen Samsung
und IBM durch den Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG hat sich nichts geändert
Wie mittlerweile auch in der Presse zu lesen ist, handelt es sich bei dieser Klage um ein Volumen,
dass sowohl für die CCP AG, als auch für die Greenwich Beteiligungen AG von wesentlicher Bedeutung
ist. Dieses bedeutsame Volumen führt natürlich auch zu Risiken für unsere Gesellschaft. Der
Vorstand hat explizit auf diese Risiken im Lagebericht hingewiesen und auch der Wirtschaftsprüfer
hat diesen Risikohinweis in seinem eingeschränkten Prüfungsvermerk aufgegriffen.Trotz dieser bestehenden Risken wird die Greenwich Beteiligungen AG auch zukünftig die CCP
Systems AG in ihrem Kampf gegen Samsung und IBM so gut es geht unterstützen.
Aus dem GB:
Bei der wesentlichen Beteiligung CCP Systems AG, Stuttgart, wurden im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen
Abschreibungen vorgenommen, da der Vorstand nicht von einer dauerhaften
Wertminderung ausgeht. Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft
Schadenersatzansprüche aus einem laufenden Verfahren und bisher nicht beglichene, aber vertraglich
vereinbarte Lizenzzahlungen geltend machen kann
Bei der wesentlichen Beteiligung CCP Systems AG, Stuttgart, wurden im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen
Abschreibungen vorgenommen, da der Vorstand nicht von einer dauerhaften
Wertminderung ausgeht. Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft
Schadenersatzansprüche aus einem laufenden Verfahren und bisher nicht beglichene, aber vertraglich
vereinbarte Lizenzzahlungen geltend machen kann
@ all: Ich finde auch das die Greenwich einen Blick Wert ist. Wie ich im GB 2010 gelesen habe halten die einige interessante Beteiligungen.
u.a. eine Beteiligung an der MAX21 AG.....und natürlich die 30 % Beteiligung an der CCP (finde ich super interessant).Hoffentlich kann die Greenwich an der aktuellen KEH der CCP teilnehmen.
Ich würde mich freuen, wenn hier hier aus dem Board der ein oder andere einen Betrag zu dieser Diskussion leisten könnte.....
u.a. eine Beteiligung an der MAX21 AG.....und natürlich die 30 % Beteiligung an der CCP (finde ich super interessant).Hoffentlich kann die Greenwich an der aktuellen KEH der CCP teilnehmen.
Ich würde mich freuen, wenn hier hier aus dem Board der ein oder andere einen Betrag zu dieser Diskussion leisten könnte.....
ZUR CCP sagt der Vorstand:
Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft
Schadenersatzansprüche aus einem laufenden Verfahren und bisher nicht beglichene, aber vertraglich
vereinbarte Lizenzzahlungen geltend machen kann. Der Buchwert per 31.12.2010 beträgt
insgesamt TEUR 2.800 (Vj.: TEUR 1.936). Die in 2009 erworbenen Optionsschuldverschreibungen
in Höhe von TEUR 198 werden im Finanzanlagevermögen unter Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.
Bald ist die HV. Fährt einer aus dem Board dort hin?
Der Vorstand geht davon aus, dass die Gesellschaft
Schadenersatzansprüche aus einem laufenden Verfahren und bisher nicht beglichene, aber vertraglich
vereinbarte Lizenzzahlungen geltend machen kann. Der Buchwert per 31.12.2010 beträgt
insgesamt TEUR 2.800 (Vj.: TEUR 1.936). Die in 2009 erworbenen Optionsschuldverschreibungen
in Höhe von TEUR 198 werden im Finanzanlagevermögen unter Ausleihungen an Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.
Bald ist die HV. Fährt einer aus dem Board dort hin?
Bei der CCP Systems AG, Stuttgart (CCP AG), haben wir an vier Kapitalerhöhungen teilgenommen.
Im März 2010 zeichneten wir 120.000 Aktien zu 1,00 EUR/Aktie (Betrag EUR 120.000,00), im
Mai 2010 294.955 Aktien zu 1,00 EUR/Aktie (Betrag EUR 294.955,00), im Juli 2010 84.570 Aktien
zu 1,00 EUR/Aktie (Betrag EUR 84.570) und im August 2010 364.543 Aktien zu 1,00 EUR/Aktie
(Betrag EUR 364.543). An der Kapitalerhöhung im November 2010 hat sich die Greenwich nicht
beteiligt, unser Anteil an der CCP liegt per 31.12.2010 bei 41,9069% (Vorjahr: 49,5203%).
Im März 2010 zeichneten wir 120.000 Aktien zu 1,00 EUR/Aktie (Betrag EUR 120.000,00), im
Mai 2010 294.955 Aktien zu 1,00 EUR/Aktie (Betrag EUR 294.955,00), im Juli 2010 84.570 Aktien
zu 1,00 EUR/Aktie (Betrag EUR 84.570) und im August 2010 364.543 Aktien zu 1,00 EUR/Aktie
(Betrag EUR 364.543). An der Kapitalerhöhung im November 2010 hat sich die Greenwich nicht
beteiligt, unser Anteil an der CCP liegt per 31.12.2010 bei 41,9069% (Vorjahr: 49,5203%).
Fährt hier aus dem Board ein Teilnehmer zur HV und läßt sich über den aktuellen Stand des Prozesses den die CCP führt informieren?
ich glaube das wir bei dieser Aktie ein sehr gutes Chance /Risiko Verhältnis haben. Ich habe bei der CCP nachgefragt und erfahren das die aktuelle KEH voll platziert wurde. Das ist doch ein sehr gutes Zeichen. Man konnte also externe Investoren von den Erfolgsaussichten des anhängigen Verfahrens in der USA überzeugen. Alle Achtung....
Geht der hier aus dem Forum jemand zur HV?
Geht der hier aus dem Forum jemand zur HV?
Die Aktie notiert zur Zeit sehr nahe am Inventarwert. Wer geht zur HV und kann berichten?
...ich habe das am 29.07. schon berichtet
Kapitalmaßnahmen/Portfoliogesellschaft
Frankfurt (euro adhoc) - Die CCP Systems AG, Stuttgart, eine
Portfoliogesellschaft der Greenwich Beteiligungen AG, konnte
erfolgreich eine Kapitalerhöhung mit externen Investoren platzieren.
Mit dem Mittelzufluss ist das Unternehmen bis zum Abschluss der
Pretrail Discovery finanziert. Nach der Kapitalerhöhung hält die
Greenwich ca. 28% an der CCP Systems AG.
Über Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt Die Greenwich
Beteiligungen AG, Frankfurt, ist eine im General Standard gelistete
Venture Capital Gesellschaft, die in junge Wachstumsunternehmen
investiert.
Über CCP Systems AG, Stuttgart Die CCP Systems AG entwickelt
Technologien und Lösungen für die Steuerung und Kontrolle von
Output-Prozessen. Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Herstellung von
Druckertreibern und Dokumentenlösungen flossen ein in die patentierte
JScribe®-Technologie, eine weltweit einzigartige Anwendungs- und
Kommunikationsplattform für digitale Druck- und
Multifunktionssysteme, Workstations und Server.
Rückfragehinweis:
Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
Mail: info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
Kapitalmaßnahmen/Portfoliogesellschaft
Frankfurt (euro adhoc) - Die CCP Systems AG, Stuttgart, eine
Portfoliogesellschaft der Greenwich Beteiligungen AG, konnte
erfolgreich eine Kapitalerhöhung mit externen Investoren platzieren.
Mit dem Mittelzufluss ist das Unternehmen bis zum Abschluss der
Pretrail Discovery finanziert. Nach der Kapitalerhöhung hält die
Greenwich ca. 28% an der CCP Systems AG.
Über Greenwich Beteiligungen AG, Frankfurt Die Greenwich
Beteiligungen AG, Frankfurt, ist eine im General Standard gelistete
Venture Capital Gesellschaft, die in junge Wachstumsunternehmen
investiert.
Über CCP Systems AG, Stuttgart Die CCP Systems AG entwickelt
Technologien und Lösungen für die Steuerung und Kontrolle von
Output-Prozessen. Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Herstellung von
Druckertreibern und Dokumentenlösungen flossen ein in die patentierte
JScribe®-Technologie, eine weltweit einzigartige Anwendungs- und
Kommunikationsplattform für digitale Druck- und
Multifunktionssysteme, Workstations und Server.
Rückfragehinweis:
Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
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Ende der Mitteilung euro adhoc
..langsam wird es wieder interessant um diesen Wert: Dazu gibt es noch die Aussicht!!! auf einen ordentlichen Nachschlag bei der gerichtlichen Auseinandersetzung CCP/Samsung. Hier stehen Ergebnisse im April 2012 an
EANS-News: Greenwich Beteiligungen AG / Ergebnisse der Sonderprüfung liegen ...
EANS-News: Greenwich Beteiligungen AG / Ergebnisse der Sonderprüfung liegen vor (D)=
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Frankfurt (euro adhoc) - Der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN: DE 0001262111) ist von ihren Rechtsberatern deren vorläufige Auswertung des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers vorgelegt worden, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 13. Januar 2011 bestellt worden war. Gegenstand der in den Monaten Mai bis Dezember 2011 durchgeführten Prüfung waren verschiedene Fragen über mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG mit Sitz in Stuttgart, die von deren Hauptversammlung am 17. Oktober 2008 beschlossen worden war. Die Auswertung der Rechtsberater der Gesellschaft hat ergeben, dass der Sonderprüfer keine groben Pflichtverletzungen und keine Unredlichkeiten des Vorstands oder des Aufsichtsrats festgestellt hat.
Zusammengefasst kommt der Sonderprüfer Dr. Alexander Düll, Falk GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
Nach der Beurteilung des Sonderprüfers hat der Vorstand der Greenwich
Beteiligungen AG bei der Entscheidung über die Teilnahme an der
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG die formalen Vorgaben eingehalten, die
ihm durch Gesetz und Satzung bei der Vornahme vergleichbarer
Entscheidungen vorgegeben sind. Der Aufsichtsrat sei im Vorfeld der
Entscheidung über die Kapitalmaßnahme über die wirtschaftliche Situation
der CCP Systems AG informiert gewesen und habe die Entscheidung des
Vorstands zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung genehmigt. Die
Entscheidung über die Vornahme der Kapitalerhöhung sei auf Basis eines
eher vagen Informationsstands und der Erwartung erfolgt, mit einem
geänderten Geschäftsmodell sowie einem ausgetauschten Management mit der
von der CCP Systems AG gehaltenen Basistechnologie JScribe in der Zukunft
wieder Erträge erzielen zu können. Sie sei daher auf Grundlage eines
unsicheren und unzureichende Informationsstands erfolgt und sei nur
unzureichend dokumentiert. Die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG
zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG sei für einen
Außenstehenden nicht zwangsläufig nachzuvollziehen. Insoweit könne nicht
davon ausgegangen werden, dass bei der Entscheidung über die Teilnahme an
der Kapitalerhöhung durch die Greenwich die Grundsätze ordnungsmäßiger
Unternehmensführung vollständig beachtet worden seien.
Nach Durchsicht der ihm überlassenen Unterlagen kann der Sonderprüfer
keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Entscheidung der Greenwich
Beteiligungen AG über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung am 17. Oktober
2008 bei der CCP Systems AG durch sachfremde eigene Interessen des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats beeinflusst worden war.
Der Sonderprüfer stellt fest, dass der Aufsichtsrat der Greenwich
Beteiligungen AG sich im Lauf des Geschäftsjahrs 2008 im Rahmen der
ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie auch außerhalb regelmäßig
über den Stand der Verhandlungen, die geplante Kapitalmaßnahme der CCP
Systems AG sowie deren aktuelle wirtschaftliche Situation hat informieren
lassen. Der Aufsichtsrat habe es jedoch bei den allgemeinen Informationen
bewenden lassen und nicht darauf gedrungen, dass der Vorstand eine
systematische Abwägung von Chancen und Risiken aus dem zusätzlichen
Kapitalengagement anstellte und dem Aufsichtsrat auch nachvollziehbar
vorlegte. Damit könne festgehalten werden, dass auch der Aufsichtsrat in
diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen
sei.
Im Ergebnis verneint der Sonderprüfer, dass der Aufsichtsrat durch
Nichtverfolgung etwaiger Ansprüche im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der
Greenwich Beteiligungen AG eine Pflichtverletzungen begangen hat. Aufgrund
seiner Prüfung kommt der Sonderprüfer außerdem zu dem Ergebnis, dass im
Geschäftsjahr 2008 durch den Aufsichtsrat noch nicht festgestellt werden
konnte, ob bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung
der CCP Systems AG für die Gesellschaft überhaupt ein Schaden entstanden
ist.
In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im Frühsommer 2012 stattfinden wird, ist eine detaillierte Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse vorgesehen.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG
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Frankfurt (euro adhoc) - Der Greenwich Beteiligungen AG (ISIN: DE 0001262111) ist von ihren Rechtsberatern deren vorläufige Auswertung des Sonderprüfungsberichts des Sonderprüfers vorgelegt worden, der vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Beschluss vom 13. Januar 2011 bestellt worden war. Gegenstand der in den Monaten Mai bis Dezember 2011 durchgeführten Prüfung waren verschiedene Fragen über mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG mit Sitz in Stuttgart, die von deren Hauptversammlung am 17. Oktober 2008 beschlossen worden war. Die Auswertung der Rechtsberater der Gesellschaft hat ergeben, dass der Sonderprüfer keine groben Pflichtverletzungen und keine Unredlichkeiten des Vorstands oder des Aufsichtsrats festgestellt hat.
Zusammengefasst kommt der Sonderprüfer Dr. Alexander Düll, Falk GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:
Nach der Beurteilung des Sonderprüfers hat der Vorstand der Greenwich
Beteiligungen AG bei der Entscheidung über die Teilnahme an der
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG die formalen Vorgaben eingehalten, die
ihm durch Gesetz und Satzung bei der Vornahme vergleichbarer
Entscheidungen vorgegeben sind. Der Aufsichtsrat sei im Vorfeld der
Entscheidung über die Kapitalmaßnahme über die wirtschaftliche Situation
der CCP Systems AG informiert gewesen und habe die Entscheidung des
Vorstands zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung genehmigt. Die
Entscheidung über die Vornahme der Kapitalerhöhung sei auf Basis eines
eher vagen Informationsstands und der Erwartung erfolgt, mit einem
geänderten Geschäftsmodell sowie einem ausgetauschten Management mit der
von der CCP Systems AG gehaltenen Basistechnologie JScribe in der Zukunft
wieder Erträge erzielen zu können. Sie sei daher auf Grundlage eines
unsicheren und unzureichende Informationsstands erfolgt und sei nur
unzureichend dokumentiert. Die Entscheidung der Greenwich Beteiligungen AG
zur Beteiligung an der Kapitalerhöhung der CCP Systems AG sei für einen
Außenstehenden nicht zwangsläufig nachzuvollziehen. Insoweit könne nicht
davon ausgegangen werden, dass bei der Entscheidung über die Teilnahme an
der Kapitalerhöhung durch die Greenwich die Grundsätze ordnungsmäßiger
Unternehmensführung vollständig beachtet worden seien.
Nach Durchsicht der ihm überlassenen Unterlagen kann der Sonderprüfer
keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass die Entscheidung der Greenwich
Beteiligungen AG über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung am 17. Oktober
2008 bei der CCP Systems AG durch sachfremde eigene Interessen des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats beeinflusst worden war.
Der Sonderprüfer stellt fest, dass der Aufsichtsrat der Greenwich
Beteiligungen AG sich im Lauf des Geschäftsjahrs 2008 im Rahmen der
ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie auch außerhalb regelmäßig
über den Stand der Verhandlungen, die geplante Kapitalmaßnahme der CCP
Systems AG sowie deren aktuelle wirtschaftliche Situation hat informieren
lassen. Der Aufsichtsrat habe es jedoch bei den allgemeinen Informationen
bewenden lassen und nicht darauf gedrungen, dass der Vorstand eine
systematische Abwägung von Chancen und Risiken aus dem zusätzlichen
Kapitalengagement anstellte und dem Aufsichtsrat auch nachvollziehbar
vorlegte. Damit könne festgehalten werden, dass auch der Aufsichtsrat in
diesem Zusammenhang seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen
sei.
Im Ergebnis verneint der Sonderprüfer, dass der Aufsichtsrat durch
Nichtverfolgung etwaiger Ansprüche im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der
Greenwich Beteiligungen AG eine Pflichtverletzungen begangen hat. Aufgrund
seiner Prüfung kommt der Sonderprüfer außerdem zu dem Ergebnis, dass im
Geschäftsjahr 2008 durch den Aufsichtsrat noch nicht festgestellt werden
konnte, ob bei der Entscheidung über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung
der CCP Systems AG für die Gesellschaft überhaupt ein Schaden entstanden
ist.
In der kommenden ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich im Frühsommer 2012 stattfinden wird, ist eine detaillierte Berichterstattung über die Sonderprüfung und deren Ergebnisse vorgesehen.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG
Ariane Seeger
Roßmarkt 14
60311 Frankfurt
Tel: 069-9709890
Fax: 069-970989-20
Mail: info@greenwich-ag.de
dpa-AFX · Mehr Nachrichten von dpa-AFXEANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Verlustanzeige gemäß § 92 AktG
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Verlustanzeige gemäß § 92 AktG
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.03.2012
Der Vorstand teilt mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind erforderlich gewordene Wertberichtigungen ursächlich.
Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen Hauptversammlung 2012 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll voraussichtlich im Juni 2012 in Frankfurt stattfinden.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt 14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail: info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Greenwich Beteiligungen AG Roßmarkt 14 D-60311 Frankfurt Telefon: +49 (0)69 970989 0 FAX: +49 (0)69 970989 20 Email: info@greenwich-ag.de WWW: http://www.greenwich-ag.de Branche: Finanzdienstleistungen ISIN: DE0001262111 Indizes: Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
ISIN DE0001262111
AXC0276 2012-03-22/18:48
© 2012 dpa-AFX
EANS-Adhoc: Greenwich Beteiligungen AG / Verlustanzeige gemäß § 92 AktG
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.03.2012
Der Vorstand teilt mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür sind erforderlich gewordene Wertberichtigungen ursächlich.
Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen Hauptversammlung 2012 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll voraussichtlich im Juni 2012 in Frankfurt stattfinden.
Rückfragehinweis: Greenwich Beteiligungen AG Ariane Seeger Roßmarkt 14 60311 Frankfurt Tel: 069-9709890 Fax: 069-970989-20 Mail: info@greenwich-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Antwort auf Beitrag Nr.: 42.949.821 von pjone am 23.03.12 23:12:18jemand ne Idee, warum es hier die letzten Tage wieder so deutlich hochging ? Auf der HP steht nix, hab auch keine Pressemeldungen gefunden...
Hier ist die Antwort zu finden. mehr wird noch nicht verraten:
US-Gericht gibt den Startschuss für Pretrial Discovery
Juli 2011
Neues zu den Rechtsstreitigkeiten der CCP Systems AG in den USA gegen IBM und Samsung
Am Freitag, dem 01.07.2011 hat das Gericht in den USA den Startschuss für die Pretrial Discovery im Lizenz- und Patentstreit zwischen der CCP Systems AG und IBM/Samsung gegeben.
Zwei grundsätzliche Entscheidungen wurden in der Gerichtsverhandlung am 29. Juni 2011 durch den Richter gefällt:
1.Der offizielle Start der Pretrial Discovery mit terminlichen und inhaltlichen Eckpunkten wurde festgelegt. Das Gericht ordnete an, dass die Offenlegung aller gerichtsrelevanten Informationen bis Jahresende abgeschlossen sein soll und dass bis Ende April 2012 die Expertenmeinungsfindung ebenfalls abgeschlossen sein soll.
2.Die erweiterte Klage beim US-Gericht wurde nach Abstimmung mit IBM und Samsung (über deren Anwälte) durch den Richter bestätigt und ist damit die Basis der Pretrial Discovery und des Gerichtsverfahrens.
Damit beginnt nun der Austausch von Informationen, die für die Rechtsstreitigkeiten gerichtlich relevant sind. Die große Brisanz liegt darin, dass, sollten falsche oder nicht vollständige Informationen geliefert werden, dies einer eidesstattlichen Erklärung gleich zu setzen wäre mit den entsprechenden Konsequenzen für die handelnden Personen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CCP Systems AG
Stammheimer Straße 35
70435 Stuttgart
Telefon: (0711) 82 03 42 10
Telefax: (0711) 82 03 42 19
US-Gericht gibt den Startschuss für Pretrial Discovery
Juli 2011
Neues zu den Rechtsstreitigkeiten der CCP Systems AG in den USA gegen IBM und Samsung
Am Freitag, dem 01.07.2011 hat das Gericht in den USA den Startschuss für die Pretrial Discovery im Lizenz- und Patentstreit zwischen der CCP Systems AG und IBM/Samsung gegeben.
Zwei grundsätzliche Entscheidungen wurden in der Gerichtsverhandlung am 29. Juni 2011 durch den Richter gefällt:
1.Der offizielle Start der Pretrial Discovery mit terminlichen und inhaltlichen Eckpunkten wurde festgelegt. Das Gericht ordnete an, dass die Offenlegung aller gerichtsrelevanten Informationen bis Jahresende abgeschlossen sein soll und dass bis Ende April 2012 die Expertenmeinungsfindung ebenfalls abgeschlossen sein soll.
2.Die erweiterte Klage beim US-Gericht wurde nach Abstimmung mit IBM und Samsung (über deren Anwälte) durch den Richter bestätigt und ist damit die Basis der Pretrial Discovery und des Gerichtsverfahrens.
Damit beginnt nun der Austausch von Informationen, die für die Rechtsstreitigkeiten gerichtlich relevant sind. Die große Brisanz liegt darin, dass, sollten falsche oder nicht vollständige Informationen geliefert werden, dies einer eidesstattlichen Erklärung gleich zu setzen wäre mit den entsprechenden Konsequenzen für die handelnden Personen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
CCP Systems AG
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70435 Stuttgart
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War jemand auf der HV und kann berichten? Mich würde besonders der Sachstand bzg. des Prozesses in den USA interessieren. Hoffentlich wurde das genehmingte Kapital durchgewunken.
Wir scheinen aber sehr gute News ins Haus zu stehen....man achte auf die Kursentwicklung am heutigen Tag
Hab mich heute mal mit der IR in Verbindung gesetzt. Aktuell sieht es so aus, dass CCP und Samsung versuchen sich außergerichtlich zu einigen - sollte das nicht klappen wird es wohl vor Gericht weitergehen...
Wann soll es die Ergebnisse bei dieser außergerichtlichen Einigung geben,Welchen zeitlichen Horizont hast du
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.833.595 von Sly1962 am 16.11.12 17:31:13das war auch die anschlussfrage, die ich daraufhin der IR gemailt habe. mal schauen, obs da ne prognose gibt
Ups..was ist denn hier passiert??? Die scheinen den Prozess bei der CCP gewonnen zu haben...weiss jemand mehr??
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.436.597 von Schnueffelnase am 12.09.13 15:24:09
15:15 31.03.15
Greenwich Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
31.03.2015 15:11
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Der Vorstand der CCP Systems AG hat uns heute darüber informiert, dass er
am Freitag, den 27. März 2015 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft gestellt hat. Die Zeichnungsfrist der aktuellen
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG endet heute, 31. März 2015, 24.00 Uhr.
Da der Vorstand der CCP Systems AG nach heutigem Kenntnisstand davon
ausgeht, dass die Mindestzeichnungssumme von Euro 2.500.000 nicht erreicht
werden wird, wäre die Kapitalerhöhung somit gescheitert.
Die Zahlungsunfähigkeit der CCP Systems AG, der gestellte Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die aller Wahrscheinlichkeit nach
gescheiterte Kapitalerhöhung haben bei der Greenwich Beteiligungen AG einen
Abschreibungsbedarf des Gesamtengagements in Höhe von Euro 3.897.049,72
zur Folge.
Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG teilt deshalb bereits vorab
mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das
Geschäftsjahr 2014 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist. Maßgeblich hierfür ist die heute erforderlich gewordene
Totalabschreibung auf den Buchwert der CCP Systems AG.
Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende
Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen
Hauptversammlung 2015 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll
voraussichtlich im Juni 2015 in Frankfurt stattfinden.
31.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Na, das war ja zu erwarten...
GrußdeSade
Ankündigung einer Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Greenwich Beteiligungen AG: Totalabschreibung auf den Beteiligungsansatz der CCP Systems AG und Ankündigung einer Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG15:15 31.03.15
Greenwich Beteiligungen AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges
31.03.2015 15:11
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Der Vorstand der CCP Systems AG hat uns heute darüber informiert, dass er
am Freitag, den 27. März 2015 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft gestellt hat. Die Zeichnungsfrist der aktuellen
Kapitalerhöhung der CCP Systems AG endet heute, 31. März 2015, 24.00 Uhr.
Da der Vorstand der CCP Systems AG nach heutigem Kenntnisstand davon
ausgeht, dass die Mindestzeichnungssumme von Euro 2.500.000 nicht erreicht
werden wird, wäre die Kapitalerhöhung somit gescheitert.
Die Zahlungsunfähigkeit der CCP Systems AG, der gestellte Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die aller Wahrscheinlichkeit nach
gescheiterte Kapitalerhöhung haben bei der Greenwich Beteiligungen AG einen
Abschreibungsbedarf des Gesamtengagements in Höhe von Euro 3.897.049,72
zur Folge.
Der Vorstand der Greenwich Beteiligungen AG teilt deshalb bereits vorab
mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB für das
Geschäftsjahr 2014 ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals
eingetreten ist. Maßgeblich hierfür ist die heute erforderlich gewordene
Totalabschreibung auf den Buchwert der CCP Systems AG.
Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende
Hauptversammlung soll aus Kostengründen mit der ordentlichen
Hauptversammlung 2015 verbunden werden. Die Hauptversammlung soll
voraussichtlich im Juni 2015 in Frankfurt stattfinden.
31.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Na, das war ja zu erwarten...
GrußdeSade
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.467.473 von deSade am 31.03.15 18:13:28Die größte Beteiligung CCP hat in Mannheim einen wichtigen
Prozeß gegen IBM verloren. Schaut man auf Bundesanzeiger
in die CCP-Bilanz, erkennt man enorme Verbindlichkeiten,
Forderungen und Darlehen. Offenbar kosten die Prozesse
jedes Jahr Millionenbeträge, für die CCP durch immerneue
Darlehen und Kapitalerhöhungen Geld auftreiben muss.
Das jedoch scheiterte zuletzt.
Die zweitgrösste Greenwich-Beteiligung Cybits Holding hat
übrigens aktuell ebenfalls Verlustanzeige
hälftigen Grundkapitals.
Die Aktie notiert bei Bruchteilen der Kaufkurses und
der Bilanzwerte der Greenwich.
Letztlich sieht es also mit auf Sicht wahrscheinlichen
Insolvenzen der beiden mit Abstand grössten
Beteiligungen der Greenwich dunkeldüster aus.
Prozeß gegen IBM verloren. Schaut man auf Bundesanzeiger
in die CCP-Bilanz, erkennt man enorme Verbindlichkeiten,
Forderungen und Darlehen. Offenbar kosten die Prozesse
jedes Jahr Millionenbeträge, für die CCP durch immerneue
Darlehen und Kapitalerhöhungen Geld auftreiben muss.
Das jedoch scheiterte zuletzt.
Die zweitgrösste Greenwich-Beteiligung Cybits Holding hat
übrigens aktuell ebenfalls Verlustanzeige
hälftigen Grundkapitals.
Die Aktie notiert bei Bruchteilen der Kaufkurses und
der Bilanzwerte der Greenwich.
Letztlich sieht es also mit auf Sicht wahrscheinlichen
Insolvenzen der beiden mit Abstand grössten
Beteiligungen der Greenwich dunkeldüster aus.
CCP und Cybits sind praktisch nichts mehr wert. Aber was ist mit der dritten Beteiligung? Kann da auf der Seite von Greenwich nichts finden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.640.882 von Straßenkoeter am 24.04.15 22:38:14Die dritte Beteiligung ist ein Kleinanteil
(9%) an einer Teppichreinigungsfirma.
Im ersten Halbjahr hatte Greenwich 140 T€
Personalkosten plus "Aufwendungen" vs.
37 T€ Beteiligungserträge, was ein Saldo
von -103 T€ ergibt.
Die Klitsche ist eine "lahme Ente":
Das Vermögen ist quasi verbraucht und
die Restbeteiligungen spielen bei weitem
nicht mehr ausreichende Erlöse ein.
Eine Kapitalerhöhung hat jedoch keinerlei
Realisierungschancen. Eigentlich müsste
man die Beteiligungen verkaufen und den
Aktionären die 10-15 Cent auszahlen.
Sowas geschieht jedoch fast nie, denn dann
wäre der Vorstand seinen Job los.
(9%) an einer Teppichreinigungsfirma.
Im ersten Halbjahr hatte Greenwich 140 T€
Personalkosten plus "Aufwendungen" vs.
37 T€ Beteiligungserträge, was ein Saldo
von -103 T€ ergibt.
Die Klitsche ist eine "lahme Ente":
Das Vermögen ist quasi verbraucht und
die Restbeteiligungen spielen bei weitem
nicht mehr ausreichende Erlöse ein.
Eine Kapitalerhöhung hat jedoch keinerlei
Realisierungschancen. Eigentlich müsste
man die Beteiligungen verkaufen und den
Aktionären die 10-15 Cent auszahlen.
Sowas geschieht jedoch fast nie, denn dann
wäre der Vorstand seinen Job los.
Merrill habe diese Aktie Gott sei Dank nicht. Hat mir damals schon gereicht, dass ich NBIC Capital hatte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.642.301 von Straßenkoeter am 25.04.15 12:14:59Der 2014-Geschäftsbericht ist online:
www.greenwich-ag.de/pdf/geschaeftsberichte/JA_2014.pdf
Insgesamt wird ein Bild des Grauens gezeichnet:
1) 4,4 Mio Verlust, nur noch 0,x Mio Sustanz
(liquide Mittel und Anlagen)
2) Venturi-Beteiligung wurde für 378 T€
verkauft, so das Greenwich-Vorstand noch ca.
2 Jahre Gehalt bekommen kann.
3) Restbeteiligungen sind kaum noch
was wert.
Fazit:
Greenwich hat den Status einer lebendigen
Leiche erreicht. Das Restvermögen reicht nur
noch, um "das Unternehmen" (= Vorstand und AR)
ca. 2 Jahre am Leben zu erhalten. Für Investments
fehlen jedoch die Mittel.
www.greenwich-ag.de/pdf/geschaeftsberichte/JA_2014.pdf
Insgesamt wird ein Bild des Grauens gezeichnet:
1) 4,4 Mio Verlust, nur noch 0,x Mio Sustanz
(liquide Mittel und Anlagen)
2) Venturi-Beteiligung wurde für 378 T€
verkauft, so das Greenwich-Vorstand noch ca.
2 Jahre Gehalt bekommen kann.
3) Restbeteiligungen sind kaum noch
was wert.
Fazit:
Greenwich hat den Status einer lebendigen
Leiche erreicht. Das Restvermögen reicht nur
noch, um "das Unternehmen" (= Vorstand und AR)
ca. 2 Jahre am Leben zu erhalten. Für Investments
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Greenwich-auf dem Weg zu neuen Höhen?