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    Hasen Immobilien AG - 12 Euro Dividende! (Seite 31)

    eröffnet am 21.08.06 17:20:57 von
    neuester Beitrag 20.05.24 08:34:10 von
    Beiträge: 318
    ID: 1.078.113
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    ISIN: DE000A1X3RR8 · WKN: A1X3RR · Symbol: ABHA
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      schrieb am 30.08.06 13:40:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.682.494 von aschuster am 30.08.06 13:12:51Die entscheidende Frage ist doch, ob der drohende Dividendenabschlag aufgeholt wird oder nicht. Bei Sedlmayr (WKN 722400 ) gab es dieses und letztes Jahr einen Bonus in 2006 waren es EUR 485 und in 2005 EUR 275. Die Aktie notierte im April 2005 vor Ausschüttung ca 2200 EUR und heute sind es EUR 2480.

      Bei Custodia wurden im Juli 2005 EUR 245 ausgeschüttet. Vor Abschlag notierte das Papier EUR 770 im Oktober 2005 konnten EUR 630 erlöst werden. Bei Bekanntgabe der Sonderausschüttung war das Papier noch billiger zu haben.

      Im Übrigen habe ich Hasen Imm. nach Bekanntgabe der Sonderdividende zu EUR 45,00 gekauft.
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 13:12:51
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.681.552 von senti1 am 30.08.06 12:16:34Oh ja, Widerspruch akzeptiert!

      Die Beispiele kenne ich nicht. Nur aktuell läuft hier halt gar nix. Nach Sonderausschüttung knallen die Papiere sogar dann um mehr als 120% und mehr (der Sonderausschüttung natürlich) nach Süden. Ist auch bei Werten mit "normaler" Dividende zu beobachten (Ahlers, HCI, Burgbad usw.)
      Avatar
      schrieb am 30.08.06 12:16:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.676.099 von aschuster am 29.08.06 22:14:13Nur eins fordert meinen Widerspruch heraus:

      Mir sind schnurrbärtige Pollunderträger lieber als gegelte Nadelstreifen- Schlipsträger! Letztere waren häufig auch als jung, dynamisch und erfolglos im Neuen Markt tätig.

      Im übrigen gibt es zu Sonderausschüttungen auch Gegenbeispiele: Sedlmayr in 2005, Custodia in 2004!
      Avatar
      schrieb am 29.08.06 22:14:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      denke nicht, dass es eine grosse Jagd geben wird. So lahm wie sich der Kurs nach Bekanntgabe bewegt hat. Siehe all die anderen Werte mit Sonderausschüttungen (was dies wohl ist, oder?) wie Syzygy, Onvista, Parsytech usw. Sooo viel hat sich da auch nicht getan. Und HI ist einfach ein lokaler Micro-Cap, wo ein paar Datschiburger Aktien halten.

      Die Aktionäre sind überhaupt der Knaller. War schon ein paar mal auf der HV. Schnurrbärtige Pollunderträger. Satire!

      Organisch kommt HI übrigens gar nicht vom Fleck. Wohnungsbau in München, ha ha. Dort sind so viele Haie im Becken. Es wird gebaut wie Teufel. Die Preise fallen schon recht extrem zur Zeit. Der Kaufmarkt ist tot, insbesondere "Rendite"-Anlagen will keiner mehr haben, nicht Käufer nicht Mieter. Wer sich auskennt: "Park"stadt Schwabing, Arnulfpark, Trudering, allen shit am Strang. Und alles sieht gleich aus.
      Avatar
      schrieb am 28.08.06 17:44:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.613.629 von Muckelius am 25.08.06 17:15:13Kurs bei 53 Euro. Beginnt nun endlich die "Hasen-Jagd"? :lick:

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      schrieb am 25.08.06 17:15:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.600.776 von Muckelius am 24.08.06 19:03:52Kann man den Kurs von 51 Euro in Stuttgart bei 50 gehandelten Aktien als "Ausbruch" bezeichnen? Auf jeden Fall ist der Kurs somit auf langjährigen Höchststand:


      Avatar
      schrieb am 25.08.06 17:14:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.600.776 von Muckelius am 24.08.06 19:03:52Aktuell in Stuttgart schon bei 51,00 Euro und Geldkurse bei 50,00 Euro (wenn auch bei niedrigen Umsatzvolumina). Die Richtung stimmt allerdings :)
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 19:03:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.599.452 von Muckelius am 24.08.06 17:56:54Mit Veröffentlichung der Tagesordnung zur HV können wir eine vorher mögliche Quelle für die Dividende somit ausschließen: Herabsetzung des Grundkapitals mit anschließender Ausschüttung ist nicht Bestandteil der Tagesordnung...:)
      Avatar
      schrieb am 24.08.06 17:56:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.564.594 von Ahnung? am 22.08.06 19:31:54Hasen-Immobilien AG
      Augsburg
      - Wertpapier-Kenn-Nummer 506 000 -
      Einladung
      zur ordentlichen Hauptversammlung 2006


      Hiermit laden wir die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 19. Oktober 2006, 11.00 Uhr, im Reichlesaal des Zeughauses, Zeugplatz 4, 86150 Augsburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 (01. Januar bis 31. Dezember 2005) mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2005 und dem Bericht des Aufsichtsrats
      Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen in 86150 Augsburg, Konrad-Adenauer-Allee 33, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre während der Geschäftszeiten aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen.

      2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31.12.2005 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.794.905,76 wie folgt zu verwenden:


      a)


      Ausschüttung einer Dividende i.H.v. EUR 12,00 je Stückaktie


      EUR


      5.760.000,00


      b)


      Vortrag auf neue Rechnung


      EUR


      34.905,76


      EUR


      5.794.905,76

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die UTR Universale Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 81679 München, Keplerstraße 16, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 (01. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006) zu wählen.

      6. Beschlussfassung über die Änderung von § 18 und § 19 der Satzung zur Einberufung der Hauptversammlung und zum Teilnahmerecht an der Hauptversammlung
      Durch das in seinen wesentlichen Teilen am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechtes (UMAG) sind unter anderem die Regelungen des § 123 AktG über die Einberufung der Hauptversammlung sowie über die Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung geändert worden. Durch die Neuregelung ist insbesondere die Hinterlegung der Aktien vor der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich. Zur Legitimation ist nunmehr der Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis hat sich auf einen Stichtag, den so genannten Record Date, zu beziehen. Zudem kann die Satzung die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes davon abhängig machen, dass sich die Aktionäre innerhalb einer bestimmten Frist anmelden. Außerdem wurde durch das UMAG die Frist für die Einberufung der Hauptversammlung geändert. Die Satzung soll an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      (a) § 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Das auf Gesetz oder Satzung beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt.
      Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 19 der Satzung anzumelden haben, einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.“
      (b) § 19 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut reicht aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen.
      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser nicht erbracht, ist die Gesellschaft berechtigt, den Aktionär zurückzuweisen.
      Der Nachweis kann für Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahrt werden, von der Gesellschaft, von einem Notar oder von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut innerhalb der Europäischen Union erstellt werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Aktienurkunden dem Ersteller zum maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen haben.“

      7. Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung zur Ermächtigung des Versammlungsleiters, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken
      Gemäß der ebenfalls durch das UMAG geschaffenen Neuregelung in § 131 Absatz 2 Satz 2 AktG kann die Satzung den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen. Im Interesse einer effizienten Durchführung der Hauptversammlung soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und § 20 der Satzung entsprechend ergänzt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      § 20 der Satzung wird im Anschluss an den bisherigen Text um folgende Sätze 4 und 5 ergänzt:
      „Der Versammlungsleiter bestimmt ferner die Reihenfolge der Redner. Er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den gesamten Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.“

      8. Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung zur Anhebung der Aufsichtsratsvergütung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      § 16 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von EUR 4.000,00.“

      § 16 Sätze 2 bis 4 der Satzung bleiben unverändert.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetzes durch das UMAG haben sich die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts geändert. Für die Aktionäre unserer Gesellschaft gilt, dass sie zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 19. Oktober 2006 und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind, wenn sie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen entweder ihre Aktien hinterlegen oder ihren Anteilsbesitz nachweisen. Beiden Möglichkeiten bestehen nebeneinander.

      Teilnahme aufgrund Hinterlegung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 der Satzung i.V.m. § 16 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also zum 28. September 2006, 0.00 Uhr, bei der Gesellschaftskasse, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einer Niederlassung der nachstehend aufgeführten Bank in Augsburg und München bis zum Ende der Hauptversammlung hinterlegen:
      HypoVereinsbank Aktiengesellschaft

      Der Hinterlegung wird auch dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt werden. Werden Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Hinterlegungsbescheinigung bis spätestens 12. Oktober 2006, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft einzureichen.

      Teilnahme aufgrund besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 123 Absatz 3 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) ferner diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgenden Anschrift einen von ihrer Depotbank in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
      Hasen-Immobilien AG, Konrad-Adenauer-Allee 33, 86150 Augsburg

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 28. September 2006, 0.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens zum Ablauf des 12. Oktober 2006, 24.00 Uhr, unter der vorstehend genannten Anschrift zugehen.

      Stimmrechtsvertretung

      Wir weisen unsere Aktionäre auf die Möglichkeit der Ausübung ihrer Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

      Anträge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
      Hasen-Immobilien AG, Konrad-Adenauer-Allee 33, 86150 Augsburg, Fax-Nr. 0821/31959020

      Unter dieser Adresse spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie zugänglich zu machen sind, von der Gesellschaft durch Veröffentlichung im Internet unter www.hasen-ag.de unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.



      Augsburg, im August 2006

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 22.08.06 19:31:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.547.713 von Muckelius am 21.08.06 17:20:57Bis zur HV werden wir wohl stetig, leicht steigende Kurse sehen !

      Sehr interessant ist allerdings die Frage, aus welcher "Quelle" die Dividendenzahlung vorgenommen werden wird.
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