Deutsche Bank vor neuem All-Time-High (Seite 2243)
eröffnet am 06.10.06 01:08:13 von
neuester Beitrag 26.05.24 11:52:51 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.588.945 von Madmax2000* am 22.03.17 13:04:03
Im Grunde ist es gleichgültig, ob eine Aktie zum aktuellen Kurs von 15,75 € oder zum Ausgabepreis von 11,65 € zuzüglich von zwei Bezugsrechten von je 2,05 € erworben wird, denn der Kurs eines Bezugsrechtes liegt wohl stets bei der halben Kursdifferenz zwischen dem Ausgabepreis und dem aktuellen Kurs.
Die Anschaffungskosten sind damit jeweils in gleicher Höhe. Dabei sind die Kosten aus dem Erwerb der Bezugsrechte als zusätzliche Anschaffungskosten neben dem Ausgabepreis zu behandeln. Das Problem könnte jedoch in einer unzutreffenden Behandlung durch die Depotbank bestehen, wenn die Kosten der Bezugsrechte nicht zutreffend den Anschaffungskosten der neuen Aktien zugeordnet bzw. verbucht werden. Dadurch könnte bei einem Verkauf tatsächlich eine höhere Steuer anfallen.
Ausgehend von jeweils aktuellen Kursen der Altaktien und der Bezugsrechte macht es daher eigentlich keinen Sinn, Bezugsrechte zu erwerben um neue Aktien zu kaufen.
Bei einem Erwerb ohne den Umweg über die Bezugsrechte dürften sich bei einem Verkauf dieser Aktien dann keine künftigen Fragen oder Probleme hinsichtlich der Behandlung durch die Depotbank ergeben.
Darum also, warum kompliziert, wenn es auch einfach geht ...
Im Übrigen ist ein Verkauf der Bezugsrechte - wie eine Dividende - kapitalertragsteuerpflichtig. Bei der Ausübung des Bezugsrechtes und den damit niedrigeren Anschaffungskosten unterliegt der entsprechende Mehrerlös bei einem späteren Verkauf praktisch in gleicher Höhe ebenfalls der Kapitalertragsteuer.
... warum so kompliziert, wenn es auch einfach geht oder auch umgekehrt ...
Zitat von Madmax2000*: Nein eben nicht Jacke wie Hose.
Bezug neuer Aktien zu 11,65 € und Kauf aktuell "alter" zu 15,75.
Also Einbuchung ins Depot zu jew. Kosten und bei späteren Verkauf
Gewinnunterschied zu versteuern mit 4,10 € mehr.
Im Grunde ist es gleichgültig, ob eine Aktie zum aktuellen Kurs von 15,75 € oder zum Ausgabepreis von 11,65 € zuzüglich von zwei Bezugsrechten von je 2,05 € erworben wird, denn der Kurs eines Bezugsrechtes liegt wohl stets bei der halben Kursdifferenz zwischen dem Ausgabepreis und dem aktuellen Kurs.
Die Anschaffungskosten sind damit jeweils in gleicher Höhe. Dabei sind die Kosten aus dem Erwerb der Bezugsrechte als zusätzliche Anschaffungskosten neben dem Ausgabepreis zu behandeln. Das Problem könnte jedoch in einer unzutreffenden Behandlung durch die Depotbank bestehen, wenn die Kosten der Bezugsrechte nicht zutreffend den Anschaffungskosten der neuen Aktien zugeordnet bzw. verbucht werden. Dadurch könnte bei einem Verkauf tatsächlich eine höhere Steuer anfallen.
Ausgehend von jeweils aktuellen Kursen der Altaktien und der Bezugsrechte macht es daher eigentlich keinen Sinn, Bezugsrechte zu erwerben um neue Aktien zu kaufen.
Bei einem Erwerb ohne den Umweg über die Bezugsrechte dürften sich bei einem Verkauf dieser Aktien dann keine künftigen Fragen oder Probleme hinsichtlich der Behandlung durch die Depotbank ergeben.
Darum also, warum kompliziert, wenn es auch einfach geht ...
Im Übrigen ist ein Verkauf der Bezugsrechte - wie eine Dividende - kapitalertragsteuerpflichtig. Bei der Ausübung des Bezugsrechtes und den damit niedrigeren Anschaffungskosten unterliegt der entsprechende Mehrerlös bei einem späteren Verkauf praktisch in gleicher Höhe ebenfalls der Kapitalertragsteuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.588.945 von Madmax2000* am 22.03.17 13:04:03
... Bezug neuer Aktien zu 11,65 € und Kauf aktuell "alter" zu 15,75. Also Einbuchung ins Depot zu jew. Kosten und bei späteren Verkauf Gewinnunterschied zu versteuern mit 4,10 € mehr.".
Richtig. Und es kommt hinzu:
Ja, man kann sein Bezugsrecht veräußern. Nur ist das zwar im Ablauf noch reletiv einfach, jedoch nicht so einfach, wie bereits krass schon im Unterschied zu gestern und dort dem rasch wechselnden Verlauf zu sehen, den "richtigen" Kurs zu erlangen.
Man kann aber auch sein Bezugrecht ausüben. Das hat jedenfalls faktisch zur Folge, daß mit festen Bezugsgrößen man rechnen, also, sagen wir mal zur besseren Veranschaulichkeit z. B. 2.000 Stücke zu 11,65 € erwerben kann. Diese kann ich dann halten und/oder eben verkaufen wann ich will oder eben sogar Dividende kassieren.
Klar könnte man, wie hier eingeführt, unter den o.a. Umständen das Bezugsrecht veräußern und aus dem Erlös Optionsscheine verschiedener Art erwerben. Diese Spekulation mit Derivaten ist aber eine ganz andere Geschichte, muß ich wohl nicht weiter erläutern. Muß eben jeder selbst wissen.
Aber: Es ist eben tatsächlich nicht "Jacke wie Hose".
"Nein eben nicht Jacke wie Hose...
... Bezug neuer Aktien zu 11,65 € und Kauf aktuell "alter" zu 15,75. Also Einbuchung ins Depot zu jew. Kosten und bei späteren Verkauf Gewinnunterschied zu versteuern mit 4,10 € mehr.".
Richtig. Und es kommt hinzu:
Ja, man kann sein Bezugsrecht veräußern. Nur ist das zwar im Ablauf noch reletiv einfach, jedoch nicht so einfach, wie bereits krass schon im Unterschied zu gestern und dort dem rasch wechselnden Verlauf zu sehen, den "richtigen" Kurs zu erlangen.
Man kann aber auch sein Bezugrecht ausüben. Das hat jedenfalls faktisch zur Folge, daß mit festen Bezugsgrößen man rechnen, also, sagen wir mal zur besseren Veranschaulichkeit z. B. 2.000 Stücke zu 11,65 € erwerben kann. Diese kann ich dann halten und/oder eben verkaufen wann ich will oder eben sogar Dividende kassieren.
Klar könnte man, wie hier eingeführt, unter den o.a. Umständen das Bezugsrecht veräußern und aus dem Erlös Optionsscheine verschiedener Art erwerben. Diese Spekulation mit Derivaten ist aber eine ganz andere Geschichte, muß ich wohl nicht weiter erläutern. Muß eben jeder selbst wissen.
Aber: Es ist eben tatsächlich nicht "Jacke wie Hose".
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.588.945 von Madmax2000* am 22.03.17 13:04:03Kauf Neuer nur mit 2Bezugsrechten Rechne mal
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.588.786 von conny220 am 22.03.17 12:45:00Nein eben nicht Jacke wie Hose.
Bezug neuer Aktien zu 11,65 € und Kauf aktuell "alter" zu 15,75.
Also Einbuchung ins Depot zu jew. Kosten und bei späteren Verkauf
Gewinnunterschied zu versteuern mit 4,10 € mehr.
Bezug neuer Aktien zu 11,65 € und Kauf aktuell "alter" zu 15,75.
Also Einbuchung ins Depot zu jew. Kosten und bei späteren Verkauf
Gewinnunterschied zu versteuern mit 4,10 € mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.587.808 von Schürger am 22.03.17 10:57:54Glaubst Du die Nachfolger sind besser ? Die tun doch bloß so .Der Neue kann nicht mehr viel falsch machen,da der Kurs schon, Bezugsrechte mal außen vor gelassen,über 100 Euro vom Top seit 2007 verloren hat.
Bei 15,9 kann die Aktie also nicht nochmals 100 Euro verlieren.Ich bin sowieso dafür,Bezugsrechte langfristig nicht mit einzurechnen.Denn die DBK zahlte seit 2009 kaum Dividende.Das sind fast 10 Jahre! Bezugsrechte sind also höchstens ein kleiner Trost für die ALT-Aktionäre.Denn Die Inflation ist auch zu beachten,neben den Anschaffungskosten (Preis der Aktie plus Ordergebühren).
Bei 15,9 kann die Aktie also nicht nochmals 100 Euro verlieren.Ich bin sowieso dafür,Bezugsrechte langfristig nicht mit einzurechnen.Denn die DBK zahlte seit 2009 kaum Dividende.Das sind fast 10 Jahre! Bezugsrechte sind also höchstens ein kleiner Trost für die ALT-Aktionäre.Denn Die Inflation ist auch zu beachten,neben den Anschaffungskosten (Preis der Aktie plus Ordergebühren).
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.588.357 von Madmax2000* am 22.03.17 11:55:56Jacke wie Hose.Die Aktien werden doch schon EX-Bezugsrechte gehandelt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.587.808 von Schürger am 22.03.17 10:57:54
Wieso?
Für Fehlverhalten, ob nun in straf- oder zivilrechtlicher Hinsicht, muß es Verantwortliche geben. Und die sind nicht zwangsäufig auf den Vorstand begrenzt. Heißt: Die müßten zum Ausgleich des Schadens, auch wenn da wohl keine Milliarden beigetrieben werden können, herangezogen werden. Nicht geklärt ist offenbar auch die Frage der zurückbehaltenen Boni. Wie zu lesen, wehren sich Ackermann und Co. vehement gegen den Einbehalt. Nur: Wäre denen oder anderen Boniberechtiften der Schaden anzulasten, dürften selbstverständlich diese nicht zur Auszahlung gelangen. Dies aus 2 möglichen Rechtsgründen: 1. Entweder der Anspruch ist durch die "Schlechtleistung" entfallen, dann bestünde er ja nicht. Oder 2. der Anspruch für die Vorjahre besteht, dann hätte gegen ihn bei den Verantwortlichen die Teilaufrechnung gegen den verursachten Schaden zu erfolgen.
Desweiteren, wie am Beispiel der Commerzbank zu sehen, ergeben sich womöglich auch Regressansprüche gegen "Handelspartner", denen bei diesen strittigen Geschäften doch wohl eine Mitverantwortung zukommt.
Ich gehe davon aus, daß dies zu prüfen sicher Juristen bereits beauftragt sind. Nur keinesfalls ist es gerechtfertigt, eine "Firma" komplett zu schließen, nur weil ein Teil der Angestellten - und da gehört auch ein Vorstand in gewisser Weise dazu, ist schließlich nicht deren Eigentum - ein vorwerfbares Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.
"... Sonst musste man den Laden heute noch schließen...".
Wieso?
Für Fehlverhalten, ob nun in straf- oder zivilrechtlicher Hinsicht, muß es Verantwortliche geben. Und die sind nicht zwangsäufig auf den Vorstand begrenzt. Heißt: Die müßten zum Ausgleich des Schadens, auch wenn da wohl keine Milliarden beigetrieben werden können, herangezogen werden. Nicht geklärt ist offenbar auch die Frage der zurückbehaltenen Boni. Wie zu lesen, wehren sich Ackermann und Co. vehement gegen den Einbehalt. Nur: Wäre denen oder anderen Boniberechtiften der Schaden anzulasten, dürften selbstverständlich diese nicht zur Auszahlung gelangen. Dies aus 2 möglichen Rechtsgründen: 1. Entweder der Anspruch ist durch die "Schlechtleistung" entfallen, dann bestünde er ja nicht. Oder 2. der Anspruch für die Vorjahre besteht, dann hätte gegen ihn bei den Verantwortlichen die Teilaufrechnung gegen den verursachten Schaden zu erfolgen.
Desweiteren, wie am Beispiel der Commerzbank zu sehen, ergeben sich womöglich auch Regressansprüche gegen "Handelspartner", denen bei diesen strittigen Geschäften doch wohl eine Mitverantwortung zukommt.
Ich gehe davon aus, daß dies zu prüfen sicher Juristen bereits beauftragt sind. Nur keinesfalls ist es gerechtfertigt, eine "Firma" komplett zu schließen, nur weil ein Teil der Angestellten - und da gehört auch ein Vorstand in gewisser Weise dazu, ist schließlich nicht deren Eigentum - ein vorwerfbares Fehlverhalten an den Tag gelegt hat.
Hab mal eine Frage an die EXPERTEN:
Möchte Aktien der Dt. Bank erwerben. Wie fahre ist steuerlich besser:
- Erwerb normal an Börse zum aktuellen Tageskurs
- Erwerb von Bezugsrechten und Kauf der Aktie zum Bezugspreis ?
Meine Überlegung hierzu:
Bei späteren Verkauf wird der Erwerb über Börse zum jetzigen Kurs voll eingerechnet
und mit einem späteren VK-Kurs der hoffentlich entstehende Gewinn zu versteuern sein.
Bei Bezug über Bezugsrecht und Bezugspreis wird der Unterschied (Kauf- Bezugspreis
zum Veräußerungspreis größer ausfallen).
Frage: Wird der Erwerb der Bezugsrechte zum Kauf von Bank hinzugerechnet und mit
einem späteren Verkaufspreis verrechnet oder nicht.
Danke für Hilfe.
Möchte Aktien der Dt. Bank erwerben. Wie fahre ist steuerlich besser:
- Erwerb normal an Börse zum aktuellen Tageskurs
- Erwerb von Bezugsrechten und Kauf der Aktie zum Bezugspreis ?
Meine Überlegung hierzu:
Bei späteren Verkauf wird der Erwerb über Börse zum jetzigen Kurs voll eingerechnet
und mit einem späteren VK-Kurs der hoffentlich entstehende Gewinn zu versteuern sein.
Bei Bezug über Bezugsrecht und Bezugspreis wird der Unterschied (Kauf- Bezugspreis
zum Veräußerungspreis größer ausfallen).
Frage: Wird der Erwerb der Bezugsrechte zum Kauf von Bank hinzugerechnet und mit
einem späteren Verkaufspreis verrechnet oder nicht.
Danke für Hilfe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.586.716 von kariman am 22.03.17 09:26:02Welche Vollidioten an Beratern hatten Ackermann & Co, um so in die Bredouille zu
kommen.
Es kann doch nicht alles kriminelle Energie gewesen sein. Sonst musste man den
Laden heute noch schließen.
kommen.
Es kann doch nicht alles kriminelle Energie gewesen sein. Sonst musste man den
Laden heute noch schließen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.587.253 von physik am 22.03.17 10:09:55der neue ist einer von denen,gelogen hat er mit der ke. für mich ist der körperliche öffnung durch.ich habe fertig
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