Banco Santander ++ Fusionsphantasie bei span. Großbanken + will der Riese weiter wachsen?? +++ (Seite 36)
eröffnet am 10.10.06 15:30:41 von
neuester Beitrag 03.05.24 07:44:30 von
neuester Beitrag 03.05.24 07:44:30 von
Beiträge: 679
ID: 1.086.836
ID: 1.086.836
Aufrufe heute: 8
Gesamt: 125.369
Gesamt: 125.369
Aktive User: 0
ISIN: ES0113900J37 · WKN: 858872 · Symbol: BSD2
4,5355
EUR
-0,93 %
-0,0425 EUR
Letzter Kurs 03.05.24 Tradegate
Neuigkeiten
08:00 Uhr · wO Chartvergleich |
02.05.24 · dpa-AFX Analysen |
01.05.24 · dpa-AFX |
01.05.24 · dpa-AFX |
Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,3500 | +33,66 | |
32,00 | +27,95 | |
2,5000 | +25,00 | |
0,5800 | +23,40 | |
6,1100 | +18,64 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,8775 | -14,17 | |
1,2600 | -16,00 | |
18,445 | -16,65 | |
1.138,25 | -16,86 | |
0,9150 | -21,79 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.774.077 von kelsterbach17 am 14.01.15 15:20:08Die gleiche Problematik habe ich auch bei meinen Nokia-Aktien. 10 % von 25 % der einbehaltenen Quellensteuer der Dividende kann ich beim Finanzamt in Finnland über ein vom eigenen Finanzamt abgestempelten Erstattungsantrag zurückfordern.
Damit reduziert sich die Quellensteuer von 25 % auf 15 %.
Was ich nicht beachtet hatte, war dass man den Antrag erst nach Ablauf des Fiskaljahres, also im Folgejahr, an das Finanzamt in Finnland schicken darf. Dadurch habe ich letztes Jahr, ca. 3 Monate später, den Antrag wieder unbearbeitet zurückerhalten.
Neues Jahr, neues Spiel.
Der Antrag wurde mit dem Jahreswechsel unverändert wieder an die gleiche Adresse nach Finnland geschickt.
Ciao
JoeW
Damit reduziert sich die Quellensteuer von 25 % auf 15 %.
Was ich nicht beachtet hatte, war dass man den Antrag erst nach Ablauf des Fiskaljahres, also im Folgejahr, an das Finanzamt in Finnland schicken darf. Dadurch habe ich letztes Jahr, ca. 3 Monate später, den Antrag wieder unbearbeitet zurückerhalten.
Neues Jahr, neues Spiel.
Der Antrag wurde mit dem Jahreswechsel unverändert wieder an die gleiche Adresse nach Finnland geschickt.
Ciao
JoeW
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.774.077 von kelsterbach17 am 14.01.15 15:20:08Das wäre mal ein Betätigungsfeld für die EU, das uns Freude bereiten könnte
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.772.385 von debull am 14.01.15 12:50:00In der Ausgabe 08/2012 schreibt der Stuttgarter AktienBrief:
Sonderfall Spanien
Einige Staaten verhalten sich besonders anleger-unfreundlich, allen voran Spanien. Lange waren für die Rückerstattung eine spanische Steuernummer und ein spanisches Konto vonnöten. Seit März 2012 soll es ohne beides gehen. Die einfachere Erstattung greift für alle seit 2011 gezahlten Dividenden; dazu müssen die Aktionäre das überarbeitete Formular „Modelo 210“ im Internet ausfüllen, ausdrucken und mit allen geforderten Unterlagen nach Spanien schicken.
Bei spanischen Dividenden macht allerdings auch der deutsche Fiskus Mucken. Er verbietet den Finanzämter inzwischen teilweise die Anrechnung dieser Quellensteuer – und bittet die Aktionäre sogar rückwirkend zur Kasse.
Grund ist ein Freibetrag (den der Fiskus übersehen hatte). Theoretisch kann ein deutscher Aktionär spanische Dividenden bis zu 1.500 Euro kassieren, ohne dass Quellensteuer fällig wird. Bei Dividenden bis zu dieser Höhe rechnet das deutsche Finanzamt daher keine Quellensteuer mehr an. Argumentation: Der Aktionär kann sich die ungerechtfertigt einbehaltene Steuer aus Spanien holen. Zuvor konnten sich spitzfindige Börsianer die Dividende in Spanien zurückholen UND in Deutschland anrechnen lassen.
Problem in der Praxis: Die Spanier berücksichtigen den Freibetrag nicht automatisch. Trotz des Freibetrags ziehen sie zunächst ihre Quellensteuer ab. Danach kassiert zusätzlich das deutsche Finanzamt die volle Abgeltungssteuer.
Unerlaubte Doppelbesteuerung
Die bürokratischen Hürden haben nun endlich die EU-Kommission wachgerüttelt. Denn Anleger werden faktisch doppelt besteuert, weil viele wegen des Aufwands auf die Erstattung verzichten. Diskutiert werden ein standardisiertes Musterformular und auch ein elektronisches Erstattungsverfahren. Hoffen wir das Beste!
Da ich keinerlei Probleme mit den Finanzbehörden habe, habe ich mich um diese Angelegenheit auch nicht weiter gekümmert. Ich weiß deshalb nicht, wie weit ein elektronisches Erstattungsverfahren fortgeschritten ist. Ich möchte hier nun nicht auf die Politiker einschlagen, aber es macht doch sehr nachdenklich, wenn es 2015 noch immer nicht möglich ist, zwischen den beteiligten EU Staaten entsprechende Abgleiche zu machen. Der Kleinanleger ist mal wieder der Dumme.
Sonderfall Spanien
Einige Staaten verhalten sich besonders anleger-unfreundlich, allen voran Spanien. Lange waren für die Rückerstattung eine spanische Steuernummer und ein spanisches Konto vonnöten. Seit März 2012 soll es ohne beides gehen. Die einfachere Erstattung greift für alle seit 2011 gezahlten Dividenden; dazu müssen die Aktionäre das überarbeitete Formular „Modelo 210“ im Internet ausfüllen, ausdrucken und mit allen geforderten Unterlagen nach Spanien schicken.
Bei spanischen Dividenden macht allerdings auch der deutsche Fiskus Mucken. Er verbietet den Finanzämter inzwischen teilweise die Anrechnung dieser Quellensteuer – und bittet die Aktionäre sogar rückwirkend zur Kasse.
Grund ist ein Freibetrag (den der Fiskus übersehen hatte). Theoretisch kann ein deutscher Aktionär spanische Dividenden bis zu 1.500 Euro kassieren, ohne dass Quellensteuer fällig wird. Bei Dividenden bis zu dieser Höhe rechnet das deutsche Finanzamt daher keine Quellensteuer mehr an. Argumentation: Der Aktionär kann sich die ungerechtfertigt einbehaltene Steuer aus Spanien holen. Zuvor konnten sich spitzfindige Börsianer die Dividende in Spanien zurückholen UND in Deutschland anrechnen lassen.
Problem in der Praxis: Die Spanier berücksichtigen den Freibetrag nicht automatisch. Trotz des Freibetrags ziehen sie zunächst ihre Quellensteuer ab. Danach kassiert zusätzlich das deutsche Finanzamt die volle Abgeltungssteuer.
Unerlaubte Doppelbesteuerung
Die bürokratischen Hürden haben nun endlich die EU-Kommission wachgerüttelt. Denn Anleger werden faktisch doppelt besteuert, weil viele wegen des Aufwands auf die Erstattung verzichten. Diskutiert werden ein standardisiertes Musterformular und auch ein elektronisches Erstattungsverfahren. Hoffen wir das Beste!
Da ich keinerlei Probleme mit den Finanzbehörden habe, habe ich mich um diese Angelegenheit auch nicht weiter gekümmert. Ich weiß deshalb nicht, wie weit ein elektronisches Erstattungsverfahren fortgeschritten ist. Ich möchte hier nun nicht auf die Politiker einschlagen, aber es macht doch sehr nachdenklich, wenn es 2015 noch immer nicht möglich ist, zwischen den beteiligten EU Staaten entsprechende Abgleiche zu machen. Der Kleinanleger ist mal wieder der Dumme.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.771.881 von kelsterbach17 am 14.01.15 11:56:49So einfach ist das nicht:
"1. DIVIDENDENGUTSCHRIFT AUS DEM JAHR 2011 (UND DARAUFFOLGENDEN
JAHREN)
Der Steuersatz für Einkünfte wie Dividenden in 2011 beträgt in Spanien 19 % (für 2012 und
2013 beträgt der Satz 21 %). Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen legt
hingegen einen maximalen Steuersatz im Quellenstaat von 15 % fest, d.h. Sie bekommen
die Differenz von 4 % von der spanischen Behörde erstattet. Im Prinzip könnten Sie, wenn
sie die Dividenden auch in ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland deklarieren, die
Zahlung der spanischen Quellensteuer nachweisen, so dass sie diese entsprechend geltend
machen können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, aber das kann man nicht so
einfach machen, weil es in Spanien einen steuerfreien Betrag gibt (Artikel 14 der Neufassung
des spanischen Einkommensteuergesetzes für Nicht Ansässige, gebilligt durch Königliches
Dekret 5/2004 vom 5. März). Dort nämlich wird fest gelegt, dass die Dividenden und ähnliche
Beteiligungen, die Bürger und Bürgerinnen, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union ansässig sind, in Spanien erhalten haben, bis zu 1.500 Euro pro Jahr
steuerfrei sind.
Das bedeutet, dass man direkt bei der spanischen Steuerbehörde beantragen kann, die
Quellensteuer von diesem Betrag von 1.500 € zurück zu bekommen. Nur den Anteil spanischer
Quellensteuer, der den Dividendenbetrag von 1.500 € überschreitet, kann man von der
deutschen Einkommensteuerveranlagung abziehen."
http://www.dsw-info.de/fileadmin/downloads/quellensteuerform…
Darum besser die Aktien nehmen.
"1. DIVIDENDENGUTSCHRIFT AUS DEM JAHR 2011 (UND DARAUFFOLGENDEN
JAHREN)
Der Steuersatz für Einkünfte wie Dividenden in 2011 beträgt in Spanien 19 % (für 2012 und
2013 beträgt der Satz 21 %). Das deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen legt
hingegen einen maximalen Steuersatz im Quellenstaat von 15 % fest, d.h. Sie bekommen
die Differenz von 4 % von der spanischen Behörde erstattet. Im Prinzip könnten Sie, wenn
sie die Dividenden auch in ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland deklarieren, die
Zahlung der spanischen Quellensteuer nachweisen, so dass sie diese entsprechend geltend
machen können, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, aber das kann man nicht so
einfach machen, weil es in Spanien einen steuerfreien Betrag gibt (Artikel 14 der Neufassung
des spanischen Einkommensteuergesetzes für Nicht Ansässige, gebilligt durch Königliches
Dekret 5/2004 vom 5. März). Dort nämlich wird fest gelegt, dass die Dividenden und ähnliche
Beteiligungen, die Bürger und Bürgerinnen, die in anderen europäischen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union ansässig sind, in Spanien erhalten haben, bis zu 1.500 Euro pro Jahr
steuerfrei sind.
Das bedeutet, dass man direkt bei der spanischen Steuerbehörde beantragen kann, die
Quellensteuer von diesem Betrag von 1.500 € zurück zu bekommen. Nur den Anteil spanischer
Quellensteuer, der den Dividendenbetrag von 1.500 € überschreitet, kann man von der
deutschen Einkommensteuerveranlagung abziehen."
http://www.dsw-info.de/fileadmin/downloads/quellensteuerform…
Darum besser die Aktien nehmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.770.705 von RealJoker am 14.01.15 10:16:33Lt. Börsenzeitung gibt es für 44 Altaktien 1 Neuaktie. Also 44 x 0,15 = 6,60 Euro. Die Aktie kostet an der Börse i.M. ca. 6 Euro. Also 10% weniger. Es ist zu überlegen, ob ich die Bezugsrechte an Santander zu 0,15 verkaufe und natürlich gleich heute hierfür Aktien direkt an der Börse kaufe. Berücksichtigen muss ich lediglich die 21% Quellensteuer, die ich aber bei der nächsten Steuererklärung wieder zurück erhalte. Kommt natürlich auf die persönlichen Verhältnisse an. Ich möchte das nur als Anregung bringen. In der Regel ist der Bezug von Neuaktien aber am einfachsten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.770.606 von debull am 14.01.15 10:07:20Danke , ich habe gerade ein paar Seiten im Forum zurückgeblättert und bin auch zu dem Schluss gekommen, dass die WKN angepasst wird und die Stockdividende die bessere Wahl ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.770.153 von RealJoker am 14.01.15 09:30:41Die Bonusaktien werden nach ein paar Tagen auf die alte WKN umgeschrieben. Erfordert etwas Geduld, auf jeden Fall lohnender als die Bardividende
Heute Dividendenabschlag. Hat jemand Erfahrungen mit der Wahl Bonusaktien/ Barzahlung bei Santander ? Die Bonusaktien wären wahrscheinlich auf den ersten Blick die bessere Wahl, aber die bekommen die eine andere WKN und irgendwann beim Verkauf zahle ich darauf extra Gebühren...?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.755.909 von Fisherman99 am 12.01.15 19:08:00Guck mal in mein öffentliches Profil, dann wirst Du sehen, dass ich noch in zwei anderen Foren dummes Zeug poste.
Die Aktien sind gut, ist aber ausdrücklich keine Kaufempfehlung.
Die Aktien sind gut, ist aber ausdrücklich keine Kaufempfehlung.
08:00 Uhr · wO Chartvergleich · American Express |
01.05.24 · dpa-AFX · BBVA |
01.05.24 · dpa-AFX · BBVA |
30.04.24 · dpa-AFX · BMW |
30.04.24 · dpa-AFX · Banco Santander |
30.04.24 · dpa-AFX · Banco Santander |
30.04.24 · dpa-AFX · Banco Santander |
30.04.24 · dpa-AFX · Banco Santander |
30.04.24 · dpa-AFX · Banco Santander |
30.04.24 · dpa-AFX · Banco Santander |