VEOLIA, WKN 501451, Ein klarer KAUF (Seite 39)
eröffnet am 16.10.06 17:54:08 von
neuester Beitrag 30.01.24 08:49:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 42.880.377 von AND_1 am 09.03.12 21:29:42Hallo AND_1,
Es müsste wie folgt laufen:
Einbehalt von 15% Quellensteuer (max lt. DBA Artikel 9)
Deutschland hält 25% Kapest ein und rechnet 15% der frz. Quellensteuer an. Dies erfolgt durch die Bank bzw. über die Steuererklärung.
Wenn Frankreich mehr als 15% einbehält, verstößt das gegen das bestehende DBA. Den Mehreinbehalt müsste man dann wohl gesondert in Frankreich beantragen, da D nur das anrechnet, was im jeweiligen DBA geregelt ist (max: 25%), vgl. 32d EStG.
Bekomme meine erste Dividende seitens Veolia. Bin ebenso gespannt, ob das alles klappt!
Es müsste wie folgt laufen:
Einbehalt von 15% Quellensteuer (max lt. DBA Artikel 9)
Deutschland hält 25% Kapest ein und rechnet 15% der frz. Quellensteuer an. Dies erfolgt durch die Bank bzw. über die Steuererklärung.
Wenn Frankreich mehr als 15% einbehält, verstößt das gegen das bestehende DBA. Den Mehreinbehalt müsste man dann wohl gesondert in Frankreich beantragen, da D nur das anrechnet, was im jeweiligen DBA geregelt ist (max: 25%), vgl. 32d EStG.
Bekomme meine erste Dividende seitens Veolia. Bin ebenso gespannt, ob das alles klappt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.993.620 von Sunray01 am 03.04.12 10:15:37Hmm, danke für die Info ... so richtig weitergebracht hats mich allerdings auch nicht! Aber trotzdem danke!
Zitat von AND_1:Zitat von Fliese79: wann ist denn dividendentag bei veolia?
Ich nehme an, am Tag nach der HV ... und der steht auf der website (16.05.).
Aber hat denn keiner hier 'ne Antwort auf meine Frage zur (direkten) Quellensteueranrechnung (siehe Beitrag Nr.391)?
Vielleicht formuliere ich die Frage mal um:
Hat von euch letztes Jahr zufällig jemand Abgeltungsteuer bezahlt, d.h. hatte Einkünfte > Freibetrag und 'nen leeren Verlusttopf, und auch ausländische/französische Unternehmen im Depot, die Dividende gezahlt haben? Falls ja, könnte der-/diejenige mal auf seine Ertragsabrechnung schauen, ob die QSt direkt auf die AGSt angerechnet wurde? Vielen Dank!
btw.: nachbörslich bei Tradegate haben die Verrückten schon für > 12 gekauft! Kaufpanik nach dem Großauftrag aus Indien!
Das Thema Steuern/Dividenden wird und wurde schon des öfteren hier besprochen.
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1173348-1-10/ganz…
Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.897.179 von AND_1 am 13.03.12 23:10:21Naja, egal ... werde es ja dieses Jahr feststellen, was ange-/verrechnet wird!
Zitat von Fliese79: wann ist denn dividendentag bei veolia?
Ich nehme an, am Tag nach der HV ... und der steht auf der website (16.05.).
Aber hat denn keiner hier 'ne Antwort auf meine Frage zur (direkten) Quellensteueranrechnung (siehe Beitrag Nr.391)?
Vielleicht formuliere ich die Frage mal um:
Hat von euch letztes Jahr zufällig jemand Abgeltungsteuer bezahlt, d.h. hatte Einkünfte > Freibetrag und 'nen leeren Verlusttopf, und auch ausländische/französische Unternehmen im Depot, die Dividende gezahlt haben? Falls ja, könnte der-/diejenige mal auf seine Ertragsabrechnung schauen, ob die QSt direkt auf die AGSt angerechnet wurde? Vielen Dank!
btw.: nachbörslich bei Tradegate haben die Verrückten schon für > 12 gekauft! Kaufpanik nach dem Großauftrag aus Indien!
wann ist denn dividendentag bei veolia?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.874.583 von cathunter am 09.03.12 00:50:14Jo, mir auch!
Und was ich noch besser finde, das mit der Quellensteuer scheint doch gar nicht so schlimm zu sein. Habe mal gegoogelt und da lese ich aus § 32d EStG raus, dass seit Einführung der Abgeltungststeuer bis zu 25% der ausländischen Quellensteuer direkt an-/verrechnet werden. Da die französische QSt ja 25% beträgt, dürfte die also voll auf die deutsche AGSt angerechnet werden?! Das würde die Rendite natürlich merklich verbessern, weil, das Antragsverfahren auf Erstattung beim Finanzamt wäre mir ganz sicher zu kompliziert gewesen! Oder habe ich hier 'nen Denkfehler
§ 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
[...] (5) 1In den Fällen der Absätze 3 und 4 ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Kapitalerträgen in dem Staat, aus dem die Kapitalerträge stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die auf ausländische Kapitalerträge festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer, jedoch höchstens 25 Prozent ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag, auf die deutsche Steuer anzurechnen. 2Soweit in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnung einer ausländischen Steuer einschließlich einer als gezahlt geltenden Steuer auf die deutsche Steuer vorgesehen ist, gilt Satz 1 entsprechend. 3Die ausländischen Steuern sind nur bis zur Höhe der auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogenen Kapitalerträge im Sinne des Satzes 1 entfallenden deutschen Steuer anzurechnen. [...]
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
Und was ich noch besser finde, das mit der Quellensteuer scheint doch gar nicht so schlimm zu sein. Habe mal gegoogelt und da lese ich aus § 32d EStG raus, dass seit Einführung der Abgeltungststeuer bis zu 25% der ausländischen Quellensteuer direkt an-/verrechnet werden. Da die französische QSt ja 25% beträgt, dürfte die also voll auf die deutsche AGSt angerechnet werden?! Das würde die Rendite natürlich merklich verbessern, weil, das Antragsverfahren auf Erstattung beim Finanzamt wäre mir ganz sicher zu kompliziert gewesen! Oder habe ich hier 'nen Denkfehler
§ 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
[...] (5) 1In den Fällen der Absätze 3 und 4 ist bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mit ausländischen Kapitalerträgen in dem Staat, aus dem die Kapitalerträge stammen, zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die auf ausländische Kapitalerträge festgesetzte und gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte ausländische Steuer, jedoch höchstens 25 Prozent ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag, auf die deutsche Steuer anzurechnen. 2Soweit in einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnung einer ausländischen Steuer einschließlich einer als gezahlt geltenden Steuer auf die deutsche Steuer vorgesehen ist, gilt Satz 1 entsprechend. 3Die ausländischen Steuern sind nur bis zur Höhe der auf die im jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogenen Kapitalerträge im Sinne des Satzes 1 entfallenden deutschen Steuer anzurechnen. [...]
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
Na, sieht doch schon wieder ganz anders aus - die Richtung gefällt mir.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.854.831 von cathunter am 06.03.12 00:29:06Thx! Na dann warte ich mal ab...
btw.: Wenn ich schon mal meine Freude zum Ausdruck bringe, dann muss die Börse natürlich auf Panik umschalten ... der zweite blutrote Tag!
btw.: Wenn ich schon mal meine Freude zum Ausdruck bringe, dann muss die Börse natürlich auf Panik umschalten ... der zweite blutrote Tag!
Dürfte von deiner Bank abhängen.
Manche zahlen dir automatisch eine Bardividende und lassen dir gar keine Wahl, manche wie z.B. Comdirect lassen dir die Wahl, dann musst du eben die Weisunung zum Bezug der Aktien erteilen.
Manche zahlen dir automatisch eine Bardividende und lassen dir gar keine Wahl, manche wie z.B. Comdirect lassen dir die Wahl, dann musst du eben die Weisunung zum Bezug der Aktien erteilen.
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